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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von
Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, bei welchem der Extraktionsschrot
durch mindestens einmaliges Sieben und anschließendes einmaligen
Windsichten in eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein und niedrigem
Rohfasergehalt und in eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein
und hohem Rohfasergehalt aufgetrennt wird.
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Die
Erfindung betrifft ferner auch eine entsprechende Anlage zur abfalllosen
Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, umfassend
eine Aufgabeeinrichtung für den Extraktionsschrot, mindestens
eine mit der Aufgabeeinrichtung verbundene Siebvorrichtung und mindestens
einen der Siebvorrichtung nachgeordneten Windsichter sowie zwei
Sammeleinrichtungen für das die mindestens eine Siebvorrichtung und
den mindestens einen Windsichter durchlaufende Extraktionsschrot,
wobei eine Sammeleinrichtung der Sammlung einer ersten Fraktion
des Extraktionsschrotes mit hohem Rohprotein und niedrigem Rohfasergehalt dient
und die andere Sammeleinrichtung der Sammlung einer zweiten Fraktion
des Extraktionsschrotes mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt
dient.
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Derartige
Verfahren und Anlagen sind bekannt, wozu auf die
EP 1 372 409 B1 verwiesen
wird.
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Das
nach dem bekannten Verfahren und der Anlage aufbereitete Extraktionsschrot
aus Sonnenblumensaat liegt in zwei Fraktionen vor, wobei sich die
erste Fraktion, welche überwiegend aus Kernteilen der Sonnenblumensaat
besteht, durch besonders hohen Rohprotein- und niedrigen Rohfasergehalt
auszeichnet, was diese Fraktion zu einem außerordentlich
hochwertigen Tierfutter für Monogastrier, beispielsweise
Geflügel und Schweine werden lässt.
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Die
darüber hinaus gewonnene zweite Fraktion umfasst überwiegend
Schalenteile und zeichnet sich durch niedrigen Rohproteingehalt
bei gleichzeitig hohem Rohfasergehalt aus, was diese Fraktion zu
einem sehr geeigneten Tierfutter für Wiederkäuer,
wie Milchkühe, Mastrinder, Schafe und Ziegen macht. Auch
ist es möglich, diese zweite mit hohem Rohfasergehalt und
niedrigem Rohproteingehalt versehene Fraktion, insbesondere wenn
sie zu Pellets verfestigt ist, als verfeuerbaren Energieträger
einzusetzen, der beispielsweise als Ersatz für die in jüngerer
Zeit verstärkt zum Einsatz kommenden Holzpellets dienen
kann und sich im Vergleich zu eben diesen Holzpellets durch geringeren
Restfeuchtegehalt und höheren Brennwert bei konstanter
Zusammensetzung und damit gleichmäßiger Produktqualität
auszeichnet.
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Das
bekannte Verfahren und die bekannte Anlage lassen allerdings noch
Raum für Verbesserungen hinsichtlich der Genauigkeit der
Auftrennung des als Rohmaterial dienenden Extraktionsschrots aus
Sonnenblumensaat, welche als Beiprodukt in der Sonnenblumensaat
verarbeitenden Ölmühle anfällt.
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Insoweit
ist es Aufgabe der Erfindung, ausgehend von den bekannten Verfahren
und Anlagen ein Verfahren und eine Anlage der eingangs genannten
Art vorzuschlagen, mittels derer eine noch genauere Auftrennung
des als Rohmaterial dienenden Extraktionsschrotes aus Sonnenblumensaat
in zwei Fraktionen bewirkbar ist, wobei die erste Fraktion hohen
Rohprotein- und niedrigen Rohfasergehalt und die zweite Fraktion
niedrigen Rohprotein- und hohen Rohfasergehalt aufweist. Nach wie
vor soll diese Auftrennung Abfall los bewirkt werden, d. h. nach
dem Auftrennen des als Ausgangsmaterial dienenden Extraktionsschrotes
in die genannten zwei Fraktionen fallen keine weiteren Restmengen
des Extraktionsschrotes mehr an.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren
und einer Anlage gemäß den unabhängigen
Ansprüchen 1 bzw. 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen
Ansprüche.
