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DE102009032931A1 - Verfahren und Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extrationsschrot aus Sonnenblumensaat - Google Patents

Verfahren und Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extrationsschrot aus Sonnenblumensaat Download PDF

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DE102009032931A1
DE102009032931A1 DE102009032931A DE102009032931A DE102009032931A1 DE 102009032931 A1 DE102009032931 A1 DE 102009032931A1 DE 102009032931 A DE102009032931 A DE 102009032931A DE 102009032931 A DE102009032931 A DE 102009032931A DE 102009032931 A1 DE102009032931 A1 DE 102009032931A1
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Application number
DE102009032931A
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English (en)
Inventor
Ulrich Walter
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, bei welchem der Extraktionsschrot durch mindestens einmaliges Sieben und anschließendes einmaliges Windsichten in eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und in eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt aufgetrennt wird, wobei der Extraktionsschrot zunächst einer mindestens einstufigen Grobsiebung unterzogen wird, bei der die gröberen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung nicht passieren, unmittelbar der zweiten Fraktion zugeschlagen werden und die feineren Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung passieren, einer mehrstufigen Feinsiebung nach Korngrößen unterzogen werden, bei der die Teilchen in mehrere Korngrößenfraktionen aufgetrennt werden und nachfolgend jede dieser Korngrößenfraktionen separat einer Windsichtung unterzogen wird, in der die Korngrößenfraktion in spezifisch leichtere und spezifisch schwerere Teilchen aufgetrennt wird und dann die spezifisch leichteren Teilchen aller Korngrößenfraktionen der zweiten Fraktion und die spezifisch schwereren Teilchen der ersten Fraktion zugeschlagen werden. Es wird ferner auch eine Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, bei welchem der Extraktionsschrot durch mindestens einmaliges Sieben und anschließendes einmaligen Windsichten in eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein und niedrigem Rohfasergehalt und in eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein und hohem Rohfasergehalt aufgetrennt wird.
  • Die Erfindung betrifft ferner auch eine entsprechende Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, umfassend eine Aufgabeeinrichtung für den Extraktionsschrot, mindestens eine mit der Aufgabeeinrichtung verbundene Siebvorrichtung und mindestens einen der Siebvorrichtung nachgeordneten Windsichter sowie zwei Sammeleinrichtungen für das die mindestens eine Siebvorrichtung und den mindestens einen Windsichter durchlaufende Extraktionsschrot, wobei eine Sammeleinrichtung der Sammlung einer ersten Fraktion des Extraktionsschrotes mit hohem Rohprotein und niedrigem Rohfasergehalt dient und die andere Sammeleinrichtung der Sammlung einer zweiten Fraktion des Extraktionsschrotes mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt dient.
  • Derartige Verfahren und Anlagen sind bekannt, wozu auf die EP 1 372 409 B1 verwiesen wird.
  • Das nach dem bekannten Verfahren und der Anlage aufbereitete Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat liegt in zwei Fraktionen vor, wobei sich die erste Fraktion, welche überwiegend aus Kernteilen der Sonnenblumensaat besteht, durch besonders hohen Rohprotein- und niedrigen Rohfasergehalt auszeichnet, was diese Fraktion zu einem außerordentlich hochwertigen Tierfutter für Monogastrier, beispielsweise Geflügel und Schweine werden lässt.
  • Die darüber hinaus gewonnene zweite Fraktion umfasst überwiegend Schalenteile und zeichnet sich durch niedrigen Rohproteingehalt bei gleichzeitig hohem Rohfasergehalt aus, was diese Fraktion zu einem sehr geeigneten Tierfutter für Wiederkäuer, wie Milchkühe, Mastrinder, Schafe und Ziegen macht. Auch ist es möglich, diese zweite mit hohem Rohfasergehalt und niedrigem Rohproteingehalt versehene Fraktion, insbesondere wenn sie zu Pellets verfestigt ist, als verfeuerbaren Energieträger einzusetzen, der beispielsweise als Ersatz für die in jüngerer Zeit verstärkt zum Einsatz kommenden Holzpellets dienen kann und sich im Vergleich zu eben diesen Holzpellets durch geringeren Restfeuchtegehalt und höheren Brennwert bei konstanter Zusammensetzung und damit gleichmäßiger Produktqualität auszeichnet.
  • Das bekannte Verfahren und die bekannte Anlage lassen allerdings noch Raum für Verbesserungen hinsichtlich der Genauigkeit der Auftrennung des als Rohmaterial dienenden Extraktionsschrots aus Sonnenblumensaat, welche als Beiprodukt in der Sonnenblumensaat verarbeitenden Ölmühle anfällt.
