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DE102009032546B4 - Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker und Schutzkontaktstecker - Google Patents

Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker und Schutzkontaktstecker Download PDF

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DE102009032546B4
DE102009032546B4 DE200910032546 DE102009032546A DE102009032546B4 DE 102009032546 B4 DE102009032546 B4 DE 102009032546B4 DE 200910032546 DE200910032546 DE 200910032546 DE 102009032546 A DE102009032546 A DE 102009032546A DE 102009032546 B4 DE102009032546 B4 DE 102009032546B4
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Abstract

Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker (20) mit zumindest einem Basisabschnitt (2) und zumindest einem Schenkelabschnitt (3), der im Wesentlichen senkrecht zum Basisabschnitt (2) angeordnet ist, wobei der Schenkelabschnitt (3) einen ersten Kontaktbereich (4) und einen zweiten Kontaktbereich (5) zur elektrischen Kontaktierung einer Erdungsvorrichtung einer Schutzkontaktsteckdose aufweist, wobei eine Länge (LI; LK – LI) und/oder Breite (BK; BS) der Kontaktbereiche (4, 5) voneinander verschieden ist, und wobei in Verbindung mit einem Ende des ersten Kontaktbereichs (4) ein Verbindungsbereich (6) vorgesehen ist, der zur mechanischen Verbindung mit einer Steckerbrücke (21) des Schutzkontaktsteckers (20) in Eingriff bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine im Wesentlichen U-förmige Aussparung (8) zwischen dem Verbindungsbereich (6) und dem zweiten Kontaktbereich (5) ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und einen Schutzkontaktstecker. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Schutzkontaktstecker wie er in der DIN 49440/441 beschrieben ist.
  • Ein Schutzkontaktstecker, wie er in vielen Ländern Europas üblich ist, besitzt zwei runde Kontaktstifte mit 4,8 mm Durchmesser, 19 mm Länge und 19 mm Achsenabstand für Außenleiter und Neutralleiter. Ein dritter Pol, der Schutzkontakt, soll gefährlicher Spannungen ableiten d. h. erden, sobald der elektrische Stromkreis durch die beiden anderen Pole, den Außenleiter und den Neutralleiter, geschlossen wird. Daher soll die Verbindung mit dem Schutzkontakt zuerst erfolgen, also vorauseilend sein. Beim Schutzkontaktstecker wird dies über Kontaktflächen an der Steckerseite und die zugehörigen Kontaktfedern in der Schutzkontaktsteckerdose sicher gestellt.
  • Zum Anschluss an den Schutzkontaktstecker wird eine dreiadrige Leitung verwendet, die einen Außenleiter, einen Neutralleiter und einen geerdeten Schutzleiter enthält. Elektrisch leitfähige Gehäusematerialien müssen mit dem Schutzleiter verbunden werden.
  • Als Erdungsvorrichtung ist der Schutzkontakt im Schutzkontaktstecker üblicherweise als gebogenes Messingblech ausgebildet. Im Zuge steigender Rohstoffpreise ist es von Interesse, den Verbrauch von teueren, elektrisch leitfähigen Metallen bzw. Legierungen, insbesondere von Messing, bei der Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker möglichst gering zu halten.
  • Die dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 entsprechende DE 20 2007 002 268 U1 offenbart eine Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker mit einem Basisabschnitt und zwei im wesentlichen rechtwinklig dazu angeordneten Schenkelabschnitten. Jeder der beiden Schenkelabschnitte weist an seinem oberen, freien Ende einen umgebogenen Verbindungsbereich auf, mit dem die Erdungsvorrichtung in mechanischen Eingriff mit einer Steckerbrücke des Schutzkontaktsteckers bringbar ist.
  • Aus der DE 7303118 U ist ein U-förmiger Schutzkontaktbügel bekannt, der einen Stirnbereich eines Schutzkontaktsteckers überspannt und einen Steg sowie jeweils einen umgebogenen freien Schenkel an den Enden des Stegs aufweist. Jeder freie Schenkel ist an seinen Rändern mit Zähnen versehen.
