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DE102009038276A1 - Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts - Google Patents

Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts Download PDF

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DE102009038276A1
DE102009038276A1 DE102009038276A DE102009038276A DE102009038276A1 DE 102009038276 A1 DE102009038276 A1 DE 102009038276A1 DE 102009038276 A DE102009038276 A DE 102009038276A DE 102009038276 A DE102009038276 A DE 102009038276A DE 102009038276 A1 DE102009038276 A1 DE 102009038276A1
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DE102009038276A
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Inventor
Peter Kertels
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NOATEC GmbH
Original Assignee
NOATEC GmbH
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    • B65D83/7711Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a flexible bag or a deformable membrane or diaphragm the contents of a flexible bag being expelled by the contracting forces inherent in the bag or a sleeve fitting snugly around the bag

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Abstract

Ein Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts umfasst einen in dem Behältnis angeordneten, elastisch drehnbaren Druckkörper (34) zur Aufnahme des Füllguts und zur Druckausübung auf das darin aufgenommene Füllgut. Erfindungsgemäß ist zur Halterung des Druckkörpers ein Halterungskörper (36) vorgesehen, welcher aus einem im Vergleich zum Material des Druckörpers steiferen, vorzugsweise dehnsteifen Material gefertigt ist und durch eine klemmkraftfreie Verbindung mit dem Druckkörper verbunden ist, beispielsweise durch einen Stoffschluss (Anspritzen, Ankleben) oder durch formschlüssiges Umspritzen. Der Druckkörper (34) ist in einer bevorzugten Ausführungsform aus einem Flüssigsilikonkautschuk hergestellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts.
  • Das im Rahmen der Erfindung betrachtete Behältnis soll zum kontrollierten Ausbringen flüssiger, cremiger, pastöser oder gelartiger Substanzen dienen. Regelmäßig wird das Behältnis mit geeigneten Ventilmitteln ausgeführt sein, welche vom Benutzer selektiv betätigt werden können, beispielsweise durch Drücken oder anderweitiges Manipulieren eines Ventilbetätigungselements (z. B. Knopf, Hebel). In dem Behältnis steht die darin aufgenommene Substanz (Füllgut) unter Druck. Dieser Druck bewirkt bei geöffnetem Ventil, dass Teile des Füllguts aus dem Behältnis herausströmen. Eine zusätzliche Krafteinwirkung von außen soll hierzu vorzugsweise nicht erforderlich sein. Je nach Ausgestaltung der Ventilmittel kann die ausströmende Substanz ihren Aggregatszustand entweder so beibehalten, wie er innerhalb des Behältnisses vorliegt, oder sie kann beim Austreten aus dem Behältnis beispielsweise aufschäumen oder sich zu einem Sprühnebel verteilen.
  • Als Druckerzeugungsmittel zur Erzeugung des auf das Füllgut wirkenden Drucks sind Druckgase (Treibgas) bekannt, die freilich in der Regel eine druckfeste Ausgestaltung des Behältnisses fordern und zumindest in früherer Zeit oftmals klimaschädliche Wirkung hatten. Als Alternative wurde im veröffentlichten Stand der Technik die Verwendung einer gummielastischen, schlauch- bzw. kondomartigen Füllblase vorgeschlagen, in die das Füllgut eingefüllt wird und die sich beim Befüllen massiv ausdehnt. Die Dehnarbeit wird in Form von potentieller Energie in der Füllblase gespeichert. Diese Energie wird genutzt, um die für das Ausbringen des Füllguts erforderliche Kraft zu erzeugen. Weil die Ausbringkraft von der (gedehnten) Blase selbst aufgebracht wird, kann man sie auch als (befüllbaren) Kraft- oder Druckkörper bezeichnen.
  • Beispiele für Behältnisse mit elastisch dehnbaren Füllblasen, deren Dehnspannung zur Erzeugung der benötigten Ausbringkraft genutzt wird, finden sich in DE 43 33 627 C2 , DE 201 20 143 U1 und DE 201 20 142 U1 . Die Erfindung befasst sich mit Behältnissen des in diesen Dokumenten gezeigten Typs, also Behältnissen (gleich welcher äußeren Gestalt), die einen elastisch dehnbaren Druckkörper aufweisen, wobei innerhalb dieses Druckkörpers mindestens ein als Füllraum für das Füllgut dienender Druckraum gebildet ist und wobei die Dehnspannung des Druckkörpers zur Erzeugung zumindest eines überwiegenden Teils eines auf das Füllgut wirkenden Drucks, vorzugsweise der Gesamtheit dieses Drucks, dient. Das Füllgut wird unmittelbar in den elastisch dehnbaren Druckkörper eingefüllt. Dies unterscheidet die Erfindung von solchen treibmittelfreien Lösungen, bei denen das Füllgut in einen gefalteten Innenbehälter beispielsweise aus PET eingefüllt wird, auf den seinerseits ein gummielastischer Schlauch außen aufgezogen ist. Bei solchen Lösungen kann der Innenbehälter wegen fehlender Dehnelastizität seines Materials nicht selbst die nötige Energie für das Ausbringen des eingefüllten Füllguts aufbringen. Hierfür ist der zusätzliche Außenschlauch erforderlich, der sich beim Befüllen des Innenbehälters reversibel ausdehnt.
