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DE102009031757A1 - Sicherheitsmechanismus und -verfahren für Getränkebereiter - Google Patents

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DE102009031757A1
DE102009031757A1 DE200910031757 DE102009031757A DE102009031757A1 DE 102009031757 A1 DE102009031757 A1 DE 102009031757A1 DE 200910031757 DE200910031757 DE 200910031757 DE 102009031757 A DE102009031757 A DE 102009031757A DE 102009031757 A1 DE102009031757 A1 DE 102009031757A1
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Abstract

Die Verwendung von unter Druck stehenden Flüssigkeiten zur Extraktion eines Getränkegrundstoffes führt zu einem erhöhten Bedarf an Sicherheitsvorkehrungen. Hierbei ist ein vorrangiger Aspekt die Beschränkung des Druckes innerhalb des Braubehälters. Die Erfindung ist eine neuartige Art und Weise der Ausführung eines Überdruckmechanismus für Getränkebereiter, die mittels einer heißen, unter Druck stehenden Flüssigkeit einen Getränkegrundstoff extrahieren bzw. auflösen. Der Druckbehälter des Getränkebereiters enthält eine nach innen zeigende topfförmige Ausbildung, in die von außen der druckregulierende Mechanismus eingefügt ist und mit einem Verschluss plan verschlossen ist. Der Verschluss weist keine Löcher auf, sondern bleibt mit dem Druckbehälter Zwischenräume, die als Dampfableitungskanäle wirken. Der Auslass der Gase am Getränkebereiter befindet sich fast unsichtbar bei einem Übergang zweier Teile. Die Erfindung findet Anwendung in allen Getränkebereitern, die einen Druckbehälter enthalten oder bei denen beim Bereitungsprozess ein normalerweise druckfreier Behälter unter Druck stehen kommen könnte. Insbesondere findet die Erfindung Verwendung in kleinen Systemen, die ausschließlich einzelne Getränkeportionen zubereiten.

Description

  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Getränkebereitung, insbesondere der Bereitung von Heißgetränken mittels einer heißen, unter Druck stehenden Flüssigkeit.
  • Die Verwendung von unter Druck stehenden Flüssigkeiten zur Extraktion eines Getränkegrundstoffes führt zu einem erhöhten Bedarf an Sicherheitsvorkehrungen. Hierbei ist ein vorrangiger Aspekt die Beschränkung des Druckes innerhalb des Braubehälters. Im Braubehälter ist die Brauflüssigkeit zu Bereitungsbeginn des Getränkes vorhanden und wird darin in den gewünschten Zustand versetzt.
  • Natürlicherweise sind hierbei zwei Ansatzweisen möglich: Die Beschränkung der Druckerhöhung und die gezielte Drucksenkung. Da der Gebraucher oftmals den Brauprozess nicht genügend überwachen kann oder es schlichtweg vernachlässigt, die Beschränkung der Druckerhöhung verlässlich vorzunehmen, sind Maßnahmen zur automatischen Drucksenkung unerlässlich.
  • Zur Beurteilung der Notwendigkeit eines druckregulierenden Mechanismus sei insbesondere die Zubereitungsweise von Espresso zu beachten. Ein typischer Espresso hat ein Volumen zwischen 22,5 ml und 27,5 ml und entsteht durch eine 22,5 bis 27,5 Sekunden lange Extraktion aus 6,5 g bis 7,5 g gleichmäßig und fein gemahlenem Getränkegrundstoff aus stark gerösteten Kaffeebohnen (Espressoröstung) mit ca. 86°C bis 90°C heißer Brauflüssigkeit unter 800 kPa bis 1 MPa Druck. Die Getränketemperatur in dem Auffangbehälter beträgt idealerweise zwischen 64°C und 70°C.
  • Die Druckbegrenzung wird durch das kontrollierte Ableiten von im Braubehälter entstehenden Gasen und/oder Flüssigkeiten bewirkt.
  • Das amerikanische Patent US 4386109 (Bowen et al.) beschreibt einen Heißgetränkebereiter, in dem ein handelsübliches Überdruckventil mit Ball und Feder eingesetzt ist. Damit der Braubehälter zur Befüllung stabil stehen kann, ist ein goßer Teil des Braubehälters versenkt um dort das Überdruckventil einzusetzen.
