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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Einrichtungssystem für ein eine
hintere Ladefläche
aufweisendes Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Hochdachkombi, Van
oder Kastenwagen.
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Inneneinrichtungssysteme
für Kraftfahrzeuge
sind in verschiedenen Ausführungen
bekannt, insbesondere in Form von Camping-Ausstattungen für Wohnmobile
oder Kleinbusse. Derartige Innenausstattungen ermöglichen
es, den hinteren Bereich eines Kraftfahrzeugs zum Schlafen oder
zum Aufenthalt zu nutzen. Fahrzeuge mit herkömmlichen Innenausstattungen
sind jedoch in besonderer Weise für den Camping-Einsatz angepasst
und sind demgemäß als Transport-
oder Nutzfahrzeuge weniger geeignet. Zudem sind die gängigen Camping-Ausstattungen
für kleinere
Nutzfahrzeuge mit beengten Platzverhältnissen, beispielsweise Hochdachkombis, eher
nicht geeignet.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Einrichtungssystem für ein Kraftfahrzeug
mit beengten Platzverhältnissen
bereitzustellen, das beispielsweise für die Verwendung in einem Hochdachkombi, Van
oder kleinen Kastenwagen geeignet ist. Insbesondere soll das Einrichtungssystem
eine Camping-Ausstattung mit einer erweiterten Funktionalität bereitstellen,
die flexibel einsetzbar ist und einen einfachen und schnellen Umbau
zwischen verschiedenen Einzelkonfigurationen ermöglicht.
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Die
Aufgabe wird durch ein Einrichtungssystem mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist ein
an der Ladefläche
befestigbares Liegenelement mit einer gegenüber der Ladefläche erhöhten Nutzflä che vorgesehen,
das im befestigten Zustand einen in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
verlaufenden Sitz-/Liegebereich auf der Nutzfläche, einen Verstaubereich unterhalb
der Nutzfläche
und einen Abstellbereich neben der Nutzfläche bereitstellt.
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Das
Liegenelement teilt den Ladebereich des Kraftfahrzeugs in drei sich
in Fahrzeuglängsrichtung
erstreckende Kompartimente auf. Die Nutzfläche des Liegenelements kann
zum Sitzen, Liegen oder auch zum Transport von Ladung genutzt werden.
Der Verstaubereich unterhalb der Nutzfläche ist zum Unterbringen von
Transportgegenständen,
wie beispielsweise Gepäckstücken, verwendbar.
Der Abstellbereich neben der Nutzfläche ermöglicht einerseits einen Zugang
zu der Nutzfläche
und kann andererseits zum Abstellen von Gepäckstücken, Transportgegenständen oder
weiteren Einrichtungskomponenten genutzt werden. Somit ist es ohne
weiteres möglich,
ein Kraftfahrzeug trotz eingebautem Liegenelement als Transportfahrzeug
zu nutzen, indem der Verstaubereich, der Abstellbereich und gegebenenfalls
der Sitz-/Liegebereich als Unterbringungsflächen verwendet werden. Ebenso
ist es aber auch möglich,
das Liegenelement auszubauen und so die vollständige Ladefläche des
Kraftfahrzeugs zu Transportzwecken zu nutzen. Ein derartig ausgestattetes Kraftfahrzeug
kann somit gleichermaßen
als Nutzfahrzeug, als Kleintransporter, als Freizeitfahrzeug mit
Camping-Funktionalität
und als Personenkraftwagen mit drei zugelassenen Fahrsitzen genutzt
werden.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird ferner durch ein Kraftfahrzeug
mit einer hinteren Ladefläche,
insbesondere einen Hochdachkombi, Van oder Kastenwagen, gelöst, das
ein erfindungsgemäßes Einrichtungssystem
umfasst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen,
der Beschreibung sowie der beigefügten Zeichnung angegeben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist das Liegenelement im befestigten Zustand um eine im vorderen
Bereich der Ladefläche
befindliche Schwenkachse verschwenkbar, um einen verbesserten Zugang
zu dem Verstaubereich zu schaffen. Die Schwenkachse kann sich insbesondere
in einer quer zur Längsrichtung
des Kraftfahrzeugs weisenden Ausrichtung am vorderen Ende des Liegenelements befinden.
Soll beispielsweise ein größerer Transportgegenstand
unter dem Liegenelement verstaut werden, so kann das Liegenelement
an seinem hinteren Ende hochgeschwenkt und in eine Schrägstellung gestellt
werden, woraufhin der Transportgegenstand bequem durch die Heckklappe
in den Verstaubereich geladen werden kann. Anschließend kann
das Liegenelement wieder nach unten geschwenkt werden, um den in
dem Verstaubereich befindlichen Transportgegenstand abzudecken und
erneut die Nutzfläche
des Liegenelements zur Verfügung
zu stellen. Abgesehen davon erleichtert die Verschwenkbarkeit des
Liegenelementes generell den Zugang zu dem Verstaubereich.
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Vorzugsweise
ist eine Sicherungseinrichtung vorgesehen, um das Liegenelement
in einer hochgeschwenkten Stellung zu fixieren. Auf diese Weise wird
verhindert, dass das Liegenelement während des Einladens oder Ausladens
von Gepäckstücken unerwünschterweise
zurückschwenkt
und den Ladevorgang behindert.
