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Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl mit zwei Antriebs-Greifreifen, die an den Außenseiten der Felgen der beiden Antriebsräder des Rollstuhls befestigt sind.
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Die herkömmlichen, serienmäßig verwendeten Antriebs-Greifreifen für Rollstühle bestehen aus einem Rohrring, der üblicherweise einen Rohrdurchmesser von 20 mm hat. Als Material ist meist Stahl, Edelstahl oder Aluminium anzutreffen. Der Ringdurchmesser des Antriebs-Greifreifens ist etwas kleiner als der Durchmesser der Felge, und sein seitlicher Abstand zum Reifen ist möglichst gering, um die gesamte Breite des Rollstuhls so klein wie möglich zu halten, damit auch schmale Türen durchfahren werden können. Die herkömmliche Bauart hat zur Folge, dass die Greifmöglichkeit und die Ausübung von Vortriebskräften an der Oberseite des Greifreifens auf den Daumenballen und Daumen, und an der Unterseite des Greifreifens auf einen angewinkelten Zeigefinger beschränkt sind, das heißt auf einen ergonomisch schmalen Kraftstreifen, der ausschließlich aus der peripheren Kraft der Beuge- und Streckmuskulatur entsteht, die zwischen Daumen und angewinkeltem Zeigefinger existiert, wobei die Kraft auf die Innenseite des Handgelenks übertragen wird. Von dort erst findet eine Kraftverteilung auf einen Teil das Handgelenks und weiter auf die Muskulatur des Unterarms, des Oberarms und schließlich des Schultergürtels statt. Die Folgen hiervon sind häufig Epicondilitis lateralis und Epicondilitis medialis und später dauerhafte Gelenkschäden des Daumen-Sattelgelenks.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollstuhl mit Antriebs-Greifreifen anzugeben, bei dem eine wirkungsvollere und gelenkschonendere Kraftübertragung aus der gesamten Hand-Greif-Muskulatur über die gesamte Breite des Handgelenks, die gesamte Unterarmmuskulatur, den Oberarm und den Schultergürtel ermöglicht ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die Erfindung sieht vor, dass jeder Antriebs-Greifreifen wenigstens ein ringförmiges Rohr aufweist mit einem (im Falle von zwei oder mehr Rohren gesamten) Querschnittsprofil, dessen Höhe beträchtlich größer als seine Breite ist. Dabei ist bevorzugt, dass die Höhe des Querschnittsprofils etwa doppelt so groß wie dessen Breite ist. Die Höhe sollte mindestens 36 mm, bevorzugt 40 mm betragen. Besonders bevorzugt sind eine Höhe von 40 mm und eine Breite von etwa 20 mm.
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Dies kann durch einen Rohrring mit einer im wesentlichen ovalen Querschnittsform realisiert werden, wobei bevorzugt ist, dass der Rohrring zwar an seiner Außenseite querschnittlich konvex, jedoch an seiner Innenseite konkav gekrümmt ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht jedoch der erfindungsgemäße Antriebs-Greifreifen aus zwei konzentrisch angeordneten, aneinander befestigten, querschnittlich kreisrunden Rohringen, die bevorzugt einen Rohrdurchmesser von 20 mm haben, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt ist. Damit hat der erfindungsgemäße Antriebs-Greifreifen querschnittlich eine Höhe von 40 mm, wenn die beiden Rohrringe vertikal übereinander und aneinander anliegend angeordnet sind und in dieser Lage bevorzugt durch vier bis sechs kurze Schweißstellen verbunden sind.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung erfolgt bei dieser Ausführungsform zweckmäßigerweise die Verbindung mit der zugehörigen Felge durch Stege oder Ankerlaschen, die auf halber Höhe des oberen Rohrrings angeschweißt sind. Dies hat den Vorteil, dass der Antriebs-Greifreifen mit den vorderen Fingergelenken des Benutzers weit von unten hintergriffen werden kann, ohne von den Stegen behindert zu werden.
