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Die Erfindung betrifft ein Klebeband mit einer reißbaren Trennfolie. Derartige Klebebänder können insbesondere zum Abdichten von Fugen zwischen zusammengefügten Bauelementen benutzt werden, wie beispielsweise zwischen einer Außenwandöffnung und einem Fenster- oder Türrahmen beim Hausbau. Sie haben zum Zweck, die Fugen mit geringem Aufwand optimal abzudichten, indem sie, zum Beispiel nach dem Zusammenfügen der Bauelemente, auf der Wandinnenseite fugenüberdeckend auf die Fugenränder aufgeklebt werden.
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Stand der Technik
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Klebebänder, einseitig oder doppelseitig klebend, werden oft mit einer Trennfolie versehen, die auf die offen liegende Klebstoffschicht aufgebracht ist und unmittelbar vor der Verarbeitung des Klebebandes abgezogen wird. Solche Trennfolien schützen den Klebstoff vor der Verarbeitung des Klebebandes und werden nach dem Entfernen weggeworfen. Sie sind klebstoffabweisend, zum Beispiel durch eine Antihaftbeschichtung, meist aus silikonhaltigen Beschichtungen. Gewöhnlich bestehen sie aus PE, PP, Polyester oder Papieren.
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Des Weiteren sind Trennfolien bekannt, die sich leicht in Längsrichtung trennen bzw. weiterreißen lassen. Eine gerade Ausbreitung einer Risslinie ist aber nicht über längere Strecken, das heißt Strecken von mehr als einem Meter, gewährleistet, vor allem wenn die Trennfolie schräg zur Abreißrichtung abgezogen wird. Zieht man einen Teil der Trennfolie schräg mit einem Abzugwinkel von zum Beispiel 45 Grad ab, so orientiert sich die Risslinie solcher Trennfolien in Richtung der Abreißrichtung. Auch ist es nicht möglich, den Herstellungsprozess dieser Trennfolien, insbesondere den der Streckung, so gut zu kontrollieren, dass die Trennfolie exakt in Längsrichtung weiterreißt. Dies alles ist von Nachteil, da die Trennfolie schräg zur Längsrichtung des Klebebandes abreißt und der Benutzer mehrmals neu mit dem Abziehen der Trennfolie beginnen muss. Abziehbare Trennfolien von Klebebändern sollten sich also möglichst in einem Stück über die benötigte Länge mit einer definierten Breite gleichmäßig weiterreißen lassen, so dass auf der gesamten Klebebandlänge eine gleichmäßig breite Klebefläche freigelegt wird.
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Zur Lösung dieses Problems sind Klebebänder bekannt, die über eine in Längsrichtung, also in Abrollrichtung des Klebebandes, einfach oder mehrfach geschlitzte abziehbare Trennfolie verfügen, zum Beispiel beschrieben in
DE 10 031 213 B4 . Diese Trennfolie kann entlang der Schlitze in diskreten Schritten abgezogen werden.
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Dadurch ist das Klebeband nicht sofort auf der gesamten Breite, sondern nur auf dem von dem abgezogenen Trennfolienstreifen freigelegten Teilbereich, klebend. Das kann beim Anbringen in Ecken (zum Beispiel im Baubereich), zur Verbindung von zwei Materialien oder beim Verkleben in engen Platzverhältnissen ein Vorteil sein. Das Klebeband kann dort einfacher aufgebracht werden, indem zunächst der freigelegte Teilbereich verklebt wird, bevor die verbleibende Trennfolie abgezogen wird und ein nächster Teilbereich des Klebebandes verklebt werden kann.
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Das Klebeband kann so, zum Beispiel beim Verbinden von zwei Bauteilen, zuerst auf dem einen Bauteil richtig positioniert und mit dem freigelegten Teilbereich fixiert werden, wobei die verbleibende Trennfolie den Rest des Klebebandes abdeckt. Dieser verklebt daher nicht ungewollt und ist auch vor Verschmutzung, zum Beispiel durch Staub, geschützt.
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Erst wenn das Klebeband mit dem zweiten Bauteil verklebt werden soll, wird der nächste Streifen der Trennfolie abgezogen und das Klebeband mit dem zweiten Bauteil verklebt.
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Das Verkleben des Klebebandes und das Abziehen der Trennfolie ist meist ein simultaner Prozess, d. h. der Verarbeiter hebt am Anfang des Klebebands einen kleinen Teil der Trennfolie vom Klebstoff ab, klebt das Klebeband dann auf dem Untergrund an und zieht nun schrittweise die Trennfolie unter dem Klebeband unter einem Abzugswinkel hervor, wobei er das Klebeband gleichzeitig anreibt.
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Dieser Prozess kann auch bei Klebebändern mit geschlitzten Trennfolien zum Einsatz kommen, wobei durch den geraden Schlitz gewährleistet ist, dass stets ein durch den Schlitz definierter Streifen der Trennfolie vom Klebeband entfernt wird und damit immer gleichmäßig viel Klebeband verklebt wird.
