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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Datenschnittstelle
zur Datenübertragung
und ein System mit zumindest einem derartigen Haushaltsgerät.
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Es
sind Haushaltsgeräte
bekannt, welche mit einer Memory-Funktion ausgebildet sind. Bei
diesen Geräten
kann ein Nutzer die Parameter eines Programms in gewisser Weise
selber benutzerdefiniert gestalten. So sind beispielsweise Waschmaschinen bekannt,
welche ein bestehendes Programm aufweisen, wobei eine genaue Optionseinstellung
von dem Nutzer definiert und gespeichert werden kann. Darüber hinaus
sind Systeme bekannt, bei denen mehrere Geräte miteinander vernetzt sind.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät zu schaffen,
bei welchem benutzerindividuell die Funktionalität einfach und aufwandsarm erweiterbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Haushaltsgerät, welches die Merkmale nach
Anspruch 1 aufweist, und ein System, welches die Merkmale nach Anspruch
11 aufweist, gelöst.
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Unter
einem Haushaltsgerät
wird ein Gerät verstanden,
das zur Haushaltsführung
eingesetzt wird. Das kann ein Haushaltsgroßgerät sein, wie beispielsweise
eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner,
eine Geschirrspülmaschine,
ein Gargerät,
eine Dunstabzugshaube, ein Kältegerät, eine
Kühlgefrierkombination
oder ein Klimagerät.
Das kann aber auch ein Haushaltskleingerät sein, wie beispielsweise
ein Kaffeevollautomat oder eine Küchenmaschine.
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Ein
erfindungsgemäßes Haushaltsgerät weist
eine Datenschnittstelle zur Datenübertragung auf. Diese Datenschnittstelle
ist zur Kopplung mit einem kompatiblen tragbaren Speichermedium
ausgebildet, wobei die Datenschnittstelle zur Steuerung der Datenübertragung
zwischen dem Speichermedium und dem Haushaltsgerät ausgebildet ist.
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Das
bedeutet, dass die Datenschnittstelle die Funktionalität eines
Host-Controllers aufweist. Somit kann auf eine externe Einrichtung
zur Steuerung einer Datenübertragung
auf das Haushaltsgerät oder
von dem Haushaltsgerät
verzichtet werden. Damit kann das Speichermedium als passives Speichermedium
ausgebildet sein, dessen Daten von der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts abgerufen und
in dem Haushaltsgerät
installiert werden können.
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Auf
dem Speichermedium können
Funktionsdaten des Haushaltsgeräts,
insbesondere Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts abgespeichert
sein. Durch die Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle
des Haushaltsgeräts
können
diese Funktionsdaten bzw. Programme auf das Haushaltsgerät übertragen
und dort installiert werden, so dass sie von dem Haushaltsgerät genutzt
werden können. Dadurch
wird es dem Benutzer in einfacher und individuell gestaltbarer Weise
möglich,
Updates von Programmen oder aber auch zusätzliche Programme in individueller
Weise auf das Haushaltsgerät
zu übertragen
und dort zu installieren. Die Funktionalität des Haushaltsgeräts kann
dadurch aktualisiert und ausgebaut werden.
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Auch
nach dem Erwerb eines Haushaltsgeräts kann somit im weiteren Gebrauch
jederzeit von dem Benutzer selbst eine Aktualisierung von Software
oder das Hinzuladen von zusätzlicher
Software ermöglicht
werden. Das Haushaltsgerät
kann somit von dem Nutzer in individueller Weise programmtechnisch
erweitert oder verändert
werden, so dass diesbezüglich
ggf. auch ursprünglich
nicht vorhandene Funktionalitäten
des Haushaltsgeräts
nach dem Kauf installiert und abgerufen werden können. Das Haushaltsgerät kann somit
auch nach dem Kauf durch den Benutzer selbst in erwünschter
und vorteilhafter Weise funktionell weitergebildet werden.
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So
können
bestehende Programme, die bereits beim Kauf des Haushaltsgeräts vorhanden
waren ergänzt
oder aktualisiert werden. Weitere, beim Kauf noch nicht vorhandene
Programme können
hinzugefügt
werden.
