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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für einen
Träger,
die im Büro-
und/oder Caravanbereich eingesetzt wird.
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Im
Bürobereich
und in der Caravantechnik werden häufig Trägersysteme verwendet, die für modulare
Elemente verwendet werden sollen. So kann es beispielsweise gewünscht sein,
dass eine Säule an
einer Tischplatte befestigt ist, diese jedoch austauschbar sein
soll. Insbesondere im Caravanbereich werden Trägersysteme benötigt, die
zusätzlich
multifunktional verwendbar sind, so dass beispielsweise eine an
der Säule
befestigte Tischplatte gegen ein Bettgestell ausgetauscht werden
kann. Zudem sind die Kundenwünsche
vorwiegend dahingehend ausgerichtet, dass eine Funktionalität mit Ästhetik,
Zuverlässigkeit,
Einfachheit der Handhabung sowie einer Platz sparenden Lösung kombiniert
sein soll.
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Insbesondere
im Bereich von Trägersystemen
stellt dies Konstrukteure vor Probleme, da häufig Kompromisse bezüglich eines
dieser Kriterien eingegangen werden müssen. Besonders deutlich zeigt sich
dies stets bei Trägersystemen,
die mit nachrüstbaren
Systemen kombinierbar sein sollen, oder die individuell auf verschiedene
Kundenkreise angepasst werden sollen. Häufig werden für solche
Systeme Schrauben oder Flügelschrauben
für die
Befestigung der Bauteile verwendet. Dies sieht jedoch in der Ausführung häufig nicht
schön aus,
und stellt somit einen Kompromiss bezüglich der Ästhetik dar. Zudem birgt ein
hervorstehendes Teil, beispielsweise eine Schraube, immer auch ein
Verletzungsrisiko. Zudem ist ein Umbau solch eines Systems oft zeitaufwendig
und umständlich.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, dass, alternativ zu einem Verschrauben,
auch ein Klemmsystem verwendet werden kann. Hierbei presst eine
Stange, die spezielle Pressabschnitte aufweist, eine Säulenplatte
gegen einen Träger.
Die Stange ist dabei mit einem Exzenterhebel versehen. Der Exzenterhebel
ist in der Nähe
eines der Enden der Stange im rechten Winkel angeordnet. Für den Klemmvorgang
wird die Säule
mit der Säulenplatte unterhalb
des Trägers
angeordnet. Der Träger
weist Aufnahmelöcher
auf, die so angeordnet sind, dass die Enden der Stange auf der dem
Träger
abgewandten Seite der Säulenplatte
darin aufgenommen werden. Die Pressabschnitte, die durch eine mit
dem Exzenterhebel verursachte Drehung gegen die Säulenplatte
drücken,
pressen somit die Säulenplatte
gegen den darüber
liegenden Träger.
Somit werden die Bauteile fest miteinander gekoppelt.
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Die
Nachteile dieses Systems sind jedoch, dass solch eine Stange mit
den Pressabschnitten drehbar von dem Träger aufgenommen werden muss.
Der Herstellungsprozess des Trägers
wird durch die notwendige Formgebung und die Ausformung der entsprechenden
Löcher
erschwert und verteuert. Zudem muss ein für die Anwendung geeignetes
Material verwendet werden. Im Bürobereich
und in der Caravantechnik werden aus Gewichtsgründen Aluminium verwendet.
