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DE102009046751A1 - Verfahren und System zum Synchronisieren der Prozesskammerabschaltzeiten durch Steuern der Transportreihenfolge in eine Prozessanlage - Google Patents

Verfahren und System zum Synchronisieren der Prozesskammerabschaltzeiten durch Steuern der Transportreihenfolge in eine Prozessanlage Download PDF

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DE102009046751A1
DE102009046751A1 DE102009046751A DE102009046751A DE102009046751A1 DE 102009046751 A1 DE102009046751 A1 DE 102009046751A1 DE 102009046751 A DE102009046751 A DE 102009046751A DE 102009046751 A DE102009046751 A DE 102009046751A DE 102009046751 A1 DE102009046751 A1 DE 102009046751A1
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DE
Germany
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substrates
chambers
process chambers
cluster
capacity
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102009046751A
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English (en)
Inventor
Kilian Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Advanced Micro Devices Inc
Original Assignee
Advanced Micro Devices Inc
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Publication date
Application filed by Advanced Micro Devices Inc filed Critical Advanced Micro Devices Inc
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Priority to US12/643,294 priority patent/US8798778B2/en
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Abstract

Eine Cluster-Anlage wird auf der Grundlage eines besseren Ablaufschemas betrieben, in welchem das Zuführen von Substraten so gesteuert ist, dass eine geplante Zeit für eine Wartung für zwei oder mehr Prozesskammern gleichzeitig erreicht wird. Folglich kann das Auftreten von nicht-korrelierten sequenziellen Stillstandszeiten diverser Prozesskammern deutlich verringert werden, wodurch der Durchsatz und die Verfügbarkeit komplexer Cluster-Anlagen verbessert werden.

Description

  • Gebiet der vorliegenden Offenbarung
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Offenbarung das Gebiet der Herstellung von Mikrostrukturen, etwa von integrierten Schaltungen, und betrifft insbesondere die Handhabung von Substraten in Prozessanlagen, etwa Cluster-Anlagen bzw. in Mehrprozesskammeranlagen, die für die Herstellung von Halbleiterbauelementen oder anderen Mikrostrukturbauelementen verwendet werden.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Der heutige globale Markt zwingt Hersteller von Massenprodukten dazu, diese bei hoher Qualität und geringen Preis anzubieten. Es ist daher wichtig, die Ausbeute und die Prozesseffizienz zu verbessern, um damit die Herstellungskosten zu minimieren. Dies gilt insbesondere auf dem Gebiet der Herstellung von Mikrostrukturen, etwa für die Herstellung von Halbleiterbauelementen, da in diesem Bereich es wesentlich ist, modernste Technologien mit Massenherstellungstechniken zu kombinieren. Es ist daher das Ziel der Hersteller von Halbleiterbauelementen oder allgemein von Mikrostrukturbauelementen, den Verbrauch von Rohmaterialien und Verbrauchsmaterialien zu verringern, und gleichzeitig die Prozessanlagenauslastung zu erhöhen. Der zuletzt genannte Aspekt ist insbesondere wichtig, da in modernen Halbleiterfertigungsstätten Anlagen erforderlich sind, die äußerst kostenintensiv sind und den wesentlichen Teil der gesamten Herstellungskosten repräsentieren. Gleichzeitig müssen die Prozessanlagen in Halbleiterfertigungsstätten häufiger ersetzt werden im Vergleich zu den meisten anderen technischen Gebieten auf Grund der versandten Entwicklung neuer Produkte und Prozesse, die ebenfalls entsprechende angepasste Prozessanlagen erfordern.
  • Integrierte Schaltungen werden typischerweise in automatisierten oder halbautomatisierten Fertigungsstätten hergestellt, wobei sie eine große Anzahl an Prozess- und Messschritten bis zur Fertigstellung der Bauelemente durchlaufen. Die Anzahl und die Art der Prozessschritte und Messschritte, der ein Halbleiterbauelement zu durchlaufen hat, hängt von den Gegebenheiten des herzustellenden Halbleiterbauelements ab. Ein typischer Prozessablauf für eine integrierte Schaltung kann Abscheideprozesse, etwa CVD (chemische Dampfabscheidung), PVD (physikalische Dampfabscheidung) und dergleichen in Verbindung mit einer Vielzahl von Photolithographieschritten enthalten, um ein Schaltungsmuster für eine spezielle Bauteilschicht in eine Lackschicht zu übertragen, die nachfolgend strukturiert wird, um eine Lackmaske für die weitere Bearbeitung beim Strukturieren der betrachteten Bauteilschicht zu bilden, etwa durch Ätz- oder Implantationsprozesse und dergleichen. Somit wird Schicht nach Schicht eine Vielzahl von Prozessschritten auf der Grundlage eines speziellen lithographischen Maskensatzes für die diversen Schichten des speziellen Bauelements ausgeführt. Z. B. erfordert eine aufwendige CPU mehrere 100 Prozessschritte, wovon jeder innerhalb spezifizierter Prozessgrenzen auszuführen ist, um damit die Spezifikationen des betrachteten Bauelements zu erfüllen. Da die Mehrzahl der Prozessgrenzen bauteilspezifisch sind, sind viele Messprozesse und die eigentlichen Fertigungsprozesse speziell für das betrachtete Bauelement gestaltet und erfordern spezielle Parametereinstellungen an den entsprechenden Mess- und Prozessanlagen.
  • In einer Halbleiterfertigungsstätte wird gewöhnlich eine Vielzahl unterschiedlicher Produktarten gleichzeitig hergestellt, etwa Speicherchips mit unterschiedlicher Gestaltung und Speicherkapazität, CPU's mit unterschiedlicher Gestaltung und Arbeitsgeschwindigkeit und dergleichen, wobei die Anzahl unterschiedlicher Produktarten einige 100 oder mehr in Fertigungslinien für die Herstellung von ASIC's (anwendungsspezifische IC's) erreichen kann. Da jede der unterschiedlichen Produktarten einen speziellen Prozessablauf erfordert, möglicherweise auf der Grundlage unterschiedlicher Maskensätze für die Lithographie, sind spezielle Einstellungen in den diversen Prozessanlagen, etwa Abscheideanlagen, Ätzanlagen, Implantationsanlagen, CMP-(chemisch-mechanische Polier-)Anlagen und dergleichen erforderlich. Folglich wird eine Vielzahl unterschiedlicher Prozessparametereinstellungen und Produktarten gleichzeitig in einer Fertigungsumgebung angetroffen.
  • Im Weiteren wird die Parametereinstellung für einen speziellen Prozess in einer spezifizierten Prozessanlage oder Mess- oder Inspektionsanlage als ein Prozessrezept oder einfach als Rezept bezeichnet. Daher ist eine große Anzahl unterschiedlicher Prozessrezepte selbst für die gleiche Art an Prozessanlagen erforderlich, die den Prozessanlagen zu dem Zeitpunkt zuzuführen sind, an dem entsprechende Produktarten in den jeweiligen Anlagen zu bearbeiten sind. Jedoch ist ggf. die Frequenz aus Prozessrezepten, die in Prozess- und Messanlagen oder in funktionell kombinierten Anlagengruppen auszuführen sind, sowie die Rezepte selbst häufig Änderungen auf Grund schneller Produktänderungen und der variablen beteiligten Prozesse unterworfen. Folglich ist das resultierende Anlagenleistungsverhalten, das für diverse Prozessrezepte insbesondere auf den Durchsatz, erreicht wird, ein sehr kritischer Fertigungsparameter, da dieser die gesamten Produktionskosten der einzelnen Bauelemente deutlich beeinflusst.
  • Aktuell werden sehr komplexe Prozessanlagen, die als Cluster oder Clusteranlagen bezeichnet werden, zunehmend eingesetzt. Diese Clusteranlagen enthalten mehrere Funktionsmodule oder Einheiten mit mehreren Prozesskammern, die in einer parallelen und/oder sequenziellen Weise betrieben werden, so dass an der Cluster-Anlage eintreffende Produkte darin in einer Vielzahl von Prozesspfaden bearbeitet werden können, wobei dies von dem Prozessrezept und dem aktuellen Anlagenzustand abhängt. Die Cluster-Anlage kann die Effizienz einer Sequenz aus korrelierten Prozessen verbessern, wodurch die Gesamteffizienz erhöht wird, indem etwa die Transportaktivitäten innerhalb der Fertigungsstätte verringert werden. Des weiteren ermöglichen es Cluster-Anlagen, die Anlagenkapazität und Verfügbarkeit zu erhöhen, indem mehrere Prozesskammer für den gleichen Prozessschritt verwendet werden.