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Das
Liegenelement kann für
eine Montage an fahrzeugseitigen Befestigungsvorrichtungen für eine Sitzbank
und/oder einen Einzelsitz des Kraftfahrzeugs ausgebildet sein. Ein
derartig ausgebildetes Liegenelement ist insbesondere für verschiedenartige
bestehende Fahrzeuge nutzbar, die eine zumindest teilweise ausbaubare
hintere Sitzreihe aufweisen. Diese Ausgestaltung hat vor allem den
Vorteil, dass keine separaten Befestigungsvorrichtungen für das Liegenelement
vorzusehen sind, das Fahrzeug für
eine Verwendung des Einrichtungssystems also nicht umgebaut werden
muss.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Liegenelement wenigstens
ein, insbesondere zwei hintere Stützbeine und zumindest einen,
insbesondere zwei vordere Drehgelenkschenkel. Die Drehgelenkschenkel
können
insbesondere zur Lagerung in bestehenden Befestigungsvorrichtungen
für hintere
Sitze ausgebildet sein, die bei ausgebauten Sitzen oder Sitzbänken frei
liegen. Das Liegenelement ist dann durch die Stützbeine und die Drehgelenkschenkel
mit Abstand vom Fahrzeugboden abgestützt, wobei die Drehgelenkschenkel
gleichermaßen
eine Fixierung und eine Verschwenkbarkeit des Liegenelements gewährleisten.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist zusätzlich
zu dem Liegenelement ein in den Abstellbereich stellbares Tischelement
mit einer gegenüber
der Ladefläche
erhöhten
Nutzfläche vorgesehen.
Das Tischelement ist vorzugsweise von seinen Abmessungen her genau
auf den Abstellbereich angepasst. Durch das Tischelement wird eine erhöhte Funktionalität des Einrichtungssystems
zur Verfügung
gestellt.
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Vorzugsweise
schließen
in einer, insbesondere zum Schlafen geeigneten, Nutzkonfiguration
die Nutzfläche
des Liegenelements und die Nutzfläche des Tischelements bündig aneinander
an, um eine durchgehende, sich über
zumindest einen wesentlichen Teil der Breite der Ladefläche erstreckende
Gesamtnutzfläche
zu bilden, wobei insbesondere die Breite des Liegenelements größer ist
als die Breite des Tischelements. Die Gesamtnutzfläche kann
sich insbesondere auch über
die gesamte Ladefläche
erstrecken. Die gegenüber
der Nutzfläche
des Liegenelements vergrößerte Gesamtnutzfläche kann
für zwei
Personen ausreichenden Raum zum Schlafen bereitstellen. Die Gesamtnutzfläche kann
aber alternativ auch als Transportfläche genutzt werden, beispielsweise
um sowohl in dem Verstaubereich als auch auf der Gesamtnutzfläche Gegenstände zu transportieren
und dabei auf Umbaumaßnahmen
gegenüber
der zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration zu verzichten. Eventuell
auf der Gesamtnutzfläche
angeordnete Polsterelemente können
auf einfache Weise aus dem Fahrzeug entnommen werden, um eine Beschädigung oder
Verschmutzung durch das Transportgut zu vermeiden. Ein gegenüber dem Tischelement
breiteres Liegenelement ermöglicht
einen verbesserten Schlafkomfort für eine Person bei nicht zum
Schlafen eingesetzter Nutzfläche
des Tischelements.
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Das
Tischelement kann insbesondere als entnehmbarer Wendetisch ausgebildet
sein, dessen Nutzfläche
zur Auflage auf die Ladefläche
in dem Abstellbereich ausgebildet ist. Das Tischelement kann somit
in drei verschiedenen Funktionen genutzt werden. Zum einen kann
es aus dem Fahrzeug entnommen werden und im Außenbereich als Camping-Tisch
genutzt werden. Zum anderen kann es wie vorstehend beschrieben in
dem Abstellbereich abgestellt werden, um die vergrößerte Gesamtnutzfläche zur
Verfügung
zu stellen. Schließlich
kann das Tischelement gewendet und mit seiner Nutzfläche auf
die Ladefläche
gestellt werden, sodass es im Fahrzeug verbleibt und dennoch der
Abstellbereich frei zugänglich
bleibt. Dies kann wichtig sein, um einen ausreichenden Zugang zu
dem Sitz-/Liegebereich
bzw. dem Verstaubereich zu schaffen, um eine ausreichende Fußfreiheit
beim Sitzen auf dem Liegenelement zu ermöglichen oder um auf der am
Boden aufliegenden Tischplatte Gegenstände abzustellen.
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Das
Tischelement weist bevorzugt längenveränderliche
Stützbeine
auf. Die Stützbeine
können verlängert werden,
wenn das Tischelement z. B. außer halb
des Fahrzeugs als Camping-Tisch verwendet werden soll. Für die zum
Schlafen geeignete Nutzkonfiguration ist es hingegen notwendig,
dass die Höhe
der Nutzfläche
des Tischelements mit der Höhe
der Nutzfläche
des Liegenelements übereinstimmt,
weshalb die Stützbeine
des Tischelements für
diese Konfiguration auf ihre kleinste stabile Grundlänge gebracht
werden können.
