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DE102009032486A1 - Optoelektronisches Bauelement - Google Patents

Optoelektronisches Bauelement Download PDF

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DE102009032486A1
DE102009032486A1 DE102009032486A DE102009032486A DE102009032486A1 DE 102009032486 A1 DE102009032486 A1 DE 102009032486A1 DE 102009032486 A DE102009032486 A DE 102009032486A DE 102009032486 A DE102009032486 A DE 102009032486A DE 102009032486 A1 DE102009032486 A1 DE 102009032486A1
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DE
Germany
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carrier substrate
optoelectronic component
component according
electrically conductive
layer
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Withdrawn
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DE102009032486A
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English (en)
Inventor
Lutz Dr. Höppel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ams Osram International GmbH
Original Assignee
Osram Opto Semiconductors GmbH
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Publication date
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Priority to US13/379,417 priority patent/US8482026B2/en
Priority to CN201080021372.2A priority patent/CN102428581B/zh
Priority to PCT/EP2010/059638 priority patent/WO2011003907A1/de
Priority to EP10728256A priority patent/EP2452373A1/de
Priority to KR1020127000798A priority patent/KR20120048558A/ko
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Abstract

Es wird ein optoelektronisches Bauelement mit einem Halbleiterkörper (1) und einem Trägersubstrat (6), das mittels einer Lötverbindung (7) mit dem Halbleiterkörper (1) verbunden ist, angegeben, bei dem das Trägersubstrat (6) einen ersten Durchbruch (8a) und einen zweiten Durchbruch (8b) aufweist, durch die eine erste elektrisch leitende Anschlussschicht (9a) und eine zweite elektrisch leitende Anschlussschicht (9b) von einer dem Halbleiterkörper (1) zugewandten ersten Hauptfläche (11) des Trägersubstrats (6) zu einer vom Halbleiterkörper (1) abgewandten zweiten Hauptfläche (12) des Trägersubstrats (6) geführt sind, das Trägersubstrat (6) aus einem Halbleitermaterial gebildet ist und Seitenflanken (10) aufweist, die zumindest in einem ersten Teilbereich (10a) schräg zu den Hauptflächen (11, 12) des Trägersubstrats (6) verlaufen, wobei die Seitenflanken (10) in dem ersten Teilbereich (10a) mit einer elektrisch isolierenden Schicht (13) versehen sind.

Description

  • Die Anmeldung betrifft ein optoelektronisches Bauelement, das einen Halbleiterkörper und ein mittels einer Lötverbindung mit dem Halbleiterkörper verbundenes Trägersubstrat aufweist.
  • Aus der Druckschrift WO2008/131735 ist ein Dünnfilm-Leuchtdiodenchip bekannt, bei dem ein Aufwachssubstrat für die Epitaxieschichtenfolge des Halbleiterkörpers von dem Halbleiterkörper abgelöst wurde und der Halbleiterkörper mittels einer Lötverbindung mit einem Trägersubstrat verbunden ist, das nicht gleich dem Aufwachssubstrat der Epitaxieschichtenfolge ist. Bei diesem Dünnfilm-Leuchtdiodenchip sind beide elektrischen Kontakte an der Rückseite des Leuchtdiodenchips angeordnet.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes optoelektronisches Bauelement anzugeben, das oberflächenmontierbar ist und beispielsweise an seiner Unterseite mit den Leiterbahnen einer Leiterplatte verbunden werden kann, und sich gleichzeitig durch eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Kurzschlüssen und/oder elektrostatischen Entladungen (ESD – electrostatic discharge) auszeichnet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein optoelektronisches Bauelement gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Das optoelektronische Bauelement weist gemäß einer Ausführungsform einen Halbleiterkörper auf, der eine Epitaxieschichtenfolge mit einer zur Strahlungserzeugung geeigneten aktiven Schicht aufweist. Weiterhin weist das optoelektronische Bauelement ein Trägersubstrat auf, das mittels einer Lötverbindung mit dem Halbleiterkörper verbunden ist.
  • Das Trägersubstrat weist vorteilhaft einen ersten Durchbruch und einen zweiten Durchbruch auf. Durch den ersten Durchbruch ist eine erste elektrisch leitende Anschlussschicht von einer dem Halbleiterkörper zugewandten ersten Hauptfläche des Trägersubstrats zu einer vom Halbleiterkörper abgewandten zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats geführt. Weiterhin ist eine zweite elektrisch leitende Anschlussschicht durch den zweiten Durchbruch von einer dem Halbleiterkörper zugewandten ersten Hauptfläche des Trägersubstrats zu der vom Halbleiterkörper abgewandten zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats geführt.
  • Dadurch, dass die elektrisch leitenden Anschlussschichten von der ersten Hauptfläche des Trägersubstrats, die über die Lötverbindung mit dem Halbleiterkörper verbunden ist, zur gegenüber liegenden zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats geführt sind, kann das optoelektronische Bauelement vorteilhaft an der zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats mit elektrischen Anschlüssen versehen werden. Insbesondere kann das optoelektronische Bauelement an der zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats mit Leiterbahnen einer Leiterplatte verbunden werden, indem beispielsweise die erste elektrisch leitenden Anschlussschicht mit einer Lötverbindung mit einer ersten Leiterbahn einer Leiterplatte und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mit einer zweiten Lötverbindung mit einer zweiten Leiterbahn der Leiterplatte verbunden wird. Das optoelektronische Bauelement ist also vorteilhaft oberflächenmontierbar.