  • In einer Cluster-Anlagen werden typischerweise mehrere Prozesseanlagen von einem einzelnen Substratroboter bedient, wobei typischerweise Prozesskammern jedes Prozessschrittes, der das Betreiben zwei oder mehrerer Prozesskammern beinhalten kann, so bewerkstelligt wird, dass ein maximaler Gesamtdurchsatz der Clusteranlage erreicht wird. Beispielsweise ist eine häufig verwendete Regel für das Betreiben der Cluster-Anlage so festgelegt, dass die Abfolge für einen im Wesentlichen kontinuierlichen Zugang von Substraten zu „Flaschenhaltsprozessschritt” sorgt, d. h. für die Prozesskammer eines speziellen Prozessschrittes, die die geringste Kapazität aufweisen, da ansonsten eine untätige Zeit des Prozesses an der engsten Stelle wesentlich den gesamten Durchsatz der Cluster-Anlagen beschränken würde. Obwohl eine insgesamt bessere Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Prozessqualität und den Durchsatz erreicht werden kann, indem mehrere korrelierte Prozessschritte in eine einzelne Cluster-Anlage integriert werden, in der zumindest einige der korrelierten Prozessschritte parallel ausgeführt werden, bestimmt eine komplexe gegenseitige Wechselwirkung der diversen Prozesskammern das tatsächliche zeitliche Durchsatzverhalten. Beispielsweise erfordern die diversen Prozesskammern in der Cluster-Anlage Wartungsaktivitäten regelmäßiger Weise, beispielsweise auf der Grundlage einer vorbestimmten Scheibenbearbeitungskapazität, wodurch der Gesamtdurchsatz beeinflusst wird. Typischerweise werden die diversen Prozessschritte parallel ausgeführt, so dass ein Fehler oder eine Wartungsaktivität in einer der parallelen Prozesskammern nicht zu einer kompletten Ausfallzeit der Cluster-Anlage führt, sondern es ist lediglich der Durchsatz entsprechend dem Anteil an der gesamten Prozesskapazität der betrachteten Prozesskammern betroffen. Beim Ausführen einer geplanten Wartungsaktivität an einer einzelnen Prozesskammer eines entsprechenden Prozessschrittes können somit eine oder mehrere andere Prozesskammern, die in diesem Prozessschritt verwendet werden, weiterhin das Bearbeiten von Substraten ermöglichen, jedoch mit einem geringeren Gesamtdurchsatz der Cluster-Anlagen, da die Prozesskapazität jeder dieser Prozesskammer weniger als 100% des Durchsatzes der Cluster-Anlage beträgt, wenn dieses als Ganzes betrachtet wird. Folglich können entsprechende Abschaltzeiten der Prozesskammern den gesamten Durchsatz der Cluster-Anlage in Abhängigkeit von der entsprechenden Scheibenbearbeitungskapazität der bekannten aktiven Prozesskammern beeinflussen, wie dies detaillierter mit Bezug zu den 1a bis 1c beschrieben ist.
  • 1a zeigt schematisch eine Cluster-Anlage 100, die ein Gehäuse 101 aufweist, das als ein geeignetes mechanisches System betrachtet werden kann, um darin die Komponenten der Cluster-Anlage 100, etwa Prozesskammern, elektronische Komponenten, mechanische Komponenten, Zufuhrleitungen für Prozessgase, eine Transportschnittstelle für den Austausch von Substraten mit einer Fertigungsumgebung, etwa einer Halbleiterfertigungsstätte, und dergleichen, aufzunehmen. Daher sind in dem Gehäuse 101 eine oder mehrere Ladestationen 102 vorgesehen, um die erforderliche Substrataustauschfähigkeit in Bezug auf eine Fertigungsumgebung bereitzustellen. Bekanntlich werden typischerweise Substrate, etwa Scheiben, auf der Grundlage geeigneter Transportbehälter, etwa FOUP (frontöffnende einheitliche Behälter) gehandhabt, wie dies durch 102a angegeben ist, in denen eine entsprechende Anzahl an Substraten 104 der Cluster-Anlage 100 zugeführt und davon abtransportiert wird. Des weiteren umfasst die Cluster-Anlage 100 ein anlageninternes Transportsystem, etwa einen Roboter, und dergleichen 103, der funktionsmäßig mit der einen oder mehreren Ladestationen 102 und mehreren Prozesskammern 110 verbunden ist. In dem gezeigten Beispiel sind die mehreren Prozesskammern 110 funktionsmäßig in drei Prozessschritte S1, S2, S3 unterteilt, wobei jeder Prozessschritt eine spezielle Art eines Prozesses, etwa das Abscheiden einer Materialschicht, eine Oberflächenbehandlung, einen Ausheizprozess und dergleichen, repräsentieren kann, wie dies zum Erreichen eines spe ziellen Prozessergebnisses für Substrate erforderlich ist, die durch die Cluster-Anlage 100 geführt werden. Beispielsweise ist der Schritt S1 mit zwei Prozesskammern 111a, 111b verknüpft, die als parallele Prozesskammern betrachtet werden können, da in jeder der Kammern 111a, 111b der gleiche, dem Schritt S1 entsprechende Prozess ausgeführt wird. In ähnlicher Weise ist der Prozessschritt S2 mit zwei Prozesskammern 112a, 112b verknüpft, die die gleichen Prozessschritte innerhalb der Sequenz aus korrelierten Prozessschritten S1, S2, S3 ausführen. Schließlich ist der Schritt S3 mit Prozesskammern 113a, 113b verknüpft, die den abschließenden Prozessschritt der Sequenz aus korrelierten Prozessschritten, die durch die Prozessschritte S1, S2, S3 repräsentiert ist, darstellen. Es sollte beachtet werden, dass mehr oder weniger Prozessschritte in der gesamten Prozesssequenz enthalten sein können, die innerhalb der Cluster-Anlage 100 ausgeführt wird, wobei in jedem Schritt mehr als drei Prozesskammern verwendet werden können, während in einigen Prozessschritten auch eine einzelne Prozesskammer vorgesehen sein kann, wenn ein gewisser Grad an Redundanz als ungeeignet erachtet wird.
  • Das anlageninterne Transportsystem 103 in Verbindung mit einer anlageninternen Anordnung der Prozesskammer 110 ist so ausgebildet, dass die Substrate 104, die aus der Ladestation 102 erhalten werden, auf die Prozesskammern 110 gemäß der Sequenz aus Prozessschritten S1, S2, S3 verteilt werden, wobei die Substrate innerhalb eines einzelnen Prozessschrittes auf die entsprechenden Prozesskammern gemäß der Verfügbarkeit jeder Prozesskammer verteilt werden. D. h., typischerweise liefert das Transportsystem 103 in der in 1a gezeigten Anordnung Substrate in abwechselnder Weise aus.
  • 1b zeigt schematisch die Cluster-Anlage 100 während des Betriebs. Wie gezeigt, werden die Substrate 104 den Prozesskammern 111a, 111b des ersten Schrittes S1 durch das anlageninterne Transportsystem 103 typischerweise in abwechselnder Weise zugeführt. Nach der Beendigung des Prozessschrittes S1 wird das Substrat einer der Prozesskammern 112a, 112b abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit dieser Prozesskammern zugeführt, wobei dies ebenfalls typischerweise in abwechselnder Weise erfolgt, wenn jede Prozesskammer in einem funktionsfähigen Zustand ist. In ähnlicher Weise werden die in den Kammern 112a, 112b prozessierten Substrate den Prozesskammern 113a, 113b abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit dieser Kammern zugeführt, wobei typischerweise auch die Prozesskammern 113a, 113b in abwechselnder Weise bedient werden. Wenn alle Prozesskammern 110 somit in einem funktionsfähigen Zustand sind, ist der Gesamtdurchsatz der Cluster-Anlage 100 durch denjenigen Prozessschritt S1, S2, S3 bestimmt, der kleinste Scheibenbearbeitungskapazität besitzt, wobei zu beachten ist, dass ein gewisses Maß an „Verlust” an Durchsatz mit entsprechenden Transportaktivitäten zum Zuführen der diversen Substrate von einer Prozesskammer zu einer weiteren und zum Laden und Entladen der Substraten in den jeweiligen Prozesskammern verknüpft sein kann. Die Prozesskapazität des Transportsystems 103 ist so angepasst, dass bei Beendigung der Bearbeitung eines Substrats innerhalb der Prozesskammern 110 die erforderlichen Transportkapazitäten im Wesentlichen unmittelbar ohne unerwünschte Wartezeiten verfügbar sind. Wenn andererseits eine Wartungsaktivität für eine der Prozesskammern 110 erforderlich ist, kann der Betrieb der Cluster-Anlage 100 fortgesetzt werden, jedoch bei einem geringeren Gesamtdurchsatz, wobei dies von der Prozesskapazität der nicht mehr aktiven Prozesskammer abhängt.
