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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung eines Bauteils eines Automobils nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Beispielsweise Karosserien bzw. Karosserieteile von Automobilen werden zum Behandeln und Lackieren in geeignete Bäder eingetaucht. Damit die Flüssigkeit in Hohlräume eindringen und aus diesen wieder herauslaufen kann, werden Öffnungen in den Karosserieblechen vorgesehen. Vorwiegend aus Korrosionsschutzgründen ist es erforderlich, die Öffnungen anschließend zu verschließen. Zum Verschließen derartiger Öffnungen sind Verschlussstopfen bekannt, die üblicherweise aus Kunststoff bestehen und von Hand durch einfaches Eindrücken in die Öffnungen montiert werden. Derartige Verschlussstopfen weisen zumindest einen Flansch auf, der sich gegen eine Seite des Karosseriebleches legt, sowie Befestigungsmittel, die die andere Blechseite hintergreifen und die Vorrichtung so befestigen. Ein gattungsgemäßer Verschlussstopfen ist beispielsweise bekannt aus
DE 101 48 493 B4 .
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Um ein Eindringen von Luft und/oder Wasser zu verhindern, werden zwischen dem Flansch und dem Blech Dichtungsmittel, beispielsweise Heißklebemittel, vorgesehen. Für die Montage werden derartige Verschlussstopfen in die Öffnung beispielsweise eines frisch lackierten Karosserieteils eingesetzt und das Karosserieteil anschließend zur Aushärtung des Lacks in einen Ofen eingebracht. Der Verschlussstopfen erwärmt sich mit dem Karosserieteil und der Heißkleber schmilzt auf und sorgt so für ein dichtes Verkleben des Stopfens an der Öffnung. Dabei ist in dem in die Öffnung eingesetzten Zustand der Vorrichtung durch Innenflächen des Verschlussstopfens einschließlich möglicher Dichtungen und dem Blech ein Hohlraum begrenzt, der durch den Heißkleber dichtend verschlossen ist. Das Volumen des Hohlraums ist durch die Geometrie des Stopfens fest vorgegeben. Sofern ein mit einem solchen Verschlussstopfen versehenes Karosseriebauteil dem Ofen nach der Aushärtung des Lacks entnommen wird, kühlt sich das in dem Hohlraum eingeschlossene Gas gemeinsam mit dem Karosserieteil wieder ab. Dabei kann sich das Gas in dem Hohlraum langsamer abkühlen als die Umgebungsluft der Vorrichtung. Aufgrund der Temperaturänderung in dem Hohlraum verringert sich auch der Druck in dem Hohlraum. Es entsteht ein Unterdruck, der dazu führen kann, dass sich im Bereich des noch weichen Dichtungsmaterials Bläschen oder Kanäle ausbilden, durch die Luft in den Hohlraum eingezogen wird. Im Ergebnis kann die Dichtwirkung beeinträchtigt werden, so dass anschließend Luft und/oder Wasser in den Hohlraum eindringen und zu Korrosionsproblemen führen können.
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Zur Lösung dieses Problems wird in
DE 10 2006 007 914 B4 eine Druckausgleichskammer vorgeschlagen, die in Verbindung mit dem Hohlraum steht und die eine temperaturbedingte Druckänderung innerhalb des Hohlraums durch eine Änderung des Volumens der Druckausgleichskammer ausgleicht. Insbesondere gelangt bei der Abkühlung des Stopfens Gas aus der Druckausgleichskammer in den Hohlraum und gleicht die Druckänderung so aus. Diese Lösung ist allerdings konstruktiv verhältnismäßig aufwendig und führt somit zu nicht unerheblichen Kosten.
