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Die
Erfindung betrifft einen Drucksensor und ein Verfahren zur fernabfragbaren
Erfassung einer Druckwelle, mit zumindest einem druckbeaufschlagbaren
piezoelektrischen Sensorelement, dem mindestens eine Elektrodenstruktur
zur Erregung einer akustischen Oberflächenwelle zugeordnet
ist.
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Zur
Erfassung von Druckwerten ist beispielsweise aus der
EP 1 505 379 A1 ein fernabfragbarer,
als Reifendrucksensor ausgebildeter Drucksensor bekannt, der akustische
Oberflächenwellen (Surface-Acoustic-Waves = SAW) zur Druckerfassung
verwendet. Bei dieser Lösung wird eine akustische Oberflächenwelle auf
einer Oberfläche eines piezoelektrischen Elements erzeugt,
indem eine Wechselspannung zwischen interdigitalen Elektrodenstrukturen
angelegt wird, die alternierend auf dem piezoelektrischen Element
ausgebildete Elektrodenfinger aufweisen. Hierbei werden im Bereich
der Minus- und Plus-Elektrodenfinger in entgegengesetzten Richtungen
wirkende Beanspruchungen in die Oberfläche des piezoelektrischen
Elements eingekoppelt, wobei die Plus-/Minuspolaritäten
der Elektrodenfingern in Abhängigkeit der Wechselspannung
reversieren, so dass die Orientierungen der eingeleiteten Beanspruchungen
ebenfalls periodisch reversieren und eine akustische Oberflächenwelle
auf dem piezoelektrischen Element erzeugen. Dem Drucksensor ist eine
druckbeaufschlagbare Membran zugeordnet, die in Abhängigkeit
des Druckniveaus in Richtung der Elektrodenfinger auslenkbar ist,
um diese druckabhängig zu kontaktieren und das Messsignal
zu modulieren. Aufgrund der diskreten Abstände der durch
die Membran zur Druckerfassung kontaktierbaren Elektrodenfinger, ist
die Messauflösung dieser herkömmlichen Drucksensoren
begrenzt, so dass derartige Sensoren vielfach den hohen Anforderungen
an die Messgenauigkeit nicht genügen.
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Demgegenüber
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Drucksensor und
ein Verfahren zur Druckerfassung zu schaffen, bei denen eine verbesserte
Messung ermöglicht ist.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Drucksensor mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 und ein Verfahren zur Druckerfassung mit der Merkmalskombination
des Patentanspruches 14 gelöst.
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Der
erfindungsgemäße Drucksensor zur fernabfragbaren
Erfassung einer Druckwelle verwendet zumindest ein druckbeaufschlagbares
piezoelektrisches Sensorelement, dem mindestens eine Elektrodenstruktur
zur Erregung einer akustischen Oberflächenwelle zugeordnet
ist. Erfindungsgemäß ist die akustische Oberflächenwelle
mittels der Druckwelle modulierbar, wobei die modulierte Oberflächenwelle
die fernabfragbare Messgröße zur Druckerfassung
ausbildet. Aufgrund der als fernabfragbare Messgröße
zur Druckerfassung verwendeten modulierten Oberflächenwelle,
wird eine an die hohen Anforderungen an die Messgenauigkeit genügende
Messauflösung erreicht.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist die Elektrodenstruktur auf einer Oberfläche des Sensorelements
angeordnet, wobei die von der Elektrodenstruktur erregte akustische Oberflächenwelle
aufgrund einer elastischen Verformung der Oberfläche durch
die Druckwelle modulierbar ist. Das heißt, im Bereich der
Elektrodenstruktur wird die Oberfläche des Sensorelements
durch die ankommende Druckwelle verformt, so dass die akustische
Oberflächenwelle moduliert wird und eine Aussage über
das einwirkende Signal (Druckwelle), ermöglicht ist. Das
Sensorelement ist vorzugsweise ein hochtemperaturbeständiger,
piezoelektrischer Kristall aus der Gruppe Galliumorthophosphat (GaPO4), Zinkoxid (ZnO), Langasit, Langatat, Langanat
und/oder Quarz.