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Der
erfindungsgemäße Vorschlag beruht darauf, das
Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus
Sonnenblumensaat dahingehend auszugestalten, dass der Extraktionsschrot
zunächst einer mindestens einstufigen Grobsiebung unterzogen
wird, bei der die gröberen Teilchen des Extraktionsschrotes,
welche die Grobsiebung nicht passieren, unmittelbar der zweiten
Fraktion zugeschlagen werden und die feineren Teilchen des Extraktionsschrotes,
welche die Grobsiebung passieren, einer mehrstufigen Feinsiebung nach
Korngrößen unterzogen werden, bei der die Teilchen
in mehrere Korngrößenfraktionen aufgetrennt werden
und nachfolgend jede dieser Korngrößenfraktionen
separat einer Windsichtung unterzogen wird, in der die Korngrößenfraktion
in spezifisch leichtere und spezifisch schwere Teilchen aufgetrennt
wird und dann die spezifisch leichteren Teilchen aller Korngrößenfraktionen
der zweiten Fraktion und die spezifisch schweren Teilchen der ersten
Fraktion zugeschlagen werden.
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Insoweit
schlägt die Erfindung vor, den aufgegebenen Extraktionsschrot
zunächst in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen durch
Siebungen nach Korngrößenfraktionen vorzuklassifizieren
und erst im Anschluss daran sämtliche erhaltenden Korngrößenfraktionen
mit Ausnahme der ganz groben und bereits der zweiten Fraktion zugeschlagenen
Korngrößenfraktionen einer Windsichtung, d. h.
einer Auftrennung nach dem spezifischen Gewicht zuzuführen.
Dies hat den Vorteil, dass die hierfür jeweils verwendeten
Windsichter in ihrer Arbeitsweise und Auslegung exakt auf die zugeführte
Korngrößenfraktion abgestimmt sind, was das Windsichtungsergebnis
und damit letztlich die Genauigkeit der Auftrennung des Extraktionsschrotes
in die beiden Fraktionen bedeutend verbessert.
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Nach
einem Vorschlag der Erfindung wird eine mindestens zweistufige Grobsiebung
des Extraktionsschrotes durchgeführt, wobei alle diejenigen
Teile des Extraktionsschrotes, die diese mindestens zweistufige Grobsiebung
nicht passieren, unmittelbar der zweiten Fraktion zugeschlagen werden.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann vor der Grobsiebung
des Extraktionsschrotes eine Vorsiebung durchgeführt werden,
bei der gröbere Teilchen, welche die Vorsiebung nicht passieren,
zunächst einer mechanischen Zerkleinerung und Strukturierung
unterzogen werden, bevor sie der Vorsiebung zugeführt werden.
Hierdurch können insbesondere größere
Verklumpungen im Extraktionsschrot und besonders grobe Teilchen
aufgelöst werden, um nachfolgend in der Vorsiebung exakt
klassifiziert zu werden. Außerdem werden bei der mechanischen
Zerkleinerung an den Schalen anhaftende Kernteile abgelöst.
Die feineren Teilchen, welche die Vorsiebung passieren, brauchen
nach diesem Vorschlag der Erfindung nicht mehr der Grobsiebung zugeführt
werden, sondern können unmittelbar der Feinsiebung zugeführt
werden. Auf diese Weise wird auch die mengenmäßige
Belastung der Grobsiebung reduziert, da nur diejenigen Teile des
Extraktionsschrotes der Grobsiebung zugeführt werden, die
zuvor aufgrund ihrer Zurückhaltung in der Vorsiebung die
mechanische Zerkleinerung durchlaufen haben.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann auch vorgesehen sein,
die die Grobsiebung und/oder Vorsiebung passierenden Teilchen des
Extraktionsschrotes vor der Feinsiebung weiter zu fraktionieren,
was insbesondere durch ein Zermalen der Teile vor der Zuführung
in die Feinsiebung bewirkt werden kann.
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Sämtliche
im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgeschlagenen
Siebschritte, nämlich Vorsiebung, Grobsiebung und Feinsiebung
sind je nach Anwendungsfall ein- oder mehrstufig durchzuführen.
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Nach
einem Vorschlag der Erfindung wird die Feinsiebung vierstufig mit
aufeinanderfolgenden Siebweiten der einzelnen Siebstufen von 1300 µm,
800 µm, 500 µm und 300 µm durchgeführt.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die Grobsiebung mit
zwei aufeinanderfolgenden Siebweiten der Siebstufen von 2500 µm
und 1750 µm durchgeführt werden.
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Auch
die Vorsiebung wird nach einem Vorschlag der Erfindung mit zwei
aufeinanderfolgenden Siebweiten von 3000 µm und 1750 µm
durchgeführt.
