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Die Erfindung betrifft eine Anschlussklemme zum Befestigen stromführender Kabel, mit einer Stromschiene und einem Klemmengehäuse aus isolierendem Material, wobei das Klemmengehäuse wenigstens ein Klemmmittel umfasst zum Anklemmen eines Anschlussleiters und zur elektrischen Verbindung des angeklemmten Anschlussleiters mit einem Klemmkontaktende der Stromschiene, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein elektrisches Installationsgerät mit einer Anschlussklemme zum Befestigen stromführender Kabel, mit einer Stromschiene und einem Klemmengehäuse aus isolierendem Material, wobei das Klemmengehäuse wenigstens ein Klemmmittel umfasst zum Anklemmen eines Anschlussleiters und zur elektrischen Verbindung des angeklemmten Anschlussleiters mit einem Klemmkontaktende der Stromschiene.
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Eine gattungsgemäße Anschlussklemme ist beispielsweise in der
EP 0 685 906 A1 gezeigt. Dort ist die Stromschiene in einem Halteblock, der mit einer Leiterplatte eines elektrischen Gerätes verbunden ist, gehalten. Das Klemmengehäuse wird in seiner endgültigen Lage relativ zu der Stromschiene durch Teile des Gehäuses gehalten. Dadurch ist die Montage aufwändig. Die spannungsführenden Teile der Klemme, die Klemmmittel in dem Klemmengehäuse, befinden sich dadurch auch sehr nahe an der Leiterplatte. Mehrere Stromschienen verlaufen zueinander parallel, ihre elektrische Isolation voneinander erfolgt innerhalb des Klemmengehäuses. Daher ist der Aufbau einer Anschlussklemme wie in der
EP 0 685 906 A1 gezeigt, recht großvolumig.
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Ein gattungsgemäßes Elektroinstallationsgerät kann ein Installationsschaltgerät mit einer elektronischen Funktionseinheit sein, beispielsweise ein elektronisches Zeit-, Mess- oder Überwachungsrelais. Solche Elektroinstallationsgeräte sind im Prinzip bekannt. Sie umfassen in einem Gehäuse mindestens eine Leiterplatte, auf der die Bauteile und Komponenten einer elektronischen Schaltung untergebracht sind, sowie wenigstens einen Klemmenblock, in dem Anschlussleiter von außen an wenigstens eine Stromschiene angeschlossen werden können, wobei die Stromschiene mit Leiterbahnen auf der Leiterplatte verbunden sind. Die
EP 0 685 906 A1 zeigt ein solches Elektroinstallationsgerät.
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Der vorliegenden Erfindung liegt im Lichte des Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Anschlussklemme zu schaffen, deren Montage in einem elektrischen Installationsgerät vereinfacht und deren Aufbau sehr kompakt und raumsparend ist.
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Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Elektroinstallationsgerät anzugeben, das insbesondere für eine einfache automatische Montage geeignet ist.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bezüglich der Anschlussklemme erfindungsgemäß gelöst durch eine gattungsgemäße Anschlussklemme mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1. Bezüglich des Installationsgerätes wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe gelöst durch ein Installationsgerät nach Anspruch 10.