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Dies
ist jedoch aufgrund seiner Materialeigenschaften (z. B. Verformbarkeit),
im vorliegenden Fall weniger gut für einen dauerhaften wiederholten Einsatz
geeignet. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass ein solches
System mit Exzenterhebel einen höheren
Platzbedarf zum freien Bewegen des Hebels, hat. Die gesamte Konstruktion
des Bauteils muss entsprechend daran angepasst werden.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung eine Befestigungsvorrichtung für eine Säule an einem
Träger zur
Verfügung
zu stellen, die eine einfachere, zuverlässigere Handhabe bietet und
dabei geringeren Platzbedarf hat.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Gegenstände
der Patentansprüche
1 und 5 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass zur Befestigung einer Säule
deren Säulenplatte
mit Hilfe von Befestigungsmitteln zwischen einem Träger und
einem Aufnahmemittel zum Aufnehmen der Befestigungsmittel eingeklemmt
wird. Ein umständliches
Verschrauben der Bauteile entfällt
somit. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass der
Träger
an der Baustelle mittels der Befestigungsvorrichtung einfach befestigt
werden kann. Dies resultiert daher, dass die Befestigungsvorrichtung
in der Produktionsstätte weitestgehend
vormontiert wird. Die Endmontage kann dann an der Baustelle unter
Verwendung von einfachsten Werkzeugen erfolgen. Ein weiterer Vorteil
der Erfindung besteht darin, dass sich das zum Transport der Träger und
Befestigungsvorrichtungen benötigte
Transportvolumen verringert. Dies ergibt sich daraus, dass die Träger erst
an der Baustelle mittels der Befestigungsvorrichtung befestigt werden. Somit
ist es möglich,
dass die Träger
zum Transport an die Baustelle gestapelt angeordnet werden können, was
das Transportvolumen verringert.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Befestigungsmittel
einen Eingriffsbereich auf, in den ein Werkzeug eingeführt werden
kann. Mittels des Werkzeugs kann das Befestigungsmittel gedreht
und damit ein Verklemmen der Säulenplatte
mit dem Träger
bewirkt werden. Ein Vorsehen des Eingriffsbereichs am Befestigungsmittel vermeidet,
dass eine zweite Stange zum Drehen des Befestigungsmittels benötigt wird.
Im Ergebnis wird eine kleinere Ausbildung des Befestigungsmittels und
damit ein geringerer Platzbedarf für die Befestigungsvorrichtung
erzielt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
dass das Aufnahmemittel der Befestigungsvorrichtung mit dem Träger lösbar verbunden
ist. Somit ist es möglich,
dass das Aufnahmemittel an eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten
Trägern,
wie beispielsweise Tischplatte, Bettgestellelement, etc., angebracht
werden kann. Folglich erhöht
sich der Einsatzbereich der Befestigungsvorrichtung.
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Zudem
liegt eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung darin,
dass die Befestigungsmittel stirnbündig mit der Säulenplatte
in den Aufnahmeabschnitt eingebracht werden können. Somit gibt es keine überstehenden
Kanten und die Verletzungsgefahr ist reduziert. Weiterhin ist ein
bündiges
Abschließen
optisch attraktiver.
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Einzelheiten,
Vorteile und Weiterentwicklungen der Erfindung werden anhand eines
Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 eine
Trägereinheit
im zusammengebauten Zustand;
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2 eine
Vorderansicht des in 1 markierten Abschnitts A;
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3 eine
perspektivische Ansicht des in 1 gezeigten
markierten Abschnitts A;
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4 eine
Vorderansicht eines Befestigungsmittels.
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Die
in 1 im zusammengebauten Zustand gezeigte Trägereinheit
weist einen Träger 9, der
beispielsweise als eine Tischplatte ausgebildet ist und im Folgenden
derart bezeichnet wird, und eine Befestigungsvorrichtung 1 in
Form eines Tischgestells auf. Die Tischplatte 9 ist als
eine rechteckförmige
Platte ausgebildet. Alternativ kann sie eine andere Form aufweisen.
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Die
Befestigungsvorrichtung 1 weist gemäß 2 eine Säule 1b,
ein Befestigungsmittel 4 und ein Aufnahmemittel 1a zum
Aufnehmen des Befestigungsmittels 4 und der Säule 1b auf.
Die Säule 1b weist
an ihrem von der Tischplatte 9 entfernten Ende ein Stützelement 11 auf,
das auf dem Boden aufliegt und für
ein stabiles Stehen des Tisches sorgt. Die Tischplatte 9 ist über das
Aufnahmemittel 1a mit dem vom Stützelement 11 entfernten
Ende der Säule 1b verbunden,
wobei das Ende der Säule 1b nachfolgend
detaillierter beschrieben wird. Das Aufnahmemittel 1a ist
an den Enden der Tischplatte 9, vorzugsweise in der Nähe der Kante
der kürzeren
Seite der rechteckförmigen
Tischplatte 9 angeordnet.