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Um eine gerade Risslinie, unabhängig vom Abzugswinkel, zu erreichen, kann die klebstoffabweisende Trennfolie auch mit einer Längsperforation versehen sein. Der Nachteil von Perforationen liegt darin, dass die Klebstoffschicht des Klebebandes nicht mehr ganz bedeckt ist und durch diese Öffnungen Klebstoff austreten kann, wobei die Aufwicklungen der Klebebandrolle in sich verkleben oder sogar Schmutz auf den Klebstoff gelangen kann.
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Sowohl das Anordnen von Schlitzen als auch von Perforationen in Längsrichtung über die Breite des Klebebands kann nur in ausreichend großen Abständen voneinander geschehen. Wenn die Breite der Klebebandstreifen zwischen den Schlitzen zu gering wird, ist die Trennfolie beim Abziehen instabil und die einzelnen Trennfolienstreifen fallen auseinander. Selbiges gilt für perforierte Trennfolien. Eine gerade Ausbreitung der Risslinie ist beim Abziehen der Streifen nicht mehr gewährleistet, da sich die Trennfolienstreifen, welche an die ursprünglichen Risslinie angrenzen, aufgrund der geringen Haftwirkung der schmalen Trennfolienstreifen mit abheben.
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Aufgabenstellung
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Die vorliegende Erfindung hat zur Aufgabe, ein Klebeband bereitzustellen, welches vielseitig einsetzbar ist, kostengünstig herstellbar ist und mit einer Trennfolie versehen ist, welche auf langen Strecken über einem Meter in Längsrichtung des Klebebands in Trennfolienstreifen, deren Breite kontinuierlich variabel wählbar ist, abgerissen werden kann. In Querrichtung soll sich die Trennfolie dabei möglichst schwer oder gar nicht weiterreißen lassen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Klebeband mit einer Trennfolie nach Anspruch 1, eine Rolle mit einem Klebeband nach Anspruch 12, eine Trennfolie nach Anspruch 13, ein Verfahren zur Herstellung eines Klebebands nach Anspruch 14, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Klebebands nach Anspruch 15 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen beansprucht.
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Das erfindungsgemäße Klebeband weist eine im Wesentlichen dichte Trennfolie auf, welche in Parallelrichtung zur Längskante bzw. in Abrollrichtung des Klebebandes eine geringe Weiterreißkraft und Führungsmittel aufweist, durch welche sich eine Risslinie im Wesentlichen in der Parallelrichtung zur Längskante des Klebebandes ausbreitet.
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Das erfindungsgemäße Klebeband hat den Vorteil, dass sich eine Risslinie in der Trennfolie bei ihrer Ausbreitung in Längsrichtung des Klebebandes nicht von ihrer lateralen Position entfernt, weil sie die durch die Führungsmittel vorgegebenen Bereiche der Trennfolie nicht überwinden kann.
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Da die Trennfolie dicht ist, kann, zum Beispiel bei einer Rolle mit Klebeband, der Klebstoff der Klebstoffschicht des Klebebandes nicht durch die Trennfolie hindurch austreten und die Rückseite der Trennfolie mit der Oberfläche des Klebebandes verkleben. Dies ist insbesondere ein Problem bei Klebebändern, welche einen Schlitz aufweisen, mit dicker Klebstoffschicht, wie sie auf der Baustelle verwendet werden.
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Zusätzlich kann das Klebeband selbst in Parallelrichtung zur Längskante des Klebebandes eine geringe Weiterreißkraft und/oder Führungsmittel aufweisen. So kann das gesamte Klebeband mit Trennfolie einfach und zeitsparend auf eine gewünschte Breite angepasst werden.
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In einer bevorzugen Ausführungsform weist die Risslinie der Trennfolie bei ihrer Ausbreitung in der Parallelrichtung zur Längskante des Klebebandes über eine Abzugsstrecke von 2 m eine maximale Abweichung kleiner/gleich 25 mm, bevorzugt kleiner/gleich 10 mm, noch bevorzugter kleiner/gleich 5 mm und besonders bevorzugt kleiner/gleich 1 mm auf.
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Die Risslinie in der Trennfolie breitet sich also über lange Strecken geradlinig und parallel zu der Längskante des Klebebandes unabhängig vom Abzugswinkel aus. Hierdurch kann auf einer langen Strecke zuerst ein Teil eines Klebebandes verklebt werden, bevor der Rest des Klebebandes verklebt wird.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der gegenseitige Abstand zwischen den Führungsmitteln kleiner als 20 mm, bevorzugt kleiner als 10 mm, bevorzugter kleiner als 5 mm, noch bevorzugter kleiner als 3 mm, noch bevorzugter kleiner als 1 mm und besonders bevorzugt kleiner als 0,5 mm.