  • Insoweit ist es Aufgabe der Erfindung, ausgehend von den bekannten Verfahren und Anlagen ein Verfahren und eine Anlage der eingangs genannten Art vorzuschlagen, mittels derer eine noch genauere Auftrennung des als Rohmaterial dienenden Extraktionsschrotes aus Sonnenblumensaat in zwei Fraktionen bewirkbar ist, wobei die erste Fraktion hohen Rohprotein- und niedrigen Rohfasergehalt und die zweite Fraktion niedrigen Rohprotein- und hohen Rohfasergehalt aufweist. Nach wie vor soll diese Auftrennung Abfall los bewirkt werden, d. h. nach dem Auftrennen des als Ausgangsmaterial dienenden Extraktionsschrotes in die genannten zwei Fraktionen fallen keine weiteren Restmengen des Extraktionsschrotes mehr an.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren und einer Anlage gemäß den unabhängigen Ansprüchen 1 bzw. 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Ansprüche.
  • Der erfindungsgemäße Vorschlag beruht darauf, das Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat dahingehend auszugestalten, dass der Extraktionsschrot zunächst einer mindestens einstufigen Grobsiebung unterzogen wird, bei der die gröberen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung nicht passieren, unmittelbar der zweiten Fraktion zugeschlagen werden und die feineren Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung passieren, einer mehrstufigen Feinsiebung nach Korngrößen unterzogen werden, bei der die Teilchen in mehrere Korngrößenfraktionen aufgetrennt werden und nachfolgend jede dieser Korngrößenfraktionen separat einer Windsichtung unterzogen wird, in der die Korngrößenfraktion in spezifisch leichtere und spezifisch schwere Teilchen aufgetrennt wird und dann die spezifisch leichteren Teilchen aller Korngrößenfraktionen der zweiten Fraktion und die spezifisch schweren Teilchen der ersten Fraktion zugeschlagen werden.
  • Insoweit schlägt die Erfindung vor, den aufgegebenen Extraktionsschrot zunächst in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen durch Siebungen nach Korngrößenfraktionen vorzuklassifizieren und erst im Anschluss daran sämtliche erhaltenden Korngrößenfraktionen mit Ausnahme der ganz groben und bereits der zweiten Fraktion zugeschlagenen Korngrößenfraktionen einer Windsichtung, d. h. einer Auftrennung nach dem spezifischen Gewicht zuzuführen. Dies hat den Vorteil, dass die hierfür jeweils verwendeten Windsichter in ihrer Arbeitsweise und Auslegung exakt auf die zugeführte Korngrößenfraktion abgestimmt sind, was das Windsichtungsergebnis und damit letztlich die Genauigkeit der Auftrennung des Extraktionsschrotes in die beiden Fraktionen bedeutend verbessert.
  • Nach einem Vorschlag der Erfindung wird eine mindestens zweistufige Grobsiebung des Extraktionsschrotes durchgeführt, wobei alle diejenigen Teile des Extraktionsschrotes, die diese mindestens zweistufige Grobsiebung nicht passieren, unmittelbar der zweiten Fraktion zugeschlagen werden.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann vor der Grobsiebung des Extraktionsschrotes eine Vorsiebung durchgeführt werden, bei der gröbere Teilchen, welche die Vorsiebung nicht passieren, zunächst einer mechanischen Zerkleinerung und Strukturierung unterzogen werden, bevor sie der Vorsiebung zugeführt werden. Hierdurch können insbesondere größere Verklumpungen im Extraktionsschrot und besonders grobe Teilchen aufgelöst werden, um nachfolgend in der Vorsiebung exakt klassifiziert zu werden. Außerdem werden bei der mechanischen Zerkleinerung an den Schalen anhaftende Kernteile abgelöst. Die feineren Teilchen, welche die Vorsiebung passieren, brauchen nach diesem Vorschlag der Erfindung nicht mehr der Grobsiebung zugeführt werden, sondern können unmittelbar der Feinsiebung zugeführt werden. Auf diese Weise wird auch die mengenmäßige Belastung der Grobsiebung reduziert, da nur diejenigen Teile des Extraktionsschrotes der Grobsiebung zugeführt werden, die zuvor aufgrund ihrer Zurückhaltung in der Vorsiebung die mechanische Zerkleinerung durchlaufen haben.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann auch vorgesehen sein, die die Grobsiebung und/oder Vorsiebung passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes vor der Feinsiebung weiter zu fraktionieren, was insbesondere durch ein Zermalen der Teile vor der Zuführung in die Feinsiebung bewirkt werden kann.
  • Sämtliche im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgeschlagenen Siebschritte, nämlich Vorsiebung, Grobsiebung und Feinsiebung sind je nach Anwendungsfall ein- oder mehrstufig durchzuführen.
  • Nach einem Vorschlag der Erfindung wird die Feinsiebung vierstufig mit aufeinanderfolgenden Siebweiten der einzelnen Siebstufen von 1300 µm, 800 µm, 500 µm und 300 µm durchgeführt.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die Grobsiebung mit zwei aufeinanderfolgenden Siebweiten der Siebstufen von 2500 µm und 1750 µm durchgeführt werden.