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Als
besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die akustische
Oberflächenwelle in Richtung der x-Achse (elektrische Achse)
des piezoelektrischen Sensorelements über zumindest einen
Oberflächenteil des Sensorelements übertragbar
ist, wobei die ankommende Druckwelle in Richtung der kristallographischen y-Achse
des Sensorelements verläuft. Der fernabfragbare Drucksensor
wird hierbei vorzugsweise stehend betrieben und in y-Richtung des
piezoelektrischen Elements, d. h. rechtwinklig zu der laufenden
Oberflächenwelle, als Druckwellensensor verwendet.
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Die
Elektrodenstruktur ist bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
des Drucksensors als eine Interdigitalstruktur mit einer Vielzahl
elektrisch leitfähiger Elektrodenfinger ausgebildet. Hierbei
erstrecken sich vorzugsweise erste Elektrodenfinger in und zweite
Elektrodenfinger entgegen der Richtung der kristallographischen
x-Achse des piezoelektrischen Sensorelements.
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Die
Elektrodenfinger sind bei einer Ausführungsform der Erfindung
kammförmig ausgebildet, wobei einander gegenüberliegend
angeordnete Elektrodenfinger derart versetzt sind, dass sich diese
in Richtung eines Zwischenbereichs der gegenüberliegenden
Finger erstrecken.
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Erfindungsgemäß wird
es besonders bevorzugt, wenn ein elektrisch isolierendes Sensorgehäuse
zur Aufnahme des Sensorelements vorgesehen ist, wobei das Sensorelement
derart aufgenommen ist, dass ankommende Druckwellen in Richtung
der kristallographischen y-Achse des Sensorelements verlaufen.
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Als
fertigungstechnisch besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen,
wenn das Sensorgehäuse ein elektrisch nichtleitendes, vorzugsweise
keramisches Grund- oder Basissubstrat aufweist, das mit Durchführungen zur
elektrischen Kontaktierung des Sensorelements versehen ist. Die
Durchführungen können zumindest abschnittsweise
metallisiert sein und eine elektrische Durchkontaktierung für
das Sensorelement ausbilden.
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Auf
dem Grundsubstrat ist vorzugsweise ein keramisches Aufnahmeteil
angeordnet, das eine Kavität zur Aufnahme und Positionierung
des Sensorelements und elektrischer Anschlussleiter aufweist. Das
Aufnahmeteil wird beispielsweise mittels einer Glaslotschicht auf
dem Grundsubstrat befestigt.
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Die
Kavität ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
des Drucksensors mit einer vorzugsweise keramischen Abdeckung verschließbar,
die als Druckwellen detektierende Membran ausgebildet ist. Die Abdeckung
wird vorzugsweise hochtemperaturfest mittels Glaslot an dem Aufnahmeteil
befestigt.
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Das
Sensorgehäuse ist vorzugsweise insgesamt hochtemperaturfest
und diffusionsdicht ausgeführt, wobei der Zieltemperaturbereich
des Drucksensors in einem Bereich von etwa 500 bis über
1000°C liegen kann.
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Dem
Sensorgehäuse ist bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zumindest ein Antennensystem zur Fernabfrage zugeordnet.
Das Antennensystem weist vorzugsweise eine Antenne auf, die an dem
Sensorgehäuse befestigt ist.
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Zur
Ankopplung, insbesondere an ein hartes Messobjekt mit hohen Druckwellenbeschleunigungen, kann
erfindungsgemäß ein Koppelkörper mit
angepassten Materialeigenschaften verwendet werden.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Druckerfassung
mittels eines derartigen Drucksensors wird eine akustische Oberflächenwelle
mittels zumindest einer auf der Oberfläche des Sensorkörpers
angeordneten Elektrodenstruktur erregt und durch eine auf den Sensorkörper
einwirkende Druckwelle moduliert. Anschließend erfolgt
eine Fernabfrage der modulierten akustischen Oberflächenwelle
zur Druckerfassung. Der modulierten akustischen Oberflächenwelle
ist ein Drucksignal aufgeprägt, das beispielsweise über
eine Antenne an eine Empfängereinheit übertragen
wird.