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Erfindungsgemäß umfasst die Anschlussklemme einen Klemmenträger mit einer Grundplatte aus einem isolierenden Material, die ein klemmseitiges Ende und ein anschlussseitiges Ende hat, die Stromschiene umfasst ein Anschlussende, eine Mittelbahn und daran anschließend ein Klemmkontaktende, wobei die Mittelbahn im Inneren des anschlussseitigen Endes der Grundplatte gehalten ist und das Klemmkontaktende der Stromschiene aus dem Klemmenträger hervorsteht, das Klemmengehäuse ist an dem Klemmenträger befestigt, und das Klemmkontaktende der Stromschiene befindet sich bezogen auf das Klemmmittel in einer solchen Lage, dass beim Anklemmen des Anschlussleiters eine elektrische Verbindung zu dem Klemmkontaktende besteht. Eine erfindungsgemäße Anschlussklemme ist als Anschlussklemmen-Einheit ausgeführt, die als Baugruppe in ein elektrisches Gerät eingesetzt sein kann, ohne dass weitere Gehäuseteile zum Halten des Klemmengehäuses benötigt werden. Dadurch ist die Montage einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme in einem elektrischen Gerät sehr einfach. Der Klemmenträger kann mit einer Leiterplatte des Gerätes verbunden sein, und die Anschlussklemme hält dadurch komplett in dem Gerät fest. Der isolierende Klemmenträger trennt zusätzlich die spannungsführenden Teile der Anschlussklemme von der Leiterplatte, so dass eine sehr kompakte Bauform erreichbar ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung steht das Klemmkontaktende der Stromschiene senkrecht zu der Breitseite der Grundplatte an deren klemmseitigen Ende hervor, und das Anschlussende der Stromschiene steht an einer Längsseite des anschlussseitigen Endes der Grundplatte hervor. Dadurch kann das Klemmkontaktende der Stromschiene beim Anbringen des Klemmengehäuses sehr einfach in einen Anschlussraum des Klemmengehäuses eingreifen, in dem der Anschlussleiter an das Klemmkontaktende angeklemmt wird. Der Klemmenträger kann mit seiner Schmalseite auf der Leiterplatte stehend mit seinem Anschlussende dort befestigt werden, so dass seine Breitseite senkrecht zu der Breitseite der Leiterplatte absteht. Dadurch können mehrere Anschlussklemmen sehr platzsparend parallel zueinander auf der Leiterplatte angebracht werden. Die Befestigung des Klemmenträgers auf der Leiterplatte kann so erfolgen, dass der Klemmenträger mit seinem Anschlussende in ein Loch in der leiterglatte gesteckt wird und von der gegenüberliegenden Seite der Leiterplatte aus dort angelötet wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Klemmenträger ein Kunststoff-Spritzgussteil und die Stromschiene ist von Kunststoff umspritzt. Das vereinfacht die Herstellung und ergibt eine feste Verbindung und feste Halterung der Stromschiene in dem Klemmenträger, wobei gleichzeitig eine gute Isolierung der Stromschiene erreicht wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Anschlussklemme drei Stromschienen, deren Mittelbahnen parallel zueinander im Inneren des anschlussseitigen Endes der Grundplatte gehalten sind, deren Klemmkontaktenden Breitseiten haben, die in einer Ebene senkrecht zur Breitseite der Grundplatte verlaufen, und deren Anschlussenden an der Längsseite des anschlussseitigen Endes der Grundplatte in Längserstreckungsrichtung der Längsseite hintereinander beabstandet voneinander angeordnet sind. Dadurch, dass die drei Stromschienen innerhalb der isolierenden Grundplatte gehalten sind, sind sie elektrisch sehr gut voneinander isoliert, so dass ein sehr kompakter Aufbau einer Anschlussklemme mit drei nebeneinander angeordneten Klemmmitteln möglich wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind an dem klemmseitigen Ende der Grundplatte, am Übergang zu dem anschlussseitigen Ende der Grundplatte, drei Stützwände gebildet sind, deren Breitseiten parallel zu den Breitseiten der Klemmkontaktenden verlaufen. Die Stützwände erleichtern die Halterung des Klemmengehäuses, wenn dieses an dem Klemmenträger befestigt wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist das Klemmengehäuse eine Anschlussseite und daran senkrecht angeformt zwei gegenüberliegende Seitenwände auf, und wenigstens eine von der Anschlussseite her für einen Anschlussleiter zugängliche Anschlussöffnung ist zum Einstecken eines Anschlussleiters vorhanden, in der das Klemmmittel angeordnet ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung hat das Klemmengehäuse eine der Anzahl der Stromschienen entsprechende Anzahl von Anschlussöffnungen, die durch isolierende Wände voneinander getrennt sind und in die jeweils ein Klemmkontaktende einer Stromschiene hineinragt.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist jede Anschlussöffnung von einem senkrecht von der Anschlussseite abstehenden Rahmen aus isolierenden Trennwänden umgeben, so dass zwischen zwei benachbarten Anschlussöffnungen mindestens zwei isolierende Trennwände von der Anschlussseite abstehend vorhanden sind.