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DE102009046720A1 - Haushaltsgerät und System mit zumindest einem Haushaltsgerät - Google Patents

Haushaltsgerät und System mit zumindest einem Haushaltsgerät Download PDF

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DE102009046720A1
DE102009046720A1 DE102009046720A DE102009046720A DE102009046720A1 DE 102009046720 A1 DE102009046720 A1 DE 102009046720A1 DE 102009046720 A DE102009046720 A DE 102009046720A DE 102009046720 A DE102009046720 A DE 102009046720A DE 102009046720 A1 DE102009046720 A1 DE 102009046720A1
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DE
Germany
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household appliance
storage medium
data interface
programs
household
Prior art date
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Withdrawn
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DE102009046720A
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English (en)
Inventor
Jacques Helot
Carsten Weber
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4293Arrangements for programme selection, e.g. control panels; Indication of the selected programme, programme progress or other parameters of the programme, e.g. by using display panels
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F34/00Details of control systems for washing machines, washer-dryers or laundry dryers
    • D06F34/28Arrangements for program selection, e.g. control panels therefor; Arrangements for indicating program parameters, e.g. the selected program or its progress

Landscapes

  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät (2) mit einer Datenschnittstelle (7) zur Datenübertragung. Die Datenschnittstelle (7) ist zur Kopplung mit einem kompatiblen tragbaren Speichermedium (6) ausgebildet, wobei die Datenschnittstelle (7) zur Steuerung der Datenübertragung zwischen dem Speichermedium (6) und dem Haushaltsgerät (2) ausgebildet ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein System mit zumindest einem solchen Haushaltsgerät (2), mit einem zu der Datenschnittstelle (7) des Haushaltsgeräts (2) kompatiblen tragbaren Speichermedium (6) und mit einer Datenbank (13), welche zumindest Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts (2) aufweist. Zumindest ein Programm der Datenbank (13) ist auf das Speichermedium (6) abspeicherbar und durch die Kopplung des Speichermediums (6) mit der Datenschnittstelle (7) des Haushaltsgeräts (2) auf das Haushaltsgerät (2) übertragbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Datenschnittstelle zur Datenübertragung und ein System mit zumindest einem derartigen Haushaltsgerät.
  • Es sind Haushaltsgeräte bekannt, welche mit einer Memory-Funktion ausgebildet sind. Bei diesen Geräten kann ein Nutzer die Parameter eines Programms in gewisser Weise selber benutzerdefiniert gestalten. So sind beispielsweise Waschmaschinen bekannt, welche ein bestehendes Programm aufweisen, wobei eine genaue Optionseinstellung von dem Nutzer definiert und gespeichert werden kann. Darüber hinaus sind Systeme bekannt, bei denen mehrere Geräte miteinander vernetzt sind.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltsgerät zu schaffen, bei welchem benutzerindividuell die Funktionalität einfach und aufwandsarm erweiterbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltsgerät, welches die Merkmale nach Anspruch 1 aufweist, und ein System, welches die Merkmale nach Anspruch 11 aufweist, gelöst.
  • Unter einem Haushaltsgerät wird ein Gerät verstanden, das zur Haushaltsführung eingesetzt wird. Das kann ein Haushaltsgroßgerät sein, wie beispielsweise eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner, eine Geschirrspülmaschine, ein Gargerät, eine Dunstabzugshaube, ein Kältegerät, eine Kühlgefrierkombination oder ein Klimagerät. Das kann aber auch ein Haushaltskleingerät sein, wie beispielsweise ein Kaffeevollautomat oder eine Küchenmaschine.
  • Ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät weist eine Datenschnittstelle zur Datenübertragung auf. Diese Datenschnittstelle ist zur Kopplung mit einem kompatiblen tragbaren Speichermedium ausgebildet, wobei die Datenschnittstelle zur Steuerung der Datenübertragung zwischen dem Speichermedium und dem Haushaltsgerät ausgebildet ist.
  • Das bedeutet, dass die Datenschnittstelle die Funktionalität eines Host-Controllers aufweist. Somit kann auf eine externe Einrichtung zur Steuerung einer Datenübertragung auf das Haushaltsgerät oder von dem Haushaltsgerät verzichtet werden. Damit kann das Speichermedium als passives Speichermedium ausgebildet sein, dessen Daten von der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts abgerufen und in dem Haushaltsgerät installiert werden können.