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Vorzugsweise
ist die Datenschnittstelle eine USB-Schnittstelle. Insbesondere
weist die Datenschnittstelle die Eigenschaften eines USB-Host-Controllers
auf. Durch diese Ausgestaltung kann eine weit verbreitete Schnittstellenart
bereitgestellt werden, so dass die Kopplung mit verschiedensten
Speichermedien möglich
ist, und darüber
hinaus keine hausgerättypische
und nur diesen zugängliche Schnittstelle
bereitgestellt ist. Durch die Ausgestaltung als USB-Schnittstelle
können
herkömmliche
bekannte und weit verbreitete kompatible Speichermedien verwendet
werden, um eine derartige Datenübertragung
zu ermöglichen.
Insbesondere können die
Speichermedien als USB-Clients ausgebildet sein. Der Benutzer muss
somit nicht extra zusätzlich ein
gerätspezifisches
Speichermedium erwerben, um eine Kopplung mit der Schnittstelle
erreichen zu können.
Da USB-Speichermedien
weit verbreitet sind und auch anderweitig in einem Haushalt zugegen sind,
beispielsweise wenn dort ein Computer oder ein Laptop oder dergleichen
vorhanden ist, kann damit erreicht werden, dass ein ohnehin bereits
im Haushalt vorhandenes Speichermedium auch dafür genutzt werden kann, dass
es zum Abspeichern von Programmen für das Haushaltsgerät verwendet
werden kann und dieses dann auch in die Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts kompatibel
koppelbar ist.
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Insbesondere
ist die Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts zur Spannungsversorgung
des Speichermedium ausgebildet. Auf diese Weise kann auf eine eigene
Spannungsversorgung des Speichermediums verzichtet werden.
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Vorzugsweise
weist die Datenschnittstelle zur Kopplung mit dem Speichermedium
eine Einführöffnung auf,
weiche durch eine Schutzabdeckung abdeckbar ist. Durch diese Ausgestaltung
kann erreicht werden, dass bei nicht gekoppeltem Speichermedium
ein Schutz vor Verschmutzung der Datenschnittstelle gewährleistet
werden kann.
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Vorzugsweise
ist die Schutzabdeckung aus einem elastischem Material, insbesondere
einem Elastomer, ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung kann eine
hohe Flexibilität
der Schutzabdeckung gewährleistet
werden, so dass auch bei einem Anstoßen des Nutzers keine Verletzung
auftritt und geringer Verschleiß durch
Aufsetzen und Abnehmen der Abdeckung gewährleistet ist.
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Die
Schutzabdeckung der Datenschnittstelle am Haushaltsgerät ist vorzugsweise
wasserdicht ausgebildet. Die Schutzabdeckung der Datenschnittstelle
kann auch als Klappe oder Schieber oder dergleichen ausgebildet
sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
mittels der Datenschnittstelle zumindest ein auf dem Speichermedium
gespeichertes Programm zur Steuerung von Betriebsabläufen des
Haushaltsgeräts
von dem Speichermedium auf das Haushaltsgerät übertragbar. Es kann auch eine
Mehrzahl von derartigen Programmen auf dem Speichermedium abgespeichert
und von dort auf das Haushaltsgerät übertragen werden. Auf diese
Weise ist eine einfache Programmerweiterung bzw. ein einfaches Programmupdate
des Haushaltsgeräts
möglich.
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Vorzugsweise
weist das Haushaltsgerät
eine Anzeigeeinheit auf, auf welcher die auf dem Speichermedium
gespeicherten Programme angezeigt werden und für die Übertragung auf das Haushaltsgerät auswählbar sind.
Es kann somit auch dann, wenn eine Mehrzahl von unterschiedlichen
Programmen auf dem Speichermedium gespeichert sind, vom Nutzer individuell
ausgewählt
werden, welches der Programme dann letztendlich auf das Haushaltsgerät übertragen
werden soll. Dies kann in einfacher Weise nachvollzogen werden,
da die auf dem Speichermedium abgelegten Programme auf der Anzeigeeinheit zunächst dargestellt
werden und dann der Auswahlprozess stattfinden kann.
