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DE102009039309B4 - Vorrichtung mit Dichtstrang, Vorrakel und Schmierung als Enddichtung zwischen Druckzylinder und Farbwanne einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Vorrichtung mit Dichtstrang, Vorrakel und Schmierung als Enddichtung zwischen Druckzylinder und Farbwanne einer Rotationsdruckmaschine Download PDF

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Abstract

Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylinder (Z) und höhenverstellbarer Farbwanne (W) einer Rotationsdruckmaschine, mit einer am Umfang des Druckzylinders (Z) anschmiegbaren Dichtung (D), einem eine Druckfarbe vom Druckzylinder (Z) abstreifenden Rakel und Sprühdüsen (SP) zum Besprühen der Überstandsbereiche des Druckzylinders (Z) mit Lösungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung als ein flexibler Dichtstrang (D) ausgestaltet ist, welcher aus U-förmigen, zueinander beabstandeten Dichtstrangteilen (D1, ... Dn) besteht, welche an der Basis mittels einem Steg (ST) miteinender verbunden sind und deren Schenkel in der Einbaulage zum Druckzylinder (Z) gerichtet sind, und welcher an seinem ersten Ende (E1) einen die Breite des Dichtstrangs (D) überdeckenden Kurzrakel (R), an seinem zweiten Ende (E2) eine auf die Bahn des Dichtrangs (D) gerichtete Sprühdüse (S) und auf der vom Druckzylinder (Z) abgewandten Seite eine Feder (F) trägt, so dass beim Anheben der Farbwanne (W) sich der einteilige Dichtstrang (D) gegen die Vorspannung der Feder (F) am Umfang des Druckzylinders (Z) unabhängig vom Zylinderdurchmesser anlegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1, eine Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylinder und höhenverstellbarer Farbwanne einer Rotationsdruckmaschine, mit einer am Umfang des Druckzylinders anschmiegbaren Dichtung, einem eine Druckfarbe vom Druckzylinder abstreifenden Rakel und Sprühdüsen zum Besprühen der Überstandsbereiche des Druckzylinder mit Lösungsmittel.
  • Rotationsdruckmaschinen mit Enddichtung zwischen Druckzylinder und Farbwanne sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus der DE 196 37 046 C1 ein Farbwerk für eine Rotationsdruckmaschine bekannt, bei dem ein Festsetzen von Farbe in Bereichen außerhalb der für den Druck benötigten Ballenlänge des einzufärbenden Zylinders weitgehend verhindert werden soll. Im Einzelnen weist jede der Seitenwände eine dem Zylinder zugewandte, einen Spalt ergebende Aussparung auf, wobei pro Seitenwand eine an den Umfang des Zylinders anschmiegbare, den Spalt abdeckende Dichtung aus einer Mehrzahl von aneinander aufgereihten, miteinander verbundenen Einzelelementen vorgesehen ist. Die Seitenwände sind doppelwandig vorgesehen und die Dichtung ist im Zwischenraum zwischen den Wänden der doppelwandigen Seitenwände angeordnet. Die Dichtung selbst ist kettenartig ausgebildet und weist eine Mehrzahl von hintereinander angeordneten, innenliegender/außenliegender Laschen auf, welche auf Bolzen angeordnet sind, die ihrerseits auf einem Seil aufgefädelt sind. Beide Enden der Laschen sind konvex abgerundet, die Laschenteile der Laschen sind gerundet formschlüssig, ineinandergreifend, aneinander aufgereiht und jede Lasche weist zwei voneinander beabstandete Bohrungen auf und diese sind miteinander mittels Bolzen verbunden. Weiterhin ist die aus einem Kunststoff bestehende Dichtung über ihre Enden gegen den Umfang des Zylinders spannbar und an einem Einzelelement der Dichtung ist eine Druckfarbe vom Zylinder abstreifender kurzer