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DE102009036411B3 - Kombinierter elektrischer Steckverbinder mit Toleranzausgleich - Google Patents

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DE102009036411B3
DE102009036411B3 DE200910036411 DE102009036411A DE102009036411B3 DE 102009036411 B3 DE102009036411 B3 DE 102009036411B3 DE 200910036411 DE200910036411 DE 200910036411 DE 102009036411 A DE102009036411 A DE 102009036411A DE 102009036411 B3 DE102009036411 B3 DE 102009036411B3
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Alexander Stokowski
Christoph Kosmalski
Robert William Baker
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Tyco Electronics UK Ltd
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Abstract

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen kombinierten elektrischen Steckverbinder und insbesondere auf einen derartigen Steckverbinder mit einem Außengehäuse (102), einem ersten Innengehäuse (112), in welchem mindestens ein erstes elektrisches Kontaktelement gehalten ist, einem zweiten Innengehäuse (104), in welchem mindestens ein zweites elektrisches Kontaktelement gehalten ist, wobei das erste und das zweite Innengehäuse (112, 114) jeweils mit einem ersten und zweiten Gegensteckergehäuse zum Kontaktieren entsprechender Gegenkontaktelemente in einer Steckrichtung (106) zusammensteckbar ist. Das Außengehäuse (102) weist eine erste (126) und eine zweite (108) Aufnahme zum Halten des ersten beziehungsweise des zweiten Innengehäuses (112, 104) auf und die zweite Aufnahme (108) ist so ausgebildet, dass das zweite Innengehäuse (104) mit Bezug auf das Außengehäuse (102) in der Steckrichtung (106) verschieblich gehalten ist. Die vorliegende Erfindung ist insbesondere anwendbar im Zusammenhang mit einem sogenannten Interlockkreis in einem Kraftfahrzeug.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen kombinierten elektrischer Steckverbinder und insbesondere auf einen derartigen Steckverbinder, bei dem in einem Außengehäuse zwei jeweils mit elektrischen Kontaktelementen bestückte Innengehäuse aufgenommen sind.
  • Die vorliegende Erfindung ist insbesondere anwendbar im Zusammenhang mit einem sogenannten Interlockkreis in einem Kraftfahrzeug.
  • Werden in Kraftfahrzeugen elektrische Geräte mit Spannungen oberhalb des Niedervoltbereiches, also oberhalb von 60 V, betrieben, so ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, Kontrollmechanismen zur Überwachung von Isolationsschäden sowie zur Erkennung von Service- und/oder Diagnosearbeiten und noch nicht abgeschlossenen Montagevorgängen am Hochvoltbordnetz und dessen Komponenten zu installieren. Eine Möglichkeit ist die Installation eines Kontrollstromkreises, eines sogenannten Interlockkreises. Wird dieser Interlockkreis unterbrochen, dann sorgen spezielle Vorrichtungen dafür, dass anliegende Spannungen möglichst schnell reduziert werden. Dies kann beispielsweise durch ein Schütz, das den Stromkreis unterbricht, oder das Entladen eines Kondensators erfolgen.
  • Insbesondere bei Kraftfahrzeugen, die durch einen Elektromotor angetrieben werden, liegen aufgrund der erforderlichen Leistungen Spannungen im Bereich von 300 V bis 650 V vor. Insbesondere bei Steckverbindern, die den Elektromotor mit anderen Komponenten, wie beispielsweise dem Getriebegehäuse, verbinden, ist daher aus Sicherheitsgründen erforderlich, dass der Interlockkreis zuverlässig geöffnet wird, wenn der leistungsversorgende Steckverbinder demontiert wird.
  • Generell tritt insbesondere im Bereich der Kaftfahrzeugelektronik häufig das Problem auf, dass Steckverbindungen geschlossen werden müssen, bei denen die Position der beiden zu verbindenden Komponenten in Bezug aufeinander mit signifikanten Toleranzen behaftet ist.
