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DE102009045150B3 - Wasserversorgungsvorrichtung mit integrierter Leckerkennung und Steuerverfahren dafür - Google Patents

Wasserversorgungsvorrichtung mit integrierter Leckerkennung und Steuerverfahren dafür Download PDF

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Abstract

Die erfindungsgemäße Wasserversorgungsvorrichtung (2) umfasst mindestens eine Hauptzuleitung (4) mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil (6), einen oder mehrere stromaufwärts des zentralen Absperrventils (6) angeschlossene betätigbare Verbraucher (V11, V21, V31), einen oder mehrere Sensoren (S11, S21, S31), die die Betätigung eines Verbrauchers (V11, V21, V31) und/oder die Anwesenheit einer Person erfassen, und eine mit den Sensoren (S11, S21, S31) verbundene Steuereinheit (8), in der für jeden Verbraucher (V11, V21, V31) eine Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) des zentralen Absperrventils (6) gespeichert ist, wobei die Steuereinheit (8) das bei einer Verbraucherbetätigung und/oder bei Anwesenheit einer Person ausgelöste Sensorsignal erfasst und das zentrale Absperrventil (6) nur für die diesem Verbraucher (V11, V21, V31) zugeordnete Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) öffnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Wasserversorgungsvorrichtung sowie ein Verfahren zum Steuern einer solchen Wasserversorgungsvorrichtung.
  • Wasserversorgungsvorrichtungen sind typischerweise in Gebäude integriert und schließen das lokal in dem Gebäude vorhandene Wasserleitungsnetz an das öffentliche Versorgungsnetz an. In dem jeweiligen Gebäude führt das Wasserleitungsnetz das Frischwasser unterschiedlichen Verbrauchern zu, wie z. B. einfachen Wasserhähnen, Wasch- oder Spülmaschinenanschlüssen oder der WC-Spülung. Beispiele für Gebäude mit Wasserleitungsnetzen sind im privaten Wohnung- und Hausbau ebenso anzutreffen, wie in Krankenhäusern, Bürogebäuden, Hotels etc.
  • Das Wasserleitungsnetz in diesen Gebäuden ist derart aufgebaut, dass ein Wasserzähler am Übergang vom öffentlichen Versorgungsnetz in das lokale Wasserleitungsnetz die aus dem öffentlichen Versorgungsnetz aufgenommene Wassermenge registriert. An den Wasserzähler schließt sich in der Regel ein verästeltes Rohrleitungssystem zu den einzelnen Verbrauchern im Gebäude an, wobei es sich im privaten Wohnungs- und Hausbau als üblich erwiesen hat, die Wasserversorgung in mehrere Zweige aufzuteilen. in den Rohrleitungssystemen besteht die grundsätzliche Gefahr eines Leitungsbruchs, bei dem Wasser unbemerkt austritt und dadurch die Bausubstanz des Gebäudes gefährden kann. Wird ein solcher Leitungsbruch oder auch nur eine geringfügige Leckage im Rohrleitungssystem nicht rechtzeitig erkannt (z. B. aufgrund einer Abwesenheit der Gebäudenutzer bzw. Gebäudebewohner), so können erhebliche Wasserschäden die Folge sein. Insbesondere bei mehrstöckigen. Gebäuden und einer Leckage in oberen Gebäudeetagen kann der sich einstellende Schaden immens sein, da das austretende Wasser sich typischerweise den Weg durch das gesamte Gebäude bis hin in den Keller bahnt und somit Beschädigungen im gesamten Gebäude hervorruft.
  • Demgegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache und effektive Wasserversorgungsvorrichtung bereitzustellen, die einen sicheren Betrieb von Wasserleitungsnetzen in Gebäuden ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Wasserversorgungsvorrichtung gelöst, die mindestens eine Hauptzuleitung mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil, einen oder mehrere stromabwärts des zentralen Absperrventils angeschlossene betätigbare Verbraucher, einen oder mehrere Sensoren, die die Betätigung eines Verbrauchers und/oder die Anwesenheit einer Person erfassen, und eine mit den Sensoren verbundene Steuereinheit, in der für jeden Verbraucher eine Ventilöffnungszeit des zentralen Absperrventils gespeichert ist, umfasst, wobei die Steuereinheit das bei einer Verbraucherbetätigung und/oder bei Anwesenheit einer Person im Bereich des Verbrauchers ausgelöste Sensorsignal erfasst und das zentrale Absperrventil nur für die diesem Verbraucher zugeordnete Ventilöffnungszeit öffnet.