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Vorzugsweise
weist das Haushaltsgerät
zumindest ein Bedienelement, insbesondere einen Dreh- und/oder Druckschalter,
auf, mittels welchem ein auf dem Speichermedium abgespeichertes
und nach der Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle
des Haushaltsgeräts
auf der Anzeigeeinheit angezeigtes Programm zur Übertragung auf das Haushaltsgerät ausgewählt wird.
Insbesondere wird durch dieses Bedienelement auch die Übertragung
der ausgewählten
Programme auf das Haushaltsgerät
aktiviert. Mittels diesem Bedienelement kann somit die Auswahl der
gewünschten
Programme und die Aktivierung der Übertragung der ausgewählten Programme
von dem Speichermedium auf das Haushaltsgerät durchgeführt werden. Vorzugsweise werden
die ausgewählten
Programme durch Betätigung
des Bedienelements markiert und durch erneute Betätigung des
Bedienelements die Übertragung
aktiviert. Durch die Übertragung
des Programms bzw. der Programme von dem Speichermedium auf das
Haushaltsgerät
wird das Programm bzw. werden die Programme in dem Haushaltsgerät installiert.
Vorzugsweise kann nach der Installation das Starten eines der in
dem Haushaltsgerät
installierten Programme wiederum mit dem Bedienelement durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Datenschnittstelle im Bereich einer zumindest
ein Bedienelement und/oder eine Anzeigeeinheit umfassenden Bedienblende
einer Bedieneinrichtung angeordnet ist. Vorzugsweise sind an der
Bedieneinrichtung Anzeigen symbolisiert, durch welche neu installierte
Programme zur Anwahl gekennzeichnet sind. Insbesondere können Einstellpositionen
eines zur Programmanwahl vorgesehenen Bedienelements für die Anwahl
der neu installierten Programme vorgesehen sein.
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Ein
erfindungsgemäßes System
umfasst zumindest ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät oder eine
vorteilhafte Ausführung
davon. Das System umfasst auch ein zu der Datenschnittstelle des
Haushaltsgeräts
kompatibles tragbares Speichermedium sowie eine Datenbank, welche
zumindest Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des
Haushaltsgerät
aufweist. Das System ist derart ausgestaltet, dass zumindest ein
Programm der Datenbank auf das Speichermedium abspeicherbar und
durch die Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle
des Haushaltsgeräts
auf das Haushaltsgerät übertragbar
ist. Durch diese Systemgestaltung wird es dem Nutzer in einfacher
und individuell gestaltbarer Weise möglich, Updates von Programmen oder
aber auch zusätzliche
Programme in individueller Weise auf das Haushaltsgerät übertragen
zu können
und dort zu installieren. Die Funktionalität des Haushaltsgeräts kann
dadurch aktualisiert und ausgebaut werden.
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Vorzugsweise
ist die Datenbank über
das Internet zugänglich
bzw. die Datenbank stellt das Internet selbst dar. Auch diesbezüglich kann
ohnehin weit verbreiteten Medien in einem Haushalt Rechnung getragen
werden und die Programme werden auf einem Medium, nämlich dem
Internet, bereitgestellt, welches weit verbreitet ist.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Datenbank von einem Haushaltsgerätehersteller und/oder
von einem Betriebsmittelanbieter, welcher Betriebsmittel für das Haushaltsgerät vertreibt, und/oder
von einem Anbieter, welcher Medien vertreibt, die im Haushaltsgerät verarbeitet
und/oder zubereitet werden, bereitgestellt ist. Durch eine derartige
Ausgestaltung kann in vielfältiger
Weise eine Programmerweiterung oder Programmergänzung für einen Nutzer eines Haushaltsgeräts angeboten
werden. Die Haushaltsgeräte
gewinnen deutlich an Flexibilität.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass Lebensmittelhersteller
und Lebensmittelanbieter eine Datenbank bereitstellen, mit denen
das Zubereiten ihrer Lebensmittel individuell angepasst mit dem
Haushaltsgerät
erfolgen kann. Programmabläufe
und Zubereitungsvorgänge
können
somit mit diesen individuellen von den Lebensmittelherstellern bzw.
