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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sanierung einer Hausanschlussleitung nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
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Aus der
DE 20 2008 016 407 U1 ist eine Vorrichtung und ein System zum Erneuern eines Gasanschlusses in einem Gebäude bekannt.
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In Städten oder Dörfern mit zentraler Gasversorgung werden die einzelnen Anschlüsse der Haushalte über Anschlussleitungen an die Hauptversorgungsleitung angeschlossen. Diese so genannten Hausanschlussleitungen führen zumeist direkt und gradlinig von der an der Straße verlegten Gashauptversorgungsleitung in das jeweilige Gebäude und sind dort mit der gebäudeinternen Gasversorgung verbunden. Diese Hausanschlussleitungen, die das Gas von der in der Straße liegenden Hauptversorgungsleitung in die Gebäude leiten, wurden früher aus Graugussrohren oder Stahlrohren gefertigt.
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Sowohl bei den Graugussrohren als auch bei den Stahlrohren kann es jedoch im Laufe der Zeit zu Undichtigkeiten kommen. So sind Graugussrohre insbesondere für Brüche anfällig, beispielsweise durch Bodenbewegungen oder verkehrsbedingte Erschütterungen. An Stahlrohren können Löcher durch Außenkorrosion entstehen.
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Zur Sanierung der zum Teil seit Jahrzehnten im Betrieb befindlichen Hausanschlussleitungen ist es bekannt, diese durch Kunststoffleitungen zu ersetzen. Bei einer solchen Sanierung soll in der Regel vermieden werden, dass ein neuer Durchbruch für die neue Hausanschlussleitung ins Mauerwerk des Gebäudes eingebracht werden muss.
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Üblicherweise wird daher zur Sanierung einer im Inneren eines Gebäudes endenden Hausanschlussleitung eine Vorrichtung verwendet, welche eine Rohrleitung, die mindestens teilweise in die vorhandene Hausanschlussleitung einführbar ist, eine Abdeckeinheit, die auf der Rohrleitung geführt ist und sich innen an einem Mauerwerk des Gebäudes abstützt, und eine an einem innenseitigen Ende der Rohrleitung angeordnete Armatur umfasst. Zur Sanierung der Hausanschlussleitung wird die Rohrleitung in die alte vorhandene Hausanschlussleitung eingeführt bzw. durchsetzt diese. Anschließend kann ein von der Abdeckeinheit und mindestens einer Ringraumdichtung begrenzter Ringraum zwischen alter und neuer Rohrleitung mit einem Füllmaterial verfüllt werden.
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In der Praxis besteht ein häufiges Problem solcher Vorrichtungen darin, dass diese Vorrichtungen starr zum Mauerwerk positioniert sind und es daher bei manchen Gebäuden mit schrägem Mauerwerk erforderlich ist, das Mauerwerk des Gehäuses so vorzubereiten, dass die Abdeckeinheit ohne Probleme am Mauerwerk anzubringen ist.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, mittels welcher mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine schnelle Montage der Vorrichtung bzw. eine schnelle Sanierung einer Hausanschlussleitung erreichbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst eine Abdeckeinheit, die über ein Kugelgelenk auf der Rohrleitung verschwenkbar geführt ist. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Anpassung der Vorrichtung bzw. der Abdeckeinheit an jegliches Mauerwerk eines Gebäudes. Hierdurch ist mittels geringen Aufwands eine schnelle Montage der Vorrichtung bzw. eine schnelle Sanierung einer Hausanschlussleitung erreichbar. Über das Kugelgelenk ist in besonders vorteilhafter Weise eine optimale Kraftübertragung bei ausreichender Beweglichkeit sichergestellt.
