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Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung zum Transportieren von Gegenständen für ein Kraftfahrzeug.
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Oftmals müssen in einem Fahrzeug wie einem Kraftfahrzeug anstelle von oder zusätzlich zu Personen Gegenstände oder Lasten transportiert werden. Dieses Transportgut kann in einem in dem Kraftfahrzeug vorgesehenen Kofferraum oder, wenn keine Personen an Bord sind, im Fahrgastraum transportiert werden. Insbesondere bei Urlaubsfahrten reicht der benötigte Platz jedoch oftmals nicht aus, weshalb zusätzlicher Stauraum außerhalb des Kraftfahrzeugs wünschenswert ist.
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Die
DE 103 13 296 A1 beschreibt einen Teil eines ausfahrbaren Stossfängers an einem Kraftfahrzeug zum Transport oder zur Lagerung von Gegenständen außerhalb des Kraftfahrzeugs. Mit diesem ausfahrbaren Stossfänger können insbesondere Fahrräder im Außenfahrzeugbereich sicher transportiert werden. Darüber hinaus kann eine Plattform des ausfahrbaren Stossfängers als mobiler Arbeitstisch bzw. als Werkbank verwendet werden. Ein sicherer und vor Umwelteinflüssen geschützter Transport von anderem Transportgut wie Koffern oder anderen Gegenständen, beispielsweise während einer Urlaubsfahrt, ist mit diesem ausfahrbaren Stossfänger jedoch nicht realisierbar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transportvorrichtung zum Transportieren von Gegenständen zu schaffen, die sowohl in ihrer Handlichkeit als auch in ihrer Wirtschaftlichkeit verbessert ist und die Flexibilität des Fahrers nicht beeinträchtigt.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung zum Transportieren von Gegenständen für ein Kraftfahrzeug umfasst einen an dem Kraftfahrzeug befestigbaren Transportträger, wobei der Transportträger zwischen einer geschlossenen und einer offenen Position verfahrbar ist, wobei ein Transportbehälter vorgesehen ist, der auf dem ausziehbaren Transportträger über mindestens ein Befestigungsmittel lösbar befestigbar ist.
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Vorteilhaft an einer derartigen Transportvorrichtung ist, dass bei einem großen Platzbedarf beziehungsweise benötigten Stauraum ein Transportbehälter auf dem Transportträger befestigt werden kann. Reicht der innerhalb des Fahrzeugs befindliche Stauraum jedoch aus, kann der Transportbehälter von dem Transportträger gelöst und von dem Fahrzeug entfernt werden.
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Der Transportträger ist dabei seinerseits an einem Kraftfahrzeug befestigt und zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position verfahrbar. Die geschlossene Position ist hier eine vollständig eingefahrene Position. In dieser Position ändern sich die Außenmaße des Kraftfahrzeugs nicht, so dass Beeinträchtigungen vermieden werden können. In einer offenen Position ist der Transportträger vollständig ausgefahren. In dieser Position wird somit ein Raum oberhalb des ausgefahrenen Transportträgers geschaffen, wo die Befestigung des Transportbehälters auf dem Transportträger möglich wird.
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Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Transportträger im unteren Bereich des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Im unteren Bereich bedeutet hier, dass er in einer Höhe angeordnet ist, die im wesentlichen der Höhe der Stossfänger entspricht. Der Transportträger lässt sich so ohne Beeinträchtigung bzw. Verkleinerung des Innenraums des Kraftfahrzeugs einfahren, da der hierfür benötigte Platz unterhalb des Kofferraums bzw. Fahrgastraums angeordnet sein kann. Der Transportbehälter ist dann im Vergleich zu einer am Kraftfahrzeugdach eines Kraftfahrzeugs befestigten Dachbox sehr leicht zugänglich. Er ist dadurch einfach am Transportträger zu befestigen und von diesem zu lösen. Weiterhin lässt sich der Transportbehälter so bequemer be- und entladen und das in dem Transportbehälter befindliche Transportgut bequem sortieren. Beschädigungen des Transportguts während der Fahrt können so nahezu ausgeschlossen werden. Die Handlichkeit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung ist deshalb stark verbessert. Auch ist der Fahrer sehr flexibel, da die erfindungsgemäße Transportvorrichtung keine Einschränkung in der Fahrtroute oder in den verwendeten Parkgelegenheiten erfordert.