  • Auch die Vorsiebung wird nach einem Vorschlag der Erfindung mit zwei aufeinanderfolgenden Siebweiten von 3000 µm und 1750 µm durchgeführt.
  • Um eine kontinuierliche Qualitätskontrolle und auch Mengenkontrolle der erhaltenen ersten und zweiten Fraktion zu gewährleisten, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die erste und zweite Fraktion kontinuierlich über separate Bandwagen abgeführt werden, die eine fortlaufende Kontrolle beider Fraktionen gewährleisten.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der Extraktionsschrot vor der Vor- bzw. Grobsiebung einen Magnetabscheider zum Abscheiden metallischer Verunreinigungen durchläuft.
  • Ebenfalls kann der Extraktionsschrot vor der Vor- bzw. Grobsiebung einen Klumpenbrecher durchlaufen, um den als Ausgangsmaterial dienenden Extraktionsschrot zu strukturieren und gröbere Verklumpungen, die z. B. in der Silobevorratung entstehen können, aufzulösen.
  • Schließlich kann im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens noch vorgesehen sein, dass die erste und/oder zweite Fraktion zu Pellets verarbeitet wird, was sich insbesondere bei der zweiten Fraktion anbietet, wenn diese als verfeuerbare Energieträger verwendet werden soll.
  • Die Pelletierung kann in geeigneten Pelletpressen durchgeführt werden. Bevorzugt werden Pelletdurchmesser zwischen 3–8 mm bei einem Pelletierpressverhältnis von etwa 1:4 bezogen auf das Ausgangsprodukt erhalten.
  • Die im Rahmen der Erfindung vorgeschlagene Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Aufgabeeinrichtung nachgeordnet eine erste Siebvorrichtung für den Extraktionsschrot vorgesehen ist, in der eine Grobsiebung des Extraktionsschrotes durchführbar ist, wobei die in der ersten Siebvorrichtung zurückgehaltenen Grobteilchen des Extraktionsschrotes unmittelbar der Sammeleinrichtung für die zweite Fraktion zuführbar sind und der ersten Siebvorrichtung eine zweite Siebvorrichtung nachgeordnet ist, die mehrere in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen für das Extraktionsschrot umfasst, wobei die zweite Siebvorrichtung dergestalt mit der ersten Siebvorrichtung verbunden ist, dass sie mit den die erste Siebvorrichtung passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beauf schlagbar ist und jeder Siebstufe der zweiten Siebvorrichtung ein separater Windsichter zugeordnet ist, der mit den die zugeordnete Siebstufe nicht passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar ist. Ferner ist ein weiterer mit den alle Siebstufen der zweiten Siebvorrichtung passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbarer Windsichter vorgesehen und der obere Ausgang aller Windsichter für die spezifisch leichteren Teilchen ist mit der Sammeleinrichtung für die zweite Fraktion und der untere Ausgang aller Windsichter für die spezifisch schwereren Teilchen ist mit der Sammeleinrichtung für die erste Fraktion verbunden.
  • Nach einem Vorschlag der Erfindung umfasst die erste Siebvorrichtung mindestens zwei in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen, die nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung Siebweiten von 2.500 µm und 1.750 µm umfassen.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vor der ersten Siebvorrichtung eine Vorsiebstation mit einer nachgeordneten Mühle vorgesehen und die Mühle ist mit denjenigen Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar, die die Vorsiebstation nicht passieren. Eine Bypassleitung zwischen der Vorsiebstation und der zweiten Siebvorrichtung dient dazu, diejenigen Teilchen unter Umgehung der ersten Siebvorrichtung unmittelbar der zweiten Siebvorrichtung zuzuführen, welche die Vorsiebstation passieren. Die vorgenannte Mühle kann bevorzugt als Schlag-Prall-Mühle ausgebildet sein, welche zur Auflösung von Verklumpungen und groben Materialanhaftungen eine Zerkleinerung des zugeführten Extraktionsschrotes durch unmittelbaren Schlag mit einem Schlagwerk sowie Anprall der Teilchen an der Mühlenwandung bearbeitet. Hierbei werden auch an Schalenteilen anhaftende Kernteile abgetrennt.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann eine der zweiten Siebvorrichtung vorgeschaltete Mühle vorgesehen sein, welche den der zweiten Siebvorrichtung zuzuführenden Extraktionsschrot weiter zerkleinert. Diese Mühle kann als Hammermühle ausgebildet sein.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die Vorsiebstation mehrere in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen umfassen, die beispielsweise Siebweiten von 3.000 µm und 1.750 µm aufweisen.
  • Auch die zweite Siebvorrichtung ist nach einem Vorschlag der Erfindung mehrstufig ausgebildet, insbesondere umfasst sie vier aufeinander folgende Siebstufen mit Siebweiten von 1.300 µm, 800 µm, 500 µm und 300 µm.
