-
Die Erfindung betrifft ein Instrument zum endoskopischen Applizieren einer Substanz, insbesondere zum Applizieren einer Substanz zum Stillen von Blutungen.
-
In der endoskopischen Diagnostik und Chirurgie werden zum Stillen von Blutungen unter anderem Instrumente eingesetzt, die es erlauben durch den Arbeitskanal eines Endoskops oder dergleichen hindurch eine blutungsstillende Substanz auf Körpergewebe zu applizieren, beispielsweise zu injizieren. Ein solches Instrument umfasst ein zumeist flexibles Zuleitungsrohr für die blutungsstillende Substanz, die über einen mit dem patientenfernen Ende des Zuleitungsrohr verbundenen Anschluss zum Beispiel aus einer Spritze oder sonstigen Quelle zugeführt wird. Das patientennahe Ende des Zuleitungsrohrs ist mit einem aus dem Arbeitskanal ausschiebbaren Applikator verbunden mittels dem die blutungsstillende Substanz gezielt auf das Körpergewebe aufgebracht werden kann. Mit herkömmlichen Instrumenten dieser Art lassen sich jedoch nur relativ kleinflächige, schwache Blutungen stillen. Großflächige oder stark blutende Blutungen bedingen zusätzliche chirurgische Eingriffe zum Verschließen von Wunden.
-
Ein weiteres Problem herkömmlicher Applikatoren besteht darin, dass sie nicht in der Lage sind eine lediglich oberflächlich auf zu behandelndes Gewebe aufgetragene Substanz für einen längeren Zeitraum an der Gewebeoberfläche zu halten, ohne dass die Substanz, bei der es sich zum Beispiel um ein pharmazeutisches Mittel für die Behandlung des Körpergewebes handeln kann, durch Körperflüssigkeit abgewaschen wird.
-
Aus
EP 0 543 499 A1 und
EP 0 646 351 B1 ist es bekannt, bei endoskopisch zu operierenden Nabelbruch das Körpergewebe mit einem vom Körper adsorbierbaren Barrieregewebe abzudecken, das das Verkleben von Körpergewebeschichten während des Heilungsprozesses verhindert. Das Barrieregewebe wird über den Arbeitskanal des Endoskops mittels eines Applikatorinstruments zugeführt und auf dem Körpergewebe ausgebreitet. Das Applikatorinstrument hat ein in einem Schutzrohr verschiebbar geführtes Zuleitungsrohr, an dessen patientennahem Ende ein aus mehreren in Umfangsrichtung verteilten, elastischen Armen bestehender Ballon gehalten ist. Zum Einführen des Instruments über den Arbeitskanal des Endoskops ist der Ballon zusammen mit dem darüber gestülpten Barrieregewebe komprimiert in dem Schutzrohr enthalten. Für die Applikation wird das Barrieregewebe einschließlich des Ballons mittels des Zuleitungsrohrs aus dem Schutzrohr ausgeschoben, wobei der Ballon sich aufspreizt und das Barrieregewebe ausbreitet. Das Zuleitungsrohr mündet an dem Ballon in einer Düse, über die das Barrieregewebe mit Kochsalzlösung oder dergleichen besprüht werden kann. Die Kochsalzlösung wird aus einer Quelle vom patientenfernen Ende des Zuleitungsrohrs her zugeführt.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Instrument zum endoskopischen Auftragen einer Substanz auf die Oberfläche von Körpergewebe zu schaffen, das in der Lage ist, das Abschwemmen der in einem vorgegebenen Bereich der Gewebeoberfläche aufgetragenen Substanz für eine gewünschte, wählbare Zeitspanne zu verhindern.