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In Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden der Kugelgelenkkopf des Kugelgelenks von der Rohrleitung und die Kugelgelenkpfanne des Kugelgelenks von der Abdeckeinheit gebildet. Besonders bevorzugt wird der Kugelgelenkkopf des Kugelgelenks von einem Metallrohr der Rohrleitung bzw. einem darauf befestigten Stahlring mit einer Kugeloberfläche gebildet. In besonders vorteilhafter Weise ist das Kugelgelenk derart ausgestaltet, dass dieses eine ausreichende Auszugsicherung in Richtung der Längsachse gewährleistet. Hierzu ist die Kugelgelenkpfanne bevorzugt so ausgebildet, dass diese eine möglichst große Anlagefläche für die Kugel bildet. Zusätzlich ist das Kugelgelenk so ausgeführt, dass kein Füllmaterial über die Kontaktfläche der beiden Bauteile des Kugelgelenks austreten bzw. auslaufen kann und dennoch ein Verschwenken der beiden Bauteile des Kugelgelenks gegeneinander möglich ist.
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In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die Rohrleitung aus mindestens einem Metallrohr und/oder mindestens einem Kunststoffrohr. Der als Metallrohr ausgeführte Abschnitt der Rohrleitung kann aufgrund seiner Steifigkeit bzw. Festigkeit in vorteilhafter Weise einfach und problemlos in einen im Wesentlichen geraden Abschnitt der noch vorhandenen alten Hausanschlussleitung eingeführt werden. Die alte Hausanschlussleitung wird vorzugsweise im Bereich der Außenseite der Gebäudewand abgetrennt. Aufgrund der besseren Verwitterungseigenschaften von Kunststoff werden außerhalb des Gebäudes im Erdreich Kunststoffrohre verwendet. Die Kunststoffrohre werden dabei vorzugsweise durch Ausschachten eines geeigneten Kanals verlegt. Bevorzugt erfolgt der Übergang vom Metallrohr des Hausanschlusses auf das Kunststoffrohr der Zuleitung außerhalb des Gebäudes durch ein Metall-Kunststoff-Übergangselement, damit bei einem Brand im Gebäude das Kunststoffrohr nicht schmilzt.
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In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zwischen der Rohrleitung und der alten Hausanschlussleitung ein Ringraum zur Aufnahme eines Füllmaterials ausgebildet, der einerseits durch mindestens eine mit der Rohrleitung verbundenen Ringraumdichtung und andererseits durch die Abdeckeinheit begrenzt ist. In vorteilhafter Weise ist nach dem Einbringen des Füllmaterials die Rohrleitung der Vorrichtung mit der alten Hausanschlussleitung abdichtend, insbesondere gas- und wasserdicht verbunden. Das Füllmaterial erfüllt somit in besonders vorteilhafter Weise sowohl eine Abdichtungsfunktion als auch eine Verbindungsfunktion, um eine Drehbewegung innerhalb der alten vorhandenen Hausanschlussleitung zu verhindern und die Auszugssicherheit zu erhöhen. Prinzipiell kann der Einbau der Vorrichtung auch „trocken”, d. h. ohne Füllmaterial erfolgen, wobei dann das Kugelgelenk bzw. die Abdeckeinheit und deren Mauerverschraubung auftretende Verdrehkräfte aufnehmen müssen.
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Eine optimale Anpassung der Rohrleitung an den jeweiligen Einsatzfall kann besonders vorteilhaft umgesetzt werden, indem zumindest der in die vorhandene Hausanschlussleitung eingeführte Bereich der Rohrleitung zumindest abschnittsweise an der Außenseite eine aufgeraute Oberfläche aufweist, welche beispielsweise durch einen Schälvorgang erzielt werden kann. In besonders vorteilhafter Weise wird hierdurch eine optimale Haftung des Füllmaterials an der eingeschobenen Rohrleitung erreicht, so dass eine ausreichende Verdrehsicherung und Auszugsicherung der Rohrleitung und somit der Vorrichtung gewährleistet ist. Insbesondere ermöglicht dies auch den Einsatz von Standardrohrleitungen, die durch das Aufrauen der Oberfläche ohne großen Aufwand in ihren Oberflächeneigenschaften verändert werden können.
