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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Displayhalter für ein Luftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Luftfahrzeug mit einem Displayhalter gemäß dem nebengeordneten Patentanspruch 9. Ein solcher Displayhalter ist aus der
DE 20 2005 011 347 U1 bekannt.
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Hintergrund der Erfindung
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In Verkehrsmitteln für eine größere Anzahl von Passagieren werden häufig zu Unterhaltungs- und Informationszwecken Displays angeordnet und vorgesehen, die entweder für jeden Passagier individuell oder für eine größere Anzahl von Passagieren vorgesehen werden. Derartige Displays werden häufig über Kopf in Versorgungskanälen angeordnet, aus denen diese Displays bei Bedarf ausgefahren werden können, um eine bestimmungsgemäße Betrachtung zu ermöglichen. Werden derartige Displays nicht benötigt, so werden diese in entsprechende Räume in dem Versorgungskanal eingefahren, um etwa beim Ein- und Aussteigen die Passagiere nicht zu behindern.
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In der Vergangenheit wurden derartige Displays häufig mit einem Klappmechanismus klappbar in den über Kopfangeordneten Versorgungskanal montiert, so dass diese bei Bedarf um eine Drehachse aus einer Aufnahmebucht heraus geklappt werden können.
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Dabei liegt die eigentliche Displayfläche im eingeklappten Zustand in der Regel nach oben orientiert, so dass die Displayfläche für den Passagier im eingeklappten Zustand nicht mehr sichtbar ist.
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Andere Mechanismen sehen beispielsweise vor, dass ein Display mittels einer translatorischen, d. h. verschiebenden Bewegung in den Versorgungskanal eingeschoben wird, so dass dieses, wenn es nicht gebraucht wird, vollständig im Versorgungskanal verschwindet. Eine derartige Anordnung benötigt jedoch eine verhältnismäßig hohe Einbautiefe im Versorgungskanal, die im Wesentlichen der Abmessungen des Displays in Einschubrichtung entspricht.
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Die
DE 20 2005 011 347 U1 beschreibt eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zum Stauen eines im Wesentlichen rechteckigen Displays. Die Entnahme des Monitors erfolgt in einer Abwärtsbewegung und die Betriebsposition wird durch eine verschwenkbar angeordnete Führung quer zur Entnahmerichtung erreicht.
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Die
DE 199 38 690 A1 beschreibt einen ausklappbaren Monitor in einer Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs für einen Fahrzeugführer. Bei Inbetriebsetzung wird der ausklappbare Monitor mittels einer Arretier- und Positioniereinrichtung, die als ein Klapp- und Schiebemechanismus ausgebildet ist, in seine Gebrauchslage verbracht.
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Die
DE 10 2007 025 881 A1 stellt eine Liftvorrichtung für in bzw. auf Ausstattungseinrichtungen positionierbare flache Objekte dar, wobei die Tiefe der Öffnung, durch die das Objekt bewegt wird, deutlich kleiner als dessen Höhe sein kann um beispielsweise die Beinfreiheit bei Schreibtischen nicht zu beeinträchtigen. Zum Gebrauch der Ausstattungseinrichtung werden diese ausgefahren und bei Nichtgebrauch wieder abgesenkt. Dies wird durch einen Schwenk- und Schiebemechanismus bewerkstelligt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Es kann als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung betrachtet werden, ein Display beziehungsweise eine Displayhalterung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die es ermöglicht bei einem geringen Platzbedarf das Display auch bei einer zumindest teilweise eingefahrenen Position für eine weitere Anwendung zu nutzen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche, wobei beispielhafte Ausgestaltungen in den abhängigen Ansprüchen verkörpert werden.
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Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung, wird ein Displayhalter für ein Luftfahrzeug bereitgestellt mit einem Tragrahmen und einer Displayaufnahme, wobei der Tragrahmen ausgelegt zum Einbau in einen Versorgungskanal oder eine sonstige Konsole eines Luftfahrzeugs, wobei die Displayaufnahme ausgelegt ist zur Aufnahme eines Displays, wobei die Displayaufnahme mit dem Tragrahmen derart verbunden ist, dass die Displayaufnahme mittels einer kombinierten Rotations- und Translationsbewegung bezüglich des Tragrahmens zwischen einer ersten Betriebsposition und einer zweiten Betriebsposition bewegbar ist.
