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I. Anwendungsgebiet
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Die
Erfindung betrifft Folienmesser, die zur Bearbeitung bzw. zum Schneiden
von Flachmaterialstücken auf der Mantelfläche
einer Vakuumwalze angeordnet werden, und insbesondere Folienmesser, bei
dem der/die durch den Schnitt vom Flachmaterial abgetrennte/n Schnippel über
einen bestimmten Rotationswinkel der Vakuumwalze hinweg mittels
Saugwirkung an der Oberfläche des Folienmessers gehalten
werden.
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II. Technischer Hintergrund
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Bei
der rotativen Bearbeitung von Flachmaterialstücken, wie
beispielsweise der Herstellung von Briefumschlägen, können
die zu bearbeitenden Flachmaterialstücke unter anderem
mittels Vakuumwalzen transportiert und/oder bearbeitet werden. Durch
in der Mantelfläche der Vakuumwalzen angeordnete Sauglöcher,
die durch in der Vakuumwalze axial verlaufende Saugkanäle
mit Unterdruck versorgt werden, wird der Flachmaterialzuschnitt
hierbei an der Mantelfläche der Vakuumwalze gehalten.
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Für
den Fall, dass das Flachmaterialstück in einem rotativen
Verfahren beispielsweise zu einer gewünschten Kontur zugeschnitten
oder aus dem Flachmaterialstück innen liegende Bereiche
ausgeschnitten werden sollen, wie beispielsweise die Fensteröffnung
in einem Briefumschlag, so kann hierzu auf die Mantelfläche
der Vakuumwalze ein sogenanntes Folienmesser aufgezogen werden.
Dieses Folienmesser kann hierbei in Form eines Bleches mit in Radialrichtung
der Walze abragenden Schneiden vorliegen und beispielsweise über
Magnetkraft an der Mantelfläche der Walze gehalten werden.
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Das
zu schneidende Flachmaterialstück wird ebenfalls über
durch Unterdruck erzeugte Saugwirkung gehalten, jedoch an der Oberfläche
des Folienmessers, das zu diesem Zweck mit den Sauglöchern in
der Mantelfläche der Walze im Wesentlichen fluchtende Saugluftdurchgangsöffnungen
aufweist.
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Ein
entsprechendes Folienmesser ist beispielsweise in der
DE 199 25 612 A1 beschrieben.
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Die
beim Zuschnitt von dem weiterzuverarbeitenden Nutzenteil des Flachmaterialstücks
abgetrennten Abfallbereiche (im Folgenden als Schnippel bezeichnet),
d. h. die die Nutzenkontur umgebenden Randbereiche oder der Bereich
innerhalb der geschnittenen Fensteröffnung, können
hierbei nach dem Schnitt durch die Saugwirkung an der Oberfläche
des Folienmessers anliegend noch über einen bestimmten
Winkelbereich der Rotation der Vakuumwalze transportiert werden,
um dann zur Entsorgung von der Vakuumwalze durch Beenden der Saugwirkung
und/oder Beaufschlagung der Sauglöchern mit Druckluft gesteuert
abgegeben/abgeblasen werden.
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Aufgrund
der üblicherweise geringen Größe der
Schnippel sind die den Schnippel nach dem Schnitt haltenden Saugluftdurchgangsöffnungen
des Folienmessers in unmittelbarer Nähe der Schneiden des
Folienmessers angeordnet. Unter anderem hat dies zur Folge, dass
die Schnippel nicht bis zum Grund des Folienmessers angesaugt werden
können, wodurch ein gewisser Vakuumverlust entsteht, da
zwischen Schnippel und Folienmesseroberfläche Umgebungsluft
eindringen kann. Dieser Vakuumverlust kann dann letztendlich auch
zu einem unkontrollierten Ablösen des Schnippels von der
Oberfläche des Folienmessers führen.
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Ein
unkontrolliertes Ablösen des Schnippels von der Oberfläche
des Folienmessers während der Rotation der Vakuumwalze
ist jedoch höchst unerwünscht, da der frei bewegliche
Schnippel unkontrolliert in der Bearbeitungsmaschine herumfliegen
und zu Beeinträchtigungen der Bearbeitung der Flachmaterialstücke
und im schlimmsten Fall zu Beschädigungen der Anlage führen
kann.
