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Die
vorliegende Anmeldung basiert auf und beansprucht die Priorität
der am 27. September 2008 eingereichten
japanischen Patentanmeldung Nr. 2008-249338 ,
auf deren Offenbarung hierin in ihrer Gesamtheit durch Verweis Bezug
genommen wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Übertragungsmaske,
die dazu vorgesehen ist, bei der Herstellung eines Halbleiterbauelements
ein Feinmuster zu übertragen, und betrifft ferner einen
Maskenrohling als Basiselement einer derartigen Übertragungsmaske.
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Im
Allgemeinen wird bei der Herstellung eines Halbleiterbauelements
ein Feinmuster durch Fotolithografie ausgebildet. Bei einer derartigen
Feinmusterausbildung werden normalerweise mehrere als Fotomasken
(Übertragungsmasken) bezeichnete Substrate verwendet. Die
Fotomaske weist allgemein ein lichtdurchlässiges Glassubstrat
auf, auf dem ein lichtabschirmendes Feinmuster in der Form einer dünnen
Metallschicht oder einer ähnlichen Schicht ausgebildet
ist, wobei ein Fotolithografieprozess auch bei der Herstellung der
Fotomaske verwendet wird.
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Bei
der Herstellung einer Fotomaske durch Fotolithografie wird ein Maskenrohling
mit einer auf einem lichtdurchlässigen Substrat, z. B.
einem Glassubstrat, ausgebildeten Lichtabschirmungsschicht verwendet.
Die Herstellung der Fotomaske unter Verwendung des Maskenrohlings
weist einen Schreibprozess zum Schreiben eines erforderlichen Musters in
eine auf dem Maskenrohling ausgebildete Resistschicht, einen Entwick lungsprozess
zum Entwickeln der Resistschicht zum Ausbilden eines Resistmusters
gemäß dem geschriebenen Muster, einen Ätzprozess
zum Ätzen der Lichtabschirmungsschicht entlang des Resistmusters
und einen Prozess zum Ablösen und Entfernen des verbleibenden
Resistmusters auf. Im Entwicklungsprozess wird nach dem Schreiben
des erforderlichen Musters in die auf dem Maskenrohling ausgebildete
Resistschicht ein Entwickler zugeführt, um einen Abschnitt
der Resistschicht zu lösen, die durch den Entwickler lösbar
ist, und dadurch das Resistmuster auszubilden. Im Ätzprozess
wird unter Verwendung des Resistmusters als eine Maske ein freiliegender
Abschnitt der Lichtabschirmungsschicht, in dem das Resistmuster
nicht ausgebildet ist, durch Trockenätzen oder Nassätzen gelöst,
um ein erforderliches Maskenmuster (Lichtabschirmungsschichtmuster)
auf dem lichtdurchlässigen Substrat auszubilden. Auf diese
Weise wird die Fotomaske hergestellt.
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Um
ein Muster eines Halbleiterbauelements zu miniaturisieren, ist es
zusätzlich zu einer Miniaturisierung des Maskenmusters
der Fotomaske erforderlich, die Wellenlänge von in einem
Fotolithografieprozess verwendetem Belichtungslicht zu verkürzen. In
den letzten Jahren ist die Wellenlänge von bei der Herstellung
eines Halbleiterbauelements verwendetem Belichtungslicht von KrF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 248 nm) zu ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge
193 nm) verkürzt worden.
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Andererseits
erfordert hinsichtlich der Fotomaske und des Maskenrohlings die
Miniaturisierung des Maskenmusters der Fotomaske eine Verminderung
der Dicke des auf dem Maskenrohling ausgebildeten Resistmusters
und einen Trockenätzprozess als Strukturierungstechnik
bei der Herstellung der Fotomaske.
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In
Verbindung mit der Verminderung der Resistschichtdicke und dem Trockenätzprozess
treten jedoch folgende technische Probleme auf.
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Ein
Problem besteht darin, dass die Verarbeitungszeit der Lichtabschirmungsschicht
eine ernsthafte Einschränkung hinsichtlich der Dicke der auf
dem Maskenrohling ausgebildeten Resistschicht darstellt. Als Material
für die Lichtabschirmungsschicht wird allgemein Chrom verwendet,
und beim Trockenätzen von Chrom wird ein Mischgas aus Chlorgas
und Sauerstoffgas als Ätzgas verwendet. Wenn die Lichtabschirmungsschicht
durch Trockenätzen unter Verwendung des Resistmusters als Maske
strukturiert wird, ist die Resistschicht, weil sie eine organische
Schicht ist, die hauptsächlich aus Kohlenstoff besteht,
sehr anfällig bezüglich eines eine Trockenätzumgebung
bildenden Sauerstoffplasmas. Während der Strukturierung
der Lichtabschirmungsschicht durch Trockenätzen sollte
das auf der Lichtabschirmungsschicht ausgebildete Resistmuster in
einer ausreichenden Dicke erhalten bleiben. Als ein Richtwert muss
die Resistschicht, um eine ausgezeichnete Querschnittsform des Maskenmusters
zu erhalten, eine Dicke haben, die auch dann erhalten bleibt, wenn
die Ätzzeit etwa der doppelten angemessenen Ätzzeit
entspricht (100% Überätzung). Beispielsweise beträgt
die Ätzselektivität von Chrom als Material der
Lichtabschirmungsschicht bezüglich der Resistschicht allgemein
1 oder weniger, so dass die Resistschicht mindestens doppelt so
dick sein muss wie die Lichtabschirmungsschicht. Obwohl natürlich die
Verminderung der Resistschichtdicke zum Erzielen einer verbesserten
Muster-CD-(Critical Dimension (kleinste Strukturgröße))Genauigkeit
wünschenswert ist, besteht aus den vorstehend erwähnten Gründen
eine Einschränkung hierfür.
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Gemäß der
in den letzten Jahren erhaltenen Miniaturisierung von Schaltungsmustern
wird jedoch die Anforderung an die Fotomasken-CD-Genauigkeit immer
strenger. Weil die Integration integrierter Halbleiterschaltungen
immer weiter zunimmt, wird die Designregel bei der Herstellung integrierter
Halb leiterschaltungen immer strenger, und insbesondere werden die
Anforderungen an die Fotomasken-CD-Gleichmäßigkeit
und CD-Linearität immer strenger. Außerdem tritt
bezüglich der Miniaturisierung von Schaltungsmustern ein
Problem dahingehend auf, dass durch Streuung von Belichtungslicht ein Übertragungsmuster
verformt wird, wodurch die Musterauflösung verschlechtert
wird, wobei, um dieses Problem zu lösen, häufig
eine optische Abstandskorrektur(OPC)technik ausgeführt
wird, die die Verformung eines Übertragungsmusters durch
Simulation vorausbestimmt und korrigiert. Gemäß der OPC-Technik
wird die Verformung des Übertragungsmusters dadurch unterdrückt,
dass ein feineres. Hilfsmuster für das Übertragungsmuster
bereitgestellt wird, so dass ein Resistmuster noch feiner wird.
Infolgedessen tritt ein Problem dahingehend auf, dass das Verhältnis
einer Resistschichtdicke zu einer Musterlinienbreite des Resistmusters
(Aspektverhältnis) zunimmt, so dass das Muster kollabiert oder
abgelöst wird oder die Zwischenraummusterauflösung
fehlt.
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Hinsichtlich
des vorstehenden Sachverhalts wird im Patentdokument
JP-A-2005-62884 (Patentdokument
1) ein Verfahren beschrieben, in dem anstatt eines Resistmusters
beim Trockenätzen einer lichtabschirmenden Chromschicht
ein Hartmaskenmuster verwendet wird, um die Fotomasken-CD-Gleichmäßigkeit
zu verbessern und die Dicke einer Resistschicht zu vermindern. Bei
der im Patentdokument 1 beschriebenen Technik wird eine Hartmaskenschicht
verwendet, die aus einer leitfähigen Substanz besteht,
die den Vorteil des Hartmaskenmusters und weitere Vorteile dahingehend
hat, dass, da sie leitfähig ist, ein Elektronenstrahlschreibprozess
geeignet ausgeführt werden kann und eine große Ätzselektivität
bezüglich der lichtabschirmenden Chromschicht gewährleistet
werden kann. Als Substanz zum Ausbilden der Hartmaskenschicht kommen
Mo, MoSi, MoSiON, Hf, Hf-Verbindungen, Zr, Sn, Fe, NiSi, CoSi, Verbindungen
davon, usw. in Betracht.
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Im
Patentdokument 1 wird MoSi oder MoSiON als die die Hartmaskenschicht
bildende leitfähige Substanz beschrieben. Es besteht jedoch
ein Problem dahingehend, dass die Leitfähigkeit einer Substanz,
die hauptsächlich Si enthält, gering ist, so dass,
auch wenn eine derartige Substanz verwendet wird, die Leitfähigkeit
der Hartmaskenschicht unzureichend ist. Beispielsweise wird ein
Fall betrachtet, in dem unter Verwendung eines Maskenrohlings mit einer
lichtabschirmenden Chromschicht, einer Hartmaskenschicht und einer
Resistschicht, die in dieser Folge auf einem lichtdurchlässigen
Substrat ausgebildet sind, ein Elektronenstrahlschreibprozess auf der
Resistschicht ausgeführt wird. In diesem Fall werden, wenn
die Leitfähigkeit der Hartmaskenschicht unzureichend ist,
die Resistschicht und die Hartmaskenschicht durch aufgestrahlte
Elektronen aufgeladen, so dass ein aufgestrahlter Elektronenstrahl durch
diese Aufladung abgelenkt und gebogen wird. Infolgedessen tritt
ein Problem dahingehend auf, dass ein Schreibvorgang an einer Position
ausgeführt wird, die von einer Position versetzt ist, an
der der Elektronenstrahlschreibvorgang ursprünglich ausgeführt
werden sollte, wodurch die Schreibpositionsgenauigkeit abnimmt.
Daher tritt, wenn die Aufladung weiter fortschreitet, ein Problem
dahingehend auf, dass der Elektronenstrahlschreibprozess aufgrund
der Aufladung nicht ausgeführt werden kann.
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Außerdem
besteht ein Problem darin, dass eine in Patentdokument 1 beschriebene
einlagige Hartmaskenschicht, in der Mo verwendet wird, nicht in
ausreichendem Maße als Hartmaskenschicht funktionieren
kann. Dies ist der Fall, weil, da Mo die Eigenschaft hat, dass es
durch ein zum Trockenätzen einer lichtabschirmenden Chromschicht
verwendetes Mischgas aus Chlor und Sauerstoff ätzbar ist,
die Ätzselektivität zwischen der Hartmaskenschicht
und der lichtabschirmenden Chromschicht während des Trockenätzens
der lichtabschirmenden Chromschicht klein ist.