  • Zur fortlaufenden Qualitäts- und Prozesskontrolle kann der ersten und zweiten Sammeleinrichtung jeweils eine Dosierbandwaage zugeordnet sein und die Aufgabeeinrichtung kann zur Vermeidung von metallischen Verunreinigungen einen Magnetabscheider umfassen.
  • Die Aufgabeeinrichtung kann ferner eine als Klumpenbrecher dienende Mühle, z. B. eine mit feststehenden Schlägern ausgestattete Hammermühle umfassen. Der Klumpenbrecher zerkleinert etwaige im Sonnenblumen-Extraktionsschrot, z. B. während einer Silobevorratung gebildete grobe Klumpen und bewirkt eine erste Strukturierung des Sonnenblumen-Extraktionsschrotes, indem große Schalenteile bereits zerkleinert und anhaftende Kernteile abgelöst werden.
  • Sofern gewünscht, können darüber hinaus Pelletierpressen für die ersten und/oder zweite Fraktion vorgesehen sein.
  • Das im Rahmen der vorangehend erläuterten erfindungsgemäßen Anlage und des Verfahrens aufbereitete Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat wird in zwei Fraktionen aufgetrennt, nämlich eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt.
  • Im Rahmen der Erfindung ist vorgesehen, die erste Fraktion insbesondere als Tierfutter für Monogastrier zu verwenden, während die zweite Fraktion als Tierfutter für Wiederkäuer oder aber auch als verfeuerbare Energieträger Verwendung finden kann.
  • Weitere Ausgestaltungen und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
  • Die 1 bis 3 zeigen hierbei ein schematisches Anlagenschaubild und setzen sich aufeinander fort.
  • Der Aufbau der aus den Figuren ersichtlichen Anlage wird nachfolgend in Durchlaufrichtung sukzessive erläutert.
  • Über einen aus der 1 ersichtlichen Einlass E gelangt Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, welches ein Beiprodukt aus Sonnenblumensaat verarbeitenden Ölmühlen darstellt und überwiegend Schalen, Kernteile sowie an den Schalen anhaftende Kernteile der Sonnenblumensaat umfasst, einem Vorbehälter 1 in Form eines Silos zugeführt. Von dort gelangt der Extraktionsschrot über eine Dosierschnecke 2 und eine nachgeordnete, vorzugsweise mit Frequenzsteuerung ausgerüstete Dosierbandwaage 3, einen Klumpenbrecher 30 und einen Metallabscheider 4 über einen Hochleistungselevator 5 zu einer Vorsiebstation 7.
  • Demzufolge stellt der Vorbehälter 1 mit nachgeordneter Dosierschnecke 2, Dosierbandwaage 3, Klumpenbrecher 30, Metallabscheider 4 und der Hochleistungselevator 5 die global mit Bezugszeichen A bezeichnete Aufgabeeinrichtung für den Extraktionsschrot dar. Man erkennt, dass der Hochleistungselevator 5 im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Einläufe aufweist, da auch eine ebenfalls der Aufgabeeinrichtung A zugeordnete Aufgabe-Rohrförderschnecke 6 zusätzlich vorgesehen sein kann, um Extraktionsschrot in die Anlage einzubringen.
  • Der Klumpenbrecher 30 ist beispielsweise von einer Hammermühle mit feststehenden Schlägern gebildet, deren Antrieb und damit deren Arbeitsleistung variabel regelbar ist.
  • Im Klumpenbrecher 30 werden etwaige Verklumpungen gebrochen und aufgelöst, gleichzeitig erfährt der Extraktionsschrot eine erste Strukturierung, indem große Schalen zerkleinert und anhaftende Kerne abgelöst werden.
  • Nach dem Austritt aus dem Hochleistungselevator 5 gelangt der Extraktionsschrot, wie bereits erläutert, zunächst in die Vorsiebstation 7, welche zwei aufeinander folgende Siebstufen 7.1, 7.2 umfasst. Die erste Siebstufe 7.1 weist beispielsweise eine Siebmaschenweite von 3.000 µm auf, während die zweite Siebstufe 7.2 eine Siebmaschenweite von 1.750 µm aufweist.
  • All diejenigen Teile des zugeführten Extraktionsschrotes, die entweder die Siebstufe 7.1 oder die Siebstufe 7.2 nicht passieren, d. h. im vorgestellten Beispiel all diejenigen Teile mit einer Korngröße von über 3.000 µm aus der Siebstufe 7.1 bzw. einer Korngröße zwischen 3.000 µm und 1.750 µm aus der Siebstufe 7.2 werden aus der Vorsiebstation 7 in eine nachgeordnete Schlag-Prall-Mühle 10 eingeleitet, welche die zugeführten groben Teile des Extraktionsschrotes mechanisch zerkleinert und die groben Schalenteile von den Kernteilen ablöst und nachfolgend einer ersten Siebvorrichtung 8 zuführt, welche drei in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 8.1, 8.2 und 8.3 umfasst. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Siebstufe 8.1 eine Siebmaschenweite von 2.500 µm auf und die Siebstufe 8.2 eine Siebmaschenweite von 1.750 µm auf.