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Die
vorstehende Problematik tritt insbesondere dann auf, wenn ein Flachmaterialzuschnitt
einem sogenannten Vollschnitt unterworfen wird, bei dem durch die
geschnittene Kontur an den Ecken des Flachmaterialstücks
besonders kleine Eckschnippel erzeugt werden, die keinen Verbund
mehr zum Flachmaterialzuschnitt haben und somit nur noch durch die
Saugluft gehalten werden. Derartige Eckschnippel neigen insbesondere
bei hohen Rotationsgeschwindigkeiten dazu, sich von der Walze zu
lösen.
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III. Darstellung der Erfindung
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a) Technische Aufgabe
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Folienmesser
zur Verwendung mit einer Vakuumwalze zu schaffen, bei dem ein unkontrolliertes
ungesteuertes Ablösen von Schnippeln vermieden und somit
ein sicherer Transport von Schnippeln bis zur vorbestimmten Abgabeposition
gewährleistet wird.
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b) Lösung der Aufgabe
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Das
erfindungsgemäße Folienmesser ist zur Verwendung
auf der Mantelfläche einer Saugwalze vorgesehen und weist
wenigstens eine Schneide sowie eine Basisplatte mit einer Oberfläche
auf. Die Oberfläche der Basisplatte des Messers umfasst hierbei
in einem „Schnippelbereich”, d. h. demjenigen Bereich,
der einem beim Schneidvorgang von einem Nutzenteil eines Flachmaterials
abgetrennten Schnippel gegenüberliegt, wenigstens eine
Saugluftdurchgangsöffnung. Aufgrund dieser Saugluftdurchgangsöffnung
kann der Schnippel mittels Saugwirkung über einen vorbestimmten
Winkelbereich der Rotation der Saugwalze an dieser gehalten werden. Erfindungsgemäß weist
das Folienmesser um die Saugluftdurchgangsöffnung herum
wenigstens einen Plateaubereich auf. In diesem Plateaubereich ist
das Folienmesser gegenüber der Dicke D der Basisplatte des
Folienmessers zumindest abschnittsweise um eine von der Oberfläche
der Basisplatte aus gemessene Höhe h erhaben ausgebildet.
Die Höhe h ist hierbei kleiner als die von der Oberfläche
der Basisplatte aus gemessene Höhe H der Schneide des Folienmessers.
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Aufgrund
des Vorhandenseins des erfindungsgemäßen Plateaubereichs
ist es nicht mehr notwendig, dass der Schnippel durch die Saugwirkung
bis zur Anlage an die Oberfläche des Folienmessers gezogen
wird, da er vorher zur Auflage auf dem Plateaubereich gelangt.
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Vorzugsweise
umgibt der Plateaubereich die Saugluftdurchgangsöffnung
vollständig, um eine gleichmäßige Anlage
des Schnippels um die Saugluftdurchgangsöffnung herum zu
gewährleisten. Jedoch wäre es auch durchaus denkbar,
dass der Plateaubereich die Saugluftdurchgangsöffnung nur
abschnittsweise umgibt. Auch ist eine gleichmäßige, ggf.
symmetrische Anordnung von mehreren Plateaubereichen um die Saugluftdurchgangsöffnung herum
möglich. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, dass der/die
Plateaubereich/e über den gesamten Winkelbereich von 360° herum
um die Saugluftdurchgangsöffnung herum angeordnet sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist das Folienmesser
in dem Plateaubereich durchgängig um eine von der Oberfläche
der Basisplatte aus gemessene Höhe h erhaben ausgebildet.
Sollten mehrere Plateaubereiche um die Saugluftdurchgangsöffnung
herum angeordnet sein, so sind diese vorzugsweise derart ausgebildet,
dass das Folienmesser in allen Plateaubereichen durchgängig
um eine von der Oberfläche der Basisplatte aus gemessene
Höhe h erhaben ist. Grundsätzlich wäre
es jedoch insbesondere bei mehreren Plateaubereichen denkbar, dass
diese derart ausgebildet sind, dass das Folienmessern in den jeweiligen
Plateaubereichen durchgängig um unterschiedliche von der
Oberfläche der Basisplatte aus gemessene Höhen
h1, h2, ... hx erhaben ausgebildet ist.
