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DE102009032622A1 - Mobilfunktelefon - Google Patents

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DE102009032622A1
DE102009032622A1 DE102009032622A DE102009032622A DE102009032622A1 DE 102009032622 A1 DE102009032622 A1 DE 102009032622A1 DE 102009032622 A DE102009032622 A DE 102009032622A DE 102009032622 A DE102009032622 A DE 102009032622A DE 102009032622 A1 DE102009032622 A1 DE 102009032622A1
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Germany
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camera
mobile telephone
central unit
mobile phone
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DE102009032622A
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Joerg Boie
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Individual
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Abstract

Ein Mobilfunktelefon 2 weist einen handgehaltenen Grundkörper 4 und eine in oder an dem Grundkörper 4 angeordnete Kamera 12 zur Aufnahme digitaler Bilddaten auf, wobei die Kamera 12 mit einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefons 2 in Bilddatenübertragungsverbindung steht. Erfindungsgemäß ist die Kamera 12 in oder an einem trennbar mit dem Grundkörper 4 verbundenen Kameramodul 16 angeordnet, das mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefons 2 im von dem Grundkörper 4 getrennten Zustand über eine leitungsungebundene Kommunikationaverbindung und im mit dem Grundkörper 4 verbundenen Zustand über eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung kommuniziert zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Mobilfunktelefon der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
  • Derartige Mobilfunktelefone sind allgemein bekannt und übernehmen, insbesondere in Form sogenannter Smartphones, zunehmend auch die Funktion eines PDA (Personal Digital Assistant). Zu diesem Zweck wird der Funktionsumfang von Mobilfunktelefonen stetig erweitert. Die bekannten Mobilfunktelefone weisen einen handgehaltenen Grundkörper auf, in dem eine Sende/Empfangseinheit zur Herstellung von Telefonie und/oder Internetverbindungen im Rahmen eines Mobilfunknetzes aufgenommen ist. Um Stand- und/oder Bewegtbilder aufzeichnen zu können, weisen die bekannten Mobilfunktelefone eine in oder an dem Grundkörper angeordnete Kamera zur Aufnahme digitaler Bilddaten auf, wobei die Kamera mit einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones in Bilddatenübertragungsverbindung steht. Die Zentraleinheit des Mobilfunktelefones ist beispielsweise durch einen auf einer in dem Grundkörper aufgenommenen Platine angeordneten Chip oder Chipsatz gebildet.
  • Dadurch, daß die bekannten Mobilfunktelefone eine eingebaute Kamera aufweisen, ist die Vielseitigkeit hinsichtlich der Aufzeichnung von Bilddaten wesentlich erhöht, da mittels der Kamera in der Regel sowohl Fotos als auch Videos aufgezeichnet werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mobilfunktelefon der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, dessen Möglichkeiten hinsichtlich der Aufzeichnung von Fotos und/oder Videos erweitert sind.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
  • Die Erfindung hält an dem bewährten Konzept fest, in den Funktionsumfang eines Mobilfunktelefones eine Kamera zur Aufnahme von Fotos und/oder Videos zu integrieren. Ihr liegt jedoch der überraschend einfache Gedanke zugrunde, die Anordnung der Kamera an dem Grundkörper des Mobilfunktelefones so zu gestalten, daß die Kamera abgenommen werden kann. Hierzu sieht die Erfindung zunächst vor, daß die Kamera in oder an einem trennbar mit dem Grundkörper verbundenen Kameramodul angeordnet ist. Um sicherzustellen, daß unabhängig davon, wo sich das Kameramodul befindet, eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Kameramodul und der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones herzustellen, sieht die Erfindung ferner vor, daß das Kameramodul mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones in von dem Grundkörper getrenntem Zustand über eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung und in mit dem Grundkörper verbundenem Zustand mit einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung kommuniziert zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit.
  • Auf diese Weise sind die Möglichkeiten des Mobilfunktelefones hinsichtlich der Aufzeichnung von Fotos und/oder Videos mittels der Kamera wesentlich erweitert. Ist das Kameramodul mit dem Grundkörper des Mobilfunktelefones verbunden, so kommuniziert es über eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit. Das Mobilfunktelefon kann dann auf herkömmliche Weise benutzt werden, indem mittels der Kamera Fotos und Videos aufgezeichnet werden, die durch die Hard- und Software der Zentraleinheit verarbeitet, gespeichert und auf einem Display des Mobilfunktelefones angezeigt werden können. Zur Verarbeitung von Bewegtbildern kann die Zentraleinheit des Mobilfunktelefones insbesondere einen Videocodec aufweisen. Erfindungsgemäß ist es möglich, sowohl Standbilder als auch Bewegbilder in komprimierter Form, beispielsweise Fotos im JPEG-Format, wie auch in unkomprimierter Form, beispielsweise Fotos im RAW-Format, von dem Kameramodul zu dem Mobilfunktelefon zu übertragen.
