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DE102009035183A1 - Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten - Google Patents

Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten Download PDF

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DE102009035183A1
DE102009035183A1 DE102009035183A DE102009035183A DE102009035183A1 DE 102009035183 A1 DE102009035183 A1 DE 102009035183A1 DE 102009035183 A DE102009035183 A DE 102009035183A DE 102009035183 A DE102009035183 A DE 102009035183A DE 102009035183 A1 DE102009035183 A1 DE 102009035183A1
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DE
Germany
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light barrier
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signal
documents
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DE102009035183A
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English (en)
Inventor
Nikolai Lipkowitsch
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Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten (100), insbesondere Banknoten, mit einem Transportpfad (70, 72) für die Wertdokumente besitzt zumindest eine im Bereich des Transportpfads (70, 72) angeordnete Lichtschranke (10, 12), um die Gegenwart eines Wertdokuments im Transportpfad (70, 72) mittels eines Lichtschrankensignals zu detektieren. Eine Steuereinrichtung (80) wertet das Lichtschrankensignal aus und unterscheidet einen ersten, die Abwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden Wert (91) des Lichtschrankensignals von von dem ersten Wert (91) verschiedenen, die Anwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden zweiten Werten (92, 94) des Lichtschrankensignals. Die Steuereinrichtung (80) gibt ein Alarmsignal aus, wenn die zweiten Werte (94) zeitlich konstant sind, weil dies charakteristisch für einen Transportstau ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten, insbesondere Banknoten, sowie ein Verfahren zum Überwachen des Transports von Wertdokumenten entlang eines Transportpfades in der Vorrichtung mittels Lichtschranken.
  • Unter Wertdokumenten werden dabei blattförmige Gegenstände verstanden, die beispielsweise einen monetären Wert oder eine Berechtigung repräsentieren und daher nicht beliebig durch Unbefugte herstellbar sein sollen. Sie weisen daher nicht einfach herzustellende, insbesondere nicht zu kopierende Merkmale auf, deren Vorhandensein ein Indiz für die Echtheit, das heißt die Herstellung durch eine dazu befugte Stelle, ist. Wichtige Beispiele für solche Wertdokumente sind Chipkarten, Coupons, Gutscheine, Schecks und insbesondere Banknoten. Eine Besonderheit solcher Wertdokumente, insbesondere von Banknoten, gegenüber neuem Papier oder Briefpapier, liegt darin, dass deren Zustand beispielsweise durch Knicke, Falten, Eselsohren oder eine erhebliche Lappigkeit stark variieren kann.
  • Unter Vorrichtungen zur Handhabung von Wertdokumenten werden im Rahmen der Erfindung insbesondere Vorrichtungen zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten oder Ausgabe von gespeicherten Wertdokumenten oder Prüfung von Wertdokumenten auf Denomination, Gültigkeit, Echtheit und/oder Umlauffähigkeit oder Sortierung von Wertdokumenten verstanden. Die Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten kann dabei auch eine Kombination mehrerer der vorgenannten Funktionen aufweisen, wie im Falle von Geldautomaten zur Ein- und/oder Auszahlung von Banknoten, Wechselautomaten, Bezahlstationen, Verkaufsautomaten sowie Banknotenprüf-, Sortier- oder Zählmaschinen.
  • Eine sehr kompakte Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten wird beispielsweise in der DE 10 2007 020 778 A1 beschrieben. Diese weist einen aus mehreren Transportpfadabschnitten bestehenden Transportpfad auf, entlang dessen ein Wertdokument zu und aus einem Wertdokumentspeicher transportiert werden kann. Die einzelnen Transportpfadabschnitte werden über Rollenpaare aneinander gekoppelt, welche kämmend ineinander greifen, um den Transport über die Rollen hinweg zu verbessern.
