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Die Erfindung betrifft eine Dosiereinrichtung zum dosierten Einleiten von flüssigen oder pastösen Spülzusätzen in einen Spülraum einer Spülmaschine, mit einem Vorratsbehälter und einer dem Vorratsbehälter strömungstechnisch nachgeschalteten Dosierkammer.
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Bei der aus dem Stand der Technik gemäß der
DE 10 2005 059 343 B4 bekannten Dosiereinrichtung verfügt der eingesetzte Vorratsbehälter über zwei voneinander getrennte Abschnitte. Der eine Vorratsbehälterabschnitt dient der Aufnahme eines Bleichmittels, wohingegen der andere Vorratsbehälterabschnitt ein Reinigungsmittel aufnimmt. Ausgangsseitig sind an die Abschnitte der Vorratsbehälter jeweils Dosierkammern strömungstechnisch angeschlossen, über die das Bleichmittel bzw. das Reinigungsmittel in den Spülraum der Spülmaschine einströmen kann.
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Innerhalb der jeweiligen Dosierkammern sind Stößel verfahrbar angeordnet, mittels derer die Dosierkammern ausgangsöffnungsseitig wahlweise geöffnet oder verschlossen werden können. Befinden sich die Stößel in ihrer geschlossenen Stellung, so sind die Dosierkammern ausgangsseitig verschlossen und Bleichmittel bzw. Reinigungsmittel können nicht austreten. Sobald die Stößel in ihre geöffnete Stellung verfahren sind, ergibt sich eine ausgangsseitige Öffnung der jeweiligen Dosierkammer, so dass aus diesen Bleichmittel bzw. Reinigungsmittel ausströmen und in den Spülraum der Spülmaschine gelangen kann.
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Obgleich sich das vorbeschriebene System im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt hat, besteht Verbesserungsbedarf. Insbesondere sollen Verstopfungen durch eintrocknende Bleich- und/oder Reinigungsmittel vermieden werden. Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, eine Dosiereinrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, dass ein sicherer Betrieb auch dauerhaft gestattet ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Dosiereinrichtung der gattungsgemäßen Art vorgeschlagen, die sich dadurch auszeichnet, dass die Dosierkammer als zylinderförmiger Behälter ausgebildet ist, der mit Bezug auf seine Längserstreckung gegenüber dem Vorratsbehälter derart geneigt ausgerichtet ausgebildet ist, dass bei einem Einströmen von Flüssigreiniger aus dem Vorratsbehälter in die Dosierkammer die in der Dosierkammer befindliche und vom Flüssigreiniger verdrängte Luft rückstandsfrei in den Vorratsbehälter aufsteigt.
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Bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Dosiereinrichtungen ist es von Nachteil, dass bei einem Befüllen der Dosierkammer Reste von Luft in Form von Luftpolstern in der Dosierkammer verbleiben können. Dies führt in nachteiliger Weise zu einer nicht ordnungsgemäßen Befüllung der Dosierkammer mit der Folge, dass im Weiteren zu wenig Flüssigreiniger in den Spülraum der Spülmaschine einfließt. Um hier gegenzuwirken sind Entlüftungen bekannt geworden, die eine vollständige Befüllung der Dosierkammer ermöglichen. Derartigen Entlüftungen haftet aber der Nachteil an, dass sie leicht verstopfen können, beispielsweise durch abtrocknende Restbestände des Flüssigreinigers. Im Ergebnis können auch entlüftete Dosierkammern eine ordnungsgemäße Beschickung des Spülraums der Spülmaschine mit Flüssigreiniger nicht dauerhaft gewährleisten.
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Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird hier Abhilfe geschaffen, indem vorgesehen ist, die als zylinderförmige Behälter ausgebildete Dosierkammer geneigt gegenüber dem Vorratsbehälter auszurichten. Die Neigung zwischen Dosierkammer einerseits und Vorratsbehälter andererseits ist dabei dergestalt, dass bei einem Einströmen von Flüssigreiniger aus dem Vorratsbehälter in die Dosierkammer die in der Dosierkammer befindliche Luft entgegen der Schwerkraftwirkung aufsteigen und in den Vorratsbehälter überströmen kann. Diese Art der Ausgestaltung führt bei einer vollständigen Befüllung der Dosierkammer dazu, dass die im Zuge des Befüllvorgangs verdrängte Luft aus der Dosierkammer vollständig entfernt und in den Vorratsbehälter überführt wird, wo dann eine Entlüftung stattfinden kann.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung erweist sich gegenüber den aus dem Stand der Technik vorbekannten Konstruktionen insofern als vorteilhaft, als dass eine vollständige Verdrängung der in einer noch nicht befüllten Dosierkammer befindlichen Luft im Zuge der Befüllung erreicht wird. Im Zuge der Befüllung der Dosierkammer steigt die Restluft in Form von Luftblasen der Schwerkraftwirkung entgegen nach oben, was aufgrund der geneigten Ausgestaltung von Vorratskammer einerseits und Dosierkammer andererseits kanalisiert erfolgt. Aufgrund der Schrägstellung wird im Übrigen ein unkontrolliertes Einströmen von Flüssigreiniger in die Dosierkammer unter Ausbildung turbulenter Luftströmungen verhindert.