  • Das Trägersubstrat des optoelektronischen Bauelements ist vorteilhaft aus einem Halbleitermaterial, insbesondere aus Silizium, gebildet. Ein Trägersubstrat aus einem Halbleitermaterial hat gegenüber einem Trägersubstrat aus beispielsweise einer Keramik den Vorteil, dass es vergleichsweise einfach und kostengünstig mit standardisierten Halbleiterprozessen bearbeitet werden kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Trägersubstrat Seitenflanken auf, die zumindest in einem ersten Teilbereich schräg zu den Hauptflächen des Trägersubstrats verlaufen, wobei die Seitenflanken in dem ersten Teilbereich mit einer elektrisch isolierenden Schicht versehen sind.
  • Dadurch, dass die Seitenflanken des Trägersubstrats zumindest teilweise mit einer elektrisch isolierenden Schicht versehen sind, wird die Gefahr von Kurzschlüssen zwischen der ersten elektrisch leitenden Anschlussschicht und der zweiten elektrisch leitenden Anschlussschicht verringert. Die Gefahr eines Kurzschlusses besteht insbesondere dann, wenn die erste elektrisch leitende Anschlussschicht und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mittels einer Lötverbindung, beispielsweise mit den Leiterbahnen einer Leiterplatte verbunden werden. In diesem Fall ist es möglich, dass das Lot beim Lötprozess bis an die Seitenflanken des Trägersubstrats aufsteigt, sodass es im Fall eines Trägersubstrats aus einem Halbleitermaterial aufgrund der zumindest geringen Leitfähigkeit des Halbleitermaterials zu einem Kurzschluss kommen kann. Diese Gefahr wird durch die auf den ersten Teilbereich der Seitenflanken aufgebrachte elektrisch isolierende Schicht vermindert.
  • Der erste Teilbereich der Seitenflanken, auf den die elektrisch isolierende Schicht aufgebracht ist, grenzt vorzugsweise an die zweite Hauptfläche des Trägersubstrats an. Die dem Halbleiterkörper gegenüberliegende zweite Hauptfläche des Trägersubstrats kann insbesondere zur Montage des optoelektronischen Bauelements auf eine Leiterplatte vorgesehen sein, sodass in dem an die zweite Hauptfläche angrenzenden Bereich der Seitenflanken die Gefahr eines Kurzschlusses durch bis an die Seitenflanke aufsteigendes Lot erhöht ist. Es ist daher von Vorteil, wenn zumindest der an die zweite Hauptfläche angrenzende Teilbereich der Seitenflanken des Trägersubstrats mit einer elektrisch isolierenden Schicht versehen ist.
  • Die Höhe des ersten Teilbereichs, in dem die Seitenflanken schräg zu den Hauptflächen des Trägerkörpers verlaufen und mit einer elektrisch isolierenden Schicht versehen sind, beträgt vorzugsweise zwischen einschließlich 10% und einschließlich 50% der Höhe des Trägersubstrats. Unter der Höhe der schräg verlaufenden Seitenflanken ist dabei die Projektion der Seitenflanken auf die Richtung senkrecht zu den Hauptflächen des Trägersubstrats zu verstehen. Der erste Teilbereich der Seitenflanken weist vorteilhaft eine Höhe zwischen 20 μm und 100 μm auf. Zum Beispiel kann der erste Teilbereich eine Höhe von etwa 30 μm aufweisen.
  • Das Trägersubstrat des optoelektronischen Bauelements kann insbesondere ein Siliziumsubstrat sein. Ein Siliziumsubstrat hat den Vorteil, dass es kostengünstig ist vergleichsweise einfach bearbeitet werden kann, beispielsweise bei der Herstellung der Durchbrüche für die beiden elektrischen Anschlussschichten.
