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Die Erfindung betrifft ein Schneidgerät gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein solches gattungsgemässes Schneidgerät ist aus der
DE 88 11 398 U1 bekannt. Die Hakenklinge ist in einer schaftartigen Halterungsvorrichtung befestigt, welche ihrerseits mit einem Verlängerungsrohr oder Stiel verbunden ist. Damit soll das Schneiden von verlegten Bodenbelägen oder Dachpappenbelägen ergonomisch in aufrechter Haltung ermöglicht werden. Klinge, Halterungsvorrichtung und Verlängerungsrohr bzw. Stiel sind gerade, in einer gemeinsamen Achse liegend, angeordnet. Die Schneidenebene, das ist die Ebene, die von dem Messerblatt aufgespannt wird, verläuft senkrecht zum Boden, so daß beim Schnittvorgang die Klinge mit ihrer (dünnen) Stirnseite auf dem Untergrund entlangschleift und unter Umständen Furchen oder Kratzer im Untergrund hinterlässt.
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Müssen Schnitte in einer anderen Ebene geführt werden, z. B. flach-schräg im Knick zwischen Boden und Wand, so erfordert dies eine gebückte Haltung der Arbeitsperson, um die Schneide der Klinge parallel zum Boden zu führen.
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Dies gilt auch, wenn es sich beim zu schneidenden Gegenstand nicht um Boden- oder Dachbeläge handelt, sondern um Aufbewahrungsbehältnisse im Allgemeinen, insbesondere beispielsweise um die Umhüllungsfolie von im landwirtschaftlichen Bereich häufig anzutreffenden zylinderförmigen Rundballen mit Grassilage. Diese werden normalerweise auf einer Stirnseite liegend gelagert. Die vor Verwendung zu entfernende, umhüllende Plastikfolie, wird dazu üblicherweise mit Handmessern in Bodennähe rundum sowie an einer Stelle der Zylinderoberfläche von Stirnseite zu Stirnseite aufgeschnitten. Danach kann das Oberteil entfernt werden, während der abgeschnittene, auf dem Boden unter dem Ballen liegende, stirnseitige Teil der Umhüllungsfolie an dieser Stelle verbleibt. Um den Schnitt, wie erforderlich, in flachem Winkel knapp über dem Boden zu führen, müsste sich die Arbeitsperson selbst bei Verwendung eines Schneidgerätes mit Stiel gemäß der
DE 88 11 398 U1 bücken.
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Es ist daher Aufgabe vorliegender Erfindung, ein gegenüber dem Stand der Technik universeller und materialschonender einsetzbares, gleichzeitig ergonomischer zu handhabendes und einfach herzustellendes Schneidgerät zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird von einem Schneidgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die Erfindung macht sich die Erkenntnis zunutze, daß aufgrund der Abwinkelung des Klingenschaftes um eine in der Schneidenebene liegende, und schräg zur Längsachse des Verlängerungselementes verlaufende Knickachse, die Ebene des Vorderteils des Schaftes mit der Hakenklinge, also die Schneidenebene etwa parallel zur Bodenebene zu liegen kommen kann, und so ergonomisch günstig bei aufrechter Haltung der Arbeitsperson ein Schnitt in Bodennähe in etwa parallel zur Bodenebene ausgeführt werden kann. Ebenso ist es möglich, bei entsprechend geeigneter Wahl des Knickachsenwinkels sowie des Abknickwinkels und seiner Richtung, auch Schnitte in flachem Winkel sowie schräg am Übergang von z. B Wand zu Boden ergonomisch zu auszuführen.
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Aus der
GB 379 858 A ist ein Handmesser mit kurzem Handgriff zum Schneiden von Linoleum o. ä. bekannt, das zwei Schneiden aufweist, eine entlang der Längsachse des Messers, die andere, nach innen gewandt, senkrecht dazu stehend, so daß eine gewisse Ähnlichkeit mit einer heute üblichen Hakenklinge besteht. Klinge und Schaft sind aus einem Stück, wobei der Schaft in ein Griffstück eingespannt ist. Der Schaft mit der Klinge ist um die Längsachse des Handmessers tordiert.
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Die
US 2006/0123637 A1 offenbart ein Handmesser mit ebenfalls kurzem Handgriff für Teppichleger, Dachdecker usw. Gegenüber dem Handgriff ist der Schaft, in den verschiedene auswechselbare Klingen, auch Hakenklingen, eingespannt werden können, abgewinkelt, und zwar um eine parallel zur Schneidenebene oder in Schneidenebene, senkrecht zur Längsachse des Handgriffes verlaufende Achse.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Schneidgerätes sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Zuhilfenahme einer Zeichnung ersichtlich.
