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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung von
Wertdokumenten, insbesondere Banknoten, sowie ein Verfahren zum Überwachen
des Transports von Wertdokumenten entlang eines Transportpfades
in der Vorrichtung mittels Lichtschranken.
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Unter
Wertdokumenten werden dabei blattförmige Gegenstände
verstanden, die beispielsweise einen monetären Wert oder
eine Berechtigung repräsentieren und daher nicht beliebig
durch Unbefugte herstellbar sein sollen. Sie weisen daher nicht
einfach herzustellende, insbesondere nicht zu kopierende Merkmale
auf, deren Vorhandensein ein Indiz für die Echtheit, das
heißt die Herstellung durch eine dazu befugte Stelle, ist.
Wichtige Beispiele für solche Wertdokumente sind Chipkarten,
Coupons, Gutscheine, Schecks und insbesondere Banknoten. Eine Besonderheit
solcher Wertdokumente, insbesondere von Banknoten, gegenüber
neuem Papier oder Briefpapier, liegt darin, dass deren Zustand beispielsweise
durch Knicke, Falten, Eselsohren oder eine erhebliche Lappigkeit
stark variieren kann.
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Unter
Vorrichtungen zur Handhabung von Wertdokumenten werden im Rahmen
der Erfindung insbesondere Vorrichtungen zur Annahme und Speicherung
von Wertdokumenten oder Ausgabe von gespeicherten Wertdokumenten
oder Prüfung von Wertdokumenten auf Denomination, Gültigkeit,
Echtheit und/oder Umlauffähigkeit oder Sortierung von Wertdokumenten
verstanden. Die Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten kann
dabei auch eine Kombination mehrerer der vorgenannten Funktionen
aufweisen, wie im Falle von Geldautomaten zur Ein- und/oder Auszahlung
von Banknoten, Wechselautomaten, Bezahlstationen, Verkaufsautomaten sowie
Banknotenprüf-, Sortier- oder Zählmaschinen.
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Eine
sehr kompakte Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten wird
beispielsweise in der
DE
10 2007 020 778 A1 beschrieben. Diese weist einen aus mehreren
Transportpfadabschnitten bestehenden Transportpfad auf, entlang
dessen ein Wertdokument zu und aus einem Wertdokumentspeicher transportiert
werden kann. Die einzelnen Transportpfadabschnitte werden über
Rollenpaare aneinander gekoppelt, welche kämmend ineinander
greifen, um den Transport über die Rollen hinweg zu verbessern.
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Aufgrund
von Knicken, Falten, Eselsohren oder erheblicher Lappigkeit der
zu transportierenden Wertdokumente ist der Transport in Vorrichtungen zur
Handhabung von Wertdokumenten störanfällig. Insbesondere
kann es vorkommen, dass sich die vereinzelten Wertdokumente in dem
Transportpfad stauen. Um einen Stau erkennen zu können,
ist üblicherweise im Bereich des Transportpfads zumindest
eine Lichtschranke angeordnet. Die Gegenwart eines Wertdokuments
im Transportpfad wird durch ein Lichtschrankensignal angezeigt.
Eine Lichtschranke kann dabei eine Einweglichtschranke, welche das durch
das Wertdokument transmittierte Licht detektiert, oder eine Reflexlichtschranke,
welche das am Wertdokument reflektierte Licht detektiert, sein.
Eine Steuereinrichtung wertet das Lichtschrankensignal aus. Ein
erster Wert des Signals, z. B. ”keine Reflexion”,
steht für die Abwesenheit eines Wertdokuments im Transportpfad.
Ein von dem ersten Wert verschiedener zweiter Wert des Signals,
z. B. hervorgerufen durch die Reflexion von Licht am Wertdokument, steht
für die Anwesenheit eines Wertdokuments im Transportpfad.
Die Steuereinrichtung ist eingerichtet, zwischen dem ersten und
zweiten Wert zu differenzieren.
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Ein
Stau wird erkannt, falls nach einem detektierten Lichtschrankensignal,
welches eine Vorderkante eines Wertdokuments anzeigt, das erwartete
zweite Lichtschrankensignal, welches die Hinterkante des Wertdokuments
anzeigt, ausbleibt. Die zu überwachenden Zeitbedingungen
bestehen somit üblicherweise darin, dass eine aus Längenabmessung
und Transportgeschwindigkeit des Wertdokuments bestimmte Zeit ab
der Detektion der Anwesenheit eines Wertdokuments verstreichen muss,
um eine Störung festzustellen. In jedem Fall verstreicht also
bis zur Störungserkennung die Zeit, die ein Wertdokument
bei ordnungsgemäßem Transport benötigt,
um die Lichtschranke zu passieren. Gegebenenfalls wird zusätzlich
zu dem üblicherweise zu erwartenden Zeitintervall noch
ein bestimmter Timeout berücksichtigt.