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In einer alternativen Ausführungsform sind die beiden Rohrringe in einem kleinen Abstand voneinander durch in deren Zwischenraum eingreifende Stege bzw. Befestigungslaschen miteinander verbunden, die an den Rohrringen angeschweißt sind und dabei gleichzeitig als Distanzstücke wirken. Bei dieser Ausführungsform hat das gesamte Querschnittsprofil bei Verwendung von 20 mm-Rohrdurchmessern bevorzugt eine Höhe von etwa 42 bis 46 mm.
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Weiter wird mit großem Vorteil vorgeschlagen, dass der Zwischenraum zwischen den Rohrringen an der Außenseite des erfindungsgemäßen Antriebs-Greifreifens durch eine Einlage ausgefüllt wird, die bevorzugt aus einem elastomeren Material mit einer Härte von 40 bis 80 shore a wie z. B. aus Kevlar besteht. Die Einlage kann auch aus Vollgummi bestehen.
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Diese Einlage, die im Falle von aneinander anliegenden Rohrringen in den Zwischenraum eingeklebt sein sollte, hat bevorzugt eine konkav geformte Außenfläche, die im wesentlichen tangential, d. h. glatt in die Außenfläche der Rohrringe übergeht.
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Wenn zwischen den Rohrringen ein kleiner Zwischenraum von einigen Millimetern frei geblieben ist, wird mit großem Vorteil vorgeschlagen, dass die Einlage, die auch als Abdeckprofil bezeichnet werden kann, an ihrer Innenseite eine Lasche aufweist mit einer kugel- oder rautenförmigen Verdickung, so dass das aus gummiartigem Material bestehende Abdeckprofil im Klemmsitz zwischen die Rohrringe eingesteckt werden kann. Im Bereich der Befestigungslaschen sind entsprechende Bereiche aus dem Abdeckprofil ausgespart. Das im Klemmsitz befestigte Abdeckprofil kann bei Beschädigung oder Abnutzung leicht ausgewechselt werden.
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Auch der aus zwei Rohrringen zusammengesetzte Antriebs-Greifreifen hat mit dem daran angebrachten Abdeckprofil an der Außenseite des Greifreifens eine durchgehend konvex gekrümmte Form, während der Greifreifen an seiner Innenseite eine Einbuchtung enthält, die auch teilweise mit einer Einlage aus bevorzugt gummiartigem Material versehen sein kann, so dass die Einbuchtung mit einer konkaven Krümmung in die Rohrringe übergeht.
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Der erfindungsgemäße Greifreifen füllt zumindest einen Großteil der Handfläche des Benutzers aus, der mit seinen Fingern den Greifreifen untergreift und in die muldenförmige Einbuchtung eingreift, so dass die maximale zur Verfügung stehende Handkraft über die gesamte Breite des Handgelenks des Benutzers für den Vortrieb genutzt wird. Eine eingeschränkte Kraftausnutzung und eine einseitige Belastung des Innengelenks, wie sie beim Stand der Technik anzutreffen sind, ist hiermit zuverlässig vermieden. Mit der Erfindung ist eine äußerst wirksame und gelenkschonende Kraftübertragung aus der gesamten Hand-Greif-Muskulatur über die gesamte Breite des Handgelenks erreicht.
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Entsprechend den physikalischen Gegebenheiten sollten die Greifreifen für Kinderrollstühle im Rohrdurchmesser abgestuft sein, wobei für größere Kinder ein Rohrdurchmesser von 18 mm zweckmäßig ist und zwei derartige Rohrringe – wie oben beschrieben – verwendet werden sollten. Für Kleinkinder genügen die mit Schaumgummi aufgeschäumten handelsüblichen Rohrhandreifen.
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Für Tetraplegiker bietet sich ergänzend die Möglichkeit, zwischen dem oberen Rohrring und dem Radreifen die herkömmlichen, handelsüblichen gummierten Daumenschalen anzubringen, die die fehlende Hand-Griffkraft durch eine Verbreiterung der Daumenballenauflage weiter erhöht.