-
Die Erfindung geht aus von einem Instrument zum endoskopischen Applizieren einer Substanz, umfassend ein insbesondere flexibles Zuleitungsrohr, einen mit dem patientenfernen Ende des Zuleitungsrohrs verbundenen Anschluss für eine Quelle der Substanz und einen mit dem patientennahen Ende des Zuleitungsrohrs verbundenen Applikator zum Auftragen der Substanz auf Körpergewebe und ist dadurch gekennzeichnet, dass das Zuleitungsrohr längs verschiebbar in einem insbesondere flexiblen Schutzrohr angeordnet ist, dass der Applikator als kappenförmiger, elastisch aufspreizbarer Schirm ausgebildet ist, der mittels des Zuleitungsrohrs aus einer in dem Schutzrohr gelegenen Einführstellung in eine zumindest teilweise außerhalb des Schutzrohrs gelegene Arbeitsstellung verschiebbar ist, in der der Schirm radial über das Schutzrohr hinaus aufgespreizt ist, und dass der Schirm mit seiner zentralen Basis am Zuleitungsrohr gehalten ist und sein Schirmumfangsrand in der aufgespreizten Arbeitsstellung eine zur patientennahen Seite des Schirms offene Kammer zur Aufnahme der über das Zuleitungsrohr zuführbaren Substanz umschließt.
-
Der Schirm eines solchen Instruments spreizt sich beim Ausschieben aus dem Schutzrohr selbsttätig auf und kann mit seinem Schirmumfangsrand auf das zu behandelnde Körpergewebe aufgesetzt werden. Der Schirm überkappt eine vergleichsweise große Körpergewebefläche und vermag die Substanz, die nach dem Aufsetzen des Schirms in dessen Kammer eingeführt wird, für eine für die Behandlung hinreichende Zeitspanne auf der Körpergewebefläche positioniert zu halten, ohne dass sich die Substanz in unerwünschter Weise auf Nachbargewebe ausbreitet. Ist die Behandlung abgeschlossen, kann der Schirm abgehoben werden.
-
Das Instrument kann für unterschiedliche Anwendungszwecke genutzt werden. Zum Beispiel kann es sich bei der Substanz um ein pharmazeutisches Mittel, gegebenenfalls in Salbenform, handeln, das zur medikamentösen Behandlung innerer Organe, beispielsweise von Magengeschwüren oder Zwölffingerdarmgeschwüren oder dergleichen, eingesetzt werden kann. Das Instrument eignet sich aber insbesondere zum endoskopischen Stillen von Blutungen durch Auftragen einer blutungsstillenden Substanz auf blutendes Wundgewebe. An und für sich geeignet sind alle Arten blutungsstillender Substanzen. Insbesondere geeignet sind jedoch für blutungsstillende Substanzen, zum Beispiel Thrombin, die in einer Gel- oder Gelatinematrix suspendiert sind. Matrixgebundene blutungsstillende Substanzen sind vergleichsweise zähflüssig und lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Instrument auch zum Stillen gastrointestinaler Blutungen, insbesondere oberer gastrointestinaler Blutungen, wie sie zum Beispiel bei Magengeschwüren oder Zwölffingerdarmgeschwüren oder Ähnlichem auftreten können, mit Erfolg einsetzen. Es versteht sich, dass bei geeigneter Gestaltung des Instruments auch solche Substanzen appliziert werden können, deren Komponenten erst im Bereich des zu behandelnden Körpergewebes zusammengebracht werden, wie dies bei Fibrinklebstoffen der Fall ist, die sich, wie nachfolgend noch näher erläutert wird, ebenfalls mit dem erfindungsgemäßen Instrument applizieren lassen.
-
Für den endoskopischen Einsatz des Instruments insbesondere bei der Behandlung oberer gastrointestinaler Bereiche muss sich der Schirm auf den vergleichsweise geringen Innendurchmesser des Arbeitskanals der für solche Anwendungen benutzten, flexiblen Endoskope komprimieren lassen. Das Schutzrohr hat in einem solchen Fall nur einen Innendurchmesser von einigen wenigen Millimeter, beispielsweise 3 mm. Dennoch soll der Schirmumfangsrand im aufgespreizten Zustand einen hinreichend großen Durchmesser haben, beispielsweise 1 bis 2 cm. Es muss sichergestellt sein, dass die den Schirm in der Arbeitsstellung öffnende und offen haltende, elastische Spreizkraft nicht nur ausreicht, um den Schirm beim Ausschieben aus dem Schutzrohr aufzuspannen, sondern auch ausreicht, um das Kollabieren des Schirms zu verhindern, während der Schirmumfangsrand in der Behandlungsphase, zum Beispiel der Blutungsstillungsphase auf das Körpergewebe gedrückt wird. Um diesen Anforderungen zu genügen, umfasst der Schirm in einer bevorzugten Ausgestaltung in Umfangsrichtung verteilt mehrere von seiner zentralen Basis zum Schirmumfangsrand hin abstehende, elastische Arme, die in Umfangsrichtung des Schirms durch bogenförmige, elastische Stege verbunden sind. Die Arme und die Stege bilden hierbei ein Stützgerüst, an dem eine die Kammer begrenzende, flexible Schirmwand gehalten ist. Die bogenförmige Stege bilden Bügelfedern, die die Öffnungsbewegung des Schirms bewirken, zumindest jedoch unterstützen.
