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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug, das eine Mehrzahl von Funktionen
und eine Auswahleinrichtung zum Auswählen einer der Funktionen
aufweist. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Auswählen
einer der Funktion. Beispiele für eine Funktion sind ein
Abspielen eines bestimmten Musiktitels aus einer Musik-Datenbank
durch ein Abspielgerät eines Fahrzeugs oder ein Bereitstellen
von Informationen zu einem bestimmten Fahrziel durch ein Navigationsgerät.
Allgemein ist im Rahmen dieser Erfindung unter einer Funktion eine
Abfolge von zusammenhängenden Verarbeitungsschritten zu
verstehen, welche von einem Steuergerät des Fahrzeugs,
z. B. einem Infotainmentsystem oder einem Fahrerassistenzsystem,
durchgeführt werden, um eine vorbestimmte technische Wirkung
zu erzielen.
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Fahrzeuge,
wie z. B. Personenkraftwagen, stellen eine Vielzahl solcher Funktionen
bereit. Um eine bestimmte Funktion zu nutzen, muss eine Bedienperson
die Funktion in der Regel zunächst auswählen.
Dies ist meistens über Armaturen der Bedienkonsole des
Fahrzeugs möglich. Im Falle eines Infotainmentsystems umfasst
eine solche Auswahleinrichtung oft eine Anzeigeeinheit, auf der
die Funktionen aufgelistet sind. Aufgrund der Vielzahl von Funktionen
können einer Bedienperson dabei nicht immer alle auswählbaren
Funktionen zugleich angezeigt werden.
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Statt
dessen können Bezeichnungen für die einzelnen
Funktionen oder sogar nur von Funktionsgruppen als Einträge
in unterschiedlichen Menüs einer Menüstruktur
aufgelistet sein. Auf der Anzeigeeinheit wird dann jeweils eines
der Menüs zur Zeit angezeigt. Um eine gewünschte
Funktion auszuwählen, muss die Bedienperson die Auswahl
von einem zentralen Menü aus beginnen. In diesem zentralen Menü sind
mehrere Funktionsgruppen als auswählbare Menüeinträge
aufgelistet. Beispiele für eine Funktionsgruppe sind z.
B. die Musikwiedergabe, die Telefonie, die Navigation oder die Klimaregelung des Fahrzeugs.
Durch Auswählen eines Menüeintrags des zentralen
Menüs gelangt eine Bedienperson in ein Untermenü,
in dem dann einzelne Funktionen aus der Funktionsgruppe auswählbar
sind.
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Bei
sehr umfangreichen Funktionsgruppen kann es auch sein, dass eine
Funktion nicht unmittelbar im Untermenü aufgeführt
ist, sondern dass aus dem Untermenü heraus weitere Untermenüs
mit weiteren Menüeinträgen auswählbar
sind. Dadurch kann eine Auswahl einer Funktion sehr viel Zeit und
Aufmerksamkeit der Bedienperson in Anspruch nehmen. Für
den Fall, dass die Bedienperson der Fahrer des Fahrzeugs ist, besteht
durch das Bedienen des Infotainmentsystems dabei die Gefahr, dass
die Auswahl einer Funktion den Fahrer zu lange vom Straßenverkehr
ablenkt.
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Um
die Ablenkung eines Fahrers zu verringern, kann eine Auswahleinrichtung
mit einer Sprachkennungseinrichtung ausgestattet sein. Mit einer
Spracherkennungseinrichtung ist ein Sprachbefehl, also ein einzelnes,
gesprochenes Wort oder auch ein ganzer gesprochener Satz, maschinell
erkennbar. Bei einer Auswahleinrichtung mit Spracherkennungseinrichtung
ist üblicherweise die Menüstruktur mit dem zentralen
Menü und dem Untermenü derart nachgebildet, dass
ein Fahrer durch einen ersten Sprachbefehl zunächst eine
Funktionsgruppe auswählen kann und anschließend
mittels eines zweiten Sprachbefehls die einzelne Funktion. Dies
verringert die Wahrscheinlichkeit, dass die Spracherkennungseinrichtung
einen Sprachbefehl falsch erkennt.
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Durch
eine Spracherkennungseinrichtung ist es möglich, dass ein
Fahrer während des Auswählens den Straßenverkehr
beobachtet. Nachteilig bei einer sprachgesteuerten Auswahleinrichtung
ist dagegen, dass dem Fahrer die Menüeinträge
desjenigen Menüs, aus dem er per Sprachbefehl einen Eintrag
auswählen soll, ebenfalls akustisch über eine Sprachausgabe
dargeboten werden müssen. Die Wiedergabe der einzelnen
Menüeinträge über Sprache nimmt viel
Zeit in Anspruch und bedeutet auch, dass der Fahrer Informationen
zu hören bekommt, die ihn zu einem gegebenen Moment vielleicht
gar nicht interessieren.
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Aus
der
DE 10 2008
051 757 A1 ist eine multimodale Benutzerschnittstelle eines
Fahrerassistenzsystems zur Eingabe von Informationen bekannt, bei
der auf einem Touchscreen des Fahrerassistenzsystems grafische Objekte
dargestellt werden, zu denen jeweils mehrere Funktionen auswählbar
sind.
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Beispielsweise
können auf einer Straßenkarte eines Navigationsgeräts
einzelne Fahrziele als solche Objekte angezeigt werden. Ist das
Fahrziel beispielsweise eine Gaststätte, können
dann zum Beispiel Funktionen darin bestehen, die Gaststätte
als nächstes Ziel der Navigation festzulegen oder eine Telefonverbindung
zu einer Verwaltung einer Gaststätte über das
Mobiltelefon herzustellen oder Öffnungszeiten der Gaststätte über
eine Internetverbindung zu ermitteln. Um ein einzelnes Objekt auf
dem Touchscreen auszuwählen, muss eine Bedienperson auf
das Objekt drücken. Aus den Funktionen, die dem Objekt
zugeordnet sind, kann dann eine ausgewählt werden, indem
ein entsprechender Sprachbefehl ausgesprochen wird.
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Ein
Vorteil dieser Auswahleinrichtung ist, dass kein zentrales Menü nötig
ist, aus dem die Bedienperson über Sprachbefehle zunächst
diejenige Gruppe von Funktionen aussucht, aus der sie dann schließlich
die gewünschte Funktion auswählen kann. Indem
ein Objekt auf dem Touchscreen angetippt wird, ist unmittelbar diejenige
Gruppe von Funktionen ausgewählt, aus welcher die Bedienperson dann über
den Sprachbefehl auswählen kann.