  • Aus der US 7,393,229 B2 ist eine drehbare Halterung für einen Steckverbinder bekannt, der zum Ausgleich von Positionsabweichungen in x, y-Richtung eine rotatorische Bewegung des Steckverbinders erlaubt, so dass die Kontaktierung des Gegensteckers erfolgen kann. Die in dieser Druckschrift gezeigte Steckverbinderanordnung dient weiterhin dazu, die radiale Positionsabweichung zwischen einem Steckverbinder und seinem Gegensteckverbinder unter Berücksichtigung einer Sorte von geometrischen Toleranzen zu kompensieren.
  • Die US 6,739,893 B2 bezieht sich auf eine Anordnung mit einem in dem Gehäuse einer elektronischen Baugruppe integrierten Steckeranschluss, der einen Toleranzausgleich in x, y-Richtung ermöglicht. Hierzu ist eine in einer Aussparung des Gehäuses beweglich gelagertes Einsatzteil mit Pindurchbrüchen vorgesehen. Durch ein Übermaß an der Verbindungsstelle von Einsatzteil und Gehäuse wird bei der Bildung des Steckeranschlusses durch Verbindung des Einsatzteils mit dem Schaltungsträger eine Ausrichtung der Pindurchbrüche des Einsatzteils bezüglich der Kontaktierungselemente ermöglicht. Die in dieser Druckschrift vorgeschlagene Anordnung wird beispielsweise bei elektronischen Baugruppen verwendet, die als Steuergerät in einem Kraftfahrzeug fungieren. Es werden also durch Vorsehen eines lateralen Spiels Toleranzen in x, y-Richtung ausgeglichen.
  • Aus der US 7,044,751 B2 ist eine Anordnung zum Verbinden einer Leiterplatte mit einer ersten und einer zweiten Steuerung bekannt. In dieser Druckschrift wird vorgeschlagen, beim Verlöten einer elektronischen Baugruppe mit einer Leiterplatte die Anschlüsse, die zu einer zweiten elektronischen Steuerung gehören, nicht direkt zu verlöten, sondern über einen Zwischenadapter, so dass im Fall eines Defekts die beiden Steuerungen leicht getrennt werden können.
  • Die US 6,065,988 bezieht sich auf eine Montagestruktur für ein elektrisches Modul. Dabei ist eine Anzahl gleichartiger elektrischer Kontakte in einem beweglichen Innengehäuse gehalten und dieses Innengehäuse wird mit Federkraft gegen den zugehörigen Gegenkontakt gedrückt. Die Feder stützt sich dabei gegen das Außengehäuse. Diese Anordnung ist geeignet, einen ausreichenden Anpressdruck zwischen Stirnkontakten und ihren Gegenkontakten auch bei Vorliegen von Vibrationen, beispielsweise bei der Kontaktierung eines Armaturenbretts in einem Kraftfahrzeug sicherzustellen.
  • Aus der DE 199 19 598 A1 ist eine Steckverbinderanordung zum Sichern von verschiedenen gleichartigen Kabelbaumsteckern an der Unterseite eines elektrischen Verbindungsblocks für eine blinde Montage bekannt. Die Steckverbinderanordnung gemäß dieser Druckschrift umfasst eine Klammer zur schwimmenden Aufnahme dieser Steckverbinder. Die Steckverbinder werden in der Klammer so gehalten, dass sie innerhalb ihrer Kammern in und entgegen der Zusammensteckrichtung um jeweils begrenzte, vorbestimmte Abstände verschieblich sind. Die Klammer mit den darin montierten, insbesondere eingerasteten, Steckverbindern wird dann in einer unteren Abdeckung montiert und diese wird über den Verbindungsblock gesteckt. Schraubbolzen, die drehbar in dem Verbindungsblock gehalten sind, können nun so mit den Steckverbindern verschraubt werden, dass die Steckverbinder nach oben in ihren Kammern gezogen werden, bis sie die elektrische Verbindung hergestellt haben. Anschläge sind vorgesehen, um die Bewegung der Steckverbinder in Richtung auf den Gegensteckverbinder zu begrenzen und dadurch Beschädigungen zu verhindern.