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind an der freien Schmalseite jeder Seitenwand Rastmittel angebracht zum verrastenden Halten des Klemmengehäuses an dem Klemmenträger.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst das Klemmmittel eine Klemmschraube umfasst und einen Klemmrahmen mit einer Gewindeseite und einer dieser gegenüberliegenden Klemmseite, zwischen denen ein Klemmraum gebildet ist, wobei in der Gewindeseite eine Gewindeöffnung für die Klemmschraube gebildet ist, wobei eine an der Klemmschraube drehbar angebrachte Klemmplatte in dem Klemmraum durch die Klemmschraube in Richtung auf die Klemmseite hin bewegbar ist, und wobei der Klemmraum durch das Klemmkontaktende der Stromschiene in einen oberen und einen unteren Teil-Klemmraum unterteilt ist. In vorteilhafte Weise ist somit das Klemmmittel eine Doppelkammer-Kastenklemme, in deren zwei Teil-Klemmräume zwei verschiedene Anschlussleiter mit unterschiedlichem Querschnitt gleichzeitig angeklemmt werden können.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Klemmmittel eine schraubenlose Federkraftklemme.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung und weitere Vorteile sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Figurenbeschreibung
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Figuren und Beschreibung dienen dem besseren Verständnis des Gegenstands. Gegenstände oder Teile von Gegenständen, die im Wesentlichen gleich oder ähnlich sind, können mit denselben Bezugszeichen versehen sein. Die Figuren sind lediglich eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung.
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Dabei zeigen:
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1 eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme,
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2 eine schematische Ansicht eines Klemmenträgers der erfindungsgemäßen Anschlussklemme,
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3 eine isometrische Ansicht eines Klemmengehäuses einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme,
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4 eine isometrische Ansicht einer aus Klemmengehäuse und Klemmenträger zusammengefügten Anschlussklemme,
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5 eine isometrische Ansicht von unten auf die Klemmengehäuse und Klemmenträger zusammengefügten Anschlussklemme,
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6 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektroinstallationsgerätes, sowie
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7 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Elektroinstallationsgerätes.
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In den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile oder Komponenten mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 6 zeigt eine isometrische Ansicht eines erfindungsgemäßen Elektroinstallationsgerätes 100 einer ersten Ausführungsform. Es handelt sich um ein elektronisches Zeitrelais mit einer Modulbreite von 22,5 mm. Das Gerät 100 hat ein Gehäuse 200 aus einem Isolierstoff, das aus zwei Gehäusehalbschalen 220, 230 zusammengesetzt ist. Das Gerät 100 hat eine vordere Bedienseite 240, hintere Bedienseiten 250, 250', Schmalseiten 260, 270, Breitseiten, von denen nur eine mit der Bezugsziffer 280 zu sehen ist und eine Befestigungsseite 290.
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An der Befestigungsseite 290 befindet sich eine Aussparung 291 mit einer festen und einer beweglichen Nase 292, 293. Mittels der Nasen 292, 293 lässt sich das Elektroinstallationsgerät 100 auf einer Normprofiltragschiene, hier nicht dargestellt, in an sich bekannter Weise zur Befestigung aufschnappen. Es wird dann aufgrund der rückstellenden Federkraft einer Feder dort festgehalten. Erfindungsgemäße Elektroinstallationsgeräte werden nämlich in der Anwendung oft im Reihenverbund zusammen mit anderen Installationsschaltgeräten, beispielsweise Leitungsschutzschaltern, Fehlerstromschutzschaltern, Stoßstromschaltern oder dergleichen, in einer Installationsverteilung auf Normprofiltragschienen, beispielsweise auf Hutprofiltragschienen, befestigt.
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An der vorderen Bedienseite 240 befinden sich Einstellöffnungen 480', durch die hindurch Einstellachsen 480 betätigt werden können. Neben jeder Einstellöffnung befindet sich eine kreissegmentartige Anzeigeöffnung 480'', durch die hindurch die Potentiometerstellung abgelesen werden kann.
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Die Einstellachsen 480 sind mit den Drehachsen von Drehpotentiometern verbunden, die auf einer Leiterplatte in dem Gerät 100 angebracht sind, und dienen gewissermaßen zur Verlängerung der Drehachse des Drehpotentiometers zu einer leichteren Bedienbarkeit von der Bedienseite 240 her.