  • Durch die erfindungsgemäße Wasserversorgungsvorrichtung ist das lokale Wasserleitungsnetz des Gebäudes zeitweise (in Zeiträumen der Nichtnutzung des Wasserleitungsnetzes) von dem öffentlichen Versorgungsnetz vollständig entkoppelt. Dadurch kann bei einem eventuell eintretenden Wasserverlust durch eine Leckage nur die sehr begrenzte Menge an Wasser austreten, die sich noch im Wasserleitungsnetz des Gebäudes befindet.
  • Erfindungsgemäß ist in der Steuereinheit für den jeweiligen Verbraucher (Wasserhahn, Spülmaschine, Waschmaschine, Badewanne, Gartenanschlüsse etc.) eine vorbestimmte Ventilöffnungszeit gespeichert, die je nach Verbraucher und nach dessen charakteristischer Betätigungszeit unterschiedlich lang sein kann. Bei der Betätigung eines Verbrauchers oder bei Anwesenheit einer Person wird durch den am Verbraucher vorgesehenen Sensor ein Signal an die Steuereinheit weitergeleitet, die daraufhin das zentrale Absperrventil nur für die diesem Verbraucher zugeordnete Ventilöffnungszeit öffnet. Nach Ablauf der Ventilöffnungszeit verschließt die Steuereinheit das zentrale Absperrventil wieder. Dies bedeutet, dass das zentrale Absperrventil nur während der Nutzungsdauer eines Verbrauchers, also nur bei Bedarf, geöffnet ist und sich ansonsten im geschlossenen Zustand befindet. Die im Falle einer Leckage austretende Wassermenge ist dann maximal auf die im Rohrleitungssystem der Wasserleitungen befindliche Wassermenge beschränkt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Verbraucher an mindestens ein lokales Wasserleitungsnetz angeschlossen, das stromaufwärts des steuerbaren zentralen Absperrventils abgezweigt ist. Somit kann eine Vielzahl von gleichen und/oder unterschiedlichen Verbrauchern der Wasserversorgungsvorrichtung betrieben werden. Die jeweiligen Signale, die von den einzelnen Sensoren der Verbraucher an die Steuereinheit übertragen werden, werden von der Steuereinheit bei der Anweisung des zentralen Absperrventils gleichwertig behandelt. Das bedeutet, dass, falls während der ersten Ventilöffnungszeit eines ersten Verbrauchers ein zweiter Verbraucher betätigt wird, der Ablauf der ersten Ventilöffnungszeit nicht automatisch zu einem Schließen des zentralen Absperrventils führt, sondern das zentrale Absperrventil bis zum Ablauf der zweiten (im Allgemeinen: der zuletzt durch Betätigung eines Verbrauchers aktivierten) Ventilöffnungszeit geöffnet bleibt. Somit ist immer sichergestellt, dass ein Verbraucher für seine jeweils gespeicherte Ventilöffnungszeit mit Wasser versorgt wird und sich keine kürzere Versorgungszeit wegen des früheren Ablaufs einer anderen Ventilöffnungszeit ergibt.
  • Bevorzugt ist mindestens ein Drucksensor in der zum Verbraucher führenden lokalen Wasserleitung oder im lokalen Wasserleitungsnetz zur Erfassung des Wasserdrucks angeordnet. Dadurch ist es möglich, eine Leckage im Wasserleitungssystem des Gebäudes zu registrieren und z. B. den Hauseigentümer oder Gebäudenutzer zu informieren (z. B. über Funk, optisch, akustisch, SMS, etc.). Ist das zentrale Absperrventil z. B. geschlossen und tritt Wasser aus dem Versorgungsleitungsnetz durch ein Leck aus, so wird sich im Allgemeinen ein Druckabfall einstellen, der von dem Drucksensor erfasst werden kann. Insbesondere wird sich der durch das Leck bedingte Druckabfall von dem Druckabfall bei einer Nutzung eines Verbrauchers (z. B. der Öffnung eines Wasserhahns) unterscheiden (Druckabfallgeschwindigkeit, Stärke und Dauer des Druckabfalls) und ist somit gesondert erkennbar. Durch das Registrieren einer eingetretenen Leckage können erfindungsgemäß weitere Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, wie z. B. die Weitergabe dieser Information an die Steuereinheit. Die Steuereinheit kann in diesem Fall zur Vermeidung eines weiteren Wasseraustritts durch das Leck das erneute Öffnen des zentralen Absperrventils verhindern. Mit anderen Worten ist das zentrale Absperrventil nach Detektion einer Leckage im Haussystem gegen erneutes Öffnen blockiert, damit nicht durch Betätigen eines Verbrauchers und dadurch ausgelöstes Öffnen des zentralen Absperrventils wieder frisches Wasser in das lokale Wasserleitungsnetz gelangt und zu einem noch größeren Wasserschaden führt.