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Außerdem
bestehen, wenn eine Hartmaskenschicht unter Verwendung eines der
in Patentdokument 1 beschriebenen Komponenten Hf, Hf-Verbindungen,
Zr, Sn, Fe, NiSi, CoSi, Verbindungen davon, usw. ausgebildet wird,
obwohl die Leitfähigkeit gewährleistet ist, gemäß einer
Untersuchung der vorliegenden Erfinder die folgenden Probleme. D.
h., Zr, Sn und Fe neigen dazu oxidiert zu werden, wobei, wenn sie
oxidiert sind, die Leitfähigkeit abnimmt. Andererseits
ist, wenn ein Material auf Silizidbasis, wie beispielsweise NiSi,
CoSi, MoSi oder MoSiON zum Ausbilden einer Hartmaskenschicht eines
Maskenrohlings verwendet wird, die Benetzbarkeit einer auf einer
Oberseite der Hartmaskenschicht ausgebildeten Resistschicht für
Elektronenstrahlschreiben bezüglich der Hartmaskenschicht
extrem schlecht. Daher kann es vorkommen, dass die Dicke der aufgebrachten
Resistschicht ungleichmäßig ist oder die Resistschicht
beispielsweise in einem Resistschichtentwicklungsprozess nach dem
Schreibprozess abgelöst wird und abfällt. In diesem
Fall kann ein Verfahren zum Verbessern des Haftvermögens
der Resistschicht in Betracht gezogen werden, indem im Voraus eine
Oberflächenbehandlung bezüglich der Hartmaskenschicht
unter Verwendung beispielsweise von kommerziell erhältlichem
HMDS (Hexamethyldisilazan) ausgeführt wird. Gemäß diesem
Verfahren tritt jedoch, weil ein weiterer Herstellungsprozess hinzugefügt
wird und ferner die Oberflächenbehandlung in der Atmosphäre
ausgeführt wird, ein Nachteil dahingehend auf, dass die
Defektrate zu- und damit die Ausbeute abnimmt.
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Daher
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorstehend erwähnten
beiden herkömmlichen Probleme der Leitfähigkeit
der Hartmaskenschicht und der Benetzbarkeit der Resistschicht zu
lösen. Insbesondere ist es eine erste Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen Maskenrohling mit einer Hartmaskenschicht mit einer
Laminatstruktur bereitzustellen, die eine ausgezeichnete Leitfähigkeit aufweist
und eine ausgezeichnete Benetzbarkeit einer Resistschicht gewährleistet
und dazu geeignet ist, eine Maske insbesondere mit einer ausgezeichneten
CD-Gleichmäßigkeit und CD-Linearität
herzustellen.
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Es
ist eine zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
zum Herstellen einer Übertragungsmaske mit einer ausgezeichneten CD-Gleichmäßigkeit
und CD-Linearität unter Verwendung des vorstehend erwähnten
Maskenrohlings bereitzustellen.
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Diese
Aufgaben werden durch die Merkmale der Patentansprüche
und/oder die folgenden Strukturen gelöst:
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Struktur 1
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Maskenrohling
mit einer auf einem lichtdurchlässigen Substrat ausgebildeten
Lichtabschirmungsschicht aus einem Material, das hauptsächlich Chrom
enthält, wobei der Maskenrohling dazu geeignet ist, eine
Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben zu verwenden,
wenn ein Übertragungsmuster in der Lichtabschirmungsschicht
ausgebildet wird, wobei der Maskenrohling aufweist:
eine auf
einer Oberseite der Lichtabschirmungsschicht ausgebildete Ätzmaskenschicht,
die aus einem Material besteht, das ein Nitrid oder ein Oxynitrid
von Silizium enthält; und
eine auf einer Oberseite
der Ätzmaskenschicht ausgebildete leitfähige Maskenschicht,
die aus einem leitfähigen Material hergestellt ist, das
durch ein Gas auf Fluorbasis und ein Gas auf Chlorbasis trockenätzbar
ist.
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Struktur 2
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Maskenrohling
gemäß der Struktur 1, wobei die leitfähige
Maskenschicht aus einem leitfähigen Material besteht, das
eine oder mehrere Komponenten unter Molybdän, Titan, Vanadium,
Niobium und Wolfram oder ein Nitrid oder Nitride davon enthält.
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Struktur 3
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Maskenrohling
mit einer Phasenverschiebungsschicht und einer Lichtabschirmungsschicht, die
aus einem Material besteht, das hauptsächlich Chrom enthält,
wobei die Schichten in der genannten Folge auf einem lichtdurchlässigen
Substrat ausgebildet sind, wobei der Maskenrohling dazu geeignet ist,
eine Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben zu verwenden,
wenn ein Übertragungsmuster in der Lichtabschirmungsschicht
und in der Phasenverschiebungsschicht ausgebildet wird, wobei der
Maskenrohling aufweist:
eine auf einer Oberseite der Lichtabschirmungsschicht
ausgebildete Ätzmaskenschicht, die aus einem Material besteht,
das Silizium enthält; und
eine auf einer Oberseite
der Ätzmaskenschicht ausgebildete leitfähige Maskenschicht,
die aus einem leitfähigen Material hergestellt ist, das
durch ein Gas auf Fluorbasis trockenätzbar ist.
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Struktur 4
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Maskenrohling
gemäß der Struktur 3, wobei die leitfähige
Maskenschicht aus einem leitfähigen Material besteht, das
eine oder mehrere Komponenten unter Tantal, Molybdän, Titan,
Vanadium, Niobium und Wolfram oder ein Nitrid oder Nitride davon enthält.
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Struktur 5
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Maskenrohling
gemäß der Struktur 3 oder 4, wobei die Phasenverschiebungsschicht
aus einem Material besteht, das ein Oxid, ein Nitrid oder ein Oxynitrid
von Molybdänsilizid enthält.
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Struktur 6
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Maskenrohling
gemäß einer der Strukturen 1 bis 5, wobei die
leitfähige Maskenschicht eine Dicke von 2 nm bis 20 nm
hat.
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Struktur 7
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Maskenrohling
gemäß einer der Strukturen 1 bis 6, wobei die
Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben mit einer Dicke
von 50 nm bis 300 nm auf einer Oberseite der leitfähigen
Maskenschicht ausgebildet ist.
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Struktur 8
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Übertragungsmaskenherstellungsverfahren unter
Verwendung eines Maskenrohling mit einer auf einem lichtdurchlässigen
Substrat ausgebildeten Lichtabschirmungsschicht aus einem Material,
das hauptsächlich Chrom enthält, wobei der Maskenrohling
dazu geeignet ist, eine Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben
zu verwenden, wenn ein Übertragungsmuster in der Lichtabschirmungsschicht
ausgebildet wird, wobei der Maskenrohling aufweist: eine auf einer
Oberseite der Lichtabschirmungsschicht ausgebildete Ätzmaskenschicht,
die aus einem Material besteht, das ein Nitrid oder ein Oxynitrid
von Silizium enthält, eine auf einer Oberseite der Ätzmaskenschicht
ausgebildete leitfähige Maskenschicht, die aus einem leitfähigen
Material hergestellt ist, das durch ein Gas auf Fluorbasis trockenätzbar ist,
und die auf einer Oberseite der leitfähigen Maskenschicht
ausgebildete Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben,
wobei das Verfahren die Schritte aufweist:
Anwenden eines Elektronenstrahlschreibprozesses und
eines Entwicklungsprozesses auf die Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben,
um ein Resistmuster auszubilden;
Trockenätzen der
leitfähigen Maskenschicht und der Ätzmaskenschicht
durch ein Gas auf Fluorbasis unter Verwendung des Resistmusters
als Maske, um ein leitfähiges Maskenschichtmuster und ein Ätzmaskenschichtmuster
auszubilden; und
Trockenätzen der Lichtabschirmungsschicht
durch ein Mischgas aus Chlor und Sauerstoff unter Verwendung des
leitfähigen Maskenschichtmusters und des Ätzmaskenschichtmusters
als Maske, um ein Lichtabschirmungsschichtmuster auszubilden.
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Struktur 9
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Übertragungsmaskenherstellungsverfahren gemäß der
Struktur 8, wobei:
die leitfähige Maskenschicht aus
einem leitfähigen Material besteht, das außerdem
durch ein Gas auf Chlorbasis trockenätzbar ist; und
das
leitfähige Maskenschichtmuster entfernt wird, während
das Lichtabschirmungsschichtmuster durch Trockenätzen der
Lichtabschirmungsschicht durch das Mischgas aus Chlor und Sauerstoff
unter Verwendung des leitfähigen Maskenschichtmusters und des Ätzmaskenschichtmusters
als Maske ausgebildet wird.
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Struktur 10
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Übertragungsmaskenherstellungsverfahren gemäß der
Struktur 8 oder 9, wobei der Maskenrohling ferner eine Phasenverschiebungsschicht
zwischen dem lichtdurchlässigen Substrat und der Lichtabschirmungsschicht
aufweist, und wobei das Verfahren ferner einen Schritt aufweist,
in dem das leitfähige Maskenschichtmuster und das Ätzmaskenschichtmuster
entfernt werden, während ein Phasenverschiebungsschichtmuster
durch Trockenätzen der Phasenverschiebungsschicht durch
ein Gas auf Fluorbasis unter Verwendung des Lichtabschirmungsschichtmusters
als Maske ausgebildet wird.
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Erfindungsgemäß kann
ein Maskenrohling bereitgestellt werden, der in der Lage ist, die
Verschlechterung der Schreibpositionsgenauigkeit und das Aufladen
während des Elektronenstrahlschreibens in die Resistschicht
zu unterdrücken, und dazu geeignet ist, eine Maske insbesondere
mit einer ausgezeichneten CD-Gleichmäßigkeit und
CD-Linearität herzustellen. Dieser Maskenrohling weist
eine Hartmaskenschicht mit einer Laminatstruktur aus einer Ätzmaskenschicht
und einer leitfähigen Maskenschicht auf. Die Hartmaskenschicht
hat die Funktion einer Hartmaske und bietet den Vorteil, dass, weil
sie eine ausgezeichnete Leitfähigkeit aufweist, ein Elektronenstrahlschreibprozess
geeignet ausgeführt werden kann, und, weil sie eine ausgezeichnete
Benetzbarkeit der Resistschicht gewährleistet, das Haftvermögen
zwischen dem Maskenrohling und der Resistschicht verbessert werden
kann. Außerdem wird erfindungsgemäß ein
Verfahren zum Herstellen einer Übertragungsmaske mit einer
ausgezeichneten CD-Gleichmäßigkeit und CD-Linearität
unter Verwendung des vorstehend erwähnten Maskenrohlings bereitgestellt.
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Nachstehend
werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter
Bezug auf die Zeichnungen ausführlich beschrieben.
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1 zeigt
eine Querschnittansicht zum Darstellen einer schematischen Struktur
einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Maskenrohlings;
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2A bis 2D zeigen
Querschnittansichten zum Darstellen von Herstellungsprozessen einer
Fotomaske unter Verwendung des Maskenrohlings von 1;
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3 zeigt
eine Querschnittansicht zum Darstellen einer schematischen Struktur
einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Maskenrohlings;
und
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4A bis 4H zeigen
Querschnittansichten zum Darstellen von Herstellungsprozessen einer
Fotomaske unter Verwendung des Maskenrohlings von 3.
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1 zeigt
eine Querschnittansicht zum Darstellen einer schematischen Struktur
einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Maskenrohlings.
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In 1 weist
ein Maskenrohling 10 eine Lichtabschirmungsschicht 2,
eine Ätzmaskenschicht 3, eine leitfähige
Maskenschicht 4 und eine Resistschicht 5 für
Elektronenstrahlschreiben auf, die in der genannten Folge auf einem
lichtdurchlässigen Substrat 1 ausgebildet sind.