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Es zeigen:
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1: eine Ansicht einer einen Rundballen mit einem erfindungsgemäßen Schneidgerät aufschneidenden Arbeitsperson;
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2: eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Schneidgerätes;
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3: eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Schneidgerätes;
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4: eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Schneidgerät in Richtung des die Knickachse 7 kennzeichnenden Pfeiles in 3;
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5: eine Abrundung der Klingenspitze als hervorgehobenes Detail.
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1 zeigt einen Rundballen B, der von einer Arbeitsperson A mit einem erfindungsgemäßen Schneidgerät 1 entlang einer rund um den Rundballen B verlaufenden Schnittlinie S aufgeschnitten wird. Dabei ist in 1 der bereits aufgeschnittene Teil entlang der Schnittlinie S als durchgehender Strich, der noch nicht aufgeschnittene Teil gestrichelt gezeichnet. Nur zum Verständnis der zeichnerischen Darstellung sei erwähnt, daß die Plastikhülle P unter der Spannung der den Rundballen B umhüllenden Plastikfolie aufreißt. So entsteht eine offene Fläche F, aus der die Grassilage herausschaut. Die Arbeitsperson A steht beim Schneidevorgang aufrecht seitlich neben dem Rundballen B und hält das Schneidgerät 1 wie dargestellt vor sich, schräg nach unten. Die Klingenspitze 11 (3) der Hakenklinge 2 wird an der Plastikhülle P angesetzt, die Plastikhülle P mit einem kurzen anziehenden Ruck penetriert und eingerissen. Sodann wird die Plastikhülle P mit der Schneide 2a (s. 3) der Hakenklinge 2 entlang der knapp über dem Boden rundum verlaufenden Schnittlinie S aufgeschnitten. Dabei zieht sich die Plastikfolie entlang der Schneide 2a bis maximal zu derem u-förmigen Grund und wird dabei durchtrennt. Die Arbeitsperson A bewegt sich dabei rückwärts gehend rund um den Rundballen B. Auch der (hier nicht dargestellte) senkrechte Schnitt von Stirnseite zu Stirnseite des Rundballens B, der der leichteren Entfernung der Plastikfolie willen üblicherweise ausgeführt wird, kann leicht und in aufrechter Haltung der Arbeitsperson durchgeführt werden.
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In 2 ist ein erfindungsgemäßes Schneidgerät 1 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Es besteht aus einem stielartigen Verlängerungselement 4, hier beispielsweise als einfacher Holzstiel 14 ausgebildet. Selbstverständlich liegen auch andere Ausbildungen des Verlängerungselementes 4 im fachmännischen Können, beispielhaft sei hier nur die Ausbildung in Form eines hier nicht zeichnerisch dargestellten Teleskoprohres genannt.
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Das Verlängerungselement 4 ist in diesem Falle in seiner Länge L leicht an die Größe der Arbeitsperson A anpassbar oder auch an evtl. andere Verwendungszwecke, wie das Aufschneiden von Bodenbelägen oder Dachpappen, Tapeten umd anderen Wandbelägen usw. Im Falle der Verwendung eines Holzstieles 14 ist eine feste Länge L zwischen 80 cm und 130 cm vorteilhaft, im Falle der Verwendung eines längenmäßig einstellbaren Verlängerungselementes 4 sollte die Länge L im genannten Bereich einstellbar sein
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Am unteren, bodenseitigen Ende weist der Holzstiel 14 einen Schlitz 15 auf, in den der Klingenschaft 3 der Hakenklinge 2 eingespannt ist. Zur Einspannung dienen Befestigungselemente 8, z. B. Gewindeschrauben, die durch Bohrungen in Holzstiel 14 und Klingenschaft 3 geführt, die beiden zungenartigen Enden des Holzstiels 14 unter Einklemmung des Klingenschaftes 3 gegeneinander mit Hilfe z. B. einer Gewindemutter verspannen. Auch andere verspannende Befestigungselemente 8 sind im Rahmen des fachmännischen Könnens denkbar, z. B. Knebel- oder Kniehebelverspannung u. ä. zum einfachen Auswechseln des Klingenschaftes.
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Der Holzstiel 14 weist am unteren Ende schräg-parallel zum Schlitz 15 liegende außenseitige Abflachungen 16 auf, die eine plane Anlagefläche für die Befestigungselemente 8 ergeben.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel, siehe 3, ist der Klingenschaft 3 aus einem Stück Flachstahl hergestellt, in welchem am vorderen Ende die Hakenklinge 2 einstückig ausgebildet ist, z. B. durch Ausstanzen der groben Klingenform und anschließendem Einschleifen der Schneide. Die erfindungsgemäße Abwinkelung um eine Knickachse 7 kann leicht durch einen einfachen Biegevorgang des Flachstahls hergestellt werden.
