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DE102009039808A1 - Heckbodenanordnung und Rahmenstruktur einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie - Google Patents

Heckbodenanordnung und Rahmenstruktur einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie Download PDF

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DE102009039808A1
DE102009039808A1 DE102009039808A DE102009039808A DE102009039808A1 DE 102009039808 A1 DE102009039808 A1 DE 102009039808A1 DE 102009039808 A DE102009039808 A DE 102009039808A DE 102009039808 A DE102009039808 A DE 102009039808A DE 102009039808 A1 DE102009039808 A1 DE 102009039808A1
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DE
Germany
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support structure
structure component
vehicle
rear floor
motor vehicle
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Hans-Joachim Patschicke
Jens Hartmann
Lothar Benner
Ralph Stenger
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
GM Global Technology Operations LLC
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Publication date
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Priority to CN2010102893510A priority patent/CN102001366A/zh
Priority to US12/831,101 priority patent/US20110001337A1/en
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Heckbodenanordnung sowie eine Rahmenstruktur einer Kraftfahrzeugkarosserie mit zumindest einer ersten Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22), die im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs anordenbar ist und die mit einer zweiten Tragstrukturkomponente (32, 34) unmittelbar und innerhalb des Innen- oder Trockenbereichs des Fahrzeugs verbindbar ist, welche in Fahrtrichtung der ersten Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) vorgelagert ist und welche sich zumindest bereichsweise über einen Boden Mitte (12) der Karosserie erstreckt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heckbodenanordnung einer Kraftfahrzeugkarosserie sowie eine Rahmenstruktur einer Kraftfahrzeug-Unterbodenanordnung, welche jeweils zumindest eine im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs liegende Tragstrukturkomponente aufweisen.
  • Tragstrukturkomponenten einer Kraftfahrzeugkarosserie, wie etwa Vorderrahmen, Hinterrahmen, Längsträger sowie vorderer und hinterer Unterboden erfüllen einerseits eine statische Funktion, indem sie das Fahrzeuggewicht, bzw. das Gewicht einzelner Fahrzeugkomponenten, etwa die des Motors aufnehmen. Andererseits sollen zumindest einige dieser Komponenten bei Auftreten extremer mechanischer Belastungen, etwa im Falle einer Fahrzeugkollision, ein definiertes Umformverhalten aufweisen.
  • Die geometrische Ausgestaltung einzelner Tragstrukturkomponenten einer Fahrzeugkarosserie sowie deren mechanische Verbindung untereinander definiert sogenannte Lastpfade, entlang derer die bei einer Kollision auftretende Aufprallenergie in möglichst definierter Art und Weise abgeleitet werden kann. Lastpfade erfüllen zudem den Zweck, die kollisionsbedingte Aufprallenergie nicht nur zu absorbieren, sondern die einwirkenden Kräfte auch von der Fahrgastzelle fernzuhalten, sodass diese selbst bei schwerwiegenden Fahrzeugkollisionen ihre Funktion als Überlebensraum für die Fahrzeuginsassen erfüllen kann.
  • Neben den zu erfüllenden mechanischen Belastungsanforderungen gibt es ein stetiges Bestreben, das Gewicht der Fahrzeugkarosserie und des Kraftfahrzeugs im Gesamten zur Minimierung des Kraftstoffverbrauchs zu reduzieren.
  • Aus der DE 103 30 167 A1 ist beispielsweise eine Heckbodeneinheit bekannt, die ein einen Querträgerobergurt enthaltendes Heckbodenmodul und ein einen Querträgeruntergurt enthaltendes Rahmenmodul aufweist. Zwischen Querträgerobergurt und Querträgeruntergurt ist dabei ein Konsolensystem angeordnet, welches mit Ober- und Untergurt schweißverbunden ist.
  • Ferner kann im Karosseriebau als gewichtseinsparende Maßnahme die Verwendung von Leichtbaumaterialien in Erwägung gezogen werden. Als geeignete Leichtbaumaterialien kommen etwa pressgehärtete Bauteile aus Stahl oder Stahlblech sowie die Verwendung von Metallblechen infrage, die einen hohen Anteil an Leichtmetallen, wie etwa Magnesium oder Aluminium aufweisen oder gänzlich aus solchen vergleichsweise leichten Materialien geringer Dichte bestehen.
  • Leichtbaumaterialien sind jedoch aufgrund ihrer nur mäßigen Korrosionsbeständigkeit für außenliegende Komponenten einer Kraftfahrzeugkarosserie, wie etwa Vorderrahmen, Hinterrahmen, Längs- oder Querträger nur bedingt einsetzbar.
