DE102009038198A1 - Kombinierte Kraftübertragungs- und Anfahreinheit und Antriebssystem - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit für den Einsatz in Hybridsystemen zwischen zumindest einer ersten Antriebsmaschine und einem anzutreibenden Element, mit einer Kraftübertragungsvorrichtung und einer dieser vorgeordneten schaltbaren Kupplungseinrichtung zur wahlweisen Unterbrechung/Gewährleistung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung, umfassend einen ersten mit der ersten Antriebsmaschine koppelbaren Kupplungsteil und einen zweiten mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung drehfest verbundenen oder diesen zumindest teilweise bildenden Kupplungsteil, die über eine druckmittelbetätigbare Stelleinrichtung mit zumindest einem Kolbenelement und zumindest eine dem Kolbenelement zugeordnete mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer betätigbar ist.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Antriebssystem, insbesondere Hybridsystem mit einer derartigen kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit.
- Hybridsysteme für den Einsatz in Fahrzeugen sind in einer Vielzahl von Ausführungen aus dem Stand der Technik vorbekannt. Allen gemeinsam ist, dass im Antriebsstrang zumindest zwei unterschiedliche Antriebsmaschinen/Aggregate vorgesehen sind, über die der Antrieb wahlweise oder aber gemeinsam erfolgen kann, wobei zumindest eine der Antriebsmaschinen geeignet ist, in einer ersten Betriebsweise als Antriebsmaschine und in einer zweiten Betriebsweise als Maschine zur Umwandlung der Bremsenergie in eine andere Energieform zum Zweck der Zwischenspeicherung und/oder als Antriebsenergie für weitere Verbraucher zu fungieren. Für den Einsatz in Fahrzeugen ist die erste Antriebsmaschine häufig als Verbrennungskraftmaschine ausgeführt, während die zweite Antriebsmaschine als elektrische Maschine ausgebildet ist, die geeignet ist, im generatorischen Betrieb die elektrische Energie in einen Speicher einzuspeisen. Ein derartiges Hybridsystem ist beispielsweise in der Druckschrift
DE 103 10 831 A1 30 dargestellt. Dieses offenbart eine Kraftübertragungsvorrichtung, die zwischen zwei Antriebsmaschinen und einem nachgeordneten Verbraucher in Form eines Getriebes angeordnet ist. Zur vollständigen Entkoppelung der ersten Antriebsmaschine vom Antriebsstrang ist zwischen dieser und der Kraftübertragungsvorrichtung eine Einrichtung zur Unterbrechung/Realisierung des Kraftflusses vorgesehen, die in Form einer schaltbaren Kupplungseinrichtung ausgeführt ist, welche auch als Motorkupplung oder Trennkupplung bezeichnet wird. Die zweite Antriebsmaschine ist als elektrische Maschine ausgebildet, deren Rotor drehfest mit der Kraftübertragungsvorrichtung verbunden ist. Die Kraftübertragungsvor richtung umfasst zumindest ein Anfahrelement, vorzugsweise eine hydrodynamische Komponente und in diesem Fall des Weiteren eine Einrichtung zur zumindest teilweisen Umgehung des Kraftflusses über die hydrodynamische Komponente. Das nachgeordnete Getriebe, welches in der Regel als Schaltgetriebe ausgeführt ist, ist durch eine Mehrzahl von druckmittelbetätigten Schaltelementen charakterisiert. Um die Druckmittelversorgung für die Kraftübertragungsvorrichtung und die Schaltelemente des Getriebes zu gewährleisten, ist ein entsprechendes Betriebs- und Steuermittelversorgungs- und/oder Führungssystem vorgesehen, umfassend zumindest ein hydraulisches Kreislaufsystem, in welchem das erforderliche Betriebsmittel mit dem entsprechenden Druck über eine Fördereinrichtung in Form einer sogenannten Getriebeölpumpe bereitgestellt wird. Die Getriebeölpumpe ist ferner zum Betrieb der Trenn- und/oder Anfahrkupplung(en) erforderlich. Dabei ist die Getriebeölpumpe zur Gewährleistung einer sicheren Funktionsweise vorzugsweise direkt mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung drehfest verbunden. Diese Kopplung ermöglicht einen Antrieb auch in den unterschiedlichen Betriebsweisen des Antriebsstranges über die erste und/oder zweite Antriebsmaschine. - Als mögliche Grundbetriebsweisen eines derartigen Antriebsstranges werden im Traktionsbetrieb nachfolgende Betriebsweisen unterschieden, welche durch weitere Unterbetriebsweisen modifizierbar sind:
- – Fahren, insbesondere motorisches Fahren mit Kraftfluss von der ersten Antriebsmaschine, insbesondere Verbrennungskraftmaschine bei geschlossener Einrichtung zur Unterbrechung/Realisierung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung zum Getriebe, insbesondere über einen ersten und/oder zweiten Leistungszweig der Kraftübertragungsvorrichtung
- – Fahren, insbesondere elektrisches Fahren mit Kraftfluss von der zweiten Antriebsmaschine, insbesondere elektrischen Maschine über einen ersten und/oder zweiten Leistungszweig der Kraftübertragungsvorrichtung bei geöffneter/getrennter Einrichtung zur Unterbrechung/Realisierung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung
- Der Notlaufbetrieb ist durch den alleinigen Antrieb über die erste Antriebsmaschine charakterisiert, welche über einen eigenen Anlasser gestartet wird.
- Ein wesentlicher Nachteil eines derartigen Systems besteht jedoch darin, dass die dazu verwendeten bekannten Hydrauliksysteme im Stand des Fahrzeuges, beispielsweise auch bei kurzzeitigem Stillstand aufgrund des fehlenden Antriebes der Getriebeölpumpe leerlaufen können. Beim erneuten Anfahren muss dann zuerst die Hydraulikversorgung und damit die Getriebeölpumpe angetrieben werden, welche wiederum ausreichend Druck und Volumen zur Verfügung stellen muss, damit die erforderlichen zu betätigenden Stelleinrichtungen beaufschlagt sowie die hydrodynamische Komponente befüllt wird. Da dies zu erheblichen Verzögerungen in der Reaktion auf die Betätigung des Gaspedals führt, was unter Umständen in einer Vielzahl von Situationen auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, besteht die Notwendigkeit, dass auch im Stand des Fahrzeuges das Hydrauliksystem des Getriebes mit einem geringem Druck und einer Betriebsmedienmenge befüllt gehalten werden muss. Die verwendete Getriebeölpumpe muss dabei im Stand insbesondere die Leckagen des Hydrauliksystems abdecken können. Um dies zu gewährleisten, wird im Stand der Technik häufig eine zusätzliche elektrisch angetriebene Ölpumpe verwendet. Alternativ kann die elektrische Maschine des Hybridsystems und die vorhandene Hauptgetriebeölpumpe verwendet werden, was jedoch mit technischen Nachteilen verbunden ist. So bedingt eine zusätzlich vorgesehene und elektrisch angetriebene Ölpumpe einen beachtlichen Mehraufwand. Andererseits ist auch die Nichtanwendung einer derartigen Zusatzpumpe durch eine Vielzahl von Nachteilen charakterisiert. Ist in einer derartigen Ausführung die Kupplungseinrichtung im drucklosen Zustand offen, sind die Notlaufeigenschaften nicht mehr gewährleistet. Selbst wenn der Verbrennungsmotor über einen zusätzlichen Anlasser gestartet wird, kann kein Öldruck im Getriebe aufgebaut werden, da die „drucklos offene” Kupplungseinrichtung nicht geschlossen werden kann, damit die Getriebeölpumpe angetrieben wird. Ist ferner die Betriebsweise des Getriebes beispielsweise aufgrund eines Steuerungsfehlers gestört und muss in einem Notlaufmodus betrieben werden, ist auch eine eventuell vorhandene elektrische Zusatzpumpe nicht verwendbar, da diese ebenfalls von der Getriebesteuerung angesprochen wird.
- Des Weiteren ist es im Zustand „elektrisches Fahren” erforderlich, dass die schaltbare Kupplungseinrichtung zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung vollständig geöffnet ist, um Schleppverluste durch die relativ zueinander rotierenden reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elemente zu verhindern. Dabei steht in diesem Betriebsbereich jedoch in den meisten Fällen nicht der erforderliche Mindestdruck für das vollständige Öffnen der Kupplung zur Verfügung. Die Verwendung einer drucklos geschlossenen Kupplung bedingt sehr hohe Drücke zum Öffnen beim elektrischen Fahren. Dadurch verschlechtert sich der Wirkungsgrad des Gesamtsystems.
- Ein weitere kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit nach dem Stand der Technik ist beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2006 040 117 A1 bekannt. Die darin beschriebene Hybridantriebseinheit umfasst zumindest eine, vorzugsweise zwei schaltbare Kupplungseinrichtungen, von denen eine als Trennkupplung und eine als Anfahrkupplung fungiert. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Antriebsstrang für eine kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit für den Einsatz in einem Hybridsystem der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass diese geeignet ist, nach Möglichkeit frei von einer Zusatzpumpe zusätzlich zur ohnehin vorhandenen und erforderlichen Getriebeölpumpe die genannten Nachteile zu vermeiden. Dabei soll sich die erfindungsgemäße Lösung vor allem durch verbesserte Notlaufeigenschaften auszeichnen, indem die schaltbare Kupplungseinrichtung im Notlauf Moment überträgt und ferner ein reibungsfreies Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung beim elektrischen Fahren ermöglichen.