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Durch diese geringen Abstände zwischen den Führungsmitteln kann die Breite eines abgerissenen Trennfolienstreifens in nahezu kontinuierlicher Weise variiert werden. Dies ist von besonderem Vorteil beim Bauen, wo die Baustoffe den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
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In einer weiteren bevorzugen Ausführungsform ist die Trennfolie aus Kunststoff oder Papier. Kunststoff ist wasserabweisend und kann deshalb auch in feuchten Umgebungen eingesetzt werden. Papier ist umweltschonend und günstig in der Beschaffung.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Führungsmittel im Wesentlichen parallele erste Verstärkungsfäden.
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Diese Verstärkungsfäden der Trennfolie können sehr dicht aneinander gesetzt werden. Dies ist bei den aus dem Stand der Technik bekannten Schlitzen und Perforationen aus eingangs genannten Gründen nicht möglich. Durch das enge Anordnen kann die Breite eines abzuziehenden Trennfolienstreifens auf nahezu kontinuierliche Weise variiert werden. Dies ist überaus vorteilhaft, da die Breite der Trennfolie den jeweiligen zu verbindenden Bauteilen angepasst werden kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind zweite Verstärkungsfäden vorgesehen, welche mit den ersten Verstärkungsfäden ein Gitter bilden. Die ersten Verstärkungsfäden sind dabei reißfester als die zweiten Verstärkungsfäden.
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Die Trennfolie ist durch die zweiten Verstärkungsfäden auch in Querrichtung des Klebebands bzw. der ersten Verstärkungsfäden verstärkt, welche jedoch aufgrund ihrer geringen Reißfestigkeit im Vergleich zu den ersten Verstärkungsfäden nicht die vorteilhaften Eigenschaften von gerader Reißbarkeit und geringer Weiterreißkraft der Trennfolie in Längsrichtung des Klebebands beeinträchtigen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Durchmesser der ersten Verstärkungsfäden und/oder der zweiten Verstärkungsfäden geringer als die Dicke der Trennfolie. Somit können die Verstärkungsfäden vollständig in die Trennfolie eingelassen sein und zeichnen sich nicht als störende Erhöhungen auf der Oberfläche ab.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Trennfolie geschäumt und die Führungsmittel sind Hohlräume.
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Dadurch, dass die Hohlräume in einer geschäumten Trennfolie eingeschlossen sind, hat die Trennfolie eine homogene Dicke. Des Weiteren kann die geschäumte Trennfolie besonders einfach und kostengünstig hergestellt werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Führungsmittel Prägungen. Auch Prägungen lassen sich besonders einfach und kostengünstig auf der Folie aufbringen.
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Ausführungsbeispiele
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand von Zeichnungen näher beschrieben.
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1 zeigt eine erste Ausführungsform des Klebebandes mit abziehbarer Trennfolie.
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2 zeigt eine zweite Ausführungsform des Klebebandes mit abziehbarer Trennfolie.
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3A und 3B zeigen den Aufbau sowie die Durchführung eines Tests zur Bewertung der Ausbreitung einer Risslinie.
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4 zeigt eine Rolle eines Klebebands mit einer Trennfolie.
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In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel des Klebebandes 1, 2 mit einer Trennfolie 3, 4 gemäß der Erfindung vereinfacht und bereichsweise geschnitten dargestellt.
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Das Klebeband 1, 2 besteht aus einer Trägerschicht 1 und aus einer Klebstoffschicht 2 auf ihrer Unterseite. Alternativ könnten Klebstoffschichten 2 auch auf Ober- und Unterseite der Trägerschicht 1 im Fall eines beidseitig klebenden Klebebandes 1, 2 angeordnet sein. Die Trennfolie 3, 4 besteht aus einer Folie 3 mit einer klebstoffabweisenden Beschichtung 4, vorzugsweise einer Silikonisierung. In oder auf der Trennfolie 3, 4 befinden sich erste, im Wesentlichen parallele Verstärkungsfäden 5, welche fest mit der Trennfolie 3, 4 verbunden sind. Selbstverständlich könnte die Anzahl der Verstärkungsfäden 5 höher oder niedriger als dargestellt sein.
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Die Trägerschicht 1 kann aus einem Vlies, einem mit Kunststoff beschichteten Vlies, aus einer Kunststofffolie, einem Papier, einem beschichteten Papier, einer Aluminiumfolie, einer mit Aluminium bedampften Kunststofffolie, einer Aluminium-Kunststoffverbundfolie, einer Metallfolie, einem Gewebe oder aus einer beliebigen Kombination dieser Materialien bestehen, die zum Beispiel durch Kaschierungen der Materialien leicht herzustellen sind.
