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DE102009033821A1 - Fluggerät - Google Patents

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DE102009033821A1
DE102009033821A1 DE102009033821A DE102009033821A DE102009033821A1 DE 102009033821 A1 DE102009033821 A1 DE 102009033821A1 DE 102009033821 A DE102009033821 A DE 102009033821A DE 102009033821 A DE102009033821 A DE 102009033821A DE 102009033821 A1 DE102009033821 A1 DE 102009033821A1
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DE
Germany
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aircraft
support arm
arm structure
hull
fuselage
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009033821A
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English (en)
Inventor
Burkhard Wiggerich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
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Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A63H27/00Toy aircraft; Other flying toys
    • A63H27/12Helicopters ; Flying tops
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    • B64U2201/104UAVs characterised by their flight controls autonomous, i.e. by navigating independently from ground or air stations, e.g. by using inertial navigation systems [INS] using satellite radio beacon positioning systems, e.g. GPS

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fluggerät (1), insbesondere auf eine Flugdrohne, umfassend - einen Rumpf (2); - eine Tragarmstruktur (3) mit einem Grundkörper (30) und mindestens drei Tragarmen (31a, 31b, 31c), die sich radial vom Grundkörper (30) weg erstrecken, und - mindestens drei Antriebseinheiten (4a, 4b, 4c), die an den Enden der Tragarme (31a, 31b, 31c) angebracht sind, wobei jede der Antriebseinheiten (4a, 4b, 4c) mindestens einen Rotor (50, 51) und mindestens einen drehzahlgesteuerten Elektromotor (60, 61) aufweist, geeignet, den mindestens einen Rotor (50, 51) während des Betriebs des Fluggeräts (1) anzutreiben, und - Mittel zur autonomen Lage- und Positionsregelung des Fluggeräts (1), wobei die Tragarmstruktur (3) mit dem Rumpf (2) derart gekoppelt ist, dass die Tragarmstruktur (3) zur Lage- und/oder Positionsregelung des Fluggeräts (1) relativ zum Rumpf (2) bewegbar ist und der Rumpf (2) in einer lotrechten Stellung stabilisiert werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fluggerät, insbesondere eine Flugdrohne, umfassend einen Rumpf, eine Tragarmstruktur mit einem Grundkörper und mindestens drei Tragarmen, die sich radial vom Grundkörper weg erstrecken, und mindestens drei Antriebseinheiten, die an den Enden der Tragarme angebracht sind, wobei jede der Antriebseinheiten mindestens einen Rotor und mindestens einen drehzahlgesteuerten Elektromotor aufweist, geeignet, den mindestens einen Rotor während des Betriebs des Fluggeräts anzutreiben, und Mittel zur autonomen Lage- und Positionsregelung des Fluggeräts.
  • Ein Fluggerät der eingangs genannten Art ist zum Beispiel aus der internationalen Patentanmeldung WO/2008 000 203 A1 des Anmelders bekannt. Dabei handelt es sich insbesondere um eine miniaturisierte, kompakt bauende Flugdrohne (kurz: Mikrodrohne) mit drei Doppelrotoren zum Transport unterschiedlicher Nutzlasten, wie zum Beispiel Kameras oder Umweltsensoren. Aus dem Stand der Technik bekannt sind ferner Mikrodrohnen mit vier Einzelrotoren, die vorzugsweise in einer gemeinsamen Rotationsebene rotieren. Durch eine elektronische Lageregelung kann zum Beispiel erreicht werden, dass das Fluggerät eine Schwebefluglage einnehmen kann. Eine Steuerung des Fluggeräts ist durch eine Änderung der Drehzahlen der Elektromotoren möglich, wobei jeder Elektromotor von einer zentralen Steuereinheit einzeln angesteuert werden kann. Bei den bekannten Fluggeräten ist der Rumpf mit der Tragarmstruktur verbunden, so dass zum Beispiel bei einer Verkippung der Tragarmstruktur zur Einleitung einer Richtungsänderung auch der Rumpf des Fluggeräts mit einer gegebenenfalls darin untergebrachten beziehungsweise darin angebrachten