- Die erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 18 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Eine kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit für den Einsatz in Hybridsystemen zwischen zumindest einer ersten Antriebsmaschine und einem anzutreibenden Element, beispielsweise Getriebe und einem sich daran im Kraftfluss anschließenden Antriebsstrang, mit einer zumindest ein Anfahrelement aufweisenden oder bildenden Kraftübertragungsvorrichtung und einer dieser vorgeordneten schaltbaren Kupplungseinrichtung zur wahlweisen Unterbrechung/Gewährleistung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung, umfassend einen ersten mit der ersten Antriebsmaschine koppelbaren Kupplungsteil und einen zweiten mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung gekoppelten, d. h. drehfest verbundenen oder diesen bildenden Kupplungsteil, die über eine druckmittelbetätigbare Stelleinrichtung mit zumindest einem Kolbenelement und eine dem Kolbenelement zugeordnete mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer betätigbar sind, ist gemäß einer ersten erfindungsgemäßen Ausführung dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer derart angeordnet und ausgeführt ist, dass diese mit der Drehzahl des ersten Kupplungsteils oder einem mit diesem drehfest verbundenen Element, insbesondere einem direkt verbundenen Anschlusselement rotiert.
- Mit „Druckmittel beaufschlagbar” im Sinne der Erfindung bedeutet, dass in die entsprechenden Kammern/Räumen ein Strömungsmedium, insbesondere Fluid mit einem Druck einbring bar/abführbar ist. Druckmittelbetätigbar bedeutet, dass eine Betätigungskraft über ein Druckmittel, insbesondere Strömungsmedium erzeugt wird. Bei den als Druckmittel verwendbaren Strömungsmedien handelt es sich um inkompressible Medien, insbesondere Öl.
- Durch die erfindungsgemäße Lösung stellt sich automatisch in der dem Kolbenelement zugeordneten mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer, kurz Kolbenraum genannt, bei dessen Rotation aufgrund der Fliehkraftwirkung der mitrotierenden Betriebsmedienmassen durch diese ein Betätigungsdruck auf das Kolbenelement und damit eine Anpresskraft ein, die zu einer Wirkverbindung zwischen den einzelnen Kupplungsteilen führt. Die automatische Einstellung bewirkt eine fehlerfreie und vor allem unabhängig vom Druck in einem dem Kolbenraum zugeordneten Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem erfolgende Betätigung der schaltbaren Kupplungseinrichtung und damit Übertragung eines Momentes über diese zum Antrieb der mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung verbundenen Getriebeölpumpe. Auf eine aufwendig anzuordnende und anzusteuernde Zusatzpumpe kann verzichtet werden und der Antrieb der Getriebeölpumpe kann bei Inbetriebnahme der ersten Antriebsmaschine immer gewährleistet werden.
- Die Größe der durch Fliehkraft erzeugten Betätigungskraft, beziehungsweise Anpresskraft bestimmt sich dabei zumindest als Funktion der Drehzahl des ersten Kupplungsteils und damit der mit diesem verbundenen ersten Antriebsmaschine, der Betriebsmedienmenge im Kolbenraum und der Größe der Kolbenfläche, welche mit dem Fliehöldruck beaufschlagt ist. Die resultierende Anpresskraft bestimmt sich aus der durch Fliehkraft bedingten Anpresskraft und der am Kolbenelement entgegengesetzt wirkenden Kräfte, insbesondere der durch den Druck in der Kupplungsumgebung bestimmten und auf das Kolbenelement wirkenden Kräfte.
- Der Kolbenraum ist vorzugsweise derart angeordnet und dimensioniert, dass mit einer vordefinierten und in der Regel auch im Nichtbetrieb eines Hybridsystems beibehaltenen Mindestbefüllmenge durch die Fliehkraftwirkung bei einer Mindestdrehzahl des Kolbenraumes, welcher der Mindestdrehzahl der ersten Antriebsmaschine unter Berücksichtigung weiterer Übertragungs- und Wandlungseinheiten zwischen erster Antriebsmaschine und erstem Kupplungsteil entspricht, eine Betätigungskraft an der schaltbaren Kupplungseinrichtung wirksam wird, die geeignet ist, zumindest ein vordefiniertes Mindestmoment zu übertragen. Dadurch wird die ohnehin vorhandene schaltbare Kupplungseinrichtung zumindest teilweise zur Leistungsübertragung genutzt und die Mittel zur Übertragung des Mindestmomentes sind in platzsparender Weise im ohnehin erforderlichen Bauraum integriert.
- Da in derartigen Antriebssträngen in der Regel der Eingang der Kraftübertragungseinheit mit einer zweiten Antriebsmaschine und einer Fördereinrichtung für Betriebs- und Steuermedien eines Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystems verbunden ist, ist das vordefinierte Mindestmoment derart bemessen, dass dieses auf jeden Fall ausreicht, die mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung verbundene Fördereinrichtung, insbesondere Getriebeölpumpe anzutreiben. Die Größe des vordefinierten Mindestmomentes ist derart bemessen, dass dieses geeignet ist, zumindest die Fördereinrichtung und gegebenenfalls auch die zweite Antriebsmaschine anzutreiben. Die Auslegung erfolgt vorzugsweise zumindest auf ein übertragbares Mindestmoment im Bereich von 3 bis 80 Nm, bevorzugt 3 bis 30 Nm, ganz besonders bevorzugt 3 bis 20 Nm.
- Durch das übertragbare erforderliche Mindestmoment kann auf eine zusätzliche Pumpe und ein dieser zugeordnetes Antriebssystem im Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem und eventuell einen zusätzlichen Behälter verzichtet werden. Die gesamte Betriebs- und Steuermedienbereitstellung erfolgt über eine einzige Fördereinrichtung, wodurch neben der Einsparung der Zusatzpumpe auch die Anordnung der Leitungen und Leitungsverbindungen optimierbar sind. In einer Weiterentwicklung kann die Auslegung des Kolbenraumes auch derart erfolgen, dass als übertragbares Mindestmoment auch ein höheres Moment, beispielsweise das gesamte Motormoment übertragbar ist.
- Die konstruktive Ausführung kann verschiedenartig erfolgen. Allen Ausführungen gemeinsam ist, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer wenigstens mittelbar, d. h. direkt oder über weitere Übertragungselemente drehfest mit dem ersten Kupplungsteil verbunden ist. Durch die Kopplung der mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer mit dem ersten Kupplungsteil wird eine Zwangskopplung erzeugt, die die Drehzahlgleichheit gewährleistet.
- In einer besonders vorteilhaften und platzsparenden Ausführung wird die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer unter Ausnutzung des Kolbenelementes direkt von diesem und dem ersten Kupplungsteil und/oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element gebildet, wobei das Kolbenelement verschiebbar in axialer Richtung druck- und flüssigkeitsdicht am ersten Kupplungsteil und/oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element geführt und/oder gelagert ist. Zur Vermeidung von Relativbewegungen zwischen den einzelnen, den Kolbenraum beschreibenden Wänden in Umfangsrichtung und damit Beeinflussung des sich im Kolbenraum einstellenden mitrotierenden Betriebsmedienringes ist das Kolbenelement in Umfangsrichtung drehfest mit dem ersten Kupplungsteil oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element verbunden. Die Verbindung erfolgt kraft- oder formschlüssig. Vorzugsweise ist die Verbindung derart ausgeführt und angeordnet, dass diese auch die axiale Verschiebbarkeit des Kolbenelementes gegenüber dem ersten Kupplungsteil ermöglicht. Dadurch werden die einzelnen Funktionen auf kleinstem Raum angeordnet und umgesetzt.
- Die schaltbare Kupplungseinrichtung ist in der ersten Ausführung vorzugsweise in Scheibenbauweise, insbesondere als reibschlüssige Lammellenkupplung ausgeführt. Die einzelnen Kupplungsteile umfassen in diesem Fall zumindest einen Träger und wenigstens ein an diesem verschiebbar geführtes reibflächentragendes und/oder reibflächenbildendes Element. Um möglichst große wirksame Kolbenflächen für die Erzeugung der Anpresskraft bereitzustellen, umfasst der erste Kupplungsteil einen Außenlamellenträger, an dessen Innenumfang das Kolbenelement in axialer Richtung verschiebbar und druckdicht geführt ist. Zur einfachen Montage und Verwendung standardisierter Einheiten erfolgt die Ausgestaltung des ersten Kupplungsteiles vorzugsweise mehrteilig, wobei die einzelnen Komponenten drehfest miteinander verbunden sind, vorzugsweise stoffschlüssig. Das Kolbenelement ist vorzugsweise drehfest mit einer mit dem ersten Kupplungsteil verbundenen Nabe im Bereich seines Innenumfanges in axialer Richtung verschiebbar geführt. Der zweite Kupplungsteil umfasst in diesem Fall einen Träger in Form eines Innenlamellenträgers.
- Der Innenlamellenträger ist drehfest mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung verbunden oder bildet diesen.