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In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist zwischen der Abdeckeinheit und dem Mauerwerk des Gebäudes ein Dichtring angeordnet, der zumindest teilweise innerhalb der Abdeckeinheit angeordnet ist. In vorteilhafter Weise ist somit die Abdeckeinheit abdichtend an dem Mauerwerk des Gebäudes befestigbar. Bei der Befestigung der Abdeckeinheit wird der Dichtring fest zwischen Abdeckeinheit und Mauerwerk verspannt bzw. verpresst.
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In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Abdeckeinheit als schirmförmiges Element mit einer im Wesentlichen mittigen Öffnung ausgeführt, wobei die Abdeckeinheit im Bereich der mittigen Öffnung die Kugelgelenkpfanne des Kugelgelenks ausbildet. In vorteilhafter Weise ergibt sich hierdurch eine steife Ausführung der Abdeckeinheit, so dass auf die Abdeckeinheit einwirkende Kräfte, wie beispielsweise Torsionskräfte gut aufgenommen werden können.
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Eine besonders stabile Ausführung der Abdeckeinheit ergibt sich, wenn die Abdeckeinheit an ihrer Innenfläche und/oder an ihrer Außenfläche mindestens eine Verrippung aufweist. Das bedeutet, dass die Abdeckeinheit sich nicht nur stabil am Mauerwerk des Gehäuses abstützen kann, sondern dass nach dem Einbringen des Füllmaterials in den Ringraum auch eine besonders haftende Verbindung zwischen den Vorrichtungsbauteilen und der Hausanschlussleitung gewährleistet ist.
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In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Abdeckeinheit mehrteilig, insbesondere zweiteilig ausgeführt werden, um den Einbau und die Anpassung an das Mauerwerk zu erleichtern.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
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Es zeigen:
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1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Sanierung einer Hausanschlussleitung in montiertem Zustand mit einer Rohrleitung, einer Abdeckeinheit und einer Armatur;
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2 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung aus 1, wobei in einem zwischen Rohrleitung und Hausanschlussleitung ausgebildeten Ringraum der Vorrichtung Füllmaterial eingebracht ist;
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3 einen ersten Teil der zweiteiligen Abdeckeinheit in perspektivischer Darstellung in einer Draufsicht; und
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4 einen zweiten Teil der zweiteiligen Abdeckeinheit in perspektivischer Darstellung in einer Ansicht von unten.
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1 und 2 zeigen jeweils eine Vorrichtung 10 zur Sanierung einer im Inneren 11 eines Gebäudes 12 endenden Hausanschlussleitung 14 für ein Medium. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Medium um Gas. Die Vorrichtung 10 weist eine Rohrleitung 16 auf, die mindestens teilweise in die alte bereits vorhandene Hausanschlussleitung 14 eingeführt wird. Ebenfalls weist die Vorrichtung 10 eine Abdeckeinheit 20 auf, die auf der Rohrleitung 16 geführt ist und sich innen an einem Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 abstützt. Zwischen der Rohrleitung 16 und der Hausanschlussleitung 14 ist ein Ringraum 32 ausgebildet. Der Ringraum 32 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß 1 einerseits durch eine im Bereich der Hausanschlussleitung 14 mit der Rohrleitung 16 verbundene Ringraumdichtung 18 und andererseits durch die auf der Rohrleitung 16 geführte und sich innen an dem Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 abstützende Abdeckeinheit 20 begrenzt. An einem innenseitigen Ende 22 der Rohrleitung 16 weist die Vorrichtung 10 eine Armatur 24 auf.
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Um eine schnelle Montage der Vorrichtung 10 bzw. eine schnelle Sanierung der Hausanschlussleitung 14 zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß die Abdeckeinheit 20 über ein Kugelgelenk 26 auf der Rohrleitung 16 verschwenkbar geführt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel beträgt der Schwenkbereich des Kugelgelenks 26 vorzugsweise 10 Grad in allen Ebenen und Richtungen, wodurch eine Anpassung der Vorrichtung 10 bzw. der Abdeckeinheit 20 an jegliches Mauerwerk eines Gebäudes 12 möglich ist.