  • Die elektrisch isolierende Schicht, die insbesondere auf den ersten Teilbereich der Seitenflanken aufgebracht ist, enthält bevorzugt ein Siliziumoxid oder ein Siliziumnitrid. Eine Siliziumoxidschicht kann auf einem Siliziumsubstrat vorteilhaft durch eine thermische Oxidation erzeugt werden. Weiterhin kann eine Siliziumoxidschicht oder eine Siliziumnitridschicht auch durch ein CVD-Verfahren oder durch eine Spin-On-Technik auf das Halbleitersubstrat aufgebracht werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform verlaufen die Seitenflanken des Trägersubstrats in dem ersten Teilbereich derart schräg zu den Hauptflächen des Trägersubstrats, dass sich ein Querschnitt des Trägersubstrats zur zweiten Hauptfläche hin verjüngt. Dadurch, dass die Seitenflanken des Trägersubstrats in dem ersten Teilbereich derart schräg verlaufen, wird die Beschichtung der Seitenflanken in dem ersten Teilbereich erleichtert. Insbesondere können die schräg zur zweiten Hauptfläche verlaufenden Seitenflanken leichter beschichtet werden, als wenn sie jeweils senkrecht zur zweiten Hauptfläche verlaufen und somit voneinander abgewandte Oberflächen ausbilden würden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Seitenflanken in dem ersten Teilbereich in einem stumpfen Winkel von einschließlich 100° bis einschließlich 135° zur zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats verlaufen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Seitenflanken einen an die erste Hauptfläche des Trägersubstrats angrenzenden zweiten Teilbereich auf, der senkrecht zu der ersten Hauptfläche verläuft. Der zweite, senkrecht zu der ersten Hauptfläche des Trägersubstrats verlaufende Teilbereich der Seitenflanken kann bei der Herstellung des optoelektronischen Bauelements insbesondere dadurch entstehen, dass ein als Trägersubstrat für eine Vielzahl von Halbleiterkörpern dienender Halbleiterwafer zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen vereinzelt wird. Insbesondere können bei der Herstellung des optoelektronischen Bauelements zunächst eine Vielzahl von Halbleiterkörpern mit einem Trägersubstrat verbunden werden, wobei die Herstellung der schrägen Seitenflanken und die Beschichtung der schrägen Seitenflanken noch im Waferstadium, also vor einem Zertrennen des Halbleiterwafers zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen, erfolgt. Der zweite Teilbereich mit den senkrechten Seitenflanken entsteht dann, wenn der Halbleiterwafer zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen zertrennt wird.
  • Die zweiten Teilbereiche der Seitenflanken müssen nicht notwendigerweise mit einer isolierenden Schicht versehen werden, da die Gefahr eines Kurzschlusses vor allem in den an die zweite Hauptfläche angrenzenden ersten Teilbereichen der Seitenflanken auftritt, die vor der Vereinzelung des Halbleiterwafers zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen mit einer isolierenden Schicht versehen werden. Der Beschichtungsprozess kann also im Waferverbund für eine Vielzahl optoelektronischer Bauelemente gleichzeitig erfolgen, wobei nach dem Zertrennen des Halbleiterwafers in einzelne Trägersubstrate für optoelektronische Bauelemente keine weiteren Beschichtungsprozesse mehr durchgeführt werden müssen.
  • Gemäß zumindest einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Trägersubstrat an einer Hauptfläche eine Dotierzone auf, die eine Schutzdiode zwischen den elektrisch leitenden Anschlussschichten ausbildet. Durch die Schutzdiode wird das optoelektronische Bauelement vorteilhaft vor einer Schädigung durch elektrostatische Entladungen (ESD) geschützt.
  • Die Schutzdiode kann insbesondere derart ausgebildet sein, dass das Trägersubstrat undotiert ist und die Dotierzone einen p-dotierten Bereich und einen n-dotierten Bereich aufweist, wobei die erste elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem p-dotierten Bereich der Dotierzone und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem n-dotierten Bereich der Dotierzone elektrisch leitend verbunden ist. Der p-dotierte Bereich und der n-dotierte Bereich der Dotierzone können jeweils durch Ionenimplantation eines p- oder n-Dotierstoffs in das Trägersubstrat erzeugt werden. Bei einem Halbleitersubstrat aus Silizium kann beispielsweise B als p-Dotierstoff zur Erzeugung des p-dotierten Bereichs und P als n-Dotierstoff zur Erzeugung des n-dotierten Bereichs der Schutzdiode verwendet werden.
  • Die Epitaxieschichtenfolge des Halbleiterkörpers weist vorzugsweise einen p-dotierten Halbleiterbereich und einen n-dotierten Halbleiterbereich auf, wobei die erste elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem n-dotierten Halbleiterbereich und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem p-dotierten Halbleiterbereich elektrisch leitend verbunden ist.