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Durch das Vorsehen einer kombinierten Rotation- und Translationsbewegung ist es möglich, die Neigung des Displays zu variieren jedoch auch die Möglichkeit vorzusehen, ein Display nur teilweise in eine Aufnahmebucht eines Versorgungskanals einzuziehen bzw. einzuschieben. Dadurch wird es ermöglicht, die Displayfläche auch in einem eingezogenen Zustand zumindest teilweise fit weitere Anwendungen zu nutzen, beispielsweise für Boardinginformation für den Fluggast. Im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten einklappbaren Displays ist es so möglich, das Display auch bei einer teilweisen eingefahrenen oder gänzlich eingefahrenen Position für weitere Anzeigezwecke zu nutzen. Auf der anderen Seite wird im Gegensatz zu den in einen Versorgungskanal einschiebbaren Displaylösungen aus dem Stand der Technik die Einbautiefe in den Versorgungskanal vermindert. Auf diese Weise wird ein Displayhalter beziehungsweise ein Display bzw. Anzeigevorrichtung bereitgestellt, die gleichzeitig eine Teilsichtbarkeit des Displays gewährleistet, und dabei eine geringe Einbautiefe aufweist. Anstelle eines Displays kann auch eine Displayprojektionfläche vorgesehen sein, insbesondere, wenn die darzustellende Information projiziert wird. Ein die Displayaufnahme tragender Tragrahmen kann z. B. in einen Versorgungskanal, aber auch z. B. in Eingangs- bzw. Aufenthaltsbereichen eines Luftfahrzeuges eingebaut werden. Selbstverständlich ist der Einbau auch in anderen Verkehrsmitteln möglich, wie z. B. Kraftfahrzeugen wie Personenkraftwagen, Bussen, Schiffen oder Zügen.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird ein Displayhalter für ein Luftfahrzeug bereitgestellt, wobei der Tragrahmen einen Abdeckungsbereich aufweist, wobei die Displayaufnahme derart angeordnet ist, dass ein in der Displayaufnahme aufgenommenes Display in einem ersten Displaybereich in der ersten Betriebsposition von dem Abdeckungsbereich abgedeckt ist und in der zweiten Betriebsposition nicht von dem Abdeckungsbereich abgedeckt ist, wobei ein in der Displayaufnahme aufgenommenes Display in einem zweiten Displaybereich in der ersten Betriebsposition und in der zweiten Betriebsposition sichtbar ist.
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Dies bedeutet beispielsweise, dass ein in der Displayaufnahme vorgesehenes Display in einer ersten Betriebsposition, etwa beim Boarding oder beim Aussteigen, derart angeordnet ist, dass es wenigstens teilweise abgedeckt ist und so ein Teil des Displaybereiches für den Passagier unsichtbar ist. Der verbleibende Teil des Displays kann in dieser Position jedoch für weitere Anzeigezwecke genutzt werden. Dieser in der ersten Position abgedeckte Bereich ist dann in der zweiten Betriebsposition, etwa beim Betrachten von Filmen während der Reise nicht von dem Abdeckungsbereich abgedeckt, so dass ein größerer Bereich des Displays beziehungsweise das gesamte Display für den Passagier sichtbar ist. In dem Displaybereich, der auch in einer ersten Position, etwa im eingefahrenen Zustand, sichtbar bleibt, können dabei Statusinformationen angezeigt werden, wie etwa ein Anschnallzeichen oder Sicherheitshinweise. Darüber hinaus können in diesem Bereich des Displays auch berührungsempfindliche Bereiche vorgesehen werden, mit denen Schalterfunktionen realisiert werden können, um etwa das Kabinenpersonal zu verständigen oder etwa um individuelle Komfortfunktionen einzustellen, wie etwa eine Lüftung oder eine Beleuchtung.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Tragrahmen eine erste Führungsspur auf und die Displayaufnahme weist ein entlang der ersten Führungsspur führbares erstes Führungselement auf.
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Auf diese Weise kann die Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen geführt werden und durch die Ausgestaltung der Führungsspur sowie des Führungselementes der Bewegungsablauf der kombinierten Rotation- und Translationsbewegung vorgegeben werden. Die Führungsspur kann dabei beispielsweise in Form einer Nut oder eines Schlitzes vorgesehen sein, während das Führungselement in Form eines Stiftes beziehungsweise eines Stiftendes realisiert sein kann. Jedoch kann das Führungselement ebenso ein in Richtung der Führungsspur lang gestrecktes Element sein, um auf diese Weise mittels der ersten Führungsspur und des ersten Führungselementes nicht nur die Position sondern auch die Neigung des Displays in Bezug auf den Tragrahmen festzulegen.
