DE102009033560A1 - Verfahren zum automatischen Steuern eines mobilen Gerätes sowie mobiles Gerät - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Steuern eines mobilen Gerätes, insbesondere eines Mobilfunkgerätes, ein mobiles Gerät sowie ein Computerprogramm-Produkt.
- Hintergrund der Erfindung
- Bei einem Unfall sind die Insassen des Fahrzeugs oft nicht mehr in der Lage, selbst Hilfe zu rufen und den Unfallort anzugeben. Für Kraftfahrzeuge, nämlich LKWs und PKWs, wurden fest ins Fahrzeug eingebaute Geräte mit einer Funktionalität vorgeschlagen, ein Unfallereignis automatisch zu erkennen und hierauf einen Notfallruf abzusetzen. Diese Einrichtungen sind jedoch fahrzeuggebunden, auf Daten aus der Fahrzeugelektronik angewiesen und in diese integriert. Lösungen für kleinere und mittlere PKW, Kräder, Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die über solche Fahrzeugelektronik nicht verfügen, sind auf diese Weise nicht realisierbar.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Steuern eines mobilen Gerätes sowie ein mobiles Gerät, insbesondere ein Mobilfunkgerät, anzugeben, mit denen die Anwendungsoptionen für mobile Geräte erweitert werden, insbesondere in Verbindung mit Notfallsituationen. Auf diese Weise sollen optimierte Sicherheitstechnologien bereitgestellt werden.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Steuern eines mobilen Gerätes nach dem unabhängigen Anspruch 1, ein mobiles Gerät nach dem unabhängigen Anspruch 11 sowie ein Computerprogramm-Produkt nach dem unabhängigen Anspruch 14 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von abhängigen Unteransprüchen.
- Nach einem Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Steuern eines mobilen Gerätes, insbesondere eines Mobilfunktelefons, geschaffen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Bereitstellen von Beschleunigungsdaten für eine Bewegung des mobilen Gerätes in einer Auswerteeinrichtung in dem mobilen Gerät, Bereitstellen von Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes in der Auswerteeinrichtung in dem mobilen Gerät, Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten mittels der Auswerteeinrichtung und Absenden einer Notfallnachricht durch die Auswerteeinrichtung, wenn beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Notfallsituation erkannt wird.
- Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung ist ein mobiles Gerät, insbesondere Mobilfunkgerät, geschaffen, welches konfiguriert ist, insbesondere das vorangehende Verfahren auszuführen, wobei das mobile Gerät die folgenden Merkmale aufweist: Eine Beschleunigungsmesseinrichtung, welche konfiguriert ist, Beschleunigungsdaten für eine Bewegung des mobilen Gerätes bereitzustellen, eine Geschwindigkeitsmesseinrichtung welche konfiguriert ist, Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes bereitzustellen, und eine Auswerteeinrichtung, die konfiguriert ist, die Beschleunigungsdaten und die Geschwindigkeitsdaten auszuwerten und eine Notfallnachricht abzusenden, wenn beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Notfallsituation erkannt wird. Die Geschwindigkeitsmesseinrichtung ist eine Einrichtung, die wenigstens in der Lage ist, die Bewegung betreffende Zeit- und Ortsinformation zum Ermitteln der Geschwindigkeit zu verarbeiten, insbesondere mittels digitaler Datenverarbeitung, oder diese sogar direkt zu messen.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Computerprogramm-Produkt.
- Mit der Erfindung ist die Möglichkeit geschaffen, ein mobiles Gerät, bei dem es sich insbesondere um ein Mobilfunkgerät wie ein Mobilfunktelefon handeln kann, mit Funktionalitäten so bereitzustellen, dass in bestimmten Situationen, insbesondere in Verbindung mit einer Notfallsituation, ein automatischer Betrieb des mobilen Gerätes ohne das Erfordernis von Benutzereingaben durchgeführt werden kann. Die Extremsituation wird automatisch erkannt, worauf dann von dem mobilen Gerät eine Notfallnachricht abgesendet wird. Dieses erfolgt üblicherweise über ein drahtloses Kommunikationsnetzwerk, zum Beispiel ein Mobilfunknetz.