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Die Klebstoffschicht 2 des Klebebands 1, 2 ist ganz oder teilweise mit der Trennfolie 3, 4 abgedeckt. Sie besteht aus einer wässerigen Polymerdispersion oder einer Lösemitteldispersion, einem Hotmelt, einem Butylklebstoff, einem Bitumenklebstoff oder einer Kombination dieser Klebstoffe. Der Lösungsmittelanteil der wässrigen Polymerdispersion beträgt weniger als 20%, bevorzugt weniger als 10% und besonders bevorzugt weniger als 3%.
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Das Auftragsgewicht des Klebstoffes der Klebstoffschicht 2 beträgt beim fertigen Klebeband 1, 2 bevorzugt mindestens 100 g/m2, bevorzugter mindestens 150 g/m2, noch bevorzugter mindestens 500 g/m2 und besonders bevorzugt mindestens 800 g/m2. Es handelt sich also bevorzugt um eine dicke Klebstoffschicht.
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Die Folie 3 kann aus einem Material aus der folgenden Materialgruppe bestehen: Orientiertes Polyamid (OPA), Cast-Polyamid (CPA), orientiertes Polypropylen (OPP) einschließlich biorientiertem Polypropylen (BOPP), Polyethylen (PE) hoher und niedriger Dichte, Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polystyrol (PS), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyvinyldichlorid (PVDC), Polyvinyldifluorid (PVDF), Polyethylennaphthalat (PEN), Polyester einschließlich Polyethylenterephthalat (PET) und Polybutylenterephthalat (PBT), Terpolymer-Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), Polycarbonat (PC). Des Weiteren kann die Folie 3 auch aus einer beliebigen Kombination oben stehender Materialgruppen bestehen, welche beispielsweise durch Formulierungen (Elend) oder Kaschierungen hergestellt wird.
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Die Folie 3 kann mit den üblichen Verfahren wie Blasfolienextrusions-, Coextrusions- oder im Cast-Extrusions-Verfahren hergestellt werden. Ebenfalls ist die Herstellung mittels Kalanderverfahren möglich.
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Die Trennfolie 3, 4 kann mit einer reduzierten Weiterreißkraft in Längsrichtung eingestellt werden, so dass sie in diese Richtung von Hand reißbar ist. Diese reduzierte Weiterreißkraft kann durch ein mechanisches Recken der Folie 3, mit einer Optimierung der Mischung von HDPE, LDPE, LLDPE, der Verwendung von orientiertem Polyamid (OPA), orientiertem Polypropylen (OPP) einschließlich biorientiertem Polypropylen (BOPP), oder Calciumcarbonat erreicht werden.
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Zur messtechnischen Beurteilung dieser Eigenschaft werden die Weiterreißkräfte der Trennfolie 3, 4 in Maschinenrichtung [md] bzw. in Längsrichtung des Klebebands, und quer zur Maschinenrichtung [cd] bzw. in Querrichtung des Klebebands, miteinander verglichen.
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Die Messungen der Weiterreißkraft werden nach der Norm DIN 53356 durchgeführt. Bewertet wird das Verhältnis der Weiterreißkräfte in [md] und in [cd] zueinander. Dabei ist das Verhältnis der Weiterreißkraft in [cd] dividiert durch die Weiterreißkraft in [md] größer 5, bevorzugt größer 10 und besonders bevorzugt größer 15.
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Je dünner die Trennfolie 3, 4 ist, desto geringer ist die aufzuwendende Weiterreißkraft.
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Die Trennfolie 3, 4 ist dicht, d. h., Klebstoff der Klebstoffschicht 2 des Klebebandes 1, 2 kann nicht durch die Trennfolie 3, 4 hindurchtreten. Dies ist, wie eingangs erwähnt, ein Problem bei Trennfolien mit Perforierungen und Schlitzen.
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Wird anstelle von Kunststoff Papier als Folie 3 verwendet, so eignen sich dazu besonders Papiere wie sie heute schon als Ausgangsmaterialien für Silikonpapiere verwendet werden. Papiere haben von sich aus eine geringe Weiterreißkraft entlang der Fasern. Auch die Kombination von einem Papier mit Kunststoff kann sich zur Herstellung der Folie 3 eignen.
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Die klebstoffabweisende Beschichtung 4 kann einseitig oder beidseitig auf die Folie 3 aufgebracht werden. Als klebstoffabweisende Beschichtung 4 kann Silikon, Wachs oder Polytetrafluorethylen (PTFE) verwendet werden. Das bevorzugte Auftragsgewicht der klebstoffabweisenden Beschichtung 4 je Seite, die beschichtet wird, ist kleiner als 6 g/m2, bevorzugt kleiner als 4 g/m2 und besonders bevorzugt kleiner als 3 g/m2.
