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Die
Erfindung betrifft ein Mobilfunktelefon der im Oberbegriff des Anspruchs
1 genannten Art.
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Derartige
Mobilfunktelefone sind allgemein bekannt und übernehmen, insbesondere in
Form sogenannter Smartphones, zunehmend auch die Funktion eines
PDA (Personal Digital Assistant). Zu diesem Zweck wird der Funktionsumfang
von Mobilfunktelefonen stetig erweitert. Die bekannten Mobilfunktelefone
weisen einen handgehaltenen Grundkörper auf, in dem eine Sende/Empfangseinheit
zur Herstellung von Telefonie und/oder Internetverbindungen im Rahmen
eines Mobilfunknetzes aufgenommen ist. Um Stand- und/oder Bewegtbilder
aufzeichnen zu können,
weisen die bekannten Mobilfunktelefone eine in oder an dem Grundkörper angeordnete
Kamera zur Aufnahme digitaler Bilddaten auf, wobei die Kamera mit
einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones in Bilddatenübertragungsverbindung
steht. Die Zentraleinheit des Mobilfunktelefones ist beispielsweise
durch einen auf einer in dem Grundkörper aufgenommenen Platine
angeordneten Chip oder Chipsatz gebildet.
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Dadurch,
daß die
bekannten Mobilfunktelefone eine eingebaute Kamera aufweisen, ist
die Vielseitigkeit hinsichtlich der Aufzeichnung von Bilddaten wesentlich
erhöht,
da mittels der Kamera in der Regel sowohl Fotos als auch Videos
aufgezeichnet werden können.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mobilfunktelefon der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, dessen Möglichkeiten
hinsichtlich der Aufzeichnung von Fotos und/oder Videos erweitert
sind.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
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Die
Erfindung hält
an dem bewährten
Konzept fest, in den Funktionsumfang eines Mobilfunktelefones eine
Kamera zur Aufnahme von Fotos und/oder Videos zu integrieren. Ihr
liegt jedoch der überraschend
einfache Gedanke zugrunde, die Anordnung der Kamera an dem Grundkörper des
Mobilfunktelefones so zu gestalten, daß die Kamera abgenommen werden
kann. Hierzu sieht die Erfindung zunächst vor, daß die Kamera
in oder an einem trennbar mit dem Grundkörper verbundenen Kameramodul
angeordnet ist. Um sicherzustellen, daß unabhängig davon, wo sich das Kameramodul
befindet, eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Kameramodul
und der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones herzustellen, sieht
die Erfindung ferner vor, daß das
Kameramodul mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones in von
dem Grundkörper
getrenntem Zustand über
eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung und in mit dem
Grundkörper
verbundenem Zustand mit einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung
kommuniziert zur Übertragung
von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit.
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Auf
diese Weise sind die Möglichkeiten
des Mobilfunktelefones hinsichtlich der Aufzeichnung von Fotos und/oder
Videos mittels der Kamera wesentlich erweitert. Ist das Kameramodul
mit dem Grundkörper des
Mobilfunktelefones verbunden, so kommuniziert es über eine
leitungsgebundene Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit
des Mobilfunktelefones zur Übertragung
von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit. Das Mobilfunktelefon
kann dann auf herkömmliche
Weise benutzt werden, indem mittels der Kamera Fotos und Videos
aufgezeichnet werden, die durch die Hard- und Software der Zentraleinheit verarbeitet,
gespeichert und auf einem Display des Mobilfunktelefones angezeigt
werden können.
Zur Verarbeitung von Bewegtbildern kann die Zentraleinheit des Mobilfunktelefones
insbesondere einen Videocodec aufweisen. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
sowohl Standbilder als auch Bewegbilder in komprimierter Form, beispielsweise
Fotos im JPEG-Format, wie auch in unkomprimierter Form, beispielsweise
Fotos im RAW-Format,
von dem Kameramodul zu dem Mobilfunktelefon zu übertragen.