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Selbstverständlich
wäre es im Rahmen der Erfindung auch möglich,
den/die Plateaubereich/e so zu gestalten, dass das Folienmesser
in dem/den Plateaubereich/en um verschiedene von der Oberfläche der
Basisplatte aus gemessene Höhen ha,
hb, hc erhaben ausgebildet
ist, d. h. das Folienmesser weist innerhalb des/der Plateaubereichs/e
keine durchgängige gleichmäßige Höhe
auf.
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Vorzugsweise
ist der Plateaubereich zumindest abschnittsweise von der Saugluftdurchgangsöffnung
beabstandet. Dies hat den Vorteil, dass sich im Bereich zwischen
den Kanten der Saugluftdurchgangsöffnung und dem Plateaubereich
eine Saugkammer ausbilden kann, so dass der effektiv mit Unterdruck
beaufschlagbare und Saugwirkung vermittelnde Saugbereich vergrößert
wird. Vorteilhafterweise ist in diesem Fall die Saugluftdurchgangsöffnung von
dem Plateaubereich vollständig und durchgehend umgeben,
so dass seitlich keine Fehlluft in die Saugkammer gezogen werden
kann.
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In
seiner einfachsten Form kann der Plateaubereich als Steg ausgebildet
sein. Als Steg wird hierbei im Rahmen der vorliegenden Erfindung
eine erhabene Form verstanden, die sich durch eine im Vergleich
zur Längserstreckung erheblich geringere Quererstreckung
auszeichnet. Hierbei muss es sich nicht um einen geradlinigen Steg
handeln. Vielmehr kann der stegförmige Plateaubereich auch
geschwungen, kreisförmig oder in einer sonstigen Form verlaufen.
Auch muss der Steg nicht auf seiner gesamten Längserstreckung
eine gleichmäßige Breite, d. h. Quererstreckung
aufweisen. Auch sind Bifurkationen eines Stegs in zwei Teilstege
oder ähnliches denkbar. Weiterhin könnte der Steg
nicht durchgängig ausgebildet sein, sondern Unterbrechungen
aufweisen.
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Insbesondere
kann der als Steg ausgebildete Plateaubereich eine an der Basisplatte
gemessene Breite aufweisen, die kleiner ist als die an der Basisplatte
gemessene Breite der Schneiden. Auch könnte der stegförmige
Plateaubereich sich von der Basisplatte ausgehend verjüngend
von dieser abragen, d. h. in diesem Sinne einen konischen Querschnitt
aufweisen.
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Der
Plateaubereich kann weiterhin auf seiner von der Basisplatte abgewandten
Seite zumindest abschnittsweise eine Plateaubereichsschneide aufweisen.
Durch die Ausbildung einer Plateaubereichsschneide auf dem Plateaubereich
kann aufgrund des schneidenden Eingriffs der auf dem Plateaubereich ausgebildeten
Plateaubereichsschneide in den Schnippel noch eine bessere Abdichtung
zwischen Schnippel und Plateaubereich erreicht werden. Dies ist
insbesondere von Vorteil, wenn der Plateaubereich zur Ausbildung
einer Saugkammer um die Saugluftdurchgangsöffnung herum
verwendet wird, da durch die bessere Abdichtung ein geringerer Fehlluftanteil
eindringen kann, so dass die Saugwirkung verbessert wird.
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Es
ist offensichtlich, dass die Plateaubereichsschneide derart dimensioniert
sein sollte, dass es bei einer Anlage des Schnippels an dem Plateaubereich
nicht zu einem vollständigen Schnitt des Schnippel kommt.
Somit wird die von der Oberfläche der Basisplatte des Folienmessers
aus gemessene Höhe der Plateaubereichsschneide üblicherweise kleiner
als die Höhe H der Folienmesserschneide sein.
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Allerdings
wäre beispielsweise auch denkbar, dass die Plateaubereichsschneide
abschnittsweise eine von der Oberfläche der Basisplatte
des Folienmessers aus gemessene Höhe aufweist, die der
Höhe der Folienmesserschneiden entspricht. Hierbei ist
die Plateaubereichsschneide jedoch nicht durchgängig ausgebildet,
sondern weist Unterbrechungen bzw. Bereiche geringerer Höhe
auf, so dass es bei einer Anlage des Schnippels an dem Plateaubereich
nicht zur Ausbildung eines vollständigen Schnitts des Schnippels,
sondern vielmehr zur Ausbildung eines abschnittsweisen Schnitts
im Sinne einer Perforation kommt.