  • Aufgrund von Knicken, Falten, Eselsohren oder erheblicher Lappigkeit der zu transportierenden Wertdokumente ist der Transport in Vorrichtungen zur Handhabung von Wertdokumenten störanfällig. Insbesondere kann es vorkommen, dass sich die vereinzelten Wertdokumente in dem Transportpfad stauen. Um einen Stau erkennen zu können, ist üblicherweise im Bereich des Transportpfads zumindest eine Lichtschranke angeordnet. Die Gegenwart eines Wertdokuments im Transportpfad wird durch ein Lichtschrankensignal angezeigt. Eine Lichtschranke kann dabei eine Einweglichtschranke, welche das durch das Wertdokument transmittierte Licht detektiert, oder eine Reflexlichtschranke, welche das am Wertdokument reflektierte Licht detektiert, sein. Eine Steuereinrichtung wertet das Lichtschrankensignal aus. Ein erster Wert des Signals, z. B. ”keine Reflexion”, steht für die Abwesenheit eines Wertdokuments im Transportpfad. Ein von dem ersten Wert verschiedener zweiter Wert des Signals, z. B. hervorgerufen durch die Reflexion von Licht am Wertdokument, steht für die Anwesenheit eines Wertdokuments im Transportpfad. Die Steuereinrichtung ist eingerichtet, zwischen dem ersten und zweiten Wert zu differenzieren.
  • Ein Stau wird erkannt, falls nach einem detektierten Lichtschrankensignal, welches eine Vorderkante eines Wertdokuments anzeigt, das erwartete zweite Lichtschrankensignal, welches die Hinterkante des Wertdokuments anzeigt, ausbleibt. Die zu überwachenden Zeitbedingungen bestehen somit üblicherweise darin, dass eine aus Längenabmessung und Transportgeschwindigkeit des Wertdokuments bestimmte Zeit ab der Detektion der Anwesenheit eines Wertdokuments verstreichen muss, um eine Störung festzustellen. In jedem Fall verstreicht also bis zur Störungserkennung die Zeit, die ein Wertdokument bei ordnungsgemäßem Transport benötigt, um die Lichtschranke zu passieren. Gegebenenfalls wird zusätzlich zu dem üblicherweise zu erwartenden Zeitintervall noch ein bestimmter Timeout berücksichtigt.
  • Tritt eine solche Situation ein, so gibt die Steuereinrichtung ein Alarmsignal aus, welches z. B. zum Anhalten des Transportsystems führt. Dabei kann es allerdings vorkommen, dass ein Stau zu spät erkannt wird und ein nachfolgendes Wertdokument bereits in den Staubereich hinein transportiert wird. Die gestauten Wertdokumente können dabei stark beschädigt werden und eine manuelle Beseitigung des Staus erschweren. Besonders in sehr kompakten Vorrichtungen, in denen Wertdokumente auf sehr engem Raum transportiert werden müssen, führt eine späte Erkennung eines Staus zu einer starken Beschädigung oder Zerstörung des gestauten Wertdokuments. Falls die Vorrichtung im Falle eines Staus zu spät angehalten wird, kann es außerdem passieren, dass das nächste Wertdokument schon so weit in den Staubereich transportiert wurde, dass es bei einer manuellen Behebung des Staus entnommen werden kann, ohne dass es zuvor gezählt wurde.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Stauerkennung in Vorrichtungen zur Handhabung von Wertdokumenten zu verbessern, insbesondere um Staus schneller erkennen zu können.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten sowie durch ein Verfahren zum Überwachen des Transports eines Wertdokuments in einer Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten gemäß den unabhängigen Ansprüchen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß gibt die Steuereinrichtung ein Alarmsignal bereits dann aus, wenn die zweiten, die Anwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden Werte des Lichtschrankensignals zeitlich konstant sind. Die Erfindung macht sich dabei zunutze, dass sich beim Eintritt eines Wertdokuments in den Bereich der Lichtschranke der Wert des Lichtschrankensignals ausgehend von einem ersten Wert, welcher die Abwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnet, auf einen zweiten Wert ändert, der die Vorderkante des Wertdokuments markiert, der aber nicht konstant bleibt. Denn die Reflexion bzw. Transmission der Strahlung der Lichtschranke an dem bzw. durch das Wertdokument ändert sich aufgrund der Transportbewegung ständig. Erfindungsgemäß wird daher die Modulation des Lichtschrankensignals während der Anwesenheit eines im Transportpfad bewegten Wertdokuments kontinuierlich überwacht, statt nur nach der Detektion der Vorderkante des Wertdokuments die Detektion der Hinterkante des Wertdokuments abzuwarten.