  • Bei einer Weiterbildung der vorher genannten Ausführungsformen sind die Steuereinheit und die Sensoren über insbesondere funkbasierte Signalübertragungseinrichtungen verbunden. Als Signalübertragungseinrichtungen kann eine direkte elektrische Verkabelung vorgesehen sein, die dann relativ einfach aufgebaut, wartungsfreundlich und kostengünstig ist. Alternativ können aber auch Funkübertragungseinrichtungen eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei einer nachträglichen Installation von Vorteil, da dann keine aus optischen Gründen unter den Putz verlegte Leitungen verwendet werden müssen.
  • Vorzugsweise ist der Sensor ein zum Verbraucher separater oder in den Verbraucher integrierter, manuell betätigbarer Taster, ein Berührungsschalter, ein Näherungsschalter, ein Bewegungsmelder, eine Lichtschranke oder ein Stromsensor zur Erkennung des elektrischen Betriebs eines Verbrauchers, wie z. B. einer Waschmaschine.
  • In den Rahmen der Erfindung fällt auch ein Verfahren zum Steuern einer Wasserversorgungsvorrichtung, die mindestens eine Hauptzuleitung mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil und mit einem oder mehreren angeschlossenen betätigbaren Verbrauchern aufweist, wobei für jeden Verbraucher eine Ventilöffnungszeit des zentralen Absperrventils gespeichert wird und wobei bei Betätigung eines Verbrauchers und/oder bei Anwesenheit einer Person im Bereich des Verbrauchers das zentrale Absperrventil nur für die diesem Verbraucher zugeordnete gespeicherte Ventilöffnungszeit geöffnet wird. Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann das lokale Wasserleitungsnetz des Gebäudes zeitweise von dem öffentlichen Versorgungsnetz vollständig entkoppelt werden und somit der eventuell eintretende Wasserverlust durch eine Leckage nur in einem sehr begrenzte Maße eintreten.
  • Vorzugsweise wird das zentrale Absperrventil nur dann geöffnet, wenn die Anwesenheit einer Person in dem dem Verbraucher zugeordneten Raum detektiert wird
  • Bevorzugt wird der Wasserdruck im Bereich zwischen dem zentralen Absperrventil und den Verbrauchern gemessen und bei einem bei geschlossenem zentralem Absperrventil und bei geschlossenen Verbrauchern gemessenen Druckabfall, insbesondere erst bei Überschreiten einer vorbestimmten Druckabfallgeschwindigkeit, eine Anzeige oder eine Nachricht ausgelöst und/oder das erneute Öffnen des zentralen Absperrventils dauerhaft blockiert. Dadurch ist es möglich, eine Leckage im Wasserleitungssystem des Gebäudes zu registrieren und Benutzer z. B. über Funk oder über optische oder akustische Signale zu alarmieren.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung. Es zeigt:
  • 1 den schematischen Aufbau einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wasserversorgungsvorrichtung mit einem lokalen Wasserleitungsnetz und mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil zum Absperren des Versorgungsleitungsnetzes von seiner Hauptzuleitung; und
  • 2 den schematischen Aufbau einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wasserversorgungsvorrichtung mit mehreren parallelen lokalen Wasserleitungsnetzen und mit jeweils einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil zum Absperren jedes der lokalen Wasserleitungsnetze von seiner Hauptzuleitung.