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Weiterhin sind an der vorderen Bedienseite 240 durch Aussparungen 490' in der Gehäusewand die Enden von Lichtleiterleisten 490 sichtbar. Diese führen das Licht von Anzeige-Leuchtmitteln, insbesondere LEDs, die auf der Leiterplatte im Inneren des Gehäuses angebracht sind, und die verschiedene Schaltzustände optisch anzeigen, nach außen.
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Weiterhin befinden sich an jeder der Schmalseiten 260, 270 Anschlusskomponenten, auch als Anschlussklemmen 1 bezeichnet, mit insgesamt jeweils sechs Kabeleinführöffnungen 31 an jeder Schmalseite, durch die hindurch Anschlusskabel in die Anschlussklemmen 1 des Gerätes 100 eingeführt werden können. Jeder der Kabeleinführöffnungen 31 ist eine Bedienöffnung 37 zugeordnet, durch die hindurch eine Klemmschraube der jeweiligen Anschlussklemme mittels eines Werkzeugs, beispielsweise eines Schraubendrehers, betätigt werden kann. Drei der Bedienöffnungen 37 jeder Schmalseite befinden sich an der vorderen Bedienseite 240, drei weitere Bedienöffnungen 37 befinden sich an der hinteren Bedienseite 250, 250'. Je drei zusammengehörende Bedienöffnungen und Kabeleinführöffnungen sind in einem Klemmengehäuse 3 eingebracht. Das Gerät 100 nach 6 hat vier Klemmengehäuse 3.
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An der Bedienseite 240 befindet sich weiterhin ein Typenschildfeld 241, das von zwei Anlegekanten rechts und links begrenzt ist. Zwischen diesen kann ein Schild mit einer Typinformation oder sonstigen Bezeichnung angelegt und gehalten werden. Es ist nach außen hin durch eine transparente Abdeckplatte abgedeckt und damit geschützt.
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7 zeigt ein Elektroinstallationsgerät 100' ähnlich dem in der 6 dargestellten, jedoch mit der doppelten Breite von 45 mm. Die doppelte Breite wird dadurch erreicht, dass zwischen die beiden Gehäusehalbschalen 230, 220 ein Zwischenrahmen 470 eingefügt ist. Entsprechend ist auch die Zahl der Kabeleinführöffnungen 31 und der Bedienöffnungen 37 hier doppelt so groß wie bei dem Gerät nach 6. Die doppelte Anzahl an Kabeleinführöffnungen entsteht dadurch, dass zwei baugleiche Klemmengehäuse 3, 3' mit jeweils drei Kabeleinführöffnungen 31 und drei Bedienöffnungen 37 übereinandergelegt werden, wobei sie zwischen sich den Zwischenrahmen aufnehmen.
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Es ist wichtig, dass die Klemmengehäuse 3, 3' keine nach außen von ihrer Schmalseite 421 abstehenden Teile oder Ansätze haben, damit sie sich an ihren Schmalseiten 421 ohne Zwischenraum aneinanderlegen lassen. Die beiden äußeren Schmalseiten aneinanderliegender Klemmengehäuse liegen dann plan aneinander, so dass nach außen der Eindruck eines einheitlichen Klemmengehäuses doppelter Breite entsteht.
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Hier wird der Vorteil der modularen Bauweise des erfindungsgemäßen Elektroinstallationsgerätes deutlich. Man benötigt nur eine Art von Klemmengehäuse 3, entsprechend nur ein Werkzeug, um Geräte verschiedener Breite herstellen zu können, sofern die Breite jeweils ein Vielfaches einer Standard-Modulbreite beträgt.
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Im Folgenden wird noch genauer beschrieben, wie die Anschlussklemme 1 aufgebaut ist.
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1 zeigt eine Anschlussklemme 1 zum Befestigen stromführender Kabel, mit einer Stromschiene 2 und einem Klemmengehäuse 3 aus isolierendem Material. In dem Klemmengehäuse 3 befindet sich als Klemmmittel zum Anklemmen eines Anschlussleiters und zur elektrischen Verbindung des angeklemmten Anschlussleiters mit dem Klemmkontaktende 21 der Stromschiene 2 eine Doppelkammer-Kastenklemme 4.