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Ausgehend von dem erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit der in konstruktiv einfacher und damit kostengünstiger Weise jederzeit eine zuverlässige Abdichtung und somit ein sicherer Korrosionsschutz erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
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Für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art löst die Erfindung die Aufgabe dadurch, dass das Heißklebematerial ein expandierendes Heißklebmaterial ist, welches eine durch wechselnde Temperatur bedingte Druckänderung in dem Hohlraum durch eine teilweise Expansion in den Hohlraum hinein ausgleicht. Der erfindungsgemäß eingesetzte Heißkleber ist also ein kombiniertes Adhäsiv- und Expansionsmaterial, das sowohl adhäsive Wirkung besitzt als auch bei Erwärmung expandiert. Dieser expandierende Heißkleber ist insbesondere an einer Innenseite des Flansches angebracht, die der die Öffnung begrenzenden Bauteiloberfläche, z. B. der Blechoberseite, zugewandt ist. Der Hohlraum ist gegenüber der Umgebung dicht abgeschlossen und sein Volumen durch die Geometrie der Vorrichtung und des Bauteils vorgegeben. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei Verwendung eines expandierenden Heißklebers eine Druckänderung infolge einer Abkühlung des in dem Gas enthaltenen Hohlraums durch ein Eindringen des zu diesem Zeitpunkt noch fließfähigen expandierenden Heißklebematerials in den Hohlraum ausgeglichen werden kann. Insbesondere nimmt der Heißkleber gerade ein solches Volumen des beispielsweise nach einer Erwärmung zur Aushärtung eines Fahrzeuglacks abkühlenden Hohlraums ein, dass in dem abgekühlten Hohlraum wieder der gleiche Druck herrscht wie in der Umgebung der Vorrichtung. Dieser Vorgang erfolgt aufgrund der selbsttätigen Angleichung des Drucks in dem Hohlraum an den Umgebungsdruck automatisch. Ein Versagen der durch das Heißklebematerial bereitgestellten Dichtung aufgrund der Druckänderung und eine damit verbundene Korrosionsgefahr im Bereich der in dem Hohlraum eingeschlossenen Öffnung werden gemäß der Erfindung sicher verhindert. Gleichzeitig ist eine konstruktiv aufwendige Druckausgleichskammer nicht erforderlich. Aufgrund der Expansionstätigkeit des Heißklebematerials und der verhältnismäßig hohen Materialdichte ist die erfindungsgemäße Vorrichtung außerdem weniger empfindlich hinsichtlich der Einbauposition. Ein unerwünschtes Abfließen des Materials und damit eine Beeinträchtigung der Dichtung werden sicher vermieden.
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Das Bauteil kann ein flaches Bauteil sein, wie ein Blech, beispielsweise ein Karosserieblech des Automobils. Die Öffnung kann entsprechend eine Karosserieöffnung sein, wie sie zum Eindringen und Abfließen von Flüssigkeiten in Tauchbädern für die Karosserie zum Einsatz kommen. Die die Öffnung begrenzenden Oberflächen können entsprechend die Blechober- und -Unterseiten sein. Es wird darauf hingewiesen, dass der ringförmig verlaufende Hohlraum selbstverständlich nicht kreisringförmig sein muss. Er könnte vielmehr auch eine ovale oder andere Form besitzen. Entscheidend ist lediglich, dass der Hohlraum geschlossen und umlaufend ausgebildet ist.