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Der Kugelgelenkkopf 28 des Kugelgelenks 26 wird von der Rohrleitung 16 und die Kugelgelenkpfanne 30 des Kugelgelenks 26 von der Abdeckeinheit 20 gebildet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht die Abdeckeinheit 20 aus einem Kunststoff vorzugsweise Polyamid. Die Rohrleitung 16 kann aus mindestens einem Metallrohr 16a und/oder mindestens einem Kunststoffrohr 16b bestehen, wobei insbesondere der wesentliche in die vorhandene alte Hausanschlussleitung 14 eingeführte Teil der Rohrleitung 16 und der ins Innere 11 des Gebäudes 12 ragende Teil der Rohrleitung 16 als Metallrohr 16a ausgeführt sind.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht die Rohrleitung 16 im Bereich der Armatur 24 und des Mauerwerks 12a aus einem Metallrohr 16a und in einem Bereich außerhalb des Gebäudes 12 aus einem Kunststoffrohr 16b. Ein Metall-Kunststoff-Übergangselement 19 zwischen dem Metallrohr 16a und dem Kunststoffrohr 16b ist aus Brandschutzgründen außerhalb des Gebäudes 12 angeordnet. Das Metallrohr 16a besteht vorzugsweise aus Stahl und das Kunststoffrohr 16b besteht vorzugsweise aus Polyethylen. Das bedeutet, dass im Montagezustand der Vorrichtung 10 das Metallrohr 16a im Inneren 11 sowie im Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 und das Kunststoffrohr 16b außerhalb des Mauerwerks 12a des Gebäudes 12 angeordnet sind.
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Der Kugelgelenkkopf 28 des Kugelgelenks 26 wird von dem Metallrohr 16a der Rohrleitung 16 gebildet, indem im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein kugelförmiges Bauteil auf das Metallrohr 16a aufgebracht wird. Das kugelförmige Bauteil weist dabei eine geeignete Bohrung auf, sodass das kugelförmige Bauteil auf das Metallrohr 16a aufgeschoben und mit diesem verbunden werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Kugelgelenkkopf 28 als Verbundteil ausgeführt, das aus Metall vorzugsweise Stahl und Kunststoffeinlegeteilen besteht. Die Oberfläche des Kugelgelenkkopf 28 ist vorzugsweise mindestens teilweise aufgeraut ausgeführt. Die Oberfläche des Kugelgelenkkopfs 28 kann zumindest teilweise blank, lackiert, sandgestrahlt und/oder gerändelt ausgeführt sein. Bevorzugt wird beim Sandstrahlen jedoch nur der Kugelmantelbereich des Kugelgelenkkopfes 28 sandgestrahlt und die Innenbohrung des Kugelgelenkkopfes 28 währenddessen abgedeckt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Kugelgelenkkopf 28 über ein geeignetes Verfahren, wie beispielsweise Aufschrumpfen oder Schweißen fest auf dem Metallrohr 16a befestigt.
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Zwischen der Rohrleitung 16 und der Hausanschlussleitung 14 ist ein Ringraum 32 zur Aufnahme eines Füllmaterials 34 (1) ausgebildet, der einerseits durch eine Ringraumdichtung 18 und andererseits durch die Abdeckeinheit 20 begrenzt ist.
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Das Füllmaterial 34 ist als Expansionsharz ausgebildet, wobei auch weitere einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Füllmaterialen einsetzbar sind. Das Einbringen des Füllmaterials 34 in den Ringraum 32 erfolgt über mindestens eine in der Abdeckeinheit 20 angebrachte Einfüllöffnung 38 gemäß 3, die vorzugsweise über eine hier nicht dargestellte Kappe verschließbar ausgebildet ist. Die mindestens eine Ringraumdichtung 18 dient gemäß 2 hierbei als so genannte Verfülldichtung, wobei diese in der Dichtfläche vorzugsweise eine Kerbe aufweist, die während des Einbringens des Füllmaterials 34 zur Entlüftung dient. Zusätzlich kann die Vorrichtung 10 mindestens eine weitere Ringraumdichtung aufweisen, die als Kantenschutz dient, wobei diese Dichtung vorzugsweise ohne Kerbe ausgeführt ist. Der von der Rohrleitung 16 gebildete Kugelgelenkkopf 28 des Kugelgelenks 26 und die von der Abdeckeinheit 20 gebildete Kugelgelenkpfanne 30 des Kugelgelenks 26 sind derart ausgeführt bzw. wirken derart zusammen, dass kein Füllmaterial 34 über die Kontaktfläche der beiden Bauteile 28, 30 austreten bzw. auslaufen kann und dennoch ein Verschwenken der beiden Bauteile 28, 30 gegeneinander möglich ist.