  • Alle diejenigen Teile des zugeführten Extraktionsschrotes, welche die Siebstufen 8.1 oder 8.2 der ersten Siebvorrichtung 8 nicht passieren, d. h. Teile mit einer Korngröße größer 2.500 µm in der Siebstufe 8.1 bzw. Teile mit einer Korngröße zwischen 2.500 µm und 1.750 µm in der Siebstufe 8.2 werden unmittelbar über die Leitung 180 aus dem Prozess ausgesondert und in der nachfolgend noch näher beschriebenen Weise einem Elevator 18 zugeführt, welche diese Teile in der nachfolgend noch beschriebenen Weise über weitere Anlagenteile der Sammelvorrichtung II für die zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt zuführt, siehe 3.
  • Alle diejenigen Teile des Extraktionsschrotes, welche die erste Siebvorrichtung 8 passieren, d. h. eine Korngröße kleiner 1.750 µm aufweisen, gelangen in eine mit Bezugsziffer 11 gekennzeichnete Hammermühle zur weiteren Fraktionierung. In der Hammermühle 11 werden die eventuell noch an den feinen Kernteilen anhaftenden feinen Schalenteile abgelöst. Ferner werden dieser Hammermühle 11 ebenfalls diejenigen Teile des Extraktionsschrotes zugeführt, welche die Vorsiebstation 7 passiert haben, d. h. bereits dort eine Korngröße kleiner 1.750 µm aufweisen, so dass sie die Siebstufe 7.2. passieren konnten. Diese Teile werden nämlich unter Umgehung der ersten Siebvorrichtung 8 über eine Bypassleitung BP unmittelbar der Hammermühle 11 zugeführt.
  • Nach der weiteren Zerkleinerung und Fraktionierung in der Hammermühle 11 gelangen die solchermaßen bearbeiteten Teile des Extraktionsschrotes sodann in die zweite Siebvorrichtung 9, welche insgesamt vier in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 9.1, 9.2, 9.3 und 9.4 umfasst. Im gewählten Ausführungsbeispiel sind die Siebweiten der einzelnen Siebstufen wie folgt gewählt:
    erste Siebstufe 9.1: 1.300 µm
    zweite Siebstufe 9.2.: 800 µm
    dritte Siebstufe 9.3: 500 µm und
    vierte Siebstufe 9.4: 300 µm.
  • Die die erste Siebstufe 9.1 nicht passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes, welche demgemäß eine Korngröße zwischen 1.750 µm und 1.300 µm aufweisen müssen, werden einem mit Bezugsziffer 12 gekennzeichneten Zick-Zack-Windsichter zugeführt.
  • Die die erste Siebstufe 9.1 passierenden, jedoch in der zweiten Siebstufe 9.2 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche mithin eine Korngröße zwischen 1.300 µm und 800 µm aufweisen müssen, werden einem mit Bezugsziffer 13 gekennzeichneten Zick-Zack-Windsichter zugeführt.
  • Die die zweite Siebstufe 9.2 passierenden, jedoch in der dritten Siebstufe 9.3 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche demgemäß eine Korngröße zwischen 800 µm und 500 µm aufweisen müssen, werden einem mit Bezugsziffer 16 gekennzeichneten Taifun-Windsichter zugeführt.
  • Die die dritte Siebstufe 9.3 passierenden, jedoch in der vierten Siebstufe 9.4 zurückgehaltenen Teilchen des Extraktionsschrotes, welches demgemäß eine Korngröße zwischen 500 µm und 300 µm aufweisen müssen, werden einem mit Bezugsziffer 14 gekennzeichneten Trenntisch-Windsichter zugeführt und die alle Siebstufen 9.1 bis 9.4 passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes, welche demgemäß eine Korngröße kleiner 300 µm aufweisen, werden einem mit Bezugsziffer 15 gekennzeichneten weiteren Trenntisch-Windsichter zugeführt.
  • Insofern weist jede Siebstufe 9.1 bis 9.4 der zweiten Siebvorrichtung 9 einen dieser zugeordneten Windsichter auf und ein weiterer Windsichter 15 ist für diejenigen Teile des Extraktionsschrotes vorgesehen, welche innerhalb der Siebvorrichtung 9 nicht auf einer der Siebstufen 9.1 bis 9.4 zurückgehalten werden.
