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Die
Erfindung betrifft eine flexible Abdeckung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Bei
flexiblen Abdeckungen, wie sie insbesondere z. B. bei Werkzeugmaschinen
verwendet werden, wird eine aus gelenkig miteinander verbundenen
Gliedern bestehende Gliederschürze
bei einer Verfahrbewegung in einer Schiene bzw. Nut geführt. So
kann die Gliederschürze
z. B. in einer schneckenförmigen
Nut platzsparend zur Seite geschoben und aufgerollt werden. Die
Nut ist gemäß dem Stand
der Technik als U-förmige Nut
ausgeführt.
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Nachteilig
bei derartigen Führungen
mit U-förmigen
Nuten ist, dass in der Nut befindliche Fremdkörper und Kühlschmiermittel die Bewegung der
Gliederschürze
(insbesondere ihr Aufrollen in einer schneckenförmigen Nut) behindern können.
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Dem
gegenüber
liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Führung für Gliederschürzen zu
schaffen, bei der Fremdkörper
und Kühlschmiermittel,
die in die Nut gelangen, die Bewegung nicht wesentlich behindern.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine flexible Abdeckung nach Patentanspruch 1.
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Die
erfindungsgemäße flexible
Abdeckung hat eine Gliederschürze,
die eine Vielzahl von gelenkig miteinander verbundenen Gliedern
aufweist, die über
Gleitelemente entlang zumindest einer Führungsnut verschiebbar geführt sind.
Dabei ist ein Nutgrund der Führungsnut
auf einer den Gliedern abgewandten Seite weitgehend offen. Durch
diese offenen Bereiche können
Fremdkörper
und Kühlschmiermittel
entweichen, wodurch eine Behinderung der Bewegung der Gliederschürze vermieden
wird.
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Bei
einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen flexiblen
Abdeckung verläuft
die Führungsnut
zumindest abschnittsweise spiralförmig oder schneckenförmig. Dadurch
ist eine Platz sparende Verstautechnik bzw. ein kompakter Raumbedarf
für die
Gliederschürze geschaffen,
wenn diese in die entsprechende Richtung verfahren wird.
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Bei
einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist die Führungsnut
in einer Nutplatte gebildet, in welche die spiralförmige oder
schneckenförmige Nut
einfach einzubringen ist.
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Dabei
wird es besonders bevorzugt, wenn die Nutplatte an der den Gliedern
abgewandten Seite Verstärkungsstreben
aufweist. Weiterhin wird es bevorzugt, wenn die Verstärkungsstreben
im Wesentlichen quer zur Führungsnut
verlaufen. Durch diese Streben wird ein elastisches Aufweiten der
Führungsnut
beim Einfahren der Gliederschürze
verhindert.
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Dabei
wird es besonders bevorzugt, wenn die Verstärkungsstreben in Kreuzungsbereichen
mit der Führungsnut
je eine Aussparung aufweisen, durch die Endabschnitte der Gleitelemente
frei bewegbar sind. Dies ist insbesondere notwendig, wenn sich die
Endabschnitte der Führungselemente
durch die Führungsnut
hindurch erstrecken.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Abdeckung ist die Nutplatte aus Gründen der einfachen Fertigung
mit den Verstärkungsstreben
einstückig
gebildet.
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Bei
einer bevorzugten Weiterbildung weist die spiral- bzw. schneckenförmige Führungsnut
an einem äußeren Einfuhrabschnitt
einen U-förmigen Querschnitt
auf, wobei der Nutgrund in diesem Einfuhrabschnitt geschlossen ist.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel hat
die Abdeckung aus Gründen
der sicheren Führung
der Gliederschürze
zwei gegenüber
liegende Nutplatten, wobei in einer Nutplatte ein Gleitelement jedes
Gliedes geführt
ist, während
in der anderen Nutplatte ein gegenüber liegendes Gleitelement
jedes Gliedes geführt
ist.