  • Bei Behältnissen des im Rahmen der Erfindung betrachteten Typs besteht ein Problem in der dauerhaft stabilen und dichten Halterung des Druckkörpers in dem Behältnis. In DE 43 33 627 C2 ist der dort doppellagig ausgebildete Druckkörper im Bereich seines Öffnungshalses mit einer radial abstehenden Flanschanordnung ausgeführt, welche zur axialen Klemmfixierung des Druckkörpers gegenüber einem Gehäuse des Behältnisses genutzt wird. In DE 201 20 143 U1 und DE 201 20 142 U1 ist der Öffnungshals des dort jeweils einlagig ausgebildeten Druckkörpers radial zwischen einem in den Öffnungshals hineinragenden Fortsatz einer Ventilbaugruppe und einem außen aufgesetzten Spannring eingeklemmt, wobei zusätzliche Formschlussformationen am Druckkörper und an den klemmenden Komponenten für einen axialen Halt des Druckkörpers in dem Behältnis sorgen.
  • Es hat sich gezeigt, dass wegen der viskoelastischen Eigenschaften gummielastischer Materialien eine Klemmfixierung des gummielastischen Druckkörpers, wie sie in den genannten drei Druckschriften gezeigt ist, nicht dauerhaft sicher ist. Das Material kriecht unter dem Einfluss der Klemmkraft, was wiederum zu einer herabgesetzten Klemmwirkung führt. Hinzu kommt der sich ändernde Dehnungszustand des Druckkörpers bei unterschiedlichen Füllgraden. Dies alles macht eine dauerhafte Fixierung des Druckkörpers mit gleichbleibender Klemmkraft und gleichbleibender Dichtwirkung schwierig. Eine sinkende Klemmwirkung kann nämlich auch zu Undichtigkeiten führen, die regelmäßig unerwünscht sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine langzeitstabile Technik zur Halterung eines ein Füllgut aufnehmenden, elastisch dehnbaren Druckkörpers in einem Behältnis anzugeben.
  • Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts, wobei das Behältnis einen elastisch dehnbaren Druckkörper zur Aufnahme des Füllguts und zur Druckausübung auf das darin aufgenommene Füllgut aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zur Halterung des Druckkörpers ein Halterungskörper vorgesehen ist, welcher aus einem im Vergleich zum Material des Druckkörpers steiferen, insbesondere dehnsteifen Material gefertigt ist und durch eine klemmkraftfreie Verbindung mit dem Druckkörper verbunden ist. Die klemmkraftfreie Verbindung kann zumindest teilweise durch einen Stoffschluss zwischen dem Druckkörper und dem Halterungskörper hergestellt sein. Dabei kann der Stoffschluss im Fall eines selbsthaftenden Materials des Druckkörpers durch Anspritzen des Druckkörpers an den Halterungskörper hergestellt sein. Alternativ kann er durch eine Klebverbindung zwischen dem Druckkörper und dem Halterungskörper hergestellt sein.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einem Stoffschluss kann die klemmkraftfreie Verbindung zumindest teilweise durch ein formschlüssiges Umspritzen eines Teils des Halterungskörpers durch den Druckkörper realisiert sein. Hierzu kann beispielsweise der Halterungskörper mit einer Mehrzahl Löcher ausgeführt sein, welche im Zuge des Umspritzens durch das Material des Druckkörpers aufgefüllt werden. Es versteht sich, dass beliebige andere Formationen an dem Halterungskörper vorgesehen sein können, welche sich für die Realisierung einer Formschlussverbindung im Wege des Spritzens des Druckkörpers eignen, beispielsweise geeignete Vorsprünge.