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Nach einer Ausgestaltung kann das Heißklebematerial derart in Axialrichtung des Schaftkörpers vorstehend an dem Flansch angebracht sein, dass der Flansch bei in die Öffnung eingesetzter Vorrichtung und im nicht expandierten Zustand des Heißklebematerials mit dem Heißklebematerial an der ersten Bauteiloberfläche anliegt. Weiterhin kann dann vorgesehen sein, dass das Heißklebematerial in Axialrichtung des Schaftkörpers von der Flanschaußenseite nicht sichtbar ist und bei Erwärmung unter dem Rand des Flansches hindurch radial nach außen expandiert, so dass es nach dem Expandieren in Axialrichtung des Schaftkörpers von der Flanschaußenseite sichtbar ist. Bei einer Erwärmung expandiert der Heißkleber und tritt bei dieser Ausgestaltung ringförmig unter dem Flansch hervor. Dies ist gerade bei der Verwendung von expandierenden Heißklebern gut zu erreichen. Dadurch werden zum einen die Dichtwirkung im Bereich des Kontakts zwischen dem Flansch und der Bauteiloberfläche und damit der Korrosionsschutz verbessert. Außerdem ist die erfolgreiche und vollständige Abdichtung durch eine visuelle Überprüfung von der Flanschoberseite in einfacher Weise erkennbar. Sofern der Heißkleber über den gesamten Umfang des Flansches gleichmäßig ringförmig unter diesem hervorgetreten ist, liegt eine ordnungsgemäße Abdichtung mit Sicherheit vor. Beim Stand der Technik besteht dagegen oftmals das Problem, dass ein ungleichmäßig und nur abschnittsweise, dort jedoch vermehrt hervorgequollenes Heißklebematerial den Eindruck einer Leckage oder einer ungenügenden Dichtung erweckt, auch wenn die Dichtung tatsächlich in Ordnung sein mag.
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Die Vorrichtung kann ein Verschlussstopfen zum dichten Verschließen der Öffnung sein, umfassend eine mit dem Schaftkörper verbundene geschlossene Abdeckung zum Verschließen der Öffnung. Der dem ersten Flansch gegenüberliegend an dem Schaftkörper angeordnete zweite umlaufende Flansch kann bei in die Öffnung eingesetzter Vorrichtung an einer der ersten Bauteiloberfläche gegenüberliegenden zweiten Bauteiloberfläche anliegen, so dass der ringförmig umlaufende Hohlraum zwischen der Außenfläche des Schaftkörpers, Innenflächen des ersten und zweiten Flansches und den ersten und zweiten Bauteiloberflächen begrenzt ist. An dem zweiten Flansch ist ebenfalls umlaufend ein Heißklebematerial angebracht, welches bei Erwärmen den zweiten Flansch dichtend an der zweiten Bauteiloberfläche anklebt.
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Die Vorrichtung weist also erfindungsgemäß zwei Flansche, insbesondere Lippen, auf, die das Blech von oben und unten einklemmen und jeweils vollständig umlaufend abdichten. Im montierten Zustand überspannt die Abdeckung die Öffnung und dichtet diese so in Zusammenwirkung mit den beiden Flanschen sicher ab. Da der zweite Flansch auch einen Heißkleber aufweist, wird auch dieser Flansch dichtend an der zweiten Bauteiloberfläche angeklebt. So werden die Dichtwirkung verbessert und die Funktion der Vorrichtung und der Korrosionsschutz weiter abgesichert. Das an dem zweiten Flansch angebrachte expandierende Heißklebematerial kann dabei ebenfalls eine durch wechselnde Temperatur bedingte Druckänderung in dem Hohlraum durch eine teilweise Expansion in den Hohlraum hinein ausgleichen. Der Druckausgleich in dem Hohlraum geht dann also von beiden Flanschen aus. Er erfolgt schneller und zuverlässiger, wobei an einem Flansch jeweils nur ausreichend Expansionsmaterial für einen Teil des Hohlraums bereitgestellt werden muss.