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Es ist bevorzugterweise vorgesehen, dass die Dosierkammer mit Bezug auf ihre Längserstreckung geneigt zur Hochachse des Vorratsbehälters ausgerichtet ausgebildet ist. Dabei sind der Vorratsbehälter und die Dosierkammer der Schwerkraft folgend strömungstechnisch hintereinander angeordnet, so dass im Vorratsbehälter befindlicher Flüssigreiniger infolge der Schwerkrafteinwirkung in die Dosierkammer überströmen kann, wobei aufgrund der geneigten Ausgestaltung eine vollständige Restluftentleerung sichergestellt ist.
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Der zwischen der Längsachse der Dosierkammer und der Hochachse des Vorratsbehälters eingeschlossene Winkel beträgt vorzugsweise über 90°, beispielsweise zwischen 92° und 95°, mehr bevorzugt zwischen 95° und 120° und noch mehr bevorzugt zwischen 100° und 110°.
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Der die Dosierkammer bildende Behälter ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung im Querschnitt oval, vorzugsweise elliptisch ausgestaltet. Diese Art der Querschnittsausgestaltung unterstützt den vorbeschriebenen Vorgang der Luftabströmung infolge der Befüllung der Dosierkammer mit Flüssigreiniger.
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Es ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Dosierkammer für den Flüssigreiniger vorratsbehälterseitig eine Eingangsöffnung und spülraumseitig eine Ausgangsöffnung aufweist, welche Öffnungen mittels einer Verschlusseinrichtung wechselseitig verschließbar ausgebildet sind. Die Verschlusseinrichtung verfügt bevorzugterweise über zwei in Richtung der Längserstreckung der Dosierkammer voneinander beabstandete Dichtelemente, wobei das eine Dichtelement der Eingangsöffnung und das andere Dichtelement der Ausgangsöffnung zugeordnet ist.
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Durch wechselseitiges Öffnen von Eingangsöffnung und Ausgangsöffnung kann die Dosierkammer befüllt bzw. entleert werden. Da der Flüssigreiniger in dem der Dosierkammer strömungstechnisch vorgeschalteten Vorratsbehälter gespeichert ist, liegt er stets an der Dosierkammer an und fließt bei geöffneter Eingangsöffnung selbständig in die Dosierkammer ein. Die in der Dosierkammer enthaltene Luft entweicht in den Vorratsbehälter, wobei ein rückstandsfreies Entweichen erst aufgrund der erfindungsgemäß vorgesehen Schrägstellung der Dosierkammer gegenüber dem Vorratsbehälter ermöglicht ist.
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Die beiden Dichtelemente der Verschlusseinrichtung sind gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung mittels einer Feder miteinander gekoppelt. Dabei ist die Feder bevorzugterweise als Druckfeder ausgebildet, die in Richtung der Längserstreckung der Dosierkammer zwischen den beiden Dichtelementen angeordnet ist.
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Aufgrund der gekoppelten Ausgestaltung der beiden Dichtelemente wird bei einer Betätigung der Verschlusseinrichtung ein zeitlicher Verzug in der Bewegung der Dichtelemente erzielt. Dies führt in vorteilhafter Weise dazu, dass die Dosierkammer vorratsbehälterseitig zunächst geschlossen wird, bevor die spülraumseitig ausgebildete Eingangsöffnung geöffnet wird.
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Umgekehrt erfolgt eine Öffnung der vorratsbehälterseitigen Öffnung erst dann, wenn die spülraumseitige Öffnung verschlossen ist. Die mittels der koppelnden Feder erreichte zeitliche Verzögerung in der Bewegung der beiden Dichtelemente führt also dazu, dass ein kontrolliertes Befüllen bzw. ein kontrolliertes Entleeren der Dosierkammer möglich ist, ohne dass etwaige Restströme nachfolgen. In vorteilhafter Weise lässt sich so eine exakte Dosierung wunschgemäß erreichen.