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Es ist aber auch möglich, daß Hakenklinge
2 und Klingenschaft
3 mehrteilig ausgeführt sind, wobei eine separate austauschbare Hakenklinge
2 Anwendung findet, die in einer im Klingenschaft
3 ausgebildeten Halterungsvorrichtung fest aber lösbar aufgenommen wird, wie dies z. B. in der
DE 88 11 398 U1 dargestellt ist, auf deren diesbezüglichen Offenbarungsgehalt ausdrücklich Bezug genommen wird.
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Auch bei einer solchen Ausführungsform ist (an dem freien Stück des Flachstahls zwischen Ende der Einspannung in das Verlängerungselement 4 und Beginn der Hakenklingen-Befestigungsvorrichtung) durch Biegung des Flachstahls um die schrägstehende Knickachse 7 die erfindungsgemäße Abwinkelung einfach herstellbar.
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Am Klingenschaft 3 ist im Bereich des Übergangs zur Hakenklinge 2 unten eine Ausbauchung 18 vorgesehen, siehe 3. Diese Ausbauchung 18 liegt beim Schnittvorgang am noch nicht aufgeschnittenen Teil des Rundballens B an, und führt daher aufgrund der Abstützung der Hakenklinge 2 mittels der Ausbauchung 18 an der Plastikhülle P den Schnitt hinsichtlich der Tiefe des Eindringens der Hakenklinge 2, da die Arbeitsperson A, wie bereits im Zusammenhang mit 1 erläutert, beim Schnittvorgang rückwärts geht. Dadurch, daß sich die Hakenklinge 2 mit der Ausbauchung 18 an der straff gespannten Plastikhülle P abstützt, kann durch mehr oder weniger starke Abwinklung des Verlängerungselementes 4 weg vom oder hin zum Rundballen B, d. h. mehr tangential oder mehr radial zur Zylinderoberfläche (Drehpunkt ist der Berührungspunkt der Ausbauchung 18 mit der Plastikhülle P) die Tiefe des Eindringens der Hakenklinge 2 in den Rundballen B reguliert werden. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil sich unter der Plastikhülle P entlang der Zylinderoberfläche des Rundballens B von Stirnseite zu Stirnseite verlaufende Schnüre befinden, die den Grassilageballen zusammenhalten und die u. U. erst später durchtrennt werden sollen. Somit kann durch kleinere Abwinklung des Verlängerungselementes 4, d. h. Abwinkel-Bewegung mehr in Richtung tangental, wirksam verhindert werden, daß sich die Hakenklinge 2 die Schnüre gewissermaßen „einfängt” und ungewollt durchtrennt. Sollen sie hingegen gleich beim Schnitt der Plastikhülle P mit durchtrennt werden, so kann dies dadurch erreicht werden, daß das Verlängerungelement 4 etwas mehr in Richtung radial abgewinkelt wird. Dadurch dringt die Hakenklinge 2 tiefer in den Rundballen B ein, „fängt” die Schnüre ein und durchtrennt sie.
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3 zeigt eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Schneidgerätes 1, wobei das Verlängerungselement 4 in seiner Länge L nicht vollständig sondern nur abgebrochen dargestellt ist. Weiterhin ist das Verlängerungselement 4 am Ort der Einspannung des Klingenschaftes 3 aufgebrochen dargestellt, so daß die Anordnung des Klingenschaftes 3 im Schlitz 15 sowie der Löcher 17 für die Befestigungselemente 8 ersichtlich sind.
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Es wird die erfindungsgemäße schräge Lage der Knickachse 7 deutlich. Dazu ist in 3 die Längsachse 6 des Verlängerungselementes 4 aus zeichnerischen Gründen nicht in das Verlängerungselement 4 selbst eingezeichnet, sondern als dazu parallele Längsachse 6. Die Knickachse 7 verläuft, in der Schneidenebene 5 liegend (und logischerweise zugleich in der Flachebene des Klingenschaftes 3 liegend), schräg in einem Knickachsenwinkel α vom Schaftrücken 10 aus gesehen in Richtung zum verlängerungselementseitigen Ende 12 des Klingenschaftes 3 hin. Der Knickachsenwinkel α liegt zwischen 15 und 80 Grad, insbesondere zwischen 30 und 60 Grad und beträgt, wie hier als bevorzugte Ausführungsform zeichnerisch dargestellt, ca. 45 Grad zur Längsachse 6 des Verlängerungselementes 4.