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Wird
das Kameramodul von dem Grundkörper
getrennt bzw. abgenommen, so sind die hinsichtlich der Anordnung
des Kameramodules relativ zu dem Grundkörper Grenzen lediglich durch
die Reichweite der leitungsungebundenen Kommunikationsverbindung
gesetzt. Wird die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung beispielsweise über eine
Bluetooth-Schnittstelle hergestellt, über die viele Mobilfunktelefone
ohnehin verfügen,
und die bei einem solchen Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
dann auch an dem Kameramodul vorgesehen ist, so kann das Kameramodul an
einer beliebigen Stelle innerhalb der Reichweite der Bluetooth-Verbindung
positioniert werden. Von der Kamera des Kameramodules aufgenommene
digitale Bilddaten können
sowohl als Standbilder (Fotos) als auch als Bewegtbilder (Videos) über die
Bluetooth-Verbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen und von dessen Zentraleinheit
verarbeitet werden. Eine entsprechende Bluetooth-Verbindung weist
eine ausreichend große
Bandbreite auf, um Stand- bzw.
Bewegtbilder mit ausreichend hoher Auflösung zu übertragen.
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Auf
diese Weise ergibt sich eine nahezu unabsehbare Vielfalt von Anwendungsmöglichkeiten und
damit eine wesentlich erweiterte Funktionalität des Mobilfunktelefones.
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Erfindungsgemäß ist es
beispielsweise möglich,
daß Kameramodul
von dem Grundkörper
des Mobilfunktelefones zu trennen und beispielsweise mittels der
Kamera einen Raum zu überwachen, während sich
der Benutzer des Mobilfunktelefones in einem anderen Raum befindet.
Auf diese Weise kann das erfindungsgemäße Mobilfunktelefon beispielsweise
als ”optisches
Babyphone” eingesetzt
werden.
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Eine
andere Anwendung besteht darin, das erfindungsgemäße Mobilfunktelefon
als optischen Bewegungsmelder einzusetzen. Hierzu wird das Kameramodul
von dem Grundkörper
getrennt und mittels einer geeigneten Halterung beispielsweise an
einer zu überwachenden
Stelle eines Gebäudes
angebracht. Das von der Kamera aufgenommene Bild wird über die
leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen und
beispielsweise auf dessen Display dargestellt. Es ist erfindungsgemäß beispielsweise
auch möglich,
daß das
Mobilfunktelefon ein Warnsignal ausgibt, wenn Bewegungen im Erfassungsbereich
der Kamera registriert werden. In hierzu entsprechender Weise ist
es auch möglich,
ein Signal auszugeben, wenn Personen, insbesondere bekannte Personen, deren
Bilder beispielsweise in einer Datenbank des Mobilfunktelefones
abgespeichert sind, in den Erfassungsbereich der Kamera eintreten.
Die Zentraleinheiten derzeitiger Mobilfunktelefone sind ausreichend
leistungsfähig,
um die von dem Kameramodul gesendeten Bilddaten mittels geeigneter
Algorithmen der Bildverarbeitung und Mustererkennung ensprechend
zu verarbeiten.
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Eine
weitere vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht
darin, das Kameramodul als Einparkhilfe beim Einparken von Kraftfahrzeugen
zu verwenden. Hierzu trennt der Benutzer das Kameramodul von dem
Grundkörper und
befestigt es mit einer geeigneten Halterung, beispielsweise einer
Magnet- oder Saugnapfhalterung, beispielsweise am Heck eines Kraftfahrzeugs.
Befindet sich das Mobilfunktelefon währenddessen beispielsweise
in einer von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs gut einsehbaren Freisprecheinrichtung
und befindet sich das Kameramodul in Kommunikationsverbindung mit
der Zentraleinheit, so bildet die Kamera vom Heck des Fahrzeugs
aus nach hinten blickend den Raum hinter dem Fahrzeug ab. Der Benutzer des
Mobilfunktelefones kann als Fahrer des Kraftfahrzeugs dann den Raum
hinter seinem Fahrzeug einsehen, um sicher einzuparken. Nach Beendigung des
Einparkvorganges kann das Kameramodul wieder abgenommen und wieder
mit dem Mobilfunktelefon verbunden werden. Auf diese Weise steht
dem Benutzer des Mobilfunktelefones auch bei Kraftfahrzeugen, die
nicht über
eine optische Einparkhilfe verfügen,
jederzeit eine optische Einparkhilfe zur Verfügung, die auf einfache und
unkomplizierte Weise handhabbar ist.