  • Tragstrukturkomponenten in Aluminium- oder Magnesiumleichtbauweise sowie pressgehärtete Stahlbleche müssen für den Einsatz im Kraftfahrzeugaußenbereich daher stets mit einer Schutzschicht gegen Korrosion versehen werden. Das Aufbringen einer Schutzschicht, etwa durch Verzinken, ist jedoch beispielsweise für pressgehärtete Stahlbleche aufgrund thermischer Beanspruchungen im Umformprozess nur recht unzulänglich anwendbar. Zudem geht ein Aufbringen einer metallischen Schutzschicht stets mit einer Gewichtserhöhung als auch einer Kostensteigerung einher.
  • So beschreibt beispielsweise die DE 10 2006 006 910 B3 den Einsatz zinklamellenbeschichteter Stahlstrukturbauteile in Karosserierahmenstrukturen oder Fahrwerksstrukturen eines Kraftfahrzeugs, die aus einem Stahl/Leichtmetall-Verbund gebildet werden. Eine derartige Beschichtung kommt dabei insbesondere für die lasttragenden Strukturbauteile, insbesondere für solche aus hoch- oder höchstfesten Stählen infrage.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Tragstrukturanordnung, insbesondere für den Heckbereich eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu stellen, die den mechanischen Lastanforderungen genüge trägt, die ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweist, die kosteneinsparend herstellbar ist und ggf. zusätzlichen Bauraum schafft.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Heckbodenanordnung gemäß dem unabhängigen Patentanspruch 1 sowie mittels einer Rahmenstruktur gemäß Patentanspruch 7 sowie mit einem Kraftfahrzeug nach Patentanspruch 14 gelöst. Einzelne vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweils abhängigen Patentansprüche.
  • Die erfindungsgemäße Heckbodenanordnung ist für eine selbsttragende Fahrzeugkarosserie ausgelegt und weist zumindest eine erste tragende Strukturkomponente auf, die im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs anordenbar ist und die mit einer zweiten Tragstrukturkomponente, welche zumindest hinsichtlich ihres angrenzenden Anbindungsbereichs ebenfalls im Innen- oder Trockenbereich des Fahrzeuges zu liegen kommt, verbindbar ist. Die zweite Tragstrukturkomponente ist außerhalb und unabhängig von der Heckbodenanordnung als Teil einer Unterbodenanordnung einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie ausgebildet.
  • Die zweite Tragstrukturkomponente ist in Fahrtrichtung des Fahrzeugs bezogen der ersten Tragstrukturkomponente vorgelagert angeordnet. Sie erstreckt sich vorzugsweise zumindest bereichsweise über einen Boden Mitte der Fahrzeugkarosserie. Die zweite Tragstrukturkomponente kann dabei beispielsweise als Verlängerung eines Vorderrahmens oder als Längsträger einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie ausgebildet sein, der beispielsweise im Bereich eines Fersenblechs der Heckbodenanordnung mit einer tragenden Strukturkomponente der Heckbodenanordnung oder eines entsprechenden Heckbodenmoduls im Innen- oder Trockenbereich des Fahrzeuges verbindbar ist.
  • Zur Verbindung erster und zweiter Tragstrukturkomponenten kommen grundsätzlich jedwede im Karosseriebau üblichen Verbindungs- und Fügeverfahren, insbesondere Schweißverfahren infrage.
  • Dadurch dass einzelne Tragstrukturkomponenten aneinander angrenzender Unterbodenabschnitte einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie unmittelbar und im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs miteinander verbunden werden, ergibt sich eine strukturversteifende und modulübergreifende, ggf. lastpfadübertragende Tragstruktur einer sich von der Fahrzeugfront bis zum Fahrzeugheck erstreckenden Unterbodenanordnung.
  • Es erweist sich dabei von Vorteil, dass der Verbindungsbereich von erster und zweiter Tragstrukturkomponente im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeuges zu liegen kommt, so dass es grundsätzlich nicht erforderlich ist, die Komponenten in diesem Bereich mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Denn durch die Verlagerung von Anbindungs- oder Knotenpunkten in den Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeuges sind diese vor Feuchtigkeit und sonstigen Witterungseinflüssen weitgehend geschützt.
  • Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Tragstrukturkomponente als ein sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckendes und den Heckboden in Fahrzeugquerrichtung begrenzendes Profilteil ausgebildet ist. Die erste Tragstrukturkomponente kann dabei insbesondere als Teil eines Heck- oder Hinterrahmens der Fahrzeugkarosserie ausgebildet sein.
  • Das die entsprechende erste Tragstrukturkomponente bildende Profilteil kann nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung zumindest bereichsweise als ein nach unten geöffnetes Querschnittsprofil, insbesondere ein nach unten geöffnetes C- oder Hutprofil ausgebildet sein. In Einbaulage oder in Endmontageposition am Kraftfahrzeug ist hierbei vorgesehen, dass der nach unten geöffnete Bereich des Profilquerschnitts zumindest bereichsweise von einem Unterboden, etwa einem Boden Seitlich oder einem Boden Hinten und/oder sogar unmittelbar von der zweiten Tragstrukturkomponente verschlossen ist. Ein entsprechender Abschnitt des Unterbodens bzw. der zweiten Tragstrukturkomponente kann hierbei als Schließblech fungieren.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung eines in den Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs verlagerten Anbindung einer Heckbodenanordnung an einen vorgelagerten Unterbodenbereich der Fahrzeugkarosserie wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass das den Nass- und Trockenbereich voneinander trennende Bodenblech des Fahrzeugs im Vergleich zur bislang üblichen außenliegenden Anordnung tragender Strukturkomponenten herabgesenkt wird, sodass nunmehr zwischen innenliegenden Tragstrukturkomponenten zusätzlicher Bauraum gewonnen werden kann.
  • So kann das üblicherweise bislang oberhalb tragender Strukturkomponenten, etwa oberhalb eines Längsträgers oder oberhalb einer Vorderrahmenverlängerung angeordnete Bodenblech nunmehr tieferliegend, nämlich unterhalb entsprechender tragender Strukturbauteile des Kraftfahrzeuges angeordnet werden. Neben einem Zuwachs an innenraumseitigen Bauraum erweist sich diese Anordnung auch in aerodynamischer Hinsicht als vorteilhaft, da das Fahrzeug bzw. seine Unterbodenanordnung nach unten gerichtet, mit einem im Wesentlichen eben ausgebildeten Bodenblech ausgestattet werden kann, welches im Vergleich zu einer im Stand der Technik üblichen, unterhalb des Bodenblechs angeordneten Tragstruktur einen geringeren Luftwiderstand im Betrieb des Fahrzeuges aufweist. Auch kann insoweit auf eine separat anzubringende Unterbodenverkleidung verzichtet werden.
  • So ist nach der Erfindung insbesondere vorgesehen, dass gerade der in Fahrtrichtung vorn liegende Anbindungsbereich einer Heckbodenanordnung vollständig von einem als Schließblech für tragende Strukturbauteile fungierenden Bodenblech in aerodynamisch vorteilhafter Weise verkleidet ist.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Heckbodenanordnung zumindest zwei in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandete, jeweils sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckende erste Tragstrukturkomponenten von vorzugsweise symmetrischer Geometrie aufweisen. Dabei sind die beiden ersten Tragstrukturkomponenten von Vorteil über zumindest einen Querträger miteinander verbunden. Die Tragstrukturkomponenten als auch der Querträger können jeweils ein nach unten geöffnetes C- oder Hutprofil aufweisen, welche durch Anordnung eines darunterliegenden und als Schließblech fungierenden Bodenblechs verschlossen werden können.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die erste Tragstrukturkomponente zur Fahrzeugaußenseite hin eine Begrenzung eines Radhauses bildet. Sollte eine separate Radhausverkleidung vorgesehen sein, ist dabei auch denkbar, die erste Tragstrukturkomponente in Form eines L- oder Z-förmigen Profilteils auszubilden, welches mittels oder durch Kombination eines Bodenblechs mit der Radhausverkleidung verschlossen wird.
  • Es ist nach der Erfindung insbesondere vorgesehen, dass die im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeuges anzuordnenden Tragstrukturkomponenten in Leichtbauweise ausgeführt sind. Für diese ist bevorzugt die Verwendung von Leichtbaumaterialien, etwa pressgehärtetem hoch- oder höchstfestem Stahlblech, Aluminium oder Magnesium vorgesehen, wobei letztere vorzugsweise zur Herstellung einer als Gussbauteil ausgebildeten Tragstrukturkomponente Verwendung finden können.
