-
Die Erfindung betrifft eine Lebensmittelverpackung, insbesondere für Milchprodukte wie Joghurt mit mindestens vier geometrisch identischen, in einer Umfangsrichtung nebeneinander angeordneten Behältern, wobei jeweils zwei in Umfangsrichtung nebeneinander angeordnete Behälter über eine Materialschwächungslinie trennbar miteinander verbunden sind, und wobei die Materialschwächungslinien auf ein Zentrum zulaufend angeordnet sind, und wobei jeder Behälter zwei winklig zueinander angeordnete Seitenwände und einen Boden aufweist.
-
Bekannt sind Vierer-Joghurt-Verpackungen mit vier identischen, im Querschnitt quadratischen, abgerundete Ecken aufweisenden Behältern, wobei die Behälter über Materialschwächungslinien miteinander verbunden sind, die rechtwinklig zueinander verlaufen. Die bekannten Multipacks weisen eine im Querschnitt näherungsweise quadratische Hüllkontur auf und bieten seitlich eine vergleichsweise kleine, auf einen Blick wahrnehmbare Bedruckungs- bzw. Werbefläche. Darüber hinaus benötigen die bekannten Lebensmittelverpackungen im Vergleich zum Füllvolumen einen großen Raum. Umfasst eine Verpackung mehrere Einheiten, ist es üblich oder notwendig, Papier- oder Kartoneinschläge oder Umverpackungen oder Schrumpffolien zum Zusammenhalt der Einheiten einzusetzen.
-
Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte, ansprechende Lebensmittelverpackung anzugeben, die eine vergleichsweise große, seitliche, auf einen Blick erfassbare Werbefläche bietet. Bevorzugt soll die als Multipack ausgeführte Lebensmittelverpackung raumoptimiert sein, d. h. ein gutes Füllvolumen/Verpackungsvolumen-Verhältnis aufweisen, um somit möglichst viele Lebensmittelverpackungen auf engstem Raum unterbringen zu können.
-
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Lebensmittelverpackung dadurch gelöst, dass jeder Behälter des Multipacks eine einzige, die beiden winklig zueinander verlaufenden Seitenwände miteinander verbindende Rückwand oder mehrere Rückwände aufweist, wobei jeweils zwei benachbarte Rückwände unter einem Winkel von größer als 90° zueinander angeordnet sind, und dass eine die Rückwände umgebende Hüllkontur im Querschnitt kreisförmig oder vieleckig konturiert ist. Unter einem Vieleck wird dabei auch eine Ausführungsform mit gerundeten, d. h. einen Radius aufweisenden, Ecken verstanden.
-
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen. Zur Vermeidung von Wiederholungen sollen vorrichtungsgemäß offenbarte Merkmale als verfahrensgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein. Ebenso sollen verfahrensgemäß offenbarte Merkmale als vorrichtungsgemäß offenbart gelten und beanspruchbar sein.
-
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, entweder auf eine von zwei von außen sichtbare Rückwände, d. h. nach außen weisende bzw. nicht auf ein Zentrum zu verlaufende Wände, bei jedem Behälter zu verzichten, so dass die umfangsgeschlossene Umfangswand jedes Behälters lediglich von zwei winklig zueinander verlaufenden, in Umfangsrichtung weisenden und sich radial innen treffenden Seitenwänden und einer die Seitenwände miteinander verbindenden Rückwand gebildet ist oder für den Fall des Vorsehens mehrerer Rückwände pro Behälter die jeweils unmittelbar benachbarten Rückwände unter einem Winkel von größer als 90° zueinander anzuordnen. Bevorzugt ist der Winkel größer als 100°, vorzugsweise größer als 120°, noch weiter bevorzugt größer als 140°. Besonders bevorzugt beträgt der Winkel 145°, oder ist größer als 150°, oder größer als 160°, oder größer als 170°. Die vorgenannten, erfinderischen Maßnahmen sind erforderlich, um eine im Querschnitt kreisförmige oder vieleckige, die Rückwände umgebende Hüllkontur zu realisieren, wobei zur Erzielung der kreisförmigen Konturierung der Hüllkontur die jeweils eine Behälter-Rückwand im Querschnitt konvex nach außen gewölbt sein sollte. Zur Realisierung eines Vielecks können die Behälter im Querschnitt, zumindest näherungsweise, dreieckig konturiert sein, also derart, dass die einzige Rückwand jedes Behälters, zumindest näherungsweise, geradlinig zwischen den rückwärtigen Enden der Seitenwände verläuft. Alternativ, für den Fall des Vorsehens mehrerer unter einem Winkel von größer als 90° zueinander verlaufender Rückwände ist die Querschnittskontur jedes Behälters, in Abhängigkeit der Anzahl der Rückwände, mindestens viereckig, beispielsweise fünfeckig oder sechseckig. Mit Vorteil haben die mehreren Rückwände bzw. Behälter im Querschnitt einen geradlinigen Verlauf. Bei Bedarf kann zwischen zwei Rückwänden eines Behälters ein Radius (Radiuskante) realisiert werden. Bei sämtlichen Ausführungsvarianten können sowohl gerundete, d. h. einen Radius aufweisende, als auch spitz zulaufende Eckkanten realisiert werden.
