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DE102009035614A1 - Wabenkörper mit Mantelrohr - Google Patents

Wabenkörper mit Mantelrohr Download PDF

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DE102009035614A1
DE102009035614A1 DE200910035614 DE102009035614A DE102009035614A1 DE 102009035614 A1 DE102009035614 A1 DE 102009035614A1 DE 200910035614 DE200910035614 DE 200910035614 DE 102009035614 A DE102009035614 A DE 102009035614A DE 102009035614 A1 DE102009035614 A1 DE 102009035614A1
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DE
Germany
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honeycomb structure
jacket tube
honeycomb
metallic
honeycomb body
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Withdrawn
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DE200910035614
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English (en)
Inventor
Ludwig Wieres
Michael Voit
Stefan Seeliger
Ferdi Kurth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Automotive GmbH
Original Assignee
Emitec Gesellschaft fuer Emissionstechnologie mbH
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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer Abgasreinigungskomponente (1) mit zwei Stirnflächen (2), einer Umfangsfläche (3) und einer Länge (4) aufweisend eine metallische Wabenstruktur (5) und ein metallisches Mantelrohr (7), wobei das Verfahren zumindest folgende Schritte umfasst: Bereitstellen einer metallischen Wabenstruktur (5) aus zumindest einer zumindest teilweise strukturierten Metallfolie (6); Bereitstellen eines metallischen Mantelrohres (7); zumindest teilweises Auftrennen des Mantelrohres (7), so dass mindestens ein sich zumindest teilweise über die Länge (4) erstreckender Schlitz (8) im Mantelrohr (7) vorliegt; Einbringen der Wabenstruktur (5) in das Mantelrohr (7); Verlöten der Wabenstruktur (5) und des Mantelrohres (7); und zumindest teilweises Verschließen des mindestens einen Schlitzes mit einer Fügeverbindung.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wabenkörper aufweisend zumindest eine metallische Wabenstruktur und zumindest ein Mantelrohr und ein Verfahren zur Herstellung eines Wabenkörpers aufweisend zumindest eine metallische Wabenstruktur und zumindest ein Mantelrohr.
  • Derartige Wabenkörper werden regelmäßig für Abgasreinigungskomponenten in Abgassystemen mobiler Verbrennungskraftmaschinen, wie z. B. Otto- und/oder Diesel-Motoren in Kraftfahrzeugen und/oder Lastkraftfahrzeugen, eingesetzt. In diesen Anwendungen sind die Abgasreinigungskomponenten sehr starken und sehr schnell wechselnden Temperaturschwankungen ausgesetzt. Die Abgastemperaturen mobiler Verbrennungskraftmaschinen schwanken beispielsweise zwischen 100°C und über 1000°C. Wenn die Abgastemperaturen beispielsweise aufgrund eines Lastwechsels der Verbrennungskraftmaschine plötzlich ansteigen, erwärmt sich ein Wabenkörper einer angeschlossenen Abgasreinigungskomponente inhomogen. Einige Bereiche erwärmen sich sehr schnell, andere Bereiche deutlich langsamer, beispielsweise weil sie im Randbereich der Abgasströmung liegen oder weil sie eine höhere Wärmekapazität aufweisen. Aus diesem Grunde können sich sehr große thermische Spannungen im Betrieb in einem Wabenkörper ergeben.
  • Während des Herstellungsprozesses eines Wabenkörpers ist dieser ebenfalls sehr hohen Temperaturen ausgesetzt. Wabenkörper werden typischerweise hartgelötet. Zum Hartlöten sind Temperaturen zwischen 600°C und 1200°C notwendig. Auch hier können durch ungleichmäßiges Erhitzen der Wabenkörper thermische Spannungen auftreten. Das Hartlöten soll regelmäßig sehr schnell vorgehen, so dass zum langsamen-gleichzeitigen Aufheizen von Mantelrohr und Wabenstruktur des Wabenkörpers oft die Zeit fehlt.
  • Darüber hinaus ist man bestrebt, für die metallische Wabenstruktur und das Mantelrohr unterschiedliche Materialien einzusetzen. Für die metallischen Wabenkörper wurden bereits verschiedene Materialien vorgeschlagen, wie zum Beispiel ferritische Werkstoffe mit einem hohen Chromanteil und/oder austenitische Werkstoffe, die zusätzlich zu einem hohen Chromgehalt auch einen hohen Nickelgehalt aufweisen. Unterschiedliche Werkstoffe weisen regelmäßig unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten auf. Hierdurch werden die thermischen Ausdehnungen verschiedener Komponenten des Wabenkörpers noch unterschiedlicher und die auftretenden thermischen Spannungen noch größer.
  • Insbesondere bei großen Durchmessern von Abgasreinigungskomponenten kann es während der Herstellung dazu kommen, dass sich der Mantel deutlich stärker und schneller ausdehnt als die Wabenstruktur. Hierdurch kann sogar der Kontakt zwischen Wabenstruktur und Mantel vollständig aufgelöst werden. Dies erschwert die Ausbildung einer geeigneten Verbindung zwischen Wabenstruktur und Mantel.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, die im Zusammenhang mit dem Stand der Technik geschilderten technischen Probleme zumindest zu lindern. Es soll insbesondere ein Verfahren zur Herstellung eines Wabenkörpers vorgestellt werden, welcher in Bezug auf thermische Spannungen besonders günstige Eigenschaften aufweist. Darüber hinaus soll auch ein derartiger Wabenkörper vorgestellt werden.