  • Im amerikanischen Patent US 5884881 (Orrico et al.) wird ein Überdruckventil beschrieben, das als Umleitung der Braukammer funktioniert. Eine Gummidichtung verbiegt sich ab einer gewissen Druckdifferenz zwischen Braukammer und Umgebung und gibt so den Weg für die Flüssigkeit frei.
  • Diese Vorrichtung ist für Überdrücke bis ca. 414 kPa geeignet. Nachteil ist, dass durch den schnellen Abfluss der Flüssigkeit die Brauzeit signifikant reduziert wird, und dass durch die Verwendung der Gummidichtung der Ansprechdruck des Sicherheitsmechanismus nur sehr ungenau einstellbar ist.
  • Die PCT Patentanmeldung WO 91/12757 (Yu) offenbart einen Kaffeebereiter mit einem zweistufigem Ventilsystem, das in Abhängigkeit vom Druck in der Braukammer öffnet. Bei Erreichen des regulären Arbeitsdruckes öffnet sich die Flüssigkeitsbarriere in Richtung der Filterkammer, und bei Übersteigen des Sicherheitsdruckes öffnet sich die Gasbarriere zur Atmosphäre. Durch das Einstellen der Vorspannung der im Ventilsystem enthaltenen Feder durch den Gebraucher werden die Öffnungsschwellen der Ventile gekoppelt eingestellt. Dies hat zur Folge, dass der Sicherheitsdruck sehr unterschiedlich eingestellt werden kann, und dadurch signifikanten Konsequenzen für den Brauprozess und folglich für die Getränkequalität entstehen. Des Weiteren ist die Änderung des Sicherheitsdruckes durch den Gebraucher sicherheitstechnisch bedenklich.
  • In der amerikanischen veröffentlichten Patentanmeldung US 2004/0020922 (Alves) wird ein Einkammer-Getränkebereiter beschrieben, der im Braubehälter ein Überdruckventil enthält. Das Ventil ist ein mit einem federnden Kunststoffstift mit halbkugelförmigen Verschluss verschlossenes Loch im Boden des Braubehälters. Dieser Mechanismus lässt nur die grobe Regulierung des Überdrucks zu. Des Weiteren ist diese Vorrichtung sehr stark Fertigungstoleranzen und Alterungserscheinungen des federnden Plastikstiftes ausgesetzt, wodurch auf Dauer die Funktionstüchtigkeit des Sicherheitsmechanismus nicht gewährleistet werden kann.
  • In der deutschen Offenlegungsschrift DE 3742507 (Hirsch) wird ein Sicherheitsmechanismus beschrieben, der durch das Lösen des Braubehälterverschlusses den Austritt des Braukammerinhaltes bewirkt. Die Gebrauchssicherheit des Getränkebereiters ist hierdurch gewährleistet, allerdings auf Kosten des zu bereitenden Getränkes. Dieses ist bei Ansprechen des Sicherheitsmechanismus nicht mehr zum Konsum geeignet, da der Deckel und der Kaffeesatz es verunreinigen.
  • Die Europäische Norm EN 13248:2002 beschreibt Haushalts-Kaffeebereiter mit einer Sicherheitseinrichtung, die als eigenständiges Element eingesetzt ist, und sich genau dort befindet, wo der Dampf im Getränkebereiter entsteht. Der Druck im Braubehälter beträgt maximal 400 kPa.
  • Eine mögliche Heizmethode bei der Bereitung von Heißgetränken ist die Verwendung elektromagnetischer Strahlung. Hierbei ist die Abschirmung von nicht zu erhitzenden Teilen zu beachten. Bestehende Methoden, wie z. B. in den Patenten US 2601067 (Spencer) und US 4386109 (Bowen et al.) beschrieben, sind die Verwendung von solidem Metall oder einer leitenden Beschichtung um die entsprechenden Bereiche von der elektromagnetischen Strahlung abzuschirmen. Ebenfalls bekannt ist die Eigenschaft von elektromagnetischer Strahlung, sich durch Öffnungen, die eine bestimmte Größe unterschreiten, nicht fortpflanzen zu können.
