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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Auskleidungsschlauch zur Sanierung flüssigkeitsführender Leitungssysteme und ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche.
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Ein besonders elegantes Verfahren zur Sanierung von flüssigkeitsführenden Leitungssystemen, z. B. Kanälen und ähnlichen Rohrsystemen, besteht darin, dass man einen flexiblen, mit Reaktionsharz getränkten Faserschlauch, der als Auskleidungsschlauch (Liner) dient, in das Leitungssystem einführt, dort aufbläst, so dass er sich eng an die Innenwand des Leitungssystems anschmiegt, und danach das Harz aushärtet.
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Die Herstellung eines derartigen Auskleidungsschlauches ist beispielsweise in der
WO 95/04646 beschrieben. Dabei wird auf einen Wickeldorn, der aus mehreren parallelen, in ihrem Abstand zur Wickeldornachse veränderbaren Wickelfingern besteht, zunächst ein Folienband schraubenförmig gewickelt, wobei ein als Schutzfolie dienender Innenfolienschlauch gebildet wird. Auf diesen wird mindestens ein harzgetränktes Faserband schräg gewickelt und darauf wiederum ein zweites Folienband, welches einen Außenfolienschlauch bildet. Es ist in dieser Schrift auch erwähnt, dass mehrere gleiche Faserbänder eingesetzt werden können.
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Für die Anwendung derartiger Auskleidungsschläuche ist es wichtig, dass einerseits nach Einführung des Faserschlauchs in das zu sanierende Leitungssystem eine radiale Aufweitung durch Druck möglich ist, ohne die Struktur des Schlauchs negativ zu beeinträchtigen und andererseits eine gleichmäßige, möglichst geschlossene Innenoberfläche des Schlauchs zu gewährleisten, um Abrieb und Zerstörung bei längerer Nutzung durch evtl. im Leitungssystem fließende aggressive Flüssigkeiten zu vermeiden. Weiterhin kann bei einer evtl. erforderlich werdenden Reinigung der sanierten Rohrleitungssysteme mit Hochdruckreinigern die Innenoberfläche erheblichen punktuellen Druckbelastungen ausgesetzt sein, was eine entsprechende Druckstabilität erfordert.
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Im Stand der Technik werden bislang in der Regel harzgetränkte Faserbänder eingesetzt, die Fasergewebe, Fasergelege oder Wirrfasermatten enthalten, wobei alle bekannten Auskleidungsschläuche der gattungsgemäßen Art in radialer oder longitudinaler Richtung Richtung hinsichtlich der verwendeten Faserbänder einen homogenen Aufbau aufweisen, d. h. im Falle der Verwendung mehrerer Faserbänder sind die verwendeten Faserbänder identisch. Dies hat für manche Anwendungen gewisse Nachteile.
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So ist die radiale Dehnbarkeit von Auskleidungsschläuchen, die Fasergewebe enthalten, begrenzt, was den Einsatz entsprechender Schläuche in Rohrleitungssystemen mit großem Durchmesser erschwert. Der Vorteil von Fasergeweben ist die gute Harzdurchtränkung, die für eine glatte Innenoberfläche sorgt.
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Bei der Verwendung von harzgetränkten Fasergelegen resultiert aufgrund des niedrigen Harzanteils solcher Gelege unter Umständen eine ungleichmäßige Innenoberfläche mit einer porigen Struktur. In diese Poren können aggressive Flüssigkeiten, die ggf. in den Rohrleitungssystemen transportiert werden eindringen und so den Auskleidungsschlauch in unerwünscht kurzer Zeit zerstören. Auch die Druckfestigkeit solcher Systeme ist nicht für alle Anwendungen in vollem Umfang zufrieden stellend.
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Werden Wirrfasermatten verwendet besteht die Gefahr, dass die Tränkung der Matte mit Reaktionsharz ungleichmäßig wird, wenn die Matte bei der Tränkung auseinander gezogen wird.
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Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, einen Auskleidungsschlauch für die Sanierung flüssigkeitsführender Leitungssysteme zur Verfügung zu stellen, der einerseits eine gute Flexibilität hinsichtlich der Anpassung an verschiedene Rohrdurchmesser bietet und andererseits eine stabile Innenoberfläche zur Verfügung stellt, die für einen störungsfreien Langzeiteinsatz der Auskleidungsschläuche von Vorteil ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Auskleidungsschläuche gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche sind den Unteransprüchen und der nachfolgenden detaillierten Beschreibung zu entnehmen.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche.