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In
anderen Worten ist in diesem Fall die von der Oberfläche
der Basisplatte des Folienmessers aus gemessene Höhe der
Plateaubereichsschneide zumindest abschnittsweise kleiner als die
von der Oberfläche der Basisplatte des Folienmessers aus gemessene
Höhe der Schneide des Folienmessers.
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Vorzugsweise
entspricht bei dem erfindungsgemäßen Folienmesser
die Differenz zwischen der Höhe H der Schneiden des Folienmessers
und der Höhe h des Plateaubereichs im Wesentlichen der
Dicke des zu schneidenden Flachmaterials. Dies hat den Vorteil,
dass der Schnippel im Wesentlichen von Anfang an auf dem Plateaubereich
aufliegt und nicht erst durch die Saugwirkung der Saugluftdurchgangsöffnung
zur Anlage an den Plateaubereich gebracht werden muss.
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In
dem Schnippelbereich können natürlich auch mehrere
Saugluftdurchgangsöffnungen in der Basisplatte des Folienmessers
vorhanden sein, wobei dann vorzugsweise um jede der Saugluftdurchgangsöffnungen
herum wenigstens ein Plateaubereich angeordnet ist. Vorteilhafterweise
sind in diesem Fall wenigstens zwei der in dem Schnippelbereich
vorhandenen Saugluftdurchgangsöffnungen von einem gemeinsamen
Plateaubereich umgeben, so dass ggf. eine gemeinsame Saugkammer
gebildet werden kann. Vorzugsweise umgibt der gemeinsame Plateaubereich
die Saugluftdurchgangsöffnungen dann jeweils vollständig.
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Um
ein effektives Ausbilden einer Saugkammer und/oder einer Anlage
des Schnippels an den Plateaubereich zu gewährleisten,
kann sich der Plateaubereich weiterhin zumindest abschnittsweise
bis an die den Schnippel vom Nutzenteil des Flachmaterials abtrennende
Schneide erstrecken.
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Auch
ist es vorteilhaft, wenn die Außenkontur des Plateaubereichs
im Wesentlichen der Außenkontur des Schnippels entspricht,
da dann der Schnippel insbesondere an den kritischen Stellen, d.
h. seinen Rändern, an dem Plateaubereich zur Anlage kommt.
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c) Ausführungsbeispiele
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Eine
Ausführungsform der Erfindung ist im Folgenden anhand der
Figuren beispielhaft näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Aufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Folienmessers, das nicht auf einer zugehörigen Saugwalze
angeordnet ist, sondern sich in einem planar abgerollten Zustand befindet;
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2 eine
schematische Teilansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Folienmessers, das auf
einer Saugwalze angeordnet ist, und
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3 eine
Querschnittsansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Folienmessers mit auf dem Folienmesser angeordnetem Schnippel.
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In
der folgenden Figurenbeschreibung werden verschiedene Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Folienmessers beschrieben.
Aus Gründen der Einfachheit sind von ihrer Funktion her übereinstimmende
Bauteile in den einzelnen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Folienmessers 1. Das Folienmesser 1 ist hierbei
in einem von einer entsprechenden Saugwalze abgewickelten, planaren
Zustand dargestellt. An seinem in Rotationsrichtung der Walze gesehenen
Vorderende 2 weist das Folienmesser eine Reihe von länglichen
Durchgangsöffnungen 3 auf, die dazu dienen, das
Folienmesser 1 mit Hilfe entsprechender in die Durchgangsöffnungen 3 eingreifender
Pins auf der Mantelfläche einer Saugwalze in axialer Richtung
sowie in Umfangsrichtung bzgl. der Saugwalze in einer vordefinierten
Position festzulegen. Das Folienmesser 1 kann beispielsweise
mithilfe magnetischer Wechselwirkung an der Mantelfläche
einer Saugwalze fixiert werden.
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Weiterhin
ist in 1 durch eine umlaufende gestrichelte Linie der
Außenumfang eines von dem Folienmesser zuzuschneidenden
Briefhüllenzuschnitts 4 dargestellt. Das Folienmesser 1 weist
zum Zuschneiden des Briefhüllenzuschnitts 4 vier
voneinander räumlich getrennte Schneiden 5a, 5b, 5c und 5d auf,
die jeweils von der Oberfläche der Basisplatte 6 des
Folienmessers 1 beispielsweise in Form von im Wesentlichen
gleichseitigen Dreiecken abragen.