  • Auf dem Speichermedium können Funktionsdaten des Haushaltsgeräts, insbesondere Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts abgespeichert sein. Durch die Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts können diese Funktionsdaten bzw. Programme auf das Haushaltsgerät übertragen und dort installiert werden, so dass sie von dem Haushaltsgerät genutzt werden können. Dadurch wird es dem Benutzer in einfacher und individuell gestaltbarer Weise möglich, Updates von Programmen oder aber auch zusätzliche Programme in individueller Weise auf das Haushaltsgerät zu übertragen und dort zu installieren. Die Funktionalität des Haushaltsgeräts kann dadurch aktualisiert und ausgebaut werden.
  • Auch nach dem Erwerb eines Haushaltsgeräts kann somit im weiteren Gebrauch jederzeit von dem Benutzer selbst eine Aktualisierung von Software oder das Hinzuladen von zusätzlicher Software ermöglicht werden. Das Haushaltsgerät kann somit von dem Nutzer in individueller Weise programmtechnisch erweitert oder verändert werden, so dass diesbezüglich ggf. auch ursprünglich nicht vorhandene Funktionalitäten des Haushaltsgeräts nach dem Kauf installiert und abgerufen werden können. Das Haushaltsgerät kann somit auch nach dem Kauf durch den Benutzer selbst in erwünschter und vorteilhafter Weise funktionell weitergebildet werden.
  • So können bestehende Programme, die bereits beim Kauf des Haushaltsgeräts vorhanden waren ergänzt oder aktualisiert werden. Weitere, beim Kauf noch nicht vorhandene Programme können hinzugefügt werden.
  • Vorzugsweise ist die Datenschnittstelle eine USB-Schnittstelle. Insbesondere weist die Datenschnittstelle die Eigenschaften eines USB-Host-Controllers auf. Durch diese Ausgestaltung kann eine weit verbreitete Schnittstellenart bereitgestellt werden, so dass die Kopplung mit verschiedensten Speichermedien möglich ist, und darüber hinaus keine hausgerättypische und nur diesen zugängliche Schnittstelle bereitgestellt ist. Durch die Ausgestaltung als USB-Schnittstelle können herkömmliche bekannte und weit verbreitete kompatible Speichermedien verwendet werden, um eine derartige Datenübertragung zu ermöglichen. Insbesondere können die Speichermedien als USB-Clients ausgebildet sein. Der Benutzer muss somit nicht extra zusätzlich ein gerätspezifisches Speichermedium erwerben, um eine Kopplung mit der Schnittstelle erreichen zu können. Da USB-Speichermedien weit verbreitet sind und auch anderweitig in einem Haushalt zugegen sind, beispielsweise wenn dort ein Computer oder ein Laptop oder dergleichen vorhanden ist, kann damit erreicht werden, dass ein ohnehin bereits im Haushalt vorhandenes Speichermedium auch dafür genutzt werden kann, dass es zum Abspeichern von Programmen für das Haushaltsgerät verwendet werden kann und dieses dann auch in die Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts kompatibel koppelbar ist.
  • Insbesondere ist die Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts zur Spannungsversorgung des Speichermedium ausgebildet. Auf diese Weise kann auf eine eigene Spannungsversorgung des Speichermediums verzichtet werden.
  • Vorzugsweise weist die Datenschnittstelle zur Kopplung mit dem Speichermedium eine Einführöffnung auf, weiche durch eine Schutzabdeckung abdeckbar ist. Durch diese Ausgestaltung kann erreicht werden, dass bei nicht gekoppeltem Speichermedium ein Schutz vor Verschmutzung der Datenschnittstelle gewährleistet werden kann.
  • Vorzugsweise ist die Schutzabdeckung aus einem elastischem Material, insbesondere einem Elastomer, ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung kann eine hohe Flexibilität der Schutzabdeckung gewährleistet werden, so dass auch bei einem Anstoßen des Nutzers keine Verletzung auftritt und geringer Verschleiß durch Aufsetzen und Abnehmen der Abdeckung gewährleistet ist.