  • In diesem Zusammenhang erweist es sich ferner von Vorteil, wenn die Tragstrukturkomponenten korrosionsschutzfrei ausgebildet sind. Eine bislang im Stand der Technik übliche Korrosionsschutzschicht ist aufgrund der im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs angeordneten Tragstrukturkomponente nicht mehr zwingend erforderlich. Durch die erfindungsgemäße Anordnung kann somit getrost auf eine bislang übliche Korrosionsschutzschicht verzichtet werden. Hierdurch können die Herstellungskosten sowie der Herstellungsaufwand für dergleichen Tragstrukturkomponenten in vorteilhafter Weise verringert werden.
  • Nach einem weiteren unabhängigen Aspekt betrifft die Erfindung ferner eine Rahmenstruktur einer Unterbodenanordnung einer selbsttragenden Karosserie eines Kraftfahrzeugs. Diese weist zumindest eine erste, im Bereich eines Heckbodens angeordnete Tragstrukturkomponente und zumindest eine zweite, der ersten Tragstrukturkomponente in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs vorgelagerte zweite Tragstrukturkomponente auf. Die zweite Tragstrukturkomponente ist dabei vorzugsweise im Bereich eines Boden Mitte der Unterbodenanordnung vorgesehen. Die vorzugsweise in Form von im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Profilteilen ausgebildeten ersten und zweiten Tragstrukturkomponenten sind zumindest bereichsweise im Innen- oder Trockenraum des Fahrzeuges liegend miteinander verbunden.
  • Von Vorteil sind erste und zweite Tragstrukturkomponente unmittelbar und aneinander angrenzend sowie unlösbar, vorzugsweise durch Widerstandspunktschweißen, Laserschweißen oder mittels vergleichbarer, im Karosseriebau üblicherweise zu verwendenden Fügeverfahren miteinander verbunden.
  • Es erweist sich ferner als vorteilhaft, wenn sowohl die erste als auch die zweite Tragstrukturkomponente vollständig im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs zu liegen kommen. Durch diese Maßnahme können die einzelnen Komponenten effektiv gegen Feuchtigkeit sowie gegen sonstige korrosive Einflüsse, insbesondere gegen Verschmutzungen geschützt werden. So kann insbesondere das Anbringen einer Korrosionsschutzschicht entfallen. Neben der damit verbundenen Einsparung einzelner Fertigungs- und Behandlungsschritte kann dies ferner zu einer Reduzierung des jeweiligen Bauteil- und des Gesamtfahrzeuggewichts beitragen.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung ist dabei vorgesehen, dass die erste Tragstrukturkomponente als Teil eines Hinterrahmens einer Fahrzeugkarosserie und die zweite Tragstrukturkomponente als Längsträger oder als Verlängerung eines Vorderrahmens der Fahrzeugkarosserie ausgebildet ist.
  • Analog zur Ausgestaltung der Heckbodenanordnung kann dabei sowohl für die erste als auch für die zweite Tragstrukturkomponente vorgesehen werden, dass diese zumindest bereichsweise ein nach unten geöffnetes Querschnittsprofil aufweisen, welches in Einbaulage am Kraftfahrzeug zumindest bereichsweise von einem entsprechend vorgesehenen Bodenabschnitt, insbesondere von einem jeweiligen Bodenblech verschlossen werden.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass sich die erste Tragstrukturkomponente im Übergangsbereich zur vorgelagerten, zweiten Tragstrukturkomponente unter Bildung eines vertikalen Versatzes auf der zweiten Tragstrukturkomponente abstützt. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die erste Tragstrukturkomponente ein nach unten geöffnetes Querschnittsprofil aufweist, welches durch Anbindung und Anlage an der Oberseite eines, als zweite Tragstrukturkomponente fungierenden Längsträgers oder einer entsprechenden Verlängerung des Vorderrahmens verschlossen wird. Die nach unten geöffnete Tragstrukturkomponente weist dabei von Vorteil einen an der Oberseite der ersten Tragstrukturkomponente anliegenden Anbindungsflansch auf.
  • Durch die aneinander anliegende, überdeckende oder überkragende Anordnung erster und zweiter Tragstrukturkomponenten kann ferner erreicht werden, dass ein nach unten geöffneter Profilquerschnitt der ersten Tragstrukturkomponente von der als Schließblech fungierenden zweiten, vorzugsweise ebenfalls als Profilbauteil ausgebildeten Tragstrukturkomponente verschlossen wird.