-
Dadurch, dass die Hüllkontur im Querschnitt kreisförmig oder vieleckig, vorzugsweise mehr als viereckig, konturiert ist, erhält die als Multipack ausgeführte Lebensmittelverpackung eine vergleichsweise große, auf einen Blick im Regal vom Verbraucher erfassbare, sich in Umfangsrichtung erstreckende Bedruckungs- bzw. Werbefläche. Besonders zweckmäßig ist es, wenn sich eine Abbildung über mehr als eine Rückwand erstreckt – d. h. mindestens zwei benachbarte Rückwände zweier benachbarter Behälter bilden eine gemeinsame Bedruckungsfläche. Bevorzugt erstreckt sich eine Abbildung über etwa 90°, 120°, 180° oder 360° der Umfangserstreckung der Summe der Rückwände, d. h. der gesamten Umfangserstreckung der Lebensmittelverpackung. Grundsätzlich ist es möglich, die Rückwände und/oder die Seitenwände unmittelbar zu bedrucken, auch geeignet ist das Bekleben mit bedruckten Labeln. Solche Labels oder Etiketten können aus bedrucktem Papier mit einem Flächengewicht von 50 bis 60 g/m2 sein und mittels Heisskleber (Hot Melt) am Behälter befestigt werden.
-
Neben den vorgenannten Vorteilen wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Lebensmittelverpackung eine optisch ansprechende, ungewöhnliche Formgebung erzielt, die den Verbraucher aufgrund der ungewöhnlichen Formgebung anzieht. Bevorzugt ist die Lebensmittelverpackung derart ausgebildet bzw. sind die Behälter derart geformt bzw. relativ zueinander positioniert, dass zwei in Umfangsrichtung benachbarte Seitenwände zweier benachbarter Behälter parallel zueinander verlaufen, vorzugsweise auch parallel zu der die beiden Behälter miteinander verbindenden Materialschwächungslinie. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Materialschwächungslinie um eine Perforationslinie.
-
Aufgrund der großen zur Verfügung gestellten Bedruckungs- bzw. Werbefläche kann auf die im Stand der Technik notwendigen Kartonumverpackungen verzichtet werden. Darüber hinaus ist die Lebensmittelverpackung einfachst handhabbar und weist eine hohe Stabilität auf, wodurch sich die Lebensmittelverpackung einfach und gefahrlos stapeln lässt. Insbesondere kann die Lebensmittelverpackung mit nur einer einzigen Hand gehandhabt werden. Aufgrund der im Querschnitt runden oder vieleckigen Ausgestaltungsform kann die Lebensmittelverpackung im Kühlregal, ohne vom Verbraucher entnommen werden zu müssen, gedreht werden, um die Lebensmittelverpackung bzw. deren seitliche Bedruckungsfläche in ihrer Gesamtheit in Augenschein zu nehmen. Da die Behältereinheit aufgrund ihrer Formgebung durch Spritzgießen herstellbar ist, kann auf eine kostenintensive Tiefziehanlage verzichtet werden, wodurch sich die nach dem Konzept der Erfindung ausgebildete Lebensmittelverpackung insbesondere für den Einsatz in kleinen Betrieben eignet. Ein weiterer Vorteil einer nach dem Konzept der Erfindung ausgebildeten Lebensmittelverpackung besteht darin, dass diese mit einer unterschiedlichen Anzahl von Bechern herstellbar ist, wobei die Becher der unterschiedlichen Lebensmittelverpackungen das gleiche Volumen und die gleiche Höhenerstreckung aufweisen können. Hierzu muss lediglich der Durchmesser der Lebensmittelverpackung angepasst werden.