- Die Notfallnachricht wird automatisch in dem mobilen Gerät erzeugt, wobei wahlweise auf zu diesem Zweck vorher gespeicherte Nachrichten zurückgegriffen werden kann. Es kann aber auch vorgesehen sein, eine Notfallnachricht in Abhängigkeit von einer konkreten Notfallsitua tion automatisch zusammenzustellen mit Hilfe der Auswerteeinrichtung des mobilen Gerätes. Die Notfallnachricht kann beispielsweise als so genannte SMS-Nachricht („Short Message Service”) übertragen werden. Aber auch eine Notfallnachricht in Form eines Telefonanrufs mit Übermittlung von Daten über „text-to-speech” kann vorgesehen sein. Um für verschiedene Notfallsituationen konfiguriert zu sein, wird die Auswerteeinrichtung des mobilen Gerätes mit einer geeigneten Software-Programmierung versehen.
- Die Erfindung sieht vor, dass das Vorliegen einer Notfallsituation aus einer gemeinsamen Auswertung von Beschleunigungsdaten sowie Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes erkannt wird. Auf diese Weise wird die Sicherheit erhöht, tatsächliche Notsituationen von anderen zufälligen Ereignissen zu unterscheiden, bei denen es sich gerade nicht um eine Notsituation handelt. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang beispielsweise das zufällige Herunterfallen des mobilen Gerätes, wodurch ein Stoßaufprall verursacht wird.
- Mittels der Beschleunigungsdaten sowie der Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes werden insbesondere Notfallsituationen erkannt, wenn der Benutzer das mobile Gerät bei Nutzung eines Fahrzeugs wie PKW, Krad oder Fahrräder bei sich hat. Die Erfindung kann jedoch an verschiedene Szenarien angepasst werden, bei denen eine automatisch ausgelöste Alarmierung hilfreich ist, zum Beispiel auch bei einem Überfall auf einen Fußgänger, der das mobile Gerät bei sich trägt, beim Einschlafen eines Wachmanns oder bei Orientierungsverlust eines Demenzkranken, die das mobile Gerät tragen. Für die verschiedenen Ausführungsformen können ein oder mehrere zu erwartende Profile für das Verhalten der Beschleunigungsdaten und/oder der Geschwindigkeitsdaten festgelegt werden, um die Erfindung an die jeweilige Anwendungssituation anzupassen. Letztlich ist die Erfindung in Verbindung mit beliebigen Bewegungsarten des Trägers oder Nutzers des mobilen Gerätes oder auch unabhängig von der Mitnahme durch eine Benutzer einsetzbar, für die ein geeignetes Bewegungsprofil, welches durch Beschleunigungsdaten und/oder Geschwindigkeitsdaten charakterisierbar ist. So kann mit der Erfindung eine Art personenbezogenes oder auch personenunabhängiges Notrufsystem in Verbindung mit dem mobilen Gerät bereitgestellt werden. Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Notfallnachricht nur abzusenden, wenn zuvor durch die Auswerteeinrich tung beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Bereitschaftssituation erkannt und hierauf für das mobile Gerät ein Bereitschaftszustand eingestellt wird. Das Einstellen des Bereitschaftszustandes für das mobile Gerät entspricht einer Art „Scharfschaltung”. Bei dieser Ausgestaltung ist das Vorhandensein des Bereitschaftszustandes weitere Voraussetzung dafür, dass eine Notfallnachricht überhaupt abgesendet wird. Es kann in einer Ausführungsform ergänzend vorgesehen sein, dass das Vorhandensein des Bereitschaftszustandes bereits Voraussetzung für das Erkennen einer Notfallsituation ist. Alternativ hierzu ist die Auswerteeinrichtung konfiguriert, Notfallsituationen grundsätzlich auch in einem Nicht-Bereitschaftszustandes des mobilen Gerätes zu erkennen, wobei dann trotzdem keine Notfallnachricht abgesendet wird, da es an dem Bereitschaftszustand fehlt. Das Vorhandensein des Bereitschaftszustandes triggert also letztlich die Möglichkeit, eine Notfallnachricht bei entsprechenden Voraussetzungen abzusenden.
- Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn aus den Beschleunigungsdaten zumindest ein Beschleunigungsereignis für das mobile Gerät mit Beschleunigungswerten erfasst wird, die einem vorgegebenen Beschleunigungswerteprofil entsprechen. Das Beschleunigungswerteprofil gibt einen für die jeweilige Anwendung, also zum Beispiel für die Mitnahme des mobilen Gerätes im Auto oder auf dem Fahrrad oder für das Tragen des mobilen Gerätes durch eine Person, zum Beispiel einen Wachmann, charakteristisches Verhalten an, welches als Auslöser für die Bereitschaftssituation herangezogen wird. Ein solches typisches Profil kann vorher mittels Simulation und/oder experimenteller Messungen bestimmt werden.
- Bevorzugt sieht eine Fortbildung der Erfindung vor, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn aus den Geschwindigkeitsdaten zumindest eine Geschwindigkeit für das mobile Gerät erfasst wird, die betragsmäßig größer als ein Geschwindigkeitsschwellwert ist. Die Geschwindigkeitsdaten erfassen eine Bewegung des mobilen Gerätes, die insbesondere dadurch zustande kommt, dass das mobile Gerät vom Benutzer beim Fahren mitgenommen wird, zum Beispiel in einem Auto oder auf dem Fahrrad.
- Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen ein, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer aus den Geschwindigkeitsdaten mehrfach eine Geschwindigkeit für das mobile Gerät erfasst wird, die betragsmäßig größer als der Geschwindigkeitsschwellwert ist und die Beschleunigungswerte regelmäßig ein Muster ergeben, das einem Fahrzustand entspricht, insbesondere Vibrationen durch Motor und Radlauf.
- Eine Weiterbildung der Erfindung kann vorsehen, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, den Bereitschaftszustand für das mobile Gerät aufzuheben, wenn für einen Prüfzeitraum beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten keine Bereitschaftssituation mehr erkannt wird. Auf diese Art und Weise wird das mobile Gerät „unscharf” geschaltet, wenn in einem vorbestimmten Zeitraum keine eine Bereitschaftssituation anzeigenden Ereignisse detektiert werden.
- Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Notfallsituation zu erkennen, wenn beim Auswerten für die Beschleunigungsdaten Beschleunigungsspitzen und ein nachfolgender Ruhezustand für das mobile Gerät festgestellt werden, wobei der Ruhezustand mittels Auswerten der Beschleunigungsdaten und/oder der Geschwindigkeitsdaten festgestellt wird. Auf das Vorliegen eines Ruhezustandes oder Stillstandes bezüglich der Bewegung des mobilen Gerätes kann entweder aus den Beschleunigungsdaten oder den Geschwindigkeitsdaten oder einer Kombination hiervon geschlossen werden. Beschleunigungsspitzen sind üblicherweise dadurch charakterisiert, dass kurzzeitig hohe Beschleunigungswerte auftreten, es sich also gerade nicht um eine langsam zunehmende Beschleunigung handelt. Zum Feststellen eines Stillstandes des mobilen Gerätes können alternativ oder ergänzend zu den Geschwindigkeitsdaten Positionsdaten herangezogen werden. Treten einzelne oder alle vorgenannten Bedingungen gleichzeitig auf, zeigt dieses mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Vorliegen einer Notfallsituation hin.
- Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Auswerteeinrichtung mittels Erfassen parametrisierender Benutzereingaben in dem mobilen Gerät konfiguriert wird. Parametrisierende Benutzereingaben können zum Beispiel über eine Tasta tur des mobilen Gerätes erfasst werden. Aber auch das Aufspielen neuer oder ergänzender Software-Applikationen auf das mobile Gerät kann zur Parametereinstellung genutzt werden, zum Beispiel zum Festlegen der Schwellwerte.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Beschleunigungsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes mittels eines oder mehrerer von dem mobilen Gerät umfasster Beschleunigungssensoren bereitgestellt werden. Beschleunigungssensoren, die eine beschleunigte Bewegung erfassen, sind als solche in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt und liefern Informationen über die Eigenschaften einer Beschleunigung des Gerätes, in welches sie integriert sind.
