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DE102009035966A1 - Verfahren zur kodierten Eingabe und Steuerung mittels Fingerabdruck - Google Patents

Verfahren zur kodierten Eingabe und Steuerung mittels Fingerabdruck Download PDF

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DE102009035966A1
DE102009035966A1 DE102009035966A DE102009035966A DE102009035966A1 DE 102009035966 A1 DE102009035966 A1 DE 102009035966A1 DE 102009035966 A DE102009035966 A DE 102009035966A DE 102009035966 A DE102009035966 A DE 102009035966A DE 102009035966 A1 DE102009035966 A1 DE 102009035966A1
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Michael Dipl.-Ing. Kurz (FH)
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Deutsche Telekom AG
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Deutsche Telekom AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes (1), insbesondere eines Computers und/oder Mobilfunkendgerätes, wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) des Gerätes erfolgt, wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) zur Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden, wobei mittels der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) zumindest ein Fingerabdruck (3) des Benutzers erfasst wird und in Abhängigkeit des berührten Bereiches der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) und in Abhängigkeit des erfassten Fingerabdruckes (3) eine bestimmte Funktion des Gerätes aufgerufen und/oder ausgeführt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes, insbesondere eines Computers und/oder Mobilfunkendgerätes, wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche des Gerätes erfolgt, wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche zur Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden.
  • Derartige Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen sind bekannt. Solche berührungsempfindlichen Anzeigeflächen werden auch als so genannter Touchscreen bezeichnet. Es sind verschiedene Anwendungsgebiete derartiger Touchscreens bekannt. Insbesondere sind inzwischen auch Mobilfunkendgeräte bekannt, die berührungsempfindliche Anzeigeflächen aufweisen.
  • Die Funktionsvielfalt der Mobiltelefone und Computer steigt stetig an. Um eine einfache Eingabe zu ermöglichen, ist es bekannt derartige Geräte wie Mobiltelefone und Computer mit berührungsempfindlichen Displays (Anzeigeflächen) und/oder Tastaturen auszustatten.
  • Auch ist es bekannt, Fingerabdruckleser zu Autorisierungsgründen vorzusehen, um unberechtigten Anwendern den Zugriff auf das Mobiltelefon oder den Computer oder sonstiges Gerät zu verweigern. Auch ist es bekannt, bestimmte Funktionen wie Kurzwahl etc. mit zugewiesenen Tasten zu verknüpfen, wobei allerdings die Anzahl der Tasten gerade bei Mobilfunkendgeräten mit berührungsempfindlichen Displays üblicherweise Weise sehr gering ist. Bei aktuellen Autorisierungsmethoden wird eine persönliche Identifikationsnummer PIN der SIM-Karte des Mobiltelefons abgefragt (SIM: Subscriber Identity Module – Teilnehmeridentifizierungsmodul). Da aber der Benutzer im Alltag sich eine Vielzahl von PINs merken muss, stellt dies häufig einer nicht zu unterschätzende Herausforderung da.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass einerseits eine zuverlässige Autorisierung des Benutzers erfolgen kann, um einem Missbrauch vorzubeugen, und andererseits die Eingabe für den Benutzer zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Besonders vorteilhaft bei dem Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes, insbesondere eines Computers und/oder Mobilfunkendgerätes, wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche des Gerätes erfolgt, wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche zur Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden, ist es, dass mittels der berührungsempfindlichen Anzeigefläche zumindest ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst wird und in Abhängigkeit des berührten Bereiches der berührungsempfindlichen Anzeigefläche und in Abhängigkeit des erfassten Fingerabdruckes eine bestimmte Funktion des Gerätes aufgerufen und/oder ausgeführt wird.
