DE102009030633A1 - Achseinbindung für gefederte Fahrzeugachsen sowie Platte zum Einbinden einer Fahrzeugachse - Google Patents
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Abstract
Vorgeschlagen wird eine Achseinbindung für gefederte Fahrzeugachsen mit einem Achskörper, den Achskörper oberhalb oder unterhalb kreuzenden Längslenkern oder Blattfedern sowie quer sowohl zu den Längslenkern/Blattfedern als auch zu dem Achskörper verlaufenden, diese Teile zueinander ziehenden Zugstangen (11). Ferner vorgeschlagen wird eine Platte (9) zum Einbinden einer Fahrzeugachse an einen Längslenker oder eine Blattfeder mittels diese Teile zueinander ziehender Zugstangen (11). Die Stangenenden der Zugstangen (11) sind mit einem Schraubgewinde (21) versehen und führen durch die Öffnung (25) der gegen den Längslenker/die Blattfeder oder den Achskörper abgestützten Platte (9) hindurch. Auf das jeweilige Stangenende ist eine Mutter (12) aufgeschraubt und von außen her gegenüber der Platte (9) abgestützt. Um die Zugstangen vor statischen und dynamischen, d.h. im Fahrbetrieb auftretenden Kräften zu entlasten, die keine Zugkräfte sind, weitet sich die in der Platte (9) ausgebildete Öffnung (25) zur Plattenaußenseite (9a) hin zu einer sphärischen Pfanne (27). Die Übertragung der Abstützkräfte der Mutter (12) gegenüber der Platte (9) erfolgt ausschließlich in der Pfanne.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Achseinbindung für gefederte Fahrzeugachsen mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
- Ferner betrifft die Erfindung eine Platte zum Einbinden einer Fahrzeugachse an einen Längslenker oder eine Blattfeder mittels diese Teile zueinander ziehender Zugstangen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 10.
- Achseinbindungen für gefederte Fahrzeugachsen mit diesen Merkmalen sind zum Beispiel aus der
DE 101 10 495 A1 und derDE 44 29 583 A1 bekannt. Bei Einsatz im rauen Fahrbetrieb müssen die Zugstangen, welche die Längslenker mit dem Achskörper bzw. die Blattfedern mit dem Achskörper verbinden und zueinander verspannen, neben den eigentlichen Zugkräften, für die derartige Zugstangen primär ausgelegt sind, auch andere Kräfte aufnehmen. Ursache hierfür sind die im Fahrbetrieb starken Bewegungen und Verwindungen des Achsaggregats mit der Folge hoher Belastungen gerade im Verbindungsbereich zwischen den in Fahrtrichtung angeordneten Längslenkern und dem demgegenüber quer angeordneten Achskörper. - Ziel der Erfindung ist daher, bei einer Achseinbindung die den Längslenker bzw. die Blattfeder und den Achskörper zueinander spannenden Zugstangen vor statischen und dynamischen, d. h. im Fahrbetrieb auftretenden Kräften zu entlasten, die keine Zugkräfte sind. Ziel ist ferner die Schaffung einer für eine solche Achseinbindung geeigneten Platte.
- Zur Lösung dieser Aufgabe werden eine Achseinbindung mit den in Anspruch 1, und eine Platte mit den in Anspruch 10 angegebenen Merkmalen vorgeschlagen.
- Diese Lösung führt zu einer Entlastung der den Längslenker bzw. die Blattfeder und den Achskörper zueinander spannenden Zugstangen von statischen und dynamischen Kräften, die keine Zugkräfte sind und die daher nicht zu jenen Belastungen zählen, für die die Zugstangen primär ausgelegt sind. Durch eine sphärische Pfanne, zu der sich die in der Platte ausgebildete Öffnung zur Plattenaußenseite hin weitet, wird ein gewisses Maß an Winkeltoleranz der jeweiligen Zugstange in Bezug auf die Platte ermöglicht. Beim Stand der Technik hingegen kann es zu lokalen Biegebelastungen, teils auch Scherbelastungen auf die Zugstange kommen. Hier ermöglicht die Erfindung eine gewisse Toleranz dergestalt, dass auch im Falle einer nicht exakt rechtwinkligen Ausrichtung der Zugstange zur Platte solche Kräfte auf die Zugstange weitgehend vermieden werden, die keine Zugkräfte sind.
