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DE102009057360A1 - Verifikation von Lichtbildern/Unterschriften/Dokumenten mit Sicherheitsmerkmalen - Google Patents

Verifikation von Lichtbildern/Unterschriften/Dokumenten mit Sicherheitsmerkmalen Download PDF

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DE102009057360A1
DE102009057360A1 DE102009057360A DE102009057360A DE102009057360A1 DE 102009057360 A1 DE102009057360 A1 DE 102009057360A1 DE 102009057360 A DE102009057360 A DE 102009057360A DE 102009057360 A DE102009057360 A DE 102009057360A DE 102009057360 A1 DE102009057360 A1 DE 102009057360A1
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DE
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Application number
DE102009057360A
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English (en)
Inventor
Andreas Bosien
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bundesdruckerei GmbH
Original Assignee
Bundesdruckerei GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur maschinellen Verifizierung der Dokumentenechtheit eines Sicherheitsdokuments und ein Dokumentenprüfgerät (30) zur Durchführung des Verfahrens. Nach der der äußerlichen Fertigstellung des Sicherheitsdokuments (1) wird von dessen Personalisierungsseite (14) eine Aufnahme (12) erstellt und in digitalisierter Form in den Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) und/oder in einer externen Datenbank (13) gespeichert. Bei der Verifizierung der Dokumentenechtheit wird eine weitere Aufnahme (12a) des personalisierten Sicherheitsdokuments (1) angefertigt und mit der im Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) gespeicherten oder von der externen Datenbank (13) angeforderten Aufnahme (12) verglichen. Das Vergleichsergebnis kann angezeigt oder zur Auslösung eines Alarms verwendet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verifizierung der Dokumentenechtheit eines personalisierten Sicherheitsdokuments, das auf einer Personalisierungsseite sichtbare und/oder über spezielle Anregung oder Aktivierung optisch erfassbare Sicherheitsmerkmale sowie einen beschreib- und auslesbaren elektronischen Datenspeicher aufweist, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Dokumentenprüfgerät zur Durchführung des Verfahrens nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • In der DE 19906388 A1 ist ein maschinelles Verfahren zur Verifizierung von personalisierten Sicherheitsdokumenten beschrieben, bei dem biometrische Daten oder nach einem biometrischen Verfahren aus einem Bild des Inhabers generierte Daten auf dem Sicherheitsdokument in maschinenlesbarer Form gespeichert sind. Bei der Verifikation werden diese Daten in einem Verifikationsgerät ausgelesen und mit entsprechenden Daten verglichen, die anhand des vorgelegten Sicherheitsdokuments im Verifikationsgerät erzeugt werden. Bei Übereinstimmung der Daten ist die Echtheit des vorgelegten Dokuments gegeben.
  • Bei diesem Verfahren werden nur die personenbezogenen Daten für die Verifikation berücksichtigt, nicht jedoch weitere Sicherheitsmerkmale, die in sichtbarer oder mittels spezieller Anregung oder Aktivierung optisch erfassbarer Form auf dem Sicherheitsdokument vorliegen. Solche weiteren Sicherheitsmerkmale können beispielsweise als Sicherheitsdruck mit Guillochen und Irisdruck, UV-fluoreszierende Bereiche, Melierfasern, diffraktive Merkmale wie Hologramme, Kinegramme, Identigramme, TKO (Transparent Kinegram Overlay), als optisch variable Farben oder Tinten, als Mikroschriften oder Prägungen vorliegen. Hierbei können verschiedene Sicherheitsmerkmale in verschiedenen Schichten der üblicherweise als mehrschichtiges Laminat erstellten Sicherheitsdokumente, wie Ausweise oder Reisepässe, angeordnet sein. So kann das einlaminierte Bild des Passinhabers auf der Unter- und auf der Oberseite mit Schichten, die Sicherheitsmerkmale tragen, versehen sein, die bei dem Versuch, das Bild zu verändern, beschädigt werden und dadurch ihr Aussehen ändern. Derartige Manipulationen sind mit dem in der DE 19906388 A1 beschriebenen Verfahren nicht erkennbar, da bei diesem nur die personenbezogenen Bild- oder Digitaldaten erfasst und berücksichtigt werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Verfahren sowie ein zugehöriges Dokumentenprüfgerät anzugeben, mit dem ein personalisiertes Sicherheitsdokument, das über eine Vielzahl von optisch erfassbaren Sicherheitsmerkmalen und einen beschreib- und auslesbaren elektronischen Speicher verfügt, maschinell auf Dokumentenechtheit, d. h. auf Übereinstimmung mit dem ursprünglich erzeugten Zustand, überprüft werden kann.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 dadurch, dass eine fotografische Aufnahme der äußerlich fertiggestellten Personalisierungsseite des personalisierten Sicherheitsdokuments erstellt wird, dass die fotografische Aufnahme in digitalisierter Form im Datenspeicher des Sicherheitsdokuments und/oder in einer externen Datenbank gespeichert wird, dass zur Verifizierung der Dokumentenechtheit eine weitere fotografische Aufnahme des personalisierten Sicherheitsdokuments erstellt wird und dass die weitere fotografische Aufnahme mit der im Datenspeicher des Sicherheitsdokuments oder in einer externen Datenbank gespeicherten fotografischen Aufnahme auf Übereinstimmung verglichen wird.
  • Ein personalisiertes Sicherheitsdokument, das für die Anwendung des Verfahrens geeignet ist, und die Art seiner Herstellung sind beispielsweise in der DE 10 2007 059 746 A1 beschrieben. Ein solches Sicherheitsdokument weist bevorzugt mehrere Schichten aus verschiedenen Materialien auf, in die unter anderem zumindest ein Bild des Inhabers und ein elektronischer Chip eingefügt sind. Der elektronische Chip ist bevorzugt als kontaktlos beschreibbarer und auslesbarer Datenspeicher ausgebildet. Die einzelnen Schichten des Sicherheitsdokuments bestehen beispielsweise aus Spezialpapieren, Geweben und verschiedenartigen Kunststoffen, die durch Laminierung oder Kleben miteinander verbunden sind. Verschiedene Schichten werden bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments mit Sicherheitsmerkmalen versehen, die eine Manipulation an dem Sicherheitsdokument erkennbar werden lassen, da sie gegebenenfalls ihr Aussehen verändern. Zu den wesentlichen Sicherheitsmerkmalen zählen insbesondere auch solche, die auf der Grundlage von Daten des Inhabers erstellt und z. B. durch Drucken auf eine oder mehrere der Schichten des Sicherheitsdokuments aufgebracht werden. Diese Sicherheitsmerkmale bestehen beispielsweise aus einem Bild des Inhabers, seiner Unterschrift, einem oder mehreren Fingerabdrücken oder aus biometrischen Daten, die aus diesen individuellen, persönlichen Daten gewonnen werden. Die Erstellung und Einbringung dieser persönlichen Daten des Inhabers wird als Personalisierung des Sicherheitsdokuments bezeichnet. Ein Hauptelement der Personalisierung ist üblicherweise ein Lichtbild des Inhabers, für den personalisiert wird, bevorzugt ein Farbbild, das auch in elektronischer Form, Jpeg-Bild, RBG-Bild vorliegen kann.