  • Auch für die Rahmenstruktur ist nach der Erfindung insbesondere vorgesehen, dass die im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeuges anzuordnenden Tragstrukturkomponenten in Leichtbauweise ausgeführt sind. Entsprechend der für die Heckbodenanordnung vorgesehenen Ausgestaltung ist auch für die Unterbodenrahmenstrukutur bevorzugt die Verwendung von Leichtbaumaterialien, etwa pressgehärtetem hoch- oder höchstfestem Stahlblech, Aluminium oder Magnesium vorgesehen, wobei letztere vorzugsweise zur Herstellung einer als Gussbauteil ausgebildeten Tragstrukturkomponente Verwendung finden können. Auch sind diese Tragstrukturkomponenten dabei vorzugsweise korrosionsschutzfrei auszubilden.
  • Neben der erwähnten Heckbodenanordnung und der Rahmenstruktur betrifft die Erfindung ferner ein Kraftfahrzeug, welches mit einer erfindungsgemäßen Heckbodenanordnung und/oder einer erfindungsgemäßen Rahmenstruktur ausgestattet ist.
  • Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Dabei bilden sämtliche im Text beschriebenen als auch in den Figuren bildlich dargestellten Merkmale sowohl in Alleinstellung als auch in jeglicher sinnvollen Kombination untereinander den Gegenstand der vorliegenden Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Unterbodenanordnung einer selbsttragenden Fahrzeugkarosserie,
  • 2 eine perspektivische und isolierte Darstellung einer Heckbodenanordnung,
  • 3 eine isolierte perspektivische Darstellung erster und zweiter Tragstrukturkomponenten im wechselseitigen Anbindungsbereich,
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Anbindungsabschnitts gemäß 3 mit anschließendem Seitenschweller und Bodenblech,
  • 5 eine Querschnittsdarstellung durch den Anbindungsbereich gemäß 3 in Längsrichtung und
  • 6 einen Querschnitt durch die Heckbodenanordnung entlang der Schnittlinie A-A gemäß 2.
  • In 1 ist in perspektivischer Darstellung eine Rahmenstruktur 14 einer Unterbodenanordnung einer selbsttragenden Karosserie eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Diese unterteilt sich in eine Heckbodenanordnung 10 und in einen Unterboden Mitte 12. Die Gesamtrahmenstruktur 14 weist dabei einzelne Tragstrukturkomponenten 16, 18, 20, 22, 30, 32, 34, 42, 44 auf, die im Bereich des Boden Mitte 12 als auch im Bereich der Heckbodenanordnung 10 vorgesehen sind. So weist die isoliert in 2 perspektivisch dargestellte Heckbodenanordnung 10 seitlich angeordnete erste Tragstrukturkomponenten 16, 18, 20, 22, 30 auf. Diese Tragstrukturkomponenten sind dabei vorzugsweise als Teil eines Hinterrahmens des Fahrzeugs ausgebildet.
  • Die im Kontext der Erfindung als erste Tragstrukturkomponenten 16, 20 und 18, 22 bezeichneten Profilteile erstrecken sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung. Zur Fahrzeugaußenseite hin grenzen diese an ein Radhaus für das jeweilige Hinterrad des Kraftfahrzeuges an oder sind sogar integraler Bestandteil einer Radhausverkleidung. Die hintenliegenden Abschnitte 16, 18 können einstückig mit in Fahrtrichtung vornliegenden Abschnitten 20, 22 zur Bildung einer durchgehenden profilierten Tragstrukturkomponente ausgebildet sein. Die sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Rahmenteile können aber auch zweiteilig, in Längsrichtung des Fahrzeugs unterteilt ausgebildet sein.
  • Die Tragstrukturkomponenten 16, 18, 20, 22, 30 können jeweils in Form eines zumindest bereichsweise nach unten geöffneten Profilteils ausgebildet sein, welches jeweils mit dem darunterliegenden, als Schließblech fungierenden Boden 28, 29 verschließbar ist.
  • Die entsprechenden Bodenabschnitte 28, 29 können dabei als einteiliges Bodenblech aber auch als aneinander stoßende oder bereichsweise überlappende Blechabschnitte ausgebildet sein. Der Boden Hinten 29 weist zudem eine nach unten gerichtete, in den 2 und 6 gezeigte Ersatzradmulde 50 auf. Das oder die Bodenbleche 28, 29 stellen dabei eine Trennung zwischen Trocken- und Nassbereich des Kraftfahrzeuges dar.