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Um auch bei den beispielsweise bei einer Lackaushärtung von Karosserieblechen in Öfen auftretenden großen Temperaturänderungen einen ausreichenden Druckausgleich sicherzustellen, muss ausreichend expandierendes Heißklebematerial an dem bzw. den Flanschen vorgesehen werden und dieses Material muss ausreichend stark expandieren. Abhängig von den äußeren Parametern, insbesondere der Temperatur, kann daher das Material einen Expansionsfaktor, also eine Volumenzunahme von mindestens 10%, bevorzugt mehr als 15% aufweisen. Eine solche Volumenzunahme kann beispielsweise bei einer Temperatur von 100°C eintreten. Mögliches Material für den Heißkleber ist z. B. expandierendes Ethylenvinylacetat (EVA). Es kommen aber auch andere expandierende Materialien in Frage, wie expandierende Polymere usw.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung können der erste und/oder der zweite Flansch zumindest in Axialrichtung des Schaftkörpers federnd elastisch sein. Weiterhin können der erste und/oder der zweite Flansch sich bei in die Öffnung eingesetzter Vorrichtung ausgehend von dem Schaftkörper in Richtung der ihnen jeweils zugeordneten Bauteiloberfläche wölben. Dies verbessert die Andrückkräfte der lippenförmigen Flansche an das Bauteil und damit die Abdichtung der Öffnung. Durch den erfindungsgemäßen Druckausgleich mittels des Expansionsmaterials bestehen dabei keine Bedenken, den Hohlraum durch eine entsprechende Wölbung der Flansche von erheblicher Größe auszubilden und so die Andrückkräfte weiter zu optimieren.
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Nach einer alternativen Ausgestaltung kann das expandierende Heißklebematerial mechanisch mit dem ersten und/oder zweiten Flansch verbunden sein. Die mechanische Verbindung kann beispielsweise über eine Verrastung erfolgen.
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Die Vorrichtung kann weiterhin aus einem Kunststoff bestehen und in besonders einfach und kostengünstig herstellbarer Weise in einem Spritzgussverfahren hergestellt sein. In einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren kann dann weiterhin das expandierende Heißklebematerial an den ersten und/oder den zweiten Flansch angespritzt sein.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung kann der erste Flansch und/oder das Befestigungselement bzw. der zweite Flansch eine Durchbohrung aufweisen. Eine solche Durchbohrung bzw. ein solches Loch ist insbesondere in einer Fläche des ersten Flansches und/oder des Befestigungselements bzw. des zweiten Flansches angeordnet, die, bzw. deren Innenseite, vor der Montage der Vorrichtung mit dem expandierenden Heißklebematerial versehen wird. Auf diese Weise ist vor der Montage von der Außenseite der Vorrichtung visuell in einfacher und zuverlässiger Weise erkennbar, ob das Heißklebematerial ordnungsgemäß auf die jeweilige Fläche aufgebracht, beispielsweise aufgespritzt, wurde. Dabei ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass das Heißklebematerial in der Praxis dann über die gesamte gewünschte Fläche ordnungsgemäß und gleichmäßig aufgebracht bzw. aufgespritzt ist, wenn das Loch von dem Heißklebematerial verschlossen ist. Bleibt nach dem Aufbringen des Heißklebematerials dagegen ein Teil der Durchbohrung geöffnet, liegt eine Fehlapplikation des Heißklebematerials vor.
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Gleichzeitig gibt die Durchbohrung auch einen Hinweis darauf, ob die Vorrichtung ordnungsgemäß dichtend an dem Bauteil montiert wurde. Insbesondere zeigt die Durchbohrung, ob das im Zuge der Montage und Erwärmung expandierte Heißklebematerial den ringförmig umlaufenden Hohlraum und damit die Bauteilöffnung auch nach dem Abkühlvorgang ordnungsgemäß abdichtet. Im Zuge des Abkühlvorgangs kann es zu einem Versagen der Dichtung kommen, wenn das expandierende Heißklebematerial die im Zuge der Abkühlung eintretende Druckänderung in dem Hohlraum nicht ausreichend durch eine teilweise Expansion in den Hohlraum hinein kompensiert. In diesem Fall wird Luft von außen in den ringförmigen Hohlraum nachgesaugt und die Abdichtung der Bauteilöffnung ist in unzulässiger Weise unterbrochen. Erfindungsgemäß ist hierbei erkannt worden, dass sofern es zu einem solchen Nachsaugen von Luft kommt, dieses durch die vor der Montage von Heißklebematerial verschlossene Durchbohrung des ersten Flansches und/oder des Befestigungselements bzw. zweiten Flansches erfolgt. Insoweit stellt die von dem Heißklebematerial verschlossene Durchbohrung das schwächste Glied der Vorrichtung dar, welches den Druckunterschied zwischen Hohlraum und Umgebung durch Herstellen einer Verbindung zwischen dem Hohlraum und der Umgebung durch die Durchbohrung hindurch ausgleicht. Dieses Versagen der Dichtwirkung ist nach der Montage der Vorrichtung und nach dem Abkühlen des Heißklebematerials wiederum in einfacher und zuverlässiger Weise von außen visuell zu überprüfen.