- Die Anordnung des Kolbenraumes in axialer Richtung innerhalb der kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit ist variabel. In einer ersten Ausführungsvariante ist die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer in axialer Richtung zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung betrachtet zwischen den Kupplungsteilen der schaltbaren Kupplungseinrichtung und der Kraftübertragungsvorrichtung angeordnet. Diese Lösung bietet den Vorteil, insbesondere bei gewünschter strömungstechnischer Verbindung zwischen Kupplungsumgebung und den Druckräumen der Kraftübertragungsvorrichtung, dass in diesem Fall die Trennwand zwischen diesen entfallen kann und beide – Kraftübertragungsvorrichtung und schaltbare Kupplungseinrichtung – in einem von einem gemeinsamen Gehäuse umschlossenen Innenraum in besonders platzsparender Weise in axialer Richtung unter Minimierung der erforderlichen Anschlussanzahl an die Druckräume entfallen kann.
- In einer zweiten Variante ist die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer in axialer Richtung den Kupplungsteilen der schaltbaren Kupplungseinrichtung vorgeordnet.
- In einer vorteilhaften Weiterentwicklung kann zwischen dem Kolbenelement und dem ersten Kupplungsteil eine Einrichtung zur Erzeugung einer Vorspannkraft angeordnet werden. Diese umfasst zumindest eine Federeinheit, die in axialer Richtung elastisch zwischen erstem Kupplungsteil und Kolbenelement eingehängt ist. Die Vorspannkraft dient in vorteilhafter Weise zusätzlich zur Erzeugung einer Mindestbetätigungskraft unabhängig vom Antrieb über die erste Antriebsmaschine. Die Federeinheit ist mit dem Kolbenraum hinsichtlich ihrer Wirkungsweise in Reihe geschaltet.
- Die kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit für den Einsatz in Hybridsystemen zwischen zumindest einer ersten Antriebsmaschine und einem anzutreibenden Element, beispielsweise Getriebe und einem sich daran im Kraftfluss anschließenden Antriebsstrang, mit einer zumindest ein Anfahrelement aufweisenden oder bildenden Kraftübertragungsvorrichtung und einer dieser vorgeordneten schaltbaren Kupplungseinrichtung zur wahlweisen Unterbrechung/Gewährleistung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungsvorrichtung, umfassend einen ersten mit der ersten Antriebsmaschine koppelbaren Kupplungsteil und einen zweiten mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung verbundenen Kupplungsteil, die über eine druckmittelbetätigbare Stelleinrichtung mit zumindest einem Kolbenelement betätigbar sind, ist gemäß einer weiteren zweiten alternativen erfindungsgemäßen Ausführung erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Übertragung eines vordefinierten Momentes zwischen der ersten Antriebsmaschine und der Kraftübertragungseinheit vorgesehen sind, die derart ausgeführt und angeordnet sind, geeignet zu sein, das volle von der ersten Antriebsmaschine aufbringbare Moment bei Antrieb über diese zu übertragen.
- Die Mittel zur Übertragung des vordefinierten Momentes umfassen dazu eine Einrichtung zur Erzeugung einer vordefinierten Vorlast auf die Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplungseinrichtung, wobei die Vorlast derart bemessen ist, dass diese einer Betätigungskraft des Kolbenelementes zur Erzeugung des von der ersten Antriebsmaschine aufbringbaren Momentes entspricht. Die schaltbare Kupplungseinrichtung ist somit „drucklos geschlossen”, d. h. zum Schließen der Kupplung und Übertragen von Drehmoment ist keine Beaufschlagung des Kolbenelementes mit einem Druckmittel erforderlich.
- Durch die Übertragung des vollen Motormomentes wird die mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung verbundene Fördereinrichtung, insbesondere Getriebeölpumpe angetrieben. Auf eine zusätzliche Pumpe und ein dieser zugeordnetes Antriebssystem im Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem und eventuell einen zusätzlichen Behälter kann verzichtet werden. Die gesamte Betriebs- und Steuermedienbereitstellung erfolgt über eine einzige Fördereinrichtung, wodurch neben der Einsparung der Zusatzpumpe auch die Anordnung der Leitungen und Leitungsverbindungen optimierbar sind.
- Die Einrichtung zur Erzeugung der Vorlast umfasst dazu zumindest ein Vorspannelement, insbesondere eine Federeinrichtung – je nach Anordnung und Zuordnung zur Stelleinrichtung zumindest eine Tellerfedereinrichtung oder eine Druck- oder Zugfedereinrichtung –, die vorzugsweise direkt die Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplungseinrichtung beaufschlagt. Das Vorspannelement ist vorzugsweise zwischen der Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplungseinrichtung und einem der Kupplungsteile, vorzugsweise dem zweiten Kupplungsteil oder der Verbindung des zweiten Kupplungsteils mit dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung, dem Eingang der Kraftübertragungsvorrichtung oder einem mit diesem drehfest verbundenen Element, insbesondere einer Gehäusewandung angeordnet.
- Bei der Ausführung gemäß der zweiten Lösung erfolgt der Kraftfluss zwischen erster Antriebsmaschine und Kraftübertragungsvorrichtung frei von einer Druckmittelbetätigung des Kolbenelementes. Zusätzlich kann jedoch vorgesehen werden, die Betätigung in diesem Betriebsbereich durch Druckmittel zu unterstützen.
- In beiden erfindungsgemäßen Ausführungen ist zu gewährleisten, dass bei Antrieb über eine zweite mit der Kraftübertragungsvorrichtung gekoppelte Antriebsmaschine die schaltbare Kupplungseinrichtung zur Vermeidung von Schleppverlusten vollständig geöffnet ist. Dies erfolgt durch Beaufschlagung des Kolbenelementes entgegen der Betätigungskraft zum Schließen. Die dazu erforderliche Kraft wird vorzugsweise über das Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem der kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit bereitgestellt, indem der die Kupplungsumgebung bildende Innenraum strömungstechnisch mit zumindest einem, vorzugsweise dem die hydrodynamische Komponente umschließenden Innenraum der Kraftübertragungsvorrichtung gekoppelt ist und vorzugsweise vom Druck in diesem beaufschlagt wird.
- Die Kraftübertragungseinheit kann verschiedenartig ausgebildet sein. Diese umfasst vorzugsweise einen Wandler in Form einer hydrodynamischen Komponente und eine weitere schaltbare Kupplungseinrichtung zur Umgehung des Kraftflusses über die hydrodynamische Komponente, wobei dieser ein Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem zugeordnet ist. Das Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem umfasst zumindest einen Zulauf mit in dieser integrierter Fördereinrichtung, insbesondere der Getriebeölpumpe, einen Rücklauf und Leitungen und Kanäle zur Führung des Betriebsmediums über die Kraftübertragungsvorrichtung zwischen zumindest zwei Anschlüssen, die wahlweise zumindest jeweils mit dem Ablauf oder dem Zulauf verbindbar sind, wobei ein erster Anschluss mit dem Arbeitsraum der hydrodynamischen Komponente und ein zweiter Anschluss mit dem Innenraum, insbesondere einem Zwischenraum zwischen der Stelleinrichtung der Kupplungseinrichtung zur Überbrückung der hydrodynamischen Komponente und dem Gehäuse verbunden ist. Dabei ist gemäß einer vorteilhaften Weiterentwicklung zumindest der Anschluss zur mit Druckmittel beaufschlagbaren Druckkammer der Stelleinrichtung der Motor- beziehungsweise Trennkupplung mit dem Zulauf des Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystems zur Kraftübertragungseinheit verbindbar. Dadurch wird gewährleistet, dass mit zunehmendem Druck im System dieser auch an der Motorkupplung angelegt wird und die Betätigungskraft über den Druck in der Druckkammer aufgebaut wird.
- Die zum Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung erforderliche Kraft wird vorzugsweise ebenfalls über das Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem der kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit bereitgestellt, indem der die Kupplungsumgebung bildende Innenraum strömungstechnisch mit zumindest einem, vorzugsweise dem die hydrodynamische Komponente umschließenden Innenraum der Kraftübertragungsvorrichtung gekoppelt ist.
- Die erfindungsgemäße Lösung ist in besonders vorteilhafter Weise für den Einsatz in Hybridsystemen geeignet, deren erste Antriebsmaschine von einer Verbrennungskraftmaschine gebildet wird und deren zweite Antriebsmaschine von einer sowohl motorisch als auch generatorisch betreibbaren elektrischen Maschine gebildet wird. Andere Antriebskonzepte zur Realisierung der ersten und/oder zweiten Antriebsmaschine sind ebenfalls denkbar.
- Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen Folgendes dargestellt:
-
1 verdeutlicht in einem Axialschnitt eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit mit fliehkraftbetätigter schaltbarer Kupplungseinrichtung; -
2 verdeutlicht in einem Axialschnitt eine besonders vorteilhafte alternative Ausgestaltung einer ersten Ausführung einer erfindungsgemäßen kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit mit fliehkraftbetätigter schaltbarer Kupplungseinrichtung; -
3 verdeutlicht in einem Axialschnitt eine zweite Ausführung einer erfindungsgemäßen kombinierten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit mit drucklos betätigter schaltbarer Kupplungseinrichtung. - Die
1 verdeutlicht in einem Axialschnitt eine erste Variante einer ersten Ausführung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Kraftübertragungs- und Antriebseinheit1 für den Einsatz in einem Hybridsystem2 . Derartige Hybridsysteme finden in besonders vorteilhafter Weise Anwendung in Antriebssträngen von Fahrzeugen. Diese umfassen zumindest eine erste Antriebsmaschine3 , welche vorzugsweise in Form einer Verbrennungskraftmaschine4 ausgeführt ist und eine weitere zweite Antriebsmaschine5 , welche derart ausgeführt ist, dass diese geeignet ist, zumindest im Schubbetrieb und auch im Bremsbetrieb die mechanische Energie im Antriebsstrang in eine andere Energieform umzuwandeln. Die zweite Antriebsmaschine5 ist in besonders vorteilhafter Weise als Motor und Generator betreibbare elektrische Maschine6 mit einem Rotor6.1 ausgebildet. Die Kopplung der einzelnen Antriebsmaschinen3 und5 mit den weiteren Übertragungseinheiten im Antriebsstrang, beispielsweise einem hier nicht dargestellten Getriebe, erfolgt über eine Kraftübertragungsvorrichtung7 . Die Kraftübertragungsvorrichtung7 umfasst einen mit der jeweiligen Antriebsmaschine3 beziehungsweise5 , insbesondere Rotor6.1 koppelbaren Eingang E, zumindest einen mit den weiteren Übertragungseinheiten, insbesondere dem hier im Einzelnen nicht dargestellten Getriebe verbundenen Ausgang A und zumindest ein Anfahrelement30 . Der Ausgang A der Kraftübertragungsvorrichtung7 wird dabei entweder direkt von einer Getriebeeingangswelle8 gebildet oder ist zumindest drehfest mit dieser verbunden. Im dargestellten Fall erfolgt die Kopplung mit der Getriebeeingangswelle8 über eine Nabe31 . Das Anfahrelement30 ist im dargestellten Fall in einer besonders vorteilhaften Ausführung als hydrodynamische Komponente9 ausgeführt. Diese umfasst zumindest ein im Kraftfluss vom Eingang E zum Ausgang A der Kraftübertragungsvorrichtung7 betrachtet als Pumpenrad P fungierendes Primärrad und ein als Turbinenrad T fungierendes Sekundärrad, ferner bei Ausführung als Wandler zumindest ein Leitrad L. Das Pumpenrad P ist dazu mechanisch mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung3 gekoppelt oder bildet mit diesem eine bauliche Einheit. Das Turbinenrad T ist wenigstens mittelbar, das heißt direkt oder über weitere Übertragungselemente, hier beispielhaft eine Vorrichtung T2 zur Dämpfung von Schwingungen, mit dem Ausgang A der Kraftübertragungsvorrichtung7 verbunden. Die Kopplung erfolgt über die Nabe31 in Form der Dämpfernabe. Die Kraftübertragungsvorrichtung7 umfasst ferner eine schaltbare Kupplungseinrichtung10 zur Umgehung der hydrodynamischen Komponente9 im Kraftfluss zwischen der jeweiligen Antriebsmaschine3 ,5 und den weiteren Übertragungseinheiten, insbesondere Getriebe, um eine Nutzung der hydrodynamischen Komponente9 lediglich in den Bereichen hohen Wirkungsgrades im Zusammenwirken mit der jeweiligen Antriebsmaschine3 oder5 zu ermöglichen und diese in den unwirtschaftlichen Betriebsbereichen zu überbrücken. In der Regel werden derartige schaltbare Kupplungseinrichtungen10 in Form von reibschlüssigen Kupplungen, vorzugsweise in Form von Lamellenkupplungen ausgeführt, umfassend einen ersten, wenigstens mittelbar mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung verbundenen Kupplungsteil10E und einen zweiten mit dem Ausgang A zumindest mittelbar, hier über die Vorrichtung T2 zur Dämpfung von Schwingungen verbundenen Kupplungsteil10A . Andere Ausführungen, beispielsweise in Form von synchron schaltbaren Kupplungen, sind ebenfalls denkbar. - Der Kraftfluss kann entweder jeweils von einer der Antriebsmaschinen
3 oder5 allein über die Kraftübertragungsvorrichtung7 geführt werden oder aber ausgehend von beiden gemeinsam, indem die beiden Antriebsmaschinen3 und5 parallel betrieben werden Die elektrische Maschine6 ist dazu zumindest als Motor, vorzugsweise auch als Generator betreibbar. Je nach Betriebsweise der elektrischen Maschine6 ergeben sich dabei unterschiedliche Funktionen, wobei im motorischen Betrieb die Funktion als Startergenerator oder aber die Funktion einer Leistungseinspeisung zusätzlich zur ersten Antriebsmaschine3 gegeben ist, während im Bremsbetrieb oder Schubbetrieb die elektrische Maschine6 vorzugsweise als Generator betrieben wird und einer Einspeisung der in elektrische Energie umgewandelten mechanischen Energie in einen Energiespeicher oder ein Verbrauchsnetz erfolgen kann. - Um eine alleinige Kraftübertragung von der zweiten Antriebsmaschine
5 zum restlichen Antriebsstrang zu ermöglichen beziehungsweise im Schubbetrieb einen hohen Anteil der mechanischen Energie in elektrische Energie umwandeln und speichern zu können, ist zwischen der ersten Antriebsmaschine3 und der Kraftübertragungsvorrichtung7 eine Einrichtung zur wahlweisen Unterbrechung/Realisierung des Kraftflusses zwischen Antriebsmaschine3 und Kraftübertragungsvorrichtung7 vorgesehen, welche vorzugsweise als schaltbare Kupplungseinrichtung11 ausgeführt ist. Die schaltbare Kupplungseinrichtung11 ist in besonders vorteilhafter Weise als reibschlüssige Kupplungseinrichtung in Form einer Nasskupplung ausgeführt. Diese wird auch als Motorkupplung bezeichnet. Die schaltbare Kupplungseinrichtung11 umfasst zumindest einen ersten Kupplungsteil11E und einen zweiten Kupplungsteil11A , die mittels einer Stelleinrichtung12 wenigstens mittelbar miteinander in Wirkverbindung bringbar sind, wobei der erste Kupplungsteil11E wenigstens mittelbar drehfest mit der ersten Antriebsmaschine3 verbunden ist und der zweite Kupplungsteil11A wenigstens mittelbar drehfest mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 . Wenigstens mittelbar in diesem Zusammenhang bedeutet, dass die Kopplung unmittelbar direkt oder über weitere Übertragungsele mente, hier beispielsweise eine Vorrichtung T1 zur Dämpfung von Schwingungen als elastische Kupplung zwischen erster Antriebsmaschine3 und Kraftübertragungsvorrichtung7 erfolgen kann. Die einzelnen Kupplungsteile11E und11A umfassen bei Ausführung als reibschlüssige Kupplung in Lamellenbauweise jeweils zumindest ein reibflächentragendes und/oder reibflächenbildendes Element/Elemente, die an entsprechenden Trägern in axialer Richtung verschiebbar gelagert sind. Bei Ausführung als Lamellenkupplung werden die Reibflächen entweder direkt von Flächenbereichen der einzelnen Lamellen ausgebildet oder aber einem an den einzelnen Lamellen vorgesehenen zusätzlichen Belag oder einer Beschichtung. Die Wirkverbindung zwischen den einzelnen reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elementen der einzelnen Kupplungsteile11E ,11A wird über die Stelleinrichtung12 erzeugt, wobei diese als Einrichtung zur Erzeugung der erforderlichen Anpresskraft für den Reibschluss fungiert. Die Stelleinrichtung12 ist druckmittelbetätigbar. Diese umfasst dazu in der Regel zumindest ein Kolbenelement13 , welches durch zumindest zwei Grundfunktionsstellungen charakterisiert ist, die als sogenannte Öffnen-Endlage und Schließen-Endlage des Kolbenelementes bezeichnet werden und die jeweils mit dem Funktionszustand „Offen” und „Geschlossen”, d. h. Erzeugung eines Reibschlusses zur Drehmomentübertragung oder nicht der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 korrespondieren. Druckmittelbetätigbar bedeutet, dass zumindest eine Betätigung des Kolbenelementes13 mittels einer aufgrund der Wirkung eines Druckmittels an zumindest einem Flächenbereich der Kolbenfläche wirksamen Kraft erfolgt. Dazu ist dem Kolbenelement13 eine mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer, welche auch als Kolbenraum15 bezeichnet wird, zugeordnet. Die schaltbare Kupplungseinrichtung11 dient dabei in geschlossenem Zustand, der durch einen Reibschluss zwischen den einzelnen reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elementen beschreibbar ist, dem Antrieb einer mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 gekoppelten Fördereinrichtung14 für Betriebsmittel. Diese dient der Bereitstellung der erforderlichen Volumenströme und Drücke zur Aktivierung/Deaktivierung einzelner, unterschiedlicher Wandlungsbereiche abdeckender Gangstufen eines der Kraftübertragungsvorrichtung7 nachgeordneten Getriebes. Ferner wird auch die hydrodynamische Komponente9 der Kraftübertragungsvorrichtung7 über ein Betriebsmittelversorgungs- und/oder Führungssystem29 , welches hier im Einzelnen nicht dargestellt ist, mit Betriebsmittel versorgt