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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben
und zur Ausführung
bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes, insbesondere eines Computers
und/oder Mobilfunkendgerätes,
wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche des
Gerätes erfolgt,
wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
zur Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden.
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Derartige
Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben und zur Ausführung bestimmter Funktionen
sind bekannt. Solche berührungsempfindlichen
Anzeigeflächen
werden auch als so genannter Touchscreen bezeichnet. Es sind verschiedene
Anwendungsgebiete derartiger Touchscreens bekannt. Insbesondere
sind inzwischen auch Mobilfunkendgeräte bekannt, die berührungsempfindliche Anzeigeflächen aufweisen.
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Die
Funktionsvielfalt der Mobiltelefone und Computer steigt stetig an.
Um eine einfache Eingabe zu ermöglichen,
ist es bekannt derartige Geräte
wie Mobiltelefone und Computer mit berührungsempfindlichen Displays
(Anzeigeflächen)
und/oder Tastaturen auszustatten.
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Auch
ist es bekannt, Fingerabdruckleser zu Autorisierungsgründen vorzusehen,
um unberechtigten Anwendern den Zugriff auf das Mobiltelefon oder den
Computer oder sonstiges Gerät
zu verweigern. Auch ist es bekannt, bestimmte Funktionen wie Kurzwahl
etc. mit zugewiesenen Tasten zu verknüpfen, wobei allerdings die
Anzahl der Tasten gerade bei Mobilfunkendgeräten mit berührungsempfindlichen Displays üblicherweise
Weise sehr gering ist. Bei aktuellen Autorisierungsmethoden wird
eine persönliche
Identifikationsnummer PIN der SIM-Karte des Mobiltelefons abgefragt
(SIM: Subscriber Identity Module – Teilnehmeridentifizierungsmodul).
Da aber der Benutzer im Alltag sich eine Vielzahl von PINs merken
muss, stellt dies häufig
einer nicht zu unterschätzende
Herausforderung da.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der eingangs genannten
Art derart weiterzubilden, dass einerseits eine zuverlässige Autorisierung
des Benutzers erfolgen kann, um einem Missbrauch vorzubeugen, und
andererseits die Eingabe für
den Benutzer zu vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren gemäß Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Besonders
vorteilhaft bei dem Verfahren zur Erfassung von Benutzereingaben
und zur Ausführung
bestimmter Funktionen eines elektronischen Gerätes, insbesondere eines Computers
und/oder Mobilfunkendgerätes,
wobei die Erfassung mittels einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche des
Gerätes
erfolgt, wobei von einem Benutzer bestimmte begrenzte Bereiche der
berührungsempfindlichen Anzeigefläche zur
Eingabe und/oder Auswahl von Funktionen berührt werden, ist es, dass mittels
der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
zumindest ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst wird und in Abhängigkeit
des berührten
Bereiches der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
und in Abhängigkeit
des erfassten Fingerabdruckes eine bestimmte Funktion des Gerätes aufgerufen
und/oder ausgeführt
wird.
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Erfindungsgemäß wird somit
nicht lediglich ein bestimmter Bereich der berührungsempfindlichen Anzeigefläche des
Gerätes
mit einer bestimmten Funktion verknüpft, sondern darüber hinaus
wird zumindest ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst, so dass
nicht lediglich eine Benutzereingabe erfasst wird, sondern zugleich
eine Authentifizierung und/oder Zuordnung einer bestimmten Funktion
zu diesem Fingerabdruck erfolgt. Bei der Funktion kann es sich um
eine Funktion oder einen Befehl des elektronischen Gerätes handeln.
Es kann jedoch auch eine PIN- oder Passworteingabe durch die Erfassung des
Fingerabdruckes ersetzt werden, da hierdurch eine Authentifizierung
des Benutzers gewährleistet ist.
Auch kann es sich um die Eingabe alphanumerischer Daten oder eine
Auswahl eines Bedienmenüs oder
eines Untermenüs
etc. handeln.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt zur Autorisierung der Freigabe der Benutzung eines Gerätes die
Erfassung zumindest eines Fingerabdrucks und wobei der erfasste
Fingerabdruck mit einem oder mehreren zuvor hinterlegten Fingerabdruck/Fingerabdrücken auf Übereinstimmung überprüft wird,
wobei ferner bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung hierdurch
die Eingabe einer persönlichen
Identifikationsnummer PIN zur Freigabe der Nutzung eines Gerätes ersetzt
wird.