Hierin wird als lichtdurchlässiges Substrat 1 allgemein
ein Glassubstrat verwendet. Weil das Glassubstrat eine ausgezeichnete Flachheit
oder Ebenheit und Glattheit aufweist, kann, wenn eine Musterübertragung
auf ein Halbleitersubstrat unter Verwendung einer Fotomaske ausgeführt wird,
eine hochgradig genaue Musterübertragung ausgeführt
werden, ohne dass Spannungen oder ähnliche Belastungen
an einem Übertragungsmuster auftreten.
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Die
Lichtabschirmungsschicht 2 besteht aus einem Material,
das hauptsächlich Chrom enthält. Als ein spezifisches
Material der Lichtabschirmungsschicht 2 werden vorzugsweise
elementares Chrom oder ein chromhaltiges Material und beispielsweise ein
Zusatzelement/Zusatzelemente verwendet, das/die dazu geeignet ist/sind,
die Trockenätzrate im Vergleich zu elementarem Chrom zu
erhöhen. Das Material enthält vorzugsweise beispielsweise
Sauerstoff und/oder Stickstoff als Zusatzelement/Zusatzelemente,
das/die dazu geeignet ist/sind, die Trockenätzrate im Vergleich
zu elementarem Chrom zu erhöhen. Wenn Sauerstoff in der
Lichtabschirmungsschicht 2 enthalten ist, liegt der Sauerstoffanteil
vorzugs weise im Bereich von 5 bis 80 Atom-%. Wenn der Sauerstoffanteil
kleiner ist als 5 Atom ist es schwierig, zu erreichen, dass die
Trockenätzrate bzw. -geschwindigkeit höher ist
als diejenige von elementarem Chrom. Wenn dagegen der Sauerstoffanteil
80 Atom überschreitet, nimmt der Absorptionskoeffizient
für Laserlicht mit einer Wellenlänge von 200 nm
oder weniger, beispielsweise für ArF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 193 nm), ab. Daher muss die Schichtdicke erhöht
werden, um die nötige optische Dichte zu erhalten.
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Wenn
andererseits Stickstoff in der Lichtabschirmungsschicht 2 enthalten
ist, liegt der Stickstoffanteil vorzugsweise im Bereich von 20 bis
80 Atom Wenn der Stickstoffanteil kleiner ist als 20 Atom ist es schwierig,
zu erreichen, dass die Trockenätzrate bzw. -geschwindigkeit
höher wird als diejenige von elementarem Chrom. Wenn dagegen
der Stickstoffanteil 80 Atom überschreitet, nimmt der Absorptionskoeffizient
für Laserlicht mit einer Wellenlänge von 200 nm
oder weniger, beispielsweise für ArF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 193 nm), ab. Daher muss die Schichtdicke erhöht
werden, um die nötige optische Dichte zu erhalten.
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In
der Lichtabschirmungsschicht 2 können sowohl Sauerstoff
als auch Stickstoff enthalten sein. In diesem Fall wird die Gesamtmenge
von Sauerstoff und Stickstoff vorzugsweise auf den Bereich von 10 bis
80 Atom-% festgelegt. Wenn in der Lichtabschirmungsschicht 2 sowohl
Sauerstoff als auch Stickstoff enthalten sind, ist das Mengenverhältnis
von Sauerstoff und Stickstoff nicht besonders eingeschränkt,
es wird allerdings unter Berücksichtigung des Absorptionskoeffizienten
und anderer Parameter geeignet festgelegt.
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Die
Lichtabschirmungsschicht 2, die Sauerstoff und/oder Stickstoff
enthält, kann ferner ein weiteres Element enthalten, wie
beispielsweise Kohlenstoff oder Wasserstoff. Die Lichtabschirmungsschicht 2 ist
nicht auf eine einlagige Schicht beschränkt, sondern kann
eine mehrlagige Struktur aus Lagen verschiedener Zusammensetzungen
aufweisen. Alternativ kann die Lichtabschirmungsschicht 2 eine
Zusammensetzungsgradientenschicht sein, die entlang ihrer Dickenrichtung
einen stufenweisen oder kontinuierlichen Zusammensetzungsgradienten
aufweist.
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Das
Verfahren zum Ausbilden der Lichtabschirmungsschicht 2 ist
nicht besonders eingeschränkt, besonders bevorzugt ist
jedoch ein Sputter-Schichtausbildungsverfahren. Weil durch das Sputter-Schichtausbildungsverfahren
eine Schicht mit einer gleichmäßigen Zusammensetzung
und einer konstanten Dicke ausgebildet werden kann, ist es für
die vorliegende Erfindung geeignet. Wenn die Lichtabschirmungsschicht 2 durch
das Sputter-Schichtausbildungsverfahren auf dem lichtdurchlässigen
Substrat 1 aufgebracht wird, wird als Sputtertarget ein
Chrom(Cr)target verwendet, und als in eine Kammer eingeleitetes
Sputtergas wird ein Gas verwendet, das durch Mischen eines Gases,
wie beispielsweise Sauerstoff, Stickstoff oder Kohlendioxid, mit
Argongas erhalten wird. Wenn das durch Mischen von Sauerstoffgas
oder Kohlendioxidgas mit Argongas erhaltene Sputtergas verwendet
wird, kann eine Lichtabschirmungsschicht hergestellt werden, die Sauerstoff
in Chrom enthält. Wenn das durch Mischen von Stickstoffgas
und Argongas erhaltene Sputtergas verwendet wird, kann eine Lichtabschirmungsschicht
hergestellt werden, die Stickstoff in Chrom enthält.
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Die
Dicke der Lichtabschirmungsschicht 2 beträgt vorzugsweise
90 nm oder weniger. Dies ist der Fall, weil es, wenn die Schichtdicke
90 nm überschreitet, aufgrund einer Mikroaufladungserscheinung
und ähnlicher Erscheinungen während des Trockenätzens
schwierig wird, ein neues Feinmuster im Submikron-Bereich auszubilden.
Durch Vermindern der Schichtdicke in einem gewissen Grad kann eine Verminderung des
Aspektverhältnisses eines Musters (Verhältnis
einer Musterhöhe(-tiefe) zu einer Musterbreite) erzielt
werden. Daher kann der durch die allgemeine Aufladungserscheinung
und die Mikroaufladungserscheinung verursachte Linienbreitenfehler
vermindert werden. Außerdem kann durch Vermindern der Schichtdicke
in einem gewissen Grad eine Beschädigung (z. B. ein Kollabieren)
eines Musters verhindert werden, insbesondere eines Musters mit
einer Mustergröße im Submikron-Bereich. Die Lichtabschirmungsschicht 2 kann
erfindungsgemäß bei einer Belichtungswellenlänge
von 200 nm oder weniger eine erforderliche optische Dichte (von normalerweise
3,0 oder mehr) erhalten, auch wenn die Schichtdicke auf 90 nm oder
weniger reduziert wird. Bezüglich der Dicke der Lichtabschirmungsschicht 2 besteht
kein unterer Grenzwert, so lange die erforderliche optische Dichte
erhalten werden kann.
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Die Ätzmaskenschicht 3 wird
auf einer Oberseite der Lichtabschirmungsschicht 2 ausgebildet und
besteht aus einem Material, das ein Nitrid oder Oxynitrid von Silizium
enthält. Als ein spezifisches Material der Ätzmaskenschicht 3 wird
vorzugsweise ein Material wie SiN, SiON, MOSiN oder MoSiON verwendet.
Die aus einem Material, das das Nitrid oder Oxynitrid von Silizium
enthält, hergestellte Ätzmaskenschicht 3 hat
die Eigenschaft, dass sie durch ein Mischgas aus Chlor und Sauerstoff,
das zum Trockenätzen der hauptsächlich aus Chrom
bestehenden Lichtabschirmungsschicht 2 verwendet wird, kaum
geätzt wird. Daher hat die Ätzmaskenschicht 3 eine
große Ätzselektivität bezüglich
der Lichtabschirmungsschicht 2 und kann somit während
des Trockenätzens der Lichtabschirmungsschicht 2 als
eine Hartmaske dienen.
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Wie
später beschrieben wird, verbleibt, wenn diese Ausführungsform
des Maskenrohlings 10 zum Herstellen einer Fotomaske durch
Strukturieren der Lichtabschirmungsschicht 2 verwendet
wird, die Ätzmaskenschicht 3 auf der strukturierten Lichtabschirmungsschicht 2 zurück
und dient als Antireflexionsschicht (d. h., sie dient sowohl als Ätzmaskenschicht als
auch als Antireflexionsschicht). Mit der aus dem Material, das das
Nitrid oder Oxynitrid von Silizium enthält, auf der Lichtabschirmungsschicht 2 hergestellten
Antireflexionsschicht kann das Reflexionsvermögen bei der
Belichtungswellenlänge auf beispielsweise 20% oder weniger,
vorzugsweise 15% oder weniger, reduziert werden, was hinsichtlich
der Verminderung des Einflusses einer stehenden Welle bei der Verwendung
der Fotomaske bevorzugt ist. Außerdem ist es hinsichtlich
einer hochgradig genauen Defekterfassung bevorzugt, das Reflexionsvermögen
bezüglich einer Wellenlänge von beispielsweise
257 nm, 364 nm oder 488 nm, die für eine Defektprüfung
eines Maskenrohlings oder einer Fotomaske verwendet wird, auf beispielsweise
30% oder weniger zu reduzieren. Insbesondere kann, wenn die Ätzmaskenschicht 3 in
der Form einer Oxynitridschicht aus SiON, MoSiON, usw. vorliegt,
das Reflexionsvermögen bei der Belichtungswellenlänge
vermindert werden, und ferner kann das Reflexionsvermögen
bei der Prüfwellenlänge (insbesondere 257 nm)
auf 20% oder weniger reduziert werden, was bevorzugt ist.
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Die
leitfähige Maskenschicht 4 wird auf der Oberseite
der Ätzmaskenschicht 3 ausgebildet und besteht
aus einem leitfähigen Material, das durch ein Gas auf Fluorbasis
und ein Gas auf Chlorbasis trockenätzbar ist.
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Durch
Bereitstellen einer derartigen leitfähigen Maskenschicht 4 auf
der Oberseite der Ätzmaskenschicht 3 kann die
Leitfähigkeit verbessert werden, wenn die aus dem Material,
das das Nitrid oder Oxynitrid von Silizium enthält, hergestellte Ätzmaskenschicht 3 als
eine Hartmaske auf der Lichtabschirmungsschicht 2 bereitgestellt
wird, und außerdem kann die Benetzbarkeit der auf der Oberseite
des Maskenrohlings 10, d. h. auf einer Oberseite der leitfähigen
Maskenschicht 4, ausgebildeten Resistschicht 5 für
Elektronenstrahlschreiben verbessert werden. D. h., eine Hartmaskenschicht
mit einer Laminatstruktur aus der Ätzmaskenschicht 3 und
der leitfähigen Maskenschicht 4 hat eine Funktion
einer Hartmaske, wobei, weil sie eine ausgezeichnete Leitfähigkeit
hat, ein Elektronenstrahlschreibprozess geeignet ausgeführt
werden kann, und weil sie eine ausgezeichnete Benetzbarkeit der
Resistschicht gewährleistet, kann das Haftvermögen
zwischen dem Maskenrohling und der Resistschicht verbessert werden.
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Die
leitfähige Maskenschicht 4 wird vorzugsweise aus
einem leitfähigen Material hergestellt, das eine oder mehr
Komponenten unter Molybdän, Titan, Vanadium, Niobium und
Wolfram oder ein Nitrid oder Nitride davon enthält. Als
ein spezifisches Material wird vorzugsweise beispielsweise MoN,
TiN, VN, NbN, WN, Mo, Ti, V oder Nb verwendet.