  • Diese Aufgaben werden gelöst mit einem Verfahren gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und einem Wabenkörper gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 5. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und des Wabenkörpers sind in den jeweils abhängig formulierten Patenansprüchen angegeben. Die in den Patentansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale sind in beliebiger, technologisch sinnvoller, Weise miteinander kombinierbar und können durch erläuternde Sachverhalte aus der Beschreibung ergänzt werden, wobei weitere Ausführungsvarianten der Erfindung aufgezeigt werden.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Wabenkörpers mit zwei Stirnflächen, einer Umfangsfläche und einer Länge aufweisend zumindest eine metallische Wabenstruktur und zumindest ein metallisches Mantelrohr, wobei das Verfahren zumindest folgende Schritte umfasst:
    • a) Bereitstellen der zumindest einen metallischen Wabenstruktur aus mindestens einer zumindest teilweise strukturierten Metallfolie;
    • b) Bereitstellen des zumindest einen metallischen Mantelrohres;
    • c) Zumindest teilweises Auftrennen des zumindest einen Mantelrohres, so dass mindestens ein sich zumindest teilweise über die Länge erstreckender Schlitz im Mantelrohr vorliegt;
    • d) Einbringen der zumindest einen Wabenstruktur in das zumindest eine Mantelrohr;
    • e) Verlöten der zumindest einen Wabenstruktur mit dem zumindest einen Mantelrohr; und
    • f) Zumindest teilweises Verschließen des mindestens einen Schlitzes mit einer Fügeverbindung.
  • Ein Wabenkörper im Sinne des Verfahrens ist typischerweise ein Katalysatorträgerkörper oder ein Partikelfilter. Die Wabenstruktur ist aus zumindest einer teilweise strukturierten Metallfolie, vorzugsweise mindestens einer glatten Metallfolie und mindestens einer strukturierten Metallfolie gewickelt, gewunden oder gestapelt. Typischerweise werden auch mehrere Stapel abwechselnd glatter und strukturierter Metallfolien miteinander verwunden, um eine derartige Wabenstruktur zu erzeugen. Strukturierte Metallfolien sind vorzugsweise gewellte Metallfolien. Das metallische Mantelrohr ist vorzugsweise ein Rohr mit einem kreisförmigen Querschnitt. Auch andere Querschnittsformen, wie beispielsweise rechteckige Querschnitte mit oder ohne abgerundeten Ecken oder elliptische Querschnitte sind möglich.
  • In Schritt c) des erfîndungsgemäßen Verfahrens kann das Mantelrohr mittels eines Schlitzes teilweise oder vollständig aufgetrennt werden. Wird das Mantelrohr mit mindestens zwei Schlitzen vollständig aufgetrennt, so liegen nach dem Auftrennen mindestens zwei Teilstücke des Mantelrohres vor. Zum vollständigen Auftrennen des Mantelrohres muss sich der mindestens eine Schlitz über die gesamte Länge des Mantelrohres bzw. der Abgasreinigungskomponente erstrecken. Bevorzugt ist aber, dass nach Schritt c), also der Einbringung eines durchgehenden und/oder mehrerer nur teilweise durchgehender Schlitze, das Mantelrohr einteilig ist und nicht mindestens zwei Teilstücke vorliegen. Somit ist das Mantelrohr im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens leichter handhabbar. Bevorzugt ist weiterhin, dass sich der Schlitz von einer Stirnfläche aus in axialer Richtung des Mantelrohres erstreckt. Gegebenenfalls kann der Schlitz sich auch schräg mit einem Winkel zur axialen Richtung erstrecken. Dann erstreckt sich der Schlitz zumindest teilweise auch in Umfangsrichtung des Wabenkörpers.