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Die Dicke der Trennfolie mit klebstoffabweisender Beschichtung 3, 4 beträgt 10 m–6 bis 300 m–6, bevorzugt 15 m–6 bis 200 m–6 und besonders bevorzugt 20 m–6 bis 150 m–6. Die Dickenmessung erfolgt nach DIN 53370:2006-11. Gemessen wird bei 23°C. Zur Feststellung der Dicke wird aus fünf Messungen der Durchschnitt berechnet.
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Die Führungsmittel sind in dieser Ausführungsform erste Verstärkungsfäden 5. Als erste Verstärkungsfäden 5 eignen sich generell Kunststoffe, Aramid- (aromatisches Polyamid), Kohlenstoff- und Glasfasern, besonders geeignet sind PP oder Polyester. Aber auch textile Fäden aus Zellwolle bzw. Viskose oder Baumwolle, oder eine Kombination daraus sind einsetzbar. Dünne Metalldrähte können ebenfalls zum Einsatz kommen.
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Die ersten Verstärkungsfäden 5 sind auch nicht auf Fäden im eigentlichen Sinne beschränkt. Vielmehr können diese jegliche Art von durchgehender Verstärkung wie ein Band, ein Streifen oder eine Verdickung des Folienmaterials sein.
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Die Reißfestigkeit der ersten Verstärkungsfäden 5 ist bevorzugt höher zu wählen als die Reißfestigkeit der Trennfolie 3, 4.
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Der Abstand zwischen den ersten Verstärkungsfäden 5 ist bevorzugt kleiner als 20 mm, bevorzugter kleiner als 10 mm, noch bevorzugter kleiner als 5 mm, noch bevorzugter kleiner als 3 mm, noch bevorzugter kleiner als 1 mm und besonders bevorzugt kleiner als 0,5 mm. Die Abstände der ersten Verstärkungsfäden 5 müssen nicht gleichmäßig sein sondern können über die Breite der Trennfolie 3, 4 variieren. Zwar sollten die Verstärkungsfäden 5 im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sein, der Abstand zwischen den Verstärkungsfäden 5 kann aber auch in der Parallelrichtung zur Längskante 12 des Klebebandes 1, 2 leicht variieren.
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In der Verwendung wird eine wie im Vorhergehenden beschriebene Trennfolie 3, 4 an einem Rand zwischen zwei ersten Verstärkungsfäden 5 angerissen: Bei einer Krafteinwirkung mit einem Abzugswinkel α auf die Trennfolie 3, 4 breitet sich die Risslinie in Längsrichtung dann entlang eines ersten Verstärkungsfadens 5 oder zwischen den beiden ersten Verstärkungsfäden 5, die linke und rechte Begrenzungen der Risslinie bilden, aus. Innerhalb dieser benachbarten ersten Verstärkungsfäden 5 kann sich die Risslinie, auch bei beliebig schrägem Abzugswinkel α, frei bewegen. Die ersten Verstärkungsfäden 5 können zum Beispiel 5 mm Abstand untereinander aufweisen. Dann kann die Trennfolie 3, 4 in Abständen von minimal 5 mm beliebig in Längsrichtung weitergerissen und vom Klebeband schrittweise abgezogen werden. Wird ein Abstand der ersten Verstärkungsfäden 5 von 2 mm gewählt, können Risslinien im Abstand von minimal 2 mm zueinander erzeugt werden.
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Zur Herstellung der Trennfolie 3, 4 wird zunächst die Folie 3 mit erstem Verstärkungsfäden 5 hergestellt. Hierzu werden die ersten Verstärkungsfäden 5 mit einem regelmäßigen oder unregelmäßigen Abstand im Wesentlichen parallel zueinander in der Parallelrichtung zur späteren Längskante 12 des Klebebands (1, 2) angeordnet. Die Dicke der ersten Verstärkungsfäden 5 ist bevorzugt dünner als die Folie 3 zu wählen. So kann die Folie 3 in gleichmäßiger Dicke hergestellt werden. Dann werden die ersten Verstärkungsfäden 5 fest mit der Folie 3 verbunden. Sie werden zum Beispiel mit einem Schmelzvorgang in die Folie 3 eingegossen oder nach der Herstellung der Folie 3 mittels eines Schmelz-, Klebe- oder mit einem Pressverfahrens mit der Folie 3 verbunden.
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Eine weitere Möglichkeit bei der Herstellung der Folie 3 mit ersten Verstärkungsfäden 5 ist die direkte Extrusion der Folie 3 auf die ersten Verstärkungsfäden 5.
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Nachträglich können die ersten Verstärkungsfäden 5 zusätzlich mit einer weiteren Folie 3 kaschiert werden. Diese Kaschierung kann durch thermische Verfahren, Verklebungen oder eine weitere Extrusionsbeschichtung erreicht werden. Hierdurch werden die Oberflächen glatter und die ersten Verstärkungsfäden 5 besser eingebunden.
