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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anzeigen von Nutzdaten
auf einer Anzeigeeinrichtung mittels eines aus einem Ausbrechsubstrat
ausbrechbaren Filterelements, sowie ein derartiges Ausbrechsubstrat
mit einem ausbrechbaren Filterelement.
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Für
die Sicherheit vielerlei elektronischer Anwendungen, in deren Rahmen
eine Datenkommunikation zwischen einem Telekommunikationsendgerät,
beispielsweise einem Mobilfunkendgerät, und einem Server über
eine Datenkommunikationsverbindung durchgeführt wird, z.
B. mit einem Transaktionsserver im Internet, ist entscheidend, dass
ein Benutzer des Telekommunikationsendgeräts davon ausgehen
kann, dass auf einer Anzeigeeinrichtung des Telekommunikationsendgeräts
oder eines anderweitigen Computerendgeräts des Benutzers
angezeigte, von dem Server oder einer vertrauenswürdigen
Stelle stammende geheime Nutzdaten unmanipuliert und integer sind.
Dies gilt in besonderer Weise für dem Benutzer zur Verfügung
gestellte sicherheitskritische Nutzdaten im Zusammenhang mit Mobile-
oder Online-Transaktionen, z. B. Transaktionsdaten, Kennwörter,
Transaktionsbestätigungen oder dergleichen.
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Bei
der Anzeige solcher Nutzdaten auf einer Anzeigeeinrichtung eines
Telekommunikations- oder Computerendgeräts besteht jedoch
zumeist das Problem, dass die Anzeigeeinrichtung prinzipiell unsicher
ist, da der zur Anzeigesteuerung notwendige Datenverkehr von einem
Betriebssystem des Telekommunikations- oder Computerendgeräts
zu dessen Anzeigeeinrichtung nicht gesondert gesichert ist. Dies
eröffnet die Möglichkeit eines so genannten „Man-in-the-Middle”-Angriffs,
bei dem sich ein Angreifer, zum Beispiel in Form eines Schadcodes
als Trojaner oder dergleichen, auf dem Telekommunikations- oder
Computerendgerät zwischen dessen Anzeigeeinrichtung und
das Betriebssystem schaltet und die spätestens dort im
Klartext vorliegenden anzuzeigenden Nutzdaten mitlesen oder sogar
manipulieren kann.
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Basierend
auf den Methoden der visuellen Kryptographie offenbart die
WO 03/085632 A2 ein Verfahren,
gemäß dem zwei elektronische Anzeigeeinrichtungen
verwendet werden, deren jeweils angezeigte Schwarz/Weiß-Pixelmuster
derart überlagert werden können, dass ein die
Nutzdaten wiedergebendes Gesamtmuster entsteht, wobei jedoch jedem
einzelnen Pixelmuster keine Hinweise auf die Nutzdaten zu entnehmen
sind. Die Verwendung einer zweiten elektronischen Anzeigeeinrichtung
neben der Anzeigeeinrichtung des ohnehin verwendeten Telekommunikations-
oder Computerendgeräts ist jedoch mit erheblichen Kosten
und Aufwand verbunden.
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Die
DE 10 2007 018 802
B3 offenbart ein Verfahren zur gesicherten Datenübertragung
im Rahmen des Online-Bankings basierend auf Methoden der visuellen
Kryptographie. Dabei werden die entsprechenden Nutzdaten nicht im
Klartext, sondern in Form von Koordinatendaten übertragen,
die über ein auf einer Anzeigeeinrichtung angezeigtes Tastenfeld eingegeben
werden. Das Bild des anzuzeigenden Tastenfelds (also die anzuzeigenden
Nutzdaten) wird gemäß der visuellen Kryptographie
derart in zwei weitgehend zufällige Teilbilder zerlegt,
dass aus jedem einzelnen Teilbild allein das Bild des Tastenfelds nicht
abgeleitet werden kann. Das Tastenfeld kann dann von einem Nutzer
sichtbar gemacht werden, indem ein Teilbild auf der Anzeigeeinrichtung
angezeigt wird und das andere Teilbild in Form einer geheim zu haltenden
bedruckten Folie derart auf die Anzeigeeinrichtung gelegt wird,
dass sich die beiden Teilbilder wieder zu dem Bild des Tastenfelds
kombinieren. Hierbei muss einem Nutzer jedoch das zweite Teilbild
in Form einer oder mehrerer Folien bereitgestellt werden.
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Daneben
existieren ähnliche Verfahren zum sicheren Anzeigen von
Nutzdaten auf einer Anzeigeeinrichtung, die auf Farbmischungseffekten
basieren und bei denen die anzuzeigenden Nutzdaten durch farblich ähnliche
Stördaten derart verschleiert werden, dass die Nutzdaten
nur durch Überlagerung mit einem geheimen, auf die verschleiernden
Stördaten abgestimmten Farbfiltermuster erkennbar gemacht werden
können. In diesem Zusammenhang ist es auch bekannt, zeitlich
variierende Stördaten vorzusehen, die nur durch ebenso
zeitlich variierende Farbfiltermuster oder stroboskopartige Beleuchtungen kompensiert
werden können. Jedoch besteht auch bei solchen Ansätzen
das Problem, dass die geheim zu haltenden Farbfiltermuster in Form
von Folien, elektronischen Anzeige- oder Beleuchtungseinrichtungen
oder dergleichen dem betreffenden Benutzer separat bereitgestellt
werden müssen, was wiederum Sicherheitsnachteile mit sich
bringen und erhöhte Kosten aufgrund der hierfür
benötigten Infrastruktur verursachen kann.
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Demzufolge
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Nutzdaten mittels
einer möglichst effizienten Infrastruktur sicher auf einer
prinzipiell unsicheren Anzeigeeinrichtung anzuzeigen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Anzeigen
von Nutzdaten auf einer einem Benutzer zugänglichen Anzeigeeinrichtung
wird zunächst ein Anzeigemuster auf der Anzeigeeinrichtung
angezeigt, das die anzuzeigenden Nutzdaten in verschleierter Form
derart darstellt, dass die Nutzdaten in dem angezeigten Anzeigemuster
zunächst nicht erkennbar sind. Dies kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass die Nutzdaten durch verschleiernde Stördaten
ergänzt werden, die gemeinsam mit den Nutzdaten in das
Anzeigemuster eingehen. Die verschleierten Nutzdaten werden kenntlich
gemacht, indem das auf der Anzeigeeinrichtung angezeigte Anzeigemuster
mit einem vom Benutzer geheim zu haltenden Filtermuster überlagert
wird, auf das die Art der Verschleierung der Nutzdaten derart abgestimmt ist,
dass in dem angezeigten Anzeigemuster die Nutzdaten erkennbar werden.