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Hierdurch
wird eine erhöhte
Sicherheit und ein besondere Schutz gegen unbefugtes Benutzen des
elektronischen Gerätes
gewährleistet,
da es nicht mehr möglich
ist, eine PIN oder ein Passwort auszuspähen, da stattdessen zumindest
ein Fingerabdruck des Benutzers erfasst und überprüft wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt eine Autorisierung festlegbarer Benutzereingaben
durch Erfassung eines oder mehrerer Fingerabdruckes/Fingerabdrücke, wobei
eine Mehrzahl von Fingerabdrücken
einer oder mehrerer Personen gespeichert werden, denen jeweils bestimmte
Funktionen und/oder Befehle zugeordnet sind.
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Einerseits
ist hierdurch eine zuverlässige
Autorisierung der zuvor festlegbaren Benutzereingaben ermöglicht.
Ferner wird hierdurch ermöglicht,
dass eine intuitive Benutzung des Gerätes für verschiedene Benutzer ermöglicht wird,
da mehrere Fingerabdrücke
verschiedener Personen gespeichert werden können und eine intuitive Benutzung
dadurch möglich
ist, dass jeder Benutzer für
sich persönlich
verschiedene Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche des
Gerätes
definieren und mit frei festlegbaren Funktionen und/oder Befehlen
verknüpfen
kann.
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Es
lassen sich somit bestimmte Funktionen wie Kurzwahl oder Spezialfunktionen
wie beispielsweise Kalender, Adressbuch, etc. leicht mit entsprechenden eingescannten
(eingelesenen) und abgespeicherten Fingerabdrücken verknüpfen. Der Anwender muss nur
mit einem seiner Finger auf das geeignete Anzeigefeld drücken und
den Fingerabdruck einlesen lassen und die entsprechend verknüpfte Funktion
wird aufgerufen. Diese Verknüpfung
wird in einem Installationsvorgang zuvor einmalig festgelegt und
kann jederzeit wieder verändert
werden. Insbesondere ist es möglich,
dass ein entsprechendes Gerät
wie beispielsweise ein Mobiltelefon auch anwenderabhängig unterschiedliche
Verknüpfungen
haben kann, wie im folgenden Beispiel:
- – Anwender
1: Zeigefinger verweist auf Adressbuch
- – Anwender
2: Zeigefinger verweist auf Kurzwahl Anrufbeantworter
- – Anwender
3: Zeigefinger verweist auf Textverarbeitungsprogramm
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Ferner
ist auch eine Kombination von zwei oder mehreren Fingern denkbar,
beispielsweise gleichzeitiges Auflegen von Zeigefinger und Mittelfinger.
Hier wird mittels des berührungsempfindlichen Displays
(Anzeigefläche)
ein Erfassen zweier Fingerabdrücke
gleichzeitig oder kurz hintereinander durchgeführt. Auch ist es möglich, nicht
nur die Finger einer Hand sondern beider Hände zu verwenden, d. h. die
entsprechenden Fingerabdrücke
einzulesen und zu speichern und diese gespeicherten Fingerabdrücke einzelnen
Bereichen der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche,
d. h. des berührungsempfindlichen
Displays zugeordnet jeweils mit bestimmten Funktionen und/oder Befehlen
des elektronischen Gerätes
zu verknüpfen.
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Besonders
vorteilhaft ist, dass die erfinderische Idee, die der Erfindung
zugrunde lieg, universell einsetzbar ist, so dass auch eine Anwendung
am PC oder sonstigen elektronischen Geräten z. B. als Ersatz der Passwortabfrage
oder bei Transaktionen im Bereich elektronischer Bankgeschäfte zur
Autorisierung oder bei ähnlichen
Anwendungen, die eine Autorisierung erfordern, möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird somit
mittels eines berührungsempfindlichen
Displays ein oder mehrere Fingerabdrücke erfasst, wobei diesen Fingerabdrücken die
abgespeichert und hinterlegt sind, bestimmte Verknüpfungen
und letztlich Funktionen zugeordnet sind. Die erfindungsgemäße Methode
kann somit als Ersatz für
eine PIN-Eingabe oder Passwort-Abfrage angewandt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind den verschiedenen begrenzten Bereichen der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme unterschiedlicher
Größe und/oder
alphanumerische Zeichen, insbesondere gleicher oder unterschiedlicher
Größe zugeordnet,
eingeschlossen ist dabei die Kombination von Symbolen und/oder Piktogrammen und/oder
alphanumerische Zeichen unterschiedlicher Größe in Kombination, d. h. beispielsweise Symbole
oder Piktogramme unterschiedlicher Farben.