- Bevorzugt sieht eine Fortbildung der Erfindung vor, dass das Bereitstellen der Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes ein Erfassen von Positionsdaten mittels eines von dem mobilen Gerät umfassten Positionserfassungsmoduls umfasst. Als Positionserfassungsmodul kann beispielsweise ein GPS-Modul eingesetzt werden. („Global Positioning System”). Aber auch andere als solche bekannte Technologien zur Positionsermittlung eines Gegenstandes können eingesetzt werden.
- In Verbindung mit den vorteilhaften Ausgestaltungen des mobilen Gerätes gelten die im Zusammenhang mit zugehörigen Ausführungsformen des Verfahrens zum Steuern des mobilen Gerätes gemachten Erläuterungen entsprechend.
- Nachfolgend werden weitere Aspekte der Erfindung erläutert.
- Die Erfindung umfasst in einer Ausführungsform den Gedanken, die funktionalen Komponenten SMS („Short Message Service”), Telefonie, GPS („Global Positioning System”) und/oder Beschleunigungssensoren eines frei programmierbaren Mobiltelefons mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten parametrierbaren Software so zu kombinieren.
- Als besondere Herausforderung für ein fahrzeugunabhängiges System wurde mittels der Erfindung das Problem gelöst, „echte” Autounfälle zu erkennen und insbesondere von gewöhn lichen Beschleunigungsereignissen, zum Beispiel durch Bodenwellen, Kurven oder das Herunterfallen des mobilen Geräts vom Kfz-Sitz bei hartem Einparken, zu unterscheiden. Hierfür wird in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Kombination der Auswertungen sowohl der Beschleunigungsdaten von Beschleunigungssensoren in dem mobilen Gerät als auch von GPS-Daten eingesetzt:
- – nur im scharf geschalteten Zustand werden überhaupt Beschleunigungsereignisse ausgewertet.
- – nur Beschleunigungsereignisse oberhalb einer (Relevanz-)Schwelle für den Betrag der Beschleunigung werden ausgewertet.
- – Die Relevanz-Schwelle kann adaptiv an zum Beispiel schlechte Wegstrecken oder Vibrationen im Fahrzeug angepasst werden.
- – kurze Einzelereignisse werden ignoriert (zum Beispiel ein einzelner Schlag auf das Gerät)
- – nur die Kombination aus mehreren relevanten Beschleunigungsereignissen innerhalb kurzer Zeit (etwa 1 s) und anschließender Bewegungslosigkeit (per GPS festzustellen) wird als Unfall eingestuft.
- Dadurch können Fehlalarme auf ein akzeptables Maß reduziert werden, was entscheidend für die praktische Nutzbarkeit der Lösung und nach unserer Kenntnis bisher noch nicht gelungen ist.
- Die Erfindung ist in einer Ausgestaltung fahrzeugunabhängig, also Fahrer- (bzw. Mitfahrer-) orientiert. Sie kann mittels Ausgestaltung der Software und ihrer Parameter optimiert werden. Sie kann auf geeignete Hardwareplattformen portiert werden. Technische Voraussetzung ist in einer möglichen Ausführung lediglich ein frei programmierbares Mobiltelefon mit GPS und geeigneten Beschleunigungssensoren. Die Lösung ist dadurch sehr preisgünstig, bringt aber dennoch gerade bei Unfällen mit schweren Personenschäden eine erhebliche zusätzliche Sicherheit, die lebensrettend sein kann.
- Sollte dennoch ein Fehlalarm ausgelöst werden, kann er, ebenso wie im Fall eines Unfalls, bei dem die Insassen handlungsfähig geblieben sind und entscheiden, keine externe Hilfe zu be nötigen, innerhalb einer vorzugebenden Zeit, zum Beispiel eine Minute, per Tastatur- oder Spracheingabe gelöscht werden.