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Allerdings
ist die Anzahl von Objekten begrenzt, die zugleich auf einem Touchscreen
darstellbar sind. Dadurch ist auch die Anzahl der zu einem gegebenen
Zeitpunkt zur Auswahl bereitstellbaren Gruppen von Funktionen begrenzt.
Zudem ist die Auswahleinrichtung für einen Fahrer nicht
in solchen Situationen nutzbar, in denen er nicht die nötige
Zeit hat, um ein Objekt auf dem Touchscreen zunächst ins Auge
zu fassen, es mit einem Finger anzuvisieren und schließlich
lange genug zu drücken, um die Spracherkennungseinrichtung
zu aktivieren. Sobald der Fahrer bei diesem Vorgang einmal den Blick
von dem Touchscreen wendet, wird auch sein Finger beim Anvisieren
eines Objekts mit hoher Wahrscheinlichkeit verrutschen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, weitere Möglichkeiten
zu er schließen, um in einem Fahrzeug eine Vielzahl von
Funktionen auswählen zu können.
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Die
Aufgabe wird durch ein Fahrzeug gemäß Patentanspruch
1 gelöst. Die Aufgabe wird auch durch ein Verfahren gemäß Patentanspruch
9 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch
die Unteransprüche gegeben.
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Das
erfindungsgemäße Fahrzeug weist eine Mehrzahl
von Funktionen und eine Auswahleinrichtung zum Auswählen
einer der Funktionen auf. Die Auswahleinrichtung umfasst eine Anzeigeeinrichtung,
mittels welcher grafische Objekte und eine Cursordarstellung anzeigbar
sind. Den Objekten ist jeweils eine Gruppe von Funktionen zugeordnet
und es lässt sich eine der Gruppen von Funktionen auswählen.
Hierfür sind die Cursordarstellung und die Objekte relativ
zueinander bewegbar und eine einem Objekt zugeordnete Gruppe von
Funktionen ist dann ausgewählt, wenn ein Abstand der Cursordarstellung zu
dem Objekt kleiner als ein vorbestimmter Wert ist.
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Die
Auswahleinrichtung umfasst des Weiteren eine von der Anzeigeeinrichtung
verschiedene Bedieneinrichtung. Diese Bedieneinrichtung ist mit der
Anzeigeeinrichtung gekoppelt. Mit ihr kann ein Abstand der Cursordarstellung
zu einem Objekt verändert werden.
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Die
Auswahleinrichtung umfasst auch eine Spracherkennungseinrichtung,
mit der ein Sprachbefehl erfassbar ist. Die Spracherkennungseinrichtung ist
des Weiteren dazu ausgelegt, in Abhängigkeit von dem erfassten
Sprachbefehl aus der ausgewählten Gruppe von Funktionen
eine Funktion auszuwählen. Bei dem erfindungsgemäßen
Fahrzeug ist es auch dann besonders leicht, eines der Objekte auszuwählen,
wenn eine Bedienperson während des Auswählens
die Aufmerksamkeit für einen Moment von der Anzeigeeinrichtung
abwenden muss und sich beispielsweise auf den Straßenverkehr
konzentrieren muss. Da die Cursordarstellung und die Objekte relativ
zueinander bewegbar sind, lässt sich der Abstand zwischen
der Cursordarstellung und einem gewünschten Objekt schrittweise
verringern. Wird also die Bedienperson zwischendurch von der Anzeigeeinrichtung
abgelenkt, muss sie, nachdem sie sich wieder der Anzeigeeinrichtung
zugewendet hat, die Auswahl nicht von vorne beginnen. Sie kann das Ausrichten
der Cursordarstellung und des gewünschten Objekts zueinander
mittels der Bedieneinrichtung dort fortsetzen, wo sie es unterbrochen
hat.
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Durch
die bewegbare Cursordarstellung bzw. durch die bewegbaren Objekte
ist auch die Möglichkeit gegeben, während des
Bedienens neue Objekte mit entsprechenden, weiteren Funktionen auf der
Anzeigeeinrichtung darzustellen. Wird beispielsweise die Cursordarstellung
mittels der Bedieneinrichtung an einen Rand der Anzeigeeinrichtung
gesteuert, so kann durch entsprechendes Verändern einer
Anzeige der Anzeigeeinrichtung der Eindruck vermittelt werden, dass
von jenseits des Randes neue Objekte am Rand der Anzeigeeinrichtung
erscheinen. Genauso kann in dem Fall, dass mittels der Bedieneinrichtung
die Position von Objekten auf der Anzeigeeinrichtung veränderbar
ist, die Möglichkeit geschaffen werden, Objekte über
einen Rand der Anzeigeeinrichtung hinaus zu bewegen und dafür
andere Objekte auf der Anzeigeeinrichtung sichtbar zu machen. Insgesamt
wir es also ermöglicht, eine größere
Anzahl von Objekten mit zugeordneten Funktionsgruppen vorzusehen,
als zu einem gegebenen Zeitpunkt auf der Anzeigeeinrichtung darstellbar sind.
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Das
erfindungsgemäße Fahrzeug wird in vorteilhafter
Weise dadurch weitergebildet, dass mit der Bedieneinrichtung wenigstens
eine Bedienhandlung ausführbar ist, durch welche auf der
Anzeigeeinrichtung unabhängig von einem momentanen Abstand
der Cursordarstellung zu einem Objekt eine vorbestimmte Änderung
des Abstands bewirkbar ist. Mit anderen Worten kann bei dieser Weiterbildung des
erfindungsgemäßen Fahrzeugs die Cursordarstellung
um eine vorbestimmte Distanz verschoben werden, wenn die Bedieneinrichtung
einmal bedient wird. Bei einem kippbaren Bedienhebel kann dies beispielsweise
bedeuten, dass durch einmaliges Kippen des Hebels nach rechts die
Cursordarstellung auf der Anzeigeeinrichtung um einen bestimmten
Abstand nach rechts bewegt wird.