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Durch
Verwendung von Symbolen und/oder Piktogrammen und/oder Farben und/oder
Piktogrammen in verschiedenen Farben kann somit die Anzeige des
berührungsempfindlichen
Displays, d. h. der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
(englisch Touchscreen), genutzt werden, um eine intuitive Bedienung
durch den Benutzer zu unterstützen,
da es leichter ist sich bestimmte Symbole oder Farben einzuprägen, als
beispielsweise eine persönliche
Identifikationsnummer PIN oder ein Passwort.
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Auch
ist es möglich,
bei wiederholten Eingaben, Farben, Symbole, Piktogramme, etc. zu
wechseln, so dass sich unterschiedliche Darstellungen auf der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
dem Benutzer bieten, um beispielsweise verschiedene Untermenüs oder Funktionen
voneinander unterscheiden und abgrenzen zu können. Auch hierdurch wird auf
besonders vorteilhafte und einfache Weise eine intuitive Bedienung
durch den Benutzer unterstützt
und erleichtert.
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Es
sind dabei verschiedenste Kombinationen von Farben und/oder Symbolen
und/oder der Größe der Symbole
denkbar um hierdurch insbesondere die Anzahl der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
exorbitant zu erhöhen.
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Vorzugsweise
sind allen oder einem Teil der verschiedenen begrenzten Bereiche
der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
verschiedene Farben und/oder Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische
Zeichen statisch oder dynamisch zugeordnet. Insbesondere können die
Farbflächen und/oder
Symbole und/oder Piktogramme und/oder alphanumerische Zeichen dabei
wiederum gleicher oder unterschiedlicher Größe sein. Mit statischer Zuordnung
ist gemeint, dass jeder Bereich der Anzeigefläche stets dieselbe Farbe und/oder
dasselbe Symbol und/oder dasselbe Piktogramm und/oder dasselbe alphanumerische
Zeichen anzeigt und diesem bestimmte Funktionen oder Befehle des
elektronischen Geräts
zugeordnet sind. Alternativ kann jedoch bei allen oder einem Teil
der verschiedenen begrenzten Bereiche der berührungsempfindlichen Anzeigefläche eine
dynamische Zuordnung gegeben sein, indem abhängig von einer vorhergehenden
Anzeige, und/oder Eingabe bei bestimmten Bereichen sodann eine andere
Farbe und/oder ein anderes Symbol und/oder ein anderes Piktogramm
und/oder ein anderes alphanumerisches Zeichen als zuvor angezeigt
wird und wiederum mit einer bestimmten Funktion oder einem Befehl
verknüpft
ist.
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Zum
einen lässt
sich hierdurch eine intuitive Benutzung für den Benutzer realisieren
und zum anderen ist es ferner möglich,
mit einer sehr geringen Anzahl von berührungsempfindlichen Bereichen,
wie beispielsweise vier oder sechs unterschiedlichen abgegrenzten
Flächen,
eine große
Anzahl von Untermenüs
und Unterfunktionen zur Steuerung des elektronischen Gerätes zu realisieren.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt eine Benutzereingabe zur Ausführung bestimmter Funktionen
des elektronischen Gerätes
durch eine wiederholte Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
d. h. der Grundidee, in dem ein nacheinander ausgeführtes Berühren bestimmter Bereiche
der berührungsempfindlichen
Anzeigefläche
mit einem oder mehreren Fingern des Benutzers erfolgt, wobei eine
bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist.
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Durch
das mehrfache Wiederholen des Einlesens einzelner oder verschiedener
Fingerabdrücke eines
Benutzers unter Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge ist eine
intuitive Bedienung des Gerätes möglich, da
sich der Benutzer automatisch die entsprechende Eingabe, was nicht
anderes ist als ein Antippen des Gerätes mit seinen Fingern an bestimmten
Stellen, automatisch angewöhnt.
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Ein
Ausspähen
oder ein Missbrauch durch dritte Personen ist dabei gänzlich ausgeschlossen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Erfassung der Benutzereingaben mittels
eines externen Gerätes,
welches eine berührungsempfindliche
Anzeigefläche
aufweist, wobei eine Übermittlung
der erfassten Daten an das zu steuernde elektronische Gerät über eine
Drahtverbindung und/oder eine Funkverbindung erfolgt, insbesondere
unter Verwendung eines Funkstandards, insbesondere IRDA, Bluetooth,
W-LAN, und/oder RFID oder dergleichen.