  • Wird das Kameramodul von dem Grundkörper getrennt bzw. abgenommen, so sind die hinsichtlich der Anordnung des Kameramodules relativ zu dem Grundkörper Grenzen lediglich durch die Reichweite der leitungsungebundenen Kommunikationsverbindung gesetzt. Wird die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung beispielsweise über eine Bluetooth-Schnittstelle hergestellt, über die viele Mobilfunktelefone ohnehin verfügen, und die bei einem solchen Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones dann auch an dem Kameramodul vorgesehen ist, so kann das Kameramodul an einer beliebigen Stelle innerhalb der Reichweite der Bluetooth-Verbindung positioniert werden. Von der Kamera des Kameramodules aufgenommene digitale Bilddaten können sowohl als Standbilder (Fotos) als auch als Bewegtbilder (Videos) über die Bluetooth-Verbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen und von dessen Zentraleinheit verarbeitet werden. Eine entsprechende Bluetooth-Verbindung weist eine ausreichend große Bandbreite auf, um Stand- bzw. Bewegtbilder mit ausreichend hoher Auflösung zu übertragen.
  • Auf diese Weise ergibt sich eine nahezu unabsehbare Vielfalt von Anwendungsmöglichkeiten und damit eine wesentlich erweiterte Funktionalität des Mobilfunktelefones.
  • Erfindungsgemäß ist es beispielsweise möglich, daß Kameramodul von dem Grundkörper des Mobilfunktelefones zu trennen und beispielsweise mittels der Kamera einen Raum zu überwachen, während sich der Benutzer des Mobilfunktelefones in einem anderen Raum befindet. Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße Mobilfunktelefon beispielsweise als ”optisches Babyphone” eingesetzt werden.
  • Eine andere Anwendung besteht darin, das erfindungsgemäße Mobilfunktelefon als optischen Bewegungsmelder einzusetzen. Hierzu wird das Kameramodul von dem Grundkörper getrennt und mittels einer geeigneten Halterung beispielsweise an einer zu überwachenden Stelle eines Gebäudes angebracht. Das von der Kamera aufgenommene Bild wird über die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen und beispielsweise auf dessen Display dargestellt. Es ist erfindungsgemäß beispielsweise auch möglich, daß das Mobilfunktelefon ein Warnsignal ausgibt, wenn Bewegungen im Erfassungsbereich der Kamera registriert werden. In hierzu entsprechender Weise ist es auch möglich, ein Signal auszugeben, wenn Personen, insbesondere bekannte Personen, deren Bilder beispielsweise in einer Datenbank des Mobilfunktelefones abgespeichert sind, in den Erfassungsbereich der Kamera eintreten. Die Zentraleinheiten derzeitiger Mobilfunktelefone sind ausreichend leistungsfähig, um die von dem Kameramodul gesendeten Bilddaten mittels geeigneter Algorithmen der Bildverarbeitung und Mustererkennung ensprechend zu verarbeiten.