-
Bevorzugt ist der Schirmumfangsrand durch einen Ring aus in Umfangsrichtung aufeinander folgenden, bogenförmigen Stegen begrenzt. Der Schirmumfangsrand des aufgespreizten Schirms hat damit eine wellenförmige Kontur, die einzeln elastisch auslenkbare Wandlappen der Schirmwand begrenzen. Selbst wenn der Schirmumfangsrand schräg auf das Körpergewebe aufgesetzt wird, kann auf diese Weise durch Variieren der Andruckkraft eine im Wesentlichen gleichförmige Abdichtung des Schirmumfangsrands zum Körpergewebe hin erreicht werden. Zwischen den auf das Körpergewebe aufgesetzten Bereichen des wellenförmigen Schirmumfangsrands können Öffnungen verbleiben, durch die gegebenenfalls aus dem Körpergewebe austretendes Blut bis zum Einsetzen der Blutungsstillung abfließen kann.
-
Um die den Schirm aufspannende Spreizkraft des Stützgerüsts zu erhöhen und im Betrieb das Knicken oder Kollabieren des aufgespannten Schirms zu verhindern, ist zweckmäßigerweise zwischen dem Schirmumfangsrand und der zentralen Basis wenigstens ein weiterer Ring aus im Umfangsrichtung aufeinander folgenden, bogenförmigen Stegen angeordnet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Schirm durch drei bis fünf solcher Ringe stabil aufgespannt werden kann.
-
Zweckmäßigerweise haben die bogenförmigen Stege der Ringe ihren Bogenscheitel auf der von der zentralen Basis des Schirms abgewandten Seite. Im Fall des den Schirmumfangsrand begrenzenden Rings wird hierdurch die Elastizität des Schirmumfangsrands erhöht und das Verletzungsrisiko beim Aufsetzen des Schirms auf das Körpergewebe vermindert. Das Verletzungsrisiko wird weiter gemindert, wenn die bogenförmigen Stege des den Schirmumfangsrand bildenden Rings von der Kammer weg nach außen gekrümmt sind, sodass sie mehr oder weniger flach auf das Körpergewebe aufgesetzt werden können.
-
Bei der Schirmwand handelt es sich bevorzugt um eine an dem Stützgerüst befestigte, flexible Kunststofffolienwand. Eine besonders dünne und dennoch mechanisch stabile Wand wird erzielt, wenn die Folie in situ auf dem Stützgerüst durch Aufsprühen oder Tauchen von flexibel aushärtendem Flüssigkunststoff erzeugt wird. Der Kunststoff bildet eine „Haut”, die die Freiräume zwischen den Armen und Stegen des Stützgerüsts ausfüllt. Die Kunststofffolienwand ist bevorzugt transparent, um das Behandlungsergebnis über die Endoskop-Optik beobachten zu können.
-
Der vorstehend erläuterte Schirm kann nach der Blutungsstillungsphase wieder in das Schutzrohr zurückgezogen werden, wobei der patientennahe Öffnungsrand des Schutzrohrs den Schirm gegen den elastisch federnden Widerstand des Stützgerüsts komprimiert. Die Kunststofffolienwand wird hierbei längs der Arme mechanisch beansprucht. Um zu verhindern, dass sich die Kunststofffolienwand im Bereich der zentralen Basis des Schirms ablöst, stehen die Arme des Stützgerüsts in einer bevorzugten Ausgestaltung von einem starren, die zentrale Basis des Schirms bildenden Basisrohr ab, und die Kunststofffolienwand ist zusätzlich an Befestigungsorganen des Basisrohrs fixiert. Bei den Befestigungsorganen kann es sich um Noppen oder Einsenkungen am Außenumfang des Basisrohrs handeln. Geeignet sind insbesondere in Umfangsrichtung verteilte Löcher in dem Basisrohr, in die die in situ hergestellte Kunststofffolienwand eingreift.