- Im Fall des erfolgten Alarms besteht zusätzlich die Möglichkeit für den alarmierten Dienst, zunächst zur Klärung einen Rückruf durchzuführen, der dann automatisch angenommen wird.
- Die Erfindung ist zum Beispiel für mobile, programmierbare Geräte wie Handys, PDAs, mobilfunktaugliche Laptops oder dergleichen einsetzbar.
- Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf Figuren einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung zur Erläuterung eines Verfahrens zum Steuern eines mobilen Gerätes, insbesondere eines Mobilfunkgerätes, und -
2 eine schematische Darstellung eines mobilen Gerätes. - Die Erfindung ist insbesondere realisierbar als eine Realzeit-Anwendung für programmierbare Mobilgeräte mit GPS-Einheit und einem oder mehreren Beschleunigungssensoren. Hierbei sind bei einer beispielhaften Ausführungsform Zustände und Zustandsübergänge gemäß
1 vorgesehen. - In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind Übergänge zwischen Zuständen 2 und 3 sowie Zuständen 3 und 4 von besonderer Bedeutung. Für beide Übergänge werden Schlussfolgerungen auf Grund von Zeitreihenanalysen sowohl von GPS-Daten als auch der Daten der Beschleunigungssensoren des Mobilgeräts durchgeführt. Insbesondere die folgenden Auswertungen werden dafür als Indizien herangezogen:
- a) Zeitreihe Geschwindigkeitsmessungen auf Basis der GPS-Daten. Vier charakteristische Ergebnisse sind hierbei ableitbar: – „Stillstand”: Werte im Rahmen der Messgenauigkeit konstant – „Langsame Bewegung”: Werte nicht im Rahmen der Messgenauigkeit konstant, jedoch alle unter einem Schwellwert (etwa 12 km/h) – „Schnelle Bewegung”: Wiederholt Werte über dem Schwellwert. Dazwischen sind geringere Werte möglich, zum Beispiel durch Stillstand an Ampeln, Verkehrszeichen etc. – „Keine Daten”: GPS liefert keine oder zu wenig Daten.
- 2. Zeitreihe Beschleunigungssensor-Daten: Hier kann zwischen dem Ruhezustand und verschiedenen Werteverteilungen bei Bewegungszuständen unterschieden werden.
- Scharfschaltung (Übergang von 2 auf 3 in
1 ) - Auf einen für Unfälle mit Verkehrsmitteln relevanten Bewegungszustand wird aus im Zeitabstand Δt (etwa 15 s) mehrfach wiederholter Bestimmung von s/t auf Basis der GPS-Daten bei wiederholten Ergebnissen größer als der Schwellwert (etwa 12 km/h) geschlossen.
- Parallel wird die Verteilung der Beschleunigungssensor-Daten ausgewertet. Die Beschleunigungssensor-Daten können je nach Fahrzeug, zum Beispiel Fahrrad, Motorrad, Auto, Segelflugzeug, Wegstrecke bzw. Wetter und Aufbewahrungsort des Mobilgeräts (in der Hosentasche, auf dem Fahrzeugsitz, in einer Halterung) sehr unterschiedlich ausfallen, weichen jedoch immer signifikant vom Ruhezustand (statistisches Rauschen) ab.
- Unscharfschaltung (Übergang von 3 auf 2 in
1 ) - Die Unscharfschaltung erfolgt, wenn die GPS-Auswertung nachhaltig keine Werte über dem Schwellwert mehr liefert (bei Ergebnissen „Langsame Bewegung” oder „Stillstand” unmittelbar, bei „Keine Daten”, nur dann, wenn auch die Beschleunigungssensor-Daten unterhalb eines Ruhe-Schwellwerts bleiben).