  • Erfindungsgemäß wird somit nicht lediglich ein bestimmter Bereich der berührungsempfindlichen Anzeigefläche des Gerätes mit einer bestimmten Funktion verknüpft, sondern darüber hinaus wird zumindest ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst, so dass nicht lediglich eine Benutzereingabe erfasst wird, sondern zugleich eine Authentifizierung und/oder Zuordnung einer bestimmten Funktion zu diesem Fingerabdruck erfolgt. Bei der Funktion kann es sich um eine Funktion oder einen Befehl des elektronischen Gerätes handeln. Es kann jedoch auch eine PIN- oder Passworteingabe durch die Erfassung des Fingerabdruckes ersetzt werden, da hierdurch eine Authentifizierung des Benutzers gewährleistet ist. Auch kann es sich um die Eingabe alphanumerischer Daten oder eine Auswahl eines Bedienmenüs oder eines Untermenüs etc. handeln.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt zur Autorisierung der Freigabe der Benutzung eines Gerätes die Erfassung zumindest eines Fingerabdrucks und wobei der erfasste Fingerabdruck mit einem oder mehreren zuvor hinterlegten Fingerabdruck/Fingerabdrücken auf Übereinstimmung überprüft wird, wobei ferner bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung hierdurch die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer PIN zur Freigabe der Nutzung eines Gerätes ersetzt wird.
  • Hierdurch wird eine erhöhte Sicherheit und ein besondere Schutz gegen unbefugtes Benutzen des elektronischen Gerätes gewährleistet, da es nicht mehr möglich ist, eine PIN oder ein Passwort auszuspähen, da stattdessen zumindest ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst und überprüft wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt eine Autorisierung festlegbarer Benutzereingaben durch Erfassung eines oder mehrerer Fingerabdruckes/Fingerabdrücke, wobei eine Mehrzahl von Fingerabdrücken einer oder mehrerer Personen gespeichert werden, denen jeweils bestimmte Funktionen und/oder Befehle zugeordnet sind.
  • Einerseits ist hierdurch eine zuverlässige Autorisierung der zuvor festlegbaren Benutzereingaben ermöglicht. Ferner wird hierdurch ermöglicht, dass eine intuitive Benutzung des Gerätes für verschiedene Benutzer ermöglicht wird, da mehrere Fingerabdrücke verschiedener Personen gespeichert werden können und eine intuitive Benutzung dadurch möglich ist, dass jeder Benutzer für sich persönlich verschiedene Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche des Gerätes definieren und mit frei festlegbaren Funktionen und/oder Befehlen verknüpfen kann.
  • Es lassen sich somit bestimmte Funktionen wie Kurzwahl oder Spezialfunktionen wie beispielsweise Kalender, Adressbuch, etc. leicht mit entsprechenden eingescannten (eingelesenen) und abgespeicherten Fingerabdrücken verknüpfen. Der Anwender muss nur mit einem seiner Finger auf das geeignete Anzeigefeld drücken und den Fingerabdruck einlesen lassen und die entsprechend verknüpfte Funktion wird aufgerufen. Diese Verknüpfung wird in einem Installationsvorgang zuvor einmalig festgelegt und kann jederzeit wieder verändert werden. Insbesondere ist es möglich, dass ein entsprechendes Gerät wie beispielsweise ein Mobiltelefon auch anwenderabhängig unterschiedliche Verknüpfungen haben kann, wie im folgenden Beispiel:
    • – Anwender 1: Zeigefinger verweist auf Adressbuch
    • – Anwender 2: Zeigefinger verweist auf Kurzwahl Anrufbeantworter
    • – Anwender 3: Zeigefinger verweist auf Textverarbeitungsprogramm
  • Ferner ist auch eine Kombination von zwei oder mehreren Fingern denkbar, beispielsweise gleichzeitiges Auflegen von Zeigefinger und Mittelfinger. Hier wird mittels des berührungsempfindlichen Displays (Anzeigefläche) ein Erfassen zweier Fingerabdrücke gleichzeitig oder kurz hintereinander durchgeführt. Auch ist es möglich, nicht nur die Finger einer Hand sondern beider Hände zu verwenden, d. h. die entsprechenden Fingerabdrücke einzulesen und zu speichern und diese gespeicherten Fingerabdrücke einzelnen Bereichen der berührungsempfindlichen Anzeigefläche, d. h. des berührungsempfindlichen Displays zugeordnet jeweils mit bestimmten Funktionen und/oder Befehlen des elektronischen Gerätes zu verknüpfen.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass die erfinderische Idee, die der Erfindung zugrunde lieg, universell einsetzbar ist, so dass auch eine Anwendung am PC oder sonstigen elektronischen Geräten z. B. als Ersatz der Passwortabfrage oder bei Transaktionen im Bereich elektronischer Bankgeschäfte zur Autorisierung oder bei ähnlichen Anwendungen, die eine Autorisierung erfordern, möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird somit mittels eines berührungsempfindlichen Displays ein oder mehrere Fingerabdrücke erfasst, wobei diesen Fingerabdrücken die abgespeichert und hinterlegt sind, bestimmte Verknüpfungen und letztlich Funktionen zugeordnet sind. Die erfindungsgemäße Methode kann somit als Ersatz für eine PIN-Eingabe oder Passwort-Abfrage angewandt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind den verschiedenen begrenzten Bereichen der berührungsempfindlichen Anzeigefläche verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme unterschiedlicher Größe und/oder alphanumerische Zeichen, insbesondere gleicher oder unterschiedlicher Größe zugeordnet, eingeschlossen ist dabei die Kombination von Symbolen und/oder Piktogrammen und/oder alphanumerische Zeichen unterschiedlicher Größe in Kombination, d. h. beispielsweise Symbole oder Piktogramme unterschiedlicher Farben.
