-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit einer Fahrzeugsteuerung.
-
Für die Implementierung von sogenannten Remote-Service-Vorgängen und einem Batteriemanagement für ein Flurförderzeug oder eine Flotte von Flurförderzeugen werden diese regelmäßig mit einer oder mehreren Schnittstellen ausgestattet. Remote-Service als Oberbegriff umfasst verschiedene Wartungs-, Kontroll- und Überwachungsvorgänge an dem Flurförderzeug, die aus der Entfernung entweder über eine Zentrale ausgeführt werden, können oder die vor Ort an dem Fahrzeug, beispielsweise mit einem mobilen Computer ausgeführt werden können, ohne dass das Fahrzeug geöffnet oder ein stationäres Diagnosegerät angeschlossen werden muss. Unter Funkschnittstellen versteht man im Allgemeinen eine Schnittstelle, die mit einem entsprechenden Sender und/oder Empfänger kommunizieren kann. Der Begriff „Funkschnittstelle” ist hier keineswegs auf den Austausch von elektromagnetischer Strahlung in einer bestimmten Frequenz beschränkt. Vielmehr kann je nach Ausstattung des Fahrzeugs ein Datenaustausch über die Funk-Schnittstelle mit unterschiedlichsten Frequenzen und Protokollen ausgeführt werden.
-
Bei der Integration von Funkschnittstellen in ein Flurförderzeug sind verschiedenste Aspekte zu berücksichtigen. Beispielsweise kann die Funkschnittstelle als ein externes Gerät ausgebildet sein, dass ein eigenes Netzteil, einen galvanisch getrennten Datenbus und ein Gehäuse aufweist. Diese Lösung für eine Funkschnittstelle wird gelegentlich auch als Dongle-Lösung beschrieben. Nachteilig an dieser Dongle-Lösung ist, dass sie teuer ist, insbesondere weil ein zusätzliches Gehäuse vorgesehen werden muss, dass für den Einsatz des Flurförderzeugs entsprechend ausgelegt sein muss.
-
Alternativ zu der bestehenden Dongle-Lösung ist auch eine Integrationslösung bekannt, bei der die Aufbereitung der gesendeten und/oder empfangenen Daten durch den Komponentenprozessor erfolgt. Der Komponentenprozessor arbeitet dann zusätzlich zu seiner eigentlichen Steueraufgabe die Daten auf und stellt sie einer Funkmodulantenne zur Verfügung, bzw. empfangt die Daten von dieser. Nachteilig an der integrierten Lösung ist, dass Änderungen in den Funkmodulen bzw. in deren Kodierungsverfahren stets eine Umprogrammierung des Komponentenprozessors notwendig macht, die möglicherweise Auswirkungen auf das von dem Komponentenprozessor durchgeführte Steuerverfahren hat. Darüber hinaus muss die Programmierung des Komponentenprozessors so erfolgen, dass dieser ausreichend Kapazität für die Verarbeitung der Funkdaten besitzt.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flurförderzeug mit mindestens einer Funkschnittstelle zur Verfügung zu stellen, dass die vorgenannten Nachteile von Funkschnittstellen und deren Einbindung in die Fahrzeugsteuerung vermeidet.