  • In allen vorangehend erläuterten Windsichtern 12, 13, 14, 15, 16 werden die aus den einzelnen Siebstufen 9.1 bis 9.4 zugeführten Teile des Extraktionsschrotes sodann einer Auftrennung nach ihrem spezifischen Gewicht unterworfen, indem die spezifisch leichteren Teilchen innerhalb des Windsichters nach oben steigen und dort über einen oberen Ausgang für die spezifisch leichteren Teilchen ausgetragen werden, während die spezifisch schwereren Teilchen innerhalb des Windsichters nach unten absinken und dort über einen unteren Ausgang des Windsichters für die spezifisch schwereren Teilchen ausgetragen werden.
  • Wie aus der 1 ersichtlich, sind sämtliche oberen Ausgänge der Windsichter 12 bis 16 für die jeweils spezifisch leichteren Teilchen über eine gemeinsame Sammelleitung 181 an die Leitung 180 angeschlossen, welche der Zuführung der Teilchen zum Elevator 18 und nachfolgend in der noch näher beschriebenen Weise zu der Sammeleinrichtung II für die zweite Fraktion mit hohem Rohfasergehalt und niedrigem Rohproteingehalt dient.
  • Entsprechend sind sämtliche unteren Ausgänge der Windsichter 12 bis 16 für die spezifisch schwereren Teilchen über eine gemeinsame Sammelleitung 170, 171 mit einem weiteren Elevator 17 verbunden, der in noch nachfolgend näher erläuterter Weise diese Teilchen der aus der 2 ersichtlichen Sammeleinrichtung I für die erste Fraktion mit hohem Rohproteingehalt und niedrigem Rohfasergehalt dient.
  • Durch diese vorangehend erläuterte Klassifizierung des zugeführten Extraktionsschrotes zunächst in mehreren aufeinander folgenden Siebstufen nach der jeweiligen Korngröße und anschließende separate Zuführung zu Windsichtern zwecks Trennung nach spezifischem Gewicht ist die Aufbereitung des Extraktionsschrotes in die genannten zwei Fraktionen, wobei die erste Fraktion einen hohen Rohproteingehalt und niedrigen Rohfasergehalt aufweist und die zweite Fraktion einen niedrigen Rohproteingehalt und einen hohen Rohfasergehalt aufweist, bereits bewirkt. Die nachfolgenden aus den 2 und 3 noch ersichtlichen Anlagenteile dienen lediglich der weiteren Nachbehandlung und sind jeweils Teil der Sammeleinrichtungen I bzw. II für die erste bzw. zweite Fraktion.
  • Wie im weiteren Durchlauf der Anlage aus der 2 ersichtlich, gelangen die auf den beiden Elevatoren 17, 18 zugeführten Fraktionen des Extraktionsschrotes zunächst auf entsprechend zugeordnete Dosierbandwaagen 19, 20, die jeweils eine exakte fortlaufende Mengenkontrolle der erzeugten ersten bzw. zweiten Fraktion erlauben und überdies in nicht näher gekennzeichneter Weise auch mit Qualitätskontrolle-Analysenautomaten ausgestattet sein können. Die über den Elevator 17 zugeführte erste Fraktion gelangt über die Dosierbandwaage 20 in einen Produktionsvorbehälter 32 und kann von dort über eine Dosierschnecke 33 mit Frequenzsteuerung und einen Dampfdosierer 34 in einen Aufbereitungs- und Konditioniermischer 35 gefördert werden und nachfolgend einer Pelletierpresse 36 zugeführt werden, so dass Pellets aus der ersten Fraktion gewonnen werden, die sodann in einem Gegenstromkühler 37 abgekühlt und letztlich im Sammelbehälter der Sammeleinrichtung I für die Verladung bereitgestellt werden kann.
  • Im Gegensatz dazu wird das über den Elevator 18 abgeführte Extraktionsschrot der zweiten Fraktion über die Dosierbandwaage 19 kontinuierlich abgeführt und gelangt zunächst in einen Vorbehälter 21, aus dem sie über eine Austragsschnecke 22 in einen Elevator 23 und von dort über mindestens einen mit Rohrmagnet 24 ausgerüsteten Vorbehälter 25 und eine Dosierschnecke 26 in eine Durchlaufwaage 27 gefördert wird. Von dort gelangt das Material über einen Wirbelmischer 29, ggf. unter Zusatz von mindestens einem über den Dosierer 28 aus einer Pumpe 31 mit Vorratsbehälter 30 gespeisten flüssigen Zusatzstoff für die Tierernährung in einen weiteren Elevator 38. Von dort, siehe 3, gelangt die zweite Fraktion sodann über einen Trogkettenförderer 39 in ein Zwischenlager 40 in Form von mehreren Silos, aus dem die Fraktion über einen Trogkettenförderer 41 gesteuert über Schieber 42 in einen weiteren Elevator 43 ausgetragen werden kann. Von dort gelangt das Material über einen Pressenvorbehälter 44 und eine Dosierschnecke 45 in einen über einen Dampfdosierer 46 mit Dampf gespeisten Aufbereitungs- und Konditioniermischer 48 und wird sodann einer Pelletierpresse 49 zugeführt, sodass auch das Material der zweiten Fraktion in Form von Pellets verarbeitet werden kann und nach Durchlauf eines Gegenstromkühlers 50 im Sammelbehälter bzw. Fertigwarenlager der Sammeleinrichtung II für die Verladung angelangt.