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Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung weist die Displayaufnahme eine zweite Führungsspur auf und der Tragrahmen weist ein entlang der zweiten Führungsspur führbares zweites Führungselement auf.
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Mit Hilfe der zweiten Führungsspur und des zweiten Führungselementes kann eine definierte Führung und Neigung der Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen erreicht werden, wobei die Anordnung der zweiten Führungsspur an der Displayaufnahme eine im Flugzeugbau bedeutende platzsparende Anordnung der Führungsspuren ermöglicht. Jedoch ist es ebenso möglich, in dem Tragrahmen sowohl die erste Führungsspur als auch die zweite Führungsspur vorzusehen und in der Displayaufnahme das erste Führungselement sowie das zweite Führungselement vorzusehen. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, sowohl die erste als auch die zweite Führungsspur an der Displayaufnahme vorzusehen und das erste sowie zweite Führungselement an dem Tragrahmen vorzusehen.
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Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist die erste Führungsspur gerade.
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Auf diese Weise ist es möglich die Displayhalterung in unterschiedliche Tiefen gerade in den Tragrahmen einzuziehen, um auf diese Weise eine variable freibleibende Displayfläche zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus verringert ein gerades Einfahren der Displayaufnahme in den Tragrahmen eine notwendige Schlitzbreite zwischen Tragrahmen und Displayaufnahme, so dass im Wesentlichen vermieden werden kann, dass zwischen dem Display und der Abdeckung Schlitze entstehen, in die versehentlich oder absichtlich Gegenstände eingeführt werden können, die den Betrieb der Vorrichtung beeinträchtigen können.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist die kombinierte Rotation- und Translationsbewegung eine sequentielle Aneinanderreihung einer Rotationsbewegung und einer Translationsbewegung.
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Auf diese Weise ist es möglich zuerst eine Translationsbewegung und anschließend eine Rotationsbewegung oder umgekehrt vorzunehmen. Insbesondere bei einem Ausfahren der Displayaufnahme aus dem Tragrahmen kann dabei eine Translationsbewegung vorgenommen werden, um, wie oben beschrieben, einen Schlitz beziehungsweise eine Öffnung zwischen dem Versorgungskanal, insbesondere einer Abdeckung, und einem in der Displayaufnahme vorgesehenen Display gering zu halten. Nach einem vollständigen Ausfahren, d. h. nach Beendigung einer Translationsbewegung kann dann eine Rotationsbewegung erfolgen, die es darüber hinaus ermöglicht die Neigung des Displays zu variieren. Dies kann erfolgen, um beispielsweise einen optimalen Betrachtungswinkel bezüglich des Displays für den Passagier bereitzustellen. Ein derartiger Betrachtungswinkel kann beispielsweise auch durch den Passagier veränderbar ausgestaltet werden, da sich der optimale Betrachtungswinkel beispielsweise durch die Größe des Passagiers oder dessen Körperhaltung auf dem Sitz verändern kann. Dies kann beispielsweise über berührungsempfindliche Bereiche mit Schalterfunktion in einem Bereich eines in die Displayaufnahme eingebrachten Displays erfolgen.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung, wird ein Displayhalter für ein Luftfahrzeug bereitgestellt, wobei die zweite Führungsspur einen geraden Abschnitt und einen kreissegmentförmigen Abschnitt aufweist, wobei die erste Führungsspur und die zweite Führungsspur derart zueinander angeordnet sind, dass für die Translationsbewegung das erste Führungselement entlang der ersten Führungsspur und das zweite Führungselement entlang des geraden Abschnittes der zweiten Führungsspur bewegbar ist, wobei für die Rotationsbewegung das erste Führungselement nicht entlang der ersten Führungsspur und das zweite Führungselement entlang des kreissegmentförmigen Abschnittes der zweiten Führungsspur bewegbar ist.
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Auf diese Weise kann eine Translationsbewegung, insbesondere beim Ausfahren der Displayaufnahme aus dem Tragrahmen, mit einer verkantungsfreien Führung über zwei Führungsspuren erreicht werden, die für die Translationsbewegung in diesem Bereich beide gerade sind. Für eine anschließende Rotationsbewegung kann das erste Führungselement dann in der ersten Führungsspur ortsfest verbleiben, während das zweite Führungselement in dem kreissegmentförmigen Abschnitt der zweiten Führungsspur derart geführt werden kann, dass sich die Displayaufnahme bezüglich des Tragrahmens um das erste Führungselement herum dreht, um auf diese Weise eine Neigung der Displayhalterung und eines darin befindlichen Displays variieren zu können.