  • Dadurch, dass die erste elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem p-dotierten Bereich der Dotierzone und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mit dem n-dotierten Bereich der Dotierzone elektrisch leitend verbunden ist, bildet die Dotierzone eine Schutzdiode aus, die antiparallel zum pn-Übergang der Epitaxieschichtenfolge des optoelektronischen Bauelements geschaltet ist. Die Schutzdiode ist daher elektrisch leitend, wenn eine elektrische Spannung in Sperrrichtung des pn-Übergangs des optoelektronischen Bauelements, beispielsweise durch elektrostatische Aufladungen, anliegt. Die Spannung baut sich in diesem Fall durch einen Stromfluss durch die Schutzdiode ab. Der pn-Übergang des optoelektronischen Bauelements wird auf diese Weise vor einer Zerstörung durch zu hohe Spannungen in Sperrrichtung geschützt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Dotierzone an der dem Halbleiterkörper zugewandten ersten Hauptfläche des Trägersubstrats angeordnet. Die Dotierzone ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass der p-dotierte Teilbereich und der n-dotierte Teilbereich aneinander angrenzen und in einer Richtung parallel zur Hauptfläche des Trägersubstrats nebeneinander angeordnet sind. Zur Verbindung des p-dotierten Teilbereichs der Dotierzone mit der ersten elektrisch leitenden Anschlussschicht und dem n-dotierten Teilbereich mit der zweiten elektrisch leitenden Anschlussschicht muss die Dotierzone nicht notwendigerweise bis an die Durchbrüche in dem Trägersubstrat heranreichen. Vielmehr kann die Dotierzone an der ersten Hauptfläche des Trägersubstrats vorteilhaft an eine Lotschicht angrenzen, welche die erste elektrisch leitende Anschlussschicht mit einem n-Kontakt des Halbleiterkörpers elektrisch leitend verbindet, und der n-dotierte Teilbereich der Dotierzone kann an eine Lotschicht angrenzen, welche die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht mit einem p-Kontakt des Halbleiterkörpers elektrisch leitend verbindet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Epitaxieschichtenfolge des optoelektronischen Bauelements kein Aufwachssubstrat auf. Es handelt sich also um einen so genannten Dünnfilm-Leuchtdiodenchip, bei dem das zum Aufwachsen der Epitaxieschichtenfolge verwendete Aufwachssubstrat nach dem Verbinden des Halbleiterkörpers mit dem Trägersubstrat abgelöst wurde.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit der 1 näher erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Querschnitts durch ein optoelektronisches Bauelement gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die in der Figur dargestellten Bestandteile sowie die Größenverhältnisse der Bestandteile untereinander sind nicht als maßstabsgerecht anzusehen.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel eines optoelektronischen Bauelements gemäß der Erfindung handelt es sich um eine LED. Die LED weist einen Halbleiterkörper 1 auf, der eine Epitaxieschichtenfolge 2 mit einer zur Strahlungsemission geeigneten aktiven Schicht 4 aufweist. Die aktive Schicht 4 kann beispielsweise einen pn-Übergang oder eine Einfach- oder Mehrfachquantentopfstruktur zur Strahlungserzeugung aufweisen. Die aktive Schicht 4 ist zwischen einem p-dotierten Halbleiterbereich 3 und einem n-dotierten Halbleiterbereich 5 angeordnet. Die Seitenflanken des Halbleiterkörpers 1 sind vorteilhaft mit einer isolierenden Schicht 13 versehen.
  • Der Halbleiterkörper 1 kann an seiner Strahlungsaustrittsfläche 22 aufgeraut oder mit einer Strukturierung 17 versehen sein, um die Strahlungsauskopplung aus dem Halbleiterkörper 1 zu verbessern. Die Strukturierung oder Aufrauung des Halbleiterkörpers an der Strahlungsaustrittsfläche 22 kann insbesondere mit einem Ätzprozess erfolgen.
  • Bei der LED gemäß dem Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine so genannte Dünnfilm-LED, von der ein zum Aufwachsen der Epitaxieschichtenfolge 2 verwendetes Aufwachssubstrat nachträglich von der Epitaxieschichtenfolge 2 abgelöst wurde. Das ursprüngliche Aufwachssubstrat wurde von der Seite des Halbleiterkörpers 1 abgelöst, an der sich nun die Strahlungsaustrittsfläche 22 befindet.
  • An einer der Strahlungsaustrittsfläche 22 gegenüberliegenden Oberfläche ist der Halbleiterkörper 1 mittels einer Lötverbindung 7 mit einem Trägersubstrat 6 verbunden. Die Verbindung des Halbleiterkörpers 1 mit dem Trägersubstrat 6 erfolgt bei der Herstellung des Bauelements vorzugsweise, bevor das ursprüngliche Aufwachssubstrat von der nun als Strahlungsaustrittsfläche 22 dienenden Oberfläche des Halbleiterkörpers 1 abgelöst wird. Da das Trägersubstrat 6 im Gegensatz zum Aufwachssubstrat nicht zum epitaktischen Aufwachsen der Epitaxieschichtenfolge 2, die zum Beispiel auf einem Nitridverbindungshalbleitermaterial basiert, geeignet sein muss, besteht für das Trägersubstrat eine vergleichsweise große Freiheit bei der Materialauswahl.
  • Insbesondere kann ein Trägersubstrat ausgewählt werden, das sich durch vergleichsweise geringe Kosten und/oder eine gute Wärmeleitfähigkeit auszeichnet.
  • Die Lötverbindung 7 kann beispielsweise aus einer auf das Trägersubstrat aufgebrachten Lotschicht 7a, bei der es sich insbesondere um eine Au-Schicht handeln kann, und einer auf den Halbleiterkörper 1 aufgebrachten Lotschicht 7b, bei der es sich insbesondere um eine AuSn-Schicht handeln kann, gebildet sein. Die auf das Trägersubstrat 6 aufgebrachte Lotschicht 7a und die auf den Halbleiterkörper 1 aufgebrachte Lotschicht 7b können bei der Herstellung der Lötverbindung 7 weitestgehend miteinander verschmelzen und müssen daher in dem optoelektronischen Bauelement nicht mehr als einzelne Schichten erkennbar sein.