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Indem
unabhängig von einem momentanen Abstand der Cursordarstellung
zu einem Objekt eine vorbestimmte Änderung des Abstands
bewirkbar ist, ergibt sich der Vorteil, dass eine Bedienperson durch einen
kurzen Blick auf die Anzeigeeinrichtung abschätzen kann,
wie oft sie die Bedieneinrichtung betätigen muss, um die
Cursordarstellung und ein gewünschtes Objekt derart zusammenzuführen,
dass die dem Objekt zugeordnete Gruppe von Funktionen ausgewählt
ist. Dabei muss die Bedienperson während des Ausführens
der einzelnen Bedienhandlungen nicht mehr auf die Anzeigeeinrichtung
schauen und kann sich auf den Straßenverkehr konzentrieren.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs ergibt sich, wenn die Bedieneinrichtung einen Näherungs-
und/oder einen Berührungssensor umfasst, durch deren jeweilige Messsignale
die Spracherkennungseinrichtung aktivierbar ist. Um eine Spracherkennung
auszulösen, muss die Bedienperson also einfach mit einem
Körperteil, also beispielsweise einer Hand, in die Nähe des
Näherungssensors kommen bzw. den Berührungssensor
berühren. Sowohl bei dem Näherungssensor als auch
bei dem Berührungssensor werden die Messsignale dabei jeweils
bevorzugt in Abhängigkeit von einem Infrarotsignal und/oder
einer Änderung einer Kapazität erzeugt. Indem
die Spracherkennungseinrichtung nicht durchgehend betrieben wird,
sondern erst nachdem ein entsprechendes Messsignal von einem Näherungs-
und/oder Berührungssensor erzeugt wurde, ergibt sich der
Vorteil, dass die Bedienperson steuern kann, welche ihrer Lautäußerungen
von der Spracherkennungseinrichtung als Sprachbefehl ausgewertet
werden sollen. Dadurch verringert sich in vorteilhafter Weise das
Risiko einer fehlerhaften Erkennung eines Sprachbefehls.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fahrzeugs ergibt sich, wenn die Bedieneinrichtung einen Dreh-Drück-Steller
oder einen Dreh-Drück-Schiebe-Steller umfasst. Ein Dreh-Drück-Steller
besteht aus einem drehbar gelagerten Drehrad, bei dem sowohl durch
Drehen um eine Drehachse als auch durch Drücken des Drehrades
in Richtung der Drehachse jeweils Signale erzeugbar, anhand derer
die jeweilige Bedienhandlung erkennbar ist. Bei einem Dreh-Drück-Schiebe-Steller Signale
sind zusätzlich durch ein seitliches Auslenken des Drehrades
Signale erzeugbar. Ein Dreh-Drück-Steller und ein Dreh-Drück-Schiebe-Steller
ermöglichen es einer Bedienperson in vorteilhafter Weise,
eine Vielzahl unterschiedlicher Signale zu erzeugen, um ein Verändern
eines Abstands der Cursordarstellung zu einem Objekt steuern zu können.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung ergibt sich dabei bei einem erfindungsgemäßen
Fahrzeug mit einem Dreh-Drück-Steller bzw. einem Dreh-Drück-Schiebe-Steller,
wenn in einer Kappe des Drehrades ein Näherungs- und/oder
ein Berührungssensor angeordnet sind/ist. Dadurch ist es
für eine Bedienperson besonders einfach, nach einem Auswählen
einer Gruppe von Funktionen die Spracherkennungseinrichtung zu aktivieren.
Die zum Bedienen des Drehrades an dieses angelegte Hand der Bedienperson
muss einfach ein wenig verlagert werden, um die Spracherkennungseinrichtung
zu aktivieren.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung ergibt sich, wenn die Bedieneinrichtung
ein Touchpad umfasst. Ein Touchpad weist eine berührungsempfindliche
Fläche auf, bei der eine Position auf der Fläche bestimmt
werden kann, an der ein Finger einer Bedienperson die Fläche
berührt. Ein Touchpad bietet den Vorteil, dass für
eine Bedienperson Bewegungen von Objekten bzw. von einer Cursordarstellung
auf der Anzeigeeinrichtung besonders einfach und intuitiv mit einem
Verlauf einer Berührung auf der berührungsempfindlichen
Fläche des Touchpads in Verbindung gebracht werden können.
Dies bietet vorteilhafterweise die Möglichkeit, einer Bedienperson
eine besonders leicht zu erlernende Bedieneinrichtung bereitzustellen.
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In
Zusammenhang mit einem Touchpad ergibt sich eine vorteilhafte Weiterbildung
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs, wenn die Spracherkennungseinrichtung
durch Drücken des Touchpads für eine vorbestimmte
Zeitdauer oder durch ein Berühren des Touchpads gemäß einem
vorbestimmten Muster aktivierbar ist. Dadurch kann eine Bedienperson
nach einem Auswählen einer Gruppe von Funktionen die Spracherkennungseinrichtung
aktivieren, ohne dazu mit einer Hand umgreifen zu müssen.
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Zu
der Erfindung gehört auch ein Verfahren zum Auswählen
einer Funktion aus einer Mehrzahl von Funktionen eines Fahrzeugs.
Das Fahrzeug weist dabei eine Anzeigeeinrichtung, eine Bedieneinrichtung
und eine Spracherkennungseinrichtung auf. Gemäß dem
erfindungsgemäßen Verfahren werden wenigstens
ein grafisches Objekt und eine Cursordarstellung auf der Anzeigeeinrichtung
bereitgestellt, wobei dem wenigstens einen Objekt eine Gruppe von
Funktionen zugeordnet ist und wobei die Cursordarstellung und die
Objekte relativ zueinander bewegbar sind. Ein Abstand der Cursoreinrichtung zu
wenigstens einem der grafischen Objekte wird in einem weiteren Schritt
des Verfahrens abhängig von einer an der Bedieneinrichtung
des Fahrzeugs durchgeführten Bedienhandlung verändert.
