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DE102009037226A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verbinden von Edelmetallblech - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verbinden von Edelmetallblech Download PDF

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DE102009037226A1
DE102009037226A1 DE102009037226A DE102009037226A DE102009037226A1 DE 102009037226 A1 DE102009037226 A1 DE 102009037226A1 DE 102009037226 A DE102009037226 A DE 102009037226A DE 102009037226 A DE102009037226 A DE 102009037226A DE 102009037226 A1 DE102009037226 A1 DE 102009037226A1
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Germany
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sheet
sheet metal
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DE102009037226A
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English (en)
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Rudolf Singer
Stefan Zeuner
Bernd Weber
Joerg Kopatz
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Umicore AG and Co KG
Original Assignee
Umicore AG and Co KG
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Priority to US13/386,943 priority patent/US8827141B2/en
Priority to EP10735209.8A priority patent/EP2464491B1/de
Priority to JP2012524122A priority patent/JP2013501623A/ja
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Fügen von Edelmetallblechen zu Bauteilen, eine hierfür geeignete Vorrichtung sowie die Produkte des Verfahrens.

Description

  • In der Glasindustrie, insbesondere in Anlagen zum Schmelzen und Heißformen von Spezialglas, sind Bauteile aus Edelmetall und Edelmetalllegierungen wie vorzugsweise aus PGM-Werkstoffen im Einsatz. Diese schmelztechnischen Anlagenkomponenten oder auch PGM-(Platinum Group Metals)Produkte genannt, dienen zum Schmelzen, Läutern, Transportieren, Homogenisieren, sowie zum Portionieren des flüssigen Glases. Bei diesen Edelmetall-Legierungen handelt es sich meist um Platin-Basislegierungen mit Legierungszusätzen von Rhodium, Iridium oder Gold. Werden sehr hohe Bauteilfestigkeiten aufgrund mechanischer und/oder thermischer Belastungen durch die Glasschmelze gefordert, werden zunehmend oxid-dispersionsverstärkte Platin-Basislegierungen eingesetzt, da diese durch eine höhere thermische, mechanische und chemische Belastbarkeit als Standardlegierungen charakterisiert sind. Oxid-dispergierte Legierungen, im folgenden auch ODS-Legierungen genannt, zeichnen sich dabei durch ein sehr homogenes Gefüge aus.
  • Glasschmelze führende Anlagenteile sind häufig Edelmetallblech-Konstruktionen, die als dünnwandige Rohrsysteme ausgeführt sind. Durch diese strömt das schmelzflüssige Glas mit Temperaturen zwischen 1000°C und 1700°C
  • PGM-(Platinum Group Metals)Werkstoffe zeichnen sich aufgrund ihres hohen Schmelzpunktes durch eine hohe Temperaturbeständigkeit und weiterhin durch hohe mechanische Festigkeit sowie Beständigkeit gegen Abrieb aus und eignen sich daher in besonderem Maße zur Herstellung von Konstruktionsteilen in Anlagen oder Anlagenteilen, die in Kontakt mit der Glasschmelze kommen. Geeignete Materialien sind Platin und Legierungen von Platin und/oder anderen PGM-Metallen, die gegebenenfalls auch untergeordnete Mengen an Unedelmetallen als weitere Legierungskomponenten oder oxidische Zusätze enthalten können. Typische Werkstoffe sind Feinplatin, Platin-Rhodium-Legierungen und Platin-Iridium-Legierungen die zur Steigerung der Festigkeit und Hochtemperaturkriechfestigkeit eine geringe Menge an feinverteiltem Refraktärmetalloxid, wie insbesondere Zirkondioxid oder Yttriumoxid enthalten.