  • Die Erfindung lehrt, bei der Halterung des Druckkörpers von einer klemmenden, d. h. kraftausübenden Fixierung des gummielastischen Materials des Druckkörpers abzugehen und stattdessen eine klemmkraftfreie Verbindung zwischen dem Druckkörper und einer im Vergleich hierzu steiferen, vorzugsweise dehnfesten Komponente des Behältnisses herzustellen. Es hat sich gezeigt, dass sowohl Stoffschlussverbindungen als auch formschlüssige, durch Umspritzen realisierte Verbindungen die gewünschte Dauerstabilität der Verbindung gewährleisten können, und zwar auch bei sich ändernden Dehnungszuständen des Druckkörpers. Eine sich abschwächende Dichtwirkung aufgrund Kriechens des Materials des Druckkörpers ist nicht mehr zu befürchten. Zur Herstellung einer Stoffschlussverbindung kann ein Haftvermittlermedium wie beispielsweise ein Klebstoff zwischen dem Halterungskörper und dem Druckkörper vorgesehen werden. Wird die Verbindung zwischen Druckkörper und Halterungskörper im Zuge eines Spritzvorgangs realisiert, sind hierfür gängige Spritztechniken einsetzbar, gleichgültig ob ein selbsthaftender Kunststoffs an den Halterungskörper angespritzt wird oder ein nichtselbsthaftender Kunststoff verwendet wird, mit dem der Halterungskörper unter Formschlussherstellung teilweise umspritzt wird. Beispielsweise kann eine sogenannte Einlegetechnik angewendet werden, bei der der Halterungskörper als vorgefertigte Hartkomponente in eine Spritzform eingelegt wird und mit dem Material des Druckkörpers überspritzt wird. Alternativ ist es vorstellbar, in einem sogenannten Zweikomponenten-Verfahren auch den Halterungskörper auf einer Spritzgussmaschine herzustellen und den Druckkörper entweder auf derselben Spritzgussmaschine oder auf einer zweiten Spritzgussmaschine an den so gespritzten Halterungskörper anzuspritzen.
  • Der zweckmäßigerweise höchstens wenig und bestenfalls im wesentlichen überhaupt nicht dehnbare Halterungskörper kann beispielsweise aus einem Metallwerkstoff oder aus einem Kunststoffmaterial bestehen. Die fehlende elastische Dehnbarkeit des Halterungskörpers schließt selbstverständlich eine flexible Biegsamkeit keineswegs aus. Auch eine plastische Verformbarkeit zumindest eines Bereichs des Halterungskörpers kann wünschenswert sein, beispielsweise um in einem Biegevorgang (etwa beim Falzen) den Halterungskörper mit anderen Komponenten des Behältnisses mechanisch zu verbinden.
  • Kostengünstig kann der Halterungskörper beispielsweise ein Blechbiegeteil sein, etwa aus Aluminium oder Weißblech.
  • Der Druckkörper kann zumindest eine Materiallage aus einem Silikongummi besitzen, welcher aus einem additionsvernetzenden Silikonkautschuk hergestellt ist. Je nach Viskosität können additionsvernetzende Silikonkautschuke entweder als Flüssigsilikone (LSR; Liquid Silicone Rubber) oder als Feststoffsilikone auftreten. Es hat sich gezeigt, dass solche additionsvernetzenden Silikonkautschuke sehr gute selbsthaftende Eigenschaften haben können, durch welche sie sich für eine stoffschlüssige Verbindung mit dem Halterungskörper durch Anspritzen gut eignen. Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung andere Elastomere, die sich für ein stoffschlüssiges Anspritzen oder Ankleben oder ein formschlüssiges Umspritzen des Halterungskörpers eignen, keineswegs ausgeschlossen sind. Ein Beispiel für Silikonkautschuke die für die mindestens eine Silikongummi-Materiallage des Druckkörpers verwendet werden können, sind die von der Firma Wacker Chemie AG unter der Produktbezeichnung ELASTOSIL® LR vertriebenen Kautschuke, etwa die Flüssigsilikone der 3003 und 3005-er Reihe.