  • Es ist bevorzugt, dass sich ein in Schritt c) eingebrachter sich zumindest teilweise über die Länge erstreckender Schlitz im Mantelrohr sich über mindestens 50% der Länge des Wabenkörpers erstreckt. Weiterhin bevorzugt ist, dass mehrere Schlitze über den Umfang verteilt im Mantelrohr vorliegen. Diese Schlitze können sich alle ausgehend von einer Stirnseite erstrecken. Möglich ist aber auch, dass sich die Schlitze teilweise von einer Stirnseite und teilweise von der gegenüber liegenden Stirnseite aus erstrecken. Bevorzugt ist hierbei, dass sich die Schlitze in Umfangsrichtung abwechselnd ausgehend von einer Stirnseite und ausgehend von der gegenüber liegenden Stirnseite erstrecken. So wird eine besonders hohe Flexibilität des Mantelrohres in radiale Richtung und/oder in Umfangsrichtung erreicht. Das Mantelrohr kann dann mit geringem Kraftaufwand aufgespreizt werden, so dass auch die Einbringung der Wabenstruktur in Schritt d) vereinfacht ist. Wenn das Mantelrohr nach Schritt c) einen sich vollständig über die Länge erstreckenden Schlitz aufweist, ist bevorzugt, dass genau ein einzelner Schlitz im Mantelrohr vorliegt.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist auch vorteilhaft, weil sich Mantelrohr und Wabenstruktur (insbesondere auch aufgrund unterschiedlicher Werkstoffe) während des thermischen Lötprozesses wegen ihrer unterschiedlichen thermischen Ausdehnungsverhalten, des Aufbaus der Wabenstruktur (gewickelt, gewunden oder gestapelt) und/oder der Temperaturverteilung während des Lötprozesses voneinander (teilweise) unabhängig unterschiedlich ausdehnen können. Insbesondere bei gewickelten Wabenkörpern ist ein gegenseitiges Verschieben der Metallfolien aufeinander aufgrund der Länge der einzelnen Metallfolien und der Reibung der einzelnen Metallfolien aneinander nicht oder nur wenig möglich. Aus diesem Grund dehnen sich gewickelte Wabenstrukturen weniger als ansonsten vergleichbare gewundene oder gestapelte Wabenstrukturen. Dies führt insbesondere bei großen Trägerdurchmessern dazu, dass der Mantel sich deutlich stärker ausdehnt als die Wabenstruktur. Somit besteht beim Verlöten in Schritt e) oft nur noch teilweise Kontakt oder gar kein Kontakt zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr. Durch das zumindest teilweise Auftrennen des Mantelrohres in Schritt c) kann eine erheblich bessere Anpassung des Mantelrohres an die Wabenstruktur während des Verlötens in Schritt e) erfolgen.
  • Durch das Auftrennen bzw. die Erzeugung mindestens eines Schlitzes bekommt das Mantelrohr mehr Freiheitsgrade, so dass es sich auch während des Lötprozesses in Schritt e) der durch das Aufheizverhalten und/oder die thermische Ausdehnung bedingten Form der Wabenstruktur anpassen kann und somit immer ein direkter Kontakt zur Wabenstruktur gegeben ist. Unterschiedliche thermische Ausdehnungen und insbesondere unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten von Mantelrohr und Wabenstruktur werden so kompensiert.
  • Nachdem das Verlöten der zumindest einen Wabenstruktur und des zumindest einen Mantelrohres in Schritt e) abgeschlossen ist, ist eine Anpassung des zumindest einen Mantelrohres an die zumindest eine Wabenstruktur gegeben. Das zumindest eine Mantelrohr wird durch die Verbindung zur zumindest einen Wabenstruktur in der geeigneten Form gehalten. Diese Form kann dadurch fixiert werden, dass der mindestens eine Schlitz im Mantelrohr mit mindestens einer Fügeverbindung in Schritt f) zumindest teilweise, bevorzugt aber vollständig, geschlossen wird. Es entsteht so ein besonders stabiler, in Umfangsrichtung gasdichter Verbund aus Wabenstruktur und Mantelrohr. Die Schlitze mit Hilfe eines Fügeverfahrens zu schließen, gibt dem hergestellten Wabenkörper seine endgültige Stabilität.
  • Die Fügeverbindung wird bevorzugt mit Hilfe eines Schweißverfahrens erzeugt. Geschweißt wird dabei bevorzugt von außen, wobei die Wärmeeinbringung lediglich lokal erfolgt (lokale Wärmeeinbringung).
  • Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren, wenn der Wabenkörper einen Durchmesser von mindestens 150 mm [Millimeter], vorzugsweise 200 mm und insbesondere 500 mm hat. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können besonders haltbare Wabenkörper mit Durchmessern von bis zu 1000 mm oder sogar noch größeren Durchmessern hergestellt werden.
  • Auch vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren, wenn das zumindest eine Mantelrohr während des Schrittes e) an die zumindest eine Wabenstruktur angepresst wird. Das mit Schlitzen versehene Mantelrohr ist besonders flexibel. Wenn es während des Verlötens an die Wabenstruktur (aktiv, also durch äußere Krafteinwirkung) angepresst wird, passt es sich jeweils der durch die Aufheizung bedingten Form und Ausdehnung der Wabenstruktur besonders gut an. Es wird ein sicherer Kontakt zwischen Mantelrohr und Wabenstruktur sichergestellt. So kann eine besonders feste Lötverbindung zwischen Mantelrohr und Wabenstruktur hergestellt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren, wenn das zumindest eine Mantelrohr aus einem austenitischen Stahlwerkstoff und die zumindest eine Wabenstruktur aus einem ferritischen Stahlwerkstoff ist.
  • Als austenitischer Stahlwerkstoff für den Mantel kommt beispielsweise ein Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 in Betracht. Ein derartiger Eisenwerkstoff weist unter anderem einen Chromgehalt von ca. 18 Gew.-% und einen Nickelgehalt von ca. 10 Gew.-% als Legierungselemente auf und hat im Temperaturbereich von 200°C bis 1200°C einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen 16 μm/m·K und 20 μm/m·K [Mikrometer/Meter Kelvin], welcher in Abhängigkeit von der Temperatur ansteigt. Alternativ kann für den Mantel ein austenitischer Werkstoff mit der Werkstoffnummer 1.4828 mit einem Chromgehalt von ca. 20 Gew.-% und einem Nickelgehalt von ca. 12 Gew.-% verwendet werden. Dieser Werkstoff hat im Temperaturbereich von 200°C bis 1200°C einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen 16 μm/m·K und 20 μm/m·K, welcher ebenfalls in Abhängigkeit von der Temperatur ansteigt.