- Auslösung des lokalen Alarms (Übergang von 3 auf 4 in
1 ) Auf ein Unfallereignis im Zustand „Scharf” wird aus drei im zeitlichen Zusammenhang eintretenden Ergebnissen geschlossen: - – Kurzzeitig besonders hohe Beschleunigungsspitzen (Beschleunigungssensor-Daten)
- – nachfolgender Ruhezustand (Beschleunigungssensor-Daten unter Ruhe-Schwellwert)
- – Stillstand (GPS-Daten)
- Treten diese drei Veränderungen gleichzeitig auf, ist die Gefahr eines Unfalls gegeben und der lokale Alarm (Zustand 4 in
1 ) wird aktiviert. - Fehlalarme und ausbleibende Alarme
- Es ist für die praktische Nutzbarkeit der Lösung erforderlich, die Häufigkeit von Fehlalarmen auf ein akzeptables Maß zu begrenzen, ohne die Erkennung tatsächlicher schwerer Unfälle wesentlich einzuschränken. Hierzu ist eine Optimierung der Software durch Parametrierung und ggf. auch durch Weiterentwicklung der Algorithmen unter Auswertung von Testreihen möglich.
- Fehlalarme sind allerdings auch nach dem vorgeschlagenen Verfahren nie völlig auszuschließen. Ein Fehlalarm würde zum Beispiel dann auftreten, wenn das Mobilgerät beim Aussteigen aus einem Kfz herunter fällt und dann länger als 15 s nicht aufgehoben wird.
- Auch ein Fehlschlag der Alarmierung ist natürlich nicht auszuschließen. Die Alarmierung kann aus verschiedenen Gründen ausbleiben oder misslingen:
- – Funktionsunfähigkeit des Mobilgeräts insgesamt (zum Beispiel Akku leer oder Zerstörung des Mobilgeräts durch den Unfall)
- – Fehlende Schlussfolgerungsmöglichkeit auf ein Unfallereignis durch fehlenden GPS-Empfang
- – Erfolglosigkeit des Alarmierungsversuchs wegen fehlendem Mobilfunkempfang an der Unfallstelle
- Die Möglichkeit von Fehlalarmen und ausbleibenden Alarmen kann im Übrigen auch bei Kfz-integrierten Systemen nicht völlig ausgeschlossen werden.
-
2 zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines mobilen Gerätes, welches für das vorangehend beschriebene Verfahren eingerichtet ist. Das mobile Gerät umfasst in der dargestellten Ausführungsform die folgenden Komponenten: einen GPS-Empfänger1 , eine Mobiltelefonfunktionseinheit2 , einen Microcomputer3 , eine Display/Tastatureinheit4 , eine Beschleunigungssensor5 sowie ein Daten-Interface6 . Der Microcomputer3 ist von einer Auswerte- oder Steuereinrichtung des mobilen Gerätes umfasst oder bildet diese im Wesentlichen. - Auf einem batteriebetriebenen Mobilgerät (PDA) mit den in
2 gezeigten funktionalen Elementen ist eine Applikationssoftware implementiert, wobei die funktionellen Elemente über ein frei programmierbares Mikrocomputersystem (Embedded System) auslesbar und steuerbar sind. Dies ist als solches heute gängige Technologie, die von mehreren Herstellern angeboten wird. Die Komponenten werden wie folgt eingesetzt: GPS-Empfänger1 für Navigationsanwendungen, Mobiltelefonfunktionseinheit2 für die Mobilfunkdienste Telefonie, SMS, GPRS sowie für Vibrationsalarm und Klingeltöne, Display/Tastatureinheit4 sowie ggf. Tasten als User-Interface, Beschleunigungssensor5 für Richtungsänderung des Displays bei Drehung des Geräts oder das „Umblättern” der Anzeige durch Schüttelbewegung, Daten-Interface(s)6 für lokale Verbindungen insbesondere ins Internet, aber auch zu Entwicklungssystemen, unter anderem zum Aufspielen und Debuggen von Anwendungen. - Für die Entwicklung eines Prototyps wurde das Gerät Neo FreeRunner von OpenmokoTM ausgewählt.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen von Bedeutung sein.