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Die Durchbohrung kann grundsätzlich eine beliebige Querschnittsform besitzen. Beispielsweise kann sie einen kreisförmigen Querschnitt besitzen. Nach einer weiteren Ausgestaltung kann die Durchbohrung einen ovalen Querschnitt besitzen. Bei einem ovalen Querschnitt hat sich gezeigt, dass eine besonders sichere Fehlererkennung erfolgt. So liegt eine Fehlaufbringung auch dann vor, wenn die ovalförmige Durchbohrung mit Heißklebematerial von kreisförmigem Querschnitt gefüllt ist.
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Die Erfindung betrifft auch eine erfindungsgemäße Vorrichtung im in die Öffnung eines Bauteils eines Automobils, insbesondere eines Blechs des Automobils, eingesetzten Zustand, insbesondere im expandierten Zustand des Heißklebers. Das Blech kann beispielsweise ein Karosserieblech sein. Die Erfindung ermöglicht weiterhin eine Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Einsetzen in eine Öffnung des Bauteils des Automobils bzw. zum Verschließen der Öffnung, indem die Vorrichtung im in die Öffnung eingesetzten Zustand erwärmt wird, so dass das expandierende Heißklebematerial in der erfindungsgemäßen Weise expandiert und den oder die Flansche dichtend an der ersten bzw. zweiten Bauteiloberfläche anklebt.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen schematisch:
- 1 einen ausschnittsweisen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im unmontierten Zustand,
- 2 den in 1 gezeigten ausschnittsweisen Querschnitt in einem ersten Betriebszustand,
- 3 den in den 1 und 2 gezeigten ausschnittsweisen Querschnitt in einem zweiten Betriebszustand,
- 4 eine perspektivische Ansicht auf die Oberseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 5 eine perspektivische Ansicht auf die Unterseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 6 die erfindungsgemäße Vorrichtung im montierten Zustand in einer perspektivischen Ansicht auf die Oberseite,
- 7 die Darstellung aus 6 in einer teilgeschnittenen Ansicht,
- 8 die erfindungsgemäße Vorrichtung im montierten Zustand in einer perspektivischen Ansicht auf die Unterseite,
- 9 die Darstellung aus 8 in einer teilgeschnittenen Ansicht, und
- 10 einen weiteren ausschnittsweisen Querschnitt einer erfindungsgemäßen Vorrichtung im unmontierten Zustand.