  • 1c zeigt schematisch die Cluster-Anlage 100 in Form einer Abscheideanlage, in der beispielsweise leitende Materialien über den Substraten 104 aufgebracht werden. Wenn beispielsweise komplexe Metallisierungssysteme von Halbleiterbauelementen hergestellt werden, wird typischerweise ein gut leitendes Metall, etwa Kupfer, verwendet, wobei jedoch spezielle Fertigungstechniken und Materialien erforderlich sind, um damit das erforderliche Maß an Zuverlässigkeit und elektrischem Leistungsverhalten zu erreichen. Beispielsweise kann Kupfer in effizienter Weise in einer Vielzahl gut etablierter dielektrischer und halbleitender Materialien diffundieren, etwa in Siliziumdioxid, Silizium und dergleichen, was jedoch nicht zu vorhersagbaren wesentlichen Änderungen des Gesamtverhaltens elektrischer Elemente, etwa Transistoren und dergleichen führen kann. Aus diesen und anderen Gründen wird typischerweise eine leitende Barrierenmaterialschicht auf einem strukturierten dielektrischen Material abgeschieden, bevor das Kupfermaterial auf der Grundlage elektrochemischer Abscheideverfahren aufgebracht wird. Beispielsweise sind Tantal, Tantalnitrid und dergleichen gut etablierte leitende Barrierenmaterialien, die für eine gute kupferdiffusionshindernde Wirkung und auch für eine bessere mechanische Haftung und ein gutes Elektromigrationsverhalten der entsprechenden Kupfermetallgebiete sorgen. In gut etablierten elektrochemischen Abscheidetechniken wird ggf. ein Saatmaterial, etwa eine dünne Kupferschicht, auf dem leitenden Barrierenmaterial abgeschieden, um damit das gesamte Abscheideverhalten während des nachfolgenden elektrochemischen Abscheideprozesses für das Kupfervolumenmaterial zu verbessern. Folglich können das Abscheiden des leitenden Barrierenmaterials, etwa von Tantal, Tantalnitrid und dergleichen, gefolgt von der Ab scheidung eines Kupfersaatmaterials, als korrelierte Prozessschritte betrachtet werden, die in der Cluster-Anlage 100 ausgeführt werden. Des weiteren kann die Oberfläche des strukturierten dielektrischen Materials geeignet vor dem eigentlichen Abscheiden des leitenden Barrierenmaterials behandelt werden, wozu etwa das Eindringen in gewisse atmosphärische Bedingungen bei erhöhten Temperaturen gehört, um damit das Ausgasen unerwünschter Sorten, etwa organischer Materialien und dergleichen zu fördern. Da eine ausgeprägte Wartezeit zwischen Ausgasungsschritt und dem eigentlichen Abscheiden des leitenden Barrierenmaterials einen wesentlichen Einfluss auf das schließlich erreichte Prozessergebnis ausüben kann, ist es auch vorteilhaft, den Ausgasungsschritt in die Prozessanlage 100 zu integrieren, um damit das Zeitintervall zwischen der Reinigung der Oberfläche und dem tatsächlichen Abscheiden des leitenden Barrierenmaterials zu minimieren.
  • Somit ist die Cluster-Anlage 100 so ausgebildet, dass diese die drei Prozessschritte S1, S2, S3 ausführt, d. h. in diesem Beispiel einen Ausgasschritt, d. h. Schritt 1, einen ersten Abscheideschritt zum Bereitstellen einer Tantalbarrierenmaterialschicht, d. h. Schritt 2, und einen abschließenden Abscheideschritt zur Herstellung eine Kupfersaatmaterialschicht, d. h. Schritt 3. Wie zuvor erläutert ist, werden die Fertigungsprozesse typischerweise auf der Grundlage spezieller Parametereinstellungen ausgeführt werden, d. h. gewissen atmosphärischen Bedingungen, vordefinierten Prozesszeiten und dergleichen, die jedoch in der Art der zu bearbeitenden Halbleiterbauelemente variieren können. Wenn beispielsweise in einigen Produkten eine größere Dicke der Kupfersaatschicht erforderlich ist, sorgt ein entsprechendes Rezept, beispielsweise das als Rezept A angegeben ist, für geeignet eingestellte Abscheidebedingungen, die zu einer speziellen Abscheiderate führen, während die Gesamtprozesszeit entsprechend der erforderlichen endgültigen Schichtdicke eingestellt wird. Wenn in ähnlicher Weise ein besseres Ausgasungsverhalten für eine gewisse Art an Halbleiterprodukten erforderlich ist, werden entsprechende Prozessbedingungen und/oder die Prozesszeit in geeigneter Weise ausgewählt. Auf der Grundlage der diversen Prozessparameter des Rezepts A ergeben sich entsprechende Prozesszeiten für die Prozesskammern 110. Beispielsweise kann derjenige Prozessschritt, der die längste Prozesszeit pro Prozesskammer besitzt, d. h. die Prozesszeit geteilt durch die Anzahl der verfügbaren Prozesskammern, als der Flaschenhalsprozessschritt in der Anlage 100 betrachtet werden. Somit definiert dieser Prozessschritt 100% der gesamten Kapazität der Cluster-Anlage 100. Beispielsweise gemäß dem Rezept A repräsentiert der Prozessschritt 2, d. h. der Abscheiden der tantalbasierten Materialschicht, den Flaschenhalsprozess und definiert somit 100% der gesamten Kapazität der Cluster-Anlage 100. In dem gezeigten Beispiel sei ferner angenommen, dass äquivalente Prozesskammern, d. h. die Kammern, die zu einem speziellen Prozessschritt gehören, die gleiche Kapazität auf Grund einer sehr ähnlichen Gesamtkonfiguration besitzen. Folglich besitzen im Schritt 2, d. h. dem Flaschenhalsschritt, die Prozesskammern 112a, 112b eine Prozesskapazität von 50%. Des weiteren sei angenommen, dass im Schritt 1 des Rezept A zu einer geringeren Prozesszeit im Vergleich zum Schritt 2 führt, was daher zu einer Prozesskapazität von 77% für jede der Prozesskammern 110a, 110b führt. In ähnlicher Weise erzeugt im Schritt 3 das Rezept A eine individuelle Prozesskapazität von 79% für jede der Kammern 113a, 113b. Beim Ausfall einer Prozesskammer im Schritt 1 erfolgt somit ein gesamter Kapazitätsverlust von 23%. In ähnlicher Weise führt eine Abschaltung einer der Kammern 112a, 112b auf Grund eines Fehlers oder einer Wartungsaktivität zu einem Verlust von 50% der Gesamtanlagenkapazität. Andererseits bewirkt eine nicht produktive Zeit einer der Prozesskammern 113a, 113b einen gesamten Kapazitätsverlust von 21%. Sofern also nicht ein Ausfall in allen Prozesskammern eines einzelnen Schrittes erfolgt, bleibt die Cluster-Anlage 100 weiterhin in einem funktionsfähigen Zustand, jedoch mit einem geringen Gesamtdurchsatz.