  • Modulation des Lichtschrankensignals bedeutet, dass ein Trägersignal durch ein informationstragendes Signal moduliert wird. Das informationstragende Signal wird in diesem Fall durch ein an der Lichtschranke vorbeitransportiertes Wertdokument hervorgerufen. Das Lichtschrankensignal nimmt im Falle eines homogenen Wertdokuments bei Abwesenheit einen ersten und bei Anwesenheit einen von dem ersten Wert verschiedenen zweiten Wert an. Allerdings werden durch die Wolkigkeit von Papier sowie durch ein auf dem Wertdokument aufgebrachtes Druckbild bei Anwesenheit des Wertdokuments unterschiedliche, zeitlich veränderliche zweite Werte des Lichtschrankensignals erzeugt, d. h. die informationstragenden zweiten Werte sind moduliert.
  • Wird das Wertdokument ordnungsgemäß an der Lichtschranke vorbeitransportiert, so treten Schwankungen der zweiten Werte auf. Wenn das Wertdokument im Bereich der Lichtschranke beim Transport stecken bleibt, detektiert die Lichtschranke jedoch ein konstantes Lichtschrankensignal. Die Steuereinrichtung gibt nun ein Alarmsignal aus, welches lediglich ein Signal zum Anhalten des Transports sein kann. Das Alarmsignal kann zusätzlich auch eine Meldung an einen Benutzer veranlassen, beispielsweise ein akustisches Signal und/oder optisches Signal, das den Benutzer auf einen nichtordnungsgemäßen Transport der Wertdokumente hinweist.
  • Um festzustellen, ob der zweite Wert zeitlich konstant ist, wird die Modulation des zweiten Werts überwacht. Bei der Überwachung der Modulation wird der zweite Wert auf Schwankungen überwacht, z. B. auf Schwankungen des zweiten Werts, die relativ zu einem Mittelwert des zweiten Werts auftreten. Dabei können jedoch minimale Schwankungen des zweiten Werts zugelassen werden, ohne ein Alarmsignal auszulösen. Um Fehlalarme zu vermeiden kann es sinnvoll sein, bestimmte minimale Schwankungen des zweiten Werts zuzulassen, z. B. solche, die durch Erschütterungen der Maschine verursacht werden können. Demzufolge überwacht die Steuereinrichtung, ob der zweite Wert zeitlich im Wesentlichen konstant ist.
  • Auf diese Weise kann ein Stau eines Wertdokuments frühzeitig und schnell erkannt werden, da die Meldung des Staus nicht erst dann erfolgt, wenn festgelegte Zeitbedingungen verletzt werden. Insbesondere kann das Alarmsignal bereits ausgegeben werden, bevor festgestellt wird, dass das Lichtschrankensignal der Hinterkante des Wertdokuments ausbleibt. Durch die frühzeitige Stauerkennung aufgrund der Auswertung der Modulation des Lichtschrankensignals können Beschädigungen reduziert oder gar verhindert werden, da ein Stau schon bei oder kurz nach seiner Entstehung erkannt wird und transportierte Wertdokumente gar nicht erst aufeinander auflaufen. Gegebenenfalls kann auch hier ein bestimmter Timeout berücksichtigt werden, um Fehlalarme zu vermeiden.