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Um
eine kontinuierliche Qualitätskontrolle und auch Mengenkontrolle
der erhaltenen ersten und zweiten Fraktion zu gewährleisten,
wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die erste und zweite
Fraktion kontinuierlich über separate Bandwagen abgeführt
werden, die eine fortlaufende Kontrolle beider Fraktionen gewährleisten.
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Darüber
hinaus kann vorgesehen sein, dass der Extraktionsschrot vor der
Vor- bzw. Grobsiebung einen Magnetabscheider zum Abscheiden metallischer
Verunreinigungen durchläuft.
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Ebenfalls
kann der Extraktionsschrot vor der Vor- bzw. Grobsiebung einen Klumpenbrecher
durchlaufen, um den als Ausgangsmaterial dienenden Extraktionsschrot
zu strukturieren und gröbere Verklumpungen, die z. B. in
der Silobevorratung entstehen können, aufzulösen.
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Schließlich
kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
noch vorgesehen sein, dass die erste und/oder zweite Fraktion zu
Pellets verarbeitet wird, was sich insbesondere bei der zweiten
Fraktion anbietet, wenn diese als verfeuerbare Energieträger
verwendet werden soll.
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Die
Pelletierung kann in geeigneten Pelletpressen durchgeführt
werden. Bevorzugt werden Pelletdurchmesser zwischen 3–8
mm bei einem Pelletierpressverhältnis von etwa 1:4 bezogen
auf das Ausgangsprodukt erhalten.
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Die
im Rahmen der Erfindung vorgeschlagene Anlage zur abfalllosen Aufbereitung
von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat zeichnet sich dadurch
aus, dass der Aufgabeeinrichtung nachgeordnet eine erste Siebvorrichtung
für den Extraktionsschrot vorgesehen ist, in der eine Grobsiebung
des Extraktionsschrotes durchführbar ist, wobei die in
der ersten Siebvorrichtung zurückgehaltenen Grobteilchen
des Extraktionsschrotes unmittelbar der Sammeleinrichtung für
die zweite Fraktion zuführbar sind und der ersten Siebvorrichtung
eine zweite Siebvorrichtung nachgeordnet ist, die mehrere in der
Siebfeinheit ansteigende Siebstufen für das Extraktionsschrot
umfasst, wobei die zweite Siebvorrichtung dergestalt mit der ersten
Siebvorrichtung verbunden ist, dass sie mit den die erste Siebvorrichtung
passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beauf schlagbar ist
und jeder Siebstufe der zweiten Siebvorrichtung ein separater Windsichter
zugeordnet ist, der mit den die zugeordnete Siebstufe nicht passierenden
Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar ist. Ferner ist
ein weiterer mit den alle Siebstufen der zweiten Siebvorrichtung
passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbarer Windsichter
vorgesehen und der obere Ausgang aller Windsichter für
die spezifisch leichteren Teilchen ist mit der Sammeleinrichtung
für die zweite Fraktion und der untere Ausgang aller Windsichter
für die spezifisch schwereren Teilchen ist mit der Sammeleinrichtung
für die erste Fraktion verbunden.
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Nach
einem Vorschlag der Erfindung umfasst die erste Siebvorrichtung
mindestens zwei in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen, die
nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung Siebweiten von 2.500 µm und
1.750 µm umfassen.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vor der ersten Siebvorrichtung
eine Vorsiebstation mit einer nachgeordneten Mühle vorgesehen
und die Mühle ist mit denjenigen Teilchen des Extraktionsschrotes
beaufschlagbar, die die Vorsiebstation nicht passieren. Eine Bypassleitung
zwischen der Vorsiebstation und der zweiten Siebvorrichtung dient
dazu, diejenigen Teilchen unter Umgehung der ersten Siebvorrichtung unmittelbar
der zweiten Siebvorrichtung zuzuführen, welche die Vorsiebstation
passieren. Die vorgenannte Mühle kann bevorzugt als Schlag-Prall-Mühle
ausgebildet sein, welche zur Auflösung von Verklumpungen
und groben Materialanhaftungen eine Zerkleinerung des zugeführten
Extraktionsschrotes durch unmittelbaren Schlag mit einem Schlagwerk
sowie Anprall der Teilchen an der Mühlenwandung bearbeitet.