  • Das Dokument DE 6916076 U offenbart einen Schutzkontaktstecker mit einer Gleitschiene, die zwei rechtwinklig zueinander angeordnete Kontaktabschnitte und einen bogenförmigen Verbindungsabschnitt aufweist. Der Verbindungsabschnitt hat eine geringere Breite als die Kontaktabschnitte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker und einen Schutzkontaktstecker anzugeben, die bei sicherer Funktionsweise mit verringertem Materialaufwand kostengünstig herstellbar sind.
  • Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch eine Erdungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
  • Dadurch dass die Kontaktbereiche eine unterschiedliche Länge und/oder Breite aufweisen und vorzugsweise der zweite Kontaktbereich schmaler als der erste Kontaktbereich ausgebildet ist, ist es möglich, in einem Kontaktbereich, vorzugsweise im zweiten Kontaktbereich, elektrisch, leitfähiges Material, insbesondere Messing, einzusparen. Hierdurch verringern sich die Materialkosten bei der Herstellung der Erdungsvorrichtung. An einem Ende des ersten Kontaktbereichs ist ein Verbindungsbereich vorgesehen, der zur mechanischen Verbindung mit einer Steckerbrücke des Schutzkontaktsteckers in Eingriff bringbar ist. Hierdurch wird eine zuverlässige Fixierung der Erdungsvorrichtung im Schutzkontaktstecker erreicht, wenn die Erdungsvorrichtung in den Schutzkontaktstecker eingebaut wird. Eine im Wesentlichen U-förmige Aussparung ist zwischen dem Verbindungsbereich und dem zweiten Kontaktbereich ausgebildet. Hierdurch wird weiteres Material eingespart und es wird verhindert, dass sich der Verbindungsbereich mit dem zweiten Kontaktbereich verhakt, wenn der Verbindungsbereich bei der Montage der Erdungsvorrichtung im Schutzkontaktstecker umgebogen wird.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der eine, vorzugsweise der zweite Kontaktbereich, als Kontaktfortsatz ausgebildet, der an einem Ende des anderen, vorzugsweise des ersten Kontaktbereichs, übersteht. Dieser Kontaktfortsatz verlängert die effektive Kontaktfläche des Schenkelabschnitts, d. h. die Kontaktfläche mit der die Erdungsvorrichtung des Schutzkontaktsteckers beim Einstecken in eine Schutzkontaktsteckdose die Erdungsvorrichtung der Schutzkontaktsteckdose, üblicherweise eine Kontaktfeder, kontaktiert.
  • Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Verbindungsbereich zur mechanischen Verbindung mit der Steckerbrücke umbiegbar ist.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Verbindungsbereich zumindest einen Steg auf, durch den der Verbindungsbereich mit dem Ende des anderen, vorzugsweise des ersten Kontaktbereichs, verbunden ist, an dem der zweite Kontaktbereich ausgebildet ist.
  • Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Verbindungsbereich zwei Stege aufweist, zwischen denen der zweite Kontaktbereich angeordnet ist, und durch die der Verbindungsbereich mit dem Ende des ersten Kontaktbereichs verbunden ist. Durch die zwei Stege wird eine besonders zuverlässige, mechanische Verbindung des Verbindungsbereichs mit der Steckerbrücke eines Schutzkontaktsteckers erreicht, wenn die Erdungsvorrichtung in den Schutzkontaktstecker eingebaut wird.
  • Vorzugsweise ist ein äußerer Abstand der beiden Stege gleich der Breite des ersten Kontaktbereichs.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist ein innerer Abstand der beiden Stege größer als die Breite des zweiten Kontaktbereichs. Zum einen wird somit Material eingespart. Ist der zweite Kontaktbereich vorzugsweise von beiden Stegen beabstandet, wird zum anderen verhindert, dass die beiden Stege sich mit dem zweiten Kontaktbereich verhaken, wenn der Verbindungsbereich zur Fixierung der Erdungsvorrichtung auf der Steckerbrücke umgebogen wird.
  • Vorzugsweise ist der Verbindungsbereich im Wesentlichen U-förmig ausgebildet.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Verbindungsbereich zumindest eine endseitige Aussparung auf, die am Ende des Schenkelabschnitts angeordnet ist. Hierdurch wird weiteres elektrisch leitfähiges Material bei der Herstellung der Erdungsvorrichtung eingespart.