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Durch
die Schneiden 5a, 5b, 5c und 5d werden
bei der Verwendung des Folienmessers insgesamt vier kleine Schnippel
von dem Briefhüllenzuschnitt 4 abgetrennt. Die
beiden größeren Schnippel liegen hierbei im in
Rotationsrichtung der Walze gesehen vorderem Bereich des Zuschnitts 4 während die
beiden kleineren Schnippel im hinteren Bereich des Zuschnitts 4 angeordnet
sind.
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Den
Schnippeln jeweils gegenüberliegend weist das Folienmesser 1 Schnippelbereiche 7a, 7b bzw. 8a und 8b auf.
Innerhalb dieser Schnippelbereiche 7a, 7b, 8a und 8b sind
in der Basisplatte 1a des Folienmessers 1 jeweils
mehrere Saugluftdurchgangsöffnungen 71a, 71b, 81a bzw. 81b angeordnet, um
den jeweiligen Schnippel mittels Saugwirkung über einen
vorbestimmten Winkelbereich der Rotation einer Saugwalze an dieser
zu halten. In der in 1 dargestellten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Folienmessers 1 sind
in den Schnippelbereichen 7a und 7b jeweils zwei
Saugluftdurchgangsöffnungen 71a bzw. 71b angeordnet,
während in den Schnippelbereichen 8a und 8b jeweils
vier Saugluftdurchgangsöffnungen 81a bzw. 81b angeordnet
sind.
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Erfindungsgemäß sind
die Saugluftdurchgangsöffnungen 71a, 71b, 81a und 81b in
der dargestellten Ausführungsform jeweils von einem stegförmigen
Plateaubereich 9 umgeben, wie es in 3 deutlicher
zu erkennen ist.
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In
demjenigen Bereich des Folienmessers 1, der dem Innenbereich
des Briefhüllenzuschnitts 4 gegenüberliegt,
weist die Basisplatte 6 des Folienmessers weiterhin eine
große Anzahl an Saugluftdurchgangsöffnungen 10 auf,
um den Zuschnitt 4 während der Rotation der Saugwalze
mittels Saugwirkung über einen vorbestimmten Winkelbereich
an dieser zu halten.
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Die
Saugluftdurchgangsöffnungen 10 im Innenbereich
des Briefhüllenzuschnitts 4 weisen vorliegend
keinen sie umgebenden Plateaubereich auf. Vielmehr schließen
die Saugluftdurchgangsöffnungen 10 im Innenbereich
des Briefhüllenzuschnitts 4 mit der Oberseite
der Basisplatte 6 des Folienmessers 1 im Wesentlichen
bündig ab.
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2 zeigt
eine schematische Teilansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Folienmessers 1.
Hierbei ist neben dem Folienmesser 1 auch die zugehörige
Saugwalze 20 dargestellt, an deren Mantelfläche 21 das
Folienmesser 1 anliegt.
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Die
Mantelfläche 21 der Saugwalze 20 weist hierbei
eine Vielzahl an Sauglöchern 22 auf, die auf bekannte
Weise mit Unterdruck beaufschlagt werden können. Hierbei
werden im Betrieb bei Verwendung des dargestellten Folienmessers 1 von
den in 2 dargestellten Sauglöchern lediglich
die durch doppelte Umrandung gekennzeichneten und im Bereich der Saugluftdurchgangsöffnung 71a des
Folienmesser 1 liegenden Sauglöcher 23 mit
Unterdruck beaufschlagt.
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Die
in 2 dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Folienmessers 1 weist im Gegensatz zu der in 1 gezeigten
Ausführungsform im Schnippelbereich 7a lediglich
eine einzige Saugluftdurchgangsöffnung 71a auf.
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Diese
Saugluftdurchgangsöffnung 71a ist von einem durchgehenden
Plateaubereich 9 vollständig umgeben. Aufgrund
der innerhalb der Saugluftdurchgangsöffnung 71a liegenden
aktiven Sauglöcher 23 sowie des Plateaubereichs 9 bildet
sich innerhalb des von dem Plateaubereich 9 umfassten Bereichs
eine Saugkammer, über deren gesamte Abmessungen der Schnippel
dann mittels Unterdruck gehalten werden kann.