sowie die schaltbare Kupplungseinrichtung11 betätigt. Bei dem verwendeten Betriebsmedium handelt es sich in der Regel um Öl. Die Förderung in die einzelnen Kammern und Druckräume zur Beaufschlagung der Stellelemente der Schaltelemente des Getriebes, der hydrodynamischen Komponente9 sowie auch der schaltbaren Kupplungseinrichtungen10 und11 ist die Fördereinrichtung14 vorgesehen. In der Grundfunktionsstellung „Offen” der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 , in welcher der Antriebsstrang von der ersten Antriebsmaschine3 getrennt ist, ist die schaltbare Kupplungseinrichtung11 nicht betätigt. Um beim Anfahren bei Inbetriebnahme der ersten Antriebsma schine3 sofort den erforderlichen Druck für die hydrodynamische Komponente9 und die Stelleinrichtungen der Schaltelemente des Getriebes sowie auch der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 zum Schließen dieser bereitzustellen, muss die Fördereinrichtung14 in Form der Getriebeölpumpe sofort angetrieben werden. Dies ist insbesondere im Notlaufbetrieb und nach Ausfall der Getriebesteuerung der Fall, in welchem der Antrieb über die erste Antriebsmaschine3 erfolgt, die über einen eigenen Anlasser gestartet wird. Um auch in diesem Betriebszustand die Getriebeölpumpe in Form der Fördereinrichtung14 antreiben zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, die schaltbare Kupplungseinrichtung11 , insbesondere die Stelleinrichtung12 derart auszuführen und anzuordnen, dass diese bei Antrieb durch die erste Antriebsmaschine3 automatisch selbsttätig schließt. Dies wird erfindungsgemäß durch den sich im mit Druckmittel beaufschlagbaren und dem Kolbenelement13 zugeordneten Kolbenraum15 einstellenden Fliehöldruck erzielt. Dieser wird dadurch erzielt, dass der dem Kolbenelement13 der Stelleinrichtung12 zur Beaufschlagung mit der erforderlichen Betätigungskraft zugeordnete und mit Druckmittel beaufschlagbare Kolbenraum15 über die Antriebsmaschine3 angetrieben wird und das sich in diesem befindliche Betriebs- beziehungsweise Druckmittel derart bemessen ist, dass der sich durch die Fliehkraftwirkung ausbildende Fliehöldruck ausreicht, um das Kolbenelement13 in die Schließen-Endlage zu verbringen und damit die schaltbare Kupplungseinrichtung11 zu schließen. Dies setzt jedoch voraus, dass zum einen der mit Druckmittel beaufschlagbare Kolbenraum15 in allen Funktionszuständen durch eine Mindestbefüllung charakterisiert sein muss und nicht vollständig leer läuft und ferner mit der Antriebsmaschine3 zumindest mittelbar, vorzugsweise direkt drehfest gekoppelt ist. Dies wird gemäß der in der1 dargestellten Ausführung dadurch erzielt, dass der Kolbenraum15 durch die druck- und flüssigkeitsdichte Führung des Kolbenelementes13 am ersten Kupplungsteil11E oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element gebildet wird. Der Kolbenraum15 wird damit vom Kupplungsteil11E sowie dem Kolbenelement13 gebildet und begrenzt, wobei das Kolbenelement13 als verschiebbare Wandung des Kolbenraumes15 fungiert. Bezüglich der konkreten Anordnung und Ausführung besteht dabei eine Vielzahl von Möglichkeiten. In der1 ist dabei der Kolbenraum15 und damit auch das Kolbenelement13 in axialer Richtung von der ersten Antriebsmaschine3 zur Kraftübertragungsvorrichtung7 betrachtet den einzelnen Kupplungsteilen11E und11A vorgeordnet. Der Kolbenraum15 wird von Elementen gebildet, die vorzugsweise mit der Drehzahl der Antriebsmaschine3 oder aber zumindest in einem Verhältnis dazu rotieren. Im dargestellten Fall handelt es sich hierbei um eine Kolbennabe16 , die drehfest mit der Antriebsmaschine3 über die Vorrichtung T1 zur Dämpfung von Schwingungen gekoppelt ist. Die Kolbennabe16 ist ferner drehfest mit dem ersten Kupplungsteil11E in Form eines Außenlamellenträgers17 verbunden, beispielsweise über eine stoffschlüssige Verbindung. Die Führung des Kolbenelementes13 erfolgt in axialer Richtung unter Ausbildung des Kolbenraumes15 im Bereich von dessen Außenumfang18 am Außenlamellenträger17 des ersten Kupplungsteiles11E und im Bereich des Innenumfanges19 an der Kolbennabe16 , insbesondere einem, einen Außenumfang beschreibenden Bereich der Kolbennabe16 . Zur druck- und flüssigkeitsdichten Führung sind dabei zwischen dem Außenumfang18 des Kolbenelementes13 und dem ersten Kupplungsteil11 erste Dichteinrichtungen20 vorgesehen, während zwischen dem Innenumfang19 und der Kolbennabe16 eine weitere zweite Dichteinrichtung21 angeordnet ist. Vorzugsweise ist ferner das Kolbenelement13 drehfest mit dem ersten Kupplungsteil11E oder einem mit diesem drehfest verbundenen Element, beispielsweise die Kolbennabe16 verbunden. Der zweite Kupplungsteil11A umfasst im dargestellten Fall einen Innenlamellenträger22 mit entsprechenden Innenlamellen, wobei dieser drehfest mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 verbunden ist. Der Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 wird im dargestellten Fall von einem Gehäuse23 gebildet, wobei dieses aus einer Gehäuseglocke24 besteht, das im dargestellten Fall drehfest mit dem Pumpenrad P, insbesondere der Pumpenradschale PS verbunden ist und das Turbinenrad T unter Ausbildung eines axialen Zwischenraumes25 zur Aufnahme der schaltbaren Kupplungseinrichtung10 umschließt. - Die schaltbare Kupplungseinrichtung
11 mit der Stelleinrichtung12 ist von einem Gehäuse26 umschlossen, welches einen Innenraum28 , der auch als Kupplungsumgebung bezeichnet wird, beschreibt. Dabei kann das Gehäuse26 drehfest mit der Gehäuseglocke24 verbunden sein oder in einer besonders vorteilhaften Ausführung mit dieser eine bauliche Einheit bilden, wobei das Gehäuse für die gesamte kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit1 dann einteilig die Kraftübertragungsvorrichtung7 und die schaltbare Kupplungseinrichtung11 umschließt. Im dargestellten ist die Gehäuseglocke24 in axialer Richtung als Tiefzieh- beziehungsweise in einer Stanzpresse bearbeitetes und geformtes Element derart glockenförmig ausgebildet, dass diese auch die schaltbare Kupplungseinrichtung11 noch mit umschließt. Die Begrenzung der einzelnen Druckräume von schaltbarer Kupplungseinrichtung11 , insbesondere Kupplungsumgebung28 und Kolbenraum15 sowie der Kraftübertragungsvorrichtung7 erfolgt vorzugsweise über druckraumtrennende Wandelemente27 , die drehfest mit der Gehäuseglocke24 verbunden sind. Andere Ausführungen sind denkbar. Beispielhaft kann auch die Gehäuseglocke24 derart ausgebildet sein, dass diese die axiale Begrenzungswand für den Innenraum28 der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 bildet, welcher die Kupplungsumgebung für diese, insbesondere die einzelnen reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elemente bildet. Das Gehäuse26 ist dann mit diesem drehfest, vorzugsweise stoffschlüssig durch Verschweißen verbunden. - Im Notbetrieb, das heißt bei Antrieb über die erste Antriebsmaschine
3 , wird aufgrund der Rotation des Kolbenelementes13 im in diesem Fall noch ruhenden Gehäuse26 ein entsprechender Fliehöldruck aufgebaut, der eine Bewegung des Kolbenelementes13 in die Schließen-Endlage bewirkt. Dadurch wird ein Reibschluss zwischen den reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elementen der einzelnen Kupplungsteile11E und11A erzeugt und der Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 angetrieben, wobei gleichzeitig die Fördereinrichtung14 ebenfalls angetrieben wird und die erforderlichen Drücke aufbauen kann. Mit zunehmendem Druck in der hydrodynamischen Komponente9 überträgt diese ein Moment an die Getriebeeingangswelle8 . Ferner wird gleichzeitig auch über die Fördereinrichtung14 der Druck im Kolbenraum15 aufgebaut, um das Kolbenelement13 in der Schließen-Endlage und damit die schaltbare Kupplungseinrichtung11 im Funktionszustand „Geschlossen” zu halten. Der Kolbenraum15 ist dazu mit einem Anschluss A3 versehen, über welchen dieser mit Druckmittel gespeist werden kann. Zum Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 ist es dann erforderlich, einen Druck in der Kupplungsumgebung28 an das Kolbenelement13 anzulegen, welcher größer ist als der Druck im Kolbenraum15 . Dazu ist der Kupplungsumgebung beziehungsweise den diesen bildenden Innenraum28 ein weiterer Anschluss A4 zugeordnet, über den der die Kupplungsumgebung bildende Innenraum28 mit Druck beaufschlagt werden kann. Im dargestellten Fall ist der Anschluss A4 derart konzipiert, dass dieser sich zu einem zwischen dem Innenumfang des Gehäuses26 und dem Außenumfang des ersten Kupplungsteiles11E , insbesondere des Außenlamellenträgers17 gebildeten Zwischenraum als Teilraum28.1 des Innenraumes28 erstreckt und ferner in einer Abzweigung32 gleichzeitig den kolbenseitigen Teil28.2 des Innenraumes28 , welcher von dem drehfest mit der Gehäuseglocke24 verbundenen Wandelement27 und dem Kolbenelement13 gebildet wird, mündet. Dadurch ist es möglich, gleiche Druckverhältnisse über die gesamte Kupplungsumgebung zu gewährleisten. Der Anschluss A4 ist in besonders vorteilhafter Weise und zur Realisierung der Kühlung der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 mit dem Druck für die Kraftübertragungsvorrichtung7 , insbesondere die Komponente9 , verbindbar. - Die Kraftübertragungsvorrichtung
