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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Unterstützen eines
Fahrers eines Fahrzeugs. Bei dem Verfahren werden mittels einer
Anzeigevorrichtung Informationen im Fahrzeug angezeigt. Des Weiteren
wird erfasst, ob sich ein Objekt im Nahbereich des Fahrzeugs befindet.
Falls ein Objekt im Nahbereich des Fahrzeugs erfasst worden ist, wird
eine graphische Warnmeldung mittels der Anzeigevorrichtung angezeigt.
Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Unterstützen eines Fahrers
eines Fahrzeugs. Die Vorrichtung umfasst eine Anzeigevorrichtung
zum Anzeigen von Informationen im Fahrzeug, zumindest einen Sensor
zum Erfassen eines Objekts im Nahbereich des Fahrzeugs und eine
Steuervorrichtung, die mit der Anzeigevorrichtung und dem zumindest
einen Sensor gekoppelt ist. Mit der Steuervorrichtung ist eine graphische Warnmeldung
für die
Anzeigevorrichtung erzeugbar, wenn von dem zumindest einen Sensor
ein Objekt im Nahbereich des Fahrzeugs erfasst worden ist.
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Die
vorstehend beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen werden in einem
Fahrzeug insbesondere als Einparkhilfe verwendet. Es sind Einparkhilfen
bekannt, bei denen nur akustische Warnmeldungen ausgegeben werden.
Des Weiteren sind Einparkhilfen bekannt, bei denen der Fahrer mittels
optischer und/oder akustischer Signale über ein Hindernis im Nahbereich
des Fahrzeugs informiert wird. Bei bekannten Verfahren werden solche
Signale nur bis zu einer Geschwindigkeit von ca. 15 km/h ausgegeben.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei welchen die Warnmeldung
in die aktuelle Informationsanzeige der Anzeigevorrichtung integriert
wird. Außerdem
soll die Warnmeldung unter bestimmten Bedingungen automatisch generiert
und angezeigt werden.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Vorteilhafte
Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Warnmeldung der aktuellen Informationsanzeige
der Anzeigevorrichtung halbtransparent überlagert dargestellt wird.
Für die
Warnmeldung wird insbesondere ein Fenster eingeblendet, welches
die aktuelle Informationsanzeige überlagert. Dieses Fenster enthält die Warnmeldung in
halbtransparenter Darstellung.
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Unter
dem Begriff halbtransparent wird im Sinne der Erfindung verstanden,
dass sowohl die Warnmeldung als auch der Teil der aktuellen Informationsanzeige
erkennbar ist, welcher von der Warnmeldung überlagert ist. Des Weiteren
wird im Sinne der Erfindung unter dem Begriff halbtransparent verstanden,
dass das Fenster mit der Warnmeldung zwar zum Teil die aktuelle
Informationsanzeige abdeckt, zumindest der Hintergrund des Fensters
mit der Warnmeldung jedoch weiterhin die aktuelle Informationsanzeige
enthält.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird somit die Warnmeldung in direkter Verbindung mit der aktuellen
Informationsanzeige wiedergegeben, wobei weiterhin die aktuelle
Informationsanzeige so gut wie möglich
erkennbar bleibt.
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Der
Nahbereich des Fahrzeugs umfasst bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
insbesondere den Bereich vor und hinter dem Fahrzeug bzw. zusätzlich den
seitlich vorderen und seitlich hinteren Bereich des Fahrzeug. Es
werden insbesondere Objekte innerhalb eines Abstands von weniger
als 120 cm vor dem Fahrzeug und weniger als 160 cm hinter dem Fahrzeug
erfasst.
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Gemäß einer
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Position des Objekts relativ zum Fahrzeug erfasst. Es wird
somit nicht nur erfasst, dass sich ein Objekt im Nahbereich des
Fahrzeugs befindet, sondern auch wo sich dieses Objekt relativ zum
Fahrzeug befindet. In diesem Fall zeigt die graphische Warnmeldung
die relative Position des erfassten Objekts zu dem Fahrzeug an.
Dabei wird insbesondere in der graphischen Warnmeldung ein Symbol
wiedergegeben, welches das Fahrzeug darstellt. Des Weiteren wird
ein im Nahbereich des Fahrzeugs erfasstes Objekt schematisch in
der Warnmeldung angezeigt. Auf diese Weise kann der Betrachter sehr
schnell erfassen, wo sich ein mögliches
Hindernis relativ zum Fahrzeug befindet.
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Gemäß einer
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die von dem erfassten Objekt ausgehende Kollisionsgefahr bewertet.