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Es
wird bevorzugt, wenn die Führungsnut zwei
im Wesentlichen parallele Flanken aufweist, an denen je eine Gleitfläche jedes
Gleitelements anliegt, wobei die beiden Gleitflächen ebenfalls parallel zueinander
am Gleitelement angeordnet sind. Über diese Gleitflächen kann
sich jedes damit verbundene Glied in einer Richtung parallel zur
Oberfläche
der Nutplatte und senkrecht zur Verfahrrichtung der Gliederschürze abstützen.
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Es
wird weiterhin bevorzugt, wenn jedes Gleitelement je zwei Gleitflächen aufweist,
die etwa in einer Ebene liegen, die im Wesentlichen parallel zu einer
Oberfläche
der Nutplatte liegt. Dabei sind diese Gleitflächen an gegenüber liegenden
Seiten der Führungsnut
bzw. des Gleitelements angeordnet. Über diese Gleitflächen kann
sich jedes Glied in einer Richtung senkrecht zur Oberfläche der
Nutplatte und senkrecht zur Verfahrrichtung der Gliederschürze abstützen.
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Wenn
die Gleitelemente in einer Schnittfläche, die senkrecht zur Verfahrrichtung
der Gliederschürze
liegt, einen im Wesentlichen kreuzförmigen Querschnitt haben, ist
jeweils zusätzlich
ein Verbindungsabschnitt geschaffen, der in den jeweiligen stirnseitigen
Endabschnitten der Glieder aufgenommen werden kann.
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Zur
Sicherung der Gleitelemente in den Gliedern bzw. in deren Ausnehmungen
wird es besonders bevorzugt, wenn jeder Verbindungsabschnitt ein Durchgangsloch
hat, in das sich benachbarte Bördelabschnitte
jedes Gliedes erstrecken.
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Im
Folgenden wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
detailliert beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Abdeckung
in einer perspektivischen Ansicht von oben;
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2 das
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 in
einer perspektivischen Ansicht von unten;
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3 eine
Nutplatte des Ausführungsbeispiels
gemäß 1 und 2 in
einer perspektivischen (vergrößerten)
Ansicht von unten;
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4 ein
Glied des Ausführungsbeispiels gemäß 1 und 2 in
einer perspektivischen Ansicht von unten;
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4a einen
Endabschnitt des Gliedes gemäß 4 in
einer perspektivischen vergrößerten Ansicht
von unten; und
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5 ein
Gleitelement gemäß 4 und 4a in
einer perspektivischen Ansicht von oben.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Abdeckung
in einer perspektivischen Ansicht von oben. Sie besteht im Wesentlichen
aus einer Gliederschürze 1 und
einer Nutplatte 2.
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Von
der Gliederschürze 1 sind
beispielhaft acht Glieder 4 dargestellt, die jeweils aus
länglichen Aluminiumprofilen
bestehen. Diese Glieder 4 sind an ihren langen Seiten gelenkig
miteinander verbunden, während
sie an ihren Stirnseiten jeweils ein Gleitelement 6 (vgl. 4a und 5)
aufweisen.
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Die
(in 1) unteren Gleitelemente 6 jedes Gliedes 4 sind
in einer Führungsnut 8 geführt. Die Breite
der Führungsnut 8 ist
definiert durch zwei Seitenflanken, die etwas parallel zueinander
angeordnet sind und entspricht dem Abstand zweier Gleitflächen 16 der
Gleitelemente (vgl. 4a und 5). Ein Nutgrund
der Führungsnut 8 ist
erfindungsgemäß weitgehend
offen, so dass die Führungsnut 8 sich durch
die Nutplatte 2 hindurch erstreckt.
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Dabei
ist die Führungsnut 8 spiralförmig bzw. schneckenförmig ausgebildet,
so dass die Gliederschürze 1 bei
einer Bewegung (in 1) nach rechts entlang der Führungsnut 8 „eingewickelt” bzw. „aufgerollt” wird.
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Dabei
werden auch die (in 1) oberen Gleitelemente 6 jedes
Gliedes 4 in einer entsprechenden Nutplatte 2 geführt, die
in dieser Darstellung allerdings nicht gezeigt ist.
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2 zeigt
das Ausführungsbeispiel
gemäß 1 in
einer perspektivischen Ansicht von unten.