  • Neben solchen Personalisierungs-Sicherheitsmerkmalen kann das Sicherheitsdokument noch eine Anzahl von anderen Sicherheitsmerkmalen aufweisen wie Strichcodes, alphanumerische Zeichen, spezielle Druckmuster, Prägungen, metallisierte Streifen, fluoreszierende Fasern oder Druckbilder, Hologramme etc., die visuell im sichtbaren Spektralbereich erkennbar sind oder die sich mittels spezieller Anregung, etwa mit UV-Licht, optisch erfassen lassen. Derartige Sicherheitsmerkmale müssen nicht unbedingt personalisiert sein, sondern sie sollen auf Grund ihrer Beschaffenheit dazu dienen, eine Nachahmung und damit eine Fälschung zu erschweren oder unmöglich zu machen.
  • Die Gesamtheit der hier relevanten Sicherheitsmerkmale ergibt das „Aussehen” des Sicherheitsdokuments, wobei unter Aussehen die insgesamt mit optischen Mitteln erfassbare Art, Form und Anordnung der Sicherheitsmerkmale zu verstehen ist. Dieses Aussehen ist im Rahmen der Erfindung nicht auf das mit bloßem Auge Sichtbare beschränkt, sondern kann auch weitere, über spezielle Anregung erfassbare oder in nicht sichtbaren Spektralbereichen liegende Strukturen oder sonstige Einzelheiten umfassen. Das Aussehen des Sicherheitsdokuments ist als Bild auf optischem Wege ermittelbar und festlegbar. Dieses Aussehen ist mit der äußeren Fertigstellung des personalisierten Sicherheitsdokuments festgelegt und bestätigt bei Unversehrtheit, dass der Inhaber des personalisierten Sicherheitsdokuments identisch mit der Person ist, für die das Sicherheitsdokument ausgestellt wurde.
  • Die einzelnen Schritte bei der Herstellung eines einschlägigen, personalisierten Sicherheitsdokuments sind bekannt, etwa aus der DE 19906388 A1 oder der DE 10 2007 059 746 A1 , und sind nicht Gegenstand der Erfindung. Sie führen zu einem Sicherheitsdokument der beschriebenen Art, dessen Aussehen nach seiner äußerlichen Fertigstellung dauerhaft festgelegt ist. Hierbei ist jedes erzeugte Sicherheitsdokument ein Unikat, was sich schon aus der Personalisierung ergibt, wobei durch produktionsbedingte Schwankungen z. B. in der zufälligen Verteilung von Melierfasern oder in der Positionierung von unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen zueinander weitere individuelle und nicht wiederholbare Details des Aussehens des Sicherheitsdokuments hinzukommen.
  • Nach der äußerlichen Fertigstellung, und damit der Festlegung seines Aussehens, wird das Sicherheitsdokument gemäß der Erfindung fotografiert, und das erzeugte Bild wird in den Speicher des Sicherheitsdokuments eingeschrieben. Unter „fotografiert” ist hier und in der gesamten Patentschrift die Gewinnung einer Abbildung des Sicherheitsdokuments mit beliebigen optischen Mitteln zu verstehen, die es erlauben, eine digitalisierte Bilddatei des Aussehens des Sicherheitsdokuments zu erstellen. Die optischen Mittel können hierbei bevorzugt als digitale Kameras oder Scanvorrichtungen ausgebildet sein, welche die gesamte Oberfläche des Sicherheitsdokuments erfassen. Sie sind bevorzugt dazu geeignet, mehrere spektrale Bereiche aufzunehmen. Nach dem Einschreiben der Bilddaten in den Datenspeicher des Sicherheitsdokuments oder deren Übermittlung an eine externe Datenbank ist das Sicherheitsdokument im Wesentlichen fertiggestellt. Danach kann die Auslieferung an den Inhaber erfolgen, für den das Sicherheitsdokument personalisiert wurde.
  • Gemäß der Erfindung erfolgt die Einschreibung der digitalen Daten des Bildes des bereits äußerlich fertiggestellten personalisierten Sicherheitsdokuments in einen in das Sicherheitsdokument integrierten Datenspeicher oder die Übermittlung der entsprechenden Daten an einen externen, bevorzugt zentralen Datenspeicher als einer der letzten Schritte bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments, wenn dessen endgültiges Aussehen festgelegt ist. Dies ist im Unterschied zum Stand der Technik nach der DE 19906388 A1 , da dort das Einschreiben von Bilddaten an beliebiger Stelle im Herstellungsprozess erfolgen kann und dies nur in einen im Sicherheitsdokument vorgesehenen Datenspeicher. Zudem wird nach der Erfindung das Aussehen des gesamten Sicherheitsdokuments erfasst und nicht nur das Bild des Inhabers oder hieraus abgeleitete biometrische Daten.
  • Erfindungsgemäß können sämtliche, auf optischem Wege erfassbare Sicherheitsmerkmale des Sicherheitsdokuments herangezogen und verifiziert werden. Hierdurch sind beliebige Manipulationen, die an verschiedenen Stellen des Sicherheitsdokuments durchgeführt wurden, erkennbar. Veränderungen jeglicher Art, die das Aussehen des Sicherheitsdokuments gegenüber dem Aussehen bei der Auslieferung ändern, sind mit dem erfindungsgemäßen Verfahren feststellbar. Dies betrifft auch nicht unmittelbar sichtbare Sicherheitsmerkmale, die erst bei spezieller Beleuchtung oder Anregung optisch erfassbar sind. Da die Verifizierung rein maschinell erfolgt, spielen durch Ermüdung oder das Sehvermögen eines etwaigen Kontrolleurs bedingte Wahrnehmungsmängel für die Verifizierung der Sicherheitsdokumente keine Rolle. Dadurch wird die Sicherheit der Verifikation von Sicherheitsdokumenten gegenüber dem Stand der Technik, der auf dem visuellen Eindruck einer Bedienungsperson basiert, erhöht.
  • Nach der Erfindung können verschiedene Spektralbereiche für die Verifizierung der Dokumentenechtheit berücksichtigt werden, neben dem Sichtbaren auch solche, die erst bei entsprechender Anregung optisch sichtbar werden oder erfasst werden können. Hierzu zählen Ultraviolett und Infrarot, die etwa über ihre Reflektion, Emission oder Fluoreszenz zu optisch erfassbaren Strukturen auf den Sicherheitsdokument führen und so dessen Aussehen bestimmen. Im Rahmen der Erfindung kann das Bild des Aussehens des Sicherheitsdokuments auch Komponenten enthalten, die nacheinander in Form von Einzelbildern in den verschiedenen Spektralbereichen aufgenommen wurden und zu einem in digitaler Form erstellten zusammengesetzten Bild kombiniert wurden. Die Zusammensetzung des Bildes kann hierbei auf eine definierte, aber beliebige Art erfolgen, etwa durch pixelmäßige Überlagerung von Helligkeits- und/oder Farbwerten. Dieses zusammengesetzte Bild dient dann als Referenzbild für die Verifikation. Es versteht sich, dass ein bei der Verifikation verwendetes weiteres Bild des Sicherheitsdokuments unter den definierten, identischen Bedingungen aufgenommen und erstellt werden muss, wie das im Sicherheitsdokument oder in einer externen Datenbank gespeicherte Bild.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich die Bilddatei des Aussehens des fertiggestellten Sicherheitsdokuments derart auszubilden, dass sie mehrere Einzelbilder desselben Sicherheitsdokuments umfasst, die jeweils in verschiedenen spektralen Bereichen wie sichtbar, ultraviolett oder infrarot und/oder die unter verschiedenen Beleuchtungsbedingungen wie Durchlicht, Auflicht oder seitlicher Lichteinfall (Streiflicht) erstellt sind. In diesem Sinne ist unter „fotografischer Aufnahme” hier und in der gesamten Patentschrift sowohl eine einzelne Aufnahme als auch eine Mehrzahl von verschiedenen Aufnahmen desselben Sicherheitsdokuments zu verstehen. Mehrere der verschiedenen Aufnahmen können zudem zu einer kombinierten Aufnahme, etwa durch Überlagerung der digitalen Pixelwerte, zusammengefasst werden. Es versteht sich, dass der Speicherplatz im Datenspeicher des Sicherheitsdokuments oder in einem externen Speicher für die Bilddaten des Sicherheitsdokuments hinreichend groß bemessen sein muss, um alle relevanten Bilddaten aufzunehmen.