  • Als ferritischer Stahlwerkstoff für die Wabenstruktur (aus Metallfolien) kommt beispielsweise ein Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4509 in Betracht. Ein derartiger Eisenwerkstoff weist unter anderem einen Chromgehalt von ca. 18 Gew.-% und einen deutlich geringen Nickelgehalt als Legierungselemente auf und hat im Temperaturbereich von 200°C bis 1200°C einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen 10 μm/m·K und 14 μm/m·K, welcher in Abhängigkeit von der Temperatur ansteigt. Alternativ kann für die Wabenstruktur ein austenitischer Werkstoff mit der Werkstoffnummer 1.4767 mit einem Chromgehalt von ca. 20 Gew.-% und einem signifikant geringen Nickelgehalt verwendet werden. Dieser Werkstoff hat im Temperaturbereich von 200°C bis 1200°C einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen 12 μm/m·K und 18 μm/m·K, welcher ebenfalls in Abhängigkeit von der Temperatur ansteigt.
  • Wird für das Mantelrohr der austenitische Werkstoff 1.4828 und für die Wabenstruktur der ferritische Werkstoff 1.4767 verwendet ergibt sich beispielsweise bei einem Wabenkörper mit einem Durchmesser von 600 mm bei einer Temperaturerhöhung von 200°C auf 1200°C eine um 2,5 mm größere Ausdehnung des Mantels gegenüber dem Wabenkörper, wenn Mantelrohr und Wabenkörper sich jeweils unabhängig voneinander ausdehnen können.
  • Austenitische Stahlwerkstoffe weisen typischerweise größere thermische Ausdehnungskoeffizienten auf als ferritische Stahlwerkstoffe. Deshalb dehnt sich ein Mantelrohr aus austenitischem Werkstoff stärker aus als eine Wabenstruktur aus ferritischem Werkstoff. Durch die Wärmeeinbringung im Lötofen von außen wird das Mantelrohr zudem schneller aufgeheizt als die Wabenstruktur. Dies verstärkt ebenfalls die größere thermische Ausdehnung des Mantelrohres gegenüber der Wabenstruktur. Dadurch, dass das Mantelrohr aus einem austenitischen Stahlwerkstoff hergestellt wird, erhöht sich dieser Effekt noch weiter. Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird es möglich, stabile Verbunde von Wabenstruktur und Mantelrohr auch herzustellen, wenn das Mantelrohr aus einem austenitischen Stahlwerkstoff und die Wabenstruktur aus einem ferritischen Stahlwerkstoff ist.
  • Auch erfindungsgemäß ist ein Wabenkörper mit zwei sich gegenüber liegenden Stirnflächen, einer Umfangsfläche, einer Umfangsrichtung und einer Länge, wobei der Wabenkörper zumindest eine metallische Wabenstruktur aufweist, die aus mindestens einer zumindest teilweise strukturierten Metallfolie gebildet ist und Kanäle bildet, die sich von einer Stirnfläche zur gegenüberliegenden Stirnfläche erstrecken und zumindest ein metallisches Mantelrohr, das mindestens einen sich zumindest teilweise über die Länge des Wabenkörpers erstreckenden, von mindestens einer Stirnfläche ausgehenden Schlitz aufweist, wobei der mindestens eine Schlitz mit einer Fügeverbindung wenigstens teilweise geschlossen ist und die zumindest eine Wabenstruktur und das zumindest eine Mantelrohr miteinander verlötet sind. Bevorzugt ist, dass ein Schlitz, mehrere Schlitze oder insbesondere alle Schlitze wieder vollständig (also über die ganze Länge gasdicht) verschlossen sind.
  • Vorzugsweise ist ein derartiger Wabenkörper nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt und dient schließlich besonders bevorzugt als Abgasbehandlungskomponente.
  • Im Betrieb im Abgassystem wird bei plötzlich steigenden Abgastemperaturen zunächst die Wabenstruktur erhitzt. Diese dehnt sich somit aus. Erst später erwärmt sich auch das Mantelrohr. Da das Mantelrohr außen an der Abgasreinigungskomponente angeordnet ist wird es allerdings zusätzlich durch die Umgebung gekühlt und erreicht nicht die Temperaturen der Wabenstruktur. Die relativen Temperaturschwankungen, denen die Wabenstruktur im Betrieb ausgesetzt ist, sind größer als die relativen Temperaturschwankungen, denen das Mantelrohr im Betrieb ausgesetzt ist. Aus diesem Grund ist die besonders stabile, erfindungsgemäße Abgasreinigungskomponente besonders vorteilhaft.
  • Hier gelten außerdem auch die Vorteile einer derartigen Abgasreinigungskomponente, die mit Bezug auf das erfindungsgemäße Verfahren bereits erläutert wurden.