  • Die schnelle Stauerkennung vereinfacht eine manuelle Behebung des Staus bei geöffneter Vorrichtung, da Stauchungen und Faltungen des gestauten Wertdokuments verringert werden und nachfolgende Wertdokumente ebenfalls frühzeitig angehalten und nicht so weit in den Staubereich hinein transportiert werden. Auf diese Weise können auch Zählfehler vermieden werden, die ansonsten aufgrund manueller Entnahme mehrerer, eventuell noch nicht gezählter Wertdokumente aus dem Staubereich auftreten können.
  • Die erfindungsgemäßen Lichtschranken sind z. B. zum Einsatz in Geldautomaten zur Ein- und/oder Auszahlung von Wertdokumenten, in Wechselautomaten, in Bezahlstationen, in Verkaufsautomaten, aber auch in Prüf-, Sortier- oder Zählmaschinen für Wertdokumente vorgesehen. Besonders vorteilhaft werden die erfindungsgemäßen Lichtschranken bei kompakten Wertdokumentbearbeitungsmaschinen eingesetzt, in denen Wertdokumente auf engem Raum transportiert werden müssen, um sie zu verschiedenen, in der Maschine angeordneten Komponenten zu transportieren. Bei diesen Komponenten handelt es sich beispielsweise um Speichereinrichtungen für Wertdokumente, unmittelbar vor denen eine oder mehrere Lichtschranken angeordnet sind, um den Transport der Wertdokumente in die Speichereinrichtung hinein und/oder aus dieser heraus zu überwachen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung detektiert zumindest eine Lichtschranke die Gegenwart eines Wertdokuments in einem Übergangsbereich von einem ersten Transportpfadabschnitt zu einem zweiten Transportpfadabschnitt. Dabei können der erste Transportpfadabschnitt ortsfest und der zweite Transportpfadabschnitt relativ bewegbar zu dem ersten Transportpfadabschnitt sein. Da insbesondere in solchen Übergangsbereichen die Anfälligkeit für Staus erhöht ist, ist die Stauerkennung hier besonders wichtig.
  • Um einen Stau in einem Übergangsbereich erkennen zu können, kann eine Lichtschranke in einem oder in beiden angrenzenden Transportpfadabschnitten angeordnet sein. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest eine Lichtschranke auch im Übergangsbereich von dem ersten zu dem zweiten Transportpfadabschnitt angeordnet sein.
  • Neben der Stauerkennung in den eben beschriebenen Übergangsbereichen, ist eine Stauerkennung am Anfang und/oder am Ende des Transportpfads von großer Bedeutung. Zu diesem Zweck kann auch hier eine Lichtschranke angeordnet sein, um die Gegenwart eines Wertdokuments zu detektieren. Die Lichtschranke ist bevorzugt benachbart zum Eingang und/oder Ausgang eines Wertdokumentspeichers angeordnet. Auf diese Weise können Staus direkt bei einem Wertdokumentspeicher erkannt werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer Vorrichtung zur Handhabung von Wertdokumenten,
  • 2 eine schematische Darstellung eines Ausschnitts aus der Vorrichtung aus 1,
  • 3a beispielhaft ein Lichtschrankensignal bei ordnungsgemäßem Transport eines Wertdokuments und
  • 3b beispielhaft ein Lichtschrankensignal bei Stau eines Wertdokuments im Bereich der Lichtschranke.
  • In 1 ist eine Vorrichtung 1 zur Handhabung von Wertdokumenten dargestellt, welche insbesondere zur Annahme und Ausgabe von Banknoten unterschiedlicher Denomination ausgebildet ist. Eine Annahme von Wertgutscheinen kann ebenfalls möglich sein. Die Vorrichtung umfasst ein Gehäuse 2 mit einer Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 in Form eines Eingabefachs, in welches ein Benutzer eine oder mehrere Banknoten 100 oder Gutscheine eingeben kann, um beispielsweise eine Bezahlung vorzunehmen. Bei der Vorrichtung 1 kann es sich aber auch um einen Geldautomat zum Einzahlen und/oder Auszahlen von Banknoten handeln.