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Soweit nichts anderes angegeben ist, bezeichnen in den Figuren gleiche Bezugszeichen gleiche Gegenstände. 1 zeigt in einem Querschnitt einen Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10, bei der es sich in dem dargestellten Beispiel um einen Verschlussstopfen zum Einsetzen in eine Öffnung eines Karosserieblechs eines nicht dargestellten Automobils handelt. Die rotationssymmetrische Vorrichtung besitzt einen zylindrisch umlaufenden Schaftkörper 12 und einen am oberen Ende des Schaftkörpers 12 mit diesem einstückig verbundenen, ebenfalls umlaufenden lippenförmigen ersten Flansch 14. Der Flansch 14 wölbt sich ausgehend von dem oberen Ende des Schaftkörpers 12 nach unten und ist in Axialrichtung des Schaftkörpers 12 federnd elastisch. Im Bereich des unteren Endes des Schaftkörpers 12 ist ein zweiter lippenförmiger Flansch 16 ebenfalls einstückig mit dem Schaftkörper 12 verbunden, der sich in dem in 1 gezeigten unmontierten Zustand der Vorrichtung 10 ausgehend von dem Schaftkörper 12 schräg nach oben erstreckt. Dieser Flansch 16 ist ebenfalls in Axialrichtung des Schaftkörpers 12 federnd elastisch. Die Vorrichtung 10 besitzt darüber hinaus eine sich einstückig an die Unterseite des zylindrischen Schaftkörpers 12 anschließende topfartige geschlossene Abdeckung 18, die in der Draufsicht ringförmig ausgebildet ist, und einstückig in eine zentrale hohlzylindrische Erhebung 20 übergeht, wie beispielsweise in 4 zu erkennen ist. In der Ansicht der Vorrichtung 10 von unten in 5 ist zu erkennen, dass in der hohlzylindrische Erhebung 20 drei im Winkel von 120° zueinander versetzte Versteifungsrippen 22 angeordnet sind. Beide Flansche 14, 16 sind in ihrem radial äußeren Bereich an ihrer jeweiligen Innenfläche mit einem ringförmig umlaufenden expandierenden Heißklebematerial 24 versehen. An der Innenseite des ersten Flansches 14 sind ebenfalls ringförmig umlaufend mehrere zackenförmige Vorsprünge 15 ausgebildet, die das Anhaften des Heißklebematerials 24 verbessern. Es ist zu erkennen, dass das Heißklebematerial an beiden Flanschen 14, 16 in Axialrichtung des Schaftkörpers 12 vorstehend ausgebildet ist.
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In dem gezeigten Beispiel wurde die Vorrichtung 10 in einem Spritzgussverfahren aus einem Kunststoff hergestellt. Das Heißklebematerial 24 wurde anschließend ebenfalls in einem Spritzgussverfahren, insbesondere einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren, an die Vorrichtung 10 angespritzt.
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In 2 ist die Vorrichtung 10 in einem in einer kreisförmigen Öffnung 26 eines Bauteils 28 wie etwa eines Karosserieblechs eingesetzten Zustand gezeigt. In 2 ist der Zustand vor einer Erwärmung des Heißklebematerials 24 dargestellt. Die Vorrichtung 10 wird von Hand in Axialrichtung des Schaftkörpers 12, in der Darstellung in 2 nach unten, in die Öffnung 26 des Bauteils 28 eingedrückt. Dabei wird der untere Flansch 16 zunächst in Richtung des Schaftkörpers 12 gedrückt und bewegt sich nach Durchtreten der Öffnung 26 wieder nach außen von dem Schaftkörper 12 weg und verrastet an der Blechunterseite, wie dies in 2 gezeigt ist. In diesem Zustand stehen sowohl der erste als auch der zweite Flansch 14, 16 unter Druck gegenüber ihrer in 1 gezeigten relaxierten Stellung, wie dies in 2 zu erkennen ist. Dadurch üben die Flansche 14, 16 jeweils eine Druckkraft in Richtung auf die ihnen zugeordnete Blechseite aus. Aufgrund des axialen Vorstehen des Heißklebematerials 24 liegen die Flansche 14, 16 in diesem Zustand mit dem Heißklebematerial 24 an der ihnen zugeordneten Blechseite an, wobei jeweils zwischen dem Rand der Flansche 14, 16 und der Blechoberfläche ein Abstand besteht. Weiterhin ist in 2 zu erkennen, dass von der Außenfläche 30 des Schaftkörpers 12, den Innenflächen der Flansche 14, 16 bzw. dem Heißklebematerial 24 sowie den Blechoberflächen ein ringförmig umlaufender Hohlraum 32 begrenzt wird.
