DE102009058284A1 - Vorderbau für ein Kraftfahrzeug sowie Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Vorderbau für ein Kraftfahrzeug sowie Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Vorderbau (100) für ein Kraftfahrzeug (200) mit wenigstens einer Öffnung (10) zum Durchlassen von Fahrtwind, insbesondere als Kühlluft, beispielsweise zur Anströmung eines Ladeluftkühlers. Es ist vorgesehen, dass die Öffnung (10) zumindest teilweise von dem Nummernschild (20) des Kraftfahrzeuges (200) und/oder einem Träger (30) für das Nummernschild abdeckbar ist. Es ist ferner eine Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes (20) an einem Kraftfahrzeug (200) mit Mitteln zum Bewegen des Nummernschildes (20) vorgesehen, durch welche die von dem Nummernschild (20) abgedeckte Fläche einer Öffnung (10) zum Durchlassen von Fahrtwind zumindest teilweise freigebbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Vorderbau für ein Kraftfahrzeug mit wenigstens einer Öffnung zum Durchlassen von Fahrtwind, insbesondere als Kühlluft, beispielsweise zur Anströmung eines Ladeluftkühlers. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Halten eines Nummernschilds an einem Kraftfahrzeug.
- Kraftfahrzeuge mit einem wenigstens eine Kühlluftöffnung aufweisenden Vorderbau sind bekannt. Durch die Kühlluftöffnung wird der Fahrtwind kanalisiert und gerichtet beispielsweise an einen Ladeluftkühler geleitet, welcher üblicherweise im Bereich des Motorraums des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
- Das Eintreten von Fahrtwind in eine frontal am Vorderbau angeordnete Öffnung zum Einlassen von Fahrtwind in das Kraftfahrzeug erhöht jedoch den Luftwiderstand der Karosserie und wirkt somit bremsend. Solche Luftöffnungen wirke daher üblicherweise einer optimalen Aerodynamik des Kraftfahrzeuges entgegen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Vorderbau für ein Kraftfahrzeug mit den eingangs genannten Merkmalen bereitzustellen, durch welchen das Kraftfahrzeug trotz Vorhandensein von wenigstens einer Luftöffnung eine bessere Aerodynamik als bisher aufweist.
- Zur Lösung der Aufgabe wird ein Vorderbau für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, welcher die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Ferner wird eine Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 4 vorgeschlagen. Weiterhin wird ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 11 vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung.
- Der erfindungsgemäße Vorderbau ist für ein Kraftfahrzeug geeignet und hat wenigstens eine Öffnung zum Durchlassen von Fahrtwind, insbesondere als Kühlluft, welche beispielsweise zur Anströmung eines Ladeluftkühlers genutzt werden kann.
- Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die Öffnung zumindest teilweise von dem Nummernschild des Kraftfahrzeuges und/oder einem Träger für das Nummernschild abdeckbar ist. Es kann somit also die Öffnung wenigstens bei Betrieb des Kraftfahrzeuges, insbesondere bei laufendem bzw. eingeschaltetem Motor zumindest teilweise abgedeckt werden.
- Durch diese Maßnahme ist die Aerodynamik des Kraftfahrzeugs verbessert, da die Kühlluftöffnung bei Bedarf verschließbar oder zumindest teilweise abdeckbar ist, sodass weniger oder überhaupt kein bremsend wirkender Fahrtwind mehr durch die Öffnung in das Kraftfahrzeug eintreten kann. Diese Wirkung wird in einfach Weise und mit wenig Aufwand erreicht, indem auf das Nummernschild bzw. den Träger für das Nummernschild zurückgegriffen wird, um die Öffnung abzudecken.
- Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Öffnung zeitweise zumindest teilweise von dem Nummernschild und/oder dem Träger für das Nummernschild abdeckbar ist. Dadurch ist je nach Betriebssituation des Kraftfahrzeuges bzw. Fahrsituation des Kraftfahrzeuges die Kühlluftöffnung mit optimal angepasster Durchtrittsfläche freigebbar, beispielsweise um einem Ladeluftkühler des Kraftfahrzeuges mit Kühlluft zu versorgen. Ebenfalls kann je nach Fahrsituation die Öffnung soweit geschlossen werden oder ganz geschlossen werden, dass sich eine entsprechend angepasste optimale Aerodynamik des Kraftfahrzeuges ergibt und somit der Kohlendioxidausstoß des Kraftfahrzeuges verringert ist.
- Es bietet sich an, dass in Abhängigkeit von wenigstens einem, vorzugsweise die Fahrsituation des Kraftfahrzeuges beschreibenden Parameters die Durchtrittsfläche der Kühlluftöffnung mittels dem Nummernschild und/oder dem Träger für das Nummernschild veränderbar ist. Ein solcher Parameter kann beispielsweise die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges sein. Alternative oder ergänzende Parameter können die Außentemperatur und/oder die Motortemperatur sein.
- Es bietet sich ferner an, dass in einem Ausgangszustand das Nummernschild und/oder der Träger für das Nummernschild die Kühlluftöffnung im Wesentlichen abdeckt, vorzugsweise im Wesentlichen vollständig verdeckt.