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Darüber hinaus ist der Transportträger immer an dem Fahrzeug befestigt, so dass kein externer Stauraum für den Transportträger benötigt wird und eine große Flexibilität gesichert ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Transportbehälter durch einen Rastmechanismus an dem Transportträger befestigbar. Auf diese Weise wird eine besonders einfache und kostengünstige Verbindung des Transportbehälters an dem Transportträger realisiert. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Rastmechanismus über einen seitlich an dem Transportbehälter angeordneten Griff betätigbar ist. Ein derartig angeordneter Griff ist besonders leicht in der Handhabung, wodurch der Transportbehälter einfach zu ver- beziehungsweise entriegeln ist.
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Dabei kann der Rastmechanismus einen Seilzug umfassen, durch den an Wellen angeordnete Nocken schwenkbar sind, wodurch Rastnasen mit Rastnasenausnehmungen zusammenwirken können. Dieser Aufbau ist besonders einfach zu handhaben, so dass mit nur einem Handgriff eine Mehrzahl von Verriegelungspunkten ver- beziehungsweise entriegelt werden können.
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Es ist weiter bevorzugt, dass der Transportträger einen Schwenkmechanismus aufweist. Dadurch kann der Transportträger auch mit verriegeltem Transportbehälter verschwenkt werden, so dass der Kofferraum stets zugänglich bleibt.
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Ferner kann der Transportträger einen ausziehbaren Fahrzeugstossfänger umfassen. Durch den Transportträger ist der Fahrzeugstossfänger ausziehbar ausgestaltet. Der Fahrzeugstossfänger ist dann der äußerste Teil des ausfahrbaren Transportträgers und begrenzt das Kraftfahrzeug so in offener wie in geschlossener Position des Transportträgers. Dadurch behalten im Stossfänger integrierte elektronische Bauteile wie Parksensoren ihre Wirkung. Darüber hinaus ist es so möglich, dass auch bei Verwendung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung das Nummernschild stets gut sichtbar ist, da dies meist an dem Stossfänger befestigt ist. Ferner behält der Fahrzeugstossfänger auch in offener Position des Transportträgers eine Funktion als Absorber von Energie beispielsweise bei Parkremplern mit anderen Kraftfahrzeugen oder Mauern etc.
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Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn unterhalb des Transportträgers ein Luftleitblech angeordnet ist. Dadurch kann die Aerodynamik des Fahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung verbessert werden. Ferner können so die Bauteile des Transportträgers durch das Luftleitblech vor Umwelteinflüssen geschützt werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind zum lösbaren Befestigen des Transportbehälters an dem Transportträger Befestigungsmittel vorgesehen, die unmittelbar mit dem Transportträger oder einem Bauteil des Transportträgers verbindbar sind. Alternativ hierzu kann die Verbindung von den Befestigungsmitteln und dem Transportträger bzw. Bauteilen des Transportträgers durch ein Adapterstück realisiert werden, das zwischen den Befestigungsmitteln und dem Transportträger bzw. einem Bauteil des Transportträgers angeordnet ist. Diese Ausgestaltungen haben den Vorteil, dass keine Umbauarbeiten notwendig sind, wenn der Benutzer den Transportbehälter montiert. Vielmehr kann der Transportbehälter jederzeit auf dem ausgefahrenen Transportträger positioniert und mit diesem durch Befestigungsmittel lösbar verbunden werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Transportbehälter von dem Transportträger werkzeuglos lösbar ist. Dadurch wird eine besonders einfache Montage und Demontage sichergestellt.
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Es ist weiter vorteilhaft, wenn der Transportbehälter auf dem Transportträger durch Positionierungshilfen positionierbar ist. Dadurch kann eine korrekte Positionierung des Transportbehälters auf dem Transportträger auf einfache Weise sichergestellt werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Befestigungsmittel wie der Rastmechanismus auf der Unterseite des Transportbehälters angeordnet sind, da der Benutzer diese bei einem Positioniervorgang meist nicht sehen kann.
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Dabei ist es ferner insbesondere von Vorteil, wenn der Transportträger in einer horizontalen Ebene verfahrbar ist. Dadurch kann der Mechanismus zum Verfahren besonders einfach ausgestaltet sein. Der im Kraftfahrzeug benötigte Platz ist ferner sehr gering gehalten, da lediglich ein im wesentlichen horizontaler Bereich geringer Höhe vorzusehen ist. Dadurch kann der Transportträger insbesondere in geschlossener Position problemlos im oder am Kraftfahrzeug, insbesondere unterhalb des Kofferraums, positioniert werden.