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Auch ist eine Anordnung der ersten Verstärkungsfäden 5 mit thermisch instabilen Querfäden möglich, die dafür sorgen, dass die ersten Verstärkungsfäden 5 parallel zueinander ausgerichtet bleiben. Diese Querfäden sind thermisch instabil und können bei oder nach der Herstellung der Folie mit ersten Verstärkungsfäden 5 teilweise oder vollständig durch Erhitzen zerstört werden.
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Durch Aufbringen einer klebstoffabweisenden Beschichtung 4 entsteht schliesslich die Trennfolie 3, 4 mit ersten Verstärkungsfäden 5, welche sich zur Abdeckung der Klebstoffschicht 2 von Klebebändern 1, 2 eignet.
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Eine zweite Ausführungsform der Erfindung, dargestellt in 2, unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform dadurch, dass die Trennfolie 3, 4 zusätzlich zu den ersten Verstärkungsfäden 5 zweite Verstärkungsfäden 6 umfasst, welche mit den ersten Verstärkungsfäden 5 ein Gitter bilden. Dieses Gitter kann auch als Gelege, Gewebe oder Geflecht ausgebildet sein. Dabei können die ersten Verstärkungsfäden 5 zu den zweiten Verstärkungsfäden 6 in einem beliebigen Winkel angeordnet sein.
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Grundsätzlich können die zweiten Verstärkungsfäden 6 genauso ausgebildet sein wie die ersten Verstärkungsfäden 5. Eine bevorzugte Kombination besteht jedoch aus einem Material mit hoher Reißfestigkeit für die ersten Verstärkungsfäden 5 und einem Material mit niedriger Reißfestigkeit für die zweiten Verstärkungsfäden 6, wie zum Beispiel Zellwolle. Auch können die zweiten Verstärkungsfäden 6 dünner ausgebildet sein als die ersten Verstärkungsfäden 5.
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Für eine dritte Ausführungsform der Erfindung werden als Führungsmittel statt der ersten Verstärkungsfäden 5 in der Trennfolie 3, 4 Hohlräume verwendet, welche mittels eines Schäumungsverfahrens in die Folie 3 eingebracht werden. Diese Folie 3 mit Hohlräumen weist eine hohe Weiterreißkraft in [cd], das heißt quer zur Maschinenrichtung bzw. in Querrichtung des Klebebands auf.
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Durch das Schäumungsverfahren entstehen in der Folie 3 Hohlräume. Die Hohlräume bewirken eine Schwächung der Folie 3, was zu einer vereinfachten Risslinienbildung führt. Die Ausbreitung dieser Risslinie in der fertigen Trennfolie 3, 4 orientiert sich dann an diesen Hohlräumen.
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Diese Hohlräume können durch ein spezielles Herstellungsverfahren zusätzlich in Längsrichtung orientiert sein.
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Hierbei macht man sich einen Effekt zu Nutze, welcher dem Abreißen einer perforierten Folie ähnelt. Die Hohlräume bilden Ketten, welche einer Perforationslinie durch eine Folie entsprechen, und entlang welcher sich die Trennfolie 3, 4 weiterreisst, wenn sie an einem Rand angerissen ist und eine Weiterreißkraft auf die Trennfolie 3, 4 wirkt.
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Bei der Herstellung einer Folie 3 der dritten Ausführungsform wird bevorzugt ein Cast-Extrusions-Verfahren verwendet. Die Schäumung wird entweder durch entsprechende Zuschläge zum Material-Rohstoff vor der Extrusion oder aber durch Zuführung von Treibmitteln im Extrusionsprozess, zum Beispiel unter Verwendung von Tandem-Extrudern, gewährleistet.
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Als Zuschläge zum Material-Rohstoff zur Schäumung können beispielsweise Gemische aus Hydrogencarbonaten und anorganischen oder organischen Säuren wie zum Beispiel Zitronensäure, oder andere Schäumungs- bzw. Treibmittel eingesetzt werden. Als geeignete Treibmittel sind hier als Beispiele die Verbindungsklassen bzw. Derivate von Azodicarbonamid (ADC), o-, m-, p-Toluolsulfonsäurehydrazid (TSH), Oxi-bis-sulfo-hydrazid (OBSH), 5 Phenyltetrazol (5 PT), Benzol-sulfo-hydrazid (BSH), und Para-toluol-sulfonylsemicarbazid (PTSS) anzuführen. Als Schäumungsmittel bzw. Treibmittel werden hier stellvertretend und rein beispielhaft die Produkte der Firma Lanxess der Produktgruppen Genitron® und Porofor®, wie auch die Produkte der Firma Tramaco der Produktgruppe Unicell® und deren Abmischungen aufgeführt.
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Als Treibmittel, welche während dem Extrusionsprozess, d. h. beim Vorhandensein einer Polymerschmelze, zugeführt werden, seien stellvertretend beispielhaft Pentan, Kohlenstoffdioxid, Luft oder Bestandteile daraus und Edelgase genannt.
