DE102009056548B4 - Massageeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Massageeinrichtung, zumindest beinhaltend einen beidseitig abgeschlossenen als Hohlkörper ausgebildeten, insbesondere aus Kunststoff oder Elastomer bestehenden, Andruckkörper (2) mit etwa zylindrischem Querschnitt, der in Wirkverbindung mit einem Griffelement steht, gegenüber welchem der Andruckkörper (2) in Umfangsrichtung drehbar angeordnet und der Hohlraum (18) des Andruckkörpers (2) zur Aufnahme eines flüssigen und/oder gasförmigen Mediums vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der den Andruckkörper (2) bildende Hohlkörper mit einem, stirnseitige Abschlusselemente (11, 12) beinhaltenden Verstärkungskörper (10) in Wirkverbindung steht, wobei der Verstärkungskörper zwischen den Abschlusselementen (11, 12) verlaufende Streben (13) aufweist und die freien Enden (14, 15) des Andruckkörpers (2) im Bereich der Abschlusselemente (11, 12) fixiert, insbesondere geklemmt sind, und wobei das Medium zur Verformung der Wand (2') des Andruckkörpers (2) einem vorgebbaren Druck aussetzbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Massageeinrichtung gemäß gattungsbildendem Teil des ersten Patentanspruchs.
- Allgemein bekannt ist für therapeutische Zwecke eine so genannte „heiße Rolle”, die aus mehreren Lagen temperierter Tücher besteht, die von innen Wärme abstrahlen. Hierbei soll es zu einer raschen Erwärmung mit geringer Hautfeuchtigkeit kommen. Derartige heiße Rollen werden bei Schlafstörungen, Verstopfungen, Atemwegserkrankungen sowie chronisch schmerzenden Zuständen angewandt. Nach dem Auflegen der heißen Rolle auf die zu behandelnde Körperpartie wird selbige massierend hin- und hergerollt. Durch Abwickeln und gegenläufiges Aufwickeln ist immer ein heißes Tuch an der betroffenden Körperregion anliegend, so dass die Behandlung von dem Patienten als angenehm empfunden wird.
- Diese zwar recht wirksame heiße Rolle ist von der Vorbereitung und Handhabung her als aufwändig anzusehen, wobei die zum Einsatz gelangenden Tücher nach der Behandlung in jedem Fall gewaschen werden müssen, was mit weiteren Kosten einhergeht.
- Die
betrifft eine Massageeinrichtung, die sich insbesondere für die Massagebehandlung im Bereich der Füße und fußnahen Zonen, der Beine sowie des Nacken- und Kopfbereiches eignet. Vorgeschlagen wird eine Massageeinrichtung mit an einem Trägergestell oder dergleichen gelagerter von einem Elektromotor über ein Getriebe antreibbarer bzw. angetriebener Massagewalze mit Massageelementen, wobei die Antriebseinheit mit Elektromotor und Untersetzungsgetriebe eine von der obersten Konturlinie des Walzenkörpers der im Wesentlichen horizontal gelagerten Massagewalze bestimmte Horizontalebene nicht überragt.AT 000207 U1 - Durch die
DE 43 05 931 A1 ist eine Massagerolle zur Selbstmassage von insbesondere Rücken und Wirbelsäule bekannt geworden, mit einem eine umlaufende Abrollfläche aufweisenden Rollenkörper. Der Rollenkörper ist flexibel ausgebildet und ist zur Gewährleistung einer im Wesentlichen zylindrischen Abrollfläche mit einem, sich in Umlaufrichtung der Abrollfläche erstreckenden, eine nach innen gerichtete Haltekraft ausübende, bandähnlichen Stabilisierungsring versehen. Der Rollenkörper ist als Hohlkörper ausgebildet und steht unter einem Innendruck. Der Rollenkörper weist einen zur Umgebung hin abgeschlossenen Hohlraum auf, der mit einem Druck ausübenden Medium gefüllt ist. - Die
US 2,057,396 betrifft eine Massageeinrichtung, beinhaltend in Kombination eine hohle Rolle zur Aufnahme heißen Wassers und einen diese Rolle umgebenden Überzug aus absorbierendem Material. Die Rolle steht mit zwei Handgriffen in Wirkverbindung. - Ziel des Erfindungsgegenstandes ist es, eine alternative Massageeinrichtung bereit zu stellen, die einfach im Aufbau ist, einen großen medizinischen/therapeutischen Einsatzbereich hat und insbesondere zur Behandlung und Therapie bestimmter gesundheitlicher Störungen eingesetzt werden kann.
- Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass der den Andruckkörper bildende Hohlkörper mit einem, stirnseitige Abschlusselemente beinhaltenden Verstärkungskörper in Wirkverbindung steht, wobei der Verstärkungskörper zwischen den Abschlusselementen verlaufende Streben aufweist und die freien Enden des Andruckkörpers im Bereich der Abschlusselemente fixiert, insbesondere geklemmt sind, und wobei das Medium zur Verformung der Wand des Andruckkörpers einem vorgebbaren Druck aussetzbar ist.
- Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Beim Erfindungsgegenstand handelt es sich um ein medizinisches/therapeutisches Produkt zur Behandlung und Therapie insbesondere von Schlafstörungen, Verstopfungen allgemeiner Nervosität, Atemwegserkrankungen, chronisch schmerzhaften Zuständen, z. B. Tennisarm und muskulären Verspannungen.
- Die Massageeinrichtung wirkt stoffwechselanregend, entzündungshemmend, reflektorisch auf innere Organe und kann unter anderem bei der Krankengymnastik von Patienten eingesetzt werden. Darüber hinaus wirkt sie muskelentspannend und entkrampfend, schmerzlindernd, schleimlösend und durchblutungsfördernd.
- Der Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Massageeinrichtung beschränkt sich nicht auf die Behandlung von Patienten zum Zwecke der gleichmäßigen Behandlung, insbesondere durch Wärme und leichten massierenden Druck, sondern ist auch zur therapeutischen Behandlung von Tieren, beispielsweise Pferden, einsetzbar. Dabei wird die Massageeinrichtung mit dem Andruckkörper auf die Haut aufgesetzt und von der behandelnden Fachkraft am Griffelement geführt.
- Das Griffelement kann in seiner einfachsten Ausgestaltungsform U-förmig ausgebildet sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Griffelement so auszugestalten, dass es Griffmittel sowie Verbindungsmittel zwischen dem Griffmittel und dem jeweiligen stirnseitigen Bereich der Walze beinhaltet. Die Bauteile können in einfachster Weise durch Schraubverbindungen lösbar miteinander in Wirkverbindung gebracht werden.
- Damit der Hohlraum des Andruckkörpers mit einem Medium, beispielsweise erhitztem Wasser, befüllt werden kann, ist in mindestens einem der stirnseitigen Bereiche des Andruckkörpers ein Einfüllelement für das jeweilige Medium vorgesehen.
- Der Hohlraum wird bis zu einem bestimmten Füllstand mit dem flüssigen Medium aufgefüllt. Damit der Hohlraum unter einen definierten Innendruck gebracht werden kann, sind entweder im Bereich der gleichen oder der anderen Stirnfläche des Andruckkörpers Mittel zur Druckaufbringung, respektive zur Druckentlastung des Hohlraums, vorgesehen.
- Das Mittel zur Druckaufbringung wird einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß durch ein Ventil gebildet. Die Aufbringung des Drucks kann beispielsweise auch in Analogie zur
DE 43 05 931 A1 erfolgen. - In Folge der gezielten Erhöhung des Innendrucks innerhalb des Hohlraums wird die Wand der Andruckkörpers um einen definierten Betrag radial nach außen verformt, so dass die zylindrische Kontur in eine etwa tonnenförmige Kontur verändert wird.