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Der Transportbehälter bildet einen Stauraum zur Aufnahme der zu transportierenden Gegenstände aus. Dieser Stauraum kann insbesondere dadurch ausgebildet werden, dass der Transportbehälter einen Boden und diesen umrandende Seitenwände aufweist. Dabei ist eine wannenartige oder kofferartige Form besonders zweckmäßig. Ferner kann der Transportbehälter durch einen Deckel verschließbar sein. Dadurch können die Gegenstände vor Umwelteinflüssen sowie gegen Herausfallen geschützt und gegen unberechtigtes Entnehmen gesichert sein. In diesem Fall kann ein Teil der Seitenwände durch den Deckel gebildet werden.
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Ferner kann der Transportbehälter so ausgestaltet sein, dass er im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs auf dem Transportträger im wesentlichen im Windschatten des Kraftfahrzeugs positionierbar ist. Der Windschatten des Kraftfahrzeugs wird bei Betrieb des Kraftfahrzeugs, also insbesondere bei einer Vorwärtsfahrt des Kraftfahrzeugs, erzeugt. Es ist ein Raum, der sich bei einer Vorwärtsfahrt auf der hinteren dem Fahrtwind abgewandten Seite des Kraftfahrzeugs befindet. Charakteristisch für den Windschatten ist, dass die Strömungsgeschwindigkeit des Fahrtwinds hier deutlich verringert ist. Dadurch müssen Gegenstände, die sich im Windschatten befinden, einen geringeren durch den Fahrtwind erzeugten Widerstand überwinden als Gegenstände, die dem vollständigen Fahrtwind ausgesetzt sind. Dies führt dazu, dass sich der Luftwiderstand des Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Transportbehälter, der im Windschatten positioniert ist, kaum vergrößert oder sogar verbessert, da Totwassergebiete vermieden werden können. Der Kraftstoffverbrauch sowie der CO2-Ausstoß des Kraftfahrzeugs werden daher durch das Vorsehen dieses zusätzlichen Stauraums nicht negativ beeinflusst. Ein Kraftfahrzeug ist deshalb mit einem erfindungsgemäßen Transportbehälter deutlich wirtschaftlicher und umweltschonender zu betreiben. Ferner wird im Vergleich zu einem auf dem Kraftfahrzeugdach angebrachten Behälter der Schwerpunkt des Kraftfahrzeugs abgesenkt, wodurch sich das Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs verbessert wird und sicherer ist.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der Transportbehälter Seitenwände mit einer verstellbaren Höhe auf. Auf diese Weise kann der Transportbehälter eine große Höhe aufweisen, die bis zum Rand des Windschattens ragt, wenn viele oder sperrige Gegenstände zu transportieren sind. Wenn nur wenige oder handliche Gegenstände zu transportieren sind, kann der Transportbehälter dagegen eine Höhe aufweisen, die die Höhe der Unterkante der Heckscheibe nicht oder nicht wesentlich überschreitet. Eine freie rückwärtige Sicht ist so stets gewährleistet. Dies wäre insbesondere bei starren, nicht verstellbaren Seitenwänden von Vorteil. Eine Verstellbarkeit der Höhe der Seitenwände kann beispielsweise durch ein Zieharmonikaprinzip erzielt werden beziehungsweise durch eine balgartige Ausgestaltung. Ferner kann der Transportbehälter austauschbare Deckel aufweisen, die Seitenwände mit unterschiedlichen Höhen aufweisen. Darüber hinaus sind dem Fachmann noch weitere Möglichkeiten bekannt, die Höhe der Seitenwände verstellbar zu gestalten.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Kontur des Transportbehälters an die Kontur des Kraftfahrzeugs angepasst. Hierbei ist insbesondere eine aerodynamische Anpassung gemeint. Durch diese wird ein nahezu reibungsloser Luftstromübergang vom Fahrzeugheck zu dem Transportbehälter realisiert. Turbulente Strömungen werden auf diese Weise fast ganz vermieden und der Luftwiderstand wird noch weiter verringert.
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Es ist ferner vorteilhaft, wenn der Transportbehälter mit einem Abstand A und/oder einem Winkel in Bezug auf das Kraftfahrzeug auf dem Transportträger angeordnet ist. Dieser Abstand A und/oder Winkel sollte ausreichend sein, damit sich der Kofferraum des Kraftfahrzeugs bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung noch problemlos öffnen lässt. Dies ist insbesondere bei Kombifahrzeugen von Vorteil, weil diese meist eine schwenkbare Kofferraumklappe besitzen, die einen gewissen Platz benötigt, um geöffnet bzw. geschlossen zu werden.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Kraftfahrzeug, das eine wie vorstehend beschriebene Transportvorrichtung aufweist.