Nutzlast mit verkippt wird. Sensormittel, Bildaufzeichnungsmittel, wie zum Beispiel Foto- oder Videokameras, oder dergleichen, die im beziehungsweise am Rumpf des Fluggeräts angeordnet sind, werden dabei ebenfalls mitbewegt, so dass – insbesondere im Fall von Bildaufzeichnungsmitteln – Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein können, um die Bewegung der Sensormittel, Bildaufzeichnungsmittel oder dergleichen zu kompensieren. Darüber hinaus muss die gesamte Masse des Fluggeräts bei einer Verkippung der Tragarmstruktur mitbewegt werden, so dass die Trägheit des Fluggeräts bei der Einleitung von Flugmanövern, die eine Verkippung der Tragarmstruktur erfordern, sowie die für die Verkippung des Fluggeräts erforderliche Energie relativ groß sind.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fluggerät der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das so gestaltet ist, dass bei Flugmanövern, die ein Verkippen der Tragarmstruktur erfordern, zusätzliche Kompensations- und Stabilisierungsmaßnahmen für Sensormittel und lagesensitive Nutzlasten, wie zum Beispiel Bildaufzeichnungsmittel, zumindest weitgehend vermieden werden können, und das darüber hinaus energetisch vorteilhafter ist als die aus dem Stand der Technik bekannten Fluggeräte.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Fluggerät der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Ein erfindungsgemäßes Fluggerät zeichnet sich dadurch aus, dass die Tragarmstruktur mit dem Rumpf derart gekoppelt ist, dass die Tragarmstruktur zur Lage- und/oder Positionsregelung des Fluggeräts relativ zum Rumpf bewegbar ist und der Rumpf in einer lotrechten Stellung stabilisiert werden kann. Das erfindungsgemäße Fluggerät kann insbesondere eine miniaturisierte Flugdrohne sein, mit der Bilderfassungsmittel und/oder Umweltanalyesensoren bewegt werden können. Dadurch, dass die Masse des Rumpfs bei einer Verkippung der Tragarmstruktur (insbesondere zu Zwecken der Lage- und Positionsregelung) nicht mitbewegt werden muss, kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen Lösung auf einfache und effiziente Art und Weise Energie eingespart werden. Darüber hinaus kann die Trägheit des Fluggeräts derart verringert werden, dass es rascher auf das Einleiten von Flugmanövern durch Verkippen der Tragarmstruktur reagieren kann. Ferner sind in besonders vorteilhafter Weise während der Durchführung eines Flugmanövers zusätzliche Stabilisierungs- und/oder Kompensationsmaßnahmen für Sensormittel, Bildaufzeichnungsmittel oder dergleichen nicht zwingend erforderlich. Die Tragarmstruktur, an der die Antriebseinheiten angebracht sind, kann sich – beispielsweise zum Zwecke der Lageregelung – in vorteilhafter Weise frei bewegen, ohne dass der Rumpf zwangsweise mitbewegt werden muss. Der Rumpf des Fluggeräts folgt selbst bei einer Bewegung der Tragarmstruktur aus einer „neutralen” (horizontalen) Stellung in eine demgegenüber geneigte Stellung der lotrechten Ausrichtung, die durch die Einwirkung der Schwerkraft bewirkt wird. Mit anderen Worten hat die erfindungsgemäße Lösung mit der mechanischen Entkopplung der Bewegung des Rumpfs von der Bewegung der Tragarmstruktur den Vorteil, dass der Rumpf stets in einer lotrechten Stellung stabilisiert werden kann, auch wenn ein bestimmtes Flugmanöver eine Auslenkung der Tragarmstruktur aus der horizontalen Stellung erfordern sollte.
  • Das Fluggerät weist Mittel zur autonomen Lage- und Positionsregelung auf, die neben einer zentralen Steuereinheit, die vorzugsweise zumindest teilweise innerhalb des Rumpfs des Fluggeräts untergebracht ist, beispielsweise Kreisel- und Beschleunigungssensoren aufweisen können. Ferner kann das Fluggerät vorzugsweise eines oder mehrere der nachstehend genannten Sensormittel (auch in Kombination) aufweisen:
    • – Drehratensensoren
    • – Beschleunigungssensoren,
    • – barometrische Sensoren,
    • – magnetometrische Sensoren,
    • – Ultraschallsensoren,
    • – GPS-Sensoren,
    • – optische Sensoren.