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Insbesondere
ist es hierdurch möglich,
ein externes Lesegerät
zur Erfassung der Benutzereingaben einem anderen zu steuernden elektronischen Gerät wie einem
Computer, einem Bankautomaten oder dergleichen zuzuordnen, und somit
eine universelle Einsetzbarkeit der Erfindung zu ermöglichen. Insbesondere
ist hierdurch eine Authentifizierung mittels eines externen Gerätes an jedem
beliebigen PC, der mit einem Computernetzwerk wie dem Internet mit
anderen Computern kommunizieren kann möglich, um beispielsweise Bankgeschäfte zu autorisieren.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1:
Eine Draufsicht auf ein Mobilfunkendgerät mit berührungsempfindlicher Anzeige;
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2:
Die Zuordnung bestimmter Fingerabdrücke bei Codeabfrage zu verschieden
farbigen Funktionsflächen;
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3: Eine Zuordnung verschiedener Fingerabdrücke bei
Codeabfragen zu verschiedenen Symbolen;
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4:
Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Farbe von Symbolen;
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5:
Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Form von Symbolen;
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6:
Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Anzahl der Ecken
von Symbolen;
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7:
Eine Abfolge mehrerer Eingaben in Abhängigkeit der Größe der angezeigten
Symbole;
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8:
Einen alternativen Satz von Piktogrammen;
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9:
Ein Beispiel einer Codeeingabe mit assoziierten Piktogrammen;
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10:
Eine Abfolge von Eingaben in Abhängigkeit
wechselnder Piktogramme;
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11:
Eine alternative Zuordnung von Zahlensymbolen unterschiedlicher
Art zu verschiedenen Eingabeflächen;
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12:
Eine Abfolge von Eingaben in Abhängigkeit
des angezeigten Zahlenwertes;
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13:
Eine Abfolge einer Eingabe in Abhängigkeit angezeigter Zahlenwerte
in Form von Würfelaugen;
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14:
Ein weiteres Beispiel möglicher Kombinationen
von Farbenzahlenwerten sowie Zahlsymbolen.
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In 1 ist
dargestellt eine Draufsicht auf ein Mobilfunkendgerät 1 mit
berührungsempfindlicher Anzeigefläche 2 (berührungsempfindliches
Display, so genannter Touchscreen). Bei Berühren des Displays 2 des
Mobilfunkendgerätes 1 mit
einem Finger wird der Fingerabdruck 3 mittels der berührungsempfindlichen
Anzeige 2 eingelesen. Ferner verfügt das Mobilfunkendgerät 1 über Bedientasten 4 zur
Bestätigung „yes” (ja),
bzw. Verneinung „no” (nein),
bestimmter Abfragen.
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Ferner
verfügt
das Mobiltelefon 1 über
einen weiteren Fingerabdruckleser 5 zum Einlesen eines Fingerabdruckes
eines Benutzers.
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Durch
das Erfassen des Fingerabdruckes 3 mittels des berührungsempfindlichen
Displays 2 des Mobiltelefons 1 kann der Autorisierungsvorgang durch
Einscannen (Einlesen) des Fingerabdrucks anstelle einer PIN-Abfrage
erfolgen.
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In 2 ist
dargestellt die Zuordnung bestimmter farbiger Flächen, denen die Funktionen F1–F4 zugeordnet
sind. Hierzu ist das berührungsempfindliche
Display 2 des Mobiltelefon 1 in 4 verschiedene
Bereiche aufgeteilt, wobei die Anzeigefläche 2 geeignet ist,
verschiedene Farben, Symbole, Piktogramme, alphanumerische Zeichen
etc. darzustellen, so dass das berührungsempfindliche Display 2 einerseits
Anzeigefläche
und andererseits Erfassungsfläche
für Benutzereingaben
ist.
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In
den Figuren sind Farben jeweils insofern dargestellt, als dass eine
erste Farbe 1, beispielsweise rot, dargestellt ist durch
senkrechte Striche. Eine zweite Farbe 2, wie beispielsweise
grün, ist
dargestellt durch Wellenlinien. Eine dritte Farbe 3, beispielsweise
blau, ist dargestellt durch Gitterlinien und eine vierte Farbe 4,
wie beispielsweise gelb, ist dargestellt in Form einer gepunkteten
Fläche.