  • Wie zuvor angegeben ist, werden spezielle Abschaltzeiten der Prozesskammern 110 in einer vorhersagbaren Weise auftreten, da regelmäßige Wartungsaktivitäten nach der Bearbeitung einer speziellen Anzahl an Substraten erforderlich sein können, oder auch nach einem gewissen Verbrauch an Rohmaterialien und dergleichen und somit kann durch geeignetes Konfigurieren der Prozesskammern 110 erreicht werden, dass entsprechende Wartungsaktivitäten für Prozesskammern in einem einzelnen Prozessschritt nicht gleichzeitig auftreten, wodurch ein vollständiger Ausfall der Cluster-Anlage 100 vermieden wird. Wie zuvor erläutert ist, wird, obwohl deutliche Vorteile mit Strukturierung von Cluster-Anlagen auf der Grundlage korrelierter Prozessschritte verknüpft sind, dennoch eine Verringerung des Gesamtdurchsatzes durch vorhersagbare Wartungsaktivitäten hervorgerufen, was somit zu größeren Herstellungskosten beiträgt, da ein entsprechender Durchsatzverlust zu kompensieren ist, indem anfänglich eine höhere Scheibenbearbeitungskapazität vorgesehen wird.
  • Angesichts der zuvor beschriebenen Situation betrifft die vorliegende Offenbarung Techniken und Systeme, in denen der Durchsatz in komplexen Fertigungsprozessen verbessert wird, wobei eines oder mehrere der zuvor erkannten Probleme vermieden oder zumindest verringert wird.
  • Überblick über die Offenbarung
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Offenbarung eine Technik und ein System zur Verbesserung des Leistungsverhaltens von Prozesskammern, die eine Sequenz aus korrelierten Fertigungsprozessen ausführen, etwa die Sequenz aus Prozessen, die in einer Cluster-Anlage ausgeführt werden, indem vorhersagbare Wartungsaktivitäten zumindest zwei Prozessschritte in der Sequenz der korrelierten Fertigungsschritte synchronisiert werden. Durch das Synchronisieren der entsprechenden Wartungsaktivitäten kann der Gesamtverlust an Durchsatz verringert werden, da ein Durchsatzverlust, der mit einem einzelnen der Prozessschritte verknüpft ist, in geeigneter Weise auf der Grundlage der Stillstandszeit der anderen Prozessschritte „versteckt” werden kann. Wenn beispielsweise ein vorhergesagter Stillstand eines ersten Prozessschrittes mit einer gewissen Bearbeitungskapazität mit dem Stillstand der Prozesskammer eines weiteren Schrittes, der eine höhere Bearbeitungskapazität besitzt, synchronisiert wird, wird der Gesamtdurchsatzverlust des Verbundes aus Prozesskammern oder der Cluster-Anlage durch den Verlust bestimmt, der durch die Prozesskammer mit der geringeren Prozesskapazität hervorgerufen wird. Im Gegensatz zu konventionellen Strategien, in denen vorhersagbare Abschaltzeiten jeder Prozesskammer zu nicht korrelierten Stillstandszeiten führen, wodurch sich ein sequenzielles Auftreten der Stillstandszeiten in den diversen Prozessschritten ergibt, bietet die vorliegende Offenbarung ein Sequenzschema, in welchem zumindest einige der ansonsten sequenziellen vorhersagbaren Stillstandszeiten vermieden werden. Somit kann ein verbesserter Gesamtdurchsatz des Clusters aus Prozesskammern erreicht werden.
  • Ein anschauliches hierin offenbartes Verfahren betrifft das Bearbeiten von Substraten in einer Fertigungsumgebung gemäß einer Sequenz von miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten. Das Verfahren umfasst das Bestimmen eines ersten Maßes für eine erste Prozesskammer, mehrerer erster Prozesskammern, die zum Ausführen eines ersten Prozessschrittes der Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten verwendet werden, wobei das erste Maß eine Zeit eines ersten geplanten Wartungsereignisses für die erste Prozesskammer angibt. Das Verfahren umfasst ferner das Bestimmen eines zweiten Maßes für eine zweite Prozesskammer mehrerer zweiter Prozesskammern, die zum Ausführen eines zweiten Prozessschrittes aus der Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten verwendet werden, wobei das zweite Maß eine Zeit bis zu einem zweiten geplanten Wartungsereignis für die zweite Prozesskammer angibt. Des weiteren umfasst das Verfahren das Steuern des Zuführens von Substraten zu mehreren ersten und zweiten Prozesskammern auf der Grundlage des ersten und des zweiten Maßes, um das erste und das zweite geplante Wartungsereignis zu synchronisieren.
  • Ein weiteres hierin offenbartes Verfahren betrifft die Steuerung der Reihenfolge von Substraten in einer Cluster-Anlage. Das Verfahren umfasst das Bestimmen einer Zeit bis zur Wartung von zwei oder mehr von mehreren Prozesskammern der Cluster-Anlage, wobei die mehreren Prozesskammern zwei oder mehr miteinander in Beziehung stehende Prozessschritte ausführen. Des weiteren werden die zwei oder mehr der mehreren Prozesskammern zum Ausführen mindestens zwei unterschiedlicher Prozessschritte der mehreren miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritte verwendet. Ferner umfasst das verfahren das Steuern des Zuführens von Substraten zu den zwei oder mehr Prozesskammern, um die Zeitdauer bis zur Wartung für die zwei oder mehr Prozesskammern zu synchronisieren.
  • Ein anschauliches hierin offenbartes Steuerungssystem umfasst eine Wartungsüberwachungseinheit, die funktionsmäßig mit mehreren Prozesskammern verbunden ist, die zum Bearbeiten von Substraten gemäß zumindest zweier unterschiedlicher Prozessschritte verwendet werden, wobei die Wartungsüberwachungseinheit ausgebildet ist, einen Wert bereitzustellen, der eine Zeitdauer bis zu einer geplanten Wartung für jede der mehreren Prozesskammern angibt. Des weiteren umfasst das Steuersystem eine Synchronisiereinheit, die funktionsmäßig mit der Wartungseinheit verbunden und ausgebildet ist, ein Sequenzierschema für die mehreren Prozesskammern so zu bestimmen, dass die Zeit bis zu einer geplanten Wartung für mindestens zwei der mehreren Prozesskammern synchronisiert wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Offenbarung sind in den angefügten Patentansprüchen definiert und gehen deutlicher aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn diese mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen studiert wird, in denen:
  • 1a schematisch eine Cluster-Anlage zeigt, die zum Ausführen einer Sequenz von miteinander in Beziehung stehender Prozessschritte gemäß konventioneller Strategien ausgebildet ist;
  • 1b schematische eine Cluster-Anlage während des Betriebs zeigt;
  • 1c schematisch eine Cluster-Anlage zeit, wenn diese so gestaltet ist, dass ein Abscheideprozess zum Vorsehen eines leitenden Barrierenmaterials und einer Saatschicht gemäß konventioneller Strategien ausführt.
  • 2a schematisch eine Ansammlung von Prozesskammern zeigt, die beispielsweise auf der Grundlage einer Cluster-Anlage vorgesehen sind, in Verbindung mit einem Steuerungssystem zum Steuern des Zuführens von Substraten, um eine geplante Stillstandszeit für zumindest zwei Prozesskammern gemäß anschaulicher Ausführungsformen zu synchronisieren;
  • 2b schematisch eine Cluster-Anlage und ein entsprechendes Schema zum Betreiben desselben zeigt, wobei der Gesamtdurchsatz erhöht wird, indem geplante Stillstandszeiten der Cluster-Anlage gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen synchronsiert werden; und
  • 2c schematisch eine Cluster-Anlage zeigt, die gemäß unterschiedlicher Rezepte gestaltet ist und ein entsprechendes Schema zum Betreiben der Cluster-Anlage, um geplante Stillstandszeiten diverser Prozesskammern zu synchronisieren, indem die diversen unterschiedlichen Konfigurationen gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen berücksichtigt werden.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Obwohl die vorliegende Offenbarung mit Bezug zu den Ausführungsformen beschrieben ist, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den Zeichnungen dargestellt sind, sollte beachtet werden, dass die folgende detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht beabsichtigen, die vorliegende Offenbarung auf die speziellen anschaulichen offenbarten Ausführungsformen einzuschränken, sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen lediglich beispielhaft den Inhalt der angefügten Patenansprüche dar.