  • Auch vorteilhaft ist, wenn der erfindungsgemäße Wabenkörper einen Durchmesser von mindestens 150 mm, vorzugsweise mindestens 200 mm und insbesondere mindestens 500 mm hat. Möglich sind besonders haltbare Wabenkörper mit Durchmessern von bis zu 1000 mm oder sogar noch größeren Durchmessern. Die Unterschiede in der thermischen Ausdehnung wirken sich umso stärker aus, je größer der Wabenkörper ist. Deshalb sind erfindungsgemäße Wabenkörper mit großem Durchmesser besonders vorteilhaft.
  • Weiterhin vorteilhaft ist der erfindungsgemäße Wabenkörper, wenn zwischen der zumindest einen Wabenstruktur und dem zumindest einen Mantelrohr mindestens ein gewellter metallischer Zwischenmantel vorgesehen ist, wobei entlang der Umfangsfläche erste Lötverbindungen zwischen dem zumindest einen Mantelrohr und dem zumindest einen gewellten Zwischenmantel ausgebildet sind und zweite Lötverbindungen zwischen dem zumindest einen gewellten Zwischenmantel und der zumindest einen Wabenstruktur ausgebildet sind und erste Lötverbindungen entlang der Umfangsfläche einen ersten Mindestabstand von mindestens 10 mm, vorzugsweise mindestens 20 mm und insbesondere mindestens 25 mm zu zweiten Lötverbindungen aufweisen.
  • Dieser mindestens eine gewellte Zwischenmantel wirkt wie ein elastisches Federelement. Er definiert die Kraftverhältnisse zwischen Mantelrohr und Wabenstruktur. Neben der oben beschriebenen positiven Verteilung der inneren Spannungen in dem Wabenkörper aufgrund des Herstellungsprozesses wird auch eine höhere Flexibilität des Wabenkörpers im Betrieb ermöglicht, wodurch schnell wechselnde Temperaturbelastungen für den Wabenkörper besser ertragbar werden. Der mindestens eine gewellte Zwischenmantel dient als Kompensationselement zur Kompensation unterschiedlicher thermischer Ausdehnungen von Mantelrohr und Wabenstruktur. Hierfür kann auch der Zwischenmantel mit Öffnungen, (unverschlossenen) Schlitzen oder dergleichen ausgeführt sein Der mindestens eine gewellte Zwischenmantel kann im Rahmen des werter oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens gemeinsam oder getrennt von der Wabenstruktur in Schritt d) in das Mantelrohr eingebracht werden.
  • Infolge des Anpressen des Mantelrohres im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens während des Verlötens an die Wabenstruktur mit gewelltem Zwischenmantel, kann auf den gewellten Zwischenmantel eine definierte Vorspannung aufgebracht werden, so dass eine mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Abgasreinigungskomponente mit einem Zwischenmantel eine besonders präzise Spannungsverteilung aufweist. Die Vorspannung kann an die im Betrieb der Abgasreinigungskomponente auftretenden Spannungen angepasst werden, so dass im Betrieb definierte absolute Spannungswerte in der Wabenstruktur und dem Mantelrohr nicht überschritten werden.
  • Dadurch, dass erste Lötverbindungen zwischen dem Mantelrohr und dem gewellten Zwischenmantel einen Mindestabstand zu zweiten Lötverbindungen zwischen der Wabenstruktur und dem gewellten Zwischenmantel aufweisen, entsteht eine Art Fachwerkstruktur, die thermische Spannung zwischen Mantelrohr und Wabenstruktur besonders gut kompensiert. Diese ist sowohl im Betrieb der Abgasreinigungskomponente wie auch während der Herstellung der Abgasreinigungskomponente vorteilhaft.
  • Auch vorteilhaft ist der Wabenkörper, wenn die ersten Lötverbindungen entlang der Umfangsrichtung einen zweiten Mindestabstand von mindestens 10 mm, vorzugsweise mindestens 20 mm und insbesondere mindestens 25 mm zu zweiten Lötverbindungen aufweisen. Während der „erste Mindestabstand” sich auf eine Entfernung in beliebiger Richtung bezieht, wird hier beim „zweiten Mindestabstand” eine Entfernung jedenfalls in Umfangsrichtung des Wabenkörpers eingehalten.
  • Durch den gewellten Zwischenmantel sollen vor allen Dingen thermische Spannungen zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr in radialer und tangentialer Richtung kompensiert werden. Derartige Spannungen können jeweils in einer Querschnittsfläche durch den Wabenkörper betrachtet werden. Sie verursachen Durchmesserveränderungen von Wabenstruktur und/oder Mantelrohr. Um unterschiedliche Durchmesserveränderungen von Wabenstruktur und Mantelrohr kompensieren zu können ist es vorteilhaft, insbesondere auch in Umfangsrichtung einen zweiten Mindestabstand zwischen ersten Lötverbindungen und zweiten Lötverbindungen vorzusehen.
  • Auch vorteilhaft ist der erfindungsgemäße Wabenkörper, wenn das Mantelrohr aus einem austenitischen Stahlwerkstoff und die Wabenstruktur aus einem ferritischen Stahlwerkstoff sind.