  • Durch die oberhalb des Bodenblechs 28, 29 liegende Anordnung tragender Strukturbauteile 16, 18, 20, 22, 30 kann in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass diese korrosionsschutzfrei ausgebildet werden können, sodass insbesondere bei Einsatz hochfester oder höchstfester Stahlbleche oder bei Einsatz von besonders korrosionsanfälligen Materialien, etwa Aluminium oder Magnesiumgussbauteilen auf das Anbringen einer Korrosionsschutzschicht unter Verringerung des Fertigungs- und Kostenaufwandes in vorteilhafter Weise verzichtet werden kann.
  • Durch die innenliegende Anordnung der Tragstrukturkomponenten 16, 18, 20, 22 wird zudem das Niveau des Bodenblechs 28, 29 etwas herabgesenkt, sodass beispielsweise für die Schaffung einer ausreichend tiefen Ersatzradmulde 50 das hierfür vorgesehene Bodenblech 29 im Vergleich zu einer bislang üblichen Anordnung oberhalb tragender Strukturkomponenten nur noch in einem vergleichsweise geringen Maß verformt bzw. geprägt werden muss.
  • Für den in Fahrtrichtung nach vorn gerichteten Anbindungsbereich der Heckbodenanordnung 10 ist eine unmittelbare Verbindung der jeweils tragenden Strukturkomponenten 20, 22 mit tragenden Strukturkomponenten 32, 34 des in Fahrtrichtung vorgelagerten Unterbodenabschnitts 12 vorgesehen. Wie anhand der 3 bis 5 verdeutlicht, liegt der Hinterrahmenabschnitt 20, 22 unmittelbar auf der Oberseite eines in Fahrtrichtung vorgelagerten Längsträgers 32, 34 auf und ist dort mit diesem, etwa unter Verwendung üblicher Fügeverfahren, wie z. B. mittels Schweißen fest verbunden.
  • Im Übergangsbereich von erster und zweiter Tragstrukturkomponente 20, 22, 32, 34 sind beispielsweise flanschartig abgestellte Anbindungsabschnitte 21, 23 vorgesehen, die eine zur Bildung einer festen Verbindung der beiden Tragstrukturkomponenten ausreichend große Anlagefläche für die miteinander zu verbindenden Tragstrukturkomponenten 20, 22, 32, 34 schaffen.
  • Wie im Querschnitt der 5 dargestellt, kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Oberseite eines Hinterrahmenabschnitts 20, 22 in Fahrtrichtung gesehen nach unten geneigt verläuft und unter Bildung eines vertikalen Absatzes an der Oberseite des jeweiligen Längsträgers 32, 34 zur Anlage gelangt. Dabei kann ferner vorgesehen sein, dass sowohl der Längsträger 32, 34 als auch der Hinterrahmenabschnitt 20, 22 jeweils als nach unten geöffnete Profilbauteile ausgebildet sind, die von einem jeweils zugehörigen Bodenblech 28, 46, 48 verschlossen sind, welches dabei zugleich als eine Art Schließblech fungiert.
  • Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass im Übergangsbereich von der Heckbodenanordnung 10 zum vorgelagerten Boden Mitte 12 auch die jeweiligen Bodenbleche 28, 46, 48 unter Bildung eines vertikalen Versatzes unmittelbar aneinander angrenzend, etwa unter Bildung eines Stoß- oder Überlappbereichs fest miteinander verbunden sind, sodass die darüberliegenden tragenden Strukturbauteile 20, 22, 32, 34 vor Witterungseinflüssen hinreichend geschützt sind.
  • Diese innenliegende Anordnung tragender Strukturbauteile 20, 22, 30, 32, 34 ermöglicht die Verwendung korrosionsschutzfreier Leichtbaumaterialien, etwa pressgehärteten hoch- oder höchstfesten Stahlblech-, Aluminium- oder Magnesiumblechen oder entsprechenden Gussbauteilen.
  • Die in 2 separat dargestellte Heckbodenanordnung 10 weist ferner in ihrem in Fahrtrichtung vorn liegenden Abschnitt eine Sitzrampe 24 auf, die nach vorn gerichtet in ein im Wesentlichen vertikal ausgerichtetes Fersenblech 26 übergeht, wobei das Fersenblech vorzugsweise als Sitzquerträger ausgebildet ist. Am Fuße des Fersenblechs 26 ist ein Befestigungsflansch 52 ausgebildet, der mit den Bodenblechen 46, 48 und mit einem in Fahrzeugquerrichtung zwischen den Blechen 46, 48 liegenden Mitteltunnel 40 in der in 1 gezeigten Endmontageposition befestigend zur Anlage gelangt.