Hierbei werden auch an Schalenteilen anhaftende Kernteile abgetrennt.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann eine der zweiten Siebvorrichtung
vorgeschaltete Mühle vorgesehen sein, welche den der zweiten
Siebvorrichtung zuzuführenden Extraktionsschrot weiter
zerkleinert. Diese Mühle kann als Hammermühle
ausgebildet sein.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die Vorsiebstation mehrere
in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen umfassen, die beispielsweise
Siebweiten von 3.000 µm und 1.750 µm aufweisen.
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Auch
die zweite Siebvorrichtung ist nach einem Vorschlag der Erfindung
mehrstufig ausgebildet, insbesondere umfasst sie vier aufeinander
folgende Siebstufen mit Siebweiten von 1.300 µm, 800 µm,
500 µm und 300 µm.
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Zur
fortlaufenden Qualitäts- und Prozesskontrolle kann der
ersten und zweiten Sammeleinrichtung jeweils eine Dosierbandwaage
zugeordnet sein und die Aufgabeeinrichtung kann zur Vermeidung von
metallischen Verunreinigungen einen Magnetabscheider umfassen.
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Die
Aufgabeeinrichtung kann ferner eine als Klumpenbrecher dienende
Mühle, z. B. eine mit feststehenden Schlägern
ausgestattete Hammermühle umfassen. Der Klumpenbrecher
zerkleinert etwaige im Sonnenblumen-Extraktionsschrot, z. B. während
einer Silobevorratung gebildete grobe Klumpen und bewirkt eine erste
Strukturierung des Sonnenblumen-Extraktionsschrotes, indem große
Schalenteile bereits zerkleinert und anhaftende Kernteile abgelöst
werden.
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Sofern
gewünscht, können darüber hinaus Pelletierpressen
für die ersten und/oder zweite Fraktion vorgesehen sein.
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Das
im Rahmen der vorangehend erläuterten erfindungsgemäßen
Anlage und des Verfahrens aufbereitete Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat
wird in zwei Fraktionen aufgetrennt, nämlich eine erste
Fraktion mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und
eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt.
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Im
Rahmen der Erfindung ist vorgesehen, die erste Fraktion insbesondere
als Tierfutter für Monogastrier zu verwenden, während
die zweite Fraktion als Tierfutter für Wiederkäuer
oder aber auch als verfeuerbare Energieträger Verwendung
finden kann.
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Weitere
Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend
anhand der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung
näher erläutert.
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Die 1 bis 3 zeigen
hierbei ein schematisches Anlagenschaubild und setzen sich aufeinander fort.
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Der
Aufbau der aus den Figuren ersichtlichen Anlage wird nachfolgend
in Durchlaufrichtung sukzessive erläutert.
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Über
einen aus der 1 ersichtlichen Einlass E gelangt
Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, welches ein Beiprodukt aus
Sonnenblumensaat verarbeitenden Ölmühlen darstellt
und überwiegend Schalen, Kernteile sowie an den Schalen
anhaftende Kernteile der Sonnenblumensaat umfasst, einem Vorbehälter 1 in Form
eines Silos zugeführt. Von dort gelangt der Extraktionsschrot über
eine Dosierschnecke 2 und eine nachgeordnete, vorzugsweise
mit Frequenzsteuerung ausgerüstete Dosierbandwaage 3,
einen Klumpenbrecher 30 und einen Metallabscheider 4 über
einen Hochleistungselevator 5 zu einer Vorsiebstation 7.
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Demzufolge
stellt der Vorbehälter 1 mit nachgeordneter Dosierschnecke 2,
Dosierbandwaage 3, Klumpenbrecher 30, Metallabscheider 4 und
der Hochleistungselevator 5 die global mit Bezugszeichen
A bezeichnete Aufgabeeinrichtung für den Extraktionsschrot
dar. Man erkennt, dass der Hochleistungselevator 5 im dargestellten
Ausführungsbeispiel zwei Einläufe aufweist, da
auch eine ebenfalls der Aufgabeeinrichtung A zugeordnete Aufgabe-Rohrförderschnecke 6 zusätzlich
vorgesehen sein kann, um Extraktionsschrot in die Anlage einzubringen.
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Der
Klumpenbrecher 30 ist beispielsweise von einer Hammermühle
mit feststehenden Schlägern gebildet, deren Antrieb und
damit deren Arbeitsleistung variabel regelbar ist.
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Im
Klumpenbrecher 30 werden etwaige Verklumpungen gebrochen
und aufgelöst, gleichzeitig erfährt der Extraktionsschrot
eine erste Strukturierung, indem große Schalen zerkleinert
und anhaftende Kerne abgelöst werden.