  • Das Trägersubstrat 6 weist eine dem Halbleiterkörper 1 zugewandte erste Hauptfläche 11 und eine vom Halbleiterkörper abgewandte zweite Hauptfläche 12 auf. In dem Trägersubstrat 6 ist ein erster Durchbruch 8a ausgebildet, durch den eine erste elektrisch leitende Anschlussschicht 9a von der ersten Hauptfläche 11 zur zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 geführt ist. Weiterhin ist in dem Trägersubstrat 6 ein zweiter Durchbruch 8b ausgebildet, durch den eine zweite elektrisch leitende Anschlussschicht 9b von der ersten Hauptfläche 11 zur zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 geführt ist. Die elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b können beispielsweise Au oder CuW enthalten.
  • Das Trägersubstrat 6 ist aus einem Halbleitermaterial gebildet. Insbesondere kann das Trägersubstrat 6 ein Siliziumsubstrat sein. Die Verwendung eines Trägersubstrats 6 aus einem Halbleitermaterial wie beispielsweise Silizium hat den Vorteil, dass das Trägersubstrat 6 vergleichsweise kostengünstig ist und vergleichsweise einfach mit standardisierten Halbleiterprozessen bearbeitet werden kann.
  • Zur Vermeidung von Kurzschlüssen in dem optoelektronischen Bauelement sind die erste Hauptfläche 11 und die zweite Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6, abgesehen von den mit den Anschlussschichten 9a, 9b ausgefüllten Durchbrüchen 8a, 8b, mit einer elektrisch isolierenden Schicht 13 versehen. Um das Halbleitermaterial des Trägersubstrats 6 von den Anschlussschichten 9a, 9b zu isolieren, sind auch die Innenwände der Durchbrüche 8a, 8b jeweils mit der elektrisch isolierenden Schicht 13 versehen.
  • Die Herstellung der elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b in den Durchbrüchen 8a, 8b des Trägersubstrats 6 kann beispielsweise derart erfolgen, dass zunächst Metallisierungsschichten 16, beispielsweise Au-Metallisierungen, auf die mit der isolierenden Schicht 13 versehenen Innenwände der Durchbrüche 8a, 8b aufgebracht werden. Die Anschlussschichten 9a, 9b werden dann zum Beispiel galvanisch in den Durchbrüchen 8a, 8b erzeugt, wobei die Metallisierungen 16 als Anwachsschichten dienen.
  • Eine weitere vorteilhafte Variante zur Herstellung der Anschlussschichten 9a, 9b besteht darin, das Lot als flüssiges Metall in die Durchbrüche 8a, 8b hineinzupressen (liquid solder fill). Dieser Prozess einfacher und schneller als ein Galvanikprozess.
  • Die beiden elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b dienen zur elektrischen Kontaktierung des Halbleiterkörpers 1. Beispielsweise ist die erste elektrisch leitende Anschlussschicht 9a mit dem n-dotierten Halbleiterbereich 5 der Epitaxieschichtenfolge 2 und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht 9b mit dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 elektrisch leitend verbunden.
  • Eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der zweiten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9b und dem p-dotierten Bereich 3 der Epitaxieschichtenfolge 2 kann durch die Lötverbindung 7 erfolgen, die zwischen dem Halbleiterkörper 1 und dem Trägersubstrat 6 angeordnet ist. Insbesondere grenzt die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht 9b an einen Bereich der Lötverbindung 7 an, der elektrisch mit dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 verbunden ist. Der p-dotierte Halbleiterbereich 3 muss nicht notwendigerweise direkt an die Lötverbindung 7 angrenzen, wie es in der Figur dargestellt ist. Vielmehr können zwischen dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 und der Lötverbindung 7 weitere Schichten angeordnet sein, insbesondere eine Spiegelschicht (nicht dargestellt), die von der aktiven Schicht 4 in Richtung des Trägersubstrats emittierte Strahlung zur Strahlungsaustrittsfläche 22 umlenkt. Zusätzlich zur Spiegelschicht können auch noch weitere Schichten zwischen dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 und der Lötverbindung 7 angeordnet sein, beispielsweise Barriere-, Benetzungs- oder Haftvermittlerschichten, die beispielsweise eine Diffusion des Lotmaterials der Lötverbindung 7 in die Spiegelschicht verhindern oder die Benetzung des Halbleiterkörpers 1 mit dem Lotmaterial verbessern.
  • Die erste elektrisch leitende Anschlussschicht 9a ist vorteilhaft mit dem n-dotierten Halbleiterbereich 5 elektrisch leitend verbunden. Dies kann beispielsweise derart erfolgen, dass ein Teilbereich der Lötverbindung 7 durch Isolierschichten 23 von der übrigen Lötverbindung 7 und vom p-dotierten Halbleiterbereich 3 isoliert ist. Von diesem Bereich der Lötverbindung 7 ist ein Durchgangskontakt 15 durch einen Durchbruch durch die Epitaxieschichtenfolge 2 bis in den n-dotierten Halbleiterbereich 5 geführt. Der Durchgangskontakt 15 ist durch eine isolierende Schicht 23 von dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 und der aktiven Schicht 4 isoliert. Die isolierende Schicht 23 kann im Bereich der Lötverbindung 7 zwei Hohlräume 21 aufweisen, die dadurch entstehen können, dass die zur Herstellung der Lötverbindung 7 auf den Halbleiterkörper 1 aufgebrachte Lotschicht 7b und die auf das Trägersubstrat 6 aufgebrachte Lotschicht 7a dicker sind als die jeweils auf den Halbleiterkörper 1 und das Trägersubstrat 6 aufgebrachte Isolierschicht 23.