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Eine
weitere vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht
in einer Verwendung als Bildtelefon. Während es bei Mobilfunktelefonen
mit räumlich
fest integrierter Kamera entweder möglich ist zu telefonieren oder
Bilder aufzunehmen, so ist es aufgrund der Trennbarkeit des Kameramodules
vom Grundkörper
erfindungsgemäß möglich, gleichzeitig
zu telefonieren und Bilder aufzunehmen. Insbesondere ist es möglich, das
Kameramodul an geeigneter Stelle zu positionieren und auf den Benutzer
zu richten, so daß das
Kameramodul nach Art einer Webcam verwendet werden kann, während der
Benutzer eine Internetverbindung mit einem anderen Benutzer herstellt,
was beispielsweise bei vielen Smartphones möglich ist, die eine weitgehende
Internetfunktionalität
bieten.
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Weiterhin
kann das Kameramodul verwendet werden, um Bilder von unzugänglichen
Stellen aufzunehmen. Beispielsweise kann das Kameramodul an einer
Stange oder dergleichen befestigt werden, um beispielsweise einen
Unterboden eines Kraftfahrzeuges abzubilden. Die von der Kamera
des Kameramoduls aufgenommenen Bilder werden dann über die
leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zu dem Mobilfunktelefon übertragen
und auf dessen Display dargestellt. In entsprechender Weise ist
es möglich,
für den
Benutzer unzugängliche
Stellen an technischen Geräten,
beispielsweise in einer Wäschetrommel
einer Waschmaschine, oder unter bzw. hinter Möbeln zu untersuchen, indem
mittels des an einer geeigneten Halterung angeordneten Kameramodules
Bilder aufgenommen und auf dem Display des Mobilfunktelefones gezeigt
werden.
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Die
Funktionalität
des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
läßt sich
noch erweitern, wenn über
die leitungsungebundene Kommunikationsverbindung Funktionen der
Kamera über
eine Tastatur oder einen Touchscreen des Mobilfunktelefones gesteuert
werden. So ist es beispielsweise möglich, über das Mobilfunktelefon einzustellen,
ob Fotos oder Videos aufgenommen werden sollen. Ferner ist es beispielsweise
möglich,
Funktionen des Objektivs der Kamera, beispielsweise eine Fokussierung
und bei einem Zoomobjektiv die Brennweite, über das Mobilfunktelefon einzustellen.
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Falls
mittels der Kamera des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones Videos
aufgenommen werden, so können
hierbei Audiodaten mit aufgezeichnet werden. Die entsprechenden
Audiodaten können
dann zusammen mit dem Video von dem Kameramodul zu dem Mobilfunktelefon übermittelt
werden.
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Im
Ergebnis ist die Funktionalität
eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
wesentlich erweitert.
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Ein
besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones besteht
darin, daß es
bei wesentlich erweiterter Funktionalität gegenüber einem herkömmlichen
Mobilfunktelefon mit räumlich
fest integrierter Kamera nicht oder nur unwesentlich teurer in der
Herstellung ist.
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Bei
der leitungsungebundenen Kommunikationsverbindung kann es sich entsprechend
der gewünschten
Reichweite grundsätzlich
um eine beliebige drahtlose Verbindung handeln, beispielsweise eine
Infrarotverbindung. Eine außerordentlich
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch insoweit vor,
daß die
leitungsungebundene Kommunikationsverbindung eine Funkverbindung
ist. Auf diese Weise ist die Übertragung
von Bilddaten mit relativ großer
Reichweite und relativ großer
Bandbreite möglich.