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Ein Antrieb der Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen kann beispielsweise durch einen Spindelantrieb erfolgen, der an einem entsprechenden Angriffspunkt an der Displayaufnahme angreift und auf diese Weise sowohl im Bereich der Rotationsbewegung als auch im Bereich der Translationsbewegung die Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen bewegt. Alternativ ist beispielsweise auch jeder andere Antrieb denkbar, der in der Lage ist, die Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen zu bewegen. Dies kann beispielsweise auch durch einen Zahnradantrieb erfolgen, der beispielsweise an dem zweiten Führungselement ein Zahnrad vorsieht, das entlang einer Zahnreihe in oder an der zweiten Führungsspur eingreift und auf diese Weise eine entsprechende Rotation- beziehungsweise Translationsbewegung der Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen vollzieht.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung befindet sich die erste Betriebsposition im Bereich der Translationsbewegung und die zweite Betriebsposition im Bereich der Rotationsbewegung.
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Insbesondere in der zweiten Betriebsposition, d. h. dem vollständig ausgefahrenen Zustand, kann durch die Rotationsbewegung die Neigung eines in der Displayaufnahme befindlichen Displays derart verändert werden, dass sie auf eine optimale Betrachterposition des Passagiers eingestellt ist.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Displayhalter ferner ein Display auf, wobei das Display an bzw. in der Displayaufnahme angeordnet ist.
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Gemäß einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist ein Luftfahrzeug mit zuvor beschriebenem Displayhalter vorgesehen.
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Es sollte bemerkt werden, dass einzelne Merkmale selbstverständlich auch untereinander kombiniert werden könne, wodurch sich zum Teil auch vorteilhafte Wirkungen einstellen können, die über die Summe der Einzelwirkungen hinausgehen.
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Diese und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden durch die Bezugnahme auf die hiernach beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen erläutert und verdeutlicht.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Beispielhafte Ausführungsformen werden im Folgenden mit Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt einen Displayhalter gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung mit einer Displayaufnahme, die sich in Bezug auf einen Tragrahmen in einer ersten Betriebsposition befindet.
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2 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung, in der sich die Displayaufnahme in einer zweiten Betriebsposition in Bezug auf den Tragrahmen befindet.
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3 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung, in der sich die Displayaufnahme ebenfalls in einer zweiten Betriebsposition in Bezug auf den Tragrahmen befindet, jedoch in einer stärkeren Neigung als in 2.
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4 zeigt eine räumliche Darstellung eines Displayhalters gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung in einer zweiten Betriebsposition der Displayaufnahme in Bezug auf den Tragrahmen.
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5 zeigt eine weitere beispielhafte Ausführungsform des Displayhalters in einer zweiten Betriebsposition, jedoch aus einer anderen Betrachterposition als in 4 gezeigt.
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6 zeigt eine schematische Darstellung eines Luftfahrzeugs mit einer Einbauposition eines erfindungsgemäßen Displayhalters.