  • Die Kontaktierung des optoelektronischen Bauelements mittels eines durch die aktive Zone 4 geführten Durchgangskontakts 15 hat den Vorteil, dass sowohl die Kontaktierung des n-dotierten Halbleiterbereichs 5 als auch des p-dotierten Halbleiterbereichs 3 von der dem Trägersubstrat 6 zugewandten Seite des Halbleiterkörpers 1 aus erfolgt. Die Strahlungsaustrittsfläche 22 des optoelektronischen Bauelements ist daher vorteilhaft frei von elektrischen Kontaktelementen wie beispielsweise Bondpads, Kontaktmetallisierungen oder Anschlussdrähten. Auf diese Weise wird eine Absorption von Strahlung durch Kontaktelemente an der Strahlungsaustrittsfläche 22 verhindert.
  • An der dem Halbleiterkörper 1 gegenüberliegenden zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 können die durch die Durchbrüche 8a, 8b geführten elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b vorteilhaft von außen angeschlossen werden. Insbesondere können die elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b an der zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats 6 beispielsweise mit den Leiterbahnen 19 einer Leiterplatte 18 verbunden werden. Die elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b können beispielsweise an der zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 jeweils mit einer Metallisierungsschicht 24, beispielsweise einer Nickel-Schicht, versehen sein, die jeweils mit einer Lotschicht 20 mit den Leiterbahnen 19 der Leiterplatte 18 verbunden wird. Das optoelektronische Bauelement ist also vorteilhaft oberflächenmontierbar.
  • Dadurch, dass das optoelektronische Bauelement ein Trägersubstrat 6 aus einem Halbleitermaterial und zwei Anschlusskontakte an seiner dem Halbleiterkörper 1 gegenüberliegenden zweiten Hauptfläche aufweist, könnte ein Kurzschluss zwischen den beiden elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b oder den Leiterbahnen 19 der Leiterplatte 18 entstehen, wenn ein Strom über die Seitenflanken 10 des Trägersubstrats 6 geleitet würde. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Lotschicht 20 beim Löten des optoelektronischen Bauelements auf die Leiterbahnen 19 der Leiterplatte 18 in den Bereich der Seitenflanken 10 des Trägersubstrats 6 gelangen würde. Um einen derartigen Kurzschluss zu vermeiden, sind die Seitenflanken 10 zumindest in dem Teilbereich 10a mit einer elektrisch isolierenden Schicht 13 versehen. Eine elektrisch isolierende Schicht 13 ist also nicht nur auf die Hauptflächen 11, 12 und die Innenwände der Durchbrüche 8a, 8b des Trägersubstrats 6, sondern auch zumindest auf einen Teilbereich 10a der Seitenflanken 10 aufgebracht. Der Teilbereich 10a der Seitenflanken 10, auf den die elektrisch isolierende Schicht 13 aufgebracht ist, grenzt vorteilhaft an die zweite Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 an, weil dort die Gefahr eines Kurzschlusses aufgrund einer möglicherweise bis an die Seitenflanken 10 aufsteigenden Lotschicht 20 am größten ist.
  • Das Risiko eines Kurzschlusses ist geringer, wenn ein an die Lötverbindung 7 zum Halbleiterkörper 1 angrenzender Teilbereich 10b der Seitenflanken 10 nicht von der isolierenden Schicht 13 bedeckt ist. Ein nicht mit der isolierenden Schicht 13 bedeckter Teilbereich 10b der Seitenflanken 10 kann beispielsweise dadurch entstehen, dass bei der Herstellung des optoelektronischen Bauelements zunächst eine Vielzahl von Halbleiterkörpern 1 mit einem als Trägersubstrat 6 fungierenden Halbleiterwafer aus Silizium verbunden werden, und der Halbleiterwafer dann nachträglich zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen vereinzelt wird. Die nicht von der isolierenden Schicht 13 bedeckten Teilbereiche 10b der Seitenflanken sind in diesem Fall die Bereiche, an denen der Halbleiterwafer zertrennt wurde. Die nicht mit der isolierenden Schicht 13 bedeckten Teilbereiche 10b der Seitenflanken 10 verlaufen daher vorzugsweise senkrecht zur ersten Hauptfläche des Trägersubstrats 6.
  • Das Aufbringen der elektrisch isolierenden Schicht 13 auf die Teilbereiche 10a der Seitenflanken 10 sowie auf die übrigen mit der isolierenden Schicht 13 versehenen Bereiche des Trägersubstrats 6 erfolgt vorzugsweise durch eine thermische Oxidation und/oder ein Beschichtungsverfahren, wobei insbesondere ein CVD-Verfahren geeignet ist. Die isolierende Schicht 13 kann eine Siliziumoxidschicht, zum Beispiel aus SiO2, sein. Eine Siliziumoxidschicht kann auf einem Trägersubstrat 6 aus Silizium vorteilhaft durch eine thermische Oxidation hergestellt werden. Alternativ ist insbesondere eine Siliziumnitritschicht geeignet, wobei das Siliziumnitrid eine stöchiometrische oder eine nicht-stöchiometrische Zusammensetzung SiNx aufweisen kann.