  • In 1 ist mit 1 der Hauptanschluss einer Wasserversorgungsvorrichtung 2 eines Einfamilienhauses bezeichnet, wobei der Hauptanschluss 1 in der Regel unmittelbar stromabwärts eines nicht dargestellten Wasserzählers des Hauses angeordnet ist. Über den Hauptanschluss 1 fließt Wasser von einem nicht dargestellten öffentlichen Versorgungsnetz in Stromrichtung 3 über eine Hauptzuleitung 4 in ein lokales Wasserleitungsnetz 5 der Wasserversorgungsvorrichtung 2 ein. Dabei passiert das Wasser ein elektrisch ansteuerbares zentrales Absperrventil 6 und verzweigt sich anschließend in drei Wasserleitungen 7, an deren Enden jeweils mindestens ein Verbraucher V11, V21, V31, ... angeschlossen ist. Es kann erfindungsgemäß eine Vielzahl von insbesondere unterschiedlich gearteten Verbrauchern V11, V21, V31, ... vorgesehen sein, wie z. B. Wasserhähne bzw. -anschlüsse von Waschbecken, Waschmaschinen, Spülmaschinen, WC-Spülungen, Badewannen oder Duschen.
  • An den Verbrauchern V11, V21, V31 ist jeweils ein Sensor S11, S21, S31, ... angeordnet, der eine Betätigung des jeweiligen Verbrauchers V11, V21, V31, ... erfasst und an eine elektronische Steuereinheit 8 überträgt. Unter Betätigung wird hier z. B. das Öffnen des Wasserhahns oder das Einschalten der Waschmaschine verstanden, wobei die erfasste Betätigung als Signal an die Steuereinheit 8 übertragen wird.
  • In der Steuereinheit 8 sind vorbestimmte Ventilöffnungszeiten VZ11, VZ21, VZ31, ... hinterlegt bzw. gespeichert, die den jeweiligen Verbrauchern V11, V21, V31, ... zugeordnet sind. Erhält die Steuereinheit 8 z. B. vom Verbraucher V11 über den Sensor S11 das Signal, dass der Verbraucher V11 betätigt wurde, so wird das zentrale Absperrventil 6 von der Steuereinheit 8 für die diesem Verbraucher V11 zugeordnete Ventilöffnungszeit VZ11 elektrisch angesteuert und dadurch geöffnet. Durch das Öffnen des zentralen Absperrventils 6 kann der Verbraucher V11 dann nur während der vorbestimmten Ventilöffnungszeit VZ11, d. h. nur bei Bedarf und/oder bei Anwesenheit einer Person in einem bestimmten Bereich/Raum, mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz betrieben werden. Die Anwesenheit einer Person kann beispielsweise mit einem Bewegungsmelder (nicht gezeigt) detektiert und an die Steuereinheit 8 übermittelt werden. Nach Ablauf der Ventilöffnungszeit VZ11 wird das zentrale Absperrventil 6 von der Steuereinheit 8 nicht mehr elektrisch angesteuert und dadurch wieder geschlossen. Die Ventilöffnungszeiten VZ11, VZ21, VZ31 sind mit Ausnahme der Ventilöffnungszeit für die Badewanne großzügig bemessen und immer größer als die übliche Benutzungszeit des Verbrauchers. Die Ventilöffnungszeiten VZ11, VZ21, VZ31 können vom Benutzer selbst eingestellt oder anpasst werden; lediglich die Öffnungszeit für die Badewanne ist fest eingestellt, um eine Überfüllung durch Ablenkung der Bedienperson (z. B. Telefon) sicher zu vermeiden.
  • Unmittelbar stromabwärts des zentralen Absperrventils 6 ist im lokalen Wasserleitungsnetz 5 ein Drucksensor P angeschlossen, dessen gemessene Druckwerte an die Steuereinheit 8 übertragen werden können.
  • Die Übertragungswege 9 von den Sensoren S11, S21, S31, ... zur Steuereinheit 8, der Übertragungsweg 10 von der Steuereinheit 8 zum zentralen Absperrventil 6 und der Übertragungsweg 11 vom Drucksensor P zur Steuereinheit 8 können durch elektrische Kabel oder aber kabellos durch Funkübertragungsmittel ausgebildet sein.