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Tritt
eine solche Situation ein, so gibt die Steuereinrichtung ein Alarmsignal
aus, welches z. B. zum Anhalten des Transportsystems führt.
Dabei kann es allerdings vorkommen, dass ein Stau zu spät erkannt
wird und ein nachfolgendes Wertdokument bereits in den Staubereich
hinein transportiert wird. Die gestauten Wertdokumente können
dabei stark beschädigt werden und eine manuelle Beseitigung des
Staus erschweren. Besonders in sehr kompakten Vorrichtungen, in
denen Wertdokumente auf sehr engem Raum transportiert werden müssen,
führt eine späte Erkennung eines Staus zu einer
starken Beschädigung oder Zerstörung des gestauten
Wertdokuments. Falls die Vorrichtung im Falle eines Staus zu spät
angehalten wird, kann es außerdem passieren, dass das nächste
Wertdokument schon so weit in den Staubereich transportiert wurde,
dass es bei einer manuellen Behebung des Staus entnommen werden
kann, ohne dass es zuvor gezählt wurde.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Stauerkennung in Vorrichtungen
zur Handhabung von Wertdokumenten zu verbessern, insbesondere um
Staus schneller erkennen zu können.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Handhabung
von Wertdokumenten sowie durch ein Verfahren zum Überwachen
des Transports eines Wertdokuments in einer Vorrichtung zur Handhabung
von Wertdokumenten gemäß den unabhängigen
Ansprüchen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß gibt
die Steuereinrichtung ein Alarmsignal bereits dann aus, wenn die
zweiten, die Anwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden Werte
des Lichtschrankensignals zeitlich konstant sind. Die Erfindung
macht sich dabei zunutze, dass sich beim Eintritt eines Wertdokuments
in den Bereich der Lichtschranke der Wert des Lichtschrankensignals
ausgehend von einem ersten Wert, welcher die Abwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnet,
auf einen zweiten Wert ändert, der die Vorderkante des
Wertdokuments markiert, der aber nicht konstant bleibt. Denn die
Reflexion bzw. Transmission der Strahlung der Lichtschranke an dem
bzw. durch das Wertdokument ändert sich aufgrund der Transportbewegung
ständig. Erfindungsgemäß wird daher die
Modulation des Lichtschrankensignals während der Anwesenheit
eines im Transportpfad bewegten Wertdokuments kontinuierlich überwacht, statt
nur nach der Detektion der Vorderkante des Wertdokuments die Detektion
der Hinterkante des Wertdokuments abzuwarten.
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Modulation
des Lichtschrankensignals bedeutet, dass ein Trägersignal
durch ein informationstragendes Signal moduliert wird. Das informationstragende
Signal wird in diesem Fall durch ein an der Lichtschranke vorbeitransportiertes
Wertdokument hervorgerufen. Das Lichtschrankensignal nimmt im Falle
eines homogenen Wertdokuments bei Abwesenheit einen ersten und bei
Anwesenheit einen von dem ersten Wert verschiedenen zweiten Wert
an. Allerdings werden durch die Wolkigkeit von Papier sowie durch
ein auf dem Wertdokument aufgebrachtes Druckbild bei Anwesenheit
des Wertdokuments unterschiedliche, zeitlich veränderliche
zweite Werte des Lichtschrankensignals erzeugt, d. h. die informationstragenden
zweiten Werte sind moduliert.
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Wird
das Wertdokument ordnungsgemäß an der Lichtschranke
vorbeitransportiert, so treten Schwankungen der zweiten Werte auf.
Wenn das Wertdokument im Bereich der Lichtschranke beim Transport
stecken bleibt, detektiert die Lichtschranke jedoch ein konstantes
Lichtschrankensignal. Die Steuereinrichtung gibt nun ein Alarmsignal
aus, welches lediglich ein Signal zum Anhalten des Transports sein
kann. Das Alarmsignal kann zusätzlich auch eine Meldung
an einen Benutzer veranlassen, beispielsweise ein akustisches Signal
und/oder optisches Signal, das den Benutzer auf einen nichtordnungsgemäßen
Transport der Wertdokumente hinweist.