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Sonstige
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
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Im
Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen Drucksensors,
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2 eine
Einzeldarstellung des piezoelektrischen Sensorelements aus 1,
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3 eine
Prinzipskizze des Drucksensors aus 1 ohne Abdeckung,
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4 eine
Einzeldarstellung des keramischen Grundsubstrats aus 3 und
-
5 eine
Schnittdarstellung des Aufnahmeteils aus 3 mit eingesetztem
Sensorelement.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Drucksensors 1 zur fernabfragbaren Erfassung einer Druckwelle,
mit einem elektrisch isolierenden Sensorgehäuse 2 zur
Aufnahme eines druckbeaufschlagbaren piezoelektrischen Sensorelements 4 (Sensorchip
oder Wandler). Das Sensorgehäuse 2 ist mittels
einer Abdeckung 6 (Kappe) verschlossen, die als Druckwellen
detektierende Membran ausgebildet ist.
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Gemäß 2,
die eine Einzeldarstellung des piezoelektrischen Sensorelements 4 aus 1 zeigt,
ist diesen eine Elektrodenstruktur 8 zur Erregung einer
durch einen Pfeil angedeuteten akustischen Oberflächenwelle 10 (Rayleigh-Welle)
zugeordnet. Erfindungsgemäß ist die akustische
Oberflächenwelle 10 mittels der Druckwelle modulierbar,
wobei die modulierte Oberflächenwelle 10 die fernabfragbare
Messgröße zur Druckerfassung ausbildet. Die Elektrodenstruktur 8 ist
hierzu auf einer Oberfläche 12 des Sensorelements 4 angeordnet,
wobei die von der Elektrodenstruktur 8 erregte akustische
Oberflächenwelle 10 aufgrund einer elastischen
Verformung der Oberfläche 12 durch die Druckwelle
modulierbar ist. Das heißt, im Bereich der Elektrodenstruktur 8 wird
die Oberfläche 12 des Sensorelements 4 durch
die ankommenden Druckwellen verformt, so dass die Oberflächenwelle 10 moduliert
wird und eine Aussage über das einwirkende Signal, d. h.
die Druckwelle, ermöglicht ist. Als besonders vorteilhaft
hat es sich hierbei erwiesen, wenn die akustische Oberflächenwelle 10 in
Richtung der kristallographischen y-Achse (elektrische Achse) über
zumindest einen Oberflächenteil des Sensorelements 4 übertragen
wird, wobei die ankommende Druckwelle in Richtung der kristallographischen
y-Achse des Sensorelements 4 verläuft. Aufgrund
der als fernabfragbare Messgröße zur Druckerfassung
verwendeten modulierten Oberflächenwelle 10 wird
eine hohe Anforderung an die Messgenauigkeit genügende
Messauflösung erreicht.
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Die
Elektrodenstruktur 8 ist als Interdigitalstruktur mit einer
Vielzahl elektrisch leitfähiger Elektrodenfinger 14 ausgebildet,
wobei sich Elektrodenfinger 14a einer unteren Elektrode 16 in
und Elektrodenfinger 14b einer oberen Elektrode 18 entgegen
der Richtung der kristallographischen x-Achse des Sensorelements 4 erstrecken.
Die Elektrodenfinger 14 der Elektroden 16, 18 sind
kammförmig angeordnet, wobei die Elektrodenfinger 14 der
einander gegenüberliegend angeordneten Elektroden 16, 18 derart
versetzt sind, dass sich die Elektrodenfinger 14a jeweils
in Richtung eines Zwischenbereichs der gegenüberliegenden
Finger 14b erstrecken. Zur elektrischen Kontaktierung ist
an den Elektroden 16, 18 jeweils ein Anschlussleiter 20, 22 (Anschlussdraht)
angebondet.
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Im
Folgenden wird die Auslegung der Interdigitalstruktur
8 näher
erläutert. Die Schallgeschwindigkeit v
D in
dem Sensorelement
4 wird aus dem Produkt der Resonanzfrequenz
f und der Periodenlänge L gemäß der Gleichung
ermittelt. Dies ergibt sich
aus der elektro-elastischen Bedingung für die elastische
Steifigkeit
C E / 33
und einer Dichte ρ des Sensorelements
4.