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In
der in den Figuren dargestellten Ausführungsform ist die Tischplatte 9 mit
zwei Säulen 1b verbunden.
Es sind auch Ausführungsformen
vorstellbar, in denen die Tischplatte 9 mit nur einer Säule 1b verbunden
ist. In einer derartigen Ausführungsform
ist das Aufnahmemittel 1a in der Mitte der Tischplatte 9 angeordnet.
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In
den 2 und 3 wird eine vergrößerte Ansicht
des in 1 gezeigten markierten Abschnitts A der Trägereinheit
gezeigt. Dabei zeigt 2 den markierten Abschnitt A
in einer Vorderansicht und 3 in einer
perspektivischen Ansicht.
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Aus
den 2 und 3 ist ersichtlich, dass das
der Tischplatte 9 nähere
Ende der Säule 1b eine Säulenplatte 2 und
einen Säulenhals 7 aufweist.
Zusätzlich
weist die Säule 1b einen
Säulenstamm 8 auf, aus
dem der Säulenhals 7 hervorsteht,
so dass der Säulenhals 7 teleskopartig
bezüglich
des Säulenstamms 8 beweglich
ist. In einer nicht gezeigten Ausbildung kann der Säulenstamm
selbst teleskopartig ausgebildet sein. In einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform
sind der Säulenhals
und der Säulenstamm
starr ausgebildet. Der Säulenhals 7 verbindet
die Säulenplatte 2 mit
dem Säulenstamm 8.
Der Säulenstamm 8 ist
an dem der Tischplatte 9 entfernten Ende mit dem in 1 gezeigten
Stützelement 11 verbunden.
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Die
Kantenlängen
der Säulenplatte 2 sind länger als
die des Säulenstamms 8,
so dass die Säulenplatte 2 über dem
Säulenstamm 8 übersteht.
Der Kantenlängen
des Säulenhalses 7 sind
kürzer
ausgebildet als die des Säulenstamms 8 und
der Säulenplatte 2,
so dass die Säulenplatte 2 auch
zum Säulenhals 7 jeweils
quer hervorsteht. Durch die teleskopartige Ausbildung des Säulenhalses 7 und
des Säulenstammes 8 wird
ermöglicht,
dass der Säulenhals 7in
den Säulenstamm 8 verschoben
werden kann. So kann der Säulenhals 7 in
eine zu der Tischplatte 9 weisende Richtung aus dem Säulenstamm 8 heraus
oder in eine zu dem Stützelement 11 weisende
Richtung in den Säulenstamm 8 hinein
verschoben werden. Im Ergebnis kann durch die Bewegung des Säulenhalses 7 bezüglich des
Säulenstamms 8 die
Tischplatte 9 in eine gewünschte Position verschoben
werden. Ferner ist durch die Ausbildung der Kantenlängen der
Säulenplatte 2 und
des Säulenstamms 8 sichergestellt,
dass die Säulenplatte 2 nicht
wie der Säulenhals 7 in
den Säulenstamm 8 hinein
geschoben werden kann.
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Die
Säulenplatte 2,
der Säulenhals 7 und
der Säulenstamm 8 sind
in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
rechteckig ausgebildet. Die Eckkanten der Säulenplatte 2, des
Säulenhalses 7 und
des Säulenstamms 8 sind
jeweils abgerundet ausgebildet.
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Die
Befestigungsvorrichtung 1 weist ein Befestigungsmittel 4,
ein Aufnahmemittel 1a zur Aufnahme des Befestigungsmittels 4 und
die zuvor beschriebene Säule 1b,
die in das Aufnahmemittel 1a einführbar ist, auf. Das Aufnahmemittel 1a ist
mit der Tischplatte 9 lösbar
befestigt und besteht bei den in 2 und 3 dargestellten
Ansichten aus drei Abschnitten.