  • Zumindest einige der vorstehend genannten Sensormittel und/oder die Sender- und Empfängermittel und/oder die Nutzlast können auch am Rumpf des Fluggeräts angebracht sein. Beispielsweise können mit dem Fluggerät eine oder mehrere Kameras und/oder Sensoren für die Umweltanalytik transportiert werden, um Luftaufnahmen zu machen oder Umweltdaten zu erfassen.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird vorgeschlagen, dass der Rumpf kardanisch mit der Tragarmstruktur gekoppelt ist. Dadurch kann die Entkopplung der Kippbewegung der Tragarmstruktur von der Bewegung des Rumpfes auf konstruktiv einfache Art und Weise umgesetzt werden.
  • Zur technischen Realisierung der kardanischen Anbindung der Tragarmstruktur an den Rumpf, kann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorgesehen sein, dass das Fluggerät einen Kardanring aufweist, der zwischen dem Rumpf und der Tragarmstruktur angeordnet ist, geeignet, den Rumpf kardanisch mit der Tragarmstruktur zu koppeln. Der Kardanring kann vorteilhaft an gegenüberliegenden Abschnitten seiner Außenseite ein erstes Lagermittel und ein zweites Lagermittel aufweisen, die mit einer ersten und zweiten Lagermittelaufnahmeöffnung, die in der Tragarmstruktur ausgebildet sind, in Eingriff stehen. Vorzugsweise sind die beiden Lagermittelaufnahmeöffnungen (einander gegenüberliegend) an einer Innenseite des Grundkörpers der Tragarmstruktur, der insbesondere ringförmig ausgebildet sein kann, vorgesehen. Dadurch kann ein Rotationsfreiheitsgrad der Tragarmstruktur relativ zum Kardanring erhalten werden. An gegenüberliegenden Abschnitten seiner Innenseite kann der Kardanring vorteilhaft ein drittes Lagermittel und ein viertes Lagermittel aufweisen, die mit einer dritten Lagermittelaufnahmeöffnung und einer vierten Lagermittelöffnung, die am Rumpf ausgebildet sind, in Eingriff stehen. Dadurch kann ein Rotationsfreiheitsgrad des Rumpfs des Fluggeräts relativ zum Kardanring erhalten werden. Die Drehachse zwischen der Tragarmstruktur und dem Kardanring ist dabei orthogonal zur Drehachse zwischen dem Rumpf und dem Kardanring orientiert. Vorzugsweise sind die Lagermittel im Wesentlichen zylindrisch ausgeführt.
  • Da insbesondere bei Kurvenflügen Fliehkräfte auf den Rumpf des Fluggeräts wirken können, die versuchen, den kardanisch mit der Tragarmstruktur verbundenen Rumpf aus seiner lotrechten Stellung zu bewegen, kann in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen sein, dass das Fluggerät eine Anzahl zusätzlicher Aktoren aufweist, geeignet, den Rumpf in seinem Bestreben, in der lotrechten Position zu verharren, zu unterstützen. Zumindest einer der Aktoren kann ein zusätzlicher Rotor sein, der auf den Rumpf wirkt. Es ist ferner möglich, dass zumindest einer der Aktoren elektromagnetisch ausgeführt ist.