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Die erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche weisen in radialer Richtung mindestens zwei übereinander gewickelte unterschiedliche Faserbänder auf.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform unterscheiden sich die mindestens zwei unterschiedlichen Faserbänder in mindestens einem der Parameter Fasereinbindung, Faserorientierung, Faserlänge oder Faserart.
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Unter Fasereinbindung wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung die Art verstanden, mit dem die Fasern in ein Trägermaterial eingebracht sind.
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Die verwendeten Faserbänder werden so ausgewählt, daß der Auskleidungsschlauch einerseits ein für den jeweiligen Anwendungsfall optimiertes Eigenschaftsprofil aufweist und andererseits eine möglichst einfache Herstellbarkeit auf vorhandenen Vorrichtungen zur Herstellung solcher Auskleidungsschläuche möglich ist.
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Durch die kombinierte Verwendung mehrerer unterschiedlicher Faserbänder mit unterschiedlichem Aufbau hinsichtlich Faserart, Faserlänge, Fasereinbindung oder Faserorientierung kann das Eigenschaftsprofil individuell auf die jeweilige Anwendung angepasst werden, ohne dass es hierzu aufwändiger Umbauarbeiten an den zur Herstellung verwendeten Vorrichtungen bedarf. Durch die Wahl der Reihenfolge, in der die mindestens zwei unterschiedlichen Faserbänder gewickelt werden, kann das radiale und longitudinale Profil der erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche individuell gestaltet und optimal an die konkrete Anwendung angepasst werden.
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Als Faserbänder im Sinne der vorliegenden Erfindung eignen sich grundsätzlich alle dem Fachmann bekannten Produkte in Form von Geweben, Gewirken, Gelegen, Matten oder Vliesen, die Fasern in Form von langen Endlosfasern oder kurzen Fasern enthalten können.
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Entsprechende Produkte sind dem Fachmann an sich bekannt und in großer Vielfalt von verschiedenen Herstellern kommerziell erhältlich.
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Unter Geweben werden dabei im allgemeinen flächenförmige Textilerzeugnisse aus mindestens zwei rechtwinklig gekreuzten Fasersystemen verstanden, wobei die so genannte Kette in Längsrichtung und der so genannte Schuß senkrecht dazu verlaufen.
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Unter Gewirken werden im allgemeinen Textilerzeugnisse verstanden, die durch Maschenbildung erzeugt werden.
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Fasergelege sind eine Verarbeitungsvariante von Fasern, bei denen die Fasern nicht verwoben werden, sondern parallel zueinander ausgerichtet in eine chemische Trägersubstanz (die Matrix) eingebettet sind und im Regelfall durch Deckfolien von oben und unten fixiert werden. Fasergelege weisen durch die parallele Ausrichtung der Fasern eine ausgeprägte Anisotropie der Festigkeiten Orientierungsrichtung und senkrecht dazu auf, was für manche Anwendungen von Interesse sein kann.
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Ein Vlies besteht aus lose zusammen liegenden Fasern, welche noch nicht miteinander verbunden sind. Die Festigkeit eines Vlieses beruht nur auf der fasereigenen Haftung, kann aber durch Aufarbeitung beeinflusst werden. Damit man das Vlies verarbeiten und benutzen kann, wird es in der Regel verfestigt, wofür verschiedene Methoden angewandt werden können.
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Vliese sind verschieden von Geweben, oder Gewirken, die sich durch vom Herstellverfahren bestimmte Legung der einzelnen Fasern oder Fäden auszeichnen. Vliese bestehen dagegen aus Fasern, deren Lage sich nur mit den Methoden der Statistik beschreiben lässt. Die Fasern liegen wirr im Vliesstoff zueinander. Die englische Bezeichnung nonwoven (nicht gewebt) grenzt sie dementsprechend eindeutig von Geweben ab. Vliesstoffe werden unter anderem nach dem Fasermaterial (z. B. das Polymer bei Chemiefasern), dem Bindungsverfahren, der Faserart (Stapel- oder Endlosfasern), der Faserfeinheit und der Faserorientierung unterschieden. Die Fasern können dabei definiert in einer Vorzugsrichtung abgelegt werden oder gänzlich stochastisch orientiert sein wie beim Wirrlagen-Vliesstoff.
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Wenn die Fasern keine Vorzugsrichtung in ihrer Ausrichtung (Orientierung) haben, spricht man von einem isotropen Vlies. Sind die Fasern in einer Richtung häufiger angeordnet als in der anderen Richtung, dann spricht man von Anisotropie.