- Die Kühlluftöffnung kann eine runde Form, insbesondere kreisrund, oval oder elliptisch ausgebildet sein. Auch ist eine eckige Form, beispielsweise in Art eines Dreiecks, Vierecks oder Mehrecks denkbar.
- Bevorzugt ist der Vorderbau der vorstehend beschriebenen Art mit der Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug gemäß dem Anspruch 4 kombinierbar.
- Die Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes an einem Kraftfahrzeug weist Mittel zum Bewegen des Nummernschildes auf, durch welche die von dem Nummernschild abgedeckte Fläche einer Öffnung zum Durchlassen von Fahrtwind zumindest teilweise freigebbar ist.
- Durch diese Maßnahme ist auf technisch einfache Weise und mit wenig Aufwand eine Öffnung des Kraftfahrzeuges verschließbar bzw. der Durchtrittsquerschnitt der Öffnung nach Belieben veränderbar. Denn dazu wird das sowieso bei jedem Kraftfahrzeug vorhandene Nummernschild herangezogen, durch welches die Öffnung zumindest teilweise abdeckbar ist. Das Nummernschild kann je nach Bedarf, beispielsweise je nach Fahrsituation des Kraftfahrzeuges, bewegt werden, um die Öffnung mehr oder weniger abzudecken bzw. freizugeben.
- Es bietet sich an, dass die Mittel zum Bewegen des Nummernschildes dazu ausgebildet sind, das Nummernschild parallel zu verschieben. Dadurch ist ein Öffnen bzw. Schließen einer frontal am Vorderbau eines Kraftfahrzeuges angeordneten Öffnung zum Einlassen von Fahrtwind in das Kraftfahrzeug möglich, ohne dass dazu das Nummernschild gegen den Fahrtwind gestellt werden muss, was aufgrund der wirkenden Kräfte des Fahrtwindes einen erheblichen Kraftaufwand erfordern würde. Durch das Parallelverschieben ist ein Bewegen des Nummernschildes mit relativ geringem Kraftaufwand möglich, da das Nummernschild lediglich quer zu angreifenden Kraft des Fahrtwindes bewegt werden braucht.
- Die Mittel können dabei in der Weise ausgebildet sein, dass das Nummernschild in Richtung nach oben oder unten und/oder seitlich nach außen bezüglich des Kraftfahrzeuges parallel verschoben wird.
- Ergänzend oder alternativ kann es auch vorgesehen sein, dass die Mittel zum Bewegen des Nummernschildes dazu ausgebildet sind, dass das Nummernschild um eine im Wesentlichen in Fahrtrichtung liegende Drehachse verdrehbar ist.
- Wesentlich für das Bewegen des Nummernschildes bzw. des Trägers für das Nummernschild ist, dass das Nummernschild in jeder Position vorschriftsmäßig gut sichtbar bleibt.
- Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Mittel zum Bewegen des Nummernschildes durch einen Antrieb und einen damit wirkverbundenen Träger für das Nummernschild gebildet sind. Der Träger ist bevorzugt plattenförmig ausgebildet, um das Nummerschild gegen ein Verbiegeben zu schützen.
- Bevorzugt ist zwischen dem Antrieb und dem Träger ein Koppelelement, beispielsweise in Art wenigstens eines Hebelelementes zwischengeschaltet. Der Antrieb kann ein Stellmotor sein.
- Der Antrieb ist beispielsweise der Stellmotor für den Aero Shutter des Kraftfahrzeuges. Es ist dadurch ein separater Antrieb für die erfindungsgemäße Haltevorrichtung nicht erforderlich, da auf bereits an dem Kraftfahrzeug vorhandene Stellmotoren zurückgegriffen wird. Als Aero Shutter wird üblicherweise eine Kühlluftverstelleinheit verstanden, welche mehrere verdrehbare Lamellen und wenigstens einen Stellmotor aufweist, wobei die Lamellen durch den Stellmotor in vorgegebenen Positionen verdrehbar sind. Mittels der Lamellen wird wenigstens eine Kühlluftöffnung verschlossen, geöffnet oder teilweise geöffnet bzw. verschlossen. Die Lamellen können anstelle oder zusätzlich zu der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung vorgesehen sein.
- Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist ein Kraftfahrzeug vorgesehen, mit einem Vorderbau und einer Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes der vorstehend beschriebenen Art vorgesehen.
- Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
- Es zeigt die einzige Figur ein Kraftfahrzeug in Vorderansicht mit einem bewegbaren Nummernschild.