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Das
Verfahren zum Herstellen der Ätzmaskenschicht 3 oder
der leitfähigen Maskenschicht 4 ist nicht besonders
eingeschränkt, wie im Fall der Lichtabschirmungsschicht 2 wird
jedoch vorzugsweise ein Sputter-Schichtausbildungsverfahren verwendet.
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Die
Dicke der Ätzmaskenschicht 3 kann hinsichtlich
der Dicke der Lichtabschirmungsschicht 2 vermindert werden,
so lange sie als eine Ätzmaske dienen kann. Wenn die Dicke
der Ätzmaskenschicht 3 groß ist, muss
die Dicke der zum Strukturieren des Laminats aus der leitfähigen
Maskenschicht 4 und der Ätzmaskenschicht 3 verwendeten
Resistschicht erhöht werden, so dass die Möglichkeit
besteht, dass die Musterübertragungsgenauigkeit abnimmt.
Daher beträgt die Dicke der Ätzmaskenschicht 3 vorzugsweise
5 nm bis 30 nm.
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Die
Dicke der leitfähigen Maskenschicht 4 liegt vorzugsweise
im Bereich von 2 nm bis 20 nm. Dies ist der Fall, weil, wenn die
Dicke der leitfähigen Maskenschicht 4 kleiner
ist als 2 nm, ein Fall auftreten kann, in dem die erforderliche Leitfähigkeit
nicht in ausreichendem Maße erhalten wird, und außerdem
die Ungleichmäßigkeit der Schichtdicke bei der Ausbildung
der Schicht groß wird. Andererseits muss, wenn die Dicke
20 nm überschreitet, die Dicke der zum Strukturieren des
Laminats aus der leitfähigen Maskenschicht 4 und
der Ätzmaskenschicht 3 verwendeten Resistschicht
erhöht werden, so dass die Möglichkeit besteht,
dass die Musterübertragungsgenauigkeit abnimmt. Die Dicke
des Laminats aus der Ätzmaskenschicht 3 und der
leitfähigen Maskenschicht 4 liegt vorzugsweise
im Bereich von 7 nm bis 32 nm. Dies ist der Fall, weil, wenn die
Gesamtdicke des Laminats kleiner ist als 7 nm, die Funktion als Ätzmaske
für die Lichtabschirmungsschicht 2 unzureichend
wird, während, wenn die Gesamtdicke des Laminats 32 nm überschreitet,
die Dicke der Resistschicht erhöht werden muss, so dass
die Möglichkeit besteht, dass die Musterübertragungsgenauigkeit abnimmt.
-
Wie
in 1 dargestellt ist, kann die vorliegende Ausführungsform
des Maskenrohlings in einer Form vorliegen, in der die Resistschicht 5 für
Elektronenstrahlschreiben auf der leitfähigen Maskenschicht 4 ausgebildet
ist. Die Resistschicht 5 ist vorzugsweise so dünn
wie möglich, um eine ausgezeichnete Mustergenauigkeit (CD-Genauigkeit)
des Laminats aus der leitfähigen Maskenschicht 4 und der Ätzmaskenschicht 3 zu
erhalten. Insbesondere beträgt die Dicke der Resistschicht 5 vorzugsweise 300
nm oder weniger, bevorzugter 200 nm oder weniger, und noch bevorzugter
150 nm oder weniger. Der untere Grenzwert der Dicke der Resistschicht 5 wird
derart festgelegt, dass die Resistschicht erhalten bleibt, wenn
das Laminat aus der leitfähigen Maskenschicht 4 und
der Ätzmaskenschicht 3 unter Verwendung eines
Resistmusters als Maske trockengeätzt worden ist, und wird
beispielsweise auf 50 nm oder mehr festgelegt. Um eine hohe Auflösung
zu erhalten, wird als Material der Resistschicht 5 vorzugsweise
ein chemisch verstärktes Resist mit einer hohen Resistempfindlichkeit
ausgewählt. Das chemisch verstärkte Resist hat
im Vergleich zu einem Polymerresist, das allgemein für
einen Elektronenstrahlschreibprozess verwendet worden ist, einen
besseren Trockenätzwiderstand, so dass die Dicke der Resistschicht
weiter vermindert werden kann.
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Nachstehend
wird ein Fotomasken(Übertragungsmasken)herstellungsverfahren
unter Verwendung des in 1 dargestellten Fotomaskenrohlings 10 beschrieben.
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Die 2A bis 2D zeigen
Querschnittansichten zum sequenziellen Darstellen von Herstellungsprozessen
einer Fotomaske unter Verwendung des Maskenrohlings 10.
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Unter
Verwendung einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung wird ein erforderliches
Muster in die auf dem in 1 dargestellten Maskenrohling 10 ausgebildete
Resistschicht 5 geschrieben (hierin wird eine positive
Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben verwendet),
und nach dem Schreibprozess wird die Resistschicht 5 entwickelt,
um ein Resistmuster 5a auszubilden (vgl. 2A).
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In
der vorliegenden Ausführungsform kann, weil die Benetzbarkeit
der auf der Oberseite der leitfähigen Maskenschicht 4 ausgebildeten
Resistschicht 5 für Elektronenstrahlschreiben
ausgezeichnet ist, das Haftvermögen zwischen dem Maskenrohling
und der Resistschicht verbessert werden. Außerdem dient
in der vorliegenden Ausführungsform, weil die Hartmaskenschicht
mit der Laminatstruktur aus der Ätzmaskenschicht 3 und
der leitfähigen Maskenschicht 4 auf der Lichtabschirmungsschicht 2 bereitgestellt
wird, die Hartmaskenschicht als eine Hartmaske, und außerdem
kann, weil die Hartmaskenschicht eine ausgezeichnete Leitfähigkeit
besitzt, ein Elektronenstrahlschreibprozess bezüglich der Reistschicht 5 geeignet
ausgeführt werden.
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Dann
wird unter Verwendung des Resistmusters 5a als Maske das
Laminat aus der leitfähigen Maskenschicht 4 und
der Ätzmaskenschicht 3 unter Verwendung eines
Gases auf Fluorbasis (z. B. SF6) trockengeätzt,
wodurch ein leitfähiges Maskenschichtmuster 4a und
ein Ätzmaskenschichtmuster 3a ausgebildet werden
(vgl. 2B). Die leitfähige Maskenschicht 4 und
die Ätzmaskenschicht 3 können in der
vorliegenden Ausführungsform beide unter Verwendung des
Gases auf Fluorbasis geeignet trockengeätzt werden.
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Dann
wird das verbleibende Resistmuster 5a abgelöst
und entfernt (vgl. 2C).
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Dann
wird die Lichtabschirmungsschicht 2 unter Verwendung des
leitfähigen Maskenschichtmusters 4a und des Ätzmaskenschichtmusters 3a als Maske
und eines Mischgases aus einer Verbindung auf Chlorbasis (z. B.
Cl2, SiCl4, HCl,
CCl4 oder CHCl3) und
Sauerstoff trockengeätzt, wodurch ein Lichtabschirmungsschichtmuster 2a hergestellt
wird (vgl. 2D).
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Weil
die leitfähige Maskenschicht 4 in der vorliegenden
Ausführungsform aus einem leitfähigen Material
besteht, das durch das Gas auf Fluorbasis und das Mischgas aus Chlor
und Sauerstoff trockenätzbar ist, wird, wenn die Lichtabschirmungsschicht 2 durch
das Mischgas aus Chlor und Sauerstoff trockengeätzt wird,
das leitfähige Maskenschichtmuster 4a entfernt,
während das Lichtabschirmungsschichtmuster 2a ausgebildet
wird.
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Auf
diese Weise wird eine Fotomaske 20 hergestellt, bei der
ein Muster in Form eines Laminats aus dem Lichtabschirmungsschichtmuster 2a und
dem Ätzmaskenschichtmuster 3a mit einer Antireflexionsfunktion
auf dem lichtdurchlässigen Substrat 1 ausgebildet
ist, wie in 2D dargestellt ist.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, weist die vorliegende Ausführungsform
des Maskenrohlings die auf der Lichtabschirmungsschicht ausgebildete
Hartmaskenschicht mit der Lami natstruktur aus der Ätzmaskenschicht
und der leitfähigen Maskenschicht auf. Diese Hartmaskenschicht
realisiert eine Funktion einer Hartmaske, wobei, weil sie eine ausgezeichnete
Leitfähigkeit besitzt, ein Elektronenstrahlschreibprozess
geeignet ausgeführt werden kann, und weil sie eine ausgezeichnete
Benetzbarkeit der Resistschicht gewährleistet, kann das
Haftvermögen zwischen dem Maskenrohling und der Resistschicht
verbessert werden. Unter Verwendung dieses Maskenrohlings kann eine
Fotomaske insbesondere mit einer ausgezeichneten CD-Gleichmäßigkeit
und CD-Linearität hergestellt werden.
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Zweite Ausführungsform
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Nachstehend
wird eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Maskenrohlings unter Bezug auf 3 beschrieben.
Diese Ausführungsform betrifft einen Phasenverschiebungsmaskenrohling
und eine unter Verwendung eines derartigen Maskenrohlings erhaltene
Phasenverschiebungsmaske.
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In 3 weist
ein Maskenrohling 30 eine Phasenverschiebungsschicht 6,
eine Lichtabschirmungsschicht 2, eine Ätzmaskenschicht 3,
eine leitfähige Maskenschicht 4 und eine Resistschicht 5 für Elektronenstrahlschreiben
auf, die in der genannten Folge auf einem lichtdurchlässigen
Substrat 1 ausgebildet sind. Weil das lichtdurchlässige
Substrat 1 das gleiche ist wie in der vorstehend beschriebenen
ersten Ausführungsform, wird es nicht näher beschrieben.
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Die
Phasenverschiebungsschicht 6 transmittiert Licht mit einer
Intensität, die nicht wesentlich zur Belichtung beiträgt
(z. B. 1% bis 20% bezüglich einer Belichtungswellenlänge),
und ist dazu geeignet, eine vorgegebene Phasendifferenz zu erzeugen.
Die Phasenverschiebungsschicht 6 dient zum Bereitstellen einer
Beziehung, gemäß der die Phase von Licht, das durch
einen halb-lichtdurchlässigen Abschnitt transmittiert wird,
der durch Strukturieren der Phasenverschiebungs schicht 6 erhalten
wird, bezüglich der Phase von Licht, das durch einen lichtdurchlässigen Abschnitt
transmittiert wird, in dem die Phasenverschiebungsschicht 6 entfernt
(nicht ausgebildet) ist und der Licht mit einer Intensität
transmittiert, die wesentlich zur Belichtung beiträgt,
im Wesentlichen invertiert ist. D. h., die Phasenverschiebungsschicht 6 wird
derart bereitgestellt, dass Lichtstrahlen, die in der Umgebung eines
Grenzabschnitts zwischen dem halb-lichtdurchlässigen Abschnitt
und dem lichtdurchlässigen Abschnitt transmittiert werden
und durch Streuung in andere Bereiche abgelenkt werden, sich gegenseitig
auslöschen, wodurch veranlasst wird, dass die Lichtintensität
am Grenzabschnitt ungefähr null beträgt, wodurch
der Kontrast, d. h. die Auflösung, am Grenzabschnitt verbessert
wird.