  • Eine weitere vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht darin, das Kameramodul als Einparkhilfe beim Einparken von Kraftfahrzeugen zu verwenden. Hierzu trennt der Benutzer das Kameramodul von dem Grundkörper und befestigt es mit einer geeigneten Halterung, beispielsweise einer Magnet- oder Saugnapfhalterung, beispielsweise am Heck eines Kraftfahrzeugs. Befindet sich das Mobilfunktelefon währenddessen beispielsweise in einer von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs gut einsehbaren Freisprecheinrichtung und befindet sich das Kameramodul in Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit, so bildet die Kamera vom Heck des Fahrzeugs aus nach hinten blickend den Raum hinter dem Fahrzeug ab. Der Benutzer des Mobilfunktelefones kann als Fahrer des Kraftfahrzeugs dann den Raum hinter seinem Fahrzeug einsehen, um sicher einzuparken. Nach Beendigung des Einparkvorganges kann das Kameramodul wieder abgenommen und wieder mit dem Mobilfunktelefon verbunden werden. Auf diese Weise steht dem Benutzer des Mobilfunktelefones auch bei Kraftfahrzeugen, die nicht über eine optische Einparkhilfe verfügen, jederzeit eine optische Einparkhilfe zur Verfügung, die auf einfache und unkomplizierte Weise handhabbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht in einer Verwendung als Bildtelefon. Während es bei Mobilfunktelefonen mit räumlich fest integrierter Kamera entweder möglich ist zu telefonieren oder Bilder aufzunehmen, so ist es aufgrund der Trennbarkeit des Kameramodules vom Grundkörper erfindungsgemäß möglich, gleichzeitig zu telefonieren und Bilder aufzunehmen. Insbesondere ist es möglich, das Kameramodul an geeigneter Stelle zu positionieren und auf den Benutzer zu richten, so daß das Kameramodul nach Art einer Webcam verwendet werden kann, während der Benutzer eine Internetverbindung mit einem anderen Benutzer herstellt, was beispielsweise bei vielen Smartphones möglich ist, die eine weitgehende Internetfunktionalität bieten.
  • Weiterhin kann das Kameramodul verwendet werden, um Bilder von unzugänglichen Stellen aufzunehmen. Beispielsweise kann das Kameramodul an einer Stange oder dergleichen befestigt werden, um beispielsweise einen Unterboden eines Kraftfahrzeuges abzubilden. Die von der Kamera des Kameramoduls aufgenommenen Bilder werden dann über die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen und auf dessen Display dargestellt. In entsprechender Weise ist es möglich, für den Benutzer unzugängliche Stellen an technischen Geräten, beispielsweise in einer Wäschetrommel einer Waschmaschine, oder unter bzw. hinter Möbeln zu untersuchen, indem mittels des an einer geeigneten Halterung angeordneten Kameramodules Bilder aufgenommen und auf dem Display des Mobilfunktelefones gezeigt werden.
  • Die Funktionalität des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones läßt sich noch erweitern, wenn über die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung Funktionen der Kamera über eine Tastatur oder einen Touchscreen des Mobilfunktelefones gesteuert werden. So ist es beispielsweise möglich, über das Mobilfunktelefon einzustellen, ob Fotos oder Videos aufgenommen werden sollen. Ferner ist es beispielsweise möglich, Funktionen des Objektivs der Kamera, beispielsweise eine Fokussierung und bei einem Zoomobjektiv die Brennweite, über das Mobilfunktelefon einzustellen.
  • Falls mittels der Kamera des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones Videos aufgenommen werden, so können hierbei Audiodaten mit aufgezeichnet werden. Die entsprechenden Audiodaten können dann zusammen mit dem Video von dem Kameramodul zu dem Mobilfunktelefon übermittelt werden.
  • Im Ergebnis ist die Funktionalität eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones wesentlich erweitert.
  • Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht darin, daß es bei wesentlich erweiterter Funktionalität gegenüber einem herkömmlichen Mobilfunktelefon mit räumlich fest integrierter Kamera nicht oder nur unwesentlich teurer in der Herstellung ist.
  • Bei der leitungsungebundenen Kommunikationsverbindung kann es sich entsprechend der gewünschten Reichweite grundsätzlich um eine beliebige drahtlose Verbindung handeln, beispielsweise eine Infrarotverbindung. Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch insoweit vor, daß die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung eine Funkverbindung ist. Auf diese Weise ist die Übertragung von Bilddaten mit relativ großer Reichweite und relativ großer Bandbreite möglich.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Mobilfunktelefon und das Kameramodul zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung per Funk jeweils eine Bluetooth-Schnittstelle aufweisen. Diese Ausführungsform ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil ohnehin viele Mobilfunktelefone eine entsprechende Bluetooth-Schnittstelle aufweisen. Anstelle einer Bluetooth-Schnittstelle kann erfindungsgemäß jedoch auch eine beliebige andere Funkschnittstelle, insbesondere mit größerer Bandbreite, verwendet werden.