  • Um eine weitere Stabilisierung des Fluggeräts zu erreichen, wird in einer bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, dass das Fluggerät ein Sensormittel aufweist, geeignet, während des Betriebs des Fluggeräts eine waagerechte Position der Tragarmstruktur zu erfassen. Alternativ oder zusätzlich kann das Fluggerät ein Sensormittel aufweisen, welches dazu geeignet und eingerichtet ist, während des Betriebs des Fluggeräts eine lotrechte Position des Rumpfs zu erfassen. Alternativ oder zusätzlich kann das Fluggerät ein Lagesensormittel mit wegerkennenden Elementen für die Tragarme aufweisen, die dazu geeignet und eingerichtet sind, während des Betriebs des Fluggeräts die Position der Tragarmstruktur zu erfassen.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass jede der Antriebseinheiten einen ersten Rotor, der mittels eines ersten drehzahlgesteuerten Elektromotors antreibbar ist, und einen zweiten Rotor, der mittels eines zweiten drehzahlgesteuerten Elektromotors antreibbar ist, aufweist, wobei die Drehrichtungen der beiden Rotoren während des Betriebs des Fluggeräts entgegengesetzt sind. Vorzugsweise sind die ersten und zweiten Rotoren jeder Antriebseinheit koaxial angeordnet.
  • Die Tragarmstruktur des Fluggeräts kann in einer alternativen vorteilhaften Ausführungsform auch vier sich radial vom Grundkörper weg erstreckende Tragarme umfassen, wobei an jedem der Tragarme ein Rotor und ein drehzahlgesteuerter Elektromotor vorgesehen ist, um den jeweiligen Rotor anzutreiben. Vorzugsweise weisen alle Rotoren in dieser Ausführungsform eine gemeinsame Rotationsebene auf.
  • Das Fluggerät kann vorteilhaft eine Stromversorgungseinrichtung aufweisen, die innerhalb des Rumpfs in dessen Längsrichtung verschiebbar und darin lösbar festlegbar angeordnet ist. Dadurch kann der Schwerpunkt des gesamten Fluggeräts wahlweise verlagert werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Fluggeräts gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Seitenansicht des Fluggeräts gemäß 1;
  • 3 eine weitere, bezüglich 2 gedrehte Seitenansicht des Fluggeräts gemäß 1;
  • 4 eine Seitenansicht des Fluggeräts gemäß 1 bei einer Verkippung der Tragarmstruktur, insbesondere zur Einleitung einer Richtungsänderung des Fluggeräts;
  • 5 eine weitere Seitenansicht des Fluggeräts gemäß 1 bei einer Verkippung der Tragarmstruktur, insbesondere zur Einleitung einer Richtungsänderung des Fluggeräts;
  • 6 eine Draufsicht auf das Fluggerät gemäß 1;
  • 7 eine vergrößerte Darstellung der Ansicht gemäß 6, um die kardanische Anbindung des Rumpfs an die Tragarmstruktur zu veranschaulichen;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines Kardanrings, der für die kardanische Verbindung des Rumpfs mit der Tragarmstruktur vorgesehen ist;
  • 9 eine Draufsicht auf den Kardanring gemäß 8.
  • Unter Bezugnahme auf 1 und 2 umfasst ein Fluggerät 1, das gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgeführt ist und vorliegend eine miniaturisierte Flugdrohne (kurz: Mikrodrohne) ist, einen Rumpf 2 und eine Tragarmstruktur 3, an der drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c angebracht sind. Die Tragarmstruktur 3 ist starr ausgeführt und umfasst einen Grundkörper 30, der in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen ringförmig ausgebildet ist. Von dem Grundkörper 30 erstrecken sich drei Tragarme 31a, 31b, 31c, die in diesem Ausführungsbeispiel kegelstumpfartig ausgebildet sind, in radialer Richtung nach außen weg. Die (hier nicht explizit dargestellten) sich vom Grundkörper 30 ebenfalls in radialer Richtung weg erstreckenden Längsachsen der drei Tragarme 31a, 31b, 31c, liegen in einer gemeinsamen Ebene, die nachfolgend kurz als „Tragarmebene” bezeichnet werden soll. An den Enden jedes der drei Tragarme 31a, 31b 31c ist jeweils eine der drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c angeordnet.