  • Der Druckkörper kann ein einlagiges oder ein mehrlagiges Gebilde sein. Im Fall eines mehrschichtigen Gebildes können alle Schichten stoffschlüssig miteinander verbunden sein, entweder durch direkte Vernetzung oder durch Verwendung eines Klebstoffs. Es kann aber zumindest ein Teil der Lagen auch ohne innigen Stoffschluss lediglich aufeinander liegen und beispielsweise durch Reibung aneinander haften. Insbesondere soll nicht ausgeschlossen sein, den Druckkörper nach Art der in DE 43 33 627 C2 gezeigten Verpackung doppellagig (oder allgemein: mehrlagig) auszuführen. Die einzelnen Materiallagen können dabei wenigstens teilweise aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein. Was die Verbindung des Halterungskörpers mit dem Druckkörper anbelangt, kann es ausreichend sein, eine- klemmkraftfreie Verbindung zwischen dem Halterungskörper und nur einer von mehreren Materiallagen des Druckkörpers vorzusehen. Es ist selbstverständlich gleichermaßen möglich, dass im Fall eines mehrlagigen Aufbaus des Druckkörpers mehrere Materiallagen desselben eine klemmkraftfreie Verbindung mit dem Halterungskörper eingehen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Druckkörper im entspannten Zustand näherungsweise kondom- oder beutelförmig ausgeführt, wobei der Halterungskörper einen ringförmigen ersten Verbindungsbereich für die klemmkraftfreie Verbindung mit einem Öffnungshals des Druckkörpers aufweist. Für eine hohe Belastbarkeit der Verbindung ist es vorteilhaft, wenn der erste Verbindungsbereich des Halterungskörpers derart in den Öffnungshals des Druckkörpers eingebettet ist, dass er sowohl radial innenseitig als auch radial außenseitig vom Material des Druckkörpers bedeckt ist.
  • Der Halterungskörper kann zudem einen von dem Öffnungshals des Druckkörpers abstehenden, insbesondere ebenfalls ringförmigen zweiten Verbindungsbereich aufweisen. Dieser eignet sich, um den Halterungskörper an mindestens eine weitere Komponente des Behältnisses mechanisch anzubinden, vorzugsweise durch Form- oder/und Kraftschluss.
  • Das Behältnis kann gemäß einer Ausführungsform näherungsweise dosenartig mit einem Dosenmantel und einem hiervon gesondert hergestellten, als Träger für eine Spendeventilbaugruppe dienenden Deckelbauteil ausgebildet sein. Dabei sind der Dosenmantel und das Deckelbauteil durch eine Falzverbindung zusammengefügt. Diese Falzverbindung kann zweckmäßigerweise genutzt werden, um auch den Halterungskörper stabil im Inneren des Gehäuses zu verankern. Hierzu kann der Halterungskörper einen ringförmigen Klemmbereich besitzen, mit welchem er zwischen einem deckelseitigen Öffnungsrand des Dosenmantels und dem Deckelbauteil eingeklemmt ist.
  • Zur Gewährleistung der Dichtheit des Behältnisses (das Behältnis sollte gegen unerwünschtes Austreten von Füllgut abgedichtet sein) kann zwischen dem Deckelbauteil und dem Klemmbereich des Halterungskörpers ein Dichtelement vorgesehen sein. Dieses Dichtelement kann beispielsweise eine gesonderte Ringdichtung sein oder es kann an den Halterungskörper angespritzt sein.
  • Der erwähnte Dosenmantel kann zwar das Behältnis insgesamt stabilisieren, ist aber nicht notwendig erforderlich. Weil das erfindungsgemäße Behältnis treibmittelfrei arbeiten kann, ist kein druckfestes Gehäuse bzw. kein druckfester Mantel außen um den Druckkörper herum erforderlich. Sofern dennoch ein solches Gehäuse oder ein solcher Mantel verwendet wird, sind die technischen Anforderungen daran vergleichsweise gering. Deshalb ist alternativ zu einem metallischen Außenmantel (Dosenmantel) die Verwendung zahlreicher anderer, unter Umständen preiswerterer Materialien möglich, insbesondere auch solcher aus nachwachsenden Rohstoffen. Darüber hinaus kann ohne weiteres eine nichtrunde Form (z. B. viereckig, dreieckig, usw.) für ein solches Außengehäuse des Behältnisses verwendet werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten einzigen Zeichnung gemäß 1 näher erläutert. Diese zeigt in einem Axiallängsschnitt den oberen (deckelseitigen) Teil einer Spendedose, bei der die Erfindung zum Einsatz kommen kann. Die Spendedose ist allgemein mit 10 bezeichnet. Sie besitzt ein äußeres Dosengehäuse 12, das sich aus einem Dosenmantel 14, einem in der Zeichnung nicht näher dargestellten, am unteren Ende des Dosenmantels 14 befindlichen Dosenboden und einem am oberen Ende des Dosenmantels 14 auf diesen aufgesetzten Deckelbauteil 16 zusammensetzt. Das Deckelbauteil 16 und der Dosenmantel 14 sind gesondert hergestellte Bauteile, beispielsweise Blechbiegeteile aus Aluminium oder Weißblech. Der erwähnte Dosenboden kann einteilig mit dem Dosenmantel 14 ausgeführt sein oder ebenfalls ein gesondertes Bauteil sein. Im gezeigten Beispielfall besitzt der Dosenmantel 14 einen als Rollrand ausgeführten oberen Öffnungsrand 18, mit dem das Deckelbauteil 16 durch eine Falzverbindung fest verbunden ist. Das Deckelbauteil 16 umgreift hierbei in seinem radial äußeren Randbereich den Rollrand 18 des Dosenmantels 14 in annähernd U-förmiger Weise (mit nach unten gerichteter U-Öffnung). Mittels eines nicht näher dargestellten Falzwerkzeugs ist der radial innenseitig axial an dem Rollrand 18 vorbei nach unten ragende Teil des Deckbauteils 16 nach radial außen unter den Rollrand 18 gedrückt worden, so dass das Deckelbauteil 16 gegen Abheben von dem Dosenmantel 14 nach oben gesichert ist. Der Zustand des Deckelbauteils 16 vor der plastischen Verformung durch das Falzwerkzeug ist in 1 gestrichelt bei 16' angedeutet. Mit voll durchgezogenen Linien ist der gefalzte Endmontagezustand dargestellt.