In einem nächsten Schritt wird überprüft,
ob ein Abstand der Cursordarstellung von einem Objekt einen vorbestimmten
Wert unterschreitet. Ist dies der Fall, wird die dem Objekt zugeordnete
Gruppe von Funktionen ausgewählt. In einem weiteren Schritt
werden mittels der Spracherkennungseinrichtung ein Sprachbefehl erfasst
und in Abhängigkeit vom erfassten Sprachbefehl aus der
momentan ausgewählten Gruppe von Funktionen eine Funktion
ausgewählt. Wird das erfindungsgemäße
Fahrzeug gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren betrieben, so ergeben sich die bereits im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäße Fahrzeug beschriebenen
Vorteile.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird ähnlich
wie das erfindungsgemäße Fahrzeug in vorteilhafter
Weise weitergebildet, wenn das Erfassen des Sprachbefehls durch
ein Betätigen der Bedieneinrichtung ausgelöst
wird. Bevorzugt erfolgt das Betätigen durch ein Berühren
einer berührungsempfindlichen Fläche der Bedieneinrichtung.
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Als
Cursordarstellung wird bevorzugt ein Bildelement mittels der Anzeigeeinheit
dargestellt. Ein solches Bildelement kann z. B. ein Rahmen oder
ein Pfeil sein. Ein solches Bildelement weist den Vorteil auf, dass
sich eine Veränderung seiner Position nach einer Bedienhandlung,
die an dem Bedienelement durchgeführt wird, visuell einfach
verfolgen lässt. Dadurch kann sich eine Bedienperson auch
dann gut beim Bedienen der Auswahleinrichtung zurechtfinden, wenn
die Anzeigeeinheit und die Bedieneinrichtung in einem Winkel zueinander
stehen und dadurch beispielsweise eine Bewegung eines Hebels des
Bedienelements nach vorne auf einem aufrecht stehenden Bildschirm
einer Anzeigeeinheit einen Wechsel zwischen zwei Objekten bewirkt,
die auf dem Bildschirm übereinander angeordnet sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird auch dadurch in
vorteilhafter Weise weitergebildet, dass als Cursordarstellung ein
Objekt grafisch verändert dargestellt wird, wenn ein Abstand
des Objekts zu einer Position, die der Cursordarstellung zugeordnet ist,
den vorbestimmten Wert unterschreitet. Ein Beispiel für
eine solche Art der Cursordarstellung ist ein Invertieren der Farben
eines Objekts. Ein Verändern der Darstellung eines Objekts,
dessen zugeordnete Funktionen ausgewählt sind, ermöglicht
es einer Bedienperson, in besonders kurzer Zeit zu erfassen, welche
Gruppe von Funktionen gerade ausgewählt ist. Dies ist besonders
dann von Vorteil, wenn die Bedienperson nur für einen kurzen
Augenblick den Blick auf die Anzeigeeinrichtung richten kann.
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Gemäß einer
anderen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird zum Verändern des Abstands der Cursordarstellung zu
einem Objekt eine Position der Cursordarstellung auf der Anzeigeeinheit
oder eine Position des Objekts auf der Anzeigeeinheit verändert.
Bei einem Verändern der Position der Cursordarstellung
kann ein kontinuierliches Verändern der Position vorgesehen
sein. Die Cursordarstellung kann aber auch bei jeder Bedienhandlung
von einem Objekt zu einem nächsten Objekt bewegt werden.
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Durch
Verändern der Position des Cursors ergibt sich der Vorteil,
dass ein Fahrer durch einen kurzen Blick auf die Anzeigeeinrichtung
abschätzen kann, wie weit er den Cursor zu einem bestimmten Objekt
hin bewegen muss. Anschließend kann er den Blick wieder
auf die Straße richten und die Cursordarstellung, ohne
die Anzeigeeinrichtung zu betrachten, mittels der Bedieneinrichtung
auf das gewünschte Objekt zusteuern.
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Wird
anstelle der Cursorstellung eine Position des Objekts auf der Anzeigeeinheit
geändert, kann die Cursordarstellung, z. B. ein Rahmen,
an einer vorbestimmten Stelle auf der Anzeigeeinheit platziert werden,
und es können verschiedene Objekte auf der Anzeigeeinheit
aufgereiht werden, die dann durch Bedienen der Bedieneinrichtung
zum Auswählen einer bestimmten Gruppe von Funktionen im Wechsel
mit der Cursordarstellung in Deckung gebracht werden. Dadurch ergibt
sich der Vorteil, dass sehr lange Listen von Funktionsgruppen mittels
der Auswahleinrichtung in übersichtlicher Form gehandhabt
werden können. Außerdem ist eine Position desjenigen
Objekts, dessen zugeordnete Funktionen gerade ausgewählt
sind, durch die unveränderliche Position der Cursordarstellung
vorbestimmt, so dass das Objekt stets leicht auf der Anzeigeeinheit
zu finden ist.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Beispielen näher
erläutert. Dazu zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Mittelkonsole mit einem Infotainmentsystem
in einem Personenkraftwagen gemäß einer Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Fahrzeugs;
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2 eine
schematische Darstellung des Infotainmentsystems aus 1;
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3 das
Infotainmentsystem aus 1 und 2, wobei
ein Spracherkenner des Infotainmentsystems aktiviert ist;
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4 eine
schematische Darstellung eines Fahrerassistenzsystems, das in einen
Personenkraftwagen gemäß einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs eingebaut ist;
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5 das
Fahrerassistenzsystem aus 4, wobei
ein Fahrziel von einem Fahrer ausgewählt wird; und
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6 das
Fahrerassistenzsystem aus 4 und 5,
wobei ein Spracherkenner des Fahrerassistenzsystems aktiviert ist.
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Die
Beispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
dar.
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Die
in 1 gezeigte Mittelkonsole 10 ist Bestandteil
eines in 1 nicht näher dargestellten
Personenkraftwagens. Die Mittelkonsole 10 erstreckt sich
zwischen einer Windschutzscheibe 12 und einer Armlehne 14 des
Personenkraftwagens. Auf der Mittelkonsole 10 befinden
sich Armaturen zum Bedienen des Personenkraftwagens. Von den Armaturen sind
in 1 ein Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16 und ein
Bedienfeld 18 mit einem Wippschalter und einer Taste dargestellt.
Der Wippschalter und die Taste sind in 1 nicht
weiter dargestellt. Das Bedienfeld 18 ist in einem Lenkrad 20 des
Personenkraftwagens angebracht und kann so während der
Fahrt von einem Fahrer mit eine Hand ereicht werden, ohne dass er
dazu die Hand von dem Lenkrad 20 lösen muss.
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In
der Mittelkonsole 10 ist auch ein Bildschirm 22 eingebaut, über
den einer Bedienperson Informationen angezeigt werden können.