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Es ist auch möglich, jedoch hier nicht zeichnerisch dargestellt, da leicht vorstellbar, die Knickachse 7 vom Schaftrücken 10 aus gesehen, in Richtung zur Klingenseite 13 hin verlaufend vorzusehen. Auch in diesem Fall liegt der erfindungsgemäße, zur Längsachse 6 des Verlängerungselementes 4 schräge Verlauf der Knickachse 7 vor. Der Knickachsenwinkel α liegt in diesem Fall zwischen 165 und 100 Grad, insbesondere zwischen 150 und 120 Grad, und beträgt bevorzugt ca. 135 Grad, unter Beibehaltung der in 3 eingezeichneten Lagendefinition des Winkels α.
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4 zeigt eine Draufsicht auf das erfindungsgemäße Schneidgerät 1, und zwar mit Blick in Richtung des die Knickachse 7 kennzeichnenden Pfeiles in 3. Aus 4 wird der Abknickwinkel β deutlich, um den der Klingenschaft 3 abgewinkelt ist. Die Abknickung erfolgt, vom Ende des Verlängerungselementes 4 aus gesehen, nach links um einen Abknickwinkel β, das ist der zwischen Längsachse 6 des Verlängerungselementes 4 und der Klingenachse 9 eingeschlossene Winkel. Dabei ist in 4 aus zeichnerischen Gründen die Klingenachse 9 nicht in den Rücken der Klinge selbst eingezeichnet, sondern als dazu parallele Klingenachse 9. Der Abknickwinkel β liegt zwischen 10 und 80 Grad, insbesondere zwischen 15 und 45 Grad und beträgt, wie hier als besonders bevorzugte Ausführungsform zeichnerisch dargestellt, ca. 30 Grad.
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Es ist auch möglich, jedoch hier zeichnerisch nicht dargestellt, da leicht vorstellbar, die Abknickung anstelle nach links, nach rechts vorzunehmen, und zwar um dieselben Winkel, die auch für die Abknickung nach links als vorteilhaft angegeben sind.
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Es ist der Vermeidung von Mißverständnissen halber darauf hinzuweisen, daß durch die Wahl des Knickachsenwinkels α gleichzeitig auch der Richtungsverlauf der Knickachse 7 (vom Schaftrücken 10 aus gesehen entweder in Richtung zum verlängerungsseitigen Ende 12 des Klingenschaftes 3 hin oder in Richtung zur Klingenseite 13 hin) bestimmt ist. Demgegenüber ist mit der Angabe des Abknickwinkels β dessen Richtung nach links oder nach rechts nicht festgelegt und bedarf eigener Festlegung. Diese unterschiedliche Vorgehensweise ist der sinnfälligen Darstellung geschuldet, denn Abknickwinkel β größer als 90 Grad wären wenig sinnfällig.
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Durch geeignete Wahl des Knickachsenwinkels α (womit gleichzeitig auch der Verlauf der Knickwinkelachse 7 in Richtung zum verlängerungsseitigen Ende 12 des Klingenschaftes 3 oder zur Klingenseite 13 hin festgelegt ist), sowie des Abknickwinkels β und der Richtung der Abknickung nach links oder nach rechts sowie durch geeignete Längendimensionierung des Verlängerungselementes 4 bzw. des Holzstieles 14 kann durch den Fachmann eine ergonomische Anpassung des erfindungsgemäßen Schneidgerätes 1 sowohl an die Körpergröße der Arbeitsperson A als auch an unterschiedliche Verwendungszwecke (z. B. Schneiden von Wand-, Boden- oder Dachbelägen) als auch an unterschiedlich erforderliche Schnittführungen (z. B. bodenparallel oder leicht schräg zur Bodenebene bei gleichwohl auf dem Boden liegendem Belag, oder im Winkel zwischen Wand und Boden usw.) erfolgen.
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5 zeigt eine Detaildarstellung der Klingenspitze 11. Um Verletzungsgefahr vorzubeugen, ist die Klingenspitze 11 über die gesamte Klingenbreite K mit einem Radius R gerundet ausgeführt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schneidgerät
- 2
- Hakenklinge
- 2a
- Schneide
- 3
- Klingenschaft
- 4
- Verlängerungselement
- 5
- Schneidenebene
- 6
- Längsachse
- 7
- Knickachse
- 8
- Befestigungselement
- 9
- Klingenachse
- 10
- Schaftrücken
- 11
- Klingenspitze
- 12
- verlängerungselementseitiges Ende
- 13
- Klingenseite
- 14
- Holzstiel
- 15
- Schlitz
- 16
- Abflachung
- 17
- Loch
- 18
- Ausbauchung
- A
- Arbeitsperson
- B
- Rundballen
- K
- Klingenbreite
- L
- Länge
- P
- Plastikhülle
- R
- Radius
- S
- Schnittlinie
- α
- Knickachsenwinkel
- β
- Abknickwinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 8811398 U1 [0002, 0004, 0024]
- GB 379858 A [0008]
- US 2006/0123637 A1 [0009]