- Mit dem Ziel einer geringen vertikalen Bauhöhe der Platte wird gemäß einer Ausgestaltung vorgeschlagen, dass sich der Radienmittelpunkt der Pfanne außerhalb der Pfanne befindet.
- Vorteilhaft kann eine Ausgestaltung sein, bei der sich die Mutter nicht unmittelbar, sondern mittelbar unter Zwischenlage eines Rings an der Platte abstützt, wobei die Unterseite dieses Rings zwecks sphärischer Anlage an der Pfanne kalottenförmig gestaltet ist. Die gegenüberliegende, d. h. der Mutter zugewandte Außenseite des Rings ist vorzugsweise flach gestaltet, und befindet sich in einer Ebene auswärts der Ebene der Plattenaußenseite.
- Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass sich die in der Platte ausgebildete Öffnung, vom Boden der Pfanne ausgehend, in Richtung zu dem Achskörper hin weitet, d. h. aufweitet. Im Falle eines Winkelversatzes zwischen Zugstange und Platte führt die Zugstange stets unter Wahrung eines gewissen seitlichen Freiraums durch die Öffnung der Platte hindurch. Die Aufweitung kann zur Erzielung eines Höchstmaßes an Druckfestigkeit der Platte von kegelförmiger Gestalt sein. Vorzugsweise beträgt der Kegelwinkel der Weitung zwischen 5° und 10°, und der kleinste Durchmesser der Öffnung beträgt das 1,05–1,15fache des Gewindeaußendurchmessers des Schraubgewindes.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die auf der Zeichnung dargestellt sind. Im Einzelnen zeigen:
-
1 in teils geschnittener Seitenansicht ein luftgefedertes Achsaggregat einer Fahrzeugachse; -
2 den Bereich der Achseinbindung des Achsaggregats in teils geschnittener, perspektivischer Darstellung; -
3 in perspektivischer Darstellung eine Druckkräfte auf die Achseinbindung übertragende Platte, welche Bestandteil der Achseinbindung ist; -
4 einen Schnitt durch die Platte entsprechend der Schnittebene IV-IV in3 ; -
5 in Schnittdarstellung den Bereich der Hindurchführung einer Zugstange durch die Platte in einer ersten Variante; -
6 in Schnittdarstellung den Bereich der Hindurchführung einer Zugstange durch die Platte in einer zweiten Variante; -
7 in Schnittdarstellung den Bereich der Hindurchführung einer Zugstange durch die Platte in einer dritten Variante; -
8a eine Darstellung einer angewinkelten Stellung der Zugstange in Bezug auf die Längsachse einer Öffnung in der Platte; -
8b die Gegenstände nach8a im Falle einer anderen Winkelstellung der Zugstange; -
9 eine Einzeldarstellung einer einen weiteren Bestandteil der Achseinbindung bildenden Achsplatte. - Bei der in
1 in Übersichtsdarstellung wiedergegebenen Luftfederachse für ein gezogenes Fahrzeug und insbesondere für einen Lkw-Anhänger sind unter einem Fahrzeugrahmen2 Stützen3 befestigt, an denen als Federn ausgebildete Längslenker4 für die seitliche Führung der Fahrzeugachse5 schwenkbar gelagert sind. Auf jeder Fahrzeugseite befindet sich jeweils eine der Stützen3 mit einem darin schwenkbar angeordneten Längslenker4 . - Der die Fahrzeugräder lagernde Achskörper der Fahrzeugachse
5 ist durchgehend, d. h. nahe seines einen Endes mit dem einen, und nahe seines anderen Endes mit dem anderen Längslenker verbunden. Zwischen dem Fahrzeugrahmen2 und dem rückwärtigen Ende der Längslenker4 ist jeweils ein Luftfederbalg6 angeordnet, der in1 lediglich schematisch angedeutet ist. - Das einen im Wesentlichen quadratischen Querschnitt mit Übergangsradien aufweisende Achsrohr des Achskörpers