  • Jede der drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c umfasst in diesem Ausführungsbeispiel einen ersten Rotor 50 und einen zweiten Rotor 51, die jeweils zweiblättrig ausgeführt und koaxial angeordnet sind und während des Betriebs des Fluggeräts 1 gegenläufig angetrieben werden. Die Rotoren 50, 51 jeder der drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c werden unabhängig voneinander von jeweils einem Elektromotor 60, 61 angetrieben, so dass das Fluggerät 1 in diesem Ausführungsbeispiel insgesamt sechs Rotoren 50, 51 sowie sechs Elektromotoren 60, 61 aufweist. Die Elektromotoren 60, 61 sind drehzahlgesteuert und vorteilhaft bürstenlos sowie getriebelos ausgeführt. Dadurch, dass bei dem hier vorgestellten Ausführungsbeispiel drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c mit jeweils zwei Rotoren 50, 51 vorgesehen sind, kann eine effiziente Positions- und Lageregelung für das Fluggerät 1 zur Verfügung gestellt werden. So werden beispielweise keinerlei zusätzliche Klappenanordnungen oder dergleichen für die Positions- beziehungsweise Lageregelung des Fluggeräts 1 benötigt. Während des Betriebs des Fluggeräts 1 rotieren die ersten Rotoren 50 der drei Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c gemeinsam in einer ersten Rotationsebene und die zweiten Rotoren 51 der Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c rotieren gemeinsam gegenläufig in einer zweiten Rotationsebene, die parallel zur ersten Rotationsebene der ersten Rotoren 50 orientiert ist. Das Vorsehen von zwei Rotoren 50, 51 pro Antriebseinheit 4a, 4b, 4c sorgt in vorteilhafter Weise für eine erhöhte Redundanz des gesamten Systems. Wenn zum Beispiel einer der Rotoren 50, 51 einer Antriebseinheit 4a, 4b, 4c während des Betriebs des Fluggeräts 1 ausfällt, kann der verbleibende Rotor 50, 51 der betroffenen Antriebseinheit 4a, 4b, 4c einen ausreichenden Schub zur Verfügung stellen, um das Fluggerät 1 zu bewegen beziehungsweise in seiner Position zu halten.
  • Das Fluggerät 1 weist Mittel zur autonomen Lage- und Positionsregelung auf, die neben einer zentralen Steuereinheit, die vorzugsweise zumindest teilweise innerhalb des Rumpfs 2 des Fluggeräts 1 untergebracht ist, beispielsweise Kreisel- und Beschleunigungssensoren aufweisen. Ferner kann das Fluggerät 1 vorzugsweise eines oder mehrere der nachstehend genannten Sensormittel (auch in Kombination) aufweisen:
    • – Drehratensensoren,
    • – Beschleunigungssensoren,
    • – barometrische Sensoren,
    • – magnetometrische Sensoren,
    • – Ultraschallsensoren,
    • – GPS-Sensoren,
    • – optische Sensoren.
  • Diese Sensormittel sind in 1 aus Vereinfachungsgründen nicht explizit dargestellt. Innerhalb des Rumpfs 2 können zusätzlich zu der zentralen Steuereinheit zumindest einige der vorstehend genannten Sensormittel sowie Sender- und Empfängermittel für eine Kommunikation des Fluggeräts 1 mit einer Bodenstation sowie eine Nutzlast untergebracht sein. Zumindest einige der Sensormittel und/oder die Sender- und Empfängermittel und/oder die Nutzlast können auch am Rumpf 2 angebracht sein. Beispielsweise können mit dem Fluggerät 1 eine oder mehrere Kameras und/oder Sensoren für die Umweltanalytik transportiert werden, um Luftaufnahmen zu machen oder Umweltdaten zu erfassen.
  • Das Fluggerät 1 weist ferner eine Stromversorgungseinrichtung 7 auf, die vorliegend zumindest abschnittsweise innerhalb des Rumpfs 2 angeordnet und vorzugsweise ein wiederaufladbarer Akkumulator ist. Vorteilhaft ist die Stromversorgungseinrichtung 7, die in diesem Ausführungsbeispiel blockförmig ausgebildet ist, gegenüber dem Rumpf 2 bewegbar (insbesondere verschiebbar) und im Rumpf festlegbar ausgeführt. Dadurch kann die Lage des Schwerpunkts des Fluggeräts 1 (zumindest bis zu einem gewissen Grad) erforderlichenfalls verändert werden.
