DE102009036827A1 - Vorrichtung zum Bügeln von Kleidungsstücken - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Bügeln von Kleidungsstücken mit einer beheizhbaren Fläche (2) zur Auflage des Kleidungsstückes. Erfindungsgemäß umfasst die beheizbare Fläche (2) eine gewölbte Form, über die das Kleidungstück mit den Händen spann- und führbar ist, um abschnittsweise Bereiche des Kleidungsstückes zu glätten.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bügeln von Kleidungsstücken mit einer beheizbaren Fläche zur Auflage des Kleidungsstückes.
- Aus dem Stand der Technik sind neben einem handelsüblichen Bügeleisen auch Vorrichtungen zum Bügeln bekannt, bei denen das zu glättende Kleidungsstück auf eine beheizbare Fläche aufgelegt wird, wobei dann mittels einer Gegenfläche, die auf das Kleidungsstück klappbar ist, die Glättung erfolgt. Auch sind unterschiedliche Ausführungsformen von Bügelvorrichtungen bekannt, wie aus der
DE 296 11 500 U1 , die eine Bügelpresse mit einer gewölbten zylinderförmigen Oberfläche offenbart, die mit einem im Querschnitt teilkreisförmig beheizbaren Deckel ausgebildet ist. Die Auflage weist eine durchgehende zylindrische Oberfläche auf und ist dazu ausgebildet, dass etwa die obere Hälfte der Fläche vom Deckel in etwa bündig überdeckt werden kann. Auch sind gemäß derUS 3,774,327 sowie gemäß derDE 102 04 745 A1 Dampfbügeleinrichtungen bekannt, die in Form von Bügelbrettern ausgebildet sind. - Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Bügeln bzw. Glätten von Kleidungsstücken wird es als nachteilig angesehen, dass das Kleidungsstück mit der Vorrichtung derart zusammenwirkt, dass das Kleidungsstück in oder auf der Vorrichtung zunächst ausgerichtet werden muss, um es dann mit der beheizten Fläche zu glätten.
- Der Erfindung stellt sich somit das Problem eine Vorrichtung zum Bügeln von Kleidungsstücken mit einer beheizbaren Fläche zur Auflage des Kleidungsstückes dahingehend weiterzubilden, welches ein flexibles Glätten ermöglicht.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
- Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen nun darin, dass aufgrund einer gewölbt ausgebildeten beheizbaren Fläche das Kleidungsstück derart geglättet wird, dass es mit den Händen über die beheizbare Fläche gespannt, gezogen und aufgedrückt wird, so dass infolge der Bewegung des Kleidungsstückes auf der beheizten Fläche die Glättung vorgenommen wird. Somit ist es auch möglich, beispielsweise schlecht zugängliche Bereiche von Kleidungsstücken zu glätten. Zur sicheren Handhabung kann der Benutzer sogenannte Handschmeichler über seine Hände ziehen, die aus einem wärmeisolierendem Material die Hände des Benutzers schützen, wenn er das Kleidungsstück auf die beheizbare Fläche drückt. Es versteht sich von selbst, dass neben Kleidungsstücken auch Handtücher oder andere Textilien auf diese Art und Weise geglättet werden können. Die beheizbare Fläche umfasst hierbei eine Tellerform, wobei diese auch eine Halbkugelform umfassen kann. Auch ist es denkbar, die beheizbare Fläche als eine Steg- oder Stangenform auszubilden, so dass eine Glättung durch Überstreifen erfolgen kann.
- Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei die beheizbare Fläche auf einem Gestell angeordnet, um eine stabile Auflage bereitzustellen. In einer anderen Ausführung ist die beheizbare Fläche auf einer Säule angeordnet und befestigt, so dass die Vorrichtung bei einer kreisförmigen oder kugelförmigen beheizbaren Fläche besonders raumsparend ausgebildet ist. Um hier die beheizbare Fläche auf der Säule oder dem Gestell vor ungewolltem Zugriff zu sichern, wirkt hierbei die beheizbare Fläche mit einer Berührsicherung zusammen. Die Berührsicherung als solches besteht aus einem Schutzschirm, der sich um die beheizbare Fläche erstreckt. Um für den Glättungsvorgang die Fläche zugänglich zu machen, ist der Schirm um das Gestell oder die Säule vertikal verschiebbar. Die Bedienung des Schirms erfolgt mit einem am Fußteil des Gestells oder der Säule angeordneten Fußschalter. Dieser Fußschalter ist derart ausgelegt, dass er bei Betätigung für die Glättung den Schutzschirm entriegelt, so dass der Schutzschirm die Fläche freigibt. Bei nicht Betätigung des Fußschalters ist der Zugang zur beheizbaren Fläche selbst verriegelnd ausgestaltet. Somit wird sichergestellt, dass bei Unterbrechung des Bügelvorganges der Zugriff zu der heißen Fläche unterbunden wird.