5 führt unter den Längslenkern4 hindurch. Zwischen der Stütze und dem Achskörper5 kann auf jeder Seite außerdem ein Stoßdämpfer angeordnet sein. - Jede der beiden Achseinbindungen der Fahrzeugachse besteht aus einer Platte
9 , einer Achsplatte8 , einem Achslappen10 , Zugstangen11 in Gestalt von U-Bügeln und Sicherungsmuttern12 . Die Achsplatte8 befindet sich zwischen Längslenker4 und dem Achsrohr5 . Sie ist an ihrer dem Achsrohr5 zugewandten Unterseite U-förmig profiliert und liegt an den Übergangsradien des Achskörpers5 mit speziell geformten, strukturierten Druckflächen an. Der Achslappen10 liegt von unten her gegen den Achskörper5 an, ist sichel- oder bogenförmig gestaltet und dient auf diese Weise der kantenfreien Herumführung der gebogenen Bügelenden15 der hier als U-Bügel gestalteten Zugstangen11 um den Achskörper5 herum. - Die Platte
9 bildet bei dem hier wiedergegebenen Ausführungsbeispiel den oberen Abschluss der Achseinbindung. Ihre Unterseite ist als Stützfläche9b ausgebildet und liegt gegen den Längslenker4 an. Die Stützfläche9b kann wie abgebildet flach sein, oder ihre Kontur kann in geeigneter Weise an die Kontur der Außenseite des Längslenkers angepasst sein. Derartige Formschlussstrukturen können die Auflage und die Übertragung der Druckkräfte verbessern. Die gerade, d. h. gestreckt gestalteten Stangenenden20 der Zugstangen11 führen durch Öffnungen25 in der Platte9 hindurch und dienen dem Aufschrauben jeweils einer Sicherungsmutter12 , die sich von außen her gegenüber der Platte9 abzustützen vermag. Durch Anziehen der Muttern12 wird daher in den Zugstangen11 eine Zugspannung erzeugt, wodurch mittels der als Druckplatte dienenden Platte9 ein gegenseitiges Verspannen von Längslenker4 und Achskörper5 erreicht wird. Bei diesem Verspannen wird die Achsplatte8 zwischen Längslenker4 und Achskörper5 eingeklemmt. - Die geraden Abschnitte der Zugstangen
11 verlaufen, wie insbesondere2 erkennen lässt, quer sowohl zu dem Längslenker4 , als auch zu dem Achskörper5 . Die durch die Platte9 hindurchführenden Stangenenden20 der Zugstangen11 sind mit einem Schraubgewinde21 versehen, welches über einen relativ weiten Bereich das Aufschrauben der Mutter12 gestattet. - Bei dem Ausführungsbeispiel arbeitet jede der beiden an dem Fahrzeug realisierten Achseinbindungen mit zwei der U-förmigen Bügel, so dass jede Achseinbindung insgesamt vier Stangenenden
20 zur Verbindung mit der Platte9 aufweist. Demgemäß ist, wie3 erkennen lässt, die Platte9 mit insgesamt vier quer zu der Platte verlaufenden Öffnungen25 für die Hindurchführung der Stangenenden versehen. Zur Gewichtseinsparung weist die Platte9 die Gestalt eines ”H” auf, dessen Steg26 auf der Oberseite des Längslenkers4 in Längsrichtung aufliegt. Anstelle der beiden U-Bügel können auch vier einzelne, gerade Stangen die Zugkräfte der Achseinbindung übernehmen, z. B. vier lange Gewindebolzen mit verschraubten Gewinden an beiden Enden. - Die
4 zeigt einen Schnitt durch jede der in der Platte9 vorhandenen Öffnungen25 zur Hindurchführung jeweils eines der Stangenenden20 . Die Öffnung25 mit der Längsachse25a setzt sich, in Längsrichtung betrachtet, aus einem der außen aufgesetzten Mutter12 zugewandten Längsabschnitt L1, und einem nach innen dem Achskörper zugewandten Längsabschnitt12 zusammen. Auf dem Längsabschnitt L1 ist die Öffnung in Gestalt einer sphärischen Pfanne27 erweitert, deren Radienmittelpunkt R sich außerhalb der Pfanne27 befindet. Im Boden der Pfanne27 befindet sich ein kreisrundes Loch, welches den Übergang von der Pfanne zu dem Längsabschnitt12 darstellt. - Entlang des Längsabschnitts