In diesem Fall hängt
die Art der Darstellung der Warnmeldung von der Bewertung der Kollisionsgefahr
ab. Beispielsweise kann die Warnmeldung farbige Elemente enthalten,
deren Farbe von der Kollisionsgefahr abhängt. Ein Objekt, das noch relativ
weit vom Fahrzeug entfernt ist, kann beispielsweise gelb dargestellt werden;
ein Objekt das sich unmittelbar in der Nähe der Fahrzeugaußenhülle befindet,
kann rot dargestellt werden. Des Weiteren kann die Art der Darstellung,
d. h. beispielsweise die Darstellungsfarbe, in Abhängigkeit
von der Fahrzeuggeschwindigkeit gewählt werden. Beispielsweise
kann eine Zeit berechnet werden, innerhalb derer eine Kollision
mit dem erfassten Objekt zu befürchten
ist, wenn sich das Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit weiter
bewegt.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
der Warnmeldung mehrere Auswahloptionen zugeordnet sein. Der Nutzer
kann diese Auswahloptionen beispielsweise über eine Eingabevorrichtung
auswählen.
Bei der Auswahl einer ersten Auswahloption wird beispielsweise die
Warnmeldung anstelle der aktuellen Informationsanzeige, der die
Warnmeldung halbtransparent überlagert
worden war, angezeigt. Die Warnmeldung wird in diesem Falle insbesondere
als nicht transparente Vollbilddarstellung wiedergegeben. Bei Auswahl
einer zweiten Auswahloption kann die Warnmeldung beispielsweise
in einem separaten Anzeigebereich angezeigt werden. Anstelle der
aktuellen Informationsanzeige können
in diesem Fall beispielsweise zwei Fenster gezeigt werden: In einem
Fenster wird die bisherige Informationsanzeige ggf. verkleinert
oder abgeschnitten dargestellt, in dem anderen Fenster wird die
Warnmeldung nicht transparent dargestellt. Schließlich kann
bei der Auswahl einer dritten Auswahloption die Warnmeldung ausgeblendet werden.
Die Warnmeldung kann somit vom Nutzer weggeschaltet werden, so dass
der Nutzer bei Bedarf weiterhin die aktuelle Informationsanzeige
betrachten kann, ohne dass die überlagerte
Warnmeldung diese stört.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Fahrtrichtung des
Fahrzeugs erfasst. Wenn in diesem Fall ein Objekt im Nahbereich
des Fahrzeugs erfasst worden ist, wird bei einer Rückwärtsfahrt
die Warnmeldung anstelle der aktuellen Informationsanzeige angezeigt. In
diesem Fall wird die Warnmeldung insbesondere automatisch als nicht
transparente Vollbilddarstellung wiedergegeben. Bei einer Vorwärtsfahrt,
wird hingegen die Warnmeldung der aktuellen Informationsanzeige
der Anzeigevorrichtung halbtransparent überlagert dargestellt. Ausgehend
von dieser Darstellung kann der Nutzer dann die vorstehend erläuterten
Auswahloptionen für
die weitere Darstellung der Warnmeldung wählen.
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Des
Weiteren kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Geschwindigkeit
des Fahrzeugs gemessen werden und die Warnmeldung nur dann angezeigt
werden, wenn die Geschwindigkeit geringer als ein bestimmter Geschwindigkeitsgrenzwert
ist. Dabei wird insbesondere der Absolutbetrag der gemessenen Geschwindigkeit
berücksichtigt, wobei
unterschiedliche Grenzwerte für
eine Vorwärtsfahrt
und eine Rückwärtsfahrt
festgelegt sein können.
Für eine
Rückwärtsfahrt
kann der Geschwindigkeitsgrenzwert beispielsweise in einem Bereich zwischen
8 km/h und 12 km/h liegen, für
eine Vorwärtsfahrt
kann dieser Bereich beispielsweise zwischen 13 km/h und 17 km/h
liegen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann ergänzend zu der
graphischen Warnmeldung eine akustische Warnmeldung ausgegeben werden,
wenn der Abstand des Objekts einen Abstandsgrenzwert unterschreitet.
