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Die
vorliegende Erfindung betrifft Beschichtungen enthaltend leitfähige
Polymere und anhydridische Verbindungen, deren Herstellung und Verwendung
sowie Dispersionen zur Herstellung solcher Beschichtungen.
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Leitfähige
Polymere gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung, da Polymere
gegenüber Metallen Vorteile bezüglich der Verarbeitbarkeit,
des Gewichts und der gezielten Einstellung von Eigenschaften durch
chemische Modifikation haben. Beispiele für bekannte π-konjugierte
Polymere sind Polypyrrole, Polythiophene, Polyanilin, Polyacetylene,
Polyphenylene und Poly(p-phenylen-vinylene). Schichten aus leitfähigen
Polymeren werden technisch vielfältig eingesetzt.
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Die
Herstellung leitfähiger Polymere erfolgt chemisch oder
elektrochemisch oxidativ aus Vorstufen für die Herstellung
leitfähiger Polymere, wie z. B. gegebenenfalls substituierten
Thiophenen, Pyrrolen und Anilinen und deren jeweiligen gegebenenfalls
oligomeren Derivaten. Insbesondere die chemisch oxidative Polymerisation
ist weit verbreitet, da sie technisch einfach in einem flüssigen
Medium bzw. auf vielfältigen Substraten zu realisieren
ist.
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Ein
besonders wichtiges und technisch genutztes Polythiophen ist das
Polyethylen-3,4-dioxythiophen)(PEDOT oder PEDT), das durch chemische
Polymerisation von Ethylen-3,4-dioxythiophen (EDOT oder EDT) hergestellt
wird und das in seiner oxidierten Form sehr hohe Leitfähigkeiten
aufweist und beispielsweise in der
EP 339 340 A2 beschrieben ist. Eine Übersicht über
zahlreiche Poly(alkylen-3,4-dioxythiophen)-Derivate, insbesondere
Poly(ehylen-3,4-dioxythiophen)-Derivate, deren Monomerbausteine,
Synthesen und Anwendungen geben
L. Groenendaal, F. Jonas,
D. Freitag, H. Pielartzik & J.
R. Reynolds, Adv. Mater. 12, (2000) S. 481–494.
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Besondere
technische Bedeutung haben Dispersionen von PEDOT mit Polystyrolsulfonsäure
(PSS) erlangt. Aus diesen Dispersionen können transparente,
leitfähige Filme erzeugt werden, die eine Vielzahl von Anwendungen
gefunden haben. Bestimmte Einsatzgebiete können jedoch
noch nicht erschlossen werden, da sowohl die Leitfähigkeit
als auch die Transmission der aus PEDOT-PSS erzeugten Schichten
noch zu niedrig ist. Schichten aus Indium-Zinn-Oxid (ITO) zeichnen
sich zum Beispiel durch eine Leitfähigkeit von über
5000 S/cm aus und bei einer Transmission von 90% werden Oberflächenwiderstände
zwischen 5 und 20 Ohm pro Quadrat (Ohm/sq) erzielt.
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Der
Einsatz von Additiven zur Erhöhung der Leitfähigkeit
bei leitfähigen Polymeren wurde erstmals von Mac Dairmid
und Epstein beschrieben (Synthetic Metals 65, (1994), 103–116).
Solche Additive werden auch als Leitfähigkeitsadditive
beschrieben. Mac Dairmid und Epstein setzten dem leitfähigen
Polymer Polyanilin m-Cresol als Leitfähigkeitsadditiv zu
und erhielten eine deutliche Steigerung der Leitfähigkeit.
Allerdings sind die beschriebenen Leitfähigkeiten von bis
zu 190 S/cm noch nicht ausreichend.
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In
2002 haben J. Y. Kim et al. (Synthetic Metals, 126, 2002,
S. 311–316) beschrieben, dass durch den Einsatz
von polaren Hochsiedern die Leitfähigkeit eines PEDT/PSS-Films
deutlich gesteigert werden kann. Durch den Zusatz von Dimethylsulfoxid
(DMSO) zu einer PEDOT/PSS Dispersion, konnte die Leitfähigkeit
um zwei Größenordnungen gesteigert werden, und
zwar von 0,8 S/cm auf 80 S/cm. Aber auch eine Leitfähigkeit von
80 S/cm ist noch nicht ausreichend, um beispielsweise ITO zu ersetzen.
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Ouyang
et al. (Polymer, 45, (2004), S. 8443–8450) veröffentlichten
eine Liste von Additiven mit deren Hilfe die Leitfähigkeit
von PEDOT:PSS gesteigert werden kann. Die höchste, in dieser
Publikation beschriebene Leitfähigkeit von 200 S/cm, wird
durch den Zusatz von Ethylenglycol erreicht.
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In
JP 2007-119548 wurde
der Einsatz von Dicarbonsäurederivaten in Kombination mit
PEDOT:PSS getestet. Dazu wurde zunächst PSS dreifach dialysiert.
Anschließend wurde EDT in Gegenwart dieser PSS polymerisiert,
und der entstandene PEDOT:PSS Komplex erneut sechsfach dialysiert.
Das entstandene Produkt wurde schließlich mit verschiedenen
Dicarbonsäuren gemischt. Dabei wurden für Mischungen
mit Thiodiessigsäure, je nach deren Konzentration, Leitfähigkeiten
von 770 S/cm bzw. 1473 S/cm gefunden. Für Mischungen mit
Diglycolsäure wurden, je nach deren Konzentration, Leitfähigkeiten
von 290 S/cm bzw. 596 S/cm gefunden. Nachteilhaft an diesem Vorgehen
ist zum einen die aufwendige Synthese des PEDOT:PSS mit vielfachen
Dialyseschritten, zum anderen ist die Messung der spezifischen Leitfähigkeit
nicht im Detail beschrieben. Nachteil haft ist weiterhin, dass derartige
Verbindungen beim Erhitzen Wasser abspalten können.