  • Zuletzt ist festzustellen, dass in allen bekannten Anwendungen das Design, also die ästhetische Anmutung und Haptik des Espressobereiters, von der technischen Vorrichtung maßgebend bestimmt ist. Eine weitgehende Trennung von Design und der technischen Funktion der Getränkebereiter ist bisher nicht ermöglicht worden. Dies wird unter anderem durch die Verwendung eines fertigen oder angesetzten, nicht integrierten Sicherheitsmechanismus verursacht und hat zufolge, dass die Geräte vorwiegend unästhetisch sind und dadurch keine Marktakzeptanz finden.
  • Ziel der Erfindung ist die Verbesserung der Sicherheit von Getränkebereitern, insbesondere von Getränkebereitern, die mittels einer heißen, unter Druck stehenden Flüssigkeit einen Getränkegrundstoff extrahieren bzw. auflösen.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist die Bereitstellung eines Sicherheitsmechanismus, der auch bei höheren Braudrücken verlässlich funktioniert, sowohl in seinem passiven, d. h. den Druck nicht regulierdenden Zustand, als auch in seinem aktiven, d. h. den Druck regulierdenden Zustand.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist das Erreichen einer günstigen und fehlerfreien Herstellungsweise von Sicherheitsmechanismen in Getränkebereitern.
  • Ebenso ist ein Ziel der Erfindung, die äußerliche Anmutung von Getränkebereitern zu verbessern bzw. mehr Raum für die designerische Ausgestaltung zu schaffen.
  • Die Erfindung findet Anwendung in allen Getränkebereitern, die einen Druckbehälter enthalten oder bei denen beim Bereitungsprozess ein normalerweise druckfreier Behälter unter Druck stehen kommen könnte.
  • Ebenso ist die Erfindung in allen Heißgetränkebereitern anwendbar, sei es mit einer unabhängigen, also nicht Teil des Bereiters formende oder abhängigen, also Teil des Bereiters formende Energiequelle. Hierbei ist die Notwendigkeit bei Getränkebereitern, die mittels einer heißen, unter Druck stehenden Flüssigkeit einen Getränkegrundstoff extrahieren bzw. auflösen, offensichtlich.
  • Insbesondere findet die Erfindung Verwendung in kleinen Systemen, die ausschließlich einzelne Getränkeportionen zubereiten. Eine einzelne Getränkeportion ist die Menge, die für genau eine Person zum direkten Konsum zubereitet wird.
  • Des Weiteren ist die Erfindung auch auf Getränkebereiter anwendbar, die mit elektromagnetischer Strahlung als Heizquelle arbeiten.
  • Die Erfindung ist eine neuartige Art und Weise der Ausführung eines Überdruckmechanismus für Getränkebereiter, die mittels einer heißen, unter Druck stehenden Flüssigkeit einen Getränkegrundstoff extrahieren bzw. auflösen.
  • Der Druckbehälter des Getränkebereiters enthält eine nach innen zeigende topfförmige Ausbildung, in die von außen der druckregulierende Mechanismus eingefügt ist und mit einem Verschluss plan verschlossen ist. Der Verschluss weist keine Löcher auf, sondern bildet mit dem Druckbehälter Zwischenräume, die als Dampfableitungskanäle wirken. Der Auslass der Gase am Getränkebereiter befindet sich fast unsichtbar bei einem Übergang zweier Teile.
  • Die Dampfableitungskanäle können so gestaltet sein, dass sich die austretenden, heißen Gase noch innerhalb des Sicherheitsvorrichtung entspannen können und so die Sicherheit des Getränkebereiters weiter erhöhen.
  • bis zeigen verschiedene Ausführungen der Erfindung:
  • zeigt eine erste Ausführung der Erfindung;
  • zeigt eine Explosionsdarstellung der ersten Ausführung der Erfindung.
  • zeigt den Schnitt A-A in ;
  • zeigt den Schnitt B-B in .
