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DE102009041862A1 - Kamerawagen - Google Patents

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DE102009041862A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Kamerawagen mit einer ersten Säule zum Halten einer Kamera, wobei die erste Säule von einer unteren Stellung um einen vorbestimmten Hub von mindestens 500 mm höhenverstellbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der höchste Punkt der ersten Säule in der unteren Stellung eine Höhe über Boden von höchstens 520 mm, bevorzugt von höchstens 500 mm hat.

Description

  • Kamerawagen dienen zum verfahrbaren Halten von Kameras, insbesondere in der Filmindustrie. Dabei ist häufig die Kamera höhenverstellbar gehalten. Zur Höhenverstellbarkeit dienen dabei oft Scheren- oder Säulenkonstruktionen.
  • Die Erfindung betrifft nun einen Kamerawagen mit einer ersten Säule zum Halten einer Kamera, wobei die erste Säule von einer unteren Stellung um einen vorbestimmten Hub von mindestens 500 mm höhenverstellbar ist.
  • Kamerawagen der eingangs genannten Art sind bekannt. Die Höhenverstellbarkeit der ersten Säule dient dabei dazu, die Kamera bei Filmaufnahmen in ihrer Stellung dem aufzunehmenden Objekt anzugleichen, beispielsweise einer sitzenden Person einerseits und einer stehenden Person andererseits. Während herkömmliche Kamerawagen die Kamera beispielsweise im Falle der Aufnahme einer stehenden Person in eine sachgerechte Stellung bringen können, sind sie regelmäßig dann nicht zufriedenstellend, wenn niedrigere Objekte, wie beispielsweise eine sitzende Person, aufgenommen werden sollen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Kamerawagen der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß die Kamera zur Aufnahme von niedrigen Objekten, wie etwa einer sitzenden Person, in eine sachgerechte Stellung gefahren werden kann.
  • Die obige Aufgabe wird bei bekannten Kamerawagen beispielsweise durch zusätzliche Bauteile wie etwa einen horizontalen Ausleger und eine daran angebrachte zweite Säule gelöst, wobei die Kamera dann an der zweiten Säule angebracht ist und entlang dieser nach unten gefahren werden kann. Beispiele dafür sind der deutschen Patentanmeldung 10 2009 030 737 vom 26. Juni 2009 zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß der höchste Punkt der ersten Säule in der unteren Stellung eine Höhe über Boden von höchstens 520 mm, bevorzugt von höchstens 500 mm hat.
  • Bei dem oben genannten Maß kann die Kamera auch dann, wenn sie nicht wie herkömmlich querab von der ersten Säule, sondern oben auf der ersten Säule montiert ist, ausreichend weit heruntergefahren werden, um niedrige Objekte aufzunehmen, wie etwa eine sitzende Person.
  • Um zu gewährleisten, daß die Kamera auch für die Aufnahme höherer Objekte, wie beispielsweise einer stehenden Person, in eine sachgerechte Stellung verbracht werden kann, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Hub mindestens 550 mm, bevorzugt mindestens 600 mm beträgt.
  • Um eine Verfahrbarkeit, insbesondere auf Schienen, zu gewährleisten, sieht die Erfindung nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform vor, daß die Bodenfreiheit unter der ersten Säule 35 mm bis 40 mm beträgt, bevorzugt 37 mm bis 40 mm.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die erste Säule drei oder mehr Segmente aufweist, die nach Art eines Teleskops verstellbar sind.
  • Während die einzelnen Segmente prinzipiell beliebige Stellung zueinander haben, solange sie teleskopierbar sind, ist es erfindungsgemäß weiter bevorzugt, daß mindestens zwei Segmente dazu ausgelegt sind, jeweils mindestens ein anderes Segment wenigstens teilweise aufzunehmen. Mit anderen Worten sind nach dieser Ausgestaltung der Erfindung die Segmente beispielsweise in der unteren Stellung der ersten Säule ineinandergesteckt.
  • Der Antrieb zur Höhenverstellung der ersten Säule kann prinzipiell beliebig ausgestaltet sein. Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Spindeltrieb zum vertikalen Verstellen eines der Segmente vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß weiter bevorzugt ist der Spindeltrieb motorisch betrieben, insbesondere mit einem Elektromotor.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein Seilzugtrieb zum vertikalen Verstellen mindestens eines der Segmente verwendet. So kann beispielsweise eines der Segmente durch den erwähnten Spindeltrieb vertikal verstellt werden, wohingegen die anderen Segmente mittels des Seilzugtriebs vertikal verstellt werden.
  • Der Seilzugtrieb ist dabei erfindungsgemäß weiter bevorzugt nach Art eines Flaschenzuges ausgestaltet.
  • Um zu einem Verschwenken der Kamera um eine senkrechte Achse nicht den ganzen Kamerawagen drehen zu müssen, ist es erfindungsgemäß weiter bevorzugt, eine Einrichtung zum um eine Längsachse der ersten Säule verschwenkbaren Anbringen der Kamera an der ersten Säule vorzusehen. Dies kann beispielsweise nach Art eines sogenannten „Euro-Adapters” geschehen. Dabei kann die Kamera derart an dem Euro-Adapter angebracht sein, daß sie um die (mit der vertikalen Achse zusammenfallende) Achse des Euro-Adapters drehbar ist. Es kann aber auch eine Verschwenkbarkeit um die genannte Achse realisiert sein.
  • Nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Einrichtung zum Anbringen einer Sitzgelegenheit an der ersten Säule vorgesehen. Dadurch kann erreicht werden, daß eine auf der Sitzgelegenheit sitzende Bedienperson mit der Säule auf- und/oder abgefahren werden kann.
  • Die Sitzgelegenheit kann erfindungsgemäß weiter bevorzugt zusammen mit einer an der ersten Säule angebrachten Kamera verschwenkbar sein, insbesondere um eine Längsachse der ersten Säule. Durch diese Ausgestaltung kann erreicht werden, daß sich die Bedienperson auf der Sitzgelegenheit synchron mit der Kamera bewegt, insbesondere um die Längsachse der ersten Säule.