An einem oberen Ende der Windschutzscheibe 12 ist an einem Rückspiegel 24 ein
Mikrofon 26 angebracht. Mit dem Mikrofon 26 können
Sprachäußerungen einer Bedienperson und andere
Laute aus dem Inneren des Personenkraftwagens erfasst werden. Das
Mikrofon 26 ist mit einem in 1 nicht
dargestellten Spracherkenner gekoppelt, der auf Grundlage von über das
Mikrofon 26 erfassten Sprachsignalen eine automatische
Spracherkennung durchführen kann.
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Anstelle
des Dreh-Drück-Schiebe-Stellers 16 kann an der
Armlehne 14 auch ein Touchpad in der Mittelkonsole 10 eingebaut
sein. Der Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16, der Wippschalter und
die Taste des Bedienfelds 18, das Mikrofon 26 und
die Anzeige 22 sind an ein Steuergerät 28 angeschlossen.
Das Steuergerät 28 kann Signale von dem Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16 und
den Komponenten des Bedienfelds 18 empfangen. Des Weiteren
steuert das Steuergerät 28 einen Grafikspeicher des
Bildschirms 22, wodurch auf dem Bildschirm 22 angezeigte
Grafiken durch das Steuergerät 28 verändert
werden können. In das Steuergerät 28 ist
auch der Spracherkenner integriert. Die Arbeitsweise des Steuergerätes 28 und
der übrigen Komponenten der Mittelkonsole 10 wird
in Zusammenhang mit den folgenden Figuren näher erläutert.
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In 2 ist
dabei dargestellt, wie in dem im Zusammenhang mit 1 beschriebenen
Personenkraftwagen das Abspielen eines Musiktitels ermöglicht
wird. In dem Beispiel wählt eine Bedienperson ein Musikalbum
eines Musik interpreten aus und legt anschließend fest,
welches Musikstück aus dem Album abgespielt werden soll.
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In 2 sind
für Elemente, die bereits im Zusammenhang mit 1 beschrieben
wurden, dieselben Bezugszeichen wie in 1 vergeben.
In 2 sind von den in 1 bereits
beschriebenen Elementen der Bildschirm 22, der Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16,
das Mikrofon 26 sowie das Steuergerät 28 dargestellt.
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In 2 sind
im Unterschied zu 1 noch ein Lautsprecher L und
eine Mobiltelefonanlage M des Personenkraftwagens dargestellt. Mittels
des Lautsprechers L kann durch das Steuergerät 28 ein Audiosignal
in dem Personenkraftwagens abgespielt werden. Über die
Mobiltelefonanlage M kann durch das Steuergerät 28 eine
Funkverbindung F mit einem Internetdienst-Anbieter (ISP – Internet-Service-Provider)
hergestellt werden. Das Steuergerät 28 kann somit
Informationen aus einem Computernetzwerk mittels der Mobiltelefonanlage
M empfangen.
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In
dem Beispiel wird auf dem bereits in Zusammenhang mit 1 beschriebenen
Bildschirm 22 der Bedienperson die Möglichkeit
gegeben, aus verfügbaren Musikalben eines auszuwählen.
Die Musikdaten zu einem einzelnen Musikalbum sind jeweils auf einem
CD-Speichermedium (CD – Compact Disc) gespeichert. Die
CD-Speichermedien befinden sich in einem CD-Wechsler 30 in
einem Kofferraum des Personenkraftwagens. Durch das bereits im Zusammenhang
mit 1 beschriebene Steuergerät 28 ist nach
einem Starten eines Motors des Personenkraftwagens ermittelt worden,
welche CD-Speichermedien sich gerade in dem CD-Wechsler 30 befinden.
Zu jedem CD-Speichermedium, das heißt zu jedem Musikalbum,
erzeugt das Steuergerät 28 in dem Grafikspeicher
des Bildschirms 22 in der Weise Dateneinträge
in Speicherzellen des Grafikspeichers, dass auf dem Bildschirm 22 zu
jedem Album ein grafisches Objekt 32, 34 sichtbar
wird.
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Für
den Fall, dass in dem CD-Wechsler 30 mehr CD-Speichermedien
verfügbar sind, als sich grafische Objekte 32, 34 auf
dem Bildschirm 22 in übersichtlicher Weise darstellen
lassen, werden von dem Steuergerät 28 im Grafikspeicher
des Bildschirms 22 weniger grafische Objekte 32, 34 gespeichert
als es tatsächlich Musikalben gibt. Für die zu
einem gegebenen Zeitpunkt nicht durch ein grafisches Objekt 32, 34 auf
dem Bildschirm 22 repräsentierten Musikalben wird
zu einem gegebenen Zeitpunkt ein entsprechendes grafisches Objekt
erzeugt und somit der Bedienperson dann angezeigt, dass auch weitere Musikalben
verfügbar sind.
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Zum
Auswählen eines Musikalbums verwendet die Bedienperson
den Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16. Wie in 1 erkennbar
ist, ist dieses Bedienelemente derart in der Mittelkonsole 10 platziert,
dass es während einer Fahrt mit dem Personenkraftwagen leicht
von dem Fahrer mit der Hand erreicht werden kann. Insbesondere muss
der Fahrer den Blick nicht von der Fahrbahn wenden, um den Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16 zu
finden. Auch der Bildschirm 22 ist so in der Mittelkonsole 10 angebracht,
dass der Fahrer seinen Blick nur kurz von der Straße abwenden
muss, um sich beim Auswählen des Musikalbums einen Überblick
darüber zu verschaffen, welche Musikalben auswählbar
sind.
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In
dem in 2 gezeigten Beispiel möchte der Fahrer
ein Musikalbum auswählen, das durch das in 2 mit
dem Bezugszeichen 34 gekennzeichnete grafische Objekt repräsentiert
ist. Zum Hervorheben desjenigen grafischen Objekts 32, 34, das
zu einem gegebenen Zeitpunkt als das ausgewählte Album
gilt, wird durch das Steuergerät 28 auf den Bildschirm 22 ein
Rahmen 36 an einer festen Position auf dem Bildschirm 22 angezeigt.
Um das grafische Objekt 34 mittels des Rahmens 36 als
ausgewählt zu markieren, muss der Fahrer das grafische Objekt 34 zunächst
auf dem Bildschirm 22 nach links hin verschieben, so dass
sich das grafische Objekt 34 auf den Rahmen 36 zubewegt
und schließlich von dem Rahmen 36 umrahmt wird.