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Nach dem Einbringen des Füllmaterials 34 in den Ringraum 32 und dem Verschließen der Einfüllöffnung 38 ist die Rohrleitung 16 der Vorrichtung 10 mit der Hausanschlussleitung 14 abdichtend verbunden. Das Füllmaterial 34 erfüllt somit sowohl eine Abdichtungsfunktion als auch eine Verbindungsfunktion. In vorteilhafter Weise ist hierdurch eine ausreichende Verdrehsicherung und Auszugsicherung der Rohrleitung und somit der Vorrichtung gewährleistet. Alternativ kann die Vorrichtung gemäß 2 „trocken”, d. h. ohne Füllmaterial 34 eingebaut werden, wobei dann das Kugelgelenk 26 bzw. die Abdeckeinheit 20 auftretende Verdrehkräfte aufnehmen müssen.
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Wie aus 1 und 2 weiter ersichtlich ist, weist zumindest der in die vorhandene Hausanschlussleitung 14 eingeführte Bereich der Rohrleitung 16, 16a an der Außenseite eine aufgeraute Oberfläche auf, die beispielsweise durch einen Schälvorgang erzielt werden kann. Durch die aufgeraute Oberfläche ergibt sich in vorteilhafter Weise eine gute Haftung des Füllmaterials 34 am Metallrohr 16b, wodurch die Verdrehsicherheit erhöht werden kann.
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Die Abdeckeinheit 20 ist vorzugsweise über eine Schraubverbindung mit dem Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 verbunden, von welcher in 3 und 4 die dafür benötigten Bohrungen 40 dargestellt sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Schraubverbindung mit einem als Mutter ausgebildeten Einlegeteil ausgeführt.
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Zwischen der Abdeckeinheit 20 und dem Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 ist ein Dichtring 35 angeordnet, der zumindest teilweise innerhalb der Abdeckeinheit 20 angeordnet ist. Das bedeutet, dass die Abdeckeinheit 20 einen Raum zur mindestens teilweisen Aufnahme des Dichtringes 35 ausbildet. Vorzugsweise besteht der Dichtring 35 aus einem Weichgummiwerkstoff, wie beispielsweise Moosgummi, wobei auch andere Werkstoffe denkbar sind. Die Abdeckeinheit 20 ist somit abdichtend an dem Mauerwerk des Gebäudes 12 zu befestigen.
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Gemäß 3 und 4 ist die Abdeckeinheit 20 als schirmförmiges Element mit einer im Wesentlichen mittigen Öffnung ausgeführt, wobei die Abdeckeinheit 20 im Bereich der mittigen Öffnung die Kugelgelenkpfanne 30 des Kugelgelenks 26 ausbildet. Das bedeutet, dass die Abdeckeinheit 20 die Anlagefläche für den Kugelgelenkkopf 28 des Kugelgelenks 26 ausbildet.
