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DE102009046133A1 - Fördervorrichtung für Blattstapel - Google Patents

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DE102009046133A1
DE102009046133A1 DE102009046133A DE102009046133A DE102009046133A1 DE 102009046133 A1 DE102009046133 A1 DE 102009046133A1 DE 102009046133 A DE102009046133 A DE 102009046133A DE 102009046133 A DE102009046133 A DE 102009046133A DE 102009046133 A1 DE102009046133 A1 DE 102009046133A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Fördern von Blattstapeln (12) der Papier verarbeitenden Industrie sowie eine Vorrichtung zum Fördern von Blattstapeln (12) der Papier verarbeitenden Industrie mit einem Tragtisch (40) für die zu fördernden Blattstapel (12).
Das Verfahren wird dadurch weitergebildet, dass ein Blattstapel (12) auf einem bewegten Transportband (22) gefördert wird, wobei in einem Förderabschnitt das Transportband (22) von unten mit Luft beaufschlagt wird, so dass Luft durch das Transportband (22) hindurchtritt und mittels der durch das Transportband (22) durchströmten Luft die Reibung zwischen dem Transportband (22) und dem Blattstapel (12) herabgesetzt wird und wobei im Bereich des Förderabschnitts der auf dem Transportband (22) geförderte Blattstapel (12) mittels eines oberhalb des Transportbands (22) angeordneten Bewegungsmanipulators (50) zusätzlich zu einer linearen Bewegungskomponente mit einer weiteren Bewegungskomponente beaufschlagt wird, im Bereich des Förderabschnitts die Position und/oder die Lage des Blattstapels (12) auf dem Transportband (22) verändert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie sowie eine Vorrichtung zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie mit einem Tragtisch für die zu fördernden Blattstapel.
  • Unter dem Begriff „Blattstapel” werden im Rahmen der Erfindung Ansammlungen übereinander liegender Blätter bzw. Einzelblätter aus Papier, Folie, Kunststoff oder dergleichen verstanden, die eine flächige Form haben. Insbesondere wird unter einem Blattstapel in der Papier verarbeitenden Industrie ein so genanntes „Ries” verstanden.
  • Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art wird in der Papier verarbeitenden Industrie überall dort eingesetzt, wo Lagen oder Stapel mit einer bestimmten Ausrichtung beispielsweise von einer Bearbeitungs- oder Sammelstation zu einer nachgeordneten Bearbeitungsstation überführt werden sollen, an der für die entsprechende Weiterverarbeitung eine andere Ausrichtung der Lagen oder Stapel zweckmäßig ist. So kann es beispielsweise für unverpackte Blattstapel mit einem für die Herstellung von Blöcken zu beleimenden, längs oder quer zur Förderrichtung verlaufenden Rand unter Beibehaltung dieser Förderrichtung erforderlich sein, den zu beleimenden Rand mit Rücksicht auf die jeweilige Anordnung der Bearbeitungsmittel um einem vorbestimmten Winkel, vorzugsweise um 90°, d. h. quer oder längs zur Förderrichtung, gedreht zu orientieren.
  • Im Stand der Technik gemäß DE 31 25 895 A1 (entspricht GB 2 080 771 A oder US 4 387 890 A ) ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art beschrieben, die einen Tisch zur Aufnahme der Blattstapel und einen darüber stationär angeordneten, drehbar gelagerten Stempel aufweist. Der Blattstapel wird durch ein zwischen der Stützfläche des Tisches und der Unterseite des Blattstapels erzeugtes Luftpolster in einer Schwebestellung gehalten, während der Blattstapel an seiner Oberseite vom Stempel beaufschlagt und um eine vertikale Drehachse gedreht wird. Dabei ist die Menge der durch diese bekannte Vorrichtung zu fördernden Blattstapel begrenzt, was sich entsprechend auf die Produktionsleistung der gesamten Anlage auswirkt.
  • Aus DE 37 02 925 A1 und DE 37 18 206 A1 sind jeweils eine Fördervorrichtung zum Drehen von entlang einer Wendestrecke bewegten Blattstapeln bekannt. Die Fördervorrichtung weist einen Wendeförderer auf, der aus zwei Bahnen nebeneinander angeordneter, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten antreibbarer, umlaufender Förderbänder besteht. Durch die unterschiedlichen Umlaufgeschwindigkeiten der beiden nebeneinander verlaufenden Förderbänder werden die Blattstapel einer Drehung während ihrer Bewegung in der ersten Richtung unterworfen. Bei dieser bekannten Vorrichtung findet die Drehung der Blattstapel während ihrer Bewegung vom Zuförderer zum Abförderer statt, wodurch der Durchsatz der Blattstapel erhöht werden kann. Bei diesen bekannten Vorrichtungen wirken Reibungskräfte auf die unterste Lage, wobei außerdem die Gefahr besteht, dass sich die oberen Lagen der Blattstapel gegenüber der unteren Lage verschieben können.
  • Ferner ist aus DE 10 2004 054 490 A1 eine Vorrichtung zum Ändern der Orientierung von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie offenbart, wobei ein drehbar gelagertes Eingriffsmittel zwischen einem Zuförderer und einem Abförderer für Blattstapel bewegbar angeordnet ist, wobei in einem Wendebereich zwischen dem Zuförderer und dem Abförderer in seiner Orientierung gedreht wird.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, auf einfache und schonende Weise zu fördernde Blattstapel zu handhaben, wobei es möglich sein soll, die Form der Stapel zu erhalten und wobei der konstruktive Aufwand möglichst gering gehalten werden soll.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie, wobei ein Blattstapel auf einem bewegten Transportband, vorzugsweise linear, gefördert wird, wobei in einem Förderabschnitt das Transportband von unten mit Luft beaufschlagt wird, so dass Luft durch das Transportband hindurchtritt und mittels der durch das Transportband durchströmten Luft die Haftreibung zwischen dem Transportband und dem Blattstapel herabgesetzt wird, und wobei im Bereich des Förderabschnitts der auf dem Transportband geförderte, vereinzelte, Blattstapel mittels eines oberhalb des Transportbands angeordneten Bewegungsmanipulators zusätzlich zu einer linearen Bewegungskomponente bzw. zu der (linearen) Förderbewegung durch das unterbrechungsfrei bewegte Transportband mit einer weiteren Bewegungskomponente beaufschlagt wird, so dass im Bereich des Förderabschnitts die Position und/oder die Lage und/oder Orientierung des Blattstapels auf dem Transportband verändert wird.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, dass von einem Zuförderer vereinzelt Blattstapel an einen Überführungsförderer bzw. eine Überführungsvorrichtung abgegeben werden, wobei der Überführungsförderer einen Tragtisch bzw. einen Lufttisch aufweist, wobei oberhalb des Lufttisches ein kontinuierlich förderndes Förderband oder Fördertuch als Transportband oder Transportmedium angeordnet ist, mittels dem bzw. auf dem die Blattstapel bzw. Riese durch den Überführungsförder transportiert werden.