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Die Anschlussklemme 1 hat einen Klemmenträger 5 mit einer Grundplatte 51 aus einem isolierenden Material. Die Grundplatte 51 hat ein klemmseitiges Ende 52 und ein anschlussseitiges Ende 53. Analog dazu hat die Stromschiene 2 ein Anschlussende 22, eine Mittelbahn 23 und daran anschließend ein Klemmkontaktende 21. Das Klemmkontaktende entsteht dadurch, dass das freie Ende der bandförmigen Stromschiene 2 zunächst rechtwinklig nach oben gebogen und anschließend um eine Biegekante mit scharfem Knick wieder zurückgebogen wird, so dass eine U-Form entsteht, deren beide Schenkel eng aneinander anliegen. Am Ende ist das Endstück der Stromschiene 2 wieder rechtwinklig umgebogen, so dass es in Verlängerung des Anfangsstückes verläuft. Das Endstück stabilisiert die Lage des Klemmkontaktendes 21, wenn die Stromschiene in die Grundplatte 51 eingebettet wird.
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Die Mittelbahn 23 ist im Inneren des anschlussseitigen Endes 53 der Grundplatte gehalten, indem sie dort von Kunststoff umspritzt ist, sie wird bei der Herstellung der Grundplatte 51 als Kunststoffspritzgussteil mit darin eingebettet. Sie hat einen S-förmigen Knick, durch den ein kurzes senkrecht zur Längserstreckungsrichtung der Stromschiene verlaufendes Mittelstück entsteht, welches zwei versetzt zueinander parallel verlaufende Teilstücke der Mittelbahn 23 verbindet. Durch den S-förmigen Knick ist die Fixierung der Stromschiene beim Einbetten in die Grundplatte 51 verbessert. Das Klemmkontaktende 21 der Stromschiene 2 steht aus dem Klemmenträger 5 senkrecht zu der Breitseite der Grundplatte 51 an deren klemmseitigen Ende 52 hervor. Das Anschlussende 22 der Stromschiene 2 steht an einer Längsseite 54 des anschlussseitigen Endes 53 der Grundplatte 51 hervor. Das Klemmengehäuse 3 ist an dem Klemmenträger 5 befestigt, wie unten noch gezeigt wird. Das Klemmkontaktende 21 der Stromschiene 2 befindet sich bezogen auf die Doppelkammer-Kastenklemme 4 in einer solchen Lage, dass beim Anklemmen des Anschlussleiters eine elektrische Verbindung zu dem Klemmkontaktende 21 besteht.
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2 zeigt in isometrischer Darstellung den Klemmenträger 5 ohne das Klemmengehäuse. Die Anschlussklemme 1 umfasst drei Stromschienen 2, 2', 2'' – eine leiterplattennahe 2'', eine mittlere 2' und eine leiterplattenferne 2 – deren Mittelbahnen 23, 23', 23'' parallel zueinander im Inneren des anschlussseitigen Endes 53 der Grundplatte 51 durch Umspritzen eingebettet und dadurch gehalten sind. Die Klemmkontaktenden 21, 21', 21'' haben Breitseiten 24, 24', 24'', die in einer Ebene senkrecht zur Breitseite der Grundplatte 51 verlaufen. Die Anschlussenden 22, 22', 22'' sind an der Längsseite 54 des anschlussseitigen Endes 53 der Grundplatte 51 in Längserstreckungsrichtung der Längsseite 54 hintereinander beabstandet voneinander angeordnet. Die Anschlussenden 22, 22', 22'' können auch als Lötkontaktenden bezeichnet werden, denn mit ihnen kann eine Anschlussklemme 1 an einer Leiterplatte festgelötet werden.
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Auf dem klemmseitigen Ende 52 der Grundplatte 51 sind zwei senkrecht zu der Grundplatte 51 abstehende und in Längserstreckungsrichtung der Grundplatte 51 verlaufende und parallel von einander beabstandete Trennwände 55, 55' befestigt. Diese können bei der Herstellung des Klemmenträgers 5 als Spritzgussteil mit angespritzt sein. Die Trennwände 55, 55' nehmen das Klemmkontaktende 21' der mittleren Stromschiene 2' zwischen sich auf. Dadurch sind drei Teilräume gebildet, und die Kriechstrecke zwischen den drei Klemmkontaktenden 21, 21', 21'' ist vergrößert.