  • In den Darstellungen gemäß der 1 und 4 sind ferner Seitenschweller 36, 38 gezeigt, die sich über den Anbindungsbereich von Boden Mitte 12 und Heckbodenanordnung 10 zur Stabilisierung der Verbindung und zur Bildung eines entsprechenden Knotenpunktes erstrecken können. Der Boden Mitte 12 bzw. die Verlängerung des Vorderrahmens, welche sich unterhalb der Fahrgastzelle erstreckt, weist sowohl links und rechts des Mitteltunnels 40 jeweils zwei Längsträger 34, 44sowie 32, 42 auf. Die außenliegenden Längsträger 32, 34 ragen dabei an den jeweiligen Seitenschweller 36, 38 heran, während die innenliegenden Längsträger 42, 44 jeweils am Mitteltunnel 40 seitlich zur Anlage gelangen.
  • Sämtliche Längsträger 32, 34, 42, 44 können dabei als ein zumindest bereichsweise nach unten geöffnetes C- oder Hutprofil ausgebildet sein, welches vom zugehörigen Bodenblech 46, 48 verschlossen wird. Im Bereich einer Anlage an den Mitteltunnel 40 oder an den Seitenschweller 36, 38 können diese, im Kontext der Anmeldung als zweite Tragstrukturkomponenten bezeichneten Profilteile 32, 34, 42, 44 auch eine Art Z- oder L-profilartige Gestalt annehmen, wobei dann eine Kombination von zugehörigem Bodenblech 46, 48 und Seitenschweller 36, 38 bzw. Mitteltunnel 40 ein Schließblech für den jeweiligen Profilteilabschnitt 32, 34, 42, 44 bildet.
  • Die im Bereich des Boden Mitte 12 angeordneten und im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längsträger 32, 34, 42, 44 weisen an ihrer Oberseite jeweils Sitzbefestigungsabschnitte 54, 56 auf. Diese nach Art von Befestigungsplateaus ausgebildeten Befestigungsmittel 54, 56 können dabei entweder separat und vorkonfiguriert an den Längsträgern 32, 34, 42, 44 befestigt oder durch Einbringen lokaler Verformungen, etwa im Zuge eines Tiefzieh- oder Prägeprozesses einstückig in diese eingearbeitet sein.
  • Dadurch dass vorzugsweise sämtliche tragende Strukturbauteile 16, 18, 20, 22, 30, 32, 34, 42, 44 oberhalb von Bodenblechen 28, 29, 46, 48 angeordnet sind, können die besagten Strukturbauteile in Leichtbauweise und korrosionsschutzfrei bzw. beschichtungsfrei ausgestaltet werden, was den Einsatz von ansonsten vergleichsweise leicht korrosionsanfälligen Materialien, wie etwa Magnesium- und Aluminium-Druckgussbauteilen und/oder hoch- bzw. höchstfesten Stahlblechen problemlos ermöglicht.
  • Auch kann durch die fahrzeuginnenseitige Anordnung sämtlicher Tragstrukturkomponenten 16, 18, 20, 22, 30, 32, 34, 42, 44 der jeweilige Fahrzeugbodenabschnitt 46, 48, 28, 29 um die Aufbauhöhe der jeweiligen Tragstrukturkomponenten nach unten verlegt werden, sodass insgesamt der Fußraum bzw. der Heckboden des Fahrzeugs abgesenkt und somit der Innenraum vergrößert werden kann. Insbesondere kann durch die untenliegende Anordnung des Bodenblechs auf eine ansonsten im Stand der Technik übliche Unterbodenverkleidung in kosten- und gewichtseinsparender Art und Weise verzichtet werden.