  • Im Allgemeinen betrifft der hierin offenbarte Gegenstand Technik in denen der Gesamtdurchsatz von funktionsmäßig in Beziehung stehenden Prozesskammern verbessert wird, indem die Zeitdauer bis zu geplanten Wartungsereignissen für Prozesskammern entsprechend unterschiedlicher Prozessschritte einer Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten, die von den dazugehörigen Prozesskammern ausgeführt werden, synchronisiert wird. Die Synchronisierung der geplanten Wartungsereignisse kann erreicht werden Wartungsaktivitäten, die im Wesentlichen durch eine festgelegte Anzahl oder Nummer aus Substraten bestimmt sind, die in den jeweiligen Prozesskammern bearbeitet werden. D. h., in Fertigungsprozessen ist der Zustand der jeweiligen Prozesskammern ggf. mit der Anzahl der darin bearbeiteten Substrate korreliert, beispielsweise im Hinblick auf das Ersetzen von Verbrauchsmaterialien, das Ersetzen spezieller mechanischer Komponenten oder anderen Komponenten der Prozesskammer, der Reinigung der Prozesskammer und dergleichen, so dass ein spezielles Maß oder ein Wert, der die Zeit bis zum nächsten geplanten Wartungsereignis angibt, verfügbar ist. Folglich kann die Neuerung der Abfolge von Substraten innerhalb der zusammengehörenden Prozesskammern in geeigneter Weise so gesteuert werden, dass ein geplantes Wartungsereignis in zwei oder mehr Prozessschritten gleichzeitig auftritt, wodurch ein sequenzielles Auftreten diverser Abschaltzeiten vermieden wird, wie dies in konventionellen Strategien der Fall ist. Die Steuerung der Abfolge von Substraten auf der Grundlage eines entsprechenden Maßes oder Maßzahl, das die diversen Zeiten bis zu dem nächsten geplanten Wartungsereignis angibt, kann ohne ein Durchsatzverlust erreicht werden, da die zusammengefassten Prozesskammern weiterhin mit 100% des gesamten Durchsatzes betrieben werden können. Dazu wird die interne Steuerung der Reihenfolge der Substrate auf der Grundlage der entsprechenden Substratbearbeitungskapazitäten so gesteuert, dass jeder Prozessschritt 100% der gesamten Anlagenkapazität bietet. Folglich kann die gesamte Verfügbarkeit einer speziellen Ansammlung an Prozesskammern erhöht werden, wodurch für eine höhere Cluster-Kapazität gesorgt wird, was wiederum zu geringeren Gesamtproduktionskosten führt. Für eine gegebene installierte Cluster-Kapazität wird somit eine geringere Gesamtdurchlaufzeit für die Produkte, die in dem Cluster zu bearbeiten sind, auf Grund der relativ höheren Kapazität erreicht, die durch die Synchronisierung der geplanten Wartungsereignisse erreicht wird. So mit kann eine Verbesserung von einigen Prozent in Bezug auf die Cluster-Anlagenkapazität erreicht werden.
  • Mit Bezug zu den 2a bis 2c werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen detaillierter beschrieben, wobei auch bei Bedarf auf die 1a bis 1c verwiesen sei.
  • 2a zeigt schematisch eine Fertigungsumgebung 250, die in einer anschaulichen Ausführungsform eine Fertigungsumgebung repräsentiert, um Halbleiterbauelemente herzustellen, die typischerweise auf der Basis eines geeigneten Trägermaterials gebildet werden, das auch als Substrat, Scheibe und dergleichen bezeichnet wird. Die Fertigungsumgebung 250 umfasst mehrere Prozessanlagen, um damit entsprechende Substrate auf der Grundlage eines entsprechenden Fertigungsablaufs 251 zu bearbeiten, der mehrere 100 oder mehr Prozessschritte für komplexe Halbleiterbauelemente, etwa Mikroprozessoren, und dergleichen enthalten kann. Der Fertigungsablauf 251 umfasst eine Sequenz 205 aus miteinander in Beziehung stehenden Fertigungsschritten oder Prozessschritten, die als S1, ..., SN bezeichnet sind, die in mehreren Prozesskammern 210 ohne wesentliche Transportaktivitäten und entsprechende Wartezeiten zwischen jedem der Schritte S1, ..., SN ausgeführt werden. Beispielsweise ist „ohne wesentliche Transportaktivitäten” so zu verstehen, dass die Bearbeitung der Substrate innerhalb der Ansammlung bzw. Clusters aus Prozesskammern 210 nicht vom Status und der Kapazität eines automatisierten Transportsystems der Umgebung 250 abhängt, solange die spezielle anfängliche Anzahl an Substraten an den Prozesskammern 211a, ..., 211l entsprechend den Schritt S1 der Sequenz 205 verfügbar ist. In diesem Falle kann das Bearbeiten der Substrate in einer im Wesentlichen kontinuierlichen Weise erfolgen, solange zumindest eine Prozesskammer in jedem der Schritte S1, ..., SN in einem funktionsfähigen Zustand ist. Z. B. umfassen die mehreren Prozesskammern 210 Prozesskammern 212a, ..., 212k für den Schritt S2, wobei die Anzahl der Prozesskammern pro Schritt unterschiedlich sein kann. Somit wird der Schritt SN auf der Grundlage von Prozesskammern 211a, ..., 211l ausgeführt, wobei l die Anzahl an Prozesskammern repräsentiert, die zum Erreichen einer gewünschten Substratbearbeitungskapazität für den Schritt SN erforderlich ist. In einigen anschaulichen Ausführungsformen wird der Cluster aus Prozesskammern 210 in Form einer Cluster-Anlage bereitgestellt, wie dies auch zuvor mit Bezug zu der Anlage 100 erläutert ist und wie dies auch nachfolgend detaillierter beschrieben ist. Ferner können die Prozesskammern 210 funktionsmäßig mit einem Transportsystem 203 verbunden sein, das für die erforderlichen Transportfähigkeiten für das mechanische Verbinden der Prozesskammern 210 und damit der Substrate für jeden der Schritte S1 ... SN sorgt, um damit einen im Wesentlichen kontinuierlichen Betrieb des Clusters 210 beizubehalten. In dieser Hinsicht ist ein im Wesentlichen kontinuierlicher Betrieb als eine Betriebsweise zu verstehen, in der der Durchsatz des Clusters 210 im Wesentlichen nicht durch die Fähigkeiten des Transportsystems 203 beschränkt wird, sondern durch die Verarbeitungskapazität jeder der Schritte S1 ... SN bestimmt ist. Folglich besitzt das Transportsystem 203 eine geeignete Struktur, um die erforderlichen Transportaktivitäten bereitzustellen und auch um ein gewisses Maß an „Pufferung” von Substraten zu ermöglichen, um damit zeitgerecht Substrate zu verfügbaren Prozesskammern zu liefern und Substrate aufzunehmen, die für die weitere Bearbeitung in nachfolgenden Schritten der Sequenz 205 verfügbar sind. Beispielsweise enthalten typische Cluster-Anlagen zum Bearbeiten von Substraten mit einem Durchmesser von 300 mm ein anlageninternes Transportsystem mit einem sogenannten Doppelroboter, der die erforderliche Kapazität zur Speicherung eines Substrats bietet, während der Transport eines weiteren Substrats ermöglicht wird.