  • Somit wird eine abfalllose, d. h. rückstandsfreie vollständige Aufbereitung des zugeführten Extraktionsschrotes aus Sonnenblumensaat in zwei Fraktionen, nämlich eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und eine zweite Fraktion mit geringem Rohproteingehalt und hohem Rohfasergehalt bewirkt.
  • Die erste Fraktion ist ein GVO-freier Eiweißträger für Geflügel, Schweine, Fische, Heimtiere und weist etwa 46–48% Rohprotein und 2,5–3% Rohfett auf.
  • Die zweite Fraktion kann aufgrund des hohen Rohfasergehalts an Wiederkäuer verfüttert werden oder – insbesondere nach Pelletierung – als Energieträger für Heizzwecke verwendet werden. Aufgrund der geringen Restfeuchte von üblicherweise weniger als 10% ist dieser Energieträger den bekannten Holzpellets in Heizwert und Preiswürdigkeit überlegen.
  • So wurde in einer Analyse der erhaltenen zweiten Fraktion mit einer Trockenmasse von 90,7% und einem Wassergehalt von 9,3% ein Heizwert von 18.445 kJ/kg TM ermittelt.
  • Durch die Pelletierung wird ein Dichteanstieg von etwa 140 kg/m3 auf ca. 600 kg/m3 erreicht, was die Lagerung und den Transport besonders effizient macht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1372409 B1 [0003]

Claims (29)

  1. Verfahren zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, bei welchem der Extraktionsschrot durch mindestens einmaliges Sieben und anschließendes einmalige Windsichten in eine erste Fraktion mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt und in eine zweite Fraktion mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt aufgetrennt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsschrot zunächst einer mindestens einstufigen Grobsiebung unterzogen wird, bei der die gröberen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung nicht passieren, unmittelbar der zweiten Fraktion zugeschlagen werden und die feineren Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Grobsiebung passieren, einer mehrstufigen Feinsiebung nach Korngrößen unterzogen werden, bei der die Teilchen in mehrere Korngrößenfraktionen aufgetrennt werden und nachfolgend jede dieser Korngrößenfraktionen separat einer Windsichtung unterzogen wird, in der die Korngrößenfraktion in spezifisch leichtere und spezifisch schwerere Teilchen aufgetrennt wird und dann die spezifisch leichteren Teilchen aller Korngrößenfraktionen der zweiten Fraktion und die spezifisch schwereren Teilchen der ersten Fraktion zugeschlagen werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine mindestens zweistufige Grobsiebung des Extraktionsschrotes durchgeführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Grobsiebung eine Vorsiebung des Extraktionsschrotes durchgeführt wird, bei der die gröberen Teilchen des Extraktionsschrotes, welche die Vorsiebung nicht passieren, einer mechanischen Zerkleinerung unterworfen werden und nachfolgend der Vorsiebung zugeführt werden und die feineren Teilchen, welche die Vorsiebung passieren, der Feinsiebung zugeführt werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die die Grobsiebung und/oder Vorsiebung passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes vor der Feinsiebung gemahlen werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsiebung mehrstufig durchgeführt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Feinsiebung vierstufig mit aufeinander folgenden Siebweiten der Siebstufen von 1.300 µm, 800 µm, 500 µm und 300 µm durchgeführt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Grobsiebung mit zwei aufeinander folgenden Siebweiten der Siebstufen von 2.500 µm und 1.750 µm durchgeführt wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsiebung mit zwei aufeinander folgenden Siebweiten von 3.000 µm und 1.750 µm durchgeführt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Fraktion kontinuierlich über separate Bandwaagen abgeführt werden.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsschrot vor der Vor- bzw. Grobsiebung einen Magnetabscheider zum Abscheiden metallischer Verunreinigungen durchläuft.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Extraktionsschrot vor der Vor- bzw. Grobsiebung einen Klumpenbrecher zum Auflösen von Verklumpungen durchläuft.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Fraktion zu Pellets verarbeitet werden.