  • Durch Verwendung von Symbolen und/oder Piktogrammen und/oder Farben und/oder Piktogrammen in verschiedenen Farben kann somit die Anzeige des berührungsempfindlichen Displays, d. h. der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (englisch Touchscreen), genutzt werden, um eine intuitive Bedienung durch den Benutzer zu unterstützen, da es leichter ist sich bestimmte Symbole oder Farben einzuprägen, als beispielsweise eine persönliche Identifikationsnummer PIN oder ein Passwort.
  • Auch ist es möglich, bei wiederholten Eingaben, Farben, Symbole, Piktogramme, etc. zu wechseln, so dass sich unterschiedliche Darstellungen auf der berührungsempfindlichen Anzeigefläche dem Benutzer bieten, um beispielsweise verschiedene Untermenüs oder Funktionen voneinander unterscheiden und abgrenzen zu können. Auch hierdurch wird auf besonders vorteilhafte und einfache Weise eine intuitive Bedienung durch den Benutzer unterstützt und erleichtert.
  • Es sind dabei verschiedenste Kombinationen von Farben und/oder Symbolen und/oder der Größe der Symbole denkbar um hierdurch insbesondere die Anzahl der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten exorbitant zu erhöhen.
  • Vorzugsweise sind allen oder einem Teil der verschiedenen begrenzten Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische Zeichen statisch oder dynamisch zugeordnet. Insbesondere können die Farbflächen und/oder Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische Zeichen dabei wiederum gleicher oder unterschiedlicher Größe sein. Mit statischer Zuordnung ist gemeint, dass jeder Bereich der Anzeigefläche stets dieselbe Farbe und/oder dasselbe Symbol und/oder dasselbe Piktogramm und/oder dasselbe alphanumerische Zeichen anzeigt und diesem bestimmte Funktionen oder Befehle des elektronischen Geräts zugeordnet sind. Alternativ kann jedoch bei allen oder einem Teil der verschiedenen begrenzten Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche eine dynamische Zuordnung gegeben sein, indem abhängig von einer vorhergehenden Anzeige, und/oder Eingabe bei bestimmten Bereichen sodann eine andere Farbe und/oder ein anderes Symbol und/oder ein anderes Piktogramm und/oder ein anderes alphanumerisches Zeichen als zuvor angezeigt wird und wiederum mit einer bestimmten Funktion oder einem Befehl verknüpft ist.
  • Zum einen lässt sich hierdurch eine intuitive Benutzung für den Benutzer realisieren und zum anderen ist es ferner möglich, mit einer sehr geringen Anzahl von berührungsempfindlichen Bereichen, wie beispielsweise vier oder sechs unterschiedlichen abgegrenzten Flächen, eine große Anzahl von Untermenüs und Unterfunktionen zur Steuerung des elektronischen Gerätes zu realisieren.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt eine Benutzereingabe zur Ausführung bestimmter Funktionen des elektronischen Gerätes durch eine wiederholte Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, d. h. der Grundidee, in dem ein nacheinander ausgeführtes Berühren bestimmter Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche mit einem oder mehreren Fingern des Benutzers erfolgt, wobei eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist.