  • Neben der Wahl des geeigneten Werkstoffes spielt jedoch auch die Herstellung, insbesondere Formgebung der Edelmetall-Bauelemente eine wesentliche Rolle für die Festigkeit. In der Regel werden sie aus einzelnen Blechen zur geforderten Geometrie zusammengefügt und gewöhnlich durch Schmelzschweißen miteinander verbunden. Dabei werden die Stoßstellen der miteinander zu verbindenden Bleche und gegebenenfalls ein artgleicher Zusatzwerkstoff durch Wärmezufuhr in den schmelzflüssigen Zustand überführt und zusammengeschmolzen. Die Schmelzwärme kann dabei durch einen elektrischen Lichtbogen oder ein entzündetes Gas-Sauerstoff-Gemisch erzeugt werden. Werden jedoch derartig gefügte Bauelemente sehr hohen Temperaturen, beispielsweise oberhalb von 1200°C ausgesetzt, bildet die Schweißnaht häufig die Schwachstelle des gesamten Materialverbundes. Als Ursache konnten Inhomogenitäten in der Schweißnaht und Gefügeveränderungen in der Wärmeeinflusszone ermittelt werden. Besonders Längsschweißnähte in zylindrischen Bauteilen, wie beispielsweise Rohren, sind bedingt durch die annähernd doppelt so hohen wirkenden Spannungen verglichen mit umlaufenden Schweißnähten besonders gefährdet, so dass diese Nähte häufig versagen und aufreißen. Beim Einsatz bekannter Schweißverfahren, wie beispielsweise dem Wolfram-Inert-Gasschweißen (WIG-Schweißen), Plasmaschweißen, Laser- oder autogenen Schweißen wird ein Aufschmelzen der Legierung herbeigeführt. Während beim Aufschmelzen klassischer Substitutions-Mischkristalllegierungen durch Rekristallisation beim Einsatz von oberhalb 1200°C nur sehr geringe Festigkeitsverluste in der Schweißnaht zu beobachten sind, führt das Aufschmelzen beim Schweißen von oxid-dispersions-verstärkten Legierungen jedoch zum Koagulieren und Aufschwimmen eines Großteils der Dispersoide, typischerweise von ZrO2 und/oder Y2O3 in der Schmelze. Es entsteht ein grobkörniges Erstarrungsgefüge in der Schweißnaht. Die verfestigende Wirkung der Dispersoide in der Schweißnaht ist somit aufgehoben. Die Belastbarkeit und Lebensdauer eines derart zusammengefügten Bauelementes sinkt dann auf das Niveau von aus Standardlegierungen gefügten Bauelementen.
  • Maßnahmen zur Vermeidung dieses Nachteils sind aus den Druckschriften JP 5212577 A und EP 0320877 B1 bekannt. Bei den darin offenbarten Verfahren wird eine Schmelzschweißnaht an ODS-Blechen nachträglich mit einer Pt-ODS-Folie belegt und durch Verhämmern bei hohen Temperaturen in die Naht gedrückt. Diese Maßnahme bewirkt eine Verfeinerung der Korngrößenverteilung der Schweißnaht durch die Folie und damit eine Reduzierung der Wahrscheinlichkeit der Rissbildung an der Oberfläche. Neben weiteren veralteten Alternativen wurde auf stoffschlüssige Verbindungen mittels Hammerschweißnähten zurückgegriffen. Derartige Verbindungen unterliegen jedoch sehr hohen Qualitätsschwankungen. Um diese auszuschließen, sind ein extrem hoher Aufwand für die Schweißnahtvorbereitung und eine sehr genaue Regelung der Prozessparameter während des Schweißens erforderlich. Schwierig bei diesem Verfahren erweist sich beim Verhämmern die gleichmäßige Erwärmung der beiden zu fügenden Werkstoffe, insbesondere Bleche. Dabei ist es häufig kaum möglich, das in der Schweißposition untere Blech mit dem Brenner ausreichend zu erwärmen, um eine gute Klebwirkung beim Verhämmern zu erreichen. Das Verfahren ist somit sehr aufwendig, führt nicht zwangsläufig zu einem optimalen Ergebnis und ist sehr kostenintensiv. Ferner besteht ein prinzipielles Problem beim Anfertigen von Hammerschweißnähten darin, dass bei Legierungen mit einem Rhodium-Gehalt > 4 Gew.-% und generell bei ODS-Legierungen eine geringe Klebeneigung des Materials während des Verhämmerns vorliegt. Die im ODS-Material bereits enthaltenen Oxide bzw. die sich beim Verhämmern bildenden Oxide, in der Hauptsache Rhodiumoxid, verringern deutlich das Verkleben der beiden Bauteile, insbesondere Bleche. Durch das schlechte Verkleben erhöht sich der Fertigungsaufwand erheblich, gleichzeitig steigt aber auch das Risiko, das in bestimmten Bereichen des Fügbereiches in der Naht kein ausreichender Verbund mehr erzielt wird.