  • Durch die kontinuierliche Bewegung des in Form eines Fördertuchs ausgebildeten Transportbands wird der Blattstapel zu einem Abförderer gefördert, wobei der Lufttisch in einem Förderabschnitt das luftdurchlässige Transportband mit Luft von der Unterseite beaufschlagt, wobei die Luft durch das Transportband bzw. Fördertuch, vorzugsweise über die gesamte Breite, hindurchtritt. Die Breite des Transportbands bzw. Fördertuchs ist dabei größer als die geometrischen Abmessungen des Blattstapels, so dass es möglich ist, dass das bewegte Fördertuch in seiner Breite im Wesentlichen der Breite des Lufttisches entspricht.
  • Durch die Blasluft im Bereich des Förderabschnitts am Lufttisch bzw. Tragtisch wird die Reibung bzw. Haftreibung zwischen dem geförderten Blattstapel auf dem Transportband bzw. Fördertuch und der Oberseite bzw. Oberfläche des Transportbands herabgesetzt, so dass der Blattstapel während und nach den Bewegungsphasen mit dem Bewegungsmanipulator nicht auffächert und formstabil bleibt.
  • Erfindungsgemäß ist dabei weiterhin oberhalb des Transportbands bzw. Fördertuchs ein Bewegungsmanipulator für den auf dem Fördertuch geförderten Blattstapel angeordnet, wobei der Bewegungsmanipulator wenigstens im Bereich des Förderabschnittes, in dem das Transportband mit Blasluft von unten beaufschlagt wird oder ist, im Eingriff mit dem Blattstapel ist.
  • Durch die Ausführung einer vorbestimmten Bewegung des Bewegungsmanipulators für den Blattstapel wird eine überlagerte Bewegung zu der (linearen) Förderbewegung des Blattstapels durch das bewegte Transportband ausgeführt, ohne dass der Blattstapel während der überlagerten bzw. zusätzlichen Bewegung des Bewegungsmanipulators auffächert, so dass der, vorzugsweise quaderförmige, Blattstapel seine Form beibehält. Insgesamt wird nach Lösen des Eingriffs des Bewegungsmanipulators mit dem durch den Bewegungsmanipulator auf dem laufenden Transportband versetzten oder manipulierten Blattstapel formstabil an den nachfolgenden Abförderer übergeben.
  • Mittels des Bewegungsmanipulators ist es möglich, den vereinzelt geförderten Blattstapel unter kontinuierlicher Förderung des Transportbands in seiner Position oder Orientierung oder Lage zu verändern, wodurch der Blattstapel mittels des Transportbands vom eingangsseitigen Zuförderer zum ausgangsseitigen Abförderer linear gefördert wird und gleichzeitig mittels des Bewegungsmanipulators eine zusätzliche überlagerte Bewegung des Blattstapels ausgeführt wird. Hierbei ist es möglich, den Blattstapel durch den Synchronlauf des Bewegungsmanipulators und des Transportbandes mit einer zusätzlichen Bewegung, vorzugsweise quer zur linearen Förderung, zu versehen.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass während der kontinuierlichen Förderung des Blattstapels von der Eingangsseite zur Ausgangsseite des Überführungsförderers die lineare Relativgeschwindigkeit, abgesehen von geringfügigen Geschwindigkeitsänderungen, zwischen dem Blattstapel und dem Transportband 0 m/s bzw. annähernd 0 m/s beträgt.
  • Darüber hinaus beträgt auch die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Transportband und/oder dem zu manipulierenden Blattstapel wenigstens im Bereich des Förderabschnitts, in dem das Transportband von der Unterseite von der Blasluft aus dem Lufttisch durchströmt wird, ebenfalls (annähernd) 0 m/s, da während der Eingriffsphase des Bewegungsmanipulators mit dem Blattstapel das Transportband und der Bewegungsmanipulator in der linearen Förderbewegung zwischen dem Zuförderer und dem Abförderer wenigstens teilweise synchron sind. Hierbei entspricht die Lineargeschwindigkeit des Bewegungsmanipulators der Transportbandgeschwindigkeit. Während der gleichmäßigen Förderung des Blattstapels von der Eingangsseite zur Ausgangsseite des Überführungsförderers wird zusätzlich mittels des Bewegungsmanipulators eine weitere Bewegung quer zur linearen Förderrichtung ausgeführt, wenn der Bewegungsmanipulator im Eingriff mit dem Blattstapel ist.
  • Darüber hinaus ist es in einer Ausgestaltung möglich, dass mittels des Bewegungsmanipulators der Blattstapel in linearer Förderrichtung von der Eingangsseite zur Ausgangsseite mittels des Bewegungsmanipulators beschleunigt oder abgebremst wird, um den geförderten und durch den Bewegungsmanipulator manipulierten Blattstapel in einer vorbestimmten Weise bzw. einem vorbestimmten Takt an den nachfolgenden Abförderer zu übergeben.
  • Dadurch, dass in einem Förderabschnitt der Tragtisch bzw. der Lufttisch des Überführungsförderers mit Blasluftmitteln ausgestattet bzw. ausgebildet ist, wird während der Förderung jedes Bogenstapels auf dem darüber angeordneten und angetriebenen Transportbands erreicht, dass die Blasluft durch das Gewebe des Transportbands hindurchtritt und dadurch von der Unterseite der Blattstapel angehoben wird, wodurch die Reibung bzw. Haftreibung zwischen dem Bogenstapel und dem Transportband herabgesetzt wird.
  • Insbesondere ist das eingesetzte Transportband als luftdurchlässiges Fördertuch, z. B. Siebtuch oder dergleichen, ausgebildet. Bevorzugterweise verfügt dabei das Fördertuch über ein luftdurchlässiges Gewebe, wobei in einer Ausgestaltung das Fördertuch aus textilen Fasern hergestellt ist. Insbesondere werden für die Herstellung des Fördertuchs textile Fasern aus Kunststoff verwendet. Die Verwendung derartiger Transportbänder in Kombination mit einem Lufttisch für die Förderung von Bogenstapeln oder Papierstapeln oder dergleichen in der Papier verarbeitenden Industrie führen zu einem sicheren Transport der Bogenstapel unter Beibehaltung der Form der Bogenstapel. Vorteilhafterweise ist das Transportband als Spiralsieb oder gewebte Trockensiebe oder Laminatfilz hierfür ausgebildet.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang von einem Transportband die Rede ist, ist im Rahmen der Erfindung damit auch ein Fördertuch oder Siebtuch mit umfasst.
  • Durch die Herabsetzung der Reibung zwischen dem Bogenstapel und dem Transportband ist es möglich, den Bogenstapel schonend durch den Eingriff bzw. durch die Verwendung eines Bewegungsmanipulators in seiner relativen Lage auf dem Transportband zu verschieben oder zu drehen bzw. zu bewegen, wobei aufgrund der herabgesetzten Reibung zwischen dem Bogenstapel und dem Transportband der Bogenstapel in seiner Form beibehalten wird, wodurch Verschiebungen innerhalb des Bogenstapels vermieden werden. Hierdurch ist es möglich, den Blattstapel während des Förderns auf dem Transportband zu drehen, ohne dass äußere Reibungskräfte während des Drehens auftreten, die zu einer Verformung des Blattstapels führen könnten. Außerdem wird aufgrund des kontinuierlich ablaufenden Prozesses elf hoher Durchsatz an zu drehenden oder zu verschiebenden Blattstapeln erreicht, wodurch sich eine hohe Produktionsleistung insgesamt erzielen lässt.