  • Nach der Erfindung erfolgt eine rein maschinelle Verifizierung der Echtheit und der Unversehrtheit des Dokuments, wobei eine Bedienungsperson lediglich dazu erforderlich sein kann, das zu verifizierende Sicherheitsdokument entgegenzunehmen und in das zur Verifizierung dienende Dokumentenprüfgerät einzulegen und zu entnehmen. Diese Handreichungen könnten jedoch im Rahmen der Erfindung auch maschinell, etwa über eine Fördereinrichtung mit einem Förderband oder mit Greifern, durchgeführt werden.
  • Bei der Verifikation der Echtheit und Unversehrtheit des vorgelegten Sicherheitsdokuments wird ein Vergleich des im Sicherheitsdokument eingespeicherten Bildes oder eines von einer externen Datenbank übermittelten Bildes mit einem entsprechenden in dem Dokumentenprüfgerät erzeugten Bild durchgeführt. Der Vergleich erfolgt über ein elektronisches, rechnergestütztes Verfahren, das es erlaubt, über einen geeigneten Algorithmus zwei digitale Bilder auf Übereinstimung bzw. Abweichungen zu überprüfen. Ein solcher Algorithmus kann darin bestehen, die jeweiligen einem bestimmten Pixel oder kleinem Bildbereich zugeordneten Farb- und Helligkeitswerte eines der Bilder von den entsprechenden Werten des anderen Bildes zu subtrahieren. Bei völliger Übereinstimmung der beiden Bilder würde dies für alle Pixelpositionen den Wert „Null” ergeben; das so erzeugte Differenzbild wäre also schwarz. Etwa vorhandene Abweichungen zwischen beiden Bildern würden dagegen als hellere und/oder farbige Pixel hervortreten und dadurch die Änderungen nach Art und Lage sichtbar machen.
  • Bei der Verifikation kann beispielsweise das Differenzbild der beiden zu vergleichenden Bilder zur Anzeige auf einem Bildschirm gebracht werden, so dass es einer Bedienungsperson leicht möglich ist, die Abwesenheit oder das Vorhandensein von Abweichungen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Alternativ kann das Ergebnis der Verifikation auch auf elektronischem Wege ermittelt werden, z. B. durch Analyse des Differenzbildes, bevorzugt unter Vorgabe von Schwellwerten für noch tolerierbare Abweichungen von Farb- oder Helligkeitswerten. Solche Schwellwerte sind sinnvoll, da sich durch Alterung des Sicherheitsdokuments bedingte Farbabweichungen oder Abnutzungserscheinungen oder geringfügig abweichende Aufnahmebedingungen in der Praxis nicht vermeiden lassen. Nach der Bildanalyse folgt die Anzeige des Vergleichsergebnisses. Die Anzeige kann hierbei in vorteilhafter Weise über einen Bildschirm, über Signallampen oder über akustische oder mechanische Mittel wie z. B. über Vibrationen einer Taste erfolgen. Hierbei kann es von Bedeutung sein, dass die Aufmerksamkeit der ein manipuliertes Sicherheitsdokument vorlegenden Person nicht erregt wird.
  • Beide Aufnahmen des Sicherheitsdokuments, die bei der Herstellung und die bei der Verifizierung erhaltene, müssen natürlich unter möglichst identischen Bedingungen erstellt werden, damit ein relevanter, rein maschineller Vergleich auf völlige Übereinstimmung möglich ist. Dies bedeutet, dass die als Dokumentenprüfgerät ausgebildete Verifikationseinrichtung über dieselben Beleuchtungs- und Aufnahmeeinrichtungen verfügen muss, wie die bei der Erstellung des Sicherheitsdokuments verwendete. Für die Aufnahme sind beliebige bilderzeugende Einrichtungen verwendbar, wobei digitale Kameras mit einer abbildenden Optik oder Scanner bevorzugt sind. Die Aufnahmestation umfasst auch eine oder mehrere Licht- und Anregungsquellen, die es ermöglichen, Bilder in verschiedenen spektralen Bereichen zu erhalten, sowie eine zugeordnete integrierte oder externe Rechenstation zur Erstellung des als Referenz dienenden Bildes des Sicherheitsdokuments. So können beispielsweise neben einer Auflicht- und/oder Durchlichtbeleuchtung im sichtbaren Bereich auch UV- und/oder Infrarot-Beleuchtungsmittel vorhanden sein, oder eine Hochfrequenzanregung für Elektrolumineszenz. Bei der Aufnahme des Sicherheitsdokuments sowohl bei der Herstellung als auch in dem Dokumentenprüfgerät ist darauf zu achten, dass neben der Gleichartigkeit der Aufnahmemittel auch die Aufnahmebedingungen gleich gehalten sind. Diese betreffen die Helligkeit der Beleuchtung, den Abstand des Sicherheitsdokuments von dem bilderzeugenden Gerät und die Positionierung und Orientierung des Sicherheitsdokuments in Bezug auf die Aufnahmeeinrichtung. Diese Bedingungen können durch die konstruktive Ausbildung der jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen und eine Kontrolle über Sensoren, etwa für die Lage des Sicherheitsdokuments, und Messeinrichtungen, etwa für die Intensität und Farbe der Beleuchtungseinrichtungen, sichergestellt werden. Zur Sicherstellung der korrekten Orientierung und Lage sowie des Abbildungsmaßstabs des Sicherheitsdokuments ist es vorteilhaft, dieses bei der Herstellung mit mehreren Referenzmarkierungen zu versehen. Diese Referenzmarkierungen werden vom Dokumentenprüfgerät erfasst und erlauben es, bei der Bildauswertung und dem Bildvergleich eine geometrisch korrekte Übereinstimmung der Bildbereiche zu erzielen. Hierbei können geringe Abweichungen in den Pixelpositionen der beiden Bilder rechnerisch kompensiert werden.