  • Bei der DE 10237763 B4 erfolgt bei der Herstellung unlösbarer stoffschlüssiger Verbindungen von Bauteilen aus oxid-dispergierten-(ODS)-metallischen Werkstoffen das Verschweißen der einzelnen Werkstoffe jeweils unterhalb ihrer Schmelztemperatur unter wenigstens teilweiser Bildung eines Diffusionsverbundes im Fügebereich. In einem zweiten Verfahrensschritt wird der Diffusionsverbund, vorzugsweise der gesamte Fügebereich, auf eine Temperatur, welche ebenfalls unterhalb der Schmelztemperatur der miteinander zu verbindenden Werkstoffe bzw. Bauteile liegt, erwärmt und bei dieser Temperatur mechanisch nachverdichtet, vorzugsweise verhämmert. Die beiden miteinander zu verbindenden Werkstoffe definieren dabei je nach Anordnung zueinander vor dem Schweißvorgang die Stoßstellen, wobei diese in der Regel auch den Fügebereich, d. h. den Bereich, in welchem die gewünschte Verbindung zwischen beiden erzeugt werden soll, bilden. Dabei wird somit eine unlösbare stoffschlüssige Verbindung von Bauteilen aus oxid-dispergierten-(ODS)-metallischen Werkstoffen durch die Vorschaltung der Herstellung eines Diffusionsschweißverbundes vor die mechanische Nachverdichtung unter Wärme geschaffen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, einen Schweißzusatz zu verwenden. Dieser wird im Fügebereich zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Werkstoffen bzw. Bauteilen aus oxid-dispergierten-metallischen Werkstoffen angeordnet. Der Schweißzusatz kann dabei in Form eines separaten Elementes oder aber einer Beschichtung auf wenigstens einer der zueinander weisenden Fügeflächen im Fügebereich ausgebildet sein. Als Schweißzusätze eignen sich dabei besonders duktile schmelzlegierte Legierungen, beispielsweise PtAu5, PtIr1, Rein-Pt, aber auch festere Legierungen, beispielsweise PtRh5, PtRh10, PtIr3. In dieser Druckschrift wird hervorgehoben, dass durch den Schweißzusatz ein wesentlich besserer Verbund zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Werkstoffen erzielt werden kann, da die Klebeneigung zwischen den beiden Werkstoffen deutlich erhöht wird, was den Fertigungsaufwand erheblich reduziert. Des weiteren soll die thermische und mechanische Belastbarkeit der Fügezonen erheblich gesteigert werden.
  • Weiterhin wird hervorgehoben, dass vor allem das Einlegen einer Edelmetallfolie bevorzugt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes bzw. alternatives Verfahren zum Verbinden von oxid-dispergierten Edelmetallblechen und eine Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens bereitzustellen.
  • Geeignete Edelmetallpleche sind Bleche aus einem Edelmetall ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Ruthenium, Rhodium, Palladium, Silber, Osmium, Iridium, Platin, Gold und deren Legierungen miteinander sowie anderen Metallen, bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Gold, Platin, Rhodium, Iridium und deren Legierungen miteinander sowie anderen Metallen, insbesondere Rein-Platin, Legierungen aus Platin mit Gold, Iridium oder Rhodium, insbesondere Legierungen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus PtAu5, PtIr1, PtRh5, PtRh10, PtIr3. Gemäß der Erfindung sind die Edelmetallbleche oxid-dispergiert, d. H. durch Dispersion von geeigneten Oxiden feinkornstabilisiert. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um Seltenerdoxide wie beispielsweise Yttriumoxid, Zircondioxid. Besonders bevorzugt sind Bleche aus Platin, PtAu5, PtIr1, PtRh5, PtRh10 oder PtIr3, welche entweder mit Yttriumoxid oder Zircondioxid oxid-dispergiert sind.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der Ansprüche und wie in der vorliegenden Beschreibung offenbart gelöst.