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Detaillierte Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen
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1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung, in der ein Displayhalter 1 vorgesehen ist, der einen Trägerrahmen 10 sowie eine Displayaufnahme 20 aufweist. In der in 1 gezeigten Ausführungsform befindet sich die Displayaufnahme 20 in Bezug auf den Trägerrahmen 10 in einer ersten Betriebsposition bzw. einem ersten Betriebszustand A. In diesem Betriebszustand ist die Displayaufnahme 20 derart in den Trägerrahmen 10 eingeschoben, dass ein Teil 4b der Displayoberfläche bzw. einer Display-Projektionsfläche 4a, 4b durch eine Abdeckung 18 derart abgedeckt ist, dass ein Passagier diesen Teil 4b der Displayoberfläche nicht mehr sehen kann. Ein anderer Teil der Displayoberfläche 4a befindet sich jedoch weiterhin in einer für den Passagier sichtbaren Position, so dass auch weiterhin Informationen angezeigt werden können, obgleich sich die Displayaunahme 20 in einem eingezogenen Zustand in dem Trägerrahmen 10 befindet. In der in 1 gezeigten Ausführungsform weist der Trägerrahmen 10 eine erste Führungsspur 11 auf, die hier in Form eines geraden Schlitzes ausgeführt ist. Innerhalb dieses Schlitzes 11 wird ein erstes Führungselement 22 geführt, das der Displayaufnahme 20 zugeordnet ist. Darüber hinaus ist die Displayaufnahme 20 mit einer zweiten Führungsspur 21 versehen, die in der hier gezeigten Ausführungsform schlitzförmig ausgeführt ist. In der zweiten Führungsspur 21 der Displayaufnahme 20 ist ein zweites Führungselement 12 geführt, das dem Trägerrahmen 10 zugeordnet ist. Die Führungselemente 22, 12 sind in der hier gezeigten Ausführungsform in Form von Stiften beziehungsweise Stangen ausgeführt. Die zweite Führungsspur 21 der Displayaufnahme 20 weist in der hier gezeigten Ausführungsform zwei Abschnitte auf, wobei ein erster Abschnitt 23 gerade ist und ein zweiter Abschnitt 24 im Wesentlichen eine Kreissegmentform aufweist. Der zweite Abschnitt kann auch von einer Kreissegmentform abweichen und eine andere gebogene Form aufweisen. In diesem Fall verschiebt sich das erste Führungselement 22 in der ersten Führungsspur 11, während das zweite Führungselement 12 in dem nicht kreissegmentförmigen Abschnitt 24 der zweiten Führungsspur 21 läuft.
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Die in 1 gezeigte Seitenansicht dieser Anordnung ist so zu verstehen, dass auch auf einer gegenüberliegenden, hier nicht sichtbaren Seite, eine analoge Anordnung von Führungsspuren beziehungsweise Schlitzen sowie Führungselementen vorgesehen sein kann, die eine Führung der Displayaufnahme 20 in Bezug auf den Trägerrahmen 10 erlauben.
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2 zeigt ebenfalls eine Seitenansicht einer Displayhalterung analog der Darstellung in 1. Im Gegensatz zu 1 befindet sich die Displayaufnahme 20 der Displayhalterung 1 in Bezug auf den Trägerrahmen 10 in einer zweiten Betriebsposition bzw. einem zweiten Betriebszustand B. In diesem Betriebszustand ist die Displayaufnahme 20 aus dem Trägerrahmen 10 herausgezogen. Für dieses Herausziehen wird die Displayaufnahme 20 entlang dem in dem Trägerrahmen vorgesehenen Führungsschlitz 11 und dem an der Displayaufnahme 20 vorgesehenen Führungselement 22 geführt. Analog erfolgt eine Führung über die zweite Führungsspur 21 und das zweite Führungselement 12. In diesem ersten Bewegungsabschnitt, der im Wesentlichen eine translatorische Bewegung darstellt, werden die Führungselemente 12, 22 in einem linearen Bereich der Führungsschlitze 11, 21 geführt. Auf diese Weise lasst sich die Displayaufnahme 20 aus dem Trägerrahmen 10 soweit herausziehen bzw. schieben, dass in der hier gezeigten Ausführungsform die gesamte Displayoberfläche 4a, 4b eines von der Displayaufnahme 20 aufgenommenen Displays 4 für den Passagier sichtbar ist und nicht durch die Abdeckung 18 verdeckt wird. Durch diese flachgeneigte Auszugsrichtung kann die Displayaufnahme 20 mit einer nur geringen Einbautiefe in dem Trägerrahmen 10 in einem ersten Betriebszustand A eingeschoben werden. In der in 2 gezeigten Position der Displayaufnahme 20 ist jedoch der Betrachtungswinkel für einen Passagier auf die Displayoberfläche ungünstig, so dass zwar rudimentäre Symbole, wie etwa ein Anschnallzeichen oder ein Nichtraucherzeichen vom Passagier wahrgenommen werden können, jedoch keine komfortable Betrachtung beispielsweise eines Videofilms möglich ist. Daher kann aus der in 2 gezeigten Position heraus die Displayaufnahme 20 um das Führungselement 22 herumgedreht werden, wobei bei dieser Drehung das zweite Führungselement 12 in einem kreissegmentförmigen Abschnitt 24 der Führungsspur 21 der Displayaufnahme 20 geführt wird. Somit kann die in 2 gezeigte Displayaufnahme 20 derart geneigt werden, dass sie in eine Position gelangt, die im Wesentlichen der in 3 gezeigten Anordnung entspricht. In dieser Anordnung der 3, die ebenfalls in einer Seitenansicht gezeigt ist, ist das erste Führungselement 22 im Wesentlichen ortsfest zu der Führungsspur 11 des Trägerrahmens 10 geblieben, wobei sich die Displayaufnahme 20 um eine durch das Führungselement 22 markierte Drehachse gedreht hat. Das zweite Führungselement 12, das dem Trägerrahmen 10 zugeordnet ist, hat sich in Bezug auf die zweite Führungsspur 21 in dem kreissegmentförmigen Abschnitt 24 bewegt. Auf diese Weise kann, geführt durch die Führungselemente 12, 22, eine Rotationsbewegung der Displayaufnahme 20 erreicht werden, so dass ein Passagier eine optimale Betrachterposition in Bezug auf die Displayoberfläche 4a, 4b erhalten kann. Analog kann die Displayaufnahme 20 wiederum zurückgedreht werden, um über den Zwischenzustand, der in 2 gezeigt ist, in den eingeschobenen Zustand zurück zu kehren, der in 1 gezeigt ist.