  • Wenn hier von radial bzw. axial die Rede ist, so beziehen sich diese Begriffe auf die Richtung einer zwischen dem Boden und dem Deckel der Spendedose 10 verlaufenden Dosenachse 20.
  • Das Deckelbauteil 16 dient in an sich bekannter Weise als Träger für eine allgemein mit 22 bezeichnete Spendeventilbaugruppe, von der in 1 lediglich ein Ventilgrundkörper 24 mit einem darin ausgebildeten axialen Spendekanal 26 gezeigt ist. Die Ventilbaugruppe 22 gestattet eine dosierte Abgabe eines in der Spendedose 10 bevorrateten Füllguts und weist hierzu in nicht näher dargestellter, jedoch an sich bekannter Weise ein handbedienbares Ventilbetätigungselement sowie ein Rückschlagventil zur Verhinderung des Füllgutaustritts bei unbetätigtem Ventilbetätigungselement auf. Das Ventilbetätigungselement kann beispielsweise ein Druckknopf oder ein Hebel sein. Die Ventilbaugruppe 22 ist im gezeigten Beispielfall durch eine Schnappverbindung an einem Mittelbereich des Deckelbauteils 16 gehalten, wobei sich ein länglicher Hals 28 des Ventilgrundkörpers 24 durch eine zentrale Öffnung 30 des Deckelbauteils 16 hindurch nach außen erstreckt für die Ventilbaugruppe 22 können marktgängige Lösungen verwendet werden. Die Dichtigkeit der Verbindung zwischen Deckelbauteil 16 und Ventilbaugruppe 22 kann durch nicht näher dargestellte Dichtmittel gewährleistet sein.
  • Zur Aufbewahrung des Füllguts weist die Spendedose 10 eine allgemein mit 32 bezeichnete Druckeinheit auf, welche im gezeigten Beispielfall von einem einlagigen, gummielastischen Druckkörper 34 gebildet ist. Dieser besitzt im entspannten Zustand beispielsweise die annähernde Form eines einenends offenen und andernends geschlossenen Schlauchstücks. Die Wandstärke kann in unterschiedlichen Bereichen des Druckkörpers 34 variieren und ist so ausgeprägt, dass sich ein gewünschtes örtliches Dehnungsverhalten bei Befüllung des Druckkörpers 34 mit dem zu bevorratenden Füllgut ergibt. Den Druckkörper 34 kann man auch als Füllblase bezeichnen; statt angenähert schlauchförmig kann er im entspannten Zustand auch beliebige andere Gestalt besitzen, die im Innern des Druckkörpers 34 das Vorhandensein eines Füllgutaufnahmeraums 35 gewährleistet. Beispielsweise ist eine beutelförmige Gestaltung des Druckkörpers 34 gleichermaßen vorstellbar.
  • Statt einer einlagigen Ausgestaltung kann der Druckkörper (Füllblase) 34 aus mehreren, haftend oder nichthaftend übereinandergelegten, für sich jeweils gummielastischen Lagen bestehen. Ebenso kann der Druckkörper 34 insbesondere innenseitig mit einer Beschichtung überzogen sein, die im Fall eines eingefüllten Lebensmittels beispielsweise die Lebensmittelechtheit des Füllguts gewährleisten kann oder den Druckkörper 34 vor etwaigen aggressiven Substanzen in dem Füllgut schützen kann.