  • Bekannte Steckverbinder gehen jedoch stets von der Annahme aus, dass für alle zu schließenden Kontakte dieselben geometrischen Toleranzen gelten. Ein kombinierter Steckverbinder, der sich aus mehr als einem Steckersystem zusammensetzt, ist in den bekannten Anordnungen nicht betrachtet.
  • Die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, besteht darin, einen kombinierten elektrischen Steckverbinder anzugeben, der es ermöglicht, Steckverbinder unterschiedlicher Systeme und insbesondere solche mit unterschiedlichen geometrischen Toleranzen in Steckrichtung simultan zu stecken und zu lösen.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Dabei basiert die vorliegende Erfindung auf der Idee, in einem Außengehäuse eine erste und eine zweite Aufnahme zum Halten des ersten beziehungsweise des zweiten Innengehäuses vorzusehen und die zweite Aufnahme so auszuformen, dass das zweite Innengehäuse mit Bezug auf das Außengehäuse in Steckrichtung verschieblich gehalten ist.
  • Auf diese Weise können Toleranzen zwischen dem zweiten Steckverbinder und seinem Gegensteckverbinder auch dann ausgeglichen werden, wenn sie wesentlich größer sind als die für den ersten Steckverbinder und seinen Gegensteckverbinder zulässigen geometrischen Abweichungen. Insbesondere bei Anwendung in einem Kraftfahrzeug kann das erste Innengehäuse einem Hochvoltspannungsversorgungskontakt und das zweite Innengehäuse einem Interlocksteckverbinder zugeordnet sein. Dann löst die erfindungsgemäße Anordnung die Aufgabe, gegebenenfalls wesentlich größere Toleranzen an dem Interlockkreis ausgleichen zu können, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Verbindung des Interlockkreises beim Entfernen des kombinierten Steckverbinders geöffnet wird.
  • Durch Verwendung des erfindungsgemäßen kombinierten Steckverbinders, bei dem mit einem Demontageschritt sowohl der spannungsführende Hochvoltsteckverbinder wie auch der Interlockkreis geöffnet werden, wird größtmögliche Sicherheit für einen Servicetechniker erreicht.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die zweite Aufnahme weiterhin eine Halteeinrichtung auf, die das zweite Innengehäuse unlösbar in dem Außengehäuse sichert. Damit kann erreicht werden, dass im Servicefall der Interlockstecker, der Bestandteil des Niedervoltkabelbaums ist, nicht ohne Hilfsmittel aus dem Gehäuseausgebaut werden kann.
  • Die Aufnahme für den kleinen Interlockstecker wird in dem Hochvoltsteckergehäuse so konstruiert, dass der Toleranzausgleich von ca. ±1 mm in z-Richtung ausgeglichen werden kann. Dies ist beispielsweise die Einbautoleranz zwischen der E-Maschine und dem Getriebegehäuse. Selbstverständlich kann aber die erfindungsgemäße kombinierte Steckverbinderlösung nicht nur im Hochvoltstromkreis bei Hydrid- und Elektrofahrzeugen, sondern überall dort verwendet werden, wo unterschiedliche Toleranzausgleiche zwischen zwei oder mehr Steckverbindersystemen erreicht werden müssen. Darüber hinaus ist mit der erfindungsgemäßen Lösung erreicht, dass der Interlockstecker sich nicht ohne Hilfswerkzeug aus dem Hochvoltsteckergehäuse aufbauen lässt.
  • Die Halteeinrichtung, welche das zweite Innengehäuse in dem Außengehäuse sichert, kann beispielsweise durch zwei Anschlagkanten, zwischen denen das Innengehäuse verschieblich ist, realisiert werden.
  • Sieht man vor, dass die zweite Aufnahme eine Stecköffnung zum Herstellen der Steckverbindung mit dem zweiten Gegensteckverbinder und eine Montageöffnung zum Montieren des zweiten Innengehäuses in dem Außengehäuse aufweist, so können auf einfache Weise bestehende Steckverbindersysteme als zweites Innengehäuse verwendet werden. Für eine besonders einfache Montage kann die zweite Aufnahme eine im Wesentlichen rohrförmige Gestalt aufweisen, wobei sich die Stecköffnung und die Montageöffnung aneinander gegenüberliegenden Endbereichen befinden.