  • Vorzugsweise ist an beiden Enden des Basisabschnitts jeweils eine im Wesentlichen senkrechter Schenkelabschnitt mit jeweils einem ersten und einem zweiten Kontaktbereich angeordnet. Wird die Erdungsvorrichtung in einen Schutzkontaktstecker eingebaut, kann der Schutzkontaktstecker in zwei Positionen, die um 180° gedreht sind, in die Schutzkontaktsteckdose eingesteckt werden, wobei in beiden Positionen eine Erdung erfolgt.
  • Vorzugsweise sind der Basisabschnitt und die beiden Schenkelabschnitte als ein Bauteil ausgebildet.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erdungsvorrichtung sind in weiteren abhängigen Ansprüchen dargelegt.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird ferner erfindungsgemäß gelöst durch einen Schutzkontaktstecker mit einer Erdungsvorrichtung nach zumindest einem der vorangegangenen Ausführungsbeispiele.
  • Vorzugsweise besitzt der Schutzkontaktstecker eine Steckerbrücke, die zumindest einen Vorsprung aufweist, mit dem sich der Verbindungsbereich der Erdungsvorrichtung in Eingriff befindet.
  • Insbesondere ist es von Vorteil, wenn der Verbindungsbereich der Erdungsvorrichtung den Vorsprung der Steckerbrücke umgreift. Hierdurch wird eine besonders zuverlässige, mechanische Verbindung zwischen der Erdungsvorrichtung und der Steckerbrücke erreicht.
  • Vorzugsweise deckt der zweite Kontaktbereich der Erdungsvorrichtung eine Außenfläche des Vorsprungs der Steckerbrücke ab. Durch den Vorsprung wird eine Rückseite des zweiten Kontaktbereichs mechanisch stabilisiert, wodurch verhindert wird, dass sich der zweite Kontaktbereich bei der Montage der Erdungsfeder an den Kunststoffkörper verbiegt, was beim Umspritzen mit PVC zu Überspritzungen bzw. schlechten Teilen führen kann.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele des Schutzkontaktsteckers sind in weiteren abhängigen Ansprüchen dargelegt.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den zugehörigen Figuren näher erläutert. In diesen zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer fertig gebogenen Erdungsvorrichtung mit zwei Schenkelabschnitten (schematisch),
  • 2 eine Draufsicht auf einen Schenkelabschnitt einer Erdungsvorrichtung im ungebogenen Zustand (schematisch),
  • 3a eine Draufsicht auf ein Schenkelabschnitt nach 2 in gebogenem Zustand (schematisch), und
  • 3b eine perspektivische Darstellung eines Bereichs eines Schutzkontaktsteckers ohne PVC-Umspritzung, mit einer Erdungsvorrichtung, die mit einer Steckerbrücke des Schutzkontaktsteckers verbunden ist.
  • In 1 ist eine Seitenansicht einer fertig gebogenen Erdungsvorrichtung 1 mit zwei Schenkelabschnitten 3 gezeigt. In 2 ist eine Draufsicht auf einen Schenkelabschnitt 3 einer Erdungsvorrichtung 1, beispielsweise der Erdungsvorrichtung 1 aus 1, im ungebogenen Zustand gezeigt. 3 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Bereichs eines Schutzkontaktsteckers 20 ohne PVC-Umspritzung mit einer Erdungsvorrichtung 1, beispielsweise einer Erdungsvorrichtung 1 aus 1, die mit einer Steckerbrücke 21 des Schutzkontaktsteckers 20 verbunden ist.
  • Die in 1 gezeigte Erdungsvorrichtung 1 weist einen Basisabschnitt 2 (hier geschnitten dargestellt) und zwei Schenkelabschnitte 3 auf. Vorzugsweise wird die Erdungsvorrichtung 1 aus einem elektrisch leitfähigen Blechstreifen, beispielsweise aus Messingblech, einteilig hergestellt, beispielsweise ausgestanzt.
  • Um einen Schutzleiter mit der Erdungsvorrichtung 1 elektrisch leitfähig zu verbinden, weist vorzugsweise der Basisabschnitt 2 eine Crimpbuchse oder Schraubbuchse (nicht gezeigt) auf, um die elektrische Kontaktierung mit dem Schutzleiter durch Klemmen oder Eindrehen einer Schraube herzustellen.