  • Die Vorteile hinsichtlich eines Mantelrohres aus austenitischem Stahlwerkstoff und einer Wabenstruktur aus ferritischem Stahlwerkstoff wurden im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bereits teilweise erläutert. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass durch diese Werkstoffkombination für Mantelrohr und Wabenstruktur thermische Spannungen im Betrieb besonders klein sind. Wie bereits erläutert, weisen austenitische Stahlwerkstoffe größere thermische Ausdehungskoeffizienten als ferritische Stahlwerkstoffe auf. Aufgrund der weiter oben bereits erläuterten größeren relativen Temperaturschwankungen in der Wabenstruktur als im Mantelrohr können hierdurch die tatsächlichen Unterschiede in der thermischen Ausdehnung zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr zumindest teilweise kompensiert werden.
  • Darüber hinaus erfindungsgemäß ist auch ein Kraftfahrzeug aufweisend eine Verbrennungskraftmaschine und ein Abgasnachbehandlungssystem, welches zumindest einen erfindungsgemäßen Wabenkörper oder einen nach einem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Wabenkörper beinhaltet.
  • Die Verbrennungskraftmaschine eines derartigen Kraftfahrzeuges kann in einer bevorzugten Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges ein Otto-Motor sein. Die Abgase von Otto-Motoren haben im Betrieb regelmäßig besonders hohe Temperaturen, die bei Lastwechseln zudem besonders stark schwanken. Somit ergeben sich in einem Wabenkörper im Abgassystem besonders große Temperaturdifferenzen und/oder Temperaturgradienten zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr, so dass sich signifikant unterschiedliche thermische Ausdehnungen von Wabenstruktur und Mantelrohr ergeben und ein erfindungsgemäßer Wabenkörper durch den besonders festen Verbund zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr hier besonders geeignet ist.
  • In einer alternativen bevorzugten Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges kann die Verbrennungskraftmaschine ein Diesel-Motor sein. In diesem Falle ist das Kraftfahrzeug bevorzugt ein Nutzfahrzeug, wie beispielsweise ein Lastkraftwagen, oder ein Bus. Derartige Kraftfahrzeuge haben aufgrund ihrer großen Motorleistung regelmäßig besonders großvolumige Abgasanlagen, in denen Wabenkörpern mit Durchmessern von bis zu 1000 mm eingesetzt werden. Bei derartig großen Wabenkörpern bewirken aufgrund der großen Abmessungen (bis zu 1000 mm Durchmesser) bereits geringe Temperaturdifferenzen und/oder Temperaturgradienten zwischen Wabenstruktur und Mantelrohr signifikant unterschiedliche thermische Ausdehnungen von Wabenstruktur und Mantelrohr. Trotz der im Vergleich zu Otto-Motoren typischerweise niedrigen Abgastemperaturen von Diesel-Motoren ist deshalb, gerade bei Kraftfahrzeugen mit großvolumigen Abgasanlagen, der Einsatz erfindungsgemäßer Wabenkörper besonders sinnvoll.
  • Großvolumige Abgasanlagen von Diesel-Motoren, in denen erfindungsgemäße Wabenkörper eingesetzt sind, können nicht nur in Kraftfahrzeugen, sondern auch in Lokomotiven, Schiffen oder stationären Anwendungen, beispielsweise Generatoren, auftreten.
  • Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die erfindungsgemäßen Vorteile und besonderen Ausgestaltungen, welche zum erfindungsgemäßen Verfahren erläutert wurden, auch für die erfindungsgemäße Abgasreinigungskomponente anwendbar und vorteilhaft sind. Genauso sind auch die zur erfindungsgemäßen Abgasreinigungskomponente dargestellten Vorteile und Ausgestaltungen auf das erfindungsgemäße Verfahren anwendbar und übertragbar.
  • Die Erfindung sowie das technische Umfeld werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Die Figuren zeigen besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele, auf die die Erfindung jedoch nicht begrenzt ist. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Figuren und insbesondere die dargestellten Größenverhältnisse nur schematisch sind. Es zeigen:
  • 1: eine erste Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Abgasreinigungskomponente,
  • 2: eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Abgasreinigungskomponente,
  • 3: eine dritte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Abgasreinigungskomponente, und
  • 4: ein Kraftfahrzeug aufweisend eine erfindungsgemäße Abgasreinigungskomponente.