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Nach
dem Austritt aus dem Hochleistungselevator 5 gelangt der
Extraktionsschrot, wie bereits erläutert, zunächst
in die Vorsiebstation 7, welche zwei aufeinander folgende
Siebstufen 7.1, 7.2 umfasst. Die erste Siebstufe 7.1 weist
beispielsweise eine Siebmaschenweite von 3.000 µm auf,
während die zweite Siebstufe 7.2 eine Siebmaschenweite
von 1.750 µm aufweist.
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All
diejenigen Teile des zugeführten Extraktionsschrotes, die
entweder die Siebstufe 7.1 oder die Siebstufe 7.2 nicht
passieren, d. h. im vorgestellten Beispiel all diejenigen Teile
mit einer Korngröße von über 3.000 µm
aus der Siebstufe 7.1 bzw. einer Korngröße
zwischen 3.000 µm und 1.750 µm aus der Siebstufe 7.2 werden
aus der Vorsiebstation 7 in eine nachgeordnete Schlag-Prall-Mühle 10 eingeleitet,
welche die zugeführten groben Teile des Extraktionsschrotes
mechanisch zerkleinert und die groben Schalenteile von den Kernteilen ablöst
und nachfolgend einer ersten Siebvorrichtung 8 zuführt,
welche drei in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 8.1, 8.2 und 8.3 umfasst.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Siebstufe 8.1 eine
Siebmaschenweite von 2.500 µm auf und die Siebstufe 8.2 eine
Siebmaschenweite von 1.750 µm auf.
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Alle
diejenigen Teile des zugeführten Extraktionsschrotes, welche
die Siebstufen 8.1 oder 8.2 der ersten Siebvorrichtung 8 nicht
passieren, d. h. Teile mit einer Korngröße größer
2.500 µm in der Siebstufe 8.1 bzw. Teile mit einer
Korngröße zwischen 2.500 µm und 1.750 µm
in der Siebstufe 8.2 werden unmittelbar über die Leitung 180 aus
dem Prozess ausgesondert und in der nachfolgend noch näher
beschriebenen Weise einem Elevator 18 zugeführt,
welche diese Teile in der nachfolgend noch beschriebenen Weise über
weitere Anlagenteile der Sammelvorrichtung II für die zweite
Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt zuführt,
siehe 3.
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Alle
diejenigen Teile des Extraktionsschrotes, welche die erste Siebvorrichtung 8 passieren,
d. h. eine Korngröße kleiner 1.750 µm
aufweisen, gelangen in eine mit Bezugsziffer 11 gekennzeichnete
Hammermühle zur weiteren Fraktionierung. In der Hammermühle 11 werden
die eventuell noch an den feinen Kernteilen anhaftenden feinen Schalenteile
abgelöst. Ferner werden dieser Hammermühle 11 ebenfalls
diejenigen Teile des Extraktionsschrotes zugeführt, welche
die Vorsiebstation 7 passiert haben, d. h. bereits dort
eine Korngröße kleiner 1.750 µm aufweisen,
so dass sie die Siebstufe 7.2. passieren konnten. Diese
Teile werden nämlich unter Umgehung der ersten Siebvorrichtung 8 über
eine Bypassleitung BP unmittelbar der Hammermühle 11 zugeführt.
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Nach
der weiteren Zerkleinerung und Fraktionierung in der Hammermühle
11 gelangen
die solchermaßen bearbeiteten Teile des Extraktionsschrotes
sodann in die zweite Siebvorrichtung
9, welche insgesamt
vier in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen
9.1,
9.2,
9.3 und
9.4 umfasst.
Im gewählten Ausführungsbeispiel sind die Siebweiten
der einzelnen Siebstufen wie folgt gewählt:
| erste
Siebstufe 9.1: | 1.300 µm |
| zweite
Siebstufe 9.2.: | 800 µm |
| dritte
Siebstufe 9.3: | 500 µm
und |
| vierte
Siebstufe 9.4: | 300 µm. |
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Die
die erste Siebstufe 9.1 nicht passierenden Teilchen des
Extraktionsschrotes, welche demgemäß eine Korngröße
zwischen 1.750 µm und 1.300 µm aufweisen müssen,
werden einem mit Bezugsziffer 12 gekennzeichneten Zick-Zack-Windsichter
zugeführt.