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In
JP 2006-328276 wird
die Leitfähigkeit einer PEDOT/PSS-Dispersion durch den
Einsatz von Succinimid gesteigert, wodurch Leitfähigkeiten
von 200–1000 S/cm erreicht werden können. Succinimid
eignet sich jedoch nur eingeschränkt zur Herstellung transparenter
leitfähiger Schichten, da es sich durch einen Schmelzpunkt
von 123–135°C und einen Siedepunkt von 285–290°C
auszeichnet. Bei üblichen Trocknungsbedingungen von 100–200°C
verbleibt daher Succinimd, im Gegensatz zu anderen Leitfähigkeitsadditiven,
wie z. B. Dimethylsulfoxid, im abschließenden leitfähigen
Film und bildet dort kristalline Bereiche, was zu einer Trübung des
Films führt. Daher ist auch diese Vorgehensweise nicht
geeignet, transparente, hochleitfähige Schichten zu erzeugen
In
WO 2009/030615
A1 wird eine Synthese von PEDOT:PSS-Dispersionen unter
Einsatz von Vakuum beschrieben. Nach Zugabe von DMSO als Leitfähigkeitsadditiv
wurden Leitfähigkeiten von 704 S/cm erreicht, wobei die
erhaltenen Schichten klar waren. Allerdings sind auch diese Leitfähigkeiten
nicht ausreichend, um beispielsweise ITO zu ersetzen.
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Es
bestand somit weiterhin Bedarf an transparenten Beschichtungen mit
höheren Leitfähigkeitswerten als im Vergleich
zu den bekannten Beschichtungen sowie an geeigneten Dispersionen
zur Herstellung solcher Beschichtungen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand somit in der Bereitstellung
solcher transparenter Beschichtungen mit höheren Leitfähigkeitswerten
sowie geeigneter Dispersionen zu deren Herstellung. Zwischen den
Begriffen „Dispersion” und „Lösung” wird
im Rahmen dieser Erfindung keine Unterscheidung gemacht, d. h. sie
werden als inhaltsgleich betrachtet.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass Dispersionen enthaltend mindestens ein leitfähiges
Polymer und mindestens eine anhydridische Verbindung zur Herstellung
von transparenten Beschichtungen mit höheren Leitfähigkeitswerten
geeignet sind.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist somit eine Dispersion umfassend mindestens
ein leitfähiges Polymer, mindestens ein Gegenion und mindestens
ein Dispersionsmittel D), dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung
mindestens eine anhydridische Verbindung der allgemeinen Formel
(I)
wobei W für einen
gegebenenfalls substituierten organischen Rest mit 0–80
Kohlenstoffatomen steht.
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Im
Rahmen der Erfindung versteht man unter einem organischen Rest R
eine Verbindung mit 0 bis 80 Kohlenstoffatomen, die sich beispielsweise
aus einer oder mehreren der folgenden Gruppen zusammensetzt, wobei
einzelne Gruppen auch wiederholt im Rest auftreten können.
Zu den Gruppen im Rest R gehören Ether-, Sulfon-, Sulfolan-,
Sulfid-, Amin-, Ester-, Carbonat-, Amid-, Imid-, Aromatengruppen – insbesondere
Phenylen, Biphenylen und Naphtalin – sowie Aliphatengruppen,
insbesondere Methylen, Ethylen, Propylen und Isopropyliden. Die
Armomaten- und Aliphatengruppen können zusätzlich
substituiert sein. Die Substituenten können ausgewählt
werden aus der Gruppe bestehend aus Alkyl, bevorzugt C1-C20-Alkyl; Cycloalkyl, bevorzugt einem C3-C12 Cycloalkyl;
einem Aryl, bevorzugt einem C6-C14-Aryl, einem Halogen, bevorzugt Cl, Br
oder J; Ether-, Thioether-, Disulfid-, Sulfoxid-, Sulfon-, Sulfonat-,
Amino-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäureester-, Carbonsäure-, Carbonat-,
Carboxylat-, Phosphonsäure, Phosphonat-, Cyano-, Alkylsilan-
und Alkoxysilangruppen sowie Carboxylamidgruppen.
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Bevorzugte
anhydridische Verbindungen im Rahmen dieser Erfindung sind Verbindungen
der allgemeinen Formel (Ia)
wobei X für S, O
oder NH, bevorzugt O, steht.
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Der
Anteil an Verbindungen der allgemeinen Formel (I) bzw. (Ia) in der
Dispersion beträgt 0,001 bis 40 Gewichtsprozent (Gew.-%),
bevorzugt beträgt der Anteil 0,1 bis 10 Gew.-%, und besonders
bevorzugt beträgt der Anteil 0,2 bis 5 Gew.-% bezogen auf
das Gewicht der gesamten Dispersion.
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Die
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) und (Ia) sind kommerziell
erhältlich.
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Leitfähige
Polymere können im Rahmen der Erfindung bevorzugt gegebenenfalls
substituierte Polypyrrole, gegebenenfalls substituiertes Polyaniline
oder gegebenenfalls substituierte Polythiophene sein. Es kann auch
sein, dass Mischungen aus zwei oder mehreren dieser leitfähige
Polymere verwendet werden.
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Bevorzugte
leitfähige Polymere sind gegebenenfalls substituierte Polythiophene
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II),
wobei
R
1 und
R
2 unabhängig voneinander jeweils
für H, einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
18-Alkylrest oder einen gegebenenfalls substituierten
C
1-C
18-Alkoxyrest,
oder
R
1 und R
2 zusammen
für einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
8-Alkylenrest, einen gegebenenfalls substituierten
C
1-C
8-Alkylenrest,
worin ein oder mehrere C-Atom(e) durch ein oder mehrere gleiche
oder unterschiedliche Heteroatome ausgewählt aus O oder
S ersetzt sein können, bevorzugt einen C
1-C
8-Dioxyalkylenrest, einen gegebenenfalls
substituierten C
1-C
8-Oxythiaalkylenrest
oder einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
8-Dithiaalkylenrest, oder für einen
gegebenenfalls substituierten C
1-C
8-Alkylidenrest, worin gegebenenfalls wenigstens
ein C-Atom durch ein Heteroatom ausgewählt aus O oder S
ersetzt sein kann, stehen.