-
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Flurförderzeug mit den Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
-
Bei dem erfindungsgemäßen Flurförderzeug ist eine Fahrzeugsteuerung vorgesehen. Die Fahrzeugsteuerung empfangt Daten von Zustandsgrößen und/oder Messwerte von Sensoren, die die vorgegebenen Steuer- oder Regelungsvorschriften umsetzen, wobei eine oder mehrere Komponenten des Flurförderzeugs einem Komponentenprozessor zugeordnet sind. Hierbei kann ein Komponentenprozessor für einen oder für mehrere Aktuatoren in der Fahrzeugsteuerung vorgesehen sein. Der Komponentenprozessor empfangt seine Daten über einen Datenbus und setzt ebenfalls seine Steuersignale für die von ihm gesteuerten bzw. geregelten Aktuatoren über den Datenbus ab, von wo sie von den Aktuatoren empfangen und ausgeführt werden. Erfindungsgemäß ist die Fahrzeugsteuerung zusätzlich mit einem Funkmodulprozessor und einer Funkmodulantenne ausgestattet. Der Funkmodulprozessor ist mit einem Datenbus verbunden und empfängt über diesen Daten aus der Fahrzeugsteuerung, um diese für ein Versenden per Funk aufzubereiten oder empfangene Daten über das Datennetz jedem weiteren Komponenten-Rechner zur Verfügung zu stellen. Über den Datenbus kann der Funkmodulprozessor ebenfalls auch die Daten von dem Komponentenprozessor empfangen, um diese dann zu verarbeiten und über seine Modulantenne zu versenden. Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird einerseits vermieden, dass Prozessorleistung von dem Komponentenprozessor abgezweigt wird und andererseits gewährleistet, dass dessen Programmierung unabhängig von der Programmierung des Funkmodulprozessors erfolgen kann. Gleichzeitig wird durch die Integration von Funkmodulprozessor und -antenne in die Fahrzeugsteuerung vermieden, dass ein weiteres elektrisches Gerät mit einem Gehäuse für die Fahrzeugsteuerung vorgesehen werden muss. Auch kann die Programmierung von Funkmodul- und Komponentenprozessor unabhängig voneinander erfolgen, so dass bei Änderungen entweder von dem Steuer-/Regelverfahren des Komponentenprozessors oder von dem Protokoll für das Funkmodul keine unnötigen Änderungen an dem jeweiligen anderen Prozessor notwendig sind.
-
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in der Fahrzeugsteuerung ein von der Stromversorgung des Flurförderzeugs gespeistes Netzteil vorgesehen, das den Funkmodulprozessor und den Komponentenprozessor elektrisch versorgt. Es ist bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Funkschnittstelle möglich, bereits vorhandene Netzteile für den Komponentenprozessor auch für den Funkmodulprozessor zu nutzen, so dass ein zusätzlicher Hardwareaufwand im Bezug auf die Stromversorgung durch die erfindungsgemäße Lösung nicht entsteht.
-
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist der Funkmodulprozessor über eine Datenleitung zusätzlich mit dem Komponentenprozessor verbunden. Zwar ist es möglich, die Kommunikation zwischen Komponentenprozessor und Funkmodulprozessor über das Datennetz abzuwickeln, jedoch hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass diese beiden Prozessoren auch direkt über Datenleitungen miteinander kommunizieren können.
-
Bevorzugt weist die Fahrzeugsteuerung einen Bus-Treiber auf, der mit dem Komponentenprozessor und dem Funkmodulprozessor verbunden ist. Bei der Erfindung ist im Gegensatz zu den bekannten Lösungen kein weiterer Bus-Treiber erforderlich.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung sind Funkmodulprozessor und/oder Funkmodulantenne auf einer Platine angeordnet, die gemeinsam mit der Fahrzeugsteuerung in einem Gehäuse angeordnet ist. Die Verwendung einer gesonderten Platine für die Funkschnittstelle erlaubt es, beispielsweise bei einer Aktualisierung der Parameter für die Funkschnittstelle diese auszutauschen. Hierdurch können unnötige Stillstandszeiten für das Flurförderzeug vermieden werden.
-
Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel erläutert:
-
1 zeigt eine schematische Ansicht der Erfindung,
-
2 zeigt in einer schematischen Ansicht die integrierte Lösung, bei der die Funkschnittstelle in den Komponentenprozessor integriert ist und
-
3 zeigt die Lösung mit einem externen Dongle zur Funkkommunikation.
-
1 zeigt in einer schematischen Ansicht eine Fahrzeugsteuerung 10 eines Flurförderzeugs, wobei zur besseren Übersicht lediglich ein Komponentenprozessor 12 dargestellt ist. Grundsätzlich besitzt die Fahrzeugsteuerung 10 mehrere Komponentenprozessoren, die einzelne Aktuatoren (nicht dargestellt) des Flurförderzeugs ansteuern und/oder regeln. Die Stromversorgung des Netzteils 14 erfolgt bei der Fahrzeugsteuerung durch eine Stromversorgung 16 des Flurförderzeugs. Netzteil 14 setzt die anliegende Spannung von 24 V, 48 V oder 80 V auf eine für einen Prozessor geeignete Spannung herunter. Solche Spannungen können 3,3 V, 5 V oder 12 V betragen, je nach Ausgestaltung des Prozessors. Das Netzteil 14 versorgt neben dem Komponentenprozessor 12 auch den Funkmodulprozessor 16 mit einer ausreichenden Spannung. Mit den Aktuatoren und dem übrigen Flurförderzeug 16 ist die Fahrzeugsteuerung 10 zusätzlich über einen CAN-Bus-Treiber 20 verbunden. Der CAN-Bus-Treiber 20 kann direktional Daten, sogenannte Telegramme, mit dem übrigen Fahrzeug 16 austauschen. Der CAN-Bus-Treiber 20 ist über zwei Datenleitungen 22 und 24 mit dem Komponentenprozessor 12 bzw. dem Funkmodulprozessor 18 verbunden, um diese mit den empfangenen Daten zu versorgen und von diesen abgesetzte Daten in das Busnetz des übrigen Fahrzeugs 16 einzuspeisen.