7 ist im dargestellten Fall als Zweikanaleinheit ausgeführt, umfassend zwei Anschlüsse, einen ersten Anschluss A1, welcher mit dem Arbeitsraum der hydrodynamischen Komponente9 gekoppelt ist, und einen zweiten Anschluss A2, welcher mit einem zwischen der der schaltbaren Kupplungseinrichtung10 und dem Wandelement27 angeordneten Zwischenraum25 verbunden ist. Denkbar wäre auch eine Ausführung als Dreikanaleinheit, bei welcher die schaltbare Kupplungseinrichtung10 zur Überbrückung der hydrodynamischen Komponente9 nach Bedarf beliebig mit Druck beaufschlagbar ist, unabhängig von den übrigen Verhältnissen in der Kraftübertragungsvorrichtung7 . In diesem Fall wäre ein separat mit Druckmittel beaufschlagbarer und dem Kolbenelement der Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplungseinrichtung10 zugeordneter Raum vorgesehen. Die einzelnen Anschlüsse A1 bis A4 sind vorzugsweise mit einem gemeinsamen Betriebsmittelversorgungs- und/oder Führungssystem29 wenigstens mittelbar verbunden, wobei in diesem die Versorgung mittels der Fördereinrichtung14 erfolgt. Dabei wird im Kraftfluss über die hydrodynamische Komponente9 gleichzeitig auch die Kupplungsumgebung beziehungsweise der diese bildende Innenraum28 in seinen einzelnen Teilräumen28.1 ,28.2 entsprechend mit Kühlmedium versorgt. Dies wird vorzugsweise durch die Kopplung des Anschlusses A4 der Kupplungsumgebung mit einem der Druckräume, vorzugsweise dem Anschluss A2 der Kraftübertragungsvorrichtung7 realisiert. - Vorzugsweise ist der Anschluss A3 mit der Fördereinrichtung
14 direkt oder gemeinsam mit dem Anschluss A1 koppelbar. Durch den erhöhten Druck im Wandler wird gleichzeitig auch der Druck in der mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer15 erhöht, so dass die Betätigungskraft nun nicht mehr allein über den Fliehöldruck erzeugt wird. - Um die schaltbare Kupplungseinrichtung
11 öffnen zu können, ist es erforderlich, den Druck im Kolbenraum15 so weit abzusenken, beziehungsweise den Druck in der Kupplungsumgebung, insbesondere dem Innenraum28 derart zu erhöhen, dass dieser ausreicht, das Kolbenelement13 in die Öffnen-Position zu verbringen. Vorzugsweise erfolgt dies über den Druck in der Kraftübertragungsvorrichtung7 , insbesondere der hydrodynamischen Komponente9 durch Kopplung des Anschlusses A4 der Kupplungsumgebung mit dem Anschluss A1 oder A2 der Kraftübertragungsvorrichtung7 , wobei beide mit der Fördereinrichtung14 gekoppelt sind. Dabei verbleibt jedoch immer eine derartige Menge an Betriebsmedium innerhalb des Kolbenraumes15 , dass diese geeignet ist, beim Anfahren der Antriebsmaschine3 den erforderlichen Fliehöldruck auf das Kolbenelement13 auszuüben, der zum Schließen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 führt. Die aus dem Fliehöldruck resultierende Anpresskraft ist somit als Funktion der Drehzahl des Kolbenraumes15 , der Betriebsmittelmenge innerhalb des Kolbenraumes15 und der Fläche des Kolbenelementes13 , welche von diesem Druck beaufschlagbar ist, beschreibbar. - In der in
1 dargestellten Ausführung ist ferner zusätzlich optional zwischen dem ersten Kupplungsteil11E und dem Kolbenelement13 eine Einrichtung33 zur Erzeugung einer Vorlast auf das Kolbenelement13 angeordnet. Diese umfasst im dargestellten Fall zumindest eine Federeinheit F, welche das Kolbenelement13 mit einer definierten Grundbetätigungskraft unabhängig von den tatsächlichen Druckverhältnissen im Kolbenraum15 beaufschlagt. Die Einrichtung33 und die schaltbare Kupplungseinrichtung11 sind in Reihe geschaltet und die Vorspannkraft ist vorzugsweise gleichgerichtet zur Betätigungskraft beim Schließen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 . Die Federeinheit F ist optional. Diese kann je nach Ausführung und Anbindung als Zug-, Druck- oder Tellerfeder ausgeführt werden. Dabei kann eine einzelne Federeinheit F eine oder eine Mehrzahl von Federelementen umfassen, die in Reihe oder parallel geschaltete sind. Im dargestellten Fall ist die Federeinheit F zwischen Kolbenelement13 und erstem Kupplungsteil11E angeordnet und formschlüssig mit diesen verbunden, insbesondere in diese eingehängt. - Verdeutlicht die
1 eine Ausführung mit in axialer Richtung antriebsmaschinenseitig angeordnetem Kolbenelement13 , verdeutlicht die2 eine alternative Ausführung des ersten Lösungsansatzes mit einer kraftübertragungsvorrichtungsseitig angeordneten Stelleinrichtung12 zur Betätigung der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 . In diesem Fall ist auch hier beispielhaft der erste Kupplungsteil11E vom Außenlamellenträger17 gebildet, um auch entsprechend große Kolbenflächen für das Kolbenelement13 erzielen zu können. Das Kolbenelement13 ist auch hier an diesem sowie dem drehfest mit diesem gekoppelten Element, insbesondere der Kolbennabe16 , in axialer Richtung verschiebbar geführt. Ferner besteht zwischen Kolbenelement13 und Kolbennabe16 , welche gleichzeitig die Eingangsnabe bildet, eine drehfeste Verbindung. Diese wird im dargestellten Fall beispielhaft über einen Formschluss oder über einen Kraftschluss realisiert. Der zweite Kupplungsteil11A umfasst hier einen Innenlamellenträger22 , der drehfest mit dem Eingang E der Kraftübertragungsvorrichtung7 verbunden ist. Lediglich die Anordnung wurde vertauscht. Dabei kann jedoch in besonders vorteilhafter Weise auf die Druckraumabtrennung zwischen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 und der Kraftübertragungsvorrichtung7 verzichtet werden. Die Gehäuseglocke24 umschließt sowohl die schaltbare Kupplungseinrichtung10 als auch die schaltbare Kupplungseinrichtung11 und der Innenraum28 , welcher die Kupplungsumgebung bildet, wird hier vom Zwischenraum25 gebildet, so dass in diesem gleiche Verhältnisse vorherrschen und auf eine zusätzliche Kopplung beziehungsweise strömungstechnische Verbindung zum Zwecke der Erzeugung eines Kühlölstromes für die schaltbare Kupplungseinrichtung verzichtet werden kann. Die druck- und flüssigkeitsdichte Abdichtung des Kolbenraumes15 erfolgt in Analogie zu der in der1 dargestellten Ausführung. Die Kraftübertragungsvorrichtung7 ist hier durch die beiden Anschlüsse A1 und A2 charakterisiert, wobei der Anschluss A2 gleichzeitig auch dem Innenraum28 zugeordnet ist. Der weitere dritte Anschluss A3 ist dem Kolbenraum15 zugeordnet. Der Anschluss A4 entfällt, wie bereits ausgeführt. - Diese Lösung stellt dabei eine besonders vorteilhafte Ausführung dar, da hier der Bauraum in axialer Richtung in optimaler Weise genutzt werden kann, insbesondere durch Wegfall der den Innenraum
28 begrenzenden Zwischenwandung27 . - Die
3 verdeutlicht demgegenüber eine erfindungsgemäße Lösung. Bei dieser ist die schaltbare Kupplungseinrichtung11 als drucklos geschlossene Kupplung ausgebildet. Dies bedeutet, dass eine Druckmittelbetätigung der Stelleinrichtung12 vorzugsweise nur zum Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 erfolgt, während ansonsten die schaltbare Kupplungseinrichtung11 , insbesondere die beiden Kupplungsteile11E und11A , mit einer Betätigungskraft zur Realisierung eines Form- oder Kraftschlusses, insbesondere Reibschlusses beaufschlagt sind. - Der Aufbau der Kraftübertragungsvorrichtung
7 , der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 sowie der Anbindungen innerhalb der Kraftübertragungs- und Antriebseinheit1 entspricht bis auf die Ausführung der Stelleinrichtung12 und der Erzeugung der Betätigungskraft dem in1 oder2 beschriebenen, weshalb für gleiche Elemente gleiche Bezugsziffern verwendet werden und bezüglich der Erläuterungen zur konstruktiven Ausführung und Funktion auf diese Figuren verwiesen wird. - Erfindungsgemäß sind Mittel
34 zur Übertragung eines vordefinierten Momentes an der Stelleinrichtung12 der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 zwischen der ersten Antriebsmaschine3 und der Kraftübertragungseinheit7 vorgesehen, die derart ausgeführt und angeordnet sind, geeignet zu sein, das volle über die erste Antriebsmaschine3 aufbringbare Moment zu übertragen, d. h. auch ein Maximalmoment. Die Mittel34 umfassen dazu in besonders vorteilhafter Weise die schaltbare Kupplungseinrichtung11 mit einer Stelleinrichtung12 und eine Einrichtung35 zur Erzeugung einer Vorlast auf das Kolbenelement13 , welche der Betätigungskraft des Kolbenelementes13 zur Übertragung des vordefinierten Motormoment entspricht. Das Kolbenelement13 ist in Betätigungsrichtung zum Schließen der Kupplung11 frei von einer Druckmittelbeaufschlagung. Die Einrichtung34 ist in Abhängigkeit der Anordnung und zu erzeugenden Kraftrichtung als eines der nachfolgenden Elemente ausgeführt: - – Zugfedereinrichtung
- – Druckfedereinrichtung
- – Tellerfedereinrichtung
- Diese Federeinheit F ist dabei mit einer der Betätigungskraft entsprechenden Vorspannkraft zwischen zweitem Kupplungsteil