  • Wenn bei geschlossenem Absperrventil 6 und bei geschlossenen Verbrauchern V11, V21, V31, ... dennoch ein Druckabfall im lokalen Wasserleitungsnetz 5 auftritt, kann dies auf ein Leck im lokalen Wasserleitungsnetz 5 hindeuten, wobei die Druckabfallgeschwindigkeit das Kriterium für die Größe des Lecks ist. Der Druckabfall wird vom Drucksensor P erfasst und über den Übertragungsweg 11 an die Steuereinheit 8 weitergeleitet, welche die ausgewertete Druckabfallgeschwindigkeit auf einem Display anzeigt. Bei Überschreiten eines vorbestimmten Schwellwertes der Druckabfallgeschwindigkeit wird eine Leckagemeldung, z. B. in Form einer optischen oder akustischen Anzeige oder durch Versenden einer SMS, auslöst, wobei die jeweilige Leckagemeldung individuell vom Benutzer ausgewählt werden kann. Alternativ oder zusätzlich zur Leckagemeldung kann die Steuereinheit 8 bei Überschreiten des Schwellwertes auch das zentrale Absperrventil 6 blockieren, das folglich bei einer nachfolgenden Betätigung eines Verbrauchers V11, V21, V31, ... nicht mehr geöffnet wird. Auf diese Weise ist die Wasserzufuhr in das lokale Wasserleitungsnetz 5 gesperrt und die aus dem Leck maximal austretende Wassermenge begrenzt. Das blockierte zentrale Absperrventil 6 kann dann vom Benutzer z. B. durch eine entsprechende Bedienung der Steuereinheit 8 z. B. unter Beobachtung des Wasserzählers wieder freigegeben werden. Vorteilhaft ist die Steuereinheit 8 daher in der Nähe des Wasserzählers bzw. des zentralen Absperrventils 6 angeordnet.
  • Von der Wasserversorgungsvorrichtung 2 der 1 unterscheidet sich die in 2 gezeigte Wasserversorgungsvorrichtung 2' lediglich dadurch, dass sich hier der Hauptanschluss 1 in mehrere, hier beispielhaft drei Hauptzuleitungen 41, 42, 43 verzweigt und dass an diese Hauptzuleitungen 41, 42, 43 jeweils über ein elektrisch ansteuerbares zentrales Absperrventil 61, 62, 63 drei lokale Wasserleitungsnetze 51, 52, 53 mit jeweils einem Drucksensor P1, P2, P3 angeschlossen sind. Erhält die Steuereinheit 8 z. B. vom Verbraucher V11 über den Sensor S11 das Signal, dass der Verbraucher V11 betätigt wurde, so wird nur das zum lokalen Wasserleitungsnetz 51 des Verbraucher V11 zugehörige zentrale Absperrventil 61 von der Steuereinheit 8 für die diesem Verbraucher V11 zugeordnete Ventilöffnungszeit VZ11 elektrisch angesteuert und dadurch geöffnet. Nach Ablauf der Ventilöffnungszeit VZ11 wird das zentrale Absperrventil 61 von der Steuereinheit 8 nicht mehr elektrisch angesteuert und dadurch wieder geschlossen. Wenn z. B. bei geschlossenem Absperrventil 61 und bei geschlossenen Verbrauchern V11, ... des zugehörigen lokalen Wasserleitungsnetzes 51 dennoch ein Druckabfall im Versorgungsleitungsnetz 51 auftritt, kann dies auf ein Leck in diesem Versorgungsleitungsnetz 51 hindeuten. Wie oben beschrieben, löst die Steuereinheit 8 bei Überschreiten des eingestellten Schwellwertes der Druckabfallgeschwindigkeit eine Leckagemeldung aus und blockiert ggf. das zentrale Absperrventil 61, das folglich bei der nachfolgenden Betätigung eines Verbrauchers V11, ... des lokalen Wasserleitungsnetzes 51 nicht mehr geöffnet wird.