  • Nach der Eingabe von Wertdokumenten 100 in das Eingabefach 22 können diese mittels einer Prüfeinrichtung 40 auf Denomination, Gültigkeit, Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden. Nach der Prüfung werden die eingegebenen Wertdokumente über ein Rollenpaar 52 aus der Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 heraus transportiert. Dazu befindet sich eine Zwischenspeichereinrichtung 30 für Wertdokumente in einer Annahmelage LE, welche ein Rollenpaar 58 aufweist. Die beiden Rollenpaare 52, 58 der Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 und der Zwischenspeichereinrichtung 30 bilden eine Transportschnittstelle zwischen den beiden Einrichtungen 22, 30.
  • Die Zwischenspeichereinrichtung 30 kann mittels einer Transporteinrichtung 60 zwischen der Annahmelage LE, Speicherlagen LS1, LS2, LS3, LS4, einer Endlage LEnd sowie einer Ausgabelage LA verfahren werden, was durch eine gestrichelte Darstellung der Zwischenspeichereinrichtung 30 in den unterschiedlichen Lagen dargestellt ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Verlagerung der Zwischenspeichereinerichtung 30 linear in vertikaler Richtung. Die Zwischenspeichereinrichtung 30 dient zur temporären Aufnahme und Speicherung von Wertdokumenten, welche über das Eingabefach 22 in die Vorrichtung 1 eingegeben wurden, zur Abgabe der temporär gespeicherten Wertdokumente an einen der Wertdokumentspeicher 32, 34, 36, zur temporären Annahme von Wertdokumenten aus den Wertdokumentspeichern 32 und zur Abgabe von temporär gespeicherten Wertdokumenten an die Ausgabevorrichtung 24. Die einzelnen Bestandteile und ihre Funktionen sind im weiteren Detail in der DE 10 2007 020 778 A1 beschrieben.
  • Die Wertdokumentspeicher 32 dienen in diesem Ausführungsbeispiel zur getrennten Aufnahme von Banknoten dreier unterschiedlicher Denominationen, der Speicher 34 zur Aufnahme von als ungültig oder gefälscht erkannten Banknoten oder von Gutscheinen und der Endspeicher 36 zur endgültigen Aufnahme von Banknoten, welche nicht zur weiteren Handhabung vorgesehen sind, beispielsweise weil der entsprechende Speicher 32 vollständig gefüllt ist.
  • Entsprechend dem Ergebnis der Prüfung der Wertdokumente mittels der Prüfeinrichtung 40 nach der Eingabe verfährt die Zwischenspeichereinrichtung 30 mittels der Transportvorrichtung 60 in der entsprechenden Reihenfolge zu dem jeweiligen Speicher 32. Über die Rollenpaare 54, 58 werden der Speicher 32 und die Zwischenspeichereinrichtung 30 aneinander gekoppelt, um die Banknoten übergeben zu können. Falls Banknoten zur Ausgabe benötigt werden, beispielsweise um Wechselgeld herauszugeben oder beim Abheben von Bargeld, verfährt die Zwischenspeichereinrichtung 30 ebenfalls in eine der Lagen LS1, LS2, LS3, um aus dem jeweiligen Speicher Banknoten entgegennehmen zu können. Die Ausgabe der Banknoten erfolgt dann über die Ausgabevorrichtung 24, wobei die Zwischenspeichereinrichtung 30 dazu in die Ausgabelage LA verfährt.