  • Die Schenkelabschnitte 3 sind an beiden Enden des Basisabschnitts 2 angeordnet und verlaufen jeweils im Wesentlichen senkrecht zum Basisabschnitt 2, so dass die Schenkelabschnitte 3 einander gegenüberliegend angeordnet sind. Obwohl die in 1 dargestellte Erdungsvorrichtung 1 zwei Schenkelabschnitten 3 zeigt, ist es auch möglich, dass die Erdungsvorrichtung 1 nur einen Basisabschnitt 2 und einen im Wesentlichen senkrecht dazu angeordneten Schenkelabschnitt 3 aufweist.
  • Die Formulierung „im Wesentlichen” wird in diesem Zusammenhang verwendet, da die Erdungsvorrichtung 1 vorzugsweise aus einem elektrisch leitfähigen Blechstreifen hergestellt wird, wobei der oder die Schenkelabschnitte 3 bezüglich des Basisabschnitts 2 abgebogen werden. Durch das Abkanten ist es möglich, dass der Basisabschnitt 2 und der jeweilige Schenkelabschnitt 3 einen Winkel einschließen, der nicht exakt 90° entspricht, sondern etwas größer oder etwas kleiner (beispielsweise ±5°) als der 90°-Winkel ist.
  • Hierdurch ist es möglich, eine Vorspannung der Schenkelabschnitte 3 bei der Befestigung auf der Steckerbrücke 21 einzustellen. Vorzugsweise ist die Erdungsvorrichtung 1 daher als Erdungsfeder ausgebildet.
  • Die Schenkelabschnitte 3 erstrecken sich in Längsrichtung L der Erdungsvorrichtung 1. Die Längsrichtung L verläuft in Richtung einer Längsachse des Schutzkontaktsteckers 20, in dem die Erdungsvorrichtung 1 montiert ist, d. h. in Richtung der Kontaktstifte (nicht gezeigt) des Schutzkontaktsteckers 20.
  • Üblicherweise ist der Basisabschnitt 2 bei der Erdungsvorrichtung 1 von außen erkennbar, wenn man den Schutzkontaktstecker 20 in Längsrichtung L betrachtet. Die unteren Bereiche der Schenkelabschnitte 3 sind an gegenüberliegenden Seiten der Steckerbrücke 21 des Schutzkontaktsteckers 20 erkennbar.
  • Vorzugsweise sind die beiden Schenkelabschnitte 3 in 1 durch Spiegelung an einer Fläche, in der die Längsachse des Schutzkontaktsteckers 20 verläuft, aufeinander abbildbar. Jedoch ist es auch möglich, dass die beiden Schenkelabschnitte 3 durch eine 180°-Drehung um diese Längsachse aufeinander ab bildbar sind.
  • Der in 2 gezeigte Schenkelabschnitt 3 weist einen ersten Kontaktbereich 4 und einen sich daran anschließenden zweiten Kontaktbereich 5 auf. Der erste Kontaktbereich 4 beginnt, bezogen auf 2, in einem unteren Bereich des Schenkelabschnitts 3, d. h. in dem Bereich, in dem der Schenkelabschnitt 3 mit einem Ende des Basisabschnitts 2 vorzugsweise einteilig verbunden ist. Der erste Kontaktbereich 4 erstreckt sich vom unteren Bereich bis zu einem oberen Bereich des Schenkelabschnitts 3, wobei der gesamte erste Kontaktbereich 4 vorzugsweise eine gleichbleibende Breite BS und eine ununterbrochene, im Wesentlichen ebene Kontaktfläche aufweist.
  • Bezogen auf 2 schließt sich im oberen Bereich des Schenkelabschnitts 3 der zweite Kontaktbereich 5 an den ersten Kontaktbereich 4 an. Der zweite Kontaktbereich 5 ist als Kontaktfortsatz ausgebildet, der am oberen Ende des ersten Kontaktbereichs 4 übersteht. Vorzugsweise sind der erste Kontaktbereich 4 und der zweite Kontaktbereich 5 aus dem gleichen elektrisch leitfähigen Material ausgebildet, und insbesondere als ein Bauteil ausgebildet.
