DE102009030335B4 - Elektrifizierbares Schienensystem - Google Patents
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Abstract
Schienensystem zur Befestigung eines Fahrzeugsitzes, mit wenigstens einer Sitzschiene (200, 200-1, 200-2) mit einem Schienenprofil (201), welches derart geformt und ausgebildet ist, um mindestens einen Arretier-Anker (100, 100V, 100H) des Fahrzeugsitzes aufzunehmen und an einer Position entlang der Schienenlängsachse (x) kraftschlüssig und/oder formschlüssig lösbar zu verankern, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Arretier-Anker (100, 100V, 100H), zu den Schienenprofilenden (202, 203) gerichtet, einerseits einen Verankerungsbereich und andererseits einen Kontaktbereich aufweist, wobei der Verankerungsbereich einem ersten Profilende (202) und der Kontaktbereich einem, an einem zweiten Profilende (203) angeordneten, elektrifizierbaren Leiterbereich der mindestens einen Sitzschiene (200, 200-1, 200-2) gegenüberliegt, wodurch der Fahrzeugsitz in der mindestens einen Schiene (200, 200-1, 200-2) im Verankerungsbereich des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) am ersten Profilende (202) verankerbar und gleichzeitig durch Zusammenführung des Kontaktbereichs des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) mit dem Leiterbereich des zweiten Profilendes (203) elektrisch verbindbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein elektrifizierbares Schienensystem zur Befestigung eines Fahrzeugsitzes, mit wenigstens einer Sitzschiene mit einem Schienenprofil, welches derart geformt und ausgebildet ist, um mindestens einen Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes aufzunehmen und an einer Position entlang der Schienenlängsachse kraftschlüssig und/oder formschlüssig lösbar zu verankern.
- Im Zuge der weiteren Elektrifizierung des Fahrgastinnenraums von Kraftfahrzeugen nimmt die Anordnung von weiteren elektrischen Komponenten im Fahrzeugsitz neben den bereits angeordneten Komponenten weiter an Bedeutung zu. So werden Entwicklungen vorbereitet, bei denen sowohl Vordersitze als auch Rücksitze möglicherweise eine Sitzheizung, eine elektrische Lordose, eine Sitzbelegungserkennung, Multimediaanwendungen oder auch elektrifizierte, überprüfbare Sicherheitsgurtsysteme umfassen. Insbesondere besteht gleichzeitig die Aufgabe, die Sitze, insbesondere die Rücksitze, entnehmbar und/oder verschiebbar anzuordnen.
- Hinsichtlich der Entnehmbarkeit und Verschiebbarkeit eines Fahrzeugsitzes geht die Erfindung von einem Schienensystem aus, welches in den Druckschriften
DE 10 2004 035 480 A1 ,DE 10 2004 029 605 A1 undDE 10 2004 024 248 A1 beschrieben ist. Solche Schienensysteme werden zunehmend als elektrifizierte Schienensysteme benötigt. - Einfache elektrifizierte Sitze über Kontaktierungsstellen mittels Steckelementen sind aus dem Stand der Technik, beispielsweise aus der
DE 198 25 439 C2 oder aus derDE 197 45 652 A1 bekannt. Längsverschiebliche Anordnungen werden über Kabelbaumanordnungsstrukturen zur Sicherung der Stromversorgung realisiert, wie sie beispielsweise aus derDE 103 32 342 A1 bekannt sind. - Die
DE 698 23 849 T2 beschreibt eine Vorrichtungzum Übertragen von Steuersignalen zwischen einem Fahrzeug und einem Fahrzeugsitz mit Ausgabemitteln in der Sitzschiene und Empfangsmitteln im Sitz. DieDE 10 2006 020 891 A1 beschreibt einen elktrifizierten Flugzeugsitz. Auch hier erfolgt die elektrische Verbindung via in einer Schiene vorgesehenen Schleifkontakten. Eine vergleichbare Schiene-Schleifkontakt-Anordnung ist ebenfalls der entnehmbar.JP H08 - 332 906 A - Von diesem Stand der Technik ausgehend besteht die Aufgabe darin, entnehmbare und verschiebbare Sitze in einem Schienensystem anzuordnen, so dass eine einfache elektrische Kontaktierung für mindestens einen Stromabnehmer gewährleistet ist.