  • Falls bei einem Abbruch des Vorgangs die eingegebenen Banknoten wieder herausgegeben werden sollen, können diese direkt aus der Zwischenspeichereinrichtung 30 wieder an die Ausgabevorrichtung 24 abgegeben werden. Bei der Ausgabe von Wechselgeld können die entsprechend auszugebenden Banknoten zusätzlich zu den über das Eingabefach 22 eingegebenen Banknoten in die Zwischenspeichereinrichtung 30 temporär aufgenommen werden, wobei erst nach Auszahlung des Wechselgeldes, d. h. nach Abschluss des Vorgangs, die Banknoten auf die Speicher 32, 34, 36 verteilt werden. Dieses Vorgehen verursacht geringere Wartezeiten für einen Benutzer, als wenn die eingegebenen Banknoten zuerst auf die Speicher 32, 34, 36 verteilt werden. Die Wahl der Vorgehensweise wird auch durch die Kapazität der Zwischenspeichereinrichtung 30 beeinflusst.
  • In 2 ist ein Ausschnitt aus der Vorrichtung 1 aus 1 dargestellt. Die Zwischenspeichereinrichtung 30 befindet sich in einer der Speicherlagen LS1, LS2, LS3 und weist zwei Zwischenspeicher 130, 132 auf, in denen Wertdokumente temporär gespeichert werden können. Um temporär gespeicherte Wertdokumente von der Zwischenspeichereinrichtung 30 in den Speicher 32 oder umgekehrt transportieren zu können, weisen die Speichereinrichtungen 30, 32 jeweils einen Transportpfadabschnitt 70, 72 auf, die zusammen einen Transportpfad bilden. Die Transportpfadabschnitte 70, 72 sind über Rollenpaare 58, 54 aneinander gekoppelt. Um den Transport eines Wertdokuments zu verbessern, sind die Rollenpaare 58, 54 ineinander kämmend angeordnet. Die Zwischenspeichereinrichtung 30 kann wie zuvor beschrieben verlagert werden und mit seinem Rollenpaar 58 an einen anderen Transportpfadabschnitt über dessen Rollenpaar, beispielsweise das Rollenpaar 52 der Wertdokumentannahmeeinrichtung 22 (siehe 1), ankoppeln.
  • Insbesondere im Übergangsbereich zwischen den beiden Transportpfadabschnitten 70, 72, d. h. im Bereich der Rollenpaare 58, 54, oder direkt am Eingang bzw. Ausgang der Zwischenspeichereinrichtung 30 oder des Speichers 32 kann es zu Staus von Wertdokumenten kommen. Um auftretende Staus erkennen zu können, ist im Bereich der Transportpfadabschnitte 70, 72 deshalb jeweils eine Lichtschranke 10, 12 angeordnet. In diesem Fall handelt es sich um Einweglichtschranken, wobei ein Teil der Lichtschranke eine Strahlung aussendet, die der gegenüberliegende Teil der Lichtschranke empfängt. Es können aber auch Reflexlichtschranken verwendet werden.
  • Die Lichtschranken 10, 12 sind mit einer Steuereinrichtung 80 verbunden, die die Lichtschrankensignale auswertet und den Transport der Wertdokumente auf Staus überwacht. In den 3a bzw. 3b sind beispielhafte Signale der Lichtschranken 10, 12 als Funktion der Zeit bei ordnungsgemäßem Transport bzw. im Falle eines Staus dargestellt.
  • 3a zeigt beispielhaft ein Lichtschrankensignal bei ordnungsgemäßem Transport eines Wertdokuments entlang eines Transportpfads. Bei Abwesenheit von Wertdokumenten registriert die Steuereinrichtung einen ersten Wert 91, welcher konstant ist. Wenn ein Wertdokument in den Bereich der Lichtschranke transportiert wird, ändert sich der Wert des Lichtschrankensignals von dem ersten Wert 91 auf einen zweiten Wert 92. Abhängig von der Art der eingesetzten Lichtschranke kann der zweite Wert 92 größer oder kleiner als der erste Wert 91 sein.