Das Tischelement kann zum Beispiel fest angebrachte kurze Beine
mit anschraubbaren oder einsteckbaren Verlängerungselementen aufweisen.
Die Tischbeine können alternativ
auch teleskopartig ausziehbar und einfahrbar sein.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Tisch-Polsterelement vorgesehen, das zur Auflage
auf der Nutzfläche
des Tischelements ausgebildet ist. Das Tisch-Polsterelement ermöglicht insbesondere
die Nutzung der Tischfläche
als Liegebereich.
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Das
Tisch-Polsterelement kann auch für
eine Verwendung als Rückenpolster
ausgebildet sein, insbesondere als Rückenpolster auf dem in einer
Nutzkonfiguration zum Sitzen geeigneten Liegenelement. Somit kann
ein und dasselbe Polsterelement zum einen als Liegeunterlage auf
dem Tischelement und zum anderen als Rückenabstützung beim Sitzen auf dem Liegenelement
verwendet werden. Es muss also kein separates Rückenpolster für das Liegenelement
auf dem Fahrzeug mitgeführt
werden, da beim Sitzen auf dem Liegenelement das Tischelement ohnehin
entweder entnommen oder gewendet ist. Je nach Fahrzeugtyp kann das
Tisch-Polsterelement
direkt als Rückenlehne
eingesetzt werden oder es kann in Kombination mit einer zusätzlichen
im Fahrzeug vorgesehenen Rückenlehne
verwendet werden.
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Bevorzugt
umfasst das Tischelement eine Tischplatte, auf deren Unterseite
eine strapazierfähige
Schutzschicht, insbesondere ein Teppich, aufge bracht ist. Dies verhindert
eine übermäßige Verschmutzung
oder Beschädigung
der Unterseite der Tischplatte, wenn diese beispielsweise betreten
wird oder schwere Gegenstände
auf ihr abgestellt werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist die Nutzfläche
des Ziegenelements L-förmig ausgebildet,
wobei sich ein vorderer Abschnitt über zumindest einen wesentlichen
Teil der Breite der Ladefläche
erstreckt und sich ein hinterer Abschnitt über einen kleineren Teil der
Breite der Ladefläche erstreckt.
Diese Ausführungsform
eignet sich besonders für
Fahrzeuge mit einer vollständig
ausbaubaren hinteren Sitzreihe. Insbesondere sind der Sitz-/Liegebereich
und der Verstaubereich hier vergrößert, während der Abstellbereich verkleinert
ist. Die Abmessungen der beiden Abschnitte können auf die jeweilige Anwendung
exakt zugeschnitten sein.
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Das
Liegenelement umfasst vorzugsweise wenigstens eine nach hinten ausziehbare
Abstellplatte. Die Abstellplatte kann im eingezogenen Zustand platzsparend
unter der Nutzfläche
angeordnet sein. Sie kann beispielsweise durch die Heckklappe nach hinten
ausgezogen werden und zum Kochen, Spülen oder zum Abstellen von
Gegenständen
benutzt werden. Ein besonderer Vorteil ergibt sich bei einer Ausgestaltung,
bei der sich die ausgezogene Abstellplatte vollständig unter
der geöffneten
Heckklappe befindet und somit vor Regen geschützt ist.
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An
dem Liegenelement kann gemäß einer Ausführungsform
wenigstens eine Befestigungsvorrichtung zum Anbringen eines Fahrradhalters
vorgesehen sein. Dadurch wird dem Einrichtungssystem eine weitere
Nutzkonfiguration hinzugefügt.
Die Befestigungsvorrichtung kann derart an dem Liegenelement angebracht
sein, dass zwei Fahrräder
nebeneinander transportiert werden können.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist ein Sitzauflagenelement vorgesehen, das auf eine
nach vorn geklappte Rückenlehne
eines Einzel- oder
Mehrfachsitzes oder eine Sitzbank des Kraftfahrzeugs auflegbar ist,
um eine weitere Nutzfläche
bereitzustellen. Es kann dann beispielsweise ein einzelner Sitz
einer hinteren Sitzreihe im Fahrzeug verbleiben und während des
normalen Fahrbetriebs genutzt werden. Zum Campen wird die Sitzlehne dann
umgeklappt und als Stütze
für das
Sitzauflagenelement eingesetzt. Hierdurch ergibt sich eine Konfiguration
mit vergrößerter Liegefläche, die
jedoch durch wenige Handgriffe wieder in die zum Personentransport
geeignete Konfiguration rückführbar ist.
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Das
Sitzauflagenelement ist vorzugsweise als Polsterelement ausgebildet,
welches leicht entnehmbar und im Fahrzeug verstaubar ist. Abhängig von
den jeweiligen Abstützungsgegebenheiten
kann eine Versteifungsplatte in das als Polsterelement ausgebildete
Sitzauflagenelement integriert sein.