  • Durch das mehrfache Wiederholen des Einlesens einzelner oder verschiedener Fingerabdrücke eines Benutzers unter Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge ist eine intuitive Bedienung des Gerätes möglich, da sich der Benutzer automatisch die entsprechende Eingabe, was nicht anderes ist als ein Antippen des Gerätes mit seinen Fingern an bestimmten Stellen, automatisch angewöhnt.
  • Ein Ausspähen oder ein Missbrauch durch dritte Personen ist dabei gänzlich ausgeschlossen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Erfassung der Benutzereingaben mittels eines externen Gerätes, welches eine berührungsempfindliche Anzeigefläche aufweist, wobei eine Übermittlung der erfassten Daten an das zu steuernde elektronische Gerät über eine Drahtverbindung und/oder eine Funkverbindung erfolgt, insbesondere unter Verwendung eines Funkstandards, insbesondere IRDA, Bluetooth, W-LAN, und/oder RFID oder dergleichen.
  • Insbesondere ist es hierdurch möglich, ein externes Lesegerät zur Erfassung der Benutzereingaben einem anderen zu steuernden elektronischen Gerät wie einem Computer, einem Bankautomaten oder dergleichen zuzuordnen, und somit eine universelle Einsetzbarkeit der Erfindung zu ermöglichen. Insbesondere ist hierdurch eine Authentifizierung mittels eines externen Gerätes an jedem beliebigen PC, der mit einem Computernetzwerk wie dem Internet mit anderen Computern kommunizieren kann möglich, um beispielsweise Bankgeschäfte zu autorisieren.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: Eine Draufsicht auf ein Mobilfunkendgerät mit berührungsempfindlicher Anzeige;
  • 2: Die Zuordnung bestimmter Fingerabdrücke bei Codeabfrage zu verschieden farbigen Funktionsflächen;
  • 3: Eine Zuordnung verschiedener Fingerabdrücke bei Codeabfragen zu verschiedenen Symbolen;
  • 4: Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Farbe von Symbolen;
  • 5: Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Form von Symbolen;
  • 6: Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Anzahl der Ecken von Symbolen;
  • 7: Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Größe der angezeigten Symbole;
  • 8: Einen alternativen Satz von Piktogrammen;
  • 9: Ein Beispiel einer Codeeingabe mit assoziierten Piktogrammen;
  • 10: Eine Abfolge von Eingaben in Abhängigkeit wechselnder Piktogramme;
  • 11: Eine alternative Zuordnung von Zahlensymbolen unterschiedlicher Art zu verschiedenen Eingabeflächen;
  • 12: Eine Abfolge von Eingaben in Abhängigkeit des angezeigten Zahlenwertes;
  • 13: Eine Abfolge einer Eingabe in Abhängigkeit angezeigter Zahlenwerte in Form von Würfelaugen;
  • 14: Ein weiteres Beispiel möglicher Kombinationen von Farbenzahlenwerten sowie Zahlsymbolen.
  • In 1 ist dargestellt eine Draufsicht auf ein Mobilfunkendgerät 1 mit berührungsempfindlicher Anzeigefläche 2 (berührungsempfindliches Display, so genannter Touchscreen). Bei Berühren des Displays 2 des Mobilfunkendgerätes 1 mit einem Finger wird der Fingerabdruck 3 mittels der berührungsempfindlichen Anzeige 2 eingelesen. Ferner verfügt das Mobilfunkendgerät 1 über Bedientasten 4 zur Bestätigung „yes” (ja), bzw. Verneinung „no” (nein), bestimmter Abfragen.
  • Ferner verfügt das Mobiltelefon 1 über einen weiteren Fingerabdruckleser 5 zum Einlesen eines Fingerabdruckes eines Benutzers.
  • Durch das Erfassen des Fingerabdruckes 3 mittels des berührungsempfindlichen Displays 2 des Mobiltelefons 1 kann der Autorisierungsvorgang durch Einscannen (Einlesen) des Fingerabdrucks anstelle einer PIN-Abfrage erfolgen.