  • Der nichtbefüllte, entspannte Zustand des Druckkörpers 34 ist in 1 gestrichelt bei 34' angedeutet. In diesem Zustand sitzt der Druckkörper 34 weder am Boden der Spendedose 10 auf, noch liegt er am Dosenmantel 14 an. Aufgehängt ist der Druckkörper 34 in der Spendedose 10 mittels eines dehnsteif ausgeführten, jedoch plastisch verformbaren Halterungsrings 36, welcher im Bereich des axial oberen Endes des Druckkörpers 34 stoffschlüssig mit diesem verbunden ist. Nachdem der Druckkörper 34 an seinem oberen Ende offen ist, kann man diesen Endbereich auch als Öffnungshals des Druckkörpers 34 bezeichnen. Im konkreten Beispielfall ist der Halterungsring 34 mit einem axial unteren Verbindungsabschnitt 38 in den mit 40 bezeichneten Öffnungshals des Druckkörpers 34 eingebettet, so dass er sowohl radial innenseitig als auch radial außenseitig von dem Material des Druckkörpers 34 umgeben ist. Zur Herstellung der Stoffschlussverbindung zwischen dem Halterungsring 36 und dem Druckkörper 34 ist letzterer beispielsweise in einem Einlegeprozess an den Halterungsring 36 angespritzt. Besonders gut für eine Selbsthaftung eignen sich Flüssigsilikonkautschuke, aus denen der Druckkörper 34 gespritzt werden kann. Es versteht sich, dass andere gummielastische Materialien für den Druckkörper 34 verwendet werden können. Beispielsweise ist eine Ausführung des Druckkörpers 34 aus einem Polyurethan-Elastomer vorstellbar. Jegliche anderen Elastomere, die bei Anspritzen an einen vergleichsweise harten Halterungskörper hinreichende Haftungseigenschaften zeigen, sind gleichermaßen denkbar. Der Halterungsring 36 ist zweckmäßigerweise als Blechbiegeteil ausgeführt.
  • Der so über seinen Verbindungsbereich 38 mit dem Druckkörper 34 stoffschlüssig verbundene Halterungsring 36 ist mit einem aus dem Druckkörper 34 herausragenden Klemmbereich 42 klemmend zwischen dem Dosenmantel 14 und dem Deckelbauteil 16 fixiert. Dabei besitzt der Klemmabschnitt 42 einen nach radial auswärts abstehenden Bördelrand 44, welcher auf den Rollrand 18 des Dosenmantels 14 gelegt ist. Ausgehend hiervon verläuft der Klemmabschnitt 42 radial innerhalb des Rollrands 18 nach axial unten an dem Rollrand 18 vorbei. Das Deckelbauteil 16 ist mit seinem radial äußeren, nach unten offenen U-Bereich über den Bördelrand 44 des Klemmabschnitts 42 gelegt, so dass im Bereich des Rollrands 18 der Klemmabschnitt 42 zwischen dem Rollrand 18 und dem Deckelbauteil 16 verlauft.
  • Gestrichelt eingezeichnet ist bei 42' der unverformte Zustand des Klemmabschnitts 42, bevor das Falzwerkzeug zur Herstellung der Falzverbindung zwischen dem Deckelbauteil 16 und dem Rollrand 18 zum Einsatz kommt. Man erkennt, dass in diesem unverformten Zustand der Klemmabschnitt 42 im wesentlichen parallel zu einem Teilabschnitt des Deckelbauteils 16' nach axial unten verläuft. Erst durch den Einsatz des Falzwerkzeugs wird der Klemmabschnitt 42' – bedingt durch die Verformung des Deckelbauteils 16 – im Bereich unterhalb des Rollrands 18 nach radial außen gedrückt. Dies sorgt für die Klemmfixierung des Halterungsrings 36 gegenüber dem Dosengehäuse 12.
  • Zu Abdichtungszwecken ist zwischen dem Bördelrand 44 und dem U-förmigen Endbereich des Deckelbauteils 16 ein Dichtring 46 eingelegt. Dieser verhindert, dass Füllgut aus dem Innern des Druckkörpers 34 zwischen dem Halterungsring 36 und dem Deckelbauteil 16 hindurch nach außen gelangen kann.
  • Der Dichtring 46 kann zudem die Funktion einer axialen Vorspannung des Deckelbauteils 16 gegenüber dem Dosenmantel 12 erfüllen. Durch eine solche axiale Vorspannung kann eine Spielfreiheit des Systems aus Deckelbauteil 16 und Dosenmantel 12 gewährleistet werden, was ein etwaiges Klappern und einen damit einhergehenden Verschleiß bei dynamischer Beanspruchung (etwa beim Transport) verhindert. Ferner können über den Dichtring 46 etwaige Bauteiltoleranzen und unterschiedliche thermische Dehnungen des Deckelbauteils 16 und des Dosenmantels 12 bei Einsatz verschiedener Werkstoffe wirksam kompensiert werden.