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Wird das Bauteil 28 nun gemeinsam mit der in die Öffnung 26 eingesetzten Vorrichtung 10 beispielsweise zur Aushärtung eines auf das Bauteil 28 aufgebrachten Lackes in einem Ofen erhitzt, wird das expandierbare Heißklebematerial 24 aufgeweicht und expandiert. Dabei kommt es zu einem Verkleben des Heißklebematerials 24 und damit der Flansche 14, 16 an der jeweiligen Oberfläche des Bauteils 28. Im noch fließfähigen Zustand des Heißklebematerials 24 wird das Bauteil 28 mit der Vorrichtung 10 dann dem Ofen entnommen und es kommt zu einer Abkühlung insbesondere auch des in dem Hohlraum 32 eingeschlossenen Gases. Dabei kommt es zu einer Druckreduzierung in dem Hohlraum 32 und somit einem Unterdruck gegenüber dem in der Umgebung der Vorrichtung 10 wirkenden Umgebungsdruck. Aufgrund dieses Unterdruckes gelangt das noch fließfähige Heißklebematerial 24 weiter in den Hohlraum 32 hinein und nimmt dadurch einen Teil des ursprünglichen Hohlraumvolumens in Anspruch, wie dies in 3 zu erkennen ist. Das Heißklebematerial 24 dringt dabei gerade soweit in den Hohlraum 32 vor, dass der im Zuge der Abkühlung des in dem Hohlraum 32 enthaltenen Gases eingetretene Druckverlust aufgrund der Volumenverringerung ausgeglichen wird, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Dichtwirkung des Heißklebematerials kommt. Außerdem tritt das Heißklebematerial 24 im Zuge der Erwärmung und der Expansion unter den dem Bauteil 28 zugewandten Enden der Flansche 14, 16 hindurch in radialer Richtung hervor und bildet an der Oberseite des Bauteils 28 und der Unterseite des Bauteils 28 jeweils einen ringförmigen Wulst aus Heißklebematerial 24, wie dies in den 6 und 8 jeweils zu erkennen ist, wo eine perspektivische Ansicht auf die Oberseite (6) bzw. auf die Unterseite (8) der in einem ausschnittsweise gezeigten Bauteil 28 montierten Vorrichtung 10 gezeigt ist. In den 7 und 9 ist jeweils zur Veranschaulichung der Wulst aus Heißklebematerial 24 teilweise aufgeschnitten gezeigt. Das radiale Hervortreten des Heißklebematerials 24 erlaubt in einfacher Weise eine visuelle Überprüfung der im Zuge der Erwärmung des Heißklebematerials 24 erfolgten Abdichtung im Bereich der Flanschenden.
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Unter Bezugnahme auf die 5 und 10 soll eine weitere Ausgestaltung erläutert werden. Wie in diesen Figuren zu erkennen ist, besitzt in dem gezeigten Beispiel der zweite Flansch 16 eine Durchbohrung 34, die in dem Beispiel einen ovalen Querschnitt besitzt. Wie in 10 zu erkennen ist, wird die Durchbohrung 34 im unmontierten Zustand von dem auf den zweiten Flansch 16 aufgespritzten Heißklebematerial 24 vollständig verschlossen. Von der Außenseite kann dieser vollständige Verschluss der Durchbohrung 34 durch Heißklebematerial 24 in einfacher Weise visuell überprüft werden. Ist die Durchbohrung 34 vollständig verschlossen, liegt eine ordnungsgemäße Applikation des Heißklebematerials 24 auf der Innenfläche des zweiten Flansches 16 vor. Im fertig montierten Zustand der Vorrichtung zeigt die Durchbohrung 34 dann die ordnungsgemäße Abdichtung der Bauteilöffnung an. Nur wenn die Durchbohrung 34 auch nach der Montage und dem Abkühlvorgang von dem dann expandierten Heißklebematerial verschlossen ist, liegt eine ordnungsgemäße Abdichtung vor.