12 ist die Öffnung25 als kegelförmiger Abschnitt29 gestaltet, wobei sich der Kegel nach unten, d. h. zu dem Achskörper hin, weitet. Der Kegelwinkel W beträgt hierbei zwischen 5° und 10°. - Gemäß den Ausführungsformen nach
5 und6 stützt sich in der sphärischen Pfanne27 ein Ring23 ab, welcher eine Art Unterlegring für die Mutter12 bildet. Für die flächige Anlage des Rings23 an der Pfanne27 und damit für eine gute Druckverteilung weist die Unterseite des Rings23 die Gestalt einer Kalotte24 auf, wobei der Radienmittelpunkt R dieser Kalotte24 mit dem Radienmittelpunkt R der Pfanne27 zusammenfällt. - Hingegen ist die Außenseite des Rings
23 , auf der gemäß5 die Mutter23 aufliegt, flach gestaltet, und sie befindet sich in einer Ebene E auswärts der Ebene der Plattenaußenseite9a . Auch bei der Variante6 mit einer zusätzlichen Unterlegscheibe28 zwischen Ring23 und Mutter12 befindet sich die Ebene E der flachen Außenseite des Rings23 auswärts der Ebene der Plattenaußenseite9a . - Bei der Variante nach
7 ist die Kalotte24 direkt, d. h. einstückig, an der Unterseite der Mutter12 angeformt. - In den
8a und8b ist dargestellt, wie das jeweilige Stangenende20 eine Winkellage in Bezug auf die Längsachse25a der Öffnung25 einnehmen kann. Infolge der eine Winkeltoleranz ermöglichenden, da sphärischen Anlage der Kalotte24 an der Kugelpfanne27 wirken in der Zugstange11 ausschließlich Zugkräfte, für die die Zugstange ohnehin ausgelegt ist. Hingegen wirken weder Biegebelastungen noch Scherbelastungen auf die Zugstange. Für einen ausreichenden Toleranzausgleich der Winkellage zwischen Zugstange und Platte9 sollte der im Übergang zwischen den Längsabschnitten L1 und L2 vorhandene kleinste Durchmesser D2 der Öffnung25 vorzugsweise das 1,05–1,15fache des Gewindeaußendurchmessers D1 des Schraubgewindes21 betragen. - In
9 ist die zwischen der Unterseite des Längslenkers4 und der Oberseite des Achskörpers5 angeordnete Achsplatte8 dargestellt. Die Zugstangen11 führen ungefähr auf der Hälfte ihrer Länge durch entsprechende Öffnungen30 in der Achsplatte8 hindurch. Die Öffnungen30 sind, wie2 erkennen lässt, einseitig offene Aussparungen in der Achsplatte8 , sie können aber auch als geschlossene Bohrungen gestaltet sein. Sie erweitern sich, ausgehend von einem engsten Öffnungsquerschnitt ungefähr auf halber Höhe der Öffnung30 , sowohl nach oben als auch nach unten hin trapezförmig oder kegelförmig. Auf diese Weise ist ein ausreichendes Spiel bei Winkelbewegungen der Zugstange11 sichergestellt. -
- 2
- Fahrzeugrahmen
- 3
- Stütze
- 4
- Längslenker
- 5
- Achskörper
- 6
- Luftfederbalg
- 8
- Achsplatte
- 9
- Platte
- 9a
- Plattenaußenseite
- 9b
- Stützfläche
- 10
- Achslappen
- 11
- Zugstange
- 12
- Mutter
- 15
- Bügelende
- 20
- Stangenende
- 21
- Schraubgewinde
- 23
- Ring
- 24
- Kalotte
- 25
- Öffnung
- 25a
- Längsachse
- 27
- Pfanne
- 28
- Unterlegscheibe
- 29
- kegelförmiger Abschnitt
- 30
- Öffnung
- D1
- Gewindeaußendurchmesser
- D2
- Öffnungsdurchmesser
- E
- Ebene
- L1
- Längsabschnitt
- L2
- Längsabschnitt
- R
- Radienmittelpunkt
- W
- Kegelwinkel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10110495 A1 [0003]
- - DE 4429583 A1 [0003]
Claims (10)
- Achseinbindung für gefederte Fahrzeugachsen mit einem Achskörper (