Beispielsweise kann der Abstandsgrenzwert für die akustische Warnmeldung
in einem Bereich zwischen 40 cm und 60 cm, insbesondere bei 50 cm
liegen. In diesem Fall wird der Nutzer somit in zwei Stufen gewarnt:
Zunächst
erscheint eine graphische Warnmeldung, die der aktuellen Informationsanzeige
halbtransparent überlagert
dargestellt wird, nähert
sich das Fahrzeug weiter dem Objekt an, wird zusätzlich akustisch gewarnt. Der
Nutzer kann jedoch bereits auf die graphische Warnmeldung reagieren
und sie beispielsweise wegschalten. In diesem Fall erfolgt auch
keine akustische Warnmeldung mehr.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass mit der Steuervorrichtung die Anzeigevorrichtung
so ansteuerbar ist, dass die Warnmeldung der aktuellen Informationsanzeige der
Anzeigevorrichtung halbtransparent überlagert dargestellt wird.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist insbesondere geeignet, die Schritte des vorstehend beschriebenen
Verfahrens insgesamt oder zum Teil auszuführen.
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Gemäß einer
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst diese eine Bewertungseinrichtung zum Bewerten der von dem
erfassten Objekt ausgehenden Kollisionsgefahr. Die Bewertungseinrichtung
ist mit der Steuervorrichtung gekoppelt. Mit der Steuervorrichtung
ist die Anzeigevorrichtung so ansteuerbar, dass die Art der Darstellung der
Warnmeldung von der Bewertung der Kollisionsgefahr abhängt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann ferner mit einer Einrichtung zum Messen der Geschwindigkeit
des Fahrzeugs gekoppelt sein. Die Anzeigevorrichtung ist in diesem
Fall von der Steuervorrichtung so ansteuerbar, dass die Warnmeldung
nur dann angezeigt wird, wenn die Geschwindigkeit geringer als ein
Geschwindigkeitsgrenzwert ist.
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Des
Weiteren kann die Vorrichtung einen Lautsprecher umfassen, der mit
der Steuervorrichtung gekoppelt ist. In diesem Fall ist mit der
Steuervorrichtung der Lautsprecher so ansteuerbar, dass eine akustische
Warnmeldung ausgegeben wird, wenn der Abstand des Objekts einen
Abstandsgrenzwert unterschreitet.
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Die
Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu
den Zeichnungen erläutert.
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1 zeigt
schematisch ein Fahrzeug mit einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 zeigt
eine Darstellung zur Erläuterung eines
Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens
und
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die 3 bis 5 zeigen
Anzeigen, die von dem Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erzeugt werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Unterstützen
eines Fahrers ist in einem Fahrzeug 1 untergebracht, wie
es in 1 gezeigt ist. Das Fahrzeug 1 besitzt
eine Außenhülle 2.
Im vorderen und hinteren Bereich des Fahrzeugs 1 sind Sensoren 3 und 4 untergebracht,
die Objekte 16 im Nahbereich 24 und 25 des
Fahrzeugs 1 erfassen können.
bei den Sensoren 3 und 4 kann es sich beispielsweise
um Ultraschallsensoren handeln.
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Die
Sensoren 3 und 4 sind mit einer Steuervorrichtung 5 gekoppelt.
Die Steuervorrichtung 5 kann aus den Signalen, die von
den Sensoren 3 und 4 übertragen worden sind, die
Position eines Objekts 16 relativ zum Fahrzeug 1 bestimmen.
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Die
Steuervorrichtung 5 ist mit einer Anzeigevorrichtung 6 gekoppelt,
welche eine Anzeigefläche 7 umfasst.
Die Anzeigefläche 7 ist
beispielsweise oberhalb der Mittelkonsole des Fahrzeugs angeordnet.
Die Anzeigefläche 7 weist
eine berührungsempfindliche
Oberfläche
auf, so dass ein Touchscreen als Eingabevorrichtung bereitgestellt
wird. Zusätzlich kann
eine weitere Anzeigefläche 7 so
angeordnet sein, dass sie vom Fahrer betrachtet werden kann, wenn
er sich bei einer Rückwärtsfahrt
umdreht. Alternativ kann die Anzeigevorrichtung 6 auch
eine so genannte Head-up Einheit sein, welche die Anzeige in Blickrichtung
des Fahrers projiziert. Die Steuervorrichtung 5 kann die
Anzeigevorrichtung 6 so ansteuern, dass Informationen im
Fahrzeug für
den Fahrer sichtbar angezeigt werden. Die von der Steuervorrichtung 5 erzeugten
Informationsanzeigen werden später
mit Bezug zu dem Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erläutert.
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Die
Steuervorrichtung 5 ist ferner mit einem Geschwindigkeitsmesser 8 des
Fahrzeugs 1 gekoppelt. Dieser Geschwindigkeitsmesser 8 überträgt nicht
nur den Absolutbetrag der aktuellen Geschwindigkeit des Fahrzeugs 1 an
die Steuervorrichtung 5, sondern auch die Fahrtrichtung.