-
Die Arme und die bogenförmige Stege des Stützgerüsts sind zweckmäßigerweise einteilig mit einem starren, die zentrale Basis des Schirms bildenden Basisrohr verbunden und bestehen bevorzugt aus einer Formgedächtnislegierung, die es erlaubt, die Form des Stützgerüsts für den aufgespannten Zustand des Schirms festzulegen, bevor die Kunststofffolienwand auf das Stützgerüst aufgebracht wird. Dies hat den Vorteil, dass die Kunststofffolienwand durch die Spreizkraft des Stützgerüsts nur begrenzt belastet wird und dementsprechend vergleichsweise dünn bemessen sein kann. Die Arme und die bogenförmigen Stege des Stützgerüsts können hierbei aus dem gleichfalls aus der Formgedächtnislegierung bestehenden Basisrohr beispielsweise mittels eines Lasers oder dergleichen integral bzw. einstückig ausgeschnitten sein.
-
In der vorangegangen erläuterten Ausgestaltung beruht die den Schirm aufspannende Spreizkraft auf den Federeigenschaften eines die Schirmwand tragenden, federnden Stützgerüsts. Die Schirmwand ist lediglich flexibel, jedoch im Wesentlichen nicht federelastisch. In einer besonders einfach realisierbaren, kostengünstigen Variante ist der Schirm als elastisch sich aufspreizender, integraler Formkörper, insbesondere Kunststoffformkörper ausgebildet. Unter Verzicht auf ein gesondertes Stützgerüst werden die Spreizkräfte durch das Kunststoffmaterial des Formkörpers realisiert. Um den Formkörper hinreichend für die Aufnahme in dem Schutzrohr komprimieren zu können, besteht dieser bevorzugt aus Schaumstoffmaterial oder Schwammmaterial, insbesondere, wenn es sich um ein in Flüssigkeit quellendes Material handelt und der Formkörper damit seine gespreizte Endgröße erst im aufgequollenen Zustand erreicht. Es versteht sich, dass die flexiblen Eigenschaften des Formkörpers erst im gequollenen Zustand gegeben sein müssen.
-
Eine weitere relativ kostengünstige Variante eines bei dem erfindungsgemäßen Instrument einsetzbaren Schirms ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm aus flexiblem Material besteht und ein oder mehrere mit einer gemeinsamen Gaseinlassöffnung verbundene Druckgaskammern aufweist, dass die Gaseinlassöffnung mit dem patientennahen Ende eines insbesondere flexiblen, in dem Schutzrohr zusammen mit dem Substanz-Zuleitungsrohr längs verschiebbaren Gas-Zuleitungsrohr verbunden ist, dessen patientenfernes Ende an eine Druckgasquelle anschließbar ist, derart, dass die wenigstens eine Druckgaskammer mit Druckgas über das Gas-Zuleitungsrohr aufgeblasen den Schirm aufspreizt. Die Druckgaskammern bestehen aus flexiblem Material und haben im Wesentlichen keine inhärent federelastischen Eigenschaften. Die Spreizkräfte des Systems von Druckgaskammern stellen sich erst ein, nachdem die Kammern mit Druckgas, beispielsweise Luft oder einem inerten Gas aufgeblasen werden. Bei den Druckgaskammern kann es sich um kollabierbare Schläuche handeln, die gegebenenfalls integral mit einer die Kontur des Schirms bestimmenden Folienwand verbunden sind.
-
Beispielsweise kann der Schirm doppelwandig ausgebildet sein und seine beiden Wände können durch Nähte oder Querstege zum Abteilen der wenigstens einen Druckgaskammer miteinander fest verbunden sein. Das Druckgas-Zuleitungsrohr kann koaxial zum Substanz-Zuleitungsrohr verlaufen; bei dem Gas-Zuleitungsrohr kann es sich aber auch um ein gesondertes, neben dem Substanz-Zuleitungsrohr angeordnetes Rohr handeln.