  • Wie nachfolgend näher erläutert werden wird, ist die Tragarmstruktur 3 mit dem Rumpf 2 des Fluggeräts 1 durch eine kardanische Aufhängung verbunden. Auf diese Weise wird der Antrieb des Fluggeräts 1 vom Rumpf 2 mechanisch derart entkoppelt, dass die Tragarmstruktur 3 (zum Beispiel zur Einleitung eines Flugmanövers) aus einer horizontalen Gleichgewichtsposition verkippt werden kann, während der Rumpf 2 gleichzeitig in einer lotrechten Position verbleibt. Insbesondere zum Zwecke der Fluglagenregelung sowie zur Einleitung eines Flugmanövers kann sich also die Tragarmstruktur 3 mit ihren daran angebrachten Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c relativ zum Rumpf 2 bewegen, ohne dass dabei der Rumpf 2 – wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Fluggeräten – zwangsweise mitbewegt werden muss. Dadurch kann auf effiziente Weise Energie eingespart werden, da ein erheblicher Teil der Masse des Fluggeräts 1, und zwar die auf den Rumpf 2 und die darin unmittelbar untergebrachten beziehungsweise daran angebrachten Komponenten und Nutzlasten des Fluggeräts 1 anfallende Masse, bei Maßnahmen der Fluglagenregelung nicht mitbewegt werden muss. Die mechanische Entkopplung der Bewegung des Rumpfs 2 von der Bewegung der Tragarmstruktur 3 durch die kardanische Aufhängung ermöglicht es, dass der Rumpf 2 auch dann immer in einer lotrechten Position stabilisiert werden kann, wenn die Einleitung von Flugmanövern eine Auslenkung der Tragarmstruktur 3 mit den daran angebrachten Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c erfordert. Das Fluggerät 1 kann insgesamt rascher auf die Einleitung von Flugmanövern durch Verkippen der Tragarmstruktur 3 reagieren.
  • Eine dauerhaft lotrechte Ausrichtung des Rumpfs 2 und damit eines erheblichen Teils der gesamten Masse des Fluggeräts 1 (zum Beispiel die Stromversorgungseinrichtung, Nutzlasten, usw.) innerhalb des Rumpfs 2 ist besonders vorteilhaft, da jegliche an dem Rumpf 2 befestigten und/oder in dem Rumpf 2 untergebrachten Sensormittel, Bilderfassungsmittel oder dergleichen, die empfindlich auf Bewegungen des Rumpfs 2 reagieren, nicht einzeln stabilisiert werden müssen. Dadurch kann das Fluggerät 1 kostengünstiger hergestellt werden.
  • In 2 und 3 ist das Fluggerät 1, dessen prinzipieller Aufbau vorstehend unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurde, während des Betriebs in einer „neutralen” Flugposition zu erkennen, in der die Tragarmstruktur 3 in einer stabilen, horizontalen Position ausgerichtet ist. Der Rumpf 2 des Fluggeräts 1 ist auf Grund der auf ihn wirkenden Schwerkraft lotrecht orientiert.