  • Die Erfindung betrifft gemäß einem ersten Aspekt insbesondere ein zuvor genanntes Verfahren mit den Schritten: Vorwärmen einer Unterlage, Überlappendes Anordnen mindestens zweier zu verbindender Blechabschnitte, wobei mindestens der eine Blechabschnitt auf der Unterlage ruht; und Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte. Eine Unterlage kann dabei eine gerade, gebogene oder jegliche andere einheitliche oder zusammengesetzte Formen aufweisen und kann ein Amboß sein. Vorzugsweise weist die Unterlage eine Form auf, die insbesondere der später im Bereich des Diffusionsschweißens gewünschten Form entspricht.
  • Soll also ein rohrförmiger Gegenstand gebildet werden, ist die Unterlage vorzugsweise mit einem gleichen oder ähnlichen Krümmungsradius wie der rohrförmige Gegenstand ausgebildet. Das überlappende Anordnen kann von Hand oder mittels Maschinenhilfe erfolgen. Bevorzugt werden Blechbereiche eingespannt, die den zu überlappenden Blechabschnitten benachbart sind, um ein Verrutschen bei der Vorbereitung und dem Diffusionshammerschweißen zu verhindern.
  • Weiter werden Kanten bevorzugt gemäß einem weiteren Aspekt angefast, weiter bevorzugt gerade angefast. Dabei geschieht das Anfasen der zu verbindender Blechabschnitte derart, dass sich später bei einem überlappenden Anordnen der Blechabschnitte die angefasten Kanten nach außen, also weg vom benachbarten Blechabschnitt, erstrecken. Es hat sich gezeigt, dass ein Anfasen und Ausrichten der Blechabschnitte in dieser Weise eine erhöhte Zeitstandfestigkeit des fertigen gefügten Produktes zur Folge hat. Dies wird nachfolgend noch eingehender dargestellt. Auch hier erfolgt ein Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte. Ein bevorzugtes erfindungsgemäßes Verfahren umfasst auch die beiden zuvor diskutierten Aspekte, also das Vorsehen und Vorwärmen einer Unterlage als auch die Ausbildung der Fasen in der genannten Weise.
  • Vorzugsweise beträgt eine Fasenbreite (F) der angefasten Kanten das 1 bis 3-fache, vorzugsweise das doppelte, der ursprünglichen Blechdicke (t0). Weiter bevorzugt beträgt der Fasenwinkel α etwa 15 bis etwa 27°, vorzugsweise etwa 17,6 bis etwa 25,6°, weiter bevorzugt etwa 19,6 bis etwa 23,6° und am meisten bevorzugt etwa 21,6°.
  • Erfindungsgemäß wird die Unterlage auf etwa 300 bis etwa 600°C, vorzugsweise etwa 350 bis etwa 550°C, weiter bevorzugt auf etwa 400 bis etwa 500°C vorgewärmt. Dies kann auf beliebige Weise bewirkt werden, beispielsweise Erwärmung der Unterlage mit einer Flamme, in einem geeigneten Ofen oder vorzugsweise durch in bzw. an der Unterlage vorgesehene Induktions- oder Widerstandsheizungen.
  • Weiter werden die Blechabschnitte erfindungsgemäß beim überlappenden Anordnen vorzugsweise unmittelbar über-/untereinander angeordnet. Es werden also keine Schweißzusätze bzw. Folien zwischen den Blechabschnitten vorgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die vorliegende Erfindung dennoch bessere Standfestigkeiten als der Stand der Technik liefert.
  • Vorzugsweise geschieht das überlappende Anordnen der Blechabschnitte mit einer Überlappungslänge, die das 2,5 bis 7,5-fache einer ursprünglichen Blechdicke (t0), vorzugsweise das 4 bis 7-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0) beträgt. Nach dem Diffusionsschweißen beträgt die Überlappung der Blechabschnitte das 3 bis 8-fache einer ursprünglichen Blechdicke (t0), vorzugsweise das 5 bis 7-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0).