  • Die Schutzabdeckung der Datenschnittstelle am Haushaltsgerät ist vorzugsweise wasserdicht ausgebildet. Die Schutzabdeckung der Datenschnittstelle kann auch als Klappe oder Schieber oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist mittels der Datenschnittstelle zumindest ein auf dem Speichermedium gespeichertes Programm zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts von dem Speichermedium auf das Haushaltsgerät übertragbar. Es kann auch eine Mehrzahl von derartigen Programmen auf dem Speichermedium abgespeichert und von dort auf das Haushaltsgerät übertragen werden. Auf diese Weise ist eine einfache Programmerweiterung bzw. ein einfaches Programmupdate des Haushaltsgeräts möglich.
  • Vorzugsweise weist das Haushaltsgerät eine Anzeigeeinheit auf, auf welcher die auf dem Speichermedium gespeicherten Programme angezeigt werden und für die Übertragung auf das Haushaltsgerät auswählbar sind. Es kann somit auch dann, wenn eine Mehrzahl von unterschiedlichen Programmen auf dem Speichermedium gespeichert sind, vom Nutzer individuell ausgewählt werden, welches der Programme dann letztendlich auf das Haushaltsgerät übertragen werden soll. Dies kann in einfacher Weise nachvollzogen werden, da die auf dem Speichermedium abgelegten Programme auf der Anzeigeeinheit zunächst dargestellt werden und dann der Auswahlprozess stattfinden kann.
  • Vorzugsweise weist das Haushaltsgerät zumindest ein Bedienelement, insbesondere einen Dreh- und/oder Druckschalter, auf, mittels welchem ein auf dem Speichermedium abgespeichertes und nach der Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts auf der Anzeigeeinheit angezeigtes Programm zur Übertragung auf das Haushaltsgerät ausgewählt wird. Insbesondere wird durch dieses Bedienelement auch die Übertragung der ausgewählten Programme auf das Haushaltsgerät aktiviert. Mittels diesem Bedienelement kann somit die Auswahl der gewünschten Programme und die Aktivierung der Übertragung der ausgewählten Programme von dem Speichermedium auf das Haushaltsgerät durchgeführt werden. Vorzugsweise werden die ausgewählten Programme durch Betätigung des Bedienelements markiert und durch erneute Betätigung des Bedienelements die Übertragung aktiviert. Durch die Übertragung des Programms bzw. der Programme von dem Speichermedium auf das Haushaltsgerät wird das Programm bzw. werden die Programme in dem Haushaltsgerät installiert. Vorzugsweise kann nach der Installation das Starten eines der in dem Haushaltsgerät installierten Programme wiederum mit dem Bedienelement durchgeführt werden.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Datenschnittstelle im Bereich einer zumindest ein Bedienelement und/oder eine Anzeigeeinheit umfassenden Bedienblende einer Bedieneinrichtung angeordnet ist. Vorzugsweise sind an der Bedieneinrichtung Anzeigen symbolisiert, durch welche neu installierte Programme zur Anwahl gekennzeichnet sind. Insbesondere können Einstellpositionen eines zur Programmanwahl vorgesehenen Bedienelements für die Anwahl der neu installierten Programme vorgesehen sein.
  • Ein erfindungsgemäßes System umfasst zumindest ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät oder eine vorteilhafte Ausführung davon. Das System umfasst auch ein zu der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts kompatibles tragbares Speichermedium sowie eine Datenbank, welche zumindest Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgerät aufweist. Das System ist derart ausgestaltet, dass zumindest ein Programm der Datenbank auf das Speichermedium abspeicherbar und durch die Kopplung des Speichermediums mit der Datenschnittstelle des Haushaltsgeräts auf das Haushaltsgerät übertragbar ist. Durch diese Systemgestaltung wird es dem Nutzer in einfacher und individuell gestaltbarer Weise möglich, Updates von Programmen oder aber auch zusätzliche Programme in individueller Weise auf das Haushaltsgerät übertragen zu können und dort zu installieren. Die Funktionalität des Haushaltsgeräts kann dadurch aktualisiert und ausgebaut werden.