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Es
kann außerdem
ein Liegen-Polsterelement vorgesehen sein, das zur Auflage auf der
Nutzfläche
des Liegenelements ausgebildet ist. Durch ein Liegen-Polsterelement
wird ein ausreichend komfortables Liegen auf dem Liegenelement ermöglicht. Das
Tisch-Polsterelement, das Liegen-Polsterelement und das als Polsterelement
ausgebildete Sitzauflagenelement können insbesondere derart aufeinander
abgestimmt sein, dass sich in der zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration
eine durchgehende ebene Polsterfläche ergibt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ragt das Liegen-Polsterelement in Längsrichtung des Kraftfahrzeugs
nach vorne über
die Nutzfläche
des Liegenelements hinaus. Dadurch kann insbesondere bei kürzeren Fahrzeugen
der Raum, welcher sich bei einem Verschieben des Fahrersitzes nach
vorn ergibt, zum Bereitstellen der Liegefläche genutzt werden. Für einen
nor malen Fahrbetrieb kann das Liegen-Polsterelement dann entfernt
und anderweitig im Fahrzeug verstaut werden, sodass der Fahrersitz
wieder nach hinten gestellt werden kann.
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Vorzugsweise
umfasst das Liegen-Polsterelement wenigstens ein vorderes und ein
hinteres Einzelpolster, vorzugsweise ein vorderes, ein mittleres und
ein hinteres Einzelpolster. Die Einzelpolster können voneinander getrennte
Teile sein. Sie können aber
auch miteinander verbunden sein, beispielsweise mit Klettbändern. Das
Liegen-Polsterelement kann somit schnell und einfach von der Nutzfläche des
Liegenelements entfernt und im Fahrzeug verstaut werden. Die Einzelpolster
können
beispielsweise aufeinander gestapelt werden und als Polsterstapel
im vorderen Bereich des Liegenelements abgelegt werden, um so den
hinteren Bereich des Liegenelements als Sitz- oder Transportfläche zu nutzen.
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Bevorzugt
umfasst das Liegen-Polsterelement, zumindest ein hinteres Einzelpolster
des Liegen-Posterelementes, wenigstens ein oberes und zumindest
ein unteres Polsterteil. Die Dicken der Polsterteile können dabei
insbesondere derart gewählt
sein, dass das untere Polsterteil als Sitzpolster geeignet ist und
beide Polsterteile übereinander
als Liegepolster geeignet sind, wobei insbesondere das untere Polsterteil
nicht dicker ist als das obere Polsterteil. Durch eine derartige
Teilung der Sitzbankpolsterung wird eine verbesserte Kopffreiheit
erreicht. Zum Sitzen reicht nämlich
im Allgemeinen eine relativ dünne
Polsterung aus, wohingegen für
einen ausreichenden Schlafkomfort eine relativ dicke Polsterung notwendig
ist. Die Größe des Verstaubereichs
unter dem Liegenelement kann durch diese Maßnahme maximiert werden, da
in vertikaler Richtung kein Raum verschenkt wird.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist ein vorderes, insbesondere U-förmiges, Sichtschutzelement vorgesehen,
das in dem Kraftfahrzeug befestigbar ist. Zusätzlich kann ein hinteres Sichtschutzelement vorgesehen
sein, das zur Abdeckung eines Heckfensters des Kraftfahrzeugs in
dem Kraftfahrzeug befestigbar ist. Das vordere Sichtschutzelement
kann beispielsweise an Gepäcknetzhaken
und vorne am Himmel über
dem Fahrerhaus eingehängt
werden. Das hintere Sichtschutzelement kann beispielsweise mit eingenähten Magneten
zur Befestigung in der Umgebung der Heckscheibe versehen sein. Aufgrund
des vorderen Sichtschutzelements und des hinteren Sichtschutzelements
wird die hintere Ladefläche
als abgetrennter Wohnbereich und insbesondere zum Schlafen oder
Umziehen nutzbar. Es können
auch einige oder alle Fenster mit Jalousien oder Vorhängen versehen
sein.
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Vorzugsweise
ist auf die Nutzfläche
des Liegenelements eine strapazierfähige Schutzschicht, insbesondere
ein Teppich, aufgebracht. Diese Schutzschicht ermöglicht es,
die Nutzfläche
des Liegenelements nicht nur in gepolsterter Form zum Sitzen oder
Liegen, sondern auch – ohne
Polsterung – zum
Transport von Gegenständen
zu nutzen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist ein an der Ladefläche
anbringbarer, insbesondere auf diese aufschraubbarer, Adapter vorgesehen,
an welchem das Liegenelement befestigbar ist. Das Liegenelement
muss somit nicht unbedingt für
eine Montage an bestimmten Sitzbankbefestigungen ausgebildet sein,
sondern es kann für eine
Vielzahl von unterschiedlichen Fahrzeugtypen und -varianten verwendet
werden.
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Der
Adapter weist vorzugsweise einen, insbesondere platten- oder profilartigen,
Standfuß mit zumindest
einem, insbesondere zwei, davon abstehenden Drehgelenkschenkeln
zur Befestigung des Liegenelements auf. Die Drehgelenkschenkel können mit
den Drehgelenkschenkeln des Liegenelements in Eingriff gebracht
werden und somit die Verschwenkbarkeit ermöglichen. Der Standfuß kann an der
Ladefläche
befestigt werden, indem er zum Beispiel auf sie aufgeschraubt wird.