  • zeigt eine zweite Ausführung der Erfindung, so wie sie auch zur Verwendung mit einer elektromagetische Strahlung emmittierenden Heizquelle verwendbar ist;
  • Der in gezeigte Ausschnitt eines Braubehälters (3) zeigt eine Ausführung des erfindunsgemäßen Sicherheitsmechanismus (11). Die zeigt eine Explosionsdarstellung des Sicherheitsmechanismus (11). Der Braubehälter (3) besitzt eine topfförmige Vertiefung (55), die auf der zum Braubehälterinneren (78) zeigenden Seite ihren Boden (75) hat und auf der zur Atmosphäre (77) zeigenden Seite offen ist. Ist die Dicke der Braubehälterwand nicht ausreichend, um den gesamten Sicherheitsmechanismus (11) zu beherbergen, so besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz einer substanziell zylindrischen Anfügung (83) auf der Seite des Braubehälterinneren (78) genügend Material zum Umschließen der topfförmigen Vertiefung (55) zu schaffen.
  • Der Boden (75) der Vertiefung (55) enthält mindestens ein Loch (73), das den Austausch von Gasen und/oder Flüssigkeiten zwischen Braubehälterinneren (78) und der topfförmigen Vertiefung (55) derart erlaubt, dass der Druck im Braubehälterinneren (78) bei der vorgesehenen Heizleistung der Heizvorrichtung unterhalb des vorgegebenen Sicherheitsdruckes bleibt.
  • In der Vertiefung (55) ist ein druckregulierender Mechanismus (76) eingefügt, der den Druck im Braubehälterinneren (78) bei oder unterhalb der vorgesehenen Heizleistung der Heizvorrichtung durch Öffnen regelt, sodass der Druck unterhalb des vorgegebenen Sicherheitsdruckes bleibt. Die topfförmige Vertiefung (55) ist mit einem Verschluss (19) verschlossen, der den druckregulierenden Mechanismus (76) in der Vertiefung (55) arretiert.
  • Wie auch detailliert in und dargestellt ist, weist der Verschluss (19) keine Löcher auf. Solche Löcher werden üblicherweise zur Ableitung des Dampfes beim Öffnen des druckregulierenden Mechanismus (76) verwendet. An deren Stelle sind zur Ableitung des Dampfes zwischen dem Braubehälter (3) und dem Verschluss (19) ein oder mehrere Dampfableitungskanäle (68) gebildet, die in den Dampfauslassschlitzen (85) an der Braubehälteraußenseite münden. Diese Dampfableitungskanäle (68) bilden in den gezeigten Ausführungen der Erfindung eine Fortführung der Führungsnuten (80) (siehe unten), sie können aber auch willkürliche Formen annehmen.
  • Der Verschluss (19) besteht aus einer Verschlussblende (82), an die ein hohler, offener Flansch (79), vorzugsweise ein Zylinder, fest angefügt ist. Dieser Flansch (79) klemmt den Verschluss (19) in der Vertiefung (55) des Braubehälters (3) fest und enthält den druckregulierenden Mechanismus (76). Andere Arten der Befestigung des Verschlusses (19) sind möglich, z. B. durch Verschweißen von Komponenten oder durch Verwendung eines Gewindes. Die Verschlussblende (82) fügt sich in eine im Braubehälter vertiefte Blendenfassung (84), sodass die Oberfläche (50) des Braubehälters (3) plan bleibt, d. h. Oberfläche (50) des Braubehälters (3) und Verschlussblende (82) bilden im Wesentichen eine ebene Oberfläche. Es ist zu beachten, dass die Verschlussblende (82) auch anders konstruiert sein kann, als in den hier gezeigten Ausführungen. Besonders ist der Fall zu betrachten, dass die Verschlussblende (82) genau so groß ist, wie die Grundfläche des Flansches (79).
  • An Flansch (79) sind eine oder mehrere Führungsschienen (81) angefügt, die in entsprechende Führungsnuten (80) in der Vertiefung (55) greifen. Diese Führungsschienen (81) sind so angeordnet, dass der Verschluss (19) auf nur einer Art und Weise in den Braubehälter (3) eingefügt werden kann und er sich bei der Montage innerhalb gewisser Grenzen automatisch ausrichtet, um die Fehleranfälligkeit der Montage zu verringern. Das Letztere kann durch die Gestaltung der Führungsschienen (81) verstärkt werden, z. B. indem diese sich am unteren Ende verjüngen.