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Selbstverständlich könnten auch andere geeignete Treibmittel für die Herstellung der geschäumten Folie 3 verwendet werden.
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Zusätzlich ist auch eine nachträgliche mechanische Schäumung durch das Einblasen von Luft oder Inert-Gasen in die Schmelze möglich.
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Die extrudierte, geschäumte Folie 3 kann nachfolgend über Walzen in Maschinenrichtung [md] bzw. Längsrichtung mit zunehmender Geschwindigkeit geführt werden, woraus eine Streckung der Folie 3 in dieser Richtung resultiert. Dies führt weiter zu einer Orientierung der Hohlräume.
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Durch diese Orientierung wird die Weiterreißkraft in Maschinenrichtung [md] bzw. in Längsrichtung der Folie 3, welche später auch die Längsrichtung der Trennfolie 3, 4 bzw. die Parallelrichtung zur Längskante 12 des Klebebandes 1, 2 bildet, gegenüber der Weiterreißkraft in [cd] bzw. in Querrichtung zusätzlich verringert.
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Die Eigenschaft der bevorzugten Ausbreitung einer Risslinie in Längsrichtung der Trennfolie 3, 4 bzw. Parallelrichtung zur Längskante 12 des Klebebands 1, 2 ist proportional zunehmend mit dem Grad der Streckung der Folie 3 in diese Richtung.
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In einer vierten Ausführungsform sind die Führungsmittel Prägungen, welche zum Beispiel durch ein Kalanderverfahren in die Trennfolie 3, 4 eingebracht werden. Diese Prägungen wirken beim Weiterreißen der Trennfolie 3, 4 als eine Art von Sollbruchstelle, entlang welcher sich die Risslinie ausbreitet.
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Eine Möglichkeit zur Realisierung der erfindungsgemässen Trennfolie 3, 4 bestünde auch darin, eine geschäumte Folie 3 nach der dritten Ausführungsform zu verwenden und diese zusätzlich mit Prägungen nach der vierten Ausführungsform zu versehen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Kombination einer geschäumten Folie 3 nach der dritten Ausführungsform mit ersten und/oder zweiten Verstärkungsfäden 5, 6 nach der ersten oder zweiten Ausführungsform.
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Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung der Folie 3 besteht darin, diese im Castverfahren mit einer speziellen Extrusionsdüse zu erzeugen. Diese Extrusionsdüse ist über ihre Breite entweder verengt oder erweitert.
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Ist die Extrusionsdüse an einer Stelle verengt, so werden an dieser Verengung durch die geringere Abgabe von Folienmaterial gezielt Schwächungen in die Folie 3 eingebracht. Diese Schwächungen entsprechen den Führungsmitteln, an welchen sich die Risslinie in der Trennfolie 3, 4 später bevorzugt ausbreitet.
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Ist die Extrusionsdüse an einer Stelle erweitert, so wird die Folie 3 durch die erhöhte Abgabe von Folienmaterial gezielt verstärkt. Diese Verstärkungen dienen in der Trennfolie 3, 4 dann ebenfalls als Führungsmittel.
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Zur messtechnischen Beurteilung der Eigenschaften der Trennfolien 3, 4 gemäss den obigen Ausführungsformen wird jeweils die Weiterreißkraft gemessen sowie die Ausbreitung einer Risslinie bewertet.
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Die Messungen der Weiterreißkraft werden nach den DIN 53356 durchgeführt.
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Die Weiterreißkraft ist die Kraft, welche benötigt wird, um von einem Anriss aus die Ausbreitung einer Risslinie zu bewirken. Die Weiterreißkraft der Trennfolie 3, 4 in Parallelrichtung zur Längskante 12 des Klebebandes 1, 2 ist geringer 30 N, bevorzugt geringer 25 N, bevorzugter geringer 20 N, noch bevorzugter geringer 10 N, noch bevorzugter zwischen 0,1 N und 30 N und besonders bevorzugt zwischen 0,1 N und 20 N.
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Die Parallelrichtung zur Längskante 12 entspricht der Längsrichtung des Klebebandes 1, 2 bzw. der Richtung der Führungsmittel und der Abrollrichtung C eines Klebebandes 1, 2, wenn es auf eine Rolle 13 aufgewickelt ist, wie sie in 4 beispielhaft dargestellt ist.
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Die Bewertung der Ausbreitung einer Risslinie geschieht mit einem Test, in welchem die maximale Abweichung einer Risslinie von einem Anriss auf einer Abreißstrecke von 2 m, unabhängig vom Abzugswinkel, bestimmt wird.
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Der Test wird bei einem Prüfklima von 23°C und 50% relativer Luftfeuchtigkeit durchgeführt. Die Prüfmuster sind vorher 24 Stunden im Prüfklima zu akklimatisieren.