Rakel, dessen Breite in etwa einem Bolzenabstand entspricht, angeordnet. Dabei ist ein erstes Ende der Dichtung mittels eines Seiles an einer seitenwandfesten Halterung befestigt und ein zweites Ende der Dichtung ist mittels des Seiles über eine z. B. seitengestellfeste Rolle geführt. Am Seilende wirkt eine Gegenkraft in Form einer farbwannenfesten Feder oder eines Gegengewichtes. Die Rakeln der Dichtungen weisen aufeinander zu und befinden sich innerhalb des lichten Abstandes zwischen den linken und rechten Seitenwänden. Es kann erwünscht sein, dass die Dichtung in geringen Mengen Fluid, insbesondere Tiefdruckfarbe hindurch lässt, um ein „Trockenlaufen” der Dichtung und somit einen hohen Verschleiß zu vermeiden. Eine weitere Möglichkeit zum Verhindern des Trockenlaufens der Dichtung besteht darin, Sprühdüsen anzuordnen, welche die Überstandsbereiche des Zylinders mit Lösungsmittel z. B. für Tiefdruckfarbe Toluol, besprühen. Durch die sich gegenseitig überlappenden Dichtglieder wurde eine längliche Dichtung geschaffen, welche sowohl eine große Dichtheit zum Abdichten des Spaltes als auch eine gute zweidimensionale Beweglichkeit aufweist, die ein gutes und anschmiegbares Anlegen der Dichtung am Umfang des Zylinders gewährleistet. Um die Anschmiegbarkeit zu verbessern, weisen die Laschen der Dichtung an ihrer Oberseite, d. h. der dem Zylinder zugewandten Seite einen Radius auf, welcher etwa dem sieben- bis elffachen des Bolzenabstandes entspricht. Alternativ sind die Laschen der Dichtglieder auf ihrer dem Zylinder zugewandten Oberseite jeweils geradlinig ausgebildet. Die Dichtglieder sind aus lösungsmittelresistentem sowie gummielastischem oder elastomerem Material, z. B. Kunststoff, wie Nylon oder Delrin, hergestellt Jedes Dichtglied weist eine Höhe auf, welche in etwa einem Bolzenabstand entspricht. Die Montage/Demontage der Dichtung ist relativ aufwendig, so dass bei hohem Verschleiß infolge des „Trockenlaufens” der Dichtung ein längerer Stillstand der Rotationsdruckmaschine erforderlich ist.
  • Weiterhin ist aus der EP 0 499 382 B1 eine Druckmaschine mit verbesserter Rakelhalterung für höhere Qualitätsdrucke, insbesondere zum Anilindrucken, bekannt, welche aus einem vorderen Körper mit wenigstens einer daran befestigten Rakel, die sich in Längsrichtung an dem vorderen Körper entlang erstreckt, einem Stützrahmen, an welchem der vordere Körper beweglich befestigt ist, und einem aufblasbaren Luftschlauch, der zwischen dem Stützrahmen und dem vorderen Körper angeordnet ist und sich in Längsrichtung erstreckt, bekannt. Wenn der Luftschlauch aufgeblasen ist wird der vordere Körper von dem Stützrahmen wegdrückt, welcher mehrere, mit Zwischenraum in Längsrichtung angeordnete Ausbuchtungen aufweist, die gegen den vorderen Körper drücken. Weiterhin weist der vordere Körper eine abschließende Dichtplatte an jedem Ende auf, wobei die Rakel an jedem Ende eine transversal gerichtete Kante haben, welche an die entsprechende, dichtende Endplatte stößt, und wobei sich an jeder transversalen Kante Schmierfett befindet, die es der Kante ermöglicht, auf der dichtenden Endplatte entlang zu gleiten. Insbesondere weist jede dichtende Endplatte eine elastische Dichtung auf und die entsprechende geschmierte, transversale Kante berührt die elastische Dichtung. Die gleitenden Schmierfettdichtungen an den Kanten der Rakeln, die an die elastischen Dichtungen stoßen, schalten wesentlich eine Verschlechterung dieser Kanten aus und verschaffen eine verbesserte Dichtung verlängerter Lebensdauer.