- Die Erfindung schlägt ein Schienensystem vor, welches in Verankerungsposition eines Fahrzeugsitzes eine elektrische Kontaktierung des Fahrzeugsitzes ermöglicht, so dass mindestens ein Abnehmer im Fahrzeugsitz oder im Bereich des Fahrzeugsitzes elektrifiziert werden kann. Dabei ist der Fahrzeugsitz in der mindestens einen Sitzschiene des Schienensystems verschieblich gelagert in der Verankerungsposition in der Sitzschiene fixiert und in Nichtverankerungsposition aus der mindestens einen Sitzschiene entnehmbar. Für die Entnehmbarkeit sind in der Sitzschiene entsprechende Öffnungen vorgesehen.
- Ausgangspunkt der Erfindung ist ein Schienensystem zur Befestigung eines Fahrzeugsitzes, mit wenigstens einer Schiene mit einem Schienenprofil, welches derart geformt und ausgebildet ist, um mindestens einen Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes aufzunehmen und an einer Position entlang der Schienenlängsachse kraftschlüssig und/oder formschlüssig lösbar zu verankern.
- Die Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass mindestens ein Arretier-Anker jeweils zu den Schienenprofilenden gerichtet einerseits einen Verankerungsbereich und andererseits einen Kontaktbereich aufweist, wobei der Verankerungsbereich einem ersten Profilende und der Kontaktbereich einem, an einem zweiten Profilende angeordneten elektrifizierbaren Leiterbereich der mindestens einen Sitzschiene gegenüberliegt, wodurch der Fahrzeugsitz in der mindestens einen Sitzschiene im Verankerungsbereich des mindestens einen Arretier-Ankers am ersten Profilende verankerbar und gleichzeitig durch Zusammenführung des Kontaktbereichs des mindestens einen Arretier-Ankers mit dem Leiterbereich des zweiten Profilendes elektrisch verbindbar ist.
- In bevorzugter Ausgestaltung ist das erste Profilende u-förmig mit einem gegenüber dem Arretier-Anker stegartigen Abgang offen ausgeführt.
- In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist das zweite Profilende geschlossen, insbesondere o-förmig ausgestaltet, insbesondere umgebördelt, und weist somit eine zum Arretier-Anker gerichtete Anlagefläche auf.
- In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens ein Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes speziell dafür ausgebildet in dem Schienensystem verankert und elektrisch kontaktiert zu werden. Der Verankerungsbereich des mindestens einen Arretier-Ankers ist einerseits durch eine Verzahnung auf dessen Oberseite ausgebildet. Der Kontaktbereich ist andererseits durch mindestens ein Kontaktteil auf der Oberseite des mindestens einen Arretier-Ankers gebildet, wobei das Kontaktteil vorzugsweise in oder auf einem auf dem Arretier-Anker angeordneten Kontaktteilträger angeordnet ist. Bevorzugt ist das Kontaktteil eine Kontaktfeder. Der Verankerungsbereich und der Kontaktbereich sind in axialer Richtung der Sitzschienenlängsachse der Sitzschiene ausgerichtet. Der Verankerungsbereich und der Kontaktbereich liegen in Einbaulage des Fahrzeugsitzes den entlang der Sitzschienenlängsachse in der Sitzschiene verlaufenden Profilenden gegenüber.
- Bei mindestens einer Sitzschiene ist der Leiterbereich bevorzugt durch mindestens einen Leiter ausgebildet, der an dem zweiten Profilende angeordnet ist, wobei der Leiter vorzugsweise in oder auf einem an dem zweiten Profilende angeordneten Leiterträger angebracht ist.
- Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
- Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Schienenanordnung aus zwei Sitzschienen mit jeweils einem vorderen und einem hinteren Arretier-Anker eines Fahrzeugsitzes; -
2 den hinteren Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes; -
3 den vorderen Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes; -
4 das Schienenprofil der Sitzschiene; -
5 den hinteren und vorderen Arretier-Anker des Fahrzeugsitzes in verankerter Position; -
6 einen Schnitt durch das Schienensystem im Bereich des vorderen Arretier-Ankers des Fahrzeugsitzes; und -
7 eine vergrößerte Darstellung des Schnittes nach6 des Kontakt- und Leiterbereiches in verankerter Position des vorderen Arretier-Ankers des Fahrzeugsitzes. -
1 zeigt eine Schienenanordnung aus zwei Sitzschienen 200-1, 200-2 mit jeweils einem in den Sitzschienen 200-1, 200-2 angeordneten vorderen Arretier-Anker 100V und hinteren Arretier-Anker 100H. Zur Verwirklichung der Erfindung wird ein Arretier-Anker in der Ausbildung des vorderen Arretier-Ankers 100V benötigt, der in mindestens einer der Sitzschiene 200, 200-1, 200-2 angeordnet ist. Der hintere Arretier-Anker 100H ist im Ausführungsbeispiel ebenfalls dargestellt, da Fahrzeugsitze zumeist in zwei parallelen Sitzschienen 200-1, 200-2 mit jeweils einem hinteren und einem vorderen Arretier-Anker 100H, 100V angeordnet werden. In1 sind die Verbindungsglieder 100H-4 und 100V-4 dargestellt, die eine Anbindung der Arretier-Anker 100V, 100H an einen weiter nicht dargestellten Fahrzeugsitz ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf die DruckschriftenDE 10 2004 035 480 A1 ,DE 10 2004 029 605 A1 undDE 10 2004 024 248 A1 verwiesen. - Ein Schienensystem ist dazu hergerichtet, Fahrzeugsitze mit Arretier-Ankern 100V, 100H aufzunehmen, wobei die Fahrzeugsitze am Arretier-Anker 100V, 100H mit einem Kontaktteil 100V-3 ausgerüstet sind, um an einem, in mindestens einer Sitzschiene 200, 200-1, 200-2 angeordneten, Leiter 205 elektrisch kontaktieren zu können.
-
2 zeigt zunächst den hinteren Arretier-Anker 100H. Der hintere Arretier-Anker 100H weist einen gegenüber dem Kontaktbereich höher liegenden Verankerungsbereich in der Art einer Verzahnung 100H-1 auf. Auf der anderen Seite ist ein tiefer liegender Bereich ausgeführt, auf dem ein Blindeinleger 100H-2 angeordnet ist, auf den später noch eingegangen wird. Der hintere Arretier-Anker 100H weist ferner, wie der vordere Arretier-Anker 100V der3 eine Ausnehmung 100H-5, 100V-5 auf, die den Freiraum für nicht dargestellte Befestigungselemente bietet, mittels denen die Sitzschienen 200, 200-1, 200-2 von oben innerhalb des Schienenprofils 201 an einer Karosserie befestigt sind. -
3 zeigt den vorderen Arretier-Anker 100V. Der vordere Arretier-Anker 100V weist ebenfalls einen gegenüber dem Kontaktbereich höher liegenden Verankerungsbereich in der Art einer Verzahnung 100V-1 auf. Auf der anderen Seite ist ebenfalls ein tiefer liegender Bereich ausgeführt, in dem auf der Oberseite des Arretier-Ankers 100V ein Kontaktbereich durch ein Kontaktteil 100V-3 gebildet ist, wobei das Kontaktteil 100V-3 auf einem, auf dem Arretier-Anker 100V angeordneten, Kontaktteilträger 100V-2 angeordnet ist. - Die zu den Arretier-Ankern 100H, 100V gehörende Sitzschiene 200-1, 200-2 ist in
4 gezeigt. Ein erstes Profilende 202 ist u-förmig mit einem gegenüber dem jeweiligen Arretier-Anker 100, 100V, 100H stegartigen Abgang offen ausgeführt. - Ein zweites Profilende 202 ist geschlossen, insbesondere o-förmig umgebördelt, und weist somit eine zu dem jeweiligen Arretier-Anker 100, 100V, 100H gerichtete Anlagefläche auf.