  • Nach der Erfindung ist die Datei der Aufnahme im Speicherchip des Sicherheitsdokuments oder in einer externen Datenbank gespeichert. Bei der Verifikation wird im erstgenannten Fall die Datei der Aufnahme bevorzugt kontaktlos aus dem Speicherchip ausgelesen, wozu das Dokumentenprüfgerät natürlich mit einem Lesegerät ausgestattet sein muss. Ist die Datei jedoch in einer externen Datenbank gespeichert, so erfolgt der Zugriff auf diese wie üblich, beispielsweise über die Nummer des Ausweises oder Reisepasses unter Verwendung einer hierfür vorgesehenen Datenleitung. Es versteht sich, dass die entsprechenden Identifizierungsdaten bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments zusammen mit dessen Bilddaten an die externe Datenbank übermittelt worden sind. Die Nummer des Ausweises oder Reisepasses oder ein ähnliches eindeutiges Identifizierungsmerkmal des Sicherheitsdokuments ist üblicherweise in maschinenlesbarer Form auf dem Sicherheitsdokument vorhanden und kann demgemäß von dem Dokumentenprüfgerät erfasst und zum Abruf der Bilddaten von der externen Datenbank verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist selbstverständlich auch für die Verifikation von Unterschriften oder von Barcode auf dem Dokument geeignet, da mit ihm beliebige optisch erfassbare Einzelheiten eines Dokuments verifizierbar sind. Im Rahmen der Erfindung können Bilddaten der Aufnahme auch in veränderter Form verarbeitet werden, etwa nach Komprimieren oder Vektorisieren, wenn sichergestellt ist, dass dieselben Maßnahmen sowohl bei der Erstellung der Referenz-Bilddatei des äußerlich fertiggestellten Sicherheitsdokuments und der Erstellung der entsprechenden Datei durch das Dokumentenprüfgerät bei der Verifikation durchgeführt werden.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Dokumentenprüfgerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9.
  • Zur Lösung der eingangs schon genannten Aufgabe wird im Hinblick auf das Dokumentenprüfgerät vorgesehen, dieses mit folgenden, im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 10 aufgeführten Baugruppen zu versehen: eine Lesestation zum Auslesen von Daten, insbesondere von Bilddaten, aus dem Datenspeicher eines Sicherheitsdokuments, und/oder eine Datenleitung zu einem externen Datenspeicher, eine Aufnahmestation zu einer weiteren fotografischen Aufnahme der Personalisierungsseite des Sicherheitsdokuments in zumindest einem spektralen Bereich, wie sichtbar, ultraviolett oder infrarot, und zur Erzeugung von elektronisch verarbeitbaren weiteren Bilddaten, einen elektronischen Rechner, der zumindest zur Durchführung eines Vergleichs zwischen aus dem Datenspeicher des Sicherheitsdokuments ausgelesenen Bilddaten oder aus dem externen Speicher bezogenen Bilddaten des Sicherheitsdokuments und den von der Aufnahmestation ermittelten weiteren Bilddaten anhand eines vorgegebenen Algorithmus programmiert ist und hieraus ein Vergleichsergebnis erzeugt, und eine Anzeige- und/oder Alarmeinrichtung, die mit dem elektronischen Rechner verbunden ist und die nach Maßgabe des Vergleichergebnisses eine Anzeige und/oder einen Alarm erzeugt.
  • Das Dokumentenprüfgerät ist in vorteilhafter Weise mit einem Monitor zur Darstellung des Prüfergebnisses, das beispielsweise in Form eines Differenzbildes der beiden verglichenen Aufnahmen vorliegen kann, ausgestattet. Dieser Monitor kann auch wahlweise zur einzelnen oder gemeinsamen Darstellung der jeweiligen Aufnahmen herangezogen werden, was der Bedienungsperson des Dokumentenprüfgeräts, etwa einem Polizei- oder Zollbeamten, ein vergrößertes Bild des zu überprüfenden Sicherheitsdokuments zur Verfügung stellt.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird bevorzugt mittels einer Alarmanzeige durch ein optisches oder akustisches Signal kundgetan, etwa dadurch, dass bei Feststellung der Dokumentenechtheit eine grüne Lampe aufleuchtet und bei markanten Abweichungen zwischen den verglichenen Bildern des Sicherheitsdokuments eine rote Lampe und/oder ein Warnton aktiviert werden.
  • Das Dokumentenprüfgerät ist bevorzugt mit einem Basisteil mit einer Auflagefläche für das zu überprüfende Sicherheitsdokument ausgestattet, indem ein Lesegerät für das Auslesen der im Speicherchip des Sicherheitsdokuments gespeicherten Daten angeordnet ist. Dieses Lesegerät und der Speicherchip sind in vorteilhafter Weise für das kontaktlose Auslesen von digitalen Daten konzipiert, wofür sie mit Einrichtungen zur drahtlosen Übertragung von Energie und Daten ausgerüstet sind. Derartige Einrichtungen sind dem Fachmann bekannt und müssen deshalb hier nicht näher erläutert werden.
  • Das Dokumentenprüfgerät kann mit verschiedenartigen Beleuchtungsmitteln ausgestattet sein, entsprechend denjenigen, die bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments zur Erzeugung der einzuspeichernden fotografischen Aufnahme verwendet wurden. Diese Beleuchtungsmittel umfassen Lichtquellen für sichtbares Licht, wie Glühlampen, lichtemittierende Dioden (LED). Leuchtstofflampen sowie UV-Lampen und Infrarotstrahler verschiedenen Bauart oder Laser oder Laserdioden, die in verschiedenen Spektralbereichen emittieren.
  • Die Erfindung wird anschließend an Hand von Ausführungsbeispielen, die in den Figuren dargestellt sind, noch näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 die Mittel und Maßnahmen zur Erstellung einer fotografischen Aufnahme nach der Erfindung in schematischer Darstellung;
  • 2 die Speicherung der nach 1 erhaltenen fotografischen Aufnahme in einem Sicherheitsdokument oder in einem externen Datenspeicher in schematischer Darstellung;
  • 3 die Schritte zur Verifizierung der Dokumentenechtheit nach dem erfindungsgemäßen Verfahren in schematischer Darstellung;
  • 4 ein Dokumentenprüfgerät nach der Erfindung in schematischer Darstellung.
  • In 1 ist eine Einrichtung zur Erstellung einer fotografischen Aufnahme 12, welche für die Verifizierung der Dokumentenechtheit eines Sicherheitsdokuments 1 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erforderlich ist, in schematischer Ansicht dargestellt. Das hier im Querschnitt gezeigte Sicherheitsdokument 1 ist aus mehreren, miteinander laminierten oder verklebten Schichten aufgebaut, die im dargestellten Ausführungsbeispiel eine transparente Deckschicht 2, eine Personalisierungsschicht 3 und eine Grundschicht 4 umfassen. Alle verwendeten Schichten können verschiedenartige, hier nicht gezeigte Sicherheitsmerkmale 16 aufweisen, die in sichtbarer oder unsichtbarer Form auf oder in die einzelnen Schichten eingebracht sind und die das Aussehen des Sicherheitsdokuments bestimmen. Die Personalisierungsschicht 3 enthält bevorzugt ein Bild 15 des Inhabers des Sicherheitsdokuments 1, also eine Darstellung der Person, für die das Sicherheitsdokument 1 ausgestellt ist, sowie eventuell auch dessen Unterschrift und/oder Fingerabdruck. Die Grundschicht 4 des Sicherheitsdokuments 1 ist hier beispielsweise mit fluoreszierenden Fasern versehen oder mit unsichtbaren, fluoreszierenden Tinten oder Druckfarben in bestimmten grafischen Mustern bedruckt, die bei geeigneter Anregung, etwa mit UV-Licht, optisch in Erscheinung treten und somit ebenfalls das Aussehen des Sicherheitsdokuments 1 beeinflussen. Derartige Sicherheitsmerkmale könnten natürlich in sämtlichen im Sicherheitsdokument 1 vorhandenen Schichten angeordnet sein, wobei in der Praxis auch mehr als drei Schichten für den Aufbau des Sicherheitsdokuments 1 verwendet werden können. In der Darstellung nach 1 ist jedoch davon ausgegangen, dass nur die Grundschicht 4 durch UV-Anregung in Erscheinung tretende Sicherheitsmerkmale enthält. Es versteht sich, dass die darüberliegenden Schichten des Sicherheitsdokuments 1 für die erzeugte Fluoreszenzstrahlung durchlässig sein müssen, zumindest teilweise. Alternativ könnte eine Teilaufnahme 11 des Sicherheitsdokuments 1 bei UV-Anregung auch von der Rückseite her erstellt werden, wobei zweckmäßigerweise auch die Anregung von dieser Seite her erfolgen kann.