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Um
festzustellen, ob der zweite Wert zeitlich konstant ist, wird die
Modulation des zweiten Werts überwacht. Bei der Überwachung
der Modulation wird der zweite Wert auf Schwankungen überwacht, z.
B. auf Schwankungen des zweiten Werts, die relativ zu einem Mittelwert
des zweiten Werts auftreten. Dabei können jedoch minimale
Schwankungen des zweiten Werts zugelassen werden, ohne ein Alarmsignal
auszulösen. Um Fehlalarme zu vermeiden kann es sinnvoll
sein, bestimmte minimale Schwankungen des zweiten Werts zuzulassen,
z. B. solche, die durch Erschütterungen der Maschine verursacht
werden können. Demzufolge überwacht die Steuereinrichtung,
ob der zweite Wert zeitlich im Wesentlichen konstant ist.
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Auf
diese Weise kann ein Stau eines Wertdokuments frühzeitig
und schnell erkannt werden, da die Meldung des Staus nicht erst
dann erfolgt, wenn festgelegte Zeitbedingungen verletzt werden.
Insbesondere kann das Alarmsignal bereits ausgegeben werden, bevor
festgestellt wird, dass das Lichtschrankensignal der Hinterkante
des Wertdokuments ausbleibt. Durch die frühzeitige Stauerkennung
aufgrund der Auswertung der Modulation des Lichtschrankensignals
können Beschädigungen reduziert oder gar verhindert
werden, da ein Stau schon bei oder kurz nach seiner Entstehung erkannt
wird und transportierte Wertdokumente gar nicht erst aufeinander
auflaufen. Gegebenenfalls kann auch hier ein bestimmter Timeout
berücksichtigt werden, um Fehlalarme zu vermeiden.
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Die
schnelle Stauerkennung vereinfacht eine manuelle Behebung des Staus
bei geöffneter Vorrichtung, da Stauchungen und Faltungen
des gestauten Wertdokuments verringert werden und nachfolgende Wertdokumente
ebenfalls frühzeitig angehalten und nicht so weit in den
Staubereich hinein transportiert werden. Auf diese Weise können
auch Zählfehler vermieden werden, die ansonsten aufgrund manueller
Entnahme mehrerer, eventuell noch nicht gezählter Wertdokumente
aus dem Staubereich auftreten können.
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Die
erfindungsgemäßen Lichtschranken sind z. B. zum
Einsatz in Geldautomaten zur Ein- und/oder Auszahlung von Wertdokumenten,
in Wechselautomaten, in Bezahlstationen, in Verkaufsautomaten, aber
auch in Prüf-, Sortier- oder Zählmaschinen für
Wertdokumente vorgesehen. Besonders vorteilhaft werden die erfindungsgemäßen
Lichtschranken bei kompakten Wertdokumentbearbeitungsmaschinen eingesetzt,
in denen Wertdokumente auf engem Raum transportiert werden müssen,
um sie zu verschiedenen, in der Maschine angeordneten Komponenten
zu transportieren. Bei diesen Komponenten handelt es sich beispielsweise
um Speichereinrichtungen für Wertdokumente, unmittelbar
vor denen eine oder mehrere Lichtschranken angeordnet sind, um den
Transport der Wertdokumente in die Speichereinrichtung hinein und/oder
aus dieser heraus zu überwachen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung detektiert zumindest eine Lichtschranke
die Gegenwart eines Wertdokuments in einem Übergangsbereich
von einem ersten Transportpfadabschnitt zu einem zweiten Transportpfadabschnitt.
Dabei können der erste Transportpfadabschnitt ortsfest
und der zweite Transportpfadabschnitt relativ bewegbar zu dem ersten
Transportpfadabschnitt sein. Da insbesondere in solchen Übergangsbereichen
die Anfälligkeit für Staus erhöht ist,
ist die Stauerkennung hier besonders wichtig.
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Um
einen Stau in einem Übergangsbereich erkennen zu können,
kann eine Lichtschranke in einem oder in beiden angrenzenden Transportpfadabschnitten
angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest
eine Lichtschranke auch im Übergangsbereich von dem ersten
zu dem zweiten Transportpfadabschnitt angeordnet sein.