  • Die Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung zwischen dem Kameramodul und der Zentraleinheit kann auf beliebige geeignete Weise erfolgen. Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht insoweit vor, daß der Grundkörper eine Steckschnittstelle aufweist, in die das Kameramodul zur Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones einsteckbar ist. Auf diese Weise kann das Kameramodul nicht nur elektrisch, sondern darüber hinaus auch mechanisch mit dem Grundkörper verbunden werden, so daß ein Verlieren des Kameramodules ausgeschlossen ist. Als Steckschnittstelle kann hierbei eine ohnehin an dem Mobilfunktelefon vorhandene Schnittstelle verwendet werden, an die ein Datenübertragungs- und/oder Ladekabel angeschlossen wird.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Kameramodul eine vorzugsweise stromnetzunabhängige integrierte Spannungsversorgungseinrichtung aufweist. Auf diese Weise erübrigt sich eine Spannungsversorgung des Kameramodules über das Mobilfunktelefon.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Spannungsversorgungseinrichtung wenigstens eine Batterie und/oder wenigstens einen Akku aufweist. Auf diese Weise ist auf einfachem und kostengünstigem Wege eine Spannungsversorgung des Kameramodules sichergestellt. Vorteilhafterweise kann eine im mit dem Grundkörper verbundenen Zustand des Kameramodules zwischen dem Kameramodul und dem Grundkörper bestehende elektrische Verbindung so gestaltet sein, daß die Batterie bzw. der Akku des Kameramodules aufgeladen wird, während das Kameramodul mit dem Grundkörper verbunden ist. Es ist auch möglich, die elektrische Verbindung so zu gestalten, daß beim Anschließen eines Ladekabels an den Grundkörper sowohl ein in dem Grundkörper aufgenommener Akku als auch ein Akku des Kameramodules aufgeladen wird, sofern die Verbindung des Kameramodules mit dem Grundkörper nicht über dieselbe Schnittstelle erfolgt, an die auch das Ladekabel angeschlossen wird.
  • Grundsätzlich ist es erfindungsgemäß ausreichend, wenn die Kamera zur Aufnahme von Standbildern geeignet ausgebildet ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch insoweit vor, daß die Kamera zur Aufnahme von Bewegtbildern ausgebildet ist. Auf diese Weise ist die Kamera sowohl zum Aufnehmen von Fotos als auch zum Aufnehmen von Videos geeignet.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung des Kameramodules an einem Gegenstand im von dem Grundkörper getrennten Zustand vor. Bei dieser Ausführungsform ist das Kameramodul nach dem Trennen von dem Grundkörper besonders einfach an einem Gegenstand an einer geeigneten oder gewünschten Stelle befestigbar, beispielsweise bei Verwendung des Kameramodules als optische Einparkhilfe mittels eines Magneten an einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform kann die Befestigungsvorrichtung in beliebiger geeigneter Weise ausgeführt sein. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht insoweit vor, daß die Befestigungsvorrichtung wenigstens einen Magneten und/oder wenigstens eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende Vorrichtung, beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens ein Halteband und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform kann die Befestigungsvorrichtung fest mit dem Kameramodul verbunden sein. Beispielsweise kann ein Haltemagnet an einem Gehäuse des Kameramodules angeordnet oder in dieses eingelasssen sein. Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch vor, daß die Befestigungsvorrichtung lösbar mit dem Kameramodul verbunden ist, derart, daß die Befestigungsvorrichtung nach dem Trennen des Kameramodules von dem Grundkörper mit dem Kameramodul verbindbar ist. Auf diese Weise ist die Handlichkeit des Kameramodules durch die Befestigungsvorrichtung nicht eingeschränkt. Beispielsweise kann eine saugnapfartige Befestigungsvorrichtung verwendet werden, wie sie von mobilen Navigationsgeräten bekannt ist und getrennt von dem Navigationsgerät transportiert werden kann. Bei Benutzung kann das Kameramodul nach dem Trennen vom Grundkörper mit der Befestigungsvorrichtung verbunden und diese an geeigneter Stelle angebracht werden.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Kamera unter Beibehaltung der Hardware des Mobilfunktelefones im übrigen auf einfache Weise ausgetauscht werden kann, beispielsweise im Falle eines Defektes. Auf diese Weise ist es angesichts der rasch fortschreitenden Entwicklung im Bereich der digitalen Fotografie beispielsweise möglich, ein ursprünglich mit dem Mobilfunktelefon geliefertes Kameramodul gegen ein Kameramodul auszutauschen, das beispielsweise eine höhere Auflösung aufweist.
  • Aufgrund der Anordnung der Kamera in einem von dem Grundkörper trennbaren Kameramodul ist es darüber hinaus möglich, daß ein Hersteller ein und dasselbe Mobilfunktelefon mit unterschiedlichen Kameramodulen, beispielsweise mit unterschiedlich hoher Auflösung anbietet, so daß jeder Käufer das Kameramodul entsprechend seinen Wünschen auswählt oder sogar wegläßt.