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3 zeigt
die Nutplatte 2 des Ausführungsbeispiels gemäß 1 und 2 in
einer perspektivischen (vergrößerten)
Ansicht von unten. An der gezeigten Unterseite weist die Nutplatte 2 acht
Verstärkungsstreben 10 auf,
die etwa sternförmig
zueinander angeordnet sind. Jede Verstärkungstrebe 10 weißt mehrere
Kreuzungsbereicht mit der Nut 8 auf, wobei in jedem Kreuzungsbereich
eine Aussparung 12 vorgesehen ist. Diese Aussparungen 12 ermöglichen
eine ungehinderte Bewegung der Gleitelemente 6 durch die
Führungsnut 8.
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4 zeigt
ein Glied des Ausführungsbeispiels
gemäß 1 und 2 in
einer perspektivischen Ansicht von unten.
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Über (nicht
gezeigte) Verbindungsglieder werden die seitlichen Nuten der Glieder 4 gelenkig miteinander
verbunden.
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4a zeigt
einen Endabschnitt des Gliedes 4 gemäß 1 in einer
perspektivischen, vergrößerten Ansicht
von unten, wobei ein Verbindungsabschnitt 14 des Gleitelements 6 in
einer Ausnehmung an der Stirnseite des Gliedes 4 gesteckt
und dort fest verbunden ist (vgl. 5).
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In
den 4a und 5 sind Gleitflächen 16 gezeigt,
die etwa zueinander parallel angeordnet sind und in montiertem Zustand
der erfindungsgemäßen flexiblen
Abdeckung an den Seitenflanken der Führungsnut 8 gleitend
anliegen.
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Weiterhin
hat jedes Gleitelement 6 zwei Gleitflächen 18, die zusammen
etwa in einer Ebene liegen und mit denen das entsprechend verbundene Glied 4 entlang
seiner Längsachse
abgestützt
ist. Dabei liegen die beiden Gleitflächen 18 auf der in 1 gezeigten
Oberfläche
der Nutplatte 2.
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5 zeigt
ein Durchgangsloch 20, das den Verbindungsabschnitt 14 des
Gleitelements 6 quer zur Verfahrrichtung des Gliedes 4 durchsetzt.
Bei der Befestigung des Gleitelements 6 an der Stirnseite des
Gliedes 4 wird zunächst
der Verbindungsabschnitt 14 in eine stirnseitige Ausnehmung
des Gliedes 4 eingesetzt. Danach werden Wandabschnitte 22 des
Gliedes 4 in Bereich der Durchgangsausnehmung beidseitig
von außen
nach innen zum Verbindungsabschnitt 14 eingedrückt (vgl. 4 und 4a),
so dass sie sich abschnittsweise in das Durchgangsloch 20 erstrecken.
Durch diese Bördelung
ist jedes Gleitelement 6 am Glied 4 befestigt.
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Durch
die erfindungsgemäße Führungsnut mit
abschnittsweise offenem Nutgrund ist bei flexiblen Abdeckungen eine
weitgehend widerstandsfreie Verfahrbewegung ihrer Gliederschürze gewährleistet,
da in die Führungsnut
geratene Verschmutzungen in Richtung Gliederschürze und zusätzlich auch in die entgegen
gesetzte Richtung aus der Führungsnut
heraus bewegt werden können.
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Offenbart
ist eine flexible Abdeckung mit einer Gliederschürze, die eine Vielzahl von
gelenkig miteinander verbundenen Gliedern aufweist, die über Gleitelemente
entlang zumindest einer Führungsnut verschiebbar
geführt
sind. Dabei ist die Führungsnut auf
einer den Gliedern abgewandten Seite zumindest abschnittsweise offen.
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- 1
- Gliederschürze
- 2
- Nutplatte
- 4
- Glied
- 6
- Gleitelement
- 8
- Führungsnut
- 10
- Verstärkungsstrebe
- 12
- Aussparung
- 14
- Verbindungsabschnitt
- 16,
18
- Gleitfläche
- 20
- Durchgangsloch
- 22
- Wandabschnitt