Dazu kann der Fahrer an dem Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16 ein
Drehrad 38 entsprechend nach in der 2 links
hin drehen. Die sich ergebende Bewegung des Drehrades 38 durch
das Drehen ist in 2 durch einen Pfeil 40 symbolisiert.
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Das
Drehrad 38 des Dreh-Drück-Schiebe-Stellers 16 ist
mit einem Sockel des Dreh-Drück-Schiebe-Stellers 16 verbunden.
Das Drehrad 38 lässt sich zum einen um eine Achse
drehen, wie es in 2 durch Pfeile dargestellt ist.
Zusätzlich lässt sich das Drehrad 38 gegenüber
dem Sockel neigen, so dass Kippbewegungen mit dem Drehrad 38 ausführbar
sind. Mögliche Kipprichtungen sind in 2 durch
Pfeile dargestellt. Durch Drehen des Drehrades 38 sowie
durch Kippen desselben lässt sich jeweils ein bestimmtes
elektrisches Signal erzeugen, das an das Steuergerät 28 übertragen wird.
Auch durch Drücken des Drehrades 38 lässt sich
ein weiteres elektrisches Signal erzeugen. Das Drehrad 38 weist
schließlich eine Kappe K mit einem Berührungssensor
auf. Durch den Berührungssensor wird immer dann ein elektrisches
Signal erzeugt, wenn ein Finger einer Bedienperson oder ein anderes
Körperteil die Kappe K berührt. Das Erkennen einer
Berührung kann bei dem Berührungssensor auf einer
Veränderung einer Kapazität in der Kappe K beruhen.
Es kann aber auch vorgesehen sein, einen Infrarotsensor als Berührungssensor
in der Kappe K einzubauen. Auch das elektrische Signal des Berührungssensors
der Kappe K wird an das Steuergerät 28 übertragen.
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Durch
Drehen des Drehrades 38 in die Richtung 40 wird
durch den Dreh-Drück-Schiebe-Steller 16 ein entsprechendes
elektrisches Signal erzeugt, das von dem Steuergerät 28 empfangen
wird. Das Steuergerät 28 verlagert daraufhin in
dem Grafikspeicher des Bildschirms 22 die Daten, welche
die grafischen Objekte 32, 34 auf dem Bildschirm 22 ergeben,
in der Weise in andere Speicherzellen des Grafikspeichers, dass
die grafischen Objekte 32, 34 auf dem Bildschirm 22 ihre
Position nach in 2 links hin verändern.
In 2 ist diese Bewegung der grafischen Objekte 32, 34 durch
Pfeile 40' angedeutet.
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Durch
das Verschieben der grafischen Objekte 32, 34 auf
dem Bildschirm 22 nähert sich das grafische Objekt 34 dem
Rahmen 36. Der Fahrer kann durch nochmaliges Drehen des
Drehrades 38 das grafische Objekt 34 schließlich
in dem Rahmen 36 positionieren.
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Anstelle
des Dreh-Drück-Schiebe-Stellers 16 kann der Fahrer
allerdings auch den Wippschalter 42 in dem Bedienfeld 18 am
Lenkrad 20 des Personenkraftwagens betätigen.
Der Wippschalter 42 ist nach oben, unten, rechts und links
hin neigbar. Dadurch lassen sich mit dem Wippschalter 42 vier
unterschiedliche Signale erzeugen. Durch Taste 44 des Bedienfelds 18 wird
immer dann ein elektrisches Signal erzeugt, wenn die Taste 44 gedrückt
wird. Das Signal der Taste 44 kann ebenfalls an das Steuergerät 28 übertragen
werden.
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Indem
die Bedienperson einen Bereich 40'' des Wippschalters 42 drückt,
erzeugt der Wippschalter 42 ein Signal, durch das in dem
Steuergerät 28 eine Verschiebung der grafischen
Objekte 32, 34 hervorgerufen wird, wie sie auch
durch das Drehen des Drehrades 38 in die Richtung 40 ausgelöst
wird.
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Die
Position des Rahmens 36 auf dem Bildschirm 22 kann
auch nach oben und unten hin verändert werden. Dazu muss
entweder das Drehrad 38 entsprechend nach oben bzw. unten
hin geneigt werden oder der Wippschalter 42 entsprechend
betätigt werden. Wird der Rahmen 36 nach oben
hin verschoben, lässt er sich durch anschließendes
Drehen des Drehrades 38 in horizontale Richtung auf einem
von drei Feldern 46, 46', 46'' platzieren.
Durch ein solches Markieren eines des Felder 46, 46', 46'' wird in dem
Steuergerät 28 zwischen verschiedenen Betriebsmodi
gewechselt. Beispiele für solche Betriebsmodi sind das
Steuern der Mobiltelefonanlage zum Aufbauen einer Telefonverbindung,
das Steuern einer Klimaanlage des Personenkraftwagens und das Auswählen
eines Fahrziels in einem Navigationsgerät. Abhängig
davon, welcher Betriebsmodus zu einem Zeitpunkt aktiv ist, sind
auf dem Bildschirm 22 unterhalb der Felder 46, 46', 46'' andere
Objekte dargestellt.
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Durch
Verlagern des Rahmens 36 nach unten hin können
dagegen Felder 48, 48', 48'' markiert werden.
Abhängig davon, welches der Felder 48, 48', 48'' markiert
ist, können unterschiedliche Einstellungen an einem Abspielgerät
in dem CD-Wechsler 30, wie z. B. eine Lautstärke,
durch Drehen an dem Drehrad 38 verändert werden
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In 3 ist
das Beispiel von 2 weiter fortgeführt.
Entsprechend sind in 3 Elemente, die Elementen in 2 entsprechen,
mit denselben Bezugszeichen wie in 2 versehen.
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Wie
in Zusammenhang mit 2 beschrieben, hat die Bedienperson
das grafische Objekt 34 durch Betätigen des Drehrades 38 in
den Rahmen 36 verschoben, um somit das grafische Objekt 34 als das
gewünschte Objekt zu markieren. Zu dem grafischen Objekt 34,
also zu dem Musikalbum, welches durch das grafische Objekt 34 repräsentiert
wird, gibt es mehrere Funktionen, die von dem Steuergerät 28 bereitgestellt
werden. So kann beispielsweise das vollständige Musikalbum
abgespielt werden oder es kann ein einzelner Titel daraus zum Abspielen
ausgewählt werden. Um eine dieser Funktionen auszuwählen,
berührt die Bedienperson die Kappe K auf dem Drehrad 38.