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Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Mobilfunktelefon
und das Kameramodul zur Herstellung einer Kommunikationsverbindung
per Funk jeweils eine Bluetooth-Schnittstelle aufweisen. Diese Ausführungsform
ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil ohnehin viele Mobilfunktelefone
eine entsprechende Bluetooth-Schnittstelle aufweisen. Anstelle einer
Bluetooth-Schnittstelle kann erfindungsgemäß jedoch auch eine beliebige
andere Funkschnittstelle, insbesondere mit größerer Bandbreite, verwendet werden.
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Die
Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung zwischen
dem Kameramodul und der Zentraleinheit kann auf beliebige geeignete
Weise erfolgen. Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht insoweit vor,
daß der
Grundkörper
eine Steckschnittstelle aufweist, in die das Kameramodul zur Herstellung
einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit der Zentraleinheit
des Mobilfunktelefones einsteckbar ist. Auf diese Weise kann das
Kameramodul nicht nur elektrisch, sondern darüber hinaus auch mechanisch
mit dem Grundkörper verbunden
werden, so daß ein
Verlieren des Kameramodules ausgeschlossen ist. Als Steckschnittstelle kann
hierbei eine ohnehin an dem Mobilfunktelefon vorhandene Schnittstelle
verwendet werden, an die ein Datenübertragungs- und/oder Ladekabel
angeschlossen wird.
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Eine
andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Kameramodul
eine vorzugsweise stromnetzunabhängige
integrierte Spannungsversorgungseinrichtung aufweist. Auf diese Weise
erübrigt
sich eine Spannungsversorgung des Kameramodules über das Mobilfunktelefon.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Spannungsversorgungseinrichtung
wenigstens eine Batterie und/oder wenigstens einen Akku aufweist.
Auf diese Weise ist auf einfachem und kostengünstigem Wege eine Spannungsversorgung
des Kameramodules sichergestellt. Vorteilhafterweise kann eine im
mit dem Grundkörper
verbundenen Zustand des Kameramodules zwischen dem Kameramodul und dem
Grundkörper
bestehende elektrische Verbindung so gestaltet sein, daß die Batterie
bzw. der Akku des Kameramodules aufgeladen wird, während das Kameramodul mit
dem Grundkörper
verbunden ist. Es ist auch möglich,
die elektrische Verbindung so zu gestalten, daß beim Anschließen eines
Ladekabels an den Grundkörper
sowohl ein in dem Grundkörper aufgenommener
Akku als auch ein Akku des Kameramodules aufgeladen wird, sofern
die Verbindung des Kameramodules mit dem Grundkörper nicht über dieselbe Schnittstelle
erfolgt, an die auch das Ladekabel angeschlossen wird.
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Grundsätzlich ist
es erfindungsgemäß ausreichend,
wenn die Kamera zur Aufnahme von Standbildern geeignet ausgebildet
ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch
insoweit vor, daß die
Kamera zur Aufnahme von Bewegtbildern ausgebildet ist. Auf diese
Weise ist die Kamera sowohl zum Aufnehmen von Fotos als auch zum Aufnehmen
von Videos geeignet.
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Eine
außerordentlich
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht eine Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung des Kameramodules an einem Gegenstand im von dem
Grundkörper
getrennten Zustand vor. Bei dieser Ausführungsform ist das Kameramodul
nach dem Trennen von dem Grundkörper besonders
einfach an einem Gegenstand an einer geeigneten oder gewünschten
Stelle befestigbar, beispielsweise bei Verwendung des Kameramodules
als optische Einparkhilfe mittels eines Magneten an einer Karosserie
eines Kraftfahrzeuges.