Bei in dem Anzeigemuster vorhandenen verschleiernden Stördaten
sind diese derart auf das geheime Filtermuster abgestimmt, dass
das Filtermuster die Stördaten ausblendet. Der Benutzer,
der das Anzeigemuster mit dem Filtermuster überlagert,
erhält ein das Filtermuster umfassendes Filterelement,
z. B. einen Kunststoffrahmen mit einer darin eingelassenen Filterfolie,
die das Filtermuster wiedergibt, erfindungsgemäß in Form
eines kartenförmigen Ausbrechsubstrats, aus dem das Filterelement
ausgebrochen und auf die Anzeigeeinrichtung aufgelegt werden kann.
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Derartige
Ausbrechsubstrate mit wichtigen elektronischen oder anderweitigen
ausbrechbaren Komponenten sind Benutzern bereits seit langem bekannt,
z. B. im Zusammenhang mit Mobilfunkkarten, die aus einem chipkartenförmigen
Substrat ausgebrochen werden können, welches der Benutzer
beispielsweise von einem Mobilfunknetzbetreiber erhält. Hierbei
ist es Benutzern einerseits geläufig, dass in Form eines
Ausbrechsubstrats sicherheitsrelevante und möglichst sorgfältig
und geheim zu handhabende Komponenten postalisch zugestellt werden,
so dass von einem notwendigen sicherheitstechnischen Bewusstsein
des Benutzers ohne Weiteres ausgegangen werden kann. Andererseits
kann eine bestehende Infrastruktur genutzt werden, um kartenförmige
Ausbrechsubstrate zu sichern, verwalten, zuzustellen und deren Einsatz
gegebenenfalls abzurechnen.
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Vorzugsweise
wird dem Benutzer in dem Ausbrechsubstrat neben dem ausbrechbaren
Filterelement auch ein ausbrechbarer portabler Datenträger zur
Verfügung gestellt, der im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Anzeigen von Nutzdaten auf der Anzeigeeinrichtung
im Zusammenhang mit dem Filterelement eingesetzt werden kann, indem
der ausgebrochene portable Datenträger das Filtermuster – in
digitaler Form – bereitstellt, um in Abhängigkeit
von dem Filtermuster und den anzuzeigenden Nutzdaten ein entsprechendes
Anzeigemuster selbst zu erzeugen oder einer anderweitigen vertrauenswürdigen
Stelle dies zu ermöglichen.
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Hierbei
ist es besonders bevorzugt, dass der aus dem Ausbrechsubstrat ausbrechbare
portable Datenträger eine in ein Telekommunikationsendgerät des
Benutzers einsetzbare Mobilfunkkarte ist. Hieraus ergibt sich unmittelbar
der Vorteil, dass das ausbrechbare Filterelement dem Benutzer auf
die gleiche Weise wie eine Mobilfunkkarte von einem Hersteller oder
Herausgeber von Mobilfunkkarten über dessen Infrastruktur
bereitgestellt werden kann und eine separate Bereitstellung des
Filterelements entfallen kann.
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Ebenso
können die im Zusammenhang mit der Herausgabe und. Verwaltung
von Mobilfunkkarten bekannten Sicherheitsmechanismen genauso zur
Sicherung des Filterelements eingesetzt werden, da das Filterelement
nur dann erfindungsgemäß eingesetzt werden kann,
wenn der Benutzer Zugriff auf die Mobilfunkkarte selbst hat, indem
er eine separat zugesandte Identifikationsnummer (PIN) kennt. Dies ergibt
sich insbesondere dann, wenn der erfindungsgemäße
enge Zusammenhang zwischen der Funktion des Filterelements mit einem
(analogen, weil z. B. als transparente Folie realisierten) Filtermuster
und dem von dem portablen Datenträger exklusiv zur Erzeugung
eines Anzeigemusters bereitgestellten entsprechenden digitalen Filtermuster
derart besteht, dass das Anzeigemuster in Abhängigkeit
von dem digitalen Filtermuster (und den Nutzdaten) von der Mobilfunkkarte
erzeugt und z. B. auf der Anzeigeeinrichtung eines Telekommunikationsendgeräts
angezeigt werden kann, so dass die Nutzdaten nur durch das (analoge)
Filtermuster des Filterelements kenntlich gemacht werden kann.
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Hierbei
kann der portable Datenträger das digitale Filtermuster
zur Erzeugung eines Anzeigemusters entweder dadurch bereitstellen,
dass das (digitale) Filtermuster beispielsweise in einem geeigneten Speicher
des Datenträgers vorliegt, oder dass das (digitale) Filtermuster über
eine sichere, z. B. verschlüsselte Datenkommunikation aus
einem externen Speicherchip in den Datenträger eingelesen wird.
Im erstgenannten Fall kann das Filtermuster z. B. bereits bei einer
Personalisierung im Rahmen eines Herstellungs- oder Herausgabevorgangs
des portablen Datenträgers als Teil der Personalisierungsdaten
eingeschrieben werden. Im letztgenannten Fall ist es beispielsweise
möglich, dass das Filtermuster in einem Speicherchip vorliegt,
der entweder nicht ausbrechbar in dem Ausbrechsubstrat selbst oder
in dem ausbrechbaren Filterelement, z. B. in dessen Kunststoffrahmen,
integriert ist. Das Auslesen des Filtermusters aus einem solchen
separaten Speicherchip, z. B. einem RFID-Transponder, wird vorzugsweise
kontaktlos durchgeführt, das heißt über
eine geeignete Kontaktlos- oder NFC-Schnittstelle (Nahbereichskommunikation) – z.
B. eine RFID-Leseschnittstelle (Funkfrequenzidentifizierung) – des
Datenträgers oder eines Telekommunikationsendgeräts,
in das der portable Datenträger als Mobilfunkkarte eingesetzt
ist.