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Die Abdeckeinheit 20 ist vorzugsweise zweiteilig ausgeführt, wobei die Trennfläche bzw. Trennflächen in Richtung einer Längsachse durch die mittige Öffnung verläuft bzw. verlaufen. Die beiden in 3 und 4 dargestellten Teile 20c, 20d der Abdeckeinheit 20 sind über eine in jeweils einem Flansch 48a, 48b angeordnete Schraubverbindung miteinander verbunden, wovon in den 3 und 4 die dafür benötigten Bohrungen 42 dargestellt sind. Zur leichteren Montage der beiden Teile 20c, 20d weisen diese jeweils im Bereich des Flansches 48a, 48b zumindest einen Montagestift 44 auf, der beim Zusammenfügen der Teile 20c, 20d jeweils in eine korrespondierende Öffnung 46 im Flansch 48b, 48a eingreift und die beiden Teile 20c, 20d dadurch zueinander ausrichtet.
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Die Abdeckeinheit 20 weist an ihrer Innenfläche 20a und/oder an ihrer Außenfläche 20b mindestens eine Verrippung 36a, 36b, 36c auf. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Abdeckeinheit 20 an ihrer Innenfläche 20a mehrere radial angeordnete, so genannte interne Verrippungen 36a und an ihrer Außenfläche 20b im Bereich des Flansches 48a, 48b vorzugsweise jeweils zwei, so genannte externe Verrippungen 36b, 36c auf.
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Die Armatur 24 ist als Kugelhahn ausgeführt, wobei auch eine andere einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausführungsform denkbar ist. In vorteilhafter Weise ist hierdurch eine optimale Schaltung der Vorrichtung 10 gewährleistet. Insbesondere ermöglicht dies auch den Einsatz eines Standardteils bzw. eines Normteils.
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Vorzugsweise ist über die vorgenannten Maßnahmen eine Verdrehsicherung der Vorrichtung 10 von zumindest 240 Nm und eine Auszugsicherung der Vorrichtung 10 von zumindest 30 kN umgesetzt.
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Zum Einbauen der Vorrichtung 10 erfolgt eine Ausschachtung an der hier nicht dargestellten Versorgungsleitung. Die Hausanschlussleitung 14 wird von der Versorgungsleitung getrennt. Nach der Trennung wird das in das Gebäudeinnere führende Teilstück der bestehenden und somit alte Hausanschlussleitung 14 als Aufnahme für die neue Rohrleitung 16 genutzt. Vor der Einführung der Rohrleitung 16 kann die alte Hausanschlussleitung 14 gereinigt und gehäuseseitig im Wesentlichen bündig zum Mauerwerk 12a des Gebäudes 12 abgeschnitten werden. Das in die Hausanschlussleitung 14 eingeführte Metallrohr 16a wird mit dem Kunststoffrohr 16b, das mit einer Ringraumdichtung 18 versehen ist, mittels einem Metall-Kunststoff-Übergangselement 19 und durch ein geeignetes Verfahren verbunden, vorzugsweise durch ein Heizwendelschweißfitting oder Spiegelschweißen. Hierbei ist das Metallrohr 16a bereits mit der Abdeckeinheit 20 und der Armatur 24 versehen. Das bedeutet, dass die Armatur 24, die Metallrohrleitung 16a mit Kugelgelenkkopf 28 und die auf die Metallrohrleitung 16a aufgeschobene Abdeckeinheit 20 bereits als vormontierte Einheit ausgeführt sein können.
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Alternativ hierzu kann die zweigeteilte Abdeckeinheit 20 auch erst nach dem Einführen in die Hausanschlussleitung 14 an der Rohrleitung 16a bzw. am Kugelgelenkkopf 28 der Rohrleitung 16a angebracht werden, indem die beiden Teile 20c, 20d der Abdeckeinheit 20 den Kugelgelenkkopf 28 zwischen sich aufnehmend miteinander verschraubt werden.
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Anschließend wird die Abdeckeinheit 20 über die Schraubverbindung 40 fest mit dem Mauerwerk des Gebäudes 12 verbunden. Abschließend werden über die Einfüllöffnung 38 der Abdeckeinheit 20 das Füllmaterial 34 in den Ringraum 32 zwischen der Rohrleitung 16 und der Hausanschlussleitung 14 eingebracht und die Einfüllöffnung 38 verschlossen. Dieser Schritt entfällt, wenn eine Trockenverlegung beabsichtigt ist.