- Je nach Temperatur der im Hohlraum eingebrachten Flüssigkeit wird an der Oberfläche des Andruckkörpers eine entsprechend hautfreundliche Oberflächentemperatur generiert, die von Patienten während der Behandlung als angenehm empfunden wird.
- In seiner einfachsten Ausgestaltungsform reicht es aus, wenn das im Hohlraum befindliche flüssige Medium durch Druckluft beaufschlagt wird und/oder nur des obigen flüssigen Mediums per Pumpe.
- Einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß wird vorgeschlagen, ventilseitig im Hohlraum einen elastisch verformbaren Ballonkörper vorzusehen, der durch das gasförmige Medium aufgepumpt wird. Durch diese Ausgestaltungsform wird das im Hohlraum befindliche flüssige Medium nach außen verdrängt und kommt an der inneren Umfangsfläche des Andruckkörpers unter entsprechender Druckausübung zur Anlage.
- Zur Erzeugung des rotierbaren Andruckkörpers als Massageeinrichtung bieten sich verschiedene konstruktive Lösungen an.
- Von besonderem Vorteil ist, dass der den Andruckkörper bildende, aus Kunststoff oder Gummi bestehende, Hohlkörper mit einem stirnseitige Abschlusselemente beinhaltenden Verstärkungskörper in Wirkverbindung gebracht wird. Der Verstärkungskörper kann hierbei zwischen den Abschlusselementen verlaufende Streben aufweisen, wobei die stirnseitigen Endbereiche des Andruckkörpers im Bereich der Abschlusselemente fixiert, insbesondere geklemmt sind.
- Zur einfachen Handhabung der Massageeinrichtung, insbesondere zum Zwecke des Befüllens und des Entleerens, wird, einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß vorgeschlagen, den Andruckkörper innerhalb einer Füllvorrichtung zu positionieren. Selbige kann bedarfsweise mit Sicherheitsmitteln ausgerüstet werden, mittels welcher das Griffelement relativ zu Bauteilen der Füllvorrichtung fixierbar ist. Nach Einlegen des Andruckkörpers in die Füllvorrichtung und Arretierung des Griffelementes bildet die Massageeinrichtung mit der Füllvorrichtung ein einstückiges Bauteil, wobei der Hohlraum nun problemlos durch Lösen beispielsweise einer Einfüllschraube, über einen Trichter oder dergleichen mit der temperierten Flüssigkeit gefüllt werden kann. Durch Zugabe einer kühleren Flüssigkeit kann die entsprechende Wohlfühltemperatur an der am Patienten anliegenden Oberfläche des Andruckkörpers eingestellt werden.
- Beispielsweise über eine Luftpumpe kann über das Ventil der angestrebte Innendruck im Hohlraum aufgebracht werden, so dass die bereits angesprochene tonnenförmige Kontur des Andruckkörpers herbeiführbar ist.
- In gleicher Weise kann nach erfolgter Behandlung der Andruckkörpers wieder in die Füllvorrichtung eingebracht werden, dergestalt, dass sie mit der Ventilseite in einem entsprechend ausgebildeten Bereich der Füllvorrichtung positioniert ist. Der Überdruck wird abgelassen und das flüssige Medium kann nach Entfernen der Einfüllschraube nun entsorgt werden.
- Die Füllvorrichtung bietet somit nicht nur den Komfort, den Hohlraum mit einem flüssigen Medium zu befüllen und dieses unter Druck zu setzten, darüber hinaus dient sie auch als Aufnahme- und Transportelement für die Massageeinrichtung.
- Einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß wird vorgeschlagen, dass über griffelementseitig vorgesehene Arretiermittel die Drehbewegung des Andruckkörpers relativ zum Griffelement neutralisiert werden kann. Für die Zeit, innerhalb der die Massageeinrichtung nicht benutzt wird, ist somit eine Drehung des Andruckkörpers relativ zum Griffelement nicht möglich, wodurch auch Beschädigungen vermieden werden.