-
Das erfindungsgemäße Instrument eignet sich auch zur Applikation von Mehrkomponenten-Substanzen, bei welchen die Komponenten erst unmittelbar vor dem Auftragen auf das Körpergewebe in Kontakt miteinander kommen sollen, wie dies beispielsweise bei Fibrinklebern der Fall ist. Fibrinkleber lassen sich unter anderem zur Blutungsstillung einsetzen. Um zwei Komponenten der Substanz voneinander gesondert in die Kammer des Schirms einführen zu können, ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass das die Substanz zuführende Zuleitungsrohr als zweilumiges Rohr ausgebildet ist oder durch zwei gesonderte Rohre gebildet ist. Für den Fall, dass es sich um Zwei-Komponenten-Klebstoffsubstanzen handelt, ist bevorzugt vorgesehen, dass die Oberfläche des Schirms zumindest innerhalb der Kammer trennmittelbeschichtet ist, um zu verhindern, dass der Schirm in unerwünschter Weise mit dem Körpergewebe verklebt.
-
Die vorstehend erläuterten Versionen des Schirms haben zweckmäßigerweise eine im Wesentlichen kreisförmig Umfangskontur und verjüngen sich zweckmäßigerweise zur zentralen Basis hin konusförmig.
-
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigt:
-
1 eine teilweise geschnittene Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Instruments zum endoskopischen Stillen von Blutungen;
-
2 eine Vorderansicht eines Schirms des Instruments, gesehen in Richtung eines Pfeils II in 1;
-
3 eine teilweise geschnittene Darstellung des patientennahen Endes des Instruments bei eingezogenem Schirm;
-
4 eine Variante eines bei dem Instrument der 1 verwendbaren Schirms;
-
5 eine schematische Schnittansicht einer weiteren Variante eines bei dem Instrument der 1 verwendbaren Schirms;
-
6 eine teilweise Schnittansicht durch die Wand des Schirms, gesehen entlang einer Linie VI-VI in 5 und
-
7 eine schematische Darstellung einer noch weiteren Variante eines bei dem Instrument der 1 verwendbaren Schirms.
-
Das in 1 dargestellte Instrument dient dem Auftragen einer Substanz auf die Oberfläche von über ein Endoskop zugänglichem, innerem Körpergewebe. Bei der Substanz kann es sich beispielsweise um ein pharmazeutisches Mittel zur Behandlung von endoskopisch zugänglichen Gewebeoberflächen handeln. Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet des Instruments ist das Stillen von Blutungen von Körpergewebe, das über das Endoskop zugänglich ist. Insbesondere geeignet ist das Instrument für die medikamentöse Behandlung oder das Stillen von Blutungen im oberen gastrointestinalen Bereich. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf die Nutzung des Instruments für das Stillen von Blutungen. Die Applikation anderer als blutungsstillender Substanzen erfolgt analog und soll nicht näher beschrieben werden.
-
Das Endoskop umfasst ein lang gestrecktes, flexibles Schutzrohr 1, das in einem lang gestreckten, flexiblen, gegebenenfalls aber auch starren Instrumentenkanal eines nicht näher dargestellten Endoskops eingeführt wird. In dem Schutzrohr 1 ist längs verschiebbar ein gleichfalls flexibles Zuleitungsrohr 3 verschiebbar geführt, das an seinem patientenfernen Ende einen Anschluss 5, beispielsweise einen Luer-Lock Anschluss für die lösbare Verbindung mit einer Quelle, hier einer Spritze 7 für eine blutungsstillende Substanz trägt. Am patientennahen Ende trägt das Zuleitungsrohr 3 als Applikator für die blutungsstillende Substanz einen allgemein mit 9 bezeichneten Schirm, der mit seinem Schirmöffnungsrand 11 auf das (nicht dargestellte) blutende Körpergewebe aufgesetzt wird. Zum Stillen der Blutung wird die blutungsstillende Substanz aus der Spritze 7 über das Zuleitungsrohr 3 in eine von dem Schirm 9 umschlossene und dem Körpergewebe begrenzte Kammer 13 eingeführt, die mittels des Schirms 9 so lange mit dem blutenden Körpergewebe in Kontakt gehalten wird, bis die Blutung gestillt ist. Nach dem Stillen der Blutung wird der Schirm 9 vom Körpergewebe wieder abgehoben.