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Bei
der vorgenannten Ausführungsform
kann die Befestigungsvorrichtung in beliebiger geeigneter Weise
ausgeführt
sein. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht insoweit
vor, daß die
Befestigungsvorrichtung wenigstens einen Magneten und/oder wenigstens
eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende Vorrichtung,
beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens ein Halteband
und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
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Bei
der vorgenannten Ausführungsform
kann die Befestigungsvorrichtung fest mit dem Kameramodul verbunden
sein. Beispielsweise kann ein Haltemagnet an einem Gehäuse des
Kameramodules angeordnet oder in dieses eingelasssen sein. Eine andere
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht jedoch vor, daß die Befestigungsvorrichtung
lösbar mit
dem Kameramodul verbunden ist, derart, daß die Befestigungsvorrichtung
nach dem Trennen des Kameramodules von dem Grundkörper mit
dem Kameramodul verbindbar ist. Auf diese Weise ist die Handlichkeit
des Kameramodules durch die Befestigungsvorrichtung nicht eingeschränkt. Beispielsweise
kann eine saugnapfartige Befestigungsvorrichtung verwendet werden,
wie sie von mobilen Navigationsgeräten bekannt ist und getrennt
von dem Navigationsgerät
transportiert werden kann. Bei Benutzung kann das Kameramodul nach
dem Trennen vom Grundkörper
mit der Befestigungsvorrichtung verbunden und diese an geeigneter
Stelle angebracht werden.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Kamera unter Beibehaltung
der Hardware des Mobilfunktelefones im übrigen auf einfache Weise ausgetauscht
werden kann, beispielsweise im Falle eines Defektes. Auf diese Weise
ist es angesichts der rasch fortschreitenden Entwicklung im Bereich
der digitalen Fotografie beispielsweise möglich, ein ursprünglich mit
dem Mobilfunktelefon geliefertes Kameramodul gegen ein Kameramodul
auszutauschen, das beispielsweise eine höhere Auflösung aufweist.
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Aufgrund
der Anordnung der Kamera in einem von dem Grundkörper trennbaren Kameramodul ist
es darüber
hinaus möglich,
daß ein
Hersteller ein und dasselbe Mobilfunktelefon mit unterschiedlichen Kameramodulen,
beispielsweise mit unterschiedlich hoher Auflösung anbietet, so daß jeder
Käufer
das Kameramodul entsprechend seinen Wünschen auswählt oder sogar wegläßt.
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Eine
weitere Lösung
der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist im Anspruch 11 angegeben
mit einem System, das aus einer Kamera zur Aufnahme digitaler Bilddaten
und einem Mobilfunktelefon oder einem handgehaltenen MP3-Player
besteht, wobei die Kamera in oder an einem räumlich von dem Mobilfunktelefon
bzw. MP3-Player
getrennten Kameramodul angeordnet ist, das über eine Schnittstelle mit
einer Zentraleinheit des Mobilfunktelefones bzw. des MP3-Players
in Kommunikationsverbindung steht oder bringbar ist zum Übertragen
digitaler Bilddaten von der Kamera zu der Zentraleinheit.
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Der
Grundgedanke des im Anspruch 11 angegebenen Systems besteht ebenfalls
darin, ein Mobilfunktelefon oder einen handgehaltenen MP3-Player
mit einer Kamera auszustatten, die in oder an einem räumlich von
dem Mobilfunktelefon bzw. MP3-Player getrennten oder trennbaren
Kameramodul angeordnet ist. Auf diese Weise ist es möglich, Mobilfunktelefone
bzw. MP3-Player mit einer Kamera nachzurüsten, die dann softwaremäßig in das
Bedienkonzept des Mobilfunktelefons bzw. MP3-Players eingebunden
wird. Unter einem MP3-Player wird erfindungsgemäß jedwedes handgehaltene Audioabspielgerät verstanden,
in dessen Speicher Musik repräsentierende
Daten speicherbar sind, unabhängig von
einem verwendeten Komprimierungsformat. In einem entsprechenden
erfindungsgemäßen System können erfindungsgemäß auch ein
miniaturisierter Computer oder dergleichen verwendet werden.
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Bei
dem erfindungsgemäßen System
ergeben sich die geschilderten Vorteile des erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
entsprechend.
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Grundsätzlich kann über die
Schnittstelle eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung zwischen
dem Kameramodul und dem Mobilfunktelefon bzw. dem MP3-Player hergestellt
werden, beispielsweise über
ein Verbindungskabel. Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Systemes
sieht jedoch vor, daß über die
Schnittstelle eine leitungsungebundene Kommunikationsverbindung herstellbar
ist.