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4 zeigt eine perspektivische Ansicht der Displayhalterung 1 mit der Displayaufnahme 20 und dem Trägerrahmen 10. In 4 ist zu erkennen, dass die Führungsspuren beziehungsweise Schlitze 11, 21, 23, 24 beidseitig vorgesehen sein können, um eine stabile Führung der Displayaufnahme 20 zu erreichen. Die Führungselemente 12, 22 können hier in Form von durchgehenden Stangen vorgesehen sein. Analog können diese jedoch als Stifte ausgeführt sein, die in den entsprechenden Führungsspuren beziehungsweise Schlitzen 11, 21, 23, 24 geführt werden. Die Displayaufnahme 20 kann in Bezug auf den Führungsrahmen 10 beispielsweise durch einen Spindelantrieb bewegt werden, mittels dessen Spindel 3 die Displayaufnahme 20 von der ersten Betriebsposition bzw. dem ersten Betriebszustand A in die zweite Betriebsposition bzw. den zweiten Betriebszustand B und umgekehrt verschoben werden kann. Der Trägerrahmen kann dabei auch eine Versorgungskanalabdeckung umfassen, die beispielsweise in die statische Tragfähigkeit des Trägerrahmens 10 einbezogen ist.
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5 zeigt eine weitere beispielhafte Ausführungsform der Erfindung, bei der die Displayhalterung 1 aus einer anderen Perspektive gezeigt ist, die eher der Betrachtungsposition eines Passagiers entspricht. Dabei befindet sich die Displayaufnahme 20 in dem zweiten Betriebszustand B, in dem in der hier gezeigten Ausführungsform sowohl der Displaybereich 4b für den Passagier sichtbar ist, der im Betriebszustand A durch die Abdeckung 18 verdeckt wird, als auch der Displaybereich 4a, der auch im eingezogenen Zustand durch den Passagier sichtbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, beispielsweise bei einer Filmwiedergabe den gesamten Displaybereich 4a und 4b zu nutzen, insbesondere wenn sich die Displayaufnahme 20 in dem zweiten Betriebszustand B befindet, so wie er in 5 gezeigt ist, als auch Hinweiszeichen im Bereich 4a des Displays wiederzugeben, wenn sich dieses im eingezogenen Zustand befindet und der Displaybereich 4b durch die Abdeckung 18 verdeckt wird.
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6 zeigt eine schematische Darstellung eines Luftfahrzeuges 7 mit Displayhaltevorrichtungen 1, die im Overheadbereich eines Versorgungskanals angeordnet sind. Es sei angemerkt, dass diese Darstellung lediglich schematisch ist und nicht die einzige Einbaukonfiguration der Displayhalterung wiedergibt.
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Es sollte angemerkt werden, dass die vorliegende Erfindung neben der Verwendung in einem Luftfahrzeug auch in anderen Passagiertransportfahrzeugen angewendet werden kann, beispielsweise in Busen oder Zügen oder Schiffen. Ebenso kann die erfindungsgemäße Displayhalterung in Personenkraftwagen angeordnet werden, insbesondere oberhalb der Nicht-Fahrersitze, sodass sowohl Hinweiszeichen auf beispielsweise ein Anschnallen oder gewisse Fahrinformationen in der ersten Betriebsposition A angezeigt werden können, während für eine Filmwiedergabe die Displayaufnahme 20 in einer zweiten Betriebsposition B verfahren werden kann, um eine optimale Betrachterposition auf die gesamte Displayoberfläche 4a, 4b zu ermöglichen.