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In
weiteren bevorzugten Ausführungsformen sind Polythiophene
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II)
solche enthaltend wiederkeherende Einheiten der allgemeinen Formel
(II-a) und/oder der allgemeinen Formel (II-b)
worin
A
für einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
5-Alkylenrest, bevorzugt für einen
gegebenenfalls substituierten C
2-C
3-Alkylenrest steht,
Y für
O oder S steht,
R für einen linearen oder verzweigten,
gegebenenfalls substituierten C
1-C
18-Alkylrest, bevorzugt linearen oder verzweigten,
gegebenenfalls substituierten C
1-C
14-Alkylrest, einen gegebenenfalls substituierten
C
5-C
12-Cycloalkylrest,
einen gegebenenfalls substituierten C
6-C
14-Arylrest, einen gegebenenfalls substituierten
C
7-C
18-Aralkylrest,
einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
4-Hydroxyalkylrest oder einen Hydroxylrest
steht,
x für eine ganze Zahl von 0 bis 8, bevorzugt
für 0, 1 oder 2, besonders bevorzugt für 0 oder
1, steht, und
für den Fall, dass mehrere Reste R an
A gebunden sind, diese gleich oder unterschiedlich sein können.
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Die
allgemeine Formeln (II-a) ist so zu verstehen, dass der Substituent
R x-mal an den Alkylenrest A gebunden sein kann.
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In
noch weiteren bevorzugten Ausführungsformen sind Polythiophene
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II)
solche enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II-aa)
und/oder der allgemeinen Formel (II-ab)
worin
R
die oben genannte Bedeutung hat und x für eine ganze Zahl
von 0 bis 4, bevorzugt für 0, 1 oder 2, besonders bevorzugt
für 0 oder 1, steht.
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Die
allgemeinen Formeln (II-aa) und (II-ab) sind ebenfalls so zu verstehen,
dass der Substituent R x-mal an den Ethylenrest gebunden sein kann.
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In
noch weiteren bevorzugten Ausführungsformen sind Polythiophene
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II)
solche enthaltend Polythiophene der allgemeinen Formel (II-a) und/oder der
allgemeinen Formel (II-b)
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Unter
dem Präfix Poly- ist im Rahmen der Erfindung zu verstehen,
dass mehr als eine gleiche oder verschiedene wiederkehrende Einheit
im Polythiophen enthalten ist. Die Polythiophene enthalten insgesamt
n wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (I), wobei n eine
ganze Zahl von 2 bis 2000, bevorzugt 2 bis 100, sein kann. Die wiederkehrenden
Einheiten der allgemeinen Formel (II) können innerhalb
eines Polythiophens jeweils gleich oder verschieden sein. Bevorzugt
sind Polythiophene enthaltend jeweils gleiche wiederkehrende Einheiten
der allgemeinen Formel (II).
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An
den Endgruppen tragen die Polythiophene bevorzugt jeweils H.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen ist das Polythiophen
mit wiederkehrenden Einheiten der allgemeinen Formel (II) Poly(3,4-ethylendioxythiophen),
Poly(3,4-ethylenoxythiathiophen) oder Poly(thieno[3,4-b]thiophen,
d. h. ein Homopolythiophen aus wiederkehrenden Einheiten der Formel
(II-aaa), (II-aba) oder (II-b), wobei bei der Formel (II-b) Y in
diesem Falle für S steht.
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In
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsformen ist das
Polythiophen mit wiederkehrenden Einheiten der allgemeinen Formel
(II) ein Copolymer aus wiederkehrenden Einheiten der Formel (II-aaa)
und (II-aba), (II-aaa) und (II-b), (II-aba) und (II-b) oder (II-aaa),
(II-aba) und (II-b), wobei Copolymere aus wiederkehrenden Einheiten
der Formel (II-aaa) und (II-aba) sowie (II-aaa) und (II-b) bevorzugt
sind.
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C1-C5-Alkylenreste
A sind im Rahmen der Erfindung Methylen, Ethylen, n-Propylen, n-Butylen
oder n-Pentylen, C1-C8-Alkylenreste
darüber hinaus n-Hexylen, n-Heptylen und n-Oktylen. C1-C8-Alkylidenreste sind
im Rahmen der Erfindung vorangehend aufgeführte C1-C8-Alkylenreste
enthaltend wenigstens eine Doppelbindung. C1-C8-Dioxyalkylenreste, C1-C8-Oxythiaalkylenreste und C1-C8-Dithiaalkylenreste stehen im Rahmen der
Erfindung für die den vorangehend aufgeführten
C1-C8-Alkylenreste
entsprechenden C1-C8-Dioxyalkylenreste,
C1-C8-Oxythiaalkylenreste
und C1-C8-Dithiaalkylenreste.
C1-C18-Alkyl steht
im Rahmen der Erfindung für lineare oder verzweigte C1-C18-Alkylreste
wie beispielsweise Methyl, Ethyl, n- oder iso-Propyl, n-, iso-, sec-
oder tert-Butyl, n-Pentyl, 1-Methylbutyl, 2-Methylbutyl, 3-Methylbutyl,
1-Ethylpropyl, 1,1-Dimethylpropyl, 1,2-Dimethylpropyl, 2,2-Dimethylpropyl,
n-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Undecyl, n-Dodecyl,
n-Tridecyl, n-Tetradecyl, n-Hexadecyl oder n-Octadecyl, C3-C12-Cycloalkyl
für C3-C12-Cycloalkylreste,
wie Cyclopropyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl,
Cyclononyl oder Cyclodecyl, C6-C14-Aryl für C6-C14-Arylreste wie Phenyl oder Naphthyl, und
C7-C18-Aralkyl für
C7-C18-Aralkylreste
wie beispielsweise Benzyl, o-, m-, p-Tolyl, 2,3-, 2,4-, 2,5-, 2,6-,
3,4-, 3,5-Xylyl oder Mesityl. C1-C18-Alkoxyreste stehen im Rahmen der Erfindung
für die den vorangehend aufgeführten C1-C18-Alkylresten
entsprechenden Alkoxyreste und C1-C4-Hydroxyalkyl steht im Rahmen der Erfindung
bevorzugt für einen oben aufgeführten C1-C4-Alkylrest, der mit
einer oder mehreren, bevorzugt jedoch einer Hydroxygruppe substituiert
ist. Die vorangehende Aufzählung dient der beispielhaften
Erläuterung der Erfindung und ist nicht als abschließend
zu betrachten.
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Als
gegebenenfalls weitere Substituenten der vorangehenden Reste kommen
zahlreiche organische Gruppen in Frage, beispielsweise Alkyl-, Cycloalkyl-,
Aryl-, Halogen-, Ether-, Thioether-, Disulfid-, Sulfoxid-, Sulfon-,
Sulfonat-, Amino-, Aldehyd-, Keto-, Carbonsäureester-,
Carbonsäure-, Carbonat-, Carboxylat-, Cyano-, Alkylsilan-
und Alkoxysilangruppen sowie Carboxylamidgruppen.