  • Des weiteren ist das Transportsystem 203 funktionsmäßig mit einem Steuersystem 260 verbunden, das ausgebildet ist, ein geeignetes Abfolgeschema 264 bzw. ein Sequenzierschema bereitzustellen, das bei Einrichtung in dem Transportsystem 203 zu der Synchronisierung geplanter Stillstandszeiten einer Prozesskammer, die einen der Schritte S1 ... SN entspricht, beispielsweise eine der Prozesskammern 211a ... 211l, und einer Stillstandszeit mindestens einer Prozesskammer entsprechend einem anderen Prozessschritt S1 ... SN führt. Beispielsweise werden die Stillstandszeiten einer der Kammern 211a ... 211l und eine der Kammern 212a ... 212k synchronisiert. Zu diesem Zweck umfasst das Steuersystem 260 eine Überwachungseinheit 261, die ausgebildet ist, ein Maß zu überwachen, das die verbleibende Substratbearbeitungskapazität jeder der Prozesskammern 210 angibt. Wie beispielsweise zuvor erläutert ist, wird in vielen Fällen eine Wartung einer Prozesskammer auf der Grundlage der Anzahl der bereits bearbeiteten Substrate ausgeführt, was somit effizient als ein Maß für die Angabe der Zeit bis zur nächsten geplanten Wartungsaktivität verwendet werden kann. In anderen Fällen repräsentieren die Maßzahlen, die von der Einheit 261 überwacht werden, den Zustand von Verbrauchsmaterialien der betrachteten Prozesskammern, etwa den Verbrauch eines Sputter-Materials, das in Sputter-Abscheideprozessen und dergleichen verwendet wird. Da das entsprechende Maß auch mit der Anzahl von Substraten korreliert sein kann, die in der entsprechenden Prozesskammer prozessiert wurden, können die Maßzahlen auch als eine Angabe einer Zeit bis zur nächsten geplanten Wartungsaktivität verwendet werden. Beispielsweise kann ein standardmäßiges Format zur Verwendung der Maßzahlen in dem Steuersystem 260 erzeugt werden, indem geeignete „Konversionsfaktoren” ausgewählt werden, die beispielsweise eine Maßzahl für den Verbrauch mit einer Anzahl an Substraten in Beziehung setzt. Folglich kann beim Empfangen entsprechender Maßzahlen die Überwachungseinheit 261 eine Zeitdauer bis zu einer nächsten geplanten Wartungsaktivität für jede der Prozesskammern 210 bestimmen, wobei zu beachten ist, dass die „Zeitdauer” bis zur nächsten Wartung im Sinne der akkumulierten Betriebsdauer einer entsprechenden Prozesskammer zu verstehen ist, effizient durch die Anzahl an Substraten „gemessen” werden kann, die bearbeitet wurde, bevor die nächste Wartungsaktivität erforderlich ist. Das Steuersystem 260 umfasst ferner eine Synchronisiereinheit 262 die ausgebildet ist, das Ablaufschema 264 auf der Grundlage der Maßzahlen zu bestimmen, die von der Überwachungseinheit 261 erhalten werden. D. h., die Synchronisiereinheit 262 bestimmt eine geeignete Verteilung an Substraten, die einer speziellen Prozesskammer innerhalb eines entsprechenden Prozessschrittes zuzuführen sind derart, dass nach dem Bearbeiten einer vorgegebenen Anzahl an Substraten die spezielle Prozesskammer die Wartungsaktivität benötigt, während gleichzeitig eine Prozesskammer in einem weiteren Prozessschritt ebenfalls gewartet werden muss, so dass die entsprechenden Stillstandszeiten dieser Prozesskammern „synchronisiert” sind. Folglich ist der Gesamtdurchsatz des Clusters 210 durch die Prozesskammer bestimmt, die die geringste Substratbearbeitungskapazität der nicht-aktiven Prozesskammern ist.
  • Beim Betreiben des Clusters 210 in der Fertigungsumgebung 250 erhält das Steuersystem 260 die Maßzahlen, die die Zeit bis zu nächsten Wartung angeben, wie dies zuvor erläutert ist, was beispielsweise in einer anschaulichen Ausführungsform bewerkstelligt wird, indem die anfängliche Substratverarbeitungskapazität jeder Prozesskammer 210 dem System 260 zugeleitet wird, wobei auch die Anzahl der tatsächlich bearbeiteten Substrate entwickelt, was bewerkstelligt wird durch Erhalten von Informationen von dem Transportsystem 203. Somit kann für einen gegebenen Zustand des Clusters 210 das Steuersystem 260 das Ablaufschema 264 so bestimmen, dass die Stillstandszeiten zwei oder mehrerer Prozessschritte S1 ... SN synchronisiert sind, wobei das entsprechende Ablaufschema 264 in das Transportsystem 203 implementiert wird, um tatsächliche Substrate zu jeder der Prozesskammern 210 in eine Weise zuzuführen, die zu der Synchronisierung der entsprechenden Wartungsaktivitäten führt. In einer anschaulichen Ausführungsform umfasst das Steuersys tem 260 eine Steuereinheit 263, die funktionsmäßig mit der Synchronisiereinheit 262 so verbunden ist, dass von dieser das Ablaufschema 264 empfangen wird und geeignete Steuerinformation bereitgestellt wird, die dem Transportsystem 203 übermittelt wird, um in geeigneter Weise das Zuführen von Substraten innerhalb des Clusters 210 zu steuern. Auf diese Weise wird eine im Wesentlichen kontinuierliche Anpassung des Ablaufschemas 264 an den aktuellen Status des Clusters 210 erreicht, beispielsweise im Hinblick auf das Auftreten von nicht vorhersagbaren Fehlern in einer oder mehreren der Prozesskammern 210, im Hinblick auf eine Änderung des Rezepts, was zu einer Änderung der diversen Bearbeitungskapazitäten führen kann, wie dies nachfolgend detaillierter erläutert ist, und dergleichen. Somit kann beim Auftreten eines Ereignisses, das das aktuell angewendete Ablaufschema 264 stört, eine entsprechende erneute Bestimmung ausgeführt werden, um weiterhin die Synchronisierung zumindest zweier Zeitpunkte für geplante Wartungsaktivitäten synchron zu halten.
  • 2b zeigt schematisch eine Ansammlung aus Prozesskammern 210 gemäß einer anschaulichen Ausführungsform, in der die Ansammlung bzw. der Cluster 210 in Form einer Cluster-Anlage 200 vorgesehen ist, d. h. die Prozesskammer 210 und die entsprechenden Transportkapazitäten werden innerhalb eines einzelnen Gehäuses bereitgestellt, wie dies auch zuvor mit Bezug zu der Cluster-Anlage 100 erläutert ist. In dem gezeigten Beispiel ist eine Anlagenkonfiguration mit 6 Prozesskammern dargestellt, d. h. je zwei Prozesskammern werden für drei unterschiedliche Prozessschritte S1, S2 und S3 verwendet, wobei zu beachten ist, dass eine beliebige andere Konfiguration verwendet werden kann, wie dies beispielsweise mit Bezug zu 2a beschrieben ist. Ähnlich zu dem zuvor erläuterten Beispiel kann beispielsweise die Cluster-Anlage 200 einen Prozessablauf repräsentieren, der die Schritte S1, S2, S3 beinhaltet, in welchem eine leitende Barrierenmaterialschicht, etwa Tantal, und dergleichen in Verbindung mit einem Kupfersaatmaterial abgeschieden wird. Zu diesem Zweck kann der Schritt S1 einen Ausgasungsschritt repräsentieren, wie dies zuvor erläutert ist, während die Schritte S1 und S3 das Abscheiden einer tantalbasierten Materialschicht und eines kupferbasierten Materials repräsentieren. Des weiteren wird die Sequenz 205 mit den Schritten S1 ... S3 auf der Grundlage eines Rezepts A ausgeführt, d. h., jeder der Prozessschritte S1 ... S3 wird auf der Grundlage einer vorbestimmten Parametereinstellung ausgeführt, die zu einer entsprechenden Prozesskapazität von 77% für die Prozesskammern 211a, 211b führen kann, während eine Kapazität von 50% für die Kammern 211a, 211b erreicht wird und eine Kapazität von 79% die Kammern 213a, 213b erreicht wird. Des weiteren wird der aktuelle Status der Cluster-Anlage 200 in Bezug auf eine „Zeitdauer” bis zum nächsten geplanten Wartungsereignis für jeder der Kammern 210 bestimmt. Z. B. werden die entsprechenden Maßzahlen, d. h. die restliche Scheibenprozesskapazität in Form einer Anzahl von Substraten bereitgestellt, die bearbeitet werden kann, bis das nächste Wartungsereignis erforderlich ist. Beispielsweise soll der nächste Wartungsschritt für die Ausgasungskammer 211a nach der Bearbeitung von 4000 Substraten erfolgen, während für die Ausgaskammer 211b 7000 Substrate noch bearbeitet werden können. Die Kammern 212a, 212b, die die Flaschenhalskammer bzw. Kammern mit dem geringsten Durchsatz repräsentieren, besitzen beispielsweise eine „Zeitdauer” bis zur nächsten geplanten Wartung von 3000 bis 12000 Substraten, während die Kammern 213a, 213b entsprechende Zeiten von 2500 bzw. 9000 Substraten besitzen. Die jeweiligen