  • Oberhalb des Sicherheitsdokuments 1 ist schematisch eine Aufnahmeeinrichtung zur Erzeugung einer fotografischen Aufnahme 12 des Sicherheitsdokuments 1 dargestellt, die hier eine Kamera 5 mit einer Optik 6 und einen Bildsensor 7 sowie je eine Lichtquelle 8 für sichtbares Licht und einer Lichtquelle 8a für UV-Anregungslicht umfasst. Die Kamera 5 kann bevorzugt eine digitale Kamera mit einer Linsenoptik und einem flächigen, gepixelten Bildsensor sein; sie kann jedoch auch als Scannersystem ausgebildet sein. Entscheidend ist, dass die Kamera 5 in der Lage ist, eine oder mehrere elektronisch verarbeitbare Aufnahmen 10, 11, 12 der gesamten Oberfläche des Sicherheitsdokuments 1 zu erstellen.
  • Nach 1 wird die für das Verfahren nach der Erfindung erforderliche fotografische Aufnahme 12, die als „Referenzbild” für die Verifizierung dient, aus zwei Teilaufnahmen 10 bzw. 11 erstellt. Die erste Teilaufnahme 10 wird im sichtbaren Spektralbereich erzeugt, wobei das Sicherheitsdokument mittels der Lichtquelle 10 für sichtbares Licht beleuchtet wird. Die erhaltene digitale Teilaufnahme 10 enthält somit Daten über das Aussehen des Sicherheitsdokuments im Sichtbaren, was in 1 symbolisch dadurch angedeutet ist, dass die Strukturen der Deckschicht 2 und der Personalisierungsschicht 3 zur Darstellung verwendet sind. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine pixelmäßig geordnete, digitale Datenmenge, wobei jedem Pixel Werte für die Helligkeit und/oder Farbe zugeordnet sind. Unter einem Pixel ist hier und im Folgenden stets ein durch Positionskoordinaten örtlich definierter Elementarbereich in einem digitalen Bild zu verstehen, dem ein bestimmter Helligkeitswert und Farbwert zugeordnet ist. Eine weitere Teilaufnahme 11 wird anschließend unter UV-Anregung mittels der UV-Lichtquelle 8a erzeugt, die ebenfalls in digitalisierter Form zur Verfügung steht. Beide Teilaufnahmen 10 und 11 werden sodann mittels eines vorgebbaren Algorithmus, etwa durch pixelmäßige Überlagerung von Helligkeits- und/oder Farbwerten, zu der erfindungsgemäßen fotografische Aufnahme 12 vereinigt.
  • Es versteht sich, dass zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens auch nur eine einzige Aufnahme 12 in einem geeigneten Spektralbereich ausreichen kann, so dass mehrere Teilaufnahmen 10, 11 nicht erforderlich sind. Dies wird in der Praxis von der Art der verwendeten Sicherheitsmerkmale abhängen und von den Erfordernissen der Fälschungssicherheit. Andererseits könnten im Austausch oder zur Ergänzung zu UV-angeregten Sicherheitsmerkmalen auch solche verwendet werden, die eine Anregung im Infrarotbereich oder durch elektrische Felder erfordern. Entscheidend ist, dass diese Sicherheitsmerkmale zu einem Aussehen des Sicherheitsdokuments 1 führen, die sich mit optischen Mitteln zur Erstellung einer für das Aussehen des Sicherheitsdokuments repräsentativen digitalen fotografischen Aufnahme 12 verarbeiten lassen.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung das gemäß 1 erzeugte digitale Referenzbild in Form der fotografischen Aufnahme 12, welche von dem äußerlich fertiggestellten Sicherheitsdokument 1 vor dessen Auslieferung an den Inhaber hergestellt wurde sowie zwei für die digitale Speicherung der fotografischen Aufnahmen 12 geeignete Medien. Diese Speichermedien bestehen nach der Erfindung aus einem externen Datenspeicher 13 und/oder aus einem in Form eines Speicherchips 17 im Sicherheitsdokument 1 angeordneten elektronischen Speicher. Der Speicherchip 17 ist im Sicherheitsdokument 1 einlaminiert und ist über Kontakte oder bevorzugt über eine drahtlose Verbindung beschreib- und auslesbar. Eine drahtlose Verbindung, für welche der Speicherchip 17 vollständig eingebettet ist und über Antennen zur Energieversorgung und zur Datenübertragung verfügt, ist besonders vorteilhaft. Eine solche Ausbildung von einschlägigen Speicherchips in Sicherheitsdokumenten 1 ist dem Fachmann geläufig und muss hier nicht näher erläutert werden.
  • Das Sicherheitsdokument 1 ist in 2 in vereinfachter Aufsicht auf der Personalisierungsseite 14 gezeigt. Zu sehen ist ein Bild 15 des Inhabers, für den das Sicherheitsdokument 1 ausgestellt ist, sowie weitere grafische Sicherheitsmerkmale 16 und der eingebettete Speicherchip 17. Alle diese Einzelheiten bestimmen zusammen mit den Abmessungen des Sicherheitsdokuments 1 dessen Aussehen.
  • Die 3 zeigt die Schritte zur Verifizierung der Dokumentenechtheit nach dem erfindungsgemäßen Verfahren in schematischer Darstellung. Oben links ist die Erstellung der als Referenzbild dienenden fotografischen Aufnahme 12a im Dokumentenprüfgerät aus zwei Teilaufnahmen 10a bzw. 11a im sichtbaren bzw. im ultravioletten Spektralbereich dargestellt. Das sichtbare Bild gemäß der Teilaufnahme 10a zeigt beispielhaft ein Porträt des Inhabers des Sicherheitsdokuments 1, während das mittels UV-Anregung gewonnene weitere Teilbild 11a grafische Muster als Sicherheitsmerkmale 16 beinhaltet. Die Erstellung der fotografischen Aufnahme 12a erfolgt automatisch anlässlich der Verifizierung des Sicherheitsdokuments 1 nach dessen Einführung oder Vorlegen in das hier nicht gezeigte Dokumentenprüfgerät 30, wie bereits anhand der 1 erläutert wurde. 1 zeigt dementsprechend eine Aufnahmeeinrichtung 38, die in jeweils identischer Form Teil eines Dokumentenprüfgeräts 30 oder Bestandteil einer Einrichtung zur Erstellung der erfindungsgemäßen fotografischen Aufnahme 12 bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments 1 sein kann.
  • Unten links in 3 ist die analoge Erstellung eines Referenzbildes durch das Dokumentenprüfgerät 30 als fotografische Aufnahme 22 aus zwei Teilbildern 20 bzw. 21 schematisch gezeigt, wobei angenommen ist, dass das Sicherheitsdokument 1 manipuliert oder gefälscht wurde. Die Teilaufnahmen 20 und 21 stimmen bezüglich des dargestellten Bildinhalts nicht mit den für das echte Sicherheitsdokument charakteristischen Bilddaten überein, wobei die Abweichungen in dem hieraus erzeugten Referenzbild, der fotografischen Aufnahme 22, zum Ausdruck kommen.