-
Um ein erleichtertes Trennen von Behältern, auch bei einer vergleichsweise geringen Anzahl an Behältern, zu ermöglichen, ist es bevorzugt, wenn eine gerade Anzahl von Behältern vorgesehen ist, so dass sich über einen Mittelpunkt heraus erstreckende Materialschwächungslinien resultieren, so dass die Lebensmittelverpackung hälftig geteilt, beispielsweise gebrochen werden kann. Ganz besonders zweckmäßig erscheint eine Ausführungsvariante mit vier, sechs, acht oder zwölf, ggf. auch sechzehn, zwanzig oder vierundzwanzig Behältern.
-
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lebensmittelverpackungen enden die Materialschwächungslinien mit Radialabstand zu einem Zentrum, auf welches die Materialschwächungslinien zu verlaufen. Das Zentrum liegt dabei bevorzugt auf einer sich senkrecht zu einer Bodenfläche der Lebensmittelverpackung erstreckenden Hochachse. In Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Materialschwächungslinien sich bis zum Zentrum hin erstrecken, sich also im Zentrum treffen, um somit eine möglichst große Deckelfläche der Lebensmittelverpackung zu Werbe- bzw. Bedruckungszwecken zur Verfügung zu stellen.
-
Besonders zweckmäßig ist eine Ausführungsvariante der Lebensmittelverpackung, bei der jeder Behälter der Lebensmittelverpackung auf seiner Oberseite eine Deckelfolie aufweist, wobei alternativ jeder Behälter eine von benachbarten Behälterdeckfolien separate, d. h. vollständig getrennte Deckelfolie aufweisen kann oder einen Deckelfolienabschnitt einer sich über mindestens zwei benachbarte Behälter erstreckenden Deckelfolie, wobei die Deckelfolienabschnitte bevorzugt über eine Materialschwächungslinie, insbesondere eine Perforationslinie, miteinander verbunden sein können.
-
Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Deckelfolie bzw. der Deckelfolienabschnitte gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So kann die Deckelfolie/der Deckelfolienabschnitt, beispielsweise als Metallfolie, insbesondere Aluminiumfolie, als Kunststofffolie oder als Mehrschichtfolie aus Metall- und Kunststofffolien ausgebildet sein. Bevorzugt ist eine Ausführungsform als Kunststofffolie, umfassend oder bestehend aus einer, insbesondere recycelbaren Kunststoffschicht. Bevorzugt weist die Deckelfolie/der Deckelfolienabschnitt einen Mehrschichtaufbau auf, umfassend eine aus Papier, Karton oder Metall, insbesondere Aluminium, oder aus Polymer ausgebildete Substratschicht, auf der, vorzugsweise durch Giessen, Laminieren, Kaschieren etc. wenigstens ein weiterer Film aus Kunststoff aufgebracht wird. Geeignete Kunststoffe sind PVC, Polyester, Polystyrol, Polyolefine, wie Polyethylen oder insbesondere Polypropylen, Polyamide etc. Zu den geeigneten Materialkombinationen für die Deckelmaterialien gehören auch Schichtaufbauten aus einem einseitig bedruckten und überlackierten Papier, beispielsweise mit einem Flächengesicht von ca. 40 bis 50 g/m2, welches anderseitig mit einer metallisierten oder nicht metallisierten PET-Folie einer Dicke von ca. 12 μm beschichtet ist und die PET-Folie auf der nach aussen gerichteten Schicht eine z. B. auf Vinylverbindungen basierende Siegelschicht in einer Menge von 8 bis 10 g/m2 trägt. Die Deckelmaterialien aus Kunststoff können Füllstoffe enthalten, ferner kann mindestens eine Barriereschicht und/oder als ganz außenliegende Schicht auf wenigstens einer Seite mindestens eine Siegelschicht angeordnet werden. Zur Materialersparnis weisen bevorzugte Deckelmaterialien eine geringe Dicke auf. Dies wird insbesondere durch metallisierte Kunststofffolien erreicht. Ferner können die Deckelmaterialien ein- oder beidseitig bedruckt und/oder mit Schutzlacken versehen sein. Ein für vorliegende Zwecke besonders geeignetes Deckelmaterial ist eine bedruckte und mit wenigstens einseitig einer Siegelschicht versehene Aluminiumfolie oder ist ein wärmesiegel- und abschälbares Endlosmaterial aus einem Metall- oder Polymersubstrat, welches mit einem Film laminiert ist, der eine Mischung aus 1-Buten-(C4H8) und Ethylen-Copolymer, einem Ethylen-Homopolymer oder Copolymer, einem organischen Füllstoff, dessen Anteil bis zu 18 Gew.-% bezogen auf die Mischung betragen kann, und bevorzugt Talk in einer Korngröße von etwa 1 bis 2 Mikrometer ist, wobei die Mischung optional ein Propylen-Homopolymer oder -Coplymer enthalten kann, und eine Karboxylgruppen tragende Oberflächenbeschichtung aufweist, darstellt. Als weiterer Vorteil der gewählten Deckelform ist die hohe Deckelmaterialausnutzung zu sehen. Die Deckel werden in der Regel aus einem Endlosmaterial ausgestanzt. Die Ausnutzung des Deckelmaterials gegenüber runden Deckelplatinen kann erhöht und die Menge an Stanzresten verkleinert werden. Die Deckelplatinen werden vorteilhaft auf den Lebensmittelverpackungsbehälter aufgesiegelt. Um an den Inhalt zu gelangen kann die Siegelung kann lösbar, resp. abschälbar, ausgestaltet sein und beispielsweise über eine Greifflasche kann der Deckelplatine abgeschält werden. Die Deckelplatine kann auch Schwächungen aufweisen, entlang derer die Deckelplatine aufgebrochen werden kann.