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Vorzugsweise
erzeugt der portable Datenträger das Anzeigemuster selbst
in Abhängigkeit von dem ihm vorliegenden Filtermuster und
den anzuzeigenden Nutzdaten. Hierbei wird vorzugsweise eine digitale,
bildpunkt- oder bildregionenweise Verknüpfung der Nutzdaten
(bzw. eines die Nutzdaten darstellenden Nutzdatenmusters oder -bildes)
mit dem geheimen (digitalen) Filtermuster berechnet, so dass die
Nutzdaten derart verschleiert werden, dass ohne eine Überlagerung
des Anzeigemuster mit dem entsprechenden (analogen) Filtermuster
die Nutzdaten nicht erkennbar sind. Die bildpunkt- oder bildregionenweise
Verknüpfung der Nutzdaten mit dem Filtermuster kann z.
B. die Nutzdaten verschleiernde Stördaten hervorbringen,
die zusammen mit den Nutzdaten in das Anzeigemuster eingehen.
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Vorzugsweise
wird ein solches von dem Datenträger erzeugtes Anzeigemuster
von diesem als Mobilfunkkarte auf einer Anzeigeeinrichtung eines Telekommunikationsendgeräts
angezeigt und durch Überlagerung der Anzeigeeinrichtung
mit dem aus dem gleichen Ausbrechsubstrat wie der Datenträger stammenden
Filterelement werden die Nutzdaten kenntlich gemacht.
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Das
Filtermuster ist vorzugsweise derart komplex aufgebaut, dass es
zumindest nicht homogen oder rotations-, punkt- oder achsensymmetrisch ist,
sondern vielmehr aus mehreren, unterschiedlichen Feldern, Bereichen,
Sektoren oder dergleichen besteht. Prinzipiell kann das Filtermuster
aus einem erkennbaren geometrischen Feldermuster oder sogar aus
einem höheraufgelösten Pixelmuster bestehen, das
auch ein Bild darstellen kann. Vorzugsweise ist das Filtermuster
zumindest derart komplex aufgebaut, dass die Nutzdaten in dem Anzeigemuster
nur kenntlich gemacht werden, wenn das Filtermuster in einer erforderlichen,
vorgegebenen relativen Lage zu dem Anzeigemuster auf die Anzeigeeinrichtung
aufgelegt wird.
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Um
den Benutzer dabei zu unterstützen, das Filterelement in
der erforderlichen, vorgegebenen relativen Lage zu dem Anzeigemuster
anzuordnen, kann die relative Lage des Filtermusters von dem portablen
Datenträger vorab ermittelt werden, um das Anzeigemuster
anschließend derart zu drehen oder zu verschieben, dass
es die erforderliche relative Lage zu dem Filtermuster einnimmt.
Dies kann bei einem Telekommunikationsendgerät mit einer
berührungsempfindlichen Anzeigeeinrichtung („Touch-Screen”)
insbesondere dadurch erreicht werden, dass der Benutzer über
Berührungen der Anzeigeeinrichtung, z. B. in einer vorgegebenen
Reihenfolge an den Eckpunkten oder an den Kanten des aufgelegten
Filterelements, die Lage des Filterelements auf der Anzeigeeinrichtung
und dadurch die momentane relative Lage des Filtermusters zu dem
angezeigten Anzeigemuster derart angibt, dass der Datenträger
das Anzeigemuster entsprechend drehen oder verschieben kann. Ebenso
kann das Filterelement selbst elektrisch leitende Berührungspunkte
besitzen, z. B. an den Ecken des Filterelements, die bei Berührung
durch den Benutzer einen elektrischen Impuls durch das Filterelement
hindurch zu der berührungsempfindlichen Anzeigeeinrichtung
leiten und so eine direkte Berührungen der Anzeigeeinrichtung
nachzubilden.
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Ebenso
ist es möglich, dass vor dem Anzeigen des Anzeigemusters
ein Testmuster auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, das dem
Benutzer bekannte Testdaten umfasst, z. B. ein von ihm bestimmtes
Wasserzeichen oder Logo oder dergleichen. Hierbei wird das Testmuster
auf der Anzeigeeinrichtung in derselben Lage angezeigt, wie nachfolgend
das Anzeigemuster mit den Nutzdaten angezeigt wird, und die Testdaten
sind in dem Testmuster genauso verschleiert, wir die Nutzdaten in
dem anzuzeigenden Anzeigemuster. Falls der Benutzer dann eine zum
Kenntlichmachen der Testdaten erforderliche relative Lage des Filtermusters
zu dem Testmuster findet, kann er dies beispielsweise gegenüber
seinem Telekommunikationsendgerät bestätigen.
Anschließend zeigt der portable Datenträger das
Anzeigemuster mit den Nutzdaten in der gleichen Lage auf der Anzeigeeinrichtung
an, wie zuvor das Testmuster, wodurch sichergestellt wird, dass
das Filtermuster bereits in der erforderlichen, vorgegebenen relativen
Lage auf der Anzeigeeinrichtung positioniert ist.
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Alternativ
zu der Erzeugung eines Anzeigemusters durch den portablen Datenträger
selbst kann das Anzeigemuster auch von einer vertrauenswürdigen
weitere Stelle erzeugt werden, z. B. von einem Transaktionsserver
im Internet, gegenüber dem der Benutzer mit seinem Telekommunikationsendgerät eine
Online-Transaktion angewiesen hat. Die Nutzdaten können
in diesem Fall z. B. eine Transaktionsbestätigung (TAN)
betreffen, die vorzugsweise auf einer Anzeigeeinrichtung eines Computerendgeräts des
Benutzers angezeigt wird und von dem Benutzer an den Transaktionsserver
zur Freigabe der Transaktion zurückgeschickt werden muss.
Hierzu ist es erforderlich, dass der portable Datenträger
einem solchen Transaktionsserver das (digitale) Filtermuster zum
Erzeugen des Anzeigemusters bereitstellt, z. B. indem das Filtermuster
verschlüsselt über ein Mobilfunknetz an den Transaktionsserver übertragen
wird oder indem eine für Außenstehende nicht verwertbare
identifizierende Filterkennung an den Transaktionsserver gesendet
wird, anhand welcher der Transaktionsserver das dem Datenträger
vorliegende (digitale) Filtermuster eigenständig ermitteln
kann, z. B. in einer Datenbank mit Personalisierungsdaten des Kartenherstellers
oder -herausgebers, sofern das (digitale) Filtermuster bereits im
Rahmen eines Personalisierungsvorgangs in dem Datenträger
abgelegt wurde. Das von dem Transaktionsserver erzeugte Anzeigemuster
kann dann ohne weitere Sicherung an das Computerendgerät
des Benutzers übertragen und dort derart angezeigt werden,
dass der Benutzer die Nutzdaten mit seinem Filterelement kenntlich
machen kann.