  • Eine ähnliche Ausgestaltung für eine Teilerdichtung, die einfach herzustellen und einzubauen ist, keine zeitraubende Ausrichtung bedarf, eine Abnutzungs- und Ausrichtungskorrektur erlaubt und dennoch eine hochwirksame Teilerdichtung bildet, ist aus der DE 43 01 427 A1 bekannt. Die Teilerdichtung besitzt eine Dichtungsfläche, die eine Kontur entsprechend der in den Farbbehälter zwischen den Rakeln vorstehenden Oberfläche der Aniloxrolle aufweist und diese berührt. Im Einzelnen hat die Teilerdichtung einen kleinen Abstand von der Rückwand des Farbbehälters und zwischen der Rückwand des Farbbehälters und der Teilerdichtung befindet sich eine Vorspanneinrichtung in Form eines pneumatischen Balgs. Der pneumatische Balg kann mit Druck beaufschlagt und Druck kann aus ihm abgelassen werden, um mehr oder weniger Vorspannkraft auf die Teilerdichtung auszuüben, wodurch die Kraft gesteuert wird, mit der die Teilerdichtung gegen die Aniloxrolle angedrückt wird. Die Dichtungsglieder sind vorzugsweise aus einem geschlossenen Schaummaterial eines hohen Molekulargewichts hergestellt, und jedes Dichtungsglied besitzt eine Formfläche, deren Kontur. an die Krümmung der Aniloxrolle angepasst ist, so dass sie an der Oberfläche der Aniloxrolle eng anliegt, wenn die Dichtungsglieder mit der Oberfläche der Aniloxrolle in Berührung gebracht werden. Außerdem kann sich die Teilerdichtung aufgrund des Balgs in Richtung auf die Aniloxrolle bewegen, um eine Abnutzung sowohl der Oberfläche der Aniloxrolle wie auch der Formflächen der Dichtungsglieder als normale Betriebsfolge zu kompensieren. Weder der Balg noch die Teilerdichtung sind an der Rückwand des Farbbehälters fest angebracht, so dass diese kann somit an jeder gewünschten Stelle entlang der Aniloxrolle angeordnet werden kann und die seitliche Erstreckung der Teilkammern stufenlos veränderlich ist. Um die Dichtungswirkung der Dichtungsabschnitte zwischen den Farben, die im Betrieb in den Abschnitten der Farbkammer auf gegenüberliegenden Seiten des Teilers enthalten sind, zu unterstützen, kann ein zum ersten Dichtungsabschnitt beabstandeter zweiter Dichtungsabschnitt vorgesehen, wobei eine Einrichtung zur Abgabe von Flüssigkeit an die halbringförmige Kammer vorgesehen ist, so dass sich ein Wasserfilm zwischen den Dichtungsgliedern und der Oberfläche der Aniloxrolle befindet, welcher sowohl als reibungsarmes Lager wie auch als Strömungsmitteldichtung dient.
  • Weiterhin ist aus der DE 101 50 488 B4 eine Rakelkammer für Rotationsdruckmaschinen mit stirnseitiger Abdichtung bekannt. Hierzu sind zwei keilartig an die Farbwalze anstellbaren Rakelmessern, und zwei Dichtungskörper, welche die Stirnseiten der Farbkammer begrenzen, vorgesehen, wobei die Dichtflächen der Dichtungskörper gegen die Farbwalze angestellt sind und wobei zumindest ein Rakelmesser auf einer Stirnseite der Farbkammer bereits zwischen einer Zwischenwand und der Dichtung endet. Durch die Benutzung verkürzter Rakel wird vermieden, dass im Betrieb Farbe oder Farbreste an den Rakelmessern entlang kriechen und auf diese Weise direkt an die stirnseitige Dichtung der Rakelkammer gelangen. Die stirnseitige Dichtung ist aus einem flexiblen Material gefertigt und besitzt ein Klemmblech als stirnseitigen Anschlag. Dieses Klemmblech wird mit Schrauben, welche in Gewindebohrungen greifen, am Rakelkammerkörper arretiert, wodurch die Dichtung zwischen dem Steg des Rakelkammerkörpers und dem Klemmblech arretiert wird.