  • Der druckregulierende Mechanismus (76) besteht in den dargestellten Ausführungen aus einer Ventilkugel (15), die durch eine vorgespannte Feder (17) gegen das Loch (73) gedrückt wird. Für eine bessere Dichtung zwischen Loch (73) und Kugel (15) ist ein O-Ring (67) eingesetzt, auf den, je nach Arbeitsbedingungen des Sicherheitsmechanismus (11), auch verzichtet werden kann. Um die Feder (17) genauer an ihrem Platz zu halten, z. B. weil die Feder kleiner ist als der Verschlusszylinder, kann wahlweise eine Federhalterung (18) verwendet werden, die beispielsweise eine kegelstumpfförmige Form hat und die Feder (17) auf deren Seiten anliegt und dadurch zentriert wird.
  • Die Verwendung der Feder (17) erlaubt ein sehr genaues Einstellen des Ansprechdruckes des Sicherheitsmechanisemusses (11). Des Weiteren ist durch die andere Herstellungsweise von Federn eine Veränderung der Wirkungsweise duch den Verschleiß der Herstellungswerkzeuge ausgeschlossen. Als weiteren Vorteil sei bekannt, dass der druckregulierende Mechanismus (67) für willkürliche Drücke eingerichtet werden kan und somit der Sicherheitsmechanismus (11) ausnahmslos in jedem Getränkebereiter Verwendung finden kann.
  • Sollte der Druck im Inneren (78) des Braubehälters (3) derart ansteigen, dass die Kraft des Dampfdrucks, der auf Kugel (15) wirkt, größer ist als die Vorspannung der Feder (17), so hebt sich die Kugel (15) an und gibt den Weg für den Dampf vom Braubehälterinneren (78) über die Dampfableitungskanäle (68) zur Atmosphäre (77) frei.
  • Eine nicht dargestellte Alternative zum druckregulierenden Mechanismus (76) ist, dass der Verschluss (19) derart in der Vertiefung befestigt ist, dass bei Übersteigen des Regeldrucks der Verschluss (19) anhebt, und so den Weg zwischen Braubehälterinneren (78) und Atmosphäre (77) freigibt. Hier sind verschiedenste Ausführungen möglich, z. B. dass die Bewegung durch Federung gesteuert wird, dass der Mechanismus vom Gebraucher manuell zurückgesetzt werden muss oder dass der Verschluss (19) vollständig sich vom Braubehälter (3) trennt.
  • Eine weitere nicht dargestellte Ausführung der Erfindung ist, den oben beschriebenen Mechanismus mit einer zweiten Sicherheitsstufe zu erweitern. Hierbei hat der Boden (75) der topfförmigen Ausformung mindestens ein zweites Loch oder Schlitz, das oder der normalerweise vom eingesetzten Verschluss (19) verschlossen ist. Sollte der Druck im Braubehälter derartig vehement steigen, dass der primäre druckregulierende Mechanismus (76) überfordert ist, z. B. durch eine stärker als vorgesehene Heizquelle, so löst sich der Verschluss (19), wie schon oben beschrieben, aus seiner Verankerung und gibt dabei mm auch weitere Löcher oder Schlitze zur Dampfableitung frei.
  • In ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt, die auch für die Verwendung von elektromagnetischer Strahlung geeignet ist. Hier ist der druckregulierende Mechanismus (76) in einen die elektromagnetischen Strahlen abschirmenden, auf einer Seite geschlossenen Zylinder (74) eingesetzt, der wiederum in den Verschluss (19) eingesetzt ist. Durch diese Abschirmung ist die Verwendung von einer Feder (17) aus Metall im Zusammenspiel mit elektromagnetischer Strahlung unbedenklich.