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Vorzugsweise
wird das Filtermuster als zufälliges Farbfiltermuster bereitgestellt,
so dass aus diesem keinerlei Hinweise auf Nutzdaten abgeleitet werden
können. Das Anzeigemuster wird als Farbanzeigemuster derart
bestimmt, dass beim Auflegen des Farbfilterelements auf die Anzeigeeinrichtung
die Nutzdaten durch eine Farbmischung des zufälligen Filterfarbmusters
mit dem bestimmten Anzeigefarbmuster erkennbar werden. Dies kann
z. B. durch eine Farbmischoperation erfolgen, die die Nutzdaten
basierend auf dem Farbfiltermuster durch farbige Stördaten
ausreichend verschleiert. Bei Auflegen des Farbfiltermusters auf
das Farbanzeigemuster erfolgt dann eine weitere Farbmischung des
Filterfarbmusters mit den Nutz- und Stördaten des Anzeigemusters,
so dass sich die gefilterten Nutzdaten ausreichend deutlich von
den gefilterten Stördaten unterscheiden. Eine derartige
Farbmischung kann z. B. eine additive Farbmischung mit den Grundfarben Rot,
Grün und Blau oder eine subtraktive Farbmischung mit den
Grundfarben Cyan, Magenta und Gelb sein.
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Alternativ
kann das Filtermuster gemäß der Methode der visuellen
Kryptographie (vgl. M. Naor, A. Shamir „Visual
Cryptography", Europerypt 94) auch als zufälliges
Schwarz/Weiß-Pixelfiltermuster bereitgestellt werden, aus
dem keinerlei Information über etwaige Nutzdaten ableitbar
ist. Ausgehend von dem Pixelfiltermuster wird ein Schwarz/Weiß-Pixelanzeigemuster
derart bestimmt, dass beim Auflegen des Pixelfiltermusters auf die
Anzeigeeinrichtung eine logische Verknüpfung der Pixel
des Pixelfiltermusters mit denjenigen des Anzeigefiltermusters nach
den Vorgaben der visuellen Kryptographie derart erfolgt, dass die
Nutzdaten erkennbar werden.
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Bei
der visuellen Kryptographie wird das Pixelfiltermuster erstellt,
indem jedem einzelnen Pixel ein aus einer vorgegebenen Menge zufällig
ausgewähltes atomares Subpixelmuster zugeordnet wird, z.
B. ein 2 × 2 Schwarz/Weiß-Muster. Ausgehend von diesem
(digitalen) Pixelfiltermuster wir das Pixelanzeigemuster erzeugt,
indem jedem Vordergrundpixel der Nutzdaten (bzw. eines die Nutzdaten
als Vordergrund vor einem unterscheidbaren Hintergrund wiedergebenden
Nutzdatenbilds) ein atomares Subpixelmuster zugewiesen wird, das
dem invertierten Subpixelmuster an der entsprechende Stelle in dem Pixelfiltermuster
entspricht, und jedem Hintergrundpixel das gleiche Subpixelmuster
zugewiesen wird, wie es an der entsprechenden Stelle des Pixelfiltermusters
zu finden ist. Dem entstehenden Pixelanzeigemuster kann dann ebenso
wenig ein Hinweis über die verschleierten Nutzdaten entnommen
werden, wie dem Pixelfiltermuster. Bei der anschließenden
lagerichtigen Überlagerung des Pixelanzeigemusters mit
dem entsprechenden (analogen) Pixelfiltermuster ergibt sich durch
die logische (und dadurch auch optisch wahrnehmbare) Verknüpfung
der korrespondierenden Subpixelmuster des Pixelfiltermusters und des
Pixelanzeigemusters für die Vordergundpixel eines die Nutzdaten
wiedergebenden Nutzdatenbildes ein (dunkler) Grauwert, der von dem
(helleren) Grauwert der entsprechenden Hintergrundpixel erkennbar unterscheidbar
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung verschiedener erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele
und Ausführungsalternativen im Zusammenhang mit den begleitenden
Zeichnungen. Darin zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Ausbrechsubstrat mit ausbrechbarem
Filterelement und portablem Datenträger;
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2 ein
Telekommunikationsendgerät mit einem portablem Datenträger
und einem auf die Anzeigeeinrichtung aufgelegten Filterelement;
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3 ein
Ablaufdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens;
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4 eine
weitere Ausführungsform, bei der das Anzeigemuster von
einem Transaktionsserver erzeugt und auf einem Computerendgerät
angezeigt wird;
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5 ein
Beispiel für ein Anzeigemuster, bei dem mittels einer Farbmischung
mit einem Filtermuster Nutzdaten kenntlich gemacht werden können; und
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6 ein
Beispiel für ein Anzeigemuster und ein Filtermuster, die
gemäß der visuellen Kryptographie erzeugt und
verknüpft werden, um Nutzdaten kenntlich zu machen.
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1 zeigt
ein Ausbrechsubstrat 1, vorzugsweise in dem bekannten Chipkartenformat
ID1, aus dem eine Mobilfunkkarte 2 sowie ein Filterelement 3 entlang
der strichlinierten Linien ausgebrochen werden können.
Die Mobilfunkkarte 2 und das Filterelement 3 sind
derart ausgestaltet, dass sie gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung (vgl. 2) im Zusammenhang
mit einem Mobilfunkendgerät 10 zum sicheren Anzeigen
von Nutzdaten 6 auf einer Anzeigeeinrichtung 11 des
Mobilfunkendgeräts 10 oder auf einer Anzeigeeinrichtung 41 eines
Computerendgeräts 40 des Benutzers (vgl. 4)
verwendet werden können.