-
Bevorzugt bilden die Deckelfolien bzw. Deckelfolienabschnitte, bei denen es sich im einfachsten Fall um Aluminiumfolien oder um Mehrschichtfolien handeln kann, eine gemeinsame Deckelfläche, die bevorzugt analog zur Hüllkontur der Rückwände konturiert ist, also entweder kreisförmig oder vieleckig, insbesondere mindestens sechseckig. Besonders zweckmäßig ist eine Ausführungsvariante, bei der die die Rückwände umgebende Hüllkontur im Querschnitt sechseckig, achteckig oder zwölfeckig ist. Mit Vorteil wird ein symmetrisches, regelmäßiges Vieleck erhalten.
-
Im Hinblick auf die Deckelfoliengestaltung bzw. Deckelfolienabschnittsgestaltung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So ist es denkbar, mindestens zwei benachbarte Deckelfolien derart zu bedrucken, dass sich der Druck bzw. die gedruckte Abbildung über diese benachbarten Deckelfolien erstreckt. So ist es denkbar, beispielsweise für den Fall, dass sämtliche Behälter mit einer identischen Lebensmittelsorte, insbesondere Joghurtsorte, befüllt sind, die Summe aller Deckelfolien bzw. Deckelfolienabschnitte für eine sich über sämtliche Deckelfolien bzw. Deckelfolienabschnitte erstreckende gemeinsame Abbildung zu nutzen. Auch ist es möglich, für den Fall, dass zwei Gruppen von Lebensmittelsorten, insbesondere Joghurtsorten, in einer Lebensmittelverpackung vorhanden sind, dass zwei sich über die Deckelfolie bzw. Deckelfolienabschnitte dieser Gruppen von Behältern erstrecken. Selbstverständlich ist auch eine Ausführungsform realisierbar, bei der sämtliche Behälter mit einer individuellen Deckelfolie versehen sind und die Deckelfolien keine gemeinsame, zusammengehörige bzw. sich über mehrere Deckelfolien erstreckende Abbildung ergeben.
-
In Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass eine Materialschwächungslinie nicht unmittelbar zwei Seitenwände zweier benachbarter Behälter miteinander verbindet, sondern dass sich die Materialschwächungslinie zwischen zwei Umfangsbunden erstrecken. Anders ausgedrückt ist in Weiterbildung der Erfindung mit Vorteil vorgesehen, dass jeder Behälter einen oberen, umlaufenden Umfangsbund aufweist, der die Seitenwände und die Rückwand in radialer Richtung nach außen überragt, so dass die doppelte Umfangsbundbreite den Abstand zwischen zwei benachbarten Seitenwänden definiert. Bevorzugt ist dieser derart gewählt, dass ein Verbraucher in den Spalt zwischen zwei benachbarten Behältern hier eingreifen kann. Der Umfangsbund eines Behälters dient bevorzugt zum Festlegen der Deckelfolie bzw. des Deckelfolienabschnittes durch Siegeln.