  • Die mit der isolierenden Schicht 13 bedeckten Teilbereiche 10a der Seitenflanken 10 verlaufen vorzugsweise schräg zu den Hauptflächen 11, 12 des Trägersubstrats 6. Insbesondere können die ersten Teilbereiche 10a der Seitenflanken in einem stumpfen Winkel α zur zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 verlaufen. Der stumpfe Winkel α beträgt dabei vorzugsweise zwischen einschließlich 100° und einschließlich 135°. Dadurch, dass die ersten Teilbereiche 10a der Seitenflanken 10 schräg zur zweiten Hauptfläche des Trägersubstrats 6 verlaufen, wird die Beschichtung der Teilbereiche 10a mit der isolierenden Schicht 13 erleichtert. Die Beschichtung kann insbesondere von der Seite aus erfolgen, an der die zweite Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 angeordnet ist, und kann vorteilhaft insbesondere im Waferstadium durchgeführt werden, d. h. vor dem Zertrennen eines als Trägersubstrat 6 verwendeten Halbleiterwafers zu einzelnen optoelektronischen Bauelementen. Da das Zertrennen in diesem Fall erst nach dem Beschichtungsvorgang erfolgt, bleiben die zweiten Teilbereiche 10b der Seitenflanken 10, die als Trennflächen dienen, unbeschichtet.
  • Vorteilhaft beträgt die Höhe der mit der isolierenden Schicht versehenen Teilbereiche 10a der Seitenflanken mindestens 30% der Gesamthöhe des Trägersubstrats 6. Unter der Höhe der schräg verlaufenden Teilbereiche 10a der Seitenflanken ist dabei die Projektion auf die Richtung senkrecht zu den Hauptflächen 11, 12 des Trägersubstrats 6 zu verstehen. Insbesondere kann die Höhe der mit der isolierenden Schicht versehenen Teilbereiche 10a der Seitenflanken 10% bis 50% der Höhe des Trägersubstrats 6 betragen. Beispielsweise kann die Höhe der Teilbereiche 10a zwischen einschließlich 20 μm und einschließlich 100 μm betragen. Die Höhe des Trägersubstrats 6 kann beispielsweise etwa 150 μm betragen.
  • Um die aktive Zone 4 des optoelektronischen Bauelements vor zu hohen Sperrspannungen durch elektrostatische Entladungen zu schützen, ist in dem Trägersubstrat 6 eine Dotierzone 14 ausgebildet, die eine Schutzdiode ausbildet. Die Dotierzone 14 weist einen p-dotierten Bereich 14a und einen n-dotierten Bereich 14b auf, die aneinander angrenzen und so einen pn-Übergang ausbilden. Die Dotierzone 14 ist vorzugsweise an der ersten Hauptfläche 11 des Trägersubstrats 6 angeordnet. Alternativ wäre es auch möglich, die Dotierzone 14 an der zweiten Hauptfläche 12 des Trägersubstrats 6 zu erzeugen.
  • Der p-dotierte Bereich 14a und der n-dotierte Bereich 14b der Dotierzone 14 können durch eine Ionenimplantation in das Trägersubstrat 6 erzeugt werden. Wenn das Trägersubstrat 6 ein Siliziumsubstrat ist, kann zum Beispiel der p-dotierte Teilbereich durch Implantation von B und der n-dotierte Bereich durch Implantation von P erzeugt werden.
  • Der p-dotierte Bereich 14a der Dotierzone 14 ist mit der ersten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9a verbunden. Der n-dotierte Teilbereich 14b der Dotierzone 14 ist mit der zweiten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9b verbunden. Die elektrischen Verbindungen sind dadurch erzeugt, dass ein Teil der Lotschicht 7, der mit der ersten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9a verbunden ist, an den p-dotierten Teilbereich 14a angrenzt, und ein weiterer Teil der Lotschicht 7, der mittels der isolierenden Schicht 23 von der ersten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9a isoliert ist, mit der zweiten elektrisch leitenden Anschlussschicht 9b verbunden ist.
  • Dadurch, dass die erste elektrisch leitende Anschlussschicht 9a über den Durchgangskontakt 15 mit dem n-dotierten Halbleiterbereich 5 und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht 9b mit dem p-dotierten Halbleiterbereich 3 des optoelektronischen Bauelements verbunden ist, bildet die Dotierzone 14 einen pn-Übergang aus, der antiparallel zum pn-Übergang des optoelektronischen Bauelements geschaltet ist. Der durch die Dotierzone 14 in dem Trägersubstrat 6 ausgebildete pn-Übergang ist daher dann in Vorwärtsrichtung gepolt, wenn an den elektrisch leitenden Anschlussschichten 9a, 9b eine Spannung anliegt, die in Sperrrichtung der aktiven Schicht 4 des optoelektronischen Bauelements gepolt ist. Die Dotierzone 14 bildet somit eine ESD-Schutzdiode für das optoelektronische Bauelement aus.