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Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden nur beispielhaft unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1 eine schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugs mit ausfahrbarem Transportträger;
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2 eine schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugs mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung;
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3 eine schematische Schnittansicht eines Griffs zum Entriegeln des Transportbehälters;
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4 eine schematische Schnittansicht eines beispielhaften Rastmechansimus;
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5 einen vergrößerten Ausschnitt des Rastmechanismus von 4;
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6 eine schematische Schnittansicht von schräg vorne auf die vergrößerte Ansicht gemäß 5.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 10 mit einem Transportträger 12 dargestellt. Der Transportträger 12 ist mit seiner einen Seite an dem Kraftfahrzeug 10 befestigt und zwischen einer geschlossenen Position und einer offenen Position vorzugsweise stufenlos verfahrbar bzw. ausfahrbar. In der geschlossenen Position ist der Transportträger 12 vollständig eingefahren. Wenn sich der Transportträger 12 in der vollständig offenen Position befindet, erstreckt er sich über das Kraftfahrzeugprofil hinaus und steht im Allgemeinen in starrer Beziehung zu dem Kraftfahrzeug 10, wodurch ein Transport außerhalb des Fahrzeuginneren möglich wird.
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Vorzugsweise umfasst der ausfahrbare Transportträger 12 gemäß 1 einen ausfahrbaren Fahrzeugstossfänger 20. Der Transportträger 12 kann durch die in der 1 dargestellten Trägerarme 18 ausfahrbar sein, die mit einem Ende beispielsweise an dem Fahrzeugstossfänger 20 und mit dem gegenüberliegenden Ende an dem Fahrzeugrahmen befestigt sind. Alternativ kann der Transportträger 12 auch durch einen Gewindeantrieb oder durch teleskopartig ausziehbare Stangen wie Schubstangen ausfahrbar sein. Darüber hinaus sind noch weitere Möglichkeiten denkbar, durch die der Transportträger 12 zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position verfahrbar ist.
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Das Verfahren des Transportträgers 12 kann dabei durch den Benutzer manuell erfolgen, indem ein Griff vorgesehen ist, durch den der Benutzer den Transportträger 12 aus- und einfahren kann. Alternativ kann der Transportträger 12 mittels eines Elektromotors automatisch verfahrbar sein.
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Der Transportträger 12 kann dabei vorteilhafterweise mit einem Verriegelungsmechanismus in einer beliebigen Position verriegelt werden.
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Um einen zusätzlichen Schutz für mechanische und elektrische Teile vor Umgebungseinflüssen vorzusehen, kann es vorteilhaft sein, dass der Transportträger 12, die Trägerarme 18 und Abschnitte des Fahrzeugrahmens durch eine wannenartige Anordnung eingeschlossen und geschützt sind. Alternativ wird der Transportträger 12 in der geschlossenen Position in einer horizontalen Ebene innerhalb des Fahrzeugrahmens auf der Unterseite des rückwärtigen Endes des Kraftfahrzeugs 10 getragen.
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Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn unterhalb des Transportträgers ein Luftleitblech angeordnet ist, das vorzugsweise zusammen mit dem Transportträger ausfahrbar ist. Dabei kann das Luftleitblech jegliche Art von Bauteil sein, dass den Zweck erfüllt, den Luftstrom unterhalb des Transportträgers in einer aerodynamisch günstigen Weise an dem Transportträger entlang zu leiten, beispielsweise ein Unterbodendiffusor. Die Aerodynamik der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung wird so noch weiter verbessert. Darüber hinaus können so die Bauteile des Transportträgers vor Umwelteinflüssen wie Spritzwasser oder ähnlichem geschützt werden. Das Luftleitblech kann dabei in einem eigenen Schlitz oder zusammen mit dem Transportträger angeordnet sein. Dabei ist es von Vorteil, wenn das Luftleitblech teleskopierbar ist.