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Die
Schallgeschwindigkeit für die Oberflächenwellen
10 in
dem verwendeten Quarzkristall beträgt etwa 4849,6 ms
–1, so dass sich eine Frequenzkonstante
der Oberflächenwelle
10 mit
ergibt. Dies erfordert bei
433.000.000 Hz einen intermediären Abstand a der Elektrodenfinger
14 der
Interdigitalstruktur von
da die Elektrodenfinger
14 unterschiedlicher
Polarität eine viertel Periode auseinander liegen müssen.
Durch Anlegen eines hochfrequenten elektrischen Wechselfeldes mit
einer Frequenz von 433 MHz an die Interdigitalstruktur
8 wird
das Sensorelement
4 entsprechend zum Schwingen angeregt.
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Das
Sensorelement 4 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem Schnitt eines piezoelektrischen Quarz-Kristalls aus der
Raumgruppe P3221 oder P3121
hergestellt. Bei Verwendung von Quarz wird vorzugsweise ein Schnitt
mit dem Eulertransformations-Winkel im Bereich von etwa XZX = 0°,
37,62°, 0° vorgesehen. Ferner sind ST-Schnitte
mit einem Winkel im Bereich von etwa XZX = 0°, 42,30°,
0° einsetzbar. Der ST-Schnitt repräsentiert näherungsweise
die Rhomboederfläche von Quarz, welche eine Verkippung
der y-z-Ebene von 37,62° aufweist. Der Zieltemperaturbereich
des Drucksensors liegt vorzugsweise in einem Bereich von etwa 500° bis über
1000°C. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel
der Erfindung finden piezoelektrische Kristalle aus der Gruppe Galliumorthophosphat
(GaPO4), Zinkoxid (ZnO), Langasit (LGS),
Langatat und/oder Langanat Verwendung.
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Wie
insbesondere 3 zu entnehmen ist, die den
Drucksensor 1 aus 1 ohne Abdeckung 6 zeigt, wird
es besonders bevorzugt, wenn das Sensorelement 4 in dem
elektrisch isolierenden Sensorgehäuse 2 derart
aufgenommen ist, dass ankommende Druckwellen in Richtung der kristallographischen
y-Achse des Sensorelements verlaufen. Als fertigungstechnisch besonders
vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn das Sensorgehäuse 2 ein
plattenförmiges, keramisches Grundsubstrat 24 aufweist,
das mit zwei Durchführungen 26, 28 zur
elektrischen Kontaktierung des Sensorelements 4 versehen
ist. Gemäß 4, die eine
Einzeldarstellung des keramischen Grundsubstrats aus 3 zeigt,
sind die Durchführungen 26, 28 metallisiert
und bilden eine elektrische Durchkontaktierung aus. Die Anschlussleiter 20, 22 des
Sensorelements 4 sind gemäß 3 über Anschlussfahnen 30, 32 im
Bereich der metallisierten Durchführungen 26, 28,
beispielsweise aus Platin, angebondet. Auf dem Grundsubstrat 24 ist
ein als keramische Mittellage ausgebildetes Aufnahmeteil 34 angeordnet,
das eine Kavität 36 zur Aufnahme und Positionierung
des Sensorelements 4 und der elektrischen Anschlussleiter 20, 22 aufweist.
Das Aufnahmeteil 34 ist mittels einer Glaslotschicht 38 auf
dem Grundsubstrat 24 befestigt (Verglasung), so dass ein
Mehrlagenaufbau ausgebildet ist. Die in 1 dargestellte
Abdeckung des Sensorgehäuses wird abschließend
mittels Glaslot oder einem Hochtemperaturkitt an dem Aufnahmeteil 34 befestigt.
Zur Ankopplung, insbesondere an ein hartes Messobjekt mit hohen
Druckwellenbeschleunigungen, kann ein nicht dargestellter Koppelkörper
mit angepassten Materialeigenschaften verwendet werden.