Das Signal des Berührungssensors in der Kappe K ändert
sich dadurch. Dies wird von dem Steuergerät 28 erkannt.
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Das
Steuergerät 28 aktiviert daraufhin den bereits
bei der Beschreibung von 1 genannten Spracherkenner S.
Der Spracherkenner S führt daraufhin eine automatische
Spracherkennung durch, wobei diese automatische Spracherkennung
auf Grundlage des Signals des Mikrofons 26 durchgeführt wird.
Die Bedienperson spricht nach dem Berühren der Kappe K
die Worte ”Spiele Lied Nummer 5” aus. Dieses akustische
Signal 50 wird von dem Mikrofon 26 erfasst und
als elektrisches Signal an den Spracherkenner S weitergeleitet.
Der Spracherkenner S erkennt das gesprochene Wort und wählt
daraufhin aus den in Zusammenhang mit dem ausgewählten
Musikalbum möglichen Funktionen diejenige aus, die das
Abspielen des gesamten Musikalbums betrifft.
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Das
Steuergerät 28 sendet daraufhin einen Steuerbefehl
an den CD-Wechsler 30, wodurch ein Laden des ausgewählten
Musikalbums in ein Laufwerk des Abspielgeräts des CD-Wechslers 30 ausgelöst
wird. Nachdem das CD-Medium geladen ist, sendet das Steuergerät 28 einen
weiteren Befehl an den CD-Wechsler, durch den das Abspielen des
fünften Liedes des Musikalbums ausgelöst wird.
Daraufhin überträgt der CD-Wechsler 30 entsprechende
Musiksignale an das Steuergerät 28, welches diese über den
Lautsprecher L abspielt.
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Um
den Spracherkenner S zu aktivieren, kann die Bedienperson anstatt
die Kappe K zu berühren auch das Drehrad 38 drücken
oder die Taste 44 des Bedienfeldes 18 drücken.
Es kann aber auch vorgesehen sein, den Spracherkenner durchgehend
zu betreiben. Das durch den Spracherkenner S erkennbare Vokabular
kann an das momentan mittels des Rahmens 36 markierte Objekt
angepasst werden.
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In 4 ist
ein Fahrerassistenzsystem dargestellt. Auf einem Bildschirm 60 des
Fahrerassistenzsystems ist ein Straßenplan P angezeigt.
Die Anzeige des Bildschirms 60 wird durch ein Steuergerät 62 gesteuert.
Das Steuergerät 62 ist noch mit einem Touchpad 64 und
einem Mikrofon 66 verbunden. Bei dem Touchpad 64 kann
auf einer berührungsempfindlichen Fläche 68 erkannt
werden, ob diese Fläche von einem Körperteil einer
Bedienperson berührt oder gedrückt wird. Zusätzlich
ist erkennbar, wo auf der Fläche 68 die Berührung
stattfindet. Mittels des Mikrofons 66 kann ein Schallsignal
aus einer Fahrgastzelle des Personenkraftwagens erfasst Werden. Das
Steuergerät 62 ist schließlich mit einer
Mobiltelefonanlage 70 verbunden. Die Mobiltelefonanlage 70 ist
in der Lage, Daten von dem Steuergerät 62 in ein Mobilfunknetz
zu übertragen und Daten aus dem Mobilfunknetz zu empfangen
und an das Steuergerät 62 weiterzuleiten.
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Auf
dem Bildschirm 60 ist in dem in 4 gezeigten
Beispiel ein Straßenplan P dargestellt. Die Daten über
einen auf dem Straßenplan P dargestellten Verlauf von Straßen
hat das Steuergerät 62 über die Mobiltelefonanlage 70 empfangen.
Diese Daten wurden von dem Steuergerät 62 zum
Darstellen auf dem Bildschirm 60 in einen Grafikspeicher
des Bildschirms 60 übertragen. Zusätzlich
zu dem Verlauf der Straßen sind noch einzelne Fahrziele
als einzelne grafische Objekte 74, 75 auf dem
Bildschirm 60 dargestellt.
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Das
Steuergerät 62 stellt mehrere unterschiedliche
Möglichkeiten bereit, die Darstellung des Straßenplan
P auf dem Bildschirm 60 zu verändern. Zum Beispiel
kann ein Ausschnitt des Straßenplans P vergrößert
auf dem Bildschirm 60 dargestellt werden. Der Straßenplan
P kann aber auch auf dem Bildschirm 60 verschoben werden,
so dass auf dem Bildschirm 60 an dessen Rand ein weiterer
Abschnitt der dargestellten Straßen sichtbar wird. Auch
in Zusammenhang mit den einzelnen Fahrzielen, die auf dem Bildschirm 60 als
grafische Objekte 74, 75 dargestellt sind, sind
durch das Steuergerät 62 jeweils mehrere Aktionen
ausführbar.
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In
dem in 4 gezeigten Beispiel möchte eine Bedienperson
einen Ausschnitt des Straßenplans P vergrößert
auf dem Bildschirm 60 dargestellt bekommen. Dazu drückt
die Bedienperson die Fläche 68 des Touchpads 64 mit
einem Finger 76. Durch das Touchpad 64 wird überwacht,
wie lange die berührungsempfindliche Fläche 68 gedrückt
wird. Da die Bedienperson mit ihrem Finger 76 länger
als eine Sekunde auf die Fläche 68 drückt,
wird durch das Touchpad 64 ein Signal erzeugt, das an das
Steuergerät 62 übertragen wird. Das Messen
der Dauer der Berührung durch den Finger 76 kann
auch durch das Steuergerät 62 durchgeführt
werden.
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Bei
Erkennen eines länger andauernden Druckes wird durch das
Steuergerät 62 über den Grafikspeicher
des Bildschirms 60 eine Markierung 78 angezeigt.
Die Markierung 78 umfasst den gesamten auf dem Bildschirm 60 dargestellten
Straßenplan P. Der Bedienperson wird dadurch angezeigt, dass
nun eine Funktion des Steuergeräts 62 ausgewählt
werden kann, die sich auf den gesamten Straßenplan P bezieht.