11A oder Gehäuse26 und Kolbenelement13 angeordnet. Das Kolbenelement13 wirkt dabei auf die einzelnen reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elemente der einzelnen Kupplungsteile11E und11A , wobei sich diese an der im Wandelement27 zur Druckraumtrennung zwischen Innenraum28 der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 und der Kraftübertragungsvorrichtung7 abstützen. Bei dieser Ausführung ist dabei das Kolbenelement13 in axialer Richtung verschiebbar am ersten und zweiten Kupplungsteil11E und11A geführt, wobei dadurch zwischen diesen ein Kolbenraum15 ausgebildet wird. Das Kolbenelement13 ist drehfest vorzugsweise mit dem zweiten Kupplungsteil11A verbunden und lediglich druckdicht am ersten Kupplungsteil11E geführt. Denkbar ist auch, die druckdichte Führung lediglich am zweiten Kupplungsteil11A vorzunehmen und die drehfeste Kopplung mit dem ersten Kupplungsteil. Dabei ist hier der ersten Kupplungsteil11E drehfest mit der Kolbennabe16 verbunden, welche wiederum drehfest über die Vorrichtung T1 zur Dämpfung von Schwingungen mit der ersten Antriebsmaschine gekoppelt ist. - Der erste Kupplungsteil
11E umfasst einen Innenlamellenträger22 sowie reibflächentragende und/oder reibflächenbildende Elemente, die in axialer Richtung an diesem verschiebbar geführt sind. Der zweite Kupplungsteil11A umfasst den Außenlamellenträger17 , welcher drehfest mit dem Gehäuse26 beziehungsweise der Gehäuseglocke24 verbunden ist oder aber mit dieser eine integrale Baueinheit bildet und an welcher reibflächentragende und/oder reibflächenbildende Elemente in axialer Richtung verschiebbar gelagert sind, wobei gleichzeitig das Gehäuse26 mit dem Wandelement27 eine axiale Anschlagsfläche für die miteinander in Wirkverbindung bringbaren und reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elemente bildet. Auch diese Ausführung ist durch insgesamt vier Anschlüsse charakterisiert. Der Aufbau der Kraftübertragungsvorrichtung7 entspricht dem in den1 und2 beschriebenen, weshalb für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet werden, ferner für die Kopplung der einzelnen Komponenten untereinander. Lediglich die Ausgestaltung der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 variiert. Die Federeinheit F ermöglicht dabei eine Vorspannkraft, die immer die Übertragung eines vordefinierten Elementes ermöglicht, wobei der Kolbenraum15 zur Betätigung nicht mit Druckmittel beaufschlagt werden muss. Dabei wird das erforderliche Moment zum Antreiben der Fördereinrichtung14 und damit auch zum Anschleppen der hydrodynamischen Komponente9 beziehungsweise der mit dem Eingang der Kraftübertragungseinheit gekoppelten Elemente übertragen. Der Anschluss A4, welcher mit dem Innenraum28 verbunden ist, dient im Wesentlichen zur Kühlung der reibflächentragenden und/oder reibflächenbildenden Elemente der einzelnen Kupplungsteile11E ,11A im Teilraum28.2 sowie zum Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung11 , indem das Kolbenelement in die Öffnen-Endlage entgegen der Vorspannkraft der Federeinheit F. Der Anschluss A3 dient über eine weitere Kopplung mit dem Teilinnenraum28.2 ebenfalls der Kühlung und der Betätigung beim Öffnen. - Die einzelne Federeinheit F ist in vorteilhafter Weise als Tellerfeder ausgeführt. Denkbar sind jedoch auch je nach Ausbildung andere Druckfedern.
- Bei allen genannten Ausführungen wird im Notlauf die schaltbare Kupplungseinrichtung entweder automatisch oder über eine ohnehin über eine mechanische Einrichtung aufgebrachte Betätigungskraft, insbesondere eine Vorspannkraft, geschlossen und Drehmoment übertragen. Eine dargestellte Ausführung der einzelnen Komponenten ist beispielhaft. Diese verdeutlichen lediglich das Grundprinzip zum einen der drucklosen geschlossenen Stellung der schaltbaren Kupplungseinrichtung sowie einer automatischen Schließfunktion aufgrund eines sich ohnehin einstellenden Fliehöldruckes aufgrund der Rotation der den entsprechenden Druckraum bildenden Elemente.
-
- 1
- kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit
- 2
- Hybridsystem
- 3
- erste Antriebsmaschine
- 4
- Verbrennungskraftmaschine
- 5
- zweite Antriebsmaschine
- 6
- elektrische Maschine
- 6.1
- Rotor
- 7
- Kraftübertragungsvorrichtung
- 8
- Getriebeeingangswelle
- 9
- hydrodynamische Komponente
- 10
- schaltbare Kupplungseinrichtung
- 10E
- erster Kupplungsteil
- 10A
- zweiter Kupplungsteil
- 11
- schaltbare Kupplungseinrichtung
- 11E
- erster Kupplungsteil
- 11A
- zweiter Kupplungsteil
- 12
- Stelleinrichtung
- 13
- Kolbenelement
- 14
- Fördereinrichtung
- 15
- druckmittelbeaufschlagbarer Kolbenraum
- 16
- Kolbennabe
- 17
- Außenlamellenträger
- 18
- Außenumfang
- 19
- Innenumfang
- 20
- erste Dichteinrichtung
- 21
- zweite Dichteinrichtung
- 22
- Innenlamellenträger
- 23
- Gehäuse
- 24
- Gehäuseglocke
- 25
- Zwischenraum
- 26
- Gehäuse
- 27
- Wandelement
- 28
- Innenraum
- 28.1, 28.2
- Teilraum
- 29
- Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem
- 30
- Anfahrelement
- 31
- Nabe
- 32
- Abzweigung
- 33
- Einrichtung zur Erzeugung einer Vorlast
- 34
- Mittel
- 35
- Einrichtung zur Erzeugung einer Vorlast
- A1
- Anschluss
- A2
- Anschluss
- A3
- Anschluss
- A4
- Anschluss
- E
- Eingang
- A
- Ausgang
- P
- Pumpenrad
- T
- Turbinenrad
- L
- Leitrad
- F
- Federeinheit
- T1
- Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen
- T2
- Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10310831 A1 [0003]
- - DE 102006040117 A1 [0008]
Claims (41)
- Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) für den Einsatz in Hybridsystemen (2 ) zwischen zumindest einer ersten Antriebsmaschine (3 ) und einem anzutreibenden Element, mit einer ein Anfahrelement (30 ) aufweisenden oder bildenden Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) und einer dieser vorgeordneten schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zur wahlweisen Unterbrechung/Gewährleistung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine (3 ) und der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ), umfassend einen ersten mit der ersten Antriebsmaschine koppelbaren Kupplungsteil (11E ) und einen zweiten mit dem Eingang (E) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbundenen Kupplungsteil (11A ), die über eine zumindest teilweise druckmittelbetätigbare Stelleinrichtung (12 ) mit zumindest einem Kolbenelement (13 ) und einer dem Kolbenelement (13 ) zugeordneten und mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer (15 ) betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) derart angeordnet und ausgeführt ist, dass diese mit der Drehzahl des ersten Kupplungsteils (11E ) oder einem mit diesem drehfest verbundenen Element rotiert. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) drehfest mit dem ersten Kupplungsteil (11E ) verbunden ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) vom Kolbenelement (13 ) und dem ersten Kupplungsteil (11E ) gebildet wird, wobei das Kolbenelement (13 ) in axialer Richtung verschiebbar und druck- und flüssigkeitsdicht am ersten Kupplungsteil (11E ) und/oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element gelagert ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) in Umfangsrichtung drehfest mit dem ersten Kupplungsteil (11E ) oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element verbunden ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Kupplungsteile (11E ,11A ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) jeweils zumindest einen Träger und wenigstens ein mit diesem drehfest verbundenes und in axialer Richtung verschiebbar gelagertes reibflächentragendes und/oder reibflächenbildendes Element umfassen. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kupplungsteil (11E ) einen Außenlamellenträger (17 ) umfasst und das Kolbenelement (13 ) im Bereich seines Außenumfanges (17 ) am Außenlamellenträger (19 ) und im Bereich seines Innenumfanges (19 ) an einem drehfest mit dem ersten Kupplungsteil (11E ) verbundenen Element, insbesondere Nabe (16 ) in axialer Richtung verschiebbar und druck- und flüssigkeitsdicht geführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) im Bereich seines Innenumfanges (19 ) drehfest mit dem ersten Kupplungsteil (11E ) oder einer mit dieser verbundenen Nabe (16 ) verbunden ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kupplungsteil (11A ) einen Träger in Form eines Innenlamellenträgers (22 ) umfasst. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenlamellenträger (22 ) drehfest mit dem Eingang (E) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbunden ist oder diesen bildet. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) in axialer Richtung im Kraftfluss von der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zur Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) betrachtet den einzelnen Kupplungsteilen (11E ,11A ) vorgeordnet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) in axialer Richtung im Kraftfluss von der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zur Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) betrachtet den Kupplungsteilen (11E ,11A ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) nachgeordnet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Kupplungseinrichtung (11 ) und die Kraftübertra gungsvorrichtung (7 ) in einem von einem gemeinsamen Gehäuse (24 ) umschlossenen Innenraum angeordnet sind. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kolbenelement (13 ) und dem ersten Kupplungsteil (11E ) oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element eine Einrichtung (33 ) zur Erzeugung einer Vorspannkraft angeordnet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (33 ) zumindest eine Federeinheit (F), insbesondere Druckfeder oder Tellerfeder umfasst, die in axialer Richtung formschlüssig zwischen erstem Kupplungsteil (11E ) oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element und dem Kolbenelement (13 ) eingehängt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) und die dem Kolbenelement (13 ) zugeordnete mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) derart ausgeführt und ausgelegt sind, dass bei Vorliegen einer Mindestbefüllung mit Betriebsmedium bei einer vordefinierten Drehzahl des ersten Kupplungsteiles (11E ) diese zur Ausbildung eines mitrotierenden Betriebsmedienringes geeignet ist, der eine Betätigungskraft auf das Kolbenelement (13 ) ausübt, die eine Drehmoment übertragende Wirkverbindung zwischen den einzelnen Kupplungsteilen (11E ,11A ) erzeugt. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) und die dem Kolbenelement (13 ) zugeordnete mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) derart ausgelegt sind, dass die erzeugbare Betätigungskraft geeignet ist, zumindest ein vordefiniertes Mindestmoment zu übertragen, welches ausreicht, eine mit dem Eingang (E) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbundene Fördereinrichtung (14 ), insbesondere Getriebeölpumpe anzutreiben. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) und die dem Kolbenelement (13 ) zugeordnete mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) derart ausgelegt sind, dass die erzeugbare Betätigungskraft geeignet ist, zumindest ein vordefiniertes Mindestmoment im Bereich von 3 bis 80 Nm, bevorzugt 3 bis 30 Nm, ganz besonders bevorzugt 3 bis 20 Nm zu übertragen. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) für den Einsatz in Hybridsystemen (2 ) zwischen zumindest einer ersten Antriebsmaschine (3 ) und einem anzutreibenden Element, mit einer ein Anfahrelement (30 ) aufweisenden oder bildenden Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) und einer dieser vorgeordneten schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zur wahlweisen Unterbrechung/Gewährleistung des Kraftflusses zwischen der ersten Antriebsmaschine (3 ) und der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ), umfassend einen ersten mit der ersten Antriebsmaschine koppelbaren Kupplungsteil (11E ) und einen zweiten mit dem Eingang (E) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbundenen Kupplungsteil (11A ), die über eine zumindest teilweise druckmittelbetätigbare Stelleinrichtung (12 ) mit zumindest einem Kolbenelement (13 ) betätigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (34 ) zur Übertragung eines vordefinierten Momentes zwischen der ersten Antriebsmaschine (3 ) und der Kraftübertragungseinheit (7 ) vorgesehen sind, die derart ausgeführt und angeordnet sind, geeignet zu sein, das volle über die erste Antriebsmaschine (3 ) aufbringbare Moment zu übertragen. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) an einem der beiden Kupplungsteile (11E ,11A ) oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element druck- und flüssigkeitsdicht unter Ausbildung einer dem Kolbenelement (13 ) zugeordneten Kammer (15 ) geführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) an beiden Kupplungsteilen (11E ,11A ) oder einem drehfest mit diesem verbundenen Element druck- und flüssigkeitsdicht unter Ausbildung einer dem Kolbenelement (13 ) zugeordneten Kammer (15 ) geführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (34 ) die schaltbare Kupplungseinrichtung (11 ) mit Stelleinrichtung (12 ) und eine Einrichtung (35 ) zur Erzeugung einer Vorlast auf das Kolbenelement (13 ) umfassen, welche der Betätigungskraft des Kolbenelementes (13 ) zur Übertragung des vordefinierten Motormoment entspricht. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (34 ) in Abhängigkeit der Anordnung und zu erzeugenden Kraftrichtung als eines der nachfolgenden Elemente ausgeführt ist: – Zugfedereinrichtung – Druckfedereinrichtung – Tellerfedereinrichtung und zwischen der Stelleinrichtung (12 ) und einem der Kupplungsteile (11E ,11A ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) oder einem drehfest mit diesen verbundenen Element angeordnet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Kupplungseinrichtung (11 ) als reibschlüssige Kupplungseinrichtung, insbesondere nasslaufende Lamellenkupplung ausgeführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Kupplungseinrichtung (11 ) als synchron schaltbare Kupplungseinrichtung ausgeführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Kolbenelement (13 ) zum Öffnen der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) mit einer der Betätigungskraft durch den Fliehöldruck des mitrotierenden Betriebsmedienringes in der mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer (15 ) und/oder der Einrichtungen (33 ,35 ) zur Erzeugung einer Vorlast entgegen gerichteten Kraft beaufschlagbar ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraft hydraulisch erzeugt wird, insbesondere der, die Kupplungsumgebung beschreibende Innenraum (28 ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) mit Druckmittel beaufschlagbar ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die schaltbare Kupplungseinrichtung (11 ) ein Gehäuse (26 ) umfasst, das die einzelnen Kupplungsteile (11E ,11A ) unter Ausbildung eines die Kupplungsumgebung bildenden Innenraumes (28 ) umschließt und die Kupplungsumgebung über eine Strömungsverbindung mit zumindest einem der Druckräume der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbindbar ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass dem Innenraum (28 ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zumindest ein Anschluss (A4) zugeordnet ist, der mit zumindest einem der Druckräume der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) verbindbar ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer (15 ) der Stelleinrichtung (12 ) der schaltbaren Kupplungseinrichtung (11 ) zumindest ein Anschluss (A3) zugeordnet ist, der mit einem Betriebsmittelversorgungs- und Führungssystem (25 ) koppelbar ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Druckmittel beaufschlagbare Kammer (15 ) mit zumindest einem Druckraum der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) gekoppelt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Anfahrelement (30 ) als hydrodynamische Komponente (9 ) ausgeführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die hydrodynamische Komponente (9 ) als hydrodynamischer Drehzahl-/Drehmomentwandler ausgebildet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die hydrodynamische Komponente (9 ) als hydrodynamische Kupplung ausgebildet ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) eine Einrichtung zur zumindest teilweisen Umgehung des Kraftflusses über die hydrodynamische Komponente umfasst, welche als schaltbare Kupplungseinrichtung (10 ) ausgeführt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die hydrodynamische Komponente (9 ) und die schaltbare Kupplungseinrichtung (10 ) einzeln oder parallel schaltbar sind. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 31 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) zumindest als Zweikanaleinheit ausgebildet ist, umfassend zumindest zwei Anschlüsse (A1, A2), wobei ein erster Anschluss (A1) mit dem Arbeitsraum der hydrodynamischen Komponente (9 ) und ein weiterer Anschluss mit dem die hydrodynamische Komponente (9 ) umgebenden Innenraum (25 ) gekoppelt ist. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) als Dreikanaleinheit ausgebildet ist, umfassend einen weiteren dritten Anschluss zur Kopplung mit einer der Stelleinrichtung der schaltbaren Kupplungseinrichtung (10 ) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) zugeordneten und mit Druckmittel beaufschlagbaren Kammer. - Kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Antriebsmaschine (5 ), insbesondere der Rotor (6.1 ) am Eingang (E) der Kraftübertragungsvorrichtung (7 ) gelagert ist. - Antriebsstrang für ein Hybridsystem (
2 ) eines Fahrzeuges mit mindestens einer ersten Antriebsmaschine (3 ) und einer zweiten Antriebsmaschine (5 ), die über eine kombinierte Kraftübertragungs- und Antriebseinheit (1 ) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 38 mit einem anzutreibenden Element, insbesondere Getriebe verbindbar sind. - Antriebsstrang nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, die erste Antriebsmaschine (
3 ) als Verbrennungskraftmaschine (4 ) ausgebildet ist. - Antriebsstrang nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Antriebsmaschine (
5 ) als Generator und Motor betreibbare elektrische Maschine (6 ) ausgeführt ist.
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