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Neben
der Stauerkennung in den eben beschriebenen Übergangsbereichen,
ist eine Stauerkennung am Anfang und/oder am Ende des Transportpfads
von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck kann auch hier eine
Lichtschranke angeordnet sein, um die Gegenwart eines Wertdokuments
zu detektieren. Die Lichtschranke ist bevorzugt benachbart zum Eingang
und/oder Ausgang eines Wertdokumentspeichers angeordnet. Auf diese
Weise können Staus direkt bei einem Wertdokumentspeicher
erkannt werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der begleitenden
Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
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1 eine
schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer Vorrichtung
zur Handhabung von Wertdokumenten,
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2 eine
schematische Darstellung eines Ausschnitts aus der Vorrichtung aus 1,
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3a beispielhaft
ein Lichtschrankensignal bei ordnungsgemäßem Transport
eines Wertdokuments und
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3b beispielhaft
ein Lichtschrankensignal bei Stau eines Wertdokuments im Bereich
der Lichtschranke.
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In 1 ist
eine Vorrichtung 1 zur Handhabung von Wertdokumenten dargestellt,
welche insbesondere zur Annahme und Ausgabe von Banknoten unterschiedlicher
Denomination ausgebildet ist. Eine Annahme von Wertgutscheinen kann
ebenfalls möglich sein. Die Vorrichtung umfasst ein Gehäuse 2 mit einer
Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 in Form eines Eingabefachs,
in welches ein Benutzer eine oder mehrere Banknoten 100 oder
Gutscheine eingeben kann, um beispielsweise eine Bezahlung vorzunehmen.
Bei der Vorrichtung 1 kann es sich aber auch um einen Geldautomat
zum Einzahlen und/oder Auszahlen von Banknoten handeln.
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Nach
der Eingabe von Wertdokumenten 100 in das Eingabefach 22 können
diese mittels einer Prüfeinrichtung 40 auf Denomination,
Gültigkeit, Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft
werden. Nach der Prüfung werden die eingegebenen Wertdokumente über
ein Rollenpaar 52 aus der Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 heraus
transportiert. Dazu befindet sich eine Zwischenspeichereinrichtung 30 für
Wertdokumente in einer Annahmelage LE, welche ein
Rollenpaar 58 aufweist. Die beiden Rollenpaare 52, 58 der
Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 und der Zwischenspeichereinrichtung 30 bilden
eine Transportschnittstelle zwischen den beiden Einrichtungen 22, 30.
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Die
Zwischenspeichereinrichtung
30 kann mittels einer Transporteinrichtung
60 zwischen
der Annahmelage L
E, Speicherlagen L
S1, L
S2, L
S3, L
S4, einer Endlage
L
End sowie einer Ausgabelage L
A verfahren
werden, was durch eine gestrichelte Darstellung der Zwischenspeichereinrichtung
30 in
den unterschiedlichen Lagen dargestellt ist. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel erfolgt die Verlagerung der Zwischenspeichereinerichtung
30 linear
in vertikaler Richtung. Die Zwischenspeichereinrichtung
30 dient zur
temporären Aufnahme und Speicherung von Wertdokumenten,
welche über das Eingabefach
22 in die Vorrichtung
1 eingegeben
wurden, zur Abgabe der temporär gespeicherten Wertdokumente
an einen der Wertdokumentspeicher
32,
34,
36,
zur temporären Annahme von Wertdokumenten aus den Wertdokumentspeichern
32 und
zur Abgabe von temporär gespeicherten Wertdokumenten an
die Ausgabevorrichtung
24. Die einzelnen Bestandteile und
ihre Funktionen sind im weiteren Detail in der
DE 10 2007 020 778 A1 beschrieben.
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Die
Wertdokumentspeicher 32 dienen in diesem Ausführungsbeispiel
zur getrennten Aufnahme von Banknoten dreier unterschiedlicher Denominationen,
der Speicher 34 zur Aufnahme von als ungültig oder
gefälscht erkannten Banknoten oder von Gutscheinen und
der Endspeicher 36 zur endgültigen Aufnahme von
Banknoten, welche nicht zur weiteren Handhabung vorgesehen sind,
beispielsweise weil der entsprechende Speicher 32 vollständig
gefüllt ist.