  • Der Sprung von dem ersten Wert 91 auf den zweiten Wert 92 markiert die Vorderkante des Wertdokuments. Der Wert 92 ist nicht konstant, da, durch die Wolkigkeit von Papier, durch Aufdrucke und durch andere auf dem Wertdokument vorhandene Elemente, beim Transport eines Wertdokuments Schwankungen des zweiten Werts 92 verursacht werden. Diese Modulation des Lichtschrankensignals wird von der Steuereinrichtung überwacht. Wenn das Wertdokument ohne Stau an der Lichtschranke vorbeitransportiert wird, nimmt das Lichtschrankensignal wieder den Wert 91 an. Dieser Sprung markiert die Hinterkante des vorbeitransportierten Wertdokuments und kennzeichnet den ordnungsgemäßen Transport.
  • 3b zeigt den Verlauf der Werte des Lichtschrankensignals im Falle eines Staus, welcher zum Zeitpunkt 113 auftritt. Das Lichtschrankensignal nimmt nach dem Auftreten des Staus einen konstanten Wert 94 an, da die Strahlung der Lichtschranke immer auf dieselbe Stelle des gestauten Wertdokuments auftrifft. Durch die Überwachung der Modulation des Lichtschrankensignals kann die Steuereinrichtung 80 erkennen, dass ein Stau aufgetreten ist, und kann ein Alarmsignal aussenden. Dieses Alarmsignal bewirkt in erster Linie, dass ein Weitertransport des gestauten Wertdokuments und nachfolgender Wertdokumente gestoppt wird. Es kann jedoch auch ein akustisches und/oder optisches Signal zur Anzeige des Staus an einen Benutzer ausgegeben werden. Das Alarmsignal wird zum Zeitpunkt 110 ausgesendet. Die Zeit, die von Zeitpunkt 113 bis Zeitpunkt 110 verstreicht, wird verwendet, um zu überprüfen, ob der Wert 94 konstant ist. Zudem kann auch ein Timeout berücksichtigt werden, um Falschmeldungen eines Staus, beispielsweise aufgrund eines homogenen Abschnitts des Wertdokuments zu vermeiden.
  • Eine Stauerkennung erfolgt somit zu einem frühen Zeitpunkt 110, wodurch starke Beschädigungen des gestauten Wertdokuments reduziert oder gar vermieden werden können und eine manuelle Behebung des Staus bei geöffneter Vorrichtung erleichtert wird. Zudem kann vermieden werden, dass nachfolgende Wertdokumente in den Staubereich hinein transportiert werden und manuell entnommen werden können, ohne zuvor von einer Zähleinrichtung registriert worden zu sein. Im Gegensatz dazu würden Staus ohne Auswertung der Modulation des Lichtschrankensignals erst zum Zeitpunkt 112 detektiert, welcher durch Zeitbedingungen festgelegt wäre, die durch eine errechnete Transportzeit des gesamten Wertdokuments einschließlich eines darauf folgenden Timeouts 111 bestimmt würden.