  • Rechts oben in 3 sind die weiteren Schritte bei der Verifikation des Sicherheitsdokuments 1 gezeigt. Hierfür wird zunächst aus dem Datenspeicher 13, in welchem die bei der Herstellung des Sicherheitsdokuments 1 erzeugte fotografische Aufnahme 12 eingespeichert ist, die fotografische Aufnahme 12 ausgelesen und dem Rechner des Dokumentenprüfgeräts 30 zur Verfügung gestellt. Das Auslesen aus dem Datenspeicher 13 erfolgt im Falle eines bevorzugt zentralen externen Datenspeichers 13 über eine Datenleitung oder über Funksignale, wobei es sinnvoll sein kann, eine Verschlüsselung der übertragenen Daten vorzunehmen. Die Anfrage an den Datenspeicher 13 kann beispielsweise über die auf dem Sicherheitsdokument in analoger oder digitaler Form aufgedruckte Identifizierungsnummer, z. B. die Passnummer, die über ein Lesegerät dem vorgelegten Sicherheitsdokument entnommen werden kann, in Gang gebracht werden. Im Falle einer Speicherung der Bilddaten der fotografischen Aufnahmen 12 in einem als Datenspeicher 13 dienenden Speicherchip 17, das im Sicherheitsdokument 1 integriert ist, erfolgt das Auslesen der Daten bevorzugt auf kontaktlosem Wege im Dokumentenprüfgerät 30. Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, für das Auslesen von analogen oder digitalen Daten, die auf dem Sicherheitsdokument 1 in maschinenlesbarer Form vorhanden sind, im Dokumentenprüfgerät 30 eine eigene Lesestation (34) vorzusehen.
  • Der Rechner führt nach Auslesen der Daten aus dem Datenspeicher 13 anhand eines vorgegebenen Algorithmus einen Vergleich zwischen den im Dokumentenprüfgerät 30 als fotografische Aufnahme 12a erstellten Bilddaten und den aus dem Datenspeicher 13 ausgelesenen Bilddaten der fotografischen Aufnahme 12. Im dargestellten Fall stimmt die ursprüngliche fotografische Aufnahme 12 mit der im Dokumentenprüfgerät erzeugten fotografischen Aufnahme 12a überein, da es sich um ein unverändertes und damit echtes Sicherheitsdokument 1 handelt. Der Vergleich der beiden fotografischen Aufnahmen 12a und 12 kann mit beliebigen Verfahren zur Bildanalyse und zum Bildvergleich erfolgen, denen jeweils ein bestimmter, kennzeichnender Algorithmus zugrundeliegt. Wird beispielsweise als Algorithmus für den Vergleich der Bilddaten eine pixelmäßige Subtraktion der für jedes Pixel vorhandenen Daten vorgesehen, so ergibt sich im Idealfall für jedes Pixel der Wert „null”, wenn die Bilddaten beider fotografischen Aufnahmen völlig übereinstimmen. Das so erzeugte Vergleichsergebnis ist somit ein gleichmäßig getöntes weißes oder schwarzes Bild, das auf einem zum Dokumentenprüfgerät 30 gehörenden Monitor 24 als Monitoranzeige 25 zur Darstellung gebracht werden kann. Die in 3 gezeigte weiße/leere Monitoranzeige 25 ist ein Hinweis darauf, dass eine für den Echtheitsnachweis hinreichende Übereinstimmung zwischen den relevanten fotografischen Aufnahmen 12 und 12a besteht und dass das geprüfte Sicherheitsdokument 1 somit unverfälscht ist.
  • Eine Alarmanzeige 26 ist ebenfalls am Dokumentenprüfgerät 30 vorhanden, die beispielsweise bei einem positiven Verifizierungsergebnis, d. h. einem echten vorgelegten Sicherheitsdokument 1, ein grünes Licht aufleuchten lässt. Vorteilhaft ist bei Vorhandensein eines Monitors 24 zur Bilddarstellung, dass auf dem Monitor 24 auch eine oder beide fotografische Aufnahmen 12 bzw. 12a darstellbar sind, bevorzugt alternativ wählbar nach Vorgaben durch die Bedienungsperson des Dokumentenprüfgeräts 30.
  • Im unteren rechten Teil von 3 sind die analogen Schritte zur Verifizierung bei Vorliegen eines gefälschten oder manipulierten Sicherheitsdokuments 1 gezeigt. Ein Vergleich der Bilddaten der vom Dokumentenprüfgerät 30 ermittelten fotografischen Aufnahme 22 mit den aus dem Datenspeicher 13 ausgelesenen Bilddaten der fotografischen Aufnahme 12 ergibt bei Anwendung des zuvor beispielhaft beschriebenen Algorithmus zum Bildvergleich keine hinreichende Übereinstimmung. Diese fehlende Übereinstimmung äußert sich derart, dass bei der Subtraktion der Bilddaten eine Vielzahl von Pixeln im Differenzbild einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet, und dadurch entsprechend den abweichenden Bildelementen in Helligkeit und/oder Farbe hervortreten. Sie sind bei Darstellung des Differenzbildes auf dem Monitor 24 deutlich zu erkennen und können dort von der Bedienungsperson des Dokumentenprüfgeräts wahrgenommen werden. Zudem kann eine automatische Erkennung eines zu beanstandenden Sicherheitsdokuments 1 dadurch erfolgen, dass bei Überschreiten einer vorgegebenen Schwelle durch die verschiedenen Pixeln zugeordneten Werte für Helligkeit oder Farbe ein Alarm ausgelöst wird. Dieser Alarm führt beispielsweise zum Aufleuchten einer grünen oder roten Lampe in einer Alarmanzeige 26 oder zu einem akustischen Signal.
  • Die Vorgabe einer Schwelle für die zu einem Alarm führenden Werte für die Helligkeit oder Farbe der Pixel im Differenzbild ist sinnvoll, um Fehlalarme zu minimieren. Durch Alterung des Sicherheitsdokuments 1 oder durch Abnutzung bedingte geringfügige Änderungen im Aussehen des Sicherheitsdokuments 1 fallen dadurch nicht ins Gewicht. Es kann auch von Vorteil sein, wenn bei dem Bildvergleich mehrere benachbarte Pixel rechnerisch zusammengefasst werden. Hierdurch lassen sich geringe Abweichungen in der Position der Pixel zwischen den zu vergleichenden fotografische Aufnahmen 12, 12a und 22 kompensieren. Zudem ist es möglich, auf dem Sicherheitsdokument 1 an mehreren Stellen Referenzmarkierungen vorzusehen, welche es erlauben, die korrekte Positionierung des Sicherheitsdokument 1 bei der Erstellung der fotografischen Aufnahmen 12, 12a, 22 über Sensoren in der Aufnahmeeinrichtung (38) oder im Basisteil 31 zu verifizieren und bei der Erstellung der fotografischen Aufnahmen 12, 12a, 22 zu berücksichtigen. Hiermit ist es auch möglich, eine exakte pixelmäßige Zuordnung der Bilddaten der verschiedenen fotografischen Aufnahmen 12, 12a und 22 zu erreichen, was mittels der jeweiligen Rechner 9 der Aufnahmeeinrichtungen erfolgen kann.