Maß-Zahlen 207 und in einigen anschaulichen Ausführungsformen die entsprechenden Verarbeitungskapazitäten der Kammern 210 werden dem Steuersystem 260 zugeführt. Folglich ist in dem zuvor gezeigten Beispiel die nächste Wartung für eine der „Flaschenhalskammern”, d. h. die Prozesskammer 212a nach der Bearbeitung von 3000 Substraten in der Kammer 212a erforderlich. In einigen anschaulichen Ausführungsformen ist die Steuerung der Reihenfolge von Substraten in den Kammern 212a, 212b, d. h. im Flaschenhalsschritt, eine abwechselnde Abfolge, um Überprozent der gesamten Kapazität der Cluster-Anlage 200 beizubehalten. Folglich ist eine Wartung für die Kammer 212a nach der Bearbeitung von 6000 Substraten in der Anlage 200, d. h. 2000 Substraten in der Kammer 212a und 3000 Substraten in der Kammer 212b erforderlich. Um eine Stillstandszeit der Anlage im Schritt 1 zu synchronisieren, d. h. eine Stillstandszeit der Kammer 211a, wird die Beareitung der 6000 Substrate so umverteilt, dass 4000 Substrate in der Kammer 212a und 2000 Substrate in der Kammer 212b bearbeitet werden. Somit beträgt ein entsprechender Prozentsatz für die Zuführung von Substraten zum Schritt 1 zwei Drittel (2/3) für die Kammer 211a und ein Drittel (1/3) für die Kammer 211b. Wenn folglich die Substrate gemäß diesen Prozentsätzen zugeführt werden, sind die Kammern 211a und 212a in Bezug auf ihre Stillstandszeiten im Hinblick auf die nächste geplante Wartungsaktivität synchronisiert. In einigen anschaulichen Ausführungsformen kann verifiziert werden, ob ein Prozentsatz, der für jede der Prozesskammern im Schritt 1 bestimmt wird, innerhalb der Prozesskapazität der Prozesskammern 211a, 211b liegt. D. h., die Bearbeitungskapazität der Kammern müssen gleich oder größer sein als der erforderliche Prozentsatz. In 2b dargestellten Beispiel entspricht der Prozentsatz der Kammer 211a zwei Drittel oder 67%, während die tatsächliche Bearbeitungskapazität 77% entspricht. Daher ist eine entsprechende Verteilung von Substraten auf die Pro zesskammern 211a, 211b entsprechend den Anteilen 2/3 und 1/3 innerhalb der Prozesskapazität der Prozesskammern 211a, 211b. Somit kann das Steuersystem 260 ein entsprechendes Ablaufschema 264 erstellen, um Substrate zum Schritt 1 gemäß den zuvor bestimmten Prozentsätzen tatsächlich zuzuführen. Wenn in ähnlicher Weise eine weitere Verringerung des Durchsatzverlustes erwünscht ist, kann auch die Zeit bis zum nächsten geplanten Wartungsereignis im Schritt 3 mit mindestens einer der Stillstandszeiten der Schritte 1 oder 2 synchronisiert werden, wobei in dem vorliegenden Beispiel eine Synchronisierung mit den Stillstandszeiten sowohl des Schritts 1 als auch des Schritts 2 erreicht wird. Auch in diesem Falle werden die 6000 zu bearbeitenden Substrate so verteilt, dass 2500 Substrate in der Kammer 213a bearbeitet werden, während 3500 Substrate in der Kammer 213b verarbeitet werden. Die entsprechenden Prozentsätze oder Anteile betragen 5/12 und 7/12. D. h. es kann wiederum verifiziert werden, ob der größere dieser Prozentsätze innerhalb der Bearbeitungskapazität der Kammern 213a, 213b liegt. Da 7/12 58,3% des Gesamtdurchsatzes der Anlage 200 entspricht, liegt diese erforderliche Prozesskapazität deutlich innerhalb der Möglichkeiten der Prozesskammern 213a, 213b. Daher kann die Verteilung der Substrate auf die Kammern entsprechend dem Schritt 3 auf der Grundlage der zuvor bestimmten Prozentsätze bewerkstelligt werden, wodurch ebenfalls die Stillstandszeit der Kammer 213a im Schritt 3 mit den Stillstandszeiten der Kammern 211a, 212a synchronisiert ist. Durch Einrichten des zuvor beschriebenen Algorithmus in das Steuersystem 260, etwa in der Synchronisiereinheit 262 (siehe 2a), kann somit das Ablaufschema 264 mit einem hohen Grad an Verringerung des Durchsatzverlustes eingerichtet werden, der durch Vorhersagbare Wartungsaktivitäten hervorgerufen wird. Es sollte beachtet werden, dass wenn der Schritt 1 oder der Schritt 3 nicht mit dem Schritt 2 synchronisiert sind, beispielsweise auf Grund einer Nichtkompatibilität der resultierenden Prozentsätze mit den tatsächlichen Prozesskapazitäten, kann das Ablaufschema 264 in geeigneter Weise angepasst werden, in dem beispielsweise ein Ersatzwert ausgebildet wird, indem für den entsprechenden Prozessschritt eine abwechselnde Zufuhr angewendet wird. Wenn beispielsweise im Schritt 1 der Prozentsatz nicht mit den Kapazitäten von 77% kompatibel ist, wenn beispielsweise die Metrik oder das Maß 207 deutlich größer oder kleiner als die in 2b angegebene Zahl ist, können beide Kammern 211a, 211b mit gleichen Anteilen versorgt werden, oder es wird ein geeigneter Prozentsatz bestimmt, der besser Bedingungen für eine weitere Synchronisierprozedur im übernächsten Wartungsintervall für den Prozessschritt ergibt.
  • 2c zeigt schematisch die Cluster-Anlage 200 in diversen Konfigurationen im Laufe der Zeit, d. h. während des Betriebs in der Fertigungsumgebung 250. Beispielsweise wird während einer gewissen Zeitdauer, d. h. für eine gewisse Anzahl an Substraten, die Anlage 200 gemäß dem Rezept A konfiguriert, woraus sich die Prozesskapazitäten ergeben, wie sie auch zuvor für die in 2b gezeigte Anlagenkonfiguration verwendet wurden. In diesem Falle kann folglich ein Ablaufschema A eingerichtet werden, beispielsweise auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Techniken, um damit eine Synchronisierung entsprechender Stillstandszeiten mindestens zweier Prozesskammern zu erreichen, wie dies zuvor erläutert ist. Während des Betriebs der Anlage 200 auf der Grundlage des entsprechenden Ablaufschemas A kann gegebenenfalls eine Änderung eines Rezepts erforderlich sein, ohne jedoch tatsächlich die nächste geplante Wartungsaktivität auszuführen. Beispielsweise ist nun ein Rezept B erforderlich für die Bearbeitung weiterer Substrate, wobei die Änderung des Rezepts auch zu einer entsprechenden Änderung der Prozesskapazitäten führen kann, wie dies angegeben ist. Beispielsweise besitzen die Kammern 211a, 211b eine Kapazität von 70%, während die Kammern 212a, 212b nunmehr eine Kapazität von 60% besitzen. Schließlich haben die Kammern 213a, 213b eine Kapazität von 50%, da gemäß dem Rezept B der Schritt S3 nunmehr den Flaschenhalsschritt der Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Schritten repräsentiert, wie dies auch zuvor erläutert ist. Auf der Grundlage der neuen Bearbeitungskapazitäten und auf Grundlage der aktuellen Maßzahlen, die verbleibende Zeit bis zur Wartung angeben, kann somit ein zuvor verwendetes Ablaufschema A aktualisiert werden, um ein Ablaufschema B zu erhalten, das zu einer Synchronisierung zumindest zweier Wartungsereignisse führt. Somit kann der Betrieb der Anlage 200 fortgesetzt werden, wobei etwa ein Anlagenfehler auftreten kann, der zu einer entsprechenden Änderung der gesamten Anlagenkapazität führt, oder es wird eine entsprechende Wartungsaktivität ausgeführt, woraus sich ebenfalls eine aktualisierte Zeit bis zum nächsten geplanten Wartungsereignis ergeben kann, und dergleichen. Folglich wird in einigen anschaulichen Ausführungsformen auch in diesem Falle ein Ablaufschema auf der Grundlage eines aktuellen Status der Anlage 200 die aktualisierten Maßzahlen, die die Zeitdauer bis zum nächsten geplanten Wartungsintervall angeben, aktualisiert. Nach einer gewissen Betriebsphase der Anlage 200 kann somit eine geplante Wartung für zwei oder mehr Prozesskammern unterschiedlicher Prozessschritte gleichzeitig durchgeführt werden, wodurch der gesamte Durchsatzverlust ermittelt wird, wie dies zuvor erläutert ist. Somit kann das Ablaufschema in einer dynamischen Weise angepasst werden, wodurch ein hohes Maß an Synchronisation erreicht wird, was schließlich zu einer höheren Kapazität der Anlage 200 führt. Wie zuvor angegeben ist, kann durch Verstecken einer Stillstandszeit einer oder mehrerer Prozesskammern mit höherer Prozesskapazität „hinter” der Stillstandszeit einer Prozesskammer mit einer geringeren Prozesskapazität insgesamt eine Zunahme des Durchsatzes in mehrere Prozent erreicht werden, was deutlich zu geringeren Herstellungskosten beiträgt.