  • In 1 ist ein Wabenkörper 1 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Der Wabenkörper 1 weist zwei Stirnflächen 2, eine Umfangsfläche 3, eine Umfangsrichtung 18, einen Durchmesser 23 und eine Länge 4 auf. Die Umfangsrichtung 18 erstreckt sich tangential zum Wabenkörper 1 in der Umfangsfläche 3 senkrecht zur Achse des Wabenkörpers 1. Im Inneren des Wabenkörpers 1 ist eine Wabenstruktur 5 angeordnet. Die Wabenstruktur 5 ist aus Metallfolien 6 hergestellt. Die Metallfolien 6 sind teilweise strukturiert bzw. gewellt und teilweise glatt. Durch die Metallfolien 6 sind in der Wabenstruktur 5 Kanäle 14 gebildet, die sich von einer Stirnfläche 2 zur gegenüber liegenden Stirnfläche 2 erstrecken. Um die Wabenstruktur 5 herum ist das Mantelrohr 7 vorgesehen, welches die Umfangsfläche 3 bildet. Das Mantelrohr 7 weist sich jeweils von einer der beiden Stirnflächen 2 aus erstreckende Schlitze 8 auf. Das Mantelrohr 7 ist gemäß der 1 nur teilweise geschlitzt. Es ist nach wie vor einteilig. Die Schlitze 8 des Mantelrohres 7 sind mit einer Fügeverbindung 9 zumindest teilweise verschlossen. Gemäß 1 erstrecken sich die Schlitze 8 jeweils abwechselnd ausgehend von einer Stirnfläche 2 bzw. von der gegenüberliegenden Stirnfläche 2. Auf diese Art wird eine besonders große Flexibilität des Mantelrohres 7 erreicht. Das Mantelrohr 7 kann unter Einsatz sehr geringer Kräfte aufgespreizt werden, so dass die Wabenstruktur 5 in das Mantelrohr 7 besonders leicht eingeführt werden kann. Dabei kann die Aufspreizung gleichmäßig über die Länge 4 verteilt erfolgen.
  • In 2 ist ein weiterer erfindungsgemäßer Wabenkörper 1 in perspektivischer Ansicht gezeigt. Auch diese weist zwei Stirnflächen 2, eine Umfangsfläche 3, eine Länge 4, einen Durchmesser 23 und eine Umfangsrichtung 18 auf, die in 2 entsprechend 1 definiert sind. Im Inneren existiert auch hier eine Wabenstruktur 5 bestehend aus Metallfolien 6 und aufweisend Kanäle 14, die sich von einer Stirnfläche 2 zur gegenüberliegenden Stirnfläche 2 erstrecken. Die Wabenstruktur 5 ist auch hier von dem Mantelrohr 7 außen umgeben. Das Mantelrohr 7 bildet die Umfangsfläche 3. Zwischen Mantelrohr 7 und Wabenstruktur 5 ist zusätzlich ein gewellter Zwischenmantel 10 vorgesehen, welcher dazu dient, thermische Spannungen zu kompensieren, die während des Herstellungsverfahrens und insbesondere während des Betriebes einer, einen derartigen Wabenkörper 1 beinhaltenden Abgasreinigungskomponente auftreten. Das Mantelrohr 7 weist auch gemäß 2 Schlitze 8 auf, die mit Fügeverbindungen 9 verschlossen sind. Rein zur Veranschaulichung sind in 3 gestrichelt angedeutet auch ein gewellter Schlitz 20 und ein schräger Schlitz 21 zu sehen, welche alternativ zu den geraden Schlitzen 8 vorgesehen werden können. Ein schräger Schlitz 21 kann sich wendelförmig über die Umfangsfläche 3 des Wabenkörpers 1 erstrecken.
  • 3 zeigt einen Wabenkörper 1 in seitlicher Ansicht (teilweise als Explosionsdarstellung) mit einem gewellten Zwischenmantel 10. Wie auch gemäß den 1 und 2 weist der Wabenkörper 1 gemäß 3 zwei Stirnflächen 2, eine Umfangsfläche 3 und eine Umfangsrichtung 18 auf, die entsprechend definiert sind. Darüber hinaus existieren eine Wabenstruktur 5, ein gewellter Zwischenmantel 10 und ein Mantelrohr 7. Das Mantelrohr 7 ist gemäß 3 mit einem Schlitz 8 versehen, welche über die gesamte Länge 4 des Mantelrohres 7 verläuft. Zwischen Mantelrohr 7 und gewelltem Zwischenmantel 10 existieren erste Lötverbindungen 11. Zwischen gewelltem Zwischenmantel 10 und Wabenstruktur 5 existieren zweite Lötverbindungen 12. Erste Lötverbindungen 11 und zweite Lötverbindungen 12 können einen ersten Mindestabstand 13 in der Umfangsfläche 3 zueinander aufweisen und/oder einen zweiten Mindestabstand 19 in der Umfangsrichtung 18. So ist eine fachwerkartige Struktur der Lötverbindungen ausgebildet, wodurch der Wabenkörper 1 besonders gut geeignet ist thermischen Belastungen zu widerstehen.