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Die
Phasenverschiebungsschicht 6 besteht vorzugsweise aus einem
Material mit Ätzeigenschaften, die von denjenigen der darauf
ausgebildeten Lichtabschirmungsschicht 2 verschieden sind.
Beispielsweise wird als Material der Phasenverschiebungsschicht 6 vorzugsweise
ein Material verwendet, das ein Oxid, ein Nitrid oder ein Oxynitrid
eines Metallsilizids enthält, wie beispielsweise Molybdänsilizid,
Tantalsilizid, Wolframsilizid oder Zirkonsilizid. Vorzugsweise wird
ein Oxid, Nitrid oder Oxynitrid von Molybdänsilizid verwendet.
Die Phasenverschiebungsschicht 6 kann eine einlagige oder
eine mehrlagige Struktur haben. Beispielsweise wird eine Phasenverschiebungsschicht
mit einer zweilagigen Struktur verwendet, bei der eine Schicht,
die hauptsächlich eine Lichtdurchlassgradeinstellfunktion
hat, und eine Schicht, die hauptsächlich eine Phasendifferenzeinstellfunktion
hat, von der Substratseite her stapelförmig aufeinander
angeordnet. Beispielsweise wird eine Phasenverschiebungsschicht
mit einer zweilagigen Struktur aus einer TaHf-Schicht, die hauptsächlich
eine Lichtdurchlassgradeinstellfunktion hat, und einer SiON-Schicht,
die hauptsächlich eine Phasendifferenzeinstellfunktion
hat, verwendet.
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Die
Phasenverschiebungsschicht 6 wird beispielsweise durch
das Sputter-Schichtausbildungsverfahren hergestellt, und ihre Dicke
wird unter Berücksichtigung des Lichtdurchlassgrades und
der Phasendifferenz bezüglich der Belichtungswellenlänge
geeignet festgelegt.
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Die
Lichtabschirmungsschicht 2 ist zwar die gleiche wie in
der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform,
aber in der vorliegenden Ausführungsform weist die Lichtabschirmungsschicht 2 vorzugsweise
eine Antireflexionslage an einem Oberflächenschichtabschnitt
(oberen Schichtabschnitt) davon auf. In diesem Fall wird als Material
der Antireflexionsschicht vorzugsweise beispielsweise CrON, CrO, CrCO
oder CrCON verwendet. Hinsichtlich einer Verminderung des Einflusses
einer stehenden Welle bei der Verwendung einer Fotomaske ist es
bevorzugt, das Reflexionsvermögen bei der Belichtungswellenlänge
durch Bereitstellen der Antireflexionslage in der Lichtabschirmungsschicht 2 auf
beispielsweise 20% oder weniger, vorzugsweise 15% oder weniger, zu
vermindern. Außerdem ist es hinsichtlich einer hochgradig
genauen Erfassung von Defekten bevorzugt, das Reflexionsvermögen
bezüglich einer Wellenlänge von z. B. 257 nm,
364 nm oder 488 nm, die für eine Defektprüfung
eines Maskenrohlings oder einer Fotomaske verwendet wird, beispielsweise
auf 30% oder weniger zu reduzieren. Insbesondere kann unter Verwendung
einer Kohlenstoff enthaltenden Antireflexionslage das Reflexionsvermögen
bei der Belichtungswellenlänge vermindert werden, und außerdem
kann das Reflexionsvermögen bei der Prüfwellenlänge
(insbesondere 257 nm) auf 20% oder weniger reduziert werden.
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In
der vorliegenden Ausführungsform wird die Ätzmaskenschicht 3 auf
einer Oberseite der Lichtabschirmungsschicht 2 ausgebildet
und besteht aus einem Silizium enthaltenden Mate rial. Als ein spezifisches
Material der Ätzmaskenschicht 3 wird ein Material
verwendet, das ein Oxid, ein Nitrid oder ein Oxynitrid von Silizium
oder Molybdänsilizid enthält. Beispielsweise wird
vorzugsweise ein Material wie SiN, SiON, MoSiN oder MoSiON verwendet.
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Die
aus einem Silizum enthaltenden Material hergestellte Ätzmaskenschicht 3 hat
die Eigenschaft, dass sie durch ein zum Trockenätzen der
hauptsächlich aus Chrom bestehenden Lichtabschirmungsschicht 2 verwendetes
Mischgas aus Chlor und Sauerstoff kaum geätzt wird. Daher
hat die Ätzmaskenschicht 3 eine hohe Ätzselektivität
bezüglich der Lichtabschirmungsschicht 2 und kann
somit beim Trockenätzen der Lichtabschirmungsschicht 2 als eine
Hartmaske dienen.
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Wenn
eine Fotomaske unter Verwendung der vorliegenden Ausführungsform
des Maskenrohlings 30 hergestellt wird, verbleibt die Ätzmaskenschicht 3 nicht
auf der strukturierten Lichtabschirmungsschicht 2, so dass
es nicht notwendig ist, eine Antireflexionsfunktion für
die Ätzmaskenschicht 3 bereitzustellen.
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In
der vorliegenden Ausführungsform ist die leitfähige
Maskenschicht 4 auf einer Oberseite der Ätzmaskenschicht 3 ausgebildet
und besteht aus einem leitfähigen Material, das durch ein
Gas auf Fluorbasis trockenätzbar ist. Durch Bereitstellen
einer derartigen leitfähigen Maskenschicht 4 auf
der Oberseite der Ätzmaskenschicht 3 kann die
Leitfähigkeit verbessert werden, wenn die aus einem Silizium
enthaltenden Material hergestellte Ätzmaskenschicht 3 als
eine Hartmaskenschicht auf der Lichtabschirmungsschicht 2 bereitgestellt
wird, und kann außerdem die Benetzbarkeit der auf einer
Oberseite der leitfähigen Maskenschicht 4 ausgebildeten
Resistschicht 5 für Elektronenstrahlschreiben
verbessert werden.
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In
der vorliegenden Ausführungsform muss die leitfähige
Maskenschicht 4 mindestens durch ein Gas auf Fluorbasis
trockenätzbar sein. Beispielsweise besteht die leitfähige
Maskenschicht 4 vorzugsweise aus einem leitfähigen
Material, das eine oder mehrere Komponenten unter Tantal, Molybdän,
Titan, Vanadium, Niobium und Wolfram oder ein Nitrid oder Nitride
davon aufweist. Als ein spezifisches Material wird vorzugsweise
beispielsweise TaN, MoN, TiN, VN, NbN, WN, Ta, Mo, Ti, V oder Nb
verwendet. Unter diesen Komponenten sind Molybdän, Titan, Vanadium,
Niobium, Wolfram und Nitride davon nicht nur durch das Gas auf Fluorbasis,
sondern auch durch ein Mischgas aus Chlor und Sauerstoff trockenätzbar.
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Weil
ein Schichtausbildungsverfahren und die Dicke der Ätzmaskenschicht 3 und
der leitfähigen Maskenschicht 4 die gleichen sind
wie in der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform,
werden diese nicht näher beschrieben.
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Wie
in 3 dargestellt ist, kann diese Ausführungsform
des Maskenrohlings 30 auch eine Form annehmen, gemäß der
die Resistschicht 5 für Elektronenstrahlschreiben
auf der leitfähigen Maskenschicht 4 ausgebildet
ist. Die Dicke der Resistschicht 5 ist die gleiche wie
in der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform.
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Nachstehend
wird ein Fotomasken(Übertragungsmasken)herstellungsverfahren
unter Verwendung des in 3 dargestellten Fotomaskenrohlings 30 beschrieben.
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Die 4A bis 4H zeigen
Querschnittansichten zum sequenziellen Darstellen von Herstellungsprozessen
einer Fotomaske unter Verwendung des Maskenrohlings 30.
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Unter
Verwendung einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung wird ein erforderliches
Muster in die auf dem in 3 dargestellten Maskenrohling 30 ausgebildete
Resistschicht 5 geschrieben (hierin wird eine positive
Resistschicht für Elektronenstrahlschreiben verwendet),
und nach dem Schreib prozess wird die Resistschicht 5 entwickelt,
um ein Resistmuster 5a auszubilden (vgl. 4A).
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In
der vorliegenden Ausführungsform kann, weil die Benetzbarkeit
der auf der Oberseite der leitfähigen Maskenschicht 4 ausgebildeten
Resistschicht 5 für Elektronenstrahlschreiben
ausgezeichnet ist, das Haftvermögen zwischen dem Maskenrohling
und der Resistschicht verbessert werden. Außerdem ist in
der vorliegenden Ausführungsform eine Hartmaskenschicht
mit einer Laminatstruktur aus der Ätzmaskenschicht 3 und
der leitfähigen Maskenschicht 4 auf der Lichtabschirmungsschicht 2 ausgebildet,
um die Funktionen zu trennen. Die Hartmaskenschicht dient als Hartmaske,
und es kann, weil die Hartmaskenschicht eine ausgezeichnete Leitfähigkeit
besitzt, ein Elektronenstrahlschreibprozess auf der Resistschicht 5 geeignet
ausgeführt werden.
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Dann
wird das Laminat aus der leitfähigen Maskenschicht 4 und
der Ätzmaskenschicht 3 unter Verwendung des Resistmusters 5a als
Maske und eines Gases auf Fluorbasis (z. B. SF6)
trockengeätzt, um ein leitfähiges Maskenschichtmuster 4a und
ein Ätzmaskenschichtmuster 3a auszubilden (vgl. 4B).
Die leitfähige Maskenschicht 4 und die Ätzmaskenschicht 3 können
in der vorliegenden Ausführungsform beide unter Verwendung
des Gases auf Fluorbasis geeignet trockengeätzt werden.
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Dann
wird das verbleibende Resistmuster 5a abgelöst
und entfernt (vgl. 4C).
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Daraufhin
wird die Lichtabschirmungsschicht 2 unter Verwendung des
leitfähigen Maskenschichtmusters 4a und des Ätzmaskenschichtmusters 3a als Maske
und eines Mischgases aus einer Verbindung auf Chlorbasis (z. B.
Cl2, SiCl4, HCl,
CCl4 oder CHCl3) und
Sauerstoff trockengeätzt, um ein Lichtabschirmungsschichtmuster 2a auszubilden
(vgl. 4D).
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Wenn
die leitfähige Maskenschicht 4 aus einem leitfähigen
Material hergestellt ist, das nicht nur durch ein Gas auf Fluorbasis,
sondern auch durch das Mischgas aus Chlor und Sauerstoff trockenätzbar
ist, wird, wenn die Lichtabschirmungsschicht 2 durch das
Mischgas aus Chlor und Sauerstoff trockengeätzt wird, das
leitfähige Maskenschichtmuster 4a entfernt, während
das Lichtabschirmungsschichtmuster 2a ausgebildet wird.
-
Dann
wird die Phasenverschiebungsschicht 6 unter Verwendung
des Lichtabschirmungsschichtmusters 2a als Maske und eines
Gases auf Fluorbasis trockengeätzt, um ein Phasenverschiebungsschichtmuster 6a auszubilden
(vgl. 4E). In diesem Fall werden auch
das freigelegte leitfähige Maskenschichtmuster 4a und
das Ätzmaskenschichtmuster 3a (nur das Ätzmaskenschichtmuster 3a, wenn
das leitfähige Maskenschichtmuster 4a in dem in 4D dargestellten
Prozess bereits entfernt worden ist) durch das Gas auf Fluorbasis
geätzt und entfernt.