Claims (9)

  1. Wasserversorgungsvorrichtung (2, 2') umfassend: mindestens eine Hauptzuleitung (4; 41, 42, 43) mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil (6; 61, 62, 63), einen oder mehrere stromabwärts des zentralen Absperrventils (6; 61, 62, 63) angeschlossene betätigbare Verbraucher (V11, V21, V31), einen oder mehrere Sensoren (S11, S21, S31), die die Betätigung eines Verbrauchers (V11, V21, V31) und/oder die Anwesenheit einer Person erfassen, und eine mit den Sensoren (S11, S21, S31) verbundene Steuereinheit (8), in der für jeden Verbraucher (V11, V21, V31) eine Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) des zentralen Absperrventils (6; 61, 62, 63) gespeichert ist, wobei die Steuereinheit (8) das bei einer Verbraucherbetätigung und/oder bei Anwesenheit einer Person im Bereich des Verbrauchers (V11, V21, V31) ausgelöste Sensorsignal erfasst und das zentrale Absperrventil (6; 61, 62, 63) nur für die diesem Verbraucher (V11, V21, V31) zugeordnete Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) öffnet.
  2. Wasserversorgungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbraucher (V11, V21, V31) an mindestens ein lokales Wasserleitungsnetz (5; 51, 52, 53) angeschlossen sind, das stromaufwärts des steuerbaren zentralen Absperrventils (6; 61, 62, 63) abgezweigt ist.
  3. Wasserversorgungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Drucksensor (P; P1, P2, P3) in der zum Verbraucher (V11, V21, V31) führenden lokalen Wasserleitung (7) oder im lokalen Wasserleitungsnetz (6) zur Erfassung des Wasserdrucks angeordnet ist.
  4. Wasserversorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (8) und die Sensoren (S11, S21, S31) über Signalübertragungseinrichtungen (9), insbesondere funkbasierte, elektrische, pneumatische oder hydraulische Signalübertragungseinrichtungen, verbunden sind.
  5. Wasserversorgungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (S11, S21, S31) ein zum Verbraucher (V11, V21, V31) separater oder in den Verbraucher (V11, V21, V31) integrierter, manuell betätigbarer Tastschalter, ein Berührungsschalter, Näherungsschalter, Bewegungsmelder, Lichtschranke oder ein Stromsensor für einen als elektrische Maschine ausgebildeten Verbraucher (V11, V21, V31) ist.
  6. Verfahren zum Steuern einer Wasserversorgungsvorrichtung (2, 2''), die mindestens eine Hauptzuleitung (4; 41, 42, 43) mit einem elektrisch ansteuerbaren zentralen Absperrventil (6; 61, 62, 63) und mit einem oder mehreren angeschlossenen betätigbaren Verbrauchern (V11, V21, V31) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Verbraucher (V11, V21, V31) eine Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) des zentralen Absperrventils (6; 61, 62, 63) gespeichert wird und dass bei Betätigung eines Verbrauchers (V11, V21, V31) und/oder bei Anwesenheit einer Person im Bereich des Verbrauchers (V11, V21, V31) das zentrale Absperrventil (6; 61, 62, 63) nur für die diesem Verbraucher (V11, V21, V31) zugeordnete gespeicherte Ventilöffnungszeit (VZ11, VZ21, VZ31) geöffnet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Absperrventil (6; 61, 62, 63) nur dann geöffnet wird, wenn die Anwesenheit einer Person in dem dem Verbraucher (V11, V21, V31) zugeordneten Raum detektiert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserdruck im Bereich zwischen dem zentralen Absperrventil (6; 61, 62, 63) und den Verbrauchern (V11, V21, V31) gemessen wird und dass bei einem bei geschlossenem zentralem Absperrventil (6; 61, 62, 63) und bei geschlossenen Verbrauchern (V11, V21, V31) gemessenen Druckabfall, insbesondere erst bei Überschreiten einer vorbestimmten Druckabfallgeschwindigkeit, eine Leckageanzeige oder -nachricht ausgelöst wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserdruck im Bereich zwischen dem zentralen Absperrventil (6; 61, 62, 63) und den Verbrauchern (V11, V21, V31) gemessen wird und dass bei einem bei geschlossenem zentralem Absperrventil (6; 61, 62, 63) und bei geschlossenen Verbrauchern (V11, V21, V31) gemessenen Druckabfall, insbesondere erst bei Überschreiten einer vorbestimmten Druckabfallgeschwindigkeit, das erneute Öffnen des zentralen Absperrventils (6; 61, 62, 63) dauerhaft blockiert wird.
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