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Es ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass der Vorratsbehälter eine Mehrzahl von Vorratskammern aufweist. Dabei ist jeder Vorratskammer eine eigene Dosierkammer zugeordnet. Diese Ausgestaltung ermöglicht die gleichzeitige Zuführung von unterschiedlichen Medien, das heißt Flüssigreinigern, so zum Beispiel einem Bleichmittel und einem hiervon getrennten Reinigermittel.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung erweist sich insgesamt als vorteilhaft, weil in einfacher Weise eine exakte Dosierung von Flüssigreiniger durchgeführt werden kann. Dabei sorgt die Schrägstellung in Kombination mit der ovalen Querschnittsausgestaltung dafür, dass im Zuge einer Dosierkammerbefüllung hierin befindliche Restluft vollständig entfernt wird. Entlüftungskanäle oder -öffnungen in der Dosierkammer bedarf es nicht.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen
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1 in schematischer Darstellung eine Dosiereinrichtung nach der Erfindung;
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2 in einer Frontansicht das Türinnenblech einer mit einer Dosiereinrichtung nach der Erfindung ausgerüsteten Spülmaschine;
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3 in einer schematischen Schnittdarstellung die Dosiereinrichtung nach der Erfindung gemäß Schnittlinie C-C nach 2;
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4 in einer schematischen Ausschnittsdarstellung die Dosiereinrichtung nach 1;
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5 in einer Detailansicht gemäß Darstellung B nach 4 eine Dosierkammer in einer ersten Stellung und
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6 in einer Detailansicht gemäß Darstellung B nach 4 eine Dosierkammer in einer zweiten Stellung.
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1 zeigt in schematischer Darstellung eine Dosiereinrichtung 1 nach der Erfindung. Diese dient dem dosierten Einleiten von Flüssigreiniger in einen Spülraum 100 einer Spülmaschine 101.
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Die Dosiereinrichtung verfügt über einen Vorratsbehälter 2. Dieser ist im gezeigten Ausführungsbeispiel unterteilt ausgebildet und verfügt über zwei Vorratskammern 3 und 4, die jeweils der Aufnahme eines Reinigers dienen. Es kommen bevorzugterweise unterschiedlich wirkende Reiniger zum Einsatz, so zum Beispiel ein Bleichmittel einerseits und ein Reinigungsmittel andererseits, wobei die eine Komponente von der einen Vorratskammer und die andere Komponente von der anderen Vorratskammer bevorratet wird.
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Die Dosiereinrichtung verfügt des Weiteren über zwei Dosierkammern 5 und 6, wobei die Dosierkammer 5 der Vorratskammer 3 und die Dosierkammer 6 der Vorratskammer 4 zugeordnet ist. Die Dosierkammern 5 und 6 schließen sich in strömungstechnischer Richtung. an die jeweils zugehörigen Vorratskammern 3 und 4 an, so dass das in der jeweiligen Vorratskammer befindliche Medium aus der Vorratskammer in die Dosierkammer überströmen kann.
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Eine jede Dosierkammer 5 bzw. 6 verfügt über eine Eingangsöffnung 10. Über diese Eingangsöffnung ist die jeweilige Dosierkammer mit der zugehörigen Vorratskammer verbunden. Ausgangsseitig verfügt eine jede Dosierkammer über eine Ausgangsöffnung 11, die über einen Überströmungskanal 20 mit dem nicht näher dargestellten Spülraum 100 der Spülmaschine 101 in strömungstechnischer Verbindung steht. Wie die Darstellung nach 1 erkennen lässt, sind die Dosierkammern 5 und 6 jeweils als zylinderförmige Behälter ausgebildet, die mit Bezug auf ihre jeweilige Längserstreckung 7 und 8 gegenüber dem Vorratsbehälter 2 derart geneigt ausgerichtet sind, dass bei einem Einströmen von Flüssigreiniger aus dem Vorratsbehälter 2 in die jeweilige Dosierkammer 5 und 6 in den Dosierkammern 5 und 6 befindliche und vom Flüssigreiniger verdrängte Luft rückstandsfrei in den Vorratsbehälter 2 aufsteigt. Gemäß dieser Schrägstellung sind die die Dosierkammern 5 und 6 bildenden Behälter in ihrer Längserstreckung 7 und 8 geneigt zur Hochachse 19 des Vorratsbehälters 2 ausgerichtet. 4 zeigt diesen Sachzusammenhang in einer Detaildarstellung.