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Gemäß 5,
die eine Schnittdarstellung des Aufnahmeteils 34 aus 3 mit
eingesetztem Sensorelement 4 zeigt, geht ein etwa rechteckiger
Aufnahmebereich 40 der Kavität 36 des
Aufnahmeteils 34 für das Sensorelement 4 über
einen von Vorsprüngen 42, 44 begrenzten
Durchbruch in einen abschnittsweise nierenförmigen Aufnahmeabschnitt 46 zur
Aufnahme der Anschlussleiter 20, 22 (siehe 3) über.
Der Aufnahmebereich 40 ist derart ausgebildet, dass das
Sensorelement 4 mit im Wesentlichen rechteckigem Querschnitt abschnittsweise
im Abstand umgriffen und stehend positioniert ist. Der nierenförmige
Aufnahmeabschnitt 46 weist einen Mittelsteg 48 auf,
der sich in Richtung des Sensorelements 4 erstreckt und
dessen freier Endabschnitt im Abstand zu diesem angeordnet ist.
Der Mittelsteg 48 trennt die Kavität 36 abschnittsweise
in zwei Aufnahmeräume 50, 52 denen jeweils
ein Anschlussleiter 20, 22 zugeordnet ist. Das
Aufnahmeteil 34 des Sensorgehäuses 2 wird
vorzugsweise keramisch in einer Freiform hergestellt.
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Dem
Sensorgehäuse 2 ist ferner ein nicht dargestelltes
Antennensystem zur Fernabfrage zugeordnet, das eine außen
an dem Grundsubstrat des Sensorgehäuses befestigte Antenne
aufweist. Einem elektromagnetischen Wechselfeld von 433 MHz entspräche
im Idealfall ein metallischer Dipol von 34 cm Länge. Das Wechselfeld
wird dann durch einen 34 cm langen, durch den Chip bei 17 cm unterbrochenen
Stabdipol in die Interdigitalstruktur 8 eingekoppelt. Die
sich im Bereich der Interdigitalstruktur 8 hinwegbewegenden
Wellen werden über den oben genannten Dipol wieder ausgekoppelt.
Ein Resonanzkreis des Sensorelements 4 wird von einem Paar
aus je zwei Elektrodenfingern 14 unterschiedlicher Polarität
gebildet. Diese vier Elektrodenfinger 14 weisen eine Länge
von einer viertel Wellenlänge auf (λ/4). Die Eigenschaften
dieser Zone gehen wesentlich über die eines L, C-Kreises
hinaus.
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Offenbart
ist ein Drucksensor 1 zur fernabfragbaren Erfassung einer
Druckwelle, mit zumindest einem druckbeaufschlagbaren piezoelektrischen
Sensorelement 4, dem mindestens eine Elektrodenstruktur 8 zur
Erregung einer akustischen Oberflächenwelle 10 zugeordnet
ist. Erfindungsgemäß ist die akustische Oberflächenwelle 10 mittels
der Druckwelle modulierbar, wobei die modulierte Oberflächenwelle 10 eine
fernabfragbare Messgröße zur Druckerfassung ausbildet.
Weiterhin offenbart ist ein Verfahren zur Druckerfassung gemäß dem
eine akustische Oberflächenwelle 10 mittels zumindest
einer auf der Oberfläche 12 eines Sensorkörpers 4 angeordneten
Elektrodenstruktur 8 erregt und durch eine auf den Sensorkörper 4 einwirkende Druckwelle
moduliert wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Drucksensor
- 2
- Sensorgehäuse
- 4
- Sensorelement
- 6
- Abdeckung
- 8
- Elektrodenstruktur
(Interdigitalstruktur)
- 10
- Oberflächenwelle
- 12
- Oberfläche
- 14
- Elektrodenfinger
- 16
- Elektrode
- 18
- Elektrode
- 20
- Anschlussleiter
- 22
- Anschlussleiter
- 24
- Grundsubstrat
- 26
- Durchführung
- 28
- Durchführung
- 30
- Anschlussfahne
- 32
- Anschlussfahne
- 34
- Aufnahmeteil
- 36
- Kavität
- 38
- Glaslotschicht
- 40
- Aufnahmebereich
- 42
- Vorsprung
- 44
- Vorsprung
- 46
- Aufnahmeabschnitt
- 48
- Mittelsteg
- 50
- Aufnahmeraum
- 52
- Aufnahmeraum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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