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Als
Substituenten für die anderen leitfähigen Polymere
Polyanilin oder Polypyrrol kommen beispielsweise die oben aufgeführten
Reste A und R und/oder die weiteren Substituenten der Reste A und
R in Frage. Bevorzugt sind unsubstituierte Polyaniline und Polypyrrole.
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Der
Feststoffgehalt an gegebenenfalls substituiertem leitfähigem
Polymer, insbesondere an einem gegebenenfalls substituierten Polythiophen
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II)
beträgt in der Dispersion zwischen 0,05 und 20,0 Gewichtsprozent
(Gew.-%), bevorzugt zwischen 0,1 und 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt
zwischen 0,3 und 4,0 Gew.-%.
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Der
Rahmen der Erfindung umfasst alle oben stehenden und im Folgenden
aufgeführten, allgemeinen oder in Vorzugsbereichen genannten
Restedefinitionen, Parameter und Erläuterungen untereinander,
also auch zwischen den jeweiligen Bereichen und Vorzugsbereichen
in beliebiger Kombination.
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Die
als leitfähige Polymere in den Dispersionen eingesetzten
Polythiophene können neutral oder kationisch sein. In bevorzugten
Ausführungsformen sind sie kationisch, wobei sich „kationisch” nur
auf die Ladungen bezieht, die auf der Polythiophenhauptkette sitzen.
Je nach Substituent an den Resten R können die Polythiophene
positive und negative Ladungen in der Struktureinheit tragen, wobei
sich die positiven Ladungen auf der Polythiophenhauptkette und die
negativen Ladungen gegebenenfalls an den durch Sulfonat- oder Carboxylatgruppen
substituierten Resten R befinden. Dabei können die positiven
Ladungen der Polythiophenhauptkette zum Teil oder vollständig
durch die gegebenenfalls vorhandenen anionischen Gruppen an den
Resten R abgesättigt werden. Insgesamt betrachtet können
die Polythiophene in diesen Fällen kationisch, neutral oder
sogar anionisch sein. Dennoch werden sie im Rahmen der Erfindung
alle als kationische Polythiophene betrachtet, da die positiven
Ladungen auf der Polythiophenhauptkette maßgeblich sind.
Die positiven Ladungen sind in den Formeln nicht dargestellt, da
ihre genaue Zahl und Position nicht einwandfrei feststellbar sind. Die
Anzahl der positiven Ladungen beträgt jedoch mindestens
1 und höchstens n, wobei n die Gesamtanzahl aller wiederkehrenden
Einheiten (gleicher oder unterschiedlicher) innerhalb des Polythiophens
ist.
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Zur
Kompensation der positiven Ladung, soweit dies nicht bereits durch
die gegebenenfalls Sulfonat- oder Carboxylat-substituierten und
somit negativ geladenen Reste R erfolgt, benötigen die
kationischen Polythiophene Anionen als Gegenionen.
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Gegenionen
können monomere oder polymere Anionen, letztere im Folgenden
auch als Polyanionen bezeichnet, sein.
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Als
monomere Anionen dienen beispielsweise solche von C1-C20-Alkansulfonsäuren, wie der Methan-, Ethan-,
Propan-, Butan- oder höheren Sulfonsäuren wie
der Dodecansulfonsäure, von aliphatischen Perfluorsulfonsäuren,
wie der Trifluormethansulfonsäure, der Perfluorbutansulfonsäure
oder der Perfluoroctansulfonsäure, von aliphatischen C1-C20-Carbonsäuren
wie der 2-Ethylhexylcarbonsäure, von aliphatischen Perfluorcarbonsäuren,
wie der Trifluoressigsäure oder der Perfluoroctansäure,
und von aromatischen, gegebenenfalls durch C1-C20-Alkylgruppen substituierten Sulfonsäuren
wie der Benzolsulfonsäure, o-Toluolsulfonsäure,
p-Toluolsulfonsäure oder der Dodecylbenzolsulfonsäure
und von Cycloalkansulfonsäuren wie Camphersulfonsäure
oder Tetrafluoroborate, Hexafluorophosphate, Perchlorate, Hexafluoroantimonate,
Hexafluoroarsenate oder Hexachloroantimonate. Bevorzugt als monomere
Anionen sind die Anionen der p-Toluolsulfonsäure, Methansulfonsäure
oder Camphersulfonsäure.
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Polymere
Anionen sind gegenüber monomeren Anionen bevorzugt, da
sie zur Filmbildung beitragen und aufgrund ihrer Größe
zu thermisch stabileren elektrisch leitfähigen Filmen führen.
Jedoch können zusätzlich zu den polymeren Anionen
auch monomere Anionen in den Dispersionen enthalten sein.
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Polymere
Anionen können hier beispielsweise Anionen polymerer Carbonsäuren,
wie Polyacrylsäuren, Polymethacrylsäure oder Polymaleinsäuren,
oder polymerer Sulfonsäuren, wie Polystyrolsulfonsäuren und
Polyvinylsulfonsäuren. Diese Polycarbon- und -sulfonsäuren
können auch Copolymere von Vinylcarbon- und Vinylsulfonsäuren
mit anderen polymerisierbaren Monomeren, wie Acrylsäureestern
und Styrol, sein. Die Kombination aus Polykation und Polyanion wird
auch als Polykation-Polyanion-Komplex bezeichnet.
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Bevorzugt
ist in den erfindungsgemäßen Dispersionen als
Gegenion wenigstens ein Anion einer polymeren Carbon- oder Sulfonsäure
enthalten. Besonders bevorzugt als polymeres Anion ist das Anion
der Polystyrolsulfonsäure (PSS).
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Das
Molekulargewicht der die Polyanionen liefernden Polysäuren
beträgt vorzugsweise 1 000 bis 2 000 000, besonders bevorzugt
2 000 bis 500 000. Die Polysäuren oder ihre Alkalisalze
sind im Handel erhältlich, z. B. Polystyrolsulfonsäuren
und Polyacrylsäuren, oder aber nach bekannten Verfahren
herstellbar (siehe z. B. Houben Weyl, Methoden der organischen
Chemie, Bd. E 20 Makromolekulare Stoffe, Teil 2, (1987), S. 1141
u. f.).