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Weitere
vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen
des erfindungsgemäßen Systems
sind in den Ansprüchen
13 bis 21 angegeben.
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Auf
der Basis eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
bzw. eines erfindungsgemäßen Systemes
kann entsprechend den jeweiligen Anforderungen ein sogenanntes Ad-Hoc-Netzwerk
gebildet werden.
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Erfindungsgemäß ist es
grundsätzlich
ausreichend, wenn eine einzige Kamera bzw. ein einziges Kameramodul
verwendet wird. Entsprechend den jeweiligen Anforderungen ist erfindungsgemäß jedoch
auch möglich,
wenigstens zwei oder mehrere Kameras bzw. Kameramodule zu verwenden,
die mit dem gleichen Mobilfunktelefon in Bilddatenübertragungsverbindung
stehen. Die von unterschiedlichen Kameras aufgenommenen Bilder können dann
beispielsweise auf einem geteilten Bildschirm des Mobilfunktelefones
angezeigt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten, stark schematisierten
Zeichnung näher erläutert, in
der ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones
dargestellt ist. Dabei bilden alle beanspruchten, beschriebenen
und in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger
Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer
Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie
unabhängig
von ihrer Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung.
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Die
Darstellung in der Zeichnung ist zur besseren Übersicht auf die das Verständnis unterstützenden
Bestandteile reduziert.
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Es
zeigt:
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1 eine
stark schematisierte Ansicht eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones, wobei das
Kameramodul mit dem Grundkörper
des Mobilfunktelefones verbunden ist und
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2 in
gleicher Darstellung wie 1 das Mobilfunktelefon gemäß 1,
wobei das Kameramodul von dem Grundkörper getrennt ist.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Mobilfunktelefones 2 in
Form eines sogenannten Smartphones dargestellt, das die Funktionalität eines
Mobilfunktelefones mit derjenigen eines PDA (Personal Digital Assistant)
vereint. Das Mobilfunktelefon 2 weist einen handgehaltenen Grundkörper 4 auf,
in dem sämtliche
zum Betrieb des Mobilfunktelefones 2 erforderlichen Komponenten aufgenommen
sind, insbesondere eine Sende/Empfangseinheit zur Herstellung von
Telefonie- und/oder Internetverbindungen und eine Zentraleinheit
zur Verarbeitung von Daten. Der Aufbau eines Mobilfunktelefones
im übrigen
ist dem Fachmann allgemein bekannt und wird daher hier nicht näher erläutert. Das
Mobilfunktelefon 2 weist bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Display 6 in Form eines Touchscreens auf, auf dem Bedienelemente
zur Bedienung des Mobilfunktelefones dargestellt werden können, beispielsweise
eine Tastatur, wie in 1 bei dem Bezugszeichen 8 angedeutet.
Das Mobilfunktelefon 2 weist darüber hinaus eine unterhalb des
Displays 6 angeordnete, als Drucktaste ausgebildete Bedientaste 10 auf.
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Das
Mobilfunktelefon 2 weist ferner eine bei diesem Ausführungsbeispiel
an dem Grundkörper angeordnete
Kamera 12 zur Aufnahme digitaler Bilddaten auf, wobei eine
Frontlinse eines Objektivs der Kamera 12 in 1 erkennbar
und mit dem Bezugszeichen 14 bezeichnet ist. Die Kamera 12 steht
mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 bei Betrieb
des Mobilfunktelefones bzw. der Kamera in Bilddatenübertragungsverbindung.
Die hierfür
erforderlichen Soft- und Hardwarekomponenten sind dem Fachmann allgemein
bekannt und werden daher hier nicht näher erläutert. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Kamera 12 zum Aufnehmen von Fotos und Videos geeignet,
so daß mobilfunktelefonseitig
ein Videocodec vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß ist die
Kamera 12 bei diesem Ausführungsbeispiel in einem trennbar
mit dem Grundkörper 4 verbundenen
Kameramodul 16 angeordnet, das ein separates Gehäuse 18 aufweist.