-
Der Schirm 9 ist, wie nachstehend noch näher erläutert wird, federelastisch aufspreizbar und kann, wie 3 zeigt, auf einen Durchmesser komprimiert werden, der die Unterbringung des Schirms 9 in dem Schutzrohr 1 erlaubt. In dieser Stellung, in der der Schirm 9 im Wesentlichen vollständig innerhalb des Schutzrohrs 1 gelegen ist, kann das Schutzrohr 1 problemlos in den Instrumentenkanal des Endoskops eingeführt und über das Endoskop vor dem zu behandelnden Körpergewebe positioniert werden. Durch Verschieben des Zuleitungsrohrs 3 relativ zu dem am patientenfernen Ende gegebenenfalls mit einem Handhabungsgriff 15 versehenen Schutzrohr 1 kann der Schirm 9 aus dem patientennahen Ende des Schutzrohrs 1 ausgeschoben werden, wobei sich der Schirm 9 aufgrund seiner federelastischen Eigenschaften auf eine Größe aufspreizt, bei welcher sein Schirmöffnungsrand 11 einen Durchmesser erreicht, der ein Vielfaches des Außendurchmessers des Schutzrohrs 1 ist.
-
Der Schirm 9 hat ein an das flexible Zuleitungsrohr 3 angeschlossenes, starres Basisrohr 17, das an seinem patientennahen Ende integral in mehrere, in Umfangsrichtung verteilte, federelastische Arme 19 übergeht. Die Arme 19 definieren eine zum Basisrohr 17 konisch sich verjüngende, kappenförmige Grundform des Schirms 9 und dementsprechend eine konusförmige Grundform der Kammer 13. Die Arme 19 sind untereinander durch mehrere Ringe 21 aus einer Vielzahl in Umfangsrichtung aufeinander folgender und jeweils benachbarte Arme 19 integral miteinander verbindender, bogenförmiger Stege 23 integral miteinander verbunden. Die Stege 23 sind gleichfalls federelastisch und unterstützen die Arme 19 beim Aufspreizen des Schirms 9. Die Arme 19 und die Stege 23 bilden ein Stützgerüst für eine Folienwand aus einem transparenten Kunststoffmaterial, das die durch die Arme 19 und Stege 23 umschlossenen Lücken des Stützgerüsts geschlossenflächig ausfüllt.
-
Die Stege 23 sind sämtlich so angeordnet, dass ihr Bogenscheitel der zentralen, durch das Basisrohr 17 gebildeten Basis des Schirms 9 entfernt gelegen ist. Dementsprechend hat der Schirmöffnungsrand 11 eine wellenförmige Umfangskontur mit einer Vielzahl in Umfangsrichtung benachbarter, jedoch einzeln abstehender Wandlappen 27, von denen jeder entlang des Schirmöffnungsrands 11 durch einen gesonderten Steg 23 begrenzt ist. Diese den Schirmöffnungsrand 11 definierenden Stege sind von der Kammer 13 weg nach außen gebogen, sodass sie einen größeren Konuswinkel zwischen sich einschließen als die Arme 19. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Schirm 9 mit seinen Wandlappen 27 flach auf das Körpergewebe aufgesetzt werden kann und dementsprechend die Verletzungsgefahr vermindert wird.
-
Aufgrund der Wellenform des Schirmöffnungsrands 11 können die einzelnen, durch Stege 23 begrenzten Wandlappen 27 jeweils für sich beim Aufsetzen auf das Körpergewebe elastisch federnd nachgeben. Wird der Schirm 9 schräg zum Körpergewebe aufgesetzt, so können die Wandlappen 27 Distanzunterschiede ausgleichen und dennoch entlang des gesamten Schirmöffnungsrands 11 eine hinreichende Dichtwirkung erreichen. Der Grad der Dichtwirkung hängt vom Anpressdruck ab, mit dem der Schirm 9 an das Körpergewebe gedrückt wird. Aufgrund der Wellenform des Schirmöffnungsrands 11 können zwischen benachbarten Wandlappen 27 Öffnungen verbleiben, über die Blut austreten kann, solange die Blutung nicht gestillt ist.
-
Nach dem Stillen der Blutung wird der Schirm über das Zuleitungsrohr 3 in das Schutzrohr 1 zurückgezogen, wobei der Öffnungsrand 29 des Schutzrohrs 1 den Schirm 9 entgegen der elastischen Spreizkraft des Schirms 9 komprimiert. Die auf den Schirm 9 hierbei ausgeübten Schließkräfte beanspruchen die Kunststofffolienwand des Schirms 9 insbesondere in dem hierbei auf Zug beanspruchten Endbereich nahe des Basisrohrs 17. Um dem Ablösen der Kunststofffolienwand 25 zu begegnen, enthält das Basisrohr 17 am Übergang zu den Armen 19 mehrere in Umfangsrichtung verteilte Löcher 31, in welchen das Kunststoffmaterial zusätzlich verankert ist.