  13. Anlage zur abfalllosen Aufbereitung von Extraktionsschrot aus Sonnenblumensaat, umfassend eine Aufgabeeinrichtung A für den Extraktionsschrot, mindestens eine mit der Aufgabeeinrichtung A verbundene Siebvorrichtung 7, 8, 9 und mindestens einen der Siebvorrichtung 7, 8, 9 nachgeordneten Windsichter 12, 13, 14, 15, 16 sowie zwei Sammeleinrichtungen I, II für das die mindestens eine Siebvorrichtung 7, 8, 9 und den mindestens einen Windsichter 12, 13,14, 15, 16 durchlaufende Extraktionsschrot, wobei eine Sammeleinrichtung 1 der Sammlung einer ersten Fraktion des Extraktionsschrotes mit hohem Rohprotein- und niedrigem Rohfasergehalt dient und die andere Sammeleinrichtung II der Sammlung einer zweiten Fraktion des Extraktionsschrotes mit niedrigem Rohprotein- und hohem Rohfasergehalt dient, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufgabeeinrichtung nachgeordnet eine erste Siebvorrichtung 8 für das Extraktionsschrot vorgesehen ist, in der eine Grobsiebung des Extraktionsschrotes durchführbar ist, wobei die in der ersten Siebvorrichtung 8 zurückgehaltenen Grobteilchen des Extraktionsschrotes unmittelbar der Sammeleinrichtung für die zweite Fraktion zuführbar sind und der ersten Siebvorrichtung 8 eine zweite Siebvorrichtung 9 nachgeordnet ist, die mehrere in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 für das Extraktionsschrot umfasst, wobei die zweite Siebvorrichtung 9 dergestalt mit der ersten Siebvorrichtung 8 verbunden ist, dass sie mit den die erste Siebvorrichtung 8 passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar ist und jeder Siebstufe 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 der zweiten Siebvorrichtung 9 ein separater Windsichter 12, 13, 14, 16 zugeordnet ist, der mit den die zugeordnete Siebstufe 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 nicht passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar ist sowie ein weiterer mit den alle Siebstufen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 der zweiten Siebvorrichtung 9 passierenden Teilchen des Extraktionsschrotes beaufschlagbarer Windsichter 15 vorgesehen ist, und der obere Ausgang der Windsichter 12, 13, 14, 15, 16 für die spezifisch leichteren Teilchen mit der Sammeleinrichtung II für die zweite Fraktion und der untere Ausgang der Windsichter 12, 13, 14, 15, 16 für die spezifisch schwereren Teilchen mit der Sammeleinrichtung 1 für die ersten Fraktion verbunden ist.
  14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Siebvorrichtung 8 mindestens zwei in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 8.1, 8.2 umfasst.
  15. Anlage nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass vor der ersten Siebvorrichtung 8 eine Vorsiebstation 7 mit einer nachgeordneten Mühle 10 vorgesehen ist und die Mühle 10 mit denjenigen Teilen des Extraktionsschrotes beaufschlagbar ist, die die Vorsiebstation 7 nicht passieren, und eine Bypassleitung BP zwischen der Vorsiebstation 7 und der zweiten Siebvorrichtung 9 vorgesehen ist, über die diejenigen Teilchen unter Umgehung der ersten Siebvorrichtung 8 der zweiten Siebvorrichtung 9 zuführbar sind, welche die Vorsiebstation 7 passieren.
  16. Anlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle 10 als Schlag-Prall-Mühle ausgebildet ist.
  17. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine der zweiten Siebvorrichtung 9 vorgeschaltete Mühle 11 für den der zweiten Siebvorrichtung 9 zuzuführenden Extraktionsschrot vorgesehen ist.
  18. Anlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Mühle 11 als Hammermühle ausgebildet ist.
  19. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsiebstation 7 mehrere in der Siebfeinheit ansteigende Siebstufen 7.1, 7.2 umfasst.
  20. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Siebvorrichtung 8 zwei aufeinanderfolgende Siebstufen 8.1, 8.2 mit Siebweiten von 2.500 µm und 1.750 µm umfasst.
  21. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Siebvorrichtung 9 vier aufeinanderfolgende Siebstufen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 mit Siebweiten von 1.300 µm, 800 µm, 500 µm und 300 µm umfasst.
  22. Anlage nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsiebstation 7 zwei aufeinander folgende Siebstufen 7.1, 7.2 mit Siebweiten von 3.000 µm und 1.750 µm umfasst.
  23. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der ersten und zweiten Sammeleinrichtung I, II jeweils eine Dosierbandwaage 19, 20 zugeordnet ist.
  24. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgabeeinrichtung A einen Magnetabscheider 4 umfasst.
  25. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufgabeeinrichtung A einen Klumpenbrecher 30 umfasst.
  26. Anlage nach einem der Ansprüche 13 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pelletierpresse 36, 49 für die erste und/oder zweite Fraktion vorgesehen ist.
  27. Tierfutter für Monogastrier, gebildet aus der gemäß den vorangehenden Ansprüchen aufbereiteten ersten Fraktion des Extraktionsschrotes.
  28. Tierfutter für Wiederkäuer, gebildet aus der gemäß den vorangehenden Ansprüchen aufbereiteten zweiten Fraktion des Extraktionsschrotes.
  29. Verfeuerbarer Energieträger, gebildet aus der gemäß den vorangehenden Ansprüchen aufbereiteten zweiten Fraktion des Extraktionsschrotes.
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