  • Schließlich ist aus der DE 10 2007 041 756 A1 eine Farbkammer mit zwei kurzen gegenüberliegenden Stirnseitenschilden und zwei langen gegenüberliegenden Seitenelementen bekannt, wobei an den Seitenelementen mittels einer Rakelleiste jeweils ein Rakelblech angeordnet ist. Da die Rakelbleche unter einer Vorspannung auf der Mantelfläche der Rasterwalze aufliegen und ebenso einer eventuellen Unwucht der Rasterwalze folgen müssen, ist es nicht möglich die Rakelbleche fest mit den stirnseitigen Seitenschilden zu verbinden, so dass eine Lücke zu den Stirnseitenschilden bestehen bleibt, über welche Druckfarbe aus der Farbkammer austreten kann. Um den Spalt zwischen einem Stirnseitenschild und der stirnseitigen Kante eines Rakelblechs zuverlässig und wahlweise zu verschließen, ist in den Stirnseitenschilden gegenüber den stirnseitigen Kanten der Rakelbleche ein Dichtmaterial angeordnet, welches in Richtung einer stirnseitigen Kante eines Rakelbleches aus einem Stirnseitenschild herausdrückbar und an die stirnseitige Kante anlegbar ist. Ein Herausdrücken aus einen Stirnseitenschild in die Richtung einer stirnseitigen Kante eines Rakelbleches kann durch eine Verlagerung und/oder durch eine Verformung des Dichtmaterials erfolgen, z. B. mittels einer Kraft- bzw. Druckbeaufschlagung dieses Dichtmaterials, so dass das Material sich hierdurch zumindest teilweise auf eine stirnseitige Kante eines Rakelbleches zubewegt und so den Spalt zwischen dieser Kante und dem Stirnseitenschild verschließt. Das Dichtmaterial ist jeweils von einer der Rakelbleche abgewandten Seite mit einer Kraft/Druck beaufschlagbar und ist bevorzugt ein elastisches Material, beispielsweise Gummi, ein Elastomer, Kautschuk oder auch ein Verbundmaterial. Zur Aufnahme des Dichtmaterials weist dabei jedes Stirnseitenschild eine entsprechende Ausnehmung auf, in welche das Material gedichtet, insbesondere nahtlos eingelassen ist. Mittels einer entsprechenden Vorrichtung auf der dem Rakelblech abgewandten Seite des Dichtmaterials, beispielsweise mittels einer Exzenterrolle oder einem Exzenternocken, deren Mantelflächen jeweils auf das zugeordnete flexible Material einwirken, kann das Dichtmaterial zumindest bereichsweise, z. B. in seinem mittleren Bereich soweit aus seiner Ruhelage (erste Stellung, in welcher keine oder nur eine minimale Kraft auf das flexible Material ausgeübt wird) in eine zweite Position verlagert und/oder verformt werden, dass seine dem Rakelblech zugewandte Oberfläche die stirnseitige Kante des Rakelblechs berührt und dadurch die Lücke zwischen Stirnseitenschild und Rakelblech verschlossen wird. Je nach Anwendung und Ausführung des Dichtmaterials kann die Lücke ausschließlich bei einer Entnahme der Farbkammer aus der Druckmaschine oder aber auch während des normalen Betriebes der Farbkammer in der Druckmaschine verschlossen werden, so dass keine Druckfarbe nach unten aus einer nicht oder nur unzureichend verschlossenen Öffnung austreten kann.
  • Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind unterschiedlich ausgestaltete Vorrichtungen zur Abdichtung, insbesondere zur Enddichtung/stirnseitigen Abdichtung bekannt. Nachteilig bei diesen bekannten Dichtungen ist, dass – für die Funktion einer ausreichenden Abdichtung ansich betrachtet – die Dichtung konstruktiv kompliziert und aufwendig ausgestaltet sind und dass die Montagezeit relativ groß ist. Deshalb fehlt in der Praxis trotz dringendem Bedürfnis eine kostengünstige Dichtung verlängerter Lebensdauer, welche vom Bediener der Rotationsdruckmaschine einfach zu Montieren ist. Besonders bedeutsam ist dies, weil die Druckmaschinen herstellende Industrie als fortschrittliche, entwicklungsfreudige Industrie anzusehen. ist, die sehr schnell Verbesserungen und Vereinfachungen aufgreift und in die Tat umsetzt.