Ein in 4 nicht weiter dargestellter Spracherkenner in
dem Steuergerät 62 wird ebenfalls aktiviert. Dass
der Spracherkenner bereit ist, wird auf dem Bildschirm durch ein
entsprechendes Aufnahmesymbol 80 angezeigt.
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Zum
Auswählen einer Funktion spricht die Bedienperson einen
Namen der Funktion laut aus. Mittels des Mikrofons 66 wird
ein entsprechender Schall 82 erfasst. Ein Signal des Mikrofons 66 wird durch
den Spracherkenner des Steuergeräts 62 einer automatischen
Spracherkennung zugeführt. Mittels der automatischen Spracherkennung
sind Worte oder Wortfolgen erkennbar, die Bezeichnungen für diejenigen
Funktionen darstellen, die im Zusammenhang mit dem gesamten Straßenplan
P durch das Steuergerät 62 bereitgestellt sind.
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Wenn
ein Wort erkannt wird, das einer der Funktionen zugeordnet werden
kann, wird die entsprechende Funktion ausgewählt. Anschließend führt
das Steuergerät 62 die zum Bereitstellen der Funktion
nötigen Aktionen aus.
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In
den 5 und 6 ist das Fahrerassistenzsystem
aus der 4 noch einmal dargestellt. Entsprechend
werden in den beiden Figuren auch für Elemente, die Elementen
in der 4 entsprechen, dieselben Bezugszeichen verwendet.
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In
beiden Figuren ist ein Vorgang dargestellt, bei dem die Bedienperson
eine Funktion des Steuergeräts 62 auswählen
möchte, die sich auf ein einzelnes Objekt 75 bezieht.
Die Bedienperson streicht dazu mit dem Finger über die
berührungsempfindliche Fläche 68 des
Touchpads 64. Das Touchpad 64 ist in den 5 und 6 in
einer Draufsicht dargestellt. Bei Streichbewegungen in Richtungen,
wie sie in 5 durch Pfeile 84 dargestellt
sind, werden durch das Touchpad 64 ebenfalls Signale erzeugt. Das
Steuergerät 62 erzeugt daraufhin über
den Grafikspeicher des Bildschirms 60 auf den Bildschirm 60 einen
Rahmen 78' zum Auswählen von Objekten 74, 75 auf
dem Bildschirm 60. Eine Position des Rahmens 78' wird
von dem Steuergerät 62 dabei immer so verändert,
wie es der Bewegungsrichtung 84 des über die Fläche 68 streichenden
Fingers 76 entspricht. Die Bedienperson steuert den Rahmen 78' durch
Streichbewegungen so lange, bis sich der Rahmen 78' über
dem Objekt 75 befindet.
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Das
Objekt 75 repräsentiert eine Gaststätte, die
als Fahrtziel ausgewählt werden kann. Zu der Gaststätte
können durch das Steuergerät 62 aber auch
Informationen über deren Öffnungszeiten ermittelt
werden. Aus diesen und weiteren Möglichkeiten möchte
die Bedienperson eine auswählen.
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Wie
dazu in 6 dargestellt ist, tippt die
Bedienperson mit zwei Fingern 76, 76' auf die
berührungsempfindliche Fläche 68 des
Touchpads 64 Auf das dadurch von dem Touchpad 64 erzeugte
Signal hin aktiviert das Steuergerät 62 den Spracherkenner. Der
Spracherkenner kann auch aktiviert werden, indem nicht mit zwei
Fingern 76, 76' auf die berührungsempfindliche
Fläche 68 getippt wird, sondern indem mit einem
Finger für eine längere Zeitdauer auf die Fläche 68 gedrückt
wird. Anstelle der zwei Finger 76, 76' können
auch mehr als zwei Finger verwendet werden. Es kann auch eine weitere
Taste vorgesehen sein, durch die der Spracherkenner aktivierbar
ist.
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Bei
aktiviertem Spracherkenner wird auf dem Bildschirm 60 der
Markierungsrahmen 78' durch einen weiteren Markierungsrahmen 78'' ersetzt.
Dies signalisiert der Bedienperson, dass nun ein Sprachbefehl gesprochen
werden kann.
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Die
Bedienperson spricht nun einen Sprachbefehl aus, so dass ein entsprechendes
Schallsignal 86 an das Mikrofon 66 gelangt. Der
Sprachbefehl ist hier der Name einer Funktion. Das erfasste Signal wird
von dem Spracherkenner des Steuergeräts 62 kann
in dem Beispiel auch eindeutig einem Namen einer Funktion zugeordnet.
Die so ermittelte Funktion wird aus den Funktionen, die zu dem Objekt 75 bereitgestellt
werden, ausgewählt.
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In
dem in den 5 und 6 gezeigten Beispiel
möchte die Bedienperson die Öffnungszeiten der
Gaststätte erfahren. Sie hat daher einen entsprechenden
Sprachbefehl ausgesprochen. Der Sprachbefehl wurde von dem Spracherkenner
des Steuergeräts 62 ja auch richtig erkannt. Das
Steuergerät 62 stellt deshalb über die
Mobiltelefonanlage 70 eine Funkverbindung 88 mit
einem Internetdienst-Anbieter her. Über diese Funkverbindung 88 werden durch
das Steuergerät 62 die Öffnungszeiten
aus einer Datenbank des Internetdienst-Anbieters ermittelt. Die Öffnungszeiten
werden anschließend auf dem Bildschirm 60 dargestellt.
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Zusammenfassend
ist durch die Beispiele gezeigt, wie durch eine Bedienperson in
einem Personenkraftwagen einzelne Objekte auf einem Bildschirm auswählbar
sind, zu denen jeweils mehrere Funktionen durch ein Infotainmentsystem
oder ein Fahrerassistenzsystem bereitgestellt werden. Aus diesen
Funktionen kann die Bedienperson dann eine über einen Sprachbefehl
auswählen. Das Bediengerät zum Bedienen des jeweiligen
Systems ist an einer für den Fahrer bequem zu erreichenden
Stelle im Personenkraftwagen angeordnet. Mittels des auf dem Bildschirm
angezeigten Rahmens ist dennoch leicht erkennbar, welche Funktionen
zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgewählt sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102008051757
A1 [0007]