  • Der zweite Kontaktbereich 5 weist eine Breite BK auf, die geringer ist als die Breite BS des ersten Kontaktbereichs 4. Somit ist der erste Kontaktbereich 4 breiter als der zweite Kontaktbereich 5 ausgebildet.
  • Auch der zweite Kontaktbereich 5 weist vorzugsweise eine kontinuierliche, vorzugsweise ebene, Kontaktfläche auf, die insbesondere kontinuierlich mit der Kontaktfläche des ersten Kontaktbereichs 4 ist. Beide Kontaktbereiche 4, 5 bilden somit eine ununterbrochene, effektive Kontaktfläche 10, die vorzugsweise eine Gesamtlänge LK von mindestens 14,5 mm, vorzugsweise mindestens 16,5 mm und höchst vorzugsweise mindestens 17,5 mm, aufweist.
  • Die effektive Kontaktfläche 10, die sich aus der Kontaktfläche mit der Länge LK des ersten Kontaktbereichs 4 und der Kontaktfläche des zweiten Kontaktbereichs 5 zusammensetzt, ist entlang ihrer gesamten Länge LK zur mechanischen und elektrischen Kontaktierung einer weiteren Erdungsvorrichtung, insbesondere einer Erdungsfeder, einer Schutzkontaktsteckdose nutzbar, wenn der Schutzkontaktstecker 20 in die Schutzkontaktsteckdose eingesteckt wird oder aus ihr herausgezogen wird.
  • Am oberen Ende des ersten Kontaktbereichs 4 ist in 2 ferner ein Verbindungsbereich 6 vorgesehen, der zur mechanischen Verbindung mit der Steckerbrücke 21 des Schutzkontaktsteckers 20 in Eingriff bringbar ist, wie dies in 3 gezeigt ist. Hierzu ist der Verbindungsbereich 6 vorzugsweise umbiegbar, d. h. das elektrisch leitfähige Material der Erdungsvorrichtung 1 ist zumindest in diesem Bereich plastisch verformbar. Auch der Verbindungsbereich 6 des Schenkelabschnitts 3 ist vorzugsweise einteilig mit dem restlichen Schenkelabschnitt 3 ausgebildet.
  • Während in 1 die beiden einander gegenüberliegenden Verbindungsbereiche 6 bereits umgebogen sind, ist der in 2 gezeigte Verbindungsbereich 6 noch plan mit dem ersten und zweiten Kontaktbereich 4, 5.
  • In dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Verbindungsbereich 6 zwei einander gegenüberliegende Stege 7 auf, deren Innenkanten voneinander durch einen inneren Abstand Ai beabstandet sind. Die Außenkanten der beiden Stege 7 sind voneinander durch einen äußeren Abstand Aä beabstandet. Vorzugweise entspricht der äußere Abstand Aä der beiden Stege 7 der Breite BS des ersten Kontaktbereichs 4.
  • Der in 2 gezeigte Verbindungsbereich 6 ist bügelförmig ausgebildet, wobei ein endseitiger Abschnitt die beiden Stege 7 miteinander verbindet. Insbesondere ist der Verbindungsbereich 6 im Wesentlichen U-förmig ausgebildet. Der endseitige Abschnitt ist mit Bezug auf 2 am oberen Ende des Schenkelabschnitts 3 angeordnet, d. h. am distalen Ende des Schenkelabschnitts 3 bezogen auf den Basisabschnitt 2.
  • Obwohl dies nicht dargestellt ist, ist es beispielsweise auch möglich, den Verbindungsbereich 6 durch nur einen Steg 7 mit dem oberen Ende des ersten Kontaktbereichs 4 zu verbinden. Dieser einzelne Steg sollte im Vergleich zu den in 2 dargestellten Stegen 7 jedoch breiter ausgebildet sein.
  • Der endseitige Abschnitt weist eine oder mehrere endseitige Aussparungen 9 auf, um weiteres Material bei der Herstellung der Erdungsvorrichtung 1 einzusparen. Vorzugsweise ist die endseitige Aussparung 9 bogenförmig ausgebildet. Jedoch sind auch andere Formen, beispielsweise dreieckige oder viereckige endseitige Aussparungen 9 möglich.