  • In 4 ist ein Dokumentenprüfgerät 30 in schematischer Darstellung gezeigt, welches zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 bestimmt ist. Das Dokumentenprüfgerät 30 besitzt ein Basisteil 31 mit einer Auflagefläche 32 für das zur Verifizierung vorgelegte Sicherheitsdokument 1. Ein Anschlag 33 an einer oder mehreren Seiten der Auflagefläche 32, gegen den das Sicherheitsdokument 1 anzulegen ist, stellt die korrekte Positionierung des Sicherheitsdokuments 1 für die zu erstellende fotografische Aufnahme sicher. Das Basisteil 31 ist mit einem Lesgerät 34 ausgestattet, welches dazu dient, die im Speicherchip 17 des Sicherheitsdokuments 1 vorhandenen Daten auszulesen und über eine Datenleitung 35 an den Rechner 36 des Dokumentenprüfgeräts 30 zu übertragen. Zusätzlich oder alternativ kann der Rechner 36 über eine Verbindung 37 zu einem externen Datenspeicher 13 verfügen, in welchem die bei der Fertigstellung des Sicherheitsdokuments 1 erzeugten Bilddaten der fotografischen Aufnahme 12 des Sicherheitsdokuments 1 abgespeichert sind. Die Verbindung 37 mit dem externen, bevorzugt zentralen Datenspeicher 13 kann über Standleitungen oder drahtlos erfolgen, wobei natürlich für eine sichere und gesicherte Datenübertragung zu sorgen ist.
  • Oberhalb des Basisteils 31 des Dokumentenprüfgeräts 30 befindet sich die Aufnahmeeinrichtung 38, die hier schematisch als digitale Kamera 5 mit einer Optik 6, einem Linsenobjektiv, und mit einem Bildsensor 7 dargestellt ist. Diese Aufnahmeeinrichtung könnte auch mit einer, hier nicht gezeigten Scanvorrichtung realisiert sein, welche das zu überprüfende Sicherheitsdokument 1 punkt- oder zeilenweise abtastet und auf ein oder mehrere Sensorelemente abbildet. Entscheidend ist, dass die gesamte Oberfläche des Sicherheitsdokuments 1 erfasst wird. Die von der Aufnahmeeinrichtung 38 erzeugten Bilddaten, die eine fotografische Aufnahme in Form einer pixelmäßigen Darstellung des Aussehens des Sicherheitsdokuments 1 ergeben, werden über eine Leitung 39 an der Rechner 36 des Dokumentenprüfgeräts 30 übertragen. Bei der Erstellung der fotografischen Aufnahme 12a des Sicherheitsdokuments 1 werden nacheinander oder gemeinsam verschiedene Beleuchtungsarten eingesetzt, welche dazu dienen, die verschiedenartigen Sicherheitsmerkmale 15, 16 sichtbar, d. h. von der Aufnahmeeinrichtung 38 erfassbar, zu machen. Diese Beleuchtungseinrichtungen sind in 4 beispielhaft als Lichtquelle 8 für sichtbares Licht, als UV-Lichtquelle 8a für ultraviolettes Licht zur Anregung von fluoreszierenden Materialien und/oder als IR-Lichtquelle 8b dargestellt. Zusätzlich kann eine weitere, hier nicht gezeigte Einrichtung zur elektrischen Anregung von Lumineszenzlicht von elektrophoretischen Sicherheitsmerkmalen im Sicherheitsdokument 1 vorhanden sein.
  • Der Rechner 36 des Dokumentenprüfgeräts 30 ist zumindest so ausgelegt, dass er anhand eines einprogrammierten und gespeicherten Algorithmus einen Vergleich der Bilddaten der beiden relevanten fotografischen Aufnahmen 12, 12a, 22 durchführen und das Vergleichsergebnis zur Anzeige bringen kann. Hierfür ist der Rechner 36 über Leitungen mit einer Alarmanzeige 26 verbunden, die optische und/oder akustische Signale erzeugen können. Optische Signale können beispielsweise das Aufleuchten oder Blinken von verschiedenfarbigen Lichtquellen, wie Leuchtdioden, sein. Alternativ oder zusätzlich zur Alarmauslösung kann das Ergebnis des vom Rechner 36 ermittelten Vergleichs der fotografischen Aufnahmen 12, 12a, 22 auf einem Monitor 24 angezeigt werden. Die Monitoranzeige 25 auf dem Bildschirm des Monitors 24 kann in vorteilhafter Weise das durch den Bildvergleich erzeugte Differenzbild der beiden fotografischen Aufnahmen 12, 12a, 22 zeigen. Zudem können wahlweise auch die beiden Aufnahmen 12, 12a, 22 selbst zur Anzeige gebracht werden, was wegen der gegenüber dem Original-Sicherheitsdokument vergrößerten Darstellung der Bedienungsperson des Dokumentenprüfgeräts 30 einen besseren visuellen Eindruck vermitteln kann.
  • Hervorzuheben ist, dass das Dokumentenprüfgerät 30 so konzipiert sein muss, dass sichergestellt ist, dass für die Erstellung der von ihm erzeugten weiteren fotografischen Aufnahmen 12a, 22 des Sicherheitsdokuments 1 genau dieselben Bedingungen herrschen, wie sie bei der fotografischen Aufnahme zur Erzeugung der gespeicherten Bilddaten bei der Fertigstellung des Sicherheitsdokuments 1 vorlagen. Diese Bedingungen betreffen insbesondere die Art der verwendeten Aufnahmeeinrichtung, die Art und Helligkeit der Beleuchtung und die Orientierung und den Abstand des Sicherheitsdokuments 1 von der Aufnahmeeinrichtung. Zur Verifizierung dieser Bedingungen können verschiedene Maßnahmen dienen wie über Sensoren erfassbare Markierungen auf dem Sicherheitsdokument 1 oder Anschläge 33 für die Positionierung des Sicherheitsdokuments 1 auf der Auflagefläche des Dokumentenprüfgeräts 30 sowie Mess- und Regeleinrichtungen für die Beleuchtung, welche geeignet sind, die Helligkeit und/oder die Farbtemperatur der Beleuchtungsmittel zu steuern. Die hierfür erforderlichen verschiedenen Kontroll- und Überwachungsfunktionen werden zweckmäßigerweise vom Rechner 36 des Dokumentenprüfgeräts 30 übernommen.
  • Die Erfindung ist sinngemäß auch auf solche Sicherheitsdokumente wie etwa Banknoten, Kreditkarten oder Postwertzeichen anwendbar, die keine Personalisierungselemente als Sicherheitsmerkmale aufweisen. Stattdessen kann das Sicherheitsdokument neben den unmittelbar sichtbaren äußeren Merkmalen wie bildliche Darstellungen, Sicherheitsdrucke, metallisierte Streifen etc. auch nur mittels UV-Licht anregbare Sicherheitsmerkmale aufweisen. Letztere können beispielsweise als im UV-Licht fluoreszierende Melierfasern vorliegen, die wegen ihrer statistischen Verteilung eine für jedes Sicherheitsdokument individuelle Anordnung aufweisen. Damit ist für jedes Sicherheitsdokument ein individuelles Aussehen gegeben, das als Personalisierung im weiteren Sinne angesehen werden kann und das demnach für die maschinelle Verifizierung nach der Erfindung geeignet ist.