  • Bevorzugt geschieht das Diffusionshammerschweißen unter Verwendung eines Gas-Sauerstoff-Brenners. Damit werden die Blechabschnitte lokal erhitzt, vorzugsweise auf eine Temperatur von etwa 1000°C bis etwa 1700°C, weiter bevorzugt auf eine Temperatur von etwa 1200°C bis etwa 1300°C oder von etwa 1400°C bis etwa 1600°C.
  • Weiter bevorzugt werden die Blechabschnitte vor dem überlappenden Anordnen an den einander zugewandten Seiten aufgeraut, vorzugsweise mit einer Oberflächenrauigkeit Ra von etwa 0,05 bis etwa 25 μm und weiter bevorzugt von etwa 0,5 bis etwa 10 μm. Diese Rauigkeit kann dabei bereits beim Anfasen durch Trennen mit definierten Schneiden oder aber durch spätere Oberflächenbearbeitung durch Trennen mit undefinierten Schneiden, beispielsweise Schleifen erfolgen. Eine Aufrauung ermöglicht eine vergrößerte Oberfläche im Bereich des Diffusionsschweißens bzw. eine bessere Kontrollierbarkeit der Schweißparameter.
  • Die Erfindung sieht weiter nach dem Diffusionshammerschweißen ein Kalt- oder Warmumformen der durch das Diffusionshammerschweißen entstandenen Naht vor, um die Naht zu Glätten und/oder ihre Dicke zu reduzieren. Dabei wird die Dicke vorzugsweise auf das 0,9 bis 1,2-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0) und weiter bevorzugt auf etwa die ursprüngliche Blechdicke (t0) reduziert. Anschließend kann die Naht noch mit einem Oberflächenfinish versehen werden, indem die Naht – gegebenenfalls gemeinsam mit der gesamten Oberfläche- verschliffen und poliert wird um eine einheitliche Oberflächenqualität zu erhalten. Vorzugsweise wird das Verfahren derart gesteuert, dass die Naht nach dem Kalt- oder Warmumformen eine Breite vom etwa 5 bis etwa 10-fachen einer ursprünglichen Blechdicke (t0) und weiter bevorzugt vom etwa 6 bis etwa 7-fachen der ursprünglichen Blechdicke (t0) aufweist.
  • Weiter bevorzugt erfolgt nach dem Diffusionsschweißen eine Wärmebehandlung („Spannungsarmglühen”) bei einer Temperatur von etwa 900°C bis etwa 1400°C und vorzugsweise von etwa 1000°C bis etwa 1200°C.
  • Gemäß der Erfindung sind an den nach dem Verfahren gemäß der Erfindung erhaltenen Nahtstelle in einem metallurgischen Schliff keine Unterschiede zu den benachbarten Blechabschnitten erkennbar, welche keine Nahtstelle aufweisen. [Haben wir hier ein Schliffbild, welches wir in die Patentanmeldung einbauen können, vorzugsweise in elektronischer Form ?]
  • Die Erfindung betrifft gemäß einem weiteren Aspekt außerdem eine Vorrichtung zum Verbinden von oxid-dispergierten Edelmetallblechen, insbesondere zum Ausführen des Verfahrens gemäß der Erfindung. Die Vorrichtung weist insbesondere eine beheizbare Unterlage auf, die ausgebildet und ausgestattet sein kann, wir zuvor beschrieben. Ferner ist ein Ausrichter zum überlappenden Anordnen mindestens zweier zu verbindender Blechabschnitte vorgesehen. Dieser Ausrichter kann hydraulisch, pneumatisch und/oder elektrisch betätigbare Klemmbacken aufweisen. Nach dem Klemmen ruht mindestens einer der mindestens zwei Blechabschnitte auf der Unterlage. Weiter ist ein Hammer zum Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte vorgesehen. Es können halbautomatische oder vollautomatische Hämmer eingesetzt werden.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist vorzugsweise ein beheizbare Unterlage auf, die geeignet ist, auf etwa 300°C bis etwa 600°C, vorzugsweise auf etwa 350°C bis etwa 550°C, weiter bevorzugt auf etwa 400°C bis etwa 500°C, zumindest an ihrer von dem/den Blechabschitt(en) kontaktierten Oberfläche beheizt zu werden.