Lebensmittelanbietern bereitgestellten Programmen besonders vorteilhaft
zubereitet erfolgen. So kann beispielsweise von Fertiggerichtherstellern das
dementsprechende Programm für
ein Haushaltsgerät
zur Zubereitung von Lebensmitteln zur Verfügung gestellt werden, wodurch
beispielsweise Intensität,
Dauer und Intervall von einer gesteuerten Energiezufuhr über das
Haushaltsgerät
zum Zubereiten von Lebensmittel beim Zubereitungsvorgang vorgegeben
wird. Beispielsweise kann somit bei einem Mikrowellengerät durch
das individuelle Programm sichergestellt werden, dass eine Mikrowellenmahlzeit von
einem Lebensmittelhersteller nicht zu kalt bleibt oder aber auch
nicht verdampft oder verbrennt. Bei Backöfen könnte vorgesehen sein, dass
in Fernsehprogrammen angebotene Kochsendungen ebenfalls als Programme
mit den entsprechenden Steuerungsparametern für die Komponenten des Haushaltsgeräts zum Zubereiten
von Lebensmitteln angeboten werden. Diesbezüglich könnten dann Garzeit und Gartemperatur
durch dieses individuelle Programm angepasst erfolgen, so dass auch
hier die Garzeit und die Garintensität durch das zusätzliche
Programm vorgegeben werden. Beispielsweise kann dann auch individuell
durch das Programm eine während
des Zubereitungsvorgangs zeitdefiniert und ablaufdefiniert erforderliche
Grillfunktion nach dem Garen ausgelöst werden.
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Des
Weiteren kann beispielsweise bei Haushaltsgeräten zur Pflege von Wäschestücken, wie
einer Waschmaschine, ein spezielles Programm von einem Kleidungshersteller
speziell für
die von dem diesem Hersteller angebotenen Produkte angeboten werden,
um bei Waschvorgängen
angepasste Abläufe
und Betriebsmittel in geeigneter Weise zu dosieren und zuzuführen. Diesbezüglich kann
eine kleidungsstückspezifische
Waschoptimierung und Reinigungsoptimierung erreicht werden, ohne
dass ein unerwünschter
Verschleiß der
Kleidungsstücke
einhergeht. In entsprechender Weise kann dies auch bei Wäschetrocknern
gegeben sein.
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Als
weiteres Beispiel sei ein Geschirrspüler und somit ein Haushaltsgerät zur Reinigung
von Geschirr genannt, bei dem Programme von Geschirrherstellern
individuell angeboten werden können,
so dass auch hier die Reinigungsabläufe durch das Haushaltsgerät angepasst
an die spezifischen Geschirrstücke
erfolgen kann. So kann auch hier die Dauer und die Intensität sowie
der Trocknungsgrad bei einem Reinigungsvorgang durch dieses ergänzte oder
hinzugefügt
zusätzliche
Programm angepasst an die individuellen Geschirrelemente erfolgen.
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Auch
beispielsweise bei einer Kaffeemaschine kann ein optimales Programm
bereitgestellt werden, mit dem ganz spezifische Bohnen gemahlen und/oder
für eine
Kaffeeerzeugung bearbeitet werden. Auch diesbezüglich kann beispielsweise von dem
Bohnenanbieter ein derartiges elektronisches Programm bereitgestellt
werden, welches heruntergeladen und auf das Haushaltsgerät übertragen
werden kann. Werden dann derartige Bohnen von einem Nutzer verwendet,
so kann dieses Programm gestartet werden und genau diese spezifische
Zubereitung und Weiterverarbeitung zur Herstellung des trinkbaren
Kaffees kann dann ablaufen.
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Dies
sind lediglich beispielhafte Erwähnungen
von Haushaltsgeräten
und der Möglichkeit
von Programmen, die vom Haushaltsgerätehersteller und/oder von einem
Betriebsmittelanbieter und/oder von einem Anbieter, welcher Medien
zum Verarbeiten und/oder Zubereiten in dem Haushaltsgerät anbietet,
bereitgestellt sind. Dies ist selbstverständlich nicht abschließend zu
verstehen und es können
in vielfältiger
Weise auch Programme von anderen Betriebsmittelanbietern und/oder
Zulieferunternehmen ermöglicht
sein.