  • Der in den und gezeigte Sicherheitsmechanismus (11) kann in Getränkebereitern verwendet werden, die über Spritzgussverfahren hergestellt werden. Dadurch sind keine speziellen Fertigungsmethoden für den Sicherheitsmechanismus (11) notwendig und die Herstellung des Sicherheitsmechanismus (11) besonders günstig. Da für die Fertigung mittels Spritzgießen eine Entformung erforderlich ist, ist im Fall, dass die Braubehälterwand, wie gezeigt, schräg zur Entformungsrichtung ist, auch der Mechanismus schräg in Relation zur Braubehälterwand. Dies hat zur Folge, dass der Zylinder (79) schräg auf der Verschlussblende (82) angeordnet ist.
  • Die Materialwahl der Vorrichtung ist im allgemeinen arbiträr. Die verwendeten Materialien sollten allerdings auf jeden Fall lebensmittelecht sein und die organoleptischen Eigenschaften des Nahrungsmittels nicht ändern.
  • Des Weiteren empfiehlt es sich, bei Verwendung unter elektromagnetischer Strahlung, die Materialien so auszuwählen, dass möglichst wenig unzweckmäßige Erwärmungen auftreten. Wie oben gezeigt, kann bei Fällen, die dies nicht zulassen, durch gezielte Abschirmung die Erwärmung auf ein akzeptables Niveau bishin zur gänzlichen Vermeidung reduziert werden.
  • Natürlich ist es für den Fachman ein leichtes, aus der vorgehenden Beschreibung veschiedenste Sicherheitsmechanismen zu entwickeln, die den Geist der Erfindung verkörpern.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 4386109 [0006, 0013]
    • - US 5884881 [0007]
    • - WO 91/12757 [0009]
    • - US 2004/0020922 [0010]
    • - DE 3742507 A [0011]
    • - US 2601067 [0013]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - EN 13248:2002 [0012]

Claims (13)

  1. Vorrichtung (11) zur Begrenzung des Druckes in einem Braubehälter (3) für Getränke, dadurch gekennzeichnet, dass der Braubehälter (3) eine nach innen zeigende topfförmige Ausbildung (55) aufweist, in deren zum Braubehälterinneren (78) zeigender Boden (75) mindestens ein Loch (73) enthalten ist, in der topfförmigen Ausbildung (55) mindestens ein druckregulierender Mechanismus (76) vorhanden ist und die mit einem Verschluss (19) verschlossen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (19) die topfförmige Ausbildung (55) im Braubehälter (3) mit der Braubehälteroberfläche (50) plan verschließt.
  3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (19) keine Löcher oder dergleichen aufweist und nach außen eine geschlossene Fläche bildet.
  4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Verschluss (19) und Braubehälter (3) ein oder mehrere Dampfableitungskanäle (68) ausgebildet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (19) eine oder mehrere elektromagnetische Strahlung abschirmende Vorrichtungen (74) enthält, die Teile des oder den gesamten druckregulierenden Mechanismus (76) vor elektromagnetischer Strahlung teilweise oder vollständig abschirmen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der druckregulierende Mechanismus (76) aus einer Kugel (15) und einem Federmechanismus (17) besteht.
  7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem druckregulierenden Mechanismus (76) und dem Loch (73) der topfförmigen Ausbildung (55) im Braubehälter (3) sich ein dichtender O-Ring (67) befindet.
  8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der druckregulierende Mechanismus (76) daraus besteht, dass sich der Verschluss (19) vom Braubehälter (3) teilweise oder vollständig löst.
  9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei übermäßiger Druckerhöhung ein im Sicherheitsmechanismus enthaltener zweiter druckregulierender Mechanismus (76) anspricht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite druckregulierde Mechanismus daraus besteht, dass sich der Verschluss (19) vom Braubehälter (3) löst und sich dabei weitere Druckabweichmöglichkeiten bilden können.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das entweichende Gas sich bereits innerhalb der Sicherheitsvorrichtung (11) entspannen kann.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Dampfableitungskanäle (68) sich in Richtung Atmosphäre (77) vergrößert.
  13. Verfahren zur Begrenzung des Druckes in einem Braubehälter (3) dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzung des Druckes im Braubehälter (3) entsprechend einer oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 12 durchgeführt wird.
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DE102010025398A1 (de) 2010-06-29 2014-09-11 Hendrik Meyl Sicherheitsvorrichtung für Getränkebereiter und dessen Herstellungsverfahren

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