  • In 2 ist dargestellt die Zuordnung bestimmter farbiger Flächen, denen die Funktionen F1–F4 zugeordnet sind. Hierzu ist das berührungsempfindliche Display 2 des Mobiltelefon 1 in 4 verschiedene Bereiche aufgeteilt, wobei die Anzeigefläche 2 geeignet ist, verschiedene Farben, Symbole, Piktogramme, alphanumerische Zeichen etc. darzustellen, so dass das berührungsempfindliche Display 2 einerseits Anzeigefläche und andererseits Erfassungsfläche für Benutzereingaben ist.
  • In den Figuren sind Farben jeweils insofern dargestellt, als dass eine erste Farbe 1, beispielsweise rot, dargestellt ist durch senkrechte Striche. Eine zweite Farbe 2, wie beispielsweise grün, ist dargestellt durch Wellenlinien. Eine dritte Farbe 3, beispielsweise blau, ist dargestellt durch Gitterlinien und eine vierte Farbe 4, wie beispielsweise gelb, ist dargestellt in Form einer gepunkteten Fläche. In 2 sind den Funktionen F1 bis F4 verschiedenfarbige Felder zugeordnet und es kann eine Betätigung der verschiedenfarbigen Funktionsfelder F1–F4 durch Berühren des berührungsempfindlichen Displays (Touchscreen) 2 des Mobilfunkendgerätes 1 erfolgen. Bei dem Mobilfunkendgerät 1 handelt es sich jedoch nur um ein Beispiel. Alternativ kann es sich um ein berührungsempfindliches Anzeigegerät beliebiger Anwendung und Funktion handeln. Ein Mobilfunkendgerät stellt dabei lediglich eine besonders bevorzugte Anwendungsform der Erfindung dar.
  • Bei der Darstellung in 2 sind der Zeigefinger A, der Mittelfinger B, der Ringfinger C sowie der kleine Finger D als mögliche Finger zum Bedienen der Funktionstasten F1 bis F4 vorgesehen, d. h. dass diese Fingerabdrücke der Finger A–D zuvor eingespeichert und hinterlegt worden sind.
  • Wie in 3 dargestellt ist, kann die Eingabe jedoch auch alternativ in der Form erfolgen, dass das Funktionsfeld F4 zunächst mit dem kleinen Finger D betätigt wird und so dann zweimal das Funktionsfeld F3 mit dem Ringfinger C betätigt wird, und zuletzt das Funktionsfeld F2 mit dem Zeigefinger A betätigt wird. Mit dem in 3a dargestellten Eingabebeispiel wird deutlich, dass die Betätigung der Flächen F4, F3, F3, F2 nacheinander mit den Fingern D, C, C, A letztendlich durch den Benutzer intuitiv erfolgen kann, da er sich an diese Betätigungsreihenfolge gewöhnt und sich diese einprägt.
  • In 3b ist dargestellt eine alternative Anzeige, d. h. eine alternative Belegung der berührungsempfindlichen Flächen der berührungsempfindlichen Anzeige des Gerätes mit den Funktionen F1 bis F4. Bei dem in 3b dargestellten Beispiel wird einerseits unterschieden nach den Farben
    F1: rot (in den Figuren dargestellt als Fläche mit senkrechten Streifen)
    F2: grün (in den Figuren dargestellt als Fläche mit Wellenlinien)
    F3: blau (in den Figuren dargestellt als Fläche mit Gitterlinien)
    F4: gelb (in den Figuren dargestellt als gepunktete Fläche)
    sowie ferner nach den dargestellten Formen der Symbole
    F1: Quadrat
    F2: Dreieck
    F3: Kreis
    F4: Fünfeck
  • Hierdurch kann die Variation an Kombinationen deutlich erweitert werden. Auch ist es möglich, dass jeweils eine Reihe mit Symbolen pseudozufällig angezeigt wird, aber nur ein richtiges ausgewählt werden kann. Bei dem in 4 dargestellten Beispiel erfolgt die Auswahl und Eingabe von Codes anhand der Farbe von Symbolen. In dem in 4 dargestellten Beispiel hat der Benutzer eine Farbauswahl grünes Symbol (charakterisiert durch Wellenlinien) initial definiert und bestätigt die Eingabe mit den Fingern A–D, die ebenfalls zuvor definiert und festgelegt wurden. Alternativ kann natürlich auch nur z. Bsp. der Finger A (Zeigefinger) für alle Eingaben definiert werden, wie es auch für die nachfolgend in den weiteren Figuren dargestellten Beispiele gilt.