  • Schließlich ist erfindungsgemäß ein an der ersten Säule angebrachter Ausleger zum Halten einer zweiten Säule vorgesehen. An der zweiten Säule kann dann die Kamera höhenverstellbar gehalten sein, beispielsweise wie in der deutschen Patentanmeldung 10 2009 030 737 vom 26. Juni 2009 beschrieben.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
  • Dabei zeigen
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Kamerawagens nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 2 eine Seitenansicht des Kamerawagens nach 1 in einer ersten Betriebsstellung,
  • 3 die gleiche Ansicht wie 2, jedoch in einer zweiten Betriebsstellung,
  • 4 eine Draufsicht auf den Kamerawagen nach den 1 bis 3, und
  • 5 eine teilweise gebrochene Detailansicht des Kamerawagens nach den 1 bis 4.
  • Der in der Zeichnung dargestellte Kamerawagen ist vierrädrig. Er kann wegen der Ausgestaltung der vier Räder sowohl auf dem Boden fahren als auch auf Schienen. Fährt er auf dem Boden, wird er mittels eines Steuerrades 10 gesteuert. An dem Steuerrad 10 sind Bedienelemente angebracht, die allgemein bekannt sind und daher hier nicht weiter erläutert werden.
  • Der Kamerawagen weist ein insgesamt mit der Bezugszahl 12 bezeichnetes Chassis auf. Zentral an dem Chassis 12 ist eine Säule 14 angebracht, die sich aus drei Segmenten 16, 18 und 20 zusammensetzt. Die drei Segmente 16, 18 und 20 sind nach Art eines Teleskops gegeneinander sowie bezüglich des Chassis 12 verstellbar, so daß die Säule 14 insgesamt höhenverstellbar ist. In dem in 2 gezeigten Betriebszustand hat die Säule 14 ihre Maximalhöhe. In dem in 3 gezeigten Betriebszustand hat sie ihre Minimalhöhe oder untere Stellung. Der Höhenunterschied (Hub) zwischen den beiden Betriebszuständen nach den 2 und 3 beträgt bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel 612 mm. Dieses Maß ist etwas geringer als die Summe der Längen der drei Segmente 16, 18 und 20, weil sie sich auch in der Betriebsstellung nach 2 überlappen. Dies ist erforderlich, um die Segmente 18 und 20 sachgemäß halten bzw. lagern zu können.
  • Die Höhenverstellbarkeit des untersten Segments 16 erfolgt über eine Spindel 22, die mit einem Gewinde 24 kämmt. Das Gewinde 24 ist mittels eines Stellkreuzes 26 mit dem Segment 16 gekoppelt. Wird die Spindel 22 mittels eines in der Zeichnung nicht dargestellten Elektromotors gedreht, so fährt das Segment je nach Drehrichtung auf oder ab.
  • Im oberen Bereich des Segments 16 sind innen Umlenkrollen angebracht, von denen eine mit der Bezugszahl 28 bezeichnet ist. Die Umlenkrolle führt einen Seilzug 30, der einerseits an einer Bodenplatte 32 und andererseits an einer Halterung 34 im unteren Bereich des in dem Segment 16 steckenden Segments 18 befestigt ist. Bewegt sich nun das Segment 16 infolge Drehens der Spindel 22 aufwärts, so bewegt sich das Segment 18 gezogen von dem Seilzug 30 mit doppelter Geschwindigkeit aufwärts. Der Seilzug 30 bildet nämlich zusammen mit der Umlenkrolle 28 einen Flaschenzug.
  • Der Zentrierung des Segments 18 in dem Segment 16 sowie der Führung des Segments 18 bei einer Bewegung bezüglich des Segments 16 dienen Rollen, die paarweise angeordnet sind und von denen ein Paar mit den Bezugszahlen 36, 38 bezeichnet ist. Diese Rollen laufen auf einander jeweils gegenüberliegenden Seiten einer inneren Längsrippe des Segments 16 bei Verschiebung des Segments 18 bezüglich des Segments 16. Eine solche Rippe ist in 5 mit der Bezugszahl 40 bezeichnet.
  • Die Halterung sowie die Verstellung des Segments 20 bezüglich des Segments 18 ist bzw. erfolgt wie die Halterung bzw. Verstellung des Segments 18 bezüglich des Segments 16, weshalb in diesem Zusammenhang zur Meidung von Wiederholungen auf die obigen Erläuterungen verwiesen wird. Mit anderen Worten erfolgt die Verstellung des Segments 20 bezüglich des Segments 18 nach Art eines Flaschenzuges bei der Aufwärtsbewegung, wobei Halterung und Führung des innerhalb des Segments 18 verfahrbaren Segments 20 mit paarweise angeordneten Rollen erfolgt, die entlang Leisten rollen.
  • Die Abwärtsverstellung des Segments 16 erfolgt über den Spindeltrieb 22, 24. Die Abwärtsverstellung der Segmente 18 und 20 erfolgt demgegenüber unter Ausnutzung der Schwerkraft.
  • In der in 3 gezeigten Betriebsstellung, d. h. in der unteren Stellung der Säule 14, hat bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel die Oberseite 42 der Säule 14, und damit ihr höchster Punkt, eine Höhe H von 476 mm über dem Boden 44.
  • Die Bodenfreiheit B beträgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel unterhalb der Säule 14 37 mm, und zwar unter Berücksichtigung eines Gummibelages und unter Berücksichtigung von Toleranzen, wohingegen das theoretische Maß für die Bodenfreiheit B bei 40 mm liegt.
  • Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist oben an der Säule 14 ein sogenannter Euro-Adapter 46 angebracht. Daran wiederum ist ein Ausleger 48 mit einer Sitzgelegenheit 50 an seinem freien Ende angebracht. Oberhalb des Auslegers 48 kann an dem Euro-Adapter 46 eine Kamera (gegebenenfalls vermittels eines Halters) angebracht werden. Die Kamera ist in einem solchen Falle zusammen mit der Sitzgelegenheit 50 um die Längsachse 52 der Säule 14 gemeinsam verschwenkbar. Je nach ihrer Stellung bezüglich der Längsachse 52 ist eine an dem Euro-Adapter 46 angebrachte Kamera um die Längsachse 52 verschwenkbar oder drehbar.
  • Wenngleich dies in der Zeichnung nicht dargestellt ist, kann zusätzlich zu dem Ausleger 48 (auch einstückig damit) oder anstelle des Auslegers 48 ein Ausleger an dem Euro-Adapter 46 angebracht werden, an dessen freiem Ende eine zweite Säule zum daran höhenverstellbaren Anbringen einer Kamera angebracht sein kann. Dadurch kann eine besonders tiefe Anordnung der Kamera erreicht werden. Hinsichtlich diesbezüglicher Einzelheiten wird Bezug genommen auf die deutsche Patentanmeldung 10 2009 030 737 vom 26. Juni 2009, deren Inhalt hiermit ausdrücklich einbezogen wird.
  • Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009030737 [0005, 0019, 0037]