  • Die folgende Beschreibung diskutiert anhand von beispielhaften bevorzugten Ausführungsformen die Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine Prinzipienskizze, die zwei angefaste Blechabschnitte vor dem Fügen zeigt, wobei gemäß der Erfindung die Fasen einander abgewandt sind;
  • 2 eine weitere Prinzipienskizze ähnlich zu 1, in der ein Blechabschnitt jedoch auf einer erwärmten Unterlage 10 bzw. einem Amboß positioniert ist;
  • 3 eine weitere Prinzipienskizze mit zwei durch Diffusionshammerschweißen verbundenen Blechabschnitten;
  • 4 eine weitere Prinzipienskizze mit den beiden diffusionshammergeschweißten Blechabschnitten, die weiter kaltverformt wurden; und
  • 5 eine weitere Prinzipienskizze mit zwei durch Diffusionshammerschweißen nach den Verfahren des Standes der Technik verbundenen Blechabschnitten, die weiter kaltverformt wurden; und
  • 6 eine graphische Darstellug der normierten Zeitstandfestigkeiten.
  • In 1 sind die beiden Blechabschnitte, ein erster Blechabschnitt 1 und ein zweiter Blechabschnitt 4, erkennbar, die in dieser Ausführungsform eine gleich oder zumindest sehr ähnliche Blechdicke t0 aufweisen. Diese Dicke kann auch voneinander abweichen. Beide Enden der Blechabschnitte sind nach außen, also auf der dem jeweils benachbarten Blechabschnitt abgewandten Seite, gerade angefast, sodass sich Fasen 3 und 6 mit einem Fasenwinkel α ausbilden, wobei die Fasenbreite mit F gekennzeichnet ist. Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind diese Fasen also so ausgerichtet, dass sich im ungefügten Zustand beide Blechabschnitte nicht in einer oder nicht im Wesentlichen in einer Ebene befinden. In einem Überlappungsbereich mit einer Überlappungsbreite Ü liegen sich beide Blechabschnitte mit ihren jeweils nachfolgend zu kontaktierenden Kontaktabschnitten 2 und 5 gegenüber, welche aufgeraut sein können. Die Überlappungsbreite Ü ist stets größer als die Fasenbreite F.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform, bei der der zweite Blechabschnitt 4 auf einer bereits erwärmten oder noch zu erwärmenden Unterlage 10, wie einem Amboß, aufliegend angeordnet ist. Dabei soll die Wärme von der Unterlage zunächst auf den zweiten Blechabschnitt 4 und ggf. auch auf den ersten Blechabschnitt 1 übertragen werden. Falls auch ein Teil des ersten Blechabschnittes 1 auf der Unterlage 10 aufliegt, so erfolgt auch hierüber die Wärmeübertragung, wobei jedoch die Vorwärmung der zu verschweißenden Stellen der Blechabschnitte von Bedeutung ist.
  • Beide Blechabschnitte 1 und 4 sind durch einen (nicht dargestellten) Ausrichter mit einer Einspannkraft FE eingespannt. Die Ausrichter sind in der Regel nur indirekt über die gespannten Blechabschnitte mit der Unterlage 10 verbunden.
  • 3 zeigt beide Blechabschnitte 1 und 4 in durch Diffusionshammerschweißen zusammengefügter Form. Es ergibt sich dabei eine Struktur, wie in der 3 schematisch dargestellt. Im Bereich der Schweißnaht beträgt die Dicke das 1,0 bis 1,6fache der ursprünglichen Blechdicke t0. Die Breite der Schweißnaht beträgt Bgeschw und ist in der Regel breiter als die ursprüngliche Überlappungsbreite Ü (vgl. 1).
  • 4 veranschaulicht vor allem die durch eine Kaltumformung erzielte Dickenreduktion mit einer Dicke tfertig im Bereich der Schweißnaht. Wie bereits erwähnt entspricht diese im Wesentlichen t0 oder ist nur unwesentlich größer. Die fertige Breite B der Schweißnaht ist wiederum breiter als die Schweißnahtbreite gleich nach dem Diffusionshammerschweißen.