  • Zum Sichern der einmal geschlossenen Steckverbindung können sowohl das erste wie auch das zweite Innengehäuse mit dem jeweiligen Gegensteckverbinder verriegelbar sein. Dies macht beispielsweise federnde Halterungen der Innengehäuse unnötig.
  • Damit in einem Servicefall das zweite Innengehäuse zusammen mit dem übrigen Steckverbinder gelöst werden kann, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung die Verriegelungsvorrichtung der Steckverbindung mit dem zweiten Gegensteckverbinder von außen zugänglich und insbesondere lösbar.
  • Insbesondere im Kraftfahrzeugbereich ist es häufig erforderlich, die elektrischen Kontakte vor Eindringen der Feuchtigkeit und Staub zu schützen. Daher können sowohl das erste wie auch das zweite Innengehäuse gegenüber ihren jeweiligen Gegensteckverbindern mittels einer Dichteinrichtung abgedichtet sein.
  • Die vorteilhaften Eigenschaften der vorliegenden Erfindung kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn das erste Innengehäuse bezüglich Kriechstromfestigkeit und Spannungsfestigkeit als Hochvoltsteckverbinder einsetzbar ist und das zweite Innengehäuse einem simultan mit dem Hochvoltsteckverbinder zu kontaktierenden Interlocksicherheitskreis zugeordnet ist.
  • Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird diese anhand der in den nachfolgenden Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei werden gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen und gleichen Bauteilbezeichnungen versehen. Weiterhin können auch einige Merkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen für sich eigenständige erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines kombinierten elektrischen Steckverbinders während der Montage des zweiten Innengehäuses;
  • 2 eine perspektivische Darstellung des steckbereiten kombinierten Steckverbinders;
  • 3 eine gedrehte Ansicht der Anordnung aus 2;
  • 4 eine geschnittene Darstellung des kombinierten elektrischen Steckverbinders der 2.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung den erfindungsgemäßen kombinierten elektrischen Steckverbinder 100 gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform. In der gezeigten Ausführungsform weist der kombinierte elektrische Steckverbinder 100 ein Außengehäuse 102 auf, das hier die Form eines gedichteten dreipoligen gedichteten Hochvoltsteckverbinders hat.
  • Damit beim Lösen des Außengehäuses 102 gleichzeitig ein Interlockkreis geöffnet und die Spannungsversorgung entsprechend abgeschaltet wird, ist in dem Außengehäuse 102 weiterhin ein Interlockverbinder 104 als zweites separates Innengehäuse montiert. Der Interlockstecker 104 ist Bestandteil des Niedervoltkabelbaums und wird bei der Fahrzeugmontage in Richtung 106 in das Hochvoltsteckergehäuse 102 gefügt.
  • Wie insbesondere aus der Schnittdarstellung der 4 noch deutlich wird, ist der Interlockstecker 104 an dem Außengehäuse 102 in einer Aufnahme 108 so gehalten, dass er zum Einen in Richtung 106, d. h. der z-Richtung, verschieblich gehalten ist und zum Anderen nach dem ersten Einfügen in die Aufnahme 108 nurmehr mit Spezialwerkzeug von dem Außengehäuse 102 trennbar ist. Diese zweite Aufnahme 108 hat eine im Wesentlichen rohrförmige Ausgestaltung, wenngleich mit einem komplexen Durchmesser, der an die Außenkontur des Interlocksteckers 104 angepasst ist.
  • Der Interlockstecker 104 besitzt, wie aus 1 ersichtlich, eine Verriegelungsvorrichtung, eine sogenannte Connector Position Assurance (CPA) 110. Damit der Interlockstecker gelöst werden kann, wenn der gesamte kombinierte elektrische Steckverbinder 100 abgenommen werden soll, bleibt die CPA 110 für einen Monteur von außen zugänglich. Zum Schutz vor einem unbeabsichtigten Lösen der CPA ist an dem Außengehäuse 102 ein Rahmen 122 angeformt.