Für eine
Entfernung des Liegenelements aus dem Fahrzeug ist die Anordnung
aus Liegenelement und Adapter lediglich an den Drehgelenkschenkeln
zu trennen, was auf einfache und schnelle Weise möglich ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnung
beschrieben.
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1 ist
eine Darstellung eines Einrichtungssystems gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung in einer zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration.
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2 ist
eine Darstellung des Einrichtungssystems von 1 in einer
zum Sitzen geeigneten Nutzkonfiguration.
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3 ist
eine Darstellung eines Liegenelements des Einrichtungssystems von 1.
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4 ist
eine Darstellung eines Tischelements des Einrichtungssystems von 1.
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5 ist
eine Darstellung eines Einrichtungssystems gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung in einer zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration.
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6 ist
eine Darstellung eines Einrichtungssystems gemäß einer dritten Ausführungsform der
Erfindung in einer zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration.
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7 ist
eine Darstellung eines Einrichtungssystems gemäß einer dritten Ausführungsform der
Erfindung in einer zum Sitzen geeigneten Nutzkonfiguration.
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8 ist
eine Darstellung eines Liegenelements des Einrichtungssystems von 6.
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9 ist
eine Darstellung eines Tischelements des Einrichtungssystems von 6.
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10 ist
eine Darstellung eines Einrichtungssystems gemäß einer vierten Ausführungsform der
Erfindung.
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11 ist
eine Darstellung eines Adapters eines erfindungsgemäßen Einrichtungssystems.
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1 zeigt
eine Draufsicht, eine Rückansicht
sowie zwei Seitenansichten einer Ladefläche 10 eines als Hochdachkombi
ausgebildeten Kraftfahrzeugs. Ein Einzelsitz 11 mit umgeklappter
Rückenlehne 12,
der einer hinteren Sitzreihe des Fahrzeugs zugeordnet ist, ist in
gestrichelter Darstellung gezeigt. Neben dem umgeklappten Einzelsitz 11 mit umgeklappter
Rückenlehne 12 befinden
sich Befestigungsvorrichtungen 13, an welchen eine 2/3-Sitzbank
montiert werden kann, um eine vollständige hintere Sitzreihe bereitzustellen.
Anstelle der entfernten 2/3-Sitzbank ist ein Liegenelement 15 an
den Befestigungsvorrichtungen 13 angebracht, wie insbesondere
aus dem linken Teil von 1 hervorgeht. Das Liegenelement 15 umfasst
eine Trägerplatte 17,
zwei hintere Stützbeine 19 sowie
zwei vordere Drehgelenkschenkel 21. Unter der Trägerplatte 17 ist
eine ebenfalls gestrichelt dargestellte Abstellplatte 23 angebracht.
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Die
Trägerplatte 17 stellt
eine gegenüber
der Ladefläche 10 erhöhte Nutzfläche 25 bereit
und definiert somit einen in Längsrichtung
des Kraftfahrzeugs verlaufenden Sitz-/Liegebereich 27 auf
der Nutzfläche 25,
einen Verstaubereich 29 unterhalb der Nutzfläche 25 und
einen Abstellbereich 31 neben der Nutzfläche 25.
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Die
hinteren Stützbeine 19 des
Liegenelements 15 stehen lose auf dem Fahrzeugboden auf, während sich
die vorderen Drehgelenkschenkel 21 in Eingriff mit den
als Schwenklager ausgebildeten Befestigungsvorrichtungen 13 befinden.
Dadurch ist das Liegenelement 15 im befestigten Zustand
um eine quer zur Längsrichtung
des Fahrzeugs weisende Schwenkachse A in eine hochgeschwenkte Stellung
verstellbar. In der im oberen Teil von 3 dargestellten
hochgeschwenkten Stellung ergibt sich ein verbesserter Zugang zu
dem Verstaubereich 29. Wie aus 3 ferner
hervorgeht, ist eine Sicherungseinrichtung 33 vorgesehen,
um das Liegenelement 15 während des Be- und Entladens
des Verstaubereichs 29 in der hochgeschwenkten Stellung
fixieren zu können.
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Gemäß 1 ist
in dem Abstellbereich 31 ein Tischelement 35 mit
einer gegenüber
der Ladefläche 10 erhöhten Nutzfläche 36 abgestellt.
Das Tischelement 35 umfasst eine Tischplatte 37 sowie
vier längenveränderliche
Stützbeine 38,
wie insbesondere in 4 zu erkennen ist. Die Stützbeine 38 sind längenveränderlich
gestaltet, um die Verwendung des Tischelements 35 außerhalb
des Fahrzeugs als Camping-Tisch zu ermöglichen.
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Um
eine variable Nutzung des Abstellbereichs 29 zu ermöglichen,
ist das Tischelement 35 als entnehmbarer Wendetisch ausgebildet,
dessen Nutzfläche 36 zur
Auflage auf die Ladefläche 10 in dem
Abstellbereich 31 ausgebildet ist. Zu diesem Zweck ist
insbesondere eine strapazierfähige
und rutschfeste Schutzschicht auf die Nutzfläche 36 des Tischelements 35 aufgebracht
und die Stützbeine 38 sind
so weit verkürzbar,
dass sie im gewendeten Zustand des Tischelements 35 nicht über die
Höhe der Nutzfläche 25 des
Liegenelements 15 hinausragen.