  • Vorzugsweise ist die Datenbank über das Internet zugänglich bzw. die Datenbank stellt das Internet selbst dar. Auch diesbezüglich kann ohnehin weit verbreiteten Medien in einem Haushalt Rechnung getragen werden und die Programme werden auf einem Medium, nämlich dem Internet, bereitgestellt, welches weit verbreitet ist.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die Datenbank von einem Haushaltsgerätehersteller und/oder von einem Betriebsmittelanbieter, welcher Betriebsmittel für das Haushaltsgerät vertreibt, und/oder von einem Anbieter, welcher Medien vertreibt, die im Haushaltsgerät verarbeitet und/oder zubereitet werden, bereitgestellt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung kann in vielfältiger Weise eine Programmerweiterung oder Programmergänzung für einen Nutzer eines Haushaltsgeräts angeboten werden. Die Haushaltsgeräte gewinnen deutlich an Flexibilität. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass Lebensmittelhersteller und Lebensmittelanbieter eine Datenbank bereitstellen, mit denen das Zubereiten ihrer Lebensmittel individuell angepasst mit dem Haushaltsgerät erfolgen kann. Programmabläufe und Zubereitungsvorgänge können somit mit diesen individuellen von den Lebensmittelherstellern bzw. Lebensmittelanbietern bereitgestellten Programmen besonders vorteilhaft zubereitet erfolgen. So kann beispielsweise von Fertiggerichtherstellern das dementsprechende Programm für ein Haushaltsgerät zur Zubereitung von Lebensmitteln zur Verfügung gestellt werden, wodurch beispielsweise Intensität, Dauer und Intervall von einer gesteuerten Energiezufuhr über das Haushaltsgerät zum Zubereiten von Lebensmittel beim Zubereitungsvorgang vorgegeben wird. Beispielsweise kann somit bei einem Mikrowellengerät durch das individuelle Programm sichergestellt werden, dass eine Mikrowellenmahlzeit von einem Lebensmittelhersteller nicht zu kalt bleibt oder aber auch nicht verdampft oder verbrennt. Bei Backöfen könnte vorgesehen sein, dass in Fernsehprogrammen angebotene Kochsendungen ebenfalls als Programme mit den entsprechenden Steuerungsparametern für die Komponenten des Haushaltsgeräts zum Zubereiten von Lebensmitteln angeboten werden. Diesbezüglich könnten dann Garzeit und Gartemperatur durch dieses individuelle Programm angepasst erfolgen, so dass auch hier die Garzeit und die Garintensität durch das zusätzliche Programm vorgegeben werden. Beispielsweise kann dann auch individuell durch das Programm eine während des Zubereitungsvorgangs zeitdefiniert und ablaufdefiniert erforderliche Grillfunktion nach dem Garen ausgelöst werden.
  • Des Weiteren kann beispielsweise bei Haushaltsgeräten zur Pflege von Wäschestücken, wie einer Waschmaschine, ein spezielles Programm von einem Kleidungshersteller speziell für die von dem diesem Hersteller angebotenen Produkte angeboten werden, um bei Waschvorgängen angepasste Abläufe und Betriebsmittel in geeigneter Weise zu dosieren und zuzuführen. Diesbezüglich kann eine kleidungsstückspezifische Waschoptimierung und Reinigungsoptimierung erreicht werden, ohne dass ein unerwünschter Verschleiß der Kleidungsstücke einhergeht. In entsprechender Weise kann dies auch bei Wäschetrocknern gegeben sein.
  • Als weiteres Beispiel sei ein Geschirrspüler und somit ein Haushaltsgerät zur Reinigung von Geschirr genannt, bei dem Programme von Geschirrherstellern individuell angeboten werden können, so dass auch hier die Reinigungsabläufe durch das Haushaltsgerät angepasst an die spezifischen Geschirrstücke erfolgen kann. So kann auch hier die Dauer und die Intensität sowie der Trocknungsgrad bei einem Reinigungsvorgang durch dieses ergänzte oder hinzugefügt zusätzliche Programm angepasst an die individuellen Geschirrelemente erfolgen.