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Unter den Begriff „Rohr” soll auch ein Profil fallen, bei dem ein durchgehender axialer Schlitz in der Rohrwand offen bleibt.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung dreier Ausführungsformen des Antriebs-Greifreifens und aus den Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform des Greifreifens und die zugehörige Feige mit Ansichten A-A und B-B eines Abschnitts des Greifreifens sowie einen Schnitt durch das zugehörige Abdeckprofil;
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2 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform des Greifreifens und die zugehörige Felge mit Ansichten A-A und B-B eines Abschnitts des Greifreifens sowie einen Schnitt durch das zugehörige Abdeckprofil und
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3 einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform eines Abschnitts des Greifreifens.
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1 zeigt einen Abschnitt einer Felge 1 eines Antriebsrades eines Rollstuhls mit einem mittels Stegen 2 daran befestigten Greifreifen 3. Der Greifreifen 3 besteht aus zwei im Querschnitt kreisförmigen Rohrringen 4, 5, die vertikal übereinander angeordnet sind und dabei aneinander anliegen. Die Rohrringe 4 und 5 sind an einigen Stellen ihres Umfangs miteinander verschweißt.
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In den Zwischenraum zwischen den Rohrringen 4 und 5 an der Außenseite des Greifreifens 3 ist ein Abdeckprofil 6 eingesetzt und mit den Rohrringen 4, 5 verklebt. Das Abdeckprofil 6 hat eine leicht konvex gekrümmte Außenfläche 7, die querschnittlich in dünnen Spitzen ausläuft und glatt, d. h. tangential an den Umfang der Rohrringe 4, 5 anschließt. Das Abdeckprofil 6 besteht aus einem gummiartigen Material.
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Auch in den inneren Zwischenraum zwischen den Rohrringen 4 und 5 kann ein inneres Abdeckprofil 8 eingeklebt sein, dessen Außenfläche 9 zusammen mit den Rohrringen 4 und 5 querschnittlich eine Mulde 10 bildet, in die ein Benutzer des Rollstuhls mit seinen Fingern eingreift, während er mit praktisch der gesamten Handfläche die konvexe Außenseite des Greifreifens 3 berührt.
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Die Stege 2 sind an der Innenseite der Felge 1 und etwa auf halber Höhe an dem Rohrring 4 angeschweißt.
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Bei der Ausführungsform der 2 sind die beiden Rohrringe 4 und 5 in einem Abstand von einigen Millimetern vertikal übereinander angeordnet und durch über den Umfang verteilt angeordnete Abstandhalter aneinander befestigt, die mit den beiden Rohrringen 4 und 5 verschweißt sind. Obwohl dies in der Zeichnung nicht dargestellt ist, können die Stege 11 so geformt sein, dass sie als Abstandhalter in den Zwischenraum zwischen den Rohrringen 4 und 5 eingreifen (und dort verschweißt sind).
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Ein zugehöriges Abdeckprofil 12 hat der konvexen Außenfläche 13 gegenüberliegend eine angesetzte Lasche 14 mit einer rautenförmigen Verdickung 15 am Ende der Lasche. Die Abmessungen sind so getroffen, dass das Abdeckprofil 12, das aus einem gummiartigen Material besteht, in einem Klemmsitz zwischen die beiden Rohrringe 4 und 5 eingesteckt werden kann, in dem das Abdeckprofil von der rautenförmigen Verdickung 15 sicher gehalten ist.
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3 zeigt einen Abschnitt eines Greifreifens 16, der aus einem einzigen Rohrring 17 besteht, dessen Höhe etwa doppelt so groß wie seine Breite ist. Der Rohrring 17 hat eine konvex gekrümmte Außenfläche 18 und eine konkav gekrümmte Innenfläche 19. Der Greifreifen 16 ist mittels angeschweißter Stege 10 an der in dieser Figur nicht dargestellten Felge befestigt.