-
Die vorgeschlagene Lebensmittelverpackung eröffnet viele Freiheitsgrade im Hinblick auf die Gestaltung der Rückwände, die beispielsweise unmittelbar bedruckt werden können oder bevorzugt mit einer bedruckten Klebefolie versehen werden können. Grundsätzlich ist es möglich, dass alle Rückwände gleich und für sich, d. h. separat gestaltet werden. Bevorzugt ist es jedoch, insbesondere dann, wenn die Rückwände derart gestaltet werden, dass sich eine Abbildung, über mindestens zwei Rückwände oder, insbesondere eine einheitliche Abbildung, gar über sämtliche Rückwände, d. h. über 360°, erstreckt. Im Falle des Vorsehens mehrerer Gruppen von Lebensmittelsorten ist es bevorzugt, wenn die zu einer Gruppe gehörenden Behälter bzw. deren Rückwände eine sich über diese Rückwände erstreckende gemeinsame Abbildung bzw. Gestaltung aufweisen. Die Lebensmittelverpackungen können in einem Verkaufregal mit dem Deckel nach oben gerichtet oder auf der Seitenwand stehend mit dem Deckel nach vorne gerichtet, gestapelt werden. Die Lebensmittelverpackung kann einen Frischeindikator enthalten, sei es das aufgedruckte Füll- und Verfalldatum, sei es ein Farbindikator, der durch Farb- oder Gestaltänderung auf den Verderb hinweist.
-
Im Hinblick auf die Ausgestaltung der eine Einheit bildenden, trennbar miteinander verbundenen Behälter gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Ganz besonders bevorzugt sind diese als gemeinsames Spritzgussteil ausgebildet. Im Falle der Ausbildung als Spritzgussteil kann die Umfangswand senkrecht zum Boden orientiert sein und es kann auf einen Radius an der umlaufenden Kante zwischen Umfangwand und Boden verzichtet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Lebensmittelverpackungsbehälter aus Kunststoff, beispielsweise PVC, Polyester, Polystyrol, Polyolefine, wie Polyethylen oder insbesondere Polypropylen, Polyamide, Polycarbonat etc. als Kunststofftiefziehteil oder als Spritzgussteil, ausgebildet ist. Als weiteres Beispiel eines Kunststoffes kann beispielsweise Polypropylen, rezykliertes Polypropylen oder rezykliertes weißes Polypropylen genannt werden. Polypropylen führt zu einem hohen Produktschutz und kann zu vergleichsweise dünneren Wandstärken verarbeitet werden. Verglichen mit dem schwereren HDPE, können um etwa 30 Prozent leichtere Lebensmittelverpackungsbehälter resultieren.
-
Wird die erfindungsgemäße Lebensmittelverpackung durch ein Spritzgussverfahren hergestellt, so eignen sich dazu beispielsweise Polyolefine, wobei Polypropylene besonders geeignet sind. Werden zur Herstellung der Lebensmittelverpackungen Tiefziehverfahren eingesetzt, so sind Polystyrole dazu besonders geeignet.
-
Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsvariante der Lebensmittelverpackung, bei der das Füllvolumen der Behälter aus einem Wertebereich zwischen 80 cm3 und 250 gewählt ist, bei einer Verpackungsbehälterhöhe aus einem Bereich zwischen etwa 4 bis 8 cm. Mit Vorteil haben mindestens zwei eine voneinander abweichende Anzahl an Behältern aufweisende Lebensmittelverpackungen eines Sortimentes die gleiche Höhe.
-
Die Erfindung führt auch zu einem mit einem Lebensmittelprodukt, insbesondere einem Milchprodukt, Quark, Sahne, Sauerrahm und Zubereitungen daraus etc. sowie vorzugsweise Joghurt befüllten, nach dem Konzept der Erfindung ausgebildeten Lebensmittelverpackungsbehälter.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen.
-
Diese zeigen in:
-
1 und 2: unterschiedliche Ansichten eines ersten Ausführungsbeispiels mit kreisrunder Hüllkontur,
-
3 und 4: unterschiedliche Ansichten einer alternativen Ausführungsvariante einer Lebensmittelverpackung mit sechseckiger Hüllkontur,
-
5 und 6: zwei unterschiedliche Ansichten einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Lebensmittelverpackung mit achteckiger Hüllkontur,
-
7 und 8: unterschiedliche Ansichten einer weiteren alternativen Ausführungsform einer Lebensmittelverpackung mit einer zwölfeckigen Hüllkontur,
-
9 und 10: unterschiedliche Ansichten eines Behälters der Ausführungsvariante gemäß den 1 und 2,
-
11: eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels gemäß den 1 und 2,
-
12 und 13: unterschiedliche Ansichten eines Behälters der Ausführungsvariante gemäß den 3 und 4,
-
14: eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels gemäß den 3 und 4,
-
15 und 16: unterschiedliche Ansichten eines Behälters der Ausführungsvariante gemäß den 5 und 6,
-
17: eine Explosionsdarstellung der Ausführungsvariante gemäß den 5 und 6,
-
18 und 19. die Darstellung eines Behälters des Ausführungsbeispiels gemäß den 7 und 8,
-
20: eine Explosionsdarstellung des Ausführungsbeispiels gemäß den 7 und 8,
-
21 bis 28: Darstellungen von bedruckten Behältern bzw. Lebensmittelverpackungen (Multipacks), und
-
29 und 30: zwei Ansichten einer alternativen Ausführungsvariante einer Lebensmittelverpackung, bei der jeder Behälter zwei unter einem stumpfen Winkel zueinander verlaufende Rückwände aufweist.