  • Ohne einen Eingriff des Bewegungsmanipulators wird ein Blattstapel, der in einem Förderabschnitt von unten mit Blasluft durch das Transportband beaufschlagt wird, wodurch die Reibung zwischen dem Blattstapel und dem Transportband vermindert wird, über den Lufttisch bzw. Tragtisch ebenfalls hinweg transportiert, da durch die Blasluft die Haftreibung nicht vollständig aufgehoben wird bzw. ist.
  • Darüber hinaus ist es möglich, dass der Überführungsförderer in einer kleinformatigen (Papier-)Schneidanlage der Papier verarbeitenden Industrie eingesetzt wird, wobei in einer Ausgestaltung der Überführungsförderer als Drehstation für unverpackte Riese eingesetzt wird, um die Riese in der richtigen Richtung einer Verpackungsmaschine zuzuführen.
  • Erfindungsgemäß wird als Transportband ein luftdurchlässiges Band oder Tuch als Transportmittel oberhalb des Tragtisches bzw. des Lufttisches verwendet, das von unten über den Lufttisch über seine, insbesondere gesamte, Breite durchblasen wird. Dadurch wird die Friktion zwischen dem Transportband und dem Blattstapel bzw. Ries herabgesetzt, so dass sich der Blattstapel auf einfache und leichte Weise auf dem Transportband bewegen und manipulieren lässt. Dabei wird bzw. werden auf Grund der geringeren Reibung im mit Blasluft unterstützten bzw. beaufschlagten Förderabschnitt der untere Bogen oder die unteren Bögen des Blattstapels während der Manipulation wenig belastet, wobei auch keine Beschädigungen an dem manipulierten Blattstapel auftreten und dieser formstabil bleibt. Durch die verringerte Reibung zwischen dem Blattstapel und dem kontinuierlich gefördertem Transportband fächert der Bogenstapel nicht auf.
  • Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß möglich, dass der Blattstapel während der Manipulation im Förderabschnitt, in dem Transportband von unten mit Blasluft beaufschlagt wird oder ist, translatorisch und/oder rotatorisch beschleunigt wird, wobei während dieser Manipulationsphase der Blattstapel im festen Eingriff unter Ausbildung eines mechanischen Formschlusses mit den Greifmitteln des Bewegungsmanipulators ist. Darüber hinaus ist es im Rahmen der Erfindung möglich, dass der Überführungsförderer sowohl als (Ries-)Drehstation oder als Ausschleusstation oder auch als Zusammenführeinrichtung oder (Ver-)Teilereinrichtung oder dergleichen ausgebildet ist.
  • Darüber hinaus zeichnet sich das Verfahren in einer Ausgestaltung dadurch aus, dass mittels des Bewegungsmanipulators der Blattstapel, vorzugsweise um einen vorbestimmten Winkel, gedreht und/oder translatorisch, insbesondere linear, auf dem Transportband verschoben bzw. bewegt wird. Beispielsweise wird bei einer Drehung um 90° eine Vorrichtung zum Ändern der Orientierung von Blattstapeln bereitgestellt, wobei mittels des Bewegungsmanipulators eine Dreheinrichtung ausgebildet ist, die beispielsweise ein drehbar gelagertes Eingriffsmittel für einen drehfesten Eingriff mit dem zu rotierenden Blattstapel aufweist. Hierbei wird der Blattstapel in einem Wendebereich zwischen einem Zuförderer und einem Abförderer auf der Überführungsvorrichtung in einem Wendebereich beispielsweise um 90° um eine, vorzugsweise vertikale, Drehachse oder Schwenkachse des Bewegungsmanipulators gedreht.
  • Darüber hinaus ist es möglich, die erfindungsgemäße Überführungs- bzw. Förderungseinrichtung als Verteilstation bzw. Verteileinrichtung auszubilden, wenn aus einem zugeförderten Massenstrom an Blattstapeln durch eine zusätzliche lineare Bewegungsführung mittels des Bewegungsmanipulators wenigstens zwei Teilströme ausgangsseitig der Überführungseinrichtung gebildet werden, indem beispielsweise mittels des Bewegungsmanipulators jeder zweite Blattstapel des angeförderten Massenstroms unter Verwendung des Bewegungsmanipulators auf dem Transportband, vorzugsweise quer zur linearen Förderrichtung, zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite verschoben wird.
  • Darüber hinaus ist es im Rahmen der Erfindung ebenfalls vorgesehen, mittels des Bewegungsmanipulators, vorzugsweise gleichzeitig, eine Drehung des Blattstapels und eine zusätzliche translatorische Bewegung des Blattstapels auf dem Transportband mit dem Blattstapel auszuführen, so dass die der Ausgangsseite zugeförderten Blattstapel auf dem Transportband mit einem gewissen seitlichen Versatz in Bezug beispielsweise zur Außenkante des Transportbands oder in Bezug auf den Zuförderer angeordnet bzw. platziert werden.
  • Weiterhin zeichnet sich eine Ausgestaltung des Verfahrens dadurch aus, dass mittels wenigstens eines, vorzugsweise eingangsseitigen, Sensors die Lage oder Orientierung eines geförderten Blattstapels vor der Erfassung durch bzw. den Eingriff mit den Bewegungsmanipulator erfasst wird und in Abhängigkeit der erfassten Lage bzw. Orientierung des Blattstapels der Bewegungsmanipulator in Relation zu dem auf dem Transportband geförderten Bogenstapel positioniert und/oder bewegt wird, wodurch der Bewegungsmanipulator in Relation zu dem geförderten Bogenstapel ausgerichtet wird und nach der Ausrichtung des Bewegungsmanipulators unter Ausbildung und Beibehaltung einer Fördergeschwindigkeit mit der gleichen Fördergeschwindigkeit wie der zu fassende Blattstapel bewegt wird, so dass die Greifmittel des Bewegungsmanipulators in Eingriff mit dem zu erfassenden Blattstapel bzw. Objekts gebracht werden. Hierbei werden beim Erfassen des Blattstapels der Bewegungsmanipulator und der Bogenstapel synchron zueinander bewegt.
  • Insbesondere wird der Bewegungsmanipulator vor Kontakt mit dem Blattstapel auf dem Transportband während der unterbrechungsfreien Förderung des Blattstapels mit dem zu erfassenden Blattstapel, vorzugsweise parallel, mitbewegt und wobei Greifmittel des Bewegungsmanipulators anschließend in Kontakt mit dem Blattstapel gebracht werden.