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Vorzugsweise
ist die Datenbank über
eine Rechnereinheit, wie einem Laptop oder einem Desktoprechner
zugänglich,
wobei die Rechnereinheit eine Datenschnittstelle aufweist, welche
zur Aufnahme des Speichermediums ausgebildet ist. Vorzugsweise ist
auch die Datenschnittstelle der Rechnereinheit als USB-Schnittstelle
ausgebildet.
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Vorzugsweise
ist das Speichermedium als ein USB-kompatibles Speichermedium, insbesondere
als USB-Stift, ausgebildet. Insbesondere ist das Speichermedium
ein USB-Client.
Dieser kann in einfacher Weise stets vom Nutzer mitgeführt werden, und
kann als relativ kleines Medium ausgebildet sein.
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Das
Haushaltsgerät
kann vorzugsweise zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Wäschestücken oder
zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung von Lebensmitteln
oder zur Reinigung von Geschirr ausgebildet sein.
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Mit
dem Haushaltsgerät
ist es somit möglich, nachträglich Programme über eine
vorzugsweise USB-Schnittstelle zu laden. Üblicherweise ist in einem Haushalt
ein Computer mit Internetanschluss und USB-Schnittstelle vorhanden.
Durch diesen in vielfältiger
Weise verbreiteten Schnittstellentyp gibt es somit auch dann die
Möglichkeit
neue Programme oder Programmergänzungen
oder aktualisierte Programme vom Internet herunterzuladen und über einen
USB-Stick auf dem Haushaltsgerät
zu laden bzw. dann zu installieren. Vorzugsweise weist das Gerät eine Steuereinheit
auf, welche die Möglichkeit
bietet, die dann geladenen Programme zu installieren und ggf. zu
starten.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den
Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung
genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend
in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine
gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Die
einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts und eines
erfindungsgemäßen Systems.
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Das
System 1 umfasst ein Haushaltsgerät 2, welches beispielsweise
zur Pflege von Wäschestücken oder
zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung von Lebensmitteln
oder zur Reinigung von Geschirr ausgebildet sein kann. Das Haushaltsgerät 2 kann
somit beispielsweise als Wäschetrockner,
als Waschmaschine oder als Waschtrockner ausgebildet sein. Es kann
auch als Backofen, als Mikrowellengerät oder als Dampfgargerät ausgebildet sein.
Ebenso kann beispielsweise ein Kühlschrank oder
ein Gefrierschrank oder dergleichen vorgesehen sein. Ebenso ist
es möglich,
dass das Haushaltsgerät
als Geschirrspüler
ausgebildet ist. Die spezifisch genannten Geräte sind lediglich beispielhaft und
die Aufzählung
ist nicht als abschließend
zu verstehen.
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Das
Haushaltsgerät 2 umfasst
eine Bedieneinrichtung 3, welche eine Anzeigeeinrichtung 4 aufweist.
Darüber
hinaus sind eine Mehrzahl von Bedienelementen vorhanden, welche
alle mit dem Bezugszeichen 5 versehen sind. Auf die spezifischen Funktionen
der Bedienelemente 5 wird im Folgenden nicht näher eingegangen,
prinzipiell ist es jedoch unter anderem möglich, Betriebszustände des
Haushaltsgeräts 2 mit
diesen Bedienelementen 5 einzustellen. Darüber hinaus
können
spezifische Anzeigen auf der Anzeigeeinheit 4 durch zumindest
eines der Bedienelemente 5 benutzerdefiniert eingestellt
werden.
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Darüber hinaus
ist es mit zumindest einem Bedienelement 5 möglich, die
auf einem Speichermedium 6, welches als USB-Stick ausgebildet
ist, gespeicherten Programme nach der Kopplung mit einer hausgeräteseitigen
Datenschnittstelle 7 abzufragen und auf der Anzeigeeinheit 4 anzeigen
zu lassen. Die Datenschnittstelle 7 des Haushaltsgeräts 2 ist
ebenfalls als USB-Schnittstelle ausgebildet. Diese USB-Schnittstelle
des Haushaltsgeräts 2 weist
die Funktionalität
eines USB-Host-Controllers auf. Insbesondere ist vorgesehen, dass
die Kopplung bzw. die Einführöffnung 8 der
Datenschnittstelle 7 durch ein Abdeckelement 9 abdeckbar
ist. Dieses ist im Ausführungsbeispiel
aus einem elastischem Material, beispielsweise aus Elastomer ausgebildet
und als Klappe konzipiert. Die Abdeckung 9 ist fest mit
der Bedieneinrichtung 3 und insbesondere an der frontseitigen
Bedienblende 3a befestigt. Die Abdeckung 9 ist
beim Verschließen
der Einführöffnung 8 der Schnittstelle 7 wasserdicht
ausgebildet, so dass diese Einführöffnung 8 sowohl
geschützt
vor Staub als auch geschützt
vor Wasser ausgebildet ist.