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Es kann eine horizontale Plattform 14 vorgesehen sein, die mit dem einen Ende an der Unterseite des Kraftfahrzeugs 10 und mit dem anderen Ende fest an dem ausfahrbaren Fahrzeugstossfänger 20 befestigt ist. Die Plattform 14 steht in jeder Position des Transportträgers 12 in festem bzw. starrem Bezug zu dem Kraftfahrzeug 10 und kann auf verschiedene Weise ausgestaltet sein. Wesentlich ist jedoch, dass die Plattform 14 und damit der ausfahrbare Transportträger 12 mit Halterungen wie Klappstreben versehen sein kann, an denen beispielsweise ein Fahrrad in einer aufrechten Position sicher zu befestigen ist. Diese Halterungen sind zweckmäßigerweise auf der Oberseite der Plattform 14 oder entlang des Plattformumfangs angebracht und können aufgeklappt und aufrecht verriegelt werden, wenn sich der Transportträger 12 in einer offenen Position befindet. Alternativ können die Halterungen, insbesondere, wenn keine Plattform 14 vorgesehen ist, direkt an den ausziehbaren Schubstangen oder ähnlichem vorgesehen sein.
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Um neben Fahrrädern auch andere Gegenstände, wie beispielsweise Koffer oder Kleinteile transportieren zu können, können an den Halterungen direkt beliebige Gegenstände oder Befestigungsmittel für beliebige Gegenstände befestigt sein. Ferner können die Halterungen auch die Befestigungsmittel sein.
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Wie in 2 dargestellt, kann auf dem ausfahrbaren Transportträger 12 ferner ein Transportbehälter 22 befestigt sein. Der Transportbehälter 22 weist einen Stauraum auf, der die zu transportierenden Gegenstände aufnimmt. Der Transportbehälter 22 ist beispielsweise durch einen schwenkbar befestigten Deckel 24 fest verschließbar, so dass zu transportierende Gegenstände vor Umwelteinflüssen geschützt und gegen Herausfallen gesichert sind. Ferner kann der Transportbehälter 22 durch ein Schloss geschützt sein, so dass die zu transportierenden Gegenstände nicht von unberechtigten Personen entnommen werden können.
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Der Transportbehälter 22 ist jedoch beliebig gestaltbar. Beispielsweise kann er aufblasbar ausgebildet sein oder auch in Form eines Gestells mit einer Bespannung wie einer Stoff- oder Kunststoffbespannung.
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In 2 ist schematisch dargestellt, dass die Luftströmung, welche bei einer Vorwärtsfahrt des Kraftfahrzeugs 10 unter diesem entlang strömt und die Luftströmung, die oberhalb des Kraftfahrzeugs 10 entlang strömt, sich an dem Punkt 21 treffen. Der Punkt 21 befindet sich in einem gewissen Abstand hinter dem Kraftfahrzeug 10. Zwischen dem Punkt 21 und dem Kraftfahrzeug 10 befindet sich der Windschatten des Kraftfahrzeugs 10. Bei der Anordnung des Transportbehälters 22 auf dem Transportträger 12 ist es erfindungsgemäß wesentlich, dass der Transportbehälter 22 sich im Wesentlichen in dem Windschatten befindet. Vorzugsweise befindet sich der Transportbehälter 22 vollständig in dem Windschatten. Dadurch wird der Luftwiderstand des Kraftfahrzeugs 10 mit einem erfindungsgemäßen Transportbehälter 22 im Vergleich zu einem Kraftfahrzeug ohne erfindungsgemäßen Transporter nicht vergrößert oder sogar verbessert. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn, wie bereits beschrieben, ein Luftleitblech unterhalb des Transportträgers vorgesehen ist.
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Ferner kann die Kontur des Transportbehälters 22 an die Kontur des Kraftfahrzeugs 10 angepasst und/oder aerodynamisch geformt sein. Die laminare Luftströmung kann auf diese Weise in einer aerodynamisch günstigen Weise vom Fahrzeugheck über den Transportbehälter 22 hinweg geleitet werden. Durch diesen strömungsdynamischen Zusatzeffekt können turbulente Strömungen sogar noch weiter vermieden werden, als dies bei einem Kraftfahrzeug 10 ohne die erfindungsgemäße Transportvorrichtung der Fall wäre. So kann das aerodynamische Verhalten des Kraftfahrzeugs 10 durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung bestenfalls sogar verbessert werden.