- In Weiterbildung des Fußschalters wirkt dieser mit einem Gewichtssensor zusammen. Somit wird erreicht, dass die Bügeltätigkeit nur dann vorgenommen werden kann, wenn die Bedienerperson den Fußschalter berührt, so dass dann die beheizte Fläche freigegeben wird. In Weiterbildung der beheizbaren Fläche ist diese aus einer mit einem Lochmuster versehenen Edelstahlfläche zur Bedampfung versehen. Dabei ist unter der Edelstahlfläche eine Heizspirale angeordnet, zur Erzeugung der notwendigen Wärme zur Glättung.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
-
1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bügeln in perspektivischer Darstellung; -
2 eine zweite Ausführungsform gemäß der Erfindung ebenfalls in perspektivischer Darstellung; und -
3 eine weitere Ausführungsform der Bügelvorrichtung ebenfalls in perspektivischer Darstellung. - Die
1 ,2 und3 zeigen jeweils Vorrichtungen1 zum Bügeln von Kleidungsstücken mit einer beheizbaren Fläche2 zur Auflage des nicht näher dargestellten Kleidungsstückes in unterschiedlichen Ausführungsformen. Dabei umfasst die beheizbare Fläche2 eine gewölbte Form, über die das Kleidungsstück mit den Händen spann- und führbar ist, um abschnittsweise Bereiche des Kleidungsstückes zu glätten. Dabei kann die beheizbare Fläche2 , dargestellt in der1 , eine Tellerform umfassen. Gemäß der2 umfasst die beheizbare Fläche2 hierbei eine Halbkugel. Wobei gemäß der3 die beheizbare Fläche2 auch eine Steg- oder Stangenform umfassen kann. Dies sind nur drei Beispiele der Ausgestaltung der beheizbaren Fläche2 , wobei auch andere Ausgestaltungen denkbar sind. Allen drei Ausführungsformen von beheizbaren Flächen2 ist eigen, dass diese auf einem Gestell3 angeordnet sind. Wie insbesondere in der1 zu erkennen ist, ist hierbei die beheizbare Fläche2 auf einer Säule4 angeordnet. Zu erkennen ist in der1 auch, dass die beheizbare Fläche2 mit einer Berührsicherung5 zusammenwirkt. Dabei besteht die Berührsicherung5 aus einem um die beheizbare Fläche2 sich erstreckenden Schutzschirm. Der Schutzschirm5 ist hierbei gemäß den angedeuteten Pfeilrichtungen vertikal verschiebbar angeordnet, so dass er als Berührsicherung die beheizbare Fläche2 derart umgibt, wodurch ein ungewolltes Berühren der beheizten Fläche2 unterbunden wird. Alle Richtungsangaben beziehen sich auf die betriebsgemäße Aufstellposition der Vorrichtung1 . Um den Schutzschirm5 zu betätigen, wirkt dieser mit einem am Fußteil6 der Vorrichtung1 angeordneten Fußschalter7 zusammen, wobei der Fußschalter7 derart ausgebildet ist, dass er bei Betätigung für die Glättung den Schutzschirm5 entriegelt, so dass dieser nach unten fährt. Bei nicht Betätigung des Fußschalters7 verschiebt sich der Schutzschirm5 nach oben und verriegelt den Zugang zur beheizbaren Fläche2 selbstständig. Der Fußschalter7 als solches wirkt hierbei mit einem nicht näher dargestellten Gewichtssensor zusammen, der insbesondere erkennt, wenn die zu bedienende Person einen Druck auf den Fußschalter7 ausübt, so dass dann die Verschiebung des Schutzschirmes5 erfolgt. Solche Einrichtungen sind auch bei den Ausführungen gemäß der2 und3 vorgesehen, so dass diese in gleicher Wirkung arbeiten. Nicht näher dargestellt ist, dass die beheizbare Fläche2 aus einer mit einem Lochmuster versehenen Edelstahlfläche zur Bedampfung ausgebildet sein kann, wobei unterhalb der Edelstahlfläche eine ebenfalls nicht näher dargestellte Heizspirale angeordnet ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29611500 U1 [0002]
- - US 3774327 [0002]
- - DE 10204745 A1 [0002]
Claims (14)
- Vorrichtung (
1 ) zum Bügeln von Kleidungsstücken mit einer beheizbaren Fläche (2 ) zur Auflage des Kleidungsstückes, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) eine ebene oder gewölbte Form umfasst, über die das Kleidungsstück mit den Händen spann- und führbar ist, um abschnittweise Bereiche des Kleidungsstückes zu glätten. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) eine Tellerform umfasst. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) eine Halbkugelform umfasst. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) eine Steg- oder Stangenform umfasst. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) auf einem Gestell (3 ) angeordnet ist. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) auf einer Säule (4 ) angeordnet ist. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) mit einer Berührsicherung (5 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Berührsicherung (5 ) aus einem um die beheizbare Fläche (2 ) sich erstreckenden Schutzschirm besteht. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der die Fläche (2 ) umgebende Schutzschirm (5 ) vertikal verschiebbar angeordnet ist. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschirm (5 ) mit einem am Fußteil (6 ) der Vorrichtung (1 ) angeordneten Fußschalter (7 ) zusammenwirkt. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußschalter (7 ) derart ausgebildet ist, dass er bei Betätigung für die Glättung den Schutzschirm (5 ) entriegelt und bei Nichtbetätigung des Fußschalters (7 ) den Zugang zur beheizbaren Fläche (2 ) selbsttätig verriegelt. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußschalter (7 ) mit einem Gewichtssensor zusammenwirkt. - Vorrichtung (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beheizbare Fläche (2 ) aus einer mit einem Lochmuster versehenen Edelstahlfläche zur Bedampfung gebildet ist. - Vorrichtung (
1 ) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Edelstahlfläche eine Heizspirale angeordnet ist.
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2009
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