-
Die Stege 23 und die Arme 19 sind integral miteinander und mit dem Basisrohr 17 verbunden und werden beispielsweise mittels eines Lasers aus einem Fortsatz des Basisrohrs 17 ausgeschnitten. Das Basisrohr 17 und dementsprechend die Arme 19 und Stege 23 bestehen aus einem Formgedächtnismaterial, das vor dem Aufbringen der Kunststofffolienwand 25 in die aufgespreizte Kontur des Stützgerüsts gebracht und formstabilisiert wird. Dementsprechend wird die Form des aufgespreizten Schirms 9 nicht durch die Kunststofffolienwand 25 bestimmt. Die Kunststofffolienwand 25 muss keine Spreizkräfte des Stützgerüsts aufnehmen und kann dünner gestaltet werden, was die Unterbringung des Schirms 9 in dem Schutzrohr 1 erleichtert.
-
Die Kunststofffolienwand 25 wird in situ auf dem Stützgerüst aus flexibel aushärtendem Flüssigkunststoffmatieral erzeugt, beispielsweise durch Eintauchen des Stützgerüsts in das Flüssigkunststoffmaterial oder durch Aufspritzen des Materials. Auf diese Weise kann eine relativ dünne „Haut” erzeugt werden, die die Lücken des Stützgerüsts vollständig ausfüllt. Es versteht sich, dass die Kunststofffolienwand aber auch als Formteil vorgefertigt und auf das Stützgerüst aufgesetzt werden kann.
-
Das vorstehend erläuterte Instrument eignet sich insbesondere zum Stillen von Blutungen oder Auftragen sonstiger Substanzen, insbesondere pharmazeutischer Mittel im oberen gastrointestinalen Bereich, beispielsweise bei Blutungen aufgrund von Magengeschwüren oder Zwölffingerdarmgeschwüren oder dergleichen. Bei der blutungsstillenden Substanz handelt es sich bevorzugt um blutungsstillende Substanzen, beispielsweise Thrombin auf der Basis einer Gel- oder Gelatinematrix, die aufgrund ihrer zähflüssigen Konsistenz mit dem Schirm 9 über eine vorbestimmte Verarbeitungszeit von beispielsweise mehreren Minuten für die Blutungsstillung auf dem Körpergewebe in Position gehalten werden kann. blutungsstillende Substanzen dieser Art sind bekannt, und beispielsweise unter der Handelsmarke FloSeal als Matrix-Hämostatikum erhältlich.
-
Im Folgenden werden Varianten des anhand der 1 bis 3 erläuterten Instruments beschrieben. Gleichwirkende Komponenten sind mit den Bezugszahlen der 1 bis 3 bezeichnet und zur Unterscheidung mit einem Buchstaben versehen. Zur Erläuterung des Aufbaus und der Wirkungsweise wird auf die jeweils vorangegange Beschreibung Bezug genommen.
-
4 zeigt eine Variante eines bei dem Instrument der 1 bis 3 statt des Schirms 9 einsetzbaren Schirms 9a. Der Schirm 9a ist wiederum mit dem Zuleitungsrohr 3a verbunden, das in eine Kammer 13a des Schirms 9a mündet. Im Unterschied zum Schirm 9 hat der Schirm 9a kein federelastisches Stützgerüst, sondern besteht aus elastischem Kunststoff-Schaummaterial oder elastischem Kunststoff-Schwammmaterial, welches sich insgesamt komprimieren lässt, aber bei Entlastung sich zur Form des Schirms 9a unter Öffnung der Kammer 13a aufspreizt. Ähnlich dem Schirm 9 hat auch der Schirm 9a eine im Wesentlichen konische Außenkontur, die sich auf die Innenkontur des Schutzrohrs 1 komprimieren lässt. Um den Kompressionsgrad des Schirms 9a zu erhöhen, ist das Material des Schirms quellfähig, sodass das Aufspreizen des Schirms 9a durch Zufuhr von Flüssigkeit, gegebenenfalls Körperflüssigkeit, zunächst ausgelöst werden muss, dann aber zu einer deutlichen Volumenvergrößerung des Schirms 9a und dessen Kammer 13a führt. Die Quelleigenschaften können allerdings zu Problemen beim Zurückziehen des Schirms 9a in das Schutzrohr 1 führen. In diesem Fall kannvorgesehen sein, dass der Schirm 9a beim Zurückziehen des Zuleitungsrohrs 3a von diesem abgestreift wird und bei geeignetem, vom Körper absorbierbarem Material in der Körperhöhle verbleibt oder aber in an sich bekannter Weise endoskopisch entfernt wird.