  • Der Erfindung liegt, ausgehend vom Farbwerk der DE 196 37 046 C1 die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Verhinderung, dass Druckfarbe in Bereiche gelangt, die außerhalb der für den Druck benötigten Ballenlänge des einzufärbenden Zylinders liegen, mit verlängerter Lebensdauer zu schaffen, welche vom Bediener der Rotationsdruckmaschine einfach zu Montieren ist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylindern und höhenverstellbarer Farbwanne einer Rotationsdruckmaschine mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Dichtung ist als ein flexibler Dichtstrang ausgestaltet, welcher an seinem ersten Ende einen die Breite des Dichtstrangs überdeckendes Kurzrakel, an seinem zweiten Ende eine auf die Bahn des Dichtstrangs gerichtete Sprühdüse und auf der vom Druckzylinder abgewandten Seite eine Feder trägt, so dass beim Anheben der Farbwanne sich der Dichtstrang gegen die Vorspannung der Feder am Umfang des Druckzylinders anlegt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist im Vergleich zum Stand der Technik den Vorteil einfacher Anpassung an unterschiedliche Ballenumfänge des Druckzylinders unter Vermeidung von hohem Verschleiß auf und ist dennoch kostengünstig zu realisieren. Weiterhin ist von Vorteil, dass auch nachträglich eine Umrüstung von Druckmaschinen mit Spritzkappen auf die erfindungsgemäße Vorrichtung ohne weiteres möglich ist und dass der Montageaufwand hierfür – ebenso wie der Austausch abgenutzter Dichtstränge – gering ist.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten lassen sich der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung entnehmen. In der Zeichnung zeigt:
  • 1a in perspektivischer Teilansicht eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylinder und höhenverstellbarer Farbwanne einer Rotationsdruckmaschine,
  • 1b im Detail das Schnittbild B nach 1a,
  • 1c im Detail das Schnittbild C nach 1a,
  • 2 die Ausführungsform nach 1a in Draufsicht,
  • 3a die Ausführungsform nach 1a in Seitenansicht und im Schnitt,
  • 3b die Ausführungsform nach 1a in Seitenansicht,
  • 4 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtstrangs in perspektivischer Ansicht,
  • 5 die Ausführungsform nach 4 in Seitenansicht,
  • 6 die Ausführungsform ohne Feder nach 4 in Seitenansicht und
  • 7a, b, c eine Ausführungsform des Spritzschutzes in perspektivischer Ansicht, Draufsicht und Seitenansicht.
  • 1a bis 3b zeigen eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylinder Z und höhenverstellbarer Farbwanne W einer Rotationsdruckmaschine und mit einem eine Druckfarbe vom Druckzylinder Z abstreifenden Rakel R sowie Sprühdüsen SP zum Besprühen der Überstandsbereiche des Druckzylinder Z mit Lösungsmittel.
  • Erfindungsgemäß ist die Dichtung als ein flexibler Dichtstrang D ausgestaltet, welcher an seinem ersten Ende E1 einen die Breite des Dichtstrangs D überdeckenden Kurzrakel R, an seinem zweiten Ende E2 eine auf die Bahn des Dichtstrangs D gerichtete Sprühdüse S und auf der vom Druckzylinder Z abgewandten Seite eine Feder F trägt, so dass beim Anheben der Farbwanne W sich der Dichtstrang D gegen die Vorspannung der Feder F am Umfang des Druckzylinders Z anlegt.
  • Wie 4 bis 6 im Detail zeigen, besteht der Dichtstrang D aus U-förmigen, zueinander beabstandeten Dichtstrangteilen D1, ..., Dn, welche an der Basis mittels einem Steg ST miteinander verbunden sind und deren Schenkel in der Einbaulage zum Druckzylinder Z gerichtet sind. Unter der Vorspannung der Feder F hintergreift jeweils ein Schenkel des Dichtstrangteils D1, ..., Dn den Schenkel des benachbarten Dichtstrangteils D1, ..., Dn. Hierzu ist auf einer Seite des Dichtstrangteils D1, ..., Dn eine innenliegende Rippe/Leiste am Schenkel angeformt. Die Feder F ist bei der in 4 dargestellten Ausführungsform als zweiteilige Blattfeder F1, F2 ausgestaltet, wobei die zwischen den Enden E1, E2 des Dichtstrangs