  • Man erkennt, dass der Spendekanal 26 der Ventilbaugruppe 22 zum Innenraum 35 des Druckbehälters 34 hin offen ist. Sobald die Ventilbaugruppe 22 geöffnet wird (durch Aktivierung des erwähnten Ventilbetätigungselements), strömt aus dem Druckbehälter 34 darin befindliches Füllgut durch den Spendekanal 26 nach außen und wird von der Spendedose 10 abgegeben. Der für das Ausströmen des Füllguts benötigte Druck wird vorzugsweise ausschließlich über die in dem Druckkörper 34 gespeicherte Dehnungsenergie aufgebracht. Es ist freilich im Rahmen der Erfindung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, zusätzliche Druckerzeugungsmittel innerhalb der Spendedose 10 vorzusehen, beispielsweise in Form gesonderter Federmittel. In einem solchen Fall wird vorzugsweise zumindest der überwiegende Teil des benötigten Ausbringdrucks durch die Dehnungsenergie des Druckkörpers 34 aufgebracht. Es versteht sich, dass eine Klemmfixierung des Halterungsrings 36 zwischen dem
  • Dosenmantel 14 und dem Deckelbauteil 16 nur eine von zahlreichen Möglichkeiten der mechanischen Fixierung des Halterungsrings 36 in der Spendedose 10 ist. So ist es nicht ausgeschlossen, den Halterungsring 36 alternativ mit der Ventilbaugruppe 22 form- oder/und kraftschlüssig zu koppeln, beispielsweise durch Einklemmung zwischen dem Ventilgrundkörper 24 und einer außen aufgesetzten Spannhülse (nicht näher dargestellt).
  • Es wurde soweit davon ausgegangen, dass der Druckkörper 34 aus einem Material mit hinreichend guten Selbsthaftungseigenschaften hergestellt ist, so dass eine haftende Vernetzung zwischen dem Druckkörper 34 und dem Halterungsring 36 beim Anspritzen des Druckkörpers 34 entsteht. Es versteht sich, dass eine Selbsthaftung des Materials des Druckkörpers 34 nur ein Beispiel für eine klemmkraftfreie Verbindung zwischen dem Druckkörper 34 und dem Halterungsring 36 ist. Denkbar ist es beispielsweise auch, den Druckkörper 34 gesondert zu spritzen und ihn sodann mittels eines Klebstoffs an den Halterungsring 36 anzukleben. Eine weitere Möglichkeit für eine klemmkraftfreie Verbindung besteht darin, den Halterungsring 36 mit geeigneten Formschlussformationen auszuführen und ihn im Bereich dieser Formschlussformationen mit dem Material des Druckkörpers 34 zu umspritzen. Geeignete Formschlussformationen können beispielsweise. Löcher sein, welche beim Spritzen des Druckkörpers 34 von dessen Material durchdrungen werden. Beispielsweise kann der Halterungsring 36 zumindest in seinem Verbindungsabschnitt 38 nach Art eines Lochblechs mit einer Vielzahl Löcher ausgeführt sein. Schematisch sind in 1 solche Löcher bei 50 angedeutet. Die Löcher 50 sind zweckmäßigerweise in Umfangsrichtung des Halterungsrings 36 näherungsweise gleichförmig verteilt. Mehrere Lochreihen können zudem in axialer Richtung hintereinander folgen. Bei Umspritzen eines solchen lochblechartig ausgeführten Halterungsrings mit dem Material des Druckkörpers 34 ergibt sich eine hinreichend stabile Formschlussverbindung, die den im Gebrauch des Behältnisses 10 auftretenden Kräften widerstehen kann.
  • In einer weiteren Abwandlung des gezeigten Ausführungsbeispiels ist es vorstellbar, das Deckelbauteil 16 und den Halterungsring 36 nicht als gesonderte Bauteile auszugestalten sondern einteilig zusammenhängend auszubilden. In diesem Fall ist es möglich, auf das Dichtelement 46 zu verzichten.