  • In 4 und 5 sind zwei Situationen dargestellt, in denen sich die Tragarmstruktur 3 mit den daran angebrachten Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c nicht mehr in der in 2 und 3 dargestellten horizontalen Position befindet, sondern gegenüber dem Rumpf 2 verkippt ist. Bestimmte Flugmanöver des Fluggeräts 1 erfordern eine derartige Verkippung der Tragarmstruktur 3 mit den daran angebrachten Antriebseinheiten 4a, 4b, 4c. Darüber hinaus können auch Windböen, die auf das Fluggerät 1 einwirken, unter Umständen eine Verkippung der Tragarmstruktur 3 zur Folge haben. Es wird deutlich, dass der Rumpf 2 des Fluggeräts 1 auf Grund der Einwirkung der Schwerkraft und der kardanischen Kopplung mit der Tragarmstruktur 3 trotz der Verkippung der Tragarmstruktur 3 in seiner lotrechten Stellung bleibt. Die kardanische Kopplung des Rumpfs 2 mit der Tragarmstruktur 3 bewirkt also mit anderen Worten eine Entkopplung der Bewegung der Tragarmstruktur 3 von der Bewegung des Rumpfs 2.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung des hier beschriebenen Ausführungsbeispiels können beispielsweise ein oder mehrere zusätzliche Aktoren vorgesehen sein, die mit dem Rumpf 2 derart gekoppelt und so ausgeführt sind, dass sie den Rumpf 2 des Fluggeräts 1 in seinem, bereits durch die kardanische Kopplung mit der Tragarmstruktur 3 gegebenen Bestreben, in der lotrechten Stellung orientiert zu bleiben, unterstützen können. Dies ist insbesondere bei Kurvenflügen des Fluggeräts 1 vorteilhaft, um den dabei wirkenden Fliehkräften entgegen zu wirken. Die Aktoren sind vorzugsweise so ausgeführt, dass sie Änderungen der Lage der Tragarmstruktur 3 nicht in die Lage des Rumpfs 2 einkoppeln. Beispiele für derartige Aktoren sind zusätzliche Rotormittel beziehungsweise Rotormittelanordnungen, die auf den Rumpf 2 wirken können, oder auch elektromagnetische Aktoren. Auch ein von der Tragarmebene unabhängiger Aktor (beispielsweise ein Luftschraubenantrieb) ist denkbar.
  • Unter Bezugnahme auf 6 bis 9 sollen nachfolgend Einzelheiten der oben bereits in Grundzügen erläuterten kardanischen Anbindung des Rumpfs 2 an die Tragarmstruktur 3 des Fluggeräts 1 näher erläutert werden. Das Kernstück der kardanischen Anbindung bildet ein Kardanring 8, der in zwei verschiedenen Ansichten in 8 und 9 gezeigt ist. Der Kardanring 8 weist an seiner Außenseite ein erstes Lagermittel 80a und ein zweites Lagermittel 80b auf, die einander gegenüberliegend angeordnet sind, sich von der Außenseite weg erstrecken und vorliegend als im Wesentlichen zylindrisch geformte Lagervorsprünge ausgebildet sind. Die beiden ersten Lagermittel 80a, 80b greifen bei der Montage in damit korrespondierende erste und zweite Lagermittelaufnahmeöffnungen ein, die an einander gegenüberliegenden Bereichen einer Innenwand des Grundkörpers 30 der Tragarmstruktur 3 ausgebildet sind. Dadurch wird eine Rotationsbewegung der Tragarmstruktur 3 relativ zum Kardanring 8 ermöglicht.
  • In seinem Inneren weist der Kardanring 8 ferner zwei einander gegenüberliegende Abschnitte 82a, 82b mit einer im Vergleich zum übrigen Rand des Kardanrings 8 vergrößerten Materialstärke auf. An dem ersten Abschnitt 82a ist ein drittes Lagermittel 81a ausgebildet und an dem zweiten Abschnitt 82b ist ein viertes Lagermittel 81b ausgebildet. Das dritte Lagermittel 81a und das vierte Lagermittel 81b sind vorliegend ebenfalls als zylindrische Lagervorsprünge ausgeführt. Wie insbesondere in 7 zu erkennen, greifen das dritte Lagermittel 81a und das vierte Lagermittel 81b bei der Montage jeweils in eine damit korrespondierende dritte und vierte Lagermittelaufnahmeöffnung (nicht mit Bezugszeichen versehen) ein. Die dritte Lagermittelaufnahmeöffnung und die vierte Lagermittelaufnahmeöffnung sind am Rumpf 2 des Fluggeräts 1 ausgebildet, so dass eine Rotation des Rumpfs 2 relativ zum Kardanring 8 ermöglicht wird. Aus dem vorstehend Gesagten wird deutlich, dass die Rotationsachse der Tragarmstruktur 3 relativ zum Kardanring 8 orthogonal zur Rotationsachse des Rumpfs 2 relativ zum Kardanring 8 orientiert ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2008000203 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Fluggerät (1), insbesondere Flugdrohne, umfassend – einen Rumpf (2); – eine Tragarmstruktur (3) mit einem Grundkörper (30) und mindestens drei Tragarmen (31a, 31b, 31c), die sich radial vom Grundkörper (30) weg erstrecken, und – mindestens drei Antriebseinheiten (4a, 4b, 4c), die an den Enden der Tragarme (31a, 31b, 31c) angebracht sind, wobei jede der Antriebseinheiten (4a, 4b, 4c) mindestens einen Rotor (50, 51) und mindestens einen drehzahlgesteuerten Elektromotor (60, 61) aufweist, geeignet, den mindestens einen Rotor (50, 51) während des Betriebs des Fluggeräts (1) anzutreiben, und – Mittel zur autonomen Lage- und Positionsregelung des Fluggeräts (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Tragarmstruktur (3) mit dem Rumpf (2) derart gekoppelt ist, dass die Tragarmstruktur (3) zur Lage- und/oder Positionsregelung des Fluggeräts (1) relativ zum Rumpf (2) bewegbar ist und der Rumpf (2) in einer lotrechten Stellung stabilisiert werden kann.