  • Auch beispielsweise bei einer Kaffeemaschine kann ein optimales Programm bereitgestellt werden, mit dem ganz spezifische Bohnen gemahlen und/oder für eine Kaffeeerzeugung bearbeitet werden. Auch diesbezüglich kann beispielsweise von dem Bohnenanbieter ein derartiges elektronisches Programm bereitgestellt werden, welches heruntergeladen und auf das Haushaltsgerät übertragen werden kann. Werden dann derartige Bohnen von einem Nutzer verwendet, so kann dieses Programm gestartet werden und genau diese spezifische Zubereitung und Weiterverarbeitung zur Herstellung des trinkbaren Kaffees kann dann ablaufen.
  • Dies sind lediglich beispielhafte Erwähnungen von Haushaltsgeräten und der Möglichkeit von Programmen, die vom Haushaltsgerätehersteller und/oder von einem Betriebsmittelanbieter und/oder von einem Anbieter, welcher Medien zum Verarbeiten und/oder Zubereiten in dem Haushaltsgerät anbietet, bereitgestellt sind. Dies ist selbstverständlich nicht abschließend zu verstehen und es können in vielfältiger Weise auch Programme von anderen Betriebsmittelanbietern und/oder Zulieferunternehmen ermöglicht sein.
  • Vorzugsweise ist die Datenbank über eine Rechnereinheit, wie einem Laptop oder einem Desktoprechner zugänglich, wobei die Rechnereinheit eine Datenschnittstelle aufweist, welche zur Aufnahme des Speichermediums ausgebildet ist. Vorzugsweise ist auch die Datenschnittstelle der Rechnereinheit als USB-Schnittstelle ausgebildet.
  • Vorzugsweise ist das Speichermedium als ein USB-kompatibles Speichermedium, insbesondere als USB-Stift, ausgebildet. Insbesondere ist das Speichermedium ein USB-Client. Dieser kann in einfacher Weise stets vom Nutzer mitgeführt werden, und kann als relativ kleines Medium ausgebildet sein.
  • Das Haushaltsgerät kann vorzugsweise zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung von Lebensmitteln oder zur Reinigung von Geschirr ausgebildet sein.
  • Mit dem Haushaltsgerät ist es somit möglich, nachträglich Programme über eine vorzugsweise USB-Schnittstelle zu laden. Üblicherweise ist in einem Haushalt ein Computer mit Internetanschluss und USB-Schnittstelle vorhanden. Durch diesen in vielfältiger Weise verbreiteten Schnittstellentyp gibt es somit auch dann die Möglichkeit neue Programme oder Programmergänzungen oder aktualisierte Programme vom Internet herunterzuladen und über einen USB-Stick auf dem Haushaltsgerät zu laden bzw. dann zu installieren. Vorzugsweise weist das Gerät eine Steuereinheit auf, welche die Möglichkeit bietet, die dann geladenen Programme zu installieren und ggf. zu starten.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts und eines erfindungsgemäßen Systems.
  • Das System 1 umfasst ein Haushaltsgerät 2, welches beispielsweise zur Pflege von Wäschestücken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Lagerung von Lebensmitteln oder zur Reinigung von Geschirr ausgebildet sein kann. Das Haushaltsgerät 2 kann somit beispielsweise als Wäschetrockner, als Waschmaschine oder als Waschtrockner ausgebildet sein. Es kann auch als Backofen, als Mikrowellengerät oder als Dampfgargerät ausgebildet sein. Ebenso kann beispielsweise ein Kühlschrank oder ein Gefrierschrank oder dergleichen vorgesehen sein. Ebenso ist es möglich, dass das Haushaltsgerät als Geschirrspüler ausgebildet ist. Die spezifisch genannten Geräte sind lediglich beispielhaft und die Aufzählung ist nicht als abschließend zu verstehen.
  • Das Haushaltsgerät 2 umfasst eine Bedieneinrichtung 3, welche eine Anzeigeeinrichtung 4 aufweist. Darüber hinaus sind eine Mehrzahl von Bedienelementen vorhanden, welche alle mit dem Bezugszeichen 5 versehen sind. Auf die spezifischen Funktionen der Bedienelemente 5 wird im Folgenden nicht näher eingegangen, prinzipiell ist es jedoch unter anderem möglich, Betriebszustände des Haushaltsgeräts 2 mit diesen Bedienelementen 5 einzustellen. Darüber hinaus können spezifische Anzeigen auf der Anzeigeeinheit 4 durch zumindest eines der Bedienelemente 5 benutzerdefiniert eingestellt werden.