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Die Länge der verwendeten Fasern unterliegt an sich keiner besonderen Beschränkung, d. h. es können sowohl so genannte Langfasern als auch Kurzfasern oder Faserbruchstücke verwendet werden. Über die Länge der verwendeten Fasern lassen sich die Eigenschaften der entsprechenden Faserbänder auch über weite Bereiche einstellen und steuern.
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Auch die Art der verwendeten Fasern unterliegt keiner Beschränkung. Nur beispielhaft seien hier Glasfasern, Carbonfasern oder Kunststofffasern wie Aramidfasern oder Fasern aus thermoplastischen Kunststoffen wie Polyestern oder Polyamiden genannt, die dem Fachmann mit ihren Eigenschaften bekannt und in großer Vielzahl kommerziell erhältlich sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden in der Regel Glasfasern bevorzugt; ist jedoch beispielsweise eine besondere Hitzebeständigkeit von Bedeutung, können beispielsweise Aramidfasern oder Carbonfasern eingesetzt werden, die hinsichtlich der Festigkeit bei höheren Temperaturen Vorteile gegenüber Glasfasern bieten können.
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Erfindungsgemäß kann ein erstes Faserband vorteilhaft ausgewählt sein aus Geweben, Gewirken, Gelegen, Matten oder Vliesen, wobei die Länge der Fasern entsprechend der gewünschten Anwendung gewählt werden kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das erste harzgetränkte Faserband ein Fasergelege aus parallel ausgerichteten Endlosfasern, vorzugsweise parallel ausgerichteten Endlos-Glasfasern. Vorteilhaft sind die Endlosfasern im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung des Faserbandes ausgerichtet. Mit diesem ersten Faserband kann vorzugsweise ein zweites Faserband kombiniert werden, im dem die Fasern in einer Wirrfasermatte ungerichtet angeordnet sind. Das erste Faserband verleiht dem Auskleidungsschlauch eine sehr gute Festigkeit in Längsrichtung, was beim Einbau in die zu sanierenden Leitungssysteme von Vorteil ist. Das daraus angeordnete Faserband mit ungerichteten Fasern in Form einer Wirrfasermatte stabilisiert durch die hohe Harzaufnahme die innere Oberfläche und vermeidet Poren an der inneren Oberfläche, die bei längerem Kontakt mit aggressiven Medien zu Schäden führen könnten. Durch die Verwendung des gerichteten Fasergeleges wird andererseits das Risiko, dass die Fasermatte bei der Tränkung auseinander gezogen wird und es damit zu einer ungleichmäßigen Tränkung kommt, reduziert.
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Besonders vorteilhaft kann in dem ersten gewickelten Faserband das Fasergelege bereits mit einer Wirrfasermatte vernadelt oder vernäht sein, d. h. das erste und auch die folgenden danach gewickelten Faserbänder können auch mehrschichtig aufgebaut sein. In diesem Fall bildet die Wirrfasermatte im fertigen Auskleidungsschlauch vorzugsweise die innere Oberfläche. Als vorteilhaft hat sich hierbei in einigen Fällen bewährt, wenn mindestens eines der auf das erste Faserband gewickelten folgenden Faserbänder mehrschichtig dergestalt aufgebaut sind, dass zwischen zwei Schichten mit ungerichteten Fasern eine Zwischenschicht mit parallel zur Längsrichtung des Faserbandes angeordneten Schnittfasern enthalten sind, die vorzugsweise eine Länge im Bereich von 2 bis 60, vorzugsweise von 3 bis 30 cm aufweisen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche mindestens ein Faserband mit im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung des Faserbands orientierten Fasern und eine weiteres Faserband mit parallel zur Längsrichtung des Faserbandes orientierten Fasern auf.
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Grundsätzlich ist es wie erwähnt möglich, beliebige Arten von Faserbändern zu kombinieren, die das für die geplante Anwendung angestrebte Eigenschaftsprofil bestmöglich erreichen. So können Faserbänder mit gleichartiger Fasereinbindung (also beispielsweise zwei Fasergelege oder zwei Fasergewebe) verwendet werden, die Fasern unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung, unterschiedlicher Orientierung oder mit unterschiedlichen Längen enthalten. Beispielhaft können Kurzfasern in einem Faserband mit Langfasern in mindestens einem weiteren darauf gewickelten Faserband kombiniert werden oder es können Gewebe mit Vliesen, Matten oder Gewirken kombiniert werden.