-
Der Funkmodulprozessor 18 ist über eine Datenleitung 26 bidirektional mit einer Funkmodulantenne 28 verbunden. Die Funkmodulantenne 28 sendet und empfangt Daten, die von dem Funkmodulprozessor 16 verarbeitet werden können.
-
Die besonderen Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung werden insbesondere durch einen Vergleich mit den bisher für Flurförderzeuge verwendeten Lösungen der Funkschnittstelle deutlich. 2 zeigt eine herkömmliche Lösung, bei der eine Fahrzeugsteuerung 30, die mit einem Netzteil 32, einem CAN-Bus-Treiber 34 und einem Komponentenprozessor 36 ausgestattet ist. Die dargestellte Fahrzeugsteuerung 30 ist über eine Spannungsversorgung 38 und einen CAN-Bus 40 mit dem übrigen Fahrzeug 42 verbunden. Um ein Flurförderzeug mit einer Funkschnittstelle zu versehen, ist ein externer Dongle 44 vorgesehen, der wiederum mit einem eigenen Netzteil 46 und einem CAN-Bus-Treiber 48 ausgestattet ist. Der Funkmodulprozessor 50 kommuniziert in dem externen Dongle 44 mit der Funkmodulantenne 52, um Daten zu senden und zu empfangen. Der externe Dongle 44 ist über eine zweite Stromversorgung 54 und über eine Service-Schnittstelle 56 mit dem übrigen Fahrzeug 42 verbunden.
-
3 zeigt ebenfalls eine verwendete Lösung für eine Funkschnittstelle in einem Flurförderzeug. Bei dieser Lösung ist ein Komponentenprozessor 58 vorgesehen, der entsprechend leistungsstark ausgelegt ist, um auch eine Verarbeitung der Funkdaten durchzuführen. Der Komponentenprozessor wird über einen CAN-Bus-Treiber 60 mit Daten versorgt. Das Netzteil 62 speist den Komponentenprozessor 58 mit elektrischer Energie. Der Komponentenprozessor 58 kann die zum Senden bestimmten Daten an eine Funkmodulantenne 64 weitergeben bzw. von dieser empfangene Daten einlesen. Die Anbindung der Fahrzeugsteuerung 66 erfolgt anders als bei der Lösung mit einem externen Dongle, lediglich über einen elektrischen Versorgungsanschluss 66 und eine Datenleitung 68 für den CAN-Bus.
-
Ein Vergleich der vorbeschriebenen Lösungen zeigt, dass bei der externen Dongle-Lösung durch die Verwendung von zwei Netzteilen und zwei CAN-Bus-Treibern ein erhöhter Hardwareaufwand besteht und zusätzlich für den externen Dongle 44 ein Gehäuse vorgesehen sein muss. Auch erhöht sich die Zahl der Anschlüsse und Verbindungen mit dem übrigen Fahrzeug. Bei der grundsätzlich vorzuziehenden integrierten Lösung gemäß 3 ergibt sich das Problem, dass aufgrund der zusätzlichen Belastung des Komponentenprozessors 58 dieser leistungsstärker auszulegen ist, um sowohl Steuervorgänge als auch die Verarbeitung der Funkdaten abzuwickeln. Darüber hinaus weist diese integrierte Lösung den Nachteil auf, dass bei einer Änderung der Software für den Komponentenprozessor stets beide Teile der Software, also die eigentlichen Steuer-/Regelaufgaben des Komponentenprozessors sowie auch die Verarbeitung der Funkdaten berücksichtigt werden müssen. Im Übrigen müssen Softwareänderungen dann an mehreren, möglicherweise verschieden voneinander programmierten Komponentenprozessoren durchgeführt werden, so dass jede Änderung mit einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.