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Das
Einrichtungssystem umfasst ferner ein Sitzauflagenelement 39,
das auf der umgeklappten Rückenlehne 12 des
Einzelsitzes 11 aufliegt. Das Sitzauflagenelement 39 stellt
eine gegenüber
der Ladefläche 10 erhöhte Nutzfläche 41 bereit.
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Im
dargestellten Beispiel ist das Sitzauflagenelement 39 als
Polsterelement mit einer nicht dargestellten innen liegenden Versteifungsplatte
hergestellt, das auf der umgeklappten Rückenlehne 12 des Einzelsitzes 11 aufliegt.
Weiterhin sind ein Liegen-Polsterelement 43 und ein Tisch-Polsterelement 45 vorgesehen,
welche die jeweiligen Nutzflächen 25, 36 des
Liegenelements 15 und des Tischelements 35 bedecken.
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Wie
aus den verschiedenen Ansichten von 1 hervorgeht,
sind das Liegenelement 15, das Tischelement 35 und
das Sitzauflagenelement 39 einschließlich des Liegen-Polsterelements 43 und des
Tisch-Polsterelements 45 derart aufeinander abgestimmt,
dass alle Polsteroberflächen
auf gleicher Höhe
liegen und bündig
aneinander angrenzen, sodass sich eine durchgehende Polsterfläche als
Gesamtnutzfläche
ergibt, die sich im Wesentlichen über die gesamte Ladefläche 10 erstreckt.
Diese Polsterfläche
bietet ausreichenden Liegekomfort für zwei Personen, sodass die
in 1 dargestellte Anordnung des Einrichtungssystems
einer zum Schlafen geeigneten Nutzkonfiguration entspricht.
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Im
linken Teil von 1 ist zu erkennen, dass das
Liegen-Polsterelement 43 ein vorderes Einzelpolster 50,
ein mittleres Einzelpolster 51 und ein hinteres Einzelpolster 52 umfasst.
Das hintere Einzelpolster 52 ist aus einem oberen Polsterteil 53 sowie
einem unteren Polsterteil 54 zusammengesetzt.
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Unter
Bezugnahme auf 2 wird eine weitere Nutzkonfiguration
des erfindungsgemäßen Einrichtungssystems
erläutert,
welche insbesondere zum Sitzen geeignet ist. Das Tischelement 35 ist
hier gewendet und liegt mit der Tischplatte 37 in dem Abstellbereich 31 direkt
auf dem Fahrzeugboden auf. Das Tisch-Polsterelement 45 ist
von der Tischplatte 37 entfernt und befindet sich in aufrechter
Position an einer nicht dargestellten linken Seitenwand des Kraftfahrzeugs.
Es dient somit als Rückenpolster
oder Rückenlehne
für das
Liegenelement 15. Das Sitzauflagenelement 39 ist
von der umgeklappten Rückenlehne 12 des
Einzelsitzes 11 abgenommen und auf den vorderen Teil des
Liegenelements 15 aufgelegt. Der Einzelsitz 11 mit
der umgeklappten Rückenlehne 12 ist
in eine aufrechte Position gekippt. Ferner wurde der obere Polsterteil 53 des
Liegen-Polsterelements 43 abgenommen und ebenfalls im vorderen
Bereich des Liegenelements 15 abgelegt. Wie insbesondere im
linken Teil von 1 zu erkennen ist, ist das untere
Polsterteil 54 dünner
ausgebildet als das obere Polsterteil 53, da im Normalfall
zum Sitzen eine geringere Polsterstärke nötig ist als zum Liegen. Der
hintere Teil des Liegenelements 15 ist in der in 2 dargestellten
Konfiguration als gepolsterte Sitzbank nutzbar, wobei der Abstellbereich 31 als
Fußraum dient.
Aufgrund des in eine aufrechte Stellung gekippten Einzelsitzes 11 ist
der Abstellbereich 31 zudem nach vorne erweitert, was insbesondere
auch einen Zugang durch eine im Bild rechts angeordnete seitliche
Schiebe- oder Flügeltür (nicht
dargestellt) des Fahrzeugs ermöglicht.
Sowohl der Abstellbereich 31 als auch der zum Sitzen vorgesehene
Bereich sind jedoch auch über
eine hintere Heckklappe (ebenfalls nicht dargestellt) zugänglich.
Die aufeinandergestapelten Polsterelemente 39, 53 im
vorderen Bereich des Liegenelements 15 können insgesamt als
Ablage für
Gegenstände,
wie beispielsweise Tabletts, sowie als Armauflage für eine sitzende
Person dienen.
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In 2 ist
die Abstellplatte 23 teilweise in einer ausgezogenen Position
dargestellt. Sie kann in dieser Position beispielsweise als Koch-
oder Spülstelle
beim Camping genutzt werden, wobei sie sich vorteilhafterweise unterhalb
einer geöffneten
Heckklappe des Kraftfahrzeugs befindet.