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Der
Gesamtanteil des leitfähigen Polymers, insbesondere der
gegebenenfalls substituierten Polythiophene enthaltend wiederkehrende
Einheiten der allgemeinen Formel (11), und des Gegenions, insbesondere des
polymeren Anions, liegt in der Dispersion beispielsweise zwischen
0,05 und 10 Gew.-%, bevorzugt zwischen 0,1 und 5 Gew.-% bezogen
auf das Gesamtgewicht der Dispersion.
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In
der erfindungsgemäßen Dispersion kann das leitfähige
Polymer, insbesondere das gegebenenfalls substituierte Polythiophen
enthaltend wiederkehrende Einheiten der allgemeinen Formel (II),
und das Gegenion, insbesondere das polymere Anion, in einem Gewichtsverhältnis
von 1:0,3 bis 1:100, bevorzugt von 1:1 bis 1:40, besonders bevorzugt
von 1:2 bis 1:20 und überaus bevorzugt von 1:2 bis 1:15,
enthalten sein. Das Gewicht des leitfähigen Polymers entspricht
hierbei der Einwaage der eingesetzten Monomere unter der Annahme,
dass bei der Polymerisation vollständiger Umsatz erfolgt.
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Die
erfindungsgemäßen Dispersionen können
ein oder mehrere Dispersionsmittel D) enthalten. Als Dispersionsmittel
D) seien beispielsweise folgende Lösungsmittel genannt:
aliphatische Alkohole wie Methanol, Ethanol, i-Propanol und Butanol;
aliphatische Ketone wie Aceton und Methylethylketon; aliphatische
Carbonsäureester wie Essigsäureethylester und
Essigsäurebutylester; aromatische Kohlenwasserstoffe wie
Toluol und Xylol; aliphatische Kohlenwasserstoffe wie Hexan, Heptan
und Cyclohexan; Chlorkohlenwasserstoffe wie Dichlormethan und Dichlorethan;
aliphatische Nitrile wie Acetonitril, aliphatische Sulfoxide und
Sulfone wie Dimethylsulfoxid und Sulfolan; aliphatische Carbonsäureamide
wie Methylacetamid, Dimethylacetamid und Dimethylformamid; aliphatische
und araliphatische Ether wie Diethylether und Anisol; Glycole wie
Ethylenglycol. Weiterhin kann auch Wasser oder ein Gemisch aus Wasser
mit den vorgenannten organischen Lösungsmitteln als Dispersionsmittel
verwendet werden.
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Bevorzugte
Dispersionsmittel D) sind Wasser oder andere protische Lösungsmittel
wie Alkohole, z. B. Methanol, Ethanol, i-Propanol und Butanol, sowie
Mischungen von Wasser mit diesen Alkoholen, besonders bevorzugtes
Lösungsmittel ist Wasser.
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Die
erfindungsgemäße Dispersion kann zusätzlich
wenigstens ein polymeres Bindemittel enthalten. Geeignete Bindemittel
sind polymere, organische Binder, beispielsweise Polyvinylalkohole,
Polyvinylpyrrolidone, Polyvinylchloride, Polyvinylacetate, Polyvinylbutyrate,
Polyacrylsäureester, Polyacrylsäureamide, Polymethacrylsäureester,
Polymethacryl-säureamide, Polyacrylnitrile, Styrol/Acrylsäureester-,
Vinylacetat/Acrylsäureester- und Ethylen/Vinylacetat-Copolymerisate,
Polybutadiene, Polyisoprene, Polystyrole, Polyether, Polyester,
Polycarbonate, Polyurethane, Polyamide, Polyimide, Polysulfone,
Melamin-Formaldehyharze, Epoxidharze, Siliconharze oder Cellulosen.
Die Dispersion kann zusätzlich Haftvermittler wie beispielsweise
organofunktionelle Silane bzw. deren Hydrolysate, z. B. 3-Glycidoxypropyltrialkoxysilan,
3-Aminopropyl-triethoxysilan, 3 Mercaptopropyltrimethoxysilan, 3-Metacryloxypropyltrimethoxysilan,
Vinyltrimethoxysilan oder Octyltriethoxysilan enthalten.
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Der
Anteil des polymerem Binders in der erfindungsgemäßen
Dispersion beträgt 0,1–90 Gew.-%, bevorzugt 0,5–30
Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 0,5–10 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Dispersion.
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Die
Dispersion kann weiterhin zusätzliche Leitfähigkeitsadditive
L) enthalten. Zu solchen Leitfähigkeitsadditiven L) zählen
z. B. ethergruppenhaltige Verbindungen, wie z. B. Tetrahydofuran;
lactongruppenhaltige Verbindungen wie γ-Butyrolacton, γ-Valerolacton;
amid- oder lactamgruppenhaltige Verbindungen wie Caprolactam; N-Methylcaprolactam,
N,N-Dimethylacetamid, N-Methylacetamid, N,N-Dimethylformamid (DMF), N-Methylformamid,
N-Methylformanilid, N-Methylpyrrolidon (NMP), N-Octylpyrrolidon,
Pyrrolidon; Sulfone und Sulfoxide, wie z. B. Sulfolan (Tetramethylensulfon),
Dimethylsulfoxid (DMSO); Zucker oder Zuckerderivate, wie z. B. Saccharose,
Glucose, Fructose, Lactose, Zuckeralkohole, wie z. B. Sorbit, Mannit;
Imide, wie z. B. Succinimid oder Maleimid; Furanderivate, wie z.
B. 2-Furancarbonsäure, 3-Furancarbonsäure, und/oder
Di- oder Polyalkohole, wie z. B. Ethylenglycol, Glycerin oder Di-
bzw. Triethylenglycol sowie Schwefelsäure. Es können auch
Mischungen aus den vorgenannten Leitäfhigskeitsadditiven
L) verwendet werden.
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Besonders
bevorzugt im Rahmen dieser Erfindung wird die Verbindung der allgemeinen
Formel (I) oder (Ia) alleine oder in Kombination mit mindestens
einem der Leitfähigkeitsadditive L) wie Tetrahydrofuran, N-Methylformamid,
N-Methylpyrrolidon, Ethylenglycol, Dimethylsulfoxid, Sorbit oder
Schwefelsäure eingesetzt.
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Der
summarische Anteil an Verbindungen der allgemeinen Formel (I) bzw.