  • In 2 ist der zweite Kontaktbereich 5 als Kontaktfortsatz zwischen den beiden Stegen 7 angeordnet. Der zweite Kontaktbereich 5 weist vorzugsweise eine Breite BK von mindestens 3,5 mm auf.
  • Der innere Abstand Ai der beiden Stege 7 ist größer als die Breite BK des zweiten Kontaktbereichs 5, so dass auf einer oder auf beiden Seiten eine Aussparung 8 zwischen dem jeweiligen Steg 7 und der nächstliegenden Kante des zweiten Kontaktbereichs 5 vorliegt. Hierdurch ist es möglich, weiteres Material bei der Herstellung der Erdungsvorrichtung 1 einzusparen. Ferner wird durch Aussparungen 8 auf beiden Seiten des zweiten Kontaktbereichs 5 erreicht, dass sich die Stege 7 des Verbindungsbereichs 6 und die seitlichen Kanten des zweiten Kontaktbereichs 5 nicht verhaken, wenn der Verbindungsbereich 6, wie in 3a und 3b gezeigt, umgebogen wird.
  • Insbesondere vorzugsweise ist der endseitige Abschnitt des Verbindungsbereichs 6 vom zweiten Kontaktbereich 5 beabstandet, um weiteres Material bei der Herstellung der Erdungsvorrichtung 1 einzusparen und um ein Verhaken des Verbindungsbereichs 6 mit dem zweiten Kontaktbereich 5 beim Umbiegen des Verbindungsbereichs 6 zu verhindern. Somit ist es insbesondere von Vorteil, wenn die Aussparung 8 zwischen dem Verbindungsbereich 6 und dem zweiten Kontaktbereich 5 im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist.
  • Im ungebogenen Zustand, d. h. wenn der Verbindungsbereich 6 nicht wie in 3 gezeigt umgebogen ist, weist der Schenkelabschnitt 3 vorzugsweise eine Gesamtlänge LS von mindestens 19,5 mm auf. Die Aussparung 8 ist eine durchbrochene Fläche, die durch die Breite BK des zweiten Kontaktbereichs 5, den inneren Abstand Ai zwischen den beiden Stegen 7 und die Länge LA der Aussparung 8 in Längsrichtung L definiert ist.
  • Der erste Kontaktbereich 4 weist die Länge LI auf. Die Länge des zweiten Kontaktbereiches 5 beträgt LK – LI.
  • In 3b ist die Erdungsvorrichtung 1 in einer Einbausituation gezeigt, wobei 3a eine schematische Draufsicht der bereits abgewickelten, aber noch nicht montierten Erdungsvorrichtung zeigt. Der dargestellte Schutzkontaktstecker 20 ist insbesondere ein Schutzkontaktstecker gemäß DIN 49440/441, der jedoch ohne das ihn umgebende, elektrisch isolierende Gehäuse dargestellt ist. Das nicht dargestellte Gehäuse kann beispielsweise aufgeschraubt oder aufgeclipst werden, oder kann auch durch Umspritzung der Steckerbrücke 21 mit einem elektrisch isolierenden Kunststoff, beispielsweise PVC, hergestellt werden.
  • Die Steckerbrücke 21 des Schutzkontaktsteckers 20 weist zumindest einen Vorsprung 22 auf, mit dem sich der Verbindungsbereich 6 der Erdungsvorrichtung 1 in Eingriff befindet. Vorzugsweise weist die Steckerbrücke 21 zwei Vorsprünge 22 auf, die sich in radialer Richtung des Schutzkontaktsteckers 20 gegenüberliegen, von denen hier nur einer gezeigt ist. Mit diesen beiden Vorsprüngen 22 wird die in 1 gezeigte Erdungsvorrichtung 1 in Eingriff gebracht.