-
Die 5 und 6 zeigen eine weitere Variante eines bei dem Instrument der 1 bis 3 statt des Schirms 9 einsetzbaren Schirms 9b, der wiederum eine mit einem Zuleitungsrohr 3b in Verbindung stehende Kammer 13b umschließt. Der Schirm 9b ist angenähert konusförmig und durch eine Doppelwand 29 aus flexiblem Kunststoffmaterial oder dergleichen begrenzt. Die Doppelwand 29 besteht aus zwei Folien 31, die durch mehrere in Abstand voneinander verlaufende Schweiß- oder Klebenähte 33 in mehrere hier von der zentralen Basis des Schirms 9b zu dessen Öffnungsrand 11b sich erstreckende Druckgaskammern 35 unterteilt ist. Die Nähte 33 können auch zu Stegen verbreitert sein. Jede der Druckgaskammern 35 ist mit einer gemeinsamen Gaseinlassöffnung 37, hier im Bereich der zentralen Basis des Schirms 9b verbunden und ansonsten dicht geschlossen. Über ein das Zuleitungsrohr 3b koaxial umschließendes, mit der Gaseinlassöffnung 37 verbundenes Gas-Zuleitungsrohr 39 kann vom patientenfernen Ende des Gas-Zuleitungsrohrs 39 her Druckgas aus einer bei 40 angedeuteten Quelle, beispielsweise Luft oder ein inertes Gas zugeführt werden, das die Druckgaskammern 35 bläht und damit den Schirm 9b spreizt und stabilisiert. Im gasentleerten Zustand kann der Schirm 9b komprimiert und gefaltet werden, sodass er für das Einführen des Instruments in dem Schutzrohr (Schutzrohr 1 in 1 und 3) untergebracht werden kann. Das Gas-Zuleitungsrohr 39 ist zusammen mit dem die Substanz zuführenden Zuleitungsrohr 3b in dem Schutzrohr längs verschiebbar, um den Schirm 9b vor dem Aufblasen vor das Schutzrohr zu schieben. Es versteht sich, dass die Rohre 3b und 39 gegebenenfalls auch gleichachsig nebeneinander angeordnet sein können.
-
7 zeigt eine weitere Variante des Instruments, die es erlaubt, aus zwei Komponenten bestehenden Substanzen zu applizieren, selbst wenn die beiden Substanzen erst unmittelbar vor der Applikation miteinander in Berührung treten dürfen. Zu diesem Zweck hat das die Substanz dem bei 9c schematisch angedeuteten Schirm zuführende Zuleitungsrohr 3c zwei Lumen 41, über die beiden Komponenten der Substanzen vom patientenfernen Ende des Zuleitungsrohrs 3c her gesondert in dem Schirm 9c eingeführt werden können. Es versteht sich, dass anstelle eines zweilumigen integralen Rohrs oder Schlauchs auch zwei gesondert nebeneinander laufende Rohre oder Schläuche vorgesehen sein können.
-
Die Ausgestaltung der 7 erlaubt auch das Applizieren von Gewebeklebern, beispielsweise Zwei-Komponenten-Fibrinklebern. Um zu verhindern, dass der Schirm 9c mit dem Gewebe verklebt, ist zumindest die Oberfläche der von dem Schirm 9c umschlossenen Kammer 13c mit einer Trennmittelschicht 43 beschichtet, an der der Klebstoff nicht oder nur sehr gering haftet. Zweckmäßigerweise ist der gesamte Schirm 9c trennmittelbeschichtet.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0543499 A1 [0004]
- EP 0646351 B1 [0004]