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Die beiden Dosierkammern 5 und 6 weisen einen ovalförmig ausgebildeten Querschnitt 9 auf, wie dies die Darstellung nach 1 erkennen lässt. Diese ovalförmige Ausgestaltung des Querschnitts 9 erbringt in Kombination mit der schon vorbeschriebenen Schrägstellung der Dosierkammern 5 und 6 gegenüber dem Vorratsbehälter 2 den positiven Effekt, dass aus dem Vorratsbehälter 2 in die Dosierkammern 5 und 6 ein Medium einströmen kann, und zwar unter vollständiger Verdrängung der Restluft, die sich in einer entleerten/leeren Dosierkammer befindet.
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Eine jede Dosierkammer 5 bzw. 6 verfügt über eine Verschlusseinrichtung 12. Diese weist ihrerseits ein erstes Dichtelement 13 und ein zweites Dichtelement 14 auf, die über einen gemeinsamen Stößel 16 an einen Aktuator 21 angeschlossen sind. Dabei ist das Dichtelement 13 der Eingangsöffnung 10 und das Dichtelement 14 der Ausgangsöffnung 11 zugeordnet.
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Zwischen den beiden Dichtelementen 13 und 14 ist eine Feder 15 angeordnet, über die die beiden Dichtelemente 13 und 14 miteinander gekoppelt sind.
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Gemäß der Darstellung nach 1 sind die Dosierkammern 5 und 6 jeweils eingangsöffnungsseitig geöffnet und ausgangsöffnungsseitig geschlossen. Bei einer Betätigung des Stößels 16 über den Aktuator 21 verfährt das der Eingangsöffnung 10 zugeordnete Dichtelement 13 bis zum Verschluss der Eingangsöffnung 10. Über die Feder 15 wird die Stellkraft zeitverzögert auch an das zweite Dichtelement 14 weitergeleitet, was dann zu einem Öffnen der Ausgangsöffnung 11 führt. Aufgrund der Feder 15 erfolgt dabei eine Öffnung der Ausgangsöffnung 11 erst dann, wenn es zuvor zu einem Verschließen der Eingangsöffnung 10 gekommen ist.
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Bei einem Zurückverfahren des Stößels 16 wird zunächst das Dichtelement 14 dichtend an die Ausgangsöffnung 11 angelegt, bevor zeitlich nachverzögert ein Öffnen der Eingangsöffnung 10 erfolgt.
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Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Dosiereinrichtung 1 ergibt sich wie folgt: In den Vorratskammern 3 und 4 des Vorratsbehälters 2 sind zwei Medien gespeichert, und zwar ein erstes Medium 17 und ein zweites Medium 18. Die Eingangsöffnungen 10 der Dosierkammern 5 und 6 sind geöffnet, so dass die Medien in die jeweils zugehörigen Dosierkammern einströmen können. Aufgrund der vorbeschriebenen Ausgestaltung erfolgt dies in der Weise, dass in den Dosierkammern 5 und 6 keine Restluft verbleibt, so dass eine ordnungsgemäße und bestimmungsgemäße Dosierung ermöglicht ist.
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Soll nun das in den jeweiligen Dosierkammern 5 und 6 gespeicherte Medium in den Spülraum 100 der Spülmaschine 101 abgegeben werden, so erfolgt über die Aktuatoren 21 eine Betätigung der jeweiligen Verschlusseinrichtung 12, wobei zunächst die Eingangsöffnung der jeweiligen Dosierkammer mittels des Dichtelementes 13 verschlossen wird, bevor eine Öffnung der Ausgangsöffnung 11 erfolgt, durch welche hindurch dann ein Ausspülen des jeweiligen Mediums in den Spülraum 100 der Spülmaschine 101 erfolgen kann.
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2 lässt die Türinnenseite einer den Spülraum 100 der Spülmaschine 101 abschließenden Tür erkennen. Das Türinnenblech 22 verdeckt die erfindungsgemäße Dosiereinrichtung 1, die deshalb durch Strichlinien nur angedeutet ist. Der Überströmungskanal 20, der die Dosierkammern 5 und 6 mit dem Spülraum 100 verbindet, ist durch eine Abdeckung 23 abgedeckt, wobei zwischen Türinnenblech 22 und Abdeckung 23 ein Spalt 24 zum Durchströmen von Wasser verbleibt, wie dies die Darstellung nach 3 im Besonderen erkennen lässt.