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Vorzugsweise weist der Transportbehälter 22 eine solche Höhe auf, dass diese die Höhe der Unterkante des Heckfensters nicht oder nicht wesentlich überschreitet. Dadurch reicht der Transportbehälter 22 nicht soweit in das Sichtfeld des Fahrers, dass die rückwärtige Sicht gestört wird. Dazu kann der Transportbehälter 22 entweder Seitenwände einer ausreichend geringen Höhe aufweisen oder der Transportbehälter 22 ist mit in der Höhe verstellbaren Seitenwänden ausgestattet. Auf diese Weise wird der Fahrer im Normalbetrieb, wenn nur wenig oder nicht sperrige Gegenstände transportiert werden müssen, nicht in seinem rückwärtigen Sichtfeld behindert. Ferner besteht jedoch die Möglichkeit, den Stauraum zu vergrößern um eine größere Anzahl oder sperrige Gegenstände transportieren zu können. Dann werden die Seitenwände in der Höhe verstellt, so dass der Transportbehälter 22 höchstens bis an den Rand des Windschattens ragt. Dazu kann der Fahrer dann ein eingeschränktes rückwärtiges Sichtfeld in Kauf nehmen.
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Der Transportbehälter 22 ist vorzugsweise in einer vollständig offenen Position des Transportträgers 12 mit einem bestimmten Abstand A in Bezug auf das Kraftfahrzeug 10 auf dem ausfahrbaren Transportträger 12 befestigt. Der Abstand A sollte ausreichend groß gewählt werden, so dass sich der Kofferraum noch problemlos öffnen lässt. Hierauf ist insbesondere bei Kombifahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Steilheck zu achten, da diese meist eine schwenkbare Kofferraumklappe aufweisen, die einen gewissen Platz benötigt, um geöffnet bzw. geschlossen zu werden. Zusätzlich oder alternativ kann der Transportträger derart ausgestaltet sein, dass der Transportbehälter manuell und/oder automatisch aus dem Schwenkbereich der der Kofferraumklappe herausbewegt werden kann.
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Dabei ist es durch die stufenlose Ausfahrbarkeit des Transportträgers 12 möglich, während der Fahrt den Transportbehälter 22 so dicht wie möglich an dem Kraftfahrzeug 10 zu positionieren. Zwar ist dann ein Öffnen des Kofferraums nicht möglich, die Aerodynamik des Kraftfahrzeugs 10 mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung wird so jedoch weiter verbessert. Will der Benutzer den Kofferraum öffnen, so kann der Transportträger 12 in eine vollständig offene Position verfahren werden, so dass sich der Abstand A einstellt, und der Kofferraum problemlos zu öffnen und zu schließen ist.
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Darüber hinaus ist es möglich, den Transportträger
12 mit einem nicht gezeigten Schwenkmechanismus zu versehen. Der Schwenkmechanismus weist vorzugsweise eine Schwenkachse S
1 auf, die quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs
10 in einer horizontalen Ebene verläuft. Dabei ist der Transportträger
12 vorzugsweise in seiner Längsrichtung durch die Schwenkachse S
1 geteilt. So ist ein Teil des Transportträgers
12, auf dem der Transportbehälter
22 befestigt ist, um die Schwenkachse S
1 in einen vorzugsweise beliebigen Winkel in Bezug auf das Fahrzeug
10 schwenkbar, der andere Teil verbleibt in seiner horizontalen Ausrichtung. Der Schwenkmechanismus kann dabei ein solcher sein, wie in
DE 10 2007 017 164 A1 beschrieben. Auf diese Weise wird es möglich, den Transportträger
12 um die Schwenkachse S
1 zu verschwenken, und damit den Abstand des Transportbehälters
22 von dem Fahrzeug
10 so zu vergrößern. Die Kofferraumklappe kann dann, unabhängig davon, ob der Transportbehälter
22 dicht an dem Fahrzeug
10 oder in einer offenen Position positioniert ist, problemlos geöffnet werden.
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Daher ist der Transportbehälter 22 gleichermaßen in einem Abstand A wie auch in einem Winkel in Bezug auf das Fahrzeug 10 positionierbar, wobei entweder der Abstand A, oder der Winkel oder beides zusammen einstellbar ist. Dadurch wird eine große Flexibilität sicherstellt. Darüber hinaus ist beispielsweise eine Heckklappe stets zu öffnen.
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Um den Transportbehälter 22 an dem Transportträger 12 lösbar zu befestigen, kann der Transportbehälter 22 Befestigungsmittel 26 aufweisen. Die Befestigungsmittel 26 können dabei direkt mit bereits auf der Plattform 14 oder den Schubstangen oder ähnlichem vorhandenen Halterungen, beispielsweise für den Transport von Fahrrädern, verbindbar sein. Gegebenenfalls kann eine derartige Verbindung auch durch entsprechende Adapterstücke herstellbar sein. Auf diese Weise ist eine große Flexibilität sichergestellt. Bei den Befestigungsmitteln 26 kann es sich zweckmäßigerweise um Rastmittel handeln. Ein möglicher Verrastungsmechanismus wird im folgenden näher beschrieben. Dabei ist der nachfolgend beschriebene Verrastungsmechnismus nur beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen.