  • Wenn der Verbindungsbereich 6 der Erdungsvorrichtung 1 bügelförmig, insbesondere wie in 2 gezeigt U-förmig ausgebildet ist, umgreift der Verbindungsbereich 6 den Vorsprung 22 der Steckerbrücke 21, wie dies in 3b gezeigt ist. Wird der Verbindungsbereich 6 umgebogen, um die Erdungsvorrichtung 1 mit der Steckerbrücke 21 in Eingriff zu bringen, ist es vorteilhaft, wenn der Verbindungsbereich 6 und die beiden Kontaktbereiche 4, 5 des Schenkelabschnitts 3 einen Winkel kleiner als 90°, beispielsweise 85° oder 80°, einschließen. Hierdurch wird die Montierbarkeit der Erdungsvorrichtung 1 verbessert, und es ist möglich, die Erdungsvorrichtung 1 bei der Montage vorzuspannen.
  • Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Verbindungsbereich 6 der Erdungsvorrichtung 1 unterhalb einer Oberkante 11 des zweiten Kontaktbereichs 5 umgebogen ist. Hierzu sind beispielsweise die Stege 7 auf halber Länge oder, ausgehend vom Ende des ersten Kontaktbereichs 4, nach einem Drittel ihrer Länge umgebogen. Beispielsweise weist nach der Montage der Erdungsvorrichtung 1 auf der Steckerbrücke 21 der nicht gebogene Bereich des Schenkelabschnitts 3 eine Gesamtlänge von 17,5 mm auf, während mit Bezug auf 3 die obersten 2,5 mm des Schenkelabschnitts 3 bzw. des Verbindungsbereichs 6 umgebogen sind, so dass dieser Bereich mit dem erstgenannten Bereich des Schenkelabschnitts 3 einen Winkel kleiner als 90° einschließt.
  • In 3b deckt der zweite Kontaktbereich 5 der Erdungsvorrichtung 1 eine Außenfläche des Vorsprungs 22 der Steckerbrücke 21 vollständig ab. Somit stützt der Vorsprung 22 die Rückseite des zweiten Kontaktbereichs 5 ab, wodurch verhindert wird, dass der zweite Kontaktbereich 5 bei der Montage der Kontaktfeder in Richtung Mitte Steckerbrücke 21 verbogen werden kann. Dies ist vorteilhaft, wenn die Steckerbrücke 21 mit einem elektrisch isolierenden Kunststoff, beispielsweise PVC, umspritzt wird, da durch den bündigen Abschluss Überspritzungen bzw. Grate verhindert werden.
  • Die zuvor erläuterten Ausführungsbeispiele betreffen eine Erdungsvorrichtung 1 für einen Schutzkontaktstecker 20 mit zumindest einem Basisabschnitt 2 und zumindest einem Schenkelabschnitt 3, der im Wesentlichen senkrecht zum Basisabschnitt 2 angeordnet ist, wobei der Schenkelabschnitt 3 einen ersten und einen zweiten Kontaktbereich 4, 5 zur elektrischen Kontaktierung einer Erdungsvorrichtung einer Schutzkontaktsteckdose aufweist, und der erste Kontaktbereich 4 breiter als der zweite Kontaktbereich 5 ausgebildet ist.
  • Ebenso betreffen die zuvor erläuterten Ausführungsbeispiele einen Schutzkontaktstecker 20 mit einer Erdungsvorrichtung 1 nach zumindest einem der vorangegangenen Ausführungsbeispiele.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf eine Ausführung beschränkt, wie in dem Ausführungsbeispiel gezeigt; vielmehr kann der zweite Kontaktbereich 5 auch breiter als der erste Kontaktbereich 4 ausgebildet werden, wobei vorzugsweise, bei serieller Anordnung der beiden Kontaktbereiche 4 und 5, der zweite Kontaktbereich 5 stets in Längs- oder Breitenrichtung von dem ersten Kontaktbereich 4 vorspringt.

Claims (23)

  1. Erdungsvorrichtung für einen Schutzkontaktstecker (20) mit zumindest einem Basisabschnitt (2) und zumindest einem Schenkelabschnitt (3), der im Wesentlichen senkrecht zum Basisabschnitt (2) angeordnet ist, wobei der Schenkelabschnitt (3) einen ersten Kontaktbereich (4) und einen zweiten Kontaktbereich (5) zur elektrischen Kontaktierung einer Erdungsvorrichtung einer Schutzkontaktsteckdose aufweist, wobei eine Länge (LI; LK – LI) und/oder Breite (BK; BS) der Kontaktbereiche (4, 5) voneinander verschieden ist, und wobei in Verbindung mit einem Ende des ersten Kontaktbereichs (4) ein Verbindungsbereich (6) vorgesehen ist, der zur mechanischen Verbindung mit einer Steckerbrücke (21) des Schutzkontaktsteckers (20) in Eingriff bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine im Wesentlichen U-förmige Aussparung (8) zwischen dem Verbindungsbereich (6) und dem zweiten Kontaktbereich (5) ausgebildet ist.