- Das Ende des stegartigen Abgangs des ersten Profilendes 202 liegt etwas höher als die Anlagefläche des zweiten Profilendes 203. Durch den tiefer liegenden Kontaktbereich des vorderen Arretier-Ankers 100V ist gegenüber dem umgebördelten zweiten Profilende 202 ausreichend Platz geschaffen, um den Kontaktteilträger 100V-2 mit integriertem Kontaktteil 100V-3 anordnen zu können.
- Wie
5 zeigt, kann das Kontaktteil 100V-3 des vorderen Arretier-Ankers 100V im Ausführungsbeispiel in verankerter Position der Arretier-Ankers 100V, 100H, bei denen das erste Profilende 202 der jeweiligen Sitzschiene 200-1, 200-2 in die Verzahnung 100V-1, 100H-1 eingreift, mit einem Leiter 205 kontaktiert werden, indem der Kontaktbereich des Arretier-Ankers 100V mit dem Leiterbereich der Sitzschiene 200-1, 200-2 im Bereich des zweiten Profilendes 203 zusammengeführt wird. Der als Gleichteil hergestellte hintere Arretier-Anker 100H weist dort, wo der vordere Arretier-Anker 100 den Kontaktteilträger 100V-2 mit dem Kontakteilträger aufweist, den Blindeinleger 100H-2 auf, da hier ein zusätzlicher Kontaktierungsbereich nicht benötigt wird. -
6 zeigt einen Schnitt durch das Schienensystem im Bereich des vorderen Arretier-Ankers 100V. Die Sitzschiene 200 weist das erste u-förmige Profilende 202 auf, welches gegenüber der Verzahnung 100V-1 des Arretier-Ankers 100V einen stegartigen Abgang ausbildet, so dass in Verankerungsposition eine Verschiebung des Fahrzeugsitzes entlang der Schienenlängsachse x ausgeschlossen ist. Das zweite Profilende 202 ist geschlossen, insbesondere o-förmig umgebördelt, und weist somit eine zu dem vorderen Arretier-Anker 100V gerichtete, geschlossene Anlagefläche auf. -
7 zeigt einen vergrößerten Schnitt durch das Schienensystem im Bereich des vorderen Arretier-Ankers 100V auf der Seite des Kontakt- und Leiterbereiches, der dem nicht dargestellten Verankerungsbereich gegenüberliegt. - Der an der Anlagefläche angeordnete Leiterträger 204 schirmt den elektrischen Leiter 205 gegenüber der Sitzschiene 201, 203 ab. Der Leiter 205 ist so in den Leiterträger 204 eingebettet, dass bei einem durch eine Person durchgeführten Eingriff in das Schienenprofil 201 der Sitzschiene 200-1, 200-2 mit einem Finger der Hand, der nach unten gerichtete und eingebettete Leiter 205 nicht berührt werden kann, so dass die Person vor einem elektrischen Kontakt geschützt ist.
- In Verankerungsposition liegt die Kontaktfeder 100V-3, die beispielhaft als Kontaktteil ausgeführt ist, an dem Leiter 205 an, wobei die Kontaktfeder 100V-3 in den Kontakteilträger 100V-2 eingebettet ist.
- Durch dieses Schienensystem und den mindestens einen Arretier-Anker 100V eines Fahrzeugsitzes wird eine elektrische Verbindung zwischen Fahrzeugsitz und elektrischer Versorgungsleitung 205 gleichzeitig mit der mechanischen Verbindung des Fahrzeugsitzes an den Sitzschienen 200 eines Kraftfahrzeuges hergestellt.