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Der Transportbehälter 22 kann hierzu vorzugsweise einen seitlich angeordneten Griff 28 aufweisen, wie in 3 gezeigt. Als Griff kann hier jegliche Art von Handbetätigung verstanden werden, wie auch ein Hebel oder ein Knauf. Der Griff 28 ist vorzugsweise um eine Schwenkachse S2 schwenkbar gelagert und weist an seiner der Schwenkachse entgegengesetzten Seite eine Grifffläche 30 auf. Durch das Einwirken einer Kraft auf die Grifffläche 30, insbesondere durch das Ziehen eines Benutzers, kann der Griff 28 um seine Schwenkachse S2 aus der eingeschwenkten Position heraus verschwenkt werden. Bei einem Verschwenken des Griffs 28 um die Schwenkachse S2 wirkt eine an der der Grifffläche 30 entgegengesetzten Seite angeordnete Nase 32 mit einer Kontaktfläche 34 eines Koppelglieds 36 zusammen. Das Koppelglied 36 ist dabei um eine Rotationsachse R1 rotierbar, die zu der Schwenkachse S2 parallel angeordnet ist.
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An der der Kontaktfläche 34 entgegengesetzten Seite des Koppelglieds 36 ist an diesem ein Seil 38 befestigt.
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Durch eine Rotation des Koppelglieds 36 wird das Seil 38 in eine translatorische Bewegung versetzt. Auf diese Weise koppelt das Koppelglied 36 die Schwenkbewegung des Griffs 28 mit einer translatorischen Bewegung des Seils 38. Das Seil 38 kann beispielsweise ein Drahtseil oder auch ein Kunststoffseil sein.
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An seiner dem Koppelglied 36 entgegengesetzten Seite ist das Seil 38 über ein Befestigungsmittel 40 an einer Welle 42 befestigt, wie dies in den 4 und 5 gezeigt ist. Durch eine translatorische Bewegung des Seils 38 wird die Welle 42 um ihre Rotationsachse R2 in Rotation versetzt. Drehfest an der Welle 42 befestigt ist ferner eine Nocke 44 mit mindestens einer Rastnase 46. Das Rotieren der Welle 42 bewirkt somit gleichermaßen ein Verschwenken der Nocke 44 um eine Schwenkachse S3, die der Rotationsachse R2 entspricht.
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Über ein weiteres Seil kann die Welle 42 ferner mit einer weiteren Welle 42 kraftschlüssig verbunden sein, so dass durch eine translatorische Bewegung des Seils 38 beide Wellen 42 gleichermaßen in Rotation versetzt werden. Dann ist es bevorzugt, dass beide Wellen 42 mindestens einen, vorzugsweise zwei oder mehr Nocken 44 mit jeweils einer Rastnase 46 aufweisen.
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Die Wellen 42 sind in dem Transportbehälter 22 dabei vorzugsweise beidseitig einer Ausnehmung des Transportbehälters 22 angeordnet, wobei die Rastnasen 46 der Nocken 44 in die Ausnehmung gerichtet sind.
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Bei einer Befestigung des Transportbehälters 22 auf dem Transportträger 12 wird der Transportbehälter 22 derart positioniert, dass der Transportträger 12 oder ein Teil des Transportträgers 12 sich innerhalb der Ausnehmung befindet. So ist es möglich, dass die Rastnasen 46 der Nocken 44 in Rastnasenausnehmungen 50 des Transportträgers 12 einrasten. Der Transportbehälter 22 kann auf diese Weise einfach und sicher auf dem Transportträger 12 befestigt werden.
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Durch den vorbeschriebenen Verrastungsmechanismus kann somit auf einfache Weise durch das Verschwenken des Griffs 28 der Transportbehälter 22 von dem Transportträger 12 entrastet werden.
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Hierzu ist es ferner zweckmäßig, wenn der Verrastungsmechanismus federbelastet ist. Auf diese Weise kann der Griff 28 in unbelastetem Zustand stets in einer eingeschwenkten Position verbleiben und die Rastnasen 46 sind stets in einer Verriegelungsposition.