  2. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kontaktbereich (4) breiter als der zweite Kontaktbereich (5) ausgebildet ist.
  3. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kontaktbereich (5) als Kontaktfortsatz ausgebildet ist, der vom ersten Kontaktbereich (4) vorspringt, vorzugsweise sich in Längsrichtung von einem Ende des ersten Kontaktbereiches (4) aus erstreckt.
  4. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) zur mechanischen Verbindung mit der Steckerbrücke (21) umbiegbar ist.
  5. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) zumindest einen Steg (7) aufweist, durch den der Verbindungsbereich (6) mit dem Ende des ersten Kontaktbereichs (4) verbunden ist, an dem der zweite Kontaktbereich (5) ausgebildet ist.
  6. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) zwei Stege (7) aufweist, zwischen denen der zweite Kontaktbereich (5) angeordnet ist, und durch die der Verbindungsbereich (6) mit dem Ende des ersten Kontaktbereichs (4) verbunden ist.
  7. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein äußerer Abstand (Aä) der beiden Stege (7) gleich der Breite (BS) des ersten Kontaktbereichs (4) ist.
  8. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein innerer Abstand (Ai) der beiden Stege (7) größer als die Breite (BK) des zweiten Kontaktbereichs (5) ist.
  9. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) im Wesentlichen U-förmig ausgebildet ist.
  10. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) zumindest eine endseitige Aussparung (9) aufweist, die am Ende des Schenkelabschnitts (3) angeordnet ist.
  11. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die endseitige Aussparung (9) im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet ist.
  12. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Kontaktbereich (4, 5) zusammen eine Kontaktfläche (10) mit einer Gesamtlänge (LK) von mindestens 14,5 mm, vorzugsweise mindestens 16,5 mm, insbesondere vorzugsweise mindestens 17,5 mm aufweisen.
  13. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kontaktbereich (5) eine Breite (BK) von mindestens 3,5 mm aufweist.
  14. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Enden des Basisabschnitts (2) jeweils ein im Wesentlichen senkrechter Schenkelabschnitt (3) mit jeweils einem ersten und einem zweiten Kontaktbereich (4, 5) angeordnet ist.
  15. Erdungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisabschnitt (2) und die beiden Schenkelabschnitte (3) als ein Bauteil ausgebildet sind.
  16. Erdungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem dünnen Blechstreifen, vorzugsweise einem Biege-Stanzteil aus Messing, besteht.
  17. Schutzkontaktstecker mit einer Erdungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16.
  18. Schutzkontaktstecker nach Anspruch 17, mit einer Steckerbrücke (21), die zumindest einen Vorsprung (22) aufweist, mit dem sich der Verbindungsbereich (6) der Erdungsvorrichtung (1) in Eingriff befindet.
  19. Schutzkontaktstecker nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) der Erdungsvorrichtung (1) den Vorsprung (22) der Steckerbrücke (21) umgreift.
  20. Schutzkontaktstecker nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) und die beiden Kontaktbereiche (4, 5) einen Winkel kleiner 90° einschließen.
  21. Schutzkontaktstecker nach einem der Ansprüche, 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (6) der Erdungsvorrichtung (1) unterhalb einer Oberkante (11) des zweiten Kontaktbereichs (5) umgebogen ist.
  22. Schutzkontaktstecker nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kontaktbereich (5) der Erdungsvorrichtung (1) eine Außenfläche des Vorsprungs (22) der Steckerbrücke (21) abdeckt.
  23. Schutzkontaktstecker nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberkante (11) des zweiten Kontaktbereichs (5) der Erdungsvorrichtung (1) vorzugsweise bündig mit einer Oberkante (23) des Vorsprungs (22) der Steckerbrücke (21) abschließt.
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