  • Außerdem ist es in einer Ausgestaltung bevorzugt, dass ein vom Bewegungsmanipulator erfasster Blattstapel auf dem Transportband, vorzugsweise vor der Abgabe an einen nachfolgenden Abförderer, ausgerichtet wird. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, dass ein Bogenstapel der an den nachfolgenden Vorrichtungen weiterverarbeitet wird, nicht vollständig um 90° mittels des Bewegungsmanipulators gedreht wird, sondern aufgrund der Weiterverarbeitung der vorbestimmte Drehwinkel mit einem Offset von wenigen Grad eingestellt ist.
  • Überdies ist in einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens vorgesehen, dass der Bewegungsmanipulator zwischen einer Startposition und einer Endposition oberhalb des Transportbands, vorzugsweise linear, hin und her bewegt wird. Hierbei ist beispielsweise der Bewegungsmanipulator mittels eines Linearmotors entlang einer geraden Schiene zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite der Fördervorrichtung geradlinig bewegbar, wobei der Bewegungsmanipulator zur Ausübung einer Rotation oder Drehung quer, insbesondere senkrecht, zur Linearbewegung, drehbar gelagert ist, um den Blattstapel im Wendebereich auf dem Förderabschnitt, in dem das bewegte Transportband von unten mit Luft durchströmt wird, mit einer rotatorischen Bewegung zu drehen. Für die Drehwegung um eine vertikale Achse ist ebenfalls ein separater Antrieb, vorzugsweise ein Servoantrieb wie beispielsweise ein Servomotor oder dergleichen, vorgesehen.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie mit einem Tragtisch oder Lufttisch für die zu fördernden Blattstapel, die dadurch weitergebildet wird, dass oberhalb des Tragtisches ein antreibbares oder angetriebenes Transportband vorgesehen ist, wobei das Transportband im Bereich eines Förderabschnitts des Tragtisches von unten mittels Luft aus einer Luftquelle durchströmt wird oder ist oder durchströmbar ist und im Bereich des Förderabschnitts oberhalb des Transportbands ein bewegbarer Bewegungsmanipulator für auf dem Transportband angeordnete Blattstapel vorgesehen ist, so dass unter Verwendung des Bewegungsmanipulators unter Beibehaltung der Förderung der vereinzelten Blattstapel auf dem Transportband die Lage und/oder die Position der Blattstapel jeweils auf dem Transportband veränderbar sind.
  • Hierdurch ist es möglich, die vereinzelten Blattstapel auf dem sich kontinuierlich bewegenden Transportband nach der Übergabe von einem Zuförderer auf den Tragtisch mit dem darüber angeordneten und bewegten Transportband in ihrer Lage oder in ihrer Orientierung auf dem Transportband entsprechend zu bewegen, wobei die Blattstapel jeweils einzeln und unabhängig voneinander mittels des angetriebenen Bewegungsmanipulators im Eingriff mit demselben bewegt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie wird auch als Überführungsförderer bezeichnet, der vorzugsweise zwischen wenigstens einem Zuförderer und wenigstens einem Abförderer angeordnet ist. Ein Überführungsförderer ist beispielsweise durch eine Drehstation ausgebildet.
  • Insbesondere sind in einer Ausgestaltung ein Zuförderer und ein Abförderer in Förderrichtung der Blattstapel fluchtend zueinander angeordnet. Ebenso ist es in einer Weiterbildung möglich, dass der Zuförderer und der Abförderer in Förderrichtung der Blattstapel mit einem seitlichen Versatz zueinander, d. h. nicht fluchtend, angeordnet sind.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass mittels eines Bewegungsmanipulators auch mehrere Blattstapel auf dem Transportband bewegt werden. Darüber hinaus ist es ebenso möglich, dass mehrere, insbesondere unabhängig voneinander bewegbare oder angetriebene, Bewegungsmanipulatoren für jeweils einen Blattstapel vorgesehen sind, so dass mehrere Blattstapel gleichzeitig auf dem Transportband bewegt werden. Hierdurch wird die Durchsatzrate an beispielsweise zu drehenden Blattstapeln an einer Drehstation signifikant erhöht, wobei mehrere Blattstapel gleichzeitig zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite des Tragtisches bzw. des Lufttisches mit dem Transportband ununterbrochen transportiert werden.
  • Darüber hinaus ist in einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung vorgesehen, dass Erfassungsmittel bzw. wenigstens ein Sensor zur Erfassung der Lage und/oder Orientierung von, insbesondere vereinzelt geförderten, Blattstapeln, vorzugsweise eingangsseitig des Tragtisches, vorgesehen sind bzw. ist, wobei insbesondere die Erfassungsmittel mit einem Positionsgeber des Transportbands zusammenwirken. Beispielsweise wird unter Verwendung von zwei eingangsseitigen Sensoren die Lage der zu manipulierenden Blattstapel erfasst. Gleichzeitig ist es anhand der Sensoren bzw. Erfassungsmittel möglich, unter Angabe der zu verarbeitenden Formate die Mittelpunkte der Blattstapel auf einfache Weise zu ermitteln, so dass entsprechend der Bewegungsmanipulator dem Blattstapel auf dem Transportband entsprechend zugestellt wird bzw. entsprechend mit der linearen Förderbewegung des Blattstapels auf dem Transportband zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite synchron mitbewegt wird bzw. synchronisiert wird.
  • Darüber hinaus ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung für den Bewegungsmanipulator vorgesehen ist, so dass die auszuführenden Bewegung(en) des Bewegungsmanipulators, vorzugsweise in Abhängigkeit der Lage und/oder Orientierung der zugeförderten oder abgeförderten Blattstapel, ausführbar ist bzw. sind oder geführt wird bzw. werden.
  • Weiterhin zeichnet sich eine vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung dadurch aus, dass das Transportband als Siebtuch und/oder als, vorzugsweise gewebtes, Trockensieb oder als Spiralsieb ausgebildet ist und/oder als (geschlossenes) Band ausgebildet ist und/oder dass ein, vorzugsweise regelbarer, Antrieb für das Transportband vorgesehen ist.
  • Überdies ist es gemäß einer Weiterbildung der Vorrichtung günstig, wenn der Bewegungsmanipulator einen Drehkopfschlitten aufweist, wobei der Drehkopfschlitten an einer Linearführungsschiene bewegbar gelagert ist, wobei insbesondere ein, vorzugsweise lagegeregelter, Servomotor für die, vorzugsweise lineare, Bewegung des Drehkopfschlittens entlang der Linearführungsschiene vorgesehen ist und/oder wobei die Linearführungsschiene, vorzugsweise beidseitig, quer, insbesondere senkrecht, zur Längsführungsschiene bewegbar an mindestens einem Träger gelagert ist, wobei für die Querbewegung der Linearführungsschiene ein, vorzugsweise lagegeregelter, Antrieb, vorzugsweise Servoantrieb, vorgesehen ist.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, dass der Bewegungsmanipulator einen Drehkopfschlitten aufweist, wobei der Drehkopfschlitten einen Drehantrieb aufweist, wobei insbesondere der Drehantrieb des Drehkopfschlittens als ein, vorzugsweise lagegeregelter, Servomotor ausgebildet ist.