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Es kann eine einzige Ausnehmung vorgesehen sein, die sich vorzugsweise in der Mitte des Transportbehälters 22 befindet und in der der Transportbehälter 22 in den Transportträger 12 einrastet. Es ist jedoch weiterhin auch möglich, mehrere Ausnehmungen vorzusehen. Dann ist es jedoch erforderlich, eine entsprechende Vielzahl an mit Nocken 44 bestückten Wellen 42 und entsprechende Seilzüge vorzusehen.
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Um eine genaue Positionierung zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn auf dem Transportträger 12, Positionierungshilfen 52 angeordnet sind. Die Positionierungshilfen 52 umfassen einem Positionierungskörper 54 und einem Positionierungskopf 56, wobei beide zusammen einteilig ausgebildet sein können. Der Positionierungskörper 54 ist auf dem Transportträger 12 oder auf einem Teil des Transportkörpers 12 vorzugsweise verfahrbar angeordnet. Wenn der Positionierungskopf 56 dabei derart ausgestaltet ist, dass er passgenau in Aussparungen des Transportbehälters 22 passt, kann die Position des Transportbehälters 22 durch ein Verfahren der Positionierungskörper 54 einstellbar sein.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Positionierungshilfen 52 benachbart zu den Rastnasenausnehmungen 48 angeordnet sind. Dann können, wenn der Transportbehälter 22 in einer richtigen Position auf dem Transportträger 12 angeordnet ist, die Positionierungsköpfe 56 in die Aussparungen des Transportbehälters 22 gleiten und gleichzeitig die Rastnasen 46 in den Rastnasenausnehmungen 50 einrasten. Ein Anordnen und Befestigen des Transportbehälters 22 auf dem Transportträger 12 ist so besonders einfach und komfortabel.
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Vorzugsweise weist der Transportbehälter 22 auf seiner dem Griff 28 entgegengesetzten Seite ferner Vertiefungen auf, in denen kleine Räder drehbar gelagert sind. So wird es möglich, den Transportbehälter an dem Griff 28 zu entriegeln und gleichzeitig soweit anzuheben, bis die Räder den Boden berühren. Der Transportbehälter 22 kann dann auf einfache Weise weggerollt werden und muss nicht von dem Benutzer getragen werden, um ihn beispielsweise von dem Fahrzeug 10 zu entfernen. Das ist gerade bei einem vollbeladenen Transportbehälter 22 von Vorteil, da diese sonst nur unter großen Mühen von dem Fahrzeug 10 entfernt werden könnten. Auf diese Weise kann der Transportbehälter 22 einfach und mit nur einem Handgriff von dem Transportträger 12 entriegelt und gleichzeitig entfernt werden.
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Dabei kann auch vorgesehen sein, dass der Griff 28 über einen Seilzug, über Schubstangen oder ähnliches mit dem Deckel des Transportbehälters verbunden ist. Dann kann der Griff zusätzlich für ein Öffnen des Deckels verwendet werden.
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Es ist ferner bevorzugt, wenn der auf dem Transportträger 12 befestigte Transportbehälter 22 durch eine Diebstahlsicherung vor unbefugtem Lösen gesichert ist. Das kann beispielsweise durch ein Schloss realisiert werden, dass in dem Griff 28 installiert ist, so dass der Griff nur bei geöffnetem Schloss verschwenkbar ist. Darüber hinaus sind auch Schlösser oder ähnliche Diebstahlsicherungen an den Befestigungsmitteln, Adaptern oder ähnlichem denkbar.
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Der vorbeschriebene Rastmechanismus ist nur beispielhaft beschrieben. Es sind weitere, dem Fachmann bekannte, Mechanismen möglich, um den Transportbehälter 22 an dem Transportträger 12 zu befestigen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Kraftfahrzeug
- 12
- Transportträger
- 14
- Plattform
- 18
- Trägerarme
- 20
- Fahrzeugstossfänger
- 22
- Transportbehälter
- 24
- Deckel
- 26
- Befestigungsmittel
- 28
- Griff
- 30
- Grifffläche
- 32
- Nase
- 34
- Kontaktfläche
- 36
- Koppelglied
- 38
- Seil
- 40
- Befestigungsmittel
- 42
- Welle
- 44
- Nocke
- 46
- Rastnase
- 50
- Rastnasenausnehmung
- 52
- Positionierungshilfe
- 54
- Positionierungskörper
- 56
- Positionierungskopf
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10313296 A1 [0003]
- DE 102007017164 A1 [0048]