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Auch die Verwendung zweier Fasergewebe mit Fasern gleicher Einbindungsart und gleicher Orientierung und Länge aber unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung sind möglich. Damit eröffnet sich für den Fachmann eine große Variationsbreite innerhalb derer er die Eigenschaften des Auskleidungsschlauchs für die individuelle Anwendung quasi ”maßschneidern” kann.
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Vom gewünschten Eigenschaftsprofil ausgehend wählt der Fachmann die geeigneten Faserbänder für die erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche mit Hilfe seines Fachwissens über die Eigenschaften der verschiedenen Arten von Faserbändern aus und ist so in der Lage optimal an den individuellen Anwendungsfall angepasste Produkte zur Verfügung zu stellen.
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Die Tränkung der harzgetränkten Faserbänder mit Harz erfolgt in an sich bekannter Weise. Entsprechende verfahren sind dem Fachmann bekannt und in der Literatur beschrieben, weshalb sich hier detaillierte Ausführungen erübrigen.
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Als Reaktionsharze werden vorzugsweise ungesättigte Polyesterharze oder Vinylesterharze verwendet, die beispielsweise in Styrol und/oder einem Acrylester gelöst sein können. Geeignete Reaktionsharze sind dem Fachmann bekannt und in verschiedenen Ausführungen im Handel kommerziell erhältlich.
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Die Reaktionsharze können thermisch (üblicherweise durch Peroxidkatalysatoren) oder mittels Strahlung, z. B. durch UV-Licht mit Photoinitiatoren wie beispielsweise in der
EP-A 23623 beschrieben, ausgehärtet werden. Auch so genannte Kombinationshärtungen mit einem für die thermische Härtung verwendeten Peroxidinitiator in Kombination mit Photoinitiatoren sind möglich und haben sich insbesondere bei großen Wandstärken der Auskleidungsschläuche als vorteilhaft erwiesen. Ein Verfahren für eine derartige Kombinationshärtung ist beispielsweise in der
EP-A 1262708 beschrieben.
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Nach dem Tränken kann das Harz zweckmäßigerweise eingedickt werden, wie es beispielsweise in der
WO-A 2006/061129 beschrieben wird. Dadurch erhöht sich die Viskosität des Harzes und damit wird die Handhabbarkeit und Wickelbarkeit der verwandten Faserbänder verbessert.
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Die Breite der Faserbänder unterliegt an sich keinen besonderen Beschränkungen; für eine Vielzahl von Anwendungen haben sich Faserbänder mit einer Breite von 20 bis 150, vorzugsweise von 30 bis 100 und insbesondere von 40 bis 80 cm als geeignet erwiesen.
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Die Dicke der gewickelten Faserbänder in den erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuchen unterliegt ebenfalls keiner besonderen Beschränkung und wird durch die Dicke des Auskleidungsschlauchs für die gewünschte Anwendung bestimmt. Dicken der Faserbänder im Bereich von 0,01 bis 1, insbesondere 0,05 bis 0,5 mm haben sich in der Praxis bewährt.
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Die übereinander gewickelten Faserbänder in den erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuchen überlappen sich an ihren Kanten, z. B. um 5 bis 300 mm.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält der Auskleidungsschlauch einen inneren Folienschlauch als Schutzfolie aus einem thermoplastischen Kunststoff, beispielsweise aus einem Polyolefin oder einer Polyolefin/Polyamid-Verbundfolie. Letztere hat den Vorteil, dass sie gegenüber dem meist als Lösungsmittel für das Harz verwendeten Styrol undurchlässig ist. Außerdem sollte sie – für den Fall, dass die spätere Härtung des Harzes mit UV- Licht erfolgt – für dieses Licht durchlässig sein. Zur Herstellung des Folienschlauches wird dieser zunächst auf den Wickeldorn aufgebracht. Dies kann durch Wickeln eines entsprechenden Folienbandes geschehen, durch Umlegen eines Folienbandes um den Dorn und Verschweißen oder durch Aufziehen eines vorgefertigten Folienschlauches auf den Wickeldorn.
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Es ist weiterhin möglich sowohl vor als auch nach dem Wickeln der Faserbänder ein dünnes Faservlies, beispielsweise aus Polyesterfasern, zu wickeln, das gegebenenfalls auch mit Harz getränkt sein kann. Die Faservliese werden vorzugsweise ebenfalls von Rollen abgewickelt, die zusammen mit den Rollen für die Faserbänder auf der gleichen rotierenden Scheibe oder auf einer separaten Einrichtung angebracht sind.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Auskleidungsschlauch eine auf die Faserbänder bzw. auf das Faservlies aufgebrachte äußere Schutzfolie, vorzugsweise in Form eines Folienschlauchs auf, der wiederum durch Wickeln oder durch Umlegen und Verschweißen eines Folienbandes aus Kunststoff aufgebracht werden kann. Dieser Außenfolienschlauch ist vorzugsweise bei lichthärtenden Harzen für das zur Härtung verwendete Licht opak, so dass durch Lagerung oder Transport des Auskleidungsschlauches keine vorzeitige Härtung durch Sonnenlicht erfolgen kann.