  • Außerdem weist der Bewegungsmanipulator wenigstens zwei oder mehr Greifmittel zum, vorzugsweise seitlichen, Fixieren des Blattstapels auf, wobei insbesondere die Greifmittel als Finger ausgebildet sind. Bevorzugterweise verfügt der Bewegungsmanipulator über eine geradzahlige Anzahl an bewegbaren, insbesondere verschwenkbaren, Fingern, wobei die Finger jeweils eines Fingerpaars, insbesondere im Abstand der Breite bzw. Länge eines zu greifenden Blattstapels, voneinander beabstandet sind und beim Fixieren des Blattstapels miteinander zusammenwirken. In einer bevorzugten Ausgestaltung sind am Drehkopfschlitten vier verschwenkbare Finger angeordnet.
  • Vorzugweise ist auch eine Regel- und/oder Steuereinrichtung für das Transportband vorgesehen.
  • Überdies besteht ein weiterer Gedanke der Erfindung in einer Verwendung eines Transportbands in einer Vorrichtung zum Fördern von Blattstapeln der Papier verarbeitenden Industrie bzw. in einem Überführungsförderer, wie voranstehend beschrieben, wobei das Transportband luftdurchlässig ausgebildet ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die obigen Ausführungen ausdrücklich verwiesen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsformen zusammen mit den Ansprüchen und den beigefügten Zeichnungen ersichtlich. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllen.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
  • 1 schematisch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Seitenansicht;
  • 2 schematisch eine Detailansicht eines verfahrbaren Greifers in einer Endposition,
  • 3 schematisch eine Querschnittsansicht des in 2 gezeigten Greifers;
  • 4a, 4b, 4c schematisch jeweils verschiedene Anwendungsmöglichkeiten von verschiedenen erfindungsgemäßen Fördervorrichtungen.
  • In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
  • 1 zeigt schematisch in einer Seitenansicht den prinzipiellen Aufbau eines Überführungsförderes 20 bzw. einer Vorrichtung zum Überführen von, vorzugsweise unverpackten, Blattstapeln in Form von Riesen 12 zwischen einem schematisch bezeichneten Zuförderer 10 und einem schematisch dargestellten Abförderer 90.
  • Der Zuförderer 10 transportiert Riese 12 dem Überführungsförderer 20 zu, wobei der Zuförderer 10 beispielsweise mehrere separate Förderbänder 14 aufweist, die parallel nebeneinander in einem vorbestimmten Abstand zueinander angeordnet sind.
  • Der Zuförderer 10 fördert jeweils einzeln die Riese nacheinander dem Überführungsförderer 20 zu. Hierbei kann am Zuförderer 10 eine Vereinzelung der hintereinander geförderten Riese 12 stattfinden. In einer Ausgestaltung ist es denkbar, dass dem Zuförderer 10 bereits die Riese 12 vereinzelt übergeben werden, so dass die vereinzelten Riese zum Überführungsförderer 20 weitertransportiert werden.
  • Mittels des an der Ausgangsseite oder Abgabeseite des Überführungsförderers 20 vorgesehenen Abförderers 90 werden die Riese 12 zur Weiterverarbeitung vereinzelt weitertransportiert. Hierbei verfügt der Abförderer 90 über mehrere nebeneinander angeordnete sowie angetriebene, parallele Förderbänder 94.
  • Der Überführungsförderer 20 ist eine Art Zwischenförderer, wie z. B. eine so genannte Drehstation, und verfügt über ein Fördertuch 22 als Transportband, wobei das Fördertuch 22 zwischen einer eingangsseitigen Umlenkrolle 24 und einer ausgangsseitigen Umlenkrolle 26 horizontal bzw. linear gefördert wird. Das Fördertuch 22 wird an der Unterseite über eine weitere Umlenkrolle 27 und über eine mittels einer Spanneinrichtung 28 beaufschlagte bzw. vorgespannte Umlenkrolle 29 gefördert, so dass anschließend das Fördertuch 22 eine Antriebsrolle 30 mit einem hohen Umschlingungsgrad umschlingt.
  • Hierbei wird die Antriebsrolle 30 über ein Antriebsrad 31 und einen mit dem Antriebsrad 31 in Eingriff befindlichen Antriebsriemen 32 und einen mit dem Antriebsriemen 32 im Eingriff befindlichen Motor 33 angetrieben, wodurch das Fördertuch 22 unterbrechungsfrei mit einer konstanten Fördertuch-Fördergeschwindigkeit gleichmäßig bewegt bzw. angetrieben wird.
  • Zwischen den Umlenkrollen 27 und 28 sind im Bereich des Leertrums des Fördertuchs 22 Sensoren 34, 35 und 36 angeordnet, um die Spannung bzw. Lage des Fördertuchs 22 zu erfassen. Beispielsweise sind die Sensoren 34, 35 und 36 als Photozellen, Lichttaster, Lichtschranken, Ultraschallsensoren oder dergleichen ausgebildet, so dass z. B. mittels der Sensoren 34, 36 die Lage der äußeren Kanten des Fördertuchs 22 erfasst wird, während mittels des Sensors 35 der mittlere Bereich des Fördertuchs erfasst wird. Wird beispielsweise mittels der Sensoren 34, 36 erfasst, dass das Fördertuch zu weit auf eine Seite, d. h. aus dem vorgegebenen Bereich gelaufen ist, wird mittels einer (hier nicht dargestellten) Regeleinrichtung das Fördertuch 22 in den vorgegebenen Bereich zurückbewegt. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Stoppmeldung und/oder eine Sicherheitswarnung ausgegeben bzw. angezeigt werden.
  • Darüber hinaus kann beispielsweise mittels des Sensors 35 die Spannung im Fördertuch 22 erfasst werden, so dass in Abhängigkeit der erfassten Spannung beispielsweise die Spanneinrichtung 28 beispielsweise in Form eines Spannzylinders geregelt wird, um eine entsprechende Spannung im Fördertuch 22 aufrecht zu erhalten. Durch die eingestellte Spannung bzw. Vorspannung des Fördertuchs 22 ist es möglich, dass das Fördertuch 22 in einer bevorzugten Mittelstellung während seiner kontinuierlichen bzw. unterbrechungsfreien Förderung im Betrieb gehalten wird, so dass das Fördertuch 22 nicht zu weit auf eine Seite läuft.
  • Das Fördertuch 22 wird oberseitig zwischen den Umlenkrollen 24 und 26 über einen als Tragtisch ausgebildeten Lufttisch 40 horizontal hinweggefördert, wobei der Lufttisch 40 in mehrere (Luft-)Kammern unterteilt sein kann. An den Lufttisch 40 ist eine (hier nicht) dargestellte (Druck-)Luftquelle angeschlossen.
  • Hierbei verfügt der Lufttisch 40 über Öffnungen an der Oberseite, wobei in einer Ausgestaltung die Öffnungen Kugelventile aufweisen können. Durch eine hier nicht dargestellte (Druck-)Luftzufuhr von einer Druckluftquelle kann in den Hohlräumen bzw. im Hohlraum bzw. den Luftkammern in dem Lufttisch ein Luftdruck aufgebaut werden, welcher über entsprechende oberseitige Öffnungen im Lufttisch 40 von unten gegen die Unterseite des darüber angeordneten und kontinuierlich bewegten Fördertuches 22 drückt.