(Ia) und mindestens einem Leitfähigskeitsadditiv L) in
der Dispersion beträgt 0,001 bis 40, bevorzugt beträgt
der Anteil 0,5 bis 20, und besonders bevorzugt beträgt
der Anteil 1 bis 10 Gew.-% bezögen auf das Gewicht der
gesamten Dispersion.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dispersion
umfassend folgende Schritte:
- a) Herstellen
einer Dispersion enthaltend mindestens ein leitfähiges
Polymer, mindestens ein Gegenion und mindestens ein Dispersionsmittel
D), wobei die Polymerisation bei einem Druck durchgeführt
wird, welcher unter dem Atmosphärendruck liegt,
- b) Zugeben von mindestens einer Verbindung der allgemeinen Formel
(I) wobei W für einen
gegebenenfalls substituierten organischen Rest mit 0–80
Kohlenstoffatomen steht.
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Der
oben genannte Verfahrensschritt a) wird in Analogie zu denn in der
WO 2009/030615 A1 beschriebenen
Verfahren durchgeführt. Dabei wird zunächst aus
den entsprechenden Vorstufen für die Herstellung leitfähiger
Polymere Dispersionen elektrisch leitfähiger Polymere in
Gegenwart von Gegenionen und Dispersionsmittel D) unter Verwendung
eines Drucks hergestellt, welcher unter dem Atmosphärendruck
liegt. Dieser Verfahrensschritt beruht darauf, dass vor dem Beginn
der Polymerisation der Gesamtdruck im Reaktionsgefäß reduziert
wird. Unter reduziertem Druck wird hierbei verstanden, dass der
Druck im Reaktionsgefäß kleiner ist als der Atmosphärendruck,
der außen am Reaktionsgefäß anliegt.
Eine verbesserte Variante für die Herstellung dieser Dispersionen
stellt der Einsatz von Ionentauscher zur Entfernung des anorganischen
Salzgehaltes oder eines Teils davon dar. Eine solche Variante ist
beispielsweise in
DE-A
196 27 071 beschrieben. Der Ionentauscher kann beispielsweise
mit dem Produkt verrührt werden oder das Produkt wird über
eine mit Ionenaustauschersäule gefüllt Säule
gefordert. Durch die Verwendung des Ionenaustauschers können
beispielsweise niedrige Metallgehalte erzielt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Polymerisation bei einem Druck durchgeführt, welcher unter
800 hPa liegt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Polymerisation bei einem Druck, welcher unter 200 hPa
liegt und in einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform wird
die Polymerisation bei einem Druck durchgeführt, welcher
unter 50 hPa liegt.
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Die
Polymerisation wird bevorzugt bei einer Temperatur in einem Bereich
von 0–35°C, besonders bevorzugt bei einer Temperatur
in einem Bereich von 1–25°C, durchgeführt.
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Diesen
Dispersionen wird dann in einem Verfahrensschritt b) zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Dispersionen mindestens
eine anhydridische Verbindung der allgemeinen Formel (I) bzw. (Ia)
zugegeben und beispielsweise unter Rühren vermischt werden.
Es können gegebenenfalls noch weitere Dispersionsmittel, Leitfähigkeitsadditive
L), organische polymere Bindemittel usw. dazugegeben und beispielsweise
unter Rühren vermischt werden.
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Als
Vorstufen für die Herstellung leitfähiger Polymere,
im Folgenden auch als Vorstufen bezeichnet, werden beispielsweise
entsprechende Monomere verstanden. Es können auch Mischungen
von unterschiedlichen Vorstufen verwendet werden. Geeignete monomere
Vorstufen sind beispielsweise gegebenenfalls substituierte Thiophene,
Pyrrole oder Aniline, bevorzugt gegebenenfalls substituierte Thiophene,
besonders bevorzugt gegebenenfalls substituierte 3,4-Alkylendioxythiophene.
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Als
substituierte 3,4-Alkylendioxythiophene seien beispielhaft die Verbindungen
der allgemeinen Formel (III),
aufgeführt,
worin
A
für einen gegebenenfalls substituierten C
1-C
5-Alkylenrest, bevorzugt für einen
gegebenen falls substituierten C
2-C
3-Alkylenrest, steht,
R für
einen linearen oder verzweigten, gegebenenfalls substituierten C
1-C
18-Alkylrest,
einen gegebenenfalls substituierten C
5-C
12-Cycloalkylrest, einen gegebenenfalls substituierten
C
6-C
14-Arylrest,
einen gegebenenfalls substituierten C
7-C
18-Aralkylrest, einen gegebenenfalls substituierten
C
1-C
4-Hydroxyalkylrest
oder einen Hydroxylrest steht,
x für eine ganze Zahl
von 0 bis 8 steht, bevorzugt für 0 oder 1 steht und
für
den Fall, dass mehrere Reste R an A gebunden sind, diese gleich
oder unterschiedlich sein können,
Ganz besonders bevorzugte
monomere Vorstufen sind gegebenenfalls substituierte 3,4-Ethylendioxythiophene,
in bevorzugten Ausführungsformen unsubstituiertes 3,4-Ethylendioxythiophen.
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Als
Substituenten für die oben genannten Vorstufen, insbesondere
für die Thiophene, bevorzugt für die 3,4-Alkylendioxythiophene
kommen die für die allgemeine Formel (III) für
R genannten Reste in Frage.
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Als
Substituenten für Pyrrole und Aniline kommen beispielsweise
die oben aufgeführten Reste A und R und/oder die weiteren
Substituenten der Reste A und R in Frage.
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Als
gegebenenfalls weitere Substituenten der Reste A und/oder der Reste
R kommen die im Zusammenhang mit der allgemeinen Formel (II) genannten
organischen Gruppen in Frage.
-
Verfahren
zur Herstellung der monomeren Vorstufen für die Herstellung
leitfähiger Polymere sind dem Fachmann bekannt und beispielsweise
in L. Groenendaal, F. Jonas, D. Freitag, H. Pielartzik & J. R. Reynolds, Adv.
Mater. 12 (2000) 481–494 und darin zitierter Literatur
beschrieben.