Claims (13)

  1. Kamerawagen mit einer ersten Säule (14) zum Halten einer Kamera, wobei die erste Säule von einer unteren Stellung um einen vorbestimmten Hub von mindestens 500 mm höhenverstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der höchste Punkt (42) der ersten Säule in der unteren Stellung eine Höhe (H) über Boden (44) von höchstens 520 mm, bevorzugt von höchstens 500 mm hat.
  2. Kamerawagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hub mindestens 550 mm, bevorzugt mindestens 600 mm beträgt.
  3. Kamerawagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfreiheit (B) unter der ersten Säule (14) 35 bis 40 mm beträgt, bevorzugt 37 bis 40 mm.
  4. Kamerawagen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Säule (14) drei oder mehr Segmente (16, 18, 20) aufweist, die nach Art eines Teleskops verstellbar sind.
  5. Kamerawagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Segmente (16, 18) dazu ausgelegt sind, jeweils mindestens ein anderes Segment (18, 20) wenigstens teilweise aufzunehmen.
  6. Kamerawagen nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch einen Spindeltrieb (22, 24, 26) zum vertikalen Verstellen eines der Segmente (16).
  7. Kamerawagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Spindeltrieb (22, 24, 26) motorisch betrieben ist, insbesondere mit einem Elektromotor.
  8. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 4 bis 7, gekennzeichnet durch einen Seilzugtrieb (28, 30) zum vertikalen Verstellen mindestens eines der Segmente (18, 20).
  9. Kamerawagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzugtrieb (28, 30) nach Art eines Flaschenzuges ausgestaltet ist.
  10. Kamerawagen nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (46) zum um eine Längsachse (52) der ersten Säule (14) verschwenkbaren Anbringen der Kamera an der ersten Säule.
  11. Kamerawagen nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (46, 48) zum Anbringen einer Sitzgelegenheit (50) an der ersten Säule (14).
  12. Kamerawagen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzgelegenheit (50) zusammen mit einer an der ersten Säule (14) angebrachten Kamera verschwenkbar ist, insbesondere um eine Längsachse (52) der ersten Säule.
  13. Kamerawagen nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen an der ersten Säule (14) angebrachten Ausleger zum Halten einer zweiten Säule.
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