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Hierzu
stehen die Mobilfunkkarte 2 und das Filterelement 3 in
Wechselwirkung, wie es anhand des in 3 wiedergegebenen
Verfahrensablaufs deutlich wird, denn die Mobilfunkkarte 2 ist
maßgeblich an der Erzeugung und Darstellung eines Anzeigemusters 8 beteiligt,
welches abhängig von einem digitalen Filtermuster 4b verschleierte
Nutzdaten 6 umfasst, während das Filterelement 3 ein
dem digitalen Filtermuster 4b möglichst genau
entsprechendes analoges Filtermuster 4a aufweist, welches
durch Auflegen auf die Anzeigeeinrichtung 11, 41 und Überlagerung
des Anzeigemusters 8 mit dem Filtermuster 4a die
zunächst verschleierten Nutzdaten 6 erkennbar
macht. Das Erzeugen des Anzeigemusters 8 in Abhängigkeit
von den Nutzdaten 6 und dem digitalen Filtermuster 4b sowie
das Erkennbarmachen der Nutzdaten 6 in Abhängigkeit
von dem analogen Filtermuster 4a können also prinzipiell
als inverse optische/spektrale oder logische Operationen realisiert werden,
da das digitale Filtermuster 4b zum Verschleiern von Nutzdaten 6 verwendet
wird und das entsprechende analoge Filtermuster 4a zum
Kenntlichmachen der verschleierten Nutzdaten 8. Die Verschleierung
der Nutzdaten 8 beim Erzeugen des Anzeigemusters 8 ist
hierbei jedoch derart ausgestaltet, dass die Nutzdaten 6 nur
mit dem richtigen analogen Filtermuter 4a wieder kenntlich
gemacht werden können, so wie es beispielhaft im Zusammenhang
mit den 5 und 6 erläutert
wird. Das „richtige” analoge Filtermuster 4a ist
hierbei das Filtermuster 4a desjenigen Filterelements 3,
das mit dem portablen Datenträger 2 zusammen in
einem Ausbrechsubstrat 1 an den Benutzer übergeben
wurde.
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Deshalb
stellt die Mobilfunkkarte 2 unabhängig davon,
ob sie selbst oder eine anderweitige vertrauenswürdige
Stelle, z. B. ein Transaktionsserver 30 einer Bank, das
Anzeigemuster 8 erzeugt, immer das hierfür erforderliche
digitale Filtermuster 4b zur Verfügung. Dies kann
im einfachsten Fall z. B. dadurch erfolgen, dass das Filtermuster 4b bereits
im Rahmen des Herstellungsprozesses der Mobilfunkkarte 2 zum
Beispiel bei deren Personalisierung zusammen mit weiteren Personalisierungsdaten
in einem sicheren Speicher der Mobilfunkkarte 2 hinterlegt
wird. Alternativ ist es wie in den 1 und 2 illustriert
auch möglich, dass das digitale Filtermuster 4b auf
einem kontaktlos auslesbaren Speicherchip vorliegt, z. B. auf einem
RFID-Transponder 5 oder dergleichen, aus dem es von der
Mobilfunkkarte 2 unter Verwendung einer NFC-Schnittstelle 12 (z.
B. eine RFID-Leseschnittstelle) eines Telekommunikationsendgeräts 10 ausgelesen
werden kann, in das die Mobilfunkkarte 2 eingesetzt ist.
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Entsprechend
zeigt 2 eine besondere Ausführungsform der
Erfindung, bei der eine Mobilfunkkarte 2 in ein Telekommunikationsgerät 10 derart eingesetzt
ist, dass über dessen Antenne eine Sprachverbindung über
ein Mobilfunknetz hergestellt werden kann. Das Telekommunikationsgerät 10 umfasst
ferner eine Anzeigeeinrichtung 11, z. B. ein farbiges LCD-Display,
sowie eine RFID-Leseschnittstelle 12. Alternativ, wie in 4 gezeigt,
kann anstelle der Anzeigeeinrichtung 11 eines Telekommunikationsgeräts 10 auch
eine Anzeigeeinrichtung 41 eines Computerendgeräts 40 des
Benutzers zum Anzeigen des Anzeigemusters 8 eingesetzt
werden. Eine derartige Anzeigeeinrichtung 11, 41 kann
zum Beispiel ein LCD-Display mit einer höheren Punktauflösung, ein
TFT-Display oder dergleichen sein. Insbesondere ist die Anzeigeeinrichtung 11, 41 geeignet,
farbige Daten und Muster anzuzeigen, d. h. es ist eine mehrfarbige
Farbdarstellung gemäß einem geeigneten Farbraum
möglich, z. B. gemäß einem der üblichen Farbräume
RGB, CMY oder CMYK.
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Telekommunikationsendgeräte 10 mit
Mobilfunkkarte 2 werden häufig zur Übertragung
und zum Empfang von sicherheitsrelevanten Nutzdaten 6, zum
Beispiel im Zusammenhang mit Online- oder Mobile-Banking-Transaktionen
gegenüber einem Transaktionsserver im Internet eingesetzt,
bei denen geheime oder zumindest schützenwerte Daten, z.
B. Kennungen (PIN), Transaktionsdaten oder Transaktionsbestätigungen
(TAN), von dem Mobilfunkendgerät 10 an den Transaktionsserver 30 gesendet
werden und entsprechend geheime bzw. schätzenswerte Nutzdaten 6 zurück
an das Telekommunikationsendgerät 10 gesendet
und auf dessen unsicherer Anzeigeeinrichtung 11 angezeigt
werden. Derartige Nutzdaten 6 können z. B. eine
geheime Transaktionsbestätigung sein (z. B. eine mTAN oder
iTAN oder dergleichen), die der Nutzer von der Anzeigeeinrichtung 11 ablesen
und zur Freigabe einer zuvor definierten Transaktion an den Transaktionsserver 30 zurückschicken
muss.
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Die
Anzeige von Nutzdaten 6 auf einer Anzeigeeinrichtung 11, 41 eines
Telekommunikations- oder Computerendgeräts 11, 41 ist
prinzipiell als unsicher einzustufen, da selbst verschlüsselt übertragene
Nutzdaten 6 nach der Entschlüsselung, z. B. durch
das Betriebssystem des Mobilfunk- oder Computerendgeräts 10, 40,
ungeschützt an die jeweilige Anzeigeeinrichtung 11, 41 zur
Anzeige weitergegeben werden müssen. An dieser Stelle kann
ein auf dem Mobilfunk- oder Computerendgerät 10, 40 relativ
einfach zu installierender Schadcode in Form eines Trojaners oder
Virus die Nutzdaten 6 vom Benutzer unbemerkt abhören
oder manipulieren.