- Bezugszeichenliste
-
- 200
- Sitzschienen
- 200-1
- linke Sitzschiene
- 200-2
- rechte Sitzschiene
- 201
- Schienenprofil
- 202
- offenes Profilende
- 203
- geschlossenes Profilende
- 204
- Leiterträger
- 205
- Leiter
- 100
- Arretieranker
- 100V
- vorderer Arretieranker
- 100V-1
- Verzahnung
- 100V-2
- Kontaktteilträger
- 100V-3
- Kontaktteil
- 100V-4
- Verbindungsglied
- 100V-5
- Ausnehmung
- 100H
- hinterer Arretieranker
- 100H-1
- Verzahnung
- 100H-2
- Blindeinleger
- 100H-4
- Verbindungsglied
- 100H-5
- Ausnehmung
- x
- Schienenlängsachse
Claims (10)
- Schienensystem zur Befestigung eines Fahrzeugsitzes, mit wenigstens einer Sitzschiene (200, 200-1, 200-2) mit einem Schienenprofil (201), welches derart geformt und ausgebildet ist, um mindestens einen Arretier-Anker (100, 100V, 100H) des Fahrzeugsitzes aufzunehmen und an einer Position entlang der Schienenlängsachse (x) kraftschlüssig und/oder formschlüssig lösbar zu verankern, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Arretier-Anker (100, 100V, 100H), zu den Schienenprofilenden (202, 203) gerichtet, einerseits einen Verankerungsbereich und andererseits einen Kontaktbereich aufweist, wobei der Verankerungsbereich einem ersten Profilende (202) und der Kontaktbereich einem, an einem zweiten Profilende (203) angeordneten, elektrifizierbaren Leiterbereich der mindestens einen Sitzschiene (200, 200-1, 200-2) gegenüberliegt, wodurch der Fahrzeugsitz in der mindestens einen Schiene (200, 200-1, 200-2) im Verankerungsbereich des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) am ersten Profilende (202) verankerbar und gleichzeitig durch Zusammenführung des Kontaktbereichs des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) mit dem Leiterbereich des zweiten Profilendes (203) elektrisch verbindbar ist.
- Schienensystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsbereich durch eine Verzahnung (100V-1) auf der Oberseite des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) gebildet ist. - Schienensystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktbereich durch mindestens ein Kontaktteil (100V-3) auf der Oberseite des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) gebildet ist, wobei das Kontaktteil (100V-3) vorzugsweise in oder auf einem auf dem Arretier-Anker (100, 100V, 100H) angeordneten Kontaktteilträger (100V-2) angeordnet ist. - Schienensystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Leiterbereich durch mindestens einen Leiter (205) gebildet ist, der an dem zweiten Profilende (203) angeordnet ist, wobei der Leiter (205) vorzugsweise in oder auf einem an dem zweiten Profilende angeordneten Leiterträger (204) angeordnet ist. - Schienensystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profilende (202) u-förmig mit einem gegenüber dem Arretier-Anker (100, 100V, 100H) stegartigen Abgang offen ausgeführt ist. - Schienensystem nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Profilende (203) geschlossen, insbesondere o-förmig umgebördelt ist, und somit eine zum Arretier-Anker (100, 100V, 100H) gerichtete Anlagefläche aufweist. - Schienensystem nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (100V-3) eine Kontaktfeder ist. - Fahrzeugsitz zur Befestigung mit einem Schienensystem nach einem der
Ansprüche 1 bis7 mit mindestens einem Arretier-Anker (100, 100V, 100H), dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite des mindestens einen Arretier-Ankers (100, 100V, 100H) einerseits durch eine Verzahnung (100V-1) ein Verankerungsbereich und andererseits durch mindestens ein Kontaktteil (100V-3) ein Kontaktbereich ausgebildet ist. - Fahrzeugsitz nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktteil (100V-3) in oder auf einem auf dem Arretier-Anker (100, 100V, 100H) angeordneten Kontaktteilträger (100V-2) angeordnet ist. - Kraftfahrzeug mit einem Schienensystem nach den
Ansprüchen 1 bis7 und/oder einem Fahrzeugsitz nach denAnsprüchen 8 bis9 .
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