  • Auch kann durch die Absenkung des oder der Bodenbleche der Gesamtschwerpunkt des Fahrzeugs nach unten verlegt und die Dachhöhe des Fahrzeugs einhergehend mit einer verbesserten Fahrzeug-Aerodynamik reduziert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Heckbodenanordnung
    12
    Boden Mitte
    14
    Rahmenstruktur
    16
    Tragstrukturkomponente
    18
    Tragstrukturkomponente
    20
    Tragstrukturkomponente
    21
    Anbindungsabschnitt
    22
    Tragstrukturkomponente
    23
    Anbindungsabschnitt
    24
    Sitzrampe
    26
    Fersenblech/Querträger
    28
    Bodenabschnitt
    29
    Boden hinten
    30
    Hinterachsquerträger
    32
    Längsträger
    34
    Längsträger
    36
    Seitenschweller
    38
    Seitenschweller
    40
    Tunnel
    42
    Längsträger
    44
    Längsträger
    46
    Bodenblech
    48
    Bodenblech
    50
    Ersatzradmulde
    52
    Befestigungsflansch
    54
    Sitzbefestigung
    56
    Sitzbefestigung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10330167 A1 [0005]
    • - DE 102006006910 B3 [0009]

Claims (14)

  1. Heckbodenanordnung einer Kraftfahrzeugkarosserie mit zumindest einer ersten Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22), die im Innen- oder Trockenbereich des Kraftfahrzeugs anordenbar ist und die mit einer zweiten Tragstrukturkomponente (32, 34) unmittelbar und innerhalb des Innen- oder Trockenbereichs des Fahrzeugs verbindbar ist, welche in Fahrtrichtung der ersten Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) vorgelagert ist und welche sich zumindest bereichsweise über einen Boden Mitte (12) der Karosserie erstreckt.
  2. Heckbodenanordnung nach Anspruch 1, wobei die erste Tagstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) als ein sich im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung erstreckendes und den Heckboden in Fahrzeugquerrichtung begrenzendes Profilteil ausgebildet ist.
  3. Heckbodenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) ein zumindest bereichsweise nach unten geöffnetes Querschnittsprofil aufweist, welches in Einbaulage am Kraftfahrzeug zumindest bereichsweise von einem Boden (28), einem Boden hinten (29) und/oder von der zweiten Tragstrukturkomponente (32, 34) verschlossen ist.
  4. Heckbodenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest zwei in Fahrzeugquerrichtung voneinander beabstandete erste Tragstrukturkomponenten (16, 18, 20, 22) vorgesehen sind, die über zumindest einen Querträger (24, 30) miteinander verbunden sind.
  5. Heckbodenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest erste Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) als hochfestes Stahlblech oder als ein aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium oder Magnesium gefertigtes Gussbauteil ausgebildet ist.
  6. Heckbodenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest erste Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) korrosionsschutzfrei, insbesondere beschichtungsfrei ausgebildet ist.
  7. Rahmenstruktur einer Unterbodenanordnung einer selbsttragenden Karosserie eines Kraftfahrzeugs mit zumindest einer ersten, im Bereich eines Heckbodens angeordneten Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) und mit zumindest einer zweiten, im Bereich eines Boden Mitte angeordneten Tragstrukturkomponente (32, 34), wobei erste und zweite Tragstrukturkomponenten (16, 18, 20, 22, 32, 34) zumindest bereichsweise im Innen- oder Trockenbereich des Fahrzeugs liegend miteinander verbunden sind.
  8. Rahmenstruktur nach Anspruch 7, wobei die erste Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22) als Teil eines Hinterrahmens und die zweite Tragstrukturkomponente (32, 34) als Längsträger ausgebildet ist.
  9. Rahmenstruktur nach einem der Ansprüche 7 oder 8, wobei die erste und die zweite Tragstrukturkomponente (16, 18, 29, 22, 32, 34) vollständig im Innen- oder Trockenbereich des Fahrzeuges angeordnet sind.
  10. Rahmenstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 9, wobei zumindest die erste und/oder zumindest die zweite Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22, 32, 34) ein zumindest bereichsweise nach unten geöffnetes Querschnittsprofil aufweisen, welches in Einbaulage am Kraftfahrzeug zumindest bereichsweise von einem entsprechenden Bodenabschnitt (28, 29) verschlossen ist.
  11. Rahmenstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 10, wobei sich die erste Tragstrukturkomponente (20, 22) im Übergangsbereich zur zweiten Tragstrukturkomponente (32, 34) unter Bildung eines vertikalen Versatzes auf der zweiten Tragstrukturkomponente (32, 34) abstützt.
  12. Rahmenstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 11, wobei die erste und/oder die Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22, 32, 34) als hochfestes Stahlblech oder als ein aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium oder Magnesium gefertigtes Gussbauteil ausgebildet sind.
  13. Rahmenstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 12, wobei die erste und/oder die zweite Tragstrukturkomponente (16, 18, 20, 22, 32, 34) korrosionsschutzfrei, insbesondere beschichtungsfrei ausgebildet sind.
  14. Kraftfahrzeug mit einer Tragstrukturanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6 und/oder mit einer Rahmenstruktur nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 13.
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