  • In einer Ausgestaltung ist der Lufttisch 40 in mehrere einzelne Luftkammern unterteilt. Der oder die Luftkammern des Lufttisches sind nach außen mit Kanälen oder Öffnungen versehen, die wahlweise permanent offen oder mit Ventilen, z. B. Kugelventilen, verschließbar sind.
  • Dadurch, dass das Fördertuch 22 luftdurchlässig ist, durchströmt die aus dem Lufttisch 40 austretende Luft in einem Förderabschnitt vertikal nach oben das Fördertuch 22, wodurch das auf dem Fördertuch 22 angeordnete Ries 12 in diesem Förderabschnitt derart angehoben wird, dass die Reibung zwischen dem Fördertuch 22 und dem Ries 12 herabgesetzt wird.
  • Wenn ein vereinzeltes Ries 12 mittels des Zuförderers 10 zu der Eingangsseite des Überführungsförderers 20 gefördert wird, wird an der Eingangsseite des Überführungsförderers 20 mittels mindestens eines an der Eingangsseite vorgesehenen Sensors 42 die Vorderkante des Blattstapels bzw. des Rieses 12 erkannt. Vorzugsweise sind zwei beabstandete Sensoren 42 quer zur Förderrichtung 65 vorgesehen, die auf einfache Weise ein möglicherweise verdreht angefördertes Ries erkennen. Aufgrund der Vorgabe des zu verarbeitenden Formats des Rieses 12 werden mittels einer Regel- und Steuereinrichtung 61 die (sich ändernden) Positionen des sich bewegenden Rieses 12, das in den Überführungsförderer 20 transportiert wird, ermittelt.
  • Darüber hinaus wird mittels der Regel- und Steuereinrichtung 61 die virtuelle Mitte des Rieses 12, das in den Überführungsförderer 20 eingegeben wurde, ermittelt, so dass anhand dessen ein über dem Fördertuch 22 angeordneter und verfahrbarer Bewegungsmanipulator 50 mit einem Drehkopfschlitten 51 auf die virtuelle Mitte des Rieses 12 positioniert wird und die Geschwindigkeit des Drehkopfschlittens 51 entsprechend synchronisiert wird. Der Drehkopfschlitten 51 ist dabei längs einer zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite angeordneten Linearführungsschiene 58 als Längsführung zwischen der Eingangsseite und der Ausgangsseite linear hin und her bewegbar bzw. verfahrbar, wobei der Drehkopfschlitten 51 an der Unterseite über, vorzugsweise pneumatisch, klappbare bzw. über, vorzugsweise pneumatisch, verschwenkbare und/oder verfahrbare Finger 54, 56 auf jeder Seite des Rieses 12 hat, wobei die Finger 54, 56 vor der Erfassung eines Rieses im Überführungsförderer 20 im ausgefahrenen Zustand sind.
  • Sind beispielsweise die Finger 54, 56 um eine Schwenkachse schwenkbar, werden vorteilhafterweise die Schwenkachsen der geöffneten Finger 54, 56 vorzugsweise parallel zur Papierlaufrichtung bzw. im ausgefahrenen Zustand durch eine entsprechende Bewegungsführung angeordnet oder ausgerichtet, wodurch Finger 54, 56 seitlich an den Längsseiten (in Förderrichtung) der Riese 12 angelegt werden. Dabei ist es in einer Ausgestaltung vorgesehen, dass die Finger zudem horizontal verfahrbar ausgebildet sind, um insbesondere unterschiedliche Blatt- bzw. Riesformate zu halten und zu fördern.
  • Dabei ist es in einer Ausgestaltung vorgesehen, auf Grund der Verschwenkbarkeit des Drehkopfschlittens 51 die Schwenkachsen quer zu den Längsseiten des Fördertuchs 22 anzuordnen, wenn bei Eintritt der Riese 12 in den Überführungsförderer 20 mittels von einem oder mehreren Sensoren 42 festgestellt wird, dass die Riese 12 mit ihren Längsseiten nicht parallel, d. h. dass die Stirnseite der Riese 12 nicht senkrecht zu den äußeren Kanten des Fördertuchs 22 ist, sondern quer oder schräg auf dem Fördertuch 22 liegen bzw. von dem Zuförderer 10 zugefördert worden sind.
  • Um ein einlaufendes Ries 12 mittels des Bewegungsmanipulator 50 zu erfassen, wird der Drehkopfschlitten 51 in eine Warteposition gebracht, wobei in der Warteposition die Finger 54, 56 geöffnet sind.
  • Um ein einlaufendes Ries 12 zu erfassen, wird der Drehkopfschlitten 51 auf die virtuelle Mitte bzw. die virtuelle Schwenkachse des Rieses positioniert und entsprechend der Fördergeschwindigkeit auf dem Fördertuch 22 synchronisiert. Dabei werden während des Gleichlaufes des Drehkopfschlittens 51 bei geöffneten Fingern 54, 56 und des Rieses 12 auf dem Fördertuch 22 die beidseits geöffneten Finger 54, 56 durch eine vorzugsweise pneumatische Betätigung bzw. Aktivierung in die vertikale Position gebracht und geschlossen, wodurch das Ries 12 zwischen den geschlossenen Fingern 54 und 56 auf beiden Seiten unter Ausbildung eines Formschlusses gehalten wird.
  • Während dieses Transportes des Rieses 12 auf dem Fördertuch 22 ohne Förderunterbrechung der Fördertuchs 22 wird das Ries 12 über den Lufttisch 40 hinwegbewegt, wodurch mittels der aus dem Fördertisch 40 austretenden Luft und der durch das Fördertuch 22 hindurchtretenden Luft die Haftreibung des Rieses 12 auf dem Fördertuch herabgesetzt wird.
  • Nachdem die Finger 54, 56 am Drehkopfschlitten 51 verschwenkt sind, beginnt im mit Blasluft beaufschlagten Förderabschnitt der Drehvorgang des zwischen den Fingern 54, 56 gehaltenen Rieses 12. Dabei wird der Drehvorgang um die vertikale Dreh- bzw. Schwenkachse 60 des Drehkopfschlittens 51 ausgeführt, so dass beispielsweise das Ries 12 um 90° verdreht wird und das als Blattstapel ausgebildete Ries um 90° gedreht wird, wodurch die Orientierung des Blattstapels 12 geändert wird. Dabei ist es möglich, dass im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Überführungsförderer 20 als Wendeförderer ausgebildet ist.
  • Während des Drehvorgangs bzw. Schwenkvorgangs werden das Fördertuch 22 bzw. das Ries 12 und der Drehkopfschlitten 51 in linearer Richtung mit derselben Fördergeschwindigkeit zur Ausgangsseite des Überführungsförderes 20 bewegt. Dabei ist die relative Geschwindigkeit zwischen dem Fördertuch 22 und dem Drehkopfschlitten 51 aufgrund der linearen Synchronität 0 m/s.