  • Dadurch, dass die Seitenflanken des Trägersubstrats 6 aus einem Halbleitermaterial isoliert sind und eine ESD-Schutzdiode in das Trägersubstrat 6 integriert ist, zeichnet sich das optoelektronische Bauelement insbesondere durch eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Kurzschlüssen und elektrostatischen Entladungen (ESD) aus.
  • Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2008/131735 [0002]

Claims (15)

  1. Optoelektronisches Bauelement mit einem Halbleiterkörper (1), der eine Epitaxieschichtenfolge (2) mit einer zur Strahlungserzeugung geeigneten aktiven Schicht (4) aufweist, und einem Trägersubstrat (6), das mittels einer Lötverbindung (7) mit dem Halbleiterkörper (1) verbunden ist, wobei – das Trägersubstrat (6) einen ersten Durchbruch (8a) und einen zweiten Durchbruch (8b) aufweist, durch die eine erste elektrisch leitende Anschlussschicht (9a) und eine zweite elektrisch leitende Anschlussschicht (9b) von einer dem Halbleiterkörper (1) zugewandten ersten Hauptfläche (11) des Trägersubstrats (6) zu einer vom Halbleiterkörper (1) abgewandten zweiten Hauptfläche (12) des Trägersubstrats (6) geführt sind, – das Trägersubstrat (6) ein Halbleitermaterial aufweist, – das Trägersubstrat (6) Seitenflanken (10) aufweist, die zumindest in einem ersten Teilbereich (10a) schräg zu den Hauptflächen (11, 12) des Trägersubstrats (6) verlaufen, und – die Seitenflanken (10) in dem ersten Teilbereich (10a) mit einer elektrisch isolierenden Schicht (13) versehen sind.
  2. Optoelektronisches Bauelement nach Anspruch 1, wobei der erste Teilbereich (10a) an die zweite Hauptfläche (12) des Trägersubstrats (6) angrenzt.
  3. Optoelektronisches Bauelement nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Höhe des ersten Teilbereichs (10a) zwischen 10% und 50% der Höhe des Trägersubstrats (6) beträgt.
  4. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der erste Teilbereich (10a) der Seitenflanken (10) eine Höhe zwischen 10 μm und 100 μm aufweist.
  5. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Trägersubstrat (6) ein Siliziumsubstrat ist.
  6. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die elektrisch isolierende Schicht (13) ein Siliziumoxid oder ein Siliziumnitrid enthält.
  7. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Seitenflanken (10) des Trägersubstrats (6) in dem ersten Teilbereich (10a) derart schräg zu den Hauptflächen (11, 12) des Trägersubstrats (6) verlaufen, dass sich ein Querschnitt des Trägersubstrats (6) zur zweiten Hauptfläche (12) hin verjüngt.
  8. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Seitenflanken (10) in dem ersten Teilbereich (10a) in einem stumpfen Winkel α zwischen einschließlich 100° und einschließlich 135° zur zweiten Hauptfläche (12) des Trägersubstrats (6) verlaufen.
  9. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Seitenflanken (10) einen an die erste Hauptfläche (11) des Trägersubstrats (6) angrenzenden zweiten Teilbereich (10b) aufweisen, der senkrecht zu der ersten Hauptfläche (11) verläuft.
  10. Optoelektronisches Bauelement nach Anspruch 9, bei dem der zweite Teilbereich (10b) der Seitenflanken (10) nicht mit einer isolierenden Schicht versehen ist.
  11. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Trägersubstrat (6) an der ersten oder zweiten Hauptfläche (11, 12) eine Dotierzone (14) zur Ausbildung einer Schutzdiode zwischen den elektrisch leitenden Anschlussschichten (9a, 9b) aufweist.
  12. Optoelektronisches Bauelement nach Anspruch 11, bei dem das Trägersubstrat (16) undotiert ist und die Dotierzone (14) einen p-dotierten Bereich (14a) und einen n-dotierten Bereich (14b) aufweist, wobei die erste elektrisch leitende Anschlussschicht (9a) mit dem p-dotierten Bereich (14a) der Dotierzone (14) und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht (9b) mit dem n-dotierten Bereich der (14b) der Dotierzone (14) elektrisch leitend verbunden ist.
  13. Optoelektronisches Bauelement nach Anspruch 12, bei dem die Epitaxieschichtenfolge (2) einen p-dotierten Halbleiterbereich (3) und einen n-dotierten Halbleiterbereich (5) aufweist, wobei die erste elektrisch leitende Anschlussschicht (9a) mit dem n-dotierten Halbleiterbereich (5) und die zweite elektrisch leitende Anschlussschicht (9b) mit dem p-dotierten Halbleiterbereich (3) elektrisch leitend verbunden ist.
  14. Optoelektronisches Bauelement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei dem die Dotierzone (14) an der ersten Hauptfläche (11) des Trägersubstrats (6) angeordnet ist.
  15. Optoelektronisches Bauelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Epitaxieschichtenfolge (2) kein Aufwachssubstrat aufweist.
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