  • Eine weitere Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist im Anspruch 11 angegeben mit einem System, das aus einer Kamera zur Aufnahme digitaler Bilddaten und einem Mobilfunktelefon oder einem handgehaltenen MP3-Player besteht, wobei die Kamera in oder an einem räumlich von dem Mobilfunktelefon bzw. MP3-Player getrennten Kameramodul angeordnet ist, das über eine Schnittstelle mit einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones bzw. des MP3-Players in Kommunikationsverbindung steht oder bringbar ist zum Übertragen digitaler Bilddaten von der Kamera zu der Zentraleinheit.
  • Der Grundgedanke des im Anspruch 11 angegebenen Systems besteht ebenfalls darin, ein Mobilfunktelefon oder einen handgehaltenen MP3-Player mit einer Kamera auszustatten, die in oder an einem räumlich von dem Mobilfunktelefon bzw. MP3-Player getrennten oder trennbaren Kameramodul angeordnet ist. Auf diese Weise ist es möglich, Mobilfunktelefone bzw. MP3-Player mit einer Kamera nachzurüsten, die dann softwaremäßig in das Bedienkonzept des Mobilfunktelefons bzw. MP3-Players eingebunden wird. Unter einem MP3-Player wird erfindungsgemäß jedwedes handgehaltene Audioabspielgerät verstanden, in dessen Speicher Musik repräsentierende Daten speicherbar sind, unabhängig von einem verwendeten Komprimierungsformat. In einem entsprechenden erfindungsgemäßen System können erfindungsgemäß auch ein miniaturisierter Computer oder dergleichen verwendet werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen System ergeben sich die geschilderten Vorteile des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones entsprechend.
  • Grundsätzlich kann über die Schnittstelle eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung zwischen dem Kameramodul und dem Mobilfunktelefon bzw. dem MP3-Player hergestellt werden, beispielsweise über ein Verbindungskabel. Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systemes sieht jedoch vor, daß über die Schnittstelle eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung herstellbar ist.
  • Weitere vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Systems sind in den Ansprüchen 13 bis 21 angegeben.
  • Auf der Basis eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones bzw. eines erfindungsgemäßen Systemes kann entsprechend den jeweiligen Anforderungen ein sogenanntes Ad-Hoc-Netzwerk gebildet werden.
  • Erfindungsgemäß ist es grundsätzlich ausreichend, wenn eine einzige Kamera bzw. ein einziges Kameramodul verwendet wird. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen ist erfindungsgemäß jedoch auch möglich, wenigstens zwei oder mehrere Kameras bzw. Kameramodule zu verwenden, die mit dem gleichen Mobilfunktelefon in Bilddatenübertragungsverbindung stehen. Die von unterschiedlichen Kameras aufgenommenen Bilder können dann beispielsweise auf einem geteilten Bildschirm des Mobilfunktelefones angezeigt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten, stark schematisierten Zeichnung näher erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones dargestellt ist. Dabei bilden alle beanspruchten, beschriebenen und in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie unabhängig von ihrer Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung.
  • Die Darstellung in der Zeichnung ist zur besseren Übersicht auf die das Verständnis unterstützenden Bestandteile reduziert.
  • Es zeigt:
  • 1 eine stark schematisierte Ansicht eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones, wobei das Kameramodul mit dem Grundkörper des Mobilfunktelefones verbunden ist und
  • 2 in gleicher Darstellung wie 1 das Mobilfunktelefon gemäß 1, wobei das Kameramodul von dem Grundkörper getrennt ist.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones 2 in Form eines sogenannten Smartphones dargestellt, das die Funktionalität eines Mobilfunktelefones mit derjenigen eines PDA (Personal Digital Assistant) vereint. Das Mobilfunktelefon 2 weist einen handgehaltenen Grundkörper 4 auf, in dem sämtliche zum Betrieb des Mobilfunktelefones 2 erforderlichen Komponenten aufgenommen sind, insbesondere eine Sende/Empfangseinheit zur Herstellung von Telefonie- und/oder Internetverbindungen und eine Zentraleinheit zur Verarbeitung von Daten. Der Aufbau eines Mobilfunktelefones im übrigen ist dem Fachmann allgemein bekannt und wird daher hier nicht näher erläutert. Das Mobilfunktelefon 2 weist bei diesem Ausführungsbeispiel ein Display 6 in Form eines Touchscreens auf, auf dem Bedienelemente zur Bedienung des Mobilfunktelefones dargestellt werden können, beispielsweise eine Tastatur, wie in 1 bei dem Bezugszeichen 8 angedeutet. Das Mobilfunktelefon 2 weist darüber hinaus eine unterhalb des Displays 6 angeordnete, als Drucktaste ausgebildete Bedientaste 10 auf.