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Entsprechend
dem Ergebnis der Prüfung der Wertdokumente mittels der
Prüfeinrichtung 40 nach der Eingabe verfährt
die Zwischenspeichereinrichtung 30 mittels der Transportvorrichtung 60 in
der entsprechenden Reihenfolge zu dem jeweiligen Speicher 32. Über
die Rollenpaare 54, 58 werden der Speicher 32 und
die Zwischenspeichereinrichtung 30 aneinander gekoppelt,
um die Banknoten übergeben zu können. Falls Banknoten
zur Ausgabe benötigt werden, beispielsweise um Wechselgeld
herauszugeben oder beim Abheben von Bargeld, verfährt die Zwischenspeichereinrichtung 30 ebenfalls
in eine der Lagen LS1, LS2,
LS3, um aus dem jeweiligen Speicher Banknoten
entgegennehmen zu können. Die Ausgabe der Banknoten erfolgt
dann über die Ausgabevorrichtung 24, wobei die
Zwischenspeichereinrichtung 30 dazu in die Ausgabelage
LA verfährt.
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Falls
bei einem Abbruch des Vorgangs die eingegebenen Banknoten wieder
herausgegeben werden sollen, können diese direkt aus der
Zwischenspeichereinrichtung 30 wieder an die Ausgabevorrichtung 24 abgegeben
werden. Bei der Ausgabe von Wechselgeld können die entsprechend
auszugebenden Banknoten zusätzlich zu den über
das Eingabefach 22 eingegebenen Banknoten in die Zwischenspeichereinrichtung 30 temporär
aufgenommen werden, wobei erst nach Auszahlung des Wechselgeldes,
d. h. nach Abschluss des Vorgangs, die Banknoten auf die Speicher 32, 34, 36 verteilt
werden. Dieses Vorgehen verursacht geringere Wartezeiten für einen
Benutzer, als wenn die eingegebenen Banknoten zuerst auf die Speicher 32, 34, 36 verteilt
werden. Die Wahl der Vorgehensweise wird auch durch die Kapazität
der Zwischenspeichereinrichtung 30 beeinflusst.
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In 2 ist
ein Ausschnitt aus der Vorrichtung 1 aus 1 dargestellt.
Die Zwischenspeichereinrichtung 30 befindet sich in einer
der Speicherlagen LS1, LS2,
LS3 und weist zwei Zwischenspeicher 130, 132 auf,
in denen Wertdokumente temporär gespeichert werden können.
Um temporär gespeicherte Wertdokumente von der Zwischenspeichereinrichtung 30 in
den Speicher 32 oder umgekehrt transportieren zu können,
weisen die Speichereinrichtungen 30, 32 jeweils
einen Transportpfadabschnitt 70, 72 auf, die zusammen
einen Transportpfad bilden. Die Transportpfadabschnitte 70, 72 sind über
Rollenpaare 58, 54 aneinander gekoppelt. Um den
Transport eines Wertdokuments zu verbessern, sind die Rollenpaare 58, 54 ineinander
kämmend angeordnet. Die Zwischenspeichereinrichtung 30 kann
wie zuvor beschrieben verlagert werden und mit seinem Rollenpaar 58 an
einen anderen Transportpfadabschnitt über dessen Rollenpaar,
beispielsweise das Rollenpaar 52 der Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 (siehe 1),
ankoppeln.
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Insbesondere
im Übergangsbereich zwischen den beiden Transportpfadabschnitten 70, 72, d.
h. im Bereich der Rollenpaare 58, 54, oder direkt am
Eingang bzw. Ausgang der Zwischenspeichereinrichtung 30 oder
des Speichers 32 kann es zu Staus von Wertdokumenten kommen.
Um auftretende Staus erkennen zu können, ist im Bereich
der Transportpfadabschnitte 70, 72 deshalb jeweils
eine Lichtschranke 10, 12 angeordnet. In diesem
Fall handelt es sich um Einweglichtschranken, wobei ein Teil der Lichtschranke
eine Strahlung aussendet, die der gegenüberliegende Teil
der Lichtschranke empfängt. Es können aber auch
Reflexlichtschranken verwendet werden.
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Die
Lichtschranken 10, 12 sind mit einer Steuereinrichtung 80 verbunden,
die die Lichtschrankensignale auswertet und den Transport der Wertdokumente
auf Staus überwacht. In den 3a bzw. 3b sind
beispielhafte Signale der Lichtschranken 10, 12 als
Funktion der Zeit bei ordnungsgemäßem Transport
bzw. im Falle eines Staus dargestellt.
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3a zeigt
beispielhaft ein Lichtschrankensignal bei ordnungsgemäßem
Transport eines Wertdokuments entlang eines Transportpfads. Bei
Abwesenheit von Wertdokumenten registriert die Steuereinrichtung
einen ersten Wert 91, welcher konstant ist. Wenn ein Wertdokument
in den Bereich der Lichtschranke transportiert wird, ändert
sich der Wert des Lichtschrankensignals von dem ersten Wert 91 auf einen
zweiten Wert 92. Abhängig von der Art der eingesetzten
Lichtschranke kann der zweite Wert 92 größer
oder kleiner als der erste Wert 91 sein.