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Die
Bedieneinrichtung 3 umfasst des Weiteren ein frontseitiges
Bedienelement 10, welches als Dreh- und/oder Druckschalter
ausgebildet sein kann. Mit diesem Bedienelement 10 können spezifische Programme,
die ohnehin beim Ausliefern des Haushaltsgeräts 2 bereits installiert
sind, ausgewählt
werden. Darüber
hinaus sind zwei spezifische Posten 11 und 12 vorhanden,
welche mittels diesem Bedienelement 10 anwählbar sind.
Diese spezifischen Posten 11 und 12 symbolisieren
die Möglichkeit
des Startens von nachträglich
installierten elektronischen Programmen, welche spezifische Programmabläufe ermöglichen.
Die Anzahl der Posten 11 und 12 im Ausführungsbeispiel
mit lediglich zwei ist nur beispielhaft und kann in beliebiger Weise
im Hinblick auf die zahlenmäßige Ausgestaltung
ausgebildet sein.
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Mit
diesen Sonderposten 11 und 12 sind Programme umfasst,
die über
das Speichermedium 6 und die Schnittstelle 7 nachträglich auf
das Haushaltsgerät 2 aufgespielt
werden. Insbesondere umfassen diese zusätzlichen Programme Aktualisierungen
von ohnehin auf dem Haushaltsgerät
bei der Auslieferung vorhandenen elektronischen Programmen und/oder
Programmerweiterungen oder Programmergänzungen und/oder vollständig neue
Programme, die komplett neue Funktionalitäten des Haushaltsgeräts ermöglichen,
die in der ursprünglichen
Ausgestaltung und Auslieferung dort noch nicht vorhanden waren.
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Das
System 1 umfasst darüber
hinaus eine zum Speichermedium 6 und zum Haushaltsgerät 2 externe
separate Datenbank 13, welche über eine Rechnereinheit 14,
beispielsweise einem Laptop oder dergleichen, und einem Internetzugang
aufrufbar bzw. anwählbar
ist. So kann eine Datenbank 13 über das Internet ausgewählt werden.
Die Datenbank 13 kann beispielsweise von einem Haushaltsgerätehersteller
und/oder von einem Betriebsmittelanbieter, welcher Betriebsmittel
für das
Haushaltsgerät 2 vertreibt,
und/oder einem Anbieter, welcher Medien vertreibt, die im Haushaltsgerät 2 verarbeitet
und/oder zubereitet werden, bereitgestellt sein. Es kann auch vorgesehen
sein, dass jeweils eine verschiedene Datenbank von den genannten
Unternehmen angeboten wird. Die Recheneinheit 14 umfasst
eine Koppeleinheit 15, mittels welchem das tragbare Speichermedium 6 zur
Datenübertragung
koppelbar ist. Vorzugsweise ist die Schnittstelle 15 als
USB-Schnittstelle ausgebildet, insbesondere als USB-Host-Controller.
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Als
Anbieter von zusätzlichen
elektronischen Programmen zur Steuerung von Programmabläufen und/oder
zusätzlichen
Informationen kann beispielsweise ein Lebensmittelhersteller oder
ein Lebensmittelanbieter oder ein Geschirrhersteller oder Geschirranbieter
oder ein Betriebsmittelanbieter, welcher beispielsweise Waschmittel
oder dergleichen vertreibt, oder ein Bekleidungshersteller genannt
sein. Auch diese beispielhaft genannte Aufzählung von spezifischen Anbietern
ist nicht als abschließend
zu verstehen.