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Die
die erste Siebstufe 9.1 passierenden, jedoch in der zweiten
Siebstufe 9.2 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes,
welche mithin eine Korngröße zwischen 1.300 µm
und 800 µm aufweisen müssen, werden einem mit
Bezugsziffer 13 gekennzeichneten Zick-Zack-Windsichter
zugeführt.
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Die
die zweite Siebstufe 9.2 passierenden, jedoch in der dritten
Siebstufe 9.3 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes,
welche demgemäß eine Korngröße
zwischen 800 µm und 500 µm aufweisen müssen,
werden einem mit Bezugsziffer 16 gekennzeichneten Taifun-Windsichter
zugeführt.
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Die
die dritte Siebstufe 9.3 passierenden, jedoch in der vierten
Siebstufe 9.4 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes,
welches demgemäß eine Korngröße
zwischen 500 µm und 300 µm aufweisen müssen,
werden einem mit Bezugsziffer 14 gekennzeichneten Trenntisch-Windsichter
zugeführt und die alle Siebstufen 9.1 bis 9.4 passierenden
Teilchen des Extraktionsschrotes, welche demgemäß eine
Korngröße kleiner 300 µm aufweisen, werden
einem mit Bezugsziffer 15 gekennzeichneten weiteren Trenntisch-Windsichter zugeführt.
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Insofern
weist jede Siebstufe 9.1 bis 9.4 der zweiten Siebvorrichtung 9 einen
dieser zugeordneten Windsichter auf und ein weiterer Windsichter 15 ist
für diejenigen Teile des Extraktionsschrotes vorgesehen, welche
innerhalb der Siebvorrichtung 9 nicht auf einer der Siebstufen 9.1 bis 9.4 zurückgehalten
werden.
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In
allen vorangehend erläuterten Windsichtern 12, 13, 14, 15, 16 werden
die aus den einzelnen Siebstufen 9.1 bis 9.4 zugeführten
Teile des Extraktionsschrotes sodann einer Auftrennung nach ihrem
spezifischen Gewicht unterworfen, indem die spezifisch leichteren
Teilchen innerhalb des Windsichters nach oben steigen und dort über
einen oberen Ausgang für die spezifisch leichteren Teilchen
ausgetragen werden, während die spezifisch schwereren Teilchen
innerhalb des Windsichters nach unten absinken und dort über
einen unteren Ausgang des Windsichters für die spezifisch
schwereren Teilchen ausgetragen werden.
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Wie
aus der 1 ersichtlich, sind sämtliche
oberen Ausgänge der Windsichter 12 bis 16 für
die jeweils spezifisch leichteren Teilchen über eine gemeinsame
Sammelleitung 181 an die Leitung 180 angeschlossen,
welche der Zuführung der Teilchen zum Elevator 18 und
nachfolgend in der noch näher beschriebenen Weise zu der
Sammeleinrichtung II für die zweite Fraktion mit hohem
Rohfasergehalt und niedrigem Rohproteingehalt dient.
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Entsprechend
sind sämtliche unteren Ausgänge der Windsichter 12 bis 16 für
die spezifisch schwereren Teilchen über eine gemeinsame
Sammelleitung 170, 171 mit einem weiteren Elevator 17 verbunden,
der in noch nachfolgend näher erläuterter Weise
diese Teilchen der aus der 2 ersichtlichen
Sammeleinrichtung I für die erste Fraktion mit hohem Rohproteingehalt
und niedrigem Rohfasergehalt dient.
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Durch
diese vorangehend erläuterte Klassifizierung des zugeführten
Extraktionsschrotes zunächst in mehreren aufeinander folgenden
Siebstufen nach der jeweiligen Korngröße und anschließende
separate Zuführung zu Windsichtern zwecks Trennung nach
spezifischem Gewicht ist die Aufbereitung des Extraktionsschrotes
in die genannten zwei Fraktionen, wobei die erste Fraktion einen
hohen Rohproteingehalt und niedrigen Rohfasergehalt aufweist und
die zweite Fraktion einen niedrigen Rohproteingehalt und einen hohen
Rohfasergehalt aufweist, bereits bewirkt. Die nachfolgenden aus
den 2 und 3 noch ersichtlichen Anlagenteile
dienen lediglich der weiteren Nachbehandlung und sind jeweils Teil
der Sammeleinrichtungen I bzw. II für die erste bzw. zweite
Fraktion.