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An dem klemmseitigen Ende 52 der Grundplatte, am Übergang zu dem anschlussseitigen Ende 51 der Grundplatte, sind drei Stützwände 56, 56', 56'' gebildet, deren Breitseiten parallel zu den Breitseiten 24, 24', 24'' der Klemmkontaktenden 21, 21', 21'' verlaufen. An diesen Stützwänden 56, 56', 56'' kann sich die Doppelkammer-Kastenklemme abstützen, wenn das Klemmengehäuse 3 mit dem Klemmenträger 5 verbunden ist.
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3 zeigt das Klemmengehäuse 3 in isometrischer Darstellung. Das Klemmengehäuse 3 hat eine Anschlussseite 32, und daran senkrecht angeformt sind zwei einander gegenüberliegende Seitenwände 33, 34. In der Anschlussseite 32 ist wenigstens eine von der Anschlussseite 32 her für einen Anschlussleiter zugängliche Anschlussöffnung 31 zum Einstecken eines Anschlussleiters vorhanden, in der die Doppelkammer-Kastenklemme 4 angeordnet ist.
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Das Klemmengehäuse 3 hat in der Ausführungsform nach 3 eine der Anzahl der Stromschienen 2, 2', 2'' entsprechende Anzahl von Anschlussöffnungen 31, 31', 31'', nämlich drei. Diese sind durch isolierende Wände 35, 35' voneinander getrennt. In jede der Anschlussöffnungen 31, 31', 31'' ragt jeweils ein Klemmkontaktende 21, 21', 21'' einer Stromschiene 2, 2', 2'' hinein.
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Jede Anschlussöffnung 31, 31', 31'' ist von einem senkrecht von der Anschlussseite 32 abstehenden Rahmen aus isolierenden Trennwänden umgeben, so dass zwischen zwei benachbarten Anschlussöffnungen 31, 31'; 31', 31'' mindestens zwei isolierende Trennwände 35, 35' von der Anschlussseite 32 abstehend vorhanden sind. Der Rahmen trägt ebenfalls zu einer Erhöhung der Kriechstrecken zwischen zwei benachbarten spannungsführenden Klemmkontakten bei.
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Wie die 3, 4 und 5 zeigen, sind an der freien Schmalseite jeder Seitenwand 33, 34 Rastmittel 36 in Form von Rasthaken angebracht zum verrastenden Halten des Klemmengehäuses 3 an dem Klemmenträger 5. Insbesondere 5 zeigt in der Ansicht auf die Rückseite, dass das Klemmengehäuse 3 mittels der Rasthaken 36 an dem Klemmenträger 5 verrastend gehalten ist. Der Klemmenträger 5 zusammen mit dem Klemmengehäuse 3 bildet dann eine vorfertigbare Anschlussklemmen-Einheit, in der die spannungsführenden Teile gehalten und voneinander isoliert sind. Dadurch, dass die Stromschienen 2, 2', 2'' in der isolierenden Grundplatte 51 des Klemmenträgers 5 eingebettet sind, sind sie auch bei Einbau der Anschlussklemme in ein elektrisches Gerät, etwa durch Verlöten auf einer Leiterplatte, von dieser Leiterplatte und damit anderen spannungsführenden Teilen des elektrischen Gerätes isoliert.
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Nun soll wieder 1 betrachtet werden. Die Doppelkammer-Kastenklemme 4 umfasst eine Klemmschraube 41 und einen Klemmrahmen 42 mit einer Gewindeseite 43 und einer dieser gegenüberliegenden Klemmseite 44, zwischen denen ein Klemmraum 45 gebildet ist. In der Gewindeseite 43 ist eine Gewindeöffnung für die Klemmschraube 41 gebildet, wobei eine an der Klemmschraube drehbar angebrachte Klemmplatte 46 in dem Klemmraum 45 durch die Klemmschraube 41 in Richtung auf die Klemmseite 44 hin bewegbar ist. Die Klemmplatte 46 hat in etwa einen L-förmigen Querschnitt. Ein langer Schenkel verläuft parallel zu der Längsrichtung der Klemmschraube 41 und ist mit einem kurzen Halteende in der Nähe des Schraubenkopfes drehbar an der Klemmschraube befestigt. Ein kurzer Schenkel verläuft senkrecht zu dem langen Schenkel und wirkt als Druckplatte zum Andrücken eines Anschlussleiters.