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Der
erste Abschnitt 100, 101, 103 weist im Profil
eine umgekehrte u-Form auf. Die beiden ersten Schenkel 100, 101 der
u-Form sind parallel zueinander ausgebildet und ragen in eine Richtung
weg von der Tischplatte 9. Die Länge eines ersten Mittelstegs 103 der
u-Form des ersten Abschnitts, der mit den beiden Schenkeln 100, 101 verbunden
ist, ist derart ausgelegt, dass die Säulenplatte 2 zwischen
den Schenkeln 100, 101 mit geringem Spiel in einer
seitlichen Richtung zwischen den Schenkeln 100, 101 und
der Säulenplatte 2 der
Säule 1b eingebracht
werden kann.
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Der
zweite Abschnitt 100', 101', 103' weist im Profil
ebenfalls eine u-Form auf, die zweite Schenkel 100', 101' und einen zum
ersten Mittelsteg 103 parallelen zweiten Mittelsteg 103' aufweist. Der
zweite Abschnitt ist mit dem ersten Abschnitt verbunden. Genauer
gesagt ist der zur Säule 1b entferntere
zweite Schenkel 100' des
zweiten Abschnitts jeweils mit dem jeweiligen ersten Schenkel 100, 101 des
ersten Abschnitts einstückig
verbunden. Der der Säule 1b nähere zweite
Schenkel 101' der
zweiten u-Form ragt ausgehend von dem Mittelsteg 103' in Richtung
zur Tischplatte 9.
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Die
Länge des
der Säule 1b näheren zweiten Schenkels 101' entspricht
im Wesentlichen der Länge
des der Säule 1b entfernten
zweiten Schenkels 100'.
D. h, dass sich zwischen einer zum ersten Mittelsteg 103 weisenden
Stirnseite des zweiten Schenkels 101' und dem ersten Mittelsteg 103 ein
Raum ausbildet. Der Raum zwischen der Stirnseite des jeweiligen
zweiten Schenkels 101' und
dem ersten Mittelsteg 103 ist derart ausgebildet, dass
sich selbst wenn die Säulenplatte 2 in
das Aufnahmemittel 1a eingeführt ist, ein Zwischenraum zwischen
der Säulenplatte 2 und
dem ersten Mittelsteg 103 ausbildet.
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Die
beiden zweiten Schenkel 100', 101' und der zweite
Mittelsteg 103' begrenzen
jeweils einen Aufnahmeraum für
das Befestigungsmittel 4, der sich entlang einer Mittelachse
M, die parallel zu der Seitenkante der Säulenplatte 2 ist,
erstreckt. Im Folgenden wird der u-förmige zweite Abschnitt als
Aufnahmeabschnitt 3 bezeichnet.
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In
dem Aufnahmeabschnitt 3 ist ein Befestigungsmittel 4 zum
Befestigen der Säule 1b an
die Tischplatte 9 durch Verklemmung angeordnet. Die Länge des
zweiten Mittelstegs 103' wird
derart gewählt,
dass das Befestigungsmittel 4 einfach in den Aufnahmeabschnitt 3 eingeführt werden
kann.
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Der
dritte Abschnitt 100'', 101'', 103'' des Aufnahmemittels 1a weist
im Profil ebenfalls wie der zweite Abschnitt eine u-Form mit zwei
dritten Schenkeln 100'', 101'' und einen zum zweiten Mittelsteg 103' parallelen
dritten Mittelsteg 103'' auf. Der dritte Abschnitt
ist mit dem zweiten Abschnitt verbunden. Genauer gesagt ist der
der Säule 1b nähere dritte Schenkel 101'' des dritten Abschnitts jeweils
mit dem der Säule 1b näheren zweiten
Schenkel 101' des zweiten
Abschnitts verbunden. Die dritten Schenkel 101'' erstrecken sich jeweils ausgehend
von den zweiten Schenkeln 101' und im Wesentlichen parallel zu
diesen in Richtung zum Stützelement 11.