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In 5 ist
eine zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Einrichtungssystems
dargestellt, wobei für
gleiche oder funktionsäquivalente Bauteile
gleiche Bezugszeichen wie in den 1 bis 4 verwendet
werden. Bei dieser Ausführungsform
ist der Einzelsitz 11 aus dem Fahrzeug entfernt. Das Liegenelement 65 ist
L-förmig
mit einem quer zur Längsrichtung
des Kraftfahrzeugs weisenden ersten Schenkel 67 und einem
in Längsrichtung
des Kraftfahrzeugs weisenden zweiten Schenkel 69 ausgebildet.
Der erste Schenkel 67 erstreckt sich über die gesamte Breite der
Ladefläche 10.
Der zweite Schenkel 69 erstreckt sich hingegen über einen
kleineren Teil der Breite der Ladefläche 10. Die vorderen
Drehgelenkschenkel 21 sind hier weiter auseinanderliegend angeordnet
als bei dem Liegenelement 15 gemäß der ersten Ausführungsform,
wodurch das Liegenelement 65 breiter an der Ladefläche 10 abgestützt ist. Der
gesamte vordere Teil der Ladefläche 10 ist
bei dieser Ausführungsform
als einheitliche Sitz- oder Liegefläche mit einem darunterliegenden
Stauraum vorgesehen, während
der hintere Teil der Ladefläche 10 wie
bei der ersten Ausführungsform
in einen Sitz-/Liegebereich 27, einen Verstaubereich 29 und einen
Abstellbereich 31 aufgeteilt ist. Anstelle des Sitzauflagenelement 39 ist
ein Zusatzpolster 73 auf dem ersten Schenkel 67 des
Liegenelements 65 angeordnet. Im übrigen kann das Liegenelement 65 in ähnlicher
Weise gestaltet sein wie das Liegenelement 15 gemäß der ersten
Ausführungsform.
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Unter
Bezugnahme auf 6 wird eine dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Einrichtungssystems
beschrieben. Bei dieser Ausführungsform
verbleibt der Einzelsitz 11 mit umgeklappter Rückenlehne 12 im
Fahrzeug. Das Liegenelement 75 ist hier länger ausgebildet
als bei der ersten und der zweiten Ausführungsform, wobei das vordere
Einzelpolster 50 nicht über
den Rand des Liegenelements 75 hinausragt. Eine derartige
Konfiguration eignet sich für
Fahrzeuge mit einem relativ langen Laderaum, der auch bei zurückgeschobenem
Fahrersitz ausreichend Platz zum Liegen bereitstellt. Daher muss
das vordere Einzelpolster 50 zum Fahren nicht entnommen
oder beiseitegelegt werden, sondern kann gemäß der zum Schlafen geeigneten
Nutzkonfiguration auf dem Liegenelement 75 verbleiben.
In 7 ist eine zum Sitzen geeignete weitere Nutzkonfiguration
des Einrichtungssystems gemäß der dritten
Ausführungsform
dargestellt. Aufgrund der längeren
Ladefläche 10 ist
der Sitzbereich hier gegenüber dem
Beispiel von 2 erweitert. Die Trennung zwischen
dem mittleren Einzelpolster 51 und dem hinteren Einzelpolster 52 bezieht
sich bei dieser Ausführungsform
nur auf das obere Polsterteil 53, während sich das untere Polsterteil 54 über beide
Einzelpolster 51, 52 erstreckt.
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Wie
in den 8 und 9 dargestellt ist, sind das
Liegenelement 75 sowie das Tischelement 35 bei
dem Einrichtungssystem gemäß der dritten Ausführungsform
analog ausgebildet wie bei dem Einrichtungssystem gemäß der ersten
und der zweiten Ausführungsform.
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In 10 ist
ein erfindungsgemäßes Einrichtungssystem
gemäß einer
vierten Ausführungsform dargestellt.
Das Liegenelement 85 ist bei dieser Ausführungsform
wiederum für
eine verlängerte
Ladefläche 10 verwendbar.
Ferner ist das Liegenelement 85 wie das Liegenelement 65 gemäß der zweiten
Ausführungsform
L-förmig
ausgebildet.
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In 11 ist
ein Adapter 90 zur Befestigung eines erfindungsgemäßen Liegenelements
am Fahrzeugboden eines beliebigen Hochdachkombis, Vans oder Kastenwagens
gezeigt. Der Adapter 90 weist einen rahmenartigen Standfuß 92 auf,
der aus Metallprofilteilen gefertigt ist. Von dem Standfuß 92 stehen zwei
Drehgelenkschenkel 94 ab, welche mit den vorderen Drehgelenkschenkeln 21 eines
Liegenelements in Eingriff gebracht werden können. In dem Standfuß 92 sind
Durchführungen 96 für Schrauben 98 vorgesehen,
um eine direkte Montage des Adapters 90 am Fahrzeugboden
zu ermöglichen.
Mit einem derartigen Adapter 90 kann ein erfindungsgemäßes Liegenelement
zur Montage an verschiedene Fahrzeugtypen angepasst werden.