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Der fertige Auskleidungsschlauch, der im allgemeinen 1 bis 1000 m, insbesondere 30 bis 300 m lang sein kann, wird bei der eigentlichen Leitungssanierung in die zu sanierende Leitung eingeführt, dort z. B. mit Druckwasser oder vorzugsweise mit Luft aufgeblasen, so dass er sich eng an die Innenwand des zu sanierenden Leitungssystems anschmiegt. Schließlich wird das Harz durch heißes Wasser thermisch oder vorzugsweise mittels UV-Licht, wie es z. B. in
EP-A 122 246 und
EP-A 198 17 413 beschrieben ist, gehärtet. Nach erfolgter Härtung wird der Innenfolienschlauch aus dem sanierten Leitungssystem herausgezogen.
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Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche werden mehrere harzgetränkte Faserbänder schraubenförmig und überlappend auf einen Wickeldorn gewickelt, wobei mindestens zwei der gewickelten Faserbänder unterschiedlich sind. Vorzugsweise werden Faserbänder zeitlich nacheinander gewickelt, bei denen sich die Fasern hinsichtlich der Art der Fasereinbindung, in der Art der eingebauten Fasern oder in der Orientierung der Fasern in den Faserbändern oder in mehreren dieser Parameter unterscheiden.
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Nach einer ersten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zunächst mindestens ein erstes Faserband gewickelt, welches ein Fasergelege enthält, bei dem die Fasern im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung des Faserbandes orientiert sind und anschließend mindestens ein weiteres Faserband, in dem die Fasern in einer Wirrfasermatte ungerichtet angeordnet sind. Vorzugsweise kann dabei das Fasergelege in dem mindestens einen ersten Faserband mit einer Wirrfasermatte vernadelt oder vernäht sein. Bei dieser Ausführungsform wird bevorzugt so gewickelt, dass die wirrfasermatte nach unten (und damit im fertigen Auskleidungsschlauch nach innen) zu liegen kommt und das Fasergelege darauf nach oben. Auf eine solches erstes zusammengesetztes Faserband können dann weitere Faserbänder gewickelt werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen verfahren wird zunächst ein Faserband gewickelt, in welchem die Fasern im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung des Faserbandes angeordnet sind und anschließend mindestens ein weiteres Faserband, in welchem die Fasern im wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Faserbandes orientiert sind.
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Vorzugsweise kann nach dem erfindungsgemäßen Verfahren vor der Wickelung des ersten harzgetränkten Faserbandes auf den Wickeldorn ein innerer Folienschlauch als innere Schutzfolie und darananschließ0end die Faserbänder aufgewickelt werden.
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In entsprechender weise kann nach dem letzten äußeren Faserband eine äußere Schutzhülle aus opakem Material gewickelt werden, um vorzeitige Aushärtung bei Transport oder Lagerung zu vermeiden, wenn lichthärtende Harze eingesetzt werden.
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Die erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche eignen sich zur Sanierung flüssigkeitsführender Leitungssysteme jeglicher Art. Beispielhaft seien hier verschiedenste Arten von Kanal- und sonstigen Abwassersystemen sowie Rohrleitungssysteme in industriellen Produktionsanlagen genannt. Die erfindungsgemäßen Auskleidungsschläuche ermöglichen die Sanierung von Leitungssystemen ohne dass das Leitungssystem selbst freigelegt werden muss, was insbesondere bei schwierig zugänglichen Leitungen eine erhebliche Erleichterung und Kosteneinsparung mit sich bringt, da beispielsweise aufwendige Erdarbeiten weitgehend entfallen. Dies ist insbesondere bei der Sanierung von Kanalsystemen in Städten von Vorteil, weil die grabenlose Sanierung auch den laufenden verkehr wesentlich weniger beeinträchtigt als die traditionelle Sanierung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 95/04646 [0003]
- EP 23623 A [0035]
- EP 1262708 A [0035]
- WO 2006/061129 A [0036]
- EP 122246 A [0043]
- EP 19817413 A [0043]