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Der Testaufbau ist wie folgt und wird in 3A dargestellt. Die zu prüfende Trennfolie 3, 4 wird auf einer ebenen Unterlage plan ausgelegt und an den drei nicht zu prüfenden Trennfolienkanten auf der Unterlage mit Klebeband 7 fixiert. An der zu prüfenden Trennfolienkante 8 wird in einem Abstand von 40 mm zur Trennfolienkante 8 eine zu dieser parallele Linie 9 über eine 2,6 m lange Prüfstrecke markiert. Die Markierung 9 erfolgt mit einem Filzstift oder Marker, welcher keinen Druck auf die Trennfolie 3, 4 ausübt und keine mechanische Beschädigungen an der Trennfolie 3, 4 bewirken kann.
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Der Testablauf ist wie folgt und wird in 3B dargestellt. Die zu prüfende Trennfolie 3, 4 wird auf einer Seite über eine Länge von 0,1 m auf der Markierung 9 der Prüfstrecke eingeschnitten (5). Dieser Schnitt 10 entspricht dem Anriss.
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Der durch den Anriss 10 entstandene 100 mm lange und 40 mm breite Trennfolienstreifen 11 wird nun so zum Rest der Trennfolie orientiert, dass zwischen den beiden Schnittkanten ein Abzugswinkel α entsteht. Der Abzugswinkel α wird zwischen 10° und 180° mit einer Genauigkeit von +/–3° eingestellt und je Versuchsdurchführung in Schritten von 10° erhöht. Insgesamt werden für den Test also 18 Messungen durchgeführt.
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Der 40 mm breite Trennfolienstreifen 11 wird unter Beibehaltung des Abzugswinkels α vom Rest der Trennfolie 3, 4 weggezogen (Zugrichtung A), dabei breitet sich gleichzeitig die Risslinie 10 in der Prüfrichtung B aus. Der Abzugsweg von 2,5 m Länge ist gleichmäßig in 6 Sekunden, +/–1 Sekunde, zurückzulegen. Dies entspricht einer gleichmäßigen Abzugsgeschwindigkeit von 0,36 bis 0,5 m/s.
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Die Messtrecke zur Bewertung der Ausbreitung der Risslinie beginnt erst 0,3 m nach dem Anriss 10. Die ersten 0,3 m nach dem Anriss gehen somit nicht in die Bewertung ein.
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Die Eigenschaft einer Ausbreitung einer Risslinie in der Parallelrichtung zur Längskante 12 des Klebebands 1, 2 ist bestätigt, wenn über die Messstrecke von 2 m die maximale Abweichung der Risslinie 10 von dem Anriss 10 bzw. der Markierung 9 kleiner/gleich 25 mm beträgt, unabhängig vom Abzugswinkel α. Bevorzugter ist die maximale Abweichung kleiner/gleich 10 mm, noch bevorzugter kleiner/gleich 5 mm und besonders bevorzugt kleiner/gleich 1 mm.
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Das Klebeband 1, 2 mit Trennfolie 3, 4 kann in Streifen hergestellt werden oder auf eine Rolle 13 gewickelt werden, wobei die Klebebandlänge auf einer solchen Rolle 13 mindestens 5 m, bevorzugt mindestens 10 m, noch bevorzugter mindestens 15 m, noch bevorzugter zwischen 1 m und 100 m und besonders bevorzugt zwischen 1 m und 60 m ist. Die Breite des Klebebandes 1, 2 beträgt mindestens 3 cm, bevorzugt mindestens 5 cm bevorzugter mindestens 6 cm und besonders bevorzugt mindestens 10 cm. Eine solche Rolle 13 ist beispielhaft in 4 dargestellt.
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In Breiten von mindestens 50 cm und Längen von mindestens 10 m kann das Klebeband 1, 2 auch als Dachabdichtungsbahn verwendet werden.
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Die Trennfolie 3, 4, welche in den vorhergehenden Ausführungsformen beschrieben wurde, ist nicht auf die Verwendung mit einem Klebeband 1, 2 beschränkt.
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Sie kann auch in anderen Bereichen, in welchen eine Folie mit obigen Eigenschaften benötigt wird, eingesetzt werden, zum Beispiel im Bereich der Abdeckfolien zur Hausrenovierung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Trägerschicht
- 2
- Klebstoffschicht
- 3
- Folie
- 4
- Klebstoffabweisende Beschichtung
- 5
- Erste Verstärkungsfäden
- 6
- Zweite Verstärkungsfäden
- 7
- Klebeband
- 8
- Zu prüfende Trennfolienkante
- 9
- Markierung
- 10
- Schnitt/Anriss
- 11
- Trennfolienstreifen
- 12
- Längskante des Klebebandes 1, 2
- 13
- Rolle
- A
- Zugrichtung
- B
- Prüfrichtung
- C
- Abrollrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Norm DIN 53356 [0045]
- DIN 53370:2006-11 [0050]
- DIN 53356 [0081]