  2. Fluggerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rumpf (2) kardanisch mit der Tragarmstruktur (3) gekoppelt ist.
  3. Fluggerät (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) einen Kardanring (8) aufweist, der zwischen dem Rumpf (2) und der Tragarmstruktur (3) angeordnet ist, geeignet, den Rumpf (2) kardanisch mit der Tragarmstruktur (3) zu koppeln.
  4. Fluggerät (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kardanring (8) an gegenüberliegenden Abschnitten seiner Außenseite ein erstes Lagermittel (80a) und ein zweites Lagermittel (80b) aufweist, die mit einer ersten und zweiten Lagermittelaufnahmeöffnung, die in der Tragarmstruktur (3) ausgebildet sind, in Eingriff stehen.
  5. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kardanring (8) an gegenüberliegenden Abschnitten seiner Innenseite ein drittes Lagermittel (81a) und ein viertes Lagermittel (81b) aufweist, die mit einer dritten und einer vierten Lagermittelaufnahmeöffnung, die im Rumpf (2) ausgebildet sind, in Eingriff stehen.
  6. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) eine Anzahl zusätzlicher Aktoren aufweist, die dazu geeignet und eingerichtet sind, den Rumpf (2) in seinem Bestreben, in einer lotrechten Position zu verharren, zu unterstützen.
  7. Fluggerät (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Aktoren ein Rotor ist.
  8. Fluggerät (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Aktoren elektromagnetisch ausgeführt ist.
  9. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) ein Sensormittel aufweist, geeignet, während des Betriebs des Fluggeräts (1) eine waagerechte Position der Tragarmstruktur (3) zu erfassen.
  10. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) ein Sensormittel aufweist, geeignet, während des Betriebs des Fluggeräts (1) eine lotrechte Position des Rumpfs (2) zu erfassen.
  11. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) ein Lagesensormittel mit wegerkennenden Elementen für die Tragarme (31a, 31b, 31c) aufweist, geeignet, während des Betriebs des Fluggeräts (1) die Schwenklage der Tragarmstruktur (3) zu erfassen.
  12. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Antriebseinheiten (4a, 4b, 4c) einen ersten Rotor (50), der mittels eines ersten drehzahlgesteuerten Elektromotors (60) antreibbar ist, und einen zweiten Rotor (51), der mittels eines zweiten drehzahlgesteuerten Elektromotors (61) antreibbar ist, aufweist, wobei die Drehrichtungen der beiden Rotoren (50, 51) entgegengesetzt sind.
  13. Fluggerät (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Rotoren (50, 51) jeder Antriebseinheit (4a, 4b, 4c) koaxial angeordnet sind.
  14. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) mindestens vier sich radial vom Grundkörper (30) weg erstreckende Tragarme umfasst, wobei an jedem der Tragarme ein Rotor und ein drehzahlgesteuerter Elektromotor vorgesehen ist, um den jeweiligen Rotor anzutreiben.
  15. Fluggerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Fluggerät (1) eine Stromversorgungseinrichtung (7) aufweist, die innerhalb des Rumpfs (2) in dessen Längsrichtung verschiebbar und darin lösbar festlegbar angeordnet ist.
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