5 ), den Achskörper oberhalb oder unterhalb kreuzenden Längslenkern (4 ) oder Blattfedern sowie quer sowohl zu den Längslenkern (4 )/Blattfedern als auch zu dem Achskörper (5 ) verlaufenden, diese Teile zueinander ziehenden Zugstangen (11 ), deren mit einem Schraubgewinde (21 ) versehene Stangenenden (20 ) durch die Öffnung (25 ) einer gegen den Längslenker (4 )/die Blattfeder oder den Achskörper (5 ) abgestützten Platte (9 ) hindurchführen, wobei auf das so hindurchgeführte Stangenende (20 ) eine Mutter (12 ) aufgeschraubt und von außen her gegenüber der Platte (9 ) abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich die in der Platte (9 ) ausgebildete Öffnung (25 ) zur Plattenaußenseite (9a ) hin zu einer sphärischen Pfanne (27 ) weitet, und dass die Übertragung der Abstützkräfte der Mutter (12 ) gegenüber der Platte (9 ) ausschließlich in der Pfanne (27 ) erfolgt. - Achseinbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Radienmittelpunkt (R) der Pfanne (
27 ) außerhalb der Pfanne (27 ) befindet. - Achseinbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Mutter (
12 ) unter Zwischenlage eines Rings (23 ) gegenüber der Platte (9 ) abstützt, und dass die Unterseite des Rings (23 ) zur sphärischen Anlage in der Pfanne (27 ) kalottenförmig gestaltet ist. - Achseinbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die der Mutter (
12 ) zugewandte Außenseite des Rings (23 ) flach gestaltet ist und sich in einer Ebene (E) auswärts der Plattenaußenseite (9a ) befindet. - Achseinbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die in der Platte (
9 ) ausgebildete Öffnung (25 ) vom Boden der Pfanne (27 ) ausgehend in Richtung zu dem Achskörper (5 ) hin weitet. - Achseinbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung (
25 ) zu dem Achskörper (5 ) hin kegelförmig weitet. - Achseinbindung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kegelwinkel (W) der Weitung zwischen 5° und 10°, und dass der kleinste Durchmesser (D2) der Öffnung (
25 ) das 1,05–1,15fache des Gewindeaußendurchmessers (D1) des Schraubgewindes (21 ) beträgt. - Achseinbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugstangen (
11 ) Bestandteile eines U-förmig gestalteten Zugbügels sind. - Achseinbindung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zwischen dem Längslenker (
4 ) und dem Achskörper (5 ) angeordnete Achsplatte (8 ) mit Öffnungen (30 ) zur Hindurchführung der Zugstangen (11 ), wobei sich die Öffnung (30 ), ausgehend von einem engsten Öffnungsquerschnitt, sowohl in die eine als auch in die entgegengesetzte Richtung weitet, vorzugsweise trapez- oder kegelförmig. - Platte (
9 ) zum Einbinden einer Fahrzeugachse an einen Längslenker oder eine Blattfeder mittels diese Teile zueinander ziehender Zugstangen, mit einer an einer der beiden Seiten der Platte (9 ) ausgebildeten Stützfläche (9b ) zur Anlage der Platte (9 ) an dem Längslenker/der Blattfeder oder der Fahrzeugachse, und mit quer zu der Platte (9 ) ausgerichteten Öffnungen (25 ) für den Durchtritt der Zugstangen, dadurch gekennzeichnet, dass sich jede Öffnung (25 ) zur Plattenaußenseite (9a ) hin zu einer sphärischen Pfanne (27 ) weitet, wobei die Übertragung der Zugkräfte der Zugstange gegenüber der Platte (9 ) ausschließlich in der Pfanne (27 ) erfolgt, und dass sich die Öffnung (25 ) auch zu der Stützfläche (9b ) hin weitet, vorzugsweise kegelförmig.
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