  • Darüber hinaus ist es in einer Ausgestaltung möglich, dass der Drehvorgang über einen vorbestimmten Förderweg geschwindigkeitsabhängig erfolgt. Ist der Drehvorgang abgeschlossen, werden die Finger 54, 56 wieder geöffnet, wobei der Drehkopfschlitten 51 synchron mit dem freien Ries 12 an der Abgabeseite mitbewegt wird. Sind die Finger 54, 56 des Drehkopfschlittens 51 vollständig geöffnet, kann anschließend im Auslaufbereich bzw. am Bereich der Ausgangsseite ein Bremsvorgang eingeleitet werden und anschließend in einer Rückhubbewegung der Drehkopfschlitten 51 an der Eingangsseite positioniert werden.
  • In einer Ausgestaltung ist es möglich, dass nach Abschluss des Drehvorgangs um einen vorbestimmten Winkel, beispielsweise 90° oder dergleichen, das Ries auf eine zuvor von der Regel- und Steuereinrichtung 61 berechnete bzw. bestimmte Sollposition verbracht wird, bevor die Finger 54, 56 am Drehkopfschlitten 51 geöffnet werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Abstände der zugeförderten Riese 12 stark schwanken. In diesem Fall bewegt sich der Drehkopfschlitten 51 kurzzeitig schneller oder langsamer als das Fördertuch 22.
  • In 2 und 3 sind verschiedene schematische Ansichten eines Greifers bzw. eines Drehkopfschlittens 51 in einer Seitenansicht (vgl. 2) und in einer Querschnittsansicht (vgl. 3) im Endbereich auf der Austrittsseite des Überführungsförderers 20 gezeigt. Im Endbereich der Linearführungsschiene 58 ist ein Antrieb 62 für den Drehkopfschlitten 51 angeordnet, so dass der Drehkopfschlitten 51 linear entlang der Linearführungsschiene 58 an dessen Unterseite verfahrbar ist, wobei der Antrieb 62 einen Positionsgeber 38 aufweist.
  • Darüber hinaus ist der Drehkopfschlitten 51 drehbar gelagert und verfügt über einen (Dreh-)Antrieb 64, um eine entsprechende Drehung oder Schwenkbewegung um die Schwenkachse 60 auszuführen, wobei der Antrieb 64 einen Positionsgeber 39 aufweist. An der Unterseite verfügt der Drehkopfschlitten 51 über entsprechende Finger 54, 56, um einen angeförderten Blattstapel bzw. ein angefordertes Ries durch einen mechanischen Formschluss durch seitliches Anlegen der Finger an die Längsseiten zu fassen, wodurch eine entsprechende sanfte Behandlung und Drehung des Rieses auf dem Fördertuch 22 möglich ist.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, dass an der Linearführungsschiene 58 zwei Drehkopfschlitten 51 unterseitig und hintereinander und unabhängig voneinander verfahren bzw. betrieben werden, wodurch die Durchsatzrate an zu manipulierenden bzw. umorientierten Riesen oder dergleichen signifikant entsprechend erhöht wird.
  • Darüber hinaus ist es durch die Anpassung der Abstände der, vorzugsweise pneumatisch betätigbaren, Finger 54, 56 möglich, verschiedene Formate nach einer entsprechenden Einstellung an den Überführungsförderer 20 zu verarbeiten.
  • Wir aus 3 in der Querschnittsansicht hervorgeht, wird das Fördertuch 22 über die gesamte Breite des Lufttisches 40 kontinuierlich hinweggefördert, wodurch der Lufttisch 40 nahezu komplett von dem Fördertuch 22 abgedeckt ist. Lediglich im Kantenbereich, in denen keine Luftdüsen oder -öffnungen angeordnet sind, ragt der Lufttisch 40 über das Fördertuch 22 unterseitig hinaus. Durch den in 3 eingezeichneten Pfeil 65 wird die lineare Förderrichtung der Blattstapel 12 bzw. der Riese gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall verläuft die Förderebene senkrecht zur Zeichenebene und in die Zeichenebene hinein.
  • In den 4a bis 4c sind schematisch verschiedene Anwendungsmöglichkeiten eines Überführungsförderers dargestellt.
  • Gemäß dem in 4a darstellten Ausführungsbeispiel werden die von dem Zuförderer 10 an das Fördertuch 22 abgegebenen Riese 12 während ihrer kontinuierlichen Förderung auf dem Fördertuch 22 mittels des in den 1 bis 3 dargestellten Drehkopfschlittens 51 in ihrer Orientierung durch eine Drehung um 90° geändert, so dass die gedrehten Riese 12 am Abförderer 90 mit einer anderen Orientierung abgefördert werden. Hierbei ist der über dem Fördertuch 22 aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht dargestellte Drehkopfschlitten linear, d. h. in linearer Förderrichtung der Riese 12 oberhalb des Fördertuchs angeordnet.
  • Bei dem in 4b dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Linearführungsschiene 58 beidseitig an quer zur Förderrichtung angeordneten Trägern 70 motorisch bewegbar an hier nicht dargestellten Linearführungsschienen gelagert. Diese Anordnung bildet somit gewissermaßen einen Flächenportalroboter, der drei Achsen (x, y, c) mit zwei Linearachsen (x, y) und eine Drehachse 60 bzw. (c) aufweist, wobei in einer Ausgestaltung als Achsantriebe vorzugsweise Servomotoren mit integrierten Positionsgebern vorgesehen sind. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung sind die Antriebe der Linearachsen x und y auch als Linearmotoren mit Positionsgebern ausgebildet.
  • Mittels dieser Anordnung ist es möglich, vorbestimmte Riese seitlich zu verschieben, wodurch ein seitlicher Versatz zwischen den Riesen erzielbar ist, so dass nach seitlicher Beabstandung der Riese ausgangsseitig die verschobenen und ausgeschleusten Riese 12 einem Ausschleusungsband 95 zugefördert werden. Anstelle des Ausschleusungsbandes 95 kann ebenfalls ein Abförderer zu einer Weiterverarbeitungsmaschine (vgl. Bezugszeichen 90) vorgesehen sein.
  • Bei dem in 4c dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Überführungsförderer ebenfalls als dreiachsiger Flächenportalroboter (hier nicht dargestellt) ausgebildet, um die von dem Zuförderer 10 und einem weiteren parallelen Zuförderer 16 alternierend zugeförderten Riese 12 zu einem gemeinsamen Strom zu vereinigen. Hierbei verläuft der Drehkopfschlitten 51 in der Draufsicht von links unten nach rechts oben, so dass die alternierend angelieferten Riese 12 über die beiden Zuförderer 10 und 16 in einer Art Reißverschlussverfahren hintereinander angeordnet werden, wobei die von dem Zuförderer 16 abgegebenen Riese 12 während ihrer Förderung auf dem Förderband 22 mittels des Bewegungsmanipulators zusätzlich seitlich verschoben werden, um sich im Reißverschlussverfahren in die Lücken zwischen die von dem Zuförderer 10 angeförderten Riese einzufügen.
  • Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden sowie auch einzelne Merkmale, die in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart sind, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können durch einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllt sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zuförderer
    12
    Ries
    14
    Förderband
    20
    Überführungsförderer
    22
    Fördertuch
    24
    Umlenkrolle
    26
    Umlenkrolle
    27
    Umlenkrolle
    28
    Warneinrichtung
    29
    Umlenkrolle
    30
    Antriebsrolle
    31
    Antriebsrad
    32
    Antriebsriemen
    33
    Antriebsmotor
    34
    Sensor
    35
    Sensor
    36
    Sensor
    37
    Positionsgeber
    38
    Positionsgeber
    39
    Positionsgeber
    40
    Lufttisch
    42
    Erfassungsmittel
    50
    Bewegungsmanipulator
    51
    Drehkopfschlitten
    54
    Finger
    56
    Finger
    58
    Linearführungsschiene
    60
    Schwenkachse
    61
    Regel- und Steuervorrichtung
    62
    Antrieb
    64
    Antrieb
    65
    Pfeil (Förderrichtung)
    66
    Pfeil (Bewegungsrichtung ± y)
    67
    Pfeil (Bewegungsrichtung ± x)
    68
    Pfeil (Bewegungsrichtung ± c)
    70
    Querträger
    90
    Abförderer
    94
    Förderband
    95
    Ausschleusungsband
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 3125895 A1 [0004]
    • GB 2080771 A [0004]
    • US 4387890 A [0004]
    • DE 3702925 A1 [0005]
    • DE 3718206 A1 [0005]
    • DE 102004054490 A1 [0006]

Claims (14)

  1. Verfahren zum Fördern von Blattstapeln (12) der Papier verarbeitenden Industrie, wobei ein Blattstapel (12) auf einem bewegten Transportband (22) gefördert wird, wobei in einem Förderabschnitt das Transportband (22) von unten mit Luft beaufschlagt wird, so dass Luft durch das Transportband (22) hindurchtritt und mittels der durch das Transportband (22) durchströmten Luft die Reibung zwischen dem Transportband (22) und dem Blattstapel (12) herabgesetzt wird, und wobei im Bereich des Förderabschnitts der auf dem Transportband (22) geförderte Blattstapel (12) mittels eines oberhalb des Transportbands (22) angeordneten Bewegungsmanipulators (50) zusätzlich zu einer linearen Bewegungskomponente mit einer weiteren Bewegungskomponente beaufschlagt wird, so dass im Bereich des Förderabschnitts die Position und/oder die Lage des Blattstapels (12) auf dem Transportband (22) verändert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Bewegungsmanipulators (50) der Blattstapel (12), vorzugsweise um einen vorbestimmten Winkel, gedreht und/oder translatorisch, insbesondere linear, verschoben wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage eines geförderten Blattstapels (12) erfasst wird und in Abhängigkeit der erfassten Lage des Blattstapels (12) der Bewegungsmanipulator (50) in Relation zu dem Blattstapel (12) positioniert und/oder bewegt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmanipulator (50) vor Kontakt mit dem Blattstapel (12) während der Förderung des Blattstapels (12) mit dem zu erfassenden Blattstapel (12), vorzugsweise parallel, mitbewegt wird und Greifmittel (54, 56) des Bewegungsmanipulators (50) anschließend in Kontakt mit dem Blattstapel (12) gebracht werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein vom Bewegungsmanipulator (50) erfasster Blattstapel (12) auf dem Transportband (22), vorzugsweise vor der Abgabe an einen nachfolgenden Abförderer (90), ausgerichtet wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmanipulator (50) zwischen einer Startposition und einer Endposition oberhalb des Transportbands (22), vorzugsweise linear, hin und her bewegt wird.
  7. Vorrichtung (20) zum Fördern von Blattstapeln (12) der Papier verarbeitenden Industrie mit einem Tragtisch (40) für die zu fördernden Blattstapel, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Tragtisches (40) ein antreibbares oder angetriebenes Transportband (22) vorgesehen ist, wobei das Transportband (22) im Bereich eines Förderabschnitts des Tragtisches (40) von unten mittels Luft durchströmt wird oder ist oder durchströmbar ist und im Bereich des Förderabschnitts oberhalb des Transportbands (22) ein Bewegungsmanipulator (50) für auf dem Transportband (22) angeordnete Blattstapel (12) vorgesehen ist, so dass unter Verwendung des Bewegungsmanipulators (50) unter Beibehaltung der Förderung der Blattstapel (12) auf dem Transportband (22) die Lage und/oder die Position der Blattstapel (12) auf dem Transportband (22) veränderbar sind.
  8. Vorrichtung (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Erfassungsmittel (42) zur Erfassung der Lage und/oder Orientierung von, insbesondere vereinzelt geförderten, Blattstapeln (12), vorzugsweise eingangsseitig des Tragtisches (40), vorgesehen sind, wobei insbesondere die Erfassungsmittel (42) mit einem Positionsgeber (37) des Transportbands (22) zusammenwirken.
  9. Vorrichtung (20) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung (61) für den Bewegungsmanipulator (50) vorgesehen ist, so dass die Bewegung des Bewegungsmanipulators (50), vorzugsweise in Abhängigkeit der Lage und/oder Orientierung der zugeförderten und/oder abgeforderten Blattstapel (12), ausführbar ist oder geführt wird.
  10. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportband (22) als Siebtuch (22) und/oder als, vorzugsweise gewebtes, Trockensieb oder als Spiralsieb ausgebildet ist und/oder dass ein, vorzugsweise regelbarer, Antrieb, insbesondere Servoantrieb, für das Transportband (22) vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmanipulator (50) einen Drehkopfschlitten (51) aufweist, wobei der Drehkopfschlitten (51) an einer Linearführungsschiene (58) bewegbar gelagert ist, wobei insbesondere ein, vorzugsweise lagegeregelter, Servomotor (62) für die, vorzugsweise lineare, Bewegung des Drehkopfschlittens (51) entlang der Linearführungsschiene (58) vorgesehen ist und/oder wobei die Linearführungsschiene (58), vorzugsweise beidseitig, quer, insbesondere senkrecht, zur Längsführungsschiene an mindestens einem Träger (70) gelagert ist, wobei für die Querbewegung der Linearführungsschiene (58) ein, vorzugsweise lagegeregelter, Antrieb, vorzugsweise Servoantrieb, vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmanipulator (50) einen Drehkopfschlitten (51) aufweist, wobei der Drehkopfschlitten (51) einen Drehantrieb (64) aufweist, wobei insbesondere der Drehantrieb (64) des Drehkopfschlittens (51) als ein, vorzugsweise lagegeregelter, Servomotor (64) ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsmanipulator (50) wenigstens zwei oder mehr Greifmittel (54, 56) zum, vorzugsweise seitlichen, Fixieren des Blattstapels (12) aufweist, wobei insbesondere die Greifmittel (54, 56) als Finger ausgebildet sind.
  14. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Regel- und/oder Steuereinrichtung (61) für das Transportband (22) vorgesehen sind.
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