  • Das Mobilfunktelefon 2 weist ferner eine bei diesem Ausführungsbeispiel an dem Grundkörper angeordnete Kamera 12 zur Aufnahme digitaler Bilddaten auf, wobei eine Frontlinse eines Objektivs der Kamera 12 in 1 erkennbar und mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnet ist. Die Kamera 12 steht mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 bei Betrieb des Mobilfunktelefones bzw. der Kamera in Bilddatenübertragungsverbindung. Die hierfür erforderlichen Soft- und Hardwarekomponenten sind dem Fachmann allgemein bekannt und werden daher hier nicht näher erläutert. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kamera 12 zum Aufnehmen von Fotos und Videos geeignet, so daß mobilfunktelefonseitig ein Videocodec vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß ist die Kamera 12 bei diesem Ausführungsbeispiel in einem trennbar mit dem Grundkörper 4 verbundenen Kameramodul 16 angeordnet, das ein separates Gehäuse 18 aufweist.
  • Das Kameramodul 12 kommuniziert mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 in dem in 1 dargestellten mit dem Grundkörper verbundenen Zustand über eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Grundkörper 4 des Mobilfunktelefones 2 eine Steckschnittstelle aufweist, in die das Kameramodul 16 zur Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 einsteckbar ist.
  • In einem von dem Grundkörper 4 des Mobilfunktelefones 2 getrennten Zustand kommuniziert das Kameramodul 16 mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 über eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit, wobei die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Funkverbindung ist. Zur Herstellung einer Funkverbindung weisen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das Mobilfunktelefon 2 und das Kameramodul 16 jeweils eine Bluetooth-Schnittstelle auf.
  • Um das Kameramodul 16 unabhängig von dem Mobilfunktelefon 2 mit Spannung zu versorgen, weist das Kameramodul 16 eine stromnetzunabhängige integrierte Spannungsversorgungseinrichtung in Form eines Akkus auf.
  • In dem in 1 dargestellten Zustand, in dem das Kameramodul 16 an den Grundkörper 4 angesteckt ist, kann der Benutzer mittels der Kamera 12 Fotos und/oder Videos aufzeichnen, wobei die Bedienung der Kamera 12 über das als Touchscreen ausgebildete Display 6 erfolgt.
  • Wird, wie in 2 angedeutet, das Kameramodul 16 von dem Grundkörper 4 getrennt, so kommuniziert das Kameramodul 16 mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 über die Bluetooth-Schnittstelle zur Übertragung von Bilddaten von dem Kameramodul 16 zu der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 bzw. zur Übertragung von Steuerungsbefehlen von der Zentraleinheit zu dem Kameramodul 16, wie in 2 durch einen Doppelpfeil 20 angedeutet.
  • Nach dem Trennen des Kameramodules 16 von dem Grundkörper 4 kann der Benutzer das Kameramodul 16 an einer beliebigen geeigneten oder gewünschten Stelle innerhalb der Reichweite der Bluetooth-Verbindung positionieren, wobei mittels der Kamera 12 aufgenommene digitale Bilddaten über die Bluetooth-Verbindung zu dem Mobilfunktelefon 2 übertragen und auf dessen Display 6 dargestellt werden.
  • Wie bereits zuvor erwähnt, kann der Benutzer das Kameramodul 16 in vielfältiger Weise einsetzen, beispielsweise zur Raumüberwachung, zur Untersuchung unzugänglicher Stellen an technischen Geräten oder in Räumen, als optische Einparkhilfe an Kraftfahrzeugen oder nach Art einer Webcam.
  • Zur Befestigung des Kameramodules 16 an einem Gegenstand im von dem Grundkörper 4 getrennten Zustand kann das Kameramodul 16 eine Befestigungsvorrichtung aufweisen, die beispielsweise wenigstens einen Magneten und/oder wenigstens eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende Vorrichtung, beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens ein Halteband, und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
  • Ein Stecker des Kameramodules 16 zum Einstecken in eine entsprechende Buchse am Grundkörper 4 des Mobilfunktelefones 2 ist in 2 mit dem Bezugszeichen 22 bezeichnet.