-
Durch
das Bereitstellen von mehreren unterschiedlichen Nutzkonfigurationen
ermöglicht
das erfindungsgemäße Einrichtungssystem
die Verwendung eines Hochdachkombis als Camping-, Transport- oder
Allgemeingebrauchsfahrzeug. Bei installiertem hinteren Einzelsitz
können
im Alltagsgebrauch drei Personen befördert werden, wobei bei ausgebautem
Liegenelement und entnommenem Tischelement obendrein das maximal
mögliche
Ladevolumen nutzbar ist. Bei befestigtem Liegenelement, im Abstellbereich
aufgestelltem Tischelement und voller Bepolsterung ist hingegen
die gesamte Ladefläche
des Hochdachkombis zum Schlafen nutzbar. In der zum Sitzen geeigneten
Nutzkonfiguration ergibt sich eine klassische Camping-Ausstattung
mit separatem Tisch, Sitzgelegenheit sowie einer Kochstelle oder
Spülstelle
auf der ausgezogenen Abstellplatte. Dem entnommenen und im Außenbereich
aufgestellten Tischelement können
ferner mitgeführte Klappstühle beigestellt
werden. Ein Zusatzzelt und/oder ein Vordach, welches sich insbesondere
an die Heckklappe oder an eine Seitentür des Kraftfahrzeugs anschließt, kann
das Einrichtungssystem vervollständigen.
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Durch
einen auf dem Liegenelement vorgesehenen Fahrradhalter (nicht dargestellt)
können
ein oder zwei Fahrräder
mitgeführt
werden. Das jeweilige Liegen-Polsterelement wird hierzu seitlich
hochgeklappt und z. B. mit einem Gummizug an der Seitenwand des
Fahrzeugs befestigt. In dieser Konfiguration mit seitlich aufgestellten
Polstern kann die Nutzfläche
des Liegenelements natürlich
auch zum Transport von anderen Gegenständen verwendet werden, wenn
etwa ein Entfernen des Liegenelements aus dem Fahrzeug vermieden
werden soll.
-
In
der zum Sitzen geeigneten Nutzkonfiguration weist das Einrichtungssystem
ein wohnliches Sitzambiente mit großflächigen Ablagen auf. Die Sitzposition
kann sowohl über
eine seitliche Schiebe- oder Flügeltür als auch über Hecktüren oder
eine Heckklappe leicht erreicht werden, wodurch die Sitzposition
auch vom Vordach oder einem Zusatzzelt aus gut zugänglich ist.
Das Hochschwenken des Liegenelements ist auch bei geschlossener
Heckklappe sowie geschlossener Seitentür möglich, sodass der Verstaubereich
unter dem Liegenelement auch von innen zugänglich ist. Besonders vorteilhaft
ist bei dem erfindungsgemäßen Einrichtungssystem
der schnelle und einfache Wechsel zwischen den einzelnen Nutzkonfigurationen.
Insbesondere kann der Umbau von der Sitz- in die Liegeposition von
zwei Personen durchgeführt
werden, die hierzu nicht aussteigen müssen. Dies ist insbesondere
bei Regen von Bedeutung. Ebenso ist das Abmontieren des Liegenelements
schnell und problemlos möglich,
da hierzu im Idealfall nur zwei Schrauben in den jeweiligen Drehgelenksverbin dungen
gelöst
werden müssen.
Das erfindungsgemäße Einrichtungssystem
ermöglicht
so die Nutzung kleinerer Vans oder Hochdachkombis als Campingfahrzeug,
ohne auf deren grundsätzliche
Nutzbarkeit als Transportfahrzeug verzichten zu müssen. Das
gesamte Einrichtungssystem kann als Komplettset in einem Karton
geliefert werden und ist ohne spezielle Fachkenntnisse einfach und
schnell installierbar.
-
- 10
- Ladefläche
- 11
- Einzelsitz
- 12
- Rückenlehne
- 13
- Befestigungsvorrichtung
- 15
- Liegenelement
- 17
- Trägerplatte
- 19
- Stützbein des
Liegenelements
- 21
- Drehgelenkschenkel
des Liegenelements
- 23
- Abstellplatte
- 25
- Nutzfläche des
Liegenelements
- 27
- Sitz-/Liegebereich
- 29
- Verstaubereich
- 31
- Abstellbereich
- 33
- Sicherheitseinrichtung
- 35
- Tischelement
- 36
- Nutzfläche des
Tischelements
- 37
- Tischplatte
- 38
- Stützbein des
Tischelements
- 39
- Sitzauflagenelement
- 41
- Nutzfläche des
Sitzauflagenelements
- 43
- Liegen-Polsterelement
- 45
- Tisch-Polsterelement
- 50
- vorderes
Einzelpolster
- 51
- mittleres
Einzelpolster
- 52
- hinteres
Einzelpolster
- 53
- oberes
Polsterteil
- 54
- unteres
Polsterteil
- 65
- Liegenelement
- 67
- erster
Schenkel
- 69
- zweiter
Schenkel
- 73
- Zusatzpolster
- 75
- Liegenelement
- 85
- Liegenelement
- 90
- Adapter
- 92
- Standfuß
- 94
- Drehgelenkschenkel
des Adapters
- 96
- Durchführung
- 98
- Schraube
- A
- Schwenkachse