- Zur Realisierung der Drehbewegung des Andruckelements relativ zum Griffelement kommen bekannte Wälz- oder Gleitlager zum Einsatz.
- Alternativ zum erwähnten Medium kann zur Behandlung auch (eis)-kaltes Wasser oder auch eine andere Flüssigkeit eingesetzt werden. Hier bieten sich öle oder Kältemischungen, z. B. auf Basis von Salz mit Eis, an.
- Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigen:
-
1 bis5 unterschiedliche Ansichten der bzw. Schnitte durch die erfindungsgemäßen) Massageeinrichtung; -
6 Prinzipskizze der die Massageeinrichtung gemäß1 bis5 aufnehmenden Füllvorrichtung; -
7 Füllvorrichtung gemäß6 samt aufgenommener Massageeinrichtung. - Die
1 bis5 zeigen einerseits in verschiedenen Ansichten, respektive unterschiedlichen Schnitten, die erfindungsgemäße Massageeinrichtung1 . Die wesentlichen Elemente der Massageeinrichtung1 sind ein als Hohlkörper ausgebildeter, in diesem Beispiel aus Silikon bestehender Andruckkörper2 sowie ein Griffelement3 , in diesem Beispiel gebildet durch ein Griffmittel4 sowie jeweils einem Verbindungsmittel5 ,6 , das an einem zugehörigen Abschlussbereich7 ,8 des Andruckkörpers2 anlenkbar ist. Über ein Arretiermittel9 kann die freie Drehbewegung des Andruckkörpers2 relativ zum Griffelement3 unterbunden werden. - Die
1 und2 zeigen den nicht benutzten Zustand der Massageeinrichtung1 .3 ist zu entnehmen, dass durch Aufbringung einen Innendrucks die Wand2' des Andruckkörpers2 radial nach außen verformt ist, so dass eine Art Tonne gebildet wird. - In
4 ist erkennbar, dass die Massageeinrichtung1 einen Verstärkungskörper10 beinhaltet. Der Verstärkungskörper10 ist aufgebaut aus stirnseitigen Abschlusselementen11 ,12 sowie dazwischen verlaufenden Streben13 . Der aus Silikon bestehende Andruckkörper2 ist – hier nur angedeutet – im Bereich seiner freien Enden14 ,15 umgeknickt und im jeweiligen stirnseitigen Abschlusselement11 ,12 geklemmt. Im Abschlusselement11 soll in diesem Beispiel eine Schraube16 vorgesehen sein, während im Bereich des Abschlusselementes12 ein Ventil17 positioniert ist. Nach Entfernen der Schraube16 kann nun eine temperierte Flüssigkeit, beispielsweise Wasser, in Pfeilrichtung in den Hohlraum18 , zum Beispiel über einen Trichter, eingefüllt werden. Der Hohlraum18 wird hierbei bis zu einer bestimmten Füllstandshöhe h aufgefüllt und die Schraube16 wieder eingesetzt. Über das Ventil17 kann nun ein gasförmiges Medium, beispielsweise Druckluft, in den Hohlraum18 eingebracht werden und zwar so lange, bis die Wand2' des Andruckkörpers2 die in3 angedeutete etwa tonnenförmige Kontur einnimmt. Die im Hohlraum18 gegebene Innentemperatur wird gedämpft durch das Material des Andruckkörpers2 nach außen abgegeben und zwar über einen längeren Zeitraum. Der zu behandelnde Patient empfindet nach dem Aufsetzen des Andruckkörpers2 auf der Hautoberfläche die Temperatur als angenehm. Bedingt durch das manuelle Abrollen des Andruckkörpers2 auf der Haut wird nun ein leichter massierender Druck erzeugt. - Bedarfweise kann der Andruckkörper
2 mit einem der besseren Temperaturleitung dienenden elastischen Überzug versehen werden, der im Anschluss an die Behandlung dann gewaschen werden muss. Hierbei ist der zu tätigende Aufwand gegenüber einer heißen Rolle wesentlich geringer. - In