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In
den in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Folienmessers 1 schließt
der Plateaubereich 9 im Wesentlichen direkt an die Ränder
der jeweiligen Saugluftdurchgangsöffnung 71a, 71b, 81a, 81b an,
d. h. er ist nicht von diesen beabstandet.
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In 3 ist
eine schematische Querschnittsteilansicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Folienmesser 1 mit
darauf angeordnetem Briefhüllenzuschnitt 4 dargestellt.
Die Basisplatte 6 des Folienmessers weist hierbei eine
Dicke D auf.
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Von
der Schneide 5a wird hierbei ein Schnippel 11 vom
Briefhüllenzuschnitt 4 abgetrennt. Die Schneide 5a weist
hierbei eine Form auf, die im wesentlichen einem gleichseitigen
Dreieck entspricht, und ragt von der Oberfläche der Basisplatte 6 mit
einer Höhe H ab. Die in den Figuren dargestellte und im
Wesentlichen einem gleichseitigen Dreieck entsprechende Form der
Schneide 5a ist hierbei lediglich als nicht einschränkendes
Beispiel aufzufassen. Selbstverständlich sind hier auch
andere Schneidenquerschnittsformen denkbar, wie gleichschenklige Dreiecke,
unregelmäßige Dreiecke oder sonstige geeignete
geometrische Formen.
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Beabstandet
von der Schneide 5a weist das Folienmesser 1 im
dem Schnippel 11 gegenüberliegenden Schnippelbereich 7a eine
Saugluftdurchgangsöffnung 71a auf. Diese Saugluftdurchgangsöffnung 71a ist
vollständig umlaufend von einem Plateaubereich 9 umgeben,
der auch hier wieder stegartig ausgebildet ist und analog zu der
Schneide 5a eine Form aufweist, die im wesentlichen einem gleichseitigen
Dreieck entspricht. Allerdings ist die Höhe h, mit der
der Plateaubereich 9 von der Oberfläche der Basisplatte 6 abragt,
um wenigstens die Dicke d des Briefhüllenzuschnitts 4 und
folglich des Schnippels 11 geringer als die Höhe
H der Schneide 5a. Auf diese Weise kann der Schnippel 11 auf
dem Plateaubereich 9 aufliegen, ohne aus der Ebene des Briefhüllenzuschnitts 4 abgesenkt
werden zu müssen.
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Durch
die in dem vom Plateaubereich 9 umgebenen Bereich aufgrund
der Saugluftdurchgangsöffnung 6 vermittelten Saugwirkung
wird der Schnippel 11 dann verstärkt gegen die
Oberkante 9a des Plateaubereichs 9 gezogen. Da
die Oberkante 9a im vorliegenden Beispiel schneidkantenähnlich
ausgebildet ist, kann durch ein geringfügiges Eindringen der
Oberkante 9a des Plateaubereichs 9 in den Schnippel 11 eine
besonders gute Abdichtung der in dem vom Plateaubereich 9 umgebenen
Bereich gebildeten Saugkammer erreicht werden, so dass besonders
wenig Fehlluft angesaugt wird.
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In
allen dargestellten Ausführungsformen weisen alle Plateaubereiche
durchgängig dieselbe Höhe h auf.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Folienmesser
- 2
- Vorderende
von 1
- 3
- Durchgangsöffnungen
- 4
- Briefhüllenzuschnitt
- 5a–5d
- Schneiden
- 6
- Basisplatte
von 1
- 7a,
7b
- Schnippelbereiche
- 8a,
8b
- Schnippelbereiche
- 71a,
71b
- Saugluftdurchgangsöffnungen
- 81a,
81b
- Saugluftdurchgangsöffnungen
- 9
- Plateaubereich
- 9a
- Oberkante
von 9
- 10
- Saugluftdurchgangsöffnungen
- 11
- Schnippel
- 20
- Saugwalze
- 21
- Mantelfläche
von 20
- 22
- Sauglöcher
- 23
- „aktive” Sauglöcher
- D
- Dicke
von 6
- H
- Höhe 5a über 6
- h
- Höhe 9 über 6
- d
- Dicke
von 4
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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