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Deshalb
werden die anzuzeigenden Nutzdaten 6, z. B. eine mTAN,
aus Sicherheitsgründen nicht im Klartext auf der Anzeigeeinrichtung 11, 41 angezeigt,
sondern in Form eines Anzeigemusters 8, dass die Nutzdaten 6 als
Bild oder Graphik in verschleierter, d. h. zunächst nicht
erkennbarer Form umfasst. Dies kann im Zusammenhang mit der Ausführungsform
der 2 beispielsweise dadurch erreicht werden, dass
eine Steuereinrichtung (nicht abgebildet) der Mobilfunkkarte 2,
die ein Anzeigen des Anzeigemusters 8 auf der Anzeigeeinrichtung 11 durch
geeignete Steueranweisungen veranlassen kann, die anzuzeigenden
Nutzdaten 6 durch eine farbliche Hinterlegung mittels auf
die Farbdarstellung der Nutzdaten 6 abgestimmten Stördaten 7 verschleiert.
Die Farbe bzw. Farbdarstellung der Stördaten 7 unterscheidet sich
dann zwar technisch bzw. farbanalytisch von derjenigen der Nutzdaten 6,
diese farbanalytisch feststellbare Unterscheidbarkeit liegt jedoch
unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen visuellen Systems,
so dass ein Betrachter, des Anzeigemusters 8 die Nutzdaten 6 nicht
von den Stördaten 7unterscheiden kann und lediglich
ein Farbmuster sieht, dem keine erkennbare Information zu entnehmen
ist. Eine solche Situation ist beispielsweise in 5 (links)
anhand einer sogenannten Ishihara-Tafel gezeigt. Die farbigen Stördaten 7 werden
dann durch das aus dem Ausbrechsubstrat ausgebrochene Filterelement 3 mit
dem Filtermuster 4a erkennbar gemacht, indem dieses genau
auf die komplexe Farbanordnung der Stördaten 7 abgestimmt
ist und diese kompensiert bzw. im Vergleich zu den Nutzdaten 6 erkennbar
verändert, so wie es z. B. anhand der Ishihara-Tafel in 5 (rechts)
gezeigt ist. Hierbei ist das Filtermuster 4a des Filterelements 3 vorzugsweise
als transparente bzw. zumindest semitransparente Farbfolie ausgestaltet,
so dass die Nutzdaten 6 durch das Filtermuster 4a hindurch
erkannt werden können.
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Das
Anzeigemuster 8 wird gemäß der Ausführungsform
der 2 von der Mobilfunkkarte 2 erzeugt, nachdem
das digitale Filtermuster 4b aus dem RFID-Transponder 5 des
Filterelements 3 mittels der RFID-Leseschnittstelle 12 des
Mobilfunkendgeräts 10 ausgelesen wurde. Die Mobilfunkkarte 2,
die die anzuzeigenden Nutzdaten 6 entweder selbst vorgibt oder über
eine kryptographisch oder anderweitig gesicherte Kommunikationsverbindung
von einem Transaktionsserver 30 empfängt, erzeugt
abhängig von den Nutzdaten 6 und dem digitalen
Filtermuster 4b das Anzeigemuster 8 und zeigt
dieses auf der Anzeigeeinrichtung 11 des Mobilfunkendgeräts 10 an. Da
es bei der Überlagerung des angezeigten Anzeigemusters 8 mit
dem Filtermuster 4a auf eine erforderliche, vorgegebene
relative Lage des Filtermusters 4a zu dem Anzeigemuster 8 ankommt,
ist auf dem Filterelement 3 eine Positionsmarkierung 9 angegeben,
die mit einer entsprechenden Markierung auf der Anzeigeeinrichtung 11 in
Deckung gebracht werden muss. Durch das korrekte Überlagern
des Filtermusters 4a und des Anzeigemusters 8 können
abhängig von dem digitalen Filtermuster 4b in
das Anzeigemuster 8 eingebrachte Stördaten 7 ausgeblendet
oder hinreichend verändert werden.
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3 zeigt
ein Ablaufdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit der Anordnung gemäß 2. In
einem Schritt S1 wird ein Ausbrechsubstrat 1 gemäß 1 an
einen Benutzer des Telekommunikationsendgeräts 10 gesendet,
in dem ein Filterelement 3 sowie eine neue Mobilfunkkarte 2 ausbrechbar
eingearbeitet sind. Zusätzlich ist in der Mobilfunkkarte 2 das
digitale Filtermuster 4b abgespeichert, welches genau dem
analogen Filtermuster 4a entspricht, das in dem ausbrechbaren
Filterelement 3 eingearbeitet ist. In den Schritten S2
und S3 wird jeweils die Mobilfunkkarte 2 sowie das Filterelement 3 von
dem Benutzer aus dem Ausbrechsubstrat 1 ausgebrochen und
die Mobilfunkkarte 2 wird in Schritt S4 in ein geeignetes
Mobilfunkendgerät 10 eingesetzt.
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In
Schritt S5 empfängt die Mobilfunkkarte 2 die anzuzeigenden
Nutzdaten 6 kryptographisch gesichert von einem Transaktionsserver 30 über
die Mobilfunkschnittstelle des Mobilfunkendgeräts 10,
so dass die Mobilfunkkarte 2 durch Verschleiern der Nutzdaten 6 dafür
Sorge tragen muss, dass bei der Anzeige der Nutzdaten 6 auf
der Anzeigeeinrichtung 11 ein Auslesen oder Manipulieren
durch einen Schadcode nicht möglich ist. Da das digitale
Filtermuster 4b (anders als in 1 und 2 illustriert) bereits
bei der Herstellung des Ausbrechsubstrats 1 im Rahmen der
Personalisierung in der Mobilfunkkarte 2 eingespeichert
wurde, liest die Mobilfunkkarte 2 in Schritt S6 das digitale
Filtermuster 4b aus ihrem Speicher aus und erzeugt in Schritt
S7 in Abhängigkeit von den Nutzdaten 6 und dem
Filtermuster 4b das Anzeigemuster 8 mit den verschleierten
Nutzdaten 6. Zum Verschleiern der Nutzdaten 6 durch
ein zufälliges Filtermuster 4b eignen sich z.