  • Es gilt also: Der Durchsatzverlust von zusammengehörenden Prozesskammern, etwa Cluster-Anlagen, kann verringert werden, indem die Stillstandszeiten von Prozesskammern koordiniert oder synchronisiert werden, so dass die Anlagenkapazität zwischen den synchronisierten Stillstandszeiten beeinflusst wird. Zu diesem Zweck kann die Steuerung der Reihenfolge bzw. das Ablaufschema, d. h. das Zuführen von Substraten zu den diversen Prozesskammern in dem Cluster, in geeigneter Weise so koordiniert werden, dass die erforderliche geplante Zeit für die Wartung für zumindest zwei oder mehr Prozesskammern im Wesentlichen gleichzeitig erreicht wird. Folglich ist eine bessere Verfügbarkeit und ein höherer Durchsatz für einen vorgegebenen Cluster an Prozesskammern erreichbar.
  • Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Offenbarung werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist diese Beschreibung lediglich anschaulicher Natur und dient dazu, dem Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der hierin offenbarten Prinzipien zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin gezeigten und beschriebenen als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen zu betrachten.

Claims (20)

  1. Verfahren zum Bearbeiten von Substraten in einer Fertigungsumgebung gemäß einer Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten, wobei das Verfahren umfasst: Bestimmen eines ersten Maßes für eine erste Prozesskammer mehrerer erster Prozesskammern, die zum Ausführen eines ersten Prozessschrittes der Sequenz aus miteinander in Beziehungen stehenden Prozessschritten verwendet werden, wobei das erste Maß eine Zeitdauer bis zu einem geplanten Wartungsereignis der ersten Prozesskammer angibt; Bestimmen eines zweiten Maßes für eine zweite Prozesskammer mehrerer zweiter Prozesskammern, die zum Ausführen eines zweiten Prozessschrittes der Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten verwendet werden, wobei das zweite Maß eine Zeitdauer eines zweiten geplanten Wartungsereignisses für die zweite Prozesskammer angibt; und Steuern des Zuführens von Substraten zu den mehreren ersten und zweiten Prozesskammern auf der Grundlage des ersten und des zweiten Maßes derart, dass das erste und das zweite geplante Wartungsereignis synchronisiert sind.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: Steuern des Zuführens von Substraten derart, dass die volle Prozesskapazität des ersten und des zweiten Prozessschrittes beibehalten wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die mehreren ersten oder die mehreren zweiten Prozesskammern die niedrigste Prozesskapazität der Sequenz repräsentieren.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, das ferner umfasst: Zuführen der Substrate in gleicher Weise zu den mehreren ersten oder mehreren zweiten Prozesskammern, die die geringste Prozesskapazität repräsentieren.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: Bestimmen eines dritten Maßes für eine dritte Prozesskammer mehrerer dritter Prozesskammern, die zum Ausführen eines dritten Prozessschrittes der Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessschritten verwendet werden, wobei das dritte Maß eine Zeitdauer bis zu einem dritten geplanten Wartungsereignis für die dritte Prozesskammer angibt und wobei das Zuführen von Substraten zu den mehreren dritten Prozesskammern so gesteuert wird, dass das dritte geplante Wartungsereignis synchron ist zu dem ersten und dem zweiten geplanten Wartungsereignis.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Steuern des Zuführens von Substraten zu den mehreren ersten und zweiten Prozesskammern umfasst: Bestimmen einer Bearbeitungskapazität für jede der mehreren ersten und zweiten Prozesskammern zum Bearbeiten der Substrate in der Sequenz.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei Bestimmen einer Prozesskapazität für jede der mehreren ersten und zweiten Prozesskammern umfasst: Bestimmen von Prozessrezepten, die zum Bearbeiten der Substrate anzuwenden sind, und Bestimmen der Prozesskapazitäten für jedes der Prozessrezepte.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei Steuern des Zuführens von Substraten zu den mehreren ersten und zweiten Prozesskammern umfasst: Bestimmen des Anteils an Substraten, die jeder Prozesskammer zuzuführen sind, und Bestimmen, ob der Anteil gleich oder kleiner ist als eine Prozesskapazität der Prozesskammer.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Sequenz aus miteinander in Beziehung stehenden Prozessen in einer Cluster-Anlage ausgeführt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner umfasst: Bearbeiten mehrerer Substrate in den ersten und/oder zweiten Prozesskammern.
  11. Verfahren zum Steuern der Abfolge von Substraten in einer Cluster-Anlage, wobei das Verfahren umfasst: Bestimmen einer Zeitdauer bis zur Wartung zweier oder mehrerer von mehreren Prozesskammern der Cluster-Anlage, wobei die mehreren Prozesskammern zwei oder mehr in Beziehung stehende Prozessschritte ausführen und wobei die zwei oder mehr der mehreren Prozesskammern zum Ausführen mindestens zweier unterschiedlicher Prozessschritte der mehreren miteinander in Beziehung stehender Prozessschritte verwendet werden; und Steuern des Zuführens von Substraten zu den zwei oder mehr Prozesskammern derart, dass die Zeit zur Wartung der zwei oder mehr Prozesskammern synchronisiert ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, das ferner umfasst: Bestimmen einer Bearbeitungskapazität für jede der mehreren Prozesskammern und wobei das Zuführen von Substraten auf der Grundlage der Bearbeitungskapazitäten gesteuert wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei Steuern des Zuführens von Substraten zu den zwei oder mehr Prozesskammern umfasst: Bestimmen des Anteils an Substraten, die jeder der zwei oder mehr Prozesskammern zuzuführen sind, und Verifizieren, dass jeder Anteil mit einer zugehörigen Bearbeitungskapazität der zwei oder mehr Prozesskammern kompatibel ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Bearbeitungskapazität für jedes Prozessrezept, das beim Bearbeiten der Substrate in der Cluster-Anlage anzuwenden ist, bestimmt ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 12, wobei eine der zwei oder mehr Prozesskammern die geringste Bearbeitungskapazität besitzt.
  16. Verfahren nach Anspruch 11, das ferner umfasst: Bearbeiten mehrerer Substrate durch die ersten und/oder zweiten Prozesskammern.
  17. Verfahren nach Anspruch 13, das ferner umfasst: Aktualisieren der Anteile nach dem Auftreten eines Anlagenfehlers der Cluster-Anlage und/oder nach der Beendigung einer Wartungsaktivität, die mit der Zeit bis zur Wartung verknüpft ist.
  18. Steuersystem mit: einer Wartungsüberwachungseinheit, die funktionsmäßig mit mehreren Prozesskammern verbunden ist, die zum Bearbeiten von Substraten gemäß mindestens zweier unterschiedlicher Prozessschritte verwendet werden, wobei die Wartungsüberwachungseinheit ausge bildet ist, einen Wert bereitzustellen, der eine Zeit bis zu einer geplanten Wartung bis zu jeder der mehreren Prozesskammern angibt; und einer Synchronisiereinheit, die funktionsmäßig mit der Wartungsüberwachungseinheit verbunden und ausgebildet ist, ein Ablaufschema für die mehreren Prozesskammern so zu bestimmen, dass die Zeit bis zu einer geplanten Wartung für mindestens zwei der mehreren Prozesskammern synchronisiert ist.
  19. Steuersystem nach Anspruch 18, das ferner eine Steuereinheit umfasst, die mit der Synchronisiereinheit und einem Transportsystem verbunden ist, das mit den mehreren Prozesskammern verbunden ist, wobei die Steuereinheit ausgebildet ist, das Transportsystem auf der Grundlage des Ablaufschemas zu steuern.
  20. Steuersystem nach Anspruch 18, wobei das Steuersystem ein Teil einer Cluster-Prozessanlage ist, die zum Bearbeiten von Substraten für Halbleiterprodukten ausgebildet ist.
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