-
In den Figuren sind gleiche Elemente und Elemente mit der gleichen Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
-
In den 1 und 2 ist eine als Multipack ausgebildete Lebensmittelverpackung 1, beispielsweise für Joghurt gezeigt, wobei 1 eine Draufsicht, also eine Ansicht von oben und 2 eine Ansicht von schräg oben zeigt.
-
Die Lebensmittelverpackung 1 umfasst vier geometrisch identische, in eine Umfangsrichtung nebeneinander angeordnete Behälter 2, von denen einer in Alleinstellung exemplarisch in unterschiedlichen Ansichten in den 9 und 10 gezeigt ist.
-
Jeweils zwei in Umfangsrichtung nebeneinander angeordnete Behälter sind über jeweils eine Materialschwächungslinie 3, die beispielsweise als Perforationslinie ausgebildet sein kann miteinander verbunden. Die Materialschwächungslinien 3 treffen sich in einem Zentrum 4 (Mittelpunkt), wobei immer zwei einander gegenüberliegende Materialschwächungslinien 3 miteinander fluchten bzw. eine gemeinsame durchgehende Materialschwächungslinie bilden.
-
Wie sich aus den 1, 2, 9, 10 und 11 ergibt weist jeder Behälter einen Boden 5 auf, wobei die Böden 5 aller Behälter 2 einen gemeinsamen Boden, d. h. eine gemeinsame Stellfläche der Lebensmittelverpackung 1 bilden. Senkrecht zu dem Boden 5 jedes Behälters 2 erstrecken sich zwei winklig, hier rechtwinklig zueinander angeordnete Seitenwände 6, 7, wobei die beiden jeweils in Umfangsrichtung weisenden Seitenwände 6, 7 über eine einzige Rückwand 8 miteinander verbunden sind. Die Seitenwände 7 treffen sich in einer inneren Eckkante 9 und stoßen radial außen unter einem Winkel auf die Rückwand 8, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Querschnitt, wie sich insbesondere aus 1 ergibt, konvex nach außen gekrümmt ist. Die Rückwände 8 sämtlicher Behälter 2 weisen in Summe eine kreisförmige Hüllkontur auf.
-
Insbesondere den 1 und 9 ist zu entnehmen, dass die Seitenwände 6, 7 sowie die Rückwand 8 von einem umlaufenden Umfangsbund 10 nach außen überragt werden, wobei die Umfangsbunde 10 zweier benachbarter Behälter 2 über die zuvor erwähnte Materialschwächungslinie 3 miteinander verbunden sind. Auf jedem Umfangsbund 10, die gemeinsam eine kreisförmige Hüllkontur aufweisen, ist eine Deckelfolie 11 festgelegt, wobei jede Deckelfolie 11 eine Viertelkreiskontur aufweist. Anstelle voneinander separater Deckel kann auch eine gemeinsame, sämtliche Behälter 2 überdeckende Deckelfolie vorgesehen werden, die sich im vorliegenden fall aus vier Deckelfolienabschnitten zusammensetzt, wobei zwei in Umfangsrichtung benachbarte Deckelfolienabschnitte über eine Materialschwächungslinie miteinander verbunden sind, die vorzugsweise parallel zur Materialschwächungslinie 3 verläuft und beispielsweise als Perforationslinie ausgebildet sein kann.
-
Aus 11 ist besonders gut der Aufbau der Lebensmittelverpackung 1 zu erkennen. Besonders deutlich wird die geometrisch identische Ausgestaltung der Behälter 2, die gemeinsam, verbunden über die Materialschwächungslinien 3 (in 11 nicht gezeigt) miteinander verbunden sind.