B. das im Zusammenhang mit 5 beschriebene
Farbmischungsverfahren und das im Zusammenhang mit 6 erläuterte
Verfahren der visuellen Kryptographie.
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Anschließend
wird in Schritt S8 das Anzeigemuster 8 auf der Anzeigeeinrichtung 11 des
Mobilfunkendgeräts 10 angezeigt und der Benutzer
legt in Schritt S9 das ihm vorliegende Filterelement 3 mit dem
analogen Filtermuster 4a auf die Anzeigeeinrichtung 11 auf
und richtet es in Schritt S10 derart relativ zu dem angezeigten
Anzeigemuster 8 aus, dass er in Schritt S11 die Nutzdaten 6 durch
das analoge Filtermuster 4a hindurch erkennen kann.
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Der
separate Schritt S10 des Ausrichten des Filterelements 3 auf
der Anzeigeeinrichtung 11 ist notwendig, da das Filtermuster 4a, 4b in
der Regel keine homogene (translations- und rotationsinvariante)
einfarbige Fläche darstellt, sondern ein komplexes farbliches
oder anderweitiges Muster, das in einer erforderlichen, vorgegebenen
Lage möglichst exakt auf das Anzeigemuster 8 aufgelegt
werden muss, um die Nutzdaten 6 kenntlich zu machen. Insbesondere
ist es bei solchen komplexen Filtermustern 4a, 4b nicht
möglich, das Filtermuster 4a zu verschieben, zu
drehen, seitenverkehrt oder anderweitig in einer von der erforderlichen
vorgegebenen Lage abweichenden Weise auf das Anzeigemuster 8 aufzulegen, um
die Nutzdaten 6 erkennbar zu machen.
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Zum
korrekten Ausrichten des Filterelements 3. auf der Anzeigeeinrichtung 11 bzw.
relativ zu dem Anzeigemuster 8 gibt es neben den im Zusammenhang
mit 2 angedeuteten Positionierungsmarkierungen 9 weitere
Möglichkeiten. So ist es z. B. möglich, dass die
Mobilfunkkarte 2 mit Hilfe der NFC/RFID-Leseschnittstelle 12 des
Telekommunikationsendgeräts 10 (vgl. 2)
die genaue Lage des Filterelements 3 auf der Anzeigeeinrichtung 11 kontaktlos
ermittelt und anhand der ermittelten relativen Lage das Anzeigemuster 8 in
der erforderlichen, vorgegebenen relativen Lage zu dem aufgelegten
Filtermuster 4a anzeigt, so dass die Nutzdaten 6 erkennbar
werden. Hierbei kann es insbesondere vorkommen, dass der Benutzer
das Filterelement 3 gegenüber der vorgegebenen
relativen Lage um 90° gedreht auf das Anzeigendisplay 11 auflegt,
so dass der Datenträger 2 eine entsprechende 90°-Drehung
des Anzeigemusters 8 auf der Anzeigeeinrichtung 11 vornimmt.
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Ebenso
ist es möglich, das Mobilfunkendgerät 10 mit
einer berührungsempfindlichen Anzeigeeinrichtung 11 („Touch
Screen”) auszustatten, so dass der Benutzer die Position
des Filterelements 3 auf der Anzeigeeinrichtung 11 dadurch
angibt, dass er bestimmte Eck- oder Kantenpunkte des Filterelements 3 auf
der Anzeigeeinrichtung 11 berührt. Die Mobilfunkkarte 2 wertet
diese Positionsinformation aus und richtet das Anzeigemuster 8 anhand
der ermittelten Lage des Filtermusters 4a korrekt aus.
Da es sich bei der Lageermittlung des Filterelements 3 über
eine berührungsempfindliche Anzeigeeinrichtung 11 um
ein kapazitives Erkennungsverfahren handelt, kann das Filterelement 3 auch
mit elektrisch leitenden Kontaktpunkten an den Ecken oder Kanten ausgestattet
sein, die eine Berührung durch den Benutzer zu der Anzeigeeinrichtung 11 durchleiten
und die Berührung auf der Oberseite des Filterelements 3 in
eine Berührungsinformation auf dessen Unterseite umsetzt.
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Weiterhin
kann vor der Anzeige des Anzeigemusters 8 auf der Anzeigeeinrichtung 11 ein
Testmuster angezeigt werden, das verschleierte und dem Benutzer
bekannte Testdaten umfasst, beispielsweise ein ihm bekanntes Wasserzeichen
oder dergleichen, wobei die Testdaten ebenso durch Überlagerung
mit dem analogen Filtermuster 4a kenntlich gemacht werden
müssen, wie anschließend die Nutzdaten 6 in
dem Anzeigemuster 8. Wenn der Benutzer das Filterelement 3 derart
auf der Anzeigeeinrichtung 11 relativ zu dem Testmuster
ausrichtet, dass die ihm bekannten Testdaten erkennbar werden, kann
er dies gegenüber der Mobilfunkkarte 2 bestätigen,
beispielsweise durch einen Tastendruck auf dem Mobilfunkendgerät 10,
so dass die Mobilfunkkarte 2 das Anzeigemuster 8 in
der gleichen Lage auf der Anzeigeeinrichtung 11 anzeigt,
wie zuvor das Testmuster und dadurch sicherstellt, dass der Benutzer
die Nutzdaten 6 unmittelbar erkennen kann.
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4 zeigt
eine alternative Ausführungsform, bei der das Anzeigemuster 8 mit
den Nutzdaten 6 - im Gegensatz zur Ausführungsform
der 2 und 3- nicht auf einer Anzeigeeinrichtung 11 des
Mobilfunkendgeräts 10 angezeigt wird, sondern
vielmehr auf einer Anzeigeeinrichtung 41 eines Computerendgeräts 40 des
Benutzers, welches mit einem Transaktionsserver 30 über
das Internet oder über ein sonstiges geeignetes Kommunikationsnetz
in Verbindung steht. Ebenso steht das Mobilfunkendgerät 10 über
das Mobilfunknetz mit dem Transaktionsserver 30 in Verbindung,
z. B. um Online-Transaktionen anzuweisen.