  • Wie erläutert, erfolgt die Auswahl und Eingabelogik bei dem in 4 dargestellten Beispiel anhand der Farbe der dargestellten Symbole. Bei dem in 5 dargestellten Beispiel erfolgt die Auswahl anhand der Form des Symbols, wobei hier jeweils bei den verschiedenen Eingaben das Dreieck ausgewählt wird.
  • Bei dem in 6 dargestellten Beispiel erfolgt die Auswahl anhand der Anzahl der Ecken der Symbole die hier aufsteigend vom Kreis über das Dreieck und das Quadrat bis zum Fünfeck nacheinander mit den Fingern A, B, C und D erfolgt.
  • Bei dem in 7 dargestellten Beispiel folgt die Eingabelogik anhand der Größe der Symbole, wobei in dem hier dargestellten Beispiel jeweils das kleinste Symbol ausgewählt wird.
  • Alternativ zu den zuvor dargestellten Symbolen Kreis, Dreieck, Quadrat und Fünfeck können auch beliebige andere Piktogramme wie beispielsweise die in 8 dargestellten Piktogramme „Apfel-Baum-Fisch-Stern” ausgewählt werden.
  • Diese Piktogramme wie beispielsweise ein „roter Apfel” gestatten eine Verknüpfung bei der Eingabe in Form von Wortkombinationen mit den bestimmten Symbolen wie dies in 9 dargestellt ist.
  • Hierbei assoziiert der Benutzer verschiedene Wortkombinationen wie beispielsweise beim gleichzeitigen Drücken von A und B der Symbole Apfel und Baum gleich Apfelbaum. Beim gleichzeitigen Drücken mit C und D der Symbole Fisch und Stern wird der Begriff Sternfisch assoziiert. Durch diese Wortassoziationen ist es für den Benutzer leichter, eine Eingabe vorzunehmen anstelle der Eingabe einer Pinnummer oder eines Passwortes.
  • Indem nachfolgenden Beispiel gemäß 10 erfolgt die Eingabe bedingt durch entsprechenden Wortkombinationen und Assoziationen von Symbolen wie dies in den Reihen 14 gemäß 10 dargestellt ist.
  • Anstatt von farbigen Flächen, Symbolen etc. wie zuvor beschrieben könnte natürlich auch nur alphanumerische Zeichen wie Zahlen oder Mengen (Würfelaugen) als Entscheidungs- bzw. Unterscheidungsmerkmal Verwendung finden, wie dies beispielhaft in 11 dargestellt ist. In 11 sind dargestellt, vier verschiedene Beispiele zur Anzeige des Zahlenwertes 2 als arabische Ziffer, als römische Ziffer, als Würfelaugenanzeige sowie in einer digitalen Darstellung. Ein dementsprechendes Beispiel einer Codeabfrage mittels Fingerabdruck ist in 12 dargestellt. Dabei erfolgt die Abfrage des Zahlwertes 2 in unterschiedlichen Darstellungsweisen gemäß den Reihen 1 bis 4.
  • Bei dem in 13 dargestellten Beispiel erfolgt die Codeeingabe durch Auswahl des jeweiligen Symbols „Würfelaugen” als Unterscheidungsmerkmal.