  • 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 15 mit einer Verbrennungskraftmaschine 16 und einem Abgasbehandlungssystem 17. Im Abgasbehandlungssystem 17 ist eine Abgasreinigungskomponente 22 mit einem erfindungsgemäßen Wabenkörper 1 vorgesehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Wabenkörper
    2
    Stirnfläche
    3
    Umfangsfläche
    4
    Länge
    5
    Wabenstruktur
    6
    Metallfolie
    7
    Mantelrohr
    8
    Schlitz
    9
    Fügeverbindung
    10
    Zwischenmantel
    11
    erste Lötverbindung
    12
    zweite Lötverbindung
    13
    erster Mindestabstand
    14
    Kanal
    15
    Kraftfahrzeug
    16
    Verbrennungskraftmaschine
    17
    Abgasbehandlungssystem
    18
    Umfangsrichtung
    19
    zweiter Mindestabstand
    20
    gewellter Schlitz
    21
    schräger Schlitz
    22
    Abgasbehandlungskomponente
    23
    Durchmesser

Claims (10)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Wabenkörpers (1) mit zwei Stirnflächen (2), einer Umfangsfläche (3) und einer Länge (4), aufweisend zumindest eine metallische Wabenstruktur (5) und zumindest ein metallisches Mantelrohr (7), wobei das Verfahren zumindest folgende Schritte umfasst: a) Bereitstellen der zumindest einen metallischen Wabenstruktur (5) aus mindestens einer zumindest teilweise strukturierten Metallfolie (6); b) Bereitstellen des zumindest einen metallischen Mantelrohres (7); c) Zumindest teilweises Auftrennen des zumindest einen Mantelrohres (7), so dass mindestens ein sich zumindest teilweise über die Länge (4) erstreckender Schlitz (8) im Mantelrohr (7) vorliegt; d) Einbringen der zumindest einen Wabenstruktur (5) in das zumindest eine Mantelrohr (7); e) Verlöten der zumindest einen Wabenstruktur (5) mit dem zumindest einen Mantelrohr (7); und f) Zumindest teilweises Verschließen des mindestens einen Schlitzes (8) mit einer Fügeverbindung.
  2. Verfahren nach Patentanspruch 1, wobei der Wabenkörper (1) einen Durchmesser (23) von mindestens 150 mm hat.
  3. Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, wobei während des Schrittes e) das zumindest eine Mantelrohr (7) an die zumindest eine Wabenstruktur (5) angepresst wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, wobei das zumindest eine Mantelrohr (7) aus einem austenitischen Stahlwerkstoff und die zumindest eine Wabenstruktur (5) aus einem ferritischen Stahlwerkstoff ist.
  5. Wabenkörper (1) mit zwei sich gegenüber liegenden Stirnflächen (2), einer Umfangsfläche (3), einer Umfangsrichtung (18) und einer Länge (4), wobei der Wabenkörper (1) zumindest eine metallische Wabenstruktur (5) aufweist, die aus mindestens einer zumindest teilweise strukturierten Metallfolie (6) gebildet ist und Kanäle (14) bildet, die sich von einer Stirnfläche (2) zur gegenüberliegenden Stirnfläche (2) erstrecken und zumindest ein metallisches Mantelrohr (7), das mindestens einen sich zumindest teilweise über die Länge (4) des Wabenkörpers (1) erstreckenden, von mindestens einer Stirnfläche (2) ausgehenden Schlitz (8) aufweist, wobei der mindestens eine Schlitz (8) mit einer Fügeverbindung (9) wenigstens teilweise geschlossen ist und die zumindest eine Wabenstruktur (5) und das zumindest eine Mantelrohr (7) miteinander verlötet sind.
  6. Wabenkörper (1) nach Patentanspruch 5, wobei der Wabenkörper (1) einen Durchmesser (23) von mindestens 150 mm hat.
  7. Wabenkörper (1) nach Patentanspruch 5 oder 6, wobei zwischen der zumindest einen Wabenstruktur (5) und dem zumindest einen Mantelrohr (7) mindestens ein gewellter metallischer Zwischenmantel (10) vorgesehen ist, wobei entlang der Umfangsfläche (3) erste Lötverbindungen (11) zwischen dem zumindest einen Mantelrohr (7) und dem zumindest einen gewellten Zwischenmantel (10) ausgebildet sind und zweite Lötverbindungen (12) zwischen dem zumindest einen gewellten Zwischenmantel (10) und der zumindest einen Wabenstruktur (5) ausgebildet sind und erste Lötverbindungen (11) entlang der Umfangsfläche (3) einen ersten Mindestabstand (13) von mindestens 10 mm zu zweiten Lötverbindungen (12) aufweisen.
  8. Wabenkörper (1) nach Patentanspruch 7, wobei die ersten Lötverbindungen (11) entlang der Umfangsrichtung (18) einen zweiten Mindestabstand (19) von mindestens 10 mm zu zweiten Lötverbindungen (12) aufweisen.
  9. Wabenkörper (1) nach einem der Patentansprüche 5 bis 8, wobei das zumindest eine Mantelrohr (7) aus einem austenitischen Stahlwerkstoff und die zumindest eine Wabenstruktur (5) aus einem ferritischen Stahlwerkstoff ist.
  10. Kraftfahrzeug (15) aufweisend eine Verbrennungskraftmaschine (16) und ein Abgasnachbehandlungssystem (17) welches zumindest einen Wabenkörper (1) nach einem der Patentansprüche 5 bis 9 oder einen Wabenkörper (1) hergestellt nach einem der Patentansprüche 1 bis 4 beinhaltet.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102021211212A1 (de) 2021-10-05 2023-04-06 Vitesco Technologies GmbH Vorrichtung zur Abgasnachbehandlung mit einer Schweißverbindung zwischen Trägerrohr und Wellmantel
WO2024115288A1 (de) * 2022-11-29 2024-06-06 Emitec Technologies GmbH Vorrichtung zur nachbehandlung von abgasen

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