Des Weiteren kann an die Steuervorrichtung 5 noch übertragen
werden, ob der Rückwärtsgang
eingelegt worden ist.
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Des
Weiteren ist die Steuervorrichtung 5 noch mit einer Bewertungseinrichtung 9 verbunden. Die
Bewertungseinrichtung 9 kann anhand der relativen Position
eines erfassten Objekts 16 zu dem Fahrzeug 1,
der aktuellen Fahrzeuggeschwindigkeit und gegebenenfalls weiteren
fahrspezifischen Daten, wie z. B. dem Lenkradeinschlag, die Gefahr
einer Kollision mit dem erfassten Objekt 16 abschätzen. Die
ermittelte Kollisionsgefahr überträgt die Bewertungseinrichtung 9 an
die Steuervorrichtung 5, welche sie weiter verarbeiten
kann, wie es später
erläutert
wird.
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Die
Steuervorrichtung 5 ist ferner mit einem Lautsprecher 17 zum
Ausgeben einer akustischen Warnmeldung verbunden. Schließlich ist
die Steuervorrichtung 5 mit einem Schalter 19 verbunden,
der vom Nutzer betätigt
werden kann, um die Unterstützungsvorrichtung
manuell zu aktivieren.
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Im
Folgenden wird mit Bezug zu den 2 bis 5 ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erläutert.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung, insbesondere die Steuervorrichtung 5,
ist so ausgebildet, dass sie ein solches Verfahren ausführen kann:
Im
Ausgangszustand wird von der Anzeigefläche 7 der Anzeigevorrichtung 6 eine
aktuelle Informationsanzeige 10 wiedergegeben. An die Steuervorrichtung 5 werden
fortwährend
die aktuelle Fahrzeuggeschwindigkeit einschließlich der Fahrtrichtung übertragen.
Ferner wird an die Steuervorrichtung 5 übertragen, ob der Schalter 19 zum
manuellen Aktivieren der Unterstützungsvorrichtung
betätigt
wurde. Schließlich
kann der Steuervorrichtung 5 noch übertragen werden, ob der Rückwärtsgang
eingelegt worden ist.
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In
der Steuervorrichtung 5 sind verschiedene Einschaltbedingungen
gespeichert, um verschiedene Warnmeldungen auszugeben, wenn Objekte 16 im Nahbereich 24, 25 des
Fahrzeugs 1 erfasst werden. Im Fall 18 der 2 wird
von der Steuervorrichtung 5 erfasst, dass der Rückwärtsgang
eingelegt ist und das Fahrzeug sich langsam rückwärts bewegt. In diesem Fall 18 verschwindet
die aktuelle Informationsanzeige 10 und es wird statt dessen
als Vollbild eine graphische Warnmeldung 11 als Anzeige 20 wiedergegeben.
Unter dieser Bedingung kann die Anzeige 20 in jedem Fall
automatisch wiedergegeben werden oder automatisch nur dann wiedergegeben
werden, wenn ein Objekt 16 im Nahbereich 24, 25 erfasst
worden ist. Die Anzeige 20 wird jedoch deaktiviert und das Verfahren
kehrt zu der Anzeige 10 zurück, wenn bei der Rückwärtsfahrt
eine Grenzgeschwindigkeit von 10 km/h überschritten wird.
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In 3 ist
die Anzeige 20 der Anzeigefläche 7 nochmals im
Detail für
den Fall wiedergegeben, in dem mehrere Objekte 16 im Nahbereich 24 bzw. 25 des
Fahrzeugs 1 erfasst worden sind. Das Fahrzeug 1 wird
bei der Anzeige 20 als Symbol 12 in der graphischen
Warnmeldung 11 wiedergegeben. Für die Objekte 16,
die im Nahbereich 24, 25 des Fahrzeugs 1 erfasst
worden sind, werden verschiedene Balken 13 angezeigt. Die
relative Position der Balken 13 zu dem Symbol 12 entspricht
der relativen Position der Objekte 16 zum Fahrzeug 1.
Die Balken 13 können
ferner in unterschiedlichen Farben dargestellt werden. Dabei verändert sich
die Farbdarstellung in Abhängigkeit
von der Kollisionsgefahr, die von der Bewertungseinrichtung 9 ermittelt
worden ist. Objekte 16, die sich besonders nah an der Außenhülle 2 des
Fahrzeugs 1 befinden, können
beispielsweise anhand von roten Balken 13 dargestellt werden,
wohingegen Objekte 16, die etwas weiter von der Fahrzeughülle 2 entfernt
sind, anhand von gelben Balken 13 dargestellt werden.