Claims (14)
- Verfahren zum Steuern eines mobilen Gerätes, insbesondere eines Mobilfunkgerätes, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: – Bereitstellen von Beschleunigungsdaten für eine Bewegung des mobilen Gerätes in einer Auswerteeinrichtung in dem mobilen Gerät, – Bereitstellen von Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes in der Auswerteeinrichtung in dem mobilen Gerät, – Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten mittels der Auswerteeinrichtung und – Absenden einer Notfallnachricht durch die Auswerteeinrichtung, wenn beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Notfallsituation erkannt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Notfallnachricht nur abzusenden, wenn zuvor durch die Auswerteeinrichtung beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Bereitschaftssituation erkannt und hierauf für das mobile Gerät ein Bereitschaftszustand eingestellt wird.
- Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn aus den Beschleunigungsdaten zumindest ein Beschleunigungsereignis für das mobile Gerät mit Beschleunigungswerten erfasst wird, die einem vorgegebenen Beschleunigungswerteprofil entsprechen.
- Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn aus den Geschwindigkeitsdaten zumindest eine Geschwindigkeit für das mobile Gerät erfasst wird, die betragsmäßig größer als ein Geschwindigkeitsschwellwert ist.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Bereitschaftssituation nur zu erkennen, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeitdauer aus den Geschwindigkeitsdaten mehrfach eine Geschwindigkeit für das mobile Gerät erfasst wird, die betragsmäßig größer als der Geschwindigkeitsschwellwert ist.
- Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, den Bereitschaftszustand für das mobile Gerät aufzuheben, wenn für einen Prüfzeitraum beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten keine Bereitschaftssituation mehr erkannt wird.
- Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung konfiguriert ist, die Notfallsituation zu erkennen, wenn beim Auswerten für die Beschleunigungsdaten Beschleunigungsspitzen und ein nachfolgender Ruhezustand für das mobile Gerät festgestellt werden, wobei der Ruhezustand mittels Auswerten der Beschleunigungsdaten und/oder der Geschwindigkeitsdaten festgestellt wird.
- Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung mittels Erfassen parametrisierender Benutzereingaben in dem mobilen Gerät konfiguriert wird.
- Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschleunigungsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes mittels eines oder mehrerer von dem mobilen Gerät umfasster Beschleunigungssensoren bereitgestellt werden.
- Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bereitstellen der Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes ein Erfassen von Positionsdaten mittels eines von dem mobilen Gerät umfassten Positionserfassungsmoduls umfasst.
- Mobiles Gerät, insbesondere Mobilfunkgerät, welches konfiguriert ist, ein Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche auszuführen, mit: – einer Beschleunigungsmesseinrichtung (
5 ), welche konfiguriert ist, Beschleunigungsdaten für eine Bewegung des mobilen Gerätes bereitzustellen, – einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung, welche konfiguriert ist, Geschwindigkeitsdaten für die Bewegung des mobilen Gerätes bereitzustellen, und- einer Auswerteeinrichtung (3 ), die konfiguriert ist, die Beschleunigungsdaten und die Geschwindigkeitsdaten auszuwerten und eine Notfallnachricht abzusenden, wenn beim Auswerten der Beschleunigungsdaten und der Geschwindigkeitsdaten eine Notfallsituation erkannt wird. - Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeitsmesseinrichtung ein Positionserfassungsmodul (
1 ) aufweist, welches konfiguriert ist, Positionsdaten bereitzustellen. - Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschleunigungsmesseinrichtung mit einem oder mehreren Beschleunigungssensoren (
5 ) gebildet ist. - Computerprogramm-Produkt mit Programmcode, welcher wahlweise auf einem computerlesbaren Speichermedium gespeichert ist und geeignet ist, beim Ablauf auf einer Rechenvorrichtung ein Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10 auszuführen.
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Legal Events
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| R018 | Grant decision by examination section/examining division | ||
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Effective date: 20111001 |
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Representative=s name: MUELLER VERWEYEN PATENTANWAELTE PARTNERSCHAFT , DE |
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