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Wenn
Nutzdaten des Transaktionsservers 30 z. B. im Rahmen einer
solchen Online-Transaktion an den Benutzer übergeben werden
müssen, erzeugt der Transaktionsserver 30 das
entsprechende Anzeigemuster 8 abhängig von den
Nutzdaten 6 und dem digitalen Filtermuster 4b selbst.
Die Information über das zu verwendende digitale Filtermuster 4b muss dem
Transaktionsserver 30 jedoch von dem Datenträger 2 bereitgestellt
werden, da der Transaktionsserver 30 den Datenträger 2 bzw.
dessen Benutzer üblicherweise nicht eindeutig identifizieren
kann. Insofern kann der Transaktionsserver 30 das geheime digitale
Filtermuster 4b (in verschlüsselter Form) oder
eine das digitale Filtermuster 4b identifizierende Filterkennung
von der Mobilfunkkarte 2 anfordern. Vorzugsweise sendet
die Mobilfunkkarte 2 jedoch lediglich eine Filterkennung,
anhand welcher der Transaktionsserver 30 das betreffende
Filtermuster 4b ermitteln kann, z. B. weil das digitale
Filtermuster 4b bereits im Rahmen der Personalisierung
des Datenträgers 2 eingeschrieben und in einem
Zentralserver als Referenz hinterlegt wurde. Anschließend
erzeugt der Transaktionsserver 30 das Anzeigemuster 8 aus
dem über den Zentralserver ermittelten Filtermuster 4b und
den anzuzeigenden Nutzdaten 6 und überträgt
das Anzeigemuster 8 an das Computerendgerät 40,
wo es auf der Anzeigeeinrichtung 41 angezeigt wird. Der
Benutzer kann nun die Nutzdaten 6 kenntlich machen, indem
er das Filterelement 3 mit dem entsprechenden analogen
Filtermuster 4a in der erforderlichen relativen Lage zu
dem Anzeigemuster 8 auf die Anzeigeeinrichtung 41 des
Computerendgeräts 40 auflegt und die Nutzdaten 6 abliest.
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5 illustriert
anhand einer ein Farbanzeigemuster 8 repräsentierenden
Ishihara-Tafel (links) die Möglichkeit, die erfindungsgemäß vorgesehene Verschleierung
von farbig dargestellten Nutzdaten 6 (z. B. der Zahl „12”)
durch farbige Stördaten 7 durch Farboperationen
wieder erkennbar zu machen (rechts). Hierbei werden die farbigen
Stördaten 7 beim Erzeugen des Farbanzeigemusters 8 derart
auf das (analoge) Farbfiltermuster 4a abgestimmt, dass die
Stördaten 7 bei Überlagerung durch das
Farbfiltermuster 4a kompensiert bzw. ausgeblendet werden.
Hierbei gibt das Farbfiltermuster 4a, 4b insbesondere
farblich inhomogen Farbanordnungen wieder, die z. B. individuell
kolorierte Punkte, Rechtecke, Segmente, Quadranten oder anderweitige
farblich und geometrisch komplexe Anordnungen umfassen. Solche komplexen
Strukturen eines Farbfiltermusters 4a können jeweils
farblich völlig unabhängig voneinander geformt
und koloriert sein, so dass auch entsprechend komplexe Stördaten 7 verwendet
werden müssen, welche verschiedene optische Effekte (z.
B. additive und subtraktive Farbmischungen) nutzen und damit die
Sicherheit des Verfahrens erhöhen. Insgesamt besteht eine
große Gestaltungsfreiheit für die Auswahl des
Farbfiltermusters 4a und der daraus resultierenden Stördaten 7,
die ebenfalls die Sicherheit des Verfahrens erhöht.
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Alternativ
oder in Kombination mit der Farbmischung gemäß 5 können
Methoden der visuellen Kryptographie im Rahmen der vorliegenden
Erfindung zur Verschleierung und zum Kenntlichmachen von Nutzdaten 6 eingesetzt
werden. Hierbei werden Nutzdaten 6, beispielsweise die
alphanumerische Zeichenkette „01”, verschleiert,
indem ein zufälliges Schwarz/Weiß-Pixelfiltermuster 4a erzeugt wird
und aus den Nutzdaten 6 und dem zufälligen Pixelfiltermuster 4a ein
Schwarz/Weiß-Pixelanzeigemuster 8 abgeleitet wird,
dem bei Überlagerung mit dem Pixelfiltermuster 4a die
Nutzdaten 6 wieder entnommen werden können.
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Dazu
wird zunächst das zufällige Pixelfiltermuster 4a, 4b erzeugt
(links), indem jedem einzelnen Pixel des Pixelfiltermusters 4a, 4b ein
beliebiges Subpixelmuster (z. B. ein 2 × 2 oder 3 × 3
Subpixelmuster) aus einer vorgegebenen Menge von Subpixelmustern
zugeordnet wird. Ausgehend von diesem höher aufgelösten
Pixelfiltermuster 4b und einem entsprechend aufgelösten
Nutzdatenpixelmuster, das die Nutzdaten 6 (z. B. mit schwarzen
Vordergrund-Pixeln und weißen Hintergrund-Pixeln) wiedergibt,
wird das Pixelanzeigemuster 8 erzeugt (rechts), indem darin
jedem Hintergrund-Pixel das an der entsprechenden Position im Pixelfiltermuster 4b vorhandene
Subpixelmuster zugeordnet wird und jedem Vordergrund-Pixel das inverse
Subpixelmuster des an dieser Position im Pixelfiltermuster 4b befindlichen
Subpixelmusters.
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Bei
der Überlagerung des auf diese Weise erzeugten Pixelanzeigemusters 8 (rechts)
mit dem zufälligen Pixelfiltermuster 4b (links)
werden die Nutzdaten 6 wieder rekonstruiert (unten), da
in dem gefilterten Pixelanzeigemuster 8 jedes Hintergrund-Pixel
durch ein Schwarz/Weiß-Subpixelmuster gekennzeichnet ist
und die Vordergrund-Pixel durch die Überlagerung von inversen
Subpixelmustern einheitlich schwarz erscheinen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 03/085632
A2 [0004]
- - DE 102007018802 B3 [0005]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - M. Naor, A.
Shamir „Visual Cryptography”, Europerypt 94 [0021]