-
Das in den 3 und 4 gezeigte Ausführungsbeispiel, dessen Behälterform in den 12 und 13 wiedergegeben ist bzw. von welchem in 14 eine Explosionsdarstellung gezeigt ist, unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel eines Multipack-Lebensmittelverpackungsbehälters 1 unter anderem durch die Anzahl der Behälter 2. Insgesamt sind nämlich sechs Behälter 2 über die Materialschwächungslinien 3 miteinander verbunden, wobei sich auch bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Materialschwächungslinien 3 in einem Zentrum 6 treffen und zwei einander gegenüberliegende Materialschwächungslinien 3 miteinander fluchten bzw. eine gemeinsame durchgehende Materialschwächungslinie bilden. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Behälter 2 im Querschnitt dreieckig konturiert sind, wobei sowohl die Seitenwände 6, 7, die sich unter einem spitzeren Winkel an einer Eckkante 9 treffen, als auch die einzige, die Seitenwände 6, 7 miteinander verbindende Rückwand 8 im Querschnitt gerade, d. h. nicht konvex gekrümmt ausgebildet sind. Hieraus ergibt sich, dass eine die Rückwände 8 umschließende Hüllkontur nicht kreisrund, sondern vieleckig, hier sechseckig ausgebildet ist.
-
Jeder Behälter 2 ist analog zu dem vorangehenden Ausführungsbeispiel mit einer Deckelfolie 11 bzw. einem Deckelfolienabschnitt verschlossen, wobei die Deckelfolie 11 bzw. der Deckelfolienabschnitt auf einem umlaufenden Umfangsbund 10, dreieckiger Umfangskontur gesiegelt ist. Wie die Hüllkontur der Rückwände 8 ist auch die Hüllkontur der Summe der Umfangsbunde 10 sechseckig konturiert, wobei der Flächeninhalt letzterer Hüllkontur größer ist als der Flächeninhalt der Hüllkontur der Rückwände 8.
-
Wesentlich ist, dass jeweils zwei in Umfangsrichtung benachbarte Umfangsbunde 10 über eine Materialschwächungslinie 3 miteinander verbunden sind, so dass zwischen zwei in Umfangsrichtung benachbarten Behältern 2, genauer zwischen benachbarten Seitenwänden 6, 7 ein Spalt 12 verbleibt, der sich in radialer Richtung erstreckt. Ein derartiger Spalt 12 ist übrigens auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 zwischen jeweils zwei in Umfangsrichtung benachbarten Behältern 2 realisiert.
-
Die 12 und 13 zeigen einen der Behälter 2 in unterschiedlichen Ansichten. Zu erkennen ist die dreieckige Umfangskontur sowohl des Behälters 2 im Bereich der Seitenwände 6, 7 und der Rückwand 8 bzw. im Bereich des Umfangsbundes 10.
-
14 zeigt die Lebensmittelverpackung 1, welche sechseckig konturiert ist, in einer Explosionsansicht.
-
Das Ausführungsbeispiel gemäß den 5 und 6 mit den aus 15 und 16 ersichtlichen Behälterformen bzw. der Explosionsdarstellung gemäß 17 unterscheidet sich von dem vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiel lediglich dadurch, dass insgesamt nicht sechs, sondern acht Behälter zwei in analoger Weise miteinander verbunden bzw. relativ zueinander angeordnet sind. Das Volumen der im Behälter 2 kann dem Volumen der Behälter 2 des vorangehenden Ausführungsbeispiel trotz gleicher Behälterhöhe entsprechen, indem der Durchmesser, d. h. die Flächenerstreckung der Lebensmittelverpackung 1 entsprechend vergrößert wird. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel gemäß den 3 und 4 ist das in Rede stehende Ausführungsbeispiel achteckig konturiert bzw. die Rückwände 8 werden von einer achteckigen Hüllkontur umschlossen, ebenso werden die Umfangsbunde 10 von einer achteckigen Hüllkontur umschlossen.
-
Das Ausführungsbeispiel gemäß den 7 und 8, dessen Behälter in 18 und 19 bzw. dessen Explosionsdarstellung in 20 dargestellt ist unterscheidet sich lediglich von dem vorangehenden Ausführungsbeispiel dadurch, dass nicht acht sondern zwölf Behälter miteinander verbunden sind, wodurch eine zwölfeckige Hüllkontur der Rückwände 8 und eine zwölfeckige Hüllkontur der Umfangsbunde 10 realisiert wird. Wie bei sämtlichen Ausführungsbeispielen sind zwei in Umfangsrichtung benachbarte Seitenwände 6, 7 zweier benachbarter Behälter 2 parallel zueinander orientiert und begrenzen den in radialer Richtung verlaufenden Spalt 12.
-
21 zeigt eine mögliche Ausführungsvariante eines bedruckten Behälters 2 des Ausführungsbeispiels gemäß den 1 und 2. 22 zeigt die Lebensmittelverpackung 1 gemäß 2 in bedruckter Form.