In 2 sind den Funktionen F1 bis F4 verschiedenfarbige Felder
zugeordnet und es kann eine Betätigung
der verschiedenfarbigen Funktionsfelder F1–F4 durch Berühren des
berührungsempfindlichen
Displays (Touchscreen) 2 des Mobilfunkendgerätes 1 erfolgen.
Bei dem Mobilfunkendgerät 1 handelt
es sich jedoch nur um ein Beispiel. Alternativ kann es sich um ein
berührungsempfindliches
Anzeigegerät
beliebiger Anwendung und Funktion handeln. Ein Mobilfunkendgerät stellt
dabei lediglich eine besonders bevorzugte Anwendungsform der Erfindung
dar.
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Bei
der Darstellung in 2 sind der Zeigefinger A, der
Mittelfinger B, der Ringfinger C sowie der kleine Finger D als mögliche Finger
zum Bedienen der Funktionstasten F1 bis F4 vorgesehen, d. h. dass
diese Fingerabdrücke
der Finger A–D
zuvor eingespeichert und hinterlegt worden sind.
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Wie
in 3 dargestellt ist, kann die Eingabe jedoch
auch alternativ in der Form erfolgen, dass das Funktionsfeld F4
zunächst
mit dem kleinen Finger D betätigt
wird und so dann zweimal das Funktionsfeld F3 mit dem Ringfinger
C betätigt
wird, und zuletzt das Funktionsfeld F2 mit dem Zeigefinger A betätigt wird. Mit
dem in 3a dargestellten Eingabebeispiel
wird deutlich, dass die Betätigung
der Flächen
F4, F3, F3, F2 nacheinander mit den Fingern D, C, C, A letztendlich
durch den Benutzer intuitiv erfolgen kann, da er sich an diese Betätigungsreihenfolge
gewöhnt
und sich diese einprägt.
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In 3b ist
dargestellt eine alternative Anzeige, d. h. eine alternative Belegung
der berührungsempfindlichen
Flächen
der berührungsempfindlichen
Anzeige des Gerätes
mit den Funktionen F1 bis F4. Bei dem in 3b dargestellten
Beispiel wird einerseits unterschieden nach den Farben
F1:
rot (in den Figuren dargestellt als Fläche mit senkrechten Streifen)
F2:
grün (in
den Figuren dargestellt als Fläche
mit Wellenlinien)
F3: blau (in den Figuren dargestellt als
Fläche
mit Gitterlinien)
F4: gelb (in den Figuren dargestellt als
gepunktete Fläche)
sowie
ferner nach den dargestellten Formen der Symbole
F1: Quadrat
F2:
Dreieck
F3: Kreis
F4: Fünfeck
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Hierdurch
kann die Variation an Kombinationen deutlich erweitert werden. Auch
ist es möglich, dass
jeweils eine Reihe mit Symbolen pseudozufällig angezeigt wird, aber nur
ein richtiges ausgewählt werden
kann. Bei dem in 4 dargestellten Beispiel erfolgt
die Auswahl und Eingabe von Codes anhand der Farbe von Symbolen.
In dem in 4 dargestellten Beispiel hat
der Benutzer eine Farbauswahl grünes
Symbol (charakterisiert durch Wellenlinien) initial definiert und
bestätigt
die Eingabe mit den Fingern A–D,
die ebenfalls zuvor definiert und festgelegt wurden. Alternativ
kann natürlich
auch nur z. Bsp. der Finger A (Zeigefinger) für alle Eingaben definiert werden,
wie es auch für
die nachfolgend in den weiteren Figuren dargestellten Beispiele
gilt.
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Wie
erläutert,
erfolgt die Auswahl und Eingabelogik bei dem in 4 dargestellten
Beispiel anhand der Farbe der dargestellten Symbole. Bei dem in 5 dargestellten
Beispiel erfolgt die Auswahl anhand der Form des Symbols, wobei
hier jeweils bei den verschiedenen Eingaben das Dreieck ausgewählt wird.
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Bei
dem in 6 dargestellten Beispiel erfolgt die Auswahl anhand
der Anzahl der Ecken der Symbole die hier aufsteigend vom Kreis über das Dreieck
und das Quadrat bis zum Fünfeck
nacheinander mit den Fingern A, B, C und D erfolgt.
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Bei
dem in 7 dargestellten Beispiel folgt die Eingabelogik
anhand der Größe der Symbole, wobei
in dem hier dargestellten Beispiel jeweils das kleinste Symbol ausgewählt wird.
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Alternativ
zu den zuvor dargestellten Symbolen Kreis, Dreieck, Quadrat und
Fünfeck
können auch
beliebige andere Piktogramme wie beispielsweise die in 8 dargestellten
Piktogramme „Apfel-Baum-Fisch-Stern” ausgewählt werden.