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Das
Kameramodul 12 kommuniziert mit der Zentraleinheit des
Mobilfunktelefones 2 in dem in 1 dargestellten
mit dem Grundkörper
verbundenen Zustand über
eine leitungsgebundene Kommunikationsverbindung zur Übertragung
von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit, wobei bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
der Grundkörper 4 des Mobilfunktelefones 2 eine
Steckschnittstelle aufweist, in die das Kameramodul 16 zur
Herstellung einer leitungsgebundenen Kommunikationsverbindung mit
der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 einsteckbar
ist.
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In
einem von dem Grundkörper 4 des
Mobilfunktelefones 2 getrennten Zustand kommuniziert das
Kameramodul 16 mit der Zentraleinheit des Mobilfunktelefones 2 über eine
leitungsungebundene Kommunikationsverbindung zur Übertragung
von digitalen Bilddaten zu der Zentraleinheit, wobei die leitungsungebundene
Kommunikationsverbindung bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
eine Funkverbindung ist. Zur Herstellung einer Funkverbindung weisen
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das
Mobilfunktelefon 2 und das Kameramodul 16 jeweils
eine Bluetooth-Schnittstelle auf.
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Um
das Kameramodul 16 unabhängig von dem Mobilfunktelefon 2 mit
Spannung zu versorgen, weist das Kameramodul 16 eine stromnetzunabhängige integrierte
Spannungsversorgungseinrichtung in Form eines Akkus auf.
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In
dem in 1 dargestellten Zustand, in dem das Kameramodul 16 an
den Grundkörper 4 angesteckt
ist, kann der Benutzer mittels der Kamera 12 Fotos und/oder
Videos aufzeichnen, wobei die Bedienung der Kamera 12 über das
als Touchscreen ausgebildete Display 6 erfolgt.
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Wird,
wie in 2 angedeutet, das Kameramodul 16 von
dem Grundkörper 4 getrennt,
so kommuniziert das Kameramodul 16 mit der Zentraleinheit des
Mobilfunktelefones 2 über
die Bluetooth-Schnittstelle zur Übertragung
von Bilddaten von dem Kameramodul 16 zu der Zentraleinheit
des Mobilfunktelefones 2 bzw. zur Übertragung von Steuerungsbefehlen von
der Zentraleinheit zu dem Kameramodul 16, wie in 2 durch
einen Doppelpfeil 20 angedeutet.
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Nach
dem Trennen des Kameramodules 16 von dem Grundkörper 4 kann
der Benutzer das Kameramodul 16 an einer beliebigen geeigneten
oder gewünschten
Stelle innerhalb der Reichweite der Bluetooth-Verbindung positionieren,
wobei mittels der Kamera 12 aufgenommene digitale Bilddaten über die
Bluetooth-Verbindung zu dem Mobilfunktelefon 2 übertragen
und auf dessen Display 6 dargestellt werden.
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Wie
bereits zuvor erwähnt,
kann der Benutzer das Kameramodul 16 in vielfältiger Weise
einsetzen, beispielsweise zur Raumüberwachung, zur Untersuchung
unzugänglicher
Stellen an technischen Geräten
oder in Räumen,
als optische Einparkhilfe an Kraftfahrzeugen oder nach Art einer
Webcam.
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Zur
Befestigung des Kameramodules 16 an einem Gegenstand im
von dem Grundkörper 4 getrennten
Zustand kann das Kameramodul 16 eine Befestigungsvorrichtung
aufweisen, die beispielsweise wenigstens einen Magneten und/oder
wenigstens eine Klemmvorrichtung und/oder wenigstens eine selbsthaftende
Vorrichtung, beispielsweise einen Saugnapf, und/oder wenigstens
ein Halteband, und/oder wenigstens einen Klettverschluß aufweist.
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Ein
Stecker des Kameramodules 16 zum Einstecken in eine entsprechende
Buchse am Grundkörper 4 des
Mobilfunktelefones 2 ist in 2 mit dem
Bezugszeichen 22 bezeichnet.
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Die
Erfindung erweitert damit die Funktionalitäten von mit Kameras ausgestatteten
Mobilfunktelefonen auf einfache und kostengünstige Weise erheblich.