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Zu
der Anzeige 20 gelangt man außerdem, wenn die Einschaltbedingung 23 der 2 erfüllt ist, nämlich wenn
der Nutzer die Taste 19 zum manuellen Aktivieren der Unterstützungsvorrichtung
betätigt hat.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist eine weitere Einschaltbedingung 21 definiert, die zu einer
anderen graphischen Warnmeldung führt: In diesem Fall 21 wird
eine Vorwärtsfahrt
des Fahrzeugs 1 mit einer Geschwindigkeit detektiert, die
geringer als die Grenzgeschwindigkeit für die Vorwärtsfahrt ist. Diese Grenzgeschwindigkeit
ist beispielsweise 15 km/h. Des Weiteren wird ein Objekt 16 im Nahbereich 24, 25 des
Fahrzeugs 1 erfasst. In diesem Fall 21 wechselt
die Anzeigefläche 7 zu
einer Anzeige 22. Diese Anzeige 22 ist in 4 im
Detail gezeigt. Die aktuelle Informationsanzeige 10 wird weiterhin
wiedergegeben. Dieser aktuellen Informationsanzeige 10 wird
jedoch eine graphische Warnmeldung 11 halbtransparent überlagert
dargestellt. Wie in 4 gezeigt, umfasst die Warnmeldung 11, wie
bereits mit Bezug zu 3 erläutert, ein Symbol 12 für das Fahrzeug 1 und
Balken 13 für
Objekte 16, die im Nahbereich 24, 25 des
Fahrzeugs 1 erfasst worden sind. Das Symbol 12 und/oder
die Balken 13 werden jedoch so angezeigt, dass im Hintergrund noch
die ursprüngliche
Informationsanzeige 10 erkennbar ist.
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Des
Weiteren werden in Verbindung mit der Warnmeldung 11 zwei
Schaltflächen 14 und 15 angezeigt,
die von einem Nutzer mittels der Eingabevorrichtung betätigt werden
können.
Falls die Schaltfläche 15 betätigt worden
ist, wird die Warnmeldung 11 anstelle der aktuellen Informationsanzeige 10 angezeigt,
d. h. es wird die Anzeige 20 wiedergegeben, wie es in 2 gezeigt
ist. Falls hingegen die Schaltfläche 14 betätigt wird,
wird die Warnmeldung 11 ausgeblendet und die aktuelle Informationsanzeige 10 wird
wieder ohne die Warnmeldung 11 angezeigt, wie es aus 2 ersichtlich
ist.
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Schließlich kann
noch eine weitere Auswahloption für die Warnmeldung 11 vorgesehen
sein: Bei Betätigung
dieser weiteren Auswahloption wird die Warnmeldung 11 in
einem separaten Anzeigebereich nicht transparent angezeigt, d. h.
sie überdeckt
die Informationsanzeige 10. Eine solche Anzeige ist in 5 wiedergegeben.
Alternativ kann in diesem Fall auch die ursprüngliche Informationsanzeige 10 in dem
verbleibenden Anzeigebereich verkleinert dargestellt werden.
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Ergänzend zu
der graphischen Warnmeldung 11 kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren über den
Lautsprecher 17 eine akustische Warnmeldung ausgegeben
werden. Eine solche akustische Warnmeldung wird insbesondere dann
ausgegeben, wenn ein erfasstes Objekt 16 einen Abstandsgrenzwert
unterschreitet. Dieser Abstandsgrenzwert kann beispielsweise bei
50 cm liegen. Eine akustische Warnmeldung wird jedoch nicht ausgegeben,
wenn der Nutzer zuvor mittels der Schaltfläche 14 eine graphische
Warnmeldung 11 ausgeblendet hat.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Außenhülle des
Fahrzeugs
- 3
- Sensoren
- 4
- Sensoren
- 5
- Steuervorrichtung
- 6
- Anzeigevorrichtung
- 7
- Anzeigefläche
- 8
- Einrichtung
zum Messen der Fahrzeuggeschwindigkeit
- 9
- Bewertungseinrichtung
- 10
- aktuelle
Informationsanzeige
- 11
- Warnmeldung
- 12
- Symbol
für das
Fahrzeug
- 13
- Balken
für erfasste
Objekte
- 14
- Schaltfläche
- 15
- Schaltfläche
- 16
- Objekt
- 17
- Lautsprecher
- 18
- Einschaltbedingung
- 19
- Schalter
- 20
- Anzeige
- 21
- Einschaltbedingung
- 22
- Anzeige
- 23
- Einschaltbedingung
- 24
- Nahbereich
- 25
- Nahbereich