  • In dem Außengehäuse 102 wird außerdem ein erstes Innengehäuse 112 aufgenommen, das den Hochvoltkontakt schließt. Beispielsweise über eine Verschraubung 114 kann die kombinierte Steckverbinderanordnung 100 an einem Gehäuse einer Baugruppe, beispielsweise einem Getriebe, gesichert werden. Alternativ können hier aber auch Verrastungsvorrichtungen vorgesehen sein.
  • Die 2 und 3 zeigen den kombinierten elektrischen Steckverbinder in zwei Ansichten im zusammengesteckten Zustand. Um die Übersicht zu wahren, sind die Kabelzuführungen nicht gezeigt. Insbesondere werden an den Kontaktaufnahmen 116 abgedichtete Kabelkontakte eingeführt, wie dies für derartige Hochvoltsteckverbinder allgemein bekannt ist.
  • 4 zeigt in einer geschnittenen Darstellung die erfindungsgemäße kombinierte Steckverbinderanordnung, wobei zur Wahrung der Übersichtlichkeit alle elektrisch leitfähigen Teile, wie Kabel, Steckerstifte und Buchsen, nicht dargestellt sind.
  • Wie aus 4 ersichtlich, weist die Aufnahme 108, in welcher das zweite Innengehäuse 104 gehalten ist, zwei Anschläge 118, 120 auf, zwischen denen das zweite Innengehäuse in Richtung 106 verschieblich gehalten ist. Die Hochvoltkontakte sind in einem ersten Innengehäuse 112, das bezüglich der Spannungsfestigkeit und Kriechstromfestigkeit den Anforderungen an ein Hochvoltgehäuse genügt, gehalten. Da die Hochvoltsteckverbinder wesentlich engeren Toleranzen genügen, kann das erste Innengehäuse 112 spielfrei in einer ersten Aufnahme 126 des Außengehäuses 102 gelagert sein. Allerdings ist selbstverständlich auch möglich, dass erste Innengehäuse ebenfalls beweglich in dem Außengehäuse 102 zu haltern.
  • Um das zweite Innengehäuse 104 an dem zugehörigen Gegenkontakt zu sichern, ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Verriegelungsvorrichtung, eine sogenannte CPA (connector position assurance) 110 vorgesehen. Weiterhin ermöglicht eine Dichtvorrichtung 124 ein abgedichtetes Zusammenstecken zwischen dem zweiten Innengehäuse 104 und dem zugehörigen Gegensteckverbinder.
  • Soll in einem Servicefall der kombinierte Steckverbinder 100 abgenommen werden, so muss erfindungsgemäß auch der Interlocksteckverbinder 104 gelöst werden, da das zweite Innengehäuse 104 zwischen den beiden Anschlägen 120 und 118 so gehalten ist, dass ein Spezialwerkzeug zum Trennen des Außengehäuses 102 und dem zweiten Innengehäuse 104 erforderlich ist. Ohne die Verwendung eines solchen Spezialwerkzeugs wird entweder die Aufnahme 108 oder das Gehäuse 104 bei dem Versuch, den Interlockstecker an seinem Gegensteckverbinder zu belassen, irreversibel beschädigt. Die Abstände der beiden Anschläge 118 und 120 sind erfindungsgemäß so groß gewählt, dass Einbautoleranzen von ca. ±1 mm in z-Richtung ausgeglichen werden können. Bezugszeichen
    100 Kombinierter elektrischer Steckverbinder
    102 Außengehäuse
    104 zweites Innengehäuse, insbesondere Interlockstecker
    106 Steckrichtung, insbesondere z-Richtung
    108 zweite Aufnahme
    110 Verriegelungsvorrichtung (CPA)
    112 erstes Innengehäuse, insbesondere Hochvoltstecker
    114 Sicherungsvorrichtung
    116 Kontaktaufnahmen
    118 erster Anschlag
    120 zweiter Anschlag
    122 Rahmen zum Schutz der CPA
    124 Dichtungsvorrichtung
    126 erste Aufnahme

Claims (15)