  • Es ist darüber hinaus vorstellbar, den Druckkörper 34 mit seinem Halterungsring 36 (oder allgemein: Halterungskörper) zusammen mit der Ventilbaugruppe 22 zu einer Baueinheit vorzumontieren, ohne hierbei einen den Druckkörper 34 umgebenden Außenmantel (Außengehäuse) zu benötigen. Beispielsweise kann, wie erwähnt, der Halterungsring 36 mit der Ventilbaugruppe 22 form- oder/und kraftschlüssig verbunden werden, oder es kann ein dem Deckelbauteil 16 vergleichbares Element vorgesehen sein, an dem einerseits die Ventilbaugruppe 22 gehalten ist und das andererseits beispielsweise durch eine Falzverbindung (Crimpen) mit dem Halterungsring 36 verbunden ist. Die so hergestellte Baueinheit bildet eine fertige, dichte und robuste Einheit, die bei Bedarf noch in einen beliebigen Außenbehälter eingeführt und beispielsweise mit diesem verschraubt, nochmals vercrimpt oder anderweitig verbunden werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4333627 C2 [0004, 0005, 0014]
    • DE 20120143 U1 [0004, 0005]
    • DE 20120142 U1 [0004, 0005]

Claims (15)

  1. Behältnis zur Aufbewahrung und dosierten Abgabe eines Füllguts, wobei das Behältnis einen elastisch dehnbaren Druckkörper (34) zur Aufnahme des Füllguts und zur Druckausübung auf das darin aufgenommene Füllgut aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Halterung des Druckkörpers ein Halterungskörper (36) vorgesehen ist, welcher aus einem im Vergleich zum Material des Druckkörpers steiferen, insbesondere dehnsteifen Material gefertigt ist und durch eine klemmkraftfreie Verbindung mit dem Druckkörper verbunden ist.
  2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die klemmkraft freie Verbindung zumindest teilweise durch einen Stoffschluss zwischen dem Druckkörper (34) und dem Halterungskörper (36) hergestellt ist.
  3. Behältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffschluss durch Anspritzen des Druckkörpers (34) an den Halterungskörper (36) oder durch eine Klebverbindung zwischen dem Druckkörper und dem Halterungskörper hergestellt ist.
  4. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die klemmkraftfreie Verbindung zumindest teilweise durch ein formschlüssiges Umspritzen eines Teils des Halterungskörpers (36) durch den Druckkörper (34) hergestellt ist.
  5. Behältnis nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zum Umspritzen des Halterungskörpers (36) dieser mit einer Mehrzahl Löcher 50 ausgeführt ist, welche durch das Material des Druckkörpers (34) aufgefüllt sind.
  6. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungskörper (36) aus einem Metallwerkstoff oder aus Kunststoff besteht.
  7. Behältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungskörper (36) ein Blechbiegeteil ist.
  8. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Halterungskörpers (36) aus einem plastisch verformbaren Material besteht.
  9. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkörper (34) zumindest eine Materiallage aus einem Silikongummi besitzt, welcher aus einem additionsvernetzenden Silikonkautschuk hergestellt ist, wobei die Silikongummi-Materiallage an den Halterungskörper (36) angespritzt ist.
  10. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Druckkörper (34) im entspannten Zustand näherungsweise kondom- oder beutelförmig ausgeführt ist und der Halterungskörper (36) einen ringförmigen ersten Verbindungsbereich (38) für die klemmkraftfreie Verbindung mit einem Öffnungshals (40) des Druckkörpers (34) aufweist
  11. Behältnis nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Verbindungsbereich (38) des Halterungskörpers (36) derart in den Öffnungshals (40) des Druckkörpers (34) eingebettet ist, dass er sowohl radial innenseitig als auch radial außenseitig vom Material des Druckkörpers (34) bedeckt ist.
  12. Behältnis nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungskörper (36) einen von dem Öffnungshals (40) des Druckkörpers (36) abstehenden, insbesondere ebenfalls ringförmigen zweiten Verbindungsbereich (42) aufweist, mittels welchem er an mindestens eine weitere Komponente (14, 16) des Behältnisses vorzugsweise form- oder/und kraftschlüssig angebunden ist.
  13. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis dosenartig ausgebildet ist mit einem Dosenmantel (14) und einem hiervon gesondert hergestellten, als Träger für eine Ventilbaugruppe (22) dienenden Deckelbauteil (16), dass der Dosenmantel und das Deckelbauteil durch eine Falzverbindung zusammengefügt sind und dass der Halterungskörper (36) einen ringförmigen Klemmbereich (42) besitzt, mit welchem er zwischen einem deckelseitigen Öffnungsrand (18) des Dosenmantels und dem Deckelbauteil eingeklemmt ist.
  14. Behältnis nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Deckelbauteil (16) und dem Klemmbereich (42) des Halterungskörpers (36) ein Dichtelement (46) vorgesehen ist.
  15. Behältnis nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungskörper (36) durch Klemmung in dem Behältnis fixiert ist.
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DE4333627C2 (de) 1993-10-04 2000-09-07 Kertels Peter Verpackung als Dispenser für ein unter Druck stehendes, fluidförmiges Füllgut
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