  • Die Erfindung erweitert damit die Funktionalitäten von mit Kameras ausgestatteten Mobilfunktelefonen auf einfache und kostengünstige Weise erheblich.

Claims (21)

  1. Mobilfunktelefon, mit einem handgehaltenen Grundkörper und mit einer in oder an dem Grundkörper angeordneten Kamera zur Aufnahme digitaler Bilddaten, wobei die Kamera mit einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones in Bilddatenübertragungsverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera (12) in oder an einem trennbar mit dem Grundkörper (4) verbundenen Kameramodul (16) angeordnet ist, das mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefons (2) im von dem Grundkörper (4) getrennten Zustand über eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung und im mit dem Grundkörper (4) verbundenen Zustand über eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung kommuniziert zur Übertragung von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit.
  2. Mobilfunktelefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung eine Funkverbindung ist.
  3. Mobilfunktelefon nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobilfunktelefon (2) und das Kameramodul (16) zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung per Funk jeweils eine Bluetooth-Schnittstelle aufweisen.
  4. Mobilfunktelefon nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) eine Steckschnittstelle aufweist, in die das Kameramodul (16) zur Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones (2) einsteckbar ist.
  5. Mobilfunktelefon nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kameramodul (16) eine vorzugsweise stromnetzunabhängige integrierte Spannungsversorgungseinrichtung aufweist.
  6. Mobilfunktelefon nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsversorgungseinrichtung wenigstens eine Batterie und/oder wenigstens einen Akku aufweist.
  7. Mobilfunktelefon nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera (12) zur Aufnahme von Bewegtbildern ausgebildet ist.
  8. Mobilfunktelefon nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung des Kameramodules (12) an einem Gegenstand im von dem Grundkörper (4) getrennten Zustand.
  9. Mobilfunktelefon nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung wenigstens einen Magneten und/oder wenigstens eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende Vorrichtung, beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens ein Halteband und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
  10. Mobilfunktelefon nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung lösbar mit dem Kameramodul (12) verbunden ist, derart, daß die Befestigungsvorrichtung nach dem Trennen des Kameramodules (12) von dem Grundkörper (4) mit dem Kameramodul verbindbar ist.
  11. System zur Aufnahme von Stand- und/oder Bewegtbildern, bestehend aus einer Kamera (12) zur Aufnahme digitaler Bilddaten und einem Mobilfunktelefon (2) oder einem handgehaltenen MP3-Player, wobei die Kamera (12) in oder an einem räumlich von dem Mobilfunktelefon (2) bzw. MP3-Player getrennten oder trennbaren Kameramodul (16) angeordnet ist, das über eine Schnittstelle mit einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones (2) bzw. des MP3-Players in Kommunikationsverbindung steht oder bringbar ist zum Übertragen digitaler Bilddaten von der Kamera (12) zu der Zentraleinheit.
  12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß über die Schnittstelle eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung herstellbar ist.
  13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung eine Funkverbindung ist.
  14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Mobilfunktelefon (2) bzw. der MP3-Player und das Kameramodul (16, 12) zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung per Funk jeweils eine Bluetooth-Schnittstelle aufweisen.
  15. System nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (4) eine Schnittstelle aufweist, in die das Kameramodul (16) zur Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones (2) bzw. des MP3-Players einsteckbar ist.
  16. System nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kameramodul (16) eine vorzugsweise stromnetzunabhängige integrierte Spannungsversorgungseinrichtung aufweist.
  17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsversorgungseinrichtung wenigstens eine Batterie und/oder wenigstens einen Akku aufweist.
  18. System nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kamera (12) zur Aufnahme von Bewegtbildern ausgebildet ist.
  19. System nach einem der Ansprüche 11 bis 18, gekennzeichnet durch eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung des Kameramodules (16) an einem Gegenstand im von dem Grundkörper (4) getrennten Zustand.
  20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung wenigstens einen Magneten und/oder wenigstens eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende Vorrichtung, beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens ein Halteband und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
  21. System nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung lösbar mit dem Kameramodul (16) verbunden ist, derart, daß die Befestigungsvorrichtung vor dem Trennen des Kameramodules (16) von dem Grundkörper (4) mit dem Kameramodul (16) verbindbar ist.
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