  • Wenn die die Ausgabe von Banknoten aus einem Speicher 32 mittels einer konventionellen Lichtschranke (gemäß 3a) überwacht wird und die Stauerkennung demzufolge erst zum Zeitpunkt 112 erfolgt, wird der Banknotentransport im Staufall möglicherweise zu spät angehalten. Dadurch kann es unter Umständen passieren, dass die nächste aus dem Speicher 32 auszugebende Banknote bis zum Stoppen des Banknotentransports schon soweit aus dem Speicher 32 heraustransportiert wurde, dass sie bei der manuellen Behebung des Staus entnommen werden könnte, ohne dass sie von der Vorrichtung 1 als ausgegeben registriert wurde. Wenn dagegen die die Ausgabe von Banknoten aus dem Speicher 32 mittels einer erfindungsgemäßen Lichtschranke 12 überwacht wird, erfolgt die Stauerkennung bereits zum Zeitpunkt 110. Der Banknotentransport kann daher im Staufall rechtzeitig angehalten und derartige Zählfehler vermieden werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007020778 A1 [0004, 0027]

Claims (11)

  1. Vorrichtung (1) zur Handhabung von Wertdokumenten (100), insbesondere Banknoten, die eingerichtet ist zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten oder Ausgabe von gespeicherten Wertdokumenten oder Prüfung von Wertdokumenten auf Denomination, Gültigkeit, Echtheit und/oder Umlauffähigkeit oder Sortierung von Wertdokumenten oder einer Kombination mehrerer der vorgenannten Funktionen, umfassend zumindest einen Transportpfad (70, 72) für Wertdokumente, eine oder mehr als eine im Bereich des Transportpfads (70, 72) angeordnete Lichtschranke (10, 12), welche eingerichtet ist, die Gegenwart eines Wertdokuments im Transportpfad (70, 72) mittels eines Lichtschrankensignals zu detektieren, und eine Steuereinrichtung (80) zum Auswerten des Lichtschrankensignals, welche eingerichtet ist, einen ersten Wert (91) des Lichtschrankensignals, der die Abwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnet, von zweiten Werten (92, 94) des Lichtschrankensignals zu unterscheiden, die von dem ersten Wert (91) verschieden sind und die die Anwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (80) eingerichtet ist, ein Alarmsignal auszugeben, wenn die zweiten Werte (94) zeitlich im Wesentlichen konstant sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eingerichtet ist, einen Weitertransport von Wertdokumenten aufgrund des Alarmsignals anzuhalten.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Lichtschranke (10, 12) angeordnet ist, die Gegenwart eines Wertdokuments in einem Übergangsbereich von einem ersten, ortsfesten Abschnitt (72) des Transportpfads zu einem relativ zu dem ersten Abschnitt (72) bewegbaren, zweiten Abschnitt (70) des Transportpfads zu detektieren.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtschranke (10, 12) im Bereich des ersten (72) und/oder des zweiten (70) Transportpfadabschnitts angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtschranke (10, 12) im Übergangsbereich von dem ersten (72) zu dem zweiten (70) Transportpfadabschnitt angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Lichtschranke (10, 12) angeordnet ist, die Gegenwart eines Wertdokuments am Anfang und/oder Ende des Transportpfads (70, 72) zu detektieren.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Lichtschranke (10, 12) unmittelbar benachbart zum Eingang und/oder Ausgang eines Wertdokumentspeichers (30, 32, 34, 36) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung eingerichtet ist, das Alarmsignal bereits auszugeben, bevor festgestellt wird, dass ein Lichtschrankensignal der Hinterkante des Wertdokuments ausbleibt.
  9. Verfahren zum Überwachen des Transports eines Wertdokuments (100), insbesondere einer Banknote, entlang eines Transportpfads (70, 72) einer Vorrichtung (1) zur Handhabung von Wertdokumenten mittels zumindest einer Lichtschranke (10, 12), umfassend die folgenden Schritte: – Erfassen eines ersten, die Abwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden Werts (91) eines Lichtschrankensignals, – Erfassen von zweiten, die Anwesenheit eines Wertdokuments kennzeichnenden Werten (92, 94) des Lichtschrankensignals, die von dem ersten Wert (91) verschieden sind, gekennzeichnet durch den Schritt des Überprüfens, ob die zweiten Werte (94) zeitlich konstant sind, und den Schritt des Ausgeben eines Alarmsignals, wenn die zweiten Werte (94) zeitlich im Wesentlichen konstant sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch den weiteren Schritt des Anhalten des Weitertransports von Wertdokumenten aufgrund des Alarmsignals.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Alarmsignal bereits ausgegeben wird, bevor festgestellt wird, dass ein Lichtschrankensignal der Hinterkante des Wertdokuments ausbleibt.
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