  1. Kombinierter elektrischer Steckverbinder mit einem Außengehäuse (102), einem ersten Innengehäuse (112), in welchem mindestens ein erstes elektrisches Kontaktelement gehalten ist, einem zweiten Innengehäuse (104), in welchem mindestens ein zweites elektrisches Kontaktelement gehalten ist, wobei das erste und das zweite Innengehäuse (112, 104) jeweils mit einem ersten und zweiten Gegensteckergehäuse zum Kontaktieren entsprechender Gegenkontaktelemente in einer Steckrichtung (106) zusammensteckbar ist, wobei das Außengehäuse (102) eine erste (126) und eine zweite (108) Aufnahme zum Halten des ersten beziehungsweise des zweiten Innengehäuses (112, 104) aufweist, und wobei die zweite Aufnahme (108) so ausgebildet ist, dass das zweite Innengehäuse (104) mit Bezug auf das Außengehäuse (102) in der Steckrichtung (106) verschieblich gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Innengehäuse (112) unterschiedlich von dem zweiten Innengehäuse (104) ist und in der ersten Aufnahme (126) eine andere Einbautoleranz in z-Richtung besitzt als das zweite Innengehäuse (104) in der zweiten Aufnahme (108).
  2. Steckverbinder nach Anspruch 1, wobei zweite die Aufnahme weiterhin eine Halteeinrichtung (118, 120) aufweist, die das zweite Innengehäuse (104) so in dem Außengehäuse (102) sichert, dass es nur unter Verwendung von Spezialwerkzeug unzerstört entnehmbar ist.
  3. Steckverbinder nach Anspruch 2, wobei die Halteeinrichtung eine erste und eine zweite Anschlagkante (118, 120) aufweist.
  4. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die zweite Aufnahme (108) eine Stecköffnung zum Herstellen der Steckverbindung mit dem zweiten Gegensteckverbinder und eine Montageöffnung zum Montieren des zweiten Innengehäuses (104) in dem Außengehäuse aufweist.
  5. Steckverbinder nach Anspruch 4, wobei die zweite Aufnahme (108) eine röhrenförmige Gestalt mit komplexem Durchmesser hat und sich die Stecköffnung und die Montageöffnung an einander gegenüberliegenden Endbereichen befinden.
  6. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das zweite Innengehäuse (104) eine zweite Verriegelungsvorrichtung (110) zum Verriegeln der Steckverbindung mit dem zweiten Gegensteckverbinder aufweist.
  7. Steckverbinder nach Anspruch 6, wobei die Verriegelungsvorrichtung (110) zum Lösen der Steckverbindung von außen zugänglich ist.
  8. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das zweite Innengehäuse (104) eine zweite Dichteinrichtung (124) zum Abdichten der Verbindung mit dem zweiten Gegensteckverbinder aufweist.
  9. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste Innengehäuse (112) spielfrei in dem Außengehäuse (102) fixiert ist.
  10. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste Innengehäuse (112) so ausgebildet ist, dass es bezüglich der Kriechstromfestigkeit und Spannungsfestigkeit als Hochvoltsteckverbinder einsetzbar ist.
  11. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste Innengehäuse (112) eine erste Dichteinrichtung zum Abdichten der Verbindung mit dem ersten Gegensteckverbinder aufweist.
  12. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das zweite Innengehäuse (104) ein Interlocksteckverbinder zum Schließen und Öffnen eines Interlock-Kreises ist.
  13. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Außengehäuse (102) eine Sicherungsvorrichtung (114) zum Sichern des kombinierten Steckverbinders (100) an einer zu kontaktierenden Komponente aufweist.
  14. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das erste Innengehäuse (112) eine erste Verriegelungsvorrichtung zum Verriegeln der Steckverbindung mit dem ersten Gegensteckverbinder aufweist.
  15. Steckverbinder nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das zweite Innengehäuse (104) mit Bezug auf das Außengehäuse (102) so weit verschieblich ist, dass in Steckrichtung (106) eine Einbautoleranz von mindestens ±1 mm ausgleichbar ist.
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