-
Aus 21 ergibt sich, dass eine, Inhaltsstoffe angebende Abbildung 13 bzw. ein die Abbildung 13 aufweisender Aufkleber 14 (Label) auf einer Seitenwand 7 angebracht, also in Umfangsrichtung orientiert ist, und nur bei aufgebrochener Lebensmittelverpackung 1 sichtbar ist.
-
Aus 21 ergibt sich weiter, dass die Deckelfolie 11 für sich keine abgeschlossene, d. h. separate Abbildung zeigt, sondern dass sich eine aus 15 zu entnehmende Gesamtabbildung bzw. ein Gesamtwerbeaufdruck über sämtliche Deckelfolien 11 erstreckt. Aus 22 ist zu entnehmen, dass jede Rückwand 8 eine separate Abbildung zeigt.
-
23 zeigt einen bedruckten Behälter des Ausführungsbeispiels gemäß den 3 und 4 und 24 zeigt die in 4 gezeigte Lebensmittelverpackung 1 als mit Werbeaufdruck versehener Variante. Analog zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 22 erstreckt sich die Abbildung 13 auf der von sämtlichen Deckelfolien 11 gebildeten Deckelfläche über sämtliche Deckelfolien 11 – andern ausgedrückt zeigt jede Deckelfolie 11 nur einen Ausschnitt der Gesamtabbildung 13.
-
Bemerkenswert ist, dass jeweils zwei in Umfangsrichtung benachbarte Rückwände eine gemeinsame Abbildung 16 tragen, d. h. jede der beiden jeweils benachbarten Rückwände 8 trägt nur einen Teil, hier die Hälfte der Abbildung 16. Die Abbildung 16 wird in dem gezeigten Ausführungsbeispiel getragen von zwei, auf zwei benachbarten Rückwänden 8 aufgebrachten Aufklebern 17.
-
25 zeigt einen bedruckten Behälter des Ausführungsbeispiels gemäß den 5 und 6 und 26 zeigt das in 6 gezeigte Ausführungsbeispiel in bedruckter Form.
-
Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 24 ist jede Rückwand 8 mit einer separaten Abbildung versehen, die jeweils von einem Aufkleber 17 getragen ist. Die Abbildung 13 auf der Deckelfläche ist aufgeteilt auf sämtliche Deckelfolien 11.
-
27 zeigt einen Behälter 2 des Ausführungsbeispiels gemäß 20 und 28 zeigt das bedruckte Ausführungsbeispiel. Jede Rückwand 8 ist mit einer separaten Abbildung versehen, wohingegen sich die Abbildung 13 auf der Deckelfläche über sämtliche Deckelfolien 11 erstreckt.
-
Es ist auch ein Ausführungsbeispiel realisierbar, bei der mehrere Gruppen von Deckelfolien 11 gemeinsam eine Abbildung tragen, wobei gleichzeitig unterschiedliche Abbildungen auf einer Lebensmittelverpackung 1 realisiert sind. Das gleiche gilt analog für Gruppen von Rückwänden.
-
In 29 und 30 ist eine alternative Ausführungsvariante einer Lebensmittelverpackung 1 gezeigt. Diese unterscheidet sich von sämtlichen zuvor beschriebenen Varianten dadurch, dass jeder Behälter 2, zwei unter einem Winkel von α = 140° zueinander verlaufende, im Querschnitt geradlinige, Rückwände 8I, 8II aufweist, so dass sich eine im Querschnitt viereckige, nicht quadratische, Umfangkontur jedes Behälters 2 ergibt. Die Rückwände 8I, 8II treffen unter Ausbildung einer stumpfen, radiusfreien, vertikalen Eckkante aufeinander, wobei diese alternativ auch mit einem Radius ausgebildet werden kann.
-
Die Hüllkontur der insgesamt vier Behälter 2 aufweisenden Lebensmittelverpackung ist achteckig. Denkbar ist auch eine alternative, nicht gezeigte Variante, bei der jeder Behälter 2 drei- oder mehr winklig zueinander verlaufene Rückwände aufweist, wobei die jeweils aneinander angrenzenden Rückwände einen Winkel α von größer als 90°, vorzugsweise größer als 100°, zueinander einnehmen sollten.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Lebensmittelverpackung
- 2
- Behälter
- 3
- Materialschwächungslinie
- 4
- Zentrum
- 5
- Boden
- 6
- Seitenwand
- 7
- Seitenwand
- 8
- Rückwand
- 9
- Eckpunkte
- 10
- Umfangsbund
- 11
- Deckelfolie
- 12
- Spalt
- 13
- Abbildung
- 14
- Aufkleber
- 15
- Abbildung
- 16
- Abbildung
- 17
- Aufkleber