5 angedeutet ist, dass im Hohlraum18 ein elastisch verformbarer ballonartiger Körper19 eingebracht ist, der mit dem Ventil17 in Wirkverbindung steht. Nach dem Aufpumpen des ballonartigen Körpers19 verdrängt selbiger das im Hohlraum18 vorhandene flüssige Medium in Richtung der Wand2 des Andruckkörpers2 und zwar so lange, bis die in3 dargestellte Kontur erreicht ist. -
6 zeigt als Prinzipskizze eine Füllvorrichtung20 für die Massageeinrichtung1 . Erkennbar ist in diesem Beispiel ein etwa quadratisch ausgebildeter Blechkörper21 , der im Bereich einer seiner Wände22 mit einem Schlitz23 versehen ist. Schlitzseitig befinden sich Arretiermittel24 ,25 ,26 . Das Arretiermittel24 ist in diesem Beispiel durch eine Bolzen gebildet, der in Wirkverbindung mit einer Blechzunge26 steht, wobei das Arretiermittel24 Innerhalb eines Langlochs27 hin- und herbewegt werden kann. Hier nur angedeutet sind Aufnahmemittel28 , beispielsweise für das Ventil17 gemäß4 und5 . -
7 zeigt die Füllvorrichtung20 , die nun in Wirkverbindung mit der Massageeinrichtung1 steht. Das Griffelement3 steht mit Bauteilen der Füllvorrichtung20 dergestalt in Wirkverbindung, dass das Verbindungselement6 über die Arretiermittel24 ,25 ,26 fixiert ist. In diesem Zustand bildet die Massageeinrichtung1 mit der Füllvorrichtung20 einen einstückigen Körper. Das Arretiermittel9 ist in diesem Zustand eingedreht, so dass keine Drehung des Andruckkörpers2 relativ zur Füllvorrichtung20 möglich ist. Nach Entfernen der Schraube16 (4 und5 ) kann nun beispielsweise über einen nicht weiter dargestellten Trichter flüssiges vortemperiertes Medium in den hier nicht erkennbaren Hohlraum eingebracht werden. Anschließend wird die Schraube16 wieder eingedreht, die Arretierung gelöst und die Massageeinrichtung1 um 180° gewendet, so dass die hier nicht erkennbare mit dem Ventil17 versehene Seite nun oben ist. Beispielsweise über eine Luftpumpe, die an das Ventil17 (4 und5 ) angeschlossen wird, kann der Hohlraum so weit aufgepumpt werden, bis die Wand2' des Andruckkörpers2 eine leichte Wölbung (siehe3 ) nach außen zeigt. Nach der Erzeugung des Innendrucks und Entfernen der Luftpumpe kann die Arretierung24 –26 der Füllvorrichtung20 wieder aufgehoben werden und die Massageeinrichtung1 ist nun zur Behandlung eines Patienten einsatzbereit. Wie bereits angesprochen, kann selbige noch mit einem hier nicht weiter dargstellten Überzug versehen werden oder aber der Andruckkörper2 wird desinfiziert. - Ist die Behandlung des Patienten beendet, wird zum Zwecke der Entleerung des Andruckkörpers
2 selbiger mit der Ventilseite nach unten in die Füllvorrichtung20 eingesetzt. Wenn der Andruckkörper2 richtig innerhalb der Füllvorrichtung20 positioniert ist, entlüftet das Ventil17 automatisch. Im Anschluss an den Entlüftungsvorgang kann die Schraube16 wieder entfernt und das flüssige Medium entsorgt werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Massageeinrichtung
- 2
- Andruckkörper
- 2
- Wand
- 3
- Griffelement
- 4
- Griffmittel
- 5
- Verbindungselement
- 6
- Verbindungselement
- 7
- Abschlussbereich
- 8
- Abschlussbereich
- 9
- Arretiermittel
- 10
- Verstärkungskörper
- 11
- Abschlusselement
- 12
- Abschlusselement
- 13
- Strebe
- 14
- freies Ende Andruckkörper
- 15
- freies Ende Andruckkörper
- 16
- Schraube
- 17
- Ventil
- 18
- Hohlraum
- 19