- Die einzige Figur stellt – in schematischer Darstellung – eine mögliche Ausführungsform eines Vorderbaus
100 eines Kraftfahrzeuges200 dar. Der Vorderbau weist eine Öffnung10 zum Durchlassen von Fahrtwind auf. Die Öffnung10 dient bevorzugt zum Einlassen von Fahrtwind als Kühlluft in den Motorraum des Kraftfahrzeuges200 , beispielsweise um einen (nicht dargestellten) Ladeluftkühler mittels der Kühlluft gezielt anzuströmen. - Die Öffnung
10 ist bevorzugt unterhalb der Frontscheinwerfer angeordnet. Die Öffnung10 ist bevorzugt rechteckförmig ausgebildet und liegt mit ihrer Mittel-Querachse vorzugsweise auf der vertikalen Symmetrieachse des Kraftfahrzeuges200 bzw. des Vorderbaus100 . Die Öffnung10 kann selbstverständlich auch eine andere Querschnittsform aufweisen. Es ist beispielsweise ein runder, insbesondere kreisrunder oder ovaler Querschnitt denkbar. Ebenfalls ist ein dreieckiger oder fünfeckiger Querschnitt denkbar. - Der Vorderbau
100 weist ferner einen Träger30 auf, welcher zur Aufnahme eines Nummernschildes20 dient. Der Träger30 ist bevorzugt plattenförmig ausgebildet und weist eine vorzugsweise rechteckige Trägerfläche zur Aufnahme des Nummernschildes20 auf. - Der Nummernschildträger
30 liegt mit seiner Mittel-Querachse40 im Wesentlichen auf der vertikalen Symmetrieachse des Kraftfahrzeuges200 bzw. des Vorderbaus100 und überdeckt in dieser Ausgangsposition50 die Durchtrittsfläche der Öffnung10 . - Der Träger
30 ist über (nicht sichtbare) Hebel mit einem (nicht sichtbaren) Stellmotor verbunden. Die (nicht sichtbaren) Hebel sind in der Weise ausgebildet, dass bei Betätigen des (nicht sichtbaren) Stellmotors der Träger30 von seiner Ausgangsposition50 in eine Zwischenposition50' oder weitere Zwischenpositionen oder eine Endposition, parallel verschiebbar ist. Der Träger30 wird dazu bevorzugt von seiner Ausgangsposition50 durch eine Kombination von Bewegungsanteilen nach oben und gegebenenfalls seitlich nach außen parallel verschoben. Je nach Lage des Trägers30 ist dadurch die Öffnung10 wenigstens teilweise durch den Träger30 freigegeben. Der in der Zwischenposition50' befindliche Träger30 ist in der einzigen Figur durch gestrichelte Linien dargestellt. - Der Träger
30 befindet sich vorzugsweise in der Ausgangsposition50 bei kaltem Motor, um die Bremswirkung durch in die Öffnung10 einströmenden Fahrtwind gering zu halten bzw. weitgehend zu vermeiden. - Bei warmem Motor und großer zu erbringender Motorleistung ist der Träger
30 vorzugsweise in die Zwischenposition50' oder eine Endposition parallel verschoben, in welcher die Durchtrittsfläche der Öffnung10 gegenüber der Ausgangsposition50 des Trägers30 vergrößert ist, sodass in dieser Position des Trägers30 , beispielsweise bei gleicher Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges, mehr Kühlluft durch die Öffnung10 durchgelassen wird. - Bezugszeichenliste
-
- 100
- Vorderbau
- 200
- Kraftfahrzeug
- 10
- Öffnung
- 12
- Nummernschild
- 30
- Träger
- 40
- Mittel-Querachse
- 50
- Ausgangsposition
- 50'
- Zwischenposition
Claims (9)
- Vorderbau (
100 ) für ein Kraftfahrzeug (200 ) mit wenigstens einer Öffnung (10 ) zum Durchlassen von Fahrtwind, insbesondere als Kühlluft, beispielsweise zur Anströmung eines Ladeluftkühlers, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (10 ) zumindest teilweise von dem Nummernschild (20 ) des Kraftfahrzeuges (200 ) und/oder einem Träger (30 ) für das Nummernschild abdeckbar ist. - Vorderbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
10 ) zeitweise zumindest teilweise von dem Nummernschild (20 ) und/oder dem Träger (30 ) für das Nummernschild (20 ) abdeckbar ist. - Vorderbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von wenigstens einem, vorzugsweise die Fahrsituation des Kraftfahrzeugs (
200 ) beschreibenden Parameter die Durchtrittsfläche der Öffnung (10 ) veränderbar ist. - Vorrichtung zum Halten eines Nummernschildes (
20 ) an einem Kraftfahrzeug (200 ), insbesondere für einen Vorderbau (100 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Bewegen des Nummernschildes (20 ) vorgesehen sind, durch welche die von dem Nummernschild (20 ) abgedeckte Fläche einer Öffnung (10 ) zum Durchlassen von Fahrtwind zumindest teilweise freigebbar ist. - Haltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Parallelverschieben des Nummernschildes (
20 ), insbesondere in Richtung nach oben oder unten und/oder seitlich nach außen bezüglich des Kraftfahrzeuges (200 ) ausgebildet sind. - Haltevorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Drehen des Nummernschildes um eine im Wesentlichen in Fahrtrichtung liegende Drehachse ausgebildet sind.
- Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel durch einen Antrieb und einen damit, vorzugsweise über wenigstens ein Koppelelement, wirkverbundenen Träger (
30 ) für das Nummernschild (20 ) gebildet sind. - Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb durch den Stellmotor für das Aero Shutter des Kraftfahrzeuges (
200 ) gebildet ist. - Kraftfahrzeug mit einem Vorderbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8.
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2009
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