  • Beispiele
  • In einem Vergleichsbeispiel wurde ein Blechabschnitt mit einer Dicke von 0,8 mm aus dem Material FKSPtRh10 (mit Zirkonoxid feinkornstabilisiertes PtRh10) und einer zwischen den Blechabschnitten eingelegten chemisch reinen Platinfolie diffusionsgeschweißt, als Beispiele gemäß der Erfindung wurden mehrere Blechabschnitte mit unterschiedlichen Anfasungen und Überlappungen. Die unterschiedlichen Überlappungslängen und Fasenwinkel sind in Tabelle 1 angegeben. Die Unterlage wurde auf eine Temperatur von etwa 400°C vorgewärmt und anschließend bei einer Temperatur von etwa 1250°C diffusionsgeschweißt. Nach dem Abkühlen wurde bei Raumtemperatur die Naht bis auf die ursprüngliche Blechdicke gehämmert. Die auf das Vergleichsbeispiel normierten Ergebnisse der Zeitstandfestigkeit bei einer, zehn und hundert Stunden bei einer Temperatur von 1400°C sind in Tabelle 2 aufgeführt und in 6 dargestellt. Zur Bestimmung der Zeitstandfestigkeit werden Streifen, welche eine Naht und ein Länge, Breite und Höhe von 600 mm, 5 mm und 0,8 mm aufweisen mit unterschiedlichen Gewichten bei einer Temperatur von 1400°C in einem Ofen belastet und die Zeitdauer bis zum Riß gegen die Zugkraft aufgetragen. Aus der erhaltenen Auftragung werden die Zeitstandfestigkeiten bei einer, zehn und hundert Stunden ermittelt und auf die Zeitstandfestigkeit des Vergleichsbeispiels normiert.
  • Die Überlappungslängen und Fasenwinkel sind in Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1:
    Beispiel Überlappung Ü [mm] Anfasung
    1 5 ohne
    2 5 < 27°
    3 5 < 20°
    4 7 < 27°
    5 3 < 27°
    Vergleich 7 < 27°
    Tabelle 2:
    Zeit [h] Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 4 Beispiel 5 Beispiel 3 Vergleichsbeispiel
    1,0 1,0 1,3 1,4 1,7 1,5 1
    10,0 1,2 1,3 1,5 1,7 1,5 1
    100,0 1,3 1,3 1,5 1,6 1,5 1
  • Aus diesen Ergebnis ist die gegenüber dem Vergleichsversuch deutlich verbesserte Zeitstandsfestigkeit erkennbar.
  • Die Streckgrenze ist gegenüber dem unverschweißten Ausgangsmaterial nur wenig verringert. Die Zeitstandfestigkeit ist auch nach längerer Zeit (100 h im Testbetrieb) nur maximal ca. 20% niedriger als die des unverschweißten Ausgangsmaterials. Bei höheren Temperaturen (1400°C) ist die Zeitstandfestigkeit nahezu 50% höher als bei der Probe mit einer in die Schweißnaht eingelegten Folie.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls einzelne Merkmale in den Figuren, auch wenn sie dort im Zusammenhang mit anderen Merkmalen gezeigt sind und/oder vorstehend oder nachfolgend nicht genannt sind.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls Ausführungsformen mit jeglicher Kombination von Merkmalen, die vorstehend oder nachfolgend zu verschiedenen Ausführungsformen genannt oder gezeigt sind.
  • Die Erfindung umfasst ebenfalls die genauen oder exakten Ausdrücke, Merkmale, numerischen Werte oder Bereiche usw., wenn vorstehend oder nachfolgend diese Ausdrücke, Merkmale, numerischen Werte oder Bereiche im Zusammenhang mit Ausdrücken wie z. B. „etwa, ca., um, im Wesentlichen, im Allgemeinen, zumindest, mindestens” usw. genannt wurden (also „etwa 3” soll ebenfalls „3” oder „im Wesentlichen radial” soll auch „radial” umfassen). Der Ausdruck „bzw.” bedeutet überdies „und/oder”.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 5212577 A [0005]
    • - EP 0320877 B1 [0005]
    • - DE 10237763 B4 [0006]

Claims (16)

  1. Verfahren zum Verbinden von oxid-dispergiertem Edelmetallblech mit den folgenden Schritten: Vorwärmen einer Unterlage; Überlappendes Anordnen mindestens zweier zu verbindender Blechabschnitte, wobei mindestens der eine Blechabschnitt auf der Unterlage ruht; und Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte.