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Gemäß 3 weist
der dritte zur Säule 1b nähere Schenkel 101'' jeweils zwei Teilbereiche 111'', 110'' auf.
So ist ein erster Teilbereich 111'' näher an der
Säule 1b als
ein zweiter Teilbereich 110'' angeordnet.
Der erste Teilbereich 111'' verläuft entsprechend
der Ausbildung des Säulenhalses 7 und dient
zur Führung
des Säulenhalses 7 bei
einem Einführen
der Säule 1b in
das Aufnahmemittel 1a und wird im Folgenden als Führungsabschnitt
bezeichnet. Der Abstand zwischen den sich gegenüberliegenden Führungsabschnitten
der dritten Schenkel 101'' ist derart
gewählt,
dass der Säulenhals 7 in
das Aufnahmemittel 1a eingeführt werden kann. Der Abstand
zwischen den sich gegenüberliegenden
zweiten Teilbereichen 110'' ist größer als
der Abstand zwischen den ersten Teilbereichen 111'' und derart gewählt, dass das Einführen des
Säulenstamms 8 in das
Aufnahmemittel 1a nicht behindert wird. In weiteren Ausführungsformen
der Erfindung kann der Führungsabschnitt
anders ausgebildet sein, so dass er an entsprechende Ausformungen
der Säule,
wie beispielsweise eine nicht rechteckige Form der Säulenplatte,
angepasst ist. Die von der Säule 1b entfernten dritten
Schenkel 100'' verlaufen ausgehend
von dem dritten Mittelsteg 103'' schräg in Richtung
zur Tischplatte 9 und sind mit dieser lösbar verbunden.
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Das
Befestigungsmittel 4 ist innerhalb des Aufnahmeabschnitts 3 angeordnet
und weist an zumindest einer Stirnseite einen Eingriffsbereich 41 auf (siehe 3).
Der Eingriffsbereich 41 ist hier als eine sechseckige Aussparung 41 ausgebildet.
Alternativ sind anders ausgebildete Eingriffsbereiche 41 vorstellbar.
In die Aussparung 41 kann ein entsprechend geformtes Werkzeug 50 wie
beispielsweise ein Inbusschlüssel
eingeführt
werden. Mittels des Inbusschlüssels
kann das Befestigungsmittel 4 gedreht werden.
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Das
Befestigungselement 4 weist in der in 4 gezeigten
Ansicht einen nicht rotationssymmetrischen Querschnitt auf. Genauer
gesagt weist das Befestigungsmittel 4 einen ellipsenförmigen Querschnitt
auf. Alternativ kann das Befestigungsmittel 4 einen nockenförmigen Querschnitt
aufweisen.
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Die
Länge einer
Hauptachsenstrecke H des im Querschnitt ellipsenförmigen Befestigungsmittels ist
kleiner als die Länge
des in 2 gezeigten zweiten Mittelstegs 103'' und gleichzeitig größer als
die Länge
der zweiten Schenkel 100', 101'. Die Länge einer
Nebenachsenstrecke N des ellipsenartigen Befestigungsmittels 4 ist
kleiner als die Länge
der zweiten Schenkel 100', 101'. Unter einer
Hauptachsenstrecke wird eine Gerade durch einen sich auf der Mittelachse
befindlichen Mittelpunkt verstanden, die zwischen zwei in der gleichen
Ebene befindlichen Hauptscheiteln HS des Befestigungsmittels 4 verläuft. Unter
einer Nebenachsenstrecke wird eine Gerade durch den Mittelpunkt
verstanden, die zwischen zwei in der gleichen Ebene befindlichen
Nebenscheiteln NS des Befestigungsmittels 4 verläuft.
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Die
Länge des
Befestigungsmittels 4 ist entlang seiner Mittelachse M' so gewählt, dass
sie kürzer
ist als die Länge
der Seitenkanten der Säulenplatte 2,
die parallel zu dem Aufnahmeabschnitt 3 eingebracht sind.