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Diese
Piktogramme wie beispielsweise ein „roter Apfel” gestatten
eine Verknüpfung
bei der Eingabe in Form von Wortkombinationen mit den bestimmten
Symbolen wie dies in 9 dargestellt ist.
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Hierbei
assoziiert der Benutzer verschiedene Wortkombinationen wie beispielsweise
beim gleichzeitigen Drücken
von A und B der Symbole Apfel und Baum gleich Apfelbaum. Beim gleichzeitigen
Drücken
mit C und D der Symbole Fisch und Stern wird der Begriff Sternfisch
assoziiert. Durch diese Wortassoziationen ist es für den Benutzer
leichter, eine Eingabe vorzunehmen anstelle der Eingabe einer Pinnummer
oder eines Passwortes.
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Indem
nachfolgenden Beispiel gemäß 10 erfolgt
die Eingabe bedingt durch entsprechenden Wortkombinationen und Assoziationen
von Symbolen wie dies in den Reihen 1–4 gemäß 10 dargestellt
ist.
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Anstatt
von farbigen Flächen,
Symbolen etc. wie zuvor beschrieben könnte natürlich auch nur alphanumerische
Zeichen wie Zahlen oder Mengen (Würfelaugen) als Entscheidungs-
bzw. Unterscheidungsmerkmal Verwendung finden, wie dies beispielhaft
in 11 dargestellt ist. In 11 sind
dargestellt, vier verschiedene Beispiele zur Anzeige des Zahlenwertes 2 als
arabische Ziffer, als römische
Ziffer, als Würfelaugenanzeige
sowie in einer digitalen Darstellung. Ein dementsprechendes Beispiel
einer Codeabfrage mittels Fingerabdruck ist in 12 dargestellt.
Dabei erfolgt die Abfrage des Zahlwertes 2 in unterschiedlichen
Darstellungsweisen gemäß den Reihen 1 bis 4.
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Bei
dem in 13 dargestellten Beispiel erfolgt
die Codeeingabe durch Auswahl des jeweiligen Symbols „Würfelaugen” als Unterscheidungsmerkmal.
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In 14 ist
dargestellt ein weiteres Beispiel von Anzeigemöglichkeiten. Dabei sind Zahlwerte
in unterschiedlicher Darstellungsweise (arabisch, römisch, Würfelauge,
digital oder dergleichen) sowie verschiedenfarbige Symbole rot (senkrechte
Streifen), grün
(Wellenlinien), blau (Gitterlinien), gelb (gepunktete Fläche) und
ferner geometrische Formen (Quadrat, Dreieck, Kreis, Fünfeck) miteinander
verknüpft,
wodurch sich eine deutliche höhere
Variationsmöglichkeit
ergibt.
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Der
Vorteil der Erfindung liegt somit in der intuitiven Bedienung. Es
kann sehr schnell eine bestimmte Funktion wie z. Bsp. Kurzwahl zum
Anruf einer bestimmten Person ohne verschiedene Untermenüs wie beispielsweise
Adressbuch oder dergleichen bei einem Mobiltelefon ausgewählt werden.
Dies kann auch entsprechend beim selben Gerät unterschiedliche Verknüpfungen
bei unterschiedlichen autorisierten Anwendern bedeuten, je nach
dem welche Fingerabdrücke
zu welchen Funktionen hinterlegt sind. Die Eingabe mittels Fingerabdruck
in Kombination auf farbigen Flächen
und/oder Symbolen und/oder Piktogrammen in einer gewissen Reihenfolge
macht es für
den Benutzer einfach, Assoziationen und den richtigen Code einzugeben,
da er sich nicht mehr Zahlen oder Passwörter sondern lediglich die Zuordnung
von Finger zu Fläche
bzw. Symbol einprägen
muss, wobei sich bei wiederholter Bedienung eine entsprechende Gewöhnung automatisch
einstellt.
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Die
Variation an Eingabemöglichkeiten
erlaubt dabei ein offenes Eintippen vor anderen Personen. Obwohl
die Eingabe beobachtet werden kann, können andere Personen keinen
Rückschluss
auf die Eingabe tätigen,
da Ihnen der Zusammenhang diesbezüglich fehlt. Die grundsätzliche
Gefährdung
wie sie beim Ausspähen
einer numerischen PIN gegeben ist, entfällt somit bei der Erfindung.