  • Auch bei derartigen Sicherheitsdokumenten ist ein maschineller Vergleich des Aussehens des Sicherheitsdokuments bei der Herstellung und bei der Vorlage zur Verifizierung möglich, wobei zur Verifizierung zumindest im sichtbaren und im UV-Bereich erhaltene Aufnahmen, die bevorzugt zu einer einzigen Bilddatei vereint sind, herangezogen werden. Bevorzugt ist hierbei, die bei der äußeren Fertigstellung des Sicherheitsdokuments erzeugten Bilddaten des Aussehens des Sicherheitsdokuments an einen externen Datenspeicher zu übermitteln und in diesem für einen Abruf von einem Dokumentenprüfgerät bereitzuhalten, da hierdurch auf einen eigenen Datenspeicher im Sicherheitsdokument verzichtet werden kann. Die Verifizierung der Dokumentenechtheit erfolgt – wie zuvor beschrieben – in einem Dokumentenprüfgerät durch Vergleich der extern gespeicherten Daten mit den vom Dokumentenprüfgerät erzeugten entsprechenden Daten. Natürlich ist es auch möglich, die Bilddaten auch in dem Sicherheitsdokument selbst bereitzuhalten, sofern dieses mit einem geeigneten Datenspeicher ausgestattet ist. Der im Sicherheitsdokument integrierte, beschreib- und auslesbare Datenspeicher muss hierfür hinreichend groß dimensioniert sein, damit er alle erforderlichen Bilddaten der vom Sicherheitsdokument erstellten Aufnahme speichern kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sicherheitsdokument
    2
    Deckschicht
    3
    Personalisierungsschicht
    4
    Grundschicht
    5
    Kamera
    6
    Optik
    7
    Bildsensor
    8
    Lichtquelle
    8a
    UV-Lichtquelle
    8b
    Infrarot-Lichtquelle
    9
    Rechner
    10, 10a
    Teilaufnahme
    11, 11a
    Teilaufnahme
    12, 12a
    Aufnahme
    13
    Datenspeicher
    14
    Personalisierungsseite
    15
    Bild
    16
    Sicherheitsmerkmale
    17
    Speicherchip
    20
    Teilaufnahme
    21
    Teilaufnahme
    22
    Aufnahme
    24
    Monitor
    25, 25a
    Monitoranzeige
    26, 26a
    Alarmanzeige
    30
    Dokumentenprüfgerät
    31
    Basisteil
    32
    Auflagefläche
    33
    Anschlag
    34
    Lesegerät
    35
    Datenleitung
    36
    Rechner
    37
    Verbindung
    38
    Aufnahmeeinrichtung
    39
    Leitung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19906388 A1 [0002, 0003, 0009, 0011]
    • DE 102007059746 A1 [0006, 0009]

Claims (14)

  1. Verfahren zur Verifizierung der Dokumentenechtheit eines personalisierten Sicherheitsdokuments (1), das auf einer Personalisierungsseite (14) sichtbare und/oder über spezielle Anregung oder Aktivierung optisch erfassbare Sicherheitsmerkmale (16) sowie einen beschreib- und auslesbaren elektronischen Datenspeicher (13, 17) aufweist, dadurch gekennzeichnet, – dass eine fotografische Aufnahme (12) der äußerlich fertiggestellten Personalisierungsseite des personalisierten Sicherheitsdokuments erstellt wird; – dass die fotografische Aufnahme (12) in digitalisierter Form im Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) und/oder in einer externen Datenbank (13) gespeichert wird; – dass zur Verifizierung der Dokumentenechtheit eine weitere fotografische Aufnahme (12a, 22) des personalisierten Sicherheitsdokuments (1) erstellt wird; und – dass die weitere fotografische Aufnahme (12a, 22) mit der im Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) oder in einer externen Datenbank (13) gespeicherten fotografischen Aufnahme (12) auf Übereinstimmung verglichen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ergebnis des Vergleichs angezeigt und/oder zur Auslösung eines Alarms verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die fotografische Aufnahme (12) und die weitere fotografische Aufnahme (12a, 22) sichtbare und/oder nicht sichtbare Spektralbereiche, wie ultraviolett oder infrarot, umfassen.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsmerkmale (15, 16) zumindest eines der Merkmale bildliche Darstellung und grafisches Muster umfassen.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die fotografische Aufnahme (12) und die weitere fotografische Aufnahme (12a, 22) unter identischen Bedingungen erstellt werden.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) ein auslesbares Bild (15) des Inhabers des Sicherheitsdokuments enthält, bevorzugt in Form eines RGB-Bildes, welches auf einem Monitor (24) anzeigbar ist.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Verifizierung der Dokumentenechtheit des Sicherheitsdokuments (1) ein Dokumentenprüfgerät (30) verwendet wird, welches die fotografische Aufnahme (12) aus dem Speicherchip (17) des Sicherheitsdokuments (1) ausliest oder diese von einem externen Datenspeicher (13) anfordert, eine weitere fotografische Aufnahme (12a, 22) erstellt, anhand eines Algorithmus einen Vergleich zwischen den beiden fotografischen Aufnahmen (12 und 12a bzw. 22) durchführt und ein Vergleichergebnis erstellt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer signifikanten Abweichung des Vergleichergebnisses von einem vorgegebenen Wert ein mechanisches, optisches oder akustisches Alarmsignal erzeugt wird.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Teilaufnahmen (10, 10a, 11, 11a, 20, 21) der fotografischen Aufnahmen (12, 12a, 22) in jeweils verschiedenen spektralen Bereichen, wie sichtbar, ultraviolett und/oder infrarot erstellt werden und zu der als Referenz dienenden fotografischen Aufnahme (12) bzw. zu der weiteren fotografische Aufnahme (12a, 22) kombiniert werden.
  10. Dokumentenprüfgerät (30) zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es aufweist: – ein Lesegerät (34) zum Auslesen von Daten, insbesondere von Bilddaten, aus dem Datenspeicher (17) eines Sicherheitsdokuments (1); – eine Aufnahmeeinrichtung (38) zur fotografischen Aufnahme der Personalisierungsseite (14) des Sicherheitsdokuments (1) in zumindest einem spektralen Bereich, wie sichtbar, ultraviolett oder infrarot, und zur Erzeugung von elektronisch verarbeitbaren Bilddaten; – und/oder eine Verbindung (37) zu einem externen Datenspeicher (13); – einen elektronischen Rechner (36), der zumindest zur Durchführung eines Vergleichs zwischen aus dem Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) ausgelesenen Bilddaten oder von dem externen Datenspeicher (13) bezogenen Bilddaten des Sicherheitsdokuments (1) und den von der Aufnahmeeinrichtung (38) des Dokumentenprüfgeräts (30) ermittelten Bilddaten anhand eines vorgegebenen Algorithmus programmiert ist und hieraus ein Vergleichsergebnis erzeugt; und – eine Anzeige- und/oder Alarmeinrichtung (24, 26), die mit dem elektronischen Rechner (36) verbunden ist und die nach Maßgabe des Vergleichergebnisses eine Anzeige und/oder einen Alarm erzeugt.
  11. Dokumentenprüfgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung einen Monitor (24) zur Darstellung des Prüfergebnisses und/oder eines Bildes des Sicherheitsdokuments (1) aufweist.
  12. Dokumentenprüfgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinrichtung (26) Mittel zur Erzeugung von akustischen und/oder optischen Signalen aufweist.
  13. Dokumentenprüfgerät nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Lesegerät (34) für ein berührungsloses Auslesen der Daten aus dem Datenspeicher (17) des Sicherheitsdokuments (1) ausgebildet ist.
  14. Dokumentenprüfgerät nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei der folgenden Beleuchtungsmittel vorgesehen sind: Lichtquelle (8) für sichtbares Licht, UV-Lichtquelle (8a) für ultraviolletes Licht, IR-Lichtquelle für infrarotes Licht (8b).
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