  • Darüber hinaus ist es mit zumindest einem Bedienelement 5 möglich, die auf einem Speichermedium 6, welches als USB-Stick ausgebildet ist, gespeicherten Programme nach der Kopplung mit einer hausgeräteseitigen Datenschnittstelle 7 abzufragen und auf der Anzeigeeinheit 4 anzeigen zu lassen. Die Datenschnittstelle 7 des Haushaltsgeräts 2 ist ebenfalls als USB-Schnittstelle ausgebildet. Diese USB-Schnittstelle des Haushaltsgeräts 2 weist die Funktionalität eines USB-Host-Controllers auf. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Kopplung bzw. die Einführöffnung 8 der Datenschnittstelle 7 durch ein Abdeckelement 9 abdeckbar ist. Dieses ist im Ausführungsbeispiel aus einem elastischem Material, beispielsweise aus Elastomer ausgebildet und als Klappe konzipiert. Die Abdeckung 9 ist fest mit der Bedieneinrichtung 3 und insbesondere an der frontseitigen Bedienblende 3a befestigt. Die Abdeckung 9 ist beim Verschließen der Einführöffnung 8 der Schnittstelle 7 wasserdicht ausgebildet, so dass diese Einführöffnung 8 sowohl geschützt vor Staub als auch geschützt vor Wasser ausgebildet ist.
  • Die Bedieneinrichtung 3 umfasst des Weiteren ein frontseitiges Bedienelement 10, welches als Dreh- und/oder Druckschalter ausgebildet sein kann. Mit diesem Bedienelement 10 können spezifische Programme, die ohnehin beim Ausliefern des Haushaltsgeräts 2 bereits installiert sind, ausgewählt werden. Darüber hinaus sind zwei spezifische Posten 11 und 12 vorhanden, welche mittels diesem Bedienelement 10 anwählbar sind. Diese spezifischen Posten 11 und 12 symbolisieren die Möglichkeit des Startens von nachträglich installierten elektronischen Programmen, welche spezifische Programmabläufe ermöglichen. Die Anzahl der Posten 11 und 12 im Ausführungsbeispiel mit lediglich zwei ist nur beispielhaft und kann in beliebiger Weise im Hinblick auf die zahlenmäßige Ausgestaltung ausgebildet sein.
  • Mit diesen Sonderposten 11 und 12 sind Programme umfasst, die über das Speichermedium 6 und die Schnittstelle 7 nachträglich auf das Haushaltsgerät 2 aufgespielt werden. Insbesondere umfassen diese zusätzlichen Programme Aktualisierungen von ohnehin auf dem Haushaltsgerät bei der Auslieferung vorhandenen elektronischen Programmen und/oder Programmerweiterungen oder Programmergänzungen und/oder vollständig neue Programme, die komplett neue Funktionalitäten des Haushaltsgeräts ermöglichen, die in der ursprünglichen Ausgestaltung und Auslieferung dort noch nicht vorhanden waren.
  • Das System 1 umfasst darüber hinaus eine zum Speichermedium 6 und zum Haushaltsgerät 2 externe separate Datenbank 13, welche über eine Rechnereinheit 14, beispielsweise einem Laptop oder dergleichen, und einem Internetzugang aufrufbar bzw. anwählbar ist. So kann eine Datenbank 13 über das Internet ausgewählt werden. Die Datenbank 13 kann beispielsweise von einem Haushaltsgerätehersteller und/oder von einem Betriebsmittelanbieter, welcher Betriebsmittel für das Haushaltsgerät 2 vertreibt, und/oder einem Anbieter, welcher Medien vertreibt, die im Haushaltsgerät 2 verarbeitet und/oder zubereitet werden, bereitgestellt sein. Es kann auch vorgesehen sein, dass jeweils eine verschiedene Datenbank von den genannten Unternehmen angeboten wird. Die Recheneinheit 14 umfasst eine Koppeleinheit 15, mittels welchem das tragbare Speichermedium 6 zur Datenübertragung koppelbar ist. Vorzugsweise ist die Schnittstelle 15 als USB-Schnittstelle ausgebildet, insbesondere als USB-Host-Controller.