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Die
erfindungsgemäßen Dispersionen eignen sich hervorragend
zur Herstellung elektrisch leitfähiger Beschichtungen.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind somit elektrische
leitfähige Beschichtungen erhältlich aus den erfindungsgemäßen
Dispersionen
-
Zur
Herstellung der erfindungsgemäßen Beschichtungen
werden die erfindungsgemäßen Dispersionen beispielsweise
nach bekannten Verfahren, z. B. durch Spincoating, Tränkung,
Gießen, Auftropfen, Spritzen, Aufsprühen, Aufrakeln,
Bestreichen oder Bedrucken, beispielsweise Ink-jet-, Sieb-, Tief-,
Offset- oder Tampondrucken auf eine geeignete Unterlage in einer
Nassfilmdicke von 0,5 μm bis 250 μm, bevorzugt
in einer Nassfilmdicke von 2 μm bis 50 μm aufgebracht
und anschließend bei wenigstens einer Temperatur von 20°C bis
200°C getrocknet.
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Die
erfindungsgemäßen Beschichtungen weisen überraschenderweise
Leitfähigkeiten von mehr als 1000 S/cm auf.
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Die
folgenden Beispiele dienen der beispielhaften Erläuterung
der Erfindung und sind nicht als Beschränkung aufzufassen.
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Beispiele:
-
Beispiel 1 (Referenzbeispiel): Herstellung
von PEDOT:PSS unter Vakuum sowie Einsatz von DMSO oder Thiodiessigsäure
als Leitfähigkeitsadditive
-
Ein
3 L Edelstahlkessel wurde mit einem Rührer, einem Belüftungsventil
am oberen Deckel, einem verschließbaren Materialeinlass
am oberen Deckel, einem Belüftungsventil am Boden und einem
Temperiermantel mit angeschlossenem Thermostat ausgerüstet.
2100 g Wasser, 500 g Polystyrolsulfonsäure-Lösung (5,0%ig),
5,6 g einer 10%igen Eisen(III)-sulfatlösung sowie 23,7
g Natriumperoxodisulfat wurden in das Reaktionsgefäß gegeben.
Der Rührer drehte mit 50 U/min. Die Temperatur wurde auf
45°C eingestellt und der Innendruck im Kessel auf ca. 100
hPa abgesenkt. Über 1 Stunde (h) wurde die Temperatur bei
45°C gehalten. Anschließend wurde die Temperatur
auf 13°C abgesenkt. Dadurch sank der Druck auf ca. 25 hPa.
Anschließend wurde die Apparatur belüftet und über
den Materialeinlass wurden 10,13 g Ethylendioxythiophen (CleviosTM M V2, H. C. Starck GmbH, Goslar) zugesetzt.
Der Materialeinlass wurde geschlossen und der Innendruck des Reaktionsgefäßes
erneut auf 30 hPa mit Hilfe der Vakuumpumpe abgesenkt. Die Reaktion
wurde nun für 23 h unter diesem reduzierten Druck bei 13°C
durchgeführt. Nach Abschluss der Reaktion wurde das Reaktionsgefäß belüftet
und die Mischung in einen Kunststoffbecher überführt
und zur Entfernung anorganischer Salze 500 ml eines Kationenaustauschers
(Lewatit S100 H, Lanxess AG) und 290 ml eines Anionenaustauschers
(Lewatit MP 62, Lanxess AG) zugegeben. Die Mischung wurde 6 h gerührt
und der Lewatit abfiltriert. Schließlich wurde die Mischung über
einen 10 μm Filter gegeben. Die erhaltene Dispersion wies
einen Feststoffgehalt von 1,23% auf.
-
Abmischung mit DMSO und Bestimmung der
Leitfähigkeit:
-
19
g dieser Dispersion wurde mit 1 g Dimethylsulfoxid (DMSO) versetzt.
Mit einem 24 μm Nassfilm-Rakel wurden 3 ml der Mischung
auf ein Glassubstrat aufgezogen. Danach wurde das so beschichtete
Substrat 15 Minuten (min.) lang bei 130°C auf einer Heizplatte
getrocknet. Die Schichtdicke betrug 202 nm (Tencor, Alphastep 500).
-
Die
Leitfähigkeit wurde bestimmt, indem über eine
Schattenmaske Ag-Elektroden mit 2,5 cm Länge in einem Abstand
von 10 mm aufgedampft werden. Der mit einem Elektrometer (Keithly
614) bestimmte Oberflächenwiderstand wurde mit der Schichtdicke
multipliziert, um den elektrischen spezifischen Widerstand zu erhalten.
Der spezifische Widerstand der Schicht lag bei 0,00163 Ohm·cm.
Dies entspricht einer Leitfähigkeit von 613 S/cm. Die so
hergestellten Schichten sind klar.
-
Abmischung mit Thiodiessigsäure
und Bestimmung der Leitfähigkeit:
-
50
g der oben beschriebenen Dispersion wurde mit 1 g Thiodiessigsäure
versetzt. Mit einem 24 μm Nassfilm-Rakel wurden 3 ml der
Mischung auf ein Glassubstrat aufgezogen. Danach wurde das so beschichtete
Substrat 30 min lang bei 170°C auf einer Heizplatte getrocknet.
Die Schichtdicke betrug 225 nm (Tencor, Alphastep 500).
-
Die
Leitfähigkeit wurde bestimmt, indem über eine
Schattenmaske Ag-Elektroden mit 2,5 cm Länge in einem Abstand
von 10 mm aufgedampft werden. Der mit einem Elektrometer (Keithly
614) bestimmte Oberflächenwiderstand wurde mit der Schichtdicke
multipliziert, um den elektrischen spezifischen Widerstand zu erhalten.
Der spezifische Widerstand der Schicht lag bei 0,00171 Ohm·cm.
Dies entspricht einer Leitfähigkeit von 585 S/cm. Die so
hergestellten Schichten sind klar.
-
Beispiel 2 (erfindungsgemäß):
Herstellung von PEDOT:PSS unter Vakuum sowie Einsatz von Diglycolsäureanhydrid
als Leitfähigkeitsadditiv
-
Ein
3 L Edelstahlkessel wurde mit einem Rührer, einem Belüftungsventil
am oberen Deckel, einem verschließbaren Materialeinlass
am oberen Deckel, einem Belüftungsventil am Boden und einem
Temperiermantel mit angeschlossenem Thermostat ausgerüstet.