  • In 14 ist dargestellt ein weiteres Beispiel von Anzeigemöglichkeiten. Dabei sind Zahlwerte in unterschiedlicher Darstellungsweise (arabisch, römisch, Würfelauge, digital oder dergleichen) sowie verschiedenfarbige Symbole rot (senkrechte Streifen), grün (Wellenlinien), blau (Gitterlinien), gelb (gepunktete Fläche) und ferner geometrische Formen (Quadrat, Dreieck, Kreis, Fünfeck) miteinander verknüpft, wodurch sich eine deutliche höhere Variationsmöglichkeit ergibt.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt somit in der intuitiven Bedienung. Es kann sehr schnell eine bestimmte Funktion wie z. Bsp. Kurzwahl zum Anruf einer bestimmten Person ohne verschiedene Untermenüs wie beispielsweise Adressbuch oder dergleichen bei einem Mobiltelefon ausgewählt werden. Dies kann auch entsprechend beim selben Gerät unterschiedliche Verknüpfungen bei unterschiedlichen autorisierten Anwendern bedeuten, je nach dem welche Fingerabdrücke zu welchen Funktionen hinterlegt sind. Die Eingabe mittels Fingerabdruck in Kombination auf farbigen Flächen und/oder Symbolen und/oder Piktogrammen in einer gewissen Reihenfolge macht es für den Benutzer einfach, Assoziationen und den richtigen Code einzugeben, da er sich nicht mehr Zahlen oder Passwörter sondern lediglich die Zuordnung von Finger zu Fläche bzw. Symbol einprägen muss, wobei sich bei wiederholter Bedienung eine entsprechende Gewöhnung automatisch einstellt.
  • Die Variation an Eingabemöglichkeiten erlaubt dabei ein offenes Eintippen vor anderen Personen. Obwohl die Eingabe beobachtet werden kann, können andere Personen keinen Rückschluss auf die Eingabe tätigen, da Ihnen der Zusammenhang diesbezüglich fehlt. Die grundsätzliche Gefährdung wie sie beim Ausspähen einer numerischen PIN gegeben ist, entfällt somit bei der Erfindung.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes (1), insbesondere eines Computers und/oder Mobilfunkendgerätes, wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) des Gerätes erfolgt, wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) zur Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) zumindest ein Fingerabdruck (3) des Benutzers erfasst wird und in Abhängigkeit des berührten Bereiches der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) und in Abhängigkeit des erfassten Fingerabdruckes (3) eine bestimmte Funktion des Gerätes aufgerufen und/oder ausgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Autorisierung der Freigabe der Benutzung eines Gerätes die Erfassung zumindest eines Fingerabdrucks (3) des Benutzers erfolgt und dass der erfasste Fingerabdruck (3) mit einem oder mehreren zuvor hinterlegten Fingerabdruck/Fingerabdrücken auf Übereinstimmung überprüft wird, wobei insbesondere die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer PIN und/oder eines Passwortes zur Freigabe der Nutzung eines Gerätes (1) ersetzt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Autorisierung festlegbarer Benutzereingaben durch Erfassung eines Fingerabdruckes (3) oder mehrerer Fingerabdrücke erfolgt, wobei eine Mehrzahl von Fingerabdrücken einer oder mehrerer Personen gespeichert werden, denen jeweils bestimmte Funktionen und/oder Befehle zugeordnet sind.
  4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den verschiedenen begrenzten Bereichen der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische Zeichen, insbesondere gleicher oder unterschiedlicher Größe, zugeordnet sind.
  5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass allen oder einem Teil der verschiedenen begrenzten Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische Zeichen, insbesondere gleicher oder unterschiedlicher Größe, statisch oder dynamisch zugeordnet sind.
  6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Benutzereingabe zur Ausführung bestimmter Funktionen des elektronischen Gerätes (1) durch eine wiederholte Ausführung des Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche erfolgt, indem ein nacheinander ausgeführtes Berühren bestimmter Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche (2) mit einem oder mehreren verschiedenen Finger/n des Benutzers erfolgt, wobei eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist.
  7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung der Benutzereingaben mittels eines externen Gerätes erfolgt, welches eine berührungsempfindlichen Anzeigefläche aufweist, wobei eine Übermittlung der erfassten Daten an das zu steuernde elektronische Gerät über eine Drahtverbindung und/oder über eine Funkverbindung erfolgt, insbesondere unter Verwendung eines Funkstandards, insbesondere IRDA, Bluetooth, WLAN und/oder RFID oder dergleichen.
DE102009035966A 2009-08-04 2009-08-04 Verfahren zur kodierten Eingabe und Steuerung mittels Fingerabdruck Withdrawn DE102009035966A1 (de)

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DE102009035966A DE102009035966A1 (de) 2009-08-04 2009-08-04 Verfahren zur kodierten Eingabe und Steuerung mittels Fingerabdruck

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DE (1) DE102009035966A1 (de)
WO (1) WO2011015301A1 (de)

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