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3 zeigt schematisch im Querschnitt die Tür 25 einer Geschirrspülmaschine 101. Die Tür 25 verfügt über ein Außenblech 26 und ein Innenblech 22. Das Außenblech 26 und das Innenblech 22 sind beabstandet voneinander angeordnet, wobei im Zwischenraum zwischen dem Außenblech 26 und Innenblech 22 die erfindungsgemäße Dosiereinrichtung 1 angeordnet ist. Wie 3 erkennen lässt, kommuniziert die Dosiereinrichtung 1 mit dem Spülraum 100 der Spülmaschine 101 über einen Überströmungskanal 20. Dieser ist für den Verwender quasi unsichtbar mittels der Abdeckung 23 verkleidet.
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Im bestimmungsgemäßen Verwendungsfall der Geschirrspülmaschine 101 erfolgt ein Durchströmen mit Spülwasser des Überströmungskanals 20, wie in 3 schematisch durch den Pfeil 27 angedeutet. Von den Dosierkammern abgegebene Reinigungsflüssigkeiten werden beim Durchspülen mitgerissen und in den Spülmaschineninnenraum geführt. Infolge des Durchspülens können auch Antrocknungen oder Anschmutzungen vermieden werden. Im Reparaturfall ist die Abdeckung 23 im Übrigen leicht entfernbar, was für den Kundendienst einen direkten Zugriff auf die erfindungsgemäße Dosiereinrichtung 1 in einfacher Weise ermöglicht.
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4 lässt in einer Ausschnittsdarstellung die beiden Dosierkammern 5 und 6 erkennen. Diese sind, wie vorstehend schon anhand von 1 beschrieben, in Strömungsrichtung den Vorratskammern des Vorratsbehälters 2 nachgeschaltet. Dabei befindet sich in der einen Vorratskammer ein erstes Medium und in der zweiten Vorratskammer ein zweites Medium, die je nach Spülprogramm zu unterschiedlichen Spülzeitpunkten in den Spülraum 100 der Spülmaschine 101 eingelassen werden können.
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4 lässt im Übrigen den bevorzugten Winkel α zwischen den Längsachsen der Dosierkammern einerseits und der Hochachse des Vorratsbehälters 2 andererseits erkennen.
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5 zeigt eine Detailansicht der nach 4 linken Dosierkammer 5. In der gezeigten Positionierung ist die Ausgangsöffnung 11 mittels des Dichtelements 14 verschlossen. Die Eingangsöffnung 10 ist hingegen geöffnet, so dass Flüssigreiniger in Entsprechung des Pfeils in die Dosierkammer 5 einströmen kann. Aufgrund der zum Vorratsbehälter 2 geneigten Ausgestaltung der Dosierkammer 5 kann mit dem Einströmen des Flüssigreinigers die in der Dosierkammer 5 befindliche Luft, die infolge des Einströmens des Flüssigreinigers verdrängt wird, vollständig in den Vorratsbehälter 2 entweichen, wie dies durch den Pfeil 29 symbolisiert ist.
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6 zeigt die zweite mögliche Betriebsstellung der Verschlusseinrichtung 12. Gemäß dieser Stellung ist die Eingangsöffnung 10 mittels des Dichtelements 13 verschlossen. Die Ausgangsöffnung 11 ist geöffnet, so dass in der Dosierkammer befindlicher Flüssigreiniger in Entsprechung des Pfeils 30 aus der Dosierkammer in den Spülraum 100 entweichen kann. Gleichzeitig strömt Luft in Entsprechung des Pfeils 31 in die Dosierkammer nach, bis eine vollständige Entleerung der Dosierkammer stattgefunden hat.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dosiereinrichtung
- 2
- Vorratsbehälter
- 3
- Vorratskammer
- 4
- Vorratskammer
- 5
- Dosierkammer
- 6
- Dosierkammer
- 7
- Längserstreckung
- 8
- Längserstreckung
- 9
- Querschnitt
- 10
- Eingangsöffnung
- 11
- Ausgangsöffnung
- 12
- Verschlusseinrichtung
- 13
- Dichtelement
- 14
- Dichtelement
- 15
- Feder
- 16
- Stößel
- 17
- erstes Medium
- 18
- zweites Medium
- 19
- Hochachse
- 20
- Überströmungskanal
- 21
- Aktuator
- 22
- Türinnenblech
- 23
- Abdeckung
- 24
- Spalt
- 25
- Tür
- 26
- Außenblech
- 27–31
- Pfeil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005059343 B4 [0002, 0003]