Das Befestigungsmittel 4 ist in der vorliegenden Ausführungsform
so ausgebildet, dass es stirnbündig
mit der Säulenplatte 2 eingebracht
ist. Das Befestigungsmittel 4 muss aber nicht stirnbündig mit
der Säulenplatte
abschließen.
Es ist zudem denkbar, dass sowohl von einer hinteren Seite als auch von
einer vorderen Seite Befestigungsmittel in den Aufnahmeabschnitt 3 eingebracht
werden.
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In
den 2 und 3 ist die Säulenplatte 2 in einem
verklemmten Zustand dargestellt. D. h., dass das Befestigungsmittel 4 derart
gedreht wurde, dass die Hauptachse des elipsenförmigen Befestigungsmittels
in Richtung zur Tischplatte 9 weist. In einer derartigen
Position des Befestigungselements 4 wird durch das Befestigungsmittel 4 eine
Kraft auf die Säulenplatte 2 in
Richtung der Tischplatte 9 ausgeübt, da die Länge der
zweiten Schenkel 100', 101' kleiner ist
als die Länge
der Hauptachse. Diese Kraft bewirkt ein Verklemmen der Säulenplatte 2.
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Im
Folgenden wird der Verklemmungsvorgang der Säule 1b beschrieben.
In einem ersten Schritt wird das Aufnahmemittel 1a an der
Tischplatte 9 befestigt. Im nächsten Schritt wird die Säule 1b in den
sich zwischen den ersten Schenkeln 100, 101 befindlichen
Raum eingeführt,
wobei beim Einführvorgang
der Säulenhals 7 von
dem Führungsabschnitt
der dritten Schenkel 101'' geführt wird.
Nach einem Einführen
der Säule 1b in
das Aufnahmemittel 1a liegt in einem unverklemmten Zustand
der Säule 1b die
Säulenplatte 2 auf
den zweiten Schenkeln 101'.
D. h., dass die Säulenplatte 2 zu
diesem Zeitpunkt keinen Kontakt mit dem ersten Mittelsteg 103 und
damit der Tischplatte 9 besitzt.
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Im
Anschluss an das Einführen
der Säule 1b wird
das Befestigungsmittel 4 in den Aufnahmeabschnitt 3 eingeführt. Das
Befestigungsmittel 4 kann auch vor dem Einführen der
Säule 1b in
das Aufnahmemittel 1a in den Aufnahmeabschnitt eingeführt werden.
Dabei wird das Befestigungsmittel 4 derart eingeführt, dass
von dem Befestigungsmittel 4 keine Kraft auf die Säulenplatte 2 ausgeübt wird.
Genauer gesagt wird das Befestigungsmittel 4 derart eingeführt, dass
eine die Hauptachse und die Mittelachse M' enthaltene Ebene parallel zu einer
zur Tischplatte 9 weisenden Fläche des zweiten Mittelstegs 103' ist. Anschließend wird
ein Werkzeug 50 in den Eingriffsbereich 41 des
Befestigungsmittels 4 eingeführt und das Befestigungsmittel 4 gedreht.
Genauer gesagt wird das Befestigungsmittel derart gedreht, dass
die Hauptachsenstrecke H des ellipsenförmigen Befestigungsmittels 4 in
eine Richtung zur Tischplatte 9 weist. Da die Länge der
Hauptachse größer ist
als die Länge
der zweiten Schenkel 100', 101' wird durch
die der Säulenplatte 2 näher liegende
Seite des Befestigungsmittels 4 eine Kraft in Richtung
der Tischplatte 9 auf die Säulenplatte 2 ausgeübt. Infolge
der durch das Befestigungsmittel 4 erzeugten Kraft bewegt
sich die Säulenplatte 2 und
damit die Säule 1b in
Richtung zur Tischplatte 9. Im Ergebnis wird die Säulenplatte 2 gegen
den ersten Mittelsteg 103 und damit die Tischplatte 9 gedrückt und
eine Klemmung der Säule 1b erreicht.