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Der
Sprung von dem ersten Wert 91 auf den zweiten Wert 92 markiert
die Vorderkante des Wertdokuments. Der Wert 92 ist nicht
konstant, da, durch die Wolkigkeit von Papier, durch Aufdrucke und
durch andere auf dem Wertdokument vorhandene Elemente, beim Transport
eines Wertdokuments Schwankungen des zweiten Werts 92 verursacht
werden. Diese Modulation des Lichtschrankensignals wird von der
Steuereinrichtung überwacht. Wenn das Wertdokument ohne
Stau an der Lichtschranke vorbeitransportiert wird, nimmt das Lichtschrankensignal
wieder den Wert 91 an. Dieser Sprung markiert die Hinterkante
des vorbeitransportierten Wertdokuments und kennzeichnet den ordnungsgemäßen Transport.
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3b zeigt
den Verlauf der Werte des Lichtschrankensignals im Falle eines Staus,
welcher zum Zeitpunkt 113 auftritt. Das Lichtschrankensignal nimmt
nach dem Auftreten des Staus einen konstanten Wert 94 an,
da die Strahlung der Lichtschranke immer auf dieselbe Stelle des
gestauten Wertdokuments auftrifft. Durch die Überwachung
der Modulation des Lichtschrankensignals kann die Steuereinrichtung 80 erkennen,
dass ein Stau aufgetreten ist, und kann ein Alarmsignal aussenden.
Dieses Alarmsignal bewirkt in erster Linie, dass ein Weitertransport des
gestauten Wertdokuments und nachfolgender Wertdokumente gestoppt
wird. Es kann jedoch auch ein akustisches und/oder optisches Signal
zur Anzeige des Staus an einen Benutzer ausgegeben werden. Das Alarmsignal
wird zum Zeitpunkt 110 ausgesendet. Die Zeit, die von Zeitpunkt 113 bis
Zeitpunkt 110 verstreicht, wird verwendet, um zu überprüfen, ob
der Wert 94 konstant ist. Zudem kann auch ein Timeout berücksichtigt
werden, um Falschmeldungen eines Staus, beispielsweise aufgrund
eines homogenen Abschnitts des Wertdokuments zu vermeiden.
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Eine
Stauerkennung erfolgt somit zu einem frühen Zeitpunkt 110,
wodurch starke Beschädigungen des gestauten Wertdokuments
reduziert oder gar vermieden werden können und eine manuelle
Behebung des Staus bei geöffneter Vorrichtung erleichtert wird.
Zudem kann vermieden werden, dass nachfolgende Wertdokumente in
den Staubereich hinein transportiert werden und manuell entnommen
werden können, ohne zuvor von einer Zähleinrichtung
registriert worden zu sein. Im Gegensatz dazu würden Staus
ohne Auswertung der Modulation des Lichtschrankensignals erst zum
Zeitpunkt 112 detektiert, welcher durch Zeitbedingungen
festgelegt wäre, die durch eine errechnete Transportzeit
des gesamten Wertdokuments einschließlich eines darauf
folgenden Timeouts 111 bestimmt würden.
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Wenn
die die Ausgabe von Banknoten aus einem Speicher 32 mittels
einer konventionellen Lichtschranke (gemäß 3a) überwacht
wird und die Stauerkennung demzufolge erst zum Zeitpunkt 112 erfolgt,
wird der Banknotentransport im Staufall möglicherweise
zu spät angehalten. Dadurch kann es unter Umständen
passieren, dass die nächste aus dem Speicher 32 auszugebende
Banknote bis zum Stoppen des Banknotentransports schon soweit aus dem
Speicher 32 heraustransportiert wurde, dass sie bei der
manuellen Behebung des Staus entnommen werden könnte, ohne
dass sie von der Vorrichtung 1 als ausgegeben registriert
wurde. Wenn dagegen die die Ausgabe von Banknoten aus dem Speicher 32 mittels
einer erfindungsgemäßen Lichtschranke 12 überwacht
wird, erfolgt die Stauerkennung bereits zum Zeitpunkt 110.
Der Banknotentransport kann daher im Staufall rechtzeitig angehalten
und derartige Zählfehler vermieden werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007020778
A1 [0004, 0027]