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Der Klemmraum 45 ist durch das Klemmkontaktende 21 der Stromschiene 2 in einen oberen und einen unteren Teil-Klemmraum 47, 48 unterteilt. Wenn nun ein erster Anschlussleiter mit seinem abisolierten Ende in den oberen Teil-Klemmraum 47 und ein zweiter Anschlussleiter in den unteren Teil-Klemmraum 48 eingeführt ist, und die Klemmschraube 41 in Richtung festklemmen verdreht wird, so geschieht folgendes. Die Klemmplatte 46 wird durch Einschrauben der Klemmschraube 41 gegen den ersten Anschlussleiter gedrückt und drückt diesen gegen die Breitseite 24 des Klemmkontakt-Endes 21. Bei weiterem Eindrehen der Klemmschraube stützt sich diese an dem Klemmkontaktende 21 ab, wodurch der Klemmrahmen 42 entgegen der Eindrehrichtung der Klemmschraube auf das Klemmkontaktende 21 hin gezwungen wird und dabei den zweiten Anschlussleiter gegen das Klemmkontaktende 21 der Stromschiene 2 drückt. Durch die erfindungsgemäß gebildete Doppelkammerkastenklemme können also gleichzeitig zwei verschiedene Anschlussleiter in je einem Teil-Klemmraum der Anschlussklemme mechanisch befestigt und elektrisch kontaktiert werden.
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Selbstverständlich können in einer erfindungsgemäßen Anschlussklemme auch andere Klemmmechanismen als Klemmmittel verwendet werden. Beispielsweise könnte auch eine Einzelkammer-Kastenklemme realisiert werden, oder eine schraubenlose Federkraftklemme.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anschlussklemme
- 2
- Stromschiene
- 2'
- Stromschiene
- 2''
- Stromschiene
- 21
- Klemmkontaktende
- 21'
- Klemmkontaktende
- 21''
- Klemmkontaktende
- 22
- Anschlussende
- 22'
- Anschlussende
- 22''
- Anschlussende
- 23
- Mittelbahn
- 23'
- Mittelbahn
- 23''
- Mittelbahn
- 24
- Breitseite
- 24'
- Breitseite
- 24''
- Breitseite
- 3
- Klemmengehäuse
- 31
- Anschlussöffnung
- 31'
- Anschlussöffnung
- 31''
- Anschlussöffnung
- 32
- Anschlussseite
- 33
- Seitenwand
- 34
- Seitenwand
- 35
- isolierende Wand
- 35'
- isolierende Wand
- 36
- Rastmittel
- 37
- Bedienöffnung
- 4
- Klemmmittel, Klemmrahmen
- 41
- Klemmschraube
- 42
- Klemmrahmen
- 43
- Gewindeseite
- 44
- Klemmseite
- 45
- Klemmraum
- 46
- Klemmplatte
- 5
- Klemmenträger
- 51
- Grundplatte
- 52
- klemmseitiges Ende der Grundplatte
- 53
- anschlussseitiges Ende der Grundplatte
- 54
- Längsseite
- 55
- Trennwand
- 55'
- Trennwand
- 56
- Stützwand
- 56'
- Stützwand
- 56''
- Stützwand
- 100
- Elektroinstallationsgerät
- 100'
- Elektroinstallationsgerät
- 200
- Gehäuse
- 200'
- Gehäuse
- 220
- Gehäusehalbschale
- 230
- Gehäusehalbschale
- 240
- Bedienseite
- 241
- Typenschildfeld
- 250
- hintere Bedienseite
- 250'
- hintere Bedienseite
- 260
- Schmalseite
- 270
- Schmalseite
- 280
- Breitseite
- 290
- Breitseite
- 291
- Aussparung
- 292
- Nase
- 293
- Nase
- 470
- Zwischenrahmen
- 480
- Einstellachse
- 480'
- Einstellöffnung
- 480''
- Anzeigeöffnung
- 490
- Lichtleiterleiste
- 490'
- Aussparung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0685906 A1 [0003, 0003, 0004]