2100 g Wasser, 500 g Polystyrolsulfonsäure-Lösung (5,0%ig),
5,6 g einer 10%igen Eisen(III)-sulfatlösung, 11,5 g einer
95%igen Schwefelsäurelösung sowie 23,7 g Natriumperoxodisulfat
wurden in das Reaktionsgefäß gegeben. Der Rührer
drehte mit 50 U/min. Die Temperatur wurde auf 45°C eingestellt
und der Innendruck im Kessel auf ca. 100 hPa abgesenkt. Über
1 h wurde die Temperatur bei 45°C gehalten. Anschließend
wurde die Temperatur auf 13°C abgesenkt. Dadurch sank der Druck
auf ca. 25 hPa. Anschließend wurde die Apparatur belüftet
und über den Materialeinlass wurden 10,13 g Ethylendioxythiophen
(CleviosTM V2, H. C. Starck GmbH, Goslar)
zugesetzt. Der Materialeinlass wurde geschlossen und der Innendruck
des Reaktionsgefäßes erneut auf 30 hPa mit Hilfe
der Vakuumpumpe abgesenkt. Die Reaktion wurde nun für 23
h unter diesem reduzierten Druck bei 13°C durchgeführt.
Nach Abschluss der Reaktion wurde das Reaktionsgefäß belüftet
und die Mischung in einen Kunststoffbecher überführt
und zur Entfernung anorganischer Salze 500 ml eines Kationenaustauschers
(Lewatit S100 H, Lanxess AG) und 400 ml eines Anionenaustauschers
(Lewatit MP 62, Lanxess AG) zugegeben. Die Mischung wurde 6 h gerührt
und der Lewatit abfiltriert. Schließlich wurde die Mischung über
einen 10 μm Filter gegeben. Die erhaltene Dispersion wies
einen Feststoffgehalt von 1,15% auf.
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2.1: Abmischung mit DMSO und Bestimmung
der Leitfähigkeit:
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19
g dieser Dispersion wurde mit 1 g DMSO versetzt. Mit einem 24 μm
Nassfilm-Rakel wurden 3 ml der Mischung auf ein Glassubstrat aufgezogen.
Danach wurde das so beschichtete Substrat 30 min lang bei 150°C
auf einer Heizplatte getrocknet. Die Schichtdicke betrug 205 nm
(Tencor, Alphastep 500).
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Die
Leitfähigkeit wurde bestimmt, indem über eine
Schattenmaske Ag-Elektroden mit 2,5 cm Länge in einem Abstand
von 10 mm aufgedampft werden. Der mit einem Elektrometer (Keithly
614) bestimmte Oberflächenwiderstand wurde mit der Schichtdicke
multipliziert, um den elektrischen spezifischen Widerstand zu erhalten.
Der spezifische Widerstand der Schicht lag bei 0,00129 Ohm·cm.
Dies entspricht einer Leitfähigkeit von 774 S/cm. Die so
hergestellten Schichten sind klar.
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2.2: Abmischung mit Diglycolsäureanhydrid
und Bestimmung der Leitfähigkeit:
-
19
g dieser Dispersion wurde mit 1 g Diglycolsäureanhydrid
(DGA) versetzt. Mit einem 24 μm Nassfilm-Rakel wurden 3
ml der Mischung auf ein Glassubstrat aufgezogen. Danach wurde das
so beschichtete Substrat 30 min lang bei 150°C auf einer
Heizplatte getrocknet. Die Schichtdicke betrug 210 nm (Tencor, Alphastep
500).
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Die
Leitfähigkeit wurde bestimmt, indem über eine
Schattenmaske Ag-Elektroden mit 2,5 cm Dinge in einem Abstand von
10 mm aufgedampft werden. Der mit einem Elektrometer (Keithly 614)
bestimmte Oberflächenwiderstand wurde mit der Schichtdicke
multipliziert, um den elektrischen spezifischen Widerstand zu erhalten.
Der spezifische Widerstand der Schicht lag bei 0,00105 Ohm·cm.
Dies entspricht einer Leitfähigkeit von 955 S/cm. Die so
hergestellten Schichten sind klar.
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Weiterhin
wurden Abmischungen mit DGA und DMSO sowie DGA, DMSO und Schwefelsäure
durchgeführt. Alle Abmischungen wurden wie im letzten Absatz
beschrieben hergestellt, wobei der jeweilige Anteil an DGA, DMSO
bzw. Schwefelsäure in Tabelle 1 aufgeführt ist,
und für 30 mm bei 150°C getempert. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Alle Schichten waren klar. Tabelle 1:
| Beispiel | Anteil
DGA [%] | Anteil
DMSO [%] | Anteil
Schwefelsäure [%] | Leitfähigkeit [S/cm] | Schichtdicke [nm] |
| 2-1 | 0 | 5 | 0 | 774 | 205 |
| 2-2 | 5 | 0 | 0 | 955 | 210 |
| 2-3 | 1 | 4 | 0 | 981 | 250 |
| 2-4 | 0,5 | 4,5 | 0 | 904 | 240 |
| 2-5 | 2,5 | 2,5 | 0 | 955 | 200 |
| 2-6 | 2,5 | 2,5 | 0,01 | 964 | 200 |
| 2-7 | 2,5 | 2,5 | 0,02 | 1042 | 210 |
-
Wie
anhand der Ergebnisse in Tabelle 1 gesehen werden kann, führt
die Zugabe von DGA als Leitfähigkeitsadditiv im Vergleich
zu dem bekannten Leitfähigkeitsadditiv DMSO zu einer höheren
Leitfähigkeit. Auch eine Mischung von Leitfähigkeitsadditiven
enthaltend DGA und DMSO bzw. DGA, DMSO und Schwefelsäure führt
zu höheren Leitfähigkeiten.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 339340
A2 [0004]
- - JP 2007-119548 [0009]
- - JP 2006-328276 [0010]
- - WO 2009/030615 A1 [0010, 0053]
- - DE 19627071 A [0053]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - L. Groenendaal,
F. Jonas, D. Freitag, H. Pielartzik & J. R. Reynolds, Adv. Mater. 12,
(2000) S. 481–494 [0004]
- - Synthetic Metals 65, (1994), 103–116 [0006]
- - J. Y. Kim et al. (Synthetic Metals, 126, 2002, S. 311–316) [0007]
- - Ouyang et al. (Polymer, 45, (2004), S. 8443–8450) [0008]
- - Houben Weyl, Methoden der organischen Chemie, Bd. E 20 Makromolekulare
Stoffe, Teil 2, (1987), S. 1141 u. f. [0042]
- - L. Groenendaal, F. Jonas, D. Freitag, H. Pielartzik & J. R. Reynolds,
Adv. Mater. 12 (2000) 481–494 [0062]