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Wie
im weiteren Durchlauf der Anlage aus der 2 ersichtlich,
gelangen die auf den beiden Elevatoren 17, 18 zugeführten
Fraktionen des Extraktionsschrotes zunächst auf entsprechend
zugeordnete Dosierbandwaagen 19, 20, die jeweils
eine exakte fortlaufende Mengenkontrolle der erzeugten ersten bzw.
zweiten Fraktion erlauben und überdies in nicht näher
gekennzeichneter Weise auch mit Qualitätskontrolle-Analysenautomaten
ausgestattet sein können. Die über den Elevator 17 zugeführte
erste Fraktion gelangt über die Dosierbandwaage 20 in
einen Produktionsvorbehälter 32 und kann von dort über
eine Dosierschnecke 33 mit Frequenzsteuerung und einen
Dampfdosierer 34 in einen Aufbereitungs- und Konditioniermischer 35 gefördert werden
und nachfolgend einer Pelletierpresse 36 zugeführt
werden, so dass Pellets aus der ersten Fraktion gewonnen werden,
die sodann in einem Gegenstromkühler 37 abgekühlt
und letztlich im Sammelbehälter der Sammeleinrichtung I
für die Verladung bereitgestellt werden kann.
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Im
Gegensatz dazu wird das über den Elevator 18 abgeführte
Extraktionsschrot der zweiten Fraktion über die Dosierbandwaage 19 kontinuierlich
abgeführt und gelangt zunächst in einen Vorbehälter 21,
aus dem sie über eine Austragsschnecke 22 in einen
Elevator 23 und von dort über mindestens einen
mit Rohrmagnet 24 ausgerüsteten Vorbehälter 25 und
eine Dosierschnecke 26 in eine Durchlaufwaage 27 gefördert
wird. Von dort gelangt das Material über einen Wirbelmischer 29,
ggf. unter Zusatz von mindestens einem über den Dosierer 28 aus
einer Pumpe 31 mit Vorratsbehälter 30 gespeisten
flüssigen Zusatzstoff für die Tierernährung
in einen weiteren Elevator 38. Von dort, siehe 3,
gelangt die zweite Fraktion sodann über einen Trogkettenförderer 39 in
ein Zwischenlager 40 in Form von mehreren Silos, aus dem
die Fraktion über einen Trogkettenförderer 41 gesteuert über
Schieber 42 in einen weiteren Elevator 43 ausgetragen
werden kann. Von dort gelangt das Material über einen Pressenvorbehälter 44 und
eine Dosierschnecke 45 in einen über einen Dampfdosierer 46 mit
Dampf gespeisten Aufbereitungs- und Konditioniermischer 48 und
wird sodann einer Pelletierpresse 49 zugeführt,
sodass auch das Material der zweiten Fraktion in Form von Pellets
verarbeitet werden kann und nach Durchlauf eines Gegenstromkühlers 50 im
Sammelbehälter bzw. Fertigwarenlager der Sammeleinrichtung
II für die Verladung angelangt.
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Somit
wird eine abfalllose, d. h. rückstandsfreie vollständige
Aufbereitung des zugeführten Extraktionsschrotes aus Sonnenblumensaat
in zwei Fraktionen, nämlich eine erste Fraktion mit hohem
Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und eine zweite Fraktion
mit geringem Rohproteingehalt und hohem Rohfasergehalt bewirkt.
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Die
erste Fraktion ist ein GVO-freier Eiweißträger
für Geflügel, Schweine, Fische, Heimtiere und
weist etwa 46–48% Rohprotein und 2,5–3% Rohfett
auf.
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Die
zweite Fraktion kann aufgrund des hohen Rohfasergehalts an Wiederkäuer
verfüttert werden oder – insbesondere nach Pelletierung – als
Energieträger für Heizzwecke verwendet werden.
Aufgrund der geringen Restfeuchte von üblicherweise weniger
als 10% ist dieser Energieträger den bekannten Holzpellets
in Heizwert und Preiswürdigkeit überlegen.
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So
wurde in einer Analyse der erhaltenen zweiten Fraktion mit einer
Trockenmasse von 90,7% und einem Wassergehalt von 9,3% ein Heizwert
von 18.445 kJ/kg TM ermittelt.
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Durch
die Pelletierung wird ein Dichteanstieg von etwa 140 kg/m3 auf ca. 600 kg/m3 erreicht,
was die Lagerung und den Transport besonders effizient macht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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