  • Als Anbieter von zusätzlichen elektronischen Programmen zur Steuerung von Programmabläufen und/oder zusätzlichen Informationen kann beispielsweise ein Lebensmittelhersteller oder ein Lebensmittelanbieter oder ein Geschirrhersteller oder Geschirranbieter oder ein Betriebsmittelanbieter, welcher beispielsweise Waschmittel oder dergleichen vertreibt, oder ein Bekleidungshersteller genannt sein. Auch diese beispielhaft genannte Aufzählung von spezifischen Anbietern ist nicht als abschließend zu verstehen.

Claims (15)

  1. Haushaltsgerät (2) mit einer Datenschnittstelle (7) zur Datenübertragung, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle (7) zur Kopplung mit einem kompatiblen tragbaren Speichermedium (6) ausgebildet ist, und dass die Datenschnittstelle (7) zur Steuerung der Datenübertragung zwischen dem Speichermedium (6) und dem Haushaltsgerät (2) ausgebildet ist.
  2. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle eine USB-Schnittstelle (7) ist.
  3. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle (7) zur Spannungsversorgung des Speichermediums (6) ausgebildet ist.
  4. Haushaltsgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle (7) zur Kopplung mit dem Speichermedium (6) eine Einführöffnung (8) aufweist, welche durch eine Schutzabdeckung (9) abdeckbar ist.
  5. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (9) aus einem elastischen Material, insbesondere einem Elastomer, ausgebildet ist.
  6. Haushaltsgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Datenschnittstelle (7) zumindest ein auf dem Speichermedium (6) gespeichertes Programm zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts (2) von dem Speichermedium (6) auf das Haushaltsgerät (2) übertragbar ist.
  7. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Haushaltsgerät (2) eine Anzeigeeinheit (4) aufweist, auf der die auf dem Speichermedium (6) gespeicherten Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts (2) angezeigt werden und für die Übertragung auf das Haushaltsgerät (2) auswählbar sind.
  8. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Haushaltsgerät (2) ein Bedienelement (5, 10), insbesondere einen Dreh- und/oder Drückschalter, umfasst, und dass mit dem Bedienelement (5, 10) die auf der Anzeigeeinheit (4) angezeigten Programme zur Übertragung auf das Haushaltsgerät (2) ausgewählt werden.
  9. Haushaltsgerät (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Bedienelement (5, 10) die Übertragung der Programme auf das Haushaltsgerät (2) aktiviert wird.
  10. Haushaltsgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenschnittstelle (7) im Bereich einer zumindest ein Bedienelement (5, 10) und/oder eine Anzeigeeinheit (4) umfassenden Bedienblende einer Bedieneinrichtung (3) angeordnet ist.
  11. System mit zumindest einem Haushaltsgerät (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem zu der Datenschnittstelle (7) des Haushaltsgeräts (2) kompatiblen tragbaren Speichermedium (6) und mit einer Datenbank (13), welche zumindest Programme zur Steuerung von Betriebsabläufen des Haushaltsgeräts (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Programm der Datenbank (13) auf das Speichermedium (6) abspeicherbar und durch die Kopplung des Speichermediums (6) mit der Datenschnittstelle (7) des Haushaltsgeräts (2) auf das Haushaltsgerät (2) übertragbar ist.
  12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (13) über das Internet zugänglich ist.
  13. System nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (13) von dem Haushaltsgerätehersteller und/oder von einem Betriebsmittelanbieter, welcher Betriebsmittel für das Haushaltsgerät (2) vertreibt, und/oder von einem Anbieter, welcher Medien vertreibt, die im Haushaltsgerät (2) verarbeitet und/oder zubereitet werden, bereitgestellt ist.
  14. System nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenbank (13) über eine Rechnereinheit (14) zugänglich ist, und dass die Rechnereinheit (14) eine Datenschnittelle (15) aufweist, welche zur Aufnahme des Speichermediums (6) ausgebildet ist.
  15. System nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermedium (6) ein USB-Stift ist.
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