- ballonartiger Körper
- 20
- Füllvorrichtung
- 21
- Blechkörper
- 22
- Wand
- 23
- Schlitz
- 24
- Arretiermittel
- 25
- Arretiermittel
- 26
- Arretiermittel
- h
- Füllstandshöhe
Claims (10)
- Massageeinrichtung, zumindest beinhaltend einen beidseitig abgeschlossenen als Hohlkörper ausgebildeten, insbesondere aus Kunststoff oder Elastomer bestehenden, Andruckkörper (
2 ) mit etwa zylindrischem Querschnitt, der in Wirkverbindung mit einem Griffelement steht, gegenüber welchem der Andruckkörper (2 ) in Umfangsrichtung drehbar angeordnet und der Hohlraum (18 ) des Andruckkörpers (2 ) zur Aufnahme eines flüssigen und/oder gasförmigen Mediums vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der den Andruckkörper (2 ) bildende Hohlkörper mit einem, stirnseitige Abschlusselemente (11 ,12 ) beinhaltenden Verstärkungskörper (10 ) in Wirkverbindung steht, wobei der Verstärkungskörper zwischen den Abschlusselementen (11 ,12 ) verlaufende Streben (13 ) aufweist und die freien Enden (14 ,15 ) des Andruckkörpers (2 ) im Bereich der Abschlusselemente (11 ,12 ) fixiert, insbesondere geklemmt sind, und wobei das Medium zur Verformung der Wand (2' ) des Andruckkörpers (2 ) einem vorgebbaren Druck aussetzbar ist. - Massageeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement Griffmittel (
4 ) sowie Verbindungsmittel (5 ,6 ) zwischen dem Griffmittel (4 ) und dem zugehörigen stirnseitigen Abschlussbereich (7 ,8 ) des Andruckkörpers (2 ) beinhaltet. - Massageeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einem der stirnseitigen Abschlussbereiche (
7 ,8 ) des Andruckkörpers (2 ) ein den Hohlraum (18 ) abschließendes Element, insbesondere eine Schraube (16 ), vorgesehen ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des gleichen oder des anderen Abschlussbereichs (
7 ,8 ) Mittel (17 ) zur Druckaufbringung innerhalb des Hohlraums (18 ), respektive zur Druckentlastung des Hohlraums (18 ), vorgesehen sind. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel (
17 ) zur Druckaufbringung/Druckentlastung durch ein Ventil gebildet ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Andruckkörper (
2 ) zur Befüllung mit dem jeweiligen Medium, respektive zum Entfernen des Mediums, innerhalb einer Füllvorrichtung (20 ) positionierbar ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllvorrichtung (
20 ) über Sicherungsmittel (24 ,25 ,26 ) verfügt, mittels welchen das Griffelement relativ zu Bauteilen der Füllvorrichtung (20 ) fixierbar ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (
18 ) mit Wasser vorgebbarer Temperatur bis zu einem vorgebbaren Füllstand auffüllbar und über das Ventil (17 ) ein definierter Überdruck innerhalb des Hohlraums (18 ) einstellbar ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (
18 ) mit einem Öl bzw. einem Kältegemisch auffüllbar und bedarfsweise ein definierter Überdruck innerhalb des Hohlraums (18 ) einstellbar ist. - Massageeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehbeweglichkeit des Andruckkörpers (
2 ) relativ zum Griffelement (3 ) durch im Bereich mindestens einer der Abschlussbereiche (7 ,8 ) des Andruckkörpers (2 ), respektive der Abschlusselemente (11 ,12 ) des Verstärkungskörpers (10 ), eingreifende Arretiermittel (9 ) aufhebbar ist.
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