D eingespannte und dann gekrümmte Blattfeder F1 zwischen an der Basis von mindestens zwei Dichtstrangteilen D1, Dn angeformten Führung D1F, DnF aufgenommen ist. Dabei ist die das Widerlager gegenüber Farbwanne W und gekrümmter Blattfeder F1 bildende, geradlinige Blattfeder F2 am in der Mitte des Dichtstrangs D befindlichen Dichtstrangteil Dm kraft- oder formschlüssig, beispielsweise durch Nieten, befestigt. Die im wesentlichen trapezförmig ausgestalten Enden E1 und E2 des Dichtstrangs D tragen die Kupplung für die Zuleitung des Lösungsmittels bzw. den Kurzrakel R (welcher beispielsweise angenietet ist) und auf der Seite benachbart zu Dichtstrangteil D1 bzw. Dn einen U-förmigen Ansatz. Die Sprühdüsen S sind dabei ebenso wie die Sprühdüsen SP an die Zuleitungen für das Lösungsmittel (z. B. Toluol) angeschlossen. Der Dichtstrang D ist aus lösungsmittelresistentem Kunststoffmaterial hergestellt. Dadurch, dass der erfindungsgemäße Dichtstrang D im Übergangsbereich der Anlage der beiden Flanken der Schenkel Dichtstrangteilen D1, ..., Dn am Umfang des Druckzylinders Z in geringen Mengen Fluid, insbesondere Tiefdruckfarbe mit Lösungsmittel, in Richtung der Mitte des Dichtstrangs D ”verschmiert”, wird ein „Trockenlaufen” des Dichtstrangs D und somit ein hoher Verschleiß zuverlässig vermieden. In der Praxis hat sich selbst ein kurzzeitiger Ausfall der Lösungsmittelzufuhr als unproblematisch erwiesen.
  • Wie insbesondere 5 zeigt, ist die Dicke des Stegs ST, welcher sich in der Mitte des Dichtstrangs D befindet, am größten und die Stegdicke nimmt zu den Enden E1, E2 des Dichtstrangs D ab. Dabei verringert sich die Schenkelbreite der Dichtstrangteile D1, ..., Dn zum Steg ST hin, d. h. zur Ausgestaltung eines besseren Ablaufs überschüssiger Farbe und Erhöhung der Flexibilität des Dichtstrangs D kann dieser Bereich beispielsweise als kreisförmige Einschnürung ausgestaltet werden.
  • Vorzugsweise ist im Bereich des ersten Ende E1 des Dichtstrangs D ein Spritzschutz SS angeordnet, welcher L-förmig ausgestaltet ist (siehe 7a, b, c).
  • Insbesondere ist, wie 4 aufzeigt, der Kurzrakel R im wesentlichen L-förmig ausgestaltet und mittels einer profilierten Blattfeder RBF am ersten Ende E1 des Dichtstrangs D befestigt.
  • Weitere Details der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgerüsteten Rotationsdruckmaschine, wie die Druckwerkseitenwand DS am Druckwerkgestell, das Zylinderlager ZL (Rollenlager, in deren der Druckzylinder Z während der Produktion drehend gelagert ist), die Rakelbank RB (Die Rakelbank RB beherbergt das Rakelmesser/Rakel, welches während der Produktion am Druckzylinder Z anliegt und dadurch überschüssige Druckfarbe vom Druckzylinder Z abstreift), die Rakelbankanstellung RBA (Die Rakelbankanstellung RBA dient der Zylinderumfangsabhängigen Positionierung der Rakelbank RB), eine optionale pneumatische Höhenverstellung HV (die pneumatische Höhenverstellung, dient der genauen Positionierung der Farbwanne W und ersetzt eine manuelle Farbwannenanstellung), die Zahnstange ZHV zur Höhenverstellung (die Zahnstange ZHV dient zur manuellen (Kurbel) oder pneumatischen Positionierung mittels HV der Farbwanne W), die Überlaufwanne ÜW (Überschüssige Druckfarbe sowie die Druckfarbe, welche vom Rakelmesser abgerakelt wird, gelangt in die Überlaufwane ÜW, von wo sie weiter in das Farbumlaufgerät zurückgeführt wird) und der Presseur PR ((Der Presseur PR stellt einen Gegendruckzylinder dar, welcher den Bedruckstoff zum Zwecke der Farbabnahme auf den Druckzylinder Z presst), sind in 1a, 2, 3a und 3b dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das nachträgliche Umrüsten von Rotationsdruckmaschinen auf die Produktion ohne Spritzkappen mittels Dichtstrang D. Der erfindungsgemäße Diehtstrang D passt sich den unterschiedlichen Zylinderdurchmessern an und ist somit Formatunabhängig. Weitere Vorteile sind, dass der Dichtstrang D verschleißfest und elektrisch leitfähig ist, dass bei sachgemäßer Benutzung eine hohe Lebensdauer gewährleistet ist und dass ein sekundenschneller Wechsel ohne Werkzeug ermöglicht wird. Zusammenfassend sind die Vorteile:
    • – Erhebliche Reduzierung der Rüstzeiten bei Zylinderwechsel durch den einteiligen Dichtstrang D mit Vorrakel R, Sprühdüse S und Feder F,
    • – Lagerung und Reparaturen der Spritzkappen entfallen,
    • – Keine Handlings-, Medien und Energiekosten für die Reinigung der Spritzkappen,
    • – Folgekosten bei fehlerhaftem Einbau der Spritzkappen (Beschädigung Presseur PR, Seitenkantenaufladung usw.) entfallen,
    • – Brand und Explosionsgefahr wird vermieden,
    • – Druckwerke verschmutzen nicht mehr,
    • – Kein Farbspray auf dem Druckmedium,
    • – Konstanter Anpressdruck der Farbwalze.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Im Rahmen der Erfindung können eine automatisierte Farbwannenpositionierung, zentral und dezentral steuerbar und ein automatischer Handschutz benutzt werden. Ferner ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Patentanspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, dass jedes Einzelmerkmal des Patentanspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur beidseitigen Enddichtung zwischen Druckzylinder (Z) und höhenverstellbarer Farbwanne (W) einer Rotationsdruckmaschine, mit einer am Umfang des Druckzylinders (Z) anschmiegbaren Dichtung (D), einem eine Druckfarbe vom Druckzylinder (Z) abstreifenden Rakel und Sprühdüsen (SP) zum Besprühen der Überstandsbereiche des Druckzylinders (Z) mit Lösungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung als ein flexibler Dichtstrang (D) ausgestaltet ist, welcher aus U-förmigen, zueinander beabstandeten Dichtstrangteilen (D1, ... Dn) besteht, welche an der Basis mittels einem Steg (ST) miteinender verbunden sind und deren Schenkel in der Einbaulage zum Druckzylinder (Z) gerichtet sind, und welcher an seinem ersten Ende (E1) einen die Breite des Dichtstrangs (D) überdeckenden Kurzrakel (R), an seinem zweiten Ende (E2) eine auf die Bahn des Dichtrangs (D) gerichtete Sprühdüse (S) und auf der vom Druckzylinder (Z) abgewandten Seite eine Feder (F) trägt, so dass beim Anheben der Farbwanne (W) sich der einteilige Dichtstrang (D) gegen die Vorspannung der Feder (F) am Umfang des Druckzylinders (Z) unabhängig vom Zylinderdurchmesser anlegt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Vorspannung der Feder (F) jeweils ein Schenkel des Dichtstrangteils (D1, ..., Dn) den Schenkel des benachbarten Dichtstrangteils (D1, ..., Dn) hintergreift.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des ersten Ende (E1) des Dichtstrangs (D) ein Spritzschutz (SS) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (F) als zweiteilige Blattfeder (F1, F2) ausgestaltet ist, dass die gekrümmte Blattfeder (F1) zwischen an der Basis von mindestens zwei Dichtstrangteilen (D1, ..., Dn) angeformten Führung (D1F, ..., DnF) aufgenommen ist und dass die das Widerlager gegenüber Farbwanne (W) und gekrümmter Blattfeder (F1) bildende, geradlinige Blattfeder (F2) am in der Mitte des Dichtstrangs (D) befindlichen Dichtstrangteils (Dm) kraft- oder formschlüssig befestigt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Stegs (ST), welcher sich in der Mitte des Dichtstrangs (D) befindet, am größten ist und die Stegdicke zu den Enden (E1, E2) des Dichtstrangs (D) abnimmt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurzrakel (R) im wesentlichen L-förmig ausgestaltet ist und mittels einer profilierten Blattfeder (RBF) am ersten Ende (E1) des Dichtstrangs (D) befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schenkelbreite der Dichtstrangteile (D1, ..., Dn) zum Steg (ST) hin verringert.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzschutz (SS) L-förmig ausgestaltet ist.
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