  2. Verfahren zum Verbinden von oxid-dispergiertem Edelmetallblech mit den folgenden Schritten: Anfasen von Kanten mindestens zweier zu verbindender Blechabschnitte; Überlappendes Anordnen der mindestens zwei Blechabschnitte, wobei sich die angefasten Kanten nach außen, weg vom benachbarten Blechabschnitt erstrecken; Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Edelmetallblech ein Blech aus Platin, Gold, Rhodium, Iridium und deren Legierungen miteinander oder anderen Metallen ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, wobei eine Fasenbreite (F) der angefasten Kanten das 1 bis 3-fache, vorzugsweise das doppelte, der ursprünglichen Blechdicke (t0) beträgt und/oder der Fasenwinkel von 15 bis 27°, vorzugsweise von 17,6 bis 25,6°, weiter bevorzugt von 19,6 bis 23,6° und am meisten bevorzugt von etwa 21,6° beträgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, 3 oder 4, wobei die Unterlage auf 300 bis 600°C, vorzugsweise 350 bis 550°C, weiter bevorzugt auf 400 bis 500°C vorgewärmt wird.
  6. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Blechabschnitte beim überlappenden Anordnen unmittelbar über-/untereinander angeordnet werden.
  7. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das überlappende Anordnen der Blechabschnitte mit einer Überlappungslänge geschieht, die das 2,5 bis 7,5-fache einer ursprünglichen Blechdicke (t0), vorzugsweise das 4 bis 7-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0) beträgt.
  8. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei nach dem Diffusionsschweißen die Überlappung der Blechabschnitte das 3 bis 8-fache einer ursprünglichen Blechdicke (t0), vorzugsweise das 5 bis 7-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0) beträgt.
  9. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Diffusionshammerschweißen unter Verwendung eines Gas-Sauerstoff-Brenners erfolgt und damit die Blechabschnitte lokal erhitzt werden, vorzugsweise auf eine Temperatur von 1000 bis 1700°C, weiter bevorzugt auf eine Temperatur von 1200 bis 1300 oder von 1400 bis 1600°C.
  10. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Blechabschnitte vor dem überlappenden Anordnen auf der einander zugewandten Seite aufgeraut werden, vorzugsweise mit einer Oberflächenrauigkeit Ra von 0,05 bis 25 μm und weiter bevorzugt von 0,5 bis 10 μm.
  11. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei nach dem Diffusionshammerschweißen ein Kalt- oder Warmumformen der durch das Diffusionshammerschweißen entstandenen Naht erfolgt, wobei ihre Dicke vorzugsweise auf das 0,9 bis 1,2-fache der ursprünglichen Blechdicke (t0) und weiter bevorzugt auf etwa die ursprüngliche Blechdicke (t0) reduziert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei nach dem Kalt- oder Warmumformen die Naht eine Breite von dem 5 bis 10-fachen einer ursprünglichen Blechdicke (t0) und weiter bevorzugt von dem 6 bis 7-fachen der ursprünglichen Blechdicke (t0) aufweist.
  13. Verfahren nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei nach dem Diffusionsschweißen ein Spannungsarmglühen mit einer Temperatur von 900 bis 1400°C und vorzugsweise von 1000 bis 1200°C erfolgt.
  14. Vorrichtung zum Verbinden von oxid-dispergiertem Edelmetallblech, insbesondere zum Ausführen eines Verfahrens nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung aufweist: eine beheizbare Unterlage, einen Ausrichter zum überlappenden Anordnen mindestens zweier zu verbindender Blechabschnitte, wobei mindestens der eine Blechabschnitt auf der Unterlage ruht; und einen Hammer zum Diffusionshammerschweißen der Blechabschnitte.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, die beheizbare Unterlage auf 300 bis 600°C, vorzugsweise auf 350 bis 550°C, weiter bevorzugt auf 400 bis 500°C, beheizbar ist und vorzugsweise eine Induktionsheizung aufweist.
  16. Ein gefügter Gegenstand aus Edelmetallblech, erhältlich nach einem Verfahren der Ansprüche 1 bis 13.
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