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Dann
wird erneut eine Resistschicht aufgebracht, die der vorstehend beschriebenen
Resistschicht gleicht, und nach dem Schreiben eines Musters, das
zum Entfernen eines unnötigen Abschnitts des Lichtabschirmungsschichtmusters 2a in
einem Übertragungsbereich verwendet werden soll, wird die Resistschicht
entwickelt, um ein Resistmuster 5b an einem Abschnitt auf
dem Lichtabschirmungsschichtmuster 2a auszubilden, der
als Lichtabschirmungsband verbleiben soll (vgl. 4F).
Daraufhin wird ein Lichtabschirmungsschichtmuster 2b ausgebildet,
in dem der unnötige Abschnitt durch Trockenätzen durch
ein Mischgas aus Chlor und Sauerstoff entfernt wird (vgl. 4G).
Schließlich wird das verbleibende Resistmuster 5b abgelöst,
wodurch eine Phasenverschiebungsmaske 40 erhalten wird
(vgl. 4H).
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Auf
diese Weise wird die Phasenverschiebungsmaske 40 hergestellt,
bei der das Phasenverschiebungsschichtmuster 6a auf dem
lichtdurchlässigen Substrat 1 ausgebildet ist
und das Lichtabschirmungsschichtmuster 2b auf dem Phasenverschiebungsschichtmuster 6a an
einem Abschnitt davon ausgebildet ist, wie in 4H dargestellt
ist.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, weist die vorliegende Ausführungsform
des Maskenrohlings auf der Lichtabschirmungsschicht die Hartmaskenschicht
mit der Laminatstruktur aus der Ätzmaskenschicht und der
leitfähigen Maskenschicht auf. Diese Hartmaskenschicht
realisiert eine Funktion einer Hartmaske, und es kann, weil sie
eine ausgezeichnete Leitfähigkeit besitzt, ein Elektronenstrahlschreibprozess
geeignet ausgeführt werden, und, weil sie eine ausgezeichnete
Benetzbarkeit der Resistschicht gewährleistet, kann das
Haftvermögen zwischen dem Maskenrohling und der Resistschicht verbessert
werden. Mit diesem Maskenrohling kann, weil das Lichtabschirmungsschichtmuster
mit einer hohen CD-Genauigkeit ausgebildet wird und ferner dieses
Lichtabschirmungsschichtmuster auf die Phasenverschiebungsschicht übertragen
wird, eine Phasenverschiebungsmaske insbesondere mit einer ausgezeichneten
CD-Gleichmäigkeit und CD-Linearität hergestellt
werden.
-
Nachstehend
werden erfindungsgemäße Maskenrohlinge und Übertragungsmaskenherstellungsverfahren
anhand von Beispielen näher beschrieben.
-
Außerdem
werden den Beispielen Vergleichsbeispiele gegenübergestellt.
-
Beispiel 1
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Unter
Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und eines Chromtargets
als Sputtertarget wurde ein reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung
von 1,8 kW in einer Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoff,
Kohlendioxid und Helium (Ar: 18 sccm, N2:
10 sccm, CO2: 18,8 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt,
um eine rückseitige Antireflexionslage aus CrOCN mit einer
Dicke von 12 nm auf einem lichtdurchlässigen Substrat aus
Quarzglas auszubilden.
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Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,71 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium (Ar: 13 sccm, NO: 11,1 sccm,
He: 32 sccm) ausgeführt, um eine lichtabschirmende Lage
aus CrON mit einer Dicke von 55 nm auszubilden. Auf diese Weise
wurde eine Lichtabschirmungsschicht, die aus der rückseitigen Antireflexionslage
und der lichtabschirmende Lage besteht, mit einer Gesamtdicke von
67 nm hergestellt.
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Daraufhin
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo und Si (der Mo-Anteil
zur Gesamtmenge von Mo und Si betrug 9,5%) als Sputtertarget ein
reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,8 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium
(Ar: 8 sccm, NO: 29 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine Ätzmaskenschicht
aus MoSiON (die auch als Antireflexionsschicht dient und nachstehend
als ”Antireflexions-/Ätzmaskenschicht” bezeichnet
wird) mit einer Dicke von 15 nm auszubilden.
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Beim
reaktiven Sputtern wurde eine Impulserzeugungseinheit zwischen einer
DC-Spannungsversorgung und einer Sputterkathode eingefügt,
um einen DC-Puls-Sputterprozess auszuführen.
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Anschließend
wurde unter Verwendung eines Mo-Targets als Sputtertarget ein reaktiver
Sputterprozess bei einer Leistung von 0,6 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon und Stickstoff (Ar: 24 sccm, N2:
3 sccm) ausgeführt, um eine leitfähige Maskenschicht
aus MoN mit einer Dicke von 3 nm auszubilden.
-
In
der Laminatstruktur aus der rückseitigen Antireflexionslage,
der lichtabschirmenden Lage und der Antireflexions- /Ätzmaskenschicht,
die wie vorstehend beschrieben ausgebildet wurde, betrug das Reflexionsvermögen
für ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193 nm)
5,5%, und es wurde eine Antireflexionsfunktion bereitgestellt, gemäß der
die Reflexion von von der Rückseite des lichtdurchlässigen
Substrats zurückreflektiertem Licht unterdrückt
wurde. Außerdem betrug in der Laminatstruktur aus der rückseitigen
Antireflexionslage, der lichtabschirmenden Lage und der Antireflexions-/Ätzmaskenschicht
die optische Dichte (OD) für ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge
193 nm) 3,0.
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Auf
diese Weise wurde ein Binärmaskenrohling hergestellt.
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Dann
wurde unter Verwendung dieses Binärmaskenrohlings eine
Fotomaske hergestellt.
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Zunächst
wurde auf dem Maskenrohling eine positive Resistschicht für
Elektronenstrahlschreiben (PRL009: hergestellt von FUJIFILM Electronic
Materials Co., Ltd.) in einer Dicke von 150 nm ausgebildet. Die
Resistschicht wurde durch Spin-Beschichten unter Verwendung einer
Spin-Beschichtungsvorrichtung (Spinner) ausgebildet. Es trat kein
Problem hinsichtlich der Benetzbarkeit der Resistschicht auf. Nach
dem Aufbringen der Resistschicht wurde eine vorgegebene Temperbehandlung
unter Verwendung einer Tempervorrichtung ausgeführt.
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Dann
wurde unter Verwendung einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung
ein erforderliches Muster in die auf dem Maskenrohling ausgebildete Resistschicht
geschrieben, und anschließend wurde die Resistschicht durch
einen vorgegebenen Entwickler entwickelt, um ein Resistmuster auszubilden.
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Dann
wurden unter Verwendung des Resistmusters als Maske eine leitfähige
Maskenschicht und die Antireflexions-/Ätzmaskenschicht
trockengeätzt, um ein leitfähiges Maskenschichtmuster
und ein Antireflexions-/Ätzmaskenschichtmuster auszubilden. Als
Trockenätzgas wurde mit SF6 ein
Gas auf Fluorbasis verwendet.
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Anschließend
wurde, nachdem das übrige Resistmuster abgelöst
war, die Lichtabschirmungsschicht, die die rückseitige
Antireflexionslage und die lichtabschirmende Lage aufweist, unter
Verwendung des Antireflexions-/Ätzmaskenschichtmusters
als Maske trockengeätzt, um ein Lichtabschirmungsschichtmuster
auszubilden. Als Trockenätzgas wurde ein Mischgas aus Cl2 und O2 (Cl2:O2 = 4:1) verwendet.
Weil das leitfähige Maskenschichtmuster durch Trockenätzen
der Lichtabschirmungsschicht entfernt wurde, wurde das Antireflexions-/Ätzmaskenschichtmuster
nach Abschluss des Trockenätzens der Lichtabschirmungsschicht
auf einer Oberseite des ausgebildeten Musters freigelegt.
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Auf
diese Weise wurde die Fotomaske dieses Beispiels erhalten.
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Die
gemäß diesem Beispiel erhaltene Fotomaske wurde
analysiert, indem als CD-Linearität ein Abweichungsmaß zwischen
einem Soll- oder Designwert der Musterlinienbreite und einem Messwert der
Musterlinienbreite des erhaltenen Lichtabschirmungsschichtmusters
hergeleitet wurde. Die CD-Linearität der Fotomaske dieses
Beispiels betrug 3 nm. Dieser Wert erfüllte den für
eine Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel
für eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen
CD-Linearitätswert. Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit
erfüllt.
-
Maskenrohlinge
wurden auf die gleiche Weise hergestellt wie im vorstehend erwähnten
Beispiel 1, außer dass an Stelle des vorstehend erwähnten MoN
als Materialien leitfähiger Maskenschichten WN, TiN, VN,
NbN, Mo, Ti, V und Nb verwendet wurde. Dann wurden jeweilige Fotomasken
unter Verwendung dieser Maskenrohlinge hergestellt. In jeder der
Fotomasken wurde ein Lichtabschirmungsschichtmuster mit einer ausgezeichneten CD-Linearität
von 3 nm bis 4 nm erhalten. Außerdem wurden Maskenrohlinge
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer
dass leitfähige Maskenschichten jeweils aus den vorstehend
erwähnten Materialien hergestellt wurden und die Dicke
jeder leitfähigen Maskenschicht auf 2 nm festgelegt war.
Dann wurden jeweilige Fotomasken unter Verwendung dieser Maskenrohlinge
hergestellt. Bei jeder der Fotomasken betrug die CD-Linearität
4 nm oder weniger und erfüllte damit den für eine
Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde die CD-Gleichmäßigkeit
bei jeder der Fotomasken erfüllt.
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Beispiel 2
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Unter
Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und eines Mischtargets
aus Mo und Si (der Mo-Anteil zur Gesamtmenge von Mo und Si betrug
9,5%) als Sputtertarget wurde ein reaktiver Sputterprozess bei einer
Leistung von 2,8 kW in einer Mischgasatmosphäre aus Argon,
Stickstoff und Helium (Ar: 9 sccm, N2: 81
sccm, He: 76 sccm) ausgeführt, um eine Phasenverschiebungsschicht
aus MoSiN mit einer Dicke von 69 nm auf einem lichtdurchlässigen
Substrat aus Quarzglas auszubilden. Diese Phasenverschiebungsschicht
wies einen Lichtdurchlassgrad von 6% auf, und das Phasenverschiebungsmaß für
ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193 nm) betrug etwa
180°.
-
Dann
wurde unter Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und
eines Chromtargets als Sputtertarget ein reaktiver Sputterprozess bei
einer Leistung von 1,5 kW in einer Mischgasatmosphäre aus
Argon, Kohlendioxid, Stickstoff und Helium (Ar: 20 sccm, CO2: 35 sccm, N2: 5
sccm, He: 30 sccm) ausgeführt, um eine rückseitige
Antireflexionslage aus CrOCN mit einer Dicke von 30 nm auf der Phasenverschiebungsschicht
auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,7 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon und Stickstoff (Ar: 25 sccm, N2:
5 sccm) ausgeführt, um eine lichtabschirmende Lage aus
CrN mit einer Dicke von 4 nm auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,7 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon, Kohlendioxid, Stickstoff und Helium (Ar: 20 sccm, CO2: 35 sccm, N2: 10
sccm, He: 30 sccm) ausgeführt, um eine Antireflexionslage
aus CrOCN mit einer Dicke von 14 nm auszubilden. Auf diese Weise wurde
eine Lichtabschirmungsschicht, die aus der rückseitigen
Antireflexionslage, der lichtabschirmenden Lage und der Antireflexionslage
besteht, mit einer Gesamtdicke von 48 nm ausgebildet.
-
Daraufhin
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo und Si (der Mo-Anteil
zur Gesamtmenge von Mo und Si betrug 9,5%) als Sputtertarget ein
reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,8 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium
(Ar: 8 sccm, NO: 29 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine Ätzmaskenschicht
aus MoSiON mit einer Dicke von 12 nm auszubilden.
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Beim
reaktiven Sputtern wurde eine Impulserzeugungseinheit zwischen einer
DC-Spannungsversorgung und einer Sputterkathode eingefügt,
um einen DC-Puls-Sputterprozess auszuführen.
-
Anschließend
wurde unter Verwendung eines Mo-Targets als Sputtertarget ein reaktiver
Sputterprozess bei einer Leistung von 0,6 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon und Stickstoff (Ar: 24 sccm, N2:
3 sccm) ausgeführt, um eine leitfähige Maskenschicht
aus MoN mit einer Dicke von 3 nm auszubilden.
-
In
der Laminatstruktur aus der Phasenverschiebungsschicht und der Lichtabschirmungsschicht
(der rückseitigen Antireflexionslage, der lichtabschirmenden
Lage und der Anti reflexionslage), die wie vorstehend beschrieben
ausgebildet wurde, betrug das Reflexionsvermögen für
ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193 nm) 23,6%, und es
wurde eine Antireflexionsfunktion bereitgestellt, gemäß der
die Reflexion von von der Rückseite des lichtdurchlässigen
Substrats zurückreflektiertem Licht unterdrückt wurde.
Außerdem betrug in der Laminatstruktur aus der Phasenverschiebungsschicht
und der Lichtabschirmungsschicht die optische Dichte (OD) für ArF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 193 nm) 3,1.
-
Auf
diese Weise wurde ein Halbton-Phasenverschiebungsmaskenrohling hergestellt.
-
Dann
wurde unter Verwendung dieses Phasenverschiebungsmaskenrohlings
eine Phasenverschiebungsmaske hergestellt.
-
Zunächst
wurde auf dem Maskenrohling eine positive Resistschicht für
Elektronenstrahlschreiben (PRL009: hergestellt von FUJIFILM Electronic
Materials Co., Ltd.) in einer Dicke von 150 nm ausgebildet. Die
Resistschicht wurde durch Spin-Beschichten unter Verwendung einer
Spin-Beschichtungsvorrichtung (Spinner) ausgebildet. Es trat kein
Problem hinsichtlich der Benetzbarkeit der Resistschicht auf. Nach
dem Aufbringen der Resistschicht wurde eine vorgegebene Temperbehandlung
unter Verwendung einer Tempervorrichtung ausgeführt.
-
Dann
wurde unter Verwendung einer Elektronenstrahlschreibvorrichtung
ein erforderliches Muster in die auf dem Maskenrohling ausgebildete Resistschicht
geschrieben, und anschließend wurde die Resistschicht durch
einen vorgegebenen Entwickler entwickelt, um ein Resistmuster auszubilden.
-
Dann
wurden unter Verwendung des Resistmusters als Maske die leitfähige
Maskenschicht und die Ätzmaskenschicht trockengeätzt,
um ein leitfähiges Maskenschichtmuster und ein Ätzmaskenschichtmuster
auszubilden. Als Trockenätzgas wurde mit SF6 ein
Gas auf Fluorbasis verwendet.
-
Anschließend
wurde, nachdem das übrige Resistmuster abgelöst
wurde, die Lichtabschirmungsschicht in Form eines Laminats aus der
rückseitigen Antireflexionslage, der lichtabschirmenden Lage
und der Antireflexionslage unter Verwendung des Ätzmaskenschichtmusters
als Maske trockengeätzt, um ein Lichtabschirmungsschichtmuster
auszubilden. Als Trockenätzgas wurde ein Mischgas aus Cl2 und O2 (Cl2:O2 = 4:1) verwendet.
Weil das leitfähige Maskenschichtmuster durch Trockenätzen
der Lichtabschirmungsschicht entfernt wurde, wurde das Ätzmaskenschichtmuster
nach Abschluss des Trockenätzens der Lichtabschirmungsschicht
auf einer Oberseite des ausgebildeten Lichtabschirmungsschichtmusters
freigelegt.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Lichtabschirmungsschichtmusters als Maske
die Phasenverschiebungsschicht trockengeätzt, um ein Phasenverschiebungsschichtmuster
auszubilden. Als Trockenätzgas wurde mit SF6 ein
Gas auf Fluorbasis verwendet. Weil das Ätzmaskenschichtmuster
durch Trockenätzen der Phasenverschiebungsschicht entfernt
wurde, wurde das Lichtabschirmungsschichtmuster nach Abschluss des
Trockenätzens der Phasenverschiebungsschicht freigelegt.
-
Dann
wurde eine Resistschicht, die der vorstehend beschriebenen Resistschicht
gleicht, erneut aufgebracht, und nach dem Schreiben eines Musters,
das zum Entfernen eines unnötigen Abschnitts des Lichtabschirmungsschichtmusters
in einem Übertragungsbereich verwendet werden soll, wurde die
Resistschicht entwickelt, um ein Resistmuster auszubilden. Dann
wurde der unnötige Abschnitt des Lichtabschirmungsschichtmusters
durch Trockenätzen durch ein Mischgas aus Cl2 und
O2 (Cl2:O2 = 4:1) entfernt, und anschließend
wurde das übrige Resistmuster abgelöst, wodurch
eine Phasenverschiebungsmaske dieses Beispiels erhalten wurde.
-
Die
CD-Linearität des Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske dieses Beispiels betrug
3 nm und erfüllte somit den für eine Fotomaske
gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit erfüllt.
Wie in Beispiel 1 wurden Maskenrohlinge und Fotomasken auf die gleiche
Weise hergestellt wie in Beispiel 2, außer dass das Material
der leitfähigen Maskenschicht geändert wurde.
Bei jeder der Fotomasken wurde ein Lichtabschirmungsschichtmuster mit
einer ausgezeichneten CD-Linearität von 3 nm bis 4 nm erhalten.
Außerdem wurden Maskenrohlinge auf die gleiche Weise wie
in Beispiel 2 hergestellt, außer dass leitfähige
Maskenschichten jeweils aus den vorstehend erwähnten Materialien
hergestellt wurden und die Dicke jeder leitfähigen Maskenschicht
auf 2 nm und die Dicke jeder Ätzmaskenschicht auf 5 nm
festgelegt war. Dann wurden unter Verwendung dieser Maskenrohlinge
jeweilige Fotomasken hergestellt. Bei jeder der Fotomasken betrug die
CD-Linearität weniger als 5 nm und erfüllte damit den
für eine Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel
für eine DRAM-Strukturbreite von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde die CD-Gleichmäßigkeit
bei jeder der Fotomasken erfüllt.
-
Beispiel 3
-
Eine
Phasenverschiebungsmaske dieses Beispiels wurde auf die gleiche
Weise hergestellt wie in Beispiel 2, außer dass an Stelle
der leitfähigen Maskenschicht aus MoN im Phasenverschiebungsmaskenrohling
von Beispiel 2 eine auf die folgende Weise ausgebildete leitfähige
Maskenschicht aus TaN verwendet wurde.
-
Unter
Verwendung eines Ta-Targets als Sputtertarget wurde ein reaktiver
Sputterprozess bei einer Leistung von 1,5 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Xenon und Stickstoff (Xe: 11 sccm, N2:
15 sccm) ausgeführt, um eine leitfähige Maskenschicht aus
TaN mit einer Dicke von 3 nm auszubilden.
-
Unter
Verwendung des erhaltenen Phasenverschiebungsmaskenrohlings dieses
Beispiels wurde eine Phasenverschiebungsmaske auf die gleiche Weise
hergestellt wie in Beispiel 2. In diesem Beispiel wurde ein leitfähiges
Maskenschichtmuster während des Trockenätzens
einer Lichtabschirmungsschicht nicht entfernt. Daher wurden nach
Abschluss des Trockenätzens der Lichtabschirmungsschicht
ein Ätzmaskenschichtmuster und das leitfähige
Maskenschichtmuster auf einer Oberfläche eines ausgebildeten
Lichtabschirmungsschichtmusters ausgebildet.
-
Die
CD-Linearität eines Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske des vorliegenden Beispiels
betrug 3 nm und erfüllte somit den für eine Fotomaske
gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit
erfüllt. Ein Maskenrohling wurde auf die gleiche Weise
hergestellt wie in Beispiel 3, außer dass die Dicke einer
leitfähigen Maskenschicht auf 2 nm und die Dicke einer Ätzmaskenschicht
auf 5 nm festgelegt wurde. Dann wurde unter Verwendung dieses Maskenrohlings
eine Fotomaske hergestellt. Als Ergebnis war die CD-Linearität
kleiner als 5 nm und erfüllte somit den für eine
Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit erfüllt.
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Beispiel 4
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Eine
Phasenverschiebungsmaske dieses Beispiels wurde auf die gleiche
Weise hergestellt wie in Beispiel 2, außer dass an Stelle
der Ätzmaskenschicht aus MoSiON im Phasenverschie bungsmaskenrohling
von Beispiel 2 eine auf die folgende Weise ausgebildete Ätzmaskenschicht
aus SiON verwendet wurde.
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Unter
Verwendung eines Si-Targets als Sputtertarget wurde ein reaktiver
Sputterprozess bei einer Leistung von 1,8 kW in einer Mischgasatmosphäre aus
Argon, Stickstoffmonoxid und Helium (Ar: 8 sccm, NO: 29 sccm, He:
32 sccm) ausgeführt, um eine Ätzmaskenschicht
aus SiON mit einer Dicke von 15 nm auszubilden.
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Unter
Verwendung des erhaltenen Phasenverschiebungsmaskenrohlings dieses
Beispiels wurde eine Phasenverschiebungsmaske auf die gleiche Weise
hergestellt wie in Beispiel 2.
-
Die
CD-Linearität eines Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske des vorliegenden Beispiels
betrug 3 nm und erfüllte somit den für eine Fotomaske
gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit
erfüllt. Wie in Beispiel 1 wurden Maskenrohlinge und Fotomasken
auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 4, außer
dass das Material der leitfähigen Maskenschicht geändert
wurde. Bei jeder der Fotomasken wurde ein Lichtabschirmungsschichtmuster
mit einer ausgezeichneten CD-Linearität von 3 nm bis 4
nm erhalten. Außerdem wurden Maskenrohlinge auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 4 hergestellt, außer dass leitfähige
Maskenschichten jeweils aus den vorstehend erwähnten Materialien
hergestellt wurden, die Dicke jeder leitfähigen Maskenschicht
auf 2 nm und die Dicke jeder Ätzmaskenschicht auf 5 nm
festgelegt wurde. Dann wurden unter Verwendung dieser Maskenrohlinge
jeweilige Fotomasken hergestellt. Bei jeder der Fotomasken war die
CD-Linearität kleiner als 5 nm und erfüllte somit
den für eine Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel
für eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen
CD-Linearitätswert. Außerdem war auch die CD-Gleichmäßigkeit
bei jeder der Fotomasken erfüllt.
-
Beispiel 5
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Unter
Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und eines Mischtargets
aus Mo und Si (der Mo-Anteil bezogen auf die Gesamtmenge von Mo
und Si betrug 4%) als Sputtertarget wurde ein reaktiver Sputterprozess
in einer Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoff, Sauerstoff
und Helium (Ar: 11,5 sccm, N2: 50 sccm,
O2: 8,1 sccm, He: 100 sccm) ausgeführt,
um eine Phasenverschiebungsschicht aus MoSiON mit einer Dicke von
74 nm auf dem lichtdurchlässigen Substrat aus Quarzglas auszubilden.
Diese Phasenverschiebungsschicht war derart ausgebildet, dass für
ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge: 193 nm) ein Lichtdurchlassgrad von
20% erhalten wurde und das Phasenverschiebungsmaß 177,4° betrug.
-
Dann
wurde unter Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und
eines Chromtargets als Sputtertarget ein reaktiver Sputterprozess bei
einer Leistung von 1,8 kW in einer Mischgasatmosphäre aus
Argon, Kohlendioxid, Stickstoff und Helium (Ar: 18 sccm, CO2: 18,8 sccm, N2:
10 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine rückseitige
Antireflexionslage aus CrOCN mit einer Dicke von 28 nm auf der Phasenverschiebungsschicht
auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,71 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium (Ar: 13 sccm, NO: 11,1 sccm,
He: 32 sccm) ausgeführt, um eine lichtabschirmende Lage
aus CrON mit einer Dicke von 7 nm auszubilden.
-
Daraufhin
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,8 kW in einer Mischgasatmosphäre aus
Argon, Stickstoff, Kohlendioxid und Helium (Ar: 18 sccm, N2: 10 sccm, CO2:
18,8 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine Antireflexionslage
aus CrOCN mit einer Dicke von 15 nm auszubilden. Auf diese Weise
wurde die Lichtabschirmungsschicht, die aus der rückseitigen
Antireflexionslage, der lichtabschirmenden Lage und der Antireflexionslage
besteht, mit einer Gesamtdicke von 50 nm ausgebildet.
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Dann
wurden, ähnlich wie in Beispiel 2 eine Ätzmaskenschicht
aus MoSiON mit einer Dicke von 12 nm und eine leitfähige
Maskenschicht aus MoN mit einer Dicke von 3 nm nacheinander auf
der Lichtabschirmungsschicht ausgebildet.
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In
der Laminatstruktur aus der Phasenverschiebungsschicht und der lichtabschirmenden Schicht
(der rückseitigen Antireflexionslage, der lichtabschirmenden
Lage und der Antireflexionslage), die wie vorstehend beschrieben
ausgebildet wurde, betrug das Reflexionsvermögen für
ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193 nm) 18,8%, und es
wurde eine Antireflexionsfunktion bereitgestellt, gemäß der
die Reflexion von von der Rückseite des lichtdurchlässigen
Substrats zurückreflektiertem Licht unterdrückt wurde.
Außerdem betrug in der Laminatstruktur aus der Phasenverschiebungsschicht
und der Lichtabschirmungsschicht die optische Dichte (CD) für ArF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 193 nm) 3,0.
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Auf
diese Weise wurde ein Halbton-Phasenverschiebungsmaskenrohling dieses
Beispiels hergestellt.
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Dann
wurde unter Verwendung des erhaltenen Phasenverschiebungsmaskenrohlings
dieses Beispiels eine Phasenverschiebungsmaske auf die gleiche Weise
hergestellt wie in Beispiel 2.
-
Die
CD-Linearität des Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske dieses Beispiels betrug
3 nm und erfüllte somit den für eine Fotomaske
gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem wurde auch die CD-Gleichmäßigkeit erfüllt.
Wie in Beispiel 1 wurden Maskenrohlinge auf die gleiche Weise hergestellt
wie in Beispiel 5, außer dass das Material der leitfähigen
Maskenschicht geändert wurde. In jeder der Fotomasken wurde
ein Lichtabschirmungsschichtmuster mit einer ausgezeichneten CD-Linearität
von 3 nm bis 4 nm erhalten. Außerdem wurden Maskenrohlinge
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 5 hergestellt, außer
dass leitfähige Maskenschichten jeweils aus den vorstehend erwähnten
Materialien hergestellt wurden, die Dicke jeder leitfähigen
Maskenschicht auf 2 nm und die Dicke jeder Ätzmaskenschicht
auf 5 nm festgelegt war. Dann wurden jeweilige Fotomasken unter
Verwendung dieser Maskenrohlinge hergestellt. Bei jeder der Fotomasken
war die CD-Linearität kleiner als 5 nm und erfüllte
damit den für eine Fotomaske gemäß der
Halbleiter-Designregel für eine DRAM-Strukturbreite von
32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert. Außerdem
wurde die CD-Gleichmäßigkeit bei jeder der Fotomasken
erfüllt.
-
Vergleichsbeispiel 1
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Unter
Verwendung einer Inline-DC-Magnetron-Sputtervorrichtung wurde eine
Lichtabschirmungsschicht, die aus einer rückseitigen Antireflexionslage
und einer Oberflächenlage besteht (einer Lage, die sowohl
als lichtabschirmende Lage als auch als Antireflexionslage dient)
und eine Gesamtdicke von 73 nm hat, durch kontinuierliche Filmausbildung
auf einem lichtdurchlässigen Substrat aus Quarzglas ausgebildet.
-
Zunächst
wurde unter Verwendung eines Chromtargets als Sputtertarget ein
reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,7 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon und Stickstoff (Ar: 72 sccm,
N2: 28 sccm) ausgeführt, um eine
rückseitige Antireflexionslage aus CrN auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,7 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon und Methan, Stickstoffmonoxid und Helium (Ar + CH4: 105 sccm, NO: 3 sccm, He: 40 sccm) ausgeführt,
um eine Oberflächenlage einer zweilagigen Struktur mit
einer CrCN-Lage als untere Lage und einer CrON-Lage als obere Lage
auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung eines Mischgases aus Mo und Si (der Mo-Anteil
bezogen auf die Gesamtmenge von Mo und Si betrug 9,5%) als Sputtertarget
ein reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,8 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium
(Ar: 8 sccm, NO: 29 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine Ätzmaskenschicht
aus MOSiON mit einer Dicke von 15 nm auszubilden.
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In
der Lichtabschirmungsschicht in der Form einer Laminatstruktur aus
der rückseitigen Antireflexionslage und der Oberflächenlage,
die wie vorstehend beschrieben ausgebildet wurde, betrug das Reflexionsvermögen
für ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193 nm)
19,8%, und die optische Dichte (OD) für ArF-Excimerlaserlicht
(Wellenlänge 193 nm) betrug 3,0.
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Auf
diese Weise wurde ein Binärmaskenrohling dieses Vergleichsbeispiels
hergestellt.
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Dann
wurde unter Verwendung des erhaltenen Binärmaskenrohlings
dieses Vergleichsbeispiels eine Fotomaske auf die gleiche Weise
hergestellt wie in Beispiel 1.
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Die
CD-Linearität eines Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske dieses Vergleichsbeispiels
betrug 7 nm und erfüllte somit nicht den für eine
Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem lag auch hinsichtlich der CD-Gleichmäßigkeit
eine große Schwankungsbreite vor, so dass der erforderliche Wert
nicht erfüllt wurde.
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Vergleichsbeispiel 2
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Unter
Verwendung einer DC-Magnetron-Sputtervorrichtung und eines Mischtargets
aus Mo und Si (der Mo-Anteil bezogen auf die Gesamtmenge von Mo
und Si betrug 9,5%) als Sputtertarget wurde ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 2,8 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon, Stickstoff und Helium (Ar: 9 sccm, N2:
81 sccm, He: 76 sccm) ausgeführt, um eine Phasenverschiebungsschicht
aus MoSiN mit einer Dicke von 69 nm auf einem lichtdurchlässigen
Substrat aus Quarzglas auszubilden. Die Phasenverschiebungsschicht
war derart, dass für ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge 193
nm) ein Lichtdurchlassgrad von 6% erhalten wurde und das Phasenverschiebungsmaß etwa
180° betrug.
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Dann
wurde unter Verwendung einer Inline-DC-Magnetron-Sputtervorrichtung
eine Lichtabschirmungsschicht, die aus einer rückseitigen
Antireflexionslage und einer Oberflächenlage besteht (einer
Lage, die sowohl als lichtabschirmende Lage als auch als Antireflexionslage
dient) und eine Gesamtdicke von 59 nm hat, durch kontinuierliche
Filmausbildung auf der Phasenverschiebungsschicht ausgebildet.
-
Zunächst
wurde unter Verwendung eines Chromtargets als Sputtertarget ein
reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,7 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon und Stickstoff (Ar: 72 sccm,
N2: 28 sccm) ausgeführt, um eine
rückseitige Antireflexionslage aus CrN auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung des Chromtargets ein reaktiver Sputterprozess
bei einer Leistung von 1,7 kW in einer Mischgasatmosphäre
aus Argon und Methan, Stickstoffmonoxid und Helium (Ar + CH4: 95 sccm, NO: 5 sccm, He: 40 sccm) ausgeführt,
um eine Oberflächenlage einer zweilagigen Struktur mit
einer CrCN-Lage als untere Lage und einer CrON-Lage als obere Lage
auszubilden.
-
Dann
wurde unter Verwendung eines Mischtargets aus Mo und Si (der Mo-Anteil
bezogen auf die Gesamtmenge von Mo und Si betrug 9,5%) als Sputtertarget
ein reaktiver Sputterprozess bei einer Leistung von 1,8 kW in einer
Mischgasatmosphäre aus Argon, Stickstoffmonoxid und Helium
(Ar: 8 sccm, NO: 29 sccm, He: 32 sccm) ausgeführt, um eine Ätzmaskenschicht
aus MoSiON mit einer Dicke von 12 nm auszubilden.
-
In
der Laminatstruktur aus der Phasenverschiebungsschicht und der Lichtabschirmungsschicht
(der rückseitigen Antireflexionslage und der Oberflächenlage),
die wie vorstehend beschrieben ausgebildet wurde, betrug die optische
Dichte (OD) für ArF-Excimerlaserlicht (Wellenlänge
193 nm) 3,1.
-
Auf
diese Weise wurde ein Halbton-Phasenverschiebungsmaskenrohling dieses
Vergleichsbeispiels hergestellt.
-
Dann
wurde unter Verwendung des erhaltenen Phasenverschiebungsmaskenrohlings
dieses Vergleichsbeispiels eine Phasenverschiebungsmaske auf die
gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 2.
-
Die
CD-Linearität eines Phasenverschiebungsschichtmusters in
der erhaltenen Phasenverschiebungsmaske dieses Vergleichsbeispiels
betrug 6 nm und erfüllte somit nicht den für eine
Fotomaske gemäß der Halbleiter-Designregel für
eine DRAM-Strukturbreite (Half Pitch) von 32 nm erforderlichen CD-Linearitätswert.
Außerdem lag auch hinsichtlich der CD-Gleichmäßigkeit
eine große Schwankungsbreite vor